Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über die folgenden Berichte:
- A5-0370/2001 von Herrn Turco im Namen des Ausschusses für Freiheit und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über
1. die Initiative des Königreichs Belgien und des Königreichs Schweden im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses des Rates zur Ausweitung des Mandats von Europol auf die im Anhang zum Europol-Übereinkommen aufgeführten schwerwiegenden Formen internationaler Kriminalität
und
2. die Initiative des Königreichs Schweden im Hinblick auf den Erlass eines Rechtsakts des Rates zur Änderung des Rechtsakts des Rates vom 12. März 1999 zur Festlegung der Bestimmungen über die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Europol an Drittstaaten und Drittstellen;
- A5-0369/2001 von Herrn Kirkhope im Namen des Ausschusses für Freiheit und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über die Initiative des Königreichs Belgien, der Französischen Republik, des Königreichs Spanien und des Vereinigten Königreichs im Hinblick auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses über gemeinsame Ermittlungsgruppen durch den Rat.
Turco (NI), Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, ungeachtet der Bedeutung der betreffenden Initiativen wird das Europäische Parlament in diesem Fall lediglich konsultiert, was bedeutet, dass die Beschlüsse, die wir mit unserem Votum fassen werden, wie so häufig in solchen Fällen vom Rat nicht im Mindesten berücksichtigt werden. Trotzdem, oder gerade deshalb, sage ich etwas zur Notwendigkeit und Dringlichkeit der Reform von Europol, um seine demokratische und gerichtliche Kontrolle zu ermöglichen.
Diese Forderung wird vom Europäischen Parlament seit 1996, also seit mindestens fünf Jahren, mit dem Bericht Nassauer erhoben. Dieser Bericht setzte ein starkes Signal für den Rat, wurden doch die Mitgliedstaaten darin aufgefordert, das Europol-Übereinkommen so lange nicht zu ratifizieren, bis dem Gerichtshof die Zuständigkeit für dieses Übereinkommen, d. h. die Vorabentscheidungsbefugnis für dessen Auslegung und korrekte Anwendung übertragen worden ist. In dem Bericht des Kollegen Nassauer wurden die Probleme, die Europol und das entsprechende Übereinkommen erwarten ließen und die heute noch genauso bestehen, vorbildlich behandelt. Die Lösung dieser Probleme liegt weder bei den Fraktionen noch bei dem Berichterstatter oder dem Kollegen Nassauer: die demokratische und gerichtliche Kontrolle von Europol ist ein institutionelles Problem.
Diese der europäischen Demokratie zugefügte Wunde nicht heilen zu wollen – wenn uns diese Formulierung für das gegenwärtige System zur Regelung der EU-Institutionen gestattet ist – verhindert konkrete Fortschritte bei der Verwirklichung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, der unseres Erachtens jedoch zuallererst ein Raum der Demokratie sein muss. Seit der Errichtung von Europol hat das Europäische Parlament mehrfach die Notwendigkeit der Kontrolle hervorgehoben. Die beabsichtigte Ausweitung der Befugnisse von Europol zur Bekämpfung des Terrorismus, der Skandal, in den ein hoher Beamter von Europol verwickelt war, das Zögern der nationalen Polizeibehörden, ihre Daten Europol zu übermitteln, sowie die Bildung von „Parlopol“ – einer Gruppe von nationalen und europäischen Abgeordneten, die eine verstärkte demokratische Kontrolle von Europol und der Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts fordern – haben den Rat bereits veranlasst, zumindest über die notwendige Durchführung einiger Reformen nachzudenken.
Vor allem hat der Rat von der Europäischen Kommission die Ausarbeitung einer - bis Ende dieses Jahres vorzulegenden - Mitteilung über die demokratische Kontrolle von Europol gefordert. Wir kennen die Einschätzungen von Kommissar Vitorino, der sich wiederholt für die Einsetzung eines gemischten Europol-Kontrollausschusses bestehend aus nationalen und europäischen Abgeordneten ausgesprochen hat, doch hoffen wir, hier zu erfahren, dass diese Reform beschleunigt wird. Unserer Auffassung nach müsste Europol nicht nur der demokratischen, sondern auch der Finanz- und Haushaltskontrolle sowie der gerichtlichen Kontrolle unterstellt werden. Die Finanz- und Haushaltskontrolle ist gegenwärtig unmöglich, da Europol von den Mitgliedstaaten und nicht aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert wird; auf diese Weise verfügen das Europäische Parlament und die Kommission über keinerlei Befugnis auf dem Gebiet der Finanzkontrolle, so dass sie die Tätigkeit der Einrichtung weder prüfen noch steuern können.
Die gerichtliche Kontrolle von Europol wird ebenfalls verwehrt. Der Gerichtshof besitzt faktisch keine umfassenden Kontrollbefugnisse. Außerdem sei hervorgehoben, dass die Beamten von Europol eine weitreichende und beinahe an Straffreiheit grenzende Immunität genießen, die sie sogar vor der gerichtlichen Kontrolle schützt, die auf nationaler Ebene wahrgenommen werden könnte.
