Entschließungsantrag - B9-0164/2023Entschließungsantrag
B9-0164/2023

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den fortgesetzten Repressionen gegen die Bevölkerung von Belarus, insbesondere in den Fällen von Andrzej Poczobut und Ales Bjaljazki

8.3.2023 - (2023/2573(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Sandra Kalniete, Michael Gahler, Rasa Juknevičienė, Željana Zovko, David McAllister, Andrius Kubilius, Isabel Wiseler‑Lima, Vladimír Bilčík, Tomasz Frankowski, Andrzej Halicki, Arba Kokalari, Andrey Kovatchev, David Lega, Miriam Lexmann, Antonio López‑Istúriz White, Elżbieta Katarzyna Łukacijewska, Liudas Mažylis, Radosław Sikorski, Milan Zver
im Namen der PPE-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0164/2023

Verfahren : 2023/2573(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0164/2023
Eingereichte Texte :
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B9‑0164/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den fortgesetzten Repressionen gegen die Bevölkerung von Belarus, insbesondere in den Fällen von Andrzej Poczobut und Ales Bjaljazki

(2023/2573(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Belarus,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21./22. Oktober 2021,

 unter Hinweis auf die Erklärungen des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell vom 25. März 2021 zu den Übergriffen auf die Union der Polen in Belarus und vom 17. Januar 2023 zu den Verfahren gegen Oppositionsführer und Journalisten,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 vom 4. November 2022 zu Belarus,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass das belarussische Regime seine Repressionen gegen die belarussische Bevölkerung fortsetzt und dabei Vertreter der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Oppositionelle und viele andere aus politischen Gründen strafrechtlich verfolgt; in der Erwägung, dass die Strafverfolgung eine der schwerwiegendsten Formen der Repression ist und noch immer weit verbreitet ist;

B. in der Erwägung, dass Stand März 2023 mehr als 1450 Personen auf der Liste der belarussischen politischen Gefangenen stehen, die vom Menschenrechtszentrum Wjasna geführt wird; in der Erwägung, dass die Liste im Februar 2023 um 69 Namen erweitert wurde; in der Erwägung, dass Wjasna mindestens 2900 Personen bekannt sind, die in politisch motivierten Strafsachen verurteilt wurden;

C. in der Erwägung, dass willkürliche Festnahmen von Personen, die ihre Bürgerrechte wahrnehmen, weiterhin an der Tagesordnung sind; in der Erwägung, dass es im Februar 2023 laut Wjasna zu 258 solcher Festnahmen und 195 Fällen politisch motivierter Verfolgung wegen Verwaltungsdelikten gekommen ist; in der Erwägung, dass die Gerichte im selben Zeitraum in 31 Fällen Verwaltungshaft und in 11 Fällen Geldstrafen verhängt haben;

D. in der Erwägung, dass Ales Bjaljazki, ein bedeutender Menschenrechtsverteidiger und Gründer des Menschenrechtszentrums Wjasna, am 12. Februar 2022 festgenommen und in Untersuchungshaft überstellt wurde; in der Erwägung, dass der politisch motivierte Prozess gegen ihn am 5. Januar 2023 begann und am 3. März 2023 mit einer Verurteilung zu zehn Jahren Haft in einer Strafkolonie und einer hohen Geldstrafe abgeschlossen wurde; in der Erwägung, dass er der Straftatbestände „Schmuggel“ und „grobe Störung der öffentlichen Ordnung“ für schuldig befunden wurde;

E. in der Erwägung, dass Andrzej Poczobut, Journalist und stellvertretender Vorsitzender der Union der Polen in Belarus, am 25. März 2021 festgenommen und später wegen der Straftatbestände „öffentliche Beleidigung des Präsidenten von Belarus“ und „Aufstachelung zu ethnisch motiviertem Hass“ zu drei Jahren Haft verurteilt wurde; in der Erwägung, dass das Gericht des Gebiets Hrodna ihn am 8. Februar 2023 der Anstiftung zu Handlungen zulasten der nationalen Sicherheit von Belarus und der Anstachelung zu ethnischen Feindseligkeiten für schuldig befunden und ihn zu acht Jahren Haft in einer Strafkolonie mit erhöhter Sicherheit verurteilt hat;

