ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Schutz von Kindern und jungen Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine fliehen, durch die EU
5.4.2022 - (2022/2618(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Patryk Jaki, Karol Karski, Vincenzo Sofo, Adam Bielan, Joachim Stanisław Brudziński, Elżbieta Kruk, Dace Melbārde, Andżelika Anna Możdżanowska, Veronika Vrecionová, Beata Kempa, Anna Zalewska, Dominik Tarczyński, Carlo Fidanza, Hermann Tertsch, Beata Mazurek, Valdemar Tomaševski, Bogdan Rzońca, Elżbieta Rafalska, Ryszard Czarnecki, Jadwiga Wiśniewska, Alexandr Vondra, Jacek Saryusz‑Wolski, Tomasz Piotr Poręba
im Namen der ECR-Fraktion
B9‑0213/2022
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Schutz von Kindern und jungen Menschen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine fliehen, durch die EU
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989,
– unter Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention,
– unter Hinweis auf Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
– unter Hinweis auf die Empfehlung (EU) 2021/1004 des Rates vom 14. Juni 2021 zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder[1],
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. April 2021 zu der Europäischen Garantie für Kinder[2],
– unter Hinweis auf den Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte,
– unter Hinweis auf den Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes[3],
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass aus dem jüngsten Bericht[4] von UNICEF hervorgeht, dass seit dem Beginn des Krieges bis zum 25. März 2022 über 3,7 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine geflohen sind;
B. in der Erwägung, dass dem jüngsten Bericht von UNICEF[5] zufolge 90 % der Flüchtlinge aus der Ukraine Frauen oder Kinder sind;
C. in der Erwägung, dass die Nachbarländer einen massiven Zustrom von Flüchtlingen aus der Ukraine bewältigen, wobei über 2,2 Millionen Menschen nach Polen, über 579 000 Menschen nach Rumänien, über 379 000 Menschen nach Moldau, fast 343 000 Menschen nach Ungarn und über 545 000 Menschen in andere Länder gereist sind[6], unter anderem in die Tschechische Republik, die Visa für 259 607 Menschen ausgestellt, jedoch über 300 000 ukrainische Geflüchtete aufgenommen hat[7];
D. in der Erwägung, dass Kinder, insbesondere unbegleitete Minderjährige, angesichts solch hoher Zahlen einem erhöhten Risiko von Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung ausgesetzt sind und dass ein erhöhtes Risiko besteht, dass Kinder vermisst werden und Opfer von Menschenhandel werden, insbesondere dann, wenn sie Grenzen überqueren;
E. in der Erwägung, dass bis zum 25. März 2022 6,5 Millionen Menschen, darunter 2,5 Millionen Kinder, in der Ukraine Binnenvertriebene waren und 153 Kinder getötet und 245 verletzt wurden[8];
F. in der Erwägung, dass in der Ukraine über 100 000 Kinder, von denen die Hälfte Behinderungen hat, in Heimen und Internaten leben[9];
G. in der Erwägung, dass es Ende 2020 weltweit mehr als 33 Millionen vertriebene Kinder gab[10];
H. in der Erwägung, dass die Europäische Garantie für Kinder ein EU-Instrument ist, dessen Ziel darin besteht, Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem bedürftigen Kindern ein kostenloser und effektiver Zugang wichtigen Diensten wie frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten, einer Gesundheitsversorgung und mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag garantiert wird und allen bedürftigen Kindern effektiver Zugang zu gesunder Ernährung und angemessenem Wohnraum garantiert wird; in der Erwägung, dass die Ziele der Europäischen Garantie für Kinder für alle Kinder in der Union gelten sollten;
I. in der Erwägung, dass die Kinder von Migranten und Flüchtlingen oft Opfer von Lücken in den nationalen Rechtsvorschriften sind, was zur Folge hat, dass Kinder zurückgelassen werden, was zu einer Verschärfung ihrer sozialen Unterentwicklung und zu prekären Verhältnissen sowie zu einem höheren Risiko der Marginalisierung, der Misshandlung und des Missbrauchs führen kann;