Und schließlich wäre da noch das Problem der zunehmenden Ausweitung des Mandats und der Befugnisse von Europol. Während sich Europol anfänglich mit Drogenkriminalität befasste, werden seine Zuständigkeiten mit dem zur Prüfung anstehenden Rechtsakt im Wesentlichen auf sämtliche Formen der Kriminalität ausgeweitet. Um das Europäische Parlament in die Lage zu versetzen, seine Befürchtungen und Forderungen an die Adresse des Rates und der Kommission zu einem Zeitpunkt zu bekunden, an dem sie die Ausweitung der Befugnisse und der Zuständigkeiten von Europol beschließen wollen, sind nach unserem Dafürhalten neben den Änderungsanträgen zu den beiden von Belgien und Schweden vorgeschlagenen Rechtsakten noch weitere Änderungen zur Lösung des Problems erforderlich. Die Annahme der hiermit vorgeschlagenen Änderungen kann die zur Prüfung vorliegenden Initiativen klarstellen und verbessern und dem Rat und den Mitgliedstaaten eine eindeutige politische Botschaft dahingehend vermitteln, dass die gegenwärtige Situation kritisiert wird und gleichzeitig einige grundlegende Leitlinien für eine Reform vorgeschlagen werden.
Alles in allem müssen die vorstehenden Überlegungen zusammen mit dem Fehlen von Mitentscheidungsbefugnissen des Europäische Parlament im Bereich Justiz und Inneres alle Abgeordneten, die sich den demokratischen und freiheitlichen Grundsätzen verpflichtet fühlen, zur Ablehnung der beiden vorliegenden Initiativen veranlassen, was meines Erachtens dem Rat und den Mitgliedstaaten die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Reform von Europol bewusster machen würde.
Kirkhope (PPE-DE),Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident, wie Sie es von mir erwarten, konzentriere ich mich auf meinen eigenen Bericht, in dem es um die Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen geht. Ich bin sehr stolz, der Berichterstatter in einem äußerst innovativen Bereich zu sein, der nach den entsetzlichen Ereignissen vom 11. September große Bedeutung erlangte. Er ist vielleicht umso wichtiger, als wir versuchen, Artikel 13 des Übereinkommens der EU über die Rechtshilfe in Strafsachen umzusetzen, dessen Ratifizierung in der nächsten Zeit wohl eher unwahrscheinlich ist, obwohl es im Mai 2000 unterzeichnet wurde. Deshalb brauchen wir unbedingt schnellstmöglich einen Rechtsrahmen, damit wir diese Fragen voranbringen können.
Die gemeinsamen Ermittlungsgruppen bieten zwei oder mehreren Ländern die Möglichkeit, sich zwecks Ermittlung in Fällen von Terrorismus, Menschen- und Drogenhandel und natürlich in anderen schwerwiegenden Fällen des organisierten Verbrechens zusammenzuschließen. Das ist ein wichtiges Unterfangen, das wir alle unterstützen müssen. In der gemeinsamen Ermittlungsgruppe werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Beteiligten aus verschiedenen Mitgliedstaaten gebündelt und zu einem klar definierten Zweck und mit einem konkreten Endtermin in einer Weise eingesetzt, die es ermöglicht, die Fachkompetenzen effizient und präzise zur Bekämpfung der Kriminalität und Ergreifung der Täter zu nutzen. Es soll ein flexibles Instrument sein – eines, das wir schon seit geraumer Zeit dringend benötigen.
Es sind Bedenken bezüglich des Grads der Beteiligung an solchen Gruppen geäußert worden, auch wenn das in den Änderungsanträgen nicht mehr zum Ausdruck kommt. So wird beispielsweise auf die nationalen kriminalistischen Informationsstellen der Mitgliedstaaten verwiesen. Als Minister war ich vor einigen Jahren im Vereinigten Königreich für den Aufbau unserer eigenen nationalen kriminalistischen Informationsstelle zuständig, und ich bin sehr zuversichtlich, dass die Einrichtung dieser Stellen in den Mitgliedstaaten richtig angegangen wird. Die Verantwortlichen für die Bildung dieser Gruppen haben bei der Festlegung ihrer Zusammensetzung freie Hand und können gegebenenfalls Einwände geltend machen, und das scheint mir eine sehr effektive Herangehensweise zu sein. Auch wenn alle betroffenen Staaten unsere Konvention zum Schutze der Menschenrechte unterzeichnet haben, empfehle ich in diesem Bericht, besonders darauf zu achten, dass diese Gruppen in ihrer Arbeit der Notwendigkeit des Schutzes und der Achtung der Menschenrechte Rechnung tragen.
Zwar beherrscht der Terrorismus zurzeit unser gesamtes Denken, doch sollten wir auch über den Menschenhandel zutiefst beunruhigt sein, und hier könnten diese Gruppen vielleicht helfen. Erst kürzlich ist im Vereinigten Königreich bekannt geworden, dass Hunderte, ja Tausende von Kindern aus anderen Teilen der Welt an Sklavenhändler verkauft wurden und jetzt in Europa Schreckliches erleiden müssen. Es gab einen solchen Fall in Großbritannien, und inzwischen ist auch aus Italien einer bekannt. Der Einsatz gemeinsamer Ermittlungsgruppen – beispielsweise unter Beteiligung von Italien und dem Vereinigten Königreich oder auch von französischen Fachleuten – würde mithelfen, diesen schrecklichen Verbrechen ein Ende zu setzen.
