ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der Klimaschutzkonferenz 2022 der Vereinten Nationen (COP 27) in Scharm el-Scheich (Ägypten)
11.10.2022 - (2022/2673(RSP))
gemäß Artikel 136 Absatz 5 der Geschäftsordnung
Pascal Canfin, Lídia Pereira, Javi López, Nils Torvalds, Pär Holmgren, Petros Kokkalis
im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
B9‑0461/2022
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Klimaschutzkonferenz 2022 der Vereinten Nationen (COP 27) in Scharm el-Scheich (Ägypten)
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und das Kyoto-Protokoll zum UNFCCC,
– unter Hinweis auf das am 12. Dezember 2015 auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 21) in Paris geschlossene Übereinkommen (Übereinkommen von Paris),
– unter Hinweis auf die 26. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 26), die 16. Tagung der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls (CMP 16) sowie die 3. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris (CMA 3) vom 31. Oktober bis 13. November 2021 in Glasgow (UK) und den Klimapakt von Glasgow, der am 13. November 2021 angenommen wurde,
– unter Hinweis auf die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für nachhaltige Entwicklung,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Oktober 2021 zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2021 in Glasgow (Vereinigtes Königreich) (COP 26)[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Umwelt- und Klimanotstand[2],
– unter Hinweis auf den Sonderbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (IPCC) mit dem Titel „Global Warming of 1.5°C“ (1,5 °C globale Erwärmung), dessen Sonderbericht über Klimawandel und Landsysteme, dessen Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima und dessen sechsten Sachstandsbericht (AR6),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Dezember 2020 zur Strategie der EU zur Anpassung an den Klimawandel[3],
– unter Hinweis auf den Beschluss (EU) 2022/591 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2030[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. September 2020 zu dem Europäischen Jahr für grünere Städte 2022[5],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“)[6],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zum europäischen Grünen Deal[7],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. September 2020 zu der Rolle der EU beim Schutz und der Wiederherstellung der Wälder in der Welt[8],
– unter Hinweis auf den UNFCCC-Synthesebericht vom 17. September 2021 über national festgelegte Beiträge im Rahmen des Übereinkommens von Paris,
– unter Hinweis auf den „Emissions Gap Report“ 2021 (Bericht über die Emissionslücke) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) vom 26. Oktober 2021 mit dem Titel „The Heat Is On“ (Zu viel Hitze), den „Adaptation Gap Report“ 2021 (Bericht über die Anpassungslücke) vom 1. November 2021 mit dem Titel „The Gathering Storm“(Der aufziehende Sturm) und den „Production Gap Report“ (Bericht über die Produktionslücke) vom 20. Oktober 2021,
– unter Hinweis auf den richtungweisenden Bericht der Internationalen Energie-Agentur (IEA) von März 2022 mit dem Titel „Global Energy Review: CO2 Emissions in 2021“ (Weltweite Energieuntersuchung: CO2-Emissionen 2021),
– unter Hinweis auf den Bericht der IEA von Mai 2021 mit dem Titel „Net Zero by 2050 – A Roadmap for the Global Energy Sector“ ((Klimaneutralität bis 2050 – Ein Fahrplan für die Energiewirtschaft der Welt) und seinen Bericht von 2020 über die Perspektiven der Energietechnologie,
– unter Hinweis auf den „Global Forest Goals Report“ 2021 (Bericht zu den weltweiten Waldzielen 2021) des Sekretariats des Waldforums der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf das Santiago-Netzwerk zu Verlusten und Schäden,
– unter Hinweis auf den Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030,
– unter Hinweis auf den Bericht der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) von April 2021 über den Zustand des globalen Klimas im Jahr 2020 und von Mai 2022 über den Zustand des globalen Klimas im Jahr 2021,
– unter Hinweis auf den „Global Assessment Report on Disaster Risk Reduction“ (Globaler Sachstandsbericht über die Verringerung des Katastrophenrisikos) des Büros der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos von 2022,
– unter Hinweis auf den ersten Bericht des Ständigen Finanzausschusses des UNFCCC über die Ermittlung des Bedarfs der Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rahmenübereinkommens und des Übereinkommens von Paris von 2021;
– unter Hinweis auf den „Global Assessment Report on Biodiversity and Ecosystem Services“ (Globaler Sachstandsbericht über die biologische Vielfalt und Ökosystemleistungen) der zwischenstaatlichen Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (IPBES) vom 31. Mai 2019 sowie auf ihren Workshop-Bericht vom 29. Oktober 2020 zum Thema biologische Vielfalt und Pandemien,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Februar 2022 zur Klimadiplomatie der EU: eine beschleunigte Umsetzung der Ergebnisse von Glasgow“,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2021 zum Bodenschutz[9],
– unter Hinweis auf die von der Kommission der Vereinten Nationen für die Rechtsstellung der Frau vereinbarten Schlussfolgerungen zu dem Thema „Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung aller Frauen und Mädchen im Kontext des Klimawandels sowie Entwicklung politischer Programme zur Umwelt- und Katastrophen-Risikominderung“;
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. März 2020 mit dem Titel „Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft – Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa“ (COM(2020)0098),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 4. Oktober 2022 zur Finanzierung des Klimaschutzes im Hinblick auf die 27. Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC (COP 27) vom 6. bis 18. November 2022 in Scharm el-Scheich,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. November 2021 zum Thema „Wasser im Rahmen des auswärtigen Handelns der EU“,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 24. Februar 2021 mit dem Titel „Ein klimaresilientes Europa aufbauen – die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“ (COM(2021)0082),
– unter Hinweis auf den Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen vom 18. Februar 2021 mit dem Titel „Making Peace with Nature: a scientific blueprint to tackle the climate, biodiversity and pollution emergencies“ (Frieden mit der Natur schließen: ein wissenschaftliches Konzept zur Bewältigung der Notstände in den Bereichen Klima, biologische Vielfalt und Umweltverschmutzung),
– unter Hinweis auf den Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen vom 6. Mai 2021 mit dem Titel „Global Methane Assessment: Benefits and Costs of Mitigating Methane Emissions“ (Globale Bewertung in Bezug auf Methan – Vorteile und Kosten der Minderung der Methanemissionen),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. Juni 2022 zur Umsetzung und Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung[10],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2021 zu dem Thema „EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“[11],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 über eine EU-Strategie zur Verringerung der Methanemissionen (COM(2020)0663),
– unter Hinweis auf den Bericht über den von IPBES und IPCC gemeinsam geförderten Workshop vom 10. Juni 2021 zu Biodiversität und Klimawandel,
– unter Hinweis auf die Anfragen an die Kommission und den Rat zu der Klimakonferenz 2022 der Vereinten Nationen in Scharm el-Scheich, Ägypten (O-0000/2022 – B9-0000/2022 and O-0000/2022 – B9-0000/2022),
– gestützt auf Artikel 136 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass das Übereinkommen von Paris am 4. November 2016 in Kraft getreten ist; in der Erwägung, dass 193 der 197 Vertragsparteien des UNFCCC ihre Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunden bei den Vereinten Nationen hinterlegt haben (Stand: September 2022),
B. in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen den Klima- und Umweltnotstand ausgerufen und sich verpflichtet haben, dringend die erforderlichen konkreten Maßnahmen zu ergreifen, um diese Bedrohung zu bekämpfen und einzudämmen, bevor es zu spät ist; in der Erwägung, dass der Verlust an biologischer Vielfalt und der Klimawandel sich gegenseitig verstärken und gleichwertige Bedrohungen für das Leben auf unserem Planeten darstellen und als solche dringend gemeinsam bekämpft werden sollten;
C. in der Erwägung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten dem UNFCCC am 17. Dezember 2020 ihren aktualisierten national festgelegten Beitrag übermittelt haben, womit sich die EU zu dem verbindlichen Ziel einer gesamtwirtschaftlichen Nettoverringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 gegenüber dem Stand von 1990 ohne Beitrag aus internationalen Krediten verpflichtet; in der Erwägung, dass dieses Ziel durch die Verordnung (EU) 2021/1119 im Unionsrecht verankert wurde;
D. in der Erwägung, dass dem Emissions Gap Report 2021 des UNEP zufolge die bisher von den Unterzeichnern des Übereinkommens von Paris eingegangenen Verpflichtungen nicht ausreichen werden, um das vereinbarte Ziel zu erreichen, und dass bis zum Ende des Jahrhunderts ein globaler Temperaturanstieg von mehr als 2,7 °C zu erwarten ist, was auch darauf hindeutet, dass die Welt noch immer gefährlich weit davon entfernt ist, die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen; in der Erwägung, dass natürliche Rückkopplungsschleifen die Erderwärmung zusätzlich verschärfen könnten; in der Erwägung, dass häufiger auftretende Hitzewellen, Dürren und Überschwemmungen bereits die Toleranzgrenzen für Pflanzen und Tiere überschreiten, was zu Massensterben, z. B. von Bäumen und Korallen, führt; in der Erwägung, dass diese Wetterextreme gleichzeitig auftreten, was zu Kaskadeneffekten führt, die immer schwieriger zu bewältigen sind[12]; in der Erwägung, dass die Maßnahmen in vielen nationalen Energie- und Klimaplänen auf den Zeitraum nach 2030 verschoben werden und dass zahlreiche Vertragsparteien des UNFCCC noch keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen haben, um ihre national festgelegten Beiträge zu leisten;
E. in der Erwägung, dass es dem sechsten Sachstandsbericht des IPCC zufolge für eine Begrenzung der Erwärmung auf ca. 1,5° C ohne Überschreitungen erforderlich ist, dass die weltweiten Treibhausgasemissionen spätestens 2025 den höchsten Stand erreichen und bis 2030 um 43 % gegenüber dem Niveau von 2019 reduziert werden, während Methan im selben Zeitraum um über ein Drittel reduziert werden müsste; in der Erwägung, dass selbst das optimistische Szenario einer Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C unumkehrbare negative Auswirkungen auf die vom Menschen geschaffenen Systeme und Ökosysteme hätte und deren Anpassungsfähigkeit erheblich übersteigen und verringern würde, was Verluste und Schäden zur Folge hätte; in der Erwägung, dass der Weltorganisation für Meteorologie zufolge im Zeitraum 2022-2026 nun ein Risiko von fast 50 % besteht, die 1,5 °C vorübergehend zu überschreiten; in der Erwägung, dass es sich bei der Erholung der Weltwirtschaft nach der COVID-19-Krise der IEA zufolge nicht wie gewünscht um eine nachhaltige Erholung handelt; in der Erwägung, dass der Anstieg der weltweiten CO2-Emissionen um über 2 Mrd. Tonnen 2021 absolut betrachtet den größten Anstieg der Geschichte innerhalb eines Jahres darstellt und dass der pandemiebedingte Rückgang der Emissionen des vorangegangenen Jahres infolge der verringerten Wirtschaftstätigkeit damit mehr als wettgemacht wurde; in der Erwägung, dass 40 % des gesamten Anstiegs der weltweiten CO2-Emissionen von 2021 auf Kohle zurückzuführen sind;
F. in der Erwägung, dass die meisten der durch synthetische Stickstoffdüngemittel verursachten Emissionen entstehen, nachdem sie in den Boden ausgebracht wurden und als Distickstoffoxid (N2O) – ein langlebiges Treibhausgas mit 265-mal höherem Erderwärmungspotenzial als CO2 – in die Atmosphäre gelangen; in der Erwägung, dass 35,2 % der gesamten mit Stickstoffdüngemitteln verbundenen Emissionen bei der Herstellung entstanden, während die Feldemissionen 62,4 % ausmachten und die verbleibenden 2,4 % auf den Transport entfielen; in der Erwägung, dass auf die vier größten Emittenten (China, Indien, die Vereinigten Staaten und die EU) zusammen 63 % der Gesamtemissionen entfielen;
G. in der Erwägung, dass dem Bericht der IEA über energietechnologische Perspektiven zufolge die Erreichung von Treibhausgasneutralität eine erhebliche Beschleunigung der Entwicklung und des Einsatzes sauberer Technologien erfordert; in der Erwägung, dass die Dekarbonisierung, die erforderlich ist, um bis 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen, zur Hälfte durch Technologien erzielt wird, die derzeit im Labor entwickelt werden oder sich in der Demonstrationsphase befinden;
H. in der Erwägung, dass durch die Energiekrise die Energieversorgungssicherheit und die Notwendigkeit einer Verringerung der Energienachfrage und eines diversifizierten Energiesystems in den Mittelpunkt gerückt sind, wodurch eine größere Nachfrage nach bestehenden und bald verfügbaren Lösungen für Energien aus erneuerbaren Quellen und Energieeffizienz entstanden ist; in der Erwägung, dass die illegale militärische Invasion der Ukraine durch Russland und die sich daraus ergebenden Auswirkungen die Notwendigkeit einer raschen Umgestaltung des globalen Energiesystems noch dringlicher gemacht haben; in der Erwägung, dass die übermäßige Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die Instabilität auf den globalen Energiemärkten deutlich machen, dass Investitionen in Energieeffizienz und Unabhängigkeit bei der Energieversorgung, Dekarbonisierung, langfristige Energiespeicherung, innovative saubere Technologien, erneuerbare Energien, intelligente Netzlösungen und emissionsfreie nachhaltige Technologien Vorrang eingeräumt werden muss, und dass ein sozioökonomisches Modell entwickelt werden muss, das mit einer gesunden Umwelt für künftige Generationen innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten vereinbar ist; in der Erwägung, dass die Forschung zur Förderung von Innovation und der Entwicklung neuer grüner Technologien unterstützt werden sollte, da diese bei der Eindämmung des Klimawandels sowie in den Bereichen nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit der EU eine Rolle spielen können;
