Entschließungsantrag - B9-0066/2023Entschließungsantrag
B9-0066/2023

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Reaktion der EU auf die Proteste und Hinrichtungen im Iran

16.1.2023 - (2023/2511(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Ernest Urtasun, Hannah Neumann, Jordi Solé, Rosa D’Amato, Francisco Guerreiro, Ignazio Corrao, Alviina Alametsä, Claude Gruffat, Anna Cavazzini, Tineke Strik, Mounir Satouri, Katrin Langensiepen, Markéta Gregorová, Yannick Jadot, Gwendoline Delbos‑Corfield, Jakop G. Dalunde, Alice Bah Kuhnke
im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0066/2023

Verfahren : 2023/2511(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0066/2023
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B9‑0066/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Reaktion der EU auf die Proteste und Hinrichtungen im Iran

(2023/2511(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zum Iran,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 7. Januar 2023 zu den jüngsten Hinrichtungen im Iran,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 14. November 2022 zu Frauen, Frieden und Sicherheit, auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Dezember 2022 und die darin enthaltenen zusätzlichen restriktiven Maßnahmen sowie auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Dezember 2022,

 unter Hinweis auf die im Namen der Europäischen Union abgegebene Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 25. September 2022 und die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Diensts vom 19. September 2022 zum Tod von Mahsa Amini,

 unter Hinweis auf die Leitlinien der EU vom 8. Dezember 2008 betreffend Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die Bekämpfung aller Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen,

 unter Hinweis darauf, dass der Iranerin Nasrin Sotudeh und dem Iraner Dschafar Panahi 2012 der Sacharow-Preis für geistige Freiheit verliehen wurde,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 10. Januar 2023,

 unter Hinweis auf die Erklärungen des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen vom 26. Oktober 2022 zur wirksamen Rechenschaft für die Toten bei den jüngsten Protesten und vom 22. September 2022 zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran, in denen Rechenschaft für den Tod von Mahsa Amini verlangt und ein Ende der Gewalt gegen Frauen gefordert wird,

 unter Hinweis auf die Resolution S-35/1 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen vom 24. Dezember 2022, mit der beschlossen wurde, eine unabhängige internationale Erkundungsmission zur Islamischen Republik Iran einzurichten,

 unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR),

 unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Tod der kurdischen Iranerin Mahsa Dschina Amini im September 2022 infolge ihrer Festnahme und Misshandlung durch die sogenannte Sittenpolizei landesweite Proteste ausgelöst hat, die von Frauen geführt werden, die Rechenschaft für den Tod von Mahsa Dschina Amini verlangen und ein Ende der Gewalt und Diskriminierung von Frauen im Iran fordern;

B. in der Erwägung, dass sich die Demonstrationen zu einer gesamtiranischen Protestbewegung entwickelt haben, in deren Rahmen ein weitreichender Wandel gefordert wird und Rufe nach einem Sturz der Islamischen Republik Iran laut werden;

C. in der Erwägung, dass die einzige Reaktion der iranischen Führung und Sicherheitskräfte, insbesondere des Korps der Islamischen Revolutionsgarden und der paramilitärischen Bassidsch-Milizen, in einem tödlichen harten Vorgehen gegen Demonstrantinnen und Demonstranten und Personen, die abweichende Meinungen zum Ausdruck bringen, besteht, wobei unverhältnismäßig hart gegen unterdrückte Minderheiten wie Belutschen und Kurden vorgegangen wird; in der Erwägung, dass iranische Beamte geschlechtsspezifische und sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen anwenden; in der Erwägung, dass die iranischen Sicherheitskräfte nach Angaben von Amnesty International illegal und vorsätzlich scharfe Munition, verbotenen Schrot und andere verbotene Metallprojektile unmittelbar auf die Demonstranten abfeuern und außerdem Tränengas, Wasserwerfer und Stockschläge einsetzen, um die Demonstranten auseinanderzutreiben und einzuschüchtern;

D. in der Erwägung, dass nach Angaben von Menschenrechtsgruppen Hunderte friedlicher Demonstranten von den iranischen Sicherheitskräften getötet wurden; in der Erwägung, dass nach Angaben von Human Rights Watch Tausende Demonstranten festgenommen wurden; in der Erwägung, dass Tausende Demonstranten offiziell angeklagt und in Scheinprozessen verurteilt wurden, wobei gegen Hunderte von ihnen die Todesstrafe verhängt wurde; in der Erwägung, dass körperliche oder psychische Folter angewendet wird, um Inhaftierte zu „Geständnissen“ zu zwingen, die im iranischen Staatsfernsehen ausgestrahlt werden;

E. in der Erwägung, dass im November 2022 insgesamt 227 der 290 Mitglieder des iranischen Parlaments eine Erklärung angenommen haben, in der von der Justiz „entschiedene Maßnahmen“ gegen die Demonstranten gefordert werden;

F. in der Erwägung, dass das iranische Regime im Dezember 2022 mit der Hinrichtung von Demonstranten begonnen hat; in der Erwägung, dass am 8. Dezember 2022 der 23-jährige Demonstrant Mohsen Schekari hingerichtet wurde; in der Erwägung, dass am 12. Dezember 2022 der 23-jährige Madschidresa Rahnaward öffentlich hingerichtet wurde; in der Erwägung, dass am 7. Januar 2023 der 22-jährige Mohammad Mehdi Karami und Sejjed Mohammad Hosseini im Iran gehängt wurden; in der Erwägung, dass diese vier Personen aufgrund ihrer Beteiligung an den friedlichen Protesten nach beschleunigten Gerichtsverfahren, die die Mindestgarantien eines fairen und ordnungsgemäßen Verfahrens nicht erfüllten, gehängt wurden; in der Erwägung, dass die iranischen Staatsorgane nach Angaben von Amnesty International derzeit anstreben, gegen mindestens 26 weitere Personen die Todesstrafe zu verhängen;

G. in der Erwägung, dass iranische Schauspieler, Musiker, Sportler und andere Prominente die Proteste gegen das das klerikale Establishment öffentlich unterstützen; in der Erwägung, dass die iranischen Staatsorgane im Dezember 2022 die iranische Schauspielerin Taraneh Alidusti festnahmen, nachdem sie die Anwendung der Todesstrafe gegen Demonstranten durch den Staat kritisiert hatte; in der Erwägung, dass sie im Januar 2023 gegen Kaution entlassen wurde;

H. in der Erwägung, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 24. November 2022 dafür stimmte, eine unabhängige internationale Erkundungsmission in die Islamische Republik Iran zu entsenden,

I. in der Erwägung, dass das iranische Regime als Reaktion auf den massiven Widerstand gegen die Regierung und auf die Proteste umfangreiche Internetsperren verhängt hat, durch die die gesamte digitale Kommunikation im Land drastisch eingeschränkt wurde; in der Erwägung, dass eine Vereinigung von Gruppen für digitale Rechte nachweisen konnte, dass die iranische Regierung ein immer breiteres Spektrum technischer Kapazitäten einsetzt, um es der Bevölkerung zu erschweren, digitale Einschränkungen zu umgehen;

J. in der Erwägung, dass die Ermordung von Mahsa Dschina Amini ein Beispiel für die anhaltende Menschenrechtskrise und die strukturelle geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen im Iran ist, die aufgrund der systemischen Straflosigkeit der iranischen Regierung und ihres Sicherheitsapparats, die weit verbreitete Folter sowie außergerichtliche Hinrichtungen und andere rechtswidrige Tötungen ermöglicht hat, fortbestehen kann;

K. in der Erwägung, dass in den letzten Jahren zahlreiche Menschenrechtsverteidigerinnen festgenommen, verurteilt und inhaftiert wurden, weil sie sich über einen langen Zeitraum hinweg friedlich für die Menschenrechte von Frauen eingesetzt hatten;

L. in der Erwägung, dass die EU im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen restriktive Maßnahmen erlassen hat, zu denen das Einfrieren von Vermögenswerten und Visumsperren gegen Personen und Organisationen, die für schwere Menschrechtsverletzungen verantwortlich sind, sowie das Verbot gehören, Geräte und Vorrichtungen, die für die interne Repression oder für die Überwachung der Telekommunikation genutzt werden können, in den Iran auszuführen;

M. in der Erwägung, dass die EU in den Schlussfolgerungen des Rates vom November und Dezember 2022 restriktive Maßnahmen gegen 60 Personen und acht Organisationen im Iran verhängt hat, die für den Tod von Mahsa Dschina Amini und das unerbittliche Vorgehen gegen die Demonstranten im Iran verantwortlich sind;

N. in der Erwägung, dass das Parlament als Reaktion auf die Sanktionen des Iran gegen Mitglieder des Europäischen Parlaments im November 2022 beschloss, dass seine Delegationen und Ausschüsse nicht mehr mit den iranischen Staatsorganen zusammenarbeiten werden;

1. bekundet seine uneingeschränkte Solidarität mit der iranischen Bevölkerung und der friedlichen Protestbewegung im ganzen Land, die ihre Stimme gegen die systematische Unterdrückung von Frauen und allen Andersdenkenden erhebt und gegen eine Regierung, die politischen Widerstand brutal im Keim erstickt, die Todesstrafe als Waffe einsetzt, um die Bevölkerung zum Schweigen zu bringen, und ethnische Gruppen und religiöse Minderheiten diskriminiert; erachtet die Proteste als Ausdruck einer tiefgreifenden Unzufriedenheit des iranischen Volkes mit einer zutiefst korrupten Regierung und einem gewaltsamem, theokratischen und geheimnistuerischen Staat;

2. verurteilt aufs Schärfste die gewaltsame Festnahme, den Missbrauch und die Misshandlung von Mahsa Dschina Amini durch die iranische „Sittenpolizei“, die zu ihrem Tod geführt haben; verurteilt, dass die iranischen Staatsorgane die Umstände des Todes von Mahsa Dschina Amini nicht ordnungsgemäß untersuchen und die für ihre Tötung Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft ziehen;

3. verurteilt aufs Schärfste die ungehemmte und unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt durch die iranische Polizei und die iranischen Sicherheitskräfte gegen die friedliche Protestbewegung, bei der Hunderte unschuldiger Menschen ums Leben gekommen sind und Hunderte verletzt wurden; ist entsetzt über die Tötung Hunderter friedlicher Demonstranten im Iran;

4. ist entsetzt darüber, dass Mohsen Schekari, Madschidresa Rahnaward, Mohammad Mehdi Karami und Sejjed Mohammad Hosseini für ihre Teilnahme an den Protesten verurteilt und hingerichtet wurden; verurteilt die Festnahme, Inhaftierung, Folter und Verurteilung von Demonstranten in grob unfairen Gerichtsverfahren, die nicht den internationalen Mindeststandards entsprechen, an die der Iran gebunden ist;

5. fordert die iranischen Staatsorgane auf, die jüngsten Todesurteile, die im Zusammenhang mit den anhaltenden Protesten bereits verhängt wurden, unverzüglich aufzuheben und allen inhaftierten Personen ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewähren; fordert die iranischen Staatsorgane auf, zu gewährleisten, dass Personen, die in irgendeiner Form festgehalten werden oder inhaftiert sind, keinerlei Form von Misshandlungen ausgesetzt werden;

6. bekräftigt, dass die EU die Anwendung der Todesstrafe zu jedem Zeitpunkt und unter allen Umständen entschieden und grundsätzlich ablehnt;

7. fordert die iranische Regierung eindringlich auf, der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste umgehend Einhalt zu gebieten und unabhängige Untersuchungen der Tötungen von Demonstrantinnen und Demonstranten einzuleiten; bekräftigt, dass das Recht auf friedliche Versammlung in Artikel 21 des IPBPR verankert ist, dem der Iran als Vertragspartei angehört;

8. fordert die iranischen Staatsorgane nachdrücklich auf, alle Personen, die ausschließlich aus dem Grund festgenommen wurden, dass sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit und ihr Recht, sich friedlich zu versammeln, im Zusammenhang mit den Protesten friedlich wahrgenommen haben, umgehend und bedingungslos freizulassen und alle Anklagepunkte gegen sie fallen zu lassen; ist zutiefst besorgt über die Festnahme von mehr als 80 Medienschaffenden, unter anderem von Nilufar Hamedi, der Journalistin, die als Erste über die Festnahme von Mahsa Dschina Amini und ihre Einweisung ins Krankenhaus berichtet hatte, und fordert die iranischen Staatsorgane auf, sie unverzüglich freizulassen;

9. verurteilt die von den iranischen Staatsorganen angeordneten Internetunterbrechungen und ‑sperren und fordert die iranische Regierung nachdrücklich auf, den Zugang zum Internet und zu Kommunikationsdiensten im ganzen Land unverzüglich umfassend wiederherzustellen und alle Unterbrechungen, Sperrungen oder Einschränkungen der Möglichkeiten der Iranerinnen und Iraner, frei und sicher zu kommunizieren und auf Informationen zuzugreifen, aufzuheben; hebt hervor, dass eine Begrenzung des Zugangs zum Internet und die Unterbrechung von Messenger-Diensten Verstöße gegen die und schwerwiegende Einschränkungen der Rechte der Menschen auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind, die im IPBPR, dem der Iran als Vertragspartei angehört, verankert sind;

10. verurteilt die systematische Diskriminierung von Frauen durch die iranische Regierung im Wege von Gesetzen und Vorschriften, die die Freiheiten, das Leben und die Lebensgrundlage von Frauen erheblich einschränken; ist insbesondere besorgt über die erniedrigende Verschleierungspflicht und ihre missbräuchliche Durchsetzung; vertritt die Auffassung, dass Frauen das Recht haben, selbst über ihre Kleidung zu entscheiden; hält die iranische Regierung dazu an, die landesweiten Proteste als Chance zu nutzen, um Gesetze aufzuheben, die Frauen und Mädchen eine Verschleierungspflicht auferlegen, und um die „Sittenpolizei“ abzuschaffen, die diese missbräuchlichen und diskriminierenden Gesetze durchsetzt;

11. fordert die iranische Regierung eindringlich auf, alle Menschenrechtsverteidiger, die aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und auf Weltanschauungsfreiheit festgenommen wurden, umgehend und bedingungslos freizulassen; ersucht die iranische Regierung, die gezielte Verfolgung sämtlicher Menschenrechtsverteidiger im Iran einzustellen und stets dafür zu sorgen, dass sie ihre legitimen Menschenrechtsaktivitäten ohne Angst vor Repressalien und ohne jegliche Einschränkungen wie etwa Schikanierung durch die Justiz ausüben können; fordert die iranische Regierung auf, Gefangene mit dem Respekt zu behandeln, der ihnen aufgrund ihrer innewohnenden Würde und ihres innewohnenden Werts als Menschen zusteht;

12. begrüßt den Beschluss des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, eine unabhängige Erkundungsmission zur Islamischen Republik Iran einzurichten, fordert die iranische Führung auf, den Sachverständigen und dem Personal der Mission zu ermöglichen, in das Land einzureisen und ohne staatliche Einmischung Beweise zu sammeln;

13. fordert die iranischen Staatsorgane auf, eine dauerhafte Einladung für die Vertreter sämtlicher Sonderverfahren des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen auszusprechen und vorausschauend mit ihnen zusammenzuarbeiten; fordert sie nachdrücklich auf, vor allem sicherzustellen, dass dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran die Einreise gestattet wird;

14. fordert den Hohen Vertreter Josep Borrell und alle hochrangigen Vertreter der EU und der Mitgliedstaaten auf, öffentlich und privat ein sofortiges Ende der Hinrichtung von Demonstranten, die Beendigung des gewaltsamen Vorgehens gegen Demonstranten und die bedingungslose Freilassung aller Personen zu fordern, die wegen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit und ihr Recht, sich friedlich zu versammeln, festgenommen wurden; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich an die Vereinten Nationen und die Nachbarländer des Iran zu wenden und sie nachdrücklich aufzufordern, sich den diplomatischen und politischen Kräften anzuschließen, um Druck auf den Iran auszuüben und weitere Hinrichtungen zu verhindern;

15. begrüßt den Beschluss des Rates, restriktive Maßnahmen gegen 60 iranische Einzelpersonen und Organisationen zu verhängen, die für den Tod von Mahsa Dschina Amini und das gewaltsame Vorgehen gegen die friedlichen Demonstranten verantwortlich sind; fordert den Europäischen Rat auf, die gezielten Maßnahmen gegen alle hochrangingen Persönlichkeiten der iranischen Regierung und des Sicherheitsapparats, die mit dem gewaltsamen Vorgehen und den Festnahmen und Hinrichtungen friedlicher Demonstranten in Verbindung stehen, auszuweiten, angefangen beim iranischen Präsidenten Ibrahim Raissi sowie dem Präsidenten des iranischen Parlaments Mohammed Bagher Ghalibaf; fordert den Europäischen Rat auf, alle Mitglieder des iranischen Parlaments, die die Forderung nach „entschiedenen Maßnahmen“ gegen die Demonstranten unterstützt haben, auf die EU-Liste der Personen zu setzen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen;

16. fordert den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Europäischen Rat auf, das Korps der Islamischen Revolutionsgarden als Terrororganisation einzustufen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die negativen Auswirkungen dieser Maßnahme auf die humanitäre Hilfe der EU und die Entwicklungshilfe der EU sowie auf iranische Wehrpflichtige innerhalb und außerhalb des Landes und andere Folgen die politischen und sicherheitspolitischen Vorteile der Aufnahme in die Liste nicht überwiegen;

17. fordert den EAD, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Unterstützung für Demonstranten im Iran, die das Land verlassen müssen, zu verstärken, unter anderem durch die rasche Gewährung von Visa und Asyl sowie Soforthilfen im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt und des Europäischen Fonds für Demokratie; fordert den EAD auf, sich an die unmittelbaren Nachbarn des Iran zu wenden, um sicherzustellen, dass die Grenzübergänge für aus dem Iran fliehende Aktivisten geöffnet bleiben, und dafür zu sorgen, dass diese Personen von diesen Ländern aus auf sichere Weise Asyl in Europa beantragen können;

18. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zum Schutz der iranischen Diaspora in der EU zu ergreifen, einschließlich der Förderung eines offenen Raums für Debatten und abweichende Meinungen;

19. fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, Wege zu finden, um denjenigen, die der iranischen Zivilgesellschaft helfen, technische und kapazitätsbezogene Unterstützung angedeihen zu lassen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die iranische Seite die Verantwortung für diese Aktivitäten übernimmt;

20. fordert die Kommission auf, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen – unter strikter Einhaltung der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit –, Kommunikationsanbietern mit Sitz in der EU zu gestatten, dass sie den Menschen im Iran Tools unter anderem für Videokonferenzen, E-Learning-Plattformen, Web-Karten und Cloud-Dienste anbieten, damit sichergestellt ist, dass die Menschen Zugang zu den Online-Tools und -Plattformen haben, die sie benötigen, um ihre Menschenrechte wahrzunehmen;

21. fordert die Kommission, den EAD und die Mitgliedstaaten auf, mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten und alle Mittel bereitzustellen, um die Vorbereitung und den Besuch der unabhängigen Erkundungsmission im Iran zu unterstützen; fordert den Hohen Vertreter Josep Borrell auf, die iranischen Staatsorgane nachdrücklich aufzufordern, der unabhängigen Erkundungsmission der Vereinten Nationen die Einreise in den Iran zu gewähren;

22. fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, das iranische Regime weiterhin für die Tötung der eigenen Bevölkerung und die schweren Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen;

23. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Islamischen Beratenden Versammlung, der Regierung der Islamischen Republik Iran und dem Büro des Obersten Religionsführers der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 18. Januar 2023
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