Entschließungsantrag - B9-0434/2022Entschließungsantrag
B9-0434/2022

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Tod von Mahsa Amini und zur Unterdrückung der Demonstranten für Frauenrechte im Iran

3.10.2022 - (2022/2849(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Pedro Marques, Tonino Picula, Eva Kaili, Evin Incir, Thijs Reuten
IM Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0434/2022

Verfahren : 2022/2849(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0434/2022
Eingereichte Texte :
B9-0434/2022
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B9‑0434/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Tod von Mahsa Amini und zur Unterdrückung der Demonstranten für Frauenrechte im Iran

(2022/2849(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die im Namen der Europäischen Union abgegebene Erklärung des Hohen Vertreters vom 25. September 2022 und die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Diensts vom 19. September 2022 zum Tod von Mahsa Amini,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran vom 22. September 2022, in der er Rechenschaft für den Tod von Mahsa Amini und ein Ende der Gewalt gegen Frauen forderte,

 unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR),

 unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

 unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zum Iran,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Dschina Mahsa Amini, eine kurdische Iranerin, am 13. September 2022 in Teheran von der Sittenpolizei festgenommen wurde, weil sie angeblich gegen die gesetzliche Verschleierungspflicht verstoßen hatte; in der Erwägung, dass Mahsa Amini von der Sittenpolizei gewaltsam misshandelt wurde, wodurch sie am 16. September 2022 verstarb;

B. in der Erwägung, dass nach der Tötung Mahsa Aminis landesweite Proteste in fast allen 31 iranischen Provinzen ausbrachen, an denen sich Hunderttausende iranische Bürgerinnen und Bürger beteiligen; in der Erwägung, dass die Proteste von Frauen initiiert wurden, die Rechenschaft für den Tod von Mahsa Amini verlangen und ein Ende der Gewalt gegen Frauen und ihrer Diskriminierung, einschließlich der Verschleierungspflicht, fordern; in der Erwägung, dass zahllose Frauen der Sittenpolizei trotzen und mutig ihren Hidschab abnehmen oder sogar verbrennen; in der Erwägung, dass dieser feministische Aufstand Teil einer umfassenderen demokratischen Erhebung in dem Land ist;

C. in der Erwägung, dass die Proteste der Frauen auch Männer dazu veranlasst haben, sich mit ihnen zu solidarisieren, was eine Reform- und Protestbewegung ausgelöst hat, die das ganze Land ergreift; in der Erwägung, dass Studierende sowie bekannte Sportler, Künstler und Prominente die Tötung von Mahsa Amini öffentlich kritisiert haben, was ein großes Risiko für ihre persönliche Sicherheit darstellt; in der Erwägung, dass Gewerkschafter im ganzen Land, darunter der Organisationsrat der Vertragsarbeiter in der Erdölindustrie und der Koordinierungsrat der Lehrergewerkschaften, in ähnlicher Weise ihre Unterstützung zum Ausdruck gebracht haben und mit Streiks gedroht oder diese durchgeführt haben;

D. In der Erwägung, dass die iranischen Sicherheits- und Polizeikräfte gewaltsam, wahllos und hemmungslos gegen die Proteste vorgegangen sind, wobei viele Menschen ums Leben kamen oder verletzt wurden; in der Erwägung, dass Berichten zufolge am 2. Oktober 2022 92 friedliche Demonstranten, die gegen die Tötung Mahsa Aminis protestierten, von den iranischen Sicherheitskräften getötet wurden, und Hunderte verletzt und allein in der Provinz Gilan 739 Demonstranten verhaftet wurden; in der Erwägung, dass die tatsächliche Zahl der Opfer und Festnahmen wahrscheinlich wesentlich höher liegt, da die Informationen aus dem Iran aufgrund der staatlich verhängten Abschaltungen des Internet nach wie vor unvollständig sind;

E. in der Erwägung, dass die Gewalt gegen friedliche Demonstranten vonseiten der Sicherheitskräfte und der Polizei den Einsatz von scharfer Munition, Schrotflinten, schweren Schlägen und sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen umfasst; in der Erwägung, dass Dutzende Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwälte, Aktivisten der Zivilgesellschaft und mindestens 18 Journalisten festgenommen wurden, darunter die Journalistin Nilufar Hamedi, die die Nachricht über die Tötung Mahsa Aminis verbreitete, und die Journalistin Elahe Mohammadi, die über die Bestattung Mahsa Aminis berichtete;

F. in der Erwägung, dass die iranischen Staatsorgane den Internetzugang stark eingeschränkt und Instant-Messaging-Plattformen blockiert haben, was eine eklatante Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung darstellt; in der Erwägung, dass die Islamische Republik Iran in der Vergangenheit immer wieder mit der Störung und Sperrung von Internetdiensten auf zivile Unruhen reagiert hat;

