Entschließungsantrag - B9-0091/2023Entschließungsantrag
B9-0091/2023

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu einer EU-Strategie zur Förderung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit, des Handels und hochwertiger Arbeitsplätze

25.1.2023 - (2023/2513(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Anna Cavazzini, Bas Eickhout
im Namen der Verts/ALE-Fraktion

Verfahren : 2023/2513(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0091/2023
Eingereichte Texte :
B9-0091/2023
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B9‑0091/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer EU-Strategie zur Förderung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit, des Handels und hochwertiger Arbeitsplätze

(2023/2513(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“[1],

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. März 2020 mit dem Titel „Eine neue Industriestrategie für Europa“ (COM(2020)0102),

 unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 5. Mai 2021 mit dem Titel „Aktualisierung der neuen Industriestrategie von 2020: einen stärkeren Binnenmarkt für die Erholung Europas aufbauen“ (COM(2021)0350),

 unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“)[2],

 unter Hinweis auf die Ankündigung des Kommissionspräsidenten vom 17. Januar 2023 zu einem neuen Netto-Null-Industriegesetz,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass der Klimawandel und der Zusammenbruch der biologischen Vielfalt eine existenzielle Bedrohung für die Menschheit und andere Arten darstellen, die dringende und tiefgreifende sozioökonomische Veränderungen erfordern; in der Erwägung, dass jede Wirtschaftstätigkeit direkt oder indirekt an dieser Bedrohung beteiligt oder davon betroffen ist, sodass alle Sektoren sich anpassen und zur Klimaneutralität beitragen müssen, ersetzt werden oder auslaufen müssen;

B. in der Erwägung, dass die Abhängigkeit Europas von Drittländern und Weltmächten in Bereichen wie Energie, Arzneimittel, Technologie oder Rohstoffe Schwachstellen schafft und die Handlungsfähigkeit der Union einschränken kann;

C. in der Erwägung, dass die COVID-19-Pandemie, die derzeitige Energiekrise und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine die Resilienz der Volkswirtschaften weltweit auf die Probe gestellt und die Bedeutung der Resilienz als entscheidendes Merkmal der Wettbewerbsfähigkeit verstärkt haben, was bedeutet, dass es notwendig ist, über ein Verständnis von Wettbewerbsfähigkeit hinauszugehen, das sich lediglich auf Preise und Kosten stützt;

D. in der Erwägung, dass unser Produktionsmodell, das bis vor kurzem stark von billigen fossilen Gasimporten aus Russland, aber auch von Extraktivismus und billigen Arbeitskräften aus Drittländern abhängig war, nicht nachhaltig ist; in der Erwägung, dass die Einfuhren der EU ein Drittel ihres Kohlenstoff-Fußabdrucks ausmachen; in der Erwägung, dass erneuerbare Energie derzeit die billigste und am schnellsten einsetzbare Energiequelle ist;

E. in der Erwägung, dass das Fehlen einer gemeinsamen Industriepolitik seit der Gründung der Union ein Schlüsselfaktor für die zunehmende Abhängigkeit und die Deindustrialisierung strategischer Sektoren war und die Fähigkeit der EU behindert, robuste innovative und nachhaltige Industrien zu entwickeln;

F. in der Erwägung, dass 71 % der Industrieemissionen auf fünf Grundstoffe zurückzuführen sind, nämlich Zement, Eisen und Stahl, Chemikalien und Petrochemikalien, Aluminium sowie Zellstoff und Papier, und zwar aufgrund ihrer Energieintensität, ihrer Prozessemissionen und ihres kaum genutzten Kreislaufwirtschaftspotenzials;

G. in der Erwägung, dass auf die Industrie 25 % des Energieverbrauchs in der EU entfallen, wovon nur 16 % aus erneuerbaren Energieträgern stammen, und dass sie mit einem Anteil von 38 % der zweitgrößte Sektor im Hinblick auf den Gasendverbrauch in der EU ist; in der Erwägung, dass energieintensive Industrien wie die Chemie-, Stahl-, Papier-, Zement- und Nahrungsmittelindustrie fast ein Viertel des fossilen Gasverbrauchs in der EU verursachen, wobei 85 % davon für Raum- und Prozesswärme verwendet werden; in der Erwägung, dass trotz des enormen Potenzials der Industrie Lösungen auf der Grundlage erneuerbarer Energieträger, Energieeffizienz und Flexibilität auf der Nachfrageseite sowie verstärktes Recycling und größere Materialeffizienz bisher nicht genutzt wurden;

H. in der Erwägung, dass ein Haupthindernis für Investitionen in die Energieeffizienz darin besteht, dass es an Fachwissen über die technisch verfügbaren Einsparmöglichkeiten im Energiesektor und deren wirtschaftlichen Nutzen mangelt;

I. in der Erwägung, dass die Verbraucherpreisinflation im Euroraum in vielen Ländern ein Niveau erreicht hat, das seit den 1970er Jahren nicht mehr beobachtet wurde, und im November 2022 bei 10,1 % lag; in der Erwägung, dass sie weitgehend durch den Anstieg der Preise für fossile Energieträger und Lebensmittel bedingt ist; in der Erwägung, dass mehr als 96,5 Millionen Europäer von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind und dass vielen Unternehmen, die von der Energiekrise stark betroffen sind, der Konkurs droht, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); in der Erwägung, dass im Gegensatz zu früheren Krisen, die allesamt mit Gewinneinbrüchen einhergingen, die Gewinne in einem breiten Spektrum von Wirtschaftszweigen seit dem Ausbruch der Pandemie deutlich gestiegen sind, beispielsweise um fast 20 % im Gastgewerbe und im Verkehrssektor;

