Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über folgende Entschließungsanträge:
- B5-0708/2000, eingereicht von der Abgeordneten McNally und anderen im Namen der Fraktion der Partei der Europäischen Sozialdemokraten über das tschechische Kernkraftwerk Temelin;
- B5-0723/2000, eingereicht von den Abgeordneten Flemming und Chichester im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der europäischen Demokraten über den Kernreaktor von Temelin;
- B5-0732/2000, eingereicht von dem Abgeordneten Echerer und anderen im Namen der Fraktion Grüne/Freie Europäische Allianz über das Kernkraftwerk Temelin;
- B5-0745/2000, eingereicht von den Abgeordneten Papayannakis und Sjöstedt im Namen der Fraktion Vereinigte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke über das Kernkraftwerk Temelin.
Adam (PSE). – (EN) Herr Präsident, ich vertrete Frau McNally, die heute Nachmittag ins Vereinigte Königreich zurückkehren musste. Die Europäische Union hat mit Unterstützung dieses Parlaments bereits sehr viel zur Erhöhung der technischen Sicherheit von Kernreaktoren sowjetischer Bauart und ihrer Betriebssicherheit sowie zur Schaffung von unabhängigen Aufsichtsbehörden getan. Soweit mir bekannt ist, tut man in Temelín jetzt, was man in Finnland bereits vor einiger Zeit getan hat, und im bulgarischen Kosloduj finden mit Unterstützung eines Euratom-Kredits gerade ähnliche Modernisierungsmaßnahmen statt.
Kann die Kommission bestätigen, dass bei den Arbeiten in Temelín die Empfehlungen der zwölf Inspektionen durch die Internationale Atomenergiebehörde berücksichtigt werden und dass die dabei aufgestellten Sicherheitsstandards denen in unseren Mitgliedstaaten entsprechen? Das ist die Zusicherung oder Bestätigung, die die europäische Öffentlichkeit braucht. Wir haben in dieser Woche zahlreiche Informationen von den tschechischen Behörden erhalten. Sie behaupten, die Mehrzahl der in unserem Entschließungsantrag genannten Maßnahmen sei bereits durchgeführt, und die restlichen Maßnahmen würden zur Zeit erledigt. Kann die Kommission diese Auskünfte heute Nachmittag bestätigen, und wenn nicht, verpflichtet sie sich, ihre Ansichten in dieser Sache dem Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments umgehend mitzuteilen?
Flemming (PPE-DE). - Herr Präsident! Viele Staaten der Europäischen Union haben sehr freundschaftliche, ja verwandtschaftliche Beziehungen zur Tschechischen Republik. Aber ich glaube, gerade in einer guten Familie kann man sich auch Dinge sagen, die einem nicht passen. Atomkraftwerke in der Europäischen Union verfügen über die weltweit höchsten Sicherheitsstandards, und ein beitrittswilliges Land, das ein neues AKW in Betrieb nehmen will, hat selbstverständlich diese Standards einzuhalten!
Es ist richtig, dass die Bewertung des Sicherheitsniveaus von Temelin in die Zuständigkeit der Tschechischen Nuklearaufsichtsbehörde fällt. Es ist aber auch richtig, dass die Kommission in der Beitrittspartnerschaft mit der Tschechischen Republik die Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung als Priorität ausgewiesen hat, auch wegen Temelin. Trotzdem hat die Tschechische Republik das Übereinkommen über die UVP im grenzüberschreitenden Rahmen, die so genannte Espoo-Konvention, zwar 1993 unterschrieben, aber bis heute noch nicht ratifiziert. Jetzt soll plötzlich in wenigen Tagen überstürzt und überhastet der Probebetrieb in Temelin aufgenommen werden, ohne dass die Nachbarn Deutschland und Österreich die geforderten Informationen erhalten hätten und ohne dass die tiefbesorgte Bevölkerung in den Nachbarstaaten Gelegenheit zur Stellungnahme und Äußerung von Einwänden den tschechischen Behörden gegenüber gehabt hätte. Das ist nämlich der Inhalt der Espoo-Konvention. Das ist geltendes EU-Recht!
Ich bitte die Tschechische Regierung, ja, ich beschwöre sie, man soll die Ängste der Bevölkerung in den Nachbarstaaten, aber auch im eigenen Land ernst nehmen. Die Reaktoren von Temelin sind nun einmal, und daran kann auch Westinghouse nichts ändern, sowjetische Konstruktionen des Typs VVER1000. Denken Sie bitte nur an Tschernobyl.
Ich appelliere noch einmal an die Tschechische Regierung: Handeln sie jetzt schon so freiwillig wie sie handeln müssten, wären sie heute schon Mitglied der Europäischen Union, Mitglied unserer großen europäischen Familie!
Echerer (Verts/ALE). - Herr Präsident! Zunächst möchte ich mich für die konstruktive, sachliche Zusammenarbeit unter den Kollegen bedanken, die zu diesem gemeinsamen Entschließungsantrag geführt hat.
Bei 13 Projektänderungsverfahren wurde die UVP einfach verabsäumt. Wie Frau Kollegin Flemming erwähnt hat: Die Espoo-Konvention ist seit längster Zeit unterschrieben. Anfang des Jahres hätte sie vom Parlament in Tschechien ratifiziert und deren Umsetzung auch stattfinden sollen - dies wurde ohne jegliche Begründung auf unbestimmte Zeit vertagt.
Die ständigen Bedenken bezüglich der Sicherheit, die in der Öffentlichkeit, in der Presse und auch im privaten Rahmen geäußert werden, werden trotzdem nicht wirklich ernst genommen. Während des letzten bilateralen Treffens zwischen tschechischen, österreichischen und deutschen Experten am 2. und 5. September dieses Jahres wurde erneut festgestellt, dass Temelin nicht den deutschen Sicherheitsstandards entspricht und daher in Deutschland nicht genehmigungsfähig wäre.
Ein vierter Punkt: Der Strom aus Temelin ist nicht für den Eigenbedarf gedacht; er ist Exportstrom, noch dazu zu Dumpingpreisen.
Fünftens: Die Sicherheit der europäischen Bürger und die Verantwortung gegenüber den Bürgern in Europa sollten doch ausreichend Gründe sein, hier aktiv zu werden.
Die Kommission sagt, wir haben hier keine rechtlichen Möglichkeiten. Nun, das weiß die Kommission seit langem. Hat sich die Kommission erwartet, dass irgendjemand eine rechtliche Maßnahme aus dem Hut zaubern wird? Nein! Ich erwarte mir, dass - wie Sie alle wissen - die grüne Position heißt: Sicherheit und AKW, das sind zwei Begriffe, die nicht kompatibel sind. Wir haben nun einmal eine Realität in diesem Europa mit Ost-AKW und mit West-AKW. Es gibt hier auch eine Doppelmoral, die beendet werden muss. Mit rechtlichen Maßnahmen alleine, sehr verehrte Kommission, kann man nicht alles und nicht jedes Problem bewältigen.
Ich erwarte mir daher von der Kommission und vom Rat, dass sie einen ebenso starken gemeinsamen politischen Willen an den Tag legen, wie das Europäische Parlament es in diesem Entschließungsantrag tut.
Erlauben Sie mir noch, auf einen Änderungsantrag der Technischen Fraktion der unabhängigen Abgeordneten hinzuweisen, der weder sinnvolle noch irgendwelche neue Forderungen enthält außer einer versteckten Junktimierung. Dieser Politik kann ich nicht zustimmen! Das jahrelange Versagen oder das Desinteresse der Politik gegenüber diesem Problem mit einer Vetodrohung populistisch aufzufetten, kann nicht zum Ziel führen und schafft keine konstruktive Verhandlungsbasis!
Die Sicherheit der europäischen Bürger und damit das Vertrauen in die Gemeinschaft sollten für uns alle Priorität sein. Für die europäische Bevölkerung, vor allem aber für die tschechische Öffentlichkeit, ist unser Entschließungsantrag von größter Bedeutung. Ich hoffe, wir werden sie nicht enttäuschen!
Chichester (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, dieses Thema sollte nicht einmal Gegenstand einer Dringlichkeitsdebatte sein. Ich missbillige die zynische Ausnutzung und Falschdarstellung der Situation durch die Grünen. Eine erpresserische Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Beitrittskandidaten durch die Drohung, den EU-Beitritt notfalls per Veto zu verhindern, ist ganz und gar inakzeptabel. Ich bedauere, dass sich die Menschen in Österreich von Emotionen anstelle von rationalen wissenschaftlichen Argumenten leiten lassen. Es deutet doch alles darauf hin, dass sich die Tschechen sehr verantwortungsbewusst und im Einklang mit den international anerkannten Normen verhalten, und wir sollten ihnen keine Steine in den Weg legen. Obwohl ich den gemeinsamen Entschließungsantrag den Anweisungen meiner Fraktion folgend unterzeichnet habe, beabsichtige ich, gegen diesen Entschließungsantrag zu stimmen.
Scheele (PSE). – Herr Vorsitzender! Als dritte österreichische Rednerin habe ich schon befürchtet, dass es nichts mehr zu sagen gibt. Nach der Wortmeldung von Herrn Chichester, glaube ich, lohnt es sich schon wieder, darauf hinzuweisen, dass es notwendig ist, die Bedürfnisse und auch die Bedenken der europäischen, aber auch der österreichischen Bevölkerung in der Frage der Nuklearenergie, und im besonderen in Bezug auf das Kernkraftwerk Temelin ernst zu nehmen. Meine Fraktion unterstützt die vorliegende Entschließung zu Temelin aus prinzipiellen Gründen, weil wir die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen und weil viele von uns seit langem im Kampf gegen Nuklearenergie in Ost und West aktiv sind.
Persönlich hat mich der politische Kampf in Österreich gegen das AKW Zwentendorf langfristig geprägt, und es hat daher keiner konservativen Überzeugungsarbeit bedurft, wie ich in den letzten Tagen manchmal in den österreichischen Medien schmunzelnd, aber doch verwundert vernommen haben.
Wie meine Vorrednerin bin auch ich gegen den sehr schwammig formulierten einzigen Änderungsantrag, weil ich glaube, dass die Formulierung "hohes Niveau" nichts aussagt, denn auch die Tschechische Republik ist sich ja der Notwendigkeit des hohen Sicherheitsniveaus bewusst. Deshalb gilt meine volle Unterstützung dem vorliegenden Entschließungsantrag, und ich bin gegen den Änderungsantrag.
Olsson (ELDR). – (SV) Herr Präsident! Ich gebe vor den Mitgliedern dieses Parlaments gerne zu, dass ich mich in dieser Angelegenheit ein wenig gespalten fühle. Ich bin sowohl ein alter Kernkraftgegner und langjähriges Vorstandsmitglied der Schwedischen Kernkraftinspektion als auch Delegationsleiter des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses EU-Tschechische Republik.
Aus diesem Grunde möchte ich kurz drei Dinge ansprechen. Erstens: Aufgrund der Besorgnis gegenüber der Kernkraft darf die Sicherheit nicht nur gut, sondern sie muss jederzeit die bestmögliche sein. Zweitens gelten für die Tschechische Republik natürlich die gleichen Regeln wie für die anderen Beitrittskandidaten und langfristig auch die gleichen wie für die Mitgliedsländer. Drittens sollte diese Entschließung als Teil eines offenen Dialoges mit der Tschechischen Republik verstanden werden, der im Rahmen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses geführt wird, jedoch auch in unseren jeweiligen Parlamenten möglich sein sollte.
Wir müssen diese Debatte vertiefen, denn sie stellt einen Teil unserer Demokratie dar, darf jedoch nicht zu Verstimmungen zwischen der Tschechischen Republik und den Mitgliedstaaten der EU führen. Ich hoffe, dass die Tschechen auf alle Fragen eine konstruktive Antwort finden und diese Angelegenheit damit eine zufriedenstellende Lösung erfährt.
Raschhofer (NI). - Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl sollte man meinen, alle hätten dazu gelernt. Damals blieb die radioaktive Strahlung weder auf die Ukraine begrenzt, noch ließ sie sich auf ein bilaterales Problem beschränken. Ich weiß, dass sich in der Frage der Kernkraft in der Union Befürworter und Gegner gegenüber stehen, und es gibt keine einheitliche Linie. Vor allem aber gibt es keine einheitlichen Sicherheitsstandards für AKW. Hier besteht auch im Interesse der Glaubwürdigkeit dringender Handlungsbedarf.
Nach den Erfahrungen von Tschernobyl stelle ich aber die Frage, ob es wirklich sein kann, dass mit Temelin im Herzen Europas ein AKW in Betrieb genommen wird, das noch immer erhebliche Sicherheitsmängel aufweist. Mit der Aktivierung von Temelin versucht Tschechien, vollendete Tatsachen zu schaffen. Diese Vorgehensweise hat, mit Verlaub, mit einem partnerschaftlichen Umgang nichts zu tun. Edmund Stoiber hat es heute richtig ausgedrückt: Es gilt, sich an die Hausordnung zu halten.
Im österreichischen Parlament wurde am Dienstag dieser Woche ein Beschluss von allen - ich betone: allen - Parteien gefasst, der klarstellt, dass dem Abschluss der Beitrittsverhandlungen nur dann zugestimmt werden kann, wenn Temelin nachgebessert wird. Lassen sie mich eines festhalten: Wir befürworten den Beitritt der Tschechischen Republik zur Union. Aber die Bedingungen müssen stimmen. Ich bitte sie, unseren Entschließungsantrag zu unterstützen, der inhaltlich identisch ist mit dem Beschluss der vier Parteien im österreichischen Parlament. Es muss schließlich unser aller Ziel sein, dass AKW höchstmögliche Sicherheitsstandards aufweisen.
Linkohr (PSE). - Herr Präsident! Ich werde dieser Entschließung auch zustimmen. Ich halte sie für vernünftig. Wenn sie dazu beitragen kann, dass beide Seiten ihren Wortkrieg etwas zurücknehmen, dann hat sie durchaus schon ihren Sinn erfüllt. Ich bedaure, dass die tschechische Seite sich hier nicht wehren und ihre Position darlegen kann, denn in einer derart komplizierten Frage wäre es immer gut, wenn beide Seiten gehört würden.
In gleicher Offenheit möchte ich aber auch sagen, dass ich es nicht gut finde, dass die österreichische Regierung und auch das Parlament hier eine Art Ultimatum stellt. Das ist nicht die Art, wie wir bislang in der Europäischen Union damit umgegangen sind. Dass es ein Problem ist, ist uns klar. Aber wenn wir mit Ultimaten anfangen, kommt morgen eine Landsmannschaft und verlangt, dass die Tschechen erst beitreten können, wenn die Benesch-Dekrete zurückgenommen werden. Dann kommt irgendwann eine andere Gruppe und fordert dieses oder jenes. Seien Sie vorsichtig mit solchen Ultimaten! Es gibt andere Möglichkeiten, solche Probleme zu lösen. Ich möchte aber auch der tschechischen Seite empfehlen, die Bedenken, die insbesondere von der Deutschen Gesellschaft für Reaktorsicherheit geäußert worden sind, ernst zu nehmen. Dies möchte ich hier auch sagen.
Mein letzter wichtiger Punkt richtet sich an die Kommission. Es wird immer von der Umweltverträglichkeit geredet. Das ist alles in Ordnung. Wir haben aber auch einen EURATOM-Vertrag. Da gibt es den Artikel 97. Dort ist sinngemäß bestimmt, dass die Kommission über jeden Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe aller Art informiert werden muss. Die Kommission hat sich außerdem dazu zu äußern, ob das Wasser, der Boden oder der Luftraum eines anderen Mitgliedstaates verschmutzt werden kann.
Ich weiß zwar, dass die Tschechische Republik noch nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Aber mich würde doch interessieren, wie sich die Kommission zu diesem Artikel äußert, und ob sie glaubt, dass sich die Tschechische Republik an diesen Artikel gehalten hat. Interessant wäre, wie Gordon Adam auch gefragt hat, wie sie die Umweltverträglichkeitsprüfung einschätzt.
Flemming (PPE-DE). - Herr Präsident! Es bedarf einer Berichtigung der Ausführungen von Herrn Linkohr. Ich gebe Ihnen gerne den Text dessen, was das österreichische Parlament beschlossen hat. Er enthält kein Ultimatum und nicht die geringste Erpressung, und auch ich habe jetzt ganz klar gesagt, dass wir nicht zwingen können und auch gar nicht zwingen wollen. Wir bitten, wir appellieren an die tschechische Regierung, sich so zu verhalten, wie es geltendem europäischen Recht entspricht, sich schlicht und einfach an das Espoo-Übereinkommen zu halten, auch wenn sie es noch nicht ratifiziert hat.
Nielson,Kommission. – (EN) Die Kommission hat die politische Debatte über das Kernkraftwerk Temelín aufmerksam verfolgt. Sie hat wiederholt unterstrichen, wie wichtig es ist, dass die Beitrittskandidaten in Übereinstimmung mit den entsprechenden Entschließungen des Rates die für die nukleare Sicherheit geltenden strengen Auflagen einhalten. Die Kommission beteiligt sich aktiv an den Beratungen des Rates, deren Ziel es ist, den Stand der nuklearen Sicherheit in den Bewerberländern zu beurteilen und ein hohes Maß an Nuklearsicherheit als Grundvoraussetzung für den Beitritt zur Europäischen Union zu gewährleisten.
Die Verantwortung für die Zulassung von Kernkrafteinrichtungen liegt bei der entsprechenden tschechischen Aufsichtsbehörde. Die Kommission arbeitet mit den tschechischen Behörden zusammen, um die Leistungsfähigkeit der Aufsichtsbehörde zu steigern. Von den tschechischen Behörden wurde sichergestellt, dass die Betriebsgenehmigung für Block 1 des Kernkraftwerks Temelín erst dann erteilt wird, wenn die noch offenen Probleme zur Zufriedenheit der Aufsichtsbehörde für Kernkraftanlagen geklärt sind.
Nach geltendem tschechischen Recht wird die Betriebsgenehmigung erst dann erteilt, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden hat. Die Kommission geht davon aus, dass diese Auflage von den tschechischen Behörden durchgesetzt wird. Herr Adams möchte wissen, ob die Inspektionen und Ansichten der IAEA von den Tschechen berücksichtigt werden. Die Antwort lautet: „Ja“. Die IAEA hat die von den Tschechen auf der Grundlage der IAEA-Programme an den Sicherheitssystemen vorgenommenen Änderungen überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Probleme von den Tschechen ordnungsgemäß gelöst wurden.
Das sind die Informationen, die ich Ihnen zu dieser Thematik geben kann.
Der Präsident. – Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet in wenigen Minuten um 17.30 Uhr statt.