Die Präsidentin. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0283/2000) von Frau Peijs im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Massenzahlungsverkehr im Binnenmarkt (KOM(2000) 0036 - C5-0103/2000 - 2000/2018(COS)).
Peijs (PPE-DE), Berichterstatterin. – (NL) Frau Präsidentin! Im Jahr 2002 wird jeder Bürger in der Eurozone über den Euro verfügen und von seiner neuen Währung bestimmte Vorteile erwarten. Diese Vorteile kommen aber nicht von selbst. Um in ihren Genuss zu gelangen, muss man etwas dafür tun. Unter diesem Aspekt möchte ich ein paar Ausführungen zu der Mitteilung der Kommission über Massenzahlungsverkehr machen.
Welche gemeinsamen Anstrengungen sind erforderlich, damit die Unionsbürger, die ihre eigene, vertraute Währung aufgegeben haben, aus ihrer neuen Währung auch tatsächlich Nutzen ziehen? Wir müssen Überweisungen ganz einfach billiger, schneller und sicherer machen. Deshalb erwarte ich von der Kommission auf jeden Fall, dass sie die von mir im Namen des Parlaments in meinem Bericht empfohlenen Änderungen der Richtlinie von 1997 unverzüglich in eine formelle Überarbeitung der Richtlinie umsetzt.
Worum geht es? Der Kern des Problems liegt darin, dass die Kleinbetragsüberweisungen nach wie vor Anlass zu erheblicher Verärgerung bei den kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei den einzelnen Bürgern geben. Ursache: die hohen Kosten und die schleppende Abwicklung. Schlussfolgerung: Die Richtlinie von 1997 hat keine ausreichende Wirkung gezeitigt. Wir müssen weitere Schritte unternehmen. Den Verbrauchern und den KMU bringt der mit der Einführung des Euro vollendete Binnenmarkt nicht genügend Gewinn.
Zur Lösung des Problems wird in dem vorliegenden Bericht unter anderem die spürbare Verbesserung der Infrastruktur für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr vorgeschlagen. Durch einige gegenwärtig noch manuell ausgeführte Operationen werden offensichtlich hohe Kosten und lange Durchlaufzeiten bedingt. Deshalb fordere ich die Banken auf, baldmöglichst alle erforderlichen Vorkehrungen für eine völlige Automatisierung und somit eine wesentliche Senkung der im Zusammenhang mit Auslandsüberweisungen anfallenden Kosten zu treffen.
In meinem Bericht nenne ich unter anderem solche Systeme wie IBAN, SWIFT, STEP 1 und IPI. Sie können den Zahlungsverkehr zwischen Banken in verschiedenen Ländern erleichtern, beschleunigen und verbilligen. Die Banken müssen dann allerdings ihre Kunden genau informieren, dass sie auf ihren Belegen neben der feststehenden BLZ- auch ihre IBAN-Nummer anzugeben haben.
Dieser Standardisierungsprozess bedingt Koordinierung. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingereicht, in dem die Europäische Zentralbank aufgefordert wird, gemäß ihrer vertraglichen Verantwortung für Zahlungssysteme diese Koordinierung zügig zu übernehmen. Wir ersuchen die Europäische Zentralbank, zwei Punkte zu regeln. Erstens: Erarbeitung eines europäischen Standardformulars für die Datenfernübertragung, was sehr kurzfristig möglich ist, da dieses Formular bereits besteht. Es soll dann an die Stelle des jetzt bereits überall benutzten nationalen Formats treten.
Zweitens: Schaffung einer europäischen Bankkontonummer, beispielsweise IBAN. Wichtig dabei ist, dass solche harmonisierten Formulare von jedem in der Eurozone verwendet werden. Erfolgt dies nicht rasch genug, so müsste schon erwogen werden, sie verbindlich vorzuschreiben.
Dieser Automatisierungs- und Standardisierungsprozess muss meinem Bericht zufolge 3 Monate vor Einführung der Euro-Banknoten und -Münzen abgeschlossen sein. Das wäre ideal. Die Banken behaupten allerdings, dies sei nicht möglich. Gerechterweise schlage ich eine entsprechende Änderung vor, der zufolge die Banken am 1. Januar 2002 vorbereitet sein sollten. Der Verbraucher kann damit sofort bei der Umstellung auf den Euro von den Änderungen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr profitieren.
Die Senkung der Kosten für grenzüberschreitende Zahlungen auf etwa das Kostenniveau von Inlandsüberweisungen ist nicht allein durch Zutun der Banken zu erreichen. Dazu benötigen sie auch die Unterstützung der Mitgliedstaaten. Die Banken sind nämlich bis jetzt durch die Mitgliedstaaten verpflichtet, grenzüberschreitende Zahlungen über 12 500 Euro zu zahlungsbilanzstatistischen Zwecken ihrer Zentralbank zu melden. Diese Arbeit kann nicht standardisiert werden und wird deshalb manuell verrichtet. Eine sehr kostspielige Angelegenheit, die bei einem einheitlichen Markt und einer einheitlichen Währung in jeder Hinsicht unnötig ist. In Frankreich wird ja auch nicht registriert, wie viel Francs von Paris nach Auxerre überwiesen werden. Warum auch?