Deshalb betrifft der Bericht nicht nur den Terrorismus, sondern eben auch diese anderen Aspekte. Das kann durchaus erhebliche Auswirkungen auf einen ganzen Komplex von Fragen haben, die zurzeit im Mittelpunkt des Interesses stehen – also Betrug, Geldwäsche und ähnliche Wirtschaftsverbrechen –, wenn nämlich die Fähigkeiten und Fertigkeiten kleiner spezieller Gruppen, die in verschiedenen Ländern einsetzbar sind, im Rahmen einer Einzeloperation gezielt genutzt werden können.
Es gibt noch einen weiteren Punkt. Ich habe in meinem Bericht deutlich gemacht, dass alle diese Einsätze der Kontrolle durch das Europäische Parlament unterliegen müssen. Im Rahmen der jährlichen Aussprache über den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sollte verstärkt auch über diesen speziellen Punkt gesprochen werden. Wir müssen diese Einsätze ausführlich erörtern.
Eine letzte Anmerkung: Aus diesem Prozess kann sich eine Vielzahl sensibler Informationen ergeben. Wenn zum Zwecke der Übermittlung solch vertraulicher Informationen eine Art Sonderausschuss gebildet würde, könnte dies auch dazu beitragen, das Vertrauen in die Tätigkeit dieser Gruppen, die eine überaus wichtige und bedeutende Entwicklung bei der Verbrechensverhütung in der Europäischen Union darstellen, zu stärken.
Coelho (PPE-DE). – (PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! 1999, in Tampere, haben die Staats- und Regierungschefs der fünfzehn Mitgliedstaaten erstmals in der Geschichte des europäischen Aufbauwerks Rechtsfragen an die Spitze ihrer politischen Agenda gesetzt und sich verpflichtet, in einem Zeitraum von maximal fünf Jahren einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen.
Somit besteht eines der großen Ziele der Union darin, zu ermöglichen, dass ihre Bürger in diesem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts leben können, diese Freiheit jedoch mit einem hohen Sicherheitsniveau verbunden ist. In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung und Tätigkeit gemeinsamer Ermittlungsteams vorgesehen. Bereits in Tampere wurde dazu aufgerufen, als erste Etappe im Kampf gegen den Menschen- und Drogenhandel sowie gegen den Terrorismus unverzüglich gemeinsame Ermittlungsteams zu bilden. Im Gefolge der furchtbaren Ereignisse vom 11. September ordnet sich diese Initiative in eine Reihe von Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus ein und stellt auf die Annahme eines Rahmenbeschlusses ab, der den Rechtsrahmen für die Einrichtung von gemeinsamen Ermittlungsteams bilden soll, denen auf den Anti-Terror-Kampf spezialisierte Polizeikräfte sowie Richter und Vertreter der Pro-Eurojust-Einheit und von Europol angehören, um die in diesem Bereich laufenden Ermittlungen zu koordinieren.
Mit der gleichen Begeisterung wie der Berichterstatter, der Kollege Kirkhope, den ich zu der geleisteten Arbeit beglückwünsche, begrüße ich diese Initiative, deren Anliegen es ist, das Inkrafttreten der Bestimmungen des Übereinkommens (das noch nicht ratifiziert worden ist) vorzuziehen, die die Mitgliedstaaten für am dringlichsten halten. Gleichwohl muss ich an dieser Stelle auch unbedingt auf eine zügige Ratifizierung dieses Übereinkommens drängen, damit die Gefahr einer möglichen Aufsplitterung dieser Rechtsgrundlage vermieden wird.
Ferner ist die Erweiterung des Aktionsradius von Europol auf die schwerwiegenden Formen internationaler Kriminalität zu begrüßen, die im Anhang zum Übereinkommen aufgeführt sind. Auf diese Weise wird sich die Effizienz der Zusammenarbeit im Rahmen des Europol-Übereinkommens verbessern. Allerdings müssen vorrangige Aktionsfelder auf der Grundlage der Entwicklung der Kriminalität in der Union festgelegt werden. Wir stimmen sicher alle darin überein, dass speziell zum jetzigen Zeitpunkt dem Terrorismus ein besonderes Augenmerk gelten muss.
Paciotti (PSE).– (IT) Herr Präsident, nie zuvor war mehr Europa zur Bewältigung der Probleme der Sicherheit und Freiheit der Bürger, d. h. zur Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vonnöten, der uns mit dem Amsterdamer Vertrag in Aussicht gestellt und dessen Verwirklichung vom Europäischen Rat in Tampere geplant worden ist. Der Elan zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wurde ständig durch den oftmals kurzsichtigen Widerstand der Regierungen gebremst. Erst die Tragödie vom 11. September hat endlich einen Großteil unserer Regierungsverantwortlichen aufgerüttelt, so dass der Annahme einiger notwendiger Maßnahmen ein wichtiger Impuls verliehen wurde. Ich hoffe zutiefst, dass es nicht weiterer Tragödien bedarf, um im Sinne von Tampere fortzufahren, denn nicht immer werden unter dem gefühlsmäßigen Eindruck entsetzlicher Unglücke weise Gesetze gemacht; in solchen Fällen besteht mitunter die Gefahr, dass der Schutz der persönlichen Grundrechte vergessen wird.
