ENTSCHLIESSUNGSANTRAG zur Aktualisierung der EU-Verordnung über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt zwecks Einbeziehung von Meldungen über UFO
11.3.2024
Francisco Guerreiro
B9‑0194/2024
Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zur Aktualisierung der EU-Verordnung über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt zwecks Einbeziehung von Meldungen über UFO
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 143 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass unbekannte Flugobjekte (UFO) nach wie vor als mit einem Stigma behaftetes Thema gelten, was der Erhebung und Analyse methodischer Daten durch die Wissenschaftsgemeinschaft oftmals im Wege steht;
B. in der Erwägung, dass eine beträchtliche Anzahl von Ereignissen im Zusammenhang mit UFO, darunter viele Sichtungen aus erster Hand durch Piloten von Fluggesellschaften und deren Besatzungen, weiterhin ungeklärt sind oder nicht gemeldet werden;
C. in der Erwägung, dass es Luftfahrtpersonal im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 376/2014[1] lediglich möglich ist, sicherheitsrelevante Angelegenheiten zu melden;
D. in der Erwägung, dass Gesetzgeber in den Vereinigten Staaten parteiübergreifend eine neue Gesetzesvorlage (Bill HR6967, Safe Airspace for Americans Act) vorgeschlagen haben, um Piloten und Personal in der Zivilluftfahrt, die UFO-Sichtungen melden, zu schützen;
1. ist der Ansicht, dass die EU Leitlinien für eine gemeinsame Methodik zur Meldung und Analyse von UFO-Sichtungen vorschlagen sollte, die zu einer möglichen Erstellung einer harmonisierten Datenbank und eines Archivs der EU führen und somit einen technischen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen könnten;
2. fordert die Kommission auf, eine Aktualisierung der geltenden Rechtsvorschriften, nämlich der Verordnung (EU) Nr. 376/2014, vorzuschlagen, um einen Mechanismus für eine kohärente, transparente und entstigmatisierte Meldung und Datenanalyse in Bezug auf UFO im Luftraum der EU aufzunehmen, auch wenn solche Ereignisse kein offensichtliches und unmittelbares Sicherheitsrisiko für das betreffende Luftfahrzeug darstellen.
- [1] Verordnung (EU) Nr. 376/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission (ABl. L 122 vom 24.4.2014, S. 18).