Entschließungsantrag - B9-0165/2023Entschließungsantrag
B9-0165/2023

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu den fortgesetzten Repressionen gegen die Bevölkerung von Belarus, insbesondere in den Fällen von Andrzej Poczobut und Ales Bjaljazki

8.3.2023 - (2023/2573(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Petras Auštrevičius, Nicola Beer, Bernard Guetta, Nathalie Loiseau, Karen Melchior, María Soraya Rodríguez Ramos, Karin Karlsbro, Ramona Strugariu, Róża Thun und Hohenstein, Hilde Vautmans
im Namen der Renew-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0164/2023

Verfahren : 2023/2573(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0165/2023
Eingereichte Texte :
B9-0165/2023
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B9‑0165/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den fortgesetzten Repressionen gegen die Bevölkerung von Belarus, insbesondere in den Fällen von Andrzej Poczobut und Ales Bjaljazki

(2023/2573(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine vorangegangenen Entschließungen zu Belarus,

 unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und alle anderen Menschenrechtsübereinkommen, deren Vertragspartei Belarus ist,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21. bis 22. Oktober 2021,

 unter Hinweis auf die Erklärungen des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell vom 25. März 2021 zu den Übergriffen auf die Union der Polen in Belarus, vom 17. Januar 2023 zu den Verfahren gegen Oppositionsführer und Journalisten und vom 3. März 2023 zur Verurteilung von Ales Bjaljazki und anderen Menschenrechtsverteidigern,

 unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) vom 7. Oktober 2022 zu dem Gerichtsurteil gegen unabhängige Medienvertreter,

 unter Hinweis auf die Berichte vom 4. Mai 2021 und 20. Juli 2022 von der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über die Menschenrechtssituation in Belarus, Anaïs Marin, an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und auf die Forderung von Sachverständigen der Vereinten Nationen vom 10. Oktober 2022 nach sofortiger Freilassung des inhaftierten Nobelpreisträgers Ales Bjaljazki und anderer Menschenrechtsverteidiger in Belarus,

 unter Hinweis auf die Erklärungen der Beauftragten der OSZE für die Freiheit der Medien, Teresa Ribeiro, vom 15. September 2022 zur fortgesetzten Inhaftierung von Journalisten in Belarus und vom 7. Oktober 2022 zur anhaltenden Verfolgung belarussischer Medienschaffender,

 unter Hinweis auf die Stellungnahme der Sprecherin für Menschenrechte der Vereinten Nationen, Ravina Shamdasani, vom 3. März 2023 zur Verurteilung von Menschenrechtsverteidigern in Belarus,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 vom 4. November 2022,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass das belarussische Regime seine Repressionen gegen die belarussische Bevölkerung fortsetzt und dabei Vertreter der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, Oppositionelle und viele andere aus politischen Gründen strafrechtlich verfolgt; in der Erwägung, dass die Strafverfolgung nach wie vor eine der schwerwiegendsten Formen der Unterdrückung ist und weit verbreitet ist;

B. in der Erwägung, dass im März 2023 mehr als 1 450 Personen auf der von der Menschenrechtsorganisation Wjasna geführten Liste der belarussischen politischen Gefangenen stehen, einschließlich des Sacharow- und Nobelpreisträgers Ales Bjaljazki;

C. in der Erwägung, dass Ales Bjaljazki, ein bedeutender Menschenrechtsverteidiger und Gründer der Menschenrechtsorganisation Wjasna, am 12. Februar 2022 festgenommen wurde und sich derzeit in Untersuchungshaft befindet; in der Erwägung, dass am 5. Januar 2023 politisch motivierte Gerichtsverfahren gegen die Menschenrechtsverteidiger Ales Bjaljazki; (Nobelpreisträger und Vorsitzender von Wjasna), Waljanzin Stefanowitsch (Mitglied der Menschenrechtsorganisation Wjasna), Uladsimir Labkowitsch (Koordinator der Kampagne „Menschenrechtsverteidiger für freie Wahlen“) und Smizer Salaujou eingeleitet wurden; in der Erwägung, dass die Staatsanwaltschaft drakonische Haftstrafen gegen diese Menschenrechtsverteidiger gefordert hat; in der Erwägung, dass Ales Bjaljazki, Waljanzin Stefanowitsch, Smizer Salaujou und Uladsimir Labkowitsch am 3. März 2023 zu einer Haftstrafe von zehn, neun, acht, bzw. sieben Jahren verurteilt wurden;

