Entschließungsantrag - B9-0436/2022Entschließungsantrag
B9-0436/2022

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Tod von Mahsa Amini und zur Unterdrückung der Demonstranten für Frauenrechte im Iran

3.10.2022 - (2022/2849(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission / Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Ernest Urtasun, Bronis Ropė, Kira Marie Peter‑Hansen, Anna Cavazzini, Hannah Neumann, Jordi Solé, Francisco Guerreiro, Alice Kuhnke, Pär Holmgren, Jakop G. Dalunde, Tineke Strik, Mounir Satouri, Ignazio Corrao, Rosa D’Amato, Saskia Bricmont, Tilly Metz, Yannick Jadot, Sylwia Spurek
im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0434/2022

Verfahren : 2022/2849(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0436/2022
Eingereichte Texte :
B9-0436/2022
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B9‑0436/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Tod von Mahsa Amini und zur Unterdrückung der Demonstranten für Frauenrechte im Iran

(2022/2849(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zum Iran,

 unter Hinweis auf die im Namen der Europäischen Union abgegebene Erklärung des Hohen Vertreters vom 25. September 2022 und die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Diensts vom 19. September 2022 zum Tod von Mahsa Amini,

 unter Hinweis auf die Leitlinien der EU vom 8. Dezember 2008 betreffend Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen,

 unter Hinweis darauf, dass der Iranerin Nasrin Sotudeh und dem Iraner Jafar Panahi 2012 der Sacharow-Preis für geistige Freiheit verliehen wurde,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran vom 22. September 2022, in der er Rechenschaft für den Tod von Mahsa Amini und ein Ende der Gewalt gegen Frauen forderte,

 unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR),

 unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die kurdische Iranerin Dschina Mahsa Amini am 13. September 2022 in Teheran von der iranischen „Sittenpolizei“ festgenommen wurde; in der Erwägung, dass die „Sittenpolizei“ Dschina Mahsa Amini Augenzeugen zufolge in einen Polizeitransporter stieß und sie während der Fahrt zum Vozara-Gefängnis in Teheran schlug; in der Erwägung, dass Dschina Mahsa Amini Stunden nach ihrer Festnahme ins Koma fiel und vom Vozara-Gefängnis ins Kasra-Krankenhaus in Teheran gebracht wurde, wo sie am 16. September 2022 verstarb;

B. in der Erwägung, dass die Behörden trotz der Zusagen des iranischen Präsidenten Ebrahim Raisi und zahlreicher Amtsträger bislang keine transparente Untersuchung der Umstände des Todes von Dschina Mahsa Amini durch ein unabhängiges Gremium eingeleitet haben; in der Erwägung, dass iranische Amtsträger wiederholt die Verantwortung für Dschina Mahsa Aminis Tod abgestritten haben, wichtige Beweise unterschlagen haben und ihre Familie und andere Personen, die die offizielle Version infrage stellen und Gerechtigkeit fordern, bedroht haben; in der Erwägung, dass sich die Staatsorgane außerdem geweigert haben, der Familie von Dschina Mahsa Amini die vollständige Patientenakte und den Autopsiebericht auszuhändigen;

C. in der Erwägung, dass die Proteste nach dem Tod von Dschina Mahsa Amini in ihrer Heimatstadt Saqqez in der Provinz Kurdistan begonnen und sich im ganzen Land auf fast alle 31 Provinzen des Iran ausgeweitet haben; in der Erwägung, dass die Proteste von Frauen initiiert wurden, die Rechenschaft für den Tod von Dschina Mahsa Amini verlangen und ein Ende der Gewalt gegen Frauen im Iran und ihrer Diskriminierung in Form insbesondere der Verschleierungspflicht fordern; in der Erwägung, dass die Proteste der Frauen die Solidarität von Männern bewirkt haben und in eine den gesamten Iran erfassende Reform- und Protestbewegung gemündet sind, die darauf abzielt, dem derzeitigen Status quo und den repressiven Maßnahmen der iranischen Staatsorgane ein Ende zu bereiten;

D. in der Erwägung, dass die iranischen Sicherheitskräfte, zu denen Amnesty International zufolge auch Kräfte der Revolutionsgarde, paramilitärische Basij-Kräfte und Sicherheitsbeamte in Zivil gehören, im ganzen Land hart gegen die Proteste durchgegriffen haben, um abweichende Meinungen zu unterdrücken; in der Erwägung, dass die iranischen Sicherheitskräfte illegal und vorsätzlich scharfe Munition, verbotenen Schrot und andere verbotene Metallprojektile unmittelbar auf die Demonstranten abgefeuert haben und außerdem Tränengas, Wasserwerfer und Stockschläge eingesetzt haben, um die Demonstranten auseinanderzutreiben; in der Erwägung, dass Menschenrechtsvereinigungen zufolge mindestens 76 Demonstranten und Umstehende getötet wurden, wobei die tatsächliche Zahl der Todesopfer deutlich höher sein dürfte; in der Erwägung, dass Hunderte Menschen verletzt wurden; in der Erwägung, dass die iranischen Sicherheitskräfte Hunderte Demonstranten, Aktivisten und Journalisten festgenommen haben, darunter Niloofar Hamedi, die Journalistin, die als Erste über die Festnahme von Dschina Mahsa Amini und ihre Einweisung ins Krankenhaus berichtet hatte;

E. in der Erwägung, dass die iranischen Staatsorgane am 16. September 2022 infolge der Straßenproteste in Saqqez in der Provinz Kurdistan, die durch den Tod von Dschina Mahsa Amini in Gewahrsam ausgelöst worden waren, das mobile Internet gesperrt haben, Internetdienste verlangsamt haben und Plattformen der sozialen Medien blockiert haben; in der Erwägung, dass Meldungen zufolge SMS-Nachrichten blockiert wurden, in denen der Wortlaut „Mahsa Amini“ auf Farsi vorkam;

F. in der Erwägung, dass der Iran in der Region Naher Osten und Nordafrika mit am häufigsten Internetsperren verhängt und seit Langem immer wieder den Internetzugang während Unruhen blockiert, um abweichende Meinungen zum Schweigen zu bringen und die Proteste niederzuschlagen; in der Erwägung, dass die iranischen Staatsorgane 2021 fünf der 23 in der Region verzeichneten Sperren zu verantworten hatten;

G. in der Erwägung, dass das islamische Strafgesetzbuch des Iran besagt, dass Frauen, die sich ohne Kopftuch in der Öffentlichkeit zeigen, mit einer Gefängnisstrafe, durch Auspeitschen oder mit einer Geldbuße bestraft werden können; in der Erwägung, dass dieses Gesetz für Mädchen schon ab neun Jahren gilt; in der Erwägung, dass Frauen und Mädchen im Iran immer wieder auf der Straße von der „Sittenpolizei“ angehalten und von ihr beleidigt und bedroht werden;

H. in der Erwägung, dass die willkürliche Festnahme von Dschina Mahsa Amini und ihr Tod in Gewahrsam in eine Zeit fallen, in der Frauen und Mädchen zunehmend von der Polizei, paramilitärischen Kräften und Wächtern im Iran schikaniert und gewaltsam behandelt werden und die im August 2021 begann, als die Regierung von Ebrahim Raisi ihr Amt antrat;

I. in der Erwägung, dass in den letzten Jahren zahlreiche Menschenrechtsverteidigerinnen festgenommen, verurteilt und inhaftiert wurden, weil sie sich über einen langen Zeitraum hinweg friedlich für die Menschenrechte von Frauen eingesetzt hatten;

J. in der Erwägung, dass die Tötung von Dschina Mahsa Amini ein Symbol für die derzeitige Menschenrechtskrise im Iran darstellt, die durch die systematische Straffreiheit der iranischen Regierung und ihres Sicherheitsapparats, der verbreitet Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und andere unrechtmäßige Tötungen zulässt, verstetigt wird;

K. in der Erwägung, dass der Vizepräsident der Kommission und Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell in seiner Erklärung vom 25. September 2022 die Tötung von Dschina Mahsa Amini und den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt durch die iranischen Sicherheitskräfte verurteilt und angekündigt hat, dass die Europäische Union vor der nächsten Tagung des Rates (Auswärtige Angelegenheiten) alle zur Verfügung stehenden Optionen prüfen werde, um auf die Tötung von Dschina Mahsa Amini und die Art und Weise, wie die iranischen Sicherheitskräfte mit den anschließenden Demonstrationen umgegangen sind, zu reagieren;

L. in der Erwägung, dass die EU im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen restriktive Maßnahmen erlassen hat, zu denen das Einfrieren von Vermögenswerten und Visumsperren gegen Personen und Organisationen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, sowie das Verbot gehören, Geräte und Vorrichtungen, die für die interne Repression oder für die Überwachung der Telekommunikation genutzt werden können, in den Iran auszuführen; in der Erwägung, dass diese Maßnahmen nach wie vor Bestand haben und regelmäßig aktualisiert werden; in der Erwägung, dass die Maßnahmen mit der letzten Aktualisierung vom 11. April 2022 bis zum 13. April 2023 verlängert wurden;

1. verurteilt aufs Schärfste die gewaltsame Festnahme, den Missbrauch und die zu ihrem Tod führende Misshandlung von Dschina Mahsa Zhina Amini durch die iranische „Sittenpolizei“, weil sie einen „unangemessenen Hidschab“ getragen und somit angeblich gegen die strengen Regeln des Iran zur Bekleidung von Frauen verstoßen habe;

2. verurteilt, dass die iranischen Staatsorgane trotz der Zusagen des iranischen Präsidenten Ebrahim Raisi und zahlreicher Amtsträger bislang keine ordnungsgemäße Untersuchung der Umstände des Todes von Dschina Mahsa Amini in Gewahrsam eingeleitet und stattdessen die Verantwortung für ihren Tod wiederholt abgestritten, wichtige Beweise unterschlagen und ihre Familie bedroht haben; fordert die iranischen Staatsorgane nachdrücklich auf, eine unabhängige, unparteiische und wirksame Untersuchung der Umstände des Todes von Dschina Mahsa Amini einzuleiten und die für ihren Tod Verantwortlichen in einem fairen Verfahren zur Rechenschaft zu ziehen;

3. bekundet seine uneingeschränkte Solidarität mit den Frauen im Iran und der friedlichen Protestbewegung im ganzen Land, die ihre Stimme gegen die systematische Unterdrückung von Frauen und allen Andersdenkenden erhebt und gegen eine Regierung, die politischen Widerstand brutal im Keim erstickt und Kurden, andere ethnische Gruppen und religiöse Minderheiten diskriminiert; hält die Proteste für den Ausdruck einer tiefgreifenden Unzufriedenheit des iranischen Volkes mit einer zutiefst korrupten Regierung und einem gewaltsamem, theokratischen und geheimnistuerischen Staat;

4. verurteilt aufs Schärfste den hemmungslosen und unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt gegen Demonstranten durch die iranische Polizei und die Sicherheitskräfte, der zum Tode dutzender Menschen und zu Hunderten Verletzten geführt hat; ist entsetzt über die Tötung von Hadis Najafi, einer 20 Jahre alten Frau, auf die die Sicherheitskräfte während eines Protests in der Stadt Karadsch sechs Schüsse abgegeben haben;

5. fordert die iranische Regierung eindringlich auf, der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste umgehend Einhalt zu gebieten und unabhängige Untersuchungen der Tötungen von Demonstrantinnen und Demonstranten einzuleiten; bekräftigt, dass das Recht auf friedliche Versammlung in Artikel 21 des IPBPR verankert ist, dem der Iran als Vertragspartei angehört;

6. fordert die iranischen Staatsorgane auf, alle Personen, die ausschließlich aus dem Grund festgenommen wurden, dass sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit und ihr Recht, sich friedlich zu versammeln, im Zusammenhang mit den Protesten wahrgenommen haben, umgehend und bedingungslos freizulassen und alle Anklagepunkte gegen sie fallen zu lassen; fordert die iranischen Staatsorgane auf, unverzüglich die neun Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der EU – darunter Alessia Piperno, die sich an den friedlichen Protesten beteiligt hatte – freizulassen; ist zutiefst besorgt über die Festnahme von mehr als 20 Journalistinnen und Journalisten und insbesondere von Niloofar Hamedi, der Journalistin, die als Erste über die Festnahme von Dschina Mahsa Amini und ihre Einweisung ins Krankenhaus berichtet hatte, und fordert die iranischen Staatsorgane auf, sie unverzüglich freizulassen;

7. verurteilt die von den iranischen Staatsorganen angeordneten Internetunterbrechungen und ‑sperren und fordert die iranische Regierung nachdrücklich auf, den Zugang zum Internet und zu Kommunikationsdiensten im ganzen Land unverzüglich umfassend wiederherzustellen und alle Unterbrechungen, Sperrungen oder Einschränkungen der Möglichkeiten der Iranerinnen und Iraner, frei und sicher zu kommunizieren und auf Informationen zuzugreifen, aufzuheben; hebt hervor, dass eine Begrenzung des Zugangs zum Internet und die Unterbrechung von Messenger-Diensten Verstöße gegen die und schwerwiegende Einschränkungen der Rechte der Menschen auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind, die im IPBPR, dem der Iran als Vertragspartei angehört, verankert sind;

8. verurteilt die systematische Diskriminierung von Frauen durch die iranische Regierung im Wege von Gesetzen und Vorschriften, die die Freiheiten, das Leben und die Lebensgrundlage von Frauen erheblich einschränken; ist insbesondere besorgt über die herabwürdigende Verschleierungspflicht und ihre missbräuchliche Durchsetzung, die es staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ermöglicht, Frauen in der Öffentlichkeit zu schikanieren und tätlich anzugreifen; ist der Ansicht, dass Frauen das Recht haben, auf der Grundlage persönlicher Vorlieben, religiöser Überzeugungen, kultureller Gewohnheiten oder anderer Gründe selbst zu entscheiden, ob sie bestimmte Kleidungsstücke oder Symbole tragen wollen; hält das Aufzwingen und die gewaltsame Durchsetzung von traditionellen, kulturellen oder religiösen Kleidungsformen für einen Verstoß gegen die Rechte der Frauen auf freie Meinungsäußerung und auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie gegen das Recht auf Privatsphäre; hält die iranische Regierung dazu an, die landesweiten Proteste als Chance zu nutzen, um Gesetze aufzuheben, die Frauen und Mädchen eine Verschleierungspflicht auferlegen, und um die „Sittenpolizei“ abzuschaffen, die diese missbräuchlichen und diskriminierenden Gesetze durchsetzt;

9. weist darauf hin, dass die meisten Iranerinnen und Iraner nationalen Erhebungen zufolge gegen die Verschleierungspflicht für Frauen sind;

10. fordert die iranische Regierung eindringlich auf, alle Menschenrechtsverteidiger, die aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und auf Weltanschauungsfreiheit festgenommen wurden, umgehend und bedingungslos freizulassen; fordert den Obersten Gerichtshof des Iran auf, die Urteile gegen die LGBTI-Menschenrechtsverteidigerinnen Zahra Sedighi-Hamadani und Elham Chubdar auf der Grundlage von Verstößen gegen das Recht auf ein faires Verfahren aufzuheben; ersucht die iranische Regierung, die gezielte Verfolgung sämtlicher Menschenrechtsverteidiger im Iran einzustellen und stets dafür zu sorgen, dass sie ihre legitimen Menschenrechtsaktivitäten ohne Angst vor Repressalien und ohne jegliche Einschränkungen wie etwa Schikanierung durch die Justiz ausüben können; fordert die iranische Regierung auf, Gefangene mit dem Respekt zu behandeln, der ihnen aufgrund ihrer innewohnenden Würde und ihres innewohnenden Werts als Menschen zusteht;

11. fordert die iranischen Staatsorgane auf, eine dauerhafte Einladung für die Vertreter sämtlicher Sonderverfahren des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen auszusprechen und vorausschauend mit ihnen zusammenzuarbeiten; fordert die iranischen Staatsorgane nachdrücklich auf, insbesondere sicherzustellen, dass dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran die Einreise gestattet wird;

12. ersucht die EU und ihre Mitgliedstaaten, alle Foren der Zusammenarbeit mit den iranischen Staatsorganen zu nutzen, um ein sofortiges Ende der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste, die bedingungslose Freilassung aller Personen, die aufgrund der Wahrnehmung ihres Rechts auf die Ausübung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und ihres Rechts, sich friedlich zu versammeln, festgenommen wurden, und eine unabhängige Untersuchung des Todes von Dschina Mahsa Amini und Dutzender Demonstranten zu fordern, um die Staatsorgane dazu zu drängen, den Zugang zum Internet und zu Kommunikationskanälen wiederherzustellen, und um sie zu ersuchen, die Verschleierungspflicht für Frauen abzuschaffen;

13. fordert den Rat (Auswärtige Angelegenheiten) auf, iranische – unter anderem alle mit der iranischen „Sittenpolizei“ verbundenen – Amtsträger, die am Tod von Dschina Mahsa Amini und an der Gewalt gegen Demonstranten mitgewirkt haben oder dafür verantwortlich sind, auf die EU-Liste der Personen zu setzen, gegen die restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen im Iran gelten;

14. fordert die Kommission auf, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen – unter strikter Einhaltung der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit –, Kommunikationsanbietern mit Sitz in der EU zu gestatten, dass sie den Menschen im Iran Tools unter anderem für Videokonferenzen, E-Learning-Plattformen, Web-Karten und Cloud-Dienste anbieten, damit sichergestellt ist, dass die Menschen Zugang zu den Online-Tools und -Plattformen haben, die sie benötigen, um ihre Menschenrechte wahrzunehmen;

15. fordert die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, um einen internationalen Untersuchungs- und Rechenschaftsmechanismus des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen einzurichten, der sich mit der herrschenden Menschenrechtskrise und der Krise der Straflosigkeit im Iran befasst;

16. fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, im Rahmen des gesamten Austauschs mit dem Iran, einschließlich künftiger Dialoge auf hoher Ebene zwischen der EU und dem Iran, weiterhin Menschenrechtsfragen zur Sprache zu bringen und zu bekräftigen, dass die Achtung der Menschenrechte ein zentraler Bestandteil des Ausbaus der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran ist; fordert die iranischen Staatsorgane und die EU auf, wieder informelle Menschenrechtskonsultationen aufzunehmen und gleichzeitig auf die Einrichtung eines formalen Menschenrechtsdialogs mit eindeutigen Zielen, konkreten Maßstäben und Menschenrechtsindikatoren zur Messung der Fortschritte hinzuarbeiten;

17. fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst, die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, Menschenrechtsverteidiger im Iran und im Exil besser zu schützen und zu unterstützen, indem sie ihnen etwa Not-Finanzhilfen im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt und des Europäischen Fonds für Demokratie sowie Notfallvisa gewähren, und insbesondere die Verwundbarkeit von Menschenrechtsverteidigerinnen im Wege geeigneter Schutzmaßnahmen anzugehen, mit denen sie vor den konkreten und geschlechtsspezifischen Gefahren, denen sie ausgesetzt sind, geschützt werden;

18. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Islamischen Beratenden Versammlung, der Regierung der Islamischen Republik Iran und dem Büro des Obersten Religionsführers der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 5. Oktober 2022
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