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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 16. September 1998 - Straßburg Ausgabe im ABl.

8. Verbundene Unternehmen

  Der Präsident . – Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (A4‐0299/98) von Herrn Secchi im Namen des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten.

Da wegen der Fragestunde mit den Anfragen an den Rat unsere Aussprache unbedingt um 17.30 Uhr unterbrochen werden muß, möchte ich Herrn Secchi bitten, als Berichterstatter mit seinen Ausführungen zu beginnen, doch möchte ich ihn darauf hinweisen, daß wir gezwungen sein werden, die Aussprache dann heute abend nach 21.00 Uhr fortzusetzen.

  Secchi (PPE), Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, ich möchte zunächst gegen das, was Sie soeben gesagt haben, Einspruch erheben. Ich halte es doch für recht seltsam, daß bei einem so wichtigen Thema mit einer Aussprache begonnen wird, die dann einige Stunden später fortgesetzt werden soll, wenn denen, den daran interessiert sind, möglicherweise nicht mehr ganz gegenwärtig ist, worum es bei dem Problem geht und welche verschiedenen Standpunkte dazu vertreten wurden. Eine Überschreitung des vorgesehenen Zeitplans um einige Minuten würde – nachdem dies heute ohnehin schon in erheblichem Maße der Fall war – meines Erachtens der Effizienz der Arbeiten dieses Parlaments nicht schaden.

  Der Präsident . – Herr Secchi, Ihre Ausführungen würden sich auf heute abend 21.00 Uhr verschieben. Eine Verzögerung der Fragestunde mit den Anfragen an den Rat ist jedenfalls absolut unmöglich. Daher werden wir, wie Sie lieber möchten, jetzt oder um 21.00 Uhr fortfahren.

  Secchi (PPE), Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, ich erläutere den vom Ausschuß für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik angenommenen Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten. Es handelt sich um einen Vorschlag, der von der Kommission als Teil des sogenannten „Monti‐Pakets” ausgearbeitet wurde, das – wie sich die Kolleginnen und Kollegen erinnern werden – die Durchführung des Konzepts betrifft, welches von der Kommission mit voller Unterstützung des Parlaments auf dem Gebiet der Steuerkoordinierung vorgeschlagen wurde, um die Entwicklung der Steuersysteme der Mitgliedstaaten in eine Richtung zu erreichen, die mit dem einwandfreien Funktionieren des Binnenmarktes im Einklang steht und auch eine Bekämpfung der negativen Auswirkungen des sogenannten schädlichen Steuerwettbewerbs ermöglicht. Am 18. Juni hat das Parlament einen ersten Bericht zu dem ersten Element dieses Pakets, nämlich dem Verhaltenskodex für Unternehmenssteuern, angenommen; heute befassen wir uns mit dem zweiten Element dieses Paket, und der dritte Teil, nämlich der Vorschlag für eine Richtlinie über die Besteuerung von Einnahmen aus Ersparnissen für nichtansässige Personen, befindet sich beim Ausschuß für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik in Bearbeitung. Damit wird es mir ermöglicht, den Änderungsantrag 3 zu erläutern, der vom Ausschuß für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik angenommen wurde und in dem gefordert wird, daß die zeitliche Verschiebung bei der Verabschiedung der verschiedenen Elemente des Pakets den Mitgliedstaaten nicht als Vorwand dienen darf, seine Durchführung zu blockieren. Es handelt sich zwar um Maßnahmen, die in einem logischen Zusammenhang stehen, jedoch schrittweise gemäß dem Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens durchgeführt werden müssen.

Das Ziel der uns heute zur Prüfung vorliegenden Maßnahme besteht darin, Doppelbesteuerung zwischen verbundenen Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten innerhalb des Binnenmarktes tätig sind, zu beseitigen. In dem vom Ausschuß für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik eingereichten Änderungsantrag 2 wird vorgeschlagen, daß diese Bestimmung schrittweise auf sämtliche Unternehmen ausgeweitet wird, die innerhalb des Binnenmarkts tätig sind, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. In dem Änderungsantrag 1 wird auf die Bedeutung hingewiesen, die diese Maßnahmen vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen besitzt, die weniger gerüstet sind, um Problemen dieser Art zu begegnen. Unseres Erachtens wird es daher durch eine rasche Verabschiedung der vorliegenden Richtlinie ermöglicht, den Prozeß einer „Europäisierung” der KMU zu fördern und somit die Vorteile des Binnenmarktes voll zu nutzen.

Mit dem Änderungsantrag 4 schlagen wir vor, den für die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Richtlinie vorgesehenen Ermessensspielraum zu begrenzen. Ich bin mir zwar bewußt, daß es sich hier um ein sehr heikles Thema handelt, doch halte ich eine solche Empfehlung für unsere Pflicht. Mit dem Änderungsantrag 5 schlagen wir vor, daß die Verabschiedung der vorliegenden Richtlinie dazu dient, die Mitgliedstaaten auch zu einer allgemeinen Überprüfung ihrer für die Unternehmensbesteuerung geltenden Regelung zu veranlassen, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der vorliegenden Richtlinie und des Gesamtpakets, insbesondere des Verhaltenskodex, um den Prozeß an der Basis dieses gesamten Maßnahmenpakets zu fördern.

Im Änderungsantrag 6 schließlich wird gefordert, daß drei Jahre nach dem Datum, zu dem die Kommission dem Rat einen Bericht über die Funktionsweise der Richtlinie vorzulegen hat, auch eine Bewertung der Übereinstimmung mit den anderen Elementen des von der Kommission durchgeführten Steuerpakets erfolgen soll.

Darüber hinaus wurden von der V‐Fraktion vier Änderungsanträge eingereicht, mit denen ich mich schon jetzt nicht einverstanden erkläre: der Änderungsantrag 7 ist überflüssig und kann zu Mißverständnissen führen; in dem Änderungsantrag 8 werden bereits die in den Änderungsanträgen 1 und 3 des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik enthaltenen Grundsätze wiederholt; der Änderungsantrag 9 enthält eine Bestimmung, die im Änderungsantrag 4 des Wirtschaftsausschusses besser formuliert ist, und der Änderungsantrag 10, in dem zur Durchführung der Richtlinie noch zwei weitere Jahre vorgesehen werden, erscheint mir völlig widersprüchlich.

Damit komme ich zum Schluß, wobei ich allerdings bedaure, daß die Aussprache unterbrochen werden muß.

VORSITZ: ANTONI GUTIÉRREZ DÍAZ
Vizepräsident

  Der Präsident . – Vielen Dank, Herr Secchi! Ich habe Verständnis dafür, daß Sie es nicht gerne sehen, daß wir die Aussprache unterbrechen müssen. Wie Sie aber wissen, wird die Tagesordnung gemäß Geschäftsordnung zu Beginn jeder Sitzung festgelegt, und wir haben den Beginn der Fragestunde für 17.30 Uhr vorgesehen.

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