Entschließungsantrag - B9-0163/2023Entschließungsantrag
B9-0163/2023

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den fortgesetzten Repressionen gegen die Bevölkerung von Belarus, insbesondere in den Fällen von Andrzej Poczobut und Ales Bjaljazki

8.3.2023 - (2023/2573(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Manu Pineda
im Namen der Fraktion The Left

Verfahren : 2023/2573(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0163/2023
Eingereichte Texte :
B9-0163/2023
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Angenommene Texte :

B9‑0163/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den fortgesetzten Repressionen gegen die Bevölkerung von Belarus, insbesondere in den Fällen von Andrzej Poczobut und Ales Bjaljazki

(2023/2573(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

 unter Hinweis auf die Verfassung der Republik Belarus,

 unter Hinweis auf die Erklärungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 10. und 14. August 2020 sowie vom 24. Mai 2021,

 unter Hinweis auf den am 20. Juli 2022 veröffentlichten Bericht (A/77/195) der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in Belarus,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Generaldirektors der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. April 2022 zur Freilassung belarussischer Gewerkschaftsführer,

 unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich die Lage in Belarus seit der Präsidentschaftswahl am 9. August 2020 weiter verschlechtert hat; in der Erwägung, dass Einrichtungen der Vereinten Nationen über ein hartes Vorgehen gegen Demonstranten und Oppositionelle berichtet und gefordert haben, dass die Rechtsstaatlichkeit im Justizwesen garantiert wird; in der Erwägung, dass die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in Belarus erklärt hat, dass der einzige Ausweg aus dieser Situation in einem inklusiven politischen Dialog und der Pflicht zur Rechenschaft liegt;

B. in der Erwägung, dass das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte Fälle von willkürlicher Inhaftierung und Festnahme, Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sowie unfaire und abgeschlossene Gerichtsverfahren gegen Personen, die von den Behörden als regierungskritisch eingeschätzt werden, verurteilt hat;

C. in der Erwägung, dass Personen und Organisationen, die sich öffentlich gegen den Krieg in der Ukraine und gegen die belarussische Kollaboration in diesem Krieg ausgesprochen haben, in der Folge verhaftet wurden, darunter auch die Führung des Belarussischen Kongresses der demokratischen Gewerkschaften;

D. in der Erwägung, dass die Oppositionsführerin Swjatlana Zichanouskaja am 6. März 2023 in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde; in der Erwägung, dass das Gericht auch gegen den ehemaligen belarussischen Kulturminister Pawel Latuschka eine 18-jährige Haftstrafe verhängt hat;

E. in der Erwägung, dass die belarussischen Staatsorgane die Rechtsvorschriften geändert haben, um den Ermessensspielraum für die Einstufung von Organisationen als „extremistisch“ zu erweitern; in der Erwägung, dass dies vom Obersten Gerichtshof von Belarus genutzt wurde, um den Belarussischen Kongress der demokratischen Gewerkschaften und die mit ihm verbundenen Organisationen aufzulösen; in der Erwägung, dass 31 seiner führenden Mitglieder und Aktivisten derzeit strafrechtlich verfolgt werden; in der Erwägung, dass die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in Belarus angeprangert hat, dass solche Methoden auch gegen andere Organisationen der Zivilgesellschaft eingesetzt wurden;

F. in der Erwägung, dass der Journalist Andrzej Poczobut am 25. März 2021 verhaftet und wegen Anstiftung zu Handlungen zum Nachteil der nationalen Sicherheit und wegen Anstachelung zu ethnischen Feindseligkeiten zu acht Jahren Haft verurteilt wurde; in der Erwägung, dass Berichten zufolge 33 weitere Medienschaffende derzeit in Belarus inhaftiert sind;

G. in der Erwägung, dass Ales Bjaljazki, der Gründer des Menschenrechtszentrums Wjasna und Friedensnobelpreisträger 2022, am 3. März 2023 wegen Steuerhinterziehung und Finanzierung von Aktivitäten und Gruppen, die eine Störung der öffentlichen Ordnung darstellen, zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde;

H. in der Erwägung, dass derzeit schätzungsweise 30 000 russische Soldaten in Belarus stationiert sind und die russische Armee an einer rechtswidrigen Invasion in die Ukraine beteiligt ist; in der Erwägung, dass mehr als 19 000 NATO-Soldaten, darunter das US-Militär, in Nachbarländern von Belarus (Polen, Lettland und Litauen) stationiert sind;

I. in der Erwägung, dass die EU seit Oktober 2020 fünf Sanktionspakete gegen Belarus verhängt hat, die 195 Einzelpersonen und 34 belarussische Rechtsträger einschließlich öffentlicher Unternehmen betreffen, sowie Handelsbeschränkungen, ein Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank von Belarus und einen Ausschluss von fünf belarussischen Banken aus dem SWIFT-System; in der Erwägung, dass die EU ihre Flughäfen und ihren Luftraum für belarussische Fluggesellschaften gesperrt hat, nachdem die oppositionellen Journalisten Raman Pratassewitsch und Sofja Sapega nach der erzwungenen Landung ihres Verkehrsflugzeugs in Minsk festgenommen worden waren;

J. in der Erwägung, dass Asylbewerbern aus Drittländern, die versuchen, über Belarus in die Europäische Union zu gelangen, systematisch ihre Grundrechte verwehrt werden und sie häufig unter Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung nach Belarus rückgeführt und sowohl in Polen als auch in Lettland willkürlich festgehalten werden; in der Erwägung, dass im vergangenen Monat an der Grenze zwischen Polen und Belarus mindestens vier Menschen ums Leben gekommen sind, darunter eine Frau, der trotz Alarmierung der polnischen Behörden nicht geholfen wurde;

1. bringt seine größte Solidarität mit der Bevölkerung von Belarus sowie seine Besorgnis über die anhaltende Lage in Belarus zum Ausdruck; betont, dass eine friedliche und demokratische Lösung unter uneingeschränkter Achtung der Souveränität von Belarus und seiner Bevölkerung gefunden werden muss;

2. verurteilt die Kriminalisierung der belarussischen Zivilgesellschaft und die strafrechtliche Verfolgung von Aktivisten und Journalisten und fordert die Freilassung aller Personen, die in diesem Zusammenhang festgenommen oder verurteilt wurden, darunter Andrzej Poczobut, Ales Bjaljazki, Raman Pratassewitsch und Sofja Sapega; fordert die Aufhebung von Gesetzen, mit denen Organisationen der Zivilgesellschaft behindert werden sollen, sowie die Angleichung von Belarus an internationale Normen in Bezug auf den Anspruch auf rechtliches Gehör;

3. betont, dass alle Opfer von Menschenrechtsverletzungen und -verstößen Zugang zur Justiz erhalten müssen und ihr Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf sichergestellt werden muss;

4. missbilligt die jüngsten Änderungen des Strafgesetzbuchs, durch die die Liste der mit der Todesstrafe belegten Verbrechen erweitert wird; fordert nachdrücklich die Abschaffung der Todesstrafe in Belarus und in der ganzen Welt;

5. fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Bemühungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und anderer internationaler Akteure um die Aufnahme von Friedensverhandlungen zu unterstützen; weist darauf hin, dass ein Aufwuchs der militärischen Kräfte an den östlichen Grenzen der Union zu einer weiteren Konfrontation mit möglicherweise verheerenden Folgen für Belarus und Europa insgesamt beitragen kann; ist besorgt über die Erweiterung der NATO nach Osten;

6. weist auf die Gefahr eines nuklearen Konflikts in der Region hin und fordert alle Parteien auf, von Schritten abzusehen, die in diese Richtung führen würden; missbilligt die Entscheidung von Belarus, auf seinen nichtnuklearen Status zu verzichten, und fordert, dass wirksame Maßnahmen zur Denuklearisierung der Region im Mittelpunkt künftiger Sicherheitsabkommen stehen; verurteilt, dass Atommächte Kernwaffen in Drittländern stationieren;

7. bringt seine Solidarität mit denjenigen in Belarus zum Ausdruck, die gegen die Invasion der Ukraine protestieren; fordert nachdrücklich, dass die Mitgliedstaaten der Union den Belarussen und Russen, die verfolgt werden, weil sie sich gegen den Krieg aussprechen oder dagegen protestieren, sowie belarussischen und russischen Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern Schutz bieten und Asyl gewähren; beharrt darauf, dass Schutz und Asyl auch auf ukrainische Deserteure und Kriegsdienstverweigerer ausgeweitet werden müssen;

8. bringt seine Solidarität mit der belarussischen Linkspartei „Eine gerechte Welt“ und ihre Bemühungen um wirtschaftliche und soziale Reformen in Belarus sowie deren Widerstand gegen die Instrumentalisierung des souveränen Staates Belarus im Krieg in der Ukraine zum Ausdruck;

9. ist besorgt über die negativen Auswirkungen der Wirtschaftssanktionen der Union auf die gesamte Bevölkerung von Belarus;

10. ist zutiefst besorgt über die humanitäre Lage von Menschen aus Drittländern, die an den Grenzen zwischen Belarus und der Union internationalen Schutz suchen; fordert alle Akteure, insbesondere die polnischen und lettischen Behörden, auf, das Völkerrecht, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, sowie die einschlägigen Asylvorschriften der Union und den Schengener Grenzkodex uneingeschränkt zu achten;

11. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission, den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten sowie der Regierung von Belarus zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 13. März 2023
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