Entschließungsantrag - B9-0425/2022Entschließungsantrag
B9-0425/2022

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Tod von Mahsa Amini und zur Unterdrückung der Demonstranten für Frauenrechte im Iran

3.10.2022 - (2022/2849(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Vizepräsidenten / des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Marco Campomenosi, Marco Zanni, Anna Bonfrisco, Susanna Ceccardi, Silvia Sardone, Jaak Madison, Harald Vilimsky, Joachim Kuhs, Bernhard Zimniok
im Namen der ID-Fraktion

Verfahren : 2022/2849(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0425/2022
Eingereichte Texte :
B9-0425/2022
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Angenommene Texte :

B9‑0425/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Tod von Mahsa Amini und zur Unterdrückung der Demonstranten für Frauenrechte im Iran

(2022/2849(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zum Iran,

 unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948,

 unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, zu dessen Vertragsparteien der Iran gehört,

 unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1985,

 unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989,

 unter Hinweis auf die iranische Verfassung und insbesondere die darin verankerten Schutzmaßnahmen gegen Folter und willkürliche Festnahmen,

 unter Hinweis auf den jüngsten Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran,

 unter Hinweis auf den Bericht „World Watch List 2022“ der Organisation Open Doors,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Mahsa Amini, eine 22-jährige kurdische Iranerin, die aus Saqqez in der Provinz Kurdistan stammte, nach ihrer Festnahme in Teheran durch die Sittenpolizei, einer Spezialeinheit der Polizei, die für die öffentliche Durchführung der islamischen Hidschab-Vorschriften zuständig ist, am 16. September 2022 ins Koma fiel und verstarb; in der Erwägung, dass sie festgenommen wurde, da ihr Hidschab nicht den verbindlichen Hidschab-Normen der Regierung entsprach; in der Erwägung, dass die Polizei behauptet, sie sei an Herzversagen gestorben, weshalb ihr Tod als „unglücklicher“ Vorfall bezeichnet wurde; in der Erwägung, dass weitere Belege zeigen, dass sie tödliche Schläge erlitt;

B. in der Erwägung, dass die Unterdrückung von Frauen ein unbestreitbares Merkmal des Islam ist; in der Erwägung, dass die Rechte der Frauen im Iran seit den Anfängen der Islamischen Republik eingeschränkt werden und mehrere einschlägige Gesetze verhängt wurden, auch in Bezug auf die Durchsetzung der Verschleierungspflicht;

C. in der Erwägung, dass die Frauen im Iran mit dem Gesetz der „Verschleierungspflicht“ und dem Vorwurf der „unangemessenen Verschleierung“ ihrer grundlegendsten Freiheitsrechte beraubt wurden und schikaniert, festgenommen, inhaftiert, gefoltert, ausgepeitscht und sogar getötet wurden, weil sie sich den repressiven Gesetzen, die ihnen auferlegt wurden, widersetzt haben;

D. in der Erwägung, dass der Fall die Unterdrückung von Frauen im Iran ins Rampenlicht gerückt und Proteste gegen die Gesetze über Hidschabs und gegen das harte Vorgehen des Regimes gegen die grundlegendsten Rechte des iranischen Volkes ausgelöst hat;

E. in der Erwägung, dass der Tod von Mahsa Amini die erste groß angelegte Demonstration der Opposition auf den Straßen des Iran seit 2019 ausgelöst hat, als die Staatsorgane die Proteste gegen die Treibstoffpreise niederschlugen, was 1 500 Menschen das Leben kostete;

F. in der Erwägung, dass viele Frauen, um ihre Unterstützung zu zeigen, auf die Straße gehen – sich dabei mutig den Polizisten entgegenstellen – und ihre Kopftücher abnehmen und sie häufig sogar in Brand setzen, und in der Erwägung, dass auch viele Frauen in der Öffentlichkeit ihre Haare abschneiden;

G. in der Erwägung, dass sich die Proteste auf 162 Städte in allen 31 Provinzen ausgebreitet haben; in der Erwägung, dass in den vergangenen zwei Wochen seit dem 28. September 2022 mehr als 240 Menschen von repressiven staatlichen Kräften getötet wurden, die Veränderungen forderten, um ihre demokratischen Rechte wiederzuerlangen, wobei über 12 000 Menschen festgenommen wurden;