J. in der Erwägung, dass Kinder, die mit geringen Ressourcen und in prekären Familienverhältnissen aufwachsen, mit größerer Wahrscheinlichkeit Armut und soziale Ausgrenzung erfahren, was weitreichende Auswirkungen auf ihre Entwicklung und ihr späteres Erwachsenenleben hat, und dass sie keinen Zugang zu angemessenen Qualifikationen und nur begrenzte Beschäftigungsmöglichkeiten haben, wodurch sich der Teufelskreis der über Generationen hinweg bestehenden Armut fortsetzt;
K. in der Erwägung, dass Kinderarmut – als Ergebnis der Auswirkungen von Kinderarmut auf die Möglichkeit für Kinder, ihre Rechte wahrzunehmen, und als Ergebnis des Scheiterns bei der Wahrung dieser Rechte – von internationalen Organisationen sowohl als potenzielle Ursache für als auch als Folge von Kinderrechtsverletzungen identifiziert wurde;
L. in der Erwägung, dass das Problem der Armut und der sozialen Ausgrenzung ein allgegenwärtiges Problem ist, das in allen Gesellschaften anzutreffen ist und am besten durch umfassende und breit angelegte politische Maßnahmen angegangen wird, deren Anwendung zwar eng ist, die aber einen breit gefächerten Anwendungsbereich haben und die nicht nur auf Kinder, sondern auch auf ihre Familien und Gemeinschaften abzielen, bei denen Investitionen in die Schaffung neuer Möglichkeiten und Lösungen Vorrang haben; in der Erwägung, dass alle Bereiche der Gesellschaft an der Lösung dieser Probleme beteiligt sein müssen, von den lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Behörden bis hin zur Zivilgesellschaft;
1. weist darauf hin, dass die EU und alle Mitgliedstaaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes ratifiziert haben und daher verpflichtet sind, die darin festgelegten Rechte zu achten, zu schützen und zu verwirklichen; betont, dass das Wohl des Kindes gemäß dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, vorrangig berücksichtigt werden sollte;
2. fordert die Mitgliedstaaten auf, jedes flüchtende Kind in erster Linie als Kind zu behandeln;
3. fordert die Schaffung sicherer Durchgangsrouten und humanitärer Korridore für Kinder, die vor dem Konflikt fliehen, und zwar sowohl für unbegleitete Kinder als auch für Kinder mit ihren Familien;
4. fordert nachdrücklich, dass die Finanzierung von Putins Krieg eingestellt und Projekte wie Nord Stream 1 beendet werden;
5. verurteilt aufs Schärfste die Massaker an unschuldigen Zivilisten wie in Butscha und fordert, dass diejenigen, die für russische Kriegsverbrechen verantwortlich sind, umgehend zur Rechenschaft gezogen werden;
6. weist darauf hin, dass die EU-Kinderrechtsstrategie, die Europäische Garantie für Kinder, die Strategie der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie alle vorhandenen Rechtsinstrumente der EU, einschließlich der Richtlinie über vorübergehenden Schutz[11], wichtig sind, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, den spezifischen Bedürfnissen von vor dem Krieg fliehenden Kindern gerecht zu werden;
7. betont, dass es wichtig ist, dass die Mitgliedstaaten unter uneingeschränkter Einhaltung der Datenschutzvorschriften Informationen austauschen und dass die Registrierung in einem Mitgliedstaat von einem anderen Mitgliedstaat anerkannt wird;
8. betont, dass jedes Kind das Recht hat, vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch geschützt zu werden, und dass die EU-Mitgliedstaaten für Präventivmaßnahmen sorgen müssen, insbesondere für Kinder, die von Menschenhandel und Entführung bedroht sind, und die Unterstützung von Kindern, die Gewalt ausgesetzt waren, sicherstellen müssen; weist darauf hin, dass Kinder in ihrer familiären Umgebung im Allgemeinen sicherer sind und dort besser betreut werden, und fordert daher, dass Familien und Bemühungen um Familienzusammenführung stärker unterstützt werden;
9. fordert alle Parteien nachdrücklich auf, eng mit den ukrainischen Behörden zusammenzuarbeiten, um die Evakuierung der Kinder in Einrichtungen zu beschleunigen und sicherzustellen, dass sie in geeignete Einrichtungen in den Mitgliedstaaten gebracht werden, damit sie angemessen betreut werden können; betont, dass die Umsiedlungsverfahren mit Zustimmung der ukrainischen Behörden durchgeführt werden müssen;
