Entschließungsantrag - B9-0408/2023Entschließungsantrag
B9-0408/2023

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Bestandsaufnahme des Wegs Moldaus in die EU

2.10.2023 - (2023/2838(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Pedro Marques, Tonino Picula, Thijs Reuten
im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0408/2023

Verfahren : 2023/2838(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0408/2023
Eingereichte Texte :
B9-0408/2023
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B9‑0408/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bestandsaufnahme des Wegs Moldaus in die EU

(2023/2838(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Moldau, insbesondere die Entschließungen vom 19. April 2023 zu den Herausforderungen für die Republik Moldau[1], vom 23. Juni 2022 zum Status der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens als Bewerberländer[2] und vom 5. Mai 2022 zum Stand der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Moldau[3],

 unter Hinweis auf die Stellungnahme der Kommission vom 17. Juni 2022 zum Antrag der Republik Moldau auf Beitritt zur Europäischen Union (COM(2022)0406) und die Analyseberichte der Kommission vom 2. Februar 2023 über die Angleichung der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens an den Besitzstand der EU,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23. und 24. Juni 2022 zu den Beitrittsgesuchen der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens,

 unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom 7. Februar 2023 mit dem Titel „Association Implementation Report on the Republic of Moldova“ (Bericht über die Umsetzung des Assoziierungsabkommens mit der Republik Moldau) (SWD(2023)0041),

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass die Republik Moldau ein enger und geschätzter Partner der EU ist; in der Erwägung, dass sich die EU und die Republik Moldau im Rahmen des Assoziierungsabkommens und der vertieften und umfassenden Freihandelszone, die seit 2016 in Kraft sind, verpflichtet haben, die politische Assoziierung zu fördern und die wirtschaftliche Integration zu erreichen;

B. in der Erwägung, dass der Antrag des Landes auf Beitritt zur EU im März 2022 ein Zeichen für das beständige Bestreben der derzeitigen politischen Führung und den ausdrücklichen Wunsch der moldauischen Gesellschaft ist, nicht nur eine umfassende Agenda politischer, wirtschaftlicher und sozialer Reformen durchzuführen, sondern auch das Land fest in der europäischen Familie zu verankern und seinen eigenen Beitrag zum Prozess der europäischen Integration zu leisten;

C. in der Erwägung, dass die außerordentlich rasche Entscheidung des Europäischen Rates, der Republik Moldau, unter der Voraussetzung, dass neun Schritte unternommen werden, den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, ein Zeichen für die Solidarität der EU mit der Republik Moldau und ihrer Bevölkerung vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die benachbarte Ukraine und für den starken politischen Willen ist, das Land auf seinem europäischen Weg zu unterstützen;

D. in der Erwägung, dass der Beitritt zur EU nach wie vor ein auf Leistungen gestützter Prozess ist, für den die Erfüllung der Kriterien für die EU-Mitgliedschaft erforderlich ist;

E. in der Erwägung, dass die Kommission im Rahmen des sogenannten Erweiterungspakets, das aus Berichten besteht, die im Herbst im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates am 14. und 15. Dezember 2023 vorgelegt werden sollen, die Umsetzung der neun Schritte bewerten wird, die der Republik Moldau in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag des Landes auf EU-Mitgliedschaft mitgeteilt wurden; in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer mündlichen Auskunft über den aktuellen Stand der Dinge, die von den EU-Mitgliedstaaten beantragt und dem Rat im Juni 2023 vorgelegt wurde, festgestellt hat, dass Moldau drei von neun Schritten abgeschlossen hat;

1. begrüßt das starke Bestreben der politischen Führung, der staatlichen Institutionen und der Zivilgesellschaft der Republik Moldau, so rasch wie möglich demokratische und mit dem EU-Beitritt verbundene Reformen voranzubringen, deren Abschluss es dem Land ermöglichen wird, der EU beizutreten;