D. in der Erwägung, dass Andrzej Poczobut, Journalist und Mitglied der Union der Polen in Belarus, am 18. März 2021 festgenommen und später wegen der Straftatbestände „öffentliche Beleidigung des Präsidenten von Belarus“ und „Aufstachelung zu ethnisch motiviertem Hass“ zu drei Jahren Haft verurteilt wurde; in der Erwägung, dass das Gericht des Gebiets Hrodna ihn am 8. Februar 2023 der Anstiftung zu Handlungen zum Nachteil der nationalen Sicherheit von Belarus und der Anstachelung zu ethnischen Feindseligkeiten für schuldig befunden und ihn zu acht Jahren Haft verurteilt hat;

E. in der Erwägung, dass die Vorwürfe gegen Andrzej Poczobut und Ales Bjaljazki weithin als politisch motiviert gelten und mit diesen Vorwürfen bewirkt werden soll, unabhängige Stimmen zum Schweigen zu bringen und die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu unterdrücken;

F. in der Erwägung, dass das Stadtgericht Minsk am 6. März 2023 die Anführerin der belarussischen demokratischen Opposition und Vorsitzende des Übergangskabinetts, Swjatlana Zichanouskaja, zu 15 Jahren Haft in Abwesenheit verurteilt hat; in der Erwägung, dass das Gericht auch weitere Vertreter des Koordinierungsrats verurteilt hat, nämlich Pawel Latuschka zu 18 Jahren Haft und Maryja Maros, Wolha Kawalkowa und Sjarhej Dyleuski zu jeweils zwölf Jahren Haft;

G. in der Erwägung, dass die Staatsorgane in Belarus wiederholt die Menschenrechte der Bürger des Landes verletzen, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit; in der Erwägung, dass die Unterdrückung nach wie vor alle Bereiche der Gesellschaft betrifft, auch die Wissenschaft, die Medien und Menschenrechtsverteidiger;

H. in der Erwägung, dass sich das Regime von Lukaschenka weiterhin Rechtsanwälte ins Visier nimmt, die politische Gefangene verteidigen, wie Wital Brahinez, der zu acht Jahren Haft verurteilt wurde; weil er der Verteidiger mehrerer politischer Gefangener, darunter Ales Bjaljazki, war;

I. in der Erwägung, dass die Staatsorgane von Belarus nach wie mit ihren Maßnahmen die Rechte von im Ausland lebenden Staatsangehörigen des Landes einschränken; in der Erwägung, dass 2022 und 2023 insgesamt fünf Personen nach ihrer Rückkehr nach Belarus festgenommen wurden, weil sie 2020 an den Protesten teilgenommen oder in den sozialen Medien als „extremistisch“ geltende Inhalte verbreitet hatten;

J. in der Erwägung, dass das belarussische Regime die Vereinigungsfreiheit nach wie vor stark einschränkt; in der Erwägung, dass die belarussische Regierung dem Parlament im Dezember 2022 ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über politische Parteien vorgelegt hat, durch das es für politische Parteien äußerst schwierig wird, sich weiter zu betätigen;

K. in der Erwägung, dass das Regime von Lukaschenka zunehmend repressive Maßnahmen gegen nationale Minderheiten in Belarus, insbesondere die polnische und litauische Minderheit, ergreift, wozu auch die Schließung von Schulen gehört, in denen in der Sprache dieser nationalen Minderheit unterrichtet wird;

L. in der Erwägung, dass dem belarussischen Journalistenverband zufolge der öffentliche Diskurs fast vollständig unmöglich geworden ist und die Medien massiv unterdrückt werden;

M. in der Erwägung, dass die belarussische Regierung das Programm „Rückkehr in die Heimat“ aufgelegt hat, mit dem Belarussen, die das Land in den vergangenen Jahren verlassen hatten, zur Rückkehr nach Belarus mit dem Versprechen aufgefordert werden, dass sie nicht strafrechtlich verfolgt würden, wenn sie ein Geständnis ablegen; in der Erwägung, dass viele Belarussen, die in ihr Land zurückgekehrt sind, festgenommen, strafrechtlich verfolgt und in manchen Fällen zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, weil sie an Protesten teilgenommen, regimekritische Kommentare in den Social Media veröffentlicht oder für die Opfer der Repressionen in Belarus gespendet haben;

N. in der Erwägung, dass die Verfolgung mit administrativen Mittel zu den Instrumenten gehört, mit denen das Lukaschenka-Regime die Opposition und alle regimekritischen Stimmen zum Schweigen bringen will; in der Erwägung, dass die Menschenrechtsorganisatin Wjasna im Januar 2023 mindestens 350 Festnahmen und 141 Fälle politisch motivierter administrativer Verfolgung gemeldet hat;

O. in der Erwägung, dass die Verfolgung unabhängiger Gewerkschaften weiter andauert; in der Erwägung, dass im Januar 2023 die führenden Vertreter unabhängige Gewerkschaften Henads Fjadynitsch und Wassil Berasnjou zu neun Jahren Haft sowie Wazlau Areschka zu acht Jahren Haft verurteilt wurden; in der Erwägung, dass die Mitglieder der Gruppe der Arbeitnehmerbewegung „Rabotschy Ruch“ – Sjarhej Schelest, Uladsimir Schurauka, Andrej Paheryla, Hanna Ablab, Aljaksandr Haschnikau, Sjarhej Dsjuba, Ihar Minz, Waljanzin Zeranewitsch, Sjarhej Schamezka und Aljaksandr Kapschul – im Februar 2023 des Hochverrats sowie der Gründung und Beteiligung an einer extremistischen Organisation angeklagt und zu elf bis 15 Jahren Gefängnis verurteilt wurden; in der Erwägung, dass das belarussische Innenministerium weiterhin Anhänger und Wortführer der demokratischen Gewerkschaftsbewegung auf die Listen von Extremisten und Terroristen setzt; in der Erwägung, dass die Listen der „extremistischen Vereinigungen“ und der „Extremisten und Terroristen“ erheblich erweitert wurden;

P. in der Erwägung, dass Vertreter demokratischer Kräfte nach wie vor unter unmenschlichen Bedingungen in Haft gehalten werden; in der Erwägung, dass politische Gefangene nach wie vor über Fälle eines sich verschlechternden Gesundheitszustand sowie von Erniedrigung und Misshandlung berichten;

Q. in der Erwägung, dass die EU Sanktionen gegen Personen und Organisationen verhängt hat, die für die Repressionen in Belarus verantwortlich sind, und dass sie die Zivilgesellschaft und die unabhängigen Medien in Belarus unterstützt;

R. in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen von Belarus nach wie vor den ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen, indem sie Russland gestatten, belarussisches Hoheitsgebiet für militärische Angriffe gegen die Ukraine zu nutzen;

S. in der Erwägung, dass belarussische Amtsträger im Februar 2023 Pläne für den Anschluss an das Netz und die spätere Inbetriebnahme des zweiten Blocks des belarussischen Kernkraftwerks in Astrawez angekündigt haben; in der Erwägung, dass beim Bau des belarussischen Kernkraftwerks gegen technische Standards und internationale Übereinkommen verstoßen wurde und man zahlreiche Sicherheitsvorfälle registriert hat, was ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Kernkraftwerks aufwirft;

1. verurteilt nach wie vor aufs Schärfste die anhaltende, auch mittels politisch motivierter Gerichtsverfahren betriebene Unterdrückung der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidigern, Journalisten und politisch engagierten Bürgern in Belarus;

2. fordert erneut ein sofortiges Ende aller Repressionen sowie die bedingungslose Freilassung aller politischen Gefangenen und aller Personen, die aus politischen Gründen willkürlich inhaftiert, festgenommen oder verurteilt wurden, und fordert, dass alle gegen sie erhobenen Vorwürfe fallengelassen werden sowie dass sie vollständig rehabilitiert und für Schäden, die ihnen aufgrund ihrer Inhaftierung entstanden sind, finanziell entschädigt werden; fordert die belarussischen Staatsorgane nachdrücklich auf, jegliche Unterdrückung, Verfolgung, Folter und Misshandlung belarussischer Bürger einzustellen, und erinnert die Staatsorgane an ihre Verpflichtungen, die Menschenrechte aller belarussischen Bürger, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit, zu achten;

3. steht weiterhin konsequent zum Volk von Belarus, das trotz schwerer Unterdrückung weiterhin für ein freies, demokratisches und souveränes Land kämpft;

4. verurteilt die Inhaftierung und Verurteilung von Andrzej Poczobut sowie die Festnahme und das Gerichtsverfahren gegen Ales Bjaljazki und die Mitglieder der Menschenrechtsorganisation Wjasna, Waljanzin Stefanowitsch und Uladsimir Labkowitsch; verurteilt die Verurteilung von Ales Bjaljazki, Waljanzin Stefanowitsch, Smizer Salaujou und Uladsimir Labkowitsch zu zehn, neun, acht bzw. sieben Jahren Haft; missbilligt, dass ihr Recht auf ein faires Gerichtsverfahren in zahlreichen Fällen verletzt wurde, und fordert, dass sie sofort und bedingungslos freigelassen und vollständig rehabilitiert werden sowie eine Haftentschädigung erhalten;

5. verurteilt die Abwesenheit gefällten Gerichtsurteile gegen Swjatlana Zichanouskaja, die Anführerin der demokratischen Opposition in Belarus und Vorsitzende des Übergangskabinetts, sowie andere Vertreter des Koordinierungsrates, nämlich Pawel Latuschka, Maryja Maros, Wolha Kawalkowa und Sjarhej Dyleuski; fordert insbesondere die Mitgliedstaaten, in denen diese Personen derzeit leben, auf, für ihre Sicherheit und ihren Schutz vor dem Lukaschenka-Regime zu sorgen;

6. verurteilt erneut aufs Schärfste die Beteiligung von Belarus an dem rechtswidrigen, nicht provozierten und durch nichts zu rechtfertigenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine; verurteilt die kriegerische Rhetorik belarussischer Führer gegen die Ukraine; bekräftigt, dass Lukaschenka und andere belarussische Amtsträger gemeinsam für in der Ukraine begangene Kriegsverbrechen mitverantwortlich sind und vor den zuständigen internationalen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden sollten; bringt seine Unterstützung für die belarussischen Freiwilligen und Partisanen zum Ausdruck, die für die Unabhängigkeit von Belarus kämpfen und die Ukraine dabei unterstützen, sich gegen Russlands Angriffskrieg zu verteidigen;

7. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Sanktionen der EU gegen Personen und Einrichtungen, die für die Unterdrückung in Belarus verantwortlich sind, zu verschärfen, für ihre ordnungsgemäße Durchsetzung zu sorgen; bedauert, dass Belarus nicht in das zehnte Sanktionspaket gegen Russland und die Unterstützer seines rechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine aufgenommen wurde; fordert die Einführung glaubwürdiger Sanktionen gegen belarussische Personen und Organisationen, die den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen, und die Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen, mit denen die Umgehung der EU-Sanktionen gegen Russland über Belarus verhindert wird;

8. verurteilt das vom Aljaksandr Lukaschenka unterzeichnete Gesetz über die Staatsbürgerschaft, mit dem im Ausland lebenden Belarussen ihre Staatsbürgerschaft entzogen werden kann; betont, dass die belarussischen Staatsorgane gegen Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dessen Vertragspartei Belarus ist, verstoßen, der das Recht auf eine Staatsangehörigkeit schützt und deren willkürliche Entziehung verbietet; fordert die belarussischen Staatsorgane nachdrücklich auf, das Programm „Rückkehr in die Heimat“ einzustellen;

9. verurteilt die massive Drangsalierung und Verfolgung von Gewerkschaften; verurteilt die politisch motivierten Gerichtsurteile gegen die führenden Vertreter unabhängiger Gewerkschaften Henads Fjadynitsch, Wassil Berasnjou und Wazlau Areschka, die ein klarer Beleg für die vollständige Missachtung ihrer Menschenrechte und für eindeutige Verstöße gegen internationale Arbeitsübereinkommen sind;

10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zivilgesellschaft, die unabhängigen Medien und die demokratischen politischen Gruppierungen und Strukturen in Belarus – auch den Koordinierungsrat und das Vereinigte Übergangskabinett – weiter zu unterstützen; fordert die demokratischen Kräfte in Belarus auf, ihre Einheit auf der Grundlage des Ziels eines freien, demokratischen und unabhängigen Belarus zu wahren und zu fördern;

11. fordert die Konferenz der Präsidenten auf, zu prüfen, ob der Koordinierungsrat und das Vereinigte Übergangskabinett eingeladen werden sollten, Belarus dauerhaft in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST und damit zusammenhängenden Sitzungen zu vertreten;

12. verurteilt die Bemühungen des Lukaschenka-Regimes, die belarussische Kultur auszulöschen und das belarussische Volk zu russifizieren; fordert die EU auf, die belarussische Kultur und belarussische Kulturorganisationen zu unterstützen;

13. verurteilt die Verfolgung nationaler Minderheitengruppen in Belarus und ihrer Vertreter; fordert die Staatsorgane von Belarus auf, sämtliche Maßnahmen gegen nationale Minderheiten einzustellen und ihre Rechte, einschließlich des Rechts auf Bildung in Minderheitensprachen, zu achten;

14. fordert die EU-Organe auf, die Bemühungen der Mitgliedstaaten, Belarussen, die gezwungen sind, aus ihrem Land zu fliehen, zu schützen und willkommen zu heißen, weiterhin zu unterstützen; fordert die EU-Organe auf, die neu eingerichtete Mission für ein demokratisches Belarus in Brüssel und die Volksbotschaften von Belarus zu unterstützen;

15. betont, wie wichtig es ist, die Einheit der EU in Bezug auf Belarus zu stärken, auch im Hinblick auf die diplomatische Isolierung des herrschenden Regimes; bekundet in diesem Zusammenhang seine Missbilligung des Besuchs des ungarischen Außenministers Péter Szijjártó vom 13. Februar in Minsk, der die EU-Politik gegenüber Belarus konterkariert, und missbilligt, dass einige Mitgliedstaaten weiterhin Schengen-Visa für Personen aus dem engeren Kreis von Aljaksandr Lukaschenka ausstellen;

16. ist zutiefst besorgt über die Pläne für die Inbetriebnahme von Block 2 des belarussischen Kernkraftwerks in Astrawez und über die Pläne zum Bau eines zweiten Kernkraftwerks in Belarus, wenn man bedenkt, dass bereits beim in Bezug auf die Sicherheit bedenklichen Bau des ersten belarussischen Kernkraftwerks gegen technische Standards und internationale Übereinkommen verstoßen wurde;

17. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Staatsorganen der Republik Belarus, dem Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 13. März 2023
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