Entschließungsantrag - B9-0127/2024Entschließungsantrag
B9-0127/2024

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zu Russland-Gate und der mutmaßlichen Einmischung Russlands in die demokratischen Prozesse der Europäischen Union

5.2.2024 - (2024/2548(RSP))

eingereicht im Anschluss an Erklärungen des Rates und der Kommission
gemäß Artikel 132 Absatz 2 der Geschäftsordnung

Nathalie Loiseau, Petras Auštrevičius, Malik Azmani, José Ramón Bauzá Díaz, Jordi Cañas, Olivier Chastel, Katalin Cseh, Claudia Gamon, Vlad Gheorghe, Ilhan Kyuchyuk, Karin Karlsbro, Karen Melchior, Javier Nart, Maite Pagazaurtundúa, María Soraya Rodríguez Ramos, Ramona Strugariu, Dragoş Tudorache, Hilde Vautmans, Adrián Vázquez Lázara
im Namen der Renew-Fraktion

Siehe auch den gemeinsamen Entschließungsantrag RC-B9-0124/2024

Verfahren : 2024/2548(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
B9-0127/2024
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B9-0127/2024
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B9‑0127/2024

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Russland-Gate und der mutmaßlichen Einmischung Russlands in die demokratischen Prozesse der Europäischen Union

(2024/2548(RSP))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Juli 2023 zu Empfehlungen für die Reform der Vorschriften des Europäischen Parlaments zu Transparenz, Integrität, Rechenschaftspflicht und Korruptionsbekämpfung[1],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2023 zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation[2],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. März 2022 zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation[3],

 unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Beziehungen zwischen der EU und Russland, insbesondere seine Entschließung vom 23. November 2022 zur Einstufung der Russischen Föderation als dem Terrorismus Vorschub leistender Staat[4],

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. März 2022 zu Russlands Angriff gegen die Ukraine[5],

 unter Hinweis auf seine Geschäftsordnung und den Verhaltenskodex für die Mitglieder des Europäischen Parlaments,

 gestützt auf Artikel 132 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A. in der Erwägung, dass es Beweise für eine Einmischung Russlands und Manipulation durch Russland in vielen westlichen liberalen Demokratien sowie für seine tatkräftige Unterstützung extremistischer Kräfte und radikal gesinnter Organisationen zur verstärkten Destabilisierung der Union gibt;

B. in der Erwägung, dass Russland Kontakte zu Parteien, Persönlichkeiten und Bewegungen sucht, um mithilfe von Akteuren in den Institutionen der Union die Standpunkte Russlands zu rechtfertigen und den ihm treu ergebenen Regierungen Legitimität zu verleihen sowie auf Sanktionserleichterungen zu drängen und die Folgen der internationalen Isolation abzumildern;

C. in der Erwägung, dass im Zuge einer eingehenden Recherche durch russische, lettische, estnische und schwedische Medien, deren Ergebnisse am 29. Januar 2024 veröffentlicht wurden, bekannt geworden ist, dass ein fraktionsloses Mitglied des Europäischen Parlaments aus Lettland den Geheimdiensten Russlands von mindestens 2004 bis 2017 weitreichende Dienste geleistet haben könnte;

D. in der Erwägung, dass diese Dienste als politisches Engagement im Namen der Russischen Föderation, etwa durch die Organisation von Veranstaltungen, sowie die Bereitstellung von Informationen über die interne Arbeitsweise des Europäischen Parlaments beschrieben wurden; in der Erwägung, dass aus dem Recherchebericht hervorgeht, dass das betreffende Mitglied des Europäischen Parlaments mindestens einmal von ihren Auftraggebern eine Zahlung zur Deckung der Kosten, die im Zuge der erbrachten Dienste entstanden sind, verlangt hat;

E. in der Erwägung, dass sich diese Anschuldigungen unter anderem auf durchgesickerte E-Mails zwischen dem betreffenden Mitglied und zwei Sachbearbeitern der Direktion Fünf des Föderalen Dienstes für Sicherheit der Russischen Föderation (FSB) ab dem 3. Oktober 2005 stützen;

F. in der Erwägung, dass das betreffende Mitglied wiederholt Standpunkte vertreten hat, die sich als prorussisch einstufen lassen, unter anderem die Ablehnung der Existenz Lettlands als souveränes Land und die Weigerung, den Einmarsch Russlands in die Ukraine zu verurteilen; in der Erwägung, dass darüber hinaus das höchst fragwürdige politische Verhalten des Mitglieds des Europäischen Parlaments bekannt ist, unter anderem die Teilnahme an einer Referendumsbeobachtungsmission auf der von Russland besetzten Krim im Jahr 2014 und einem Besuch des Diktators Syriens Baschar al-Assad im Jahr 2016; in der Erwägung, dass das MdEP bewusst den Eindruck erweckt hat, dass diese Reisen im Namen des Europäischen Parlaments oder der EU durchgeführt werden;

