Entschließungsantrag - B9-0502/2023Entschließungsantrag
B9-0502/2023

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu dem Thema „30 Jahre Kopenhagener Kriterien – zusätzlicher Impuls für die EU-Erweiterungspolitik“

11.12.2023 - (2023/2987(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Pedro Marques, Tonino Picula
im Namen der S&D-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0500/2023

Verfahren : 2023/2987(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0502/2023
Eingereichte Texte :
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B9‑0502/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Thema „30 Jahre Kopenhagener Kriterien – zusätzlicher Impuls für die EU-Erweiterungspolitik“

(2023/2987(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21. und 22. Juni 1993 (die „Kopenhagener Kriterien“),

 unter Hinweis auf die Anträge der Ukraine, der Republik Moldau, Bosnien-Herzegowinas und Georgiens auf Mitgliedschaft in der EU und auf die anschließende Zuerkennung des Status eines Bewerberlandes durch den Europäischen Rat an die Ukraine und die Republik Moldau im Juni 2022 und an Bosnien-Herzegowina im Dezember 2022,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur EU-Erweiterung, zum westlichen Balkan, der Türkei, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine,

 unter Hinweis auf das von der Kommission am 8. November 2023 angenommene Erweiterungspaket,

 unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 23. November 2022 an den Rat, die Kommission und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu der neuen Strategie der EU für die Erweiterung[1],

 gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

 unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 29. und 30. April 1997 zur Anwendung der Konditionalität mit Blick auf die Ausarbeitung einer kohärenten EU-Strategie für die Beziehungen zu den Ländern im westlichen Balkan,

 unter Hinweis auf die am 21. Juni 2003 auf dem Gipfeltreffen EU – Westbalkan von Thessaloniki angenommene Erklärung zu den Aussichten der Länder des westlichen Balkans auf einen Beitritt zur EU,

 unter Hinweis auf die Globale Strategie der EU von 2016, der zufolge eine glaubwürdige Erweiterungspolitik eine strategische Investition in die Sicherheit und den Wohlstand Europas darstellt und bereits in hohem Maße zum Frieden in ehemaligen Kriegsgebieten beigetragen hat,

 gestützt auf Artikel 2 EUV, in dem die Grundprinzipien der Europäischen Union festgelegt sind, einschließlich des Eintretens für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich die Erweiterung als das erfolgreichste außenpolitische Instrument der EU erwiesen hat; in der Erwägung, dass sie sich als sehr wirkungsvolles und erfolgreiches Instrument für die Förderung notwendiger Reformen – sowohl innerhalb der EU als auch in den Bewerberländern – bewährt hat, und zur Förderung des demokratischen Wandels beiträgt; in der Erwägung, dass sie eine strategische, zukunftsorientierte geopolitische Investition in Frieden, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand auf dem europäischen Kontinent ist;

B. in der Erwägung, dass die Staats- und Regierungschefs der EU vor 30 Jahren, am 21. und 22. Juni 1993, in Kopenhagen zusammengekommen sind und eine Reihe von Kriterien für die Mitgliedschaft in der EU angenommen haben, unter anderem in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, die Achtung und den Schutz von Minderheiten, eine funktionierende Marktwirtschaft und die Fähigkeit, den Besitzstand der EU wirksam umzusetzen;

C. in der Erwägung, dass acht von den zehn Ländern, die derzeit eine Aufnahme in die EU anstreben, den Status von Bewerberländern haben; in der Erwägung, dass einige von ihnen diesen Status bereits seit vielen Jahren haben; in der Erwägung, dass sich diese Bewerberländer in verschiedenen Phasen des Beitrittsprozesses und der Verhandlungen befinden;

D. in der Erwägung, dass die Kommission am 8. November 2023 empfohlen hat, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine, der Republik Moldau und unter bestimmten Bedingungen mit Bosnien und Herzegowina aufzunehmen; in der Erwägung, dass sie empfohlen hat, Georgien den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen; in der Erwägung, dass der Europäische Rat am 14. und 15. Dezember 2023 über diese Empfehlung entscheiden wird;

E. in der Erwägung, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine die geopolitische Landschaft erheblich verändert hat und der Erweiterung der Europäischen Union eine neue geostrategische Bedeutung verliehen hat, wodurch die Bedeutung der Erweiterungspolitik der EU weiter zugenommen hat;

F. in der Erwägung, dass die Erweiterung ein für alle Seiten vorteilhafter Prozess ist, durch den umfassende Reformen und der demokratische Wandel in Bewerberländern und möglichen Bewerberländern wirksam gefördert werden; in der Erwägung, dass frühere Erweiterungsrunden den Binnenmarkt erfolgreich gestärkt, das Wirtschaftswachstum gefördert und den globalen Einfluss der EU vergrößert haben;

