Entschließungsantrag - B9-0531/2023Entschließungsantrag
B9-0531/2023

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zum versuchten Staatsstreich in Guatemala

12.12.2023 - (2023/3031(RSP))

eingereicht im Anschluss an eine Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission/Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Angel Dzhambazki, Hermann Tertsch
im Namen der ECR-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0526/2023

Verfahren : 2023/3031(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0531/2023
Eingereichte Texte :
B9-0531/2023
Aussprachen :
Angenommene Texte :

B9‑0531/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments zum versuchten Staatsstreich in Guatemala

(2023/3031(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Guatemala,

 unter Hinweis auf die Erklärungen der EU-Wahlbeobachtungsmission für Guatemala und der Wahlbeobachtungsmission der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS),

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass Bernardo Arévalo, Vorsitzender der Partei Movimiento Semilla, am 20. August 2023 die Präsidentschaftswahl in Guatemala gewonnen hat; in der Erwägung, dass der Sieg am selben Tag vom Obersten Wahlgericht bestätigt wurde;

B. in der Erwägung, dass das Wählerverzeichnis ebenfalls am selben Tag beschlossen hat, den Rechtsstatus des Movimiento Semilla auszusetzen; in der Erwägung, dass das Oberste Wahlgericht am 3. September 2023 die Aussetzung der Partei Movimiento Semilla aufgehoben hat, wodurch der Weg für Bernardo Arévalo frei wurde, offiziell das Amt des Präsidenten zu übernehmen;

C. in der Erwägung, dass das in Guatemala beobachtete antidemokratische Verhalten dem klaren Willen des guatemaltekischen Volkes zuwiderläuft und das Bekenntnis Guatemalas zur Interamerikanischen Demokratischen Charta schmälert;

D. in der Erwägung, dass dem guatemaltekische Migrationsinstituts zufolge drei Richter des Obersten Wahlgerichts das Land verlassen haben, nachdem das Parlament beschlossen hat, ihnen im Rahmen einer gegen die Organisation gerichtete Untersuchung hinsichtlich dem Kauf und der betrügerischen Verwendung eines Computerprogramms die Immunität zu entziehen; in der Erwägung, dass das Oberste Wahlgericht darauf bestanden hat, dass das Verfahren zur Aufhebung der Immunität der Richter rechtswidrig sei, da sie nie darüber informiert wurden, Parteien in einem Rechtsstreit zu sein;

E. in der Erwägung, dass das Oberste Wahlgericht die politische Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft angeprangert hat, die die Ergebnisse der letzten Wahl aufheben will; in der Erwägung, dass das Oberste Wahlgericht die Ergebnisse der diesjährigen Präsidentschaftswahl für unumstößlich erklärt hat, nachdem sich die Staatsanwaltschaft offen für die Annullierung der Wahl ausgesprochen hat;

F. in der Erwägung, dass das Oberste Wahlgericht vor einem Zusammenbruch der verfassungsmäßigen Ordnung gewarnt hat, wenn der gewählte Präsident Bernardo Arévalo und seine Vizepräsidentin Karin Herrera nicht am 14. Januar 2024 ihr Amt antreten; in der Erwägung, dass auch die OAS die Erklärungen der Staatsanwaltschaft als versuchten Staatsstreich verurteilt hat;

G. in der Erwägung, dass in Guatemala in den letzten Jahren eine Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechtsverletzungen, mangelnde Unabhängigkeit der Justiz und Straflosigkeit bei der Bekämpfung von Korruption, die zu den Hauptursachen für die Auswanderung aus Guatemala gehört, zu verzeichnen waren;

1. betont, dass die internationale Gemeinschaft und ihre Wahlbeobachtungsgremien den Willen der Bevölkerung Guatemalas bestätigt haben;

2. ist zutiefst besorgt über die alarmierenden und in dieser Form noch nicht aufgetretenen Aktivitäten bestimmter Personen und Gruppen, die darauf abzielen, die Ergebnisse der freien und fairen Wahlen in Guatemala zu unterlaufen;

3. bekundet seine Unterstützung für den friedlichen politischen Wechsel in Guatemala; fordert die Staatsanwaltschaft auf, die reibungslose Übergabe der Amtsgeschäfte an den gewählten Präsidenten, der der Korruption in Guatemala den Kampf angesagt hat, nicht länger zu behindern;

4. fordert alle politischen Parteien, staatlichen Stellen und Institutionen Guatemalas auf, die Unverletzlichkeit des Wahlvorgangs zu achten und den guatemaltekischen Bürgerinnen und Bürgern ihre bürgerlichen und politischen Rechte, darunter auch den Schutz der gewählten Amtsträger, im Einklang mit den internationalen und regionalen Normen und den nationalen Gesetzen zu garantieren;

5. ist beunruhigt über die fortwährenden Versuche, den Bediensteten des Obersten Wahlgerichts ihre Immunität zu entziehen, und über die beispiellosen Razzien in ihren Büros und Lagern, in denen die Ergebnisse der Wahl aufbewahrt werden; bekräftigt seine Unterstützung für die derzeitige Tätigkeit der Sondermission der OAS, die im Einklang mit dem Mandat des Ständigen Rates der OAS den Präsidentschaftswechsel begleiten soll;

6. ist besorgt über die willkürliche Inhaftierung von Staatsanwälten, Richtern, unabhängigen Journalisten und Menschenrechtsverteidigern;

7. fordert die staatlichen Stellen Guatemalas auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechtsstaatlichkeit, die Achtung der demokratischen Grundsätze und den Willen des guatemaltekischen Volkes zu wahren;

8. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Europarat und dem amtierenden Präsidenten sowie der Regierung und dem Parlament Guatemalas und der Organisation Amerikanischer Staaten zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2023
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