G. in der Erwägung, dass das betreffende MdEP enge Beziehungen zu Mitgliedern der katalanischen Unabhängigkeitspartei ERC, einschließlich ihres Vorsitzenden, unterhält;

H. in der Erwägung, dass Vertreter einer Gruppe katalanischer Sezessionisten in Spanien, die Beziehungen zu dem Kreml nahestehenden Persönlichkeiten unterhalten, einschließlich des betreffenden MdEP, fordern, dass der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez sie für alle mutmaßlichen Verbrechen begnadigt;

I. in der Erwägung, dass jüngste Untersuchungen darauf hindeuten, dass ein amtierendes katalanisches MdEP enge persönliche Beziehungen zu Russland hatte und an Handlungen beteiligt war, die auf politische und wirtschaftliche Einflussnahme zur Destabilisierung der Demokratie in der Europäischen Union abzielten;

J. in der Erwägung, dass das betreffende MdEP nicht das einzige Mitglied des Europäischen Parlaments ist, das an solchen Aktivitäten beteiligt war, unter anderem an der Teilnahme an gefälschten Wahlbeobachtungsmissionen in verschiedenen Ländern und an Versuchen, diese Missionen als offizielle Missionen des Europäischen Parlaments erscheinen zu lassen; in der Erwägung, dass gegen mehrere MdEP im Rahmen des Verfahrens der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen Sanktionen wegen dieser Verstöße verhängt wurden; in der Erwägung, dass diese Besuche gezielt in Russland und in mit Russland verbündeten Ländern stattfanden;

K. in der Erwägung, dass das betreffende MdEP aus seiner Fraktion ausgeschlossen wurde und nun fraktionslos ist; in der Erwägung, dass das betreffende Mitglied die Unterstützung von einigen anderen MdEP erhielt, die ähnliche Standpunkte zu internationalen Angelegenheiten vertreten; in der Erwägung, dass beispielsweise bei mehreren Gelegenheiten andere MdEP nach Litauen gereist sind, ebenso wie das betreffende MdEP, um ihre Unterstützung für Algirdas Paleckis, einen ehemaligen Diplomaten und Politiker, der wegen Spionage für Russland verurteilt wurde, zu bekunden;

L. in der Erwägung, dass die Präsidentin des Europäischen Parlaments im Anschluss an die Enthüllungen umgehend die Einleitung einer internen Untersuchung, einschließlich einer Befassung des Beratenden Ausschusses für den Verhaltenskodex, angekündigt hat; in der Erwägung, dass der Sicherheitsdienst Lettlands angekündigt hat, dass er die Vorwürfe untersuchen wird;

M. in der Erwägung, dass die regierende Partei Russlands, „Jedinaja Rossija“ (Einiges Russland), 2016 eine Kooperationsvereinbarung mit der rechtsextremen Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) unterzeichnet hat, in dem eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den beiden Parteien und engere politische und wirtschaftliche Beziehungen zwischen Wien und Moskau gefordert werden; in der Erwägung, dass diese Vereinbarung in Anwesenheit eines MdEP der FPÖ unterzeichnet wurde, das seither wiederholt eine Lockerung der EU-Sanktionen gegen Russland gefordert und kremlfreundliche Desinformation verbreitet hat;

N. in der Erwägung, dass einige MdEP seit mehreren Jahren Staatsangehörige Russlands als Praktikanten, akkreditierte parlamentarische Assistenten (APA) und Fraktionsberater eingestellt und beschäftigt haben und diese Praxis auch nach Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine weitergeführt haben;

O. in der Erwägung, dass der Sonderausschuss des Parlaments zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der EU, einschließlich Desinformation (ING2), detailliert aufgezeigt hat, welche Bemühungen und Aktivitäten unter Anleitung aus Russland erfolgt sind, um die europäischen Demokratien und die Institutionen der EU zu unterwandern, zu beeinflussen und sich in ihr Handeln einzumischen;

P. in der Erwägung, dass einige Fraktionen vergeblich versucht haben, die Verlängerung des Mandats des ING2-Sonderausschusses, gegen alle Formen von Korruption und ausländischer Einflussnahme im Europäischen Parlament vorzugehen, zu verweigern, und stattdessen für einen Untersuchungsausschuss plädierten, der sich ausschließlich mit Qatargate befasst;

Q. in der Erwägung, dass die Russische Föderation seit Langem in einem hybriden Krieg mit der EU und ihren Mitgliedstaaten steht und ein breites Spektrum unterschiedlicher Methoden der Einflussnahme einsetzt, die in eine umfassendere Strategie eingebettet sind, mit der das ordnungsgemäße Funktionieren der demokratischen Prozesse in der EU zersetzt werden soll; in der Erwägung, dass zu diesen Methoden unter anderem Cyberangriffe, auch auf das Europäische Parlament, die Vereinnahmung führender europäischer Entscheidungsträgern, die Einmischung in Wahlen, auch durch den Einsatz von Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland, gehören; in der Erwägung, dass dieser hybride Krieg die Vorstufe des rechtswidrigen Angriffskriegs Russlands in der Ukraine war und fortgeführt wird;

R. in der Erwägung, dass Russland extremistischen Kräften und radikal gesinnten Organisationen praktische Unterstützung geleistet hat, um die EU und ihre Mitgliedstaaten zu destabilisieren; in der Erwägung, dass Russland Kontakte zu Parteien, Persönlichkeiten und Bewegungen aufgebaut hat, um mithilfe von Akteuren in den Institutionen der Union die Standpunkte Russlands zu legitimieren, Unabhängigkeitsbewegungen und ihm treu ergebene Regierungen zu unterstützen sowie auf Sanktionserleichterungen zu drängen und die Folgen der internationalen Isolation abzumildern;

S. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament im Anschluss an die Qatargate-Enthüllungen im September 2023 seinen Rahmen für die interne Integrität aktualisiert und erheblich gestärkt hat, unter anderem durch eine eingehende Überarbeitung seiner Geschäftsordnung, des Verhaltenskodex für MdEP und der einschlägigen Beschlüsse des Präsidiums;

1. ist entsetzt und zutiefst besorgt über die Vorwürfe der Spionage durch eines seiner fraktionslosen Mitglieder; verurteilt aufs Schärfste die mutmaßlichen Versuche Russlands, Mitglieder zu beeinflussen, was eine schwerwiegende Einflussnahme aus dem Ausland auf die demokratischen Prozesse der EU darstellt;

2. betont, dass das betreffende MdEP aufgrund seiner Standpunkte zu Russland und der Ukraine aus seiner Fraktion ausgeschlossen wurde und nun fraktionslos ist; betont, dass die Standpunkte dieses Mitglieds nicht die Meinung der überwiegenden Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments widerspiegeln, die den unrechtmäßigen Einmarsch Russlands in die Ukraine, den Einsatz von Taktiken der hybriden Kriegsführung gegen die europäische Demokratie und andere aggressive und antidemokratische politische Entscheidungen in den vergangenen Jahren aus tiefster Überzeugung verurteilt; stellt jedoch fest, dass sich einige wenige MdEP, die öffentlich für Russland Partei ergreifen und ähnliche Standpunkte wie das betreffende MdEP vertreten, gemeinsam mit diesem Mitglied an einschlägigen Aktionen beteiligt haben;

3. sagt zu, die Behörden Lettlands bei ihren Ermittlungen zum Verhalten des betreffenden MdEP uneingeschränkt zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten; fordert die zuständigen Behörden Belgiens auf, zu prüfen, ob das betreffende Mitglied nach belgischem Recht strafrechtlich verfolgt werden kann, und steht weiterhin uneingeschränkt für Unterstützung und Zusammenarbeit bereit;

4. begrüßt, dass sich der Beratende Ausschuss für den Verhaltenskodex mit dem Fall des betreffenden Mitglieds befasst; sagt zu, seinen geltenden internen Sanktionsrahmen vollständig durchzusetzen; stellt fest, dass die mutmaßlichen Aktivitäten vor der jüngsten Annahme der Reform des Integritätsrahmens des Europäischen Parlaments erfolgten; ist der Ansicht, dass die Regeln das mutmaßliche verwerfliche Verhalten des MdEP nicht verhindert hätten; ist dennoch weiterhin bereit, die Funktionsweise seines Integritätsrahmens, der nach Qatargate gestärkt wurde, und die darin festgelegte Sanktionierung weiter zu bewerten und zu verfeinern;

5. ist der Ansicht, dass an den Vorwürfen in Bezug auf das betreffende MdEP nochmals deutlich wird, dass die Sicherheitskultur im Europäischen Parlament verbessert werden muss; bekräftigt daher seine Forderung nach der vollständigen Umsetzung der Empfehlungen in seiner Entschließung vom 13. Juli 2023 zu Empfehlungen für die Reform der Vorschriften des Europäischen Parlaments zu Transparenz, Integrität, Rechenschaftspflicht und Korruptionsbekämpfung[6], einschließlich einer obligatorischen Sicherheitsschulung für MdEP und das Personal, einer angemessenen Sicherheitsüberprüfung und einer verstärkten Überprüfung des Personals, insbesondere von Personen, die an Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit teilnehmen;

6. bringt seine tiefe Besorgnis zum Ausdruck, welche Beziehungen das betreffende MdEP möglicherweise mit anderen MdEP unterhalten hat, und verurteilt nachdrücklich alle internen koordinierten Versuche, die politische Agenda des Kreml im Europäischen Parlament voranzubringen; beauftragt seine Dienststellen, zu untersuchen, ob das Verhalten dieser MdEP gemäß dem Verhaltenskodex sanktionierbar ist;

7. fordert, dass die Fälle der betreffenden katalanischen MdEP an den Beratenden Ausschuss für den Verhaltenskodex verwiesen werden; fordert Spanien auf, die Verbindungen der MdEP, die mit dem Kreml sowie den Destabilisierungsversuchen und der Einflussnahme Russlands in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten in Verbindung stehen, wirksam zu untersuchen; fordert ferner die vollständige Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften in Bezug auf illegale Beziehungen zu Regierungen von Drittländern;

8. weist darauf hin, dass Einflussnahme aus dem Ausland eine systemische Bedrohung darstellt, der energisch entgegengewirkt werden muss; weist ferner darauf hin, dass Russland zwar nach wie vor der Hauptursprung von Einflussnahme aus dem Ausland und Desinformation in der Europäischen Union ist, aber auch andere Länder solche Kampagnen durchgeführt haben; betont, dass die Reaktion der EU auf diese Bedrohungen nur dann wirksam sein kann, wenn sie auf einem übergreifenden, allumfassenden und langfristigen politischen Ansatz beruht, der von der EU und ihren Mitgliedstaaten gemeinsam verfolgt wird; ist nach wie vor entschlossen, seine Bemühungen im Kampf gegen die Einflussnahme aus dem Ausland in der EU in den kommenden Jahren fortzusetzen, unter anderem durch ein spezielles parlamentarisches Gremium; betont, dass Wachsamkeit und Schutz vor Einflussnahme aus dem Ausland im Vorfeld der Wahl zum Europäischen Parlament in diesem Jahr besonders wichtig sind;

9. verurteilt nachdrücklich die anhaltenden Versuche der Russischen Föderation, das Funktionieren der demokratischen Prozesse in Europa zu beeinträchtigen, und betont, dass diesen Taktiken zu Konsequenzen führen müssen; fordert die Mitgliedstaaten erneut auf, die gegen die Russische Föderation angenommenen Sanktionspakete weiter anzupassen und zu verfeinern und Schlupflöcher bei der Durchsetzung der derzeit geltenden restriktiven Maßnahmen zu schließen;

10. betont, dass die Verbindungen Russlands zu Parteien und Politikern in der Union und Russlands umfassende Einmischung in sezessionistische Bewegungen in europäischen Gebieten wie Katalonien ein ernstzunehmendes Problem sind;

11. stellt fest, dass die engen und regelmäßigen Kontakte zwischen Amtsträgern Russlands und Vertretern einer Gruppe katalanischer Sezessionisten in Spanien Teil der umfassenderen Strategie Russlands sind, jede Gelegenheit auszunutzen, die Politik Europas zu manipulieren, um ihrer Destabilisierung Vorschub zu leisten;

12. stellt fest, dass die Institutionen der EU und die Mitgliedstaaten zugesagt haben, die Verbindungen von Politikern aus der EU zum Kreml sowie die Bemühungen Russlands, die Angelegenheiten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, zu beeinflussen und in sie einzugreifen, gründlich zu untersuchen;

13. betont, dass die hybriden Taktiken der Russischen Föderation die politische Agenda Russlands in der EU nicht im Geringsten voranbringen, sondern im Gegenteil zu weiteren Impulsen für die unerschütterliche Unterstützung der EU für die Ukraine bei ihrer Verteidigung gegen die illegale Besatzungsmacht führen;

14. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik zu übermitteln.

 

Letzte Aktualisierung: 7. Februar 2024
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