10. betont, dass bei Evakuierungen stets besondere Maßnahmen, bei denen dem Kindeswohl Rechnung getragen wird, beachtet werden sollten und dass die Zustimmung der Eltern oder der für die Betreuung von Kindern Verantwortlichen eingeholt werden sollte;
11. betont, dass es wichtig ist, eine EU-Strategie zur Verstärkung der humanitären Maßnahmen vor Ort einzuführen, um Familien und Kinder, zu retten, vor allem schutzbedürftige Kinder, Kinder in Heimen und in Pflegefamilien und Kinder in Krankenhäusern sowie Kinder mit Behinderungen, Kriegswaisen und unbegleitete Kinder, insbesondere in Kampfgebieten;
12. fordert die benachbarten EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Kinder umgehend in nationalen Kinderschutzsystemen zu registrieren, um sicherzustellen, dass die notwendigen Informationen über den Aufenthaltsort und die Erstregistrierung von Kindern ausgetauscht werden können; ist der Ansicht, dass Kinder, insbesondere unbegleitete Minderjährige, auch in allen Ländern, in die sie reisen, registriert werden sollten, um die Familienzusammenführung zu erleichtern, wenn dies in Zukunft ihrem Wohl dient;
13. betont, dass es wichtig ist, aufgeschlüsselte Daten zu erheben, um schutzbedürftige Gruppen aus der Ukraine zu ermitteln, darunter auch, aber nicht nur Kinder mit Behinderungen, Kinder ohne Ausweispapiere und andere nicht ukrainische Kinder, staatenlose Kinder oder Kinder, die von Staatenlosigkeit bedroht sind;
Finanzielle Unterstützung der Mitgliedstaaten
14. weist darauf hin, dass die von der EU vorgeschlagenen finanziellen Maßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, die an vorderster Front stehen, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche, die aufgrund des Krieges in der Ukraine fliehen, zu helfen, unzureichend sind; fordert die EU auf, diejenigen Mitgliedstaaten, die bei der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine fliehen, an vorderster Front stehen, mit einem Betrag zu unterstützen, der nicht geringer ist als der Betrag, der der Türkei gewährt wurde (rund 8 Mrd. EUR);
15. betont, dass Länder, die weniger Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen, die Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung des Flüchtlingszustroms mit den Mitgliedstaaten, die überlastet sind, teilen sollten; erinnert in diesem Zusammenhang an den Vorschlag von Frans Timmermans aus dem Jahr 2016, dass für jede nicht aufgenommene Person 250 000 EUR gezahlt werden sollte, und betont, dass dieser Indikator nun ins Positive umgekehrt werden sollte, d. h. 250 000 EUR für jede aufgenommene Person, um angemessene Lebensbedingungen für Frauen und Kinder sicherzustellen, die aufgrund des Krieges in der Ukraine fliehen;
16. fordert die EU auf, ein gesondertes Finanzierungsinstrument einzurichten, das einen raschen und flexiblen Transfer von Mitteln ermöglicht, auch für die Integration von Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung;
17. betont die Bedeutung der lokalen Gemeinschaften und Gemeinden sowie der Organisationen der Zivilgesellschaft, die an vorderster Front tätig sind, für die Aufnahme und Unterbringung von Kindern und fordert die Kommission daher auf, den Zugang zu bestehenden EU-Fonds wie dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und anderen Soforthilfefonds zu beschleunigen;
Aufnahmebedingungen und schutzbedürftige Kinder
18. hebt hervor, dass Kinder das Recht und von Natur aus das Bedürfnis haben, in der Nähe ihrer Eltern oder einer ständigen Betreuungsperson zu sein; betont, dass es daher wichtig ist, unbegleitete Minderjährige in Familien und Gemeinschaften unterzubringen, damit alle Kinder die Möglichkeit haben, in Familien und Gemeinschaften statt in Heimen aufzuwachsen, wodurch eine unnötige Trennung von Familien vermieden wird; betont, dass für unbegleitete Minderjährige vorrangig die Betreuung in einer Familie oder eine sonstige gemeinschaftsbasierte Betreuung vorgesehen sein sollte und dass Kinder, wenn dies nicht möglich ist, in von Erwachsenen getrennten Einrichtungen untergebracht werden sollten;
