Entschließungsantrag - B9-0403/2022Entschließungsantrag
B9-0403/2022

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den Auswirkungen von Dürre, Bränden und anderen extremen Wetterereignissen: verstärkte Bemühungen der EU zur Bekämpfung des Klimawandels

12.9.2022 - (2022/2829(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Herbert Dorfmann, Lídia Pereira, Siegfried Mureşan
im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0384/2022

Verfahren : 2022/2829(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0403/2022
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B9‑0403/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Auswirkungen von Dürre, Bränden und anderen extremen Wetterereignissen: verstärkte Bemühungen der EU zur Bekämpfung des Klimawandels

(2022/2829(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 18. Juli 2002 mit dem Titel „Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union“ (COM(2007)0414),

 unter Hinweis auf den Dritten Folgebericht vom 21. März 2011 zur Mitteilung über Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union, KOM(2007) 414 endgültig (COM(2011)0133),

 unter Hinweis auf den Bericht 2022 der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission mit dem Titel „Drought in Europe – August 2022“ (Dürre in Europa – August 2022),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Februar 2021 mit dem Titel „Ein klimaresilientes Europa aufbauen – die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“ (COM(2021)0082),

 gestützt auf die Artikel 2, 3, 4, 162, 174 bis 178 und 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik[1] (Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen),

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1058 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds[2],

 unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[3] (EUSF),

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Dürren, Brände und andere extreme Wetterphänomene die landwirtschaftliche Erzeugung in Europa ernsthaft gefährden und dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Ernährungssicherheit in Europa zu sicherzustellen;

B. in der Erwägung, dass Wasserknappheit, Überschwemmungen und Dürren dem Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) über die Auswirkungen einer Erderwärmung um 1,5 °C und seinem Synthesebericht zufolge in Europa wesentliche Risiken darstellen; in der Erwägung, dass Verbesserungen der Wassereffizienz wichtige Möglichkeiten der Anpassung sind;

C. in der Erwägung, dass die jüngsten Daten des kombinierten Dürreindikators (CDI) zeigen, dass für 47 % Europas die Warnstufe und 17 % die Alarmstufe gilt, wobei das Dürrerisiko insbesondere in 13 Mitgliedstaaten zunimmt;

D. in der Erwägung, dass das Niederschlagsdefizit im Winter und Frühjahr (19 % des Durchschnitts 1991-2020 in allen Alarmgebieten in der EU und dem Vereinigten Königreich und 22 % in Gebieten mit Dürrealarm) durch frühzeitige Hitzewellen verschärft wurde; in der Erwägung, dass der Flussabfluss in mehrere EU-Länder stark beeinträchtigt wurde und die Wassermengen auch erschöpft sind;

E. in der Erwägung, dass das Europäische Waldbrandinformationssystem seit Anfang 2022 bis August 2022 mehr als 700 000 Hektar durch Waldbrände verbrannte Flächen verzeichnete, was mehr als doppelt so viel ist wie 2021 und etwa dem 4,6fachen des Durchschnitts der letzten zehn Jahre (2012-2021) entspricht;

F. in der Erwägung, dass Waldbrände im gesamten Gebiet der Union, vom Balkan bis zur Iberischen Halbinsel, wertvolle Gebiete wie Naturparks und UNESCO-Geoparks zerstört haben, was einen Verlust an biologischer Vielfalt, Kulturpflanzen und Weideland zur Folge hatte;

G. in der Erwägung, dass Investitionen in die Verhütung von Dürren und Bränden wesentliche Maßnahmen sind, um ein Aufreißen des Bodens und Wüstenbildung zu verhindern;

H. in der Erwägung, dass Dürre ein gemeinsames europäisches Problem ist und im Rahmen eines strukturierten Ansatzes der EU als solches angegangen werden sollte;

