Entschließungsantrag - B9-0561/2022Entschließungsantrag
B9-0561/2022

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Thema „90 Jahre nach dem Holodomor: Anerkennung der Massentötung durch Hunger als Völkermord“

12.12.2022 - (2022/3001(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Viola von Cramon‑Taubadel, Francisco Guerreiro, Ignazio Corrao, Rosa D’Amato, Hannah Neumann, Sergey Lagodinsky, Reinhard Bütikofer
im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0559/2022

Verfahren : 2022/3001(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0561/2022
Eingereichte Texte :
B9-0561/2022
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Angenommene Texte :

B9‑0561/2022

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Thema „90 Jahre nach dem Holodomor: Anerkennung der Massentötung durch Hunger als Völkermord“

(2022/3001(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu der Ukraine und Russland, insbesondere auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2008 zu dem Gedenken an den Holodomor, die wissentlich herbeigeführte Hungersnot von 1932/1933 in der Ukraine[1],

 unter Hinweis auf die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,

 unter Hinweis auf die Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords,

 unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,

 unter Hinweis auf die Entschließung der Werchowna Rada der Ukraine aus dem Jahr 2003, in der die vorsätzliche Hungersnot zum Völkermord erklärt wird,

 unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung der Vereinten Nationen von 2003 zur Großen Hungersnot in der Ukraine von 1932/1933 (Holodomor),

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass im Rahmen der Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords eine Reihe von Handlungen unter Strafe gestellt wird, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören; in der Erwägung, dass zu diesen Handlungen die Tötung von Mitgliedern der Gruppe, die Zufügung von schwerem körperlichem oder geistigem Schaden an Mitgliedern der Gruppe, die vorsätzliche Unterwerfung der Gruppe unter Lebensbedingungen mit dem Ziel, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, die Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind, und die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe gehören;

B. in der Erwägung, dass die Hungersnot des Holodomors von 1932/1933, die Millionen von Ukrainern das Leben kostete, auf zynische und grausame Weise vom Regime Stalins geplant wurde, um die sowjetische Politik der Kollektivierung der Landwirtschaft gegen den Willen der ländlichen Bevölkerung in der Ukraine durchzusetzen und die Unabhängigkeitsbewegung der Ukraine glaubhaft zu vernichten; in der Erwägung, dass die Massentötungen durch Hunger als Mittel zur Unterdrückung der ukrainischen nationalen Identität und zur Umkehrung des Prozesses der „Ukrainisierung“ eingesetzt wurden;

C. in der Erwägung, dass das Regime Stalins ähnlich grausame Methoden in anderen Teilen der Sowjetunion einsetzte, insbesondere in Kasachstan, Belarus und im Nordkaukasus, aber auch anderswo; in der Erwägung, dass die systematische Ermordung der überwiegend im ländlichen Raum lebenden Ukrainer häufig mit Agitpropaktionen einherging, bei denen die Bauern zum Sündenbock gemacht und als Schuldige an der Hungersnot dargestellt wurden;

D. in der Erwägung, dass das Gedenken an die Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Geschichte Europas dazu beitragen sollte, künftig ähnliche Verbrechen zu verhindern; in der Erwägung, dass das autoritäre Regime in Russland unter der Führung von Wladimir Putin eine ideologisierte historische Politik vorantreibt, mit der eine Aufarbeitung der stalinistischen Verbrechen, einschließlich des Holodomors, verhindert wird; in der Erwägung, dass durch die Ende 2021 gerichtlich angeordnete Schließung der Menschen- und Bürgerrechtsorganisation „Memorial International“, die sich unter anderem mit der Aufarbeitung der sowjetischen Verbrechen befasst, die revisionistische Ideologie der russischen historischen Politik hervorgehoben wird;

E. in der Erwägung, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und seine Zerstörung der Energie- und Agrarinfrastruktur der Ukraine, einschließlich der Blockade der ukrainischen Getreideausfuhren und des Umstands, dass Russland mehrere Millionen Tonnen Getreide gestohlen hat, die Angst vor einer umfangreichen, von Menschen verursachten Hungersnot in der Ukraine sowie im Globalen Süden, der auf erschwingliches ukrainisches Getreide angewiesen ist, wieder aufleben lassen;

1. gedenkt aller Opfer des Holodomors und bekundet seine Solidarität mit dem ukrainischen Volk, das diese Tragödie durchlitten hat, insbesondere mit den letzten Überlebenden des Holodomors sowie mit den Familien und Angehörigen der Opfer; erweist jenen seine Ehre, die in der Folge dieser unmenschlichen Verbrechen eines totalitären Regimes zu Tode kamen;

2. verurteilt den Holodomor aufs Schärfste als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das gemäß der Konvention der Vereinten Nationen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords als Völkermord anerkannt werden könnte;

3. fordert die Länder, die nach dem Zerfall der Sowjetunion entstanden sind, auf, ihre Archive zum Holodomor von 1932/1933 in der Ukraine zu öffnen, damit sämtliche Ursachen und Folgen offengelegt und vollständig untersucht werden können;

4. bringt seinen Wunsch zum Ausdruck, dass das Gedenken an den Holodomor und ein verstärktes Bewusstsein für die totalitären Verbrechen der Vergangenheit dazu beitragen können, die Wiederholung ähnlicher Verbrechen in der Gegenwart und in der Zukunft zu verhindern und sie entschlossen zu bekämpfen, insbesondere im Hinblick auf den anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine;

5. verurteilt den Missbrauch und die Manipulation des historischen Gedächtnisses durch das russische Regime zu Zwecken der politischen Ideologie, und fordert, dass internationaler Druck auf die Russische Föderation als Rechtsnachfolgerin der Sowjetunion ausgeübt wird, damit sie den Holodomor nicht mehr leugnet und offiziell dafür um Entschuldigung bittet;

6. fordert alle Organe der EU und die Mitgliedstaaten auf, die Hochschulen und die Zivilgesellschaft bei der Dokumentation, Erforschung und Aufklärung in Bezug auf die politische Unterdrückung und die totalitären Verbrechen in der Sowjetunion zu unterstützen und sämtliche Versuche, historische Tatsachen zu verzerren oder die öffentliche Meinung in Europa durch falsche Geschichtsdarstellungen zu manipulieren, die zur Unterstützung der Ideologie und des Überlebens krimineller Regime fabriziert und verbreitet werden, deutlich anzuprangern und zurückzuweisen;

7. weist erneut darauf hin, dass durch den derzeitigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine deutlich wird, dass es einer gründlichen historischen und rechtlichen Bewertung und einer transparenten öffentlichen Debatte über die Verbrechen des sowjetischen Regimes bedarf, und zwar vor allem in Russland selbst, um das öffentliche Bewusstsein zu schärfen, Widerstandsfähigkeit gegen Desinformation und verzerrte historische Geschichtsdarstellungen aufzubauen und die Wiederholung ähnlicher Verbrechen zu verhindern;

8. fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und ihre internationalen Partner auf, der Ukraine angesichts des unrechtmäßigen, ungerechtfertigten und unprovozierten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine weiterhin jegliche erforderliche politische, finanzielle, humanitäre und militärische Unterstützung zukommen zu lassen;

9. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Europarat, den Vereinten Nationen sowie dem Präsidenten, der Regierung und der Werchowna Rada der Ukraine zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 14. Dezember 2022
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