19. fordert die Kommission auf, zur Stärkung der Kinderschutzsysteme in den Aufnahmeländern beizutragen, um die psychologische Unterstützung und den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Bildung und Gesundheit, einschließlich Impfungen, für aus der Ukraine fliehende Kinder gleichberechtigt mit den Kindern der Aufnahmeländer zu verbessern;
20. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um den Bedürfnissen von Kindern mit Behinderungen angemessen Rechnung zu tragen, auch durch angemessene Einrichtungen und eine ständige Betreuung durch überprüfte Betreuungspersonen;
21. fordert die Kommission auf, benachbarte Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, individuelle Bewertungen des Kindeswohls vorzunehmen und, wenn ein Kind in Begleitung eines Erwachsenen ist – sei es ein Familienmitglied, ein Verwandter oder ein privater Beistand –, für ein angemessenes Überprüfungssystem für Pflegefamilien zu sorgen, damit der Schutz der Kinder gewährleistet ist und um sicherzustellen, dass die Kinder auf sichere Weise in ihre Pflegefamilien gebracht werden;
Integration
22. erkennt an, dass die Mitgliedstaaten viel tun müssen, um Kinder, Lernende und Lehrkräfte in ihre Bildungssysteme zu integrieren;
23. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Lernende aller Altersgruppen rasch in reguläre Strukturen des formalen, informellen und nichtformalen Lernens zu integrieren, um die Zahl der Schulabbrecher zu begrenzen und die Entwicklung paralleler Systeme, die zu sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung führen, zu vermeiden; stellt fest, dass die Einschreibung an Schulen und die schulische Leistung von Kindern, die aus der Ukraine fliehen, durch Sprachbarrieren behindert werden könnten; fordert die Kommission daher auf, die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, spezielle Sprachkurse und sonstige spezielle Programme zur Einstellung ukrainischer Lehrkräfte anzubieten;
24. erkennt an, dass digitale Instrumente sehr nützliche, flexible und maßgeschneiderte Maßnahmen darstellen können, um in einem solchen Kontext eine zeitnahe Bildungskontinuität zu gewährleisten; weist jedoch erneut darauf hin, dass diese Instrumente und Einrichtungen nur als Ergänzung zu physischen Strukturen dienen sollten, und betont, dass Präsenzunterricht von entscheidender Bedeutung ist, insbesondere im aktuellen Kontext, in dem diese Kinder und jungen Menschen zusätzliche psychosoziale Unterstützung benötigen; fordert, dass die Aufnahmeländer eine koordinierte Unterstützung erhalten, um den Zugang zu angemessener psychologischer Betreuung durch Experten, die mit kriegsbedingten Traumata umgehen können, zu verbessern; betont in diesem Zusammenhang ferner, wie wichtig es ist, den Wert von Jugendbetreuern, Jugendorganisationen sowie nichtformalem und informellem Lernen angesichts ihrer wesentlichen bildungspolitischen und gesellschaftlichen Rolle besser zu würdigen;
25. beharrt darauf, dass Diplome, Qualifikationen und Lernzeiten automatisch anerkannt werden müssen, da diese für die reibungslose Integration der Menschen, die in Europa Zuflucht suchen, von entscheidender Bedeutung sind; fordert die Mitgliedstaaten angesichts der derzeitigen Umstände nachdrücklich auf, sich in Fällen, in denen Verwaltungsdokumente fehlen, flexibel zu zeigen und innovative und pragmatische Möglichkeiten für das weitere Vorgehen zu entwickeln;
26. begrüßt die ersten Versuche der Kommission, die Anpassung bestehender EU-Finanzierungsprogramme zur Unterstützung junger Menschen – beispielsweise Erasmus+ und des Europäischen Solidaritätskorps – zu erleichtern, und fordert nachdrücklich, dass diese Bemühungen abhängig von den weiteren Entwicklungen und so lange wie nötig fortgesetzt bzw. verstärkt werden; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die verstärkte Jugendgarantie vorsieht, dass allen jungen Menschen ab 15 Jahren innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine Arbeitsstelle, eine Ausbildung oder ein Praktikum oder eine Lehre angeboten werden sollte;
27. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Finanzierungsmöglichkeiten und die Flexibilität, die auf EU-Ebene für die Integration von Kindern, Jugendlichen und Studierenden in Lernstrukturen zur Verfügung stehen, in vollem Umfang zu nutzen, um sprachliche Unterstützung und Lernmaterialien und mehr bereitzustellen;
28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, weiterhin einen kohärenten Ansatz zu verfolgen und umzusetzen, um die aktuellen und künftigen Herausforderungen, die durch den Krieg gegen die Ukraine entstehen, zu bewältigen, und die Lehren, die aus der Reaktion auf diesen Krieg gezogen wurden, nicht zu vergessen, sondern ihnen Rechnung zu tragen und Lösungen für Flüchtlinge und Asylsuchende jeglicher Herkunft zu suchen;
29. fordert die nationalen Koordinatoren der EU-Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Europäischen Kindergarantie eingerichtet wurden, auf, dafür zu sorgen, dass Kinder, die aus der Ukraine fliehen, gleichberechtigt mit anderen Kindern in den Aufnahmeländern Zugang zu kostenlosen und hochwertigen Dienstleistungen erhalten; betont, dass sich die Lage von Kindern, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, oder von Kindern, die Zugang zu hochwertiger Betreuung benötigen, durch die COVID-19-Krise und den Zustrom von Flüchtlingen infolge des Krieges in der Ukraine weiter verschärfen könnte; fordert die Kommission auf, die Mittel für die Europäische Garantie für Kinder dringend mit einem gesonderten Budget in Höhe von mindestens 20 Mrd. EUR aufzustocken, um die Armut von Kindern und ihren Familien zu bekämpfen und zu dem Ziel beizutragen, die Zahl der von Armut betroffenen Menschen bis 2030 um mindestens die Hälfte in allen Mitgliedstaaten zu verringern;
30. fordert die Kommission auf, Investitionen in nachhaltige und hochwertige Arbeitsplätze und in die soziale Unterstützung für Eltern zu fördern und gezielte beschäftigungspolitische Maßnahmen umzusetzen, mit denen ein angemessener Lebensstandard, faire Arbeitsbedingungen, eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, ein inklusiver Arbeitsmarkt und eine höhere Beschäftigungsfähigkeit, einschließlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, sichergestellt werden; betont, dass eine kostenlose frühkindliche Kinderbetreuung eingerichtet werden muss, um die Teilhabe von Eltern, insbesondere von Frauen, am Arbeitsmarkt zu erleichtern und die soziale Entwicklung von Kindern zu unterstützen;
°
° °
31. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine sowie dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation zu übermitteln.
- [1] ABl. L 223 vom 22.6.2021, S. 14.
- [2] ABl. C 506 vom 15.12.2021, S. 94.
- [3] ABl. L 71 vom 4.3.2022, S. 1.
- [4] UNICEF, Ukraine Situation: Refugee Response in Neighbouring Countries – Humanitarian Situation Report No 3 (Bericht Nr. 3 zur Lage in der Ukraine: Flüchtlingshilfe in Nachbarländern), 23. März 2022.
- [5] UNICEF, Ukraine Situation: Refugee Response in Neighbouring Countries – Humanitarian Situation Report No 3 (Bericht Nr. 3 zur Lage in der Ukraine: Flüchtlingshilfe in Nachbarländern), 23. März 2022.
- [6] UNICEF, Ukraine Situation: Refugee Response in Neighbouring Countries – Humanitarian Situation Report No 3 (Bericht Nr. 3 zur Lage in der Ukraine: Flüchtlingshilfe in Nachbarländern), 23. März 2022.
- [7] Ministerium des Innern der Tschechischen Republik.
- [8] Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine.
- [9] UNICEF, „Unaccompanied and separated children fleeing escalating conflict in Ukraine must be protected“, (Unbegleitete und von ihren Eltern getrennte Kinder, die vor dem eskalierenden Konflikt in der Ukraine fliehen, müssen geschützt werden), gemeinsame Erklärung der UNICEF-Exekutivdirektorin Catherine Russell und des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen Filippo Grandi, 7. März 2022.
- [10] UNICEF, „Worldwide, more than 33 million children have been forcibly displaced at the end of 2020“ (Ende 2020 sind weltweit mehr als 33 Millionen Kinder gewaltsam vertrieben worden), September 2021.
- [11] ABl. L 212 vom 7.8.2001, S. 12.