I. in der Erwägung, dass der IPCC die Welt nachdrücklich aufgefordert hat, die Erderwärmung unter 1,5 °C zu halten, im Jahr 2020 jedoch bereits ein Anstieg um etwa 1,2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau verzeichnet wurde; in der Erwägung, dass es dem IPCC zufolge eindeutig ist, dass der Einfluss des Menschen die Atmosphäre, den Ozean und die Landflächen erwärmt hat und dass die Auswirkungen des vom Menschen verursachten Klimawandels in Form von immer häufiger auftretenden extremen Wetterereignissen, wie Hitzewellen, Dürren, Überschwemmungen, Winterstürmen, Wirbelstürmen und Waldbränden, zu spüren sind; in der Erwägung, dass allein von den Überschwemmungen, Dürren und Stürmen im Zeitraum von 2000 bis 2019 fast 4 Mrd. Menschen weltweit betroffen waren, wobei mehr als 300 000 Menschen ums Leben kamen; in der Erwägung, dass das Auftreten dieser extremen Wetterereignisse eine drastische Veränderung gegenüber dem Zeitraum von 1980 bis 1999 darstellt, da die Häufigkeit von Überschwemmungen um 134 %, von Stürmen um 40 % und von Dürren um 29 % zugenommen hat[13];
J. in der Erwägung, dass wissenschaftlich erwiesene Zusammenhänge zwischen Gesundheits-, Umwelt- und Klimakrisen bestehen; in der Erwägung, dass durch extreme Wetterereignisse, Verlust an biologischer Vielfalt, Landdegradation und Wasserknappheit Menschen vertrieben werden und dass dies dramatische Auswirkungen auf ihre Gesundheit hat; in der Erwägung, dass nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation der Klimawandel die größte Gesundheitsbedrohung ist, der die Menschheit gegenübersteht, und von 2030 bis 2050[14] pro Jahr etwa 250 000 zusätzliche Todesfälle verursachen wird, dass es weltweit etwa sieben Millionen vorzeitige Todesfälle pro Jahr aufgrund von Luftverschmutzung gibt und die Kosten für unmittelbare Gesundheitsschäden, auch im Bereich der psychischen Gesundheit, ab 2030 voraussichtlich auf 2 bis 4 Mrd. USD pro Jahr ansteigen werden;
K. in der Erwägung, dass aus dem vom Büro der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos (UNDRR) veröffentlichten Global Assessment Report (GAR 2022, Globaler Sachstandsbericht) hervorgeht, dass sich in den letzten zwei Jahrzehnten jedes Jahr zwischen 350 und 500 Katastrophen mittleren bis großen Ausmaßes ereignet haben, wobei davon ausgegangen wird, dass die Anzahl der jährlichen Katastrophen bis 2030 auf 560 steigen wird, was 1,5 Katastrophen pro Tag entspricht;
L. in der Erwägung, dass der Klimawandel ein ausschlaggebender Faktor für die Schädigung der Umwelt ist und sich negativ auf die Ernährungs- und Wasserversorgungssicherheit und den Zugang zu natürlichen Ressourcen auswirkt sowie der menschlichen Gesundheit schadet; in der Erwägung, dass Wasserknappheit, Überschwemmungen und Dürren in Europa zentrale Risiken darstellen und dass Wasserknappheit aufgrund von Kaskadeneffekten und Spillover-Effekten mehrere Sektoren in der gesamten EU betrifft; in der Erwägung, dass Verbesserungen der Wassereffizienz wichtige Möglichkeiten der Anpassung sind; in der Erwägung, dass digitale Lösungen eingeführt werden sollten, um eine widerstandsfähige und grüne Gesellschaft in Europa und darüber hinaus sicherzustellen; in der Erwägung, dass alle Interessenträger und Wirtschaftszweige mobilisiert werden sollten, um eine auf die intelligente Nutzung von Wasser ausgerichtete Gesellschaft zu schaffen, damit die Anpassung an den Klimawandel, die Ernährungs- und Wasserversorgungssicherheit, der Schutz der biologischen Vielfalt und eine ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft gleichzeitig angegangen werden; in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten diesen Ansatz auch im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik, des auswärtigen Handelns der EU und der Agenda der Vereinten Nationen weiterentwickeln sollten;
M. in der Erwägung, dass die klimabedingten Risiken für die Gesundheit, die Lebensgrundlagen, die Ernährungssicherheit, die Wasserversorgung und das Wirtschaftswachstum bei einer globalen Erwärmung von 2 °C voraussichtlich deutlich höher sein werden; in der Erwägung, dass durch eine Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C im Vergleich zu 2 °C die Auswirkungen auf Land-, Süßwasser- und Küstenökosysteme verringert würden und ein größerer Teil ihrer Leistungen für den Menschen bewahrt würde; in der Erwägung, dass daher Anstrengungen zwingend notwendig sind, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen;
N. in der Erwägung, dass in der Präambel des Übereinkommens von Paris darauf hingewiesen wird, „wie wichtig es ist, die Integrität aller Ökosysteme einschließlich der Meere […] zu gewährleisten“, und dass in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d des UNFCCC betont wird, dass die Vertragsparteien die „nachhaltige Bewirtschaftung […] sowie die Erhaltung und […] Verbesserung von Senken und Speichern aller […] Treibhausgase, darunter Biomasse, Wälder und Meere sowie andere Ökosysteme auf dem Land, an der Küste und im Meer“ fördern müssen; in der Erwägung, dass in dem Globalen Sachstandsbericht zu biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen der zwischenstaatlichen Plattform Wissenschaft-Politik für Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen (IPBES) hervorgehoben wird, dass die nachhaltige Nutzung der Natur für die Anpassung an die gefährlichen anthropogenen Störungen des Klimasystems und deren Abmilderung wesentlich sein wird;
O. in der Erwägung, dass die Erhaltung der Meere für ihre Funktionen innerhalb des Klimasystems, etwa die Aufnahme und Umverteilung von natürlichem und anthropogenem CO2 und Wärme sowie die Unterstützung von Ökosystemen, von entscheidender Bedeutung ist; in der Erwägung, dass aus dem Sonderbericht über den Ozean und die Kryosphäre in einem sich wandelnden Klima der IPCC von 2019 hervorgeht, dass die Meere seit 1970 immer wärmer geworden sind und über 90 % der überschüssigen Wärme aus dem Klimasystem aufgenommen haben; in der Erwägung, dass die Erwärmung der Meere Auswirkungen auf die Küstenökosysteme hat und zu verstärkten Meereshitzewellen, Versauerung, Sauerstoffverlust, Eindringen von Salzwasser in das Grundwasser und einem Anstieg des Meeresspiegels führt;
P. in der Erwägung, dass im Klimapakt von Glasgow der wichtige Beitrag anerkannt wird, den die Interessenträger, die keine Vertragsparteien sind, darunter die Zivilgesellschaft, indigene Völker, lokale Gemeinschaften, Jugendliche, Kinder, Lokal- und Regionalverwaltungen und andere Beteiligte, zu den Fortschritten im Hinblick auf die Ziele des Übereinkommens von Paris leisten, und hervorgehoben wird, dass es dringend erforderlich ist, auf mehreren Ebenen und gemeinsam zu handeln;
Q. in der Erwägung, dass der Klimawandel die uneingeschränkte Wahrnehmung der Menschenrechte, darunter das Recht auf Leben, Wasser und Sanitärversorgung, Nahrung, Gesundheit und Wohnraum, direkt oder indirekt gefährdet; in der Erwägung, dass die Fähigkeit der Menschen zur Anpassung an den Klimawandel untrennbar mit ihrem Zugang zu grundlegenden Menschenrechten und der Gesundheit der Ökosysteme verbunden ist, von denen sie mit Blick auf ihren Lebensunterhalt und ihr Wohlbefinden abhängig sind; in der Erwägung, dass nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration mehr als 200 Millionen Menschen aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels zur Migration gezwungen sein könnten; in der Erwägung, dass das Ausmaß der klimabedingten Binnenmigration in den ärmsten und gegenüber dem Klima anfälligsten Regionen am größten sein wird; in der Erwägung, dass globale Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen die Zunahme der klimabedingten Binnenmigration bis 2050 um bis zu 80 % verlangsamen könnten[15];
R. in der Erwägung, dass die letzten sieben Jahre von 2015 bis 2021 die wärmsten Jahre seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen waren; in der Erwägung, dass auch der Meeresspiegel im Jahr 2021 einen neuen Höchststand erreicht hat; in der Erwägung, dass der Meeresspiegel von 2013 bis 2021 weltweit um durchschnittlich 4,5 mm pro Jahr angestiegen ist und der WMO zufolge in mehreren Regionen „wesentlich schneller“ ansteigt als dies im weltweiten Durchschnitt der Fall ist; in der Erwägung, dass 2021 erstmals an dem höchsten Punkt der Eisdecke Grönlands Regenfälle verzeichnet wurden;
S. in der Erwägung, dass die Verbrauchsemissionen pro Kopf unter den reichsten 1 % der Weltbevölkerung im Jahr 2030 voraussichtlich noch immer dreißig Mal höher sein werden als das weltweite Pro-Kopf-Niveau, während der Fußabdruck der ärmsten Hälfte der Weltbevölkerung ein Vielfaches unter diesem Niveau bleiben dürfte[16];
T. in der Erwägung, dass die meisten Entwicklungsländer einen minimalen Beitrag zu den Treibhausgasemissionen in der Atmosphäre leisten, die den Klimawandel verursachen; in der Erwägung, dass die Auswirkungen des Klimawandels in Entwicklungsländern zugenommen haben; in der Erwägung, dass die Mittel, die sie für Anpassungsmaßnahmen mobilisieren können, um die negativen Auswirkungen des Klimawandels zu bewältigen und Klimaresilienz und nachhaltige Entwicklung zu erreichen, eindeutig unzureichend sind;
U. in der Erwägung, dass im ersten Bericht des UNFCCC über die Ermittlung des Bedarfs der Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, festgestellt wurde, dass sich der quantifizierte Bedarf der Entwicklungsländer für die Umsetzung der national festgelegten Beiträge auf 5,8 bis 5,9 Billionen USD beläuft und es bei 502 Mrd. USD internationaler Finanzierungsquellen bedarf;
V. in der Erwägung, dass Global Witness zufolge im Jahr 2020 227 Landverteidiger und Umweltschützer ermordet wurden, von denen 71 % sich dafür einsetzten, die Wälder der Welt vor der Entwaldung und der industriellen Entwicklung zu schützen, während andere wegen ihres Einsatzes für den Schutz von Flüssen, Küstengebieten und Ozeanen ums Leben kamen; in der Erwägung, dass sich die Gewalt gegen Landverteidiger und Umweltschützer im Jahr 2020 überwiegend auf Länder des Globalen Südens konzentrierte und weniger als 1 % aller erfassten tödlichen Angriffe im Globalen Norden dokumentiert wurden; in der Erwägung, dass sich zwischen 2015 und 2019 mehr als ein Drittel aller tödlichen Angriffe gegen Angehörige indigener Völker richtete, obwohl indigene Gemeinschaften nur 5 % der Weltbevölkerung ausmachen[17];
1. weist darauf hin, dass die Klima- und die Biodiversitätskrise zu den wichtigsten Herausforderungen gehören, denen sich die Menschheit gegenübersieht, und dass alle Regierungen und Akteure weltweit mit größter Dringlichkeit alles in ihrer Macht Stehende tun müssen, um sie zu überwinden, wobei die beiden Krisen als eng miteinander verknüpft betrachtet werden müssen; betont, dass internationale Zusammenarbeit, die Beteiligung von regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, Unternehmen und anderen nichtstaatlichen Akteuren, Solidarität, ein gerechter Übergang und kohärente, wissenschaftlich untermauerte Maßnahmen sowie ein unerschütterliches Bekenntnis zu ehrgeizigeren Zielen und auf diese Ziele abgestimmte Maßnahmen notwendig sind, um unserer kollektiven Verantwortung für die Begrenzung der Erderwärmung und die Verhinderung des Verlusts an biologischer Vielfalt und damit für den Schutz des gesamten Planeten und des Wohlbefindens aller derzeitiger und künftiger Generationen gerecht zu werden;
2. erklärt sich besorgt über die Ergebnisse aus dem Emissions Gap Report 2021 des UNEP und seinem am 4. November 2021 veröffentlichten Addendum, insbesondere darüber, dass sich die Welt trotz der im Vorfeld angekündigten und bei der COP26 eingegangenen ambitionierteren Klimaversprechen bei den prognostizierten Emissionen auf dem Pfad zu einem Temperaturanstieg von 2,7° C befindet, sofern die angekündigten nationalen Klimaziele für 2030 in Kombination mit weiteren Maßnahmen zur Abmilderung in vollem Umfang umgesetzt werden, dass also die Ziele nach dem Übereinkommen von Paris, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen und weiterhin eine Begrenzung von 1,5° C anzustreben, weit überschritten werden; ist beunruhigt darüber, dass die Emissionen weiter steigen und die Emissionslücke sich vergrößert; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C eine rasche, tief greifende und nachhaltige Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen, einschließlich einer Verringerung der weltweiten CO2-Emissionen um 43 % bis 2030 gegenüber dem Niveau von 2019, erfordert; weist darauf hin, dass alle Vertragsparteien durch die Annahme des Klimapakts von Glasgow anerkannt haben, dass eine Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels erheblich verringern würde;
3. betont, dass dem UNEP-Bericht über die Emissionslücke 2021 zufolge mit einer Reduzierung der Methanemissionen aus fossilen Brennstoffen, Abfällen und der Landwirtschaft dazu beigetragen werden könnte, die Emissionslücke zu schließen und die Erwärmung kurzfristig zu verringern; betont jedoch, dass dies jedoch nur eintreten würde, wenn klare Regelungen festgelegt werden, um tatsächliche Emissionsreduktionen zu erzielen, und gleichzeitig unterstützende Maßnahmen eingeführt werden, um den Fortschritt zu verfolgen und für Transparenz zu sorgen;
4. weist mit Nachdruck darauf hin, dass sich immer mehr Länder zum Ziel der Klimaneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts verpflichten, betont jedoch, dass diese Verpflichtungen dringend in robuste kurzfristige Zielvorgaben, Strategien und Maßnahmen überführt, durch Finanzmittel unterstützt und in die überarbeiteten national festgelegten Beiträge aufgenommen werden müssen in Form von erhöhten Klimazielen für 2030, damit die globalen Emissionen so bald wie möglich ihren Höchststand erreichen; stimmt der Einschätzung des UNEP zu, dass viele Maßnahmen in den nationalen Klimaplänen bis nach 2030 aufgeschoben werden und dass viele der langfristigen Verpflichtungen zur Klimaneutralität große Unklarheiten und mangelnde Transparenz enthalten;
5. nimmt mit großer Besorgnis den jüngsten Klimabericht der WMO zur Kenntnis, aus dem hervorgeht, dass im Jahr 2021 bei vier wichtigen Klimaindikatoren – Anstieg des Meeresspiegels, Meerestemperatur, Versauerung der Meere und Treibhausgaskonzentrationen – neue Höchstwerte erreicht wurden;
Der Klimapakt von Glasgow und die COP 27 in Scharm El-Scheich
6. stellt fest, dass während der COP 26 und mit dem Klimapakt von Glasgow Fortschritte erzielt wurden; betont jedoch, dass die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C nur erreicht werden kann, wenn in diesem kritischen Jahrzehnt vor 2030 dringend Maßnahmen ergriffen werden; betont, dass die Vertragsparteien bei der COP 26 aufgefordert wurden, die Ziele für 2030 in ihren national festgelegten Beiträgen zu überprüfen und zu stärken, da dies erforderlich ist, um sie bis Ende 2022 mit dem Temperaturziel des Übereinkommens von Paris in Einklang zu bringen, wobei die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind; fordert alle Vertragsparteien des UNFCCC nachdrücklich auf, ihre national festgelegten Beiträge bis zur COP 27 zu erhöhen, um die Lücke zwischen den Zielvorgaben und der tatsächlichen Umsetzung zu schließen, und ihre Politik auf einen Weg auszurichten, der mit diesem Ziel vereinbar ist; fordert die EU und alle G20-Staaten auf, in dieser Hinsicht eine weltweite Führungsrolle zu übernehmen;
7. begrüßt den bei der COP 26 gefassten Beschluss, ein Arbeitsprogramm aufzustellen, um in diesem kritischen Jahrzehnt die Klimaschutzziele dringend zu erhöhen und in einer Weise umzusetzen, mit der die weltweite Bestandsaufnahme ergänzt wird, den Synthesebericht über die national festgelegten Beiträge vor jeder COP jährlich zu aktualisieren und auf Ministerebene ein jährliches hochrangiges Diskussionsforum für die Ziele bis 2030 einzuberufen; fordert nachdrücklich, dass dieses Arbeitsprogramm bei der COP 27 angenommen und eine jährliche Überprüfung der Ziele sichergestellt wird, mit der den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem höchstmöglichen Ambitionsniveau der Vertragsparteien Rechnung getragen wird; betont, dass die Vertragsparteien ihre national festgelegten Beiträge so oft wie nötig überarbeiten und erhöhen müssen, um sicherzustellen, dass sie mit einem Pfad zur Begrenzung der Erderwärmung auf unter 1,5 °C vereinbar sind;
8. begrüßt, dass in Glasgow das Regelwerk von Paris fertiggestellt wurde, und betont, dass durch die Umsetzung des Regelwerks für eine ausgeprägte Umweltintegrität gesorgt und die größtmöglichen Zielvorgaben erreicht werden müssen;
9. begrüßt, dass im Klimapakt von Glasgow die Bedeutung der Anpassung hervorgehoben und betont wird, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und zur Verringerung der Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel ausgeweitet werden müssen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im letzten Jahr 47 Länder Anpassungsmitteilungen oder nationale Anpassungspläne eingereicht haben, erwartet von den anderen Ländern, dass sie ihre Mitteilungen im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris vorlegen; begrüßt die Einrichtung eines neuen Glasgow-Dialogs über Verluste und Schäden, bei dem Finanzierungsregelungen im Mittelpunkt stehen sollten, damit Verluste und Schäden im Zusammenhang mit den negativen Auswirkungen des Klimawandels verhindert, minimiert bzw. bewältigt werden können;
10. nimmt die auf der COP 26 gemachten Zusagen im Hinblick auf die Finanzierung von Klimamaßnahmen zur Kenntnis, bedauert jedoch, dass der Umsetzungsplan für die Klimaschutzfinanzierung 2021 gezeigt hat, dass das derzeitige globale Ziel von 100 Mrd. USD voraussichtlich erst 2023, d. h. drei Jahre nach Ablauf der ursprünglichen Frist, erreicht wird; weist auf die zunehmende Finanzierungslücke, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung, hin; fordert die Industrieländer, einschließlich der EU und ihrer Mitgliedstaaten, nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass das Ziel der Klimaschutzfinanzierung in Höhe von 100 Mrd. USD bereits ab 2022 und im Zeitraum von 2020 bis 2025 im Durchschnitt erreicht und ausgezahlt werden kann, und fordert sie ferner auf, das weitere Vorgehen im Hinblick auf das neue Klimafinanzierungsziel für die Zeit nach 2025 näher zu erläutern; betont, dass die Finanzierung durch die Industrieländer, die für einen großen Teil der historischen Emissionen verantwortlich sind, auch von entscheidender Bedeutung sein wird, um mit Blick auf einen ambitionierteren Dialog über Klimaschutzziele Vertrauen aufzubauen;
11. hebt hervor, dass sich das Land, in dem die COP 27 stattfinden wird, in einer der Regionen der Welt befindet, die am stärksten vom Klimawandel betroffen sind; stellt fest, dass sich das Mittelmeerbecken 20 % schneller erwärmt als der globale Durchschnitt und dass die Region, in der innerhalb von 20 Jahren 250 Mio. Menschen von „Wasserarmut“ betroffen sein werden, einer der Hauptbrennpunkte des Klimawandels in der Welt ist[18]; betont, dass sich das Mittelmeer zu dem sich am schnellsten erwärmenden Meer der Welt entwickelt[19], was Auswirkungen auf wichtige Wirtschaftsbereiche und das gesamte Meeresökosystem hat, bei denen es sich um irreversible schädliche Veränderungen des Ökosystems und der Arten handelt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, rasch zu handeln und mit ihren Partnern im Mittelmeerraum zusammenzuarbeiten, um ambitionierte Anpassungsmaßnahmen auszuarbeiten und beim Klimaschutz eine Führungsrolle zu übernehmen;
12. weist erneut darauf hin, wie wichtig die umfassende Beteiligung aller Vertragsparteien an den Beschlussfassungsverfahren im Rahmen des UNFCCC ist; betont, dass das derzeitige Beschlussfassungsverfahren im Rahmen des UNFCCC verbessert werden könnte, um die uneingeschränkte Beteiligung von Delegierten der Entwicklungsländer und am wenigsten entwickelten Länder sowie von Vertretern der Zivilgesellschaft zu ermöglichen; hält es für wesentlich, dass die Perspektiven der Länder, die am stärksten vom Klimawandel betroffen sind, gehört werden und dementsprechend gehandelt wird; fordert daher den Vorsitz der COP 27 und die künftigen Vorsitze auf, zusätzliche Möglichkeiten zu prüfen, um eine wirksame und sinnvolle Beteiligung der Entwicklungsländer sicherzustellen, und dafür zusätzliche Mittel bereitzustellen; erinnert an seine früheren Standpunkte zur Menschenrechtslage in Ägypten; nimmt zur Kenntnis, dass einige Organisationen der Zivilgesellschaft Bedenken wegen der Marginalisierung der Zivilgesellschaft auf der COP in Ägypten und wegen der Hindernisse für Proteste und die Beteiligung der Zivilgesellschaft geäußert haben; fordert das UNFCCC und die ägyptischen Behörden auf, einen gleichberechtigten Zugang und die uneingeschränkte Beteiligung von Bürgern und Organisationen der Zivilgesellschaft an der COP 27 sicherzustellen;
13. begrüßt, dass im Klimapakt von Glasgow der wichtige Beitrag anerkannt wird, den die Interessenträger, die keine Vertragsparteien sind, darunter die Zivilgesellschaft, indigene Völker, lokale Gemeinschaften, Jugendliche, Kinder, Kommunal- und Regionalverwaltungen und andere Beteiligte, zu den Fortschritten im Hinblick auf die Ziele des Übereinkommens von Paris leisten; erkennt an, dass den jungen Menschen bei der Bekämpfung des Klimawandels eine wichtige Rolle zukommt; fordert die Vertragsparteien und Interessenträger daher nachdrücklich auf, für eine sinnvolle Beteiligung und Vertretung junger Menschen an multilateralen, nationalen und lokalen Beschlussfassungsverfahren zu sorgen; weist darauf hin, dass insbesondere den Städten bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen eine entscheidende Rolle zukommt, und begrüßt, dass sich immer mehr Städte und Regionen weltweit zur Klimaneutralität verpflichten, insbesondere die Verpflichtung der 100 europäischen Städte, die sich an der Mission der EU für klimaneutrale und intelligente Städte beteiligen, um bis 2030 Klimaneutralität zu erreichen und zu Innovationszentren zu werden, deren Beispiel alle Städte in der EU und ihrer Nachbarschaft bis 2050 folgen können;
14. betont, dass eine Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C nur durch eine wirksame Beteiligung aller Vertragsparteien erreicht werden kann, was erfordert, dass Eigeninteressen oder widerstreitende Interessen angegangen werden; ist insbesondere besorgt darüber, dass einige große Verursacher der Umweltverschmutzung ihre Präsenz auf den COP genutzt haben, um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu untergraben; ist ernsthaft besorgt über das Ausbleiben von Maßnahmen seitens des UNFCCC, um die Frage der Interessenkonflikte in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dritten Interessenträgern endlich anzugehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in diesem Prozess eine Führungsrolle zu übernehmen, um den Beschlussfassungsprozess des UNFCCC vor Interessen zu schützen, die den Zielen des Übereinkommens von Paris zuwiderlaufen;
15. begrüßt die Verbesserung der Marrakesch-Partnerschaft für weltweiten Klimaschutz als Raum für die Ermutigung nichtstaatlicher Akteure und subnationaler Gebietskörperschaften, sofortige Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen, und begrüßt die Annahme ihres Arbeitsprogramms für 2022; erkennt die Initiativen „Race to Zero“ und „Race to Resilience“ als wichtige Plattformen an, um die von der Basis ausgehende Ordnungspolitik zu unterstützen und die Berichterstattung und Bestandsaufnahme auf subnationaler Ebene zu erleichtern;
Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik
16. erwartet, dass das Legislativpaket „Fit für 55“ und die politischen Maßnahmen im Rahmen des europäischen Grünen Deals die Maßnahmen umfassen, die erforderlich sind, um das EU-Ziel für 2030 zu verwirklichen und die EU und ihre Mitgliedstaaten auf einen Pfad zu bringen, der bis spätestens 2050 zu Klimaneutralität führt, und hebt die Standpunkte des Parlaments zu diesen Maßnahmen hervor; weist darauf hin, dass die EU im Einklang mit dem EU-Klimagesetz und dem Übereinkommen von Paris sowie den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen ihre Klimaschutzmaßnahmen verstärken sollte, um die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf 1,5 °C zu begrenzen und die Klimaresilienz zu stärken; fordert die EU auf, ihren national festgelegten Beitrag zu aktualisieren und ihr Treibhausgas-Reduktionsziel bis zur COP 27 auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erhöhen; fordert ein Höchstmaß an Ehrgeiz beim Paket „Fit für 55“, um ein klares Signal an alle anderen Vertragsparteien zu senden, dass die EU bereit ist, dazu beizutragen, die Lücke zu schließen, die erforderlich ist, um die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, und zwar auf gerechte, sozial ausgewogene, faire und kosteneffiziente Weise, wobei den Aspekten der weltweiten Gerechtigkeit und Chancengleichheit sowie der historischen und gegenwärtigen Verantwortung der EU für die Emissionen, die die Klimakrise verursachen, Rechnung zu tragen ist;
17. betont, dass die derzeitige geopolitische Lage deutlich macht, dass die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen dringend verringert und der Einsatz von Energie aus erneuerbaren Quellen gefördert werden muss, und die Gelegenheit bietet, die Führungsrolle der EU in dieser Hinsicht zu stärken;
18. bekräftigt, dass der Klimaschutz in alle Strategien der EU und die entsprechenden Maßnahmen zu deren Umsetzung einbezogen werden muss, und betont, dass die Kommission gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Europäischen Klimagesetzes verpflichtet ist, die Vereinbarkeit von Entwürfen von Maßnahmen oder Legislativvorschlägen, einschließlich Haushaltsvorschlägen, mit den Klimazielen der EU zu bewerten; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diese Bestimmung bei der Durchführung von Folgenabschätzungen in allen Politikbereichen der EU vollständig umzusetzen; betont, dass auch die bestehenden politischen Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten neu bewertet und an diese Ziele angepasst werden müssen, und erwartet, dass der neu eingerichtete europäische wissenschaftliche Beirat für Klimawandel zu dieser Bewertung beiträgt; begrüßt die Ernennung der 15 Mitglieder des neu eingerichteten europäischen wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel; fordert den Beirat auf, seine Bewertung eines EU-Treibhausgasbudgets, das mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf unter 1,5 °C zu begrenzen, so rasch wie möglich zu veröffentlichen, und erwartet, dass die Kommission die Empfehlungen des Beirats bei der Ausarbeitung des richtungsweisenden EU-Treibhausgasbudgets und der Klimaziele der EU für die Zeit nach 2030 in vollem Umfang berücksichtigt;
19. verweist auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Verfassungsgerichts eines Mitgliedstaats, wonach der Schutz des Klimas keine politische Ermessensfrage ist und die Verfassungsklausel zum Umweltschutz dem Staat eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Erreichung der Klimaneutralität auferlegt;
20. betont die nachdrückliche Unterstützung der EU-Bürger für eine Intensivierung des Klimaschutzes, da fast jeder zweite Europäer (49 %) den Klimawandel als die wichtigste globale Herausforderung für die Zukunft der EU betrachtet, wie aus der jüngsten Eurobarometer-Umfrage hervorgeht;
21. betont, dass alle Klimaschutzstrategien im Einklang mit dem Grundsatz eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität und in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Sozial- und Wirtschaftspartnern verfolgt werden sollten; ist deshalb der Ansicht, dass mehr Transparenz, stärkere Sozialpartnerschaften und ein stärkeres Engagement der Zivilgesellschaft auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene grundlegend dafür sind, dass Klimaneutralität über alle Gesellschaftsbereiche hinweg auf faire, inklusive und sozial verträgliche Weise verwirklicht wird;
Anpassung, Verlust und Schaden
22. begrüßt die finanziellen Zusagen, die in Glasgow im Hinblick auf den Anpassungsfonds und den Fonds für die am wenigsten entwickelten Länder gemacht wurden; weist jedoch darauf hin, dass die Unterstützung für die Abmilderung nach wie vor größer ist als die Unterstützung für die Anpassung, und befürwortet nachdrücklich die Forderung an die Industrieländer, die von ihnen gemeinsam bereitgestellten Finanzmittel für die Anpassung im Einklang mit dem Klimaschutzpakt von Glasgow bis 2025 gegenüber dem Niveau von 2019 mindestens zu verdoppeln, um ein besseres Gleichgewicht zu erzielen; bedauert, dass das globale Ziel der Anpassung sieben Jahre nach dem Übereinkommen von Paris noch nicht definiert ist; begrüßt das Arbeitsprogramm von Scharm El-Scheich zum globalen Anpassungsziel, das auf der COP 26 angenommen und auf den Weg gebracht wurde; betont, wie wichtig eine auf Finanzhilfen fußende Finanzierung der Anpassung ist; fordert die EU nachdrücklich auf, den Anteil der Mittel für Anpassungsmaßnahmen, die im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt jährlich bereitgestellt werden, von 2021 bis 2027 zu erhöhen; hebt hervor, dass die Anstrengungen zur Umsetzung des weltweiten Ziels der Anpassung in messbare Ergebnisse intensiviert werden müssen, wodurch unter anderem ein umfassendes Verständnis der Klima- und Katastrophenrisiken und der damit verbundenen Anpassungserfordernisse und -kosten auf mehreren Ebenen ermöglicht, die Verfügbarkeit konsistenter und vergleichbarer Daten erhöht, die Bereitstellung und Zugänglichkeit von Umsetzungsmitteln, einschließlich des Finanzierungs- und Technologieförderungsbedarfs festgelegt und verbessert, und gemeinsame quantitative und qualitative Parameter, Methoden und Ansätze ausgearbeitet werden sollen, um die Fortschritte bei der Verwirklichung des Ziels im Laufe der Zeit zu verfolgen; hebt in diesem Zusammenhang den Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge mit dem entsprechenden Überwachungs- und Berichterstattungssystem hervor;
23. betont erneut, dass Anpassungsmaßnahmen für alle Länder auf kurze, mittlere und lange Sicht unerlässlich sind, wenn es darum geht, die negativen Auswirkungen der Klimakrise und der Biodiversitätskrise zu minimieren und Klimaresilienz und nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen, unter Hinweis auf die besondere Anfälligkeit der Entwicklungsländer für die Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder und der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern; betont, dass die Anpassungsmaßnahme vielfältige Vorteile mit sich bringen kann, wie etwa die Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktivität, der Innovation, der Gesundheit und des Wohlergehens, der Ernährungssicherheit, der Existenzgrundlagen und der Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie der Verringerung von Risiken und Schäden; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, die Anpassungsmaßnahmen durch verbindliche Anpassungspläne, Bewertungen der Klimaanfälligkeit und Klima-Belastungstests auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie durch die Unterstützung lokal geführter Ansätze und die Einbindung lokaler Behörden und der lokalen Zivilgesellschaft zu verstärken, um das Ziel der Anpassung aus dem Übereinkommen von Paris in vollem Umfang zu erfüllen und sicherzustellen, dass die Anpassungsmaßnahmen der EU die Gemeinschaften und Ökosysteme in der EU ausreichend vor den Auswirkungen des Klimawandels schützen; fordert weitere Fortschritte bei der neuen Anpassungsstrategie der EU und betont, wie wichtig ihre Verknüpfung mit der EU-Biodiversitätsstrategie und dem neuen Rechtsrahmen für die Anpassung ist, der sich aus dem Europäischen Klimagesetz ergibt; fordert erneut deren ehrgeizige Umsetzung, einschließlich ihrer internationalen Komponenten;
24. betont, dass der Klimawandel zwar ein globales Problem ist, jede Region jedoch bereits auf unterschiedliche Weise davon betroffen ist und dass die lokalen Regierungen, da sie näher an der Bevölkerung sind, wichtige Akteure sind, wenn es darum geht, die Anpassung an den Klimawandel zu erleichtern; betont, dass eine bessere Zuweisung der Finanzmittel an die lokale Ebene erforderlich ist, um effiziente und zielgerichtete Lösungen zu finden, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Mission zur Anpassung an den Klimawandel, mit der bis 2030 mindestens 150 europäische Regionen und Gemeinschaften bei der Verbesserung der Klimaresilienz unterstützt werden; fordert die Unterstützung eines regionalen und dezentralen Ansatzes bei der Reaktion auf die Auswirkungen des Klimawandels und beim Zugang zu Finanzmitteln für den Klimaschutz in Entwicklungsländern, um den Kommunalbehörden, lokalen Organisationen der Zivilgesellschaft und Umweltschützern eine größere Rolle bei der Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels einzuräumen und die Schwächsten der Gesellschaft zu erreichen;
25. betont, dass die von der Kommission am 24. Februar 2021 angenommene EU-Anpassungsstrategie das Ziel der Kommission zum Ausdruck bringt, die Mittel aufzustocken und weitere Anpassungsfinanzierungen in größerem Umfang zu mobilisieren, und dass besonders darauf geachtet werden muss, dass die Finanzmittel die am meisten gefährdeten Gemeinschaften in den Entwicklungsländern erreichen;
26. betont, dass Frühwarnsysteme für eine wirksame Anpassung von entscheidender Bedeutung sind, aber nur für weniger als die Hälfte der Mitgliedstaaten der Weltorganisation für Meteorologie (WOM) verfügbar sind; unterstützt den Vorschlag der WOM, der auf der COP 27 angenommen werden soll, damit Frühwarnsysteme in den nächsten fünf Jahren alle Menschen erreichen; hofft, dass diese Initiative für Frühwarndienste rasch umgesetzt wird, insbesondere mit dem Ziel, möglichst viele Menschenleben zu retten;
27. betont, dass grüne Infrastruktur durch den Schutz der Natur und der Ökosysteme, die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensräume und Arten, einen guten ökologischen Zustand sowie die Wasserbewirtschaftung und die Ernährungssicherheit zur Anpassung an den Klimawandel und zur Verringerung des Katastrophenrisikos beiträgt; stellt fest, dass der Ausbau der grünen Infrastruktur zu den wirksamsten Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zählt, die in Städten ergriffen werden können, weil dadurch die negativen Auswirkungen des Klimawandels und immer häufiger werdende extreme Wetterphänomene wie Hitzewellen, Waldbrände, extreme Regenfälle, Überschwemmungen und Dürren abgemildert und extreme Temperaturen ausgeglichen werden und die Lebensqualität der in städtischen Gebieten lebenden Bürger verbessert wird;
28. hebt hervor, wie verheerend die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Wüstenbildung mittel- und langfristig sind, in deren Folge einige Gebiete entvölkert werden, und dass gemeinsame Konzepte für eine angemessene Prävention von und Anpassung an sowie Bewältigung dieses Problems erforderlich sind; erinnert daher an die entscheidende Bedeutung der Wasserbewirtschaftung für die Eindämmung des Klimawandels und die Anpassung an seine Folgen, aber auch für den Schutz einer sicheren Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln, den Schutz der biologischen Vielfalt und die Unterstützung gesunder Böden; betont daher, dass die Wasserrahmenrichtlinie der EU rasch und vollständig umgesetzt werden muss, damit ihre Ziele erreicht und Europas Wasserressourcen besser bewirtschaftet werden; betont, dass die Maßnahmen zur Wiederverwendung und Effizienz von Wasser durch Kreislaufprozesse in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft umgesetzt werden müssen, um den Wert des Wassers zu nutzen und die Wasserversorgungssicherheit in Bezug auf Quantität und Qualität sicherzustellen; betont, dass digitale Lösungen zur Anpassung an den Klimawandel beitragen können, indem dadurch die Fähigkeit zur Vorhersage von Wasserknappheit, Überschwemmungen und Wasserverschmutzung verbessert wird, und unterstützt den Einsatz dieser Instrumente;
29. betont, dass Klimawandel und Umweltzerstörung die Hauptursachen für die Vertreibung von Menschen sind und dass sich Bedrohungen dadurch vervielfachen, was sich auf die Sicherheit der Menschen und die gesellschaftliche und politische Stabilität auswirkt; hebt hervor, dass unzureichende Kapazitäten der Minderung und Anpassung bewaffneten Konflikte, Nahrungsmittelknappheit, Naturkatastrophen und klimabedingter Vertreibung Vorschub leisten können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bedürfnisse und die Schutzbedürftigkeit von Menschen, die von klimabedingter Vertreibung betroffen sind, anzuerkennen, und fordert eine Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Maßnahmen der EU und ihrer jeweiligen Finanzinstrumente, um die Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zu unterstützen, die Widerstandsfähigkeit zu stärken, die Katastrophenvorsorge zu verbessern und in Zeiten wachsenden Bedarfs auf humanitäre Notlagen reagieren zu können;
30. weist darauf hin, dass in Artikel 8 des Übereinkommens von Paris (über Verluste und Schäden) festgelegt ist, dass die Vertragsparteien mit Blick auf die mit den nachteiligen Auswirkungen der Klimaänderungen verbundenen Verluste und Schäden zusammenarbeiten sollten; hebt daher hervor, dass in Gebieten, die in besonderem Maße von den Auswirkungen des Klimawandels bedroht sind, etwa Küstengebieten und Inseln sowie Orten, an denen die Anpassungsfähigkeit begrenzt ist, weltweit unterstützende Maßnahmen erforderlich sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, als Brückenbauer zwischen den entwickelten Ländern, den Entwicklungsländern und den am wenigsten entwickelten Ländern zu fungieren und sich darum zu bemühen, die Tätigkeit der Koalition der hohen Ambitionen sowohl in Bezug auf die Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen als auch auf Verluste und Schäden zu intensivieren; stellt fest, dass diese Maßnahmen wesentliche Bestandteile der Klimagerechtigkeit sind;
31. bekräftigt, dass internationale Institutionen als nächsten Schritt auf dem Weg zur institutionellen Anpassung an den Klimawandel ihre Organisationen, ihre Zusammenarbeit und ihr Krisenmanagement stärken müssen, um sich auf lokaler und globaler Ebene besser auf den Klimawandel einzustellen;
Klimakrise und Biodiversitätskrise
32. hält es für sehr wichtig, die Natur und die Ökosysteme zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen, um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu verwirklichen; weist ferner darauf hin, dass die Menschen durch die biologische Vielfalt maßgeblich in die Lage versetzt werden, gegen die globale Erwärmung vorzugehen, sich an die Erwärmung anzupassen und ihre Resilienz zu erhöhen; ist der Ansicht, dass naturbasierte Lösungen und ökosystembasierte Ansätze wichtige Instrumente zur Förderung des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung der Artenvielfalt und der Wälder und zur Verringerung des Katastrophenrisikos sind; betont, dass die Gesellschaft durch die möglichst rasche Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme und die wirksame und gleichberechtigte Erhaltung von 30 bis 50 % der Lebensräume an Land, in Süßwasser und in den Meeren die Fähigkeit der Natur, Kohlendioxid abzuscheiden und zu speichern, nutzen kann, was mit dem Schutz und der Stärkung der Menschenrechte und der Rechte indigener Völker einhergehen muss; betont, dass der Fortschritt auf dem Weg zu nachhaltiger Entwicklung beschleunigt werden muss, wofür allerdings eine angemessene Finanzierung und politische Unterstützung erforderlich sind;
33. hebt hervor, dass die Wälder, die biologische Vielfalt und die nachhaltige Landnutzung von entscheidender Bedeutung und miteinander verwoben sind, zumal es gilt, die Welt in die Lage zu versetzen, ihre Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen; hält es daher für dringend erforderlich, Entwaldung und Landdegradation Einhalt zu gebieten und die diesbezüglichen Entwicklungen umzukehren, damit zur Verringerung der jährlichen Netto-Treibhausgasemissionen beigetragen wird;
34. bekräftigt die Zusage der Regierungen von 14 Ländern mit mehr als 3,6 Mrd. Hektar Wald, die Entwaldung bis 2030 zu beenden und umzukehren;
35. bekräftigt, dass die strikte Erhaltung und Wiederherstellung von kohlenstoffreichen Ökosystemen eine Option des Klimaschutzes mit unmittelbaren Auswirkungen und einem breiten Spektrum von Vorteilen in Bezug auf die Minderung und Anpassung ist; erkennt die Schlüsselrolle der Wälder für den Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt an; hebt hervor, dass die Wälder zu den Bemühungen beitragen, die negativen Auswirkungen des Klimawandels abzumildern und sich daran anzupassen;
36. betont, dass die branchenspezifischen Strategien und die Klimapolitik für den Landnutzungssektor, einschließlich der wichtigen Tätigkeiten der Primärerzeugung in der Land- und Forstwirtschaft, in angemessener Weise in Synergie mit den natürlichen Anpassungsfähigkeiten der natürlichen und halbnatürlichen Ökosysteme funktionieren müssen und dass die Anpassungsfähigkeit der überwiegend aus Kulturlandschaft bestehenden Flächen so weit wie möglich verbessert werden muss; hebt das jüngste Urteil in einer Rechtssache hervor, in dem die Kläger Förster waren, die Klage gegen den Staat wegen seiner nationalen Forstpolitik erhoben haben, wegen der sie gewissermaßen davon abgehalten werden, die Widerstandsfähigkeit der bewirtschafteten Wälder zu verbessern, da unter anderem Anreize für die natürliche Regeneration fehlen[20];
37. weist darauf hin, dass dem fünften Bewertungsbericht des Weltklimarats zufolge indigene, lokale und traditionelle Formen des Wissens eine wichtige Ressource für die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Anpassung an den Klimawandel sind; betont, dass die Rechte indigener Gemeinschaften an Land und Ressourcen gestärkt werden müssen, um den Klimawandel gemäß der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker und dem IAO-Übereinkommen Nr. 169 einzudämmen, und dass der Grundsatz der freien, vorherigen und in Kenntnis der Sachlage erteilten Zustimmung eingehalten werden muss;
38. betont, dass im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeiten Land- und Umweltschützer geschützt werden müssen, indem für einen wirksamen und starken rechtlichen Schutz der Umwelt, der Arbeitnehmerrechte, der Landrechte und der Rechte, Existenzgrundlagen und Kulturen indigener Völker gesorgt wird, einschließlich des Grundsatzes der freien, vorherigen und in Kenntnis der Sachlage erteilten Zustimmung; begrüßt in diesem Zusammenhang die Initiativen der EU zu dem Thema „Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“ und den Vorschlag für eine Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen; fordert die Vertragsparteien auf, dafür zu sorgen, dass die auf der COP 27 eingegangenen Verpflichtungen zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris mit den bestehenden internationalen Menschenrechtsverpflichtungen und -standards für Geschäftstätigkeiten in Einklang stehen;
39. weist darauf hin, dass der Klimawandel eine der wichtigsten direkten Ursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt und Landdegradation ist; betont, dass die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Natur, biologische Vielfalt, Ökosysteme, Ozeane, Gesundheit und Ernährungssicherheit in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich kritisch sein werden; hebt hervor, dass es eines robusteren, verbindlichen und noch ambitionierteren internationalen Rahmens für den Schutz der weltweiten biologischen Vielfalt bedarf, damit ihr derzeitiger Niedergang aufgehalten und sie nach Möglichkeit wiederhergestellt wird; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Dezember 2022 in Montreal (Kanada) wichtig ist; fordert den IPCC und die IPBES auf, ihre Zusammenarbeit und ihre gemeinsame Arbeit fortzusetzen und zu verstärken, um den politischen Entscheidungsträgern die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die doppelte Klima- und Biodiversitätskrise und ihre Bewältigung zu vermitteln; fordert das Sekretariat des UNFCCC zudem auf, in Partnerschaft mit dem Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) auf einen einheitlichen Rahmen für Klimaneutralität und Resilienz, den Schutz der biologischen Vielfalt und nachhaltige Entwicklung hinzuarbeiten;
40. legt den Vertragsparteien nahe, gemäß dem Klimapakt von Glasgow einen integrierten Ansatz zu verfolgen, damit die biologische Vielfalt in der Politik und bei Planungsentscheidungen auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene Berücksichtigung findet; fordert das Sekretariat des UNFCCC in diesem Zusammenhang zudem auf, in Partnerschaft mit dem Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen auf einen einheitlichen Rahmen für Klimaneutralität und Resilienz, den Schutz der biologischen Vielfalt und nachhaltige Entwicklung hinzuarbeiten; begrüßt die Erklärung von Edinburgh zum globalen Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020, die ein Beispiel für einen inklusiven Ansatz ist, bei dem alle staatlichen Ebenen einbezogen werden;
41. fordert die Vertragsparteien auf, die Arbeit am Dialog über die Meere und den Klimawandel fortzusetzen, indem sie konkrete, handlungsorientierte Ziele festlegen, die wichtigsten und dringlichsten Fragen des Zusammenhangs zwischen den Meeren und dem Klima angehen und die Länder, insbesondere Küstenanrainerstaaten, darin bestärken, entsprechende Verpflichtungen in ihre aktualisierten national festgelegten Beiträge, nationalen Anpassungspläne, langfristigen Strategien und die weltweite Bestandsaufnahme aufzunehmen;
Nachhaltige Finanzierung des Klimaschutzes
42. betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die größten öffentlichen Geber von Finanzmitteln für den Klimaschutz sind; stellt fest, dass die Finanzierung von erfolgreichen Klimamaßnahmen wichtig ist, insbesondere, da die national festgelegten Beiträge zahlreicher Entwicklungsländer an Bedingungen geknüpft sind, sodass deren Verwirklichung von ausreichender finanzieller Unterstützung abhängig ist; begrüßt daher, dass bis 2025 ein neues gemeinsames quantifiziertes Ziel für die Finanzierung von Klimamaßnahmen festgelegt wird, das weit über den 2020 festgelegten Betrag von 100 Mrd. USD pro Jahr hinausgeht und bei dem den Anforderungen und Prioritäten der Entwicklungsländer in Bezug auf eine zusätzliche und angemessene Finanzierung von Klimamaßnahmen Rechnung getragen wird; ist der Ansicht, dass eigenständige Vorgaben für Eindämmung, Anpassung sowie Verluste und Schäden im Rahmen dieses neuen gemeinsamen quantifizierten Ziels für die Finanzierung des Klimaschutzes geprüft werden sollten; betont, dass in künftigen Finanzierungszielen für den Klimaschutz bei der Festlegung der Beiträge der Vertragsparteien die Bedürfnisse von Entwicklungsländern sowie der Grundsatz der Gerechtigkeit gemäß dem Übereinkommen von Paris berücksichtigt werden sollten; betont in diesem Zusammenhang, dass die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen auf der Grundlage von Zuschüssen eindeutig priorisiert werden muss, um sicherzustellen, dass die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen nicht zu einem untragbaren Schuldenstand in Entwicklungsländern beiträgt; bekräftigt seine Forderung nach einem speziellen EU-Mechanismus für die öffentliche Finanzierung, mit dem zusätzliche und angemessene Unterstützung bereitgestellt wird, damit die EU ihren gerechten Anteil zu den internationalen Zielen für die Finanzierung von Klimamaßnahmen beiträgt; erinnert auch an seinen Standpunkt zum CO2-Grenzausgleichssystem[21] (CBAM), wonach die Union die Bemühungen der am wenigsten entwickelten Länder um die Dekarbonisierung ihrer verarbeitenden Industrie mit einem jährlichen Betrag finanzieren sollte, der mindestens der Höhe der Einnahmen aus der Veräußerung der CBAM-Zertifikate entspricht;
43. erachtet es als sehr wichtig, das globale Anpassungsziel zu operationalisieren und umfassende neue Mittel für die Anpassung in den Entwicklungsländern zu mobilisieren; weist mit Besorgnis darauf hin, dass die Anpassungskosten und der Anpassungsbedarf steigen und dass sie fünf- bis zehnmal höher sind als die derzeit für die Anpassung zur Verfügung stehenden internationalen Ströme öffentlicher Finanzmittel, wodurch die Finanzierungslücke für Anpassungsmaßnahmen größer wird; stellt fest, dass es schwierig ist, private Finanzmittel in Anpassungsmaßnahmen zu lenken; betont, dass die derzeitigen globalen Finanzströme für die Umsetzung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen, insbesondere in Entwicklungsländern, unzureichend sind, auch weil ein erheblicher Teil der Anpassungsfinanzierung in Form von Krediten bereitgestellt wird; stellt fest, dass die EU 50 % ihrer gesamten Finanzierung von Klimamaßnahmen im Jahr 2020 in Form von Zuschüssen bereitgestellt hat, und fordert die EU und alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, mehr Finanzmittel in Form von Zuschüssen bereitzustellen, insbesondere für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und speziell für die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich zu einer erheblichen Aufstockung der von ihnen für Anpassungsmaßnahmen bereitgestellten Mittel zu verpflichten und auf der COP 27 einen klaren Plan vorzulegen, wie das im Klimapakt von Glasgow vereinbarte Ziel, die Finanzierung für Anpassungsmaßnahmen bis 2025 gegenüber dem Niveau von 2019 zu verdoppeln, erreicht werden kann;
44. erkennt an, dass bei der Frage der Finanzierung für Verluste und Schäden Fortschritte erzielt werden müssen; fordert die Vertragsparteien auf, sich auf neue, angemessene und zusätzliche öffentliche Finanzierungsquellen zu einigen, wobei Zuschüssen deutlich Vorrang einzuräumen ist, um Verluste und Schäden im Zusammenhang mit den negativen Auswirkungen des Klimawandels zu bewältigen; stellt fest, dass es schwierig ist, private Finanzmittel in den Bereich Verluste und Schäden zu lenken; fordert die EU nachdrücklich auf, sich im Vorfeld der COP 27 konstruktiv einzubringen, unter anderem indem sie die Modalitäten für eine solche Fazilität prüft, und dabei die bestehenden institutionellen Regelungen in den Vorschlägen der Entwicklungsländer zur Einrichtung einer Fazilität zur Finanzierung von Verlusten und Schäden auf der COP 27 zu berücksichtigen; fordert, dass Verluste und Schäden zu einem ständigen Tagesordnungspunkt für künftige COP werden, damit es einen klaren Verhandlungsspielraum gibt, um dieses Thema zu überwachen und Fortschritte zu erzielen, und dass das Santiago-Netz vollständig betriebsbereit gemacht wird, um technische Hilfe für eine angemessene Bewältigung von Verlusten und Schäden wirksam zu mobilisieren;
45. weist darauf hin, dass alle Vertragsparteien die – öffentlichen und privaten, nationalen und internationalen – Finanzströme mit dem Weg zur Verwirklichung des 1,5 C-Ziels des Übereinkommens von Paris in Einklang bringen müssen; bekräftigt, dass die Subventionen für fossile Brennstoffe und andere umweltschädigende Subventionen in der EU und auf der ganzen Welt dringend gestoppt werden müssen; hebt die Verpflichtung im Rahmen des Klimapakts von Glasgow hervor, die Bemühungen um den schrittweisen Ausstieg aus der Kohleverstromung ohne CO2-Abscheidung und -speicherung und den schrittweisen Abbau ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe zu beschleunigen; ist besorgt darüber, dass es keine Definition dessen gibt, was eine „ineffiziente Subvention für fossile Brennstoffe“ ist, und dass die Glaubwürdigkeit solcher Verpflichtungen dadurch ernsthaft gefährdet wird; stellt fest, dass sich die Subventionen für fossile Brennstoffe in der EU immer noch auf etwa 55–58 Mrd. EUR jährlich belaufen; erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtungen im Rahmen des 8. Umweltaktionsprogramms, eine Frist für die schrittweise Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe festzusetzen, die mit dem Ziel, die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen, vereinbar ist, sowie einen verbindlichen Rahmen der Union für die Überwachung der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der schrittweisen Abschaffung von Subventionen für fossile Brennstoffe und die Berichterstattung darüber auf der Grundlage einer vereinbarten Methode zu entwickeln; fordert die Kommission und alle Mitgliedstaaten auf, konkrete Strategien, Zeitpläne und Maßnahmen umzusetzen, um alle direkten und indirekten Subventionen für fossile Brennstoffe möglichst schnell, allerspätestens jedoch bis 2025, auslaufen zu lassen; fordert andere Vertragsparteien auf, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen und auf die einen Vertrag über die Nichtverbreitung fossiler Brennstoffe hinzuarbeiten; begrüßt die Zusage der G7, die Finanzierung der Entwicklung fossiler Brennstoffe im Ausland bis Ende 2022 einzustellen, betont jedoch, dass diese Verpflichtung auch im Inland gelten sollte; betont, dass sichergestellt werden muss, dass der EU-Rahmen für die Bepreisung von CO2-Emissionen keine Anreize für Umweltverschmutzung durch die Industrie schafft; hebt die Rolle des Innovationsfonds hervor;
46. vertritt die Auffassung, dass die großen internationalen Finanzinstitutionen rasch Instrumente für die grüne Finanzierung annehmen und entwickeln müssen, damit eine erfolgreiche Dekarbonisierung der Weltwirtschaft erreicht werden kann; weist auf die Rolle der Europäischen Investitionsbank (EIB) als Klimabank der EU und ihren vor Kurzem angenommenen Klimabank-Fahrplan, die aktualisierte Finanzierungspolitik der EIB im Energiesektor und die zusätzlichen Bemühungen im Rahmen des Europäischen Investitionsfonds (EIF), klimafreundliche Investitionen voranzutreiben, hin; begrüßt es, dass die Europäische Zentralbank (EZB) sich verpflichtet hat, Überlegungen zum Klimawandel in ihren geldpolitischen Rahmen einzubeziehen; fordert multilaterale Entwicklungsbanken, einschließlich der EIB, und Institutionen der Entwicklungsfinanzierung, die in der Regel finanzielle Unterstützung in Form von schuldenerzeugenden Instrumenten gewähren, nachdrücklich auf, die Grundsätze einer verantwortungsvollen Kreditvergabe und ‑aufnahme umzusetzen und ihre Portfolios am Übereinkommen von Paris auszurichten sowie hochwertige Daten über Klimarisiken, Anfälligkeit und Auswirkungen zu sammeln und zu nutzen, um Investitionen in am 1,5 °C-Ziel ausgerichtete Investitionen zu lenken; erachtet die Gründung der Finanzallianz von Glasgow für die Klimaneutralität als wichtig und würdigt, dass sie sich verpflichtet hat, Schwellenländer beim Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einigung der EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die für den Aufbau finanzieller Unterstützung von entscheidender Bedeutung ist;
47. unterstützt die Tätigkeit des Bündnisses von Finanzministern für Klimaschutz und hält alle Regierungen dazu an, die Zusagen des Bündnisses zu übernehmen, die darauf abzielen, alle Maßnahmen und Methoden im Zuständigkeitsbereich der Finanzministerien an den Zielen des Übereinkommens von Paris auszurichten und CO2 im Einklang mit den Helsinki-Prinzipien wirksam zu bepreisen;
48. begrüßt die Arbeit des International Sustainability Standards Board zur Entwicklung eines globalen Basisszenarios für nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten an den Kapitalmärkten, damit mehr Kapital für saubere Technologien und Investitionen in den Klimaschutz bereitgestellt wird;
Bereichsübergreifende Anstrengungen
49. weist darauf hin, dass das Europäische Klimagesetz die Verpflichtung umfasst, sektorspezifische Klimadialoge und Partnerschaften zu fördern, indem die wichtigsten Akteure in inklusiver und repräsentativer Weise zusammengeführt werden, damit die Wirtschaftszweige selbst dazu angeregt werden, indikative freiwillige Fahrpläne zu entwerfen und zu planen, wie sie das Ziel der Klimaneutralität der Union bis 2050 erreichen können; betont, dass den Wirtschaftszweigen mit diesen Fahrplänen die Planung der für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft erforderlichen Investitionen erleichtert werden könnte und sie zudem das Engagement der Wirtschaftszweige, klimaneutrale Lösungen zu finden, steigern könnten;
50. fordert alle Vertragsparteien auf, dringend Maßnahmen gegen Methanemissionen zu ergreifen; begrüßt die globale Verpflichtung zur Reduzierung der Methanemissionen („Global Methane Pledge“), die die EU, die USA und eine Reihe weiterer Länder auf der COP 26 unterzeichnet haben und mit der angestrebt wird, alle vom Menschen verursachten Methanemissionen bis 2030 gegenüber dem Niveau von 2020 um 30 % zu verringern, was ein erster Schritt im Hinblick auf die vom UNEP empfohlene Verringerung um 45 % ist[22]; fordert alle Unterzeichner nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Methanemissionen in ihren Hoheitsgebieten bis 2030 um mindestens 30 % gesenkt werden, und nationale Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen; weist darauf hin, dass etwa 60 % der weltweiten Methanemissionen aus Quellen wie der Landwirtschaft, Mülldeponien, Kläranlagen sowie der Förderung und dem Rohrleitungstransport fossiler Brennstoffe stammen; weist erneut darauf hin, dass Methan ein starkes Treibhausgas ist, das bezogen auf seine Klimaauswirkungen über einen Zeitraum von 100 Jahren 28-mal stärker und über einen Zeitraum von 20 Jahren 80-mal stärker wirkt als CO2; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass verstärkte Maßnahmen zur Verringerung der Methanemissionen eine der kosteneffizientesten Maßnahmen zur kurzfristigen Reduzierung der Treibhausgasemissionen sind; stellt fest, dass bereits viele Technologien und Verfahren zur Verfügung stehen, um Methanemissionen kosteneffizient – zu geringen oder negativen Kosten – zu reduzieren; stellt fest, dass die Methanemissionen in der Landwirtschaft in erster Linie auf den Viehbestand zurückzuführen sind und dass die Emissionen von Nutztieren aus Dung und enterischer Fermentation etwa 32 % der anthropogenen Methanemissionen ausmachen; nimmt in diesem Zusammenhang den von der Kommission im Dezember 2021 vorgelegten Vorschlag zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor zur Kenntnis; fordert die Annahme zusätzlicher verbindlicher legislativer Maßnahmen zur Bekämpfung der Emissionen in anderen emittierenden Sektoren, verbindliche Ziele der Union für die Verringerung der Methanemissionen sowie die Aufnahme von Methan in die regulierten Schadstoffe in der Richtlinie über die Verpflichtung zur Reduktion der nationalen Emissionen; bekräftigt seine Forderung, sich mit der Viehdichte in der EU zu befassen, um für eine ehrgeizige Verringerung der Treibhausgasemissionen in diesem Sektor zu sorgen; bekräftigt seinen Standpunkt, dass bei den Konsummustern eine Verlagerung hin zu gesünderen Lebensmitteln, Ernährungsweisen und Lebensweisen, einschließlich eines verstärkten Konsums von nachhaltig und regional erzeugten Pflanzen und pflanzlichen Lebensmitteln, erforderlich ist und dass gegen den übermäßigen Konsum von Fleisch und hochgradig verarbeiteten Erzeugnissen vorgegangen werden muss;
