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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 13. März 2001 - Straßburg Ausgabe im ABl.

8. Europäisches Netz für Kriminalprävention
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0070/2001) von Frau Angelilli im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über die Initiative der Französischen Republik und des Königreichs Schweden im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Netzes für Kriminalitätsverhütung (13464/2000 – C5-0717/2000 – 2000/0824(CNS)).

 
  
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  Angelilli (UEN), Berichterstatterin. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sämtliche Studien und Statistiken über die brennendsten sozialen Probleme weisen darauf hin, dass eine der wichtigsten Forderungen der Unionsbürger das Recht auf Sicherheit betrifft. Die Kriminalität in ihren unterschiedlichsten Erscheinungsformen wird von unseren Bürgern zu Recht nicht nur als Gefahr für ihre physische Unversehrtheit, sondern auch als echte, unerträgliche und latente Bedrohung für ihre Freizügigkeit, für ihr Recht auf Arbeit und auf ein normales Leben empfunden. Diese psychologische Beunruhigung hat fortschreitende Skepsis gegenüber den Institutionen hervorgerufen und immer größeres Misstrauen gegenüber den anderen Mitbürgern gesät. Dieses Gefühl der Unsicherheit erfasst nahezu alle: die Unternehmen, die Familien und die einzelnen Bürger, insbesondere Frauen, ältere Menschen und Kinder.

Vor diesem Hintergrund ist es oftmals schwierig, eine Grenze zwischen der schweren organisierten Kriminalität, den schweren Verbrechen und der so genannten Alltagskriminalität zu ziehen; letztere kommt hauptsächlich in den Städten vor, wobei ich in diesem Zusammenhang beispielsweise an den Drogenhandel und -verkauf denke.

Früher forderten die Bürger von uns hauptsächlich ein rechtzeitiges Vorgehen gegen die Verbrechen und Gewissheit in Bezug auf die Bestrafung der Täter. Heute haben wir es mit einer anderen Situation zu tun, in der die Menschen von uns vor allem Sicherheit und demzufolge die Verhütung der Kriminalität verlangen, vielleicht weil ein besorgniserregender und zunehmender Anstieg der besonders verabscheuungswürdigen Verbrechensformen festzustellen ist: Ich möchte hier auf die Zunahme sämtlicher Straftaten im Zusammenhang mit der Pädophilie und der sexuellen Ausbeutung von Frauen und Kindern verweisen. Die Prävention muss demnach als Gewissheit eines Lebens in Freiheit verstanden werden – und wird auch so verstanden –, wobei die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten, dass wir mit ganzer Kraft alle denkbaren Instrumente schaffen, um der Ausbreitung krimineller Handlungen entgegenzutreten.

Die Bedeutung der Kriminalitätsverhütung wurde mehrfach von unserem Parlament, das zahlreiche Dokumente zu diesem Thema vorgelegt hat, hervorgehoben; sie wurde ausdrücklich und bewusst im Vertrag von Amsterdam verankert und später mehrmals wieder aufgegriffen, zuletzt auf der Tagung des Europäischen Rates in Tampere, wo explizit vorgeschlagen wurde, die internationale Zusammenarbeit zur Kriminalitätsverhütung durch die Schaffung und den Ausbau eines Netzes der für die Verbrechensvorbeugung zuständigen einzelstaatlichen Behörden zu verstärken. Dieser Vorschlag wurde vom französischen und schwedischen Ratsvorsitz aufgegriffen, die im Wege eines Vorschlags für eine Rechtsetzungsinitiative dieses Netz der Information bzw. des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Praktiken einrichten wollen, um kriminellen Handlungen vorzubeugen; diese Verpflichtung würde unter anderem den schnellstmöglichen Informations- und Nachrichtenaustausch beinhalten, um kriminelle Erscheinungen bereits während ihrer Entstehung zu untersuchen, ähnlich wie dies in einem anderen Bereich die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht in Lissabon tut, welche die Veränderungen beim Drogenhandel schon ab dem Zeitpunkt verfolgt, zu dem sie sich erstmals bemerkbar machen. Es kommt also darauf an, die kriminellen Phänomene von Beginn an zu erforschen, indem die ungeheure Wandlungsfähigkeit bzw. die regelrechte Metamorphose der Kriminalität, die sich auch an die Formen der Verbrechensbekämpfung anzupassen und immer neue Mittel und Wege für sich zu finden vermag, untersucht wird.

Alles in allem geht es also um ein Informationsnetz, ein Netz zum Austausch bewährter Praktiken, und ganz sicher nicht darum, anstelle der Mitgliedstaaten die sicherheitspolitischen Grundsatzentscheidungen zu treffen, die selbstverständlich der Zuständigkeit der einzelnen Staaten und somit der nationalen Parlamente und Regierungen unterliegen. Meines Erachtens müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern lediglich beweisen, dass die Union darauf hinarbeitet, einen wirklichen Raum der Freiheit und des Rechts zu schaffen.

Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen für ihre Mitwirkung und insbesondere Frau Terrón für ihren Änderungsantrag, mit dem sie unsere Arbeit bereichert und vervollständigt hat.

 
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