G. in der Erwägung, dass die EU aus früheren Erweiterungen wichtige Lehren gezogen hat, insbesondere die Notwendigkeit einer verstärkten Konditionalität, einer strikten Umsetzung von Reformen und wirksamer Überwachungsmechanismen;

H. in der Erwägung, dass die Reform der EU-Verträge, insbesondere vereinfachte Beschlussfassungsverfahren und neue Zuständigkeiten, um der EU mehr Handlungsfähigkeit zu verleihen, parallel zu den laufenden Beitrittsverhandlungen erörtert und angenommen werden muss; in der Erwägung, dass der Mechanismus zur Sicherstellung der Einhaltung der Grundsätze und Grundwerte sowie des Besitzstands der EU ebenfalls parallel zur nächsten Erweiterung gestärkt werden muss; in der Erwägung, dass eine reformierte und besser funktionierende EU sowohl im Interesse der derzeitigen als auch der künftigen Mitgliedstaaten liegt;

I. in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit ihrer Erweiterungspolitik davon abhängen, ob die EU in der Lage ist, einen fairen, strengen und transparenten Beitrittsprozess sicherzustellen und gleichzeitig die einzigartigen Umstände und individuellen Fortschritte jedes Bewerberlandes anzuerkennen; in der Erwägung, dass dies eine starke Fokussierung auf die grundlegenden Fragen, nämlich Rechtsstaatlichkeit, demokratische Standards, Grundrechte und Grundfreiheiten sowie Wirtschaftsreformen, mit der schrittweisen Einführung von Bewerberländern in verschiedene Bereiche der EU einhergehen sollte, um die Reformdynamik aufrechtzuerhalten und den Bürgern zu ermöglichen, die Vorteile der Erweiterung frühzeitig zu erkennen;

J. in der Erwägung, dass die Bewerberländer durch eine Angleichung an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zeigen müssen, dass sie auch die Grundwerte achten;

K. in der Erwägung, dass die EU ihre an Bedingungen geknüpfte technische und finanzielle Unterstützung für grundlegende Reformen, die Beilegung bilateraler Streitigkeiten und die regionale Wirtschaftsintegration in den Bewerberländern erheblich aufstocken sollte;

L. in der Erwägung, dass die Erweiterung auch für die finanzielle Tragfähigkeit der EU eine große Herausforderung ist, insbesondere im Hinblick auf die Kohäsions- und Agrarpolitik; in der Erwägung, dass der derzeitige und der nächste mehrjährige Finanzrahmen erheblich gestärkt werden sollten, um die EU-Erweiterung zu ermöglichen;

M. in der Erwägung, dass die Rolle des Europäischen Parlaments im gesamten Erweiterungsprozess gestärkt werden sollte;

1. begrüßt das Erweiterungspaket 2023 der Kommission und die Empfehlung der Kommission, Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine, Moldau und Bosnien und Herzegowina aufzunehmen und Georgien den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen;

2. fordert den Europäischen Rat auf, in diesem Sinne zu handeln und auf seinem Gipfeltreffen im Dezember 2023 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit den drei Ländern zu beschließen und Georgien den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen; stellt fest, dass es für die EU eine historische Herausforderung ist, ihren Verpflichtungen gegenüber den Ländern des westlichen Balkans sowie gegenüber der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien nachzukommen;

3. bedauert zutiefst die Erklärungen des ungarischen Ministerpräsidenten zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und zur Änderung der Politik des Landes gegenüber dem Kosovo; weist den Rat auf die möglichen negativen Folgen der Übernahme des EU-Ratsvorsitzes durch Ungarn im Juli 2024 hin;

4. fordert den Europäischen Rat auf, bei der Bewertung der von den Bewerberländern für den EU-Beitritt erzielten Fortschritte und bei der Entscheidung über weitere Schritte den anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu berücksichtigen, der erhebliche Auswirkungen auf die unmittelbaren Nachbarländer der Ukraine sowie auf die Stabilität, die Sicherheit und den Wohlstand des gesamten europäischen Kontinents hat und daher eine langfristige politische Vision und mutige Entscheidungen erfordert, die die strategische Bedeutung der europäischen Einheit und damit der EU-Erweiterung widerspiegeln;

5. vertritt die Auffassung, dass die Erweiterung für die EU von höchster strategischer Bedeutung ist, und das umso mehr angesichts des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine; betont, dass eine verbesserte Erweiterungspolitik zum stärksten geopolitischen Instrument geworden ist, das der EU zur Verfügung steht;

6. begrüßt die Bemühungen der Behörden der beitrittswilligen Länder, eine Reformagenda voranzubringen, und legt ihnen nahe, ihre Anstrengungen zu verstärken, um im Einklang mit den Empfehlungen der Kommission Fortschritte auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft zu erzielen; erwartet im kommenden Zeitraum konkrete Fortschritte im Rahmen des von der EU unterstützten Dialogs zwischen Belgrad und Pristina und erwartet von den beteiligten Parteien, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen;

7. bekundet sein nachdrückliches Bekenntnis zur Erweiterungspolitik als Schlüsselinstrument zur Förderung von Frieden, Stabilität und gemeinsamen Werten in Europa sowie zu den Kopenhagener Kriterien, die die wichtigsten Kriterien für die EU-Mitgliedschaft darstellen; fordert die Kommission auf, für die fortdauernde Wirksamkeit, Fairness und Transparenz des Beitrittsprozesses zu sorgen, auch im Rahmen der Bewertung der Fortschritte der Bewerberländer bei der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien;

8. unterstreicht, dass der Beitritt zur EU stets auf einem leistungsabhängigen Verfahren beruhen muss, in dessen Rahmen jedes Bewerberland anhand seiner eigenen Verdienste bei der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien, insbesondere der Kriterien der Sicherstellung der uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, bewertet wird; betont die absolute Priorität der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in allen Bewerberländern und möglichen Bewerberländern, die nach wie vor eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine EU-Mitgliedschaft ist und durch die sichergestellt werden soll, dass eine Erweiterung der EU die Europäische Union und ihren Binnenmarkt stärkt und nicht schwächt;

9. fordert einen robusten Überwachungsmechanismus für die von den Bewerberländern durchgeführten Reformen und erzielten Fortschritte im Hinblick auf die Erfüllung aller politischen Kriterien; fordert insbesondere die Einrichtung eines spezifischen und wirksamen Überwachungsmechanismus für den Schutz der Grundwerte und die finanziellen Interessen der EU im Zusammenhang mit den Beitrittsverfahren; bekräftigt in dieser Hinsicht seine Forderungen, die Bewerberländer in den Rechtsstaatlichkeitsmechanismus der EU und die damit zusammenhängende jährliche Berichterstattung einzubeziehen, was einen Anreiz zur Erfüllung aller politischen Kriterien schaffen könnte; fordert, dass der Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit und der Grundsätze und Grundwerte der EU sowie die Überwachungskapazität zur Sicherstellung der Konformität im Vorfeld der nächsten Erweiterung gestärkt werden; betont, dass ein breiter angelegter Konditionalitätsmechanismus erforderlich ist, der den gesamten Unionshaushalt und alle in Artikel 2 EUV festgelegten Grundwerte der EU abdeckt;

10. begrüßt, dass derart viele Länder das Interesse und den politischen Willen zeigen, der EU beizutreten, und würdigt die ernsthaften Anstrengungen der Bewerberländer, die Anforderungen für die Mitgliedschaft zu erfüllen; bekräftigt sein uneingeschränktes Eintreten für die künftige Mitgliedschaft der Bewerberländer in der EU; hält es für notwendig, klare Fristen für den Abschluss der Verhandlungen mit den Beitrittsländern bis spätestens Ende des laufenden Jahrzehnts festzulegen; betont, dass es kein beschleunigtes Verfahren für die Mitgliedschaft geben sollte; hebt hervor, dass es im Zusammenhang mit den Grundwerten keine Abkürzungen geben darf;

11. bekräftigt seine Forderung, einen Konvent zur Überprüfung der EU-Verträge einzuberufen, um die Handlungsfähigkeit der EU zu verbessern, indem eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit eingeführt wird, auch bei Beschlüssen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik und in Bereichen, die für den Beitrittsprozess relevant sind; fordert insbesondere die Abschaffung des Erfordernisses der Einstimmigkeit bei der Entscheidung über die Aufnahme der Verhandlungen sowie die Eröffnung und Schließung einzelner Verhandlungscluster und -kapitel, betont jedoch, dass die endgültige Entscheidung über den Beitritt jedes Bewerberlandes weiterhin einstimmig erfolgen sollte;

12. weist darauf hin, dass Fortschritte bei der Überwindung des Erfordernisses der Einstimmigkeit auch durch die vollständige Ausschöpfung des Potenzials des Vertrags von Lissabon möglich wären; betont, dass die Reformen parallel zu den Beitrittsverhandlungen mit Bewerberländern das wirksame Funktionieren einer erweiterten Union als Ganzes sicherstellen würden, und die EU darauf vorbereiten würden, innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens neue Mitglieder aufzunehmen;

13. betont, dass man durch die institutionellen und finanziellen Reformen in Europa die Handlungsfähigkeit der EU verbessern und eine gute Regierungsführung, Funktionsweise und Tragfähigkeit fördern sollte; stellt fest, dass Reformen erforderlich sind, um die Fähigkeit der EU und ihrer Organe zu stärken, neue Mitglieder aufzunehmen und ihre erfolgreiche Integration zu fördern;

14. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Integration von Ländern zu beschleunigen, die sich strategisch orientieren und sich entschlossen für EU-bezogene Reformen, demokratische Konsolidierung, Grundwerte und eine Abstimmung im Bereich der Außenpolitik einsetzen; bekräftigt, dass der Beitritt erst erfolgen kann, wenn sich ein Land den EU-Sanktionen gegen den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine anschließt;

15. fordert die Einführung von Bedingungen für Beitrittsländer, die positive Auswirkungen haben, wenn die Länder Fortschritte erzielen, z. B. durch den Zugang zur EU-Maßnahmen, und negative Auswirkungen im Falle von Rückschritten oder dauerhaft ausbleibenden Fortschritten, insbesondere die Aussetzung der Beitrittsverhandlungen und der Heranführungshilfe; fordert insbesondere, dass eine strengere und besser durchsetzbare Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Verwendung solcher Mittel eingeführt wird;

16. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich aktiv für die Lösung von Konflikten und die Förderung gutnachbarlicher Beziehungen in den Beitrittsländern einzusetzen; bedauert, dass ungelöste bilaterale und regionale Streitigkeiten genutzt werden, um die Beitrittsprozesse von Bewerberländern zu blockieren oder erheblich zu verzögern, und fordert die Einführung eines offiziellen Mechanismus für die Beilegung und Schlichtung dieser Streitigkeiten, um ihre Beilegung unabhängig vom Beitritt zur Union zu unterstützen;

17. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung der Öffentlichkeit erheblich zu verstärken und die Bemühungen um strategische Kommunikation gemeinsam mit den Behörden in den Beitrittsländern zu verbessern, um die Bürger sowohl in den EU-Mitgliedstaaten als auch in den Bewerberländern über die Vorteile und Herausforderungen der Erweiterungspolitik zu informieren und sie einzubeziehen;

18. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Medienkompetenz, die Unabhängigkeit der Medien und die Zivilgesellschaft in Bewerberländern und möglichen Bewerberländern weiterhin zu unterstützen, um die demokratischen Institutionen und Werte zu stärken; betont, wie wichtig es ist, die Organisationen der Zivilgesellschaft strukturell in den Erweiterungsprozess einzubeziehen;

19. ist der Auffassung, dass eine stärkere parlamentarische Aufsicht über die Erweiterungspolitik der EU erforderlich ist; besteht darauf, dass die Rolle des Parlaments im gesamten Beitrittsprozess gestärkt wird, auch indem ihm gestattet wird, die Fortschritte der Bewerberländer in allen Politikbereichen umfassend zu prüfen; fordert, in Erwägung zu ziehen, einen EU-Chefunterhändler zu ernennen, um im Rahmen eines umfassenden Mandats Verhandlungen für jedes Land zu führen, der dem Europäischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig wäre;

20. bekräftigt seine Forderung nach einer innovativen, komplementären und flexiblen Interaktion zwischen der Umsetzung laufender Abkommen, wie der Assoziierungsabkommen, und dem Prozess der Beitrittsverhandlungen, die es den Bewerberländern ermöglicht, sich auf der Grundlage eines Aktionsplans mit prioritären Maßnahmen und einschlägiger bereichsspezifischer Programme schrittweise in den EU-Binnenmarkt zu integrieren, und durch die die Länder Zugang zu einschlägigen EU-Mitteln erhalten, damit die Bürgerinnen und Bürger der Bewerberländer die Vorteile des Beitritts schon während des Prozesses und nicht erst nach dessen Abschluss nutzen können;

21. betont, dass das Politische und Sicherheitspolitische Komitee bei der Vorbereitung der Beschlüsse im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich restriktiver Maßnahmen, eine entscheidende Rolle spielt, und dass die Bewerberländer für die EU-Mitgliedschaft systematisch aufgefordert werden, sich den restriktiven Maßnahmen der EU anzuschließen;

22. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie den Regierungen und Parlamenten der Beitrittsländer zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 12. Dezember 2023
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