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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 5. September 2000 - Straßburg Ausgabe im ABl.

13. Audiovisuelle Politik der Gemeinschaft im digitalen Zeitalter
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (A5-0209/2000) von Herrn Veltroni im Namen des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport über die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grundsätze und Leitlinien für die audiovisuelle Politik der Gemeinschaft im digitalen Zeitalter [KOM(1999)657 - C5-0144/2000 - 2000/2087(COS)]

 
  
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  Veltroni (PSE), Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte das von der Kommission vorgelegte Dokument über die audiovisuelle Politik der Gemeinschaft im digitalen Zeitalter für wichtig, weil diese technologische Innovation in gewissem Maße unmittelbar die Zukunft der Kultur und sogar heikle Fragen wie den Pluralismus und die Qualität der Demokratie auf unserem Kontinent betrifft.

Mit der Digitalisierung und der Konvergenz der Medien wird sich alles ändern: die Art und Weise des Erkennens und der Kommunikation, die Arbeits- und die Produktionsweise und die Verfahrensweisen des Wissenserwerbs. Zwar ist der Übergang zu den digitalen Technologien mit Risiken verbunden – wie das stets der Fall ist, wenn die Innovation um sich greift –, doch bringt er auch riesige Chancen für den Pluralismus mit sich und eröffnet dem System enorme produktive Möglichkeiten.

Nicht zufällig hat der britische Premierminister Tony Blair vor einigen Tagen vorgeschlagen – womit er völlig neue Perspektiven für die traditionelle Verwaltung des elektromagnetischen Spektrums eröffnet hat –, auch die Frequenzen für das digitale Fernsehen zu versteigern, um den technologischen Wandel zu beschleunigen. Und keineswegs zufällig hat Blair ebenfalls den Vorschlag zur kostenlosen Verbreitung der set top box unterbreitet, wobei er einen doppelten Vorteil vor Augen hatte: zum einen für die Wirtschaft und zum anderen für den Pluralismus in der Information und Kultur seines Landes.

Mit dem Wandel der Technologien ändern sich auch die Perspektiven und demzufolge gleichermaßen die rechtlichen Ansätze. Deshalb ist es erforderlich, dass die Gemeinschaft mithalten kann und sich dafür einsetzt, dass das digitale Zeitalter, was durchaus möglich ist, zu einer Chance für die Kultur, für den Pluralismus, für die kulturelle und sprachliche Vielfalt wie auch für die europäische Wirtschaft und die technologische Innovation und Forschung auf unserem Kontinent werden kann.

Unserer Ansicht nach können diese Ziele dank der bereits im Text der Kommission herausgearbeiteten Instrumente erreicht werden. Gleichwohl werden mit der im Parlament geführten Aussprache – bei der verschiedene Standpunkte berücksichtigt wurden und man ebenso wie im Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport um eine Einigung bemüht war, so dass der Bericht einstimmig angenommen wurde – einige wenige, jedoch maßgebliche Ergänzungen vorgeschlagen.

Erstens: die Notwendigkeit einer raschen Revision der rechtlichen Instrumente zur Regelung dieses Bereichs, insbesondere der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“, deren Überarbeitung seit langem überfällig ist.

Zweitens: Um zu vermeiden, dass unsere Kulturindustrie angesichts der Erweiterung und der Zunahme der Kanäle eine untergeordnete Rolle spielt, wird die Möglichkeit produktiver Investitionen im audiovisuellen Sektor ins Auge gefaßt. Die Finanzierung der Medien ist unerlässlich, doch sollten auch, wie bereits in einigen Ländern geschehen, Mittelbereitstellungen durch die Rundfunk- und Fernsehsender vorgesehen werden, damit sie einen bestimmten Anteil ihrer Einnahmen der Produktion europäischer Werke vorbehalten – ein Modell, das ich für nutzbringend und wichtig halte, weil es die Industrie fördert und unterstützt.

An dritter Stelle steht die Kontrolle über die Konzentration im Bereich der Medien, eventuell auf der Grundlage einer speziellen europaweiten Regelung zum Schutz des Pluralismus, welche den Gedanken einer Medienrichtlinie und einer Stelle, die auf europäischer Ebene die Anwendung der Vorschriften in diesem heiklen Bereich kontrolliert, wieder aufgreift; ferner eine Politik, die im Zeitalter der Konvergenz den Schutz eines Universaldienstes auch im Hinblick auf den Zugang zu den Inhalten, verstanden als Nichtdiskriminierung und Erschwinglichkeit des Zugangs zu den Diensten, gewährleistet; mit der Anerkennung der wichtigen Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehdienstes im digitalisierten System muss dieser selbstverständlich neu überdacht und im Lichte des technologischen Wandels reformiert werden, doch muss er auch hochwertige Dienste für ein breites Publikum gewährleisten, das für seine tägliche Information noch lange auf den häuslichen Fernsehapparat und den drahtlosen Rundfunkempfang zurückgreifen wird; und schließlich die strategische Anerkennung der Rolle des digitalen terrestrischen Fernsehens, dessen zunehmende Verbreitung auch hier als Chance begriffen werden muss.

Schließlich wird mit dem Bericht auch eine Nachbesserung angestrebt, um zu gewährleisten, dass der Bewahrung der kulturellen Vielfalt, den internationalen Verhandlungen und der Notwendigkeit der Stärkung der europäischen audiovisuellen Industrie im Interesse ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Dies ist also der Sinn des Berichts, der damit versucht, sich innerhalb des in der Mitteilung der Kommission vorgeschlagenen Rahmens zu bewegen.

Die TDI-Fraktion hat einige Änderungsanträge eingereicht, die durch eine andere Sichtweise und eine andere, völlig legitime kulturelle und politische Einstellung geprägt sind. Ihre Annahme würde meines Erachtens die Argumente, auf deren Grundlage wir im Ausschuss eine Einigung erzielt haben, zunichte machen; jene Argumente, die uns zu der Feststellung veranlassen, dass der Bericht, sofern er denn angenommen wird, die Mitteilung der Kommission wirksam ergänzen könnte.

 
  
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  Zappalà (PPE-DE), in Vertretung des Verfassers der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Recht und Binnenmarkt. – (IT) Herr Präsident, ich spreche in Vertretung von Herrn Tajani, als Mitglied derselben Delegation und desselben Ausschusses, nämlich jenes für Recht und Binnenmarkt.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Indem wir dem Gesamtinhalt der Initiative der Kommission freudig zustimmen, erkennen wir zugleich die Bedeutung der Regulierung der audiovisuellen Politik im Zeitalter der Hochtechnologie, in dem wir gegenwärtig leben und das unsere Existenz in naher Zukunft noch mehr prägen wird.

In Anbetracht der Komplexität dieser Materie und des Zeitdrucks kann ich nur einige kurze zusammenfassende Bemerkungen anführen, die ich für wesentlich halte und die hoffentlich von der Kommission gebührend berücksichtigt werden.

Freier Informationsfluss und Meinungsfreiheit beinhalten jetzt und in Zukunft stets den Schutz der Rechte und Freiheiten. Das Vertrauen der Bürger in den audiovisuellen Dienst muss durch die Wahrung der Grundsätze des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes verbürgt werden.

In diesem sich ständig und rasch entwickelnden Bereich sind konkrete, doch keine starren Regeln, die schnell überholt wären, vonnöten. Technologie und Inhalte können nicht denselben Bestimmungen unterworfen werden: Es muss die Neutralität der Technologie gelten, während die Inhalte geregelt werden müssen.

Bei der Finanzierung gilt es, die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Transparenz zu wahren und die Handels- und Wettbewerbsbedingungen nicht zu beeinträchtigen. Durch die Aufschlüsselung der Kosten und Erlöse der kommerziellen Tätigkeit öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten werden die Ausgleichszahlungen für die erbrachte öffentliche Dienstleistung offengelegt, wodurch verdeckte staatliche Beihilfen unterbunden werden und auch die Privatunternehmen einen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen können.

Bei der Übernahme der Rechtsvorschriften darf es keine Restriktionen auf nationaler Ebene geben, womit eine wirkliche europäische Harmonisierung für jetzt und für die künftige Erweiterung erreicht wird. Durch die Einbindung von Kodizes für die Selbstkontrolle in den ordnungspolitischen Rahmen werden Transparenz, Verantwortungsbewußtsein und gleiche Würde der öffentlich-rechtlichen und der kommerziellen Unternehmen erreicht. Es liegt auf der Hand, dass unter den Bedingungen der neuen Technologien verhindert werden muss, dass staatliche Zuschüsse für öffentlich-rechtliche Sendeanstalten zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, wodurch der Wettbewerb mit den Privatunternehmen verzerrt würde, anstatt die Einhaltung konkreter Programmverpflichtungen zu gewährleisten.

Schließlich gilt es, Vielfalt und Pluralismus des Angebots zu garantieren und allen Betreibern die Möglichkeit zu geben, eine innovative und eine Vorreiterrolle zu spielen, wodurch der Zugang zu den öffentlichen Finanzmitteln liberalisiert wird.

 
  
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  Hieronymi (PPE-DE). – Herr Präsident! Zunächst gilt mein Dank Herrn Kollegen Veltroni. Als Berichterstatter hat er eine sehr gute und auch sehr kooperative Arbeit geleistet, für die ich ihm sehr danken möchte. Der gleiche Dank gilt aber auch der Kommission, die eine hervorragende Grundlage für die Beratungen des Ausschusses und des Parlaments gelegt hat.

Der audiovisuelle Sektor steht grundsätzlich vor der Aufgabe, zwei Schwerpunkte entwickeln zu müssen. Einmal ist er der Motor für zukunftsfähige Arbeitsplätze, zum anderen aber ist er auch von wesentlicher Bedeutung für die Sicherung der kulturellen Vielfalt und der Meinungsfreiheit in Europa. Deshalb ist es wichtig, immer beide Gesichtspunkte im Blick zu behalten. Ich möchte das kurz an drei Beispielen darstellen.

Erstens: Es ist notwendig, Inhalte und Transport unterschiedlich und unabhängig zu regeln. Wir brauchen eine Technik, die sehr schnell und sehr flexibel auf die technologische Revolution antworten kann. Ich nenne hier nur das Stichwort "Internet". Auf der anderen Seite ist es aber so, dass wir nicht nur einen universell zugänglichen Zugang zu allen Netzen für die Bürger gewährleisten wollen, sondern dass wir auch im Bereich des Jugendschutzes und der Menschenwürde Sicherungen brauchen, gesetzliche Regelungen, die unabhängig von der Art des Transports diese für uns alle unverzichtbaren Werte sichern.

Zweitens: Das Beispiel der Entscheidungsebene. Für die Frage der Technologie brauchen wir eine zunehmende Kooperation unter den Mitgliedsländern und auf der europäischen Ebene. Betreffend die inhaltlichen Fragen aber wollen wir die Sicherung der kulturellen Vielfalt und der Meinungsvielfalt in erster Linie in Händen der Mitgliedsländer und ihrer Kompetenz wissen.

Drittens: Das Fernsehen in Europa. Wir haben sowohl den öffentlich-rechtlichen wie den privaten Rundfunk, die beide klare ordnungspolitische Rahmenbedingungen brauchen, um sich im Wettbewerb entwickeln zu können. Deshalb sagen wir klar Ja zum Protokoll des Vertrags von Amsterdam zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und der Zuständigkeit der Mitgliedsländer, Auftrag und Finanzierung zu sichern. Wir sagen aber auch genauso klar Ja zur Aufgabe der Entwicklung und der Förderung der privaten Fernsehveranstalter in Europa, damit sie im weltweiten Wettbewerb mithalten können. Das ist die entscheidende Voraussetzung für die Sicherung kultureller europäischer Inhalte, auch unter den Bedingungen der zukünftigen Technologie.

 
  
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  O'Toole (PSE).(EN) Vielen Dank, Herr Veltroni, für diesen wertvollen Bericht. Er ist für die bevorstehende Revision der Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen eine willkommene Klarstellung in der Frage, wo das Parlament bezüglich der Problematik des digitalen und audiovisuellen Sektors steht. Ich möchte meine Bemerkungen heute Abend allerdings auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im digitalen Zeitalter beschränken, weil bei der Definierung der Prinzipien des Übergangs unserer gegenwärtigen Medien zum digitalen Rundfunk einige sehr wichtige Fragen des öffentlichen Zugangs zu beachten sind.

Die Definition der Werte und Grundsätze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an sich ist schwierig genug, weil Mitgliedstaaten, Unternehmen und Rundfunkverantwortliche sehr unterschiedliche Vorstellungen davon haben, was öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausmacht. Das sollte uns jedoch nicht davon abhalten, diesen im digitalen Zeitalter zu definieren, weil diese Prinzipien für uns alle sehr wichtig sind. So, wie sich die Infrastruktur entwickelt hat, werden sich auch die Inhalte entwickeln. Wir hören immer wieder, dass wir in die wissensbasierte Gesellschaft eintreten, und wenn das zutrifft, ist Information Macht und ob jemand Macht hat oder nicht, entscheidet sich daran, ob er arm oder reich an Informationen ist.

Die Überwindung dieser Spaltung der Gesellschaft sollte meiner Meinung nach zu den wichtigsten Punkten gehören, die wir in diesem Bericht hervorheben. Es gibt eine Reihe von Gründen, warum das für uns aus der Perspektive des europäischen Inhalts wichtig ist. Wenn wir in einer wissensbasierten Gesellschaft leben, müssen wir zunächst unsere wissensbezogenen und kreativen Fähigkeiten ausbauen. Zweitens, da wir eine demokratische Gesellschaft sind, vermag die Digitalisierung des audiovisuellen Sektors unsere Bürger im Lande mit den Bürgern in den Zentren der Macht zu verbinden. Was den kulturellen Reichtum und die kulturelle Vielfalt angeht, so ist es wichtig, sowohl einzelne kulturelle Kompetenzzentren zu haben als auch als europäischer Kontinent verbunden zu sein. Und schließlich müssen wir sicherstellen, dass die Umstellung vom analogen auf das digitale System für alle Bürger attraktiv ist: Das ist das Ziel, auf das wir hinarbeiten müssen.

 
  
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  Sanders-Ten Holte (ELDR).(NL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Wir leben in einer Zeit des Umbruchs. Man kann keine Zeitung aufschlagen oder das Radio bzw. den Fernseher anschalten, ohne mit Neuentwicklungen auf dem Gebiet der IT oder der Digitalisierung konfrontiert zu werden. Alles vollzieht sich in schnellem, in rasantem Tempo. Deshalb ist meine Fraktion über die Mitteilung der Kommission und über den gründlichen Bericht von Herrn Veltroni, in dem auf sämtliche Aspekte dieser Neuentwicklungen eingegangen wird, höchst erfreut.

Wie der Berichterstatter richtig bemerkt, ist der audiovisuelle Sektor für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und gleichermaßen für Meinungsfreiheit, für Demokratie, und die Förderung der kulturellen Vielfalt in Europa äußerst wichtig. Für die Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas bedeutet dies jedoch nicht, Europa müsse alles regeln. Das ist weder möglich noch wünschenswert. Es handelt sich um einen selbstbewussten Sektor, der durchaus auf eigenen Füßen stehen kann. Für die Liberalen heißt dies zunächst, dass neben den im Rahmen von Media Plus für den europäischen Film vorgesehenen Mittel nicht noch zusätzliche Subventionen gewährt werden dürfen.

Die Schlüsselbegriffe einer effektiveren Politik zur Aufstockung der Finanzmittel und zur Verbesserung von Marketing und Verteilung lauten Komplementarität und Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sowie steuerliche Maßnahmen. Deshalb beantragen wir die getrennte Abstimmung über den Erwägungsgrund N. Wir sind auch nicht für Quoten. Die Fernsehsender müssen auf der Grundlage der Qualität selbst entscheiden, welche Programme sie bringen wollen. Die Union sollte hier keine europäische Regelung, also keinen künstlichen Schutz anstreben. Die europäische Industrie ist durchaus zu interessanten und hochwertigen Produktionen in der Lage, wenn dafür auch ein entsprechendes Publikum vorhanden ist. Wie schon gesagt, Marketing und Verteilung müssen lediglich verbessert werden.

Schließlich ist uns die Freiheit des Benutzers sehr wichtig, und das gilt dann auch für Eltern. Diese haben das Recht und die Verantwortung, selbst zu bestimmen, was für ihre Kinder gut ist. Deshalb sind wir gegen eine komplizierte Zensur und die Filterung der Programme. Oftmals ist es recht schwierig, die Grenze zu ziehen. Wir wollen natürlich auch keinen Rechtsrahmen, bei dem dies von höherer Stelle geregelt wird. Meine Fraktion wird dementsprechend abstimmen.

 
  
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  Vander Taelen (Verts/ALE).(NL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich meine Kollegin Echerer entschuldigen, die sich unwohl fühlte und abgereist ist. Wenn ich also meine Redezeit etwas überschreite, nehme ich gerne ihre Minute mit in Anspruch. Selbstverständlich kann ich den Kollegen Veltroni zu seiner hervorragenden Arbeit, die, wie soeben gesagt wurde, auch zur rechten Zeit kommt, nur beglückwünschen. Die Europäische Union hat, wenn ich an den Telekommunikationssektor denke, auch schon bislang eine ziemlich fortschrittliche Haltung zur Schaffung eines europäischen Binnenmarkts eingenommen, was uns zum Vorteil gereicht hat. Meines Erachten sollten wir uns nun endlich auch einmal mit den inhaltlichen Aspekten befassen, denn hier hinkt Europa leider ein wenig hinterher. Der Aufbau konvergenter Netze, bei denen man also Informationen über ein GSM, einen Computer, einen Fernseher erhält, ist zwar hervorragend, doch müssen wir ebenso der Frage nachgehen, um welche Art von Informationen es sich dabei handelt, und vor allem müssen wir, und dabei denke ich gleichermaßen an positive Möglichkeiten für unsere audiovisuelle Industrie, Acht geben, dass wir nicht nur mit amerikanischen Produkten überschwemmt werden. Wie ich bei anderen Gelegenheiten bereits gesagt habe, befindet sich unser europäisches Kino nämlich in einem enormen Rückstand, und wir können es uns nicht leisten, dass dies an Zukunft weiterhin der Fall sein wird, wenn wir nur einmal in die Geschichte des europäischen Films zurückgehen.

Ich bin nicht für Quoten. Ich befürworte die Einrichtung eines Europäischen Investitionsfonds, der es unseren schöpferischen Produzenten in Europa ermöglicht, mit den Vereinigten Staaten nun endlich einmal in einer Art und Weise zu konkurrieren, die in jeder Hinsicht den Erfordernissen des freien Markts entspricht. Nein, das ist keine Regulierung, sondern damit soll es ganz einfach ermöglicht werden, dass kreative Produzenten auch in Europa tätig sind und wir nicht alle Talente sowie das gesamte Wissen und Können und das gesamte Kapital in Richtung Hollywood abziehen sehen, denn das ist die neue Entwicklung. Deshalb auch meine Frage an die Frau Kommissarin, ob sie nicht den Augenblick für gekommen hält, eine neue Filmrichtlinie auszuarbeiten. Wir sollten uns, denn das ist eines der Kennzeichen des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport, dem ich angehöre, wir sollten uns einmal zusammensetzen und darüber beraten, wie wir das europäische Kino aus der Sackgasse herausführen können. Nochmals: Es geht nicht um die Befürwortung einer Regulierung, es geht wirklich um die Frage, wie Filme produziert werden, denn das ist kein Geheimnis. Filme sind ohne die Unterstützung des Großkapitals nicht möglich, und daran mangelt es in Europa. Meiner Meinung nach bietet sich hier für die Europäische Investitionsbank eine einmalige Gelegenheit.

 
  
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  Fraisse (GUE/NGL).(FR) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, die Kommission hat sich vorgenommen, innerhalb kurzer Zeit zu definieren, was ein europäisches audiovisuelles Werk ist. Ich bin sehr an einer solchen Definition interessiert, die eine natürliche Ergänzung zu der heutigen Debatte bilden würde.

Die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ hatte zur Folge, dass in jedem Land ein hoher Prozentsatz nationaler Werke ausgestrahlt wird, ohne dass es jedoch gelungen wäre, den Austausch dieser Werke zwischen den einzelnen Ländern zu bewirken. Das Ziel der Definition des europäischen audiovisuellen Werkes muss also darin bestehen, dass diese Werke grenzübergreifend empfangen werden können. Wir teilen dabei die Auffassung, dass die heute geforderte kulturelle Vielfalt nicht in der einfachen Addition der jeweiligen Identitäten der einzelnen Mitgliedstaaten besteht, sondern in ihrem Austausch und freien Verkehr. Nun reicht aber wiederum der Verkehr der Werke ebenso wie zweifellos auch die Herkunft ihrer Finanzierung nicht aus, um das europäische audiovisuelle Werk zu definieren.

Für uns alle ist die Frage des Inhalts des Werkes von Bedeutung. Der Inhalt des Werkes muss sich auf den Pluralismus der Produktion stützen. Für das audiovisuelle Schaffen von heute und morgen sind Partnerschaften erforderlich. Monopole und hegemonistische Strategien stehen hingegen dem Schaffensprozess entgegen. Nichts ist gefährlicher als die derzeitigen Konzentrationen von Anbietern, die sowohl die Sendekapazitäten als auch die inhaltlichen Kataloge in der Hand haben.

Im Zeitalter der digitalen Revolution und des technologischen Wandels veranschaulicht der ausgezeichnete Bericht von Herrn Veltroni in aller Deutlichkeit die sowohl wirtschaftliche als auch kulturelle Notwendigkeit einer europäischen audiovisuellen Politik.

Lassen Sie mich abschließend auf einen der wesentlichen Punkte des Berichts verweisen. Wer könnte die Vielfalt und den Pluralismus besser verteidigen als der Universaldienst? Wer kann den freien Zugang zu Information, Unterhaltung und Wissen gewährleisten? Das öffentlich-rechtliche Fernsehen ist kein Monopol und darf keines sein. Aber der öffentliche Dienst schließt das Allgemeininteresse als Ziel ein und muss deshalb aufgewertet werden. Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten jedes Mitgliedstaates entwickeln sich gemäß dem Protokoll 32 des Vertrages von Amsterdam autonom, aber sie sind sich darin einig, dass sie analoge Aufgaben zu erfüllen haben: Information, Innovation, Orte für Austausch und Integration usw.

Nun muss ihre Finanzierung transparenter werden, nicht so sehr in Befolgung der Wettbewerbsregeln, sondern um dem öffentlichen Dienst die Möglichkeit zu geben, seine Tätigkeit stärker zu diversifizieren und seine Leistungen zu verbessern. Im Klartext geht es darum, dass er im digitalen Zeitalter nicht zu Grabe getragen wird, sondern seinen Aufgaben auf Dauer gerecht werden kann, die aus meiner Sicht die Leitlinien der audiovisuellen Politik der Gemeinschaft bilden sollten.

 
  
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  Angelilli (UEN).(IT) Herr Präsident, als Erstes möchte ich den Berichterstatter dazu beglückwünschen, dass ihm die Synthese einer so viele Vorschläge enthaltenden Arbeit gelungen ist. Gleichwohl gibt es einige Aspekte, auf die ich näher eingehen möchte.

Zunächst einmal stimme ich zu, dass die Politik und die Gesetze imstande, ich würde sogar sagen, verpflichtet sein müssen, sich an das Tempo der technologischen Prozesse anzupassen. Im speziellen Fall des audiovisuellen Sektors werden die Institutionen durch die Verfügbarkeit klarer und insbesondere schnell greifender Rechtsinstrumente befähigt, diesen Wandel an sich zu beherrschen: Sie können dem Publikum und den Benutzern optimalen Schutz bieten, die notwendigen Grenzen für den Jugendschutz festlegen, neue Regeln für den Schutz des Urheberrechts aufstellen und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen einigen Erscheinungen, wie beispielsweise der Tatsache, dass der elektronische Handel in naher Zukunft auch über das Fernsehen laufen wird, vorgreifen.

Ferner sollten wir stolz darauf sein und uns nicht davor fürchten, den gesamten audiovisuellen Sektor im digitalen Zeitalter als wichtiges Instrument der Freiheit, der Information und der Ideenverbreitung zu betrachten.

Europa besitzt ein enormes kulturelles und kommunikatives Erbe, dem ein größerer Stellenwert verliehen werden muss; dazu bedarf es selbstverständlich finanzieller Mittel, aber hilfreich sind auch Möglichkeiten des Meinungsaustauschs wie zum Beispiel das vom Berichterstatter vorgeschlagene Forum: eine Gelegenheit des Austauschs, um eine künftige audiovisuelle Politik zu gestalten, in deren Rahmen die durch die aktuellste Technologie gebotenen unendlichen Chancen ergriffen und mit dem Ziel der Erzeugung immer hochwertigerer Produkte verbunden werden können.

Unser Ziel ist daher eine durch mehr Mitwirkung und durch Interaktion gekennzeichnete audiovisuelle Politik, um den in dem Reichtum der großen europäischen Identität so zahlreich vorhandenen Besonderheiten und Unterschieden Ausdruck zu verleihen.

 
  
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  Della Vedova (TDI).(IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Veltroni! Im Namen der italienischen Radikalen kann ich die in dem uns hier beschäftigenden Bericht zum Ausdruck gebrachte positive Bewertung der Mitteilung der Kommission zu den Leitlinien für die audiovisuelle Politik der Gemeinschaft im digitalen Zeitalter nicht teilen. Ich pflichte ihr nicht bei, weil in der Mitteilung erneut die alte europäische Klischeevorstellung im Hinblick auf das Fernsehen und das Kino enthalten ist: direkte öffentliche Intervention mit staatlichen Unternehmen; Wohlfahrtspolitik; Negierung des Marktcharakters, den der audiovisuelle Sektor immer mehr angenommen hat. Das Ganze - wie man behauptet - angepasst an das neue digitale Zeitalter der multimedialen Konvergenz und die außergewöhnliche Verbreitung des Internet.

Man hält also an dem Gedanken fest, die Unternehmen des europäischen audiovisuellen Sektors seien unfähig, selbständig zu wachsen und auf eigenen Füßen zu stehen, und die Benutzer seien nicht in der Lage, innerhalb des riesigen multimedialen Angebots zu erkennen, welche Produkte für sie am besten und am geeignetsten sind, als hätten nicht die Unterstützungspolitik und der Paternalismus der Vergangenheit die schwierige Situation heraufbeschworen, in der sich der Sektor heute befindet. Eine mutige Marktöffnung und der Rückzug des Staates würden allen, den Unternehmen und den Benutzern, die freier wählen könnten, zum Vorteil gereichen.

Ich komme nun zu einigen speziellen Aspekten des hier diskutierten Berichts. Hinsichtlich der Regulierung wird von einer Trennung zwischen Infrastruktur und Inhalt gesprochen, wobei für den Inhalt erneut die uns vertrauten gesetzlichen Regelungen vorgeschlagen werden. Aber was bedeutet das? Das frage ich Herrn Veltroni! Vielleicht will man beispielsweise das Pressegesetz mit den entsprechenden Verträgen und der Pflicht zur Eintragung in das Berufsregister für Journalisten oder andere Verzeichnisse auch auf Online-Veröffentlichungen ausdehnen? Das wäre meines Erachtens ein schwerwiegender Fehler! Oder bedeutet es, die für das Fernsehen geltenden erdrückenden Regelungen auf alle anderen, über das Netz übertragenen Programme auszuweiten? Das wäre ebenfalls ein schwerer Fehler und eine Illusion, wofür wieder einmal die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger zu zahlen hätten. Das Netz hat sich explosionsartig entwickelt, weil die Staaten unfähig waren, es in einem Wald von Verboten und Regelungen im Zaum zu halten. Es war gut, dass es so gekommen ist, und ich fände es auch gut, wenn es so bleiben würde.

Was das geistige Eigentum und das Urheberrecht anbelangt – ein weiterer Punkt, der in dem Bericht behandelt wird –, so ist die geforderte Verstärkung der Richtlinie über Urheberrechte nach meinem Dafürhalten sinnlos und gefährlich für die positive Weiterentwicklung des Internet. Wir hatten den Fall Napster und den Fall New Tell. Unserer Auffassung nach muss das Urheberrecht endlich kritisch in dem Sinne überprüft werden, dass eine einfachere und transparente Übermittlung von Wissen und Produkten möglich wird, wobei die Unternehmen, die großen majors, wissen, dass sie sich hierzu mit dem Netz anfreunden müssen.

Zum Kino: Es werden zusätzliche Finanzmittel für die europäische Filmproduktion gefordert. Herr Veltroni weiß, dass in Italien seit 50 Jahren ein Streit zwischen Liberalen, Sturzo, Ernesto Rossi und Verfechtern der Beibehaltung von Subventionen für die Kinoproduktion im Gange ist. Wir halten die freie Wahl der Bürgerinnen und Bürger, mit der sie den Erfolg oder Misserfolg eines Filmkunstwerkes bescheinigen, für das beste und wirksamste Kriterium, auch im Hinblick auf das Wachstum der Filmbranche. Wir fordern mit einem Änderungsantrag eine Kosten/Nutzen-Analyse der bisherigen Maßnahmen.

Abschließend noch ein Wort zur Privatisierung des Fernsehens: Wir verlangen eine Überarbeitung des Protokolls von Amsterdam, das hier indessen als eine Gegebenheit erwähnt wird. In der Financial Times wurde das Problem der Privatisierung der BBC – des „Juwels“ unter den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten Europas – aufgeworfen.

Die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten müssen privatisiert werden, andernfalls wird man immer höhere Gebühren für neue Investitionen verlangen. Sofern an einem öffentlich-rechtlichen Auftrag festgehalten wird, müssen die Rundfunk- und Fernsehrechte unter allen Betreibern versteigert werden: So werden wir effizientere Programme und Einsparungen für die Gebührenzahler erreichen. Ich fordere eine Berücksichtigung unserer Änderungsanträge, die diesen Bericht, der sich in der Kontinuität eines Systems von Förderanreizen, das nicht funktioniert hat und auch nicht funktionieren wird, bewegt, konzeptuell verändern können.

 
  
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  Ridruejo (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Die Arbeit der Kommission und auch des Berichterstatters, Herrn Veltroni, enthält viele wichtige Aspekte. Es ist natürlich klar, dass große Anstrengungen unternommen wurden, um neue Themen aufzunehmen und neue Schritte in der audiovisuellen Politik Europas zu gehen. Allerdings bin ich der Ansicht, dass uns sowohl in der Kommission als auch im Parlament bei gewissen Punkten noch viel zu tun bleibt. Wir hinken den großen Veränderungen hinterher, die sich im audiovisuellen Sektor, insbesondere infolge der Digitalisierung, vollziehen. Wenn wir nicht handeln, verhalten wir uns wie der Vogel Strauß, der seinen Kopf in den Sand steckt. Und das wollen wir gewiss nicht.

Wir alle wissen, dass die Digitalisierung vor etwa fünf Jahren begann, und deshalb sind diese Arbeiten zur audiovisuellen Politik mehr als angebracht. Es gibt fünf Punkte, die ich hervorheben möchte, denn früher oder später müssen sie meines Erachtens einer Revision unterzogen werden:

Der erste ist die Definition des öffentlich-rechtlichen Dienstes. Das ist wichtig, wenn wir in Europa einen öffentlich-rechtlichen Dienst im Umfeld eines offenen Wettbewerbs erreichen wollen – wir sehen das an den Einschaltquoten der öffentlich-rechtlichen Anstalten –, und das liegt auch im Interesse des privaten audiovisuellen Sektors. Viele Themen sind noch zu bewältigen, darunter die Trennung der Voraussetzungen, die für beide festgelegt werden.

Der zweite Punkt, der mir als grundlegend erscheint, ist die Revision der Richtlinie über das „Fernsehen ohne Grenzen“. Hier verhalten wir uns wie der Vogel Strauß, von dem ich eingangs sprach.

Zum Dritten muss irgendwie definiert werden – ich glaube, dieses Dokument sieht es nicht ausreichend vor –, was mit den interaktiven Diensten im Fernsehen und dem Internet im Fernsehen geschieht.

Der vierte Punkt bezieht sich auf die Umstellung vom analogen zum digitalen Fernsehen und die Folgen für die Benutzer bei der Verwendung oder dem Erwerb neuer Endgeräte.

Und schließlich die Einbeziehung der Wettbewerbs- und Konzentrationsgesetze. Die audiovisuelle Politik sollte diese Punkte aufgreifen und sich auch ausführlich mit Wettbewerbsfragen befassen.

 
  
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  Iivari (PSE).(FI) Herr Präsident, der hervorragende Bericht von Herrn Veltroni hat im Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport eine starke Unterstützung erfahren, und dasselbe scheint sich auch hier im Plenum abzuzeichnen. Der Übergang zum digitalen Zeitalter bedeutet für den Medienbereich einen gewaltigen Umbruch. Die technische Entwicklung bietet dem Verbraucher immer mehr Möglichkeiten, audiovisuelle Produkte zu nutzen, und dies im Hinblick auf den Zeitpunkt, den Ort, die Inhalte und die Medien selbst. Gleichzeitig bedeutet sie aber eine Zersplitterung der Medienlandschaft sowie einen wachsenden Druck in Richtung auf Konzentration und Kommerzialisierung.

Für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, die Beschäftigung, aber auch die Kultur Europas nimmt der audiovisuelle Sektor eine Schlüsselstellung ein. Die Initiativen der Kommission in dieser Angelegenheit sind schon an sich positiv, positiv ist aber auch, dass sich die Arbeitsteilung zwischen den Generaldirektionen Wissenschaftsgesellschaft und Kultur geklärt hat. Inmitten des technologischen Umbruchs darf man die gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung der Medien nicht aus dem Auge verlieren. Es kann nicht um Technologien oder wirtschaftliche Gewinne gehen. Die Gleichberechtigung beim Zugang zu Informationen darf nicht unterschätzt werden. Hervorheben möchte ich aus diesem Grunde die Notwendigkeit der Sicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens auch für die Zukunft. In diesem Zusammenhang muss das Zusatzprotokoll zum Amsterdamer Vertrag gewürdigt werden, in dem sich die Mitgliedstaaten darauf verständigt haben, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu regeln. Es muss auch Sorge dafür getragen werden, dass das Recht der Menschen, Zugang zu Informationen und kulturellen Beiträgen in ihrer eigenen Sprache zu erlangen, gesichert wird.

Wie ein europäischer Historiker festgestellt hat, liegt das Vaterland im Europa der Zukunft in der Muttersprache. Fernsehen und Kino als grenzüberschreitenden Medien wird eine stärkere Aufmerksamkeit zuteil als dem Radio. Dennoch sollte man die Bedeutung des Radios insbesondere in kleineren Sprachgebieten nicht unterschätzen. Damit das Radio mit der Entwicklung im digitalen Zeitalter Schritt halten kann, ist es wichtig, zur Anwendung des DAB-Standards überzugehen, der diese Entwicklung unterstützt.

 
  
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  Thors (ELDR).(SV) Frau Kommissarin, sehr geehrte Kollegen, liebe Freunde! Wir sprechen von einer Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“. Gleichzeitig wissen wir, dass mit dem Übergang zum digitalen Fernsehen die Gefahr besteht, dass wir gerade ein Fernsehen mit Grenzen bekommen. Man wird dann die BBC nicht mehr in Irland empfangen können, und vielleicht auch nicht mehr das Schwedische Fernsehen in Finnland. Solche Grenzüberschreitungen gab es bereits. Es ist auch schwer, Digitalkarten für die vorhandenen zahlungspflichtigen Kanäle zu kaufen.

Ich appelliere darum an Sie, Frau Kommissarin, der Aufforderung Beachtung zu schenken, die alle Fraktionen des Parlaments einhellig im Zusammenhang mit der Behandlung der technischen Richtlinie zum Digitalfernsehen ausgesprochen haben. Diese Frage, die sehr eng damit zusammenhängt, dass die Urheberrechtsorganisationen sich nicht über vernünftige Bedingungen für den Verkauf der Fernsehrechte einigen können, muss erneut geprüft werden. Ich ersuche somit die Frau Kommissarin, darauf zurückzukommen.

Gleichzeitig möchte ich vieles von dem, was Frau Iivari zu den kleineren Sprachgebieten sagte, unterstützen. Wir, die wir die öffentlichen Dienstleistungen national definieren wollen, müssen hier aufpassen, damit nicht beispielsweise der Wettbewerb auf verhängnisvolle Weise das nationale Recht unterminiert, selbst festzulegen, welche öffentlichen Dienstleistungen wir anbieten wollen. Denn in dieser Hinsicht sind nicht alle Sprachen innerhalb der EU gleichrangig.

 
  
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  Alyssandrakis (GUE/NGL).(EL) Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit ihrer Einführung stellen die audiovisuellen Medien einen mächtigen Faktor der ideologischen Beeinflussung dar. Im digitalen Zeitalter erlangt ihre Kontrolle strategische Bedeutung für die Herausbildung von Bewusstsein und bestimmter Lebensweisen, denn wer über sie gebietet, bestimmt auch, welche Informationen durch sie verbreitet werden. Nach Auffassung der Kommunistischen Partei Griechenlands sollte ihre Kontrolle dem Staat obliegen. Nicht etwa, weil wir die Illusion hegen, im Kapitalismus würden die Regierungen eine umfassende und gründliche Information zulassen, sondern weil nur dann eine maximale gesellschaftliche Kontrolle gegeben ist.

Im Gegensatz dazu weist die Kommission den öffentlichen Anstalten die Rolle des armen Verwandten und den Gesetzen des Marktes die des grundsätzlichen Regulierers zu. Die nur scheinbar antimonopolistische Politik zielt auf die Schaffung von Oligopolen ab, die der Objektivität der Information zwar genauso schaden, jedoch üppige Gewinne, aber auch eine sicherere ideologische Manipulation gewährleisten, wenn der Informationsfluss von gewissen europäischen Monopolen kontrolliert wird, was jedem Begriff von Freiheit und Demokratie widerspricht.

Für uns besteht die Frage nicht darin, ob die Informationen in Zukunft von amerikanischen oder europäischen Monopolen kontrolliert werden. Das eigentliche Problem ist, dass die Völker ihren Widerstand forcieren und ihr Recht auf gründliche Information durchsetzen.

 
  
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  Karas (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Die Digitaltechnologie verändert unser Leben. Diese Veränderung findet auf jeden Fall statt. Wir haben sie zu nutzen und die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Ich möchte in Ergänzung zu meinen Vorrednern noch kurz auf einige Gedanken eingehen. Das Lissabonner Seminar zum Digitalfernsehen unter der portugiesischen Ratspräsidentschaft hat leider außer einer lückenhaften Zusammenschau zu diesem Thema wenig ergeben. Ich fordere daher eine Initiative Digital Europe mit klaren Vorgaben zur harmonisierten Einführung von Digitalfernsehen und zur Digitalisierung von Inhalten. Das alleinige Festsetzen von Terminen nach dem Motto „Ganz Europa ist bis 2010 zu digitalisieren“ ist zu wenig.

Zweitens: Der branchenweisen Selbstregulierung – wie etwa mit dem Verhaltenskodex für telekommunikative Mehrwertdienste in Österreich – ist eine faire Chance zu geben. Nicht alles muss vom Gesetzgeber überreguliert werden.

Drittens: Die audiovisuelle Politik betrifft Infrastruktur und Inhalte. Wir wissen, dass wir bei letzteren trotz Quotenregeln weit hinter die USA zurückgefallen sind. Nur wer spannende Inhalte für eine große Zahl von Zuschauern liefert, wird wahrgenommen. Daher haben wir alles zu tun, die europäischen Inhalteanbieter zu unterstützen, ihre Arbeit zu erleichtern und nicht zu erschweren.

Viertens: Der Ansatz der gedrängten Regulierung von Inhalten und Infrastruktur ist beizubehalten. In meinem Land sind die Entwürfe zur Medienbehörde KOMMAUSTRIA ein vorbildlicher Weg im Einklang mit den vorliegenden acht Richtlinienentwürfen der EU zur Informationsgesellschaft. Wir haben das Tempo zu erfüllen und dürfen uns keine weitere Zeit lassen!

 
  
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  Ortuondo Larrea (Verts/ALE).(ES) Herr Präsident! Das von der Kommission vorgelegte Dokument über ihre Politik im audiovisuellen Sektor im digitalen Zeitalter greift unter anderem zwei Gedanken auf, die ich für grundlegend halte.

Erstens muss die Zukunft des Doppelsystems von öffentlich-rechtlichem und privatem Fernsehen gewährleistet werden, und die europäischen öffentlich-rechtlichen Betreiber müssen unbedingt in vollem Maße die Möglichkeiten nutzen können, die die neuen Informationstechnologien bieten.

Zweitens stellt die kulturelle und sprachliche Vielfalt ein wesentliches Ziel der Gemeinschaftspolitik im audiovisuellen Sektor dar. In diesem Zusammenhang möchte ich vorschlagen, dass die Kommission in ihren Aktionen und Hilfen der positiven Diskriminierung der audiovisuellen Sektoren der Kulturen und Sprachen der Regionen und Minderheiten der Europäischen Union Priorität einräumt. Eine gute Form zur Förderung der Vielfalt ist die ganz spezielle Unterstützung für die schwächsten Gruppen. Desgleichen schlage ich vor, dass die Gemeinschaftsregelung und die Entscheidungen der Kommission vorsehen, dass die Ausstrahlungen aller Massenveranstaltungen – Festakte, Aufführungen, Sportereignisse usw. – zum Gegenstand allgemeinen Interesses erklärt werden und in allen Sprachen der Europäischen Union, einschließlich der regionalen, verfolgt werden können. Nur so wird es uns gelingen, in Europa eine echte Einheit in der Vielfalt zu schaffen.

 
  
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  Junker (PSE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein Blick auf das deutsche Kabelfernsehen, in dem sich heute schon etwa 30 Kanäle tummeln, zeigt, dass Vielzahl nicht gleich Vielfalt ist! Im Wettbewerb mit kommerziellen Anbietern besteht leicht die Gefahr, der Massenattraktivität zu erliegen und die weniger einträglichen Interessen zu vernachlässigen. Deshalb ist es so wichtig, die audiovisuelle Strategie mit einer Sicherung von Meinungsvielfalt und Pluralismus zu verbinden, welche heute die wesentliche Grundlagen für die demokratische Meinungsbildung darstellen, und für das öffentlich-rechtliche Medienangebot eine chancengleiche Entwicklung auf dem medialen Zukunftsmarkt zu gewährleisten.

Für diesen Zukunftsmarkt muss es einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger geben, und es muss auch einen diskriminierungsfreien Zugang für Anbieter aller Angebotsgenres geben. Das heißt konkret: Markttransparenz und Verhinderung einer Entwicklung, die dazu führt, dass wirtschaftliche Macht in publizistische Allmacht und schließlich in politischen Machtmissbrauch umschlägt. Mit diesen Eckpunkten sind die wichtigsten Vorgaben für die Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungswerke beschrieben. Der Bericht Veltroni macht dazu wesentliche Vorschläge.

Aber es lässt sich nicht alles rechtlich regeln. Deshalb möchte ich einen Punkt ansprechen, der hier noch nicht genannt wurde, nämlich den Erwerb von Medienkompetenz. Der Umgang mit den Angeboten der Multimediawelt muss erlernt werden, um die mediale Spreu vom Weizen trennen zu können, eine werteorientierte Auswahl treffen zu können und das Urteilsvermögen zu schärfen. Die Vermittlung von Medienkompetenz muss Bestandteil der audiovisuellen Politik der Gemeinschaft werden. Insofern bedarf die Mitteilung der Kommission noch einer Fortsetzung.

 
  
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  Gargani (PPE-DE).(IT) Herr Präsident, ich möchte auch persönlich, in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Kulturausschusses, Herrn Veltroni bestätigen, dass er eine sehr wertvolle Arbeit geleistet hat. Ich freue mich darüber, weil ich es, ehrlich gesagt, nicht für möglich hielt, dass ein so wichtiger und grundsätzlicher Bericht einhellige Zustimmung im Ausschuss finden würde.

Die Digitalisierung wird den Bürgern den Zugang zu einer Unmenge neuer und innovativer Inhalte ermöglichen, weshalb ich nicht umhin kann, der Auffassung von Herrn Veltroni, wonach sich das auf die Demokratie, auf die Organisation Europas und der Staaten sowie auf die Qualität der Kommunikation, die wir den Bürgern bieten, auswirken wird, voll und ganz zuzustimmen.

Aus diesem Grund muss die Umstellungsphase vom analogen auf das digitale System als Gelegenheit dienen, den Benutzer durch ein Angebot von neuartigen Programmen, und nicht nur durch eine reine Reproduktion der derzeit kostenlos angebotenen Fernsehprogramme, mit dem neuen System vertraut zu machen. Frau O'Toole hat Recht: Mit Hilfe des so genannten Simulcast würde kein Kreis relevanter Benutzer angelockt werden können, während eine Erprobungsphase für neue audiovisuelle Produkte auf Kanälen, die – gegebenenfalls auch nur in bestimmten territorialen Bereichen – für die digitale Übertragung bereitgestellt werden, den Betreibern und Benutzern die Möglichkeit bieten wird, dieses Ziel zu erreichen.

Die Kommission hat Recht mit ihrer Feststellung, dass das von den Mitgliedstaaten festgelegte Finanzierungssystem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren muss und die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft nicht in einem Ausmaß beeinträchtigen darf, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft.

In der audiovisuellen Politik gelten zwei wesentliche Kriterien, die bei der Ausarbeitung von Finanzierungsbestimmungen zugrunde zu legen sind: Verhältnismäßigkeit und Transparenz. Das Kriterium Transparenz beinhaltet, dass die Mitgliedstaaten klar festlegen, welche Aufgabe der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat, dass die finanzielle Transparenz gewahrt wird und dass öffentlich-rechtliche Sendeanstalten, die auch rein kommerziellen Tätigkeiten nachgehen, getrennt Buch führen müssen. Dank dieser Unterscheidung vermochte die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Bestmögliche für eine Politik auf staatlicher und auf europäischer Ebene zu geben, die sich des zu einer umfassenden Entwicklung des Systems führenden technologischen Wandels als würdig erweist.

 
  
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  Reding, Kommission. – (FR) Herr Präsident, Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Kommission begrüßt den von Herrn Veltroni und dem Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses ausgearbeiteten Bericht, und ich danke dem Vorsitzenden sowie den Mitgliedern des zuständigen Ausschusses für die Einmütigkeit, die sie innerhalb ihres Ausschusses zu dem Berichtsentwurf herstellen konnten.

Wie Ihnen bekannt ist, hat der Rat in seinen Schlussfolgerungen bei der Ratstagung am 16. Mai dieses Jahres den Ansatz der Kommission ebenfalls unterstützt. Es herrscht also Einmütigkeit. Ich freue mich darüber, dass sich die drei Institutionen anscheinend endlich einmal auf der gleichen Wellenlänge befinden und völlig einig sind.

Besonders froh ist die Kommission darüber, dass das Parlament das in der Mitteilung beschriebene ordnungspolitische Prinzip unterstützt. Wie Sie wissen, plant die Kommission eine Reihe von Studien zum audiovisuellen Sektor sowie eine breite Konsultation mit allen interessierten Seiten, bevor sie, wenn die Analysen dies nahe legen, gegebenenfalls eine Überarbeitung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ vornimmt. Im gegenwärtigen Stadium, bevor die Studie und die Konsultation abgeschlossen sind, wäre es unklug, darüber zu spekulieren, welche Änderungen die Experten und die Politiker eventuell beabsichtigen könnten.

Die Kommission nimmt die Stellungnahmen des Parlaments zu dieser Richtlinie zur Kenntnis und wird diese bei der für Ende 2002 vorgesehenen Überprüfung gebührend berücksichtigen. Nur zu einem Detail, Herr Berichterstatter, die Kommission hat in ihrer Mitteilung nicht behauptet, der ordnungspolitische Rahmen für die Werbung müsse unter Berücksichtigung der durch die Digitalisierung geschaffenen neuen Möglichkeiten überarbeitet werden. Sie hat lediglich erklärt, dass sie eine Studie über diese Techniken durchführen werde, um zu prüfen, ob eine Überarbeitung notwendig ist oder nicht. Aber die Entscheidung darüber, ob es eine Überarbeitung geben soll, treffen alle zusammen. Die Kommission teilt die Auffassung des Parlaments, dass der Grundsatz der klaren Trennung von Werbespots und redaktionellem Inhalt gewahrt bleibt, und zwar in allen Medien.

Im Zusammenhang mit den Stellungnahmen zum Berichtsentwurf über den Medienpluralismus ist anzumerken, dass die digitale Technologie und vor allem das Internet nie dagewesene Möglichkeiten für die schöpferische Tätigkeit und für die Entwicklung einer pluralistischen Gesellschaft bieten. So ermöglicht die digitale Technologie beispielsweise eine enorme Steigerung der Zahl der Fernsehkanäle und verringert auf diese Weise die Zugangsbarrieren für die Anbieter von Inhalten. Natürlich gilt es dafür zu sorgen – und das haben verschiedene Redner hier gesagt –, dass der Zugang nicht an den Landesgrenzen, seien sie hypothetisch oder reell, endet.

Das Internet bietet auch, zumindest potentiell, jedem Bürger die Möglichkeit, selbst zum Anbieter von Inhalten zu werden. Es schafft Möglichkeiten für ein weltweites Forum, an dem sich alle beteiligen können, mit den Vorteilen und den Gefahren, die dies mit sich bringt. Über die Gefahren, die diese Vorteile möglicherweise bergen, sollte man einmal ausführlicher sprechen. Aber all dies verändert die Frage des Pluralismus und lässt ihn komplexer werden. Zu den Hemmnissen, die dem Pluralismus in der digitalen Welt entgegenstehen, gehören Armut sowie fehlende allgemeine und berufliche Bildung. Diese Hemmnisse, die die Bürger von der vollen Teilhabe am digitalen Zeitalter ausschließen, sind auch von den Kollegen bereits angesprochen worden.

Hier war von Digital divide die Rede. Natürlich müssen wir uns alle dafür einsetzen, dass die Kluft zwischen denen, die wissen, und denen, die nicht wissen, zwischen denen, die teilhaben, und denen, die nicht teilhaben, nicht zu tief wird. Ich stimme Frau Junker zu, dass man darüber nachdenken und Wege aufzeigen muss, wie sich Medienkompetenz erwerben lässt. Das liegt mir sehr am Herzen, ebenso wie übrigens auch Jacques Lang, mit dem ich bereits über Möglichkeiten zur Entwicklung dieses Weges gesprochen habe. Wir werden das schaffen, Frau Junker, denn unserer Meinung nach kommt es nicht nur darauf an, dass man lesen, schreiben und rechnen kann, sondern man muss auch Bilder lesen können, und das bringt man unseren Schülern nicht bei.

Was die Anbieter digitaler Medien betrifft, so scheint derzeit die Anwendung des Wettbewerbsrechts ein wirksames Mittel zu sein, um den Pluralismus zu gewährleisten. Aber natürlich wären mit zunehmenden Erfahrungen im digitalen Zeitalter noch andere Maßnahmen denkbar. In Beantwortung der Anfragen des Parlaments wird die Kommission im Zuge der Überprüfung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ Konsultationen zu diesen Fragen durchführen.

Voller Freude stelle ich auch fest, dass hinsichtlich des Programms MEDIA nahezu Einmütigkeit besteht. Die digitale Revolution wird viele neue Formen der Nutzung audiovisueller Werke erschließen: zum Beispiel Video-on-Demand über das Internet. Die europäische Industrie muss in der Lage sein, diese Chancen zu nutzen, wenngleich sie im Vergleich zu ihrem amerikanischen Konkurrenten noch immer zersplittert und schwach ist. Aber es gab in den letzten zehn Jahren doch Fortschritte. Beispielsweise standen in fast allen Mitgliedstaaten nationale Produktionen an erster Stelle unter den erfolgreichsten Fernsehsendungen, und nicht amerikanische Importe. Es hat sich also bereits etwas geändert.

Gleichzeitig ist auch auf dem Gebiet des Kinos ein deutliches Ansteigen europäischer Erfolgsfilme festzustellen. Wir dürfen also nicht stehen bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen, und Sie werden mich auf diesem Wege unterstützen, das weiß ich. Aber ich brauche Geld, um das neue Programm MEDIA plus umzusetzen. Da liegt die große Gefahr für die abschließende Entscheidung über dieses Projekt. Im Interesse des europäischen Kinos in allen Mitgliedstaaten hoffe ich auf ein gutes Ergebnis bei der nächsten Tagung des Rates „Kultur“.

Ich möchte noch ein Wort an jene richten, die jetzt nicht mehr hier sind, die aber Kritiken geäußert haben, wonach MEDIA und MEDIA plus auf europäischer Ebene nur zusätzlich zu dem nationalen System funktionierten, das in die Produktion investiert. Im Rahmen des Programms MEDIA plus werden Fördermittel für Entwicklung, Vertrieb und Fortbildung auf dem Gebiet des digitalen Fernsehens bereitgestellt.

Es handelt sich da also nicht um Doppelinvestitionen und auch nicht um etwas Überflüssiges, sondern etwas absolut Notwendiges, wenn wir wollen, dass unsere europäischen Filme auch außerhalb der Länder gezeigt werden, in denen sie produziert werden.

Was einige der im Bericht des Parlaments enthaltenen Vorschläge zum Kino betrifft, so hat die Kommission in ihrer Mitteilung angekündigt, dass sie beabsichtigt, eine gesonderte Mitteilung über den Kinosektor herauszugeben, in der auf Fragen wie die Definition der europäischen Werke eingegangen wird. Obwohl Frau Fraisse im Augenblick nicht anwesend ist, möchte ich ihr sagen, dass das keine leichte Aufgabe sein wird, und wenn sie uns helfen möchte, ist sie herzlich willkommen. In der Mitteilung soll auch die uns alle interessierende Frage der staatlichen Beihilfen für die Kinoproduktion behandelt werden.

Darüber hinaus könnte die Mitteilung auch auf die Frage eingehen, ob in diesem Bereich eine Intervention auf Gemeinschaftsebene erforderlich ist und ob, wie von einem Kollegen angeschnitten wurde, Finanzierungsmechanismen zugunsten von Kinoproduktionen entwickelt werden können. Ihnen ist bekannt – und ich habe es auch bereits mehrfach erwähnt –, dass derzeit Gespräche mit der Europäischen Investitionsbank laufen, um eventuell im Herbst einen Risikokapital-Fonds zu bilden, mit dessen Hilfe das Problem der Unterfinanzierung unserer Industrie gelöst werden könnte.

Im derzeitigen Stadium nimmt die Kommission die Anmerkungen des Parlaments zur Kenntnis, ohne jedoch schon weitere Details mitteilen zu können. Es sollte aber unmissverständlich klar sein, dass wir die Bedeutung der staatlichen Finanzierung für die audiovisuelle Produktion und die Notwendigkeit spezieller Regelungen für diesen Sektor voll anerkennen. Dies möchte ich besonders deutlich unterstreichen, denn es ist äußerst wichtig für unsere ganze künftige Politik.

Was nun den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft, so wissen Sie alle, dass dies eine äußerst sensible und komplexe Frage ist. Die Kommission hat ihre Position mehrfach eindeutig kundgetan, besonders in dieser Mitteilung. Ich teile die Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in unseren Mitgliedstaaten eine wesentliche kulturelle und soziale Rolle spielt und deshalb erhalten bleiben muss und weiterhin das Recht haben muss, seine Rolle zu spielen. Im Lichte der technologischen Entwicklungen und der Marktentwicklung könnte sich diese Rolle verändern, jedoch muss diese Frage in den Mitgliedstaaten erörtert werden, denn, wie das Protokoll von Amsterdam eindeutig besagt, obliegt es den Mitgliedstaaten, das Mandat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festzulegen und über sein Finanzierungssystem zu entscheiden.

Die Kommission schaltet sich auf diesem Gebiet nicht ein, und die Bestimmungen zur Transparenz sind in diesem Punkt ganz eindeutig. Gemäß dem Vertrag hat die Kommission allerdings die Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Finanzierungssystem die Handels- und Wettbewerbsbedingungen in der Gemeinschaft nicht in einem Ausmaß beeinträchtigt, das dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft. Damit die Kommission ihrer Aufgabe gerecht werden kann, und um einzuschätzen, ob die den fraglichen Unternehmen gewährten Vorteile der ihnen übertragenen Aufgabe als Erbringer öffentlicher Dienste entsprechen, müssen diese durch den Mitgliedstaat definiert werden, und ihre Finanzierung muss transparent sein. Eventuelle kommerzielle Aktivitäten dieser Unternehmen dürfen nicht unmittelbar oder mittelbar in den Genuss von Mitteln kommen, die für den öffentlichen Dienst bestimmt sind. Das ist ein Erfordernis der Transparenz, und ich glaube, die jüngsten Texte der Kommission tragen dazu bei, diese Prinzipien für alle verständlich, klar und transparent zu machen.

Bei der informellen Ratstagung „Kultur und audiovisuelle Medien“ in Lille am 20. und 21. Juli dieses Jahres, auf der über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beraten wurde, vertraten einige Minister die Auffassung, dass die rasche technologische Entwicklung in diesem Sektor ein neues Stadium in Ergänzung zum Protokoll von Amsterdam erforderlich mache. Ich habe mich bereit erklärt, gemeinsam mit ihnen, mit Ihnen in naher Zukunft Überlegungen zu dieser Frage anzustellen.

Es ist anzumerken, dass die Kommission, wie bereits erwähnt, kürzlich eine revidierte Fassung der Transparenz-Richtlinie angenommen hat. Wichtig ist dabei, dass diese Richtlinie nicht für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gilt, die keine kommerzielle Tätigkeit ausüben. Die vom Staat definierten öffentlichen d. h. öffentlich finanzierten Dienste, auf die diese Definition eindeutig zutrifft, sind also von der Transparenz-Richtlinie nicht betroffen.

Im Bericht wird der Begriff „Universaldienst“ erwähnt. Dabei ist anzumerken, dass dieser Begriff dem Bereich der Telekommunikationsdienste entlehnt wurde und meiner Meinung nach nicht automatisch auf den audiovisuellen Sektor übertragen werden kann. Die Gewährleistung des Zugangs der Bürger zu bestimmten Rundfunkdiensten und bestimmten Inhalten ist eine Frage der Definition des Mandats des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und obliegt also gemäß dem Protokoll von Amsterdam den Mitgliedstaaten.

Der Aufruf, ein europaweites Forum einzurichten, auf dem Fragen zu audiovisuellen Inhalten aller Art beraten werden sollen, ist ein interessanter Vorschlag, über den die Kommission nachdenken und den sie zusammen mit den betroffenen Seiten im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ prüfen wird. Im Rahmen der derzeitigen Richtlinie wurde ein Kontaktausschuss geschaffen, um alle mit der Richtlinie zusammenhängenden Aspekte der audiovisuellen Politik zu prüfen.

Zu den internationalen kommerziellen Verhandlungen im audiovisuellen Sektor kann ich Ihnen sagen, dass es keine neuen Entwicklungen gibt. Die Kommission hat ihre Position mehrfach klargestellt. Sie müsste ihre in der Uruguay-Runde erlangte Freiheit beibehalten, im audiovisuellen Sektor finanzielle und ordnungspolitische Regelungen auszuarbeiten und umzusetzen, die in erster Linie darauf gerichtet sind, die kulturelle Vielfalt zu bewahren. Im Rahmen seiner Schlussfolgerungen vom 26. Oktober 1999 erteilte der Rat der Kommission das entsprechende Mandat für die nächsten Verhandlungen im Bereich Dienstleistungen, und ich kann Ihnen ganz klar versichern, dass mein Kollege Kommissar Lamy dieser Orientierung hundertprozentig folgt. Wir können darauf vertrauen, dass er dazu beitragen wird, den europäischen audiovisuellen Sektor zu erhalten und in dem von uns und von Ihnen gewünschten Sinne zu unterstützen. Wenn jeder seiner Aufgabe gerecht wird, wird es uns allen gemeinsam gelingen, unseren audiovisuellen Dienst für die Zukunft zu erhalten und zu stärken, der für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für die Wahrung eines kulturellen Pluralismus unerlässlich ist.

 
  
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  Der Präsident. – Ich danke Ihnen, Frau Kommissarin.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

 
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