Entschließungsantrag - B9-0107/2024Entschließungsantrag
B9-0107/2024

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu der anhaltenden Unterdrückung der demokratischen Kräfte in Venezuela und den Übergriffen gegen die Präsidentschaftskandidatin María Corina Machado

5.2.2024 - (2024/2549(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Jordi Cañas, Dita Charanzová, José Ramón Bauzá Díaz, Malik Azmani, Katalin Cseh, Olivier Chastel, Petras Auštrevičius, Izaskun Bilbao Barandica, Nicola Danti, Karin Karlsbro, Michael Kauch, Ilhan Kyuchyuk, Karen Melchior, Javier Nart, Urmas Paet, Dragoş Pîslaru, Frédérique Ries, María Soraya Rodríguez Ramos, Dragoş Tudorache
im Namen der Renew-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0097/2024

Verfahren : 2024/2549(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0107/2024
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B9-0107/2024
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B9‑0107/2024

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der anhaltenden Unterdrückung der demokratischen Kräfte in Venezuela und den Übergriffen gegen die Präsidentschaftskandidatin María Corina Machado

(2024/2549(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela,

 unter Hinweis auf die Erklärung der Sprecherin des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 29. Januar 2024 zum Ausschluss von Oppositionspolitikern,

 unter Hinweis auf das von der Regierung Maduro und dem venezolanischen Oppositionsbündnis Plataforma Unitaria im Oktober 2023 unterzeichnete Teilabkommen über die Förderung der politischen Rechte und Wahlgarantien für alle (Abkommen von Barbados),

 unter Hinweis auf den Abschlussbericht der EU-Wahlbeobachtungsmission in Venezuela vom 22. Februar 2022 mit dem Titel „Regional and municipal elections 21 November 2021“ (Regional- und Kommunalwahlen am 21. November 2021) und die Erklärung des Vorsitzenden der Wahlbeobachtungsdelegation des Europäischen Parlaments, Jordi Cañas, vom 23. November 2021 zu den Regional- und Kommunalwahlen in Venezuela im Jahr 2021,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass sich die Parteien im Rahmen des Abkommens von Barbados verpflichtet haben, das Recht jedes politischen Akteurs, seinen Kandidaten für die Präsidentschaftswahl frei und im Einklang mit ihren internen Mechanismen auszuwählen, anzuerkennen und zu achten;

B. in der Erwägung, dass die Oppositionskandidatin María Corina Machado im Oktober 2023 die Vorwahl zur Präsidentschaftswahl mit 92,35 % der Stimmen für die Plataforma Unitaria gewann;

C. in der Erwägung, dass das Oberste Gericht Venezuelas am 26. Januar 2024 das willkürliche Verbot bestätigt hat, das die Präsidentschaftskandidatin María Corina Machado daran hindert, ein Amt zu bekleiden und ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahl, die voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 abgehalten wird, anzumelden;

D. in der Erwägung, dass das Maduro-Regime im Laufe der Jahre mehrere andere Oppositionspolitiker ausgeschlossen hat, um politischen Wandel zu verhindern, darunter Henrique Capriles, der bereits zweimal für das Amt des Präsidenten kandidierte und dessen Ausschluss in demselben Urteil des Obersten Gerichts ebenfalls bestätigt wurde;

E. in der Erwägung, dass das Recht der Venezolaner, ihre Vertreter zu wählen, durch den fortgesetzte willkürlichen Ausschluss von Kandidaten der Opposition durch die Verwaltungsbehörden stark eingeschränkt wird;

F. in der Erwägung, dass das Regime vor dem bestätigten Ausschluss von María Corina Machado unentwegt Mitglieder ihrer Partei und ihres Wahlkampfteams sowie andere politische Gegner verfolgte und die Arbeit von Rechtsanwälten und Menschenrechtsverteidigern unter Strafe stellte;

G. in der Erwägung, dass Roberto Abdul, ein Mitglied der Kommission, die die Vorwahl der Opposition plante, am 6. Dezember 2023 wegen angeblichen Hochverrats verhaftet wurde; in der Erwägung, dass zur gleichen Zeit Haftbefehle gegen Henry Alviarez, Claudia Macero und Pedro Urruchurtu, Mitglieder der Partei Vente Venezuela, wegen angeblicher Straftaten wie Hochverrat, Verschwörung und Geldwäsche erlassen wurden;