J. in der Erwägung, dass die Notwendigkeit der Dekarbonisierung, der Anpassung an den Klimawandel und des Naturschutzes die Hauptmerkmale des neuen normativen Rahmens für die Reindustrialisierung der Europäischen Union sind;

K. in der Erwägung, dass die Stärkung der strategischen Autonomie der EU eine Kombination verschiedener Lösungen erfordert, darunter die Verringerung des Energie- und Materialverbrauchs, die Steigerung der Fertigungs- und Produktionskapazitäten in der EU, Investitionen in strategische Sektoren sowie in Forschung und Entwicklung, die Verlagerung und das Nearshoring, die Lagerhaltung, die Straffung des öffentlichen Beschaffungswesens, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Diversifizierung der Lieferanten durch sektorale Partnerschaften und Allianzen sowie Handels- und Technologieräte mit Partnerländern;

L. in der Erwägung, dass ehrgeizige Energie- und Klimaziele, strenge und harmonisierte Umweltvorschriften für umweltverschmutzende Industrien in der EU, neue Regeln für die Nachhaltigkeit von Produkten für den Binnenmarkt und eine solide Überwachung und Durchsetzung des Binnenmarktes entscheidend sind, um den EU-Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, damit sie den weltweiten Wandel zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaft anführen können;

M. in der Erwägung, dass im Gegenteil ein Mangel an Anreizen, eine unzureichende Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften, insbesondere für Einfuhren, Verzögerungen und das Fehlen ehrgeiziger, gesetzlich festgelegter Ziele zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für die Hersteller in der EU und dazu geführt haben, dass Drittländer in Sektoren, die für den Wandel zu einer klimaneutralen und kreislauforientierten Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, einschließlich des Recyclings und der Raffination hochwertiger Rohstoffe, als Vorreiter auftreten;

N. in der Erwägung, dass das geschätzte Volumen der zusätzlichen jährlichen Investitionen, die erforderlich sind, um das im EU-Klimagesetz verankerte Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, etwa 1,7 bis 2 % des BIP beträgt und sowohl vom öffentlichen als auch vom privaten Sektor gefordert wird; in der Erwägung, dass die Umgestaltung der EU-Industrie erhebliche langfristige Investitionen und daher eine langfristige und stabile regulatorische Vision erfordert;

O. in der Erwägung, dass die Innovationskapazität, die Fähigkeit, nachhaltige emissionsfreie Lösungen für die Klimaneutralität einzuführen und zu verbreiten, und die Verfügbarkeit hochqualifizierter und gut ausgebildeter Arbeitskräfte entscheidende Voraussetzungen für den industriellen Wandel sind; in der Erwägung, dass die EU bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) von anderen Wirtschaftsmächten übertroffen wird, da das Investitionsziel von 3 % des BIP für FuE in der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten nicht erreicht wird; in der Erwägung, dass die EU über weltweit führende Forschungsinstitute, Unternehmen und qualifizierte Arbeitskräfte verfügt und das Potenzial hat, bei der industriellen Innovation weltweit führend zu sein, um die klimaneutrale und kreislauforientierte Wirtschaft der EU bis spätestens 2040 zu erreichen;

P. in der Erwägung, dass das öffentliche Auftragswesen 14 % des BIP der EU ausmacht; in der Erwägung, dass das öffentliche Beschaffungswesen ein wesentliches Instrument für die nationale und wirtschaftliche Sicherheit ist, das eine stabile Nachfrage nach innovativen, nachhaltigen und kreislauforientierten Produkten und Dienstleistungen schaffen kann und somit deren Verbreitung fördert; in der Erwägung, dass das öffentliche Beschaffungswesen ein entscheidendes Instrument für die Entwicklung resilienter und nachhaltiger Lieferketten in kritischen und strategischen Sektoren ist;

Q. in der Erwägung, dass eine grüne Industriepolitik zum Motor für die Schaffung von Arbeitsplätzen in aufstrebenden und bestehenden Industrien werden könnte, einschließlich der Herstellung von sauberen Energietechnologien, in denen sich die Zahl der Arbeitsplätze in der Welt von heute sechs Millionen bis 2030 auf fast 14 Millionen mehr als verdoppeln könnte;

R. in der Erwägung, dass der sich beschleunigende globale Wettlauf um die Gestaltung der Zukunft der Herstellung sauberer Energietechnologien, der durch massive öffentliche Interventionen globaler Mächte wie dem US-Gesetz zur Senkung der Inflation (Inflation Reduction Act) angeheizt wird, große Chancen für die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in bestehenden und neu entstehenden Industrien bieten könnte; in der Erwägung, dass eine unkoordinierte Reaktion der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten, die über einen unterschiedlichen steuerlichen Spielraum für staatliche Beihilfen verfügen, die ernstzunehmende Gefahr einer Fragmentierung des Binnenmarktes mit sich bringen könnte; in der Erwägung, dass auf nur zwei Mitgliedstaaten fast 80 % der staatlichen Beihilfen entfallen, die auf der Grundlage der seit dem COVID-19 geschaffenen befristeten Krisenrahmen genehmigt wurden;

Förderung der langfristigen und nachhaltigen europäischen Wettbewerbsfähigkeit

1. fordert die rasche Umsetzung einer grünen EU-Industriepolitik, die über die Verabschiedung eines Netto-Null-Industrie-Gesetzes hinausgeht, um die Ziele und Vorgaben der EU im Rahmen des Europäischen Green Deal und des Europäischen Klimagesetzes zu unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einen zukunftsorientierten politischen und regulatorischen Rahmen beizubehalten, um die bereits begonnene Umstellung der Industriesektoren in der EU auf Nullemissionen zu beschleunigen, wobei die geschlechtsspezifischen und sozialen Auswirkungen sowie die Kosten einer mangelnden Harmonisierung auf EU-Ebene gebührend zu berücksichtigen sind;

2. fordert, dass diese EU-Industriepolitik (1) die Resilienz der EU stärkt und ihre strategischen Abhängigkeiten verringert, (2) die Zuweisung von Ressourcen für Sektoren sicherstellt, deren rasche Expansion für medizinische Behandlungen und den grünen Wandel von entscheidender Bedeutung ist, wie z. B. Technologien für erneuerbare Energie (einschließlich Solar- und Windenergie, Wärmepumpen und erneuerbarer Wasserstoff), auf erneuerbaren Energie basierende Industrieprozesse und Lösungen zur Verringerung des Energie- und Materialverbrauchs, und (3) Investitionen, die nicht mit dem Pariser Abkommen und den Klima- und Energiezielen der EU vereinbar sind, abzieht;

3. besteht auf der Notwendigkeit, den Verbrauch von der Ressourcennutzung zu entkoppeln und eine absolute Verringerung der Ressourcennutzung zu erreichen, um die strategischen Abhängigkeiten der EU abzumildern und schließlich zu beenden;

4. wiederholt seine Forderung, dass die Kommission verbindliche EU-Ziele für 2030 vorschlägt, um den materiellen und verbrauchsbezogenen Fußabdruck der EU erheblich zu verringern und bis spätestens 2050 in die planetarischen Grenzen zu bringen, da solche Ziele dazu beitragen würden, die strategischen Abhängigkeiten der EU zu verringern und schließlich zu beenden;

5. fordert die EU auf, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen deutlich zu verringern, indem sie im Einklang mit der sektoralen Integrationsstrategie der EU in erheblichem Umfang in Maßnahmen zur Energieeinsparung und -effizienz, in den Ausbau der heimischen Kapazitäten für erneuerbare Energie und in die Dekarbonisierung von Industrieprozessen investiert; erinnert daran, dass durch die direkte Elektrifizierung von Prozessen, die bei niedrigen und mittleren Temperaturen ablaufen, einschließlich Kühlung, Raumheizung, Dampferzeugung und Trocknung, mehr als die Hälfte des Gasverbrauchs der EU-Industrie eingespart werden könnte;

6. betont, dass Vorhersagbarkeit, Gewissheit und langfristige Signale für Investoren und andere Wirtschaftsakteure wichtig sind, um die entscheidenden Veränderungen in der gesamten Wirtschaft zu erleichtern und voranzutreiben; betont die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Konzeptes für die Umgestaltung der EU-Industrie, der nicht nur der Notwendigkeit Rechnung trägt, emissionsfreie Industrien zu entwickeln, sondern auch andere Umweltauswirkungen im Einklang mit dem Grundsatz „Do no significant harm“ zu begrenzen;

7. fordert die schrittweise Abschaffung von Steuerbefreiungen und Subventionen für fossile Brennstoffe bis spätestens 2025, die Verhinderung von Investitionen in neue Infrastrukturen, die mit dem Pariser Abkommen unvereinbar sind, und insbesondere von Investitionen in neue Infrastrukturen für fossile Brennstoffe sowie die Verschärfung des Regelungsrahmens für Treibhausgasemissionen durch Regulierungsstandards, Verbote und Marktmechanismen, um bis spätestens 2040 Klimaneutralität zu erreichen; fordert den Rat auf, sich endlich auf die notwendige Überarbeitung der Richtlinie zur Energiebesteuerung zu einigen; weist darauf hin, dass sich die Subventionen der Mitgliedstaaten für fossile Brennstoffe auf über 55 Milliarden EUR pro Jahr belaufen[3];

8. besteht darauf, dass die EU-Industriepolitik integrativ sein und alle Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette einbeziehen muss, von den kleinsten Start-ups bis zu den größten Unternehmen, von der Wissenschaft bis zur Forschung, von den Dienstleistern bis zu den Zulieferern, und auch Gewerkschaften und Verbraucherorganisationen einbeziehen muss;

9. unterstreicht, dass große Institutionen wie der Internationale Währungsfonds, die Weltbank und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine umfassende Umstellung auf die Besteuerung der Umweltverschmutzung fordern sollten; stellt fest, dass die Besteuerung als wirksamste Methode zur Bepreisung von CO2-Emissionen betrachtet wird; unterstreicht die Tatsache, dass Umweltsteuern das Potenzial haben, zusätzlichen Einnahmebedarf zu decken und gleichzeitig eine resiliente, wettbewerbsfähige, nachhaltige und kohlenstofffreie Wirtschaft zu unterstützen;

Eine faire und nachhaltige EU-Handelspolitik

10. betont, dass die Liberalisierung des Handels, ohne hohe Produktionsstandards in den Partnerländern zu fördern oder zu fordern, zu Sozial- und Umweltdumping führen kann, die wirtschaftlichen und sozialen Kosten des Wandels zu einer klimaneutralen Wirtschaft in der EU erhöht und zu einer Verlagerung von Wirtschaftstätigkeiten in Drittländer führt;

11. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die EU-Handelspolitik den Wandel zu einer umweltfreundlichen Industrie in der EU und in den Partnerländern unterstützt, indem sie den Handel mit nicht nachhaltigen Gütern und Dienstleistungen nicht liberalisiert oder erleichtert, indem sie handelsbezogene Klimamaßnahmen unterstützt, einschließlich Initiativen zum schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen in einschlägigen Abkommen, und indem sie den Schutz von Investitionen in fossile Brennstoffe in Investitionsabkommen beendet;

12. fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine glaubwürdige Strategie zur Verringerung des Risikos gegenüber China zu entwickeln, um die strategische Autonomie der EU in kritischen und strategischen Schlüsselsektoren zu erreichen, die eine konsequente Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung über ausländische Subventionen, des Instruments zur Bekämpfung von Nötigung, des Instruments für das internationale öffentliche Beschaffungswesen und einen stärkeren Screening-Mechanismus für ausländische Direktinvestitionen der EU umfassen muss, der sich auch auf Investitionen im Ausland erstrecken sollte; fordert die Kommission auf, die EU-Industrie weiter vor unlauterem Wettbewerb auf der Grundlage von Sozial- und Umweltdumping zu schützen und dem Verschwinden strategischer Industriesektoren in der EU Einhalt zu gebieten, indem sie rasch eine Reform der handelspolitischen Schutzinstrumente vorschlägt, um den Zeitrahmen für den Einsatz dieser Instrumente und die Verhängung von Sanktionen zu verkürzen; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, zu einer gemeinsamen Auffassung darüber zu gelangen, was die wirtschaftliche Sicherheit der EU im gegenwärtigen Kontext ausmacht, damit die EU mit den erforderlichen politischen Instrumenten und Governance-Strukturen ausgestattet werden kann;

13. begrüßt die neuen autonomen Handelsinstrumente und Binnenmarktvorschriften der EU, insbesondere diejenigen, die sich auf den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft beziehen und von den Herstellern, die Produkte auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, verlangen, dass sie die gleichen Produktionsstandards erfüllen wie die EU-Hersteller; fordert die Kommission auf, dieses Konzept weiter auszuarbeiten und zu stärken;

14. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Verarbeitungs- und Produktionsmethoden Vorrang einzuräumen, unter anderem durch eine Reform des Zollkodex der Union und durch die Bereitstellung von mehr Ressourcen für die Zollbehörden, die Marktüberwachungsbehörden und andere zuständige Behörden;

15. fordert die Kommission auf, den politischen Spielraum der EU und der Partnerländer zu schützen, in dem sie Industrien entwickeln können, die für die Energiewende von strategischer Bedeutung sind, einschließlich der Fähigkeit der rohstoffreichen Partnerländer, Rohstoffe umzuwandeln, zu verarbeiten und zu raffinieren; betont, dass die EU das Recycling und die Substitution von Rohstoffen fördern muss, unter anderem durch weitere Unterstützung von FuE; hebt hervor, dass es für die EU-Industrie von Vorteil ist, über verschiedene Lieferanten von verarbeiteten Rohstoffen zu verfügen und einen Sekundärmarkt für Rohstoffe zu entwickeln;

16. fordert die Kommission auf, sich verstärkt um Allianzen mit Partnerländern zu bemühen, die ebenfalls eine Industriepolitik für saubere Technologien einführen wollen, indem sie die Angleichung technischer Normen, die Angleichung von Anreizprogrammen und gemeinsame Regeln für grüne Subventionen fördert; fordert die Kommission auf, den am wenigsten entwickelten Ländern, die Partner der EU bei der Nutzung neuer sauberer Technologien und ihrer Lieferketten werden wollen, finanzielle und technische Unterstützung zu gewähren;

17. fordert die Kommission auf, die Nachhaltigkeit in alle Kapitel der Handelsabkommen einzubeziehen, ihr neues Modell der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung (TSD) in künftige und anstehende Handelsabkommen zu integrieren und mit den Partnerländern an der Aktualisierung der TSD-Kapitel der bestehenden EU-Handelsabkommen zu arbeiten, um Sozial- und Umweltdumping zu verhindern; begrüßt die neu verabschiedeten EU-Rechtsvorschriften gegen die importierte Abholzung von Wäldern, die Rechtsvorschriften zum Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, und die neuen europäischen Rechtsvorschriften über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit;

18. fordert die Kommission auf, ein Gleichgewicht zwischen der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und der Förderung von Innovationen zu finden, um den Zugang zu den für den Wandel erforderlichen sauberen Technologien sowie den Zugang zu Arzneimitteln sicherzustellen; begrüßt die jüngste Ankündigung der indischen Regierung, eine Ausnahme von den handelsbezogenen Aspekten der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) zu beantragen, um den Handel mit sauberen Technologien zu fördern; betont, dass die im TRIPS-Übereinkommen vorgesehene Flexibilität zur Behebung möglicher Versorgungsengpässe bei Medikamenten in Anspruch genommen werden sollte;

19. betont, dass das US-Gesetz zur Senkung der Inflation (Inflation Reduction Act) Anforderungen an den lokalen Anteil als Bedingung für die Gewährung zusätzlicher Steuergutschriften verwendet; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen dieser Klauseln auf Lieferketten und Arbeitsplätze auf beiden Seiten des Atlantiks genau zu überwachen; vertritt die Auffassung, dass die Handelsregeln Anforderungen an den lokalen Anteil zulassen sollten, wenn dies für den Wandel zu einer umweltfreundlichen Industrie und die Bekämpfung des Klimawandels von Vorteil ist;

20. warnt vor einem schädlichen, ungezielten Subventionswettlauf in der Europäischen Union, der ausschließlich großen Unternehmen und ihren Aktionären zugute kommt; warnt insbesondere vor einem beschleunigten aggressiven Steuerwettbewerb durch den Einsatz von Steuergutschriften; stellt fest, dass der kürzlich von der G20 und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ausgehandelte Global Tax Deal eine Vorzugsbehandlung für erstattungsfähige Steuergutschriften vorsieht, die de facto direkte Subventionen über das Steuersystem darstellen; fordert die EU auf, Regeln zur Definition schädlicher Steuergutschriften auszuarbeiten; betont, dass Steuergutschriften nicht dem alleinigen Zweck dienen sollten, die Steuerlast von Großunternehmen auf Kosten der öffentlichen Kassen zu senken und die globalen Mindeststeuersätze zu untergraben;

21. betont, dass der Rechtsrahmen für das öffentliche Auftragswesen die richtigen Anreize für eine innovative, sozial integrative und nachhaltige Wirtschaft in der EU setzen muss; bedauert in diesem Zusammenhang, dass bei den meisten Vergabeverfahren nur der niedrigste Preis als Zuschlagskriterium herangezogen wird; fordert die Kommission auf, die EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen zu überarbeiten, um über das Kriterium des niedrigsten Preises hinauszugehen und verbindliche Kriterien für die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Nachhaltigkeit aufzunehmen; betont, dass solche Kriterien sicherstellen werden, dass lokale Unternehmen, die nachhaltige Produkte und Dienstleistungen anbieten, gute Chancen haben, den Zuschlag zu erhalten; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass KMU einen fairen Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten; fordert die Annahme von Mindestzielen für klimaneutrale Produkte und Materialien, wiederverwendbare, reparierbare und ressourceneffiziente Produkte und Dienstleistungen in den Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen; fügt hinzu, dass ein solcher Rahmen strengere Anforderungen an die Berichterstattung festlegen sollte, um die Überwachung der Fortschritte in diesen Bereichen zu ermöglichen; betont, dass diese Änderungen die Entwicklung nachhaltiger europäischer Industrien auf nichtdiskriminierende Weise unterstützen würden;

22. betont, dass Investitionen in Fähigkeiten und Kapazitäten von wesentlicher Bedeutung sind, um die Umstellung des öffentlichen Beschaffungswesens auf Nachhaltigkeit und Innovation zu unterstützen; fordert die Kommission auf, ein europäisches Netz von öffentlichen Einkäufern einzurichten, um Informationen auszutauschen, gemeinsame Beschaffungsverfahren zu entwickeln und die Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung zu verbessern;

Ein Green-Deal-Industrieplan

23. nimmt die jüngste Ankündigung von Kommissionspräsidentin von der Leyen auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos über einen Industrieplan für den Grünen Deal zur Kenntnis, der die Bereitschaft der EU zeigt, sich am Wettlauf um die Herstellung sauberer Energietechnologien zu beteiligen; begrüßt das erklärte Ziel, eine koordinierte und einheitliche Reaktion zu entwickeln, um die industrielle Basis zu stärken und aufzubauen, die den Kern einer klimaneutralen, kreislauforientierten und ressourceneffizienten Wirtschaft bildet;

24. begrüßt die angekündigte Vereinfachung und Beschleunigung des Notifizierungsverfahrens für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) und besteht auf der Notwendigkeit, die Fähigkeit von KMU zur Teilnahme und strengere Regeln zur Verhinderung von Projekten mit fossilen Brennstoffen gebührend zu berücksichtigen;

25. betont, dass es für die europäische Industrie wichtig ist, in Energieeffizienz und Energieeinsparungen zu investieren, um die Kosten zu senken und ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern; fordert die Durchführung von Energieaudits und die Verbindlichkeit der Audit-Empfehlungen für die Unternehmen: fordert, dass die KMU bei der Umsetzung dieser Veränderungen gezielt unterstützt werden; fordert gezielte Strategien und dauerhafte rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen, um die Beteiligung der Industrie an der Reaktion auf die Energienachfrage, an der Verlagerung der Nachfrage und an der Energiespeicherung zu fördern, auch auf integrierter Ebene auf lokaler und regionaler Ebene, und fordert die obligatorische Wiederverwendung unvermeidbarer überschüssiger Wärme aus industriellen Prozessen, um Wärmeverschwendung zu vermeiden;

26. begrüßt die Aufnahme des Grundsatzes der „Erstmaligkeit in Europa“ in den Vorschlag der Kommission für einen EU-Chip-Gesetzesvorschlag, der die nachhaltige Produkt- und Prozessinnovation entlang der gesamten Halbleiter-Wertschöpfungskette in der EU unterstützen könnte und Anreize für öffentliche und private Investitionen in diesem wichtigen Sektor schaffen würde;

27. fordert die Kommission auf, solide und ehrgeizige Rechtsvorschriften auf der Grundlage einer glaubwürdigen Methodik für den künftigen Rohstoffbedarf in der Energiewirtschaft, das Recycling und die Energieeffizienz auszuarbeiten, um die Abhängigkeit der EU von strategischen und kritischen Rohstoffen zu verringern; unterstützt die Förderung des Recyclings oder der Substitution kritischer Rohstoffe durch eine Verschärfung der EU-Vorschriften, die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Finanzierung von Forschung und Entwicklung, insbesondere zur Förderung der Substitution von Produkten durch andere Produkte, wo dies möglich ist; ersucht die Kommission, Überlegungen über die zu diesem Zweck erforderlichen Steuerreformen anzustellen:

28. betont, dass es wichtig ist, die Fertigungskapazitäten der EU in strategischen Schlüsseltechnologien wie Solar- und Windenergie, Wärmepumpen, Stromnetze, Batterien, Langzeit-Energiespeicherung, Herstellung von Elektrolyseuren für erneuerbaren Wasserstoff und vorgefertigte nachhaltige Baumaterialien zu verbessern; begrüßt die Gründung der Europäischen Allianz der Solar-Photovoltaik-Industrie und der Europäischen Plattform für saubere Technologien bis Ende 2022;

29. betont, dass die umfassende Einführung von emissionsfreien Technologien und Prozessen in der gesamten EU, für die der derzeitige Kohlenstoffpreis möglicherweise keinen ausreichenden Anreiz darstellt, durch innovative Instrumente wie die EU-Klimaschutzdifferenzverträge, die Carbon Contracts for Difference (CCfD), unterstützt werden muss; begrüßt in diesem Zusammenhang die Ausweitung des Anwendungsbereichs des EU-Innovationsfonds, um die Einführung von EU-Klimaschutzdifferenzverträge zu ermöglichen; betont, dass diese EU-Klimaschutzdifferenzverträge auch der Notwendigkeit Rechnung tragen sollten, andere Umweltauswirkungen zu minimieren; betont ferner, dass sichergestellt werden sollte, dass die EU-Klimaschutzdifferenzverträge erneuerbare Energie nicht von anderen dringend benötigten Zwecken ablenken;

30. betont die dringende Notwendigkeit, die Unterstützung für saubere Technologien im Demonstrationsmaßstab zu verstärken, damit diese so bald wie möglich konventionellen Technologien den Rang ablaufen können, insbesondere Wasserstoff auf der Grundlage vollständig erneuerbarer Energie für nichtenergetische Zwecke, emissionsfreier Zement, Stahl und Chemikalien, schwimmende Offshore-Windkraftanlagen und Meeresenergieerzeugung, Langzeit-Energiespeicherung und Technologien der Kreislaufwirtschaft;

31. fordert die Einrichtung von „grünen Knotenpunkten“ in den Mitgliedstaaten, die als zentrale Anlaufstellen für die Bereitstellung von Informationen, Beratung, Unterstützung und Schulungen, insbesondere für KMU, für die Umstellung auf ökologisch nachhaltige Unternehmen fungieren würden;

32. erkennt die wichtige Rolle an, die die Technologie bei der Verwirklichung einer klimaneutralen, kreislauforientierten und fairen Wirtschaft in der EU spielen kann, bleibt jedoch vorsichtig gegenüber Technoliberalismus; ist äußerst besorgt über Entwicklungen wie technisches Geo-Engineering, Kohlenstoffabscheidung und -speicherung für andere Aktivitäten als unvermeidbare Emissionen aus industriellen Prozessen, für die es keine Alternative gibt, und den aufkommenden Tiefseebergbau;

33. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Haushaltsmittel für Forschung, Entwicklung und Innovation erheblich aufzustocken, um das Ziel von 3 % des BIP der EU auf koordinierte Weise zu erreichen, und dabei der öffentlichen Unterstützung für die Dekarbonisierung schwer abbaubarer Sektoren, wie Grundstoffe wie Zement, Eisen und Stahl, Chemikalien und Petrochemikalien, Aluminium sowie Zellstoff und Papier, Vorrang einzuräumen; warnt vor unwirksamen steuerlichen FuE-Anreizen wie der weit verbreiteten Nutzung von Patentboxen in der Union; unterstreicht, dass steuerliche Anreize sich auf die getätigten Investitionen und nicht auf die Gewinne konzentrieren sollten, um wirksam zu sein;

34. ist besorgt über das Aufkommen politischer Überlegungen, die dazu tendieren, den Umwelt- und Gesundheitsschutz als Gegensatz zur raschen Entwicklung industrieller Tätigkeiten zu betrachten; bekräftigt, dass die Reindustrialisierung der EU mit dem Schutz der Natur und der Verbesserung der Gesundheit und der Arbeitsbedingungen einhergehen kann und muss und dass die Natur und die biologische Vielfalt nicht die Kollateralschäden eines Wettlaufs zur Klimaneutralität sein dürfen;

Angemessene Finanzierung zur Sicherstellung einer grünen Reindustrialisierung der EU

35. weist darauf hin, dass der grüne Wandel zusätzliche öffentliche und private Investitionen in Höhe von 520 Mrd. EUR pro Jahr erfordert[4]; betont, dass die EU-Finanzierung eine entscheidende Rolle bei der Schließung dieser Investitionslücke spielen wird, die eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche grüne Reindustrialisierung der Union ist;

36. fordert die Kommission auf, dringend einen Legislativvorschlag für einen europäischen Souveränitätsfonds vorzulegen, der auf einer gemeinsamen Kreditaufnahme auf europäischer Ebene nach dem Vorbild des Aufbau- und Resilienzplans beruht, jedoch mit einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle und Aufsicht; weist nachdrücklich auf die entscheidende Rolle hin, die dieser neue Fonds bei der Aufrechterhaltung und Stärkung des Zusammenhalts und der Solidarität zwischen den Regionen und Mitgliedstaaten, bei der Erhöhung der öffentlichen Investitionen der EU in Energieeffizienz und erneuerbare Energie und bei der Nutzung von Industrieanlagen überall in der Union spielen würde;

37. betont, dass es wichtig ist, dass dieser neue Fonds in vollem Umfang mit den Klima- und Umweltverpflichtungen der Union in Einklang steht und solide Anforderungen in Bezug auf die Abschwächung des Klimawandels, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, die Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme enthält, die keinen nennenswerten Schaden verursachen;

38. fordert eine Anhebung der Obergrenzen des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und neue Haushaltsmittel für laufende Programme im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR; beharrt auf dem Grundsatz, dass neue Prioritäten neue Mittel erfordern; unterstreicht, dass dieser Grundsatz angesichts der erheblichen Auswirkungen der Inflation auf den EU-Haushalt, die auch bei der Halbzeitüberprüfung des MFR angemessen berücksichtigt werden sollten, noch wichtiger ist;

39. unterstreicht die beispiellosen Beträge an staatlichen Beihilfen, die im Rahmen des Vorübergehenden Krisenrahmens zur Bewältigung der COVID-19-Krise und der wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine genehmigt wurden; warnt vor der unterschiedlichen fiskalischen Kapazität der Mitgliedstaaten für die Gewährung staatlicher Beihilfen und vor der ernsten Gefahr eines unlauteren Wettbewerbs und damit einer Zersplitterung des Binnenmarktes, da 80 % der Zusagen für staatliche Beihilfen im Rahmen des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens aus nur zwei Mitgliedstaaten stammten; unterstützt das Konzept der Kommission, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen, indem die Lockerung der Vorschriften für staatliche Beihilfen durch eine gemeinsame EU-Finanzierung ergänzt wird, um sicherzustellen, dass jeder Mitgliedstaat in den grünen Wandel investieren kann;

40. nimmt die vorgeschlagene Änderung des „Vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmens“ für staatliche Beihilfen zur Kenntnis, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, Technologien für erneuerbare Energie weiter zu fördern; erinnert daran, dass unbedingt sichergestellt werden muss, dass jegliche staatliche Unterstützung mit den europäischen Klima- und Energiezielen für 2030 in Einklang steht und dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ entspricht; betont, dass jede größere Flexibilität bei den Vorschriften für staatliche Beihilfen, die eine Förderung nachhaltiger Tätigkeiten ermöglicht, mit einer Verschärfung dieser Vorschriften einhergehen sollte, um zu verhindern, dass staatliche Beihilfen in umweltschädliche Tätigkeiten fließen; fordert ferner, dass die Gewährung staatlicher Beihilfen an die Bedingung geknüpft wird, dass die begünstigten Unternehmen glaubwürdige Pläne zur Dekarbonisierung und zur Umschulung der Arbeitskräfte annehmen, um einen Beitrag zu den sozialen, klimatischen und energiepolitischen Verpflichtungen der EU zu leisten;

41. nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, in der vorgeschlagenen Überarbeitung des „Vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmens“ für staatliche Beihilfen Steuererleichterungen für Unternehmen vorzusehen; betont, dass steuerliche Anreize darauf abzielen sollten, echte Investitionen, d. h. Sachwerte und Arbeitsplätze, anzuziehen; stellt mit Besorgnis fest, dass durch unwirksame Steuerbefreiungen, -abzüge, -gutschriften, -aufschübe und reduzierte Steuersätze bereits ein erheblicher Teil der staatlichen Mittel verloren geht; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, steuerliche Anreize sorgfältig zu gestalten, damit der Nutzen für die Gesellschaft die Kosten für die öffentlichen Kassen überwiegt; fordert die Mitgliedstaaten auf, jährlich detaillierte und öffentliche Kosten-Nutzen-Analysen zu jeder steuerlichen Maßnahme durchzuführen;

42. verweist auf die dringende Notwendigkeit, dass die EU neue Eigenmittel für den EU-Haushalt beschließt; fordert den Rat auf, den von der Kommission vorgelegten ersten Korb von Eigenmitteln vorrangig zu billigen; wiederholt seine Aufforderung an die Kommission, einen ehrgeizigen zweiten Korb neuer Eigenmittel mit ausreichenden Mitteln für den derzeitigen Bedarf vorzulegen; fordert insbesondere die Einbeziehung von Eigenmitteln, wie z. B. einer Finanztransaktionssteuer oder einer Kerosinsteuer, die zur Verwirklichung der politischen Ziele der EU, einschließlich des grünen Wandels, beitragen würden;

43. fordert die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts durch Legislativvorschläge und nicht durch nichtlegislative Änderungen, um die EU in die Lage zu versetzen, Investitionen für die Verwirklichung des grünen und gerechten Wandels vorzuziehen und gleichzeitig die Schuldentragfähigkeit in einem sich verändernden Klima aufrechtzuerhalten; ist der Auffassung, dass die Schaffung eines neuen EU-Souveränitätsfonds eine ehrgeizige Reform der EU-Finanzvorschriften ergänzt, da er Investitionen unabhängig von den individuellen Kreditkosten der Mitgliedstaaten und ihrer politischen Neigung zur Bewältigung des grünen Wandels sicherstellen würde;

44. betont, dass den Mitgliedstaaten bereits beträchtliche Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionshandelszertifikaten zur Verfügung stehen, die bereits zur Finanzierung der Dekarbonisierung der EU-Industrie verwendet werden können; erinnert daran, dass die Verwendung der Marktstabilitätsreserve zur teilweisen Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen von REPowerEU als außerordentliche, einmalige Maßnahme akzeptiert wurde, die in Zukunft nicht wiederholt werden sollte;

45. hebt hervor, dass die derzeitigen Steuersysteme bereits mit schweren Schocks konfrontiert sind und dies in zunehmendem Maße sein werden, während die öffentlichen Finanzen eine wichtige Rolle bei der Ermöglichung von Übergängen zur Nachhaltigkeit spielen und auf die steigende Nachfrage nach Ausgaben in Bereichen wie Renten und Gesundheit reagieren müssen; fordert die Kommission daher auf, eine umfassende Bewertung bestehender und bedeutender Verzerrungen in allen Steuerbereichen, die die Reform der Steuersysteme der Mitgliedstaaten und ihre Bemühungen um den Schutz ihrer Steuerbemessungsgrundlage und die Schaffung eines resilienten und gerechten Steuermixes ernsthaft behindern könnten, in die Wege zu leiten, auf die ein Aktionsplan folgen sollte;

46. begrüßt das Bestreben der Kommission, den Vorschlag „Unternehmen in Europa: Rahmen für die Einkommensbesteuerung (BEFIT)“ zur Verringerung der Befolgungskosten und zur Schaffung eines kohärenten Ansatzes für die Unternehmensbesteuerung in der Union bei gleichzeitiger Sicherstellung einer wirksameren und gerechteren Verteilung der Gewinne auf die Mitgliedstaaten vorzulegen; stimmt zu, dass ein wettbewerbsfähiges Steuersystem für Unternehmen ein System ist, das Einfachheit, Fairness und Steuersicherheit bietet;

47. stellt mit Besorgnis fest, dass es keine klaren und ganzheitlichen Leitlinien dazu gibt, wie die Besteuerung zur Verwirklichung der im Grünen Deal festgelegten Ziele beitragen soll, und ist daher der Auffassung, dass das Steuersystem reformiert werden sollte;

Eine grüne Reindustrialisierung, die hochwertige Arbeitsplätze für europäische Arbeitnehmer schafft

48. betont, dass der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften ein Haupthindernis für die Verwirklichung des grünen Wandels in Europa ist und dass eine grüne EU-Industriepolitik das Potenzial hat, in den kommenden Jahren eine der wichtigsten Quellen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa zu sein, und zwar sowohl in neu entstehenden als auch in traditionellen Sektoren, da nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten arbeitsintensiver sind als die Tätigkeiten, die sie ersetzen; betont, dass bis 2030 im Rahmen der Energiewende 25 Millionen neue grüne Arbeitsplätze geschaffen werden, wobei allein im Bausektor der EU durch die anstehende Gebäudesanierungswelle 160 000 Arbeitsplätze entstehen werden;

49. fordert die Kommission auf, die Umschulung und Höherqualifizierung der europäischen Arbeitnehmer zu fördern, um die Entstehung künftiger umweltfreundlicher Industrien zu beschleunigen und den Wechsel von Arbeitnehmern aus im Niedergang befindlichen und auslaufenden Industrien zu diesen neuen Industrien im Geiste des Zusammenhalts zu erleichtern, wobei die geografischen Unterschiede in der Union gebührend zu berücksichtigen sind; betont ferner, wie wichtig es ist, die Gleichstellung der Geschlechter, das Gender-Mainstreaming, die Chancengleichheit und die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt zu fördern; fordert Mitgliedstaaten, regionale Regierungen und lokale Behörden auf, im Interesse besserer allgemeiner, branchen- und berufsspezifischer Qualifikationen zusammen mit Sozialpartnern und Ausbildungsanbietern Strategien für Qualifikationserwerb und -prognose aufzustellen und umzusetzen;

50. fordert die Kommission auf, diese grüne EU-Industriepolitik mit einer arbeitnehmerorientierten Agenda zu verknüpfen, die soziale Auflagen zur Unterstützung von Tariflöhnen, hochwertigen Ausbildungsplätzen und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen vorsieht;

51. fordert eine Verlagerung der Steuern von der Arbeit auf Kapital, Reichtum und Umweltverschmutzung; stellt fest, dass insbesondere die Einnahmen aus Steuern auf Umweltverschmutzung und Ressourcen nach wie vor sehr niedrig sind, obwohl sie eine potenzielle Quelle für höhere Einnahmen durch die Anwendung des Verursacherprinzips darstellen und aufgrund der Art der Bemessungsgrundlage schwer zu hinterziehen sind;

52. stellt fest, dass die grenzüberschreitende Tätigkeit von Arbeitnehmern und Selbstständigen im Binnenmarkt aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht weiterhin verwaltungstechnisch kompliziert ist; stellt ferner fest, dass die zunehmende Möglichkeit der Telearbeit dieses Problem noch verschärft hat;

53. fordert, dass die persönliche Einkommensteuer so gestaltet wird, dass sie die gleichmäßige Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit, Einkommen und Rentenansprüchen zwischen Frauen und Männern aktiv fördert und Anreize beseitigt, die ungleiche Geschlechterrollen aufrechterhalten;

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54. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 31. Januar 2023
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