Der Präsident. - Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0214/00) von Frau Lienemann über den vom Vermittlungsausschuß gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (C5-347/2000 - 1997/0067 (COS)).
Lienemann (PSE), Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass wir mit dieser Rahmenrichtlinie über die Wasserpolitik gemeinsam etwas Nützliches vollbracht haben.
Wir haben etwas Nützliches getan und gemeinsam einen Kompromiss erarbeitet, der jedoch hohe Anforderungen stellt, durch die meiner Ansicht nach ein qualitativer wie quantitativer Sprung in der Wasserwirtschaft ermöglicht wird. Auf lange Sicht muss unseren europäischen Mitbürgern überall qualitativ hochwertiges Wasser zur Verfügung stehen, egal ob es sich dabei um Oberflächen oder um Grundwasser handelt.
Der Kompromiss ist dem aktiven Engagement, dem vom Europäischen Parlament geschaffenen Kräfteverhältnis und der Mobilisierung aller Fraktionen, vor allem der Schattenberichterstatter, die mich unterstützt haben, sowie der Beteiligung des Vorsitzenden unserer Delegation, Herrn Provan, bei diesem schwierigen Vermittlungsverfahren zu verdanken.
Mein Dank gilt jedoch auch allen anderen Beteiligten, zu denen natürlich die Kommission gehört, die die Rolle des Vermittlers und des technischen Erneuerers übernehmen musste und dies auf konsequente und effiziente Weise getan hat, der Kommissarin sowie allen Dienststellen der Kommission. Zudem möchte ich mich beim Rat und vor allem bei der portugiesischen Präsidentschaft und ihrem Staatssekretär, Herrn Pedro Silva Perreira, bedanken, die diese Einigung möglich gemacht haben. Ich betone dies besonders, da für die Länder Südeuropas die Anforderungen dieser Richtlinie sicherlich schwieriger umzusetzen sind, als für andere Länder der Gemeinschaft, die sich bezüglich des Zugangs zu Wasser in einer vorteilhafteren Lage befinden.
In welchen Bereichen konnten nun entscheidende Fortschritte erzielt werden? Erstens: Die Richtlinie hat eine hohe Rechtsverbindlichkeit. Zweitens: Durchsetzung einer Forderung, die wir im Parlament als wesentlich erachtet haben, nämlich die Beseitigung und vollständige Einstellung des Ableitens prioritärer gefährlicher Stoffe. Sie kennen die Forderungen unseres Hauses, dass unsere Richtlinie mit den im Rahmen internationaler Konventionen, vor allem dem OSPARAbkommen, eingegangenen Verpflichtungen übereinstimmen soll, worauf auch die Richtlinie erneut hinweist. Der eingeleitete Mechanismus ermöglicht die regelmäßige, in vierjährigen Abständen erfolgende Erstellung einer Liste der prioritären Stoffe, deren Mengen zu reduzieren sind, und der prioritären gefährlichen Stoffe, die schlicht und einfach zu beseitigen sind.
Drittens waren wir mit dem kritischen, grundlegenden Problem der Grundwasservorkommen konfrontiert. Wir standen vor der schwierigen Aufgabe, eindeutige Kriterien für die Beurteilung des guten Zustands des Grundwassers festzulegen. Um diesen guten Zustand genauer zu beschreiben, wurde der Erlass einer Tochterrichtlinie zur Konkretisierung der Rahmenrichtlinie in Betracht gezogen. Das Parlament hegte die Befürchtung, dass diese neue Richtlinie Gelegenheit bieten würde, die notwendige Bekämpfung der Verschmutzung und die Sofortmaßnahmen zur Vermeidung der Verschmutzung des Grundwassers auszusetzen.
Daher haben wir uns dafür eingesetzt, und dies auch erreicht, dass für den Fall einer Ablehnung der Richtlinie durch die europäischen Abgeordneten ein Hinweis darauf aufgenommen wird, dass die Mitgliedstaaten Vorschriften erlassen müssen, mittels derer ein guter Zustand des Grundwassers gewährleistet werden kann. Falls die Mitgliedstaaten dies nicht tun – und dies ist eine Art Damoklesschwert –, wenn also bezüglich der Verschmutzung 75 % der Norm für den guten Zustand des Grundwassers erreicht werden, wären sie zu diesem Zeitpunkt verpflichtet, Maßnahmen zur Trendumkehr zu ergreifen. Generell wird in der Richtlinie die Forderung des Parlaments berücksichtigt, zu gewährleisten, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu einem Rückgang der gegenwärtig feststellbaren erhöhten Grundwasserverschmutzung beitragen.
Wie Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir meines Erachtens die Voraussetzungen dafür geschaffen, mit großen Schritten voranzuschreiten, und dies nicht nur was die wichtigsten Grundsätze betrifft, sondern auch hinsichtlich der uneingeschränkten Wirksamkeit unserer Entscheidungen.
Nichtsdestotrotz müssen wir alle wachsam sein. Zunächst was die Tochterrichtlinien betrifft, mittels derer die Rahmenrichtlinie abgewandelt wird. Wir werden uns im Rahmen der Mitentscheidung an der Ausarbeitung der Liste der prioritären Stoffe und der prioritären gefährlichen Stoffe beteiligen. Ein erster Bericht wird bereits durch die Kommission geprüft, und ein Berichterstatter wurde ernannt. Die zweite große Aufgabe unseres Hauses wird die inhaltliche Gestaltung der Grundwasserrahmenrichtlinie sein.
Kurz gesagt haben wir meiner Meinung nach die entscheidende Wegstrecke zurückgelegt. Wir werden in unserem gemeinsamen Engagement nicht nachlassen, doch ich habe das Gefühl, dass Europa an der Schwelle des 21. Jahrhunderts mit dieser Rahmenrichtlinie eine neue Ära einleitet, in der der Schutz dieser grundlegenden Ressource, des Wassers, zum Schwerpunkt des staatlichen Handelns und der Maßnahmen aller Akteure, Landwirte, Industrieunternehmen und Verbraucher, wird. In jedem Fall ist dies der Zweck unserer Richtlinie, und ich bin mir sicher, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten genauestens über ihre Umsetzung wachen werden.
Schleicher (PPE-DE). - Herr Präsident! Mit dem Vermittlungsergebnis zur Wasserrahmenrichtlinie beschließen wir eine für das Europäische Parlament harte, aber erfolgreiche zehnjährige Arbeit, und doch stehen wir damit gleichzeitig wieder am Beginn neuer, mindestens ebenso wichtiger Aufgaben. Seit Ende der 80er Jahre lagen eine Reihe Kommissionsvorlagen zur Überarbeitung bestehender Richtlinien vor, die aufgrund wissenschaftlicher und technischer Entwicklungen notwendig geworden waren. Bei der ersten Prüfung stellten wir im Umweltausschuss fest, dass weder Inhalte noch Begriffe aufeinander abgestimmt waren.
Auf Drängen unserer Fraktion führte der Ausschuss für Umweltfragen des Europäischen Parlaments im Juni 1995 dann eine Expertenanhörung zur Gewässerschutzpolitik der Europäischen Union durch. Die Expertenaussagen bestätigten unsere Besorgnisse. Rat und Kommission folgten der Forderung nach Erarbeitung einer umfassenden europäischen Gewässerschutzgesetzgebung. Das war die Geburtsstunde und Idee der heutigen Wasserrahmenrichtlinie. Im Februar 1996 legte die Europäische Kommission ihre Vorschläge in Form einer Mitteilung vor. Kollege Florenz von unserer Fraktion hat in einem sehr umfassenden Bericht die Ziele des Europäischen Parlaments und bestehende Defizite deutlich gemacht. Der unter großem zeitlichen Druck entstandene Kommissionsvorschlag vom Dezember 1996 wurde aufgrund der Auseinandersetzung des Umweltausschusses mit der Kommission 1997 in zwei Stufen ergänzt. Schließlich lag dann im Februar 1998 der endgültige offizielle Kommissionsvorschlag vor.
Durch diese enge Zusammenarbeit sind Parlament und Europäische Kommission nach und nach aufeinander zugegangen. Das gilt auch für die intensiven Beratungen der ersten und zweiten Lesung im Europäischen Parlament und während des Vermittlungsverfahrens. Für diese konstruktive Zusammenarbeit möchte ich den verantwortlichen Kommissarinnen Bjerregaard und Wallström und besonders auch den beteiligten Kommissionsbeamten ausdrücklich danken.
Aus Sicht des Parlaments ist das heute vorliegende Ergebnis ein großer Erfolg, der vor zwei Jahren noch undenkbar gewesen wäre. Dazu gehören die Beseitigung der bisherigen zersplitterten EU-Gesetzgebung im Bereich des Gewässerschutzes, die Kohärenz der einschlägigen Wasserrichtlinien auf EU-Ebene, die Rechtsverbindlichkeit der Maßnahmen nach Artikel 4, die Fristverkürzung für die Erfüllung der Ziele der Richtlinie, die befriedigende Kostenregelung auch im Sinne Irlands, Einführung des kombinierten Ansatzes, nämlich Grenzwerte und Qualitätsziele für Schadstoffminderung festzulegen, wesentliche Verbesserungen der Anforderungen an den Grundwasserschutz im Vergleich zum Gemeinsamen Standpunkt und schließlich Einbeziehung des Ziels und der Definition der OSPAR-Konvention ohne zeitliche Vorgabe.
Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich betonen, dass es für uns besonders wichtig ist, dass wir zwar die inhaltliche Übereinstimmung von internationalen Konventionen und Gemeinschaftsrecht erreichen wollen, nicht aber, dass automatisch der Inhalt von internationalen Konventionen rechtsverbindlich im Gemeinschaftsrecht festgeschrieben wird. Schließlich ist die Sicherstellung der Mitentscheidung bei den künftigen Verfahren zu erwähnen. So erfreulich dieses Ergebnis ist, können wir uns doch nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen. Es bedarf jetzt der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Besonders möchte ich natürlich auch der portugiesischen Präsidentschaft danken und schließlich ganz besonders auch der Berichterstatterin, Frau Lienemann. Unser gemeinsamer Erfolg war nur möglich, weil sie unglaublich engagiert und mit hohem Einsatz an Energie und Zeit gearbeitet hat. Es war für mich eine erfreuliche Zusammenarbeit. Ihnen, Frau Lienemann, und unseren eigenen Mitarbeitern im Haus gilt mein besonderer persönlicher Dank.
Myller (PSE). - (FI) Herr Präsident! Ich möchte der Berichterstatterin Frau Lienemann von Herzen danken, weil sie – wie wir alle gesehen haben – so engagiert an ihre Arbeit gegangen ist. Das Parlament hat zudem seine Auffassungen hier recht gut einbringen können, wobei besonders der wichtige Aspekt hervorzuheben ist, dass es endlich auch bei uns Bedingungen geben wird, die die Einleitung gefährlicher Stoffe in das Grundwasser untersagen. Für meine Begriffe sollte es selbstverständlich sein, dass eine Substanz, wenn uns ihre Gefährlichkeit bekannt ist, auf keinen Fall in das Grundwasser gelangen darf, weil doch das Wasser für den Menschen unter anderem eine besonders wichtige Quelle der Gesundheit ist. Leider sind die Fristen für die Umsetzung dieser Richtlinie jedoch ziemlich lang angesetzt.
Insgesamt möchte ich feststellen, dass die Europäische Union in bestimmten Bereichen wirklich vorangekommen ist. Oft haben dabei Gesellschaft und Industrie ihren Beitrag geleistet. Land- und Forstwirtschaft sind mit ihrer gestreuten Gewässerbelastung aber nach wie vor ein Problem. Hier müssen mehr Ressourcen bereitgestellt werden. Für den Verbraucher ist natürlich relevant, wie der Verbrauch gesteuert wird, wobei Gebühren und Abgaben Priorität besitzen. Aus diesem Grunde kann ich nicht ohne weiteres verstehen, wie man überhaupt auf die Idee kommt, dass Wasser ein Gut ist, das aus gemeinsamen Steuergeldern finanziert wird, denn nur über die Gebühren kann der Verbrauch in vernünftige Bahnen gelenkt werden.
De Roo (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor fast zehn Jahren haben Kohl und Major auf dem Gipfel in Edinburgh zueinander gesagt: Wir brauchen keine europäische Wasserpolitik. Wenn die Spanier ihr Wasser verschmutzen möchten, so sollen sie es ruhig tun. Bei der Deregulierung hat sich der Wind allerdings gedreht. 1996 hat die Kommission die ökologische Wasserrichtlinie vorgeschlagen. Diese umfasste jedoch lediglich fünf Seiten. Heute liegt uns ein stattliches legislatives Dokument – 60 Seiten plus 90 Seiten Anlage – vor, was der Zusammenarbeit über die Parteigrenzen hinweg, insbesondere der Kooperation der verschiedenen Fraktionen im Europäischen Parlament, zu verdanken ist, und ich möchte ausdrücklich Frau Lienemann, aber auch Chris Davis von der Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas sowie Frau Schleicher von den Christdemokraten meinen Dank aussprechen.
Für die Grünen stellt das vorliegende Dokument zu 80 % einen Erfolg dar. Kein Erfolg ist die Festlegung der Wasserpreise. Ein Erfolg ist, dass für chemische Stoffe ein neuer Grundsatz gilt. Verboten werden chemische Stoffe künftig nicht mehr, weil sie auch für die menschliche Gesundheit gefährlich sind, sondern nach einem neuen Prinzip, wonach gefährliche Stoffe nicht ins Wasser gehören. Darauf können wir meines Erachtens stolz sein.
Sjöstedt (GUE/NGL). – (SV) Herr Präsident! Die Vermittlung war verhältnismäßig kompliziert, da das Thema an sich äußerst umfassend und technisch komplex ist. Ein weiterer Grund dafür war, dass das Parlament und der Ministerrat bei Beginn der Vermittlung relativ weit voneinander entfernt standen.
Dass dennoch ein so gutes Ergebnis erzielt werden konnte, ist zum großen Teil auf die unermüdliche und engagierte Arbeit der Berichterstatterin, Frau Lienemann, zurückzuführen, der wir hiermit unseren Dank aussprechen wollen.
Natürlich hätte die Richtlinie noch kraftvoller und besser ausfallen können, z. B. was die Zeitpläne betrifft. Das wäre wünschenswert gewesen. Gleichzeitig ist jedoch offensichtlich, dass das Europäische Parlament in den Verhandlungen am meisten gewonnen hat und der Rat am meisten zurückstecken musste. Der deutlichste Beweis dafür ist, dass die Ziele verbindlichen Charakter erhalten haben, wie es vom Parlament gefordert wurde.
In einigen Teilen stellt die Richtlinie einen Rahmen mit noch unklarem Inhalt dar, nicht zuletzt was die stufenweise Einstellung der Einleitung gefährlicher Stoffe betrifft. Diese Frage soll nun in einer Tochterrichtlinie weiterbehandelt werden. Entscheidend für die Wirksamkeit der Richtlinie wird ihre Umsetzung und Überwachung sein. Alles zusammengenommen kann man sagen, dass die Grundlagen für eine kohärente Wasserpolitik und die langfristige Verbesserung der Wasserqualität gelegt wurden. Darum stimmen wir dem Entwurf mit Freude zu.
Ojeda Sanz (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich bemerken, dass ich diese Rede im Namen meiner Kollegin Cristina García Orcoyen halte, der es nicht möglich ist, an dieser Sitzung teilzunehmen.
Die morgige Annahme dieser Rahmenrichtlinie bedeutet einen großen Schritt vorwärts auf dem Wege der Kohäsion und der Harmonisierung der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Quantität und Qualität ihrer Gewässer. In dieser letzten Etappe des langen parlamentarischen Verfahrens zu dieser Richtlinie, insbesondere während des Vermittlungsverfahrens, hat es das Europäische Parlament verstanden, seine Argumente gegenüber dem Rat ohne Wenn und Aber zu verteidigen. Die hervorragende Koordinierung durch die Berichterstatterin und der von allen Fraktionen gezeigte Wille zur Verständigung haben zu einem abschließenden Text geführt, der in grundlegenden Aspekten, wie der Rechtsverbindlichkeit der Ziele, verstärkt wurde, ohne die unterschiedlichen Problemstellungen in den Mitgliedstaaten außer Acht zu lassen.
Gleichzeitig ist dem Rat zu gratulieren, dass er zur Flexibilität gegenüber den vom Parlament aufgeworfenen kritischen Punkten in der Lage war, und Glückwünsche gehen auch an die Kommission für ihre effiziente Vermittlungstätigkeit. Morgen beginnt eine neue, nicht weniger wichtige Etappe der Umsetzung der Richtlinie, an der das Europäische Parlament weiterhin ganz aktiv mitwirken muss, indem es die Erfüllung der Ziele und Fristen begleitet und kontrolliert und sich daraus ableitende Berichte oder Gesetzgebungsakte erarbeitet. Dazu wird es erforderlich sein, einen der schwächsten während der Ausarbeitung zutage getretenen Punkte nachzubessern: die absolute Notwendigkeit, mehr und bessere Mittel zur fachlichen Beratung im Zusammenhang mit Themen zu haben, die wie dieses ganz spezifische Kenntnisse erfordern und bei denen ein kleiner Rechenfehler in der Praxis zu teuren sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen führen kann.
Abschließend möchte ich den Aspekt hervorheben, der diese Richtlinie zu einem echten Werkzeug für eine nachhaltige Entwicklung macht: das erreichte Gleichgewicht bei der Betrachtung des Wassers als hochwertige Wirtschaftsressource und wesentliches Element für den Erhalt der Ökosysteme Europas. Ökonomie und Ökologie, ein so oft geschmähtes Begriffspaar, können einen wichtigen Schnittpunkt bei der Durchsetzung dieser Richtlinie bilden.
Breyer (Verts/ALE). - Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wasserrahmenrichtlinie enthält viele positive Ansätze für einen integrierten und ganzheitlichen Gewässerschutz. Doch bleiben die Zielvorgaben schwach, unklar und in ferner Zukunft. Wir können nicht dreißig Jahre warten, bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat, ob die Umweltziele rechtlich nun verbindlich oder unverbindlich sind. Die Mitgliedstaaten sind gefordert, rasch die Qualität unserer Gewässer zu verbessern, um die Ziele in fünfzehn Jahren zu erreichen.
Beim Grundwasserschutz hat sich das Parlament leider den Interessen der industriellen Landwirtschaft gebeugt und ihr das Recht auf unverminderte Verschmutzung zuerkannt. Es liegt nun auch bei den Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass bestehende Standards nicht aufgeweicht werden. Daran wird auch der Erfolg der Wasserrahmenrichtlinie zu messen sein. Ein erneuter Kniefall vor der industriellen Landwirtschaft würde langfristig zur endgültigen Zerstörung unserer wichtigsten Trinkwasserressourcen führen. Wir freuen uns aber, dass den Grünen ein großer Durchbruch bei der Emission gefährlicher Stoffe gelungen ist, die nun auf der Liste prioritärer Stoffe identifiziert werden müssen. Hier müssen wir versuchen, wirklich auch den OSPAR-Vorgaben gerecht zu werden und ein unkalkulierbares hohes Risiko für die Umwelt und für die Gesundheit zu vermeiden.
Fiebiger (GUE/NGL). - Herr Präsident! Die zu erwartende Wasserrahmenrichtlinie lässt sich von dem berechtigten Grundsatz leiten, dass die Bürger der Europäischen Gemeinschaft ein Recht darauf haben, täglich Trinkwasser zu benutzen. Dafür soll per Gesetz Vorsorge getroffen werden. Ein einheitliches, einfaches und abgestimmtes Recht der Gemeinschaft zum Schutz der Gewässer und des Grundwassers ist zu begrüßen. Wichtige Richtlinien wie die zum Schutz der menschlichen Ernährung, zur kommunalen Abwasserbeseitigung, zum Pflanzenschutz und zu Nitraten werden überarbeitet und sowohl nach ökologischen als auch nach Ursprungskriterien neu definiert. Die Aufgaben haben also eine breite Definition.
Als Landwirtin spreche ich mich dafür aus, die berufsständischen Interessenvertreter enger einzubeziehen und ihre kritischen Hinweise ernsthaft aufzunehmen. Die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und insbesondere der Gartenbau sollten in den Entscheidungsprozess mit einbezogen werden, damit die erforderliche Kombination von freiwilliger Selbstverpflichtung und staatlicher Reglementierung erreicht wird. Die Forderungen nach Nullgrenzwerten sind nur per Gesetz kaum machbar. Die Umsetzung der Richtlinie stellt eine echte Herausforderung für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft dar. Ich stimme der Berichterstatterin zu: Es geht nur gemeinsam!
Flemming (PPE-DE). - Herr Präsident, Frau Kommissarin! Es war eine sehr turbulente Nachtsitzung, in der sich Parlament, Rat und Kommission auf eine gemeinsame Wasserpolitik für alle Mitgliedstaaten einigten. Der ganz große Sieg des Parlaments besteht darin, dass diese Richtlinie verbindlich sein wird.
Erinnern wir uns doch: Einige Mitgliedstaaten haben sich bis zuletzt vehement dagegen gewehrt, verpflichtet zu werden, in Zukunft vorsichtiger und umweltbewusster mit ihrem eigenen Wasser umzugehen. Aber die Mitglieder des Europäischen Parlaments waren sich über alle Parteigrenzen hinweg - und das war etwas sehr schönes - ganz klar darüber einig: kein gemeinsamer Standpunkt ohne Rechtsverbindlichkeit.
Ein weiterer wichtiger Sieg der Parlamentarier war der Schutz des Grundwassers. Gefährliche Stoffe müssen innerhalb von zwanzig Jahren nach Veröffentlichung der Richtlinie zur Gänze aus dem Grundwasser verschwunden sein. Werden wir das schaffen? Welche gefährlichen Stoffe gemeint sind, muss ja noch in einem Anhang zur Richtlinie aufgelistet werden. Und es ist mir schon klar, dass es darüber sicherlich noch heiße Diskussionen geben wird. Aber ich glaube, das große Ziel, Europas Grundwasser zu schützen und für unsere Nachkommen zu erhalten, ist unbestritten. Der Umdenkprozess hat stattgefunden: ein ganz großer Sieg für die Politik, ein ganz großer Sieg für unsere Kinder!
Piétrasanta (Verts/ALE). – (FR) Ich freue mich über den positiven Ausgang des Vermittlungsverfahrens zu diesem überaus wichtigen Bericht, der sich mit zahlreichen technischen Fragen zur Wasserpolitik beschäftigt. Diesen Erfolg verdanken wir der Unnachgiebigkeit, der Kompetenz und der Entschlossenheit unserer Berichterstatterin, Frau Lienemann.
So werden wir in diesem Bereich im Verlauf des kommenden Vierteljahrhunderts vor allem Fortschritte bezüglich des Schutzes, der vorbildlichen Verwaltung und der Erneuerung der Ressource sowie hinsichtlich der Erschließung und Nutzung neuer Wasservorkommen machen. Ich möchte zwei Punkte bezüglich der Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Wasser besonders hervorheben:
- Erstens sollte die Möglichkeit der Einrichtung eines einheitlichen Systems „Wasser und Umwelt“ in den einzelnen Ländern sowie auf Ebene der Union untersucht werden.
- Zweitens muss die Umsetzung der in der Richtlinie enthaltenen Vorschläge nicht nur auf Ebene der Europäischen Union überwacht und gefördert werden, sondern auch bezüglich der Beihilfen an Drittländer im Rahmen von Wasservorhaben, die Auswirkungen innerhalb eines Wasserökosystems haben, zu dem auch die Mitgliedstaaten gehören, aber auch Länder, wie z. B. MEDAVertragsstaaten, die bei den MAP-Vorhaben berücksichtigt werden müssen, und sogar andere Gebiete, wie das Obere Nilbecken oder die Schweiz.
Figueiredo (GUE/NGL). – (PT) Herr Präsident! Der im Text der neuen Rahmenrichtlinie im Bereich der Wasserpolitik erzielte Kompromiss ist im Großen und Ganzen positiv, obwohl er spezifische, polemische und kritische Aspekte enthält, die jedoch bei der Erarbeitung der verschiedenen Studien, Aktionsprogramme und Entwürfe für Regelungen, die im jetzt angenommenen Text vorgesehen sind, noch abgemildert werden können.
Es ist positiv, dass die Anforderungen an die Wasserwirtschaft in einem einheitlichen System integriert sind, und zwar die Bewirtschaftung des Einzugsgebietes, die sich auf geographische und hydrologische Bereiche und nicht auf Verwaltungs- und Staatsgrenzen bezieht, was insbesondere für Portugal bedeutsam ist, das seine größten Flüsse mit seinem Nachbarland Spanien teilt.
Ebenso positiv ist die Aussage, dass Wasser keine Handelsware wie andere ist. Daraus erwächst natürlich die Notwendigkeit besonderer Maßnahmen zum Schutz eines Gutes, das öffentlich ist, wobei jedoch stets die Interessen der Bevölkerung, insbesondere die Versorgung der Haushalte und der Landwirtschaft als Wirtschaftsbereich, vor allem der kleinen und Familienbetriebe, zu wahren sind. Es ist richtig, dass im endgültigen Text gesagt wird, die Mitgliedstaaten könnten die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen sowie die geographischen und Klimabedingungen der betreffenden Region berücksichtigen. Dies erlaubt eine Anpassung an die unterschiedlichen Situationen der Mitgliedstaaten durch vorgesehene Streichungen, die sich jedoch für die Landwirtschaft im Süden, namentlich für Portugal, als unzureichend erweisen können. Wir werden dessen ungeachtet ihre praktische Umsetzung in den kommenden Jahren aufmerksam verfolgen.
Doyle (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, dies ist eine Rahmenrichtlinie, mit der ehrgeizige Ziele zum Schutz und zur Verbesserung der Wasserqualität verfolgt werden, und bei der das Verursacherprinzip berücksichtigt wird. Das gesamte Regelwerk wird jedoch erst vollständig sein, wenn in den nächsten Jahren auch die entsprechenden Einzelrichtlinien in Kraft treten.
Bei der Gestaltung der Wasserpreise bis zum Jahr 2010 müssen Anreize für die Verbraucher zu einer rationelleren Wassernutzung gegeben werden. Durch den neuen Absatz 4 in Artikel 9 kann die in Irland gültige Regelung beibehalten werden, nach der den Haushalten keine direkten Gebühren für Wasser- bzw. Abwasser in Rechnung gestellt werden. Hier kann nicht über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden werden, und bis zum Jahr 2010 kann sich die Lage soweit ändern, dass auch die irischen Bürger die direkte Abrechnung des Wasserverbrauchs der Haushalte akzeptieren. Im Moment jedoch ist dies ein politisch sehr brisantes Thema.
Ich danke meinen Kollegen für ihr Verständnis. Mein besonderer Dank gilt Frau Schleicher, die in allen Stadien, insbesondere im Vermittlungsverfahren, sehr viel Verständnis für die irische Regelung aufgebracht hat. Bei der Festlegung der Wasserpreise wird in Irland sehr genau auf die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips geachtet, aber vielleicht kommt es bis zum Jahr 2010 ja auch zu einem Umschwung in der öffentlichen Meinung. Wenn wir den Haushalten bis dahin noch immer keine Gebühren für Wasser bzw. Abwasser in Rechnung stellen, werden wir unser Vorgehen der Kommission gegenüber rechtfertigen müssen.
In Irland wächst die Einsicht, dass sauberes Trinkwasser eine knappe Ressource ist und dass alle Leistungen, insbesondere die Kosten für die Versorgung der Haushalte mit sauberem Trinkwasser, bezahlt werden müssen. Derzeit erfolgt die Bezahlung dieser Dienstleistungen, von denen aber nicht die gesamte Bevölkerung profitiert, durch den Finanzminister bzw. letztlich den Steuerzahler. In Irland müssen viele Haushalte eine eigene Wasserpumpe einbauen lassen und die Stromkosten für den Betrieb dieser Pumpe tragen. Viele Haushalte sind an Gruppenversorgungssysteme angeschlossen, die nicht Teil der öffentlichen Wasserversorgung sind, und bezahlen teuer für das Privileg, dass ihre Häuser mit Wasser versorgt werden, das nicht immer von bester Qualität ist. Es geht hier also um eine Frage der Gerechtigkeit und um die Aufklärung der Bevölkerung, durch die ein Stimmungswandel erreicht werden soll, aber wir begrüßen es, dass man der irischen Regierung die Entscheidung und die Überzeugungsarbeit überlassen will, die bei den Bürgern noch zu leisten ist.
De Palacio,Kommission. – (ES) Herr Präsident! Ich glaube, wir wohnen heute einem wichtigen Akt bei. Wir kommen endlich zum Ende eines langen, von langwierigem Kampf und breiten Diskussionen gekennzeichneten Weges, aber letztendlich sind eine positive Einigung und konstruktive Positionen seitens der drei Institutionen, Rat, Parlament und Kommission, erreicht worden, die diese Einigung ermöglicht haben. Wie immer in solchen Fällen meinen die einen, dass es zu wenig sei, andere halten es für zu viel, aber es gibt einen Mittelpunkt, einen akzeptablen Ausgleich der verschiedenen Interessen und Standpunkte derer, die die ganze Zeit daran gearbeitet haben.
Darüber hinaus wurde eine sachkundige Arbeit auf dem Gebiet einer überaus komplizierten Materie geleistet. Im Namen meiner Kollegin Wallström möchte ich für die Glückwünsche von Frau Lienemann danken, die als Berichterstatterin für alle diese Arbeiten eine Hauptrolle gespielt und mit ihrer Hartnäckigkeit und Prinzipientreue eine gewaltige Aufgabe bewältigt hat, die in Verbindung mit einer Dosis Realismus diese Einigung ermöglicht haben.
Wie sie selbst ausführt, und das ist nicht unwesentlich, erkennt man an einer Frage wie der des Wassers die Vielfalt Europas mit von Land zu Land radikal unterschiedlichen Merkmalen. In einigen von ihnen verzeichnen breite Landstriche, Halbtrockengebiete, weniger als 400 Millimeter Niederschläge pro Jahr, während in anderen im Mittel 2 500 bzw. 3 000 Millimeter weit überschritten werden. Der Ansatz dieser Richtlinie, die das Wasser als Ganzes betrachtet, ohne zwischen Oberflächenwasser und Grundwasser zu unterscheiden, was über lange Zeit der Fehler war, ist das richtige Konzept und bedeutet einen Schritt vorwärts. Die Anstrengungen, unsere Wasserläufe in der Europäischen Union so sauber wie möglich bzw. so wenig verschmutzt wie möglich zu halten, nehmen eine Schlüsselstellung ein, wenn wir eine ausgewogene, nachhaltige Entwicklung und ein für die künftigen Generationen bewohnbares Europa gewährleisten wollen.
Dazu muss ich sagen, dass einer der Herren Abgeordneten vor wenigen Minuten auf Gespräche zwischen zwei europäischen Staatsmännern Bezug genommen hat. Nun, es mag sein, dass der eine oder andere noch seine Wasserläufe verschmutzt, aber es gibt jemanden, der dies seit langer Zeit tut, beispielsweise mit riesigen Schweinemasten. Ich möchte keine Einzelheiten nennen, aber manchmal sollte man erst vor der eigenen Tür kehren, ehe man andere kritisiert.
Herr Präsident! Ich möchte darauf hinweisen, dass das Kernstück dieser Richtlinie ihre Begleitung und Weiterführung ist. Eine Begleitung und Weiterführung, die uns durch Flexibilität und einen realistischen Ansatz in allen ihren Artikeln zweifellos die Reinheit unserer Gewässer sichern wird. Das ist von größter Bedeutung, denn letztendlich gibt es ohne sauberes Wasser kein Leben.
Schleicher (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich möchte die Kommission fragen, was mit der Richtlinie über die ökologische Gewässerqualität von 1991 geschieht, die bis heute nicht offiziell von der Europäischen Kommission zurückgezogen wurde. Eine Bitte noch sowohl an die Parlamentspräsidentin als auch an Rat und Kommission: Die Texte sind noch insofern mangelhaft, als die fachspezifischen Ausdrücke in der jeweiligen Sprache nicht in Ordnung sind. Ich würde bitten, dies noch einmal zu überprüfen, denn die Ausdrücke sind in jedem Land ganz speziell. Es ist ein Problem, das die Übersetzer nicht lösen konnten, weil der Text so fachspezifisch ist. Es wäre schlimm, wenn in den Gesetzestexten die notwendigen richtigen Ausdrücke fehlen würden. Ich bitte darum, dies noch einmal zu überprüfen. Allein in der deutschen Fassung habe ich über zwanzig Punkte gefunden. Ich schicke es Ihnen gerne zur Überprüfung zu.
De Palacio,Kommission. – (ES) Herr Präsident! Was die Richtlinie über die ökologische Gewässerqualität betrifft, auf die sich der Herr Abgeordnete offenbar bezieht, so beinhaltet die vorliegende Rahmenrichtlinie alle wesentlichen Elemente des Vorschlags über ökologische Gewässerqualität, und soweit ich weiß, ist er bereits zurückgezogen worden. Wenn nicht, wird dies umgehend geschehen.
Das von Ihnen angeschnittene Übersetzungsproblem ist eine sehr wichtige Frage, denn die Begriffe sind auf diesem Gebiet wirklich sehr fachspezifisch, und wir brauchen eine ordentliche Übersetzung. Ich werde Ihre Bemerkungen an die zuständigen Dienste, namentlich an die Übersetzungsdienste übermitteln, damit gegebenenfalls eine gründliche Überarbeitung der konkreten Ausdrücke und Definitionen der Richtlinie vorgenommen wird.