Der Präsident. – Das Protokoll der Sitzung vom Donnerstag, den 24. April 1997 wurde verteilt.
Gibt es Einwände?
(Das Parlament genehmigt das Protokoll.)
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Hallam (PSE). – Herr Präsident, ich melde mich unter Berufung auf Artikel 3 zu Wort. Ich bedaure, eine Angelegenheit zur Sprache bringen zu müssen, die die Immunitäten dieses Hauses und einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten betrifft. Deren Artikel 9 behandelt die Religionsfreiheit.
Letzte Woche erstattete eine belgische Regierungskommission dem dortigen Parlament Bericht über die Frage religiöser Sekten und verschiedener Kulte. In einem besonders hetzerischen und schlecht recherchierten Kapitel über das „Pentecostal Movement” wurde auf eine Gemeinschaft namens „Christian Fellowship” Bezug genommen, die sich in Brüssel innerhalb unseres Parlaments betätigt. Diese Bezugnahme erfolgte eindeutig in der Absicht, diese Gemeinschaft in ein schlechtes Licht zu rücken.
Bei der genannten „Christian Fellowship” handelt es sich allem Anschein nach um eine Gruppe, die von meinem eigenen wissenschaftlichen Assistenten in Brüssel geleitet wird. Sie trifft sich nur in Räumlichkeiten des Parlaments. Sie ist eher ökumenisch als dem „Pentecostal Movement” zuzurechnen, obwohl Angehörige dieser Bewegung willkommen wären. An den Treffen dieser Gruppe nehmen regelmäßig wissenschaftliche Assistenten teil, die Baptisten, Katholiken oder Mitglieder anderer Konfessionen sind.
Die Gruppe tritt wöchentlich in meinem Büro im Belliard‐Gebäude oder einem in meinem Namen reservierten Raum zusammen, und ihr gehören auch die Assistenten von Mitgliedern anderer Fraktionen als der PSE an, beispielsweise der PPE und der EDN. Die Versammlungen finden gewöhnlich in meiner Abwesenheit statt, ich bin aber bereit, die volle Verantwortung für ihre Tätigkeiten zu übernehmen.
Nun bin ich darüber bestürzt, daß die religiöse Betätigung meines wissenschaftlichen Assistenten und seiner Freunde in meinem Büro anscheinend vom belgischen Staat überwacht worden ist. Die belgische Regierung hat mir als verantwortlichem Abgeordneten keinerlei Gelegenheit gegeben, Auskunft über irgendeine der in ihrem Bericht enthaltenen Anschuldigungen zu erhalten oder dazu Stellung zu nehmen. Ich habe keine Ahnung, welche Informationen genau eingeholt werden, wer ihre Ermittlung genehmigt hat oder wie sie danach gespeichert werden.
Ich möchte Sie bitten, bei der belgischen Regierung darum nachzusuchen, daß diese sich dazu verpflichtet, daß Bürger der Europäischen Union einschließlich der wissenschaftlichen Assistenten der Mitglieder dieses Parlaments ihren religiösen Glauben uneingeschränkt und ohne jede Überwachung, Belästigung und Diffamierung ausüben können.
Der Präsident. – Herr Hallam, das beste wäre, Sie schreiben an den Präsidenten des belgischen Parlaments und bitten um eine genaue Erklärung des Sachverhalts. Die Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments genießen bekanntlich Extraterritorialität und dürfen deshalb von niemandem überwacht werden.
Ich muß daran erinnern, daß ich im Prinzip jedem Parlament das Recht zubillige, sich für Angelegenheiten, die die europäischen Bürger betreffen, zu interessieren. So wie ich die Rechte dieses Parlaments verteidige, muß ich auch die der übrigen respektieren, denke ich. Deshalb scheint es mir in diesem Fall angebracht, das belgische Parlament um eine Erklärung zu bitten.
Marset Campos (GUE/NGL). – (ES) Herr Präsident, am 24. April wurde in Frankreich zwischen Marseille und Avignon ein Lastwagen aus Murcia mit Herrn Antonio Antolinos am Steuer angegriffen, und die französische Polizei schaute zu und unternahm nichts.
Ich möchte hier die Empörung zum Ausdruck bringen, die dieser Angriff ausgelöst hat, und Sie auffordern, bei den französischen Behörden vorstellig zu werden, damit das Recht auf freien Waren‐ und Personenverkehr gewahrt wird. Wenn es in bezug auf die Gemeinsame Agrarpolitik Probleme oder Meinungsverschiedenheiten gibt, müssen sie in Brüssel oder hier gelöst werden, aber nicht durch Angriffe auf Arbeitnehmer oder Waren aus den Mitgliedstaaten.
Der Präsident. – Herr Marset, Sie wissen, daß in dieser Sache weder das Parlament noch sein Präsident zuständig ist, sondern die Kommission, die über die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts zu wachen hat. Im übrigen dürfte der Petitionsausschuß dieses Parlaments die richtige Stelle sein, sich dieser Frage anzunehmen und gegebenenfalls die Kommission einzuschalten.
Elliott (PSE). – Herr Präsident, ich muß erneut auf die Schwierigkeiten zurückkommen, welche die Abgeordneten auf sich nehmen mußten, um zu dieser Plenartagung hierher nach Straßburg zu gelangen. Heute früh wurde aus irgendeinem unerfindlichen Grund für den Flug von Heathrow nach Straßburg ein so kleines Flugzeug eingesetzt, daß nur zwei Drittel der gebuchten Fahrgäste mitfliegen konnten. Infolgedessen kam es zu ungeheuren Problemen, und einem oder zwei Mitgliedern dieses Parlaments gelang es nicht, sich einen Platz zu sichern. Dies ist vollkommen unannehmbar. Welche Gründe auch immer vorgelegen haben mögen, die Sache hätte in Ordnung gebracht werden müssen. Das Bodenpersonal in Heathrow entschuldigte sich vielfach, aber irgend jemand hat eindeutig nicht gemerkt, wie wichtig es war, dafür zu sorgen, daß ein Flugzeug bereitstand, um alle Abgeordneten und die anderen Leute nach Straßburg zu bringen.
Nun möchte ich fragen, Herr Präsident, ob wir etwas unternehmen könnten. Eigentlich dürfte dies nicht erforderlich sein, aber angesichts der Ineffizienz einiger der Fluggesellschaften mag es vielleicht nützlich sein. Könnte das Parlament die Fluggesellschaften daran erinnern, daß die Flüge am Montagvormittag der Straßburger Tagungswoche zahlreiche Mitglieder dieses Parlaments befördern müssen, und zwar nicht nur von Heathrow aus, sondern auch von anderen Orten? Dadurch könnte gewährleistet werden, daß sie dies nicht aus den Augen verlieren und das eine oder andere zu kleine Flugzeug, das nicht alle Fluggäste aufnehmen kann, ersetzen.
In der Vergangenheit haben wir bereits solche Probleme erlebt und es mit etwas Druck geschafft, eine gewisse Verbesserung zu erzielen. Ich kann mich noch an die Zeit erinnern, als wir über Dublin nach Heathrow zurückgebracht wurden. Dublin ist recht hübsch, aber hier sicherlich nicht der richtige Weg.
Der Präsident. – Herr Elliot, der Generalsekretär wird die Fluggesellschaft entsprechend erinnern, ungeachtet dessen, daß ich selbst schon bei jeder Zusammenkunft mit den französischen Behörden die Schwierigkeiten der Anreise nach hier anspreche.
Plooij‐Van Gorsel (ELDR). – (NL) Herr Präsident, vom Europäischen Parlament wurde bekanntgegeben, daß eine Ausschreibung für Mobiliar stattfinden wird, das für die Bars und das Restaurant im Leopold‐Gebäude in Brüssel bestimmt ist. In den Niederlanden erfolgte diese Bekanntmachung über eine große Tageszeitung. Ein niederländisches Unternehmen teilte dem Büro in Luxemburg sein Interesse, sich an der Ausschreibung zu beteiligen, mit und bat um Zusendung der entsprechenden Unterlagen. Dies erfolgte am 11. April per Fax, auf das es jedoch keine Reaktion gab. Am 16. April wurde erneut ein Fax geschickt, das wiederum unbeantwortet blieb. Schließlich ging ein Schreiben in französischer Sprache ein. Daraufhin wurde telefonisch nachgefragt, ob dieses Schreiben sowie die Unterlagen eventuell in englischer Sprache verfügbar sind. Das Gespräch mit dem Büro in Luxemburg wurde gänzlich in französischer Sprache geführt, und obwohl ein Niederländer in unmittelbarer Nähe stand, war er nicht bereit, ans Telefon zu kommen. Das Unternehmen konnte sich also lediglich auf französische Arbeitsunterlagen stützen. Diese Unterlagen wurden jetzt von einem Übersetzungsbüro übersetzt. Die Kopien sind jedoch von solch schlechter Qualität, daß sie von dem Übersetzungsbüro nicht gelesen werden können. Von dem betreffenden Unternehmen kann jetzt also kein Angebot eingereicht werden.
Ich frage mich, ob es sich hier wirklich um eine öffentliche Ausschreibung handelt oder um eine Ausschreibung, bei der die Wahl bereits von vorneherein festgelegt wurde und es sich nur noch um eine Formsache handelt? Ist dies etwa ein Beispiel für eine durch Transparenz gekennzeichnete öffentliche Ausschreibung, bei der für die europäischen Unternehmen Chancengleichheit gilt? Wir sitzen hier im Europäischen Parlament, und meines Erachtens muß gerade vom Europäischen Parlament ein gutes Beispiel gegeben werden. Wie können wir von den Bürgern ernstgenommen werden, wenn wir diese Bürger und die Unternehmen nicht ernstnehmen?
Für die Bewerber findet nun am 20. Mai eine visite des lieux statt. Wird bei dieser Besichtigung ebenfalls nur Französisch gesprochen? Oder vielleicht auch eine andere Sprache? Von den kleinen und mittleren Unternehmen, die bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Union die Rolle eines Motors spielen, wird beanstandet, daß die europäischen Ausschreibungsverfahren nicht effektiv sind.
Der Präsident. – Frau Plooij‐van Gorsel, bitte richten Sie diese Frage schriftlich an das Präsidium; sie wird dann präzise beantwortet werden. Ich kann Ihnen jetzt aus dem Stegreif keine Antwort darauf geben. Die zuständigen Dienste werden die Angelegenheit prüfen, und ich gebe Ihnen dann unverzüglich und umfassend Bescheid.
Eisma (ELDR). – (NL) Sollte von unserem Generalsekretär das Thema der Verbindungen nach Straßburg zur Sprache gebracht werden, so habe ich erneut eine Beanstandung an der Zugverbindung Brüssel‐Straßburg vorzubringen. Normalerweise besteht auf dieser Linie ein hervorragender Speisewagenservice, weshalb es sehr attraktiv ist, diesen Zug zu nehmen. Für die Abgeordneten wurde wieder keine Vorkehrungen getroffen. Ich beantrage, daß Sie bei der Belgischen Eisenbahn vorstellig werden, um sie darum zu ersuchen, der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht dadurch entgegenzuwirken, daß die Serviceleistungen ständig weiter verringert werden. Aus der Zustimmung meiner Kolleginnen und Kollegen entnehme ich, daß der Vorschlag, die Belgische Eisenbahn dringend darum zu ersuchen, ihren Service aufrechtzuerhalten, in diesem Hause breite Unterstützung findet.
Der Präsident. – Gut, wir nehmen das zur Kenntnis, Herr Eisma.(1)
Zusammensetzung des Parlaments – Zusammensetzung der Ausschüsse – Vorlage von Dokumenten – Übermittlung von Abkommenstexten durch den Rat – Petitionen – Ausschußbefassung: siehe Protokoll.