F. in der Erwägung, dass die Vorwürfe gegen Andrzej Poczobut und Ales Bjaljazki weithin als politisch motiviert gelten und mit diesen Vorwürfen bewirkt werden soll, unabhängige Stimmen zum Schweigen zu bringen und die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu unterdrücken;

G. in der Erwägung, dass die demokratischen politischen Kräfte von Belarus nach wie vor strafrechtlich verfolgt werden; in der Erwägung, dass am 17. Januar 2023 das in Abwesenheit der Angeklagten geführte politisch motivierte Gerichtsverfahren gegen die Vorsitzende des Vereinigten Übergangskabinetts, Swjatlana Zichanouskaja, und Mitglieder des Koordinierungsrats, darunter Maryja Maros, Wolha Kawalkowa, Pawel Latuschka und Sjarhej Dyleuski, begonnen hat; in der Erwägung, dass am 6. März 2023 Swjatlana Zichanouskaja zu 15 Jahren Haft, Pawel Latuschka zu 18 Jahren Haft und Maryja Maros, Wolha Kawalkowa und Sjarhej Dyleuski zu 12 Jahren Haft verurteilt wurden;

H. in der Erwägung, dass die Staatsorgane in Belarus wiederholt die Menschenrechte der belarussischen Bürger verletzen, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit; in der Erwägung, dass die Unterdrückung nach wie vor alle Bereiche der Gesellschaft betrifft, auch die Wissenschaft, die Medien und Menschenrechtsverteidiger; in der Erwägung, dass die Strafverfolgung einzelner Personen unter dem Vorwand der Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus fortgesetzt wird;

I. in der Erwägung, dass politische Gefangene zusätzlichen Repressionen ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass derlei Repressionen etwa darin bestehen, dass politische Gefangene unter Bedingungen inhaftiert sind, die nach den internationalen Verpflichtungen von Belarus verboten sind, dass gegen sie aus fadenscheinigen Gründen Disziplinarstrafen verhängt werden, dass sie in Strafzellen untergebracht werden, dass die Sicherheitsstufe für bestimmte politische Gefangene erhöht und ihre Haftzeit willkürlich verlängert wird, dass das Recht der politischen Gefangenen auf Korrespondenz verletzt wird und dass ihnen unter völlig aus der Luft gegriffenen Vorwänden Besuche von Angehörigen verweigert werden;

J. in der Erwägung, dass das Regime seine Repressionen gegen Rechtsanwälte als Vergeltungsmaßnahme fortsetzt, weil sie sich zu Rechtsfragen äußern, Mandanten in politisch motivierten Fällen vertreten und sich gegen den Krieg in der Ukraine aussprechen; in der Erwägung, dass seit August 2020 mindestens 70 Rechtsanwälte aufgrund willkürlicher Entscheidungen des Justizministeriums oder politisch motivierter Verfahren zum Ausschluss aus der Anwaltskammer ihre Zulassung verloren haben; in der Erwägung, dass im Jahr 2022 gegen sieben Rechtsanwälte politisch motivierte Anklagen in Strafsachen erhoben wurden und sie weiterhin Verwaltungsklagen, Festnahmen, Durchsuchungen und Schikanen ausgesetzt waren;

K. in der Erwägung, dass die Staatsorgane von Belarus nach wie vor Maßnahmen ergreifen, mit denen die Rechte von im Ausland lebenden Staatsangehörigen des Landes eingeschränkt werden; in der Erwägung, dass 2022 und 2023 insgesamt 58 Personen nach ihrer Rückkehr nach Belarus festgenommen wurden, weil sie 2020 an den Protesten teilgenommen oder in den sozialen Medien als „extremistisch“ geltende Inhalte verbreitet hatten;

L. in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime zunehmend repressive Maßnahmen gegen die nationalen Minderheiten in Belarus, insbesondere die polnische Minderheit, ergreift, wozu auch die Schließung von Schulen gehört, in denen in der Sprache dieser nationalen Minderheit unterrichtet wird, sowie gegen Organisationen, die die polnische Minderheit vertreten, wie die Union der Polen in Belarus; in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime die historische Wahrheit und Erinnerung verzerrt, indem es Lügen wie jene verbreitet, polnische Untergrundkämpfer hätten während des Zweiten Weltkriegs und in der Zeit unmittelbar danach Gräueltaten an Belarussen begangen; in der Erwägung, dass die polnische nationale Minderheit seit vielen Jahren systematisch diskriminiert wird;

M. in der Erwägung, dass am 1. März 2023 in Brüssel das offizielle Büro des demokratischen Belarus im Rahmen einer Zeremonie im Beisein von Swjatlana Zichanouskaja eröffnet wurde;

N. in der Erwägung, dass das Unrechtsregime die Religions- und Weltanschauungsfreiheit nach wie vor unterdrückt; in der Erwägung, dass das Regime die Gottesdienste in der Kirche „Neues Leben“ in Minsk verboten und den Pastor der Kirche, Wjatschaslau Hantscharenka, sowie den Pastor Antoni Bokun festgenommen hat; in der Erwägung, dass am 26. September 2022, nachdem es unter ungeklärten Umständen zu einem Brand gekommen war, das Amt für Denkmalschutz der Stadt Minsk, die für das Gebäude der katholischen Roten Kirche zuständig ist, die Gemeinde aufgefordert hat, ihr gesamtes Eigentum aus dem Gebäude zu entfernen;

O. in der Erwägung, dass nach Angaben des Koordinierungsrats allein im Jahr 2022 acht katholische Priester, drei griechisch-katholische Priester, sechs orthodoxe Priester und sieben protestantische Pastoren verschiedenen Formen des Drucks durch das illegitime Regime ausgesetzt waren, von Geldstrafen bis hin zu langen Haftstrafen, wie im Fall von Sjarhej Resanowitsch, der zu 16 Jahren Haft in einer Strafkolonie unter strengen Auflagen verurteilt wurde; in der Erwägung, dass politischen Gefangenen systematisch der Zugang zu religiöser Literatur und Besuchen durch Priester bzw. Pastoren verwehrt wird;

P. in der Erwägung, dass das Ministerkomitee des Europarats den Generalsekretär des Europarats am 7. September 2022 ersucht hat, in Zusammenarbeit mit Vertretern der belarussischen demokratischen Kräfte und der Zivilgesellschaft in Belarus eine Kontaktgruppe zu Belarus einzurichten;

1. bekräftigt seine Solidaritätsbekundung an die Bevölkerung von Belarus, die sich nach wie vor für ein souveränes, freies und demokratisches Belarus einsetzt und dabei ihre Freiheit und immer häufiger auch ihr Leben aufs Spiel setzt, und fordert die umgehende und bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und aller Personen, die aus politischen Gründen willkürlich inhaftiert, festgenommen oder verurteilt wurden, und fordert, dass alle gegen sie erhobenen Vorwürfe fallengelassen werden sowie dass sie vollständig rehabilitiert und für die Schäden, die ihnen aufgrund ihrer unrechtmäßigen Inhaftierung entstanden sind, finanziell entschädigt werden; fordert, der staatlich organisierten Gewalt ein Ende zu setzen;

2. verurteilt nach wie vor aufs Allerschärfste die anhaltende, auch mittels politisch motivierter Gerichtsverfahren betriebene Unterdrückung der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten und politisch engagierten Bürgern in Belarus; verurteilt die systematische Unterdrückung von Zivilisten durch das Lukaschenka-Regime, weshalb sich seit der gestohlenen Wahl vom 9. August 2020 Tausende Belarussen gezwungen sahen, aus dem Land zu fliehen; bekräftigt, dass die laufende Kampagne der systematischen Unterdrückung und die Vertreibung von Zivilisten schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen;

3. verurteilt, dass Andrzej Poczobut und Ales Bjaljazki festgenommen und abgeurteilt wurden; missbilligt, dass ihr Recht auf ein faires Verfahren in zahlreichen Fällen verletzt wurde, und fordert, dass sie sofort und bedingungslos freigelassen und vollständig rehabilitiert werden und eine Haftentschädigung erhalten;

4. missbilligt, dass in Belarus politisch motivierte Prozesse hinter verschlossenen Türen und ohne ordnungsgemäßes Verfahren geführt werden, wobei das Land gegen seine internationalen Verpflichtungen verstößt und seine internationalen Zusagen missachtet und im Ergebnis harte und ungerechtfertigte Strafen gegen Oppositionsführer verhängen lässt;

5. verurteilt, dass die polnische nationale Minderheit in Belarus und ihre Vertreter strafrechtlich verfolgt werden; fordert die Staatsorgane von Belarus auf, sämtliche Maßnahmen gegen die polnische nationale Minderheit einzustellen und ihre Rechte, einschließlich des Rechts auf Bildung in polnischer Sprache, zu achten;

6. bekräftigt, dass es die Verstrickung von Belarus in den ungerechtfertigten und unprovozierten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ebenso auf das Schärfste verurteilt wie die Unterstützung, die Belarus Russland leistet, unter anderem durch das sogenannte Referendum, mit dem der Status von Belarus als Kernwaffenstaat wiederhergestellt wird, aber auch indem es Russland Truppenbewegungen und Waffentransporte, die Nutzung des Luftraums des Landes, die Betankung von Militärfahrzeugen und die Lagerung militärischer Munition gestattet; stellt fest, dass Belarus Helfershelfer bei Handlungen ist, mit denen ein Staat dem Terrorismus Vorschub leistet, und Helfershelfer eines Staates ist, der terroristische Mittel einsetzt;

7. verurteilt die kriegerischen Äußerungen der belarussischen Führung gegenüber der Ukraine und die massive Verbreitung von Propaganda und Desinformationen über den Angriffskrieg; bekräftigt, dass Aljaksandr Lukaschenka und andere belarussische Amtsträger für in der Ukraine begangene Kriegsverbrechen mitverantwortlich sind und vor den zuständigen internationalen Gerichten und dem vorgeschlagenen Sondergerichtshof für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine zur Rechenschaft gezogen werden sollten; bringt seine Unterstützung für die belarussischen Freiwilligen und Partisanen zum Ausdruck, die für die Unabhängigkeit von Belarus kämpfen und die Ukraine bei ihrer Verteidigung gegen Russlands Angriffskrieg unterstützen;

8. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Sanktionen der EU gegen Personen und Einrichtungen, die für die systematische Unterdrückung in Belarus verantwortlich sind, zu verschärfen, für ihre ordnungsgemäße Durchsetzung zu sorgen und Schlupflöcher, die bei der Umsetzung der Sanktionen bestehen, zu schließen; fordert, dass alle Sanktionen, die im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg gegen die Ukraine gegen Russland verhängt werden, konsequent auch gegen Belarus verhängt werden;

9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Menschenrechtsverteidigern und Mitgliedern der Zivilgesellschaft in Belarus, gegen die dort mit aller Härte vorgegangen wird, Unterstützung und Schutz angedeihen zu lassen, unter anderem durch die Ausstellung von Notfallvisa, damit sie Belarus bei Bedarf verlassen können;

10. fordert die Kommission auf, die unabhängigen belarussischen Gewerkschaften, die freien Medien, die Zivilgesellschaft und prodemokratische Aktivisten in Belarus und im Exil stärker beim Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zivilgesellschaft, die unabhängigen Medien und die demokratischen politischen Gruppierungen und Strukturen in Belarus – auch den Koordinierungsrat und das Vereinigte Übergangskabinett – weiter zu unterstützen; fordert die demokratischen Kräfte von Belarus auf, ihre Einheit zu wahren und zu stärken, damit sie ihr Ziel eines freien, demokratischen und unabhängigen Belarus verwirklichen können;

11. betont, dass die Verbrechen des Lukaschenka-Regimes gegen die belarussische Bevölkerung umfassend untersucht werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit konkret anzuwenden und Gerichtsverfahren gegen belarussische Amtsträger – darunter auch Aljaksandr Lukaschenka – vorzubereiten, die für systematische Gewalt und Repression sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich oder daran mitschuldig sind;

12. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, mit internationalen Partnern wie dem Moskauer Mechanismus der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen sowie mit Menschenrechtsverteidigern und der Zivilgesellschaft vor Ort zusammenzuarbeiten, damit Menschenrechtsverletzungen überwacht und dokumentiert werden können und darüber berichtet wird, die Täter anschließend zur Rechenschaft gezogen werden und den Opfern Gerechtigkeit widerfährt;

13. fordert die Organe der Union auf, alle erforderlichen Maßnahmen in internationalen Institutionen und Verfahren sowie vor dem Internationalen Strafgerichtshof und anderen geeigneten internationalen Gerichten zu ergreifen, um die Ermittlungen und die strafrechtliche Verfolgung von Handlungen im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, die von politisch verantwortlichen Personen in Belarus, insbesondere von Aljaksandr Lukaschenka, begangen wurden, hinsichtlich Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu unterstützen;

14. fordert die Kommission auf, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die einen politischen Dialog mit den Vertretern des demokratischen Belarus aufnimmt, um ein umfassendes bereichsübergreifendes Abkommen auszuarbeiten, das dann die Grundlage für die Zusammenarbeit mit einem demokratischen Belarus bildet, sobald das derzeitige Regime nicht mehr an der Macht ist; bekräftigt, dass dies mit einem Plan für finanzielle und administrative Ressourcen einhergehen sollte, der umgesetzt werden sollte, um die notwendigen Reformen im Land durchzuführen und zu finanzieren, sobald dies möglich ist; betont die Bedeutung des neu geschaffenen Büros des demokratischen Belarus in Brüssel, das als wichtige diplomatische De-facto-Vertretung dienen sollte;

15. bekräftigt, dass es wichtig ist, die Beziehungen zwischen den demokratischen Kräften von Belarus und dem Parlament zu formalisieren, um die Vertretung von Belarus auf der internationalen Bühne und im Zusammenhang mit der Arbeit internationaler Organisationen zu stärken; hebt in diesem Zusammenhang die Einrichtung des Vereinigten Übergangskabinetts von Belarus und des Koordinierungsrats hervor, die als vertrauenswürdige und konstruktive Partner bei der Bewältigung der Herausforderungen in den regionalen Beziehungen und den bilateralen Beziehungen zwischen der Union und Belarus fungieren; fordert daher, dass die offiziellen Vertreter des demokratischen Belarus erneut an den Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST und der Delegation für die Beziehungen zu Belarus teilnehmen;

16. verurteilt erneut die jüngste Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), Athleten aus Belarus unter neutraler Flagge an Qualifikationen für die Olympischen Spiele 2024 in Paris teilnehmen zu lassen, was der in vielen Bereichen bestehenden Isolation von Belarus durch die internationale Gemeinschaft zuwiderläuft und vom Regime des Landes für Propagandazwecke ausgenutzt werden wird; fordert die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft auf, Druck auf das IOC auszuüben, damit es diese für die internationale Sportwelt beschämende Entscheidung rückgängig macht, und einen ähnlichen Standpunkt für alle anderen Veranstaltungen in den Bereichen Sport, Kultur und Wissenschaft zu beschließen;

17. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, den Staatsorganen der Republik Belarus und den Vertretern der demokratischen Opposition von Belarus zu übermitteln.

 

 

Letzte Aktualisierung: 13. März 2023
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