ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der anhaltenden Unterdrückung der demokratischen Kräfte in Venezuela und den Übergriffen gegen die Präsidentschaftskandidatin María Corina Machado
5.2.2024 - (2024/2549(RSP))
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung
Gabriel Mato, Michael Gahler, Cláudia Monteiro de Aguiar, Leopoldo López Gil, Francisco José Millán Mon, Javier Zarzalejos
im Namen der PPE-Fraktion
Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0097/2024
B9‑0097/2024
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der anhaltenden Unterdrückung der demokratischen Kräfte in Venezuela und den Übergriffen gegen die Präsidentschaftskandidatin María Corina Machado
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere Menschenrechtsverträge und -instrumente der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 29. Januar 2024 zum Ausschluss von Oppositionspolitikern in Venezuela,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Generalsekretariats der Organisation Amerikanischer Staaten vom 28. Januar 2024 zu den jüngsten Ereignissen in Venezuela,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Sprechers des US-Außenministeriums vom 27. Januar 2024 zu den Urteilen des Obersten Gerichtshofs Venezuelas und zum Abkommen von Barbados,
– unter Hinweis auf den ersten Bericht der unabhängigen internationalen Ermittlungsmission der Vereinten Nationen betreffend die Bolivarische Republik Venezuela, der am 16. September 2020 veröffentlicht wurde,
– unter Hinweis auf die Verfassung Venezuelas,
– gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Wahl, die 2024 in Venezuela stattfindet, ein Wendepunkt in Richtung einer Rückkehr zur Demokratie in dem Land hätte sein können; in der Erwägung, dass die bürgerlichen und politischen Rechte in Venezuela nach wie vor verletzt werden, was zu jahrelanger Instabilität und Gewalt geführt hat; in der Erwägung, dass sich bislang mehr als sieben Millionen Menschen gezwungen sahen, das Land zu verlassen;
B. in der Erwägung, dass die Information der Öffentlichkeit, das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sowie das Versammlungsrecht systematisch eingeschränkt werden;
C. in der Erwägung, dass das Maduro-Regime und die demokratische Opposition in Venezuela am 17. Oktober 2023 zwei Abkommen unterzeichneten, die als Abkommen von Barbados bekannt sind und in denen unter anderem die Förderung der politischen Rechte und von Wahlgarantien für alle sowie die Freilassung politischer Gefangener behandelt wurden;
D. in der Erwägung, dass María Corina Machado am 22. Oktober 2023 bei den Vorwahlen mit mehr als 92 % der Stimmen zur Präsidentschaftskandidatin der demokratischen Opposition gewählt wurde;
E. in der Erwägung, dass María Corina Machado und einige ihrer Mitarbeiter – darunter Juan Freites, Luis Camacaro und Guillermo López, die rechtswidrig inhaftiert wurden – sowie Organisationen der Zivilgesellschaft, nichtstaatliche Organisationen und andere politische Akteure der demokratischen Opposition über mehrere Monate hinweg Zielscheibe willkürlicher, politisch motivierter Manöver waren, die darauf abzielten, sie von der Ausübung öffentlicher Ämter auszuschließen; in der Erwägung, dass beim Prozess zur Rehabilitierung von María Corina Machado grundlegende Aspekte missachtet wurden, da sie weder eine Kopie der gegen sie erhobenen Anschuldigungen noch die Möglichkeit erhielt, auf diese Anschuldigungen zu reagieren; in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof des Regimes auf seiner Website eine Zusammenfassung seiner Entscheidung veröffentlicht hat, die keine Rechtsgrundlage hat; in der Erwägung, dass in der Verfassung Venezuelas festgelegt ist, dass die politischen Rechte von Personen nicht durch Verwaltungsentscheidungen eingeschränkt werden dürfen und dass Personen durch solche Entscheidungen nicht von der Ausübung eines öffentlichen Amtes ausgeschlossen werden dürfen; in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof des Regimes daher nicht in der Lage war, in dieser Angelegenheit ein verfassungskonformes Urteil zu erlassen;
F. in der Erwägung, dass diese willkürlichen Entscheidungen mit der Zusage der Vertreter von Nicolás Maduro, 2024 eine im Zeichen des Wettbewerbs stehende Präsidentschaftswahl in Venezuela abzuhalten, nicht vereinbar sind und im Widerspruch zu den Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission stehen sowie das Recht des venezolanischen Volks, ihre Vertreterinnen und Vertreter zu wählen, stark einschränken;
G. in der Erwägung, dass das Maduro-Regime dem leitenden Wahlbeobachter der EU die Einreise nach Venezuela zur Präsentation seines Abschlussberichts über die Regional- und Kommunalwahlen von 2021 verweigerte, da die EU-Wahlbeobachtungsmission zuvor des Landes verwiesen worden war;
H. in der Erwägung, dass das Maduro-Regime Ende 2023 einen internationalen Konflikt mit dem Nachbarland Guyana über das Gebiet der Region Essequibo inszenierte, ein nationales Scheinreferendum über die Souveränität des Gebiets abhielt und durch die Mobilisierung von Truppen die regionalen Spannungen unnötig verschärfte; in der Erwägung, dass es sich dabei um den Versuch handelte, die Aufmerksamkeit unter anderem von der anhaltenden internen Unterdrückung der demokratischen Opposition abzulenken;
I. in der Erwägung, dass das Regime über den Generalstaatsanwalt frei erfundene Vorwürfe des Hochverrats und der Beteiligung an einem Mordanschlag gegen mehrere Personen – darunter die Menschenrechtsverteidigerin Tamara Sujú, die Journalistin Sebastiana Barráez, der ehemalige Bürgermeister von Caracas Antonio Ledezma, der Spitzenpolitiker Leopoldo López, der ehemalige Interimspräsident Venezuelas Juan Guaidó und der ehemalige Bürgermeister David Smolansky – erhoben hat, und zwar nur deshalb, weil sie von ihrer Freiheit Gebrauch gemacht hatten, sich gegen das Regime auszusprechen;
1. verurteilt aufs Schärfste die Versuche, die Präsidentschaftskandidatin der demokratischen Opposition, María Corina Machado, und andere Personen, wie etwa Henrique Capriles, von der Ausübung eines öffentlichen Amtes auszuschließen;
2. betont, dass die Erklärung des Obersten Gerichtshofs des Regimes verfassungswidrig und rechtswidrig ist, da sie auf willkürlichen und politisch motivierten Anschuldigungen beruht, und dass das angewandte Verfahren nicht mit dem Gesetz im Einklang stand; betont, dass die Präsidentschaftskandidatin der demokratischen Opposition, María Corina Machado, weder eine Kopie der gegen sie erhobenen Anschuldigungen noch die Möglichkeit erhielt, auf diese Anschuldigungen zu reagieren; ist daher der Ansicht, dass die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs des Regimes weder eine rechtliche Grundlage noch Rechtsgültigkeit hat und dass María Corina Machado nach wie vor das Recht hat, bei der Wahl zu kandidieren;
3. ist der Ansicht, dass diese Handlungen eindeutig einen Versuch der politischen Verfolgung durch ein diktatorisches Regime darstellen, durch den die bürgerlichen und politischen Rechte des venezolanischen Volkes verletzt werden, und dass diese vorhersehbaren Handlungen, insbesondere angesichts der Vorgeschichte des Regimes, erneut jede Aussicht auf freie und faire Wahlen zunichtemachen;
4. verurteilt die unablässigen Versuche des Regimes, den Wahlvorgang zu beeinträchtigen; fordert alle Parteien nachdrücklich auf, die Abkommen von Barbados einzuhalten und zu achten, da sie einen klaren Fahrplan für die Rückkehr zu Demokratie und Stabilität darstellen;
5. weist auf die entsetzlichen sozialen, wirtschaftlichen und humanitären Bedingungen hin, die in Venezuela seit Jahren herrschen und die die Bevölkerung Venezuelas schon zu lange erdulden muss; verurteilt aufs Schärfste die anhaltende Unterdrückung, die systematische Folter und die Verletzungen der Menschenrechte sowie der bürgerlichen und politischen Rechte in dem Land; verurteilt die anhaltenden Übergriffe gegen das venezolanische Volk und gegen Menschenrechtsverteidiger;
6. fordert, dass bei Benennungen in den Nationalen Wahlrat Venezuelas ein unabhängiges Nominierungsverfahren angewandt wird;
7. würdigt die Bemühungen der Opposition, als demokratische Lösung für Venezolaner im In- und Ausland Vorwahlen zu organisieren; fordert die Staatsorgane Venezuelas nachdrücklich auf, die Voraussetzungen für faire, freie, inklusive und transparente Wahlen zu schaffen; weist darauf hin, dass María Corina Machado die einzige annehmbare und legitime Kandidatin ist, die dem Regime im Namen der demokratischen Oppositionskräfte die Stirn bieten kann, und die einzige, die bei den Vorwahlen die Unterstützung einer überwältigenden Mehrheit der Wähler erhalten hat; weist darauf hin, dass die EU und die internationale Gemeinschaft keinen alternativen Kandidaten aus den Reihen der demokratischen Opposition, der gegen den vom Regime aufgestellten Kandidaten antreten soll, akzeptieren sollten und auch nicht akzeptieren können;
8. unterstützt uneingeschränkt die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs zu den vom venezolanischen Regime ausgehenden umfangreichen Verbrechen und Repressionen und fordert die EU auf, die aktuell im Rahmen des Römischen Statuts geprüften Ermittlungen zu den mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in dem Land zu unterstützen, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können;
9. fordert die EU auf, die Rückkehr zur Demokratie in Venezuela zu unterstützen und das venezolanische Regime dazu zu drängen, alle politischen Gefangenen freizulassen;
10. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Sanktionen gegen das Maduro-Regime nicht zu lockern, und besteht vielmehr darauf, dass die Sanktionen verschärft werden sollten, bis das Regime sich eindeutig und dauerhaft zur Wahrung grundlegender demokratischer Standards, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte verpflichtet; fordert weitere gezielte Sanktionen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (Magnitski-Gesetz der EU) gegen die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs des Regimes und gegen alle anderen Personen, die dem Regime angehören oder nahestehen und für Menschenrechtsverletzungen in Venezuela verantwortlich sind;
11. ist der Ansicht, dass die EU nur dann eine Wahlbeobachtungsmission zu der Präsidentschaftswahl in Venezuela entsenden kann, wenn María Corina Machado als Spitzenkandidatin der demokratischen Opposition zu dieser Wahl antritt und wenn die Mindestbedingungen für freie, transparente und faire Wahlen erfüllt sind; ist der Ansicht, dass diese Mindestbedingungen für die Wahl nach dem Verstoß gegen die Abkommen von Barbados keineswegs erfüllt sind;
12. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Teilnehmern des Gipfeltreffens der Union und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, der Organisation Amerikanischer Staaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den Staatsorganen Venezuelas zu übermitteln.