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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 6. September 2000 - Straßburg Ausgabe im ABl.

13. Altfahrzeuge
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  Der Präsident. - Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0212/2000) von Herrn Florenz über den vom Vermittlungsausschuß gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge (C5-258/2000 - 1997/0194 (COD)).

 
  
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  Florenz (PPE-DE), Berichterstatter. - Herr Präsident! Ich möchte gerne zu Anfang die Gelegenheit wahrnehmen, meinen Kollegen für die tapfere und intensive Mitarbeit zu danken! Es war ja nicht immer so ganz einfach, mit mir ist es sowieso nie ganz einfach! Aber ich bin Ihnen sehr dankbar, dass wir das alles überstanden haben.

Die Europäischen Institutionen haben vor einigen Jahren die richtige Entscheidung getroffen, sich dem Individualverkehr anzunehmen. Da haben wir bei Auto und bei Oil angefangen und sind jetzt bei der Frage, was machen wir mit 9 Millionen Autos, die jedes Jahr auf den Schrottplatz kommen? Und heute Nacht werden wir auch über Reifen reden, und sicherlich werden wir dann eines Tages auch noch darüber reden müssen, wie denn so eine Straße in Zukunft auszusehen hat, weil die nämlich viel zu laut sind.

Ich denke, vor dem Hintergrund von 9 Millionen Autos, die jedes Jahr aus dem Verkehr gezogen werden, und etwa 45 Millionen Liter Altöl musste in dieser Frage etwas geschehen. Die Kommission, so glaube ich, hat zwar einen etwas dirigistischen Vorschlag vorgelegt mit meiner Meinung nach auch überalteten umweltpolitischen Ansätzen; das ist aber glücklicherweise in den drei Lesungen aufgearbeitet worden, und wir haben heute einen Vorschlag, der in die richtige Richtung geht.

Denken wir bitte daran, dass bei der gesamten Mobilität 80 % der Umweltbelastung durch das Fahren entstehen, 19 % durch den Bau eines Autos und nur 1 % durch die Entsorgung des Autos. Also müssen wir auch in dieser Frage die richtigen Schwerpunkte setzen: Deswegen glaube ich, dass wir mit Abgaswerten und Qualitätsnormen bei Treibstoffen den richtigen Anfang gemacht haben, und heute haben wir mit der Frage geschlossen: Wie handhaben wir die Frage der alten Autos? Wir haben starre Quoten eingeführt - ohne sie wird es nicht gehen. Aber dieses Parlament hätte auch den Mut besitzen sollen, eine wirklich mutige Entscheidung im Sinne eines wirklich neuen Automobils zu treffen, eines Automobils, das in Zukunft nicht 1 500 kg wiegen wird, sondern vielleicht nur noch 1 000 kg, und wenn Sie das mal 300 000 kg Lebensleistung sehen, dann sind das die echten umweltpolitischen Vorteile, die Sie beim Automobil haben.

Wir haben uns leider Gottes aufgrund der Vorlage der Kommission zu alten Quoten bewegen lassen, die geradezu ein Blechauto fördern, und nicht das moderne, vielseitige Werkstoffauto, das viel leichter wird. Aber ein solches Werkstoffauto aus Plastik, aus Glasfaser, was auch immer, hat nicht die Recyclingqualität, das können Sie nicht mehr recyceln. Was wollen Sie denn ernsthafterweise zum Beispiel an einem Airbag recyclen? Dieses Instrument hat eine Rettungsfunktion, keine Recyclingfunktion. Deswegen hätte hier ein mutiger Schritt hin zu einer Sonderquote für wirklich leichte Autos hergehört. Das haben wir leider Gottes versäumt, was ich außerordentlich bedauere.

Ein Generalpunkt, und auch wirklich ein Streitpunkt in diesem Hause, war die Frage der Kosten. Die Kommission hat sehr schnell gesagt, alle Kosten soll in Zukunft der Produzent tragen. Das ist im allerersten Moment eine ganz schöne Idee. Nur, am Ende wird es den Verbraucher erwischen, denn so schaltet man den Wettbewerb aus. Und das ist der generelle Punkt, den ich an dieser Richtlinie kritisiere. Wir haben zwar die Kosten jetzt klar zum Produzenten verwiesen, aber der hat keinen Wettbewerb mehr und wird in Zukunft vorschreiben, was das Recycling von Autos kostet, und genau das ist verbraucherfeindlich. Hier muss mehr Markt hinein, und nicht weniger. Das ist eine Fehlentscheidung, die ich sehr bedauere, denn das wird Folgen haben. Wir sehen das schon bei den Computern - diese Richtlinie liegt ja auf dem Tisch. Demnächst sind es die Rasenmäher, dann die Mopeds, dann die Möbel, und eines Tages frage ich mich, wem geben wir denn die alten Straßen zurück, wenn sie mal zu laut sind, und wer soll das bezahlen? Also so einfach ist das mit der Kostenzuweisung nicht. Ich hätte mir das wirklich anders gewünscht, aber ich akzeptiere die mehrheitliche Entscheidung.

Die Metallverbote sind richtig, weil wir über wissenschaftliche Ergebnisse hinaus auf Dauer zu einem Verbot kommen müssen. Wir haben Ausnahmen gemacht, die über die Kommission überprüft werden, in drei Jahren, denn die Kommission hat die Oberverantwortung, mit dem wissenschaftlichen Beirat in drei Jahren hier die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Ich glaube, dass sie das tun wird.

Alles in allem glaube ich, dass diese Richtlinie, abgesehen von der Kostenfrage, ein guter Erfolg, ein Schritt nach vorne ist. Ich bedanke mich bei der Kommission, ich bedanke mich beim Rat und noch einmal bei meinen Kollegen. Es war eine Freude, mit Ihnen zu arbeiten!

(Beifall)

 
  
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  Lange (PSE). - Herr Präsident! Auch ich kann den Dank an Herrn Karl-Heinz Florenz zurückgeben. Ich fand auch, dass die Parlamentsdelegation sich in der Vermittlung sehr zusammengerauft und ein sehr gutes Ergebnis auf den Tisch gelegt hat. Dabei sind für mich zwei Aspekte von besonderer Bedeutung: Zum einen ist es uns gelungen, klarzustellen, dass ab Ende nächsten Jahres in der ganzen Europäischen Union Altautos ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Das heißt, es gibt nicht mehr die Situation, dass Autos illegal entsorgt werden, irgendwo in die Wälder gestellt werden, oder den Drang, alte Autos auf irgendeine Art und Weise nach Osteuropa zu exportieren. Nein, sie müssen vor Ort ordnungsgemäß in zugelassenen Betrieben entsorgt werden. Das ist für mich ein zentraler, großer Erfolg dieser Richtlinie.

Der zweite wichtige Punkt - und das ist jetzt nicht die Frage der Kosten und des Wettbewerbs, da haben wir uns ein bisschen gestritten und letztendlich die Probleme ganz vernünftig gelöst und einen Kompromiss geschaffen, der für alle Seiten tragfähig ist -, ist für mich, dass wir in dieser Richtlinie festgelegt haben, dass neue Autos in der Typprüfung ihre Recyclingfreundlichkeit nachweisen müssen. Wir fordern die Kommission in dieser Richtlinie auf, die Richtlinie zur Typzulassung dahingehend zu ändern, so dass in Zukunft neue Autos recyclingfreundlich konstruiert werden müssen. Das ist das Entscheidende! Damit kommen wir weg von der end of pipe-Technologie, also immer überlegen zu müssen, was wir mit dem Rest, der übrigbleibt, machen. Nein, wir müssen von vornherein bei der Konstruktion daran denken, dass Autos wie auch andere Produkte wiederverwertet und entsorgt werden müssen. Das ist genau der richtige Weg, und darum bin ich froh, dass wir die Richtlinie so auf den Weg gebracht haben.

 
  
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  Breyer (Verts/ALE). - Herr Präsident! Der gefundene Kompromiss ist ein großer Erfolg für Umwelt- und Verbraucherschutz. Es ist das erste Mal, dass die Produzentenverantwortung im Abfallbereich überhaupt zur Debatte stand, und es ist zu begrüßen, das die Produzentenverantwortung schnell greift. Auch der gefundene Kompromiss bei den Schwermetallen ist ein Riesenschritt hin zu einer ökologischen Stoffstrompolitik. Ich glaube, dass dieses auch aus grüner Sicht hervorragende Ergebnis dazu beiträgt, dass wir im Automobilsektor einen Innovationsschub hin zu mehr recyclingfreundlichen Autos bekommen.

Der Kompromiss ist aber auch eine Ohrfeige für unseren Bundeskanzler und gerade für die deutsche Automobilindustrie, insbesondere Volkswagen, die leider versucht hat, diese Autorichtlinie zu verhindern. Ich hoffe auch, dass der Berichterstatter Florenz die Lehren aus der Debatte zieht und bei der Elektronikschrottrichtlinie, bei der es ja auch wieder um die Produzentenverantwortung geht, auch wirklich versucht, im Sinne der Verbraucher zu agieren, und dass wir uns nicht von einzelnen Industrieinteressen unter Druck setzen lassen.

 
  
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  Sjöstedt (GUE/NGL).(SV) Herr Präsident! Unsere Fraktion ist alles in allem zufrieden mit dem Vermittlungsergebnis, auch wenn man natürlich immer noch ein wenig weiter gehen kann.

Wir haben stets das Ziel verfolgt, so schnell wie möglich ein umfassendes Rücknahmesystem für Altfahrzeuge mit strengen Vorgaben für das Recycling und einem Verbot der Verwendung von Schadstoffen zu erreichen. Außerdem hätten wir gerne eine vollständige Herstellerhaftung gesehen, die den Herstellern die Kosten für die Rücknahme auferlegt.

Wenn dieser Beschluss gefasst ist, werden wir in einigen Jahre unserem Ziel ziemlich nahe gekommen sein. Das Bemerkenswerte an diesem Vermittlungsverfahren war, dass das Parlament leider die Entwicklung in Richtung auf eine Herstellerhaftung gebremst, anstatt beschleunigt hat. Es wäre recht besorgniserregend, wenn das Parlament seine Rolle wechselte und nicht länger die Entwicklung vorantreiben, sondern dies seinem Gegenspieler überlassen würde.

 
  
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  Sacconi (PSE). - (IT) Herr Präsident, wie bereits der Berichterstatter und Herr Lange ausführten, ist der erfolgreiche Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens nicht nur aufgrund der Bestimmungen der Richtlinie, sondern auch deshalb zweckdienlich, weil damit ein Prozess eingeleitet und eine Perspektive angebahnt werden, die eine allmähliche Anpassung des gesamten Produktionsprozesses in einem so wichtigen Sektor wie dem der Automobilindustrie sowie ein Umdenken – angefangen bei der Fahrzeugprojektierung bis hin zur Auswahl neuer Materialien und Bauteile – im Sinne eines wirklich möglichen Recyclings beinhalten.

Damit wird nicht nur der Standpunkt der Produktion mit dem des Umweltschutzes in Einklang gebracht, sondern auch – ich sage es noch einmal – in einem so wichtigen Sektor ein Weg eröffnet, der seinerzeit als ökologische Umstellung der Wirtschaft bezeichnet wurde. Allerdings wurde dieses Ergebnis erst nach komplizierten Verhandlungen mit den Herstellern erreicht, die es am Ende akzeptierten, ab dem Jahr 2007 die finanzielle Verantwortung für die Verschrottung zu übernehmen.

Abschließend halte ich es für wichtig, noch einen anderen, überaus politischen und institutionellen Aspekt hervorzuheben. Seien wir doch ehrlich: Wir alle sind uns dessen bewusst, dass wir zu Beginn des Vermittlungsverfahrens sehr unterschiedliche Standpunkte vertreten haben – es kam sogar zu gewissen Spannungen zwischen Parlament und Rat –, und dass viele nationale Gegensätze hinsichtlich der Erfahrungen und Interessen bestanden. Und trotzdem ist es uns dank des Engagements und des Verantwortungsgefühls aller Akteure gelungen, zu einem so speziellen, so heiklen und wichtigen Thema eine Einigung zu erzielen und damit dem europäischen Einigungswerk einen weiteren Baustein hinzuzufügen: In diesen Zeiten ist ein solches Ergebnis im Hinblick auf die allgemeine Debatte, die im Gange ist, keineswegs belanglos.

 
  
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  De Roo (Verts/ALE).(NL) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Hinsichtlich der Altfahrzeuge haben wir ein akzeptables Kompromissergebnis erzielt. Erstmals ist in den europäischen Rechtsvorschriften die Herstellerhaftung eindeutig festgelegt worden. 1994 wurde bei der Verpackungsrichtlinie eine zwischen den Behörden und den Herstellern geteilte Haftung beschlossen. Die Praxis hat gezeigt, dass dies nicht funktioniert. Für Altfahrzeuge gilt nun jedoch die Produzentenverantwortung. Das ist zu begrüßen, denn dann sind die Hersteller daran interessiert, ihre Fahrzeuge recyclingfreundlicher zu konstruieren. In der Richtlinie steht allerdings leider, dass die Hersteller die vollen Kosten oder einen wesentlichen Teil zu tragen haben. Dies wird zu unterschiedlichen Systemen auf einzelstaatlicher Ebene führen, was insofern schlecht ist, als dies bedeutet, dass es keinen Binnenmarkt gibt.

Bei der Elektronikschrottrichtlinie muss dies besser geregelt werden. Wir müssen den Weg der individuellen Haftung der Hersteller einschlagen. Mein eigenes Land, die Niederlande, hat ebenfalls noch eine Menge zu lernen.

 
  
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  De Palacio, Kommission. – (ES) Herr Präsident! Wie ich bereits sagte, war das Legislativverfahren langwierig und schwierig. Es sei daran erinnert, dass der ursprüngliche Entwurf der Kommission im Juli 1997 vorgelegt wurde. In diesem lang andauernden Verfahren konnte trotz der Komplexität der Gesetzgebung eine Reihe von Problemen dank der Mitgesetzgeber und dem neuerlichen Einigungswillen der drei Institutionen gelöst werden. Deshalb freue ich mich über die am 23. Mai dieses Jahres im Vermittlungsausschuss zustande gekommene Einigung auf einen gemeinsamen Text.

Mein besonderer Dank gilt dem Berichterstatter, Herrn Florenz, und den Mitgliedern des genannten Ausschusses. Ich bin überzeugt, dass der gemeinsame Text ein gutes Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit der Gewährleistung eines hohen Umweltschutzniveaus und den legitimen Interessen der verschiedenen Akteure herstellt.

Allerdings möchte ich auf drei Erklärungen hinweisen, die die Kommission bei Annahme der Richtlinie abgeben wird. Sie sollen nach Ansicht der Kommission unerlässliche Erläuterungen geben.

Erstens verpflichtet die in Artikel 5 Absatz 1 vorgesehene Bestimmung die Mitgliedstaaten nicht, andere Entsorgungssysteme mit speziellen Finanzierungsbedingungen einzurichten, sondern gestattet ihnen die Nutzung der bestehenden Entsorgungssysteme.

Zweitens ist, was den Absatz 3 des Artikels 5 betrifft, die Entscheidung, welche Hersteller, Vertragshändler und Entsorgungseinrichtungen sich gemäß der Rahmenrichtlinie über Abfälle oder in einem neuen, speziell geschaffenen Verzeichnis registrieren lassen müssen, den Mitgliedstaaten überlassen.

Drittens möchte ich klarstellen, dass der Absatz 1 des Artikels 7 keine zusätzlichen Voraussetzungen, Bedingungen oder Kriterien im Hinblick auf die technischen Fahrzeugüberprüfungen festlegt.

Ganz allgemein stellt der vorliegende Text einen wichtigen Schritt in Richtung auf eine nachhaltige Herstellung und Nutzung, auf ein Modell für künftige Gemeinschaftsinitiativen zur Lenkung der spezifischen Entsorgung dar, wie beispielsweise die bereits angesprochene Richtlinie über Elektronik- und Elektroschrott.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich beglückwünsche nochmals alle Redner und ganz besonders den Berichterstatter, Herrn Florenz, für die geleistete Arbeit.

 
  
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  Der Präsident. – Vielen Dank, Frau Kommissarin!

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

 
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