ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Menschenrechtslage im Zusammenhang mit der FIFA-Weltmeisterschaft in Katar
22.11.2022 - (2022/2948(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Katalin Cseh, Abir Al‑Sahlani, Barry Andrews, Nicola Beer, Izaskun Bilbao Barandica, Dita Charanzová, Asger Christensen, Claudia Gamon, Vlad Gheorghe, Klemen Grošelj, Svenja Hahn, Pierre Karleskind, Karin Karlsbro, Billy Kelleher, Moritz Körner, Nathalie Loiseau, Javier Nart, Jan‑Christoph Oetjen, Max Orville, Dragoş Pîslaru, Samira Rafaela, María Soraya Rodríguez Ramos, Michal Šimečka, Nicolae Ştefănuță, Ramona Strugariu
im Namen der Renew-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0538/2022
B9‑0538/2022
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Menschenrechtslage im Zusammenhang mit der FIFA-Weltmeisterschaft in Katar
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen, insbesondere seine Entschließung vom 21. November 2013 zu Katar und der Lage der Wanderarbeiter[1] und seine Entschließung vom 11. Juni 2015 zu aktuellen Enthüllungen über Korruptionsfälle auf hoher Ebene bei der FIFA[2],
– unter Hinweis auf die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011,
– unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 (COM(2022)0071),
– unter Hinweis auf die Menschenrechtspolitik des Fußball-Weltverbands (Fédération Internationale de Football Association – FIFA) in der Fassung vom Mai 2017,
– unter Hinweis auf Artikel 285 des Strafgesetzbuchs von Katar und das Gesetz Nr. 17/2002 des Landes über den Schutz der Allgemeinheit,
– unter Hinweis auf die Untersuchungsberichte der Tageszeitung „The Guardian“ sowie von Human Rights Watch und anderen nichtstaatlichen Organisationen,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die FIFA im Dezember 2010 die Ausrichtung der Weltmeisterschaft 2022 an Katar vergeben hat;
B. in der Erwägung, dass Katar das weltweit höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf aufweist, da das Land über die weltweit drittgrößten Erdgasvorkommen verfügt; in der Erwägung, dass im Jahr 2022 von Januar bis September 13 % der Gaseinfuhren der EU aus Katar stammten;
C. in der Erwägung, dass Wanderarbeitnehmer die überwiegende Mehrheit der Arbeitskräfte in Katar ausmachen; in der Erwägung, dass der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) 2014 bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Beschwerde gegen Katar wegen Nichteinhaltung des Übereinkommens über Zwangsarbeit von 1930 und des Übereinkommens über die Arbeitsaufsicht von 1947 eingereicht hat;
D. in der Erwägung, dass das Kafala-System bzw. Bürgschaftssystem, das bis Dezember 2016 in Katar als Rechtsrahmen zur Festlegung der Beziehungen zwischen Wanderarbeitnehmern und ihren Arbeitgebern verwendet wurde, die Arbeitnehmerrechte und die Mobilität stark einschränkte und von Gruppen, die sich für Arbeitnehmerrechte einsetzen, als eine Form der Zwangsarbeit verurteilt wurde; in der Erwägung, dass unabhängige Untersuchungen wiederholt Beweise für die Misshandlung von Arbeitnehmern, einschließlich unmenschlicher und unsicherer Arbeitsbedingungen, erbracht haben; in der Erwägung, dass nach Angaben der Tageszeitung „The Guardian“ seit 2010 etwa 6 500 Wanderarbeitnehmer aufgrund extremer Arbeitsbedingungen ums Leben gekommen sind; in der Erwägung, dass unabhängig von der Todesursache der Anteil junger Arbeitnehmer, die ums Leben gekommen sind, deutlich höher ist als die durchschnittliche Sterberate ihrer Altersgruppe;
E. in der Erwägung, dass Katar das erste Land im Golf-Kooperationsrat ist, in dem ein ständiges Büro der IAO eröffnet wurde; in der Erwägung, dass Katar eine Reihe von Partnerschaften mit der IAO, Organisationen der Vereinten Nationen und EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet hat, darunter Absichtserklärungen mit Schweden im Januar 2020 und mit Frankreich im März 2022, um die Arbeitnehmerrechte zu verbessern; in der Erwägung, dass die IAO in den letzten fünf Jahren vor der FIFA-Weltmeisterschaft 2022 greifbare Fortschritte festgestellt hat;
F. in der Erwägung, dass nach Angaben von Beamten des Justizministeriums der Vereinigten Staaten und Staatsanwälten aus der Schweiz, die wegen Korruptionsvorwürfen strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet haben, Funktionäre der FIFA möglicherweise bestochen wurden und ihre Stimmen für die Vergabe der Weltmeisterschaft an Russland und Katar verkauft haben; in der Erwägung, dass zwei Angehörige des 24-köpfigen Exekutivausschusses der FIFA im Oktober 2010 von der FIFA vorübergehend suspendiert wurden; in der Erwägung, dass Saudi-Arabien angekündigt hat, sich um die Ausrichtung der Weltmeisterschaft 2030 zu bewerben;
G. in der Erwägung, dass Katar erfreuliche, wenn auch begrenzte Maßnahmen ergriffen hat, um den Schutz der Rechte von Migranten zu verbessern, indem ein Entschädigungsfonds für die Familien der Opfer von Arbeitsunfällen eingerichtet wurde; in der Erwägung, dass dieser Fonds nicht rückwirkend gilt und dass Arbeitsunfälle darin sehr eng definiert werden; in der Erwägung, dass in Berichten von Human Rights Watch darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei vielen natürlichen Todesfällen um arbeitsbedingte Todesfälle handelt, die nicht ordnungsgemäß untersucht wurden;
H. in der Erwägung, dass Katar auf internationalen Druck hin Rechtsvorschriften erlassen hat, um die Arbeit auf Baustellen im Zeitraum von 1. Juni bis 15. September zwischen 10.00 und 15.30 Uhr zu verbieten, wobei Berichten zufolge die Zahl der Arbeitnehmer, die wegen Hitzschlags in Krankenhäuser eingewiesen wurden, seither um 70 % zurückgegangen ist;
I. in der Erwägung, dass das Strafrecht Katars für außereheliche sexuelle Beziehungen, einschließlich gleichgeschlechtlicher Beziehungen, eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren vorsieht; in der Erwägung, dass das vage formulierte Verbrechen der Verletzung der öffentlichen Sittlichkeit gemäß dem Gesetz Nr. 17/2002 zum Schutz der Allgemeinheit eine Untersuchungshaft von bis zu sechs Monaten ermöglicht; in der Erwägung, dass der Botschafter für die FIFA-Weltmeisterschaft in Katar und ehemalige Fußballspieler Khalid Salman in einem Interview im deutschen Fernsehen am 8. November 2022 homophobe Ansichten gegen LGBTIQ-Personen äußerte; in der Erwägung, dass 69 Länder, darunter Katar, Homosexualität weiterhin unter Strafe stellen; in der Erwägung, dass LGBTIQ-Personen in der Region Angst haben, ihre Meinung in der Öffentlichkeit zu äußern; in der Erwägung, dass die katarische Zeitung „Doha News“ Ende 2016 zensiert wurde, nachdem sie einen Beitrag eines homosexuellen katarischen Bürgers veröffentlicht hatte, in dem angeprangert wurde, dass ein Klima der Angst herrscht; in der Erwägung, dass Berichten von Human Rights Watch zufolge erst im September 2022 LGBTIQ-Personen von katarischen Behörden allein wegen ihrer sexuellen Identität festgenommen und unter der Bedingung freigelassen wurden, sich einer sogenannten Konversionstherapie zu unterziehen;
J. in der Erwägung, dass Katar im Jahr 2022 im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gemeinsam mit 17 weiteren Ländern gegen die Verlängerung des Mandats des unabhängigen Experten der Vereinten Nationen für den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität gestimmt hat;
K. in der Erwägung, dass sieben Fußballverbände, darunter auch Verbände in der EU, beschlossen haben, dass ihre Spieler die regenbogenfarbene „One-Love“-Armbinde tragen dürfen; in der Erwägung, dass die FIFA dennoch beschlossen hat, Spielern mit einer gelben Karte zu drohen, wenn sie während der Weltmeisterschaft diese Botschaft vermitteln;
L. in der Erwägung, dass die FIFA im Jahr 2016 die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte unterzeichnet hat, aufgrund derer die FIFA verpflichtet ist, sich nicht in Menschenrechtsangelegenheiten einzumischen und aufgrund derer die FIFA gegen die negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschenrechte vorgehen muss;
M. in der Erwägung, dass katarische Frauen nach wie vor unter der Vormundschaft ihres Ehemanns oder ihrer männlichen Verwandten stehen;
1. verurteilt die systematischen Verstöße Katars gegen die Grundrechte von Wanderarbeitnehmern durch die katarischen Staatsorgane sowie durch die Unternehmen, die die Anlagen für die Weltmeisterschaft 2022 in Katar gebaut haben;
2. bedauert den Mangel an Transparenz bei der Vergabe der FIFA-Weltmeisterschaft an Katar im Jahr 2010; verurteilt das offensichtliche Fehlen einer verantwortungsvollen Risikobewertung durch die FIFA bei der Bewertung der Eignung Katars für die Ausrichtung einer großen internationalen Sportveranstaltung; betont, dass es bei anderen derartigen Ereignissen ebenfalls Missstände in Sachen Transparenz und Menschenrechtsnormen gab, insbesondere bei den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotschi, Russland; verweist auf seine langjährige Auffassung, dass in der FIFA ungezügelte, systemische und tief verwurzelte Korruption herrscht, und ist weiterhin der Ansicht, dass die Organisation das Image und die Integrität des weltweiten Fußballsports ernsthaft beschädigt hat;
3. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das Parlament regelmäßig über die Sozialreformen in Katar zu unterrichten und dabei besonderes Augenmerk auf die konkrete Umsetzung seiner Rechtsvorschriften zu legen, auch durch europäische Unternehmen in Katar; bedauert zutiefst, dass viele Unternehmen, darunter auch europäische Unternehmen, ihren Verpflichtungen in Bezug auf verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln nicht nachgekommen sind; fordert Katar erneut auf, die Internationale Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen zu ratifizieren;
4. betont, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen rechtliche Möglichkeiten haben, um ihre Rechte geltend zu machen und Unternehmen mit Sitz in der EU gemäß den in einigen Mitgliedstaaten geltenden Rechtsvorschriften über die Sorgfaltspflicht zur Rechenschaft zu ziehen; begrüßt die laufenden Arbeiten auf EU-Ebene an der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, durch die diese rechtlichen Möglichkeiten weiter ausgebaut werden sollen; ist der Ansicht, dass die betreffenden Unternehmen ihren Verpflichtungen gemäß der Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen[3] sowie aus international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen nicht nachgekommen sind;
5. fordert Katar, das pro Kopf reichste Land der Welt, nachdrücklich auf, für die rückwirkende Entschädigung der Familien der Tausenden von Opfern zu sorgen, die an ihrem Arbeitsplatz oder aufgrund der dort herrschenden Bedingungen gestorben sind; fordert Katar nachdrücklich auf, eine gründliche Überprüfung seiner Datenerhebungs- und Untersuchungsnormen auszuarbeiten, um in Abstimmung mit internationalen Organisationen wie der IAO und dem IGB bei arbeitsbedingten Verletzungen und Todesfällen für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht zu sorgen;
6. begrüßt, dass Katar das Kafala-System abgeschafft hat, aufgrund dessen die Visa und Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitnehmer ausschließlich in den Händen katarischer Bürger lagen, wodurch ihnen grundlegende Rechte wie das Recht, die Erwerbstätigkeit aufzugeben oder das Land zu verlassen, vorenthalten wurden; betont, dass trotz der offiziellen Abschaffung des Systems nach wie vor viele Verstöße begangen werden;
7. begrüßt die Gründung von Gewerkschaften innerhalb von Unternehmen; fordert Katar jedoch auf, nationale Gewerkschaften im Einklang mit internationalen Normen zuzulassen; fordert Katar nachdrücklich auf, Hausangestellten mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche zu gewähren;
8. begrüßt die neuen Rechtsvorschriften Katars gegen Hitze auf Baustellen; fordert alle Länder des Golf-Kooperationsrates auf, ähnliche Rechtsvorschriften zu erlassen und vollständig umzusetzen; fordert Katar auf, tiefer greifende Reformen durchzuführen, um unter den Ländern des Golf-Kooperationsrates auch künftig eine Vorreiterrolle in Bezug auf soziale Reformen einzunehmen;
9. verurteilt aufs Schärfste die Aussagen des Botschafters für die FIFA-Weltmeisterschaft in Katar und ehemaligen Fußballspielers Khalid Salman; nimmt zur Kenntnis und begrüßt, dass die politische Führung Katars offiziell erklärt hat, dass „alle willkommen“ sind, darunter auch LGBTIQ-Personen; fordert Katar auf, die Achtung der Menschenrechte aller Besucher der Weltmeisterschaft 2022, aber auch der Menschenrechte seiner Bevölkerung vor Ort, während und nach den Sportveranstaltungen sicherzustellen; fordert die katarischen Staatsorgane nachdrücklich auf, LGBTIQ-Personen nicht mehr zu schikanieren und einzuschüchtern und die Auferlegung sogenannten Konversionstherapien zu verbieten; betont, dass Katar im Vergleich zu seinen Nachbarländern in der Region zwar offener ist, dies jedoch keine Entschuldigung für solche Verstöße darstellt;
10. erkennt an, dass große Sportveranstaltungen ein Gefühl der Gemeinschaft und Zugehörigkeit schaffen können, wobei durch die Interaktion verschiedener Kulturen und Identitäten Raum für Einheit entsteht; ist jedoch der Ansicht, dass das Recht einzelner Angehöriger aller Kulturen auf Freiheit der Weltanschauung nicht genutzt werden darf, um die Diskriminierung oder Misshandlung anderer zu rechtfertigen;
11. fordert die FIFA nachdrücklich auf, ihre eigene Charta und ihre eigenen Verpflichtungen gemäß den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte einzuhalten und sich nicht mehr in die Entscheidungsfindung von Fußballverbänden in Bezug auf Menschenrechtsfragen einzumischen;
12. stellt fest, dass weltweit ein Trend zur Entkriminalisierung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Beziehungen zu verzeichnen ist; fordert Katar auf, Artikel 285 seines Strafgesetzbuchs und alle anderen damit zusammenhängenden Gesetze aufzuheben; verurteilt die willkürliche Festnahme und Misshandlung von LGBTIQ-Personen; verurteilt mit Nachdruck die gemeldeten Fälle sexueller Übergriffe während der Haft;
13. fordert Katar nachdrücklich auf, die Vormundschaft von Frauen abzuschaffen, da es sich dabei um ein zutiefst fehlerhaftes System handelt, das der Entwicklung des Landes abträglich ist; fordert Katar auf, in Zusammenhang mit den Frauenrechtsprotesten, die seit der Ermordung der 21-jährigen Mahsa Amini im Iran stattfinden, und im Hinblick auf die Unterdrückung von Menschen, die sich in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten für die Frauenrechte einsetzen, in der Region eine Vorreiterrolle einzunehmen;
14. nimmt zur Kenntnis und begrüßt, dass Katar nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine seine tiefe Besorgnis zum Ausdruck gebracht hat; begrüßt die wichtigen Beschlüsse Katars, im Gegensatz zu mehreren anderen Mitgliedern des Golf-Kooperationsrates für alle einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen zu diesem Thema zu stimmen;
15. stellt fest, dass sich Katar im Zuge der Erklärung von al-'Ula von 2021 kürzlich von islamistischen Bewegungen wie der Muslimbruderschaft distanziert hat; betont jedoch, dass die anhaltende Finanzierung der Muslimbruderschaft in der ganzen Welt verheerende Auswirkungen auf die Förderung fortschrittlicher und demokratischer Werte hat; fordert alle Medien in der Region auf, höhere Medienstandards einzuhalten und eine starke, freie und unabhängige Medienlandschaft zu fördern;
16. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission / Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den EU-Mitgliedstaaten, der Regierung von Katar und der als Schura bekannten Beratenden Versammlung zu übermitteln.