I. in der Erwägung, dass in der EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel anerkannt wird, dass die Auswirkungen des Klimawandels innerhalb und außerhalb der Union weitreichende Folgen haben; in der Erwägung, dass sich insbesondere Wasserknappheit auf mehrere Bereiche in der gesamten EU auswirkt, unter anderem die Wirtschaft, die Ernährungsunsicherheit sowie die Gesundheit und das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger; in der Erwägung, dass Europa durch Kaskadeneffekte und Ausstrahlungseffekte auf Trinkwasser, Binnenschifffahrt, Energieerzeugung (auch für Kernkraftwerke und Wasserkraft) und Tourismus zunehmend von den Auswirkungen des Klimawandels und der Wasserknappheit betroffen ist;

J. in der Erwägung, dass das Auffangen von Regenwasser in städtischen und ländlichen Gebieten das Sammeln und Speichern von Regenwasser ermöglicht, das bei trockenen Bedingungen verwendet werden kann;

K. in der Erwägung, dass neue Technologien und Informationstechnologien wichtige Instrumente für die effiziente Überwachung und Steuerung der Wasserressourcen in städtischen und ländlichen Gebieten darstellen, und in der Erwägung, dass dank Satelliten- und Weltraumtechnologien dynamische Karten bereitgestellt werden können, um zur Verringerung der Wasserverschwendung beizutragen;

L. in der Erwägung, dass Hitzewellen und Dürren negative Auswirkungen auf die Einkommen der Landwirte haben, was zur Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe führen kann; in der Erwägung, dass die Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe außerdem Bedingungen schaffen kann, die den Ausbruch von Waldbränden befördern;

M. in der Erwägung, dass die Auswirkungen bestimmter wassersparender Maßnahmen, mit denen der Wasserverbrauch verringert oder beendet werden soll, sich zweifach auf den Agrar- und Lebensmittelsektor auswirken, da die Landwirte aufgrund schlechterer Ernten geringere Mengen liefern, während ihre eigenen Produktionsverfahren ebenfalls reduziert oder eingestellt werden müssen;

N. in der Erwägung, dass die Erträge der wichtigsten Kulturpflanzen in der EU durch außergewöhnlichen Wasserstress und thermischen Stress erheblich verringert wurden, wobei die Ertragsprognosen für Mais, Soja und Sonnenblumen am stärksten betroffen sind und die Erträge Schätzungen zufolge um 16 %, 15 % bzw. 12 % hinter dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre zurückbleiben werden[4];

O. in der Erwägung, dass die Kommission im Juli 2022 ihre jüngste kurzfristige Vorausschau für die EU-Agrarmärkte veröffentlicht hat, in der auf Bedenken hinsichtlich der globalen Ernährungssicherheit hingewiesen wurde;

1. fordert die Kommission auf, ein spezifisches Programm zur Unterstützung der Mitgliedstaaten mit dem Ziel aufzulegen, die Wasserspeicherkapazität zu erhöhen, bestehende Bewässerungssysteme zu vervollständigen und zu modernisieren und neue Infrastrukturen zu fördern, mit denen die Widerstandsfähigkeit des Systems erhöht und die Wasserversorgung der lokalen Bevölkerungen sichergestellt werden kann, unter anderem durch den Bau von Staudämmen, landwirtschaftlichen Teichen und Verbindungen zwischen Reservoirs;

2. betont, dass vermieden werden muss, dass weitere europäische Rechtsvorschriften erlassen werden, die unsere Ernährungssicherheit gefährden oder gefährden könnten;

3. betont, dass strategische Wasserreserven ermittelt und sichergestellt werden müssen; befürwortet die Einführung von Maßnahmen zum Schutz des Bodens vor Verbrennung, Dürre und starken Winden, beispielsweise durch multifunktionale Agroforst-Schutzstreifen;

4. fordert die Kommission auf, eine europäische Politik für Wasser- und Dürremanagement zu entwickeln;

5. fordert die Mitgliedstaaten auf, Systeme zur Vorbereitung auf Dürren, insbesondere nationale Dürrepläne, einzurichten und mit benachbarten Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Anfälligkeit gegenüber und das Risiko von Dürren zu verringern, insbesondere durch die Koordinierung der Verwaltung grenzüberschreitender Entwässerungsbecken;

6. fordert die Kommission auf, ein Instrumentarium bereitzustellen, das die Interessenträger nutzen können, um die Dürreresilienz sowohl von Menschen als auch von Ökosystemen zu stärken;

7. betont, dass in erster Linie die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sind, sich auf die Auswirkungen von Dürren vorzubereiten und sie abzumildern und die Dürrerisiken zu verringern; betont, dass dies Partnerschaften, Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor erfordert;

8. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Instrumente für das Risikomanagement im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik wirksam zu nutzen, um die potenziellen finanziellen Verluste zu bewältigen;

9. betont, dass es in Europa über 320 wesentliche Bodentypen mit unterschiedlichen Merkmalen gibt und dass die Auswirkungen der Dürre auf all diese unterschiedlichen Typen noch nicht vollständig ergründet wurden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die diesbezügliche Forschung zu unterstützen und zu fördern;

10. fordert die Kommission auf, den Finanzbedarf zu bewerten, der für die Bekämpfung der Wüstenbildung in den davon betroffenen Mitgliedstaaten erforderlich ist, und für eine angemessene Finanzierung zu sorgen;

11. fordert eine integrierte Reaktion auf Waldbrände, um die Wälder der EU vor der Zerstörung durch extreme Klimaereignisse zu schützen; betont, dass mehr Ressourcen und die Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Brandmanagements, einschließlich angemessener Schulungen für die an der Bekämpfung von Bränden beteiligten Feuerwehrleute, erforderlich sind, um die Auswirkungen des Klimawandels auf Wälder zu bekämpfen;

12. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Mitgliedstaaten zu ersuchen, die von der EU zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden geschaffenen Mechanismen wie das EU-Katastrophenschutzverfahren zu nutzen, damit es nicht zu ähnlichen Situationen kommt wie im vergangenen Sommer im Naturpark Serra da Estrela in Portugal;

13. fordert die Kommission auf, einen EU-weiten Mechanismus für die Verwaltung und Sanierung der durch die verheerenden Brände in der EU verbrannten Gebiete einzuführen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und im Anschluss an Anträge, die im Rahmen dieser Bestimmungen gestellt werden, auch das gesamte einschlägige Potenzial des Solidaritätsfonds der Europäischen Union, der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne sowie der Kohäsionspolitik und des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zu mobilisieren, um zur Wiederherstellung der verbrannten Gebiete beizutragen;

14. betont, dass im Rahmen der Strategien und Pläne für die Anpassung an den Klimawandel konkrete und wirksame Maßnahmen unter Einbeziehung der Synergien zwischen Abschwächung und Anpassung ergriffen werden müssen, die von entscheidender Bedeutung sein werden, um die schädlichen Auswirkungen des Klimawandels, die zu Katastrophen wie Waldbränden und deren negativen Folgen für die Wirtschaft im ländlichen Raum, die biologische Vielfalt und die Erbringung von Ökosystemdienstleistungen führen, zu verringern;

15. fordert die Kommission auf, außerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik spezifische Unterstützung für Landbesitzer für die Bewältigung und Verringerung der Brandbelastung von Waldbeständen und Buschland in Ländern mit mediterranem Klima zu schaffen;

16. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, zusammenzuarbeiten und bewährte Verfahren zu fördern, um das Überleben geschützter wildlebender Tiere und Pflanzen in Zeiten zu unterstützen und sicherzustellen, die durch ungewöhnlich geringe Regenfälle in Verbindung mit höheren Temperaturen, auch in städtischen Gebieten, gekennzeichnet sind;

17. fordert die Kommission auf, das Gesetzgebungsverfahren für neue Genomtechniken im Jahr 2022 zu beschleunigen, um den Einsatz von genomeditierten Pflanzen zu ermöglichen, die gegen die Auswirkungen des Klimawandels widerstandsfähiger sind, eine nachhaltige Lebensmittelproduktion zu erreichen und die Ernährungssicherheit in der EU sicherzustellen;

18. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Forschung und den Wissenstransfer an Landwirte zu unterstützen, um die Aufnahme von Wasser auf ihren landwirtschaftlichen Flächen zu erhöhen, beispielsweise durch klimaeffiziente Landwirtschaft oder durch die Aussaat bestimmter Kräuter zwischen Gräsern, und ihre Fähigkeit zum Anbau von Kulturen unter trockenen und heißen Bedingungen zu verbessern;

19. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Einführung hocheffizienter Bewässerungssysteme zu erleichtern und alte oder weniger effiziente Bewässerungssysteme, bei denen erhebliche Wassermengen verloren gehen, zu ersetzen; betont, dass optimierte Bewässerungsanlagen und digital unterstützte Bewässerung Möglichkeiten für eine bessere Wasserbewirtschaftung bieten, beispielsweise durch Tröpfchenbewässerung oder Feldsensoren, mit denen der Bewässerungsbedarf erfasst wird;

20. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alternative Bodenbearbeitungssysteme zu fördern, um den korrekten Wassergehalt im Boden zu erhalten und Anreize für landwirtschaftliche Betriebe zu schaffen, zeitliche Zwänge zu überwinden;

21. weist darauf hin, dass die Wasserbewirtschaftung entscheidend ist, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten, die Wasserversorgungs- und Ernährungssicherheit sowie die biologische Vielfalt zu schützen und gesunde Böden zu fördern; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, auf die Schaffung einer „wasserfreundlichen Gesellschaft“ hinzuarbeiten, um den Aufbau umweltfreundlicher Infrastrukturen und digitaler Instrumente und die Wiederverwendung von Wasser durch Kreislaufsysteme zu fördern; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, sich dafür einzusetzen, dass wasserbezogene Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel in der Forschung angemessen berücksichtigt werden, damit innovative Lösungen entwickelt und ausgebaut werden können;

22. betont, wie wichtig es ist, dass die verschiedenen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Flussströmungen einen koordinierten Ansatz verfolgen und dass die Übereinkommen über Flussströmungen aktualisiert werden müssen, um bessere Lösungen für die Wasserbewirtschaftung und einen wirksameren Ansatz gegenüber Wasserknappheit und Überschwemmungen zu bieten, insbesondere in Bezug auf die jährlichen Wassermengen und ökologische Ströme;

23. betont, dass die Wiederverwendung von Wasser und die Effizienz von Wasser durch Kreislaufprozesse umfassend berücksichtigt werden müssen, um den Wert des Wassers zu nutzen und die Wasserversorgungssicherheit sowohl quantitativ als auch qualitativ sicherzustellen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einer stärker kreislauforientierten Wassernutzung zu unterstützen, beispielsweise durch die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser für Bewässerung in der Landwirtschaft; weist darauf hin, dass den Mitgliedstaaten und interessierten Parteien im Einklang mit der Verordnung (EU) 2020/741 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung[5] finanzielle und technische Unterstützung bei der Umsetzung neuer Technologien bereitgestellt werden muss;

24. betont, dass grüne Infrastruktur durch den Schutz des Naturkapitals, die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume und Arten, einen guten ökologischen Zustand sowie die Wasserbewirtschaftung und die Ernährungssicherheit zur Anpassung an den Klimawandel beiträgt und das Risiko von Naturkatastrophen verringert; hebt hervor, dass die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Wüstenbildung verheerend sind und dass gemeinsame Konzepte für eine angemessene Anpassung an dieses Phänomen und den Umgang damit erforderlich sind; betont, dass das Augenmerk im Zusammenhang mit Anpassungsmaßnahmen auf die Wasserbewirtschaftung gerichtet werden muss;

25. ist der Ansicht, dass naturbasierte Lösungen und ökosystembasierte Ansätze wichtige Instrumente zur Förderung des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung von Wäldern, zur Verringerung von Emissionen und des Risikos von Naturkatastrophen und zum Schutz der biologischen Vielfalt sind; betont, dass die Wirksamkeit der naturbasierten Lösungen in hohem Maße vom lokalen Kontext abhängt; fordert daher die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der Interessenträger, damit die vielfältigen Vorteile dieser Lösungen voll zum Tragen kommen;

26. fordert die Kommission nachdrücklich auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für innovative Projekte zu verstärken, deren Schwerpunkt darauf liegt, Regenwasser für die Nutzung in Dürreperioden auf innovative Weise aufzufangen und zu speichern;

27. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, den Einsatz digitaler Instrumente zu unterstützen, um die Anpassung an den Klimawandel durch Vorkehrungen gegen Wasserknappheit, Überschwemmungen und Wasserverschmutzung anzugehen;

28. hebt hervor, dass bis 2030 über 100 Mrd. EUR an Mitteln der Kohäsionspolitik in die Energiewende, Dekarbonisierung und erneuerbare Energien investiert werden; fordert daher eine beschleunigte Umsetzung der Kohäsionspolitik und spezifische Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur, um gegen extreme Dürren in Europa vorzugehen;

29. betont, dass die Kosten, die der Union, jedem Land und jeder Region durch die fehlende Antizipation und Anpassung an den Klimawandel entstehen, extrem hoch sein werden; fordert eine deutliche Aufstockung der Mittelausstattung des EUSF, damit den Regionen bei der Antizipation und der Linderung der Auswirkungen des Klimawandels und von Dürren geholfen wird, und fordert, dass der Anwendungsbereich des EUSF erweitert wird, damit er auch für die klimaresilientere Wiederherstellung oder den klimaresilienteren Neubau von öffentlichen und privaten Infrastruktureinrichtungen genutzt werden kann;

30. betont, dass die Kohäsionspolitik den Kampf gegen den Klimawandel, von dem die unterentwickelten und ländlichen Regionen, vor allem in den südlichen und östlichen Teilen Europas, unverhältnismäßig stark betroffen sind, sowie einen fairen und gerechten Übergang weiter unterstützen muss, insbesondere im Hinblick auf Energiearmut, Unternehmertum, Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, Forschung, Innovation und Infrastrukturentwicklung, wobei gleichzeitig das Problem der Abwanderung hochqualifizierter Kräfte angegangen werden muss;

31. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kohäsionsfonds und die nationalen Aufbaupläne zur Bekämpfung und Verhütung von Waldbränden zu nutzen, insbesondere durch Investitionen in eine verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung, den Schutz und die Nutzung der Wälder, und effiziente öffentliche Wasserversorgungssysteme einzuführen, die darauf abzielen, Wasserverluste durch die Schaffung von Verbundsystemen und erforderlichenfalls die Finanzierung von Entsalzungsanlagen zu vermeiden;

32. erkennt an, dass grüne Infrastruktur die Auswirkungen von Dürren und Hitzewellen abmildern kann; betont, dass das Anpflanzen von Bäumen im Rahmen der Initiative für drei Milliarden Bäume wichtig ist, um den Klimawandel einzudämmen und die menschliche Gesundheit zu fördern, insbesondere in städtischen und stadtnahen Gebieten, indem sie für Schatten sorgen und die lokale Temperatur senken (Verringerung der städtischen Wärme) und infolgedessen den Feuchtigkeitsverlust der Böden und die Energiekosten für die Kühlung von Häusern und anderen Gebäuden verringern; schlägt vor, dass die Erhöhung der Baumzahlen in der regionalen, ländlichen und städtischen Raumplanung eine Priorität sein sollte;

33. weist darauf hin, dass geringere Niederschläge in Verbindung mit höheren Temperaturen große alte Bäume gefährden, die unverhältnismäßig dazu beitragen, die Kohlenstoffbilanz des Ökosystems auszugleichen; empfiehlt, besonders darauf zu achten, dass geschützte Exemplare überleben;

34. betont, dass die bestehenden Mechanismen vor dem Hintergrund der Erderwärmung neu bewertet werden müssen, insbesondere die Schwelle für die Aktivierung des Risikomanagementinstruments;

35. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 14. September 2022
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