Zudem haben Massenzahlungen volumen- und zahlenmäßig nur einen geringen prozentualen Anteil an dem überwiesenen Gesamtbetrag. Nach Überzeugung Ihrer Berichterstatterin brauchen gegen die Abschaffung der Meldepflicht für Beträge von weniger als dem in der Richtlinie genannten Gesamtbetrag, nämlich 50 000 Euro, keine Bedenken gehegt zu werden. Der zahlungsbilanzstatistische Verlust als Folge dieser Änderung ist minimal.
Eine weitere daraus resultierende Änderung betrifft die Notwendigkeit, die money back guarantee auf 50 000 Euro zu erhöhen. Gegenwärtig werden die Banken gleichsam belohnt, wenn sie Ihr Geld verlieren. Überweisen Sie 30 000 Euro und verliert die Bank dieses Geld, dann braucht sie Ihnen nur 12 5000 Euro zurückzuzahlen. Banken dürfen selbstverständlich überhaupt kein Geld verlieren und müssen für ihre Organisation bürgen. Deshalb schlagen wir vor, den Höchstbetrag der money back guarantee auf den in der Richtlinie genannten Betrag von 50 000 Euro zu erhöhen. Da den Banken zufolge nie etwas verloren geht, kann es hier demnach auch keine Probleme geben.
Schließlich und endlich geht es mir darum, den Kunden mehr Überweisungsmöglichkeiten zu bieten. Dabei denke ich an solche Kunden, die sich in Schwierigkeiten befinden oder über kein Bankkonto verfügen. Ich ersuche die Europäische Kommission zu prüfen, ob auch solche Unternehmen wie Moneygram und Western Union in den Anwendungsbereich der zweiten Bankenrichtlinie fallen könnten. Damit hätten diese Firmen die Möglichkeit, sich unionsweit niederzulassen, wenngleich sie keine Banken sind. Selbstverständlich gelten für sie die gleichen strengen Auflagen in Bezug auf Sicherheit und Geldwäsche.
Der vorliegende Bericht liefert den Banken hoffentlich genügend Anreize für weitere Innovationen, um einen besser funktionierenden grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr zu gewährleisten. Um den Banken absolute Sicherheit und Klarheit bei ihrem kostspieligen Investitionsprogramm zu bieten, erwarte ich von der Kommission unverzüglich eine Änderung der Richtlinie.
von Wogau (PPE-DE). - Frau Präsidentin! Seit der Öffnung der Grenzen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union nutzen immer mehr Firmen die Möglichkeiten, die dieser gemeinsame Markt bietet. Bei dieser Gelegenheit mussten wir feststellen, dass auf der einen Seite der Güterverkehr wesentlich erleichtert wurde, dass aber auf der anderen Seite die damit verbundenen Zahlungen immer noch mit sehr großen Hindernissen bzw. Kosten verbunden waren. Die erste Studie, die auf Veranlassung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung zu diesem Thema durchgeführt wurde, hat damals ergeben, dass bei grenzüberschreitenden Überweisungen von über 1.000 DM die Kosten im Schnitt 25 % betrugen, in einzelnen Fällen sogar 75 %. Sie müssen sich vorstellen, dass davon ja in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen betroffen sind. Der Ehrgeiz, den wir als europäische Parlamentarier bei der Öffnung der Märkte zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union immer hatten, war nicht, den Großunternehmen den Zugang zu verschaffen, den sie ja schon lange hatten, sondern diesen großen europäischen Markt für kleine und mittlere Unternehmen zu öffnen.
Deswegen bin ich unserer Berichterstatterin Karla Peijs außerordentlich dankbar für die Hartnäckigkeit, mit der sie dieses Ziel seit vielen Jahren verfolgt, nämlich die Kosten des Überweisungsverkehrs zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union zu senken. Ich muss feststellen, dass hier schon einiges geschehen ist, dass die Überweisungskosten im Schnitt wesentlich niedriger sind als bei der Öffnung der Grenzen zwischen den Mitgliedsländern, aber ebenso deutlich möchte ich feststellen, dass sie immer noch viel zu hoch sind und hier weiteres geschehen muss. Von den Banken wird uns immer wieder gesagt, und zwar mit einer gewissen Berechtigung, dass die notwendigen Einrichtungen, um derartige Überweisungen zu tätigen, die Girosysteme, die in den einzelnen Heimatmärkten bestehen, auf europäischer Ebene immer noch nicht voll eingerichtet sind. Hier ist eine große Anstrengung notwendig.
Ich sage das nicht allein in Richtung auf die Europäische Zentralbank, sondern im Hinblick auf die verschiedenen Bankenverbände, die wir in der Europäischen Union haben. Was wir anstreben, ist nicht, dass es nur ein einziges Überweisungssystem gibt, was dann wieder ein Monopol wäre, sondern dass zwischen verschiedenen Überweisungssystemen, die von verschiedenen Banken und Bankengruppen eingerichtet werden, ein Wettbewerb entsteht, der dann letztendlich zugunsten der Bürger und zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen wirken wird.
(Beifall)
Randzio-Plath (PSE). - Frau Präsidentin! Der Bericht der Berichterstatterin ist wirklich zu begrüßen, weil er die Probleme des grenzübergreifenden Zahlungsverkehrs herausstellt. Vom Zahlungsverkehr wird schließlich erwartet, dass er die wirtschaftliche Integration in der Europäischen Union stärkt und nicht Sand im Getriebe ist. Das ist er bis heute noch, denn die vielen Klagen, die von kleinen und mittleren Unternehmen vorgebracht werden, die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über die hohen Überweisungsgebühren für Kleinzahlungen sind einfach an der Tagesordnung. Wir kennen sogar Fälle, in denen Überweisungsgebühren beim grenzübergreifenden Zahlungsverkehr sich nach der Einführung des Euro erhöht haben, und nicht nur um einen geringen Betrag.
Der Monatsscheck an Tochter oder Sohn im EU-Ausland, die grenzüberschreitenden Überweisungen für Bücher oder Dienstleistungen, Hotels oder Reisen werden zusätzlich belastet, obwohl der Grenzverkehr effizienter und kostengünstiger zu organisieren wäre. Man spricht sogar von einer Möglichkeit der Kostensenkung um 90 %, wenngleich die Finanzdienstleistungsinstitute uns gegenüber immer wieder betonen, dass der höhere Kostenfaktor in der Bearbeitung der Überweisung und nicht in dem technischen Vorgang des grenzübergreifenden Zahlungsverkehrs liege. Dennoch wäre es gut gewesen, wenn gleichzeitig mit dem Target-System für Großzahlungen auch ein Target-System für Klein- bzw. Massenzahlungen eingeführt worden wäre, denn technisch wäre das möglich, es fehlt nur der entschiedene Wille, den es im Bereich der Großzahlungen gab.
Wir im Europäischen Parlament haben auch in der Ausschussarbeit sehr bedauert, dass das Angebot der Europäischen Zentralbank nicht angenommen worden ist. Auch hier schließen wir uns den Äußerungen der Europäischen Zentralbank an, dass eines Tages die Auslandsüberweisungen ins EU-Ausland nicht teurer sein dürfen als die innerhalb eines einzigen EU-Landes.
Wir drängen seit Jahren auf eine Harmonisierung der Anstrengungen. Schließlich ist es ja wirklich möglich, ein schnelles, sicheres und billiges System einzurichten, und glücklicherweise haben sich jetzt auch die Finanzdienstleistungsinstitute auf den Weg gemacht; sie sind auf einem guten Wege. Aber es wäre gut gewesen, wir hätten die Übergangszeit schon nutzen können. Die vielen Beschwerdefälle aufgebrachter Bürger sprechen für sich, und ich muss sagen, gerade in dieser Zeit sind sie natürlich nicht dazu angetan, die Akzeptanz der Währungsunion zu erhöhen.
Das politische Ziel ist klar und wird von der Europäischen Zentralbank unterstützt: gebraucht wird ein europäischer Zahlungsverkehrsraum, in dem alles so gut funktioniert wie in einem einzigen EU-Land. Kleinkunden sind ebenso Teil des Binnenmarktes wie Großkunden, hier sollte es keine Diskriminierung geben. Ich bin der Meinung, dass aber auch die Regierungen noch etwas zu tun haben, und unterstütze den Bericht der Berichterstatterin. Die zahlungsbilanzstatistische Meldepflicht sollte zugleich für grenzübergreifende Kleinzahlungen für Beträge von weniger als 50.000 Euro abgeschafft werden. Stichproben reichen in der Tat aus. Die Europäische Zentralbank könnte helfen, und zwar mit der Durchsetzung eines einheitlichen europäischen Datenformats im Zahlungsverkehr und mit der Unterstützung der Durchsetzung einer einheitlichen europäischen Bankleitzahl innerhalb des internationalen Iban-Systems. Wichtig wäre, dass alle Akteure das tun, was auch die europäische Zentralbank als Auftrag des Vertrages tun muss, nämlich das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern.
Die Europäische Kommission hat kein Recht, die Höhe der Bankgebühren festzulegen, aber sie kann auf die Senkung der Überweisungsgebühren hinwirken. In der Union gibt es Gebühren, die wirklich sehr unterschiedlich sind, aber zum Teil auch gleichartig. Damit tragen sie dazu bei, die Freizügigkeit im Binnenmarkt einzuschränken. Ich denke, dass die Kommission schneller als bisher endlich die Ergebnisse der Untersuchungen vorlegen muss, ob es eben kartellartige Absprachen zwischen den Banken gibt. Wichtig - und darauf weist der Bericht zu Recht hin - wird die Verbraucherorientierung auf elektronische Zahlungsmittel, und wir fordern hier Fortschritte, um in der Tat auch hier einen interoperablen Mehrwährungs-Standard für elektronische Geldbörsen durchzusetzen. Dieser Ansatz, der bisher in Luxemburg, Frankreich und Deutschland möglich ist, muss ausgebaut und EU-weit ausgedehnt werden.
Ich meine, dass dieser Bericht von zentraler Bedeutung ist, um tatsächlich die Bürgerinnen und Bürger, die Klein- und Mittelbetriebe auch in den Euro-Raum zu integrieren und die Akzeptanz der Wirtschafts- und Währungsunion zu erhöhen. Wir brauchen Sicherheit, Schnelligkeit und auch geringe Kosten. In der Währungsunion leben, heißt auch, auf einen gut funktionierenden grenzübergreifenden Zahlungsverkehr zählen - das ist das Motto für die verbleibenden 432 Tage!
Maaten (ELDR). – (NL) Frau Präsidentin! Gern schließe ich mich den dezidierten Ausführungen der Berichterstatterin und ihrem hervorragenden Bericht an. Auch ich begrüße es, dass die Europäische Kommission, insbesondere Kommissar Bolkestein, und übrigens auch Kommissar Monti, diesem Thema Priorität beimessen.
Kunden und Firmen sind über die hohen Kosten für Auslandsüberweisungen innerhalb des Binnenmarkts zunehmend verärgert. Das ist durchaus verständlich. Für grenzüberschreitende Banktransaktionen aller Art sowie für Bar- oder Kreditüberweisungen, für Kreditkarten und Schecks zahlen die Kunden viel zu viel. Für Großbeträge besteht ein klug durchdachtes Netzwerk, innerhalb dessen grenzübergreifende Überweisungen genauso rasch und genauso billig erfolgen wie Transaktionen im Inland. Der Privatkunde kann jedoch noch immer nicht damit rechnen, dass Kleinbeträge ausreichend unterstützt, effizient bearbeitet und die entsprechenden Kosten gesenkt werden.
Deshalb möchte ich den Nachdruck nochmals auf die Notwendigkeit effizienter, sicherer und billiger Dienstleistungen auf dem Gebiet des Massenzahlungsverkehrs im Binnenmarkt, auch im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Einführung des Euro, legen. Die Akzeptanz des Euro hängt unter anderem vor allem davon ab, ob die Kunden und Unternehmen die Euro-Zone als Zahlungsinland zu nutzen verstehen. Dass die Verbraucher den Euro akzeptieren, ist von entscheidender Wichtigkeit. Wenn Euro-Banknoten und -Münzen am 1. Januar 2002 in Umlauf kommen, werden die Konsumenten davon vielfältig Gebrauch machen, und wie sollen wir dann erklären, dass es dabei Unterschiede gibt, obwohl wir eine einheitliche Währung in einer einheitlichen Euro-Zone haben.
Dass Überweisungen zwischen zwei an der Euro-Zone teilnehmenden Ländern nicht mehr als internationale, mit internationalen Kosten verbundene Transaktion, sondern als nationale Transfers zu betrachten sind, muss sich überall als generelle Überzeugung durchsetzen.
Bei der Vollendung des Binnenmarkts stellen hohe Bankgebühren ein Hindernis dar. Der Verbraucher wird davon abgehalten, seine Einkäufe international zu tätigen. Beispielsweise wird er keine ausländische Zeitung abonnieren, wenn die internationalen Kosten doppelt so hoch sind wie der Zeitungsbetrag, weil damit so hohe Bankgebühren verbunden sind. Bei freiem Kapitalverkehr mit der gemeinsamen Währung dürfen keine Hindernisse oder größere Unterschiede bestehen. Das Ziel muss die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraums sein, in dem grenzübergreifende Überweisungen zu den gleichen Bedingungen getätigt werden und mit den gleichen Kosten verbunden sind wie Inlandsüberweisungen.
In unseren Augen ist dies die einzig mögliche logische Folge des Binnenmarkts und der einheitlichen Währung. Zur Freizügigkeit der Personen in der Euro-Zone gehört ein flexibler Arbeitsmarkt. Wenn mit dem Heimatland hinsichtlich Zahlungen noch Verbindungen bestehen, darf dies kein Hindernis darstellen, im Ausland zu arbeiten. Nachweislich haben die Banken in der gesamten Euro-Zone gegenüber der Umsetzung der Richtlinie über grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr eine recht reservierte Haltung eingenommen. Zahlreiche Probleme sind denn auch nach der Implementierung ungelöst geblieben. Mit der nunmehr immer näher rückenden Umstellung besteht sowohl für die Banken als auch für die Mitgliedstaaten unbedingt Handlungsbedarf. Die Banken sollten sich verpflichten, die Standards für die internationalen Bankkontonummern und internationalen Zahlungsanweisungen umzusetzen.
In der heutigen Zeit der modernen Technologien könnte die elektronische Datenautobahn einen Ausweg bieten. Vielleicht, nein – was sage ich – selbstverständlich wird es Zeit für eine Internet-Bank, die keine Gebühren in Rechnung stellt.
Berthu (UEN). – (FR) Frau Präsidentin, der Bericht von Frau Peijs über den Massenzahlungsverkehr im Binnenmarkt greift die alte Forderung des Europäischen Parlaments bezüglich der hohen Kosten für den grenzübergreifenden Zahlungsverkehr in der Union wieder auf.
Dies ist völlig richtig. Diese Kosten sind hoch, und wir wissen auch warum. Die EDV-Systeme der verschiedenen Banken in den einzelnen Mitgliedsländern sind schlecht miteinander vernetzt, deshalb sind für Überweisungen von einem einzelstaatlichen System zum anderen aufwändige manuelle Operationen erforderlich. Es geht da also nicht um teuflische Machenschaften seitens der Banken, sondern lediglich um eine technische Realität, die im Augenblick noch ein Hemmnis darstellt, sich aber zweifellos im Laufe der Zeit in die richtige Richtung entwickeln wird.
Ich glaube also, man sollte das Problem relativieren, zumal die grenzüberschreitenden Überweisungen nur einen sehr geringen Teil des gesamten Zahlungsverkehrs ausmachen. Nach den Unterlagen, die ich eingesehen habe, liegt ihr Anteil bei 0,2 % bis 0,04 %. Auf alle Fälle ist er verschwindend gering. Dessen ungeachtet schenken das Europäische Parlament und die Kommission dem große Aufmerksamkeit. Warum?
Erstens weil die europäischen Institutionen dazu neigen, alles, was grenzüberschreitend ist, zu privilegieren, und das ist eigentlich auch normal. Jedoch sollte diese Vorliebe für das Grenzüberschreitende nicht letztlich auf Kosten der großen Mehrheit der Bürger zugunsten einer ganz kleinen Minderheit gehen. Sollte sich erweisen, dass die Investitionen, mit denen sich die Kosten des grenzübergreifenden Zahlungsverkehrs spürbar verringern ließen, nicht rentabel sind, weil dem eine zu geringe Zahl von Zahlern gegenübersteht, so müsste man daraus schließen, dass, falls sie unter diesen Bedingungen realisiert würden, ihre Kosten auf sämtliche Bankkunden umgelegt würden, die mit dieser Frage nichts zu tun haben. Diese Konsequenz würde ich aus Gründen der Gerechtigkeit nicht für wünschenswert halten. Politisch gesehen ist sie äußerst zweifelhaft, außerdem sollte man nicht länger vorgeben, dass alles, was aus technischen Gründen teuer ist, nur deshalb plötzlich kostenlos zu haben ist, weil man dies in einer Richtlinie so entschieden hat. Denken Sie an die Grundmaxime, die man im ersten Studienjahr Wirtschaftslehre lernt: eine kostenlose Mahlzeit gibt es nicht.
Es gibt einen zweiten Grund für die Hartnäckigkeit des Europäischen Parlaments. Der Bericht Peijs stellt dies in Erwägungsgrund D des Entschließungsentwurfs selbst fest, wo es heißt, dass die hohen Gebühren für Auslandsüberweisungen „das Vertrauen der Verbraucher in den Euro erschüttern“. Warum aber erschüttern sie das Vertrauen der Verbraucher in den Euro? Ich habe Ihnen eben gerade deutlich gemacht, dass die beiden Probleme nichts miteinander zu tun haben, zumindest nicht auf den ersten Blick. In Wirklichkeit hat man den Bürgern vor einigen Jahren eingeredet – wer weiß, warum, wahrscheinlich, um ihnen den Euro schmackhafter zu machen –, dass diese Art Kosten mit der Einheitswährung gänzlich verschwinden würden. Ich habe Ihnen hier eine kleine Broschüre mitgebracht, die in Millionen Exemplaren an öffentlichen Orten in Frankreich ausgelegt wurde, vor allem in Postämtern. Und dort lese ich im Kapitel „Umtauschgebühren“: „In der Eurozone wird es keine Umtauschgebühren mehr geben“. Genau genommen stimmt das natürlich, aber der naive Leser, der kein Spezialist auf diesem Gebiet ist, glaubte, dass alle Kosten für grenzüberschreitende Überweisungen verschwinden würden, während in Wirklichkeit die Umtauschgebühren nur einen kleinen Teil, einige wenige Prozent ausmachten.
Nun stehen wir also vor den Konsequenzen der Drückerkolonnen-Methoden, mit denen man versuchte, den Euro zu verkaufen. Das veranlasst mich zu einer Schlussfolgerung in dieser Frage des grenzübergreifenden Zahlungsverkehrs, aber auch zur Frage des Euro im Allgemeinen. Man kann mit schönen Worten die Realität negieren, man kann den Leuten Märchen erzählen, aber früher oder später fallen Ihre Behauptungen, Ihre Lügen wieder auf Sie zurück.
Blokland (EDD). – (NL) Frau Präsidentin! In fast jeder Ziffer des vorliegenden Berichts ist die für Kollegin Peijs charakteristische Hartnäckigkeit zu spüren. Zu Recht wird der Bankensektor ins Visier genommen und eindringlich ermahnt. Obwohl hocheffiziente Systeme und Standards zur Verfügung stehen, will es nämlich mit der Vereinfachung grenzüberschreitender Überweisungen von Beträgen bis zu 50 000 Euro einfach nicht klappen. Fast gewinnt man den Eindruck, den Geschäftsbanken sei gar nicht daran gelegen, ihre derzeitige Arbeitsweise zu modernisieren.
Ich unterstütze das zweigleisige Vorgehen der Berichterstatterin, mit dem sie die zögerlichen Banken dazu veranlassen will, sich zu bewegen. Sie nur durch Rechtsvorschriften unter Druck zu setzen, reicht meines Erachtens nicht aus und dürfte sich auch als nicht so wirksam erweisen wie Zwang dergestalt, dass man konkurrierende Alternativen für Geldüberweisungen innerhalb der Euro-Zone zum Zuge kommen lässt.
Der letzteren Möglichkeit wird die Kommission vermutlich insofern größte Aufmerksamkeit schenken, als Gebührensenkungen durch mehr Wettbewerb doch wohl auch von ihr favorisiert werden.
Einen Punkt allerdings halte ich für überzogen. Die Forderung, für Geldüberweisungen innerhalb der Euro-Zone sollten die gleichen Kosten gelten wie für Inlandsüberweisungen, könnte nämlich eines Tages dazu führen, dass die Gebühren für Inlandsüberweisungen angehoben werden. Zumindest in den Niederlanden, wo es jahrelang üblich war, Bankkunden bei Inlandsüberweisungen keine Gebühr in Rechnung zu stellen.
Trotz dieses Einwands möchte ich der Berichterstatterin, Kollegin Peijs, höchstes Lob für ihr Engagement bei diesem Thema spenden.
Kauppi (PPE-DE). – (FI) Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bolkestein! Der nun vorliegende, von Kollegin Peijs professionell erstellte Bericht ist ein besonders wichtiger Beitrag im Interesse der Verbraucher in der Eurozone und des Vertrauens in den Euro. Selten herrschte in diesem Haus ein derart großes Einvernehmen über die Bedeutung eines Berichts, wie wir ihn heute hier behandeln. Auch ich schließe mich den Befürchtungen und Meinungen an, die alle meine Vorredner zum Ausdruck gebracht haben.
Heute Morgen ist der Euro erneut abgerutscht. Am Vormittag wurde ein Kurs von 0,8240 gegenüber dem US-Dollar notiert. Die Währung hat damit einen neuen Rekordtiefststand erreicht. Hier gibt es also noch viel zu tun, aber die Mittel und Möglichkeiten der Politiker, das, was wir tun können, sind auf diesem Gebiet geringer als unser Handlungsspielraum in der Frage des Zahlungsverkehrs auf dem Binnenmarkt. Ich danke der Kommission, dass sie wegen des Verdachts auf Kartellbildung bei den für Währungsumtausch erhobenen Gebühren in der Eurozone rechtliche Schritte gegen 120 Banken und Bankenvereinigungen eingeleitet hat. Diese Maßnahme seitens der Kommission ist sehr zu begrüßen. Einerseits habe ich auch ein gewisses Verständnis für die Banken. Wenn wir sie hier im Europäischen Parlament jetzt kritisieren, müssen wir doch verstehen, dass die grenzüberschreitenden Zahlungen nur 6 % des gesamten Zahlungsverkehrs ausmachen, so dass die Entwicklung dieses Sektors für die Banken eine große Investition im Verhältnis zum erzielten Nutzen bedeutet, wenn man es aus ihrer Sicht betrachtet. Andererseits ist der größte Kostenpunkt bei den grenzüberschreitenden Banküberweisungen die manuelle Bearbeitung, von der wir rasch abkommen müssen.
Wie auch Frau Randzio-Plath bemerkte, können wir die Banken nicht mit politischen Entscheidungen zwingen, die Gebühren zu senken. Aber wir können die Europäische Zentralbank zwingen oder dazu bewegen, die Banken dringend zu einer Standardisierungsarbeitsgruppe zusammenzuführen, die über die technischen Fragen entscheiden kann, wie die Kosten zu senken sind. Wir können die Banken nicht zu verlustträchtigen Geschäften zwingen, aber als Politiker können wir den Änderungsantrag von Herrn Radwan und Frau Peijs, den sie für die PPE-DE-Fraktion eingereicht haben, unterstützen, worin noch vor Ende nächsten Jahres Maßnahmen und am besten auch die Existenz entsprechender Normen bei Einführung der Euro-Münzen und scheine gefordert werden.
Villiers (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! Es ist zutiefst zu bedauern, dass in einem Parlament, in dem reichlich 85 % der Mitglieder ihr politisches Ansehen für eine einheitliche Währung in die Waagschale geworfen haben, bei der Diskussion über die Entwicklung dieser Währung die Anwesenheit nicht größer ist. Wir wissen, dass eine grenzüberschreitende Überweisung in der Eurozone siebzehnmal teurer ist als eine Inlandsüberweisung. Wer dem Euro beitrat, hatte geglaubt, es würde wenigstens leichter und billiger sein, sein Geld ins Ausland zu schicken. Jetzt sehen wir, dass das nicht so ist.
Dieser versprochene Nutzen ist nicht eingetreten, und wie die Kommission bei der Diskussion dieses Berichts im Ausschuss auch offen zugab, ist nach der Einführung von Banknoten und Münzen keine Verbesserung der Situation zu erwarten. Das ist ein weiterer Schlag für eine Währung, die bereits in Schwierigkeiten ist, eine Währung, die praktisch jede Woche auf dem internationalen Markt einen neuen Tiefstand erreicht, eine Währung, die den Bankpräsidenten wegen unbedachter Äußerungen vor der Presse unter Dauerbeschuss geraten lässt, eine Währung, über die das einzige Mal, bei dem die Menschen in Europa zur Abstimmung über einen Beitritt aufgerufen wurden, nämlich in dem jüngsten Referendum in Dänemark, mit Nein votiert wurde. Wir hören jetzt, dass die für die Herstellung der Banknoten verantwortlichen Drucker mit Streik drohen. Und nun wird nicht einmal der hauptsächliche Nutzen, den die Euro-Verfechter den Menschen in Europa versprachen, die Verringerung der Überweisungskosten, Wirklichkeit.
Welchen Nutzen haben die Menschen der Euro-Zone von dieser Währung, die ihnen von einer politischen Elite in Europa aufgedrängt wurde? Dieses Projekt hat nichts mit Ökonomie zu tun. Dieses Projekt bringt den europäischen Bürgern keine praktischen Vorteile. Es ist und war immer ein Schritt auf dem Weg zur Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa, also ein politisches Projekt.
Wir sehen jetzt, dass es der breiten Mehrheit der normalen Bürger in der Euro-Zone keinerlei Vorteile bietet.
Radwan (PPE-DE). - Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich mich auch recht herzlich bei der Kollegin Karla Peijs für ihren Bericht und ihre Hartnäckigkeit, Erfolge für die Bürger zu erzielen, bedanken. Am 1.1.2002 wird der Euro auch für den Bürger Realität, und zwar dadurch, dass er den Euro in der Tasche hat. Heute betragen die Gebühren bei einer Auslandsüberweisung von 100 Euro innerhalb des Marktes durchschnittlich 17,10 Euro, ein Vielfaches der Gebühren für Inlandsüberweisungen. Der Euro-Markt wird auch zukünftig als Binnenraum empfunden, und der Bürger versteht nicht, dass in diesem Raum, in dem Wechselkursrisiken wegfallen und die elektronischen Zahlungsmittel mit Internet-Banking zunehmend selbstverständlich werden, eine Überweisung von München nach Salzburg erheblich teurer ist als eine Überweisung von München nach Kiel.
Die Vorteile des Euro müssen dem Bürger dargestellt werden, auch den mittelständischen Unternehmen, gerade weil wir zur Zeit Probleme mit der Akzeptanz des Euro Probleme haben und viele das Gefühl haben, dass Großunternehmen und Banken davon profitieren, der normale Bürger aber nicht.
Für mich zählt auch das Argument nicht, dass es heutzutage sehr wenige Euro-Auslandsüberweisungen im Euro-Binnenmarkt gibt. Das ist wie bei der Diskussion um Henne und Ei. Wir in Brüssel erleben es ja selbst als Abgeordnete, aber auch unsere Mitarbeiter, dass wir wegen den hohen Euro-Gebühren keine Auslandsüberweisungen tätigen. Ich bin der festen Überzeugung, dass diese, wenn die Preise zurückgehen, sprunghaft ansteigen und die Menschen diese Möglichkeit nutzen werden. Ich begrüße es, dass die Kommission den Druck auf die Banken aufrecht erhält und möglicherweise noch steigert mit ihrem Verfahren gegen 120 Banken. Auch die Europäische Zentralbank sollte ihren Druck weiter erhöhen.
Der Antrag von der Kollegin Peijs und mir zielt auch in die Richtung, die Banken an einem Tisch zusammenzuführen, nicht um Vorgaben zu machen, sondern weil wir eben von der politischen Seite her den Druck nicht mehr erhöhen können. Wir wollen auch keine Preisregulierung in diesem Bereich, doch wir sollten dies zumindest koordinieren. Die EZB wäre prädestiniert dafür, um einheitliche Datenformate und einheitliche Bankleitzahlen in Europa voranzubringen. Ich erhoffe mir auch, dass die niedrigen Preise nicht schlagartig erst in fünf Jahren kommen, sondern sukzessive, und dass die ersten Fortschritte bereits 2002 sichtbar sind. Letztendlich haben wir das Ziel erreicht, wenn die Banken damit werben, den Kunden niedrige Auslandsüberweisungen anzubieten. Dann haben wir einen wirklichen Markt in diesem Bereich.
Bolkestein,Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Ich werde Frau Villiers, die über die Vorteile und die möglichen Nachteile des Euro sprach, auf Englisch antworten. Es ist dieser Tage ein viel diskutiertes Thema, das allerdings nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fällt. Ich werde also meinen Kollegen Solbes Mira, der sich mit makroökonomischen Fragen befasst, über die Bemerkungen von Frau Villiers informieren.
Ich habe nicht den Wunsch, der laufenden Debatte irgendetwas hinzuzufügen. Ich will hier keine Verwirrung stiften.
(NL) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich Frau Peijs für ihren hervorragenden Bericht über die Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraums meinen herzlichen Dank aussprechen. Nach der Vollendung des Binnenmarkts und der Einführung der einheitlichen Währung brauchen wir heute dringender denn je einen solchen einheitlichen Raum. Grenzen dürfen künftig keine Rolle mehr spielen. Langfristig darf es überhaupt keine Unterschiede zwischen grenzüberschreitenden und Inlandsüberweisungen mehr geben. An der Verwirklichung dieses Ziels werden wir sowie Sie noch viele Jahre zu arbeiten haben.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf den 1. Januar 2002 hinweisen. Dieses Datum ist als ein äußerst wichtiger und symbolhafter Meilenstein beim Aufbau der Europäischen Union zu sehen – das sage ich jetzt auch an die Adresse von Frau Villiers. An diesem besagten Datum, dem 1. Januar 2002, werden nämlich alle Unionsbürger der Euro-Zone die gleichen Banknoten und -münzen in ihrer Geldbörse haben. Nach dem Europäischen Pass ist dies der zweite konkrete und im täglichen Leben spürbare Beweis, dass wir alle zur Europäischen Union gehören. Deshalb müssen wir jede erdenkliche Anstrengung unternehmen, damit diese neue Etappe zu einem Erfolg wird. Wenn nämlich die Abwicklung grenzüberschreitender Überweisungen genauso teuer bleibt wie heute, wird die Glaubwürdigkeit des neuen Münzen- und Banknotensystems in Frage gestellt. Deshalb ist unbedingt schon einige Zeit vor dem 1. Januar 2002 eine ganze Reihe von Maßnahmen zu treffen, damit diese beim Inverkehrbringen der neuen Euro-Banknoten und -Münzen in Kraft sind.
Die Kommission wird sämtliche in dem Bericht unterbreiteten Vorschläge sorgfältig prüfen. Vor allem werden wir uns kritisch mit den Problemen im Bereich des Wettbewerbs auseinander setzen. Diesbezüglich möchte ich, anknüpfend an die Ausführungen von Frau Kauppi sowie von Frau Randzio Plath, die die Sitzung leider verlassen musste, mitteilen, dass die Kommission im Februar 1999 eine Untersuchung über mögliche Absprachen zwischen den Banken durchgeführt hat. Im Juli dieses Jahres hat die Kommission den Banken in den sechs Mitgliedstaaten Portugal, Irland, Belgien, Finnland, den Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland Mahnungen gesandt. Die entsprechenden Verfahren sind jetzt anhängig. Derzeit werden die Überweisungsgebühren beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr geprüft.
Generell vertritt die Kommission die Auffassung, dass die technologische Entwicklung einen verstärkten Wettbewerb im Bereich des Zahlungsverkehrs insofern ermöglicht, als mehr Wettbewerb selbstverständlich zu niedrigeren Kosten führt. Über dieses Thema werden wir bei einem Rundtisch am 9. November in Brüssel beraten.
Im Sommer 2001 wird die Kommission des Weiteren einen Bericht über die Verbesserung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs vorlegen. In diesem Bericht – damit wende ich mich jetzt ganz direkt an Frau Peijs – werden Legislativvorschläge zur Änderung der im vorigen Jahr in Kraft getretenen Richtlinie von 1997 unterbreitet. Das sage ich deshalb so direkt an die Adresse von Frau Peijs, weil ich weiß, wie sehr ihr an einer präzisen Antwort zu diesem Punkt gelegen ist. Die Kommission wird, das sage ich ihr zu, nach Fertigstellung dieses Berichts – was nun nicht, wie von Frau Peijs gefordert, postwendend, aber immerhin recht bald der Fall sein wird – diesbezügliche Legislativvorschläge unterbreiten. Bei dieser Gelegenheit werden wir auch über eine kürzere Dauer der Abwicklung grenzüberschreitender Überweisungen, worauf in dem Bericht von Frau Peijs gedrungen wird, sprechen. Schon heute werden in 85 % der Fälle Geldüberweisungen innerhalb von drei Tagen erledigt. Selbstverständlich geht es darum, diesen Anteil auf 100 % zu erhöhen. Die Kommission versucht, entsprechenden Einfluss auf die Banken auszuüben. Wie gesagt, es wird schon noch einige Zeit dauern. Zu dem Vorschlag von Frau Peijs, die Frist um die Hälfte zu verkürzen, wird die Kommission also Mitte nächsten Jahres Stellung nehmen. Sie wird bemüht sein, dem Wunsch Ihres Parlaments nachzukommen.
In dem Bericht der Berichterstatterin wird des Weiteren Nachdruck auf die zahlungsbilanzstatistische Meldepflicht der Banken für grenzüberschreitende Überweisungen gelegt. Diese Meldepflicht wurde von den Mitgliedstaaten und nicht von der Kommission als obligatorisch festgelegt. Unseres Erachtens stellt diese Form der Erhebung statistischer Daten über den unionsinternen Zahlungsverkehr ein Relikt der Vergangenheit dar, das in einem integrierten, einheitlichen Raum nicht mehr zu rechtfertigen ist und das einwandfreie Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigt. Hoffentlich werden die Mitgliedstaaten also ihre Systeme zur Erfassung statistischer Daten rasch aktualisieren.
Die Kommission unterstützt ferner voll und ganz die Vorschläge des Europäischen Parlaments zur Förderung des elektronischen Zahlungsverkehrs. Wichtig in diesem Zusammenhang ist allerdings, dass die technische und die Rechtssicherheit – vor allem im Hinblick auf das so genannte direct debiting – gewährleistet sind.
Die Kommission stimmt dem Bericht des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt hingegen insofern nicht zu, als wir darin aufgefordert werden, eine Gesetzgebungsinitiative zu ergreifen, um die Kosten für grenzüberschreitende Zahlungen denen für inländische Transaktionen anzugleichen. Im Grundsatz können wir uns selbstverständlich damit einverstanden erklären, nicht aber mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise. Bekanntlich sind wir für einen fairen Wettbewerb, nicht aber für administrative Preisregulierung. Ferner könnte sich, wie von Herrn Blokland völlig zutreffend bemerkt wurde, eine solche Maßnahme unmittelbar kontraproduktiv auswirken, da sie direkt zu einer Anhebung der Kosten für Inlandsüberweisungen führen würde. Kunden, die nie Geld ins Ausland überweisen, würden darüber nicht eben erfreut sein.
Damit will ich meine kurzen Ausführungen zu den von der Kommission zu dem Bericht von Frau Peijs vorgesehenen Folgemaßnahmen beenden. Hoffentlich werden Ihre insbesondere an den Bankensektor gerichteten Aufforderungen auf Widerhall stoßen. Die Kommission und die Europäische Zentralbank stehen mit dem Bankwesen in einem ständigen und oft schwierigen Dialog, um zu greifbaren Ergebnissen zu gelangen. Dabei ist Ihre Unterstützung herzlich willkommen.
Peijs (PPE-DE), Berichterstatterin. – (NL) Zur Beruhigung des Herrn Kommissars. Der Bericht des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt ist also nicht als Dokument in den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung aufgenommen worden. In seiner Klugheit geht das Parlament mit Ihnen völlig konform.
Bolkestein,Kommission. – (NL) Frau Präsidentin! Ich bin Frau Peijs für diese letzte Bemerkung, die als solche auch von der Kommission akzeptiert wird, dankbar. Diesbezüglich bleibt es also bei der Feststellung, dass die Kommission dem Bericht von Frau Peijs – in jeder Hinsicht sogar – zustimmt.
Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet heute Abend um 18.00 Uhr statt.
(Die Sitzung wird um 13.00 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)