H. in der Erwägung, dass María Corina Machado am 23. Januar 2024 während einer öffentlichen Kundgebung die Festlegung des Wahlkalenders forderte; in der Erwägung, dass am selben Tag drei regionale politische Koordinatoren ihrer Partei Vente Venezuela – Guillermo López, Luis Camacaro und Juan Freites – inhaftiert wurden und seitdem als vermisst gelten;

I. in der Erwägung, dass am 22. Januar 14 Haftbefehle gegen Zivilisten und ehemalige Militärangehörige im Exil – darunter die Menschenrechtsaktivistin und Rechtsanwältin Tamara Sujú und die Journalistin Sebastiana Barráez – wegen angeblicher Verschwörung gegen die Regierung ausgestellt wurden;

J. in der Erwägung, dass das venezolanische Parlament, das vom Maduro-Regime kontrolliert wird, ein neues Gesetz über die Finanzierung und Leistung von nichtstaatlichen Organisationen vorbereitet hat, um die Möglichkeiten der Zivilgesellschaft, sich zu organisieren und ihre Rechte zu verteidigen, einzuschränken;

K. in der Erwägung, dass Maduro am 31. Januar einen Aufruf der vom Regime kontrollierten Nationalversammlung unterstützte, ab dem 5. Februar im Dialog mit verschiedenen Sektoren einen Vorschlag für einen Zeitplan für die Präsidentschaftswahl auszuarbeiten, die für die zweite Jahreshälfte 2024 erwartet wird, für die es aber noch kein konkretes Datum gibt;

L. in der Erwägung, dass das Abkommen von Barbados nach wie vor der gangbare Mechanismus ist, um die seit Langem bestehende politische, wirtschaftliche und humanitäre Krise Venezuelas zu lösen und in Venezuela eine wettbewerbsfähige, freie und alle Seiten einbeziehende Wahl abzuhalten;

M. in der Erwägung, dass die Präsidentschaftswahl 2024 einen Wendepunkt von einer korrupten Autokratie hin zu einer Rückkehr zur Demokratie darstellen kann, wenn alle Punkte des Abkommens von Barbados eingehalten werden;

N. in der Erwägung, dass das Regime auch Änderungen am Nationalen Wahlrat vorgenommen hat, um den Wahlprozess zu behindern und jegliche Aussicht auf eine Rückkehr zur Demokratie zu zerstreuen; in der Erwägung, dass drei der fünf Hauptrektoren des Nationalen Wahlrats im Juni 2023 zurücktraten, wodurch die beiden übrigen zum Rücktritt gezwungen wurden; in der Erwägung, dass die vom Regime kontrollierte Nationalversammlung eine Sonderkommission aus Vertretern des Regimes, einschließlich der Ehefrau von Nicolás Maduro, ernannte, um die neuen Rektoren zu wählen;

O. in der Erwägung, dass die Lage in Venezuela in institutioneller, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht instabil ist; in der Erwägung, dass nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen mehr als 7,7 Millionen Menschen zur Flucht gezwungen wurden und weitere hinzukommen könnten;

1. verurteilt aufs Schärfste die willkürliche, verfassungswidrige und politisch motivierte Entscheidung des Obersten Gerichts Venezuelas, María Corina Machado, die Siegerin der Vorwahlen der demokratischen Opposition, auszuschließen und ihr die Teilnahme an der Präsidentschaftswahl zu untersagen; weist darauf hin, dass beim Prozess zur ihrer Rehabilitierung grundlegende Aspekte missachtet wurden, da sie weder eine Kopie der gegen sie erhobenen Anschuldigungen noch die Möglichkeit erhielt, auf diese Anschuldigungen zu reagieren;

2. verurteilt aufs Schärfste die Angriffe auf Mitglieder ihres Teams und andere Vertreter der Opposition und der Zivilgesellschaft sowie auf Menschenrechtsaktivisten und Journalisten, ihr angebliches Verschwindenlassen und ihre Verhaftungen sowie die gegen sie ausgestellten Haftbefehle; verurteilt aufs Schärfste die Einmischung des Maduro-Regimes in den Wahlprozess;

