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Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 20. September 2001 - Brüssel Ausgabe im ABl.

6. Flüchtlingsstatus in den Mitgliedstaaten (Fortsetzung)
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  Ludford (ELDR).(EN) Frau Präsidentin, Ziel dieses wichtigen Berichts ist die Schaffung eines Asylsystems, das gerecht ist: gerecht für die Asylbewerber, aber auch gerecht für die Steuerzahler. Es geht in diesem Bericht nicht darum, wer als Flüchtling anerkannt werden soll, und daran möchte ich auch Herrn Schmitt erinnern, sondern es geht darum, wie man entscheiden soll, welche Ansprüche begründet sind.

Es ist ein großer Trugschluss anzunehmen, dass man Zeit und Geld spart und die Asylbewerber irgendwie los werden kann, wenn man ihnen weniger dabei behilflich ist, ihre Ansprüche geltend zu machen. Regierungen, die nach populistischen Schlagzeilen über die Zahl der abgelehnten Anträge von so genannten „Scheinasylanten“ drängen, sollten den Mut haben, die Wahrheit zu sagen. Und diese Wahrheit lautet: Versucht man, im frühen Stadium des Verfahrens möglichst viel einzusparen, so führt das letztlich zu erheblichem Mehraufwand bei der Verwaltung, zu einem höheren Zeitaufwand vor den Gerichten, zu höheren Anwaltskosten und zu Mehrkosten für Verpflegung und Unterbringung. Ich fürchte, dass Herr Schmitt diese Wahrheit nicht begriffen und die Abgeordneten seiner Fraktion irgendwie irregeführt hat. Daher wende ich mich an die gemäßigten Abgeordneten in der Fraktion der Konservativen sowie der Christdemokraten, sich der Mehrheit in diesem Parlament anzuschließen, die für die Gewährleistung eines Mindestniveaus im Asylverfahren ist, weil höherer Aufwand zu Beginn - dazu gehören auch solche Fragen wie die Bereitstellung eines Dolmetschers, rechtlicher Beistand, eingehende Befragungen und angemessene Fristen - sich letztlich auszahlt.

Dann möchte ich zur Frage der fairen Behandlung vor allem die Verwendung des Begriffs des sicheren Drittlandes unterstreichen. Meine Fraktion versteht die Verwendung dieses Begriffs als Orientierung, die im Einzelfall auch umgangen werden kann. Es ist überhaupt nichts Ungerechtes daran, wenn es für einen Asylbewerber, der beispielsweise aus Kanada kommt, weitaus schwieriger ist, die Behörden davon zu überzeugen, dass sein Asylantrag gerechtfertigt ist, als, sagen wir, für einen Asylbewerber aus dem Irak. Doch es muss möglich sein, diesen Fall mit einer individuellen Beurteilung zu klären und nicht mit einer pauschalen Abweisung des Antrags.

 
  
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  Lambert (Verts/ALE). (EN) Frau Präsidentin, in den letzten Tagen haben wir eine ganze Menge über die Werte gehört, die uns lieb und teuer sind, vor allem über die Werte Demokratie und Freiheit. Ich möchte noch einige hinzufügen: Menschlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Gleichheit vor dem Gesetz. Daher begrüße ich in diesem Zusammenhang vieles in dem von Herrn Watson vorgelegten Bericht: Dieser Blickwinkel erklärt allerdings auch, warum meine Fraktion die von der PPE-DE-Fraktion vorgeschlagenen Änderungsanträge, die im Ausschuss abgelehnt wurden und die unserer Meinung nach die Rechte der Asylbewerber einzuschränken versuchen, nicht unterstützen wird.

Vor allem begrüße ich die vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungsanträge, in denen es heißt, dass das Recht auf die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt, sondern anerkannt werden muss: Die Flüchtlingseigenschaft ist ein Recht, nicht das Geschenk eines wohltätigen Regimes. Ich begrüße es auch, dass die Existenz von Formen der Verfolgung anerkannt wird, die in der Genfer Konvention nicht enthalten sind. Wir haben erst gestern Abend in diesem Hohen Haus eine Aussprache zu einer solchen Frage geführt – zur Frage der Genitalverstümmelung bei Frauen. Meine Fraktion ist der Meinung, dass uns die Genfer Konvention als Ausgangspunkt dienen sollte, und es bleibt zu hoffen, dass eine gemeinsame Asylpolitik das schließlich tun wird. Wir begrüßen auch die Tatsache, dass die geschlechtsbezogene Dimension in diesem Bericht nunmehr anerkannt wird.

Wir befürworten darüber hinaus die Anerkennung der Notwendigkeit der Durchführung des Anhörungs- und Beurteilungsverfahrens für Asylanträge in der Muttersprache des Antragstellers. Das ist ganz wichtig, da der Ausgang des Verfahrens buchstäblich über Leben oder Tod des Antragstellers entscheiden kann. Wir können doch nicht erwarten, dass eine Person, die Folter, Demütigung und sexuelle Entwürdigung erlitten hat, dies in einer Sprache zum Ausdruck bringt, die sie selbst nur mit Mühe versteht.

Meine Fraktion lehnt jedenfalls den Begriff des sicheren Drittlandes ab. Wenn wir uns einmal die gewaltigen Unterschiede anschauen, die es zwischen den Mitgliedstaaten darüber gibt, was sie als sicher betrachten, dann erkennen wir die mit diesem Begriff aufgeworfenen Probleme, vor allem unter Berücksichtigung der neuen Formen der Verfolgung. Wie es Baroness Ludford zum Ausdruck gebracht hat, muss jeder Antrag für sich selbst betrachtet und behandelt werden. Wir müssen die höchsten Maßstäbe anlegen, und in dieser Hinsicht hat der vorliegende Bericht substanzielle Verbesserungen gebracht.

 
  
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  Frahm (GUE/NGL).(DA) Frau Präsidentin, die Bilder, die wir dieser Tage aus Afghanistan zu sehen bekommen, zeigen ja sehr deutlich, dass das Problem nicht beseitigt ist, sondern dass die Flüchtlingsströme leider nicht abreißen – eine unmittelbare Folge der Politik, die wir hier in unserem Teil der Welt führen. Ich habe mehrmals von einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik reden hören. Ja, das ist wirklich eine gute Idee, doch muss ich für meinen Teil die Einschränkung machen, dass ich sie nur unterstützen kann, wenn es auch eine gute Politik ist. Der Berichterstatter wollte den Bericht ursprünglich so gestalten, dass die Rechte und Möglichkeiten für Asylbewerber in unseren Ländern eingeschränkt werden. Man hat sich im Ausschuss schließlich darauf geeinigt, den Status quo annähernd beizubehalten. Ich hielte es für gut, wenn das Europäische Parlament jetzt eindeutig sagen würde, dass eine gemeinsame Asylpolitik der EU unter keinen Umständen eine Politik sein darf, durch welche die Asylbewerber schlechter gestellt werden als dies zur Zeit in den Mitgliedstaaten der Fall ist. Ich hoffe sehr, dass dies das Ergebnis der Abstimmung sein wird, die heute Nachmittag stattfindet.

 
  
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  Blokland (EDD).(NL) Frau Präsidentin! Europa läuft zwei Gefahren. Erstens: Die Errichtung einer „Festung Europa“, in der kein Ausländer mehr willkommen ist und man sich nicht um die übrige Welt schert. Das ist nicht wünschenswert und steht auch nicht im Einklang mit internationalen Verpflichtungen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sich um Flüchtlinge kümmern, und zwar nicht nur um die, die bei ihnen anklopfen, sondern auch um Flüchtlinge in anderen Ländern. Obgleich es in dem Kommissionsvorschlag nicht um dieses Thema geht, halte ich es dennoch für notwendig, auf die zahlreichen Flüchtlinge in Lagern hinzuweisen. Auch sie verdienen Unterstützung und Aufmerksamkeit, oft mehr, als ihnen heute zuteil wird. Deshalb müssen dem UNHCR kräftige finanzielle Impulse verliehen werden.

Eine Festung Europa darf es folglich nicht geben. Es besteht jedoch noch eine weitere Gefahr, nämlich dass die Europäische Union zu einer Art Spielplatz wird, zu dem fast jeder ohne weiteres Zugang findet, um in den Genuss zahlreicher Vergünstigungen zu gelangen. Auch dies ist nicht wünschenswert. Die Möglichkeiten der europäischen Länder werden dadurch überfordert. In einer Zeit wie dieser, in der viele offensichtlich die Mittel und Wege finden, um nach Europa zu gelangen und um Asyl nachzusuchen, müssen Asylverfahren sachlich und strikt sein. Andernfalls werden die Gegensätze zu den in Lagern lebenden Flüchtlingen noch krasser. Die Kommission hat einen nüchternen und realistischen Vorschlag vorgelegt, in dem zwischen der Erfordernis der Sachlichkeit und der des Rechtsstaates generell eine vernünftige Balance besteht.

Die von diesem Parlament zu dem Kommissionsvorschlag eingereichten Änderungsanträge lassen jedoch zu häufig das notwendige Gleichgewicht vermissen. Deshalb kann ich sie zum größten Teil nicht unterstützen.

 
  
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  Berthu (NI).(FR) Frau Präsidentin, der Vorschlag für eine Richtlinie über das Verfahren zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die gemäß dem EG-Vertrag für die Mitgliedstaaten hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich ist, jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel überlässt, ist in Wirklichkeit ein ausgesprochen schulmeisterlicher Text. Er regelt bis in die kleinste Kleinigkeit z. B. in Artikel 28, was ein unbegründeter Asylantrag ist, in Artikel 22 und Anhang I, was ein sicheres Drittland ist, oder in Anhang II, was ein sicheres Herkunftsland ist. Als ob es sich bei den Mitgliedstaaten um Kleinkinder handeln würde und ihre Beamten noch nie im Leben einen Asylantrag bearbeitet hätten. Aber am erstaunlichsten ist, dass es dieser Vorschlag schafft, übergenau und gleichzeitig lax zu sein. Es gibt nämlich kaum Bestimmungen, die nicht von dem Wunsch beseelt wären, den Asylbewerbern so genannte hochrangige Garantien einzuräumen, die gleichzeitig, das darf nicht vergessen werden, zweitrangige Garantien für die Völker der Mitgliedstaaten darstellen. Lassen Sie mich ein Beispiel unter vielen nennen: In Artikel 25 wird festlegt, dass zugunsten des Asylbewerbers entschieden werden muss, wenn seine Angaben nicht nachgewiesen werden können und lediglich glaubhaft erscheinen. Diese Geste könnte man eigentlich für großzügig halten, und sie ist es tatsächlich, jedoch werden dabei angesichts der angespannten Lage, in der wir uns derzeit befinden, andere auf dem Spiel stehende Interessen, insbesondere die Interessen der Völker Europas, außer Acht gelassen.

Aus diesem Grund sind wir der Ansicht, dass der heute vorgeschlagene Text nur den ersten Teil der endgültigen Richtlinie bilden sollte. Nach diesem ersten Teil, der sich dem Schutz der Asylbewerber widmet, ist noch ein zweiter Teil zu verfassen, der sich mit dem Schutz der Völker Europas befasst, die im günstigsten Fall die Zahler und im schlimmsten Fall die Opfer sind, denn, vergessen wir auch dies nicht, mindestens drei Viertel der derzeit vorgelegten Asylanträge erweisen sich letztendlich als unbegründet. Und sagen Sie uns nicht, Frau Kommissarin, diese Texte werden später nachgereicht. Sie sind zeitgleich vorzulegen, damit wir uns eine umfassende Vorstellung davon machen können.

Nach diesen Ausführungen wage ich es kaum, auf die im Bericht des zuständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments vorgeschlagenen Änderungen einzugehen. Ich werde in meiner Erklärung zur Abstimmung darauf zurückkommen und möchte hier lediglich sagen, dass sie derart überspannt sind, dass sie schließlich zum Rücktritt des Berichterstatters selbst führten, der dann in aller Eile ersetzt werden musste. Angesichts all dieser Texte, der Richtlinie und der Änderungsanträge meinen wir, daran erinnern zu müssen, dass es vor dem Hintergrund unserer aktuellen Debatte über die Sicherheit äußerst abträglich ist, derzeit alljährlich 400 000 bis 500 000 Asylbewerbern die Einreise in unser Hoheitsgebiet zu ermöglichen, von denen die meisten dann schließlich abgewiesen, jedoch nicht ausgewiesen werden und in einer Art Halbillegalität leben. Diese schwer zu fassende, unkontrollierte Personengruppe steigt alljährlich an und führt zu einer weiteren Verstärkung der sonstigen Quellen der illegalen Einwanderung.

Angesichts der heute vorgelegten Texte müssen wir feststellen, dass die europäischen Organe noch weit davon entfernt sind, die Sicherheit ihrer Bürger als oberste Priorität zu betrachten.

 
  
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  Fiori (PPE-DE).(IT) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Wir haben zu einem zwar spezifischen, aber gleichwohl eine große Vielfalt an Handlungsmöglichkeiten bietenden Thema Stellung zu nehmen. Es ist einfach, von dem Asylrecht tout court zu sprechen und sich darauf zu stützen, dass Grundsätze heilig sind, was ja in dieser schweren Zeit, da die Welt durch die schrecklichen Ereignisse erschüttert ist und wir alle in unserer Fassungslosigkeit den Wunsch verspüren, an das Solidaritäts- und Verantwortungsgefühl für eine Neugestaltung und Verbesserung des menschlichen Zusammenlebens und der Beziehungen zwischen unseren Welten und Kulturen zu appellieren, noch offenkundiger ist. Ebenso offenkundig ist es jedoch, dass wir uns gerade heute an die tatsächlichen Gegebenheiten halten und die Zukunft aus einer strikt realitätsbezogenen Perspektive planen müssen. Wie der Kollege Schmitt bereits vorweggenommen hat, enthält der Richtlinienvorschlag Formulierungen, die unseres Erachtens problematisch bzw. der Zielrichtung unserer Arbeit vom vergangenen Jahr entgegengesetzt sind und durch die politische Probleme aufgeworfen werden, die wir für ernst halten. Ist es denn beispielsweise richtig, zu akzeptieren, dass ein als sicher eingestuftes Drittland für immer als solches gilt, unabhängig von dem zwischen ihm und dem Asylsuchenden bestehenden konkreten Zusammenhang? Oder dass ein Antrag, auch wenn er offensichtlich unbegründet ist, stets und in jedem Fall zu einem komplizierten und kostspieligen Prüfverfahren führen muss? Selbstredend liegt eine Gewissheit in diesem Sinne im deutlichen Interesse derjenigen, die aus gewichtigen Gründen Schutz suchen, wie auch des Aufnahmelandes.

Ich möchte jetzt nicht näher auf den rechtsphilosophischen Begriff der offensichtlichen Unbegründetheit eingehen, doch müssen wir bei solch – heute mehr denn je – heiklen Themen wie dem im Bericht Watson behandelten unsere Bereitschaft zu einer konstruktiven Haltung ohne Kontraposition sowie dazu unter Beweis stellen, ohne negative und für unsere Sozialsysteme sogar zerstörerische Reaktionen Hilfe zu leisten. Hinsichtlich der Formulierungen betreffend die Ausweitung des Asylrechts, das beschleunigte Verfahren und das Rechtsbehelfsverfahren können bei einer sorgfältigen Prüfung die diesbezüglich bestehenden Bedenken meines Erachtens also weithin geteilt werden.

 
  
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  Terrón i Cusí (PSE).(ES) Herr Präsident, ich kann nicht umhin, mich zu den in diesem Saal zur Position der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas abgegebenen Wortmeldungen zu äußern.

In meiner Fraktion, Herr Schmitt, herrscht vollkommene Einigkeit über die unterschiedliche Behandlung der drei verschiedenen Personengruppen, die in die Union einwandern. Daher unterstützen wir im Gegensatz zur Europäischen Volkspartei im Falle der ersten von Ihnen genannten Gruppe den Bericht Wiebenga, um über eine Zufluchtsregelung für temporäre Flüchtlinge zu verfügen, die in Massen vor Konflikten in ihrem jeweiligen Land fliehen.

Im Hinblick auf Asyl und Zuflucht stimmen wir darin überein, Asylbewerber als eine Personengruppe zu behandeln, die um Schutz nachsucht und aus humanitären Gründen einreisen will, ebenso Personen, die eine Familienzusammenführung beantragen. Das Problem, Herr Schmitt, liegt darin, dass meine Fraktion obwohl der deutsche Innenminister, Herr Schily, das Ihren Worten zufolge bekräftigt nicht davon abgehen kann, dass Flüchtlinge Individuen sind und jeder Fall individuell unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände und nicht unter Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit, des sicheren Drittlandes, wo man hätte verweilen können etc., behandelt werden müssen. Ein Drittland kann für den einen sicher sein, für den anderen nicht, und zwingen Sie mich nicht, Beispiele zu nennen, die immer ärgerlich sind.

Wir können nicht davon abgehen, und außerdem wollen wir, da die Europäische Union sich anschickt, sich die erste harmonisierte Gesetzgebung auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik zu geben, ein überzeugendes Zeichen setzen, dass wir für diesen gemeinsamen Rechtsakt sind, aber nicht auf Kosten des den Asylbewerbern gewährten Schutzumfangs und ihrer Rechte, denn das ist ein Bereich, in dem die Europäische Union, historisch gesehen, beispielgebend war und in dem sie Organisationen wie dem Flüchtlingshochkommissariat der UNO große Unterstützung gewährt hat.

Was die Asyl- und Einwanderungsproblematik angeht, so besteht kein Zweifel an unserer gemeinsamen Auffassung, dass Einwanderer keine Flüchtlinge sind. Das Problem besteht aber darin, dass es an Mut mangelt, eindeutige Einwanderungsgesetze zu erlassen, die es Personen gestatten, die von unserer Gesellschaft und unserem Arbeitsmarkt aufgenommen werden, legal einzureisen, ohne dass deshalb gleich das Asylsystem zusammenbrechen muss, das viele Jahre lang die einzige offene Tür gewesen ist. Darin stimmen wir vollkommen überein. Dies ist unser Standpunkt, der eindeutig sein dürfte.

 
  
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  Schmidt, Olle (ELDR). (SV) Frau Präsidentin! Ich möchte mich zunächst bei dem Vorsitzenden des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten, Herrn Watson, sowie bei dem gesamten Ausschuss für den ausgewogenen Bericht bedanken. Die zunehmenden Flüchtlingsströme der letzten Jahre zeigen uns die Notwendigkeit einer gemeinsamen Flüchtlingspolitik innerhalb der EU, aber auch auf globaler Ebene.

Die mehr oder weniger panikartigen Reaktionen der einzelnen Mitgliedstaaten auf die Sehnsucht von Menschen nach einer Freistatt, einem neuen Leben in Europa, stehen nicht im Einklang mit den humanistischen Werten der EU. Die Zahl der Tragödien an den Grenzen der Union ist hoch. Schiffe sind untergegangen, verzweifelte Flüchtlinge haben sich in Containern versteckt oder haben versucht, Europa schwimmend zu erreichen.

Häufig haben mich die Vorschläge und Anträge der Mitgliedstaaten und der Kommission traurig gestimmt, denn sie schienen hauptsächlich darauf abzuzielen, Flüchtlinge zu stoppen, aufzuhalten, abzuschieben und auszuweisen. Diejenigen, die davon sprechen, dass sich die EU zu einer Festung Europa entwickle, haben leider nicht ganz unrecht.

Frau Präsidentin! Vor diesem Hintergrund weist der vorliegende Richtlinienentwurf in die richtige Richtung, da die Rechte des Einzelnen hervorgehoben werden und repressive Maßnahmen darin nicht dominieren. Es ist selbstverständlich richtig, dass wir innerhalb der EU gemeinsame Asylregelungen haben müssen, aber dennoch brauchen die einzelnen Mitgliedstaaten auch einen gewissen Spielraum für eine großzügigere Auslegung. Der Ausschuss hat uns einen solchen Spielraum garantiert. Im Einklang mit der Genfer Konvention stärkt der Ausschuss außerdem die Rechte des Einzelnen. Insbesondere geht es dabei um die Rechte der Kinder, um die Möglichkeiten, Flüchtlinge in Gewahrsam zu nehmen, um verstärkte Schulung der Sachbearbeiter in Flüchtlingsfragen sowie um angemessenere Bearbeitungszeiten, kurz gesagt, um erhöhte Rechtssicherheit.

Dennoch bin ich etwas besorgt, was die kommende Erörterung im Rat betrifft. Wir müssen die uneingeschränkte Forderung der Genfer Konvention nach Einzelfallprüfung jedes Asylantrags verteidigen, so wie es auch Sarah Ludford fordert.

Nach meiner Auffassung gibt es keine sicheren Länder. Wenn wir Europäer unser Ansehen in der Welt nicht verlieren wollen, benötigen wir eine veränderte Flüchtlingspolitik, die auf Respekt, Offenheit und Rechtssicherheit baut. Wir können die Verantwortung für die Menschen, die vor einem barbarischen Regime, etwa dem in Afghanistan, auf der Flucht sind, nicht auf Länder wie Nauru abwälzen. Humanismus und Mitmenschlichkeit sind heute, eine Woche nach der Tragödie in den USA, mehr denn je gefordert.

 
  
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  Sylla (GUE/NGL).(FR) Frau Präsidentin, ich bin sehr erfreut, dass die Vorschläge im Bericht unseres Kollegen, Herrn Watson, über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft derart eindeutig ausfallen. Meines Erachtens hat er es geschafft, in diesem Bericht alle unterschiedlichen Standpunkte zu berücksichtigen. Der Bericht ergänzt in meinen Augen sowohl die Grundrechtecharta als auch die Genfer Konvention. So verfügen wir zu guter letzt über eine solide Diskussionsgrundlage, was auch dem Wunsch der Kommission entspricht. Wir alle wissen, dass in den einzelnen Ländern große Unterschiede bestehen, was die Aufnahme von Flüchtlingen betrifft. Zudem ist uns bekannt, dass die Antragstellung kompliziert und schwierig ist. Mit Hilfe dieses Berichts können wir einen Schritt nach vorn machen. Er trägt ebenfalls zu einer Verbesserung der Hilfe und der Unterstützung bei, die wir den Flüchtlingen zuteil werden lassen können. Außerdem bin ich erfreut, dass unser Ausschuss den neuen Formen der Verfolgung Rechnung getragen hat, denn vor einigen Jahrzehnten haben wir Flüchtlinge aus Chile oder der Sowjetunion aufgenommen, die vor Diktaturen und vor Verfolgung durch ihre Regierungen auf der Flucht waren. Heute dagegen gibt es andere Formen der Unterdrückung, die ein Umdenken verlangen und erfordern, dass wir uns zumindest auch mit der Genitalverstümmelung bei Frauen und mit neuen Formen der Verfolgung durch terroristische oder fundamentalistische Gruppierungen beschäftigen, und ich denke, es ist gut, dass dies berücksichtigt wurde.

Ich möchte sogar noch weiter gehen und sagen, dass es an der Zeit ist, über ein Asyl aus Gesundheitsgründen nachzudenken, wenn eine Katastrophe wie Aids auf einem Kontinent wütet, und ebenfalls in Erwägung zu ziehen, Kindersoldaten aufzunehmen, wenn sich diese in den Händen von Waffenhändlern befinden. Darüber hinaus halte ich es für wichtig, dass dieser Bericht den Erfordernissen der Bekämpfung von Diskriminierungen gerecht wird. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass angesichts der schrecklichen Attentate der letzten Woche in den Vereinigten Staaten augenblicklich eine berechtigte Furcht vor Angriffen auf die afghanische Zivilbevölkerung besteht. Derzeit befinden sich 600 Menschen in einem Lager in Sangatte, die klare Gegner des Terrorismus sind. Sie bitten um Aufnahme. Wenn wir sie aufnehmen würden, dann wäre dies eine Geste, mit der wir jede Gleichsetzung von Terrorismus und Islam zurückweisen könnten. Zudem wären diese Menschen zuverlässige Verbündete im Kampf gegen den Terrorismus.

Herr Watson, ich möchte Ihnen sagen, dass für Sie der bekannte Satz von Camus gilt, der sagte, dass seine Revolte auch die Revolte der Anderen sei. Vielen Dank für diesen Bericht.

 
  
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  Pirker (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Der Vorschlag, der von Seiten des Rates gekommen ist, stellt für Flüchtlinge eine Chance dar, gemäß der Genfer Konvention den Flüchtlingsstatus zugesprochen zu bekommen, und zwar nach einheitlichen Kriterien, die in der gesamten Union gelten. Dieser Vorschlag des Rates garantiert rasche und sichere Verfahren für tatsächliche Flüchtlinge – das sind in etwa 10 % all derer, die einen Antrag auf Asyl stellen –, und er garantiert auch eine rasche Ablehnung. Das sind etwa 90 %, die aus anderen Gründen als aus wirklichen Fluchtgründen diesen Antrag gestellt haben, und das ist besser als ein jahrelanges Warten, um dann einen negativen Entscheid entgegennehmen zu müssen. Dieser Vorschlag garantiert auch ein Ende des Asylshoppings. Wir brauchen aber ergänzende Maßnahmen dazu. Das ist einmal die Dubliner Konvention, das ist Eurodac, das sind Regelungen für sichere Drittstaaten, sichere Herkunftsländer.

Wir unterstützen daher als Europäische Volkspartei diesen Vorschlag des Rates. Ich sage aber auch klar im Namen der EVP dazu, dass das Asylrecht jetzt über die Änderungsanträge und Vorschläge, die hier eingebracht werden, nicht politisch missbraucht werden darf für eine Einwanderung aus den unterschiedlichsten Gründen. Das ist eine Verkennung der Realität. Wir müssen die Instrumente, die wir uns jetzt als Europa geben, nutzen für Einwanderung, Asyl oder Hilfe auf Zeit, wenn Flüchtlinge aus Kriegsgebieten kommen. Wir dürfen keine unrealistischen Maßnahmen setzen. Es muss in Hinkunft garantiert werden, dass das Recht auf Asyl den politisch Verfolgten vorbehalten bleibt und nicht ausgedehnt wird auf Gruppen, die sich manche hier politisch wünschen, was aber keinesfalls den tatsächlichen Gegebenheiten der Genfer Konvention entspricht.

Das Ziel muss sein, dass wir optimale und rasche Hilfe für wirkliche Flüchtlinge und nachfolgende Maßnahmen für deren Integration gewährleisten können, allen anderen aber klar machen, dass es neue Instrumente für eine Einwanderung auch aus ökonomischen Gründen in die Europäische Union geben wird.

 
  
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  Ceyhun (PSE). – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade jetzt, vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse, ist diese Diskussion, die wir meiner Meinung nach heute wirklich sachlich durchführen, auch vorbildlich für manche andere Parlamente. Sie ist sehr notwendig, aber gerade weil sie so notwendig ist, ist sie so schwierig. Unglücklicherweise müssen wir heutzutage wieder neu beginnen, Vorurteile gegen Menschen, die Asyl suchen, abzubauen. Diese Vorurteile sind mit Ängsten behaftet, die meist unbegründet sind, die man aber dennoch ernst nehmen muss. Gerade jetzt, denke ich, ist es sehr wichtig, dass wir nicht mehr lange reden, sondern handeln.

Ich glaube, diejenigen, die nach den letzten schrecklichen Ereignissen laut nach dem Militär geschrieen haben, müssen eigentlich zugeben, dass wir als Politikerinnen und Politiker gerade heutzutage Verantwortung tragen und zeigen müssen, dass wir nicht in einer Paniksituation, sondern in der Lage sind, gerade wegen dieser Schwierigkeit, mit der wir uns auseinandersetzen müssen, auch verantwortlich zu handeln. Aus diesem Grund – das muss ich meinen Kolleginnen und Kollegen von der konservativen Seite dieses Hauses erklären – verhalten wir uns nicht so, als ob wir, weil wir Herrn Schmitt oder Herrn Pirker gerne haben, mit ihnen grundsätzlich einig wären. Aus diesem Grund werden wir uns bei manchen Änderungsanträgen für ein anderes Abstimmungsverhalten als unsere Fraktion entscheiden. Hintergrund unseres Verhaltens ist folgender: Auch wenn wir uns riesig freuen, dass die Sozialistische Fraktion in diesem Haus alles versucht und alles Mögliche unternimmt, damit die Flüchtlinge mehr Schutz genießen und mehr Rechte haben, was wir begrüßen, gibt es für uns, die deutschen Sozialdemokraten, ein Problem. Wir können eine Vereinbarung oder einen Beschluss nicht akzeptieren, wenn er in unserem Land nicht verfassungskonform ist. Das heißt, das deutsche Grundgesetz ermöglicht es uns momentan nicht, ungefähr 17 der eingereichten Änderungsanträge zu akzeptieren. Aus diesem Grund müssen wir bei manchen Anträgen, die ich eben genannt habe, ein anderes Abstimmungsverhalten als unsere Fraktion haben. Aber das heißt nicht, dass wir eigentlich andere Ziele haben. Unsere Ziele sind gleich. Bei der heutigen Abstimmung wird unser Verhalten allerdings anders sein, weil wir auch an die Glaubwürdigkeit unserer Politik in Deutschland denken. Wir können unsere Bürgerinnen und Bürger nicht enttäuschen und eine Entscheidung akzeptieren, welche dann in Deutschland überhaupt nicht umsetzbar wäre. Aus diesem Grund stimmen wir anders ab.

 
  
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  Kaufmann (GUE/NGL). – Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! In einer Situation, in der die schrecklichen Ereignisse in den USA von manchem auch als Vorwand genommen werden, um Stimmung gegen Asylbewerber zu machen, ist es umso bedeutsamer, dass die Europäische Union Mindestnormen zur Zuerkennung oder Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft formuliert, die an der Wahrung der Menschenrechte orientiert sind. Der Vorschlag der Kommission erfüllt diese Bedingung. Ich begrüße ausdrücklich zwei Regelungen, die von ihr vorgeschlagen werden.

In Artikel 3 Absatz 3 wird auf die Möglichkeit der Mitgliedstaaten verwiesen, die Schutzgewährung nicht nur auf die Personen zu erstrecken, die sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention berufen können. Damit könnten auch Personen, die Zuflucht vor gewalttätigen Fundamentalisten – etwa in Algerien – suchen oder Opfer von Vergewaltigungen sind, Zuflucht finden, eine Forderung, die das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen schon lange erhebt und die etwa in meinem Land gegenwärtig leider nicht Praxis ist. Im Anhang 1 werden die drei Bedingungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit ein Land ein so genanntes sicheres Drittland ist. Legt man diese Bedingung in Zukunft zugrunde, so dürfte manche Abschiebung aus EU-Ländern künftig nicht mehr möglich sein.

Ich bin froh, dass der akzeptable Vorschlag der Kommission im zuständigen Ausschuss verbessert und nicht verschlechtert wurde, wie es der ursprüngliche Berichterstatter, Herr Schmitt, beabsichtigte. Die vorgelegte Richtlinie ist daher ein wichtiger Schritt hin zu einer humanistischeren Asylpolitik in der Europäischen Union.

 
  
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  Hernández Mollar (PPE-DE).(ES) Frau Präsidentin, dies ist die erste einer Reihe von Richtlinien, mit denen der erste Teil des Zeitplans zur langfristigen Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens und eines einheitlichen Rechtsstatus für Personen, denen man Asyl gewährt, abgeschlossen werden soll. Das entspricht dem Geist und auch dem Buchstaben der Vereinbarungen von Tampere und des Vertrags von Amsterdam, obgleich man über die Rechtsgrundlage des gemeinsamen Asylverfahrens und des Flüchtlingsstatus diskutieren müsste. Ich würde der Kommission ganz kurz einige Vorbehalte technischer Art im Zusammenhang mit dem Richtlinienvorschlag, den wir derzeit prüfen, darlegen.

Der erste Vorbehalt betrifft die Erweiterung der Mindestnormen für die Asylverfahren. Ich halte den Vorschlag für übertrieben reglementierend und meine, dass ein gemeinsames Asylverfahren nichts mit einem einheitlichen Verfahren, mit einem in allen Mitgliedstaaten identischen Verfahren zu tun hat. Ich fürchte, die Kommission ist möglicherweise über das, was in Tampere vereinbart wurde, hinausgegangen.

Der zweite Vorbehalt bezieht sich auf das Interesse der Kommission, die Fristen zu regeln, weil ich mich nämlich frage, ob ein langwieriges Verfahren auf die Asylbewerber abschreckend wirkt. Das soll nicht heißen, dass wir für ein langwieriges Asylverfahren sind. Aber praktisch gibt es in europäischen Ländern mit langen Fristen – mehr als zwei, drei Jahre – eine höhere Anzahl von Asylbewerbern, und in Ländern mit viel kürzeren Fristen wie Spanien wesentlich weniger Asylbewerber. Die Harmonisierung der Fristen ist annehmbar, wenn sie von der Sorge um eine rechtliche Verfahrenssorgfalt veranlasst ist, ich fürchte aber, dass sie sich als unwirksam erweisen wird und sowohl aus rechtlichen als auch materiellen oder politischen Gründen Besorgnis auslöst.

Der dritte und letzte Vorbehalt ist begrifflicher Natur. Ich denke, die Schwierigkeiten bei der Homogenisierung der Beschlüsse rühren eher von der Definition der Flüchtlingseigenschaft als vom Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft her. Formulierungen wie „sicheres Drittland“, „Verfolgung von Dritten“, „Verfolgung im Konfliktfall“ oder „staatliche oder nichtstaatliche Verfolgung“ sind Beispiele für einige dieser Probleme. Vielleicht müsste man, wie ich bereits sagte, erst genau die Definition und erst dann das Verfahren unter die Lupe nehmen.

 
  
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  Cerdeira Morterero (PSE).(ES) Frau Präsidentin, ich möchte das Parlament aus verschiedenen Gründen an die Bedeutung des Vorschlags erinnern, über den wir uns heute aussprechen.

Erstens, meine ich, muss ganz deutlich festgestellt werden, dass dieser Vorschlag einen ersten, meiner Meinung nach sehr wichtigen Schritt in Richtung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems darstellt, das auf lange Sicht für die ganze europäische Union gelten soll.

Zweitens, denke ich, dürfen wir jetzt nicht aus den Augen verlieren, dass wir nichts anderes tun, als eine der vom Europäischen Rat von Tampere beschlossenen Zielsetzungen zu erfüllen, wo man die uneingeschränkte und bedingungslose Achtung des Asylrechts bekräftigt hat.

Drittens, vergessen wir trotz der Meinungsverschiedenheiten, die es zwischen den Parlamentsfraktionen in einigen konkreten Punkten des zur Aussprache stehenden Vorschlags geben könnte, nicht, dass wir in Wahrheit allen nationalen europäischen Systemen eine Struktur geben, die im Einklang mit dem Genfer Übereinkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge effizient funktionieren kann. Ich denke, die Europäische Union in Gestalt dieses Parlaments darf sich nicht abwenden, sondern muss die Instrumentarien, die Europa genau in diesem Moment hervorbringt, in die Praxis umsetzen. Ich halte es an dieser Stelle für notwendig, an die Charta der Grundrechte zu erinnern, die dieses Parlament erst vor kurzem angenommen hat. Wendet man sie auf diesen Bereich an, so doch nur, um das, was man in der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbart hat, weiterzuentwickeln und nicht, um es einzuschränken. Wir dürfen eines nicht übersehen, nämlich dass ab dem zweiten Halbjahr 1996 die Zahl der Asylbewerber in der Europäischen Union erheblich gestiegen ist, während Entschließungen zur Anerkennung und Zuerkennung dieses Rechts auf ganz alarmierende Weise abgenommen haben.

Aus allen diesen Gründen denke ich, dass mit diesen Änderungsanträgen, die wir im Ausschuss angenommen haben und die wir heute diesem Plenum vorlegen, der damalige Vorschlag des Rates wesentlich verbessert wurde. In ihnen treten einige sehr interessante Gesichtspunkte zutage, vor allem im Hinblick auf Garantien für den Asylbewerber sowie den Grundsatz der Nichtzurückweisung und unerlässliche Mindestvoraussetzungen, die im gesamten Verfahren der Entscheidungsfindung über die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllt werden müssen und die individuelle Betrachtung jedes einzelnen Falls erfordern. Wir können über die Asylanträge nicht pauschal entscheiden. Ich denke, dass wir mit diesen Änderungsanträgen, wenn wir sie denn heute auch im Plenum annehmen, trotz der Meinungsverschiedenheiten seitens der Kommission einen großen Schritt nach vorn machen werden.

 
  
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  Santini (PPE-DE).(IT) Frau Präsidentin! Leider muss ich mit der Feststellung beginnen, dass der vorliegende Vorschlag aus verschiedenen Gründen äußerst enttäuschend ist, so wie, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die bisherige Aussprache enttäuschend ist, in der einige der Redner gezeigt haben, dass sie die Grenzen zwischen human und permissiv, zwischen notwendigen Kontrollen und unnötigen Schikanen nicht richtig kennen, in der jedoch vor allem viele bewiesen haben, sich nicht darüber im Klaren zu sein, dass Rechtsvorschriften keine Gummiparagraphen sind, also nicht von jedem nach Belieben ausgelegt werden können, sondern auf festen Grundsätzen beruhen, die nicht überschritten werden dürfen. Der Grund, weshalb die vorliegende Richtlinie abgelehnt werden sollte, ist ihre Unausgewogenheit. Sie begünstigt zu offenkundig die Position des Asylbewerbers durch Überbetonung der von mir genannten Prinzipien, während die Mitgliedstaaten und die zuständigen Organe, die über Asylanträge zu entscheiden haben, in eine wirklich sehr schwierige Situation gebracht werden.

Ein weiterer Grund liegt darin, dass es sich im vorliegenden Fall offensichtlich um eine rein theoretische Richtlinie handelt, die absolut nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat, in die sie indes zwangsläufig und unvermeidbar eingebunden ist, nämlich der Realität der Länder – unter denen mein Land, Italien, zwar nicht als einziges, aber in besonderem Maße betroffen ist –, die mit dem Problem unkontrollierter Einwanderungen alltäglich konfrontiert sind.

Ein solches Konzept lehnen wir schließlich unter anderem deswegen ab, weil den Verfahren der Mitgliedstaaten zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus keine einheitlichen Bewertungen zugrunde liegen. Dadurch sind Fälle eines sekundären Zustroms möglich, d. h. die Flüchtlinge reisen über den Mitgliedstaat mit der großzügigsten Regelung ein und gelangen anschließend auf internem Wege in einen anderen Staat, dessen Bestimmungen restriktiver sind.

Der Richtlinienvorschlag zeigt, dass noch nicht einmal exakt zwischen den drei Gruppen von Asylbewerbern unterschieden wird: den politisch Verfolgten im Sinne der bereits erwähnten Genfer Konvention; den Flüchtlingen aus Regionen, die Kriegsschauplätze sind; den Einwanderern aus wirtschaftlichen und beruflichen Gründen. Dass drei so unterschiedliche Gruppen von Asylbewerbern durch ein und dieselbe Richtlinie behandelt werden, ist inakzeptabel. Darüber hinaus möchte die Kommission das Asyl-, d. h. das Anerkennungsverfahren offenbar sogar noch beschleunigen und auch auf Personen ausweiten, deren Fälle nicht dem Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention und auch nicht den Beschlüssen des Europäisches Rates von Tampere, noch weniger aber den diesbezüglichen Ergänzungen in Titel IV des Vertrags von Amsterdam entsprechen.

Sowohl der Vorschlag der Kommission als auch der Legislativvorschlag des federführenden Ausschusses sind unzulänglich, weil sie realitätsfern sind. Vorgeschlagen wird eine gewöhnliche Rechtsvorschrift für eine äußerst ernste Situation. Schauen Sie sich doch einmal an, was seit nunmehr 10 Jahren an den italienischen Küsten geschieht; kommen und sehen Sie, unter welchen Bedingungen gearbeitet wird, um die Menschen aufzunehmen und sie nicht etwa ins Gefängnis zu stecken, und Sie werden verstehen, wie unzureichend doch diese Vorschläge sind.

Wie schon gesagt, hier dürfen Menschlichkeit und Strenge nicht miteinander verwechselt werden: Beide sind miteinander vereinbar. Wenn Sie bedenken, dass in Italien täglich 300–400 Flüchtlinge an Land gehen, 1 000 allein am gestrigen Tag, dann werden Sie begreifen, dass gewisse Vorsichtsmaßnahmen notwendig, ja sogar unerlässlich sind. Daher ist es unangebracht, werte Kolleginnen und Kollegen, in larmoyante Töne zu verfallen, wie ich sie vorhin gehört habe. Es gibt keine Fälle unmenschlicher Behandlung, niemand wird vorsorglich inhaftiert; die Flüchtlinge werden aufgenommen, gestärkt und nach Feststellung ihrer Identität klassifiziert, um illegale Einwanderer, die zurückgewiesen werden, von den regulären, die während ihres Aufenthaltes Hilfe erhalten, zu unterscheiden sowie zu versuchen, die kriminell Eingeschleusten zu identifizieren.

Die Schlussfolgerung lautet also: Strikt, aber nicht zu großzügig. Deshalb wird unsere Fraktion sämtliche Änderungsanträge von Herrn Schmitt zur Wiederherstellung des ursprünglichen Berichtstextes, der vor allem für die Mitgliedstaaten, die sich in einer recht schwierigen Situation befinden, gerechtere Bestimmungen vorsieht, unterstützen. Kurz gesagt, Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen: Sobald sie einmal ihren Fuß über die Türschwelle Italiens gesetzt haben, werden Sie aufgrund des Schengener Übereinkommens gleichsam allesamt, die regulären Einwanderer wie auch diejenigen, die unerwünscht sind, auch bei Ihnen zu Hause vorfinden.

 
  
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  Die Präsidentin. Zum Abschluss der Aussprache über den Bericht von Herrn Watson möchte ich Kommissarin Reding das Wort erteilen. Frau Kommissarin, ich erlaube mir, Sie darauf hinzuweisen, dass uns entgegen unserer sonstigen Lage noch ein wenig Zeit zu Verfügung steht, sodass es uns eine Freude wäre, wenn Sie diese Zeit nutzen würden.

 
  
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  Reding, Kommission. – (FR) Vielen Dank, Frau Präsidentin. Es grenzt beinahe an ein Wunder, im Europäischen Parlament gesagt zu bekommen, dass man über ausreichend Redezeit verfügt, wenn man selbst immerhin zehn Jahre Abgeordnete gewesen ist.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Die Kommission ist sehr erfreut, dass sich das Parlament so ausführlich mit diesem Vorschlag beschäftigt hat. Ich möchte Herrn Watson mitteilen, wie sehr wir seine Arbeit schätzen. Im Übrigen wird die Debatte sicherlich durch die Zahl und die Qualität der Änderungsanträge bereichert, und dies zu einem bedeutenden Zeitpunkt für die Festlegung einer gemeinsamen Asylpolitik.

Zunächst möchte ich diesen Vorschlag in den größeren Gesamtzusammenhang stellen. Auf der Tagung des Europäischen Rates von Tampere wurde beschlossen, ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem zu schaffen, das in zwei Etappen eingeführt werden soll. So sollen zunächst gemeinsame Mindestnormen für die in Artikel 63 EG-Vertrag genannten Bereiche angenommen und auf längere Sicht ein gemeinsames Verfahren und ein einheitlicher Status für unter internationalem Schutz stehende Personen entwickelt werden. Die Umsetzung der ersten Phase machte erforderlich, dass die Kommission eine Reihe legislativer Initiativen ergriff, was durch die Annahme eines Vorschlags für eine Richtlinie über die Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft und die Formen des subsidiären Schutzes am 12. September d. J. geschehen ist. Diese Phase wird heute abgeschlossen. Weiterhin hat die Kommission in ihrer Mitteilung vom November 2000 – Ihr Parlament, Frau Präsidentin, wird sich zu dieser Mitteilung am 2. Oktober äußern – vorgeschlagen, die zweite Phase auf der Grundlage einer besonderen Methodik durchzuführen. Sie will in dieser Mitteilung im Vorfeld der Tagung des Europäischen Rates von Laeken diese Methode vorstellen, die Erfahrungen des ersten Jahres darstellen und impulsreiche Vorschläge vorlegen.

Der Vorschlag, den wir heute erörtern, ist einer der wichtigsten und sensibelsten Bestandteile dieses Instruments. Er wurde vorrangig auf der Grundlage von Erfahrungen erarbeitet, die sich aus einer umfangreichen Konsultation über ein im März 1999 vorgelegtes Arbeitsdokument ergaben. Das Europäische Parlament hatte Gelegenheit, sich im Juni 2000 dazu zu äußern, und die Kommission hat die damals gegebenen Empfehlungen weitgehend berücksichtigt.

Die heutige Entschließung wird an einem Wendepunkt der diesbezüglichen Aktivitäten vorgelegt. Der belgische Vorsitz beabsichtigt, die kommenden Monate mit Unterstützung der Kommission dafür zu nutzen, entscheidende Fortschritte im Bereich der Asylpolitik zu erzielen. Dieser Bereich dürfte – wie auch der der Migration generell – eines der Hauptelemente der Halbzeitbewertung der Umsetzung der Beschlüsse von Tampere darstellen, die der Europäische Rat am Jahresende vornehmen wird. Im Hinblick darauf dürfte der Ministerrat in Kürze, am 27. und 28. September, eine erste Orientierungsdebatte über die Fragen führen, von deren Beantwortung abhängt, wie weit die Ziele gesteckt sein werden, die wir uns in diesem Bereich vornehmen. Man darf nicht vergessen, dass das Ziel darin besteht, die nationalen Bestimmungen bezüglich der Verfahren anzugleichen. Ich füge hinzu, dass dies auch für die beiden anderen Vorschläge, d. h. für die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber und für die Bestimmung des für die Prüfung des Asylantrags zuständigen Mitgliedstaates, gilt. Die drei Texte hängen eng zusammen. Man muss sie daher im Zusammenhang betrachten, und ich denke, dass Ihr Parlament sie immer so gesehen hat. Wenn Sie gestatten, möchte ich das Parlament darum bitten, seine Stellungnahme zu den beiden anderen Initiativen so schnell wie möglich abzugeben.

Vor allem bezüglich der Verfahren darf man nicht übersehen, dass die Positionen zu einer Reihe wichtiger Punkte deutlich voneinander abweichen. Das darf uns meiner Ansicht nach jedoch nicht überraschen, weil sich diese Initiative mit zahlreichen technisch sehr komplexen Fragen beschäftigt, was noch angehen mag, die jedoch auch politisch sensibel sind, was beim derzeitigen Stand unserer Politiken ein wirkliches Problem darstellt. Zudem ist die erste Lesung in den technischen Gremien des Rates noch nicht abgeschlossen. Daher hatten die Delegationen der Mitgliedstaaten auch noch keine Gelegenheit, sich zu einigen wichtigen Bestimmungen zu äußern. Dies erklärt insbesondere, warum es gegenwärtig schwierig ist, sich definitiv zu Ihren Änderungsanträgen bezüglich der Rechtsbehelfsverfahren zu äußern, da uns die Ergebnisse der Analyse und der Prüfung durch den Rat noch nicht vorliegen.

Und schließlich bestätigen die Debatten im Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger sowie der hervorragende Entschließungsentwurf von Herrn Watson den Eindruck, dass derzeit, wie Sie wissen und wie heute Morgen zu spüren war, eine deutliche Diskrepanz zwischen den Erwartungen des Parlaments und dem Vermögen des Rates besteht, eine Einigung zu erzielen, die einstimmig ausfallen muss. Die Kommission sitzt sozusagen zwischen zwei Stühlen. Doch sie wird sich gerne von Ihrer Stellungnahme sowie von den Orientierungen, die sich sicher aus den Ministergesprächen ergeben, inspirieren lassen, um daraufhin einen geänderten Vorschlag zu erarbeiten, sodass ein möglicher Konsens leichter gefunden werden kann. In diesem Zusammenhang erscheint es besonders wichtig, das im Ausgangsvorschlag angestrebte Gleichgewicht zwischen der beabsichtigten Stärkung der Rechte der Asylbewerber – wobei es um die erforderliche Achtung der internationalen Instrumente und insbesondere der Genfer Konvention geht –, und der Verwirklichung des Ziels der Wirksamkeit sowie der Beschleunigung der Verfahren sowie der Vereinheitlichung zu wahren, um das so genannte „Asylshopping“ zu verhindern. Aus diesem Grund, und ich wiederhole dies und möchte es auch dem Berichterstatter des Parlaments ganz deutlich sagen, begrüßt die Kommission den allgemeinen Ansatz, der sich aus dem Entschließungsentwurf ergibt. Dennoch wird es ihr nicht möglich sein, einige der Vorschläge zu übernehmen, mit denen möglicherweise die Verwirklichung dieser beiden Zielsetzungen und schließlich die Annahme eines Textes, der uns sehr am Herzen liegt, in Frage gestellt würde. So ist z. B. die Unterscheidung zwischen regulärem und beschleunigtem Verfahren, die in den Mitgliedstaaten zumindest theoretisch praktiziert wird, ein zentrales Element des Gesamtsystems. Durch die Annahme von Änderungen, mit denen dies abgeschafft werden soll, würden die Chancen für die Annahme des Vorschlags stark beeinträchtigt. Die Kommission ist hingegen sicherlich bereit, bestimmte Änderungen, mit denen der Schutz der Asylbewerber verbessert werden soll, ohne die von mir soeben erwähnte grundlegende Unterscheidung in Frage zu stellen, ihrem Geist bzw. ihrem Wortlaut nach zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang teilt die Kommission das in einigen Änderungsanträgen zum Ausdruck gebrachte Anliegen, die Qualität der Entscheidungen und gleichzeitig die Situation der Asylbewerber weiter zu verbessern sowie die Effektivität der die Verfahren durchführenden nationalen Behörden zu erhöhen. Allerdings ist das Rechtsetzungsverfahren nicht immer das geeignete Mittel, ein derartiges Ziel zu erreichen, dessen Verwirklichung oftmals von einer Verbesserung und Vereinheitlichung der Verwaltungspraktiken abhängt. Derartige Standards lassen sich mit größerer Wahrscheinlichkeit durch die Anwendung weiterer Instrumente der Zusammenarbeit, vor allem der offenen Zusammenarbeit, für die die Kommission in den kommenden Wochen eine Ausweitung auf den Asylbereich vorschlagen wird, erreichen.

Einige Änderungsanträge würden im Übrigen besser in Ihre Entschließungen zur Vergemeinschaftlichung des Dubliner Übereinkommens und zur Definition des Begriffs Flüchtling passen, auf die ich vorhin eingegangen bin. Andere Vorschläge sind zu übernehmen. So befürwortet die Kommission eine stärkere Verknüpfung dieser Richtlinie mit den internationalen oder europäischen Menschenrechtsinstrumenten. Vor allem ist die Übereinstimmung mit der europäischen Grundrechtecharta eindeutig zu hervorzuheben und zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es zweckdienlich, auf die Auswirkungen der Annahme eines solchen Textes im Rahmen der Erweiterung sowie auf seine Wirkung angesichts der Aktualisierung der Agenda für den internationalen Schutz hinzuweisen. Dabei denke ich vor allem an den durch das Hochkommissariat für Flüchtlinge anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Genfer Konvention initiierten globalen Konsultationsprozess.

Des Weiteren kann sich die Kommission Ihrem Wunsch nur anschließen, die Umsetzung dieser Richtlinie systematischer zu überwachen. Darüber hinaus ist eine derartige Maßnahme unerlässlich, um den Übergang zu einem einheitlichen Verfahren zu begleiten und zu beschleunigen, das in Tampere als letztliche Zielsetzung der Europäischen Union festgelegt wurde.

Abschließend möchte die Kommission ihre Anerkennung gegenüber dem hervorragenden Entschließungsentwurf zum Ausdruck bringen, der uns heute vorliegt. Sie kann sich dem Geiste dieses Dokuments grundsätzlich anschließen, muss das Parlament jedoch deutlich auf die bestehenden Schwierigkeiten hinweisen. Diese Zwänge müssen bei der Vorbereitung unseres geänderten Vorschlags berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist zu hoffen, dass der Europäischen Union auf der Tagung des Europäischen Rates von Laeken der nötige Impuls verliehen wird, um das 1999 in Tampere angekündigte ehrgeizige Ziel zu verwirklichen.

 
  
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  Die Präsidentin. Vielen Dank, Frau Kommissarin.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet um 11.00 Uhr statt.

(Die Sitzung wird um 10.55 Uhr unterbrochen und zur Abstimmung um 11.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: DAVID W. MARTIN
Vizepräsident

 
  
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  Banotti (PPE-DE).(EN) Herr Präsident, liebe Kollegen, ich wollte Ihnen dazu eine E-Mail schicken, doch ich kann zurzeit leider keine E-Mails versenden. Wie ich weiß, sind schon viele von Ihnen auf Schwierigkeiten besonders mit der Software GroupWise gestoßen. Seit Anfang der vorigen Woche sind die anderen mit dem Hauptcomputersystem verbundenen Rechnerprobleme gelöst worden, doch die Blockierungen bei GroupWise sind noch immer nicht beseitigt. Ich bin in ständigem Kontakt mit dem LSU-MEP-Helpdesk und hoffe, noch im Laufe des heutigen Tages konkretere Informationen zum Stand der Dinge in Bezug auf GroupWise zu erhalten. Das für den Server zuständige Unternehmen ist in die Suche nach der Lösung des Problems einbezogen worden.

In einer weiteren E-Mail, die ich an die Abgeordneten zu schicken beabsichtigte, wollte ich darauf hinweisen, dass man sich mindestens zwei Stunden vor dem Abflug auf dem Flughafen einfinden sollte. Es kommt nämlich wegen der verstärkten Sicherheitskontrollen zu größeren Verzögerungen.

 
  
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  Lynne (ELDR).(EN) Ich muss leider eine Bemerkung zur Geschäftsordnung machen. Sie betrifft erneut das Rauchen am Arbeitsplatz. Als ich am gestrigen Abend in der Aussprache im Plenum zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz das Wort ergreifen wollte, wurde in der Kabine hinter mir geraucht und dabei die Tür offen gelassen. Ich bekam einen Asthmaanfall, kurz bevor ich zu sprechen beginnen wollte. Das ist ein Fall von Belästigung, von Mobbing am Arbeitsplatz.

 
  
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  Der Präsident. Sie haben völlig Recht. Ganz abgesehen von Ihren persönlichen gesundheitlichen Problemen ist dies auch eine Frage der Höflichkeit. Weder die Abgeordneten noch sonst jemand sollte außerhalb der Raucherzonen rauchen.

 
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