H. in der Erwägung, dass in vielen Teilen der Welt Solidarität bekundet wird, auch in Afghanistan, wo 25 Frauen vor der iranischen Botschaft protestierten und dabei die Parole „Frauen, Leben, Freiheit!“ skandierten, die auch bei den Demonstrationen im Iran verwendet wird, bevor sie von Taliban-Streitkräften, die mit scharfer Munition in die Luft schossen, auseinandergetrieben wurden;

I. in der Erwägung, dass die iranischen Sicherheitskräfte weiterhin Demonstranten ins Visier nehmen, die gegen die konservativen Kleidervorschriften für Frauen im Land protestieren; in der Erwägung, dass die iranischen Streitkräfte bei den jüngsten Maßnahmen gegen Demonstranten Hadis Nadschafi getötet haben sollen, eine 20-jährige Iranerin, deren Video, in dem sie ihr unverschleiertes Haar zurückbindet und sich mutig mitten in eine Gruppe von Demonstranten stellt, viral ging; in der Erwägung, dass sie Berichten zufolge Schüsse in den Unterleib, den Hals, das Herz und die Hand erlitt;

J. in der Erwägung, dass in der Region Kurdistan im Irak 13 Menschen getötet wurden, als der Iran angebliche Stützpunkte kurdischer Oppositionsgruppen, die beschuldigt wurden, eine Rolle bei der Unterstützung der Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Tod von Mahsa Amini zu spielen, mit Raketen und bewaffneten Drohnen angegriffen hatte; in der Erwägung, dass dieser Vorwand falsch ist und eine irreführende Auslegung der Geschehnisse begünstigt;

K. in der Erwägung, dass der iranische Präsident und Geistliche Ebrahim Raisi, der 1988 bereits Mitglied des „Todeskomitees“ in Teheran war, im Zusammenhang mit früheren und gegenwärtigen Verbrechen nach dem Völkerrecht der Verfolgung Tausender politischer Dissidenten, der Förderung einer systematischen Diskriminierung und Straflosigkeit und der willkürlichen und rechtswidrigen Tötung von iranischen Bürgerinnen und Bürgern, darunter vielen Frauen und sogar Kindern, bezichtigt wird;

L. in der Erwägung, dass das Regime durch die Störung und Abschaltung des Internets in weiten Teilen des Iran versucht, die Übertragung und Verbreitung von Nachrichten und Bildern der Proteste zu verhindern, die tatsächlichen Dimensionen des Aufstands zu verschleiern und Enthüllungen über das Ausmaß der Massaker an Demonstranten und deren Unterdrückung zu verhindern;

M. in der Erwägung, dass das Recht auf Gedanken-, Religions- und Glaubensfreiheit im Zuge der legislativen Entwicklungen in der Islamischen Republik weiter untergraben wurden; in der Erwägung, dass das Hilfswerk „Open Doors“ den Iran unter den 50 Ländern, in denen Christen am stärksten verfolgt werden, auf dem neunten Platz führt; in der Erwägung, dass Personen, die vom Islam zum Christentum konvertieren, in besonderem Maße von Strafverfolgung bedroht sind; in der Erwägung, dass Besorgnis im Hinblick auf Änderungen des Strafgesetzbuchs geäußert wurde, in deren Folge die Verbreitung der christlichen Botschaft zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen könnte;

N. in der Erwägung, dass der Iran keine doppelte Staatsangehörigkeit anerkennt und dass Staatsangehörige, die sowohl die iranische Staatsangehörigkeit als auch die eines EU-Mitgliedstaats besitzen, weiterhin festgenommen werden und häufig als Druckmittel in den zwischenstaatlichen Beziehungen genutzt werden; in der Erwägung, dass mindestens ein Dutzend Unionsbürgerinnen und -bürger willkürlich im Iran festgehalten werden, darunter die französisch-iranische Wissenschaftlerin Fariba Adelkhah, der deutsch-iranische Staatsangehörige Nahid Taghavi und der schwedisch-iranische Staatsangehörige Dr. Ahmadreza Djalali;

1. verurteilt aufs Schärfste den Tod von Mahsa Amini nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei; fordert eine unabhängige, transparente und glaubwürdige Untersuchung ihres Todes und fordert, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden;

2. bringt seine Besorgnis über die Lage der Frauen im Iran zum Ausdruck, deren Rechte seit den Anfängen der Islamischen Republik eingeschränkt werden; ist ferner besorgt über die Gesetze über die Verschleierungspflicht, die erlassen wurden und durchgesetzt werden;