51. ist der Ansicht, dass nachhaltige landwirtschaftliche Produktionsmodelle die Festlegung globaler Standards unter Verwendung eines branchenübergreifenden, multidisziplinären Konzepts „Eine Gesundheit“[23] erfordern, um den Übergang zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen sicherzustellen und den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris und dem Klimapakt von Glasgow nachzukommen;
52. nimmt zur Kenntnis, dass der Klimawandel zu einer zunehmenden Antibiotikaresistenz beitragen wird, und fordert daher eine globale Vereinbarung der Vertragsparteien, um den Einsatz antimikrobieller Mittel zu verringern und das Risiko einer Resistenz zu bekämpfen;
53. hebt hervor, dass der Verkehrssektor der einzige Bereich ist, in dem die Emissionen auf EU-Ebene seit 1990 gestiegen sind, und dass dies nicht mit den Klimazielen der EU vereinbar ist, die eine stärkere und schnellere Verringerung der Emissionen in allen Bereichen der Gesellschaft, einschließlich des Luft- und Seeverkehrs, erfordern; vertritt die Auffassung, dass den Vertragsparteien nachdrücklich nahegelegt werden sollte, in ihren national festgelegten Beiträgen Emissionen aus dem internationalen Schiffs- und Luftverkehr zu berücksichtigen und sich auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene auf Maßnahmen zu einigen und diese umzusetzen, um die Emissionen aus diesen Branchen, einschließlich anderer Emissionen als CO2 aus dem Luftverkehr, zu verringern und so sicherzustellen, dass die national festgelegten Beiträge den Verpflichtungen gemäß dem Übereinkommen von Paris zur Verringerung der Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft entsprechen; weist ferner erneut darauf hin, dass es der IEA zufolge notwendig ist, dass alle Pkw, die weltweit auf den Markt gebracht werden, bis 2035 emissionsfrei sein müssen, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen;
54. hebt die Einbeziehung der Emissionen aus dem See- und Luftverkehr in das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) hervor, was auch anderen Ländern als Modell dienen könnte und auf internationaler Ebene, u. a. in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), für mehr Ehrgeiz sorgen wird; ist besorgt angesichts der schleppenden Fortschritte, die in der IMO und der ICAO erzielt werden, um die Emissionen aus dem internationalen Schiffs- und Luftverkehr anzugehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um das System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) zu stärken, wobei jedoch die Rechtsetzungsautonomie der EU bei der Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie gewahrt bleiben muss; begrüßt die laufenden Arbeiten der IMO zur Aktualisierung ihrer Treibhausgasstrategie und ihres Emissionsreduktionsziels sowie zur Annahme konkreter Maßnahmen; fordert die IMO jedoch nachdrücklich auf, die Annahme von kurz- und mittelfristigen Zielen und Maßnahmen, die mit dem Ziel des Übereinkommens von Paris in Einklang stehen, zügig voranzutreiben;
55. begrüßt die Gründung der „Beyond Oil and Gas Alliance“ (BOGA) auf der COP 26 und betont, dass das Ziel, die Versorgung mit fossilen Brennstoffen zu begrenzen und der Erdöl- und Erdgasförderung ein Ende zu setzen, unbedingt erreicht werden muss; weist darauf hin, dass fossile Brennstoffe den größten Beitrag zum Klimawandel leisten und für mehr als 75 % aller Treibhausgase verantwortlich sind und dass die derzeitigen Pläne dazu führen würden, dass etwa 240 % mehr Kohle, 57 % mehr Öl und 71 % mehr Erdgas erzeugt werden, als mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C vereinbar wäre; unterstützt einen sozial gerechten und ausgewogenen Übergang weltweit, um die Erdöl- und Erdgasförderung mit den Zielen des Übereinkommens von Paris in Einklang zu bringen; fordert alle Mitgliedstaaten und andere Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris auf, sich dieser Initiative anzuschließen;
56. weist darauf hin, dass gemäß dem sechsten Sachstandsbericht des Weltklimarats durch Minderungsoptionen, die 100 USD pro Tonne CO2 oder weniger kosten, die weltweiten Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens die Hälfte des Niveaus von 2019 gesenkt werden könnten; betont daher, dass die Einführung eines wirksamen CO2-Preises als Teil eines breiteren Policy-Mix zur erheblichen Verringerung der Treibhausgasemissionen und zur Förderung von Innovationen im Bereich sauberer Technologien beitragen kann; bestärkt die EU darin, eine führende Rolle bei der Förderung der Bepreisung von CO2-Emissionen in Kombination mit einer wirksamen und sozial inklusiven Nutzung der Einnahmen zu übernehmen, um einen schnelleren und gerechteren Übergang zu fördern; bestärkt die EU auch darin, Verknüpfungen und andere Formen der Zusammenarbeit mit Mechanismen zur Bepreisung von CO2-Emissionen, die in Drittländern oder ‑regionen bereits bestehen, in Betracht zu ziehen, kosteneffiziente und sozial gerechte Emissionsreduktionen auf globaler Ebene zu beschleunigen und gleichzeitig das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu verringern, um so zu weltweit gleichen Wettbewerbsbedingungen beizutragen; fordert die Kommission auf, Sicherungsmaßnahmen zu schaffen, damit durch eine Verknüpfung mit dem Emissionshandelssystem der EU weiterhin zusätzliche und dauerhafte Beiträge zum Klimaschutz geleistet werden und die Verpflichtungen der EU zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen nicht untergraben werden;
57. fordert die Kommission auf, mit anderen großen CO2-Emittenten zusammenzuarbeiten, um einen internationalen Klimaclub zu gründen, der allen Ländern offensteht, die sich verpflichtet haben, auf dem Weg zu ehrgeizigen Klimazielen und einer wirksamen Bepreisung von CO2-Emissionen eine Führungsrolle zu übernehmen, und gemeinsame Ziele verfolgt, um die Treibhausgasemissionen zu verringern und bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen;
Klimawandel und Geschlechterfragen
58. warnt davor, dass Menschen abhängig von Faktoren wie Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnische Zugehörigkeit und Armut auf unterschiedliche Weise vom Klimawandel betroffen sind; ist der Ansicht, dass der Übergang zu einer nachhaltigen Gesellschaft inklusiv, fair und gleichberechtigt erfolgen muss und dass die ausgewogene Beteiligung der Geschlechter ein zentrales Element dieses Übergangs ist; begrüßt daher, dass auf der COP 26 der vom Nebenorgan für die Durchführung von Maßnahmen in den Bereichen Geschlechter und Klimawandel empfohlene Beschluss, die geschlechtsspezifische Dimension besser in die national festgelegten Beiträge einzubeziehen und die Klimaschutzfinanzierung geschlechtergerecht zu gestalten, angenommen wurde; bedauert jedoch, dass etwa die Hälfte der Vertragsparteien noch keine nationale Anlaufstelle für Gleichstellungsfragen und Klimawandel für Klimaverhandlungen, die Umsetzung und die Überwachung benannt und entsprechende Unterstützung bereitgestellt hat;
59. hebt das erweiterte Lima-Arbeitsprogramm des UNFCCC zur Gleichstellung der Geschlechter und seinen Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter hervor, in dem anerkannt wird, dass die Gleichstellung der Geschlechter weiterhin als Querschnittspriorität im Rahmen des Klimawandels gefördert und vorangebracht werden muss; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, einen konkreten Aktionsplan auszuarbeiten, um den Verpflichtungen aus dem erneuerten Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter nachzukommen, und eine ständige EU-Anlaufstelle für Geschlechterfragen und Klimawandel einzurichten, die mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattet ist, um in der EU und weltweit geschlechtergerechte Klimamaßnahmen umzusetzen und zu überwachen[24]; fordert die EU auf, die Gleichstellung der Geschlechter in allen klima- und umweltpolitischen Entscheidungen durchgängig zu berücksichtigen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, für geschlechtergerechte nationale Klimaaktionspläne und die sinnvolle Einbeziehung aller Geschlechter in ihre Gestaltung und Umsetzung zu sorgen und die Rolle von Frauen und Frauenorganisationen bei der Governance und Entscheidungsfindung und ihren Zugang zu Finanzmitteln und zu Programmen zur Unterstützung der Rolle von Frauen in der Klimagovernance zu stärken;
60. betont, dass von den entwickelten Ländern im Rahmen des Übereinkommens von Paris erwartet wird, dass sie darüber Bericht erstatten, in welchem Maße Finanzierungsmaßnahmen geschlechtergerecht sind und ob bei der Bereitstellung von Finanzmitteln geschlechterbezogene Erwägungen berücksichtigt werden; bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die geschlechtsspezifische Kennzeichnung von Projekten nach wie vor eindeutig unzureichend ist, und fordert die EU auf, ihre diesbezüglichen Anstrengungen zu verstärken; empfiehlt, geschlechtsspezifische Analysen zu verwenden, um die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen in der Gesellschaft sowie die unterschiedlichen Ebenen des Zugangs zu Finanzierungsmechanismen innerhalb der Gesellschaft zu ermitteln; bekräftigt seine Forderung an die Kommission, einen konkreten Aktionsplan auszuarbeiten, um den Verpflichtungen aus dem auf der COP 25 vereinbarten erneuerten Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter nachzukommen, wobei dieser Plan mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden muss, um in der EU und weltweit geschlechtergerechte Klimamaßnahmen umzusetzen und zu überwachen; ist der Ansicht, dass dies ein Beispiel für andere Vertragsparteien sein könnte, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen;
Industrie, KMU und Wettbewerbsfähigkeit
61. hält die COP 27 für einen sehr wichtigen Schritt seit der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris im Jahr 2015, da die Union ihr Paket „Fit für 55“, das REPowerEU-Paket und andere Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, um nicht nur ihre Treibhausgasemissionen zu verringern und bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen, sondern auch ihr Energiesystem umzugestalten; ist der Ansicht, dass wirtschaftlicher Wohlstand, sozialer Zusammenhalt, die Schaffung von Arbeitsplätzen, nachhaltige industrielle Entwicklung und Klimapolitik einander verstärken sollten; betont, dass die Bekämpfung des Klimawandels darauf abzielen sollte, die Energiearmut zu verringern und die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, und Chancen für die Industrie und KMU in der EU bietet, die genutzt werden können, wenn sich die Gesetzgeber zu einer rechtzeitigen, maßgeschneiderten, auf Solidarität basierenden und angemessenen politischen Reaktion verpflichten; hält es für äußerst wichtig, dass die Union dafür sorgt, dass sie einen Vorreitervorteil erhält und mit gutem Beispiel vorangeht, und gleichzeitig den Binnenmarkt vor unlauterem Wettbewerb durch Drittländer schützt und für gleiche Wettbewerbsbedingungen für die europäischen Industrien weltweit sorgt;
62. betont, dass die EU alles in ihrer Macht Stehende tun sollte, um die führende Position ihrer Industrie und ihrer KMU und ihre weltweite Wettbewerbsfähigkeit beim Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft zu erhalten; weist darauf hin, dass verfügbare und innovative politische Instrumente eingesetzt werden sollten, um die Bereiche, in denen die EU eine Führungsrolle der EU übernommen hat, zu bewahren und auszuweiten; betont, dass die europäische Industrie rasch weiter dekarbonisiert und die Unterstützung dieser Bemühungen durch die Union fortgesetzt werden muss, insbesondere im Hinblick auf verhältnismäßige Lösungen für die Einführung durch KMU; begrüßt die Initiativen für strategische Wertschöpfungsketten; erkennt die positiven Auswirkungen auf die europäische Industrie, einschließlich KMU, an, die sich aus der Annahme frühzeitiger Strategien zur Bekämpfung des Klimawandels sowie aus der Tatsache ergeben, dass die Union mit gutem Beispiel vorangeht, um Klimaneutralität zu erreichen, was den Weg für weniger fortgeschrittene oder ehrgeizige Länder ebnet und einen äußerst nützlichen Wettbewerbsvorteil für die Industrien und KMU in der EU sichern könnte; erachtet es als notwendig, durchsetzbare multilaterale und bilaterale Abkommen zwischen der EU und ihren Partnern zu erarbeiten, die darauf abzielen, die Umweltstandards der EU zu exportieren und gleiche Wettbewerbsbedingungen im Handel und bei Investitionen sicherzustellen; betont, dass die Verlagerung der Produktion und der Investitionen europäischer Industrie und KMU aufgrund weniger ehrgeiziger Klimaschutzmaßnahmen außerhalb der EU verhindert werden muss, und fordert daher die internationalen Partner auf, ihre Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels aufeinander abzustimmen; ist andererseits der Ansicht, dass Produktion und Investitionen in Europa die industrielle Wertschöpfungskette und die strategische Autonomie der EU in einem instabilen globalen Kontext stärken würden;
63. erkennt die wesentliche Rolle von KMU, insbesondere Kleinstunternehmen und Start-up-Unternehmen, bei der Förderung und Schaffung von Beschäftigung und Wachstum sowie bei der Vorreiterrolle beim digitalen und ökologischen Wandel an; weist darauf hin, dass KMU ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Wirtschafts- und Sozialgefüges sind und dass sie bei diesem Übergang vom Gesetzgeber unterstützt und gefördert werden müssen, der ihnen insbesondere den Zugang zu Finanzmitteln für nachhaltige Technologien, Dienstleistungen und Verfahren sicherstellen und die Verwaltungsverfahren vereinfachen kann; ist besorgt darüber, dass die Chancen und Schwachstellen von KMU nicht in allen Strategien der EU im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt ausreichend berücksichtigt werden, auch bei den Bemühungen um die Förderung der Digitalisierung und des ökologischen Wandels;
64. begrüßt das Engagement, die Anstrengungen und die Fortschritte, die die EU-Bürger, Gemeinden, Städte, Regionen, Industrien und Institutionen im Hinblick auf die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris bisher gezeigt bzw. gemacht haben;
65. begrüßt, dass mehrere Handelspartner der EU Handel mit CO2-Emissionen oder andere Mechanismen zur Bepreisung von CO2-Emissionen eingeführt haben, und fordert die Kommission auf, diese und ähnliche Maßnahmen auf globaler Ebene weiter zu fördern; sieht einer raschen Einigung mit dem Rat über den Vorschlag für ein sozial gerechtes CO2-Grenzausgleichssystem der EU, das einen wirksamen Mechanismus zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen umfasst, und dessen Wirkung, einen globalen CO2-Preis zu fördern, was zur Verringerung der weltweiten CO2-Emissionen und zur Verwirklichung der Ziele des Übereinkommens von Paris beitragen wird, erwartungsvoll entgegen;
66. ist der Ansicht, dass der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft mit der Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und der Schaffung von Arbeitsplätzen kombiniert werden muss, da es für den Erfolg des europäischen Grünen Deals entscheidend ist, dass der Binnenmarkt bei der Anpassung an einen neuen rechtlichen Rahmen kosteneffizient bleibt;
67. betont, dass wettbewerbsorientierte Märkte für Rohstoffe und seltene Metalle, die für den ökologischen Wandel von wesentlicher Bedeutung sind, gefördert werden müssen, da sich die Rohstoffressourcen der Welt im Eigentum einiger weniger Länder befinden; betont, dass die anhaltende Abhängigkeit von einigen wenigen Lieferanten einigen aktuellen politischen Maßnahmen wie dem REPowerEU-Plan und den von den Unionsbürgern erbrachten Opfern entgegenwirken wird;
68. betont, dass Qualifizierungsprogramme erforderlich sind, um die Arbeitskräfte umzuschulen, um der steigenden Nachfrage nach Arbeitskräften in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und umweltfreundliche Technologien gerecht zu werden; fordert alle Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die derzeitigen und künftigen Arbeitskräfte in Europa alle Kompetenzen erwerben, die für die Steuerung, Umsetzung und Innovation des ökologischen Wandels erforderlich sind;
Energiepolitik
69. begrüßt alle Initiativen zur Verringerung der Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen, einschließlich zur Verringerung und letztendlichen Beseitigung der Abhängigkeit von allen fossilen Brennstoffen und damit zusammenhängenden Produkten aus Russland, da Russland seine natürlichen Ressourcen als Waffe einsetzt und aufgrund seiner Invasion der Ukraine; fordert die Kommission und den Rat in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, einen Investitionsplan für Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbare Energien auszuarbeiten, um die Energieautonomie zu stärken; weist darauf hin, dass Schätzungen der Kommission zufolge 300 Mrd. EUR erforderlich sind, um unsere Energieabhängigkeit von Russland bis 2030 schrittweise zu beenden; nimmt die laufenden Arbeiten der EU mit internationalen Partnern zur Diversifizierung der Energieversorgung zur Kenntnis; stellt fest, dass in der Analyse der Kommission zur Unterstützung von REPowerEU prognostiziert wird, dass einige auf fossilen Brennstoffen basierenden Kapazitäten bedauerlicherweise aufgrund neuer Umstände länger als ursprünglich erwartet genutzt werden könnten;
70. hebt die laufende Überarbeitung der Rechtsvorschriften im Energiebereich im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ hervor, die darauf abzielt, die Vorschriften mit dem höher gesteckten Ziel der EU in Einklang zu bringen, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, damit bis spätestens 2050 Klimaneutralität erreicht wird; fordert jedoch die Fortsetzung der Arbeiten zur Festlegung ehrgeizigerer Ziele, z. B. für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Union weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen sollte;
71. hebt die zentrale Bedeutung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft hervor; weist darauf hin, dass die umweltfreundlichste Energie die Energie ist, die wir nicht nutzen, und weist insbesondere auf die Rolle hin, die Energieeffizienzinstrumente bei der Förderung dieser Tatsache spielen können; erkennt die Fortschritte an, die beim Ausbau erneuerbarer Energiequellen erzielt wurden; fordert gleichzeitig den weiteren Ausbau von Energieeffizienzmaßnahmen wie Sektorintegration und Wiederverwendung von überschüssiger Wärme; weist darauf hin, dass die Wärmeerzeugung im Jahr 2018 50 % des weltweiten Energieverbrauchs ausmachte[25] und dass sie im Einklang mit dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ vorteilhaft wiederverwendet und als nachhaltige Wärmequelle wieder integriert werden kann, wovon alle Länder profitieren würden, da in allen Ländern überschüssige Wärme erzeugt wird; erkennt jedoch an, wie wichtig es ist, die Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz aufeinander abzustimmen, um bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen und das Übereinkommen von Paris sowie die Ziele von REPowerEU einzuhalten, wobei die Chance des derzeitigen Rückgangs der Kosten für erneuerbare Energien und Speichertechnologien genutzt werden sollte; erkennt an, dass ein höheres Energieeffizienzziel der Union für 2030 mit der verstärkten Nutzung und Verbreitung von Elektrifizierung, Wasserstoff, E-Fuels und sonstigen sauberen Technologien vereinbar sein sollte, die für den grünen Wandel benötigt werden;
72. weist erneut darauf hin, dass die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien massiv ausgeweitet und beschleunigt werden müssen, wobei den Naturschutzvorschriften der EU, auch in Bezug auf die biologische Vielfalt, Rechnung zu tragen ist und alle einschlägigen Interessenträger in den Kartierungs- und Planungsprozess einbezogen werden müssen;
73. erinnert an das Bekenntnis der Union zum Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“, bei dem Kosteneffizienz, Systemeffizienz, Speicherkapazität, Flexibilität auf der Nachfrageseite und Versorgungssicherheit berücksichtigt werden; betont, wie wichtig es ist, den Grundsatz in allen einschlägigen Rechtsvorschriften und Initiativen und gegebenenfalls in allen Sektoren durchgängig zu berücksichtigen und umzusetzen; weist auf das ungenutzte Potenzial für Energieeffizienz in Bereichen wie Industrie[26], Informationstechnologie, Verkehr und Gebäude, einschließlich Wärme- und Kälteversorgung, hin; begrüßt die Strategie für eine Renovierungswelle und damit zusammenhängende und konkrete Regulierungs-, Finanzierungs- und Unterstützungsmaßnahmen mit dem Ziel, im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ die jährliche Quote der energetischen Renovierung von Gebäuden bis 2030 mindestens zu verdoppeln, umfassende Renovierungen zu fördern und die Elektromobilität zu erleichtern, um die Energiearmut zu verringern; weist erneut darauf hin, dass KMU im Bau- und Renovierungssektor während der gesamten Renovierungswelle eine entscheidende Rolle spielen werden, was eine Verringerung der Energie- und Klimaauswirkungen von Gebäuden ermöglichen wird;
74. begrüßt die REPowerEU-Strategie und fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, den Zehn-Punkte-Plan der IEA in Betracht zu ziehen, der bei korrekter Umsetzung das Potenzial hat, die Gaseinfuhren aus Russland um weit mehr als die Hälfte zu senken und damit die Abhängigkeit der Union von russischem Erdgas zu verringern;
75. betont, wie wichtig es ist, die Verwendung fossiler Brennstoffe so bald wie möglich auslaufen zu lassen; stellt fest, dass dieses Ziel erreicht werden muss, während gleichzeitig die positiven Auswirkungen auf die Energieversorgungssicherheit der Union, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und das Wohlergehen der Bürger maximiert werden müssen; fordert die G7-Staaten auf, bei der Energiewende mit gutem Beispiel voranzugehen und alle neuen Investitionen in die Gewinnung fossiler Brennstoffe einzustellen; begrüßt die Zusage der G7-Länder, ihre Energiesektoren bis 2035 zu dekarbonisieren und die Finanzierung der meisten Projekte im Bereich fossiler Brennstoffe im Ausland bis Ende dieses Jahres einzustellen; betont, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit – wie BOGA und Powering Past Coal Alliance – für den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen ist;
76. bedauert, dass die Subventionen für fossile Energieträger in der Union seit 2008 stabil geblieben sind und sich auf rund 55-58 Mrd. EUR pro Jahr beliefen, was etwa einem Drittel aller Energiesubventionen in der Union entspricht, und dass derzeit 15 Mitgliedstaaten fossile Brennstoffe stärker subventionieren als erneuerbare Energien; ist der Ansicht, dass Subventionen für fossile Brennstoffe die Ziele des europäischen Grünen Deals und die Verpflichtungen des Übereinkommens von Paris untergraben; ist der Ansicht, dass unbedingt einheitlichere Preissignale in allen Energiesektoren und Mitgliedstaaten gesetzt werden müssen und dass eine Internalisierung externer Kosten verhindert werden muss; nimmt zur Kenntnis, dass einige Mitgliedstaaten kürzlich Maßnahmen ergriffen haben, um die Verbraucher vor den direkten Auswirkungen steigender Energiepreise, insbesondere auf Haushalte, zu schützen, und besteht darauf, dass solche Maßnahmen nur ausnahmsweise und vorübergehend angewandt werden dürfen; fordert die Mitgliedstaaten und die anderen Vertragsparteien der COP 26 auf, Investitionen in umweltfreundliche Energien und Infrastrukturen Vorrang einzuräumen und direkte und indirekte Subventionen für fossile Brennstoffe schrittweise abzuschaffen;
77. ist der Ansicht, dass das Energiesystem der Union im Hinblick auf die Verwirklichung der Klimaneutralität integriert sein und auf einem System der stufenweisen Priorisierung beruhen sollte, das von der Umsetzung des Grundsatzes „Energieeffizienz an erster Stelle“ ausgeht und auf Kosteneffizienz, Systemeffizienz, Speicherkapazität, Versorgungssicherheit und nachfrageseitiger Flexibilität beruht, die durch intelligente Netze unterstützt werden und zu Energieeinsparungen führen, gefolgt von einer direkten Elektrifizierung der Endverbrauchssektoren aus erneuerbaren Quellen, der Nutzung erneuerbarer und auf erneuerbaren Energien basierender Kraftstoffe, einschließlich Wasserstoff, für Endnutzeranwendungen und – während einer Übergangsphase – nachhaltiger und sicherer CO2-armer Kraftstoffe für Anwendungen, für die es keine andere Alternative gibt, wobei die Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit und Versorgungssicherheit von Energie durch die Entwicklung eines kreislauforientierten, hochgradig energieeffizienten, integrierten, vernetzten, widerstandsfähigen und multimodalen Energiesystems erhalten bleiben;
78. weist erneut darauf hin, wie wichtig es ist, die unterschiedlichen nationalen Energiesysteme und Herausforderungen zu berücksichtigen; betont die Notwendigkeit eines gerechten Übergangs und bekräftigt das im neuen Grünen Deal ausgesprochene Versprechen, dass niemand zurückgelassen werden darf; ist besorgt darüber, dass etwa 50 Millionen Haushalte in der Union nach wie vor von Energiearmut betroffen sind, und ist der Ansicht, dass die EU ihre Anstrengungen verstärken sollte, um dies zu verhindern und zu minimieren; betont die Bedeutung der sozialen Dimension einer höheren Klimaschutzambition; betont, dass Gebäuderenovierungen ein entscheidender Faktor sind, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu verringern, Emissionen zu reduzieren und Energierechnungen zu senken; hebt hervor, dass die Energiepolitik gemäß dem Grundsatz eines gerechten Übergangs und in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern umgesetzt werden sollte; ist deshalb der Ansicht, dass die öffentliche Politik, stärkere Sozialpartnerschaften und ein vermehrtes Engagement der Zivilgesellschaft auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene grundlegend dafür sind, dass in sämtlichen Gesellschaftsbereichen auf faire, inklusive und sozial verträgliche Weise Klimaneutralität erzielt wird;
79. begrüßt die Annahme der europäischen Wasserstoffstrategie, die den Bau von 6 GW Elektrolyseleistung zur Erzeugung von grünem Wasserstoff in der EU bis 2024 und von 40 GW Elektrolyseleistung bis 2030 vorsieht; fordert die Union und die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, die Wasserstoffintegration in Sektoren, die nur schwer zu dekarbonisieren sind, zu erleichtern;
80. begrüßt die Offshore-Strategie der EU und ihr Ziel, bis 2030 mindestens 60 GW und bis 2050 340 GW zu erreichen, wobei das Parlament eine Erhöhung der Kapazität auf 450 GW gefordert hat[27], sowie die Solarstrategie, mit der bis 2025 320 GW und bis 2030 600 GW an Photovoltaik-Kapazität installiert werden sollen; betont, dass sichergestellt werden muss, dass die Umsetzung der Strategie der gesamten EU, einschließlich der Binnenmitgliedstaaten, zugutekommt; hebt hervor, dass europäische Unternehmen weltweit führend und industrielle Vorreiter im Bereich der erneuerbaren Offshore-Energie sind und dass die Branche ein ungenutztes Potenzial für die weitere Schaffung von Arbeitsplätzen (sowohl direkt als auch indirekt), Wachstum und Exporten birgt; fordert, dass die EU im Rahmen ihrer Industriepolitik in der Branche und in den Versorgungsketten der erneuerbaren Energiequellen eine Führungsrolle einnimmt; nimmt mit großer Zufriedenheit die im Mai 2022 von Belgien, Dänemark, Deutschland und den Niederlanden auf dem Nordseegipfel in Esbjerg (Dänemark) unterzeichnete gemeinsame Erklärung zur Kenntnis, mit der die Nordsee zu einem grünen Kraftwerk für Europa wird;
81. ist davon überzeugt, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen, dass die Verbraucher mehr Wissen und Anreize haben, um sich für nachhaltigere Energieformen zu entscheiden und aktiver zu sein; fordert die Kommission auf, die Netzkapazität zu bewerten, die für die Integration von Lösungen für Energie aus erneuerbaren Quellen und elektrischen Heizlösungen erforderlich ist, und die verbleibenden Hindernisse für die Förderung der Entwicklung des Eigenverbrauchs von Energie aus erneuerbaren Quellen und von Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, insbesondere für einkommensschwache oder finanziell schwächere Haushalte, zu ermitteln;
82. unterstützt die laufenden Arbeiten zur Überarbeitung der Richtlinie über die Energiebesteuerung mit dem Ziel, die Steuerpolitik mit den Energie- und Klimazielen für 2030 und 2050 in Einklang zu bringen, wobei gleichzeitig ihre Auswirkungen, auch auf Verbraucher, Energiearmut und Mobilitätsarmut, zu bewerten sind;
83. betont, dass Europa zwar auf die Verwirklichung seiner ambitionierten Ziele hinarbeitet, zum Erreichen der weltweiten Emissionsneutralität bis spätestens 2050 jedoch ein koordiniertes globales Vorgehen erforderlich ist; betont, dass die Entwicklungsländer auf internationale Unterstützung angewiesen sein werden, um den ökologischen Wandel zu vollziehen; betont, dass es wichtig ist, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu vertiefen und den Austausch bewährter Verfahren mit internationalen Partnern in den Bereichen Politikgestaltung und Wissenschaft, einschließlich Technologietransfer, zu intensivieren, um die Energieeffizienz und Investitionen in nachhaltige Energietechnologien und ‑infrastrukturen zu fördern; nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission kürzlich ihre Mitteilung über das externe Engagement der EU im Energiebereich angenommen hat, in der sie ihre Entschlossenheit zum Ausdruck bringt, mit Drittländern auf der ganzen Welt zusammenzuarbeiten und „die Partnerländer dazu anzuhalten, ihre Klimaschutzziele zu verstärken und ihre Wege zur Klimaneutralität zu definieren, aber auch langfristige Beziehungen aufzubauen, die für beide Seiten von Nutzen sind, insbesondere im Energiebereich“;
84. begrüßt, dass die Kommission beabsichtigt, 2022 einen Aktionsplan für die Digitalisierung des Energiesektors anzunehmen, um die EU als Technologieführer zu positionieren und ein stärker integriertes Energiesystem mit intelligenten Lösungen in bestimmten Sektoren und einer besseren Finanzierung für den Zeitraum 2021–2027 zu ermöglichen; erinnert daran, wie wichtig es ist, Cybersicherheitsrisiken im Energiesektor entgegenzuwirken, um die Widerstandsfähigkeit der Energiesysteme sicherzustellen;
Forschung, Innovation, digitale Technologien und Weltraumpolitik
85. begrüßt die Rolle des Programms Horizont Europa und seinen Beitrag zur Klimaneutralität; ist der Ansicht, dass die Partnerschaften im Rahmen von Horizont Europa, einschließlich der Gemeinsamen Unternehmen, die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor fördern werden, sodass zur Verwirklichung des ökologischen Wandels beigetragen wird und gleichzeitig sichergestellt wird, dass Innovationen nachhaltig, verfügbar, zugänglich und erschwinglich sind; betont, wie wichtig es ist, den Zugang zu und die Beteiligung an Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Horizont Europa für KMU zu verbessern und die Bürger besser über die Ergebnisse europäischer FuE-Projekte und neuer Technologien, einschließlich Leuchtturmprojekten, zu informieren und sie einzubeziehen, um die Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erhöhen und die Rolle der Union für ihre Bürger sichtbarer zu machen;
86. begrüßt die Rolle des Copernicus-Programms und des neuen EU-Wissenszentrums für Erdbeobachtung für die Überwachung von Land, Atmosphäre und Meeresumwelt; hebt die Bedeutung von Satellitenbeobachtungskapazitäten für die Überwachung, Modellierung, Vorhersage und Unterstützung der Politikgestaltung in Bezug auf den Klimawandel hervor;
87. betont, dass stärkere Anreize für öffentliche und private Investitionen in Forschung, Innovation und die Einführung neuer nachhaltiger Technologien, auch in arbeitsintensiven Industriezweigen, sowie in notwendige neue Infrastrukturnetze und ‑projekte, die zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und des Übereinkommens von Paris beitragen, geschaffen werden müssen; betont, dass bei der künftigen Forschung und Technologie Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft berücksichtigt werden sollten; betont gleichzeitig die Bedeutung der Grundlagenforschung sowie kooperativer und transdisziplinärer Ansätze in Forschung und Innovation (FuI) für die Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels; weist ferner darauf hin, dass die soziale Innovation unterstützt werden muss, was von wesentlicher Bedeutung ist, um unerfüllte gesellschaftliche Bedürfnisse und Herausforderungen zu bewältigen und gleichzeitig die Befähigung der Menschen während des ökologischen Wandels zu stärken;
88. betont, dass für Kohärenz und Einheitlichkeit bei den Anreizen zur Förderung innovativer Technologien gesorgt werden muss, damit die für 2030 und 2050 gesteckten Ziele erreicht werden, wobei einerseits die Einführung bereits ausgereifter Technologien und andererseits Investitionen in neue Technologien, die entwickelt werden müssen, um das EU-Ziel der Klimaneutralität bis spätestens 2050 zu erreichen, angegangen werden müssen;
89. betont die Notwendigkeit eines doppelten Wandels, wobei der digitale und der ökologische Wandel Hand in Hand gehen müssen; unterstreicht die grundlegende Rolle, die digitale Technologien beim ökologischen Wandel in der EU spielen können; weist darauf hin, dass die Erholung der Union die Schaffung eines stabilen Regelungsrahmens erfordert, der Fortschritte, einschließlich marktgesteuerter Fortschritte, in den Bereichen Forschung, Innovation und Entwicklung nachhaltiger Technologien und angemessene Bedingungen für ihre Finanzierung ermöglicht;
90. betont, dass die Digitalisierung ein wesentlicher Faktor für die Integration des Energiesystems ist, da sie dynamische und miteinander verknüpfte Ströme von Energieträgern ermöglichen, vielfältigere Märkte miteinander verbinden und die erforderlichen Daten liefern kann, um Angebot und Nachfrage aufeinander abzustimmen; hebt das Potenzial hervor, das digitale Technologien mit Blick auf die Steigerung der Energieeffizienz und damit die Verringerung der Treibhausgasemissionen insgesamt bergen; betont, dass für einen sicheren Regelungsrahmen mit diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren für den Zugang zu und die Übermittlung von Energiedaten gesorgt werden muss; weist darauf hin, dass die Kommission schätzt, dass der ökologische Fußabdruck von IKT zwischen 5 % und 9 % des weltweiten Stromverbrauchs und mehr als 2 % der weltweiten Treibhausgasemissionen ausmacht; betont, dass einer Studie der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission über künstliche Intelligenz aus dem Jahr 2018 zufolge Rechenzentren und Datenübertragung zwischen 3 % und 4 % des gesamten Stromverbrauchs der EU ausmachen könnten; hebt hervor, dass die Kommission einen Anstieg des Stromverbrauchs der Rechenzentren um 28 % im Zeitraum von 2018 bis 2030 erwartet; betont, dass 47 % der von digitalen Geräten verursachten CO2-Emissionen auf Verbrauchergeräte wie Computer, Smartphones, Tablets und andere vernetzte Geräte zurückzuführen sind; fordert daher Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks der IKT-Branche, indem für Energie- und Ressourceneffizienz auf Netz-,Rechenzentrums- und Verbraucherebene gesorgt wird, und bekräftigt das in der digitalen Strategie festgelegte Ziel, Rechenzentren bis spätestens 2030 klimaneutral und hochgradig energieeffizient zu machen;
91. weist erneut darauf hin, welch wichtigen Beitrag der Bereich Forschung und Innovationen zur Verwirklichung der im Übereinkommen von Paris festgelegten Ziele und der Ziele des europäischen Grünen Deals leistet; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Forschung und Innovation zu unterstützen und die Haushaltsmittel der EU und der Mitgliedstaaten für Forschung und Innovationen im Bereich nachhaltige und sichere Energietechnologien und Innovationen insgesamt aufzustocken; fordert die Kommission auf, in Betracht zu ziehen, Technologien und innovative Lösungen, die zu einem klimaresistenten und integrierten Energiesystem beitragen, weiter zu unterstützen, unter anderem in Bereichen in denen Europa weltweit führend ist und über interne Wertschöpfungsketten verfügt; hält es für wesentlich, dass sich entscheidende Abschnitte der Wertschöpfungsketten für erneuerbare Energien in der EU befinden, damit die Klimaziele erreicht und den Europäern erhebliche wirtschaftliche Vorteile geboten werden, und fordert geeignete Maßnahmen zur Unterstützung der Rolle von europäischen Inhalten in der Lieferkette und in den Rechtsvorschriften für Energie aus erneuerbaren Quellen;
Klimawandel und Entwicklung
92. bekräftigt das Engagement der EU für die Umsetzung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung, insbesondere in der Industrie-, Agrar-, Fischerei-, Handels- und Investitionspolitik; besteht auf einem kohärenten Ansatz für die Umsetzung des Übereinkommens von Paris und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowohl bei den internen als auch den externen politischen Maßnahmen;
93. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und andere G7-Länder auf, Partnerschaften für eine gerechte Energiewende mit Entwicklungsländern zu entwickeln und anzunehmen und neue und zusätzliche Investitionen zu tätigen, um bei dem schrittweisen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen in Entwicklungsländern für einen gerechten Übergang zu sorgen; ist der Ansicht, dass diese Partnerschaften in erster Linie auf Finanzierungsinstrumenten beruhen sollten, durch die keine Schulden generiert werden;
94. betont, wie wichtig ein menschenrechtsbasierter Ansatz bei den Klimaschutzmaßnahmen ist, damit dafür gesorgt ist, dass bei allen Maßnahmen die Menschenrechte aller Menschen geachtet und unterstützt werden; fordert die Vertragsparteien des UNFCCC nachdrücklich auf, die Menschenrechtsdimension in ihre national festgelegten Beiträge, ihre Anpassungsmitteilung und ihre nationalen Anpassungspläne aufzunehmen;
95. fordert, dass im Rahmen der Entwicklungs- und Klimapolitik gegen Ungleichheit, bereits bestehende Schuldenherausforderungen und Armut vorgegangen wird, die durch die negativen Auswirkungen des Klimawandels noch verschärft werden;
Die Rolle des Europäischen Parlaments
96. ist der Ansicht, dass es ein fester Bestandteil der EU-Delegation sein sollte, da es internationalen Abkommen zustimmen muss und ihm als Mitgesetzgeber eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Übereinkommens von Paris in der EU zukommt; erwartet daher, dass es zur Teilnahme an den EU-Koordinierungstreffen bei der COP 27 in Scharm El-Scheich berechtigt ist und vom Beginn der Verhandlungen an stets Zugang zu allen vorbereitenden Unterlagen erhält;
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97. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Sekretariat des UNFCCC mit der Bitte um Weiterleitung an alle Vertragsparteien dieses Übereinkommens, die keine Mitgliedstaaten der EU sind, zu übermitteln.
- [1] ABl. C 184 vom 5.5.2022, S. 118.
- [2] ABl. C 232 vom 16.6.2021, S. 28.
- [3] ABl. C 445 vom 29.10.2021, S. 156.
- [4] ABl. L 114 vom 12.4.2022, S. 22.
- [5] ABl. C 385 vom 22.9.2021, S. 167.
- [6] ABl. L 243 vom 9.7.2012, S. 1.
- [7] ABl. C 270 vom 7.7.2021, S. 2.
- [8] ABl. C 385 vom 22.9.2021, S. 10.
- [9] ABl. C 506 vom 15.12.2021, S. 38.
- [10] Angenommene Texte, P9_TA(2022)0263.
- [11] ABl C 67 vom 8.2.2022, S. 25.
- [12] IPCC-Anpassungsbericht, 2022.
- [13] Büro der Vereinten Nationen für die Verringerung des Katastrophenrisikos, „The human costs of disasters: an overview of the last 20 years 2000-2019“ (Die menschlichen Kosten von Katastrophen: Eine Übersicht über die letzten 20 Jahre 2000-2019), https://www.undrr.org/media/48008/download
-
[14] https://www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/climate-change-and-health#:~:text=Climate%20change%20affects%20the%20social,malaria%2C%20diarrhoea%20and%20heat%20stress
- [15] Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Weltbank, „Groundswell, Acting on Internal Climate Migration, Part II“ (Groundswell, Reaktion auf klimabedingte Binnenmigration, Teil II), 2021 https://openknowledge.worldbank.org/handle/10986/36248
- [16] Institut für Europäische Umweltpolitik (IEEP) und Oxfam, „Carbon Inequality in 2030“(Ungleichheiten beim CO2-Ausstoß im Jahr 2030), November 2021 https://oxfamilibrary.openrepository.com/bitstream/handle/10546/621305/bn-carbon-inequality-2030-051121-en.pdf
- [17] Global Witness, „Last Line of Defence. The industries causing the climate crisis and attacks against land and environmental defenders“ (Die letzte Verteidigungslinie. Wirtschaftszweige, die für die Klimakrise und Angriffe gegen Landverteidiger und Umweltschützer verantwortlich sind) September 2021 https://www.globalwitness.org/en/campaigns/environmental-activists/last-line-defence/
- [18] Mittelmeerexperten für Klima- und Umweltveränderungen, „Risks associated to climate and environmental change in the Mediterranean region“ (Risiken im Zusammenhang mit Klima- und Umweltveränderungen im Mittelmeerraum), 2019, https://ufmsecretariat.org/wp-content/uploads/2019/10/MedECC-Booklet_EN_WEB.pdf
- [19] Mittelmeer-Initiative des WWF „The Climate Change Effect in the Mediterranean – Six stories from an Overheating Sea“ (Die Folgen des Klimawandels für das Mittelmeer – sechs Geschichten über ein überhitztes Meer), Rom, Italien, 2021.
- [20] https://www.klimazaloba.cz/wp-content/uploads/2021/04/Klimaticka%CC%81-z%CC%8Caloba.pdf
- [21] P9_TA(2022)0248.
- [22] UNEP, Global Methane Assessment 2021 (globale Bewertung in Bezug auf Methan 2021).
- [23] https://www.who.int/health-topics/one-health#tab=tab_1.
- [24] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2021 zu der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter (ABl. C 456 vom 10.11.2021, S. 208).
- [25] IEA, „Market analysis and forecast from 2019 to 2024“, https://www.iea.org/reports/renewables-2019/power
- [26] erinnert daran, dass Schätzungen zufolge das wirtschaftliche Potenzial einer Senkung des Endenergieverbrauchs in der Industrie bis 2030 gegenüber der üblichen Vorgehensweise bei 23,5 % liegt;
- [27] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Februar 2022 zu einer EU-Strategie für erneuerbare Offshore-Energie (ABl. C 342 vom 6.9.2022, S. 66).
- [20] https://www.klimazaloba.cz/wp-content/uploads/2021/04/Klimaticka%CC%81-z%CC%8Caloba.pdf