ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum Tod von Mahsa Amini und zur Unterdrückung der Demonstranten für Frauenrechte im Iran
3.10.2022 - (2022/2849(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Cornelia Ernst
im Namen der Fraktion The Left
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0434/2022
B9‑0439/2022
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Tod von Mahsa Amini und zur Unterdrückung der Demonstranten für Frauenrechte im Iran
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zum Iran,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,
– unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zum Tod von Mahsa Amini und zur Niederschlagung der Proteste im Iran,
– unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 4. August 2021 über die Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran,
– unter Hinweis auf die im Namen der EU abgegebene Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. September 2022 zum Iran,
– unter Hinweis auf die EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die iranische Sittenpolizei in den letzten Monaten ihre Straßenpatrouillen ausgeweitet hat und dass Frauen, von denen angenommen wird, dass sie einen „locker sitzenden Hidschab“ tragen, verbalen und körperlichen Schikanen und Festnahmen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass Mahsa Amini, eine 22-jährige Iranerin aus der kurdischen Minderheit, in der Haft verstorben ist, nachdem sie von der Sittenpolizei festgenommen und beschuldigt wurde, gegen die konservative Kleidervorschrift des Landes verstoßen zu haben; in der Erwägung, dass durch den Tod von Mahsa Amini die Unterdrückung und Marginalisierung von Frauen im Iran verdeutlicht werden und Licht auf die Misshandlung der nicht-persischen ethnischen Minderheiten des Landes, insbesondere seiner beträchtlichen kurdischen Bevölkerung, geworfen wird;
B. in der Erwägung, dass Tausende von Menschen im ganzen Iran, unter anderem in Teheran, Isfahan, Karadsch, Maschhad, Rascht, Saqqez und Sanandadsch, auf die Straße gegangen sind, um gegen den Tod von Mahsa Amini zu demonstrieren; in der Erwägung, dass Frauen bei den Demonstrationen eine herausragende Rolle gespielt haben, indem sie unter anderem ihre Schleier abgenommen und verbrannt haben; in der Erwägung, dass es sich dabei um die größten Proteste im Land seit den Demonstrationen im Jahr 2019 handelt, als etwa 1 500 Menschen bei einem harten Vorgehen gegen Demonstranten getötet wurden, was die blutigste Konfrontation in der Geschichte der Islamischen Republik Iran darstellt;
C. in der Erwägung, dass der Iran infolge der US-amerikanischen Sanktionsregelung, der wirtschaftlichen Misswirtschaft der Regierung und der Korruption, insbesondere während der COVID-19-Pandemie, vor erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen steht; in der Erwägung, dass durch die Auswirkungen des Klimawandels, die im Sommer zu Wasser- und Stromknappheit geführt haben, das Land drastisch beeinträchtigt wird; in der Erwägung, dass große Teile der Bevölkerung zunehmend unter die Armutsgrenze gedrängt werden; in der Erwägung, dass die hohe Inflation und die weitverbreitete Arbeitslosigkeit zu einer Verschärfung der Einkommensunterschiede und wirtschaftlichen Ungleichheiten geführt haben; in der Erwägung, dass diese Faktoren die Proteste geschürt haben;
D. in der Erwägung, dass trotz wiederholter Aufrufe zur Zurückhaltung durch nationale und internationale Akteure, einschließlich des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, die Reaktion der iranischen Sicherheits- und Polizeikräfte auf die Demonstrationen äußerst unverhältnismäßig war und zum Tod von Menschen geführt hat; in der Erwägung, dass mindestens 76 Personen, darunter Frauen und Kinder, von Sicherheitskräften getötet und Hunderte verletzt wurden; in der Erwägung, dass Berichten zufolge mehr als 1 200 Demonstranten festgenommen wurden, darunter Menschenrechtsverteidiger, Rechtsanwälte, Aktivisten der Zivilgesellschaft und mindestens 23 Journalisten;
E. in der Erwägung, dass die Proteste im Nordwesten des Iran, wo viele Angehörige der kurdischen Minderheit des Landes leben, besonders heftig waren; in der Erwägung, dass die Provinzen, in denen Araber und andere Minderheiten leben, seit Jahren sowohl unter wirtschaftlicher Not als auch unter schwerwiegenden Umweltproblemen leiden, die im Rahmen der zentralisierten Entwicklungsstrategie des Iran vernachlässigt wurden, was zu großen sozioökonomischen Unterschieden zwischen dem Zentrum und der Peripherie und einer unausgewogenen Verteilung der staatlichen Ressourcen im Land geführt hat;
F. in der Erwägung, dass im Rahmen der Verfassung des Iran den ethnischen Minderheiten gleiche Rechte eingeräumt werden und ihnen erlaubt wird, ihre eigenen Sprachen zu verwenden und ihre eigenen Traditionen zu praktizieren; in der Erwägung, dass Angehörige von Minderheitengemeinschaften im Iran jedoch nach wie vor von den staatlichen Stellen ins Visier genommen werden, unter anderem wegen ihres Eintretens für die Rechte von Minderheiten, wie z. B. muttersprachliche Bildung; in der Erwägung, dass Artikel 49 der Verfassung des Iran in zunehmendem Maße dazu verwendet wird, das Eigentum von Minderheiten, insbesondere der religiösen Minderheit des Bahaitums, zu beschlagnahmen;
G. in der Erwägung, dass die iranischen Streitkräfte nach Solidaritätskundgebungen in Erbil (Hauptstadt der halbautonomen Region Kurdistan im Irak) Drohnen- und Artillerieangriffe auf diese Region im Nordirak ausgeführt haben;
H. in der Erwägung, dass sich Hochschulstudierende im Iran mit den Demonstranten gegen den Tod von Mahsa Amini solidarisiert haben, indem sie ihre Vorlesungen boykottierten und gegen die Repression demonstrierten;
I. in der Erwägung, dass die iranischen Staatsorgane verstärkt mit Angriffen und Gewalt gegen Journalisten vorgegangen sind, die über die Proteste berichtet haben; in der Erwägung, dass mindestens 20 Journalisten festgenommen wurden und dass viele von ihnen zum Verhör vorgeladen und bedroht wurden;
J. in der Erwägung, dass die iranischen Staatsorgane seit Beginn der Proteste den Internetzugang erheblich eingeschränkt und Nachrichtenübermittlungsplattformen blockiert haben; in der Erwägung, dass durch die Unterbrechung der Kommunikationsdienste die Fähigkeit der Menschen, Informationen auszutauschen, wirtschaftliche Tätigkeiten auszuüben und Zugang zu öffentlichen Diensten zu erhalten, ernsthaft beeinträchtigt wird;
K. in der Erwägung, dass das iranische Parlament im Februar 2022 den allgemeinen Abschnitt des „Gesetzesentwurfs zum Schutz der Nutzer“ („User Protection Bill“) ratifiziert hat, wodurch das Informationsumfeld weiter eingeschränkt und der Iran vom globalen Internet isoliert wird; in der Erwägung, dass im Rahmen des Gesetzesentwurfs unter anderem den Sicherheitskräften und der Armee die Kontrolle über die internationalen Gateways übertragen und von den Plattformen der sozialen Medien verlangt wird, bei der Überwachung und Zensur mit den Sicherheitskräften und der Armee zusammenzuarbeiten;
L. in der Erwägung, dass der Wächterrat am 1. November 2021 das „Gesetz über die jugendliche Bevölkerung und den Schutz der Familie“ gebilligt hat, das sich nachteilig auf das Recht von Frauen und Mädchen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit ausgewirkt hat;
M. in der Erwägung, dass die iranischen LGBTQI-Rechteverteidigerinnen Zahra Sedighi-Hamadani (31 Jahre alt) und Elham Choubdar (24 Jahre alt) vom Revolutionsgericht Urmia wegen „Korruption auf Erden durch Förderung von Homosexualität“ zum Tode verurteilt wurden; in der Erwägung, dass sie aus diskriminierenden Gründen verurteilt wurden, die mit ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Ausrichtung und/oder Geschlechtsidentität, ihrem friedlichen Aktivismus für LGBTQI-Rechte, auch in den sozialen Medien, und ihrer Verbindung zu LGBTQI-Asylbewerbern im Irak zusammenhängen; in der Erwägung, dass eine dritte LGBTQI-Aktivistin, Soheila Ashrafi (52 Jahre alt), die derzeit gemeinsam mit Zahra Sedighi-Hamadani und Elham Choubdar im Zentralgefängnis von Urmia inhaftiert ist, aufgrund ähnlicher Vorwürfe ein Urteil erwartet;
1. bekundet seine Solidarität mit den Menschen im Iran, die für die Rechte von Frauen und LGBTIQ-Personen, für soziale Rechte und Menschenrechte, für die Beendigung von Korruption und Misswirtschaft sowie gegen Armut und Unterdrückung kämpfen; fordert die iranische Regierung und das iranische Parlament auf, sich dringend mit den Gründen für die Proteste zu befassen und die anhaltende Unterdrückung unverzüglich einzustellen;
2. ist empört über die Festnahme von Mahsa Amini und ihren in Gewahrsam erlittenen Tod; betont, dass Mahsa Amini ein weiteres Opfer der anhaltenden Unterdrückung und systematischen Diskriminierung von Frauen durch den Iran sowie der Auferlegung diskriminierender Kleidungsvorschriften ist, die Frauen ihrer körperlichen Selbstbestimmung und der Meinungsfreiheit, ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und ihrer Glaubensfreiheit berauben;
3. bekundet der Familie von Mahsa Amini sein Beileid und sein tiefes Mitgefühl; fordert die iranische Regierung auf, für eine unparteiische und wirksame Untersuchung des tragischen Tods von Mahsa Amini und der Vorwürfe der Folter und Misshandlung durch eine unabhängige zuständige Behörde zu sorgen, die insbesondere dafür sorgen wird, dass ihre Familie Zugang zu Wahrheit und Gerechtigkeit erhält;
4. ist entsetzt über die anhaltende Unterdrückung von Frauen, die die Verschleierungspflicht ablehnen, und fordert die iranische Regierung nachdrücklich auf, die Freiheit der iranischen Frauen, ihre Kleidung selbst zu wählen, zu achten; betont, dass es höchste Zeit ist, alle diskriminierenden Gesetze und Vorschriften aufzuheben, mit denen das Tragen des Hidschab verbindlich vorgeschrieben wird;
5. bedauert zutiefst, dass bei der Annahme des Gesetzes über Gewalt gegen Frauen, das dem iranischen Parlament im Januar 2021 vorgelegt wurde, bislang keine Fortschritte erzielt worden sind; ist der Ansicht, dass das Gesetz zwar noch weitere Verbesserungen erfordert, um mit internationalen Normen in Einklang zu stehen, jedoch einige positive Änderungen mit sich gebracht hätte und dies auch weiterhin tun kann, insbesondere indem Gewalt gegen Frauen im Iran unter Strafe gestellt wird;
6. fordert die iranische Regierung nachdrücklich auf, das Gesetz „Jugendliche Bevölkerung und Schutz des Familienrechts“ unverzüglich aufzuheben, Maßnahmen zu ergreifen, um der Kriminalisierung von Abtreibungen ein Ende zu setzen, und sicherzustellen, dass alle Frauen Zugang zu allen erforderlichen medizinischen Dienstleistungen einschließlich jener der sexuellen und reproduktiven Gesundheit in einer Weise erhalten, die sicher und erschwinglich ist und mit ihren Menschenrechten im Einklang steht;
7. fordert die unverzügliche Freilassung der während der Proteste festgenommenen friedlichen Demonstranten, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger; fordert die iranischen Staatsorgane auf, dafür zu sorgen, dass die Behandlung von Demonstranten, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern, die sich in Haft befinden, den Bedingungen entspricht, die im Grundsatzkatalog der Vereinten Nationen für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen festgelegt sind, wobei hierzu auch gehört, Häftlingen sofortigen Zugang zu Rechtsanwälten zu gewähren;
8. verurteilt die repressiven Maßnahmen gegen Gewerkschaftsaktivisten und Personen, die sich für die Arbeitnehmerrechte einsetzen, wie die Verhaftung von 230 mit den Behörden im Streit liegenden Lehrkräften am 1. Mai 2022; fordert die Freilassung der 23 Hauptaktivisten, die sich noch in Gewahrsam befinden;
9. verurteilt die Gewalt, die von iranischen Sicherheitskräften im ganzen Land gegen Demonstranten ausgeübt wird, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung ausüben; ist bestürzt darüber, dass während der Proteste so viele unschuldige Menschen ihr Leben verloren haben, und bekundet den Angehörigen der Toten und Verletzten sein tiefes Mitgefühl; fordert die iranische Regierung nachdrücklich auf, im Umgang mit Protesten im Einklang mit den einschlägigen internationalen Normen und Standards größtmögliche Zurückhaltung zu üben; fordert die iranischen Behörden auf, die vollständige Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, dem der Iran beigetreten ist, sicherzustellen;
10. ist entsetzt über das Ausmaß der Todesfälle, die sich in Haft ereignen und sowohl auf Gewalt und Misshandlung durch Beamte als auch auf den Mangel an rechtzeitigem Zugang zu medizinischer Versorgung zurückzuführen sind, was Anlass zu ernster Besorgnis gibt;
11. verurteilt die anhaltende Straffreiheit bei Menschenrechtsverletzungen im Iran einschließlich der immer neuen Todesfälle von Demonstranten, die auf die mutmaßliche Anwendung tödlicher Gewalt durch Sicherheitskräfte zurückzuführen sind, wobei insbesondere auf die Fälle im November 2019, im Juli 2021 und im Mai 2022 hingewiesen sei; fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen zu erreichen und die Achtung der Grundrechte derjenigen sicherzustellen, die Veränderungen fordern;
12. fordert die iranischen Behörden auf, für rasche, unabhängige und unparteiische Untersuchungen aller verübten Verstöße einschließlich der Tötung von Demonstranten und der gemeldeten Todesfälle und Misshandlungen, die sich in Gewahrsam ereignet haben, zu sorgen, und fordert nachdrücklich, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden;
13. fordert die Regierung des Iran nachdrücklich auf, das Recht der Iranerinnen und Iraner auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung und ihre Vereinigungsfreiheit zu achten und neben der Untersuchung der bereits begangenen Verstöße den Einsatz von Gewalt seitens der Sicherheitskräfte im Einklang mit den einschlägigen internationalen Normen und Standards stark einzuschränken;
14. fordert die iranischen Behörden auf, den Zugang zum Internet vollständig wiederherzustellen, verurteilt alle Maßnahmen zur vorsätzlichen Unterbindung oder Unterbrechung des Zugangs zu oder der Verbreitung von Informationen im Internet unter Verstoß gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und fordert den Iran auf, derlei Maßnahmen zu unterlassen und einzustellen;
15. fordert die iranischen Behörden nachdrücklich auf, das scharfe Vorgehen gegen Journalisten, die über die Proteste berichten, unverzüglich einzustellen und alle Einschränkungen des Rechts auf Information unverzüglich aufzuheben;
16. ist ernsthaft besorgt darüber, dass Menschenrechtsverteidiger während der Proteste festgenommen, vorübergehend inhaftiert und körperlich angegriffen wurden, und fordert die iranischen Behörden auf, alle inhaftierten Menschenrechtsverteidiger unverzüglich und bedingungslos freizulassen;
17. fordert die Staatsorgane des Iran auf, gegen sämtliche Formen der Diskriminierung von Angehörigen ethnischer und religiöser Minderheiten, darunter Belutschen, Kurden, Araber, Bahai und Christen, und von LGBTIQ-Personen vorzugehen und alle Personen, die wegen der Ausübung ihres Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit oder wegen ihrer sexuellen Orientierung inhaftiert sind, umgehend und bedingungslos freizulassen; fordert die Staatsorgane im Iran auf, die Verfolgung von Personen aufgrund ihrer sexuellen Vorlieben oder Ausrichtungen einzustellen und die LGBTIQ-Gemeinschaft im Iran nicht mehr zu kriminalisieren;
18. ist zutiefst besorgt über die Todesstrafe, die gegen Zahra Sedighi Hamedani und Elham Chubdar verhängt wurde, und fordert die iranischen Behörden auf, ihre Schuldsprüche und Todesurteile unverzüglich aufzuheben und die beiden Frauen freizulassen; verurteilt aufs Schärfste die Anwendung der Todesstrafe wegen gleichgeschlechtlicher Beziehungen, die im Iran nach wie vor illegal sind; bekräftigt, dass es die Todesstrafe unter allen Umständen entschieden ablehnt, und betont, dass keine moralische, rechtliche oder religiöse Rechtfertigung für die Todesstrafe herangezogen werden kann; fordert den Iran auf, als Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe unverzüglich ein entsprechendes Moratorium einzuführen;
19. verurteilt die Verletzung der territorialen Unversehrtheit des Irak und fordert den Iran auf, die Angriffe auf von der kurdischen Bevölkerung bewohntes irakisches Hoheitsgebiet unverzüglich einzustellen;
20. fordert die Vereinten Nationen und insbesondere ihren Menschenrechtsrat auf, unverzüglich eine umfassende Untersuchung der Ereignisse der letzten Wochen unter Leitung des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für die Menschenrechtssituation im Iran einzuleiten, um die Vorwürfe schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen in dem Land, die seit Beginn der Proteste laut geworden sind, aufzuklären, und fordert den Iran auf, den Personen, die diese Untersuchung durchführen, umfassenden und uneingeschränkten Zugang zu gewähren;
21. bekräftigt, dass die Achtung der Menschenrechte einer der wesentlichen Bestandteil der Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran ist; fordert, dass eine Delegation des Europäischen Parlaments nach Teheran entsandt wird, um seine Besorgnis über die jüngsten Ereignisse zum Ausdruck zu bringen;
22. fordert die EU auf, in ihren bilateralen Beziehungen zum Iran Menschenrechtsverletzungen zur Sprache zu bringen; fordert den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik auf, Sorge dafür zu tragen, dass der Europäische Auswärtige Dienst im Rahmen des hochrangigen Dialogs zwischen der EU und dem Iran auch künftig Menschenrechtsangelegenheiten zur Sprache bringt;
23. fordert die EU auf, alle erforderlichen diplomatischen Initiativen zu ergreifen, mit denen ein echter Dialog und gegenseitiger Respekt gefördert werden könnten, und politische Maßnahmen zu vermeiden, die die Souveränität und den Frieden im gesamten Nahen Osten bedrohen;
24. unterstützt gezielte Maßnahmen gegen iranische Amtsträger, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind; hebt die negativen Auswirkungen der einseitigen extraterritorialen Sanktionen, die die USA nach ihrem Rückzug aus dem Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan erneut verhängt haben, auf die wirtschaftliche und soziale Lage im Iran hervor und weist darauf hin, dass sie sich hauptsächlich auf gewöhnliche iranische Bürgerinnen und Bürger und die Wahrnehmung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Rechte auswirken;
25. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Regierung und dem Parlament des Iran, dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln.