ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Wirksamkeit der EU-Sanktionen gegen Russland
6.11.2023 - (2023/2905(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Anna Fotyga, Angel Dzhambazki, Witold Jan Waszczykowski, Kosma Złotowski, Jadwiga Wiśniewska, Ryszard Czarnecki, Bogdan Rzońca, Elżbieta Rafalska, Jacek Saryusz‑Wolski, Adam Bielan, Eugen Jurzyca, Assita Kanko, Cristian Terheş, Joachim Stanisław Brudziński, Alexandr Vondra, Veronika Vrecionová, Anna Zalewska, Hermann Tertsch
im Namen der ECR-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0453/2023
B9‑0457/2023
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Wirksamkeit der EU-Sanktionen gegen Russland
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Ukraine und zu Russland,
– unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen, die Haager Übereinkommen, die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle und das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs,
– unter Hinweis auf das im Jahr 2014 unterzeichnete Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits[1] und die dazugehörige vertiefte und umfassende Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und der Ukraine,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Russische Föderation mit aktiver Unterstützung des belarussischen Diktators Aljaksandr Lukaschenka ihren rechtswidrigen, grundlosen und ungerechtfertigten Angriffskrieg gegen die Ukraine fortsetzt, der bereits 2014 mit der Besetzung der Krim und von Teilen der Regionen Donezk und Luhansk begann, aber am 24. Februar 2022 zum größten militärischen Konflikt auf dem europäischen Kontinent seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs eskalierte;
B. in der Erwägung, dass es mit der früheren Politik gegenüber der Russischen Föderation nicht gelungen war, den imperialistischen Bestrebungen des Landes Einhalt zu gebieten, sondern dies nur zu immer verheerenderen Angriffskriegen geführt hat, so dass alles andere als ein Sieg der Ukraine für den Frieden in der Welt, die Menschenrechte und die Demokratie untragbar wäre;
C. in der Erwägung, dass die EU und einige ihrer Mitgliedstaaten auch nach 2014 ihre Politik der engen Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation in zahlreichen Bereichen, insbesondere im Energiebereich, aber auch im Raumfahrtsektor und sogar im militärischen Bereich fortgesetzt haben, obwohl es Forderungen gab, diese Zusammenarbeit zu beenden; in der Erwägung, dass europäische Unternehmen wie Siemens sowie Unternehmen, die am Bau der Kertsch-Brücke beteiligt waren, eklatante Verstöße gegen EU-Sanktionen begangen und dazu beigetragen haben, die Fähigkeiten Russlands zu erhöhen und weitere Aggressionen zu ermöglichen; in der Erwägung, dass solche skandalösen Fälle trotz medialer Aufmerksamkeit nicht ordnungsgemäß untersucht und strafrechtlich verfolgt wurden, was andere Unternehmen abschrecken würde;
D. in der Erwägung, dass die EU elf Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet hat, um seine militärische Kapazitäten zu schwächen und seine Fähigkeit, einen großangelegten Krieg zu führen, zu behindern; in der Erwägung, dass dazu Sanktionen gegen mehr als 1800 Personen, der Ausschluss von zehn führenden russischen Finanzinstituten – einschließlich der größten russischen Bank, der Sberbank – vom internationalen Zahlungsverkehrssystem SWIFT, ein Verbot der Ausfuhr von Gütern und/oder Technologien mit doppeltem Verwendungszweck nach Russland (einschließlich der Durchfuhr) und der Ausfuhr von Drohnenmotoren, Waffen, zivilen Schusswaffen, Munition, Militärfahrzeugen und paramilitärischer Ausrüstung, die Schließung des Luftraums, der Seehäfen und von Straßen der EU für russische Flugzeuge, Schiffe bzw. Transportunternehmen, die Verhängung einer Preisobergrenze für russisches Rohöl und Erdölerzeugnisse, die in Drittländer exportiert werden, sowie ein Verbot der Erbringung von Seeverkehrsdienstleistungen gehören; in der Erwägung, dass diese Sanktionen zwar bis zu einem gewissen Grad die Fähigkeit des Kremls beeinträchtigt haben, seinen grundlosen Krieg zu führen, sie jedoch mit anderen Bemühungen wie der fortgesetzten militärischen Unterstützung der Ukraine einhergehen sollten;
E. in der Erwägung, dass die EU Schätzungen zufolge Reserven der russischen Zentralbank in Höhe von 300 Mrd. EUR und Vermögenswerte russischer Oligarchen in Höhe von 19 Mrd. EUR eingefroren hat, während die USA und andere westliche Verbündete Vermögenswerte in Höhe von mehr als 58 Mrd. USD blockiert oder beschlagnahmt haben, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von Russen befinden, die auf der Sanktionsliste stehen;
F. in der Erwägung, dass viele internationale Unternehmen als Reaktion auf den Angriffskrieg beschlossen haben, sich aus dem russischen Markt zurückzuziehen, aber eine beträchtliche Zahl von Unternehmen mit Sitz in der EU und in den G7-Ländern, insbesondere in Deutschland, Frankreich, Italien, Griechenland, Slowenien, Österreich und Spanien, dennoch weiterhin in Russland tätig sind und investieren und so die russische Kriegswirtschaft unterstützen;
G. in der Erwägung, dass Russland auf Personen und Unternehmen aus Drittländern angewiesen ist, die bereit sind, sein Militär mit Nachschub zu versorgen und es ihm zu ermöglichen, seinen abscheulichen Krieg gegen die Ukraine fortzusetzen; in der Erwägung, dass glaubwürdigen Berichten zufolge weiterhin Waffen und militärische Ausrüstung nicht nur aus Nordkorea und dem Iran, sondern zunehmend auch aus China geliefert werden;
H. in der Erwägung, dass Raiffeisen, der größte westliche Kreditgeber, der unter Putins Regime noch tätig ist, fast die Hälfte seiner Gewinne in den neun Jahren seit Beginn der Aggression Russlands gegen die Ukraine erwirtschaftet hat, wobei die Gewinne 2022 trotz der Aufforderungen an die Bank, ihre Geschäftstätigkeit im Land einzustellen, deutlich gestiegen sind;
I. in der Erwägung, dass die Maßnahmen Russlands zur Umgehung der Sanktionen ausgeklügelter werden, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf von Öl, das nach wie vor die wichtigste Einnahmequelle für die Finanzierung des Krieges darstellt;
J. in der Erwägung, dass die EU-Staaten von Januar bis September 2023 ungefähr die gleiche Menge an russischem Flüssigerdgas (LNG) eingeführt haben wie im selben Zeitraum des Vorjahres, wobei ihre LNG-Einfuhren teilweise um 40 bis 50 % gestiegen sind, während die deutschen Unternehmen Technip und Linde eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung des Projekts „Arctic LNG 2“ gespielt haben, das kürzlich in die US-Sanktionsregelung aufgenommen wurde;
K. in der Erwägung, dass Russland eine sogenannte Schatten-Tankerflotte geschaffen hat, die ohne Versicherung durch westliche Unternehmen und sonstige Dienstleistungen betrieben werden kann, um die von der EU eingeführte Ölobergrenze zu umgehen;
L. in der Erwägung, dass Russland in der Lage ist, eine beträchtliche Zahl der für die Herstellung von ballistischen Raketen und Marschflugkörpern erforderlichen Computerkomponenten zu beschaffen, indem es sein Weltraumprogramm (ROSCOSMOS) nutzt, um Technologien für zivile und militärische Anwendungszwecke zu erwerben;
M. in der Erwägung, dass zahlreiche Unternehmen, unter anderem in Serbien, Armenien, Kasachstan, der Türkei, Indien und China, bereit sind, erhebliche Risiken einzugehen, um die russische Nachfrage nach Gütern zu decken, die unter die EU-Sanktionsregelung fallen;
N. in der Erwägung, dass Russland alternative Einfuhrrouten für Güter mit doppeltem Verwendungszweck – hauptsächlich über China, die Türkei, Zypern und die Vereinigten Arabischen Emirate – geschaffen hat, die zu Drehkreuzen für die Ausfuhr, Wiederausfuhr und Umladung ausländischer Technologie und Ausrüstungsgüter nach Russland geworden sind; in der Erwägung, dass das Volumen dieser Einfuhren bereits das Vorkriegsniveau überschritten hat; in der Erwägung, dass beispielsweise der Wert der Einfuhren von Mikroprozessoren und/oder Halbleitern nach Russland von 1,82 Mrd. USD im Jahr 2021 auf 2,45 Mrd. USD im Jahr 2022 gestiegen ist;
O. in der Erwägung, dass Russland einigen Quellen zufolge im Jahr 2022 unbemannte Luftfahrzeuge aus China, Hongkong, Indien, der Türkei und auch aus EU-Ländern, insbesondere den Niederlanden und Deutschland, eingeführt hat;
P. in der Erwägung, dass Russland, dessen Getreidehandel keinen Sanktionen unterliegt, die Blockade des Schwarzen Meeres für ukrainische Getreideausfuhren genutzt hat, um die Ukraine aggressiv von ihren traditionellen Märkten zu verdrängen und seine eigenen Ausfuhren auszuweiten, und dass Russland weiterhin Getreide exportiert, das aus den besetzten Gebieten der Ukraine gestohlen wurde;
1. bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und versichert, dass es das politische Ziel der EU ist, dass die Ukraine die Invasion siegreich abwehrt und in ihren international anerkannten Grenzen von 1991 wiederhergestellt wird; verurteilt erneut aufs Schärfste den rechtswidrigen, grundlosen und durch nichts zu rechtfertigenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine;
2. fordert, dass Russland und seine Hilfstruppen sämtliche militärischen Handlungen einstellen, insbesondere die genozidalen Angriffe auf Wohngebiete und zivile Infrastrukturen sowie die gewaltsame Verschleppung ukrainischer Kinder in die Russische Föderation und nach Belarus, und dass Russland sämtliche Streitkräfte, Hilfstruppen und militärischen Ausrüstungen vollständig und bedingungslos aus dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abzieht;
3. begrüßt das jüngste Sanktionspaket, das am 2. November 2023 von den Vereinigten Staaten angekündigt wurde, und fordert, dass die restriktiven Maßnahmen, mit denen die Fähigkeit Russlands, seine Aggression fortzusetzen, verringert werden sollen, weiterhin eng abgestimmt werden;
4. fordert die rasche Vorbereitung und Umsetzung eines neuen EU-Sanktionspakets, das die Wirksamkeit der bereits bestehenden restriktiven Maßnahmen sicherstellen und verbessern und es Russland und Drittländern erschweren würde, diese Maßnahmen zu umgehen, und zwar insbesondere durch Folgendes:
a) Verhängung von Maßnahmen zur Unterbrechung sämtlicher Glieder der militärischen Versorgungskette Russlands und gegen externe Akteure, die versuchen könnten, die Kriegsanstrengungen Russlands zu unterstützen, unter anderem durch die Herstellung von Drohnen und Raketen;
b) Einführung zusätzlicher Sanktionen, die auf einflussreiche russische Wirtschaftsakteure abzielen, darunter russische Unternehmen, die nach wie vor auf den EU-Märkten präsent sind, wie etwa Lukoil, sowie durch Verringerung der Zusammenarbeit der EU mit Moskau bei Kernbrennstoffen und Aufnahme der russischen Föderalen Agentur für Atomenergie (Rosatom) in die Sanktionsregelung;
c) Verbot der Einfuhr russischer Diamanten und die Sanktionierung des staatseigenen Unternehmens Alrosa sowie die umfassende Einführung von Systemen zur Verfolgung der Herkunft von Diamanten auf der Grundlage neuer Technologien;
d) verbesserte Durchsetzung der Ölpreisobergrenzen und der Einhaltung der Preisobergrenzen, indem insbesondere vorgeschrieben wird, dass Preisbescheinigungen für russische Ölladungen nur von einer weißen Liste zugelassener Händler ausgestellt werden dürfen, und indem alle Tankschiffe, die europäische Hoheitsgewässer durchqueren, verpflichtet werden, zu überprüfen, ob sie über eine ausreichende Versicherung (P&I-Versicherung) gegen Ölverschmutzung verfügen;
e) Verhängung umfassender Sanktionen gegen alle russischen Öl- und Gasunternehmen, darunter Gazprom, Gazpromneft, Rosneft, Surgutneftegas, Lukoil, Tatneft, Transneft, Sibur, Zarubezhneft und Novatek;
f) Verhängung umfassender Sanktionen gegen Gazprombank, die bislang von den Sanktionen ausgenommen war, um den Energiehandel zu erleichtern;
g) umfassende Besteuerung von Öl- und Gasunternehmen aus dem Westen, die weiterhin in Russland tätig sind;
h) vollständiges Verbot von LNG-Einfuhren aus Russland und jeglicher technologischen Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Unterstützung des LNG-Sektors;
i) Beschränkung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und ihrer künftigen Entwicklung, einschließlich eines Verbots der Wartung von Cloud-Diensten, und Ausweitung der Sanktionen gegen Einrichtungen und Einzelpersonen, die hochmoderne Technologien finanzieren, erforschen, entwickeln oder nach Russland importieren;
j) Unterbindung des Zugangs Russlands zu westlichen Ölfelddiensten (OFS);
k) Verhängung von Sanktionen gegen russische OFS-Unternehmen;
l) Zusammenarbeit mit den OPEC+-Ländern, um zu verhindern, dass die russische Wirtschaft durch Gewinne aus Ölexporten angekurbelt wird;
m) Beschränkung der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, indem die Definitionen harmonisiert werden, welche Waren als Waren mit doppeltem Verwendungszweck gelten, sowie durch eine einheitliche Anwendung der Beschränkungen in den verschiedenen Rechtsordnungen;
n) Anwendung eines strengeren Verfahrens für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen und eine Stärkung der Durchsetzungskapazitäten, mit besonderem Augenmerk auf unter Sanktionen fallende Waren, die an Zwischenhändler und Länder verkauft werden, die eng mit Russland verbunden sind und möglicherweise als Intermediäre für russische Unternehmen fungieren;
o) Beendigung oder Aussetzung der Mitgliedschaft Russlands in internationalen Organisationen, einschließlich des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der Welthandelsorganisation, der Weltzollorganisation, des Internationalen Währungsfonds und durch Sperrung der Teilnahme Russlands an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen;
p) Verhängung sekundärer Sanktionen gegen Unternehmen in Drittländern, die militärische Güter und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck an Russland liefern;
q) sofortige Einstellung der Zusammenarbeit mit Russland im Rahmen des Weltraumprogramms und der Lieferung von Materialien im Zusammenhang mit diesem Programm;
r) Verhängung umfassender Sanktionen gegen die zehn größten russischen Banken – Sberbank, VTB Bank, Gazprombank, Alfa-Bank, Rosselkhozbank (Russische Landwirtschaftsbank), Credit Bank of Moskow, Bank Otkritie, VEB, Promsvyazbank und Sovcombank;
s) Festlegung von Fristen für den Rückzug der verbleibenden ausländischen Banken aus dem russischen Markt, insbesondere der Raiffeisen, der größten westlichen Bank, die noch in Russland tätig ist, sowie durch Androhung von Sekundärsanktionen gegen Drittlandsinstitute, um Schlupflöcher zu schließen;
t) Einwirken auf bedeutende Unternehmen, die weiterhin Güter nach Russland exportieren, und durch eine Aufklärung der Öffentlichkeit über die Verwendung solcher Güter im Krieg gegen die Ukraine, um die betreffenden Unternehmen zu ermutigen, ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und proaktive Maßnahmen zur Unterbindung von Technologietransfers zu ergreifen;
u) Verhängung von Sanktionen gegen zwischengeschaltete Intermediäre und Unternehmen, die zur Umgehung der derzeitigen Sanktionsregelung eingesetzt werden;
5. bedauert die Entscheidung vieler westlicher Unternehmen, weiterhin Geschäfte mit der Russischen Föderation zu machen, wodurch die Bereitschaft ihrer Regierungen in Zweifel gezogen werden kann, sich von der Wirtschaft des diktatorischen Regimes des Aggressors abzukoppeln; fordert von denjenigen, die bisher Profiten vor der sozialen Verantwortung der Unternehmen und dem grundlegenden bürgerlichen Anstand den Vorzug gegeben haben, dass sie sich aus dem russischen Markt zurückziehen und die Gelegenheit nutzen, sich am Plan zum Wiederaufbau der Ukraine zu beteiligen, der das größte Investitionsprojekt in ganz Europa sein wird;
6. fordert die zuständigen Behörden auf, die eklatantsten Verstöße zu untersuchen und zu ahnden, wie die von Siemens getätigte Lieferung von Turbinen auf die besetzte Krim sowie die Unternehmen, die am Bau der Kertsch-Brücke beteiligt waren; betont, dass Unternehmen, die gegen EU-Sanktionen verstoßen, von allen EU-Mitteln ausgeschlossen werden sollten und dass sie uneingeschränkt an den Untersuchung mitwirken und für Abhilfe sorgen sollten;
7. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, enger mit internationalen Partnern zusammenzuarbeiten, um eine weitere Umgehung von Sanktionen durch Russland und Verstöße gegen Ausfuhrkontrollen in ihren jeweiligen Rechtsordnungen zu verhindern; fordert darüber hinaus eine weitere Abstimmung mit den demokratischen Partnern, insbesondere den G7, und begrüßt die jüngsten US-Sanktionen, die darauf abzielen, die Lieferkette Russlands für Güter mit höchster Priorität zu unterbrechen;
8. fordert die Mitgliedstaaten und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, Druck auf Drittstaaten auszuüben, insbesondere diejenigen, die eine EU-Mitgliedschaft oder engere Beziehungen zur EU anstreben, um Russland bei der Umgehung der EU-Sanktionen nicht länger zu unterstützen, und Druck auf Unternehmen und Firmen in diesen Ländern auszuüben, damit sie ihre Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation beenden;
9. betont, dass Belarus diese restriktiven Maßnahmen mittragen sollte; stellt fest, dass sich Belarus trotz zahlreicher Aufforderungen den gegen Moskau verhängten Sanktionen nicht angeschlossen hat, inakzeptable Gewalt gegen belarussische Bürger ausübt, bei der Aggression gegen die Ukraine mit Russland zusammenarbeitet und im Zusammenwirken mit Russland die Migration als politisches Druckmittel einsetzt und von hybriden Mitteln Gebrauch macht, die gegen die Europäische Union gerichtet sind;
10. bekräftigt seine feste Überzeugung, dass Russland für den Wiederaufbau der Ukraine zur Kasse gebeten werden muss, da der für die Aggression Verantwortliche für seine Kriegsverbrechen bezahlen und für sämtliche Schäden aufkommen sollte; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung an die Kommission und die Mitgliedstaaten, bei der Vorbereitung eines multilateralen Mechanismus zur Überwachung, Durchsetzung und Auszahlung der russischen Wiedergutmachung an die Ukraine die Führung zu übernehmen und die Verwendung von Geldern und Vermögenswerten, die infolge der russischen Invasion eingefroren wurden, zu diesem Zweck zu ermöglichen;
11. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, dem Internationalen Strafgerichtshof, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Russischen Föderation und dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine zu übermitteln.
- [1] ABl. L 161 vom 29.5.2014, S. 3.