3. bringt seine Solidarität mit den Frauen und den übrigen Demonstranten zum Ausdruck, die auf die Straße gehen und sich mutig der Polizei entgegenstellen und fordern, dass ihre demokratischen Rechte geachtet werden; betont, dass diese mutigen Taten der Frauen im Iran eine universelle Bedeutung für den Kampf gegen Unterdrückung, die Verteidigung der Rechte der Frauen und das Recht auf Gewissens-, Religions- und Bekleidungsfreiheit haben, während die Unterdrückung durch die iranische Regierung für die Negierung dieser Rechte und der gleichen Würde von Männern und Frauen steht;

4. verurteilt aufs Schärfste das äußerst brutale Vorgehen gegen Demonstranten im Iran und fordert das iranische Regime auf, seine anhaltende, systematische und inakzeptable Gewalt gegen seine eigenen Bürgerinnen und Bürger einzustellen und diejenigen, die zu Unrecht festgenommen wurden, unverzüglich freizulassen;

5. bedauert zutiefst die Reaktion der EU und ihr Versäumnis, die grundlegenden Probleme im Zusammenhang mit dem muslimischen Kopftuch einzusehen; stellt fest, dass die Reaktion der EU eine äußerst problematische Doppelzüngigkeit darstellt, da sie einerseits behauptet, die Frauen im Iran, die für Emanzipation kämpfen, zu unterstützen, und andererseits das Tragen des muslimischen Kopftuchs innerhalb der EU fördert; bedauert, dass die EU diese schwammige Haltung damit begründet, dass sie vorgibt, sich Freiheit und Toleranz auf die Fahne geschrieben zu haben;

6. weist darauf hin, dass die EU bei verschiedenen Gelegenheiten das Tragen des muslimischen Kopftuchs entweder durch entsprechende Finanzierung oder offizielle Mitteilungen fördert, beispielsweise im Rahmen des Europäischen Jugendtags, der Kampagne „Freedom in Hijab“, der Partnerschaft der Kommission mit der islamistischen Vereinigung FEMYSO oder der Verleihung des Europäischen Preises für innovativen Unterricht, bei dem ein kleines Mädchen mit Kopftuch abgebildet ist; verurteilt diese Maßnahmen und fordert die Kommission auf, ihre diesbezügliche Strategie zu überarbeiten und die Finanzierung von Vereinigungen, die verdächtigt werden, Verbindungen zum radikalen Islam zu unterhalten, unverzüglich einzustellen;

7. verurteilt die Internetsperrungen durch das iranische Regime und betont, wie wichtig es für das iranische Volk ist, freien und ungehinderten Zugang zum Internet zu haben;

8. fordert die Mitgliedstaaten auf, Druck auf das iranische Regime auszuüben, damit es der Unterdrückung des iranischen Volkes ein Ende setzt und seine Unterstützung für den Terrorismus in Europa – etwa im Zusammenhang mit dem Fall von Assadollah Assadi, einem iranischen Diplomaten, der in Belgien wegen eines Bombenschlags zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde – sowie in anderen Teilen der Welt einstellt;

9. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zur Verbesserung der Lage von Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten, die zu Unrecht im Iran festgehalten werden, zu verstärken;

10. bekräftigt seine Besorgnis über die Lage politischer Gefangener, die unter unangemessenen Bedingungen inhaftiert sind, und das häufig nach unfairen Gerichtsverfahren; ist besorgt über den systematischen Einsatz längerer Einzelhaft, willkürlicher Festnahmen oder Inhaftierungen und der Verweigerung des Zugangs zu medizinischen Behandlungen, Besuchen und Hafturlaub unter Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen des Iran;

11. bedauert, dass ein Diplomat der EU der Amtseinführung des iranischen Präsidenten Ebrahim Raisi im August 2021 beiwohnte, während viele europäische Länder die Zeremonie boykottierten;

12. betont, wie wichtig es ist, das Recht auf Gedanken- und Religionsfreiheit – auch auf religiöse Konvertierung – oder Glaubensfreiheit, ein universelles Menschenrecht, zu achten; fordert die Mitgliedstaaten auf, die christlichen Minderheiten im Iran zu unterstützen;

13. fordert die Europäische Union auf, sich entschieden für die Emanzipation von Frauen und Mädchen und die Anerkennung ihrer gleichen Würde einzusetzen;

14. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen sowie dem Obersten Führer und dem Präsidenten der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 5. Oktober 2022
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