3. bekräftigt, dass die Maßnahmen von Nicolás Maduro und seinen Vertretern, einschließlich der Verfolgung von Mitgliedern der demokratischen Opposition und des Ausschlusses von Kandidaten von der Teilnahme an den diesjährigen Präsidentschaftswahlen, nicht mit dem Abkommen von Barbados vereinbar sind, das von Vertretern der Regierung von Nicolás Maduro und der Plataforma Unitaria unterzeichnet wurde mit dem Ziel, 2024 eine offene Präsidentschaftswahl in Venezuela abzuhalten;

4. fordert das venezolanische Regime nachdrücklich auf, die Amtsverbote aufzuheben, die es gegen die Gewinnerin der Vorwahlen der Opposition und somit völlig legitime Kandidatin María Corina Machado sowie andere Oppositionspolitiker verhängt hat, und mit der Umsetzung des Abkommens von Barbados zu beginnen, unter anderem durch die Beherzigung der Grundsätze des Fahrplans für die Wahlen und die Einhaltung von Absatz 1 des Abkommens, in dem es heißt, dass die Parteien verpflichtet sind, „das Recht jedes politischen Akteurs, seinen Kandidaten für die Präsidentschaftswahl frei auszuwählen, anzuerkennen und zu achten“, was bedeuten würde, dass die Oppositionsführerin María Corina Machado ungehindert an einer offenen und wirklich demokratischen Präsidentschaftswahl im Jahr 2024 teilnehmen kann;

5. fordert das venezolanische Regime nachdrücklich auf, unverzüglich die Verfolgung, Unterdrückung und Verletzung der bürgerlichen und politischen Rechte seiner politischen Gegner und des venezolanischen Volkes einzustellen sowie die Haftbefehle gegen politische Gegner aufzuheben und politische Gefangene freizulassen;

6. weist darauf hin, dass es wichtig ist, allen Venezolanern sowohl in Venezuela als auch im Ausland die Teilnahme an den Wahlen zu ermöglichen, indem das ständige Wählerverzeichnis und das Wählerverzeichnis im Ausland aktualisiert werden, wie dies in Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe e des Abkommens von Barbados vorgesehen ist;

7. beharrt darauf, dass die EU die Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission nach Venezuela erst dann in Erwägung ziehen darf, wenn es klare und glaubwürdige Garantien dafür gibt, dass das Abkommen von Barbados und der Fahrplan für die Wahl uneingeschränkt eingehalten werden, wenn Oppositionspolitiker, denen die Ausübung öffentlicher Ämter untersagt wurde, wieder zugelassen werden, wenn María Corina Machado an der Wahl teilnehmen darf und wenn die Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmission von 2021 ordnungsgemäß umgesetzt werden; weist darauf hin, dass es die Wahl und die Wahlergebnisse selbstverständlich nicht anerkennen wird, wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden;

8. ist nach wie vor fest entschlossen, den Dialog zwischen den Parteien und das Streben des venezolanischen Volkes nach einer demokratischen Zukunft zu unterstützen;

9. fordert den Rat auf, die Sanktionen der EU gegen das Maduro-Regime aufrechtzuerhalten und ihren Anwendungsbereich auf die Richter des venezolanischen Obersten Gerichts, die den Beschluss über den Ausschluss von María Corina Machado von öffentlichen Ämtern unterzeichnet haben, sowie auf die Mitglieder der venezolanischen Sicherheitskräfte, die sich an den systematischen Übergriffen gegen Regierungsgegner beteiligt haben, auszuweiten;

10. fordert die EU auf, mit der internationalen Gemeinschaft und allen friedlichen demokratischen Akteuren des gesamten politischen Spektrums in Venezuela zusammenzuarbeiten und alle ihr zur Verfügung stehenden Mechanismen zu nutzen, um eine Rückkehr zu den Grundsätzen des Abkommens von Barbados zu fördern;

11. fordert den Europäischen Auswärtigen Dienst und die EU-Delegation in Venezuela auf, die Lage im Land weiterhin zu beobachten und eine entschlossenere und sichtbarere Rolle zu spielen;

12. unterstützt uneingeschränkt die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs zu den vom venezolanischen Regime ausgehenden umfangreichen Verbrechen und Repressionen und fordert die Union auf, die Ermittlungen zu den mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu unterstützen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;

13. fordert die internationale Gemeinschaft auf, weiter die Rückkehr zur Demokratie in Venezuela zu unterstützen;

14. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Teilnehmern des Gipfeltreffens der Union und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, der Organisation Amerikanischer Staaten und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 7. Februar 2024
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