G. in der Erwägung, dass die staatlich kontrollierten Medien im Iran „Einflussnahme aus dem Ausland“ dafür verantwortlich machen, die Proteste angeblich zu befeuern, wobei die Botschaften Deutschlands und anderer nicht identifizierter europäischer Länder in Teheran als die vermeintlichen Zentren der „Anstiftung zum Aufstand“ ausgemacht wurden;

H. in der Erwägung, dass der Präsident der Islamischen Republik Ebrahim Raisi, der oberste Richter und der Präsident des Parlaments eine Untersuchung der Umstände der Tötung Mahsa Aminis gefordert haben; in der Erwägung, dass zu diesem Zweck ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Teheran eingeleitet wurde; in der Erwägung, dass Präsident Raisi den Polizei- und Sicherheitskräften die Genehmigung gab, „entschieden“ gegen diejenigen vorzugehen, die sich an den friedlichen Protesten beteiligen;

I. in der Erwägung, dass die willkürliche Festnahme und der Tod Mahsa Dschina Aminis in Haft vor dem Hintergrund einer Verschärfung der repressiven staatlichen Politik unter der Regierung Ebrahim Raisis zu sehen sind, die unter anderem durch ein aggressives Vorgehen gegen das charakterisiert ist, was die Staatsorgane als Verstöße gegen die verbindlichen Hidschab-Vorschriften im Rahmen einer neuen Hidschab- und Keuschheitspolitik erachten; in der Erwägung, dass die Regierung angekündigt hat, dass sie beginnen wird, Gesichtserkennungstechnologien im öffentlichen Raum einzusetzen, um die für Frauen geltenden Vorschriften in Bezug auf sittsame Kleidung durchzusetzen; in der Erwägung, dass im Zuge weiterer politischer Bestimmungen finanzielle Sanktionen gegen Personen vorgesehen sind, die an der Herstellung von oder dem Handel mit „vulgärer Kleidung“ beteiligt sind, sowie Strafmaßnahmen gegen iranische Bürgerinnen und Bürger, die Kritik an den verbindlichen Hidschab- und Keuschheitsvorschriften oder nicht rechtskonforme Bilder auf Online-Plattformen veröffentlichen; in der Erwägung, dass Frauen, die sich angeblich nicht an die Hidschab- und Keuschheitsvorschriften halten, in den vergangenen Monaten zunehmend der Zutritt zu Behörden, Banken und öffentlichen Verkehrsmitteln verwehrt wurde;

J. in der Erwägung, dass die Islamische Republik Iran eines von wenigen Ländern mit muslimischer Mehrheit ist, die verbindliche Kleidungsvorschriften für Frauen vorschreiben; in der Erwägung, dass diese Politik in den 1980er Jahren verhängt wurde und zu einem Instrument der Unterdrückung von Frauen geworden ist; in der Erwägung, dass frühere Regierungen zwar von einer strengen Anwendung dieser Rechtsvorschriften abrieten, die eine harte Linie vertretenden Justiz- und Sicherheitsbehörden den Einsatz körperlicher Gewalt gegen Frauen jedoch offen unterstützen, um dafür zu sorgen, dass die Vorschriften eingehalten werden; in der Erwägung, dass die Staatsorgane der Islamischen Republik Iran die repressiven Kleidungsvorschriften nutzen, um unter anderem Dissidentinnen, politische Reformerinnen, Künstlerinnen und Sportlerinnen ins Visier zu nehmen und zu schikanieren;

K. in der Erwägung, dass die Tötung Mahsa Aminis Teil eines größeren Musters ist, die ohnehin bereits stark eingeschränkten Rechte der Frauen im Iran weiter zu beschneiden und einzuschränken, unter anderem durch ein neues im Jahr 2021 verabschiedetes Gesetz, das den Zugang von Frauen zu Rechten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit stark einschränkt, was einen direkten Verstoß gegen die im Völkerrecht verankerten Menschenrechte von Frauen darstellt; in der Erwägung, dass die Regierung ihr diskriminierendes Verbot für Frauen, Fußballstadien und andere Sportveranstaltungen zu besuchen und Fahrräder zu fahren, weiterhin durchsetzt;

L. in der Erwägung, dass die Iranerinnen die diskriminierende Politik bekämpfen, unter anderem indem sie sich den verbindlichen Kleidungsvorschriften öffentlich wiedersetzen, und durch zivilen Ungehorsam; in der Erwägung, dass die Staatsorgane mit der gewaltsamen Verfolgung, Schikanierung, Folter und Inhaftierung von Frauen und Männern, die sich der Verschleierungspflicht widersetzen, reagiert haben;

M. in der Erwägung, dass der Vizepräsident der Kommission und Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell in seiner Erklärung vom 25. September 2022 angekündigt hat, dass die Europäische Union vor der nächsten Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) alle zur Verfügung stehenden Optionen prüfen werde, um auf die Tötung von Mahsa Amini und die übertrieben repressive Art und Weise, wie die iranischen Sicherheitskräfte mit den anschließenden Demonstrationen umgegangen sind, zu reagieren;

N. in der Erwägung, dass die EU im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen restriktive Maßnahmen erlassen hat, zu denen das Einfrieren von Vermögenswerten und Visumsperren gegen Personen und Organisationen, die für schwere Menschrechtsverletzungen verantwortlich sind, sowie das Verbot gehören, Geräte und Vorrichtungen, die zur internen Repression oder für die Überwachung der Telekommunikation genutzt werden können, in den Iran auszuführen; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden und nach wie vor gültig sind; in der Erwägung, dass die Maßnahmen mit der letzten Aktualisierung vom 11. April 2022 bis zum 13. April 2023 verlängert wurden;

1. verurteilt aufs Schärfste die gewaltsame Festnahme, Misshandlung und Tötung von Dschina Mahsa Amini durch die iranische „Sittenpolizei“, weil sie angeblich gegen die im Iran geltenden Verschleierungsvorschriften verstoßen haben soll;

2. bekundet seine uneingeschränkte Solidarität mit den mutigen Frauen und Männern im Iran, die friedlich gegen die Tötung von Mahsa Amini, die systemische und zunehmende Unterdrückung von Frauen und die schweren und massenhaften Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten protestieren;

3. bekundet seine uneingeschränkte Unterstützung für alle friedlichen Protestaktionen des iranischen Volkes, einschließlich der Streiks unter anderem von Lehrkräften, Erdölarbeitern und Studierenden; ist zutiefst besorgt über die Berichte über die Belagerung, Verhaftung und den Beschuss einer großen Anzahl von Studierenden am 2. Oktober 2022, die in der Scharif-Universität für Technologie in Teheran eingeschlossen waren, durch das Korps der Islamischen Revolutionsgarde, die Bassidsch-Milizen und die Polizei

4. weist die in den staatlich kontrollierten iranischen Medien geäußerten Anschuldigungen kategorisch zurück, wonach die diplomatischen Vertretungen Deutschlands und anderer europäischer Länder als mutmaßliche Anstifter der Proteste ausgemacht wurden; stellt fest, dass die Proteste auf die grundlegende Unzufriedenheit großer Teile der iranischen Gesellschaft mit der tiefen und vielfältigen Krise im Land, die wachsende Unzufriedenheit mit dem immer autoritäreren und repressiveren politischen System und die Weigerung der Regierung zurückzuführen sind, den Forderungen der Bevölkerung auf friedliche, inklusive und demokratische Weise gerecht zu werden;

5. nimmt das Versprechen von Präsident Raisi zur Kenntnis, die Umstände der Tötung von Mahsa Amini zu untersuchen; fordert die iranischen Staatsorgane nachdrücklich auf, dieses Versprechen einzuhalten, eine rasche, unparteiische und wirksame Untersuchung der Umstände des Todes von Dschina Mahsa Amini durchzuführen und diejenigen, die für ihren Tod verantwortlich sind, zur Rechenschaft zu ziehen; fordert die iranischen Staatsorgane auf, eine rasche, unparteiische und wirksame Untersuchung aller Tötungen von Demonstranten einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen;

6. verurteilt die systemische Diskriminierung von Frauen und anderen schutzbedürftigen Gruppen in der Islamischen Republik mittels Gesetzen und Verordnungen, mit denen ihre Freiheiten und Rechte stark beschnitten werden, einschließlich der entwürdigenden Verschleierungspflicht und ihrer missbräuchlichen Durchsetzung, der schwerwiegenden Einschränkungen der mit der sexuellen und reproduktiven Gesundheit verbundenen Rechte von Frauen und der Verletzung der politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und persönlichen Rechte von Frauen;

7. hält das Aufzwingen und die gewaltsame Durchsetzung der Verschleierungsvorschriften für einen Verstoß gegen die Rechte der Frauen auf freie Meinungsäußerung und auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie gegen das Recht auf Privatsphäre; fordert die iranischen Staatsorgane auf, Rechtsvorschriften, mit denen Frauen und Mädchen eine Verschleierungspflicht auferlegt wird, rasch aufzuheben und der systemischen Diskriminierung von Frauen in allen Lebensbereichen ein Ende zu setzen;

8. fordert die iranischen Staatsorgane auf, die „Sittenpolizei“ abzuschaffen, die für die Durchsetzung der missbräuchlichen und diskriminierenden Verschleierungsvorschriften für Frauen zuständig ist, und ihre Mitglieder für ihre Gewalttaten zur Rechenschaft zu ziehen;

9. verurteilt aufs Schärfste den hemmungslosen und unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt gegen Demonstranten durch die iranische Polizei und die Sicherheitskräfte, die zum Tode Dutzender Menschen und zu Hunderten Verletzten geführt hat;

10. fordert die iranischen Staatsorgane auf, die gewaltsame Niederschlagung der Proteste umgehend einzustellen und sich strikt an die Grundsätze zu halten, die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), dem der Iran als Vertragspartei angehört, verankert sind, insbesondere das Recht auf friedliche Versammlung;

11. fordert die iranischen Staatsorgane auf, für einen uneingeschränkten Zugang zu Internetdiensten zu sorgen und die Unterbrechung des freien Informationsflusses einzustellen; hebt hervor, dass eine Einschränkung des Zugangs zum Internet und die Unterbrechung von Messenger-Diensten erhebliche Beschneidungen des Rechts der Menschen auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind, die im IPBPR verankert sind;

12. fordert die iranischen Staatsorgane auf, alle Personen, die ausschließlich aus dem Grund festgenommen wurden, dass sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit und ihr Recht, sich friedlich zu versammeln, im Zusammenhang mit den Protesten wahrgenommen haben, umgehend und bedingungslos freizulassen und alle Anklagepunkte gegen sie fallen zu lassen; verurteilt die Festnahme von neun Ausländern, darunter Unionsbürgerinnen und -bürger mit niederländischer, deutscher, polnischer, schwedischer, französischer und italienischer Staatsangehörigkeit, und fordert, dass sie umgehend und bedingungslos freigelassen werden;

13. fordert die iranischen Staatsorgane auf, eine dauerhafte Einladung für die Vertreter sämtlicher Sonderverfahren des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen auszusprechen und vorausschauend mit ihnen zusammenzuarbeiten; fordert die Staatsorgane des Iran nachdrücklich auf, vor allem sicherzustellen, dass dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran die Einreise gestattet wird;

14. fordert den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, einen internationalen Untersuchungs- und Rechenschaftsmechanismus für von der Islamischen Republik Iran begangene Menschenrechtsverletzungen einzurichten, einschließlich der gewaltsamen Unterdrückung, willkürlichen Festnahmen und unrechtmäßigen Tötung friedlicher Demonstranten, die Gerechtigkeit für Mahsa Amini, ein Ende der Diskriminierung von Frauen und ein Ende der Straflosigkeit der Staatsorgane fordern;

15. ersucht die EU und ihre Mitgliedstaaten, alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den iranischen Staatsorganen zu nutzen, um ein sofortiges Ende der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste, die bedingungslose Freilassung aller Personen, die aufgrund der Wahrnehmung ihres Rechts auf die Ausübung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und ihres Rechts auf friedliche Versammlung festgenommen wurden, und eine unabhängige Untersuchung des Todes von Mahsa Amini und Dutzender Demonstranten zu fordern, um die Staatsorgane dazu zu drängen, den Zugang zum Internet und zu Kommunikationskanälen wiederherzustellen, und um sie zu ersuchen, die Verschleierungspflicht für Frauen abzuschaffen; fordert die Mitgliedstaaten auf, vorliegende Beweismittel, die zu den Ermittlungen beitragen können, im Einklang mit den neuen Vorschriften von Eurojust zu speichern, zu sichern und weiterzugeben und dabei auch mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten und ihn bei seiner Arbeit zu unterstützen; fordert die iranischen Staatsorgane nachdrücklich auf, das Römische Statut zu ratifizieren;

16. fordert den Rat (Auswärtige Angelegenheiten) auf, iranische Amtsträger – unter anderem der iranischen „Sittenpolizei“ –, die am Tod von Mahsa Amini und an der Gewalt gegen Demonstranten mitgewirkt haben oder dafür verantwortlich sind, auf die EU-Liste der Personen zu setzen, gegen die restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen im Iran verhängt wurden;

17. fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, Kommunikationsanbietern mit Sitz in der EU zu gestatten, den Menschen im Iran Instrumente anzubieten, um den Zugang zu den Online-Instrumenten und -Plattformen sicherzustellen, die für die Ausübung ihrer Menschenrechte erforderlich sind; fordert die iranischen Staatsorgane nachdrücklich auf, den Zugang zum Internet und zu Kommunikationsdiensten rasch und uneingeschränkt wiederherzustellen;

18. fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, im Rahmen des gesamten Austauschs mit dem Iran, einschließlich künftiger Dialoge auf hoher Ebene zwischen der EU und dem Iran, weiterhin Menschenrechtsfragen zur Sprache zu bringen und zu bekräftigen, dass die Achtung der Menschenrechte ein zentraler Bestandteil des Ausbaus der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran ist;

19. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Islamischen Beratenden Versammlung, der Regierung der Islamischen Republik Iran und dem Büro des Obersten Religionsführers der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 5. Oktober 2022
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen