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Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 11. Juni 2001 - Straßburg Ausgabe im ABl.

Wohlergehen der Tiere
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  Kindermann (PSE) . – Herr Präsident, wir begrüßen es sehr, dass das Thema Tierschutz vom Rat und der Kommission heute im Europäischen Parlament behandelt wird. Die Verpflichtung der Gemeinschaft, im Rahmen der Landwirtschaftspolitik den Erfordernissen des Tierschutzes in vollem Umfang Rechung zu tragen, steht ja auch so im Amsterdamer Vertrag. Hier stellt sich nun die Frage, ob dies für die Gemeinschaft ausreichend ist oder ob es in Zukunft eine europäische Tierschutzrahmengesetzgebung geben sollte.

Unter Tierschutz wird leider nicht überall dasselbe verstanden. Gesetze sind die eine Seite, der wirkliche Umgang mit und die Einstellung zum Tier die andere. Die Verantwortung für das Lebewesen Tier obliegt ausschließlich dem Menschen. Man kann deshalb nicht früh genug mit Kindern den verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren üben. Wer später im Beruf mit Tieren umgeht, sie hält oder transportiert, muss seine Befähigung über ein Zertifikat nachweisen.

Tierschutz hat aber auch Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Bei der Haltung von Tieren zur wirtschaftlichen Nutzung wird es auch in Zukunft Einschränkungen geben müssen. Optimale Forderungen, die häufig emotional gestellt werden, sind so nicht immer in die Praxis umzusetzen. Machbare Lösungen müssen ausgelotet werden. Die Einteilung in Nutztiere, Zuchttiere oder Lieblingstiere kommt ja nicht von ungefähr. Wirtschaftliche Überlegungen und ein globaler Wettbewerb zwingen letztendlich zu spezifischen Haltungsbedingungen von Tieren und somit auch zu Einschränkungen bei der absoluten tiergerechten Haltung.

Diese Haltungsbedingungen müssen aber so gestaltet sein, dass sie ein Höchstmaß an natürlichen Verhaltensweisen der Tiere gewährleisten. Politische Entscheidungen zum Tierschutz können heute auf einer breiten wissenschaftlichen Basis für die verschiedenen Tierarten getroffen werden. Eine Erweiterung und die Verbesserung der Gesetze zum Tierschutz sollten nur mit der Einbindung der Betroffenen gemacht werden. Bei einer Gesamtbetrachtung zum Tierschutz sollten natürliches Verhalten und Anspruch der Tiere mit den Belangen des Umwelt- und Verbraucherschutzes, aber auch mit einer Gewinnerwartung in Einklang stehen. Bei den hohen Ansprüchen unserer Gesellschaft an die Hygiene dürfen ebenso keine Abstriche gemacht werden. Mehr Verbraucherschutz führt ja letztendlich auch zu optimaleren Bedingungen im Tierschutz.

 
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