2. nimmt die Zwischenbilanz, die sogenannte mündliche Auskunft über den aktuellen Stand der Dinge, zur Kenntnis, die die Kommission dem Rat im Juni 2023 zu den Fortschritten der Republik Moldau bei einigen der vom Europäischen Rat ermittelten Prioritäten vorgelegt hat; stellt mit Genugtuung fest, dass die Republik Moldau nach Angaben der Kommission drei der neun prioritären Aufgaben erfüllt hat, und zwar durch die Behebung der vom Büro der OSZE für demokratische Institutionen und Menschenrechte und der Venedig-Kommission festgestellten Mängel bei der Justizreform und der Reform des Wahlgesetzes, durch eine stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Entscheidungsprozesse, die Stärkung des Schutzes der Menschenrechte, insbesondere schutzbedürftiger Gruppen, die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen;

3. fordert die Regierung, das Parlament und die Präsidentin der Republik Moldau auf, in enger Zusammenarbeit mit allen staatlichen Institutionen und in Absprache mit der Zivilgesellschaft die Arbeit an der Justizreform, der Beseitigung oligarchischer Strukturen und der Reform der Verwaltung der öffentlichen Finanzen fortzusetzen und sich auf die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie die Reform der öffentlichen Verwaltung zu konzentrieren und bei diesen Bemühungen erhebliche Fortschritte zu erzielen; fordert die moldauischen Staatsorgane ferner auf, ihre Arbeit an der vollständigen und wirksamen Umsetzung des Assoziierungsabkommens und der dazugehörigen vertieften und umfassenden Freihandelszone sowie an Reformen in den Bereichen Demokratie, Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen fortzusetzen, um ihr Bestreben zu belegen, sich auf die EU-Mitgliedschaft vorzubereiten und die Verpflichtungen eines EU-Mitgliedstaats zu erfüllen;

4. betont die absolute Priorität der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die im EU-Beitrittsprozess erheblich an Bedeutung gewonnen hat und nach wie vor eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine EU-Mitgliedschaft ist, mit der sichergestellt werden soll, dass eine Erweiterung der EU die Europäische Union und ihren Binnenmarkt stärkt und nicht schwächt; erwartet daher, dass die Republik Moldau den Prozess zur Überprüfung ihrer Justiz fortsetzt und zum Abschluss bringt, und empfiehlt, dass sie die Abstimmung zwischen allen für die Korruptionsbekämpfung eingerichteten und daran beteiligten Institutionen stärkt und einen ganzheitlichen Ansatz zur Korruptionsbekämpfung entwickelt, der alle Phasen von der Prävention bis zur Strafverfolgung abdeckt;

5. betont, wie wichtig es ist, den Reformprozess des Landes voranzubringen, nicht nur um das politische Ziel der EU-Mitgliedschaft zu erreichen, sondern vor allem den Lebensstandard der Bevölkerung, insbesondere der besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen und der Landbevölkerung spürbar zu verbessern und der jüngeren Generation attraktive Lebens- und Arbeitsperspektiven im Land zu bieten;

6. fordert alle politischen Akteure auf, dazu beizutragen, dass der Wunsch der moldauischen Bevölkerung nach einer EU-Mitgliedschaft in Erfüllung geht, indem sie sich um einen Konsens über die wichtigsten und dringlichsten Reformen bemühen, sie sich aktiv an der gesetzgeberischen Tätigkeit des Parlaments der Republik Moldau beteiligen, um die Rechtsvorschriften Moldaus weiter an EU-Standards anzugleichen, und indem sie bei allen wichtigen Reformen und der europäischen Ausrichtung des Landes in einen Dialog mit der Zivilgesellschaft treten; bekundet seine Bereitschaft, zur Unterstützung und Stärkung der parlamentarischen Demokratie in der Republik Moldau beizutragen, auch im Rahmen des Jean-Monnet-Dialogs, sofern er unter den innenpolitischen Rahmenbedingungen geeignet ist; begrüßt in diesem Zusammenhang die laufende Tätigkeit zur Überarbeitung der Geschäftsordnung und des Verhaltenskodex des Parlaments der Republik Moldau;

7. betont, dass der Beitritt zur EU im Einklang mit Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union erfolgen muss, wobei die einschlägigen Verfahren eingehalten und die festgelegten Kriterien, insbesondere die sogenannten Kopenhagener Kriterien für die Mitgliedschaft in der EU, erfüllt sein müssen, und dass der Beitrittsprozess nach wie vor ein Verfahren ist, bei dem auf die Verdienste des jeweiligen Landes abgestellt wird und das die Annahme und Durchführung einschlägiger Reformen erfordert, und zwar insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Marktwirtschaft und Übernahme des Besitzstands der EU;

8. betont seine Erwartung, dass die Kommission im Rahmen ihres jährlichen Erweiterungspakets, das im Herbst präsentiert werden soll, eine objektive Bewertung der Umsetzung der Reformen im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt, der allgemeinen Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft und der verbleibenden Herausforderungen auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft für die Republik Moldau sowie für alle anderen Bewerberländer und potenziellen Bewerberländer vorlegen wird;

9. bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Republik Moldau die Reformen mit Entschlossenheit fortsetzen wird, die erforderlich sind, um den europäischen Ambitionen ihrer Bevölkerung gerecht zu werden, auf dem Weg zum EU-Beitritt voranzukommen und die Kriterien für eine EU-Mitgliedschaft so bald wie möglich zu erfüllen, und dass ihre Bemühungen und Errungenschaften gebührend anerkannt werden;

10. fordert den Europäischen Rat auf, bei der Bewertung der von den Bewerberländern für den EU-Beitritt erzielten Fortschritte und bei der Entscheidung über weitere Schritte den anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu berücksichtigen, der erhebliche Auswirkungen auf die unmittelbaren Nachbarländer der Ukraine wie die Republik Moldau sowie auf die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand des gesamten europäischen Kontinents hat und daher eine langfristige politische Vision und mutige Entscheidungen erfordert, die die strategische Bedeutung der europäischen Einheit und damit der EU-Erweiterung widerspiegeln; fordert daher den Rat auf, der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zuzustimmen, sobald die Bewerberländer die angegebenen prioritären Maßnahmen in ausreichendem Maße umgesetzt haben; fordert die Kommission ferner auf, die Republik Moldau in dieser nächsten Phase des EU-Beitritts weiterhin aktiv und konkret zu unterstützen;

11. nimmt mit Genugtuung die fortgesetzten Bemühungen im Rahmen des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs auf hoher Ebene zwischen der EU und der Republik Moldau zur Kenntnis, die darauf abzielen, die Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik zu verbessern, relevante Fragen, die für die regionale Sicherheit und Stabilität von Belang sind, anzusprechen und Möglichkeiten einer engen Abstimmung und wirksamer Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen zu erörtern; betont, wie wichtig ein solcher Dialog vor dem Hintergrund des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und seiner unmittelbaren Folgen für die Sicherheit und Stabilität der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lage in der Republik Moldau ist; würdigt die Fähigkeit der Republik Moldau, diesen destabilisierenden Umständen und Handlungen standzuhalten; würdigt insbesondere die schrittweise zunehmende Abstimmung mit und Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) vonseiten der Republik Moldau, die den Willen und die Bereitschaft des Landes bezeugt hat, einen Beitrag zur GASP zu leisten, worin sich das Land in positivem Sinne von einigen anderen Bewerberländern unterscheidet;

12. beharrt darauf, dass der Rat und die Kommission die Bemühungen der moldauischen Behörden um eine Aufrechterhaltung der makroökonomischen Stabilität, um die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie, insbesondere für die besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen, sowie um die Bekämpfung der Versuche ausländischer Einflussnahme und Desinformation und um die Durchführung der ehrgeizigen Reformen des Landes in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte weiterhin unterstützen müssen;

13. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie der Präsidentin, der Regierung und dem Parlament der Republik Moldau zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 4. Oktober 2023
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