Das trifft zum Glück auf die drei hier von uns behandelten Berichte nicht zu, was vor allem dem sachgemäßen Eingreifen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten sowie den von ihm empfohlenen Änderungsanträgen zu verdanken ist, die zu einer Verbesserung führen. Der Bericht von Herrn Kirkhope fordert unsere Unterstützung für den Vorschlag der vier Mitgliedstaaten zur Annahme eines Rahmenbeschlusses über die Errichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen, wie sie bereits vom Europäischen Rat in Tampere und im Übereinkommen der EU über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten, das dieses Parlament mit dem Bericht Di Pietro vor einem Jahr angenommen hatte, vorgesehen wurden. Deshalb verdient der Bericht von Herrn Kirkhope die breitestmögliche Zustimmung, auch weil er einige Änderungsanträge zur besseren Wahrung der Grundrechte, parlamentarischen Kontrolle und Ausdehnung der Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen enthält, um nicht nur gegen Terrorismus, illegalen Drogenhandel und Menschenhandel, sondern auch gegen die organisierte Kriminalität vorzugehen.
In dem Bericht von Herrn Turco, so wie er vom Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten mitunter in Abweichung von der Auffassung des Berichterstatters angenommen wurde, wird uns vorgeschlagen, die beiden Vorschläge zu Europol mit entsprechenden Änderungen anzunehmen. Der erste Teil des Berichts bezieht sich auf die Ausweitung des Mandats von Europol auf die im Anhang zum Europol-Übereinkommen aufgeführten schwerwiegenden Formen internationaler Kriminalität nach den vom Rat auf Vorschlag des Verwaltungsrates von Europol festgelegten Prioritäten. Die vom Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten vorgeschlagene sachdienliche Änderung besteht darin, dass der Rat diese Entscheidung mitqualifizierter Mehrheit nach Konsultation des Europäischen Parlaments und von Eurojust als einer in diesem Bereich über spezielle Erfahrungen verfügenden Stelle trifft. Bedauerlicherweise haben die Kolleginnen und Kollegen von der PPE-Fraktion nach dem positiven Votum im Ausschuss nun ihre Meinung geändert und verlangen den Verzicht auf die Stellungnahme von Eurojust, die gewiss nicht bindend, doch genauso gewiss ziemlich nützlich ist, weshalb wir es absurd finden, dass sie uns nun vorenthalten werden soll. Deshalb unterstützen wir den ersten Bericht Turco in der uns vom Ausschuss vorgelegten Fassung.
Auch der zweite Teil des Berichts Turco betreffend die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch Europol an Drittstaaten und Drittstellen verdient breiteste Zustimmung. Unabhängig von der uns gegenüber hier bekräftigten Auffassung des Berichterstatters müssen diese Maßnahmen bzw. Vorschläge meines Erachtens vollständig angenommen werden. Nichtsdestotrotz ist den hier gemachten Ausführungen des Berichterstatters und den in diesem Sinne im Ausschuss gebilligten Änderungsanträgen voll beizupflichten, denn sie unterstreichen nachdrücklich die von diesem Parlament mehrfach geäußerte Auffassung, wonach auf die schrittweise Vergemeinschaftung der Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit sowie die Stärkung der gerichtlichen Kontrolle und der demokratischen Kontrolle dieser gleichwohl unerlässlichen Instrumente abgezielt werden muss.
Sörensen (Verts/ALE). – (NL) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion unterstützt den Bericht Kirkhope und insbesondere auch die heute Abend vorgebrachten Äußerungen des Berichterstatters. Die gemeinsamen Ermittlungsgruppen sind meines Erachtens ein guter Schritt auf dem Weg zur Bekämpfung jeglicher Form des organisierten Verbrechens. Erstens ist im Zusammenhang mit dem Bericht Turco, der speziell die beiden Aspekte der Arbeit von Europol betrifft, die Ausweitung des Mandats eher sinnlos, wenn Europol dieses Mandat nicht ordentlich ausfüllen kann. In der Praxis ist der Nutzen von Europol nämlich vorerst noch sehr begrenzt. Außerdem arbeitet Europol zwar durchaus mit polizeilichen und justiziellen Informationen, hat aber mit der staatlichen Sicherheitsbehörde in der Praxis nichts zu tun. So entsteht ein Ungleichgewicht, da erst nach erfolgter Tat repressiv vorgegangen werden kann, ohne dass eine ausreichende Prävention möglich ist.
Zweitens ist hinsichtlich der Datenbanken die Forderung nach einem dezentralisierten System aus Gründen der besseren Kontrollmöglichkeit gerechtfertigt. Es wäre daher ein großer Fortschritt, wenn jeder Mitgliedstaat eine solche Datenbank entwickelte. Als solche sind diese Initiativen daher zu begrüßen, es zeigen sich jedoch erneut dieselben Schwächen. Einerseits wird zu viel dem Wohlwollen bzw. dem fehlenden Wohlwollen der Mitgliedstaaten überlassen, andererseits ist ein deutlicher Mangel an Vertrauen in die Demokratie und insbesondere in die parlamentarische Kontrolle in diesem äußerst wichtigen Politikbereich festzustellen. Wenn wir wirklich um den Schutz der Bürgerrechte und die Wahrung der Demokratie besorgt sind, dürfen wir nicht zögern, ein adäquates, auf die Herausforderungen, mit denen wir heute konfrontiert werden, abgestimmtes Strafrechtssystem auszubauen und in eine energische Präventionspolitik zu investieren. Insbesondere den staatlichen Sicherheitsbehörden kommt hier eine wichtige Rolle zu. Die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Sicherheitsbehörden und der Justiz, zwischen Prävention und Repression, muss dringend besser koordiniert werden, wobei der Nachdruck eindeutig auf der Verhinderung schwerer Verbrechen liegen muss.
Alyssandrakis (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident, die Europäische Union nimmt in enger Zusammenarbeit mit den USA den Terroranschlag vom 11. September zum Anlass, um die Hexenjagd auf all diejenigen zu beschleunigen, die sich den imperialistischen Plänen und Entscheidungen widersetzen. Eine zentrale Rolle bei diesem Bestreben soll Europol spielen, dessen Kompetenzen unter Verletzung nationaler Gesetze und sogar des verfassungsmäßigen Schutzes der Bürger ständig erweitert werden.
Darüber hinaus stehen die in den Mitgliedstaaten gesammelten Informationen, das heißt, die auf dieser Grundlage angelegten Akten, zur allgemeinen Verfügung, denn es werden gemeinsame Archive über die potenziellen Verdächtigen, also über uns alle geführt, und die Zahl der Adressaten dieser Daten wird größer. Die gemeinsamen Ermittlungsgruppen sind im Grunde unkontrollierbar, werden sie doch von den betreffenden Mitgliedstaaten für den von ihnen gewünschten Zeitraum unter Beteiligung der von ihnen festgelegten Behörden und mit dem von ihnen angegebenen Zweck gebildet. Dabei handelt es sich um einen konzertierten Angriff auf die Volksbewegung. Die Errungenschaften der Werktätigen im Bereich der persönlichen und kollektiven Rechte und der demokratischen Freiheiten sollen abgeschafft werden.
Leider tragen die Berichte nicht dazu bei, diese volksfeindliche und antidemokratische Entwicklung zu verhindern, vielmehr wird versucht, sie in eine Gesamtreform der Instrumente der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit einzubringen.
Angelilli (UEN). – (IT) Herr Präsident, nie zuvor war es angesichts der Geschehnisse vom 11. September so angezeigt, gemeinsame Ermittlungsteams einzurichten, um die Zusammenarbeit zwischen sämtlichen nationalen Ermittlungsgruppen zu verbessern und insbesondere den notwendigen Informationsaustausch zwischen allen Geheimdiensten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu verstärken und zu beschleunigen. Es handelt sich offenkundig um ein Instrument der polizeilichen Zusammenarbeit von wirklicher strategischer Bedeutung für die Verbrechensverhütung; ein wichtiges und nutzbringendes Instrument, das nach der schweren internationalen Krise infolge des Anschlags auf die Zwillingstürme dazu beitragen kann, das brennende Problem des Terrorismus in Europa zu bekämpfen.
Wir hatten, leider erst nach den blutigen Anschlägen auf New York und Washington, die Gelegenheit, den Weg der jahrelangen terroristischen Vorbereitungen durch Personen und Organisationen, die Osama bin Laden nahe stehen und just auf dem Gebiet Europas operierten, zu rekonstruieren: Es gibt viele scheinbar unerhebliche Indizien, die jedoch in Wirklichkeit in einem einzigen Zusammenhang miteinander stehen, den wir zu spät, d. h. erst nach dem 11. September und nach dem Tode Tausender unschuldiger Menschen erkannt haben. Es liegt auf der Hand, dass es uns mit einer stärkeren justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit und mehr gemeinsamen Ermittlungen vielleicht gelungen wäre, angemessenere Präventivmaßnahmen gegen terroristische Handlungen zu ergreifen. Es sei jedoch klargestellt, dass die gemeinsamen Ermittlungsteams eine nützliche Rolle nicht nur bei der Bekämpfung des Terrorismus, sondern ganz allgemein auch von sämtlichen Erscheinungen des großen organisierten Verbrechens auf internationaler Ebene spielen könnten, wie des illegalen Waffen- und Drogenhandels, des Menschenhandels und der menschlichen Ausbeutung.
Abschließend, Herr Präsident, danke ich dem Berichterstatter Kirkhope und möchte daran erinnern, dass die Bekämpfung der mit Terrorismus verbundenen wie auch der allgemeinen Kriminalität die eindringlichste Forderung ist, die nunmehr seit Jahren von den Bürgern Europas an uns herangetragen wird. Sie verlangen von den nationalen und europäischen Institutionen ein immer stärkeres Engagement zur vollständigen Gewährleistung eines unveräußerlichen Grundrechts, nämlich des Rechts auf Sicherheit, dieses wertvollen Gutes, das immer mehr bedroht wird. Deshalb begrüßen wir den größtmöglichen Einsatz auch vonseiten der Europäischen Union, um u. a. mit Hilfe gemeinsamer Ermittlungsgruppen das notwendige Vertrauen der Unionsbürger wiederherzustellen.
Cappato (NI). – (IT) Herr Präsident, vielleicht sollten wir die Ankunft des Rates begrüßen. Wenn ich nicht irre, ist jemand vom Rat eingetroffen, ist das richtig? Eventuell? Sind Sie vom Rat? Man weiß es nicht!
Der Präsident. – Ich bitte Sie, keine direkte und persönliche Anfrage an die Kommission oder an den Rat zu richten. Leiten Sie jegliche Initiative, die in diesem Sinne von Ihrer Seite kommt, bitte über das Präsidium.
Vielen Dank, Herr Cappato.
Cappato (NI). – (IT) Herr Präsident, de facto wende ich mich an Sie, um Sie zu fragen, ob uns tatsächlich der Rat durch seine Anwesenheit beehrt. Just um festzustellen und darauf hinzuweisen, dass wir diese Aussprache in Abwesenheit des Rates geführt haben, der erst jetzt eingetroffen ist; just um zu begreifen und uns bewusst zu machen, wie die Beschlüsse und Debatten dieses Parlaments - die Übersetzung in 11 Sprachen, d. h. die in 11 Sprachen übersetzten Änderungsanträge und Redebeiträge -, die absolut sinnlos sind, in Betracht gezogen werden!
Wir reden hier über die Ausweitung des Mandats von Europol auf die schwersten Verbrechen und wissen natürlich, dass die Koordinierung der Informationen an sich eine operative Befugnis und die Unterscheidung zwischen Koordinierungs- und operativen Befugnissen eine äußerst schwierige Gratwanderung ist; wir dringen daher zum eigentlichen Kern der Politikbereiche von Polizei und polizeilicher Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten vor: Das hat enorme Auswirkungen für unsere Länder, für unsere Strafprozessordnungen, wobei wir uns dessen bewusst sind, wie unterschiedlich die Polizei in jedem der fünfzehn Mitgliedstaaten mit der Judikative bzw. mit der Exekutive verbunden ist oder nicht.
All dies geschieht indessen in völliger - ich wiederhole, völliger - Ermangelung eines Eingreifens in den legislativen Prozess, in das Gesetzgebungsverfahren, und ohne jedwede demokratisch gewählte Versammlung. Wir wissen sehr wohl, dass der Herr Kommissar zustimmt, doch wir wissen auch, dass wir im Namen der Dringlichkeit, der Ausnahmesituation und der Effizienz der Verbrechensbekämpfung mit einem einzigen Streich jedwedes Machtgleichgewicht zunichte machen. Und der Vertreter des Rates kommt hier in aller Ruhe zur Debatte, die nun weitgehend vor ihrem Abschluss steht. Was wir hier sagen und beschließen und worüber wir hier abstimmen ist überflüssig, so dass sogar das Präsidium diese und andere Aussprachen zum gleichen Termin wie die Sitzung des federführenden Ausschusses, nämlich des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten, anberaumt hat, in dem jetzt, also in diesem Augenblick, abgestimmt wird. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten und die anderen drei oder vier im Saale anwesenden Kollegen verpassen also die Abstimmung über den Terrorismus und über den europäischen Haftbefehl wegen dieser Entscheidung, die meines Erachtens zu der Entscheidung des Rates, hier nicht zu erscheinen, und zu der Rechtsetzungsmethode der Europäischen Union passt.
Cederschiöld (PPE-DE).(SV) Herr Präsident! Die Ausweitung des Mandats von Europol ist keine neue Frage, die nach dem 11. September erstmals aufgeworfen wurde. Aber natürlich besteht gerade jetzt ein besonders großer Bedarf an einem derartigen Schritt. Auf jeden Fall benötigen wir einen Austausch polizeilicher Daten und eine Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung mit Drittländern, was bei der Abstimmung zum Bericht über die Bekämpfung der Computerkriminalität fast einstimmig vom Parlament unterstrichen wurde.
Es gibt Leute, die darüber beunruhigt sind, dass Europol zu große Ressourcen erhalten könnte. Diese sollten einmal darüber nachdenken, dass Europol mit 388 Personen für eine Bevölkerung zuständig ist, die größer als die der USA ist, während das FBI 27 000 Mitarbeiter hat. Die Ressourcen können in keiner Weise verglichen werden, ebenso wenig wie die Aufgaben, denn Europol ist nicht operativ tätig.
Bei der Übermittlung von Informationen müssen auf jeden Fall der Datenschutz beachtet und soweit irgend möglich die Privatsphäre geschützt werden. Die in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Grundrechtecharta der Europäischen Union festgelegten Menschenrechte sind ein europäisches Markenzeichen, auf das wir stolz sein sollten und das wir auch wirklich bewahren müssen. Allerdings sollten wir uns vor einer Überwachungsgesellschaft hüten. Darum ist es, wie Herr Turco auch unterstrichen hat, wichtig, dass das Parlament einbezogen wird und seine demokratische Kontrollfunktion ausübt. Es ist völlig inakzeptabel, dass diese Fragen außerhalb der Unionsstruktur angesiedelt und dass ein Thema von derartig großer Bedeutung für die Bürger vor einem im Prinzip leeren Haus diskutiert wird.
Die Datenerhebung zur Kriminalstatistik ist natürlich zu begrüßen. Es ist nicht zu verstehen, dass die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht in Lissabon umfangreiche Daten zur Drogensucht erhebt, während wir nur eine schwache Statistik über die Strafverfolgung besitzen. In diesem Bereich kann natürlich Europol eine wichtige Rolle spielen.
Was die Erwähnung von Eurojust betrifft, so hat sich gezeigt, dass viele die Formulierung so interpretieren, dass das Machtgleichgewicht zwischen Politik und Justiz gestört werden soll. So darf das natürlich nicht ausgelegt werden. Ich möchte aber auch nicht, dass es in diesem Punkt Missverständnisse gibt und glaube daher, dass wir die Eurojust-Formulierung ändern müssen.
Abschließend möchte ich Herrn Turco für die gute Arbeit an der schwedischen und belgischen Initiative danken.
Berthu (NI). – (FR) Herr Präsident, die beiden staatlichen Initiativen zu Europol, die wir heute erörtern - die zur Definition der Aufgaben sowie diejenige zu den Bestimmungen über die Übermittlung von Daten -, bieten dem Parlament Gelegenheit, sich mit einer konkreten Frage auseinander zu setzen: der Frage der demokratischen Kontrolle dieses Amtes.
Dies ist eine sehr wichtige Frage, da die polizeiliche Zusammenarbeit und vor allem die Verwaltung der von Europol geführten Analysedateien in direktem Zusammenhang mit den staatsbürgerlichen Freiheiten stehen. Da Europol eine zwischenstaatliche Einrichtung ist, obliegt seine Kontrolle derzeit in erster Linie den nationalen Parlamenten, dann den im Rat der Justiz- und Innenminister versammelten oder im Verwaltungsrat des Amtes vertretenen Regierungen und schließlich einer Kontrollinstanz, in der unabhängige Persönlichkeiten sitzen.
Der zuständige Ausschuss des Parlaments schlägt vor, dieses System, das indes erst seit 1999 funktionsfähig ist, grundlegend zu ändern, und möchte die Kontrolle von Europol ausschließlich gemeinschaftlichen Verfahren übertragen, darunter vor allem dem Europäischen Parlament.
Dieser Vorschlag erscheint uns nicht angemessen. Das Europäische Parlament ist unseres Erachtens nicht die geeignete Instanz, um die demokratische Überwachung der hoheitlichen polizeilichen Tätigkeiten sicherzustellen, die von den nationalen Behörden wahrgenommen werden und sich auf dem Staatsgebiet der Mitgliedstaaten selbst auswirken. Es wäre besser, hier keinerlei vorgefasste Meinungen zu vertreten, da Europol seine Tätigkeit gerade aufnimmt, und den nationalen Parlamenten die Zeit zu lassen, ihre Kontrolle zu organisieren und zu verbessern. Sie sind sich im Übrigen dieser Notwendigkeit bewusst.
Im September zum Beispiel legte das französische Parlament einen parlamentarischen Prüfvorbehalt zu Entwürfen für Abkommen zwischen Europol und osteuropäischen Staaten ein, zog den Vorbehalt jedoch zurück, als ihm ausreichende Garantien für die Sicherheit der Übermittlung von Daten vorlagen.
Dieses Vorgehen halten wir für sehr gut. Es zeigt, dass eine effektive Kontrolle von nationaler Seite stattfindet. Um diese Kontrolle noch zu verbessern, hat der französische Senat im Übrigen gerade eine eigene spezielle Facharbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit Fragen der polizeilichen Zusammenarbeit beschäftigt. Dies ist ein nachahmenswertes Beispiel, das sicherlich auch weiter entwickelt werden kann, indem die Kontrolltätigkeiten der nationalen Parlamente horizontal besser abgestimmt werden.
Die Parlamente könnten beispielsweise eine interparlamentarische Versammlung einrichten, die Europol und die polizeiliche Zusammenarbeit überwacht.
Besser wäre es noch, wenn die Regierungskonferenz, die 2004 stattfindet, und die sich mit der Rolle der nationalen Parlamente innerhalb der europäischen Architektur beschäftigen muss, vorschlagen würde, eine derartige interparlamentarische Zusammenarbeit zu begründen und zu einem neuen Pfeiler der Union weiter zu entwickeln.
Vitorino,Kommission. – (PT) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Kommission erachtet diese drei Initiativen für besonders wichtig, vor allem zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Die Europäische Union erlebt eine Zeit, in der nicht nur die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, sondern auch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Stellen eine maßgebliche Rolle spielt, wenn wir das organisierte Verbrechen und speziell den Terrorismus wirksam bekämpfen wollen.
Anliegen der heute zur Aussprache stehenden Initiativen ist es, den Zeitplan zu beschleunigen, den Zeitpunkt näher zu legen, zu dem die Mitgliedstaaten über eine Rechtsgrundlage für die Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsteams verfügen, die gegebenenfalls Vertreter von Drittstaaten oder internationalen Stellen einschließen können, das Mandat von Europol zu erweitern, damit es ein größeres Spektrum krimineller Handlungen bearbeiten kann, und es Europol zu ermöglichen, personenbezogene Daten an Drittstaaten und Organisationen zu übermitteln, was ohne Zweifel ein wichtiger Faktor ist, wenn man anstrebt, die Zusammenarbeit mit diesen Drittstaaten und im Rahmen dieser internationalen Stellen glaubwürdig und effektiv zu gestalten.
Die Kommission ist erfreut darüber, dass das Europäische Parlament den von Belgien, Frankreich, Spanien und dem Vereinigten Königreich vorgeschlagenen Entwurf eines Rahmenbeschlusses über gemeinsame Ermittlungsteams unterstützt. Wir hoffen, die Zeit, die man gewinnen wird, wenn es den Mitgliedstaaten ermöglicht wird, diese Teams zu organisieren, sorgt für einen positiven Vorlauf für die Wirksamkeit der Bekämpfung der grenzübergreifenden Kriminalität. Die Kommission sieht auch mit Genugtuung, dass das Parlament der Erweiterung des Mandats von Europol und der Übermittlung personenbezogner Daten an Drittstaaten und andere Organisationen positiv gegenüber steht. Diese beiden Initiativen werden dazu beitragen, Europol zu einer effizienteren Organisation im Kampf gegen die organisierte Kriminalität werden zu lassen, ein Anliegen, das in der öffentlichen Meinung in den Mitgliedstaaten zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Der Bericht des Herrn Abgeordneten Turco wirft die Frage der demokratischen Kontrolle von Europol im Rahmen der betreffenden Initiativen auf. Ich hatte bereits im Juni dieses Jahres Gelegenheit, dieses Thema auf der vom niederländischen Parlament in Den Haag einberufenen interparlamentarischen Konferenz zu erörtern, an der Vertreter praktisch aller nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten teilnahmen und auf der auch der Herr Berichterstatter anwesend war. Ausgehend von der damals mit den Vertretern der nationalen Parlamente geführten Aussprache ist die Kommission, wie in ihrem diesjährigen Arbeitsprogramm vorgesehen, zurzeit dabei, eine Mitteilung über die demokratische Kontrolle von Europol zu erarbeiten, in der sie einige Vorstellungen darüber präsentieren wird, wie man sie verbessern kann. Wie Sie wissen, bin ich der Meinung, dass diese demokratische Kontrolle nicht zur Aufhebung der unersetzbaren Rolle der nationalen Parlamente – vor allem bei der Kontrolle ihrer nationalen Europol-Antennen – führen darf. Sie muss nicht nur diese interparlamentarische Zusammenarbeit der nationalen Parlamente ermöglichen, sondern auch den zusätzlichen Nutzen steigern, den das Engagement dieses Parlaments bei dieser demokratischen Kontrolle darstellt, damit wir dann in enger Zusammenarbeit zwischen diesem Parlament und den nationalen Parlamenten eine übergreifende Vorstellung von der wirklichen Arbeitsweise von Europol erhalten, ohne die einzelnen Elemente aus dem Auge zu verlieren, die sich aus der Tätigkeit der nationalen Parlamente bei der entsprechenden Kontrolle ergeben.
Gleichzeitig erkenne ich die Bedeutung der Verbindung zwischen Europol und Eurojust und die Rolle an, die Eurojust bei der gerichtlichen Kontrolle von Europol zukommt. Ich denke jedoch, es wäre besser, den Beschluss des Rates über den endgültigen Aufbau von Eurojust abzuwarten, bevor wir mit Lösungen über die Verbindung zwischen der polizeilichen und der gerichtlichen Komponente auf europäischer Ebene vorschnellen.
Was die Ausweitung des Mandats von Europol betrifft, so nimmt die Kommission die im Bericht zur Entscheidungsstruktur im Rahmen des dritten Pfeilers der Union zum Ausdruck gebrachten Sorgen zur Kenntnis und teilt diese. Sie ist in der Tat langsam, die Prioritäten wechseln oftmals von Präsidentschaft zu Präsidentschaft, dieses Parlament spielt eigentlich eine geringe Rolle. Wir nehmen daher wohlwollend zur Kenntnis, dass dieses Parlament die Notwendigkeit unterstreicht, dass die organisierte Kriminalität in den einzelnen Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Prioritäten im Kampf gegen die organisierte Kriminalität in der Europäischen Union Berücksichtigung finden sollte. Deshalb ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten rechtzeitig sachgerechte Informationen an Europol übermitteln, damit dieses seinen Jahresbericht zur organisierten Kriminalität in der Europäischen Union in der geforderten Qualität erstellen kann. Hinsichtlich der im Bericht des Europäischen Parlaments vorgeschlagenen Änderungen könnte es die Kommission befürworten, dass dieser Jahresbericht in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Fassung als Anhang dem Bericht beigefügt wird, den Europol ebenfalls jährlich dem Europäischen Parlament vorlegt.
Was schließlich die Übermittlung von personenbezogenen Daten betrifft, so unterstützt die Kommission grundsätzlich die vom Parlament vorgeschlagenen Änderungen. Sie teilt die Auffassung, dass die bereits jetzt gemäß Artikel 7 des Ratsbeschlusses von 1999 vorgesehenen Garantien zum Schutz von an Drittländer und internationale Stellen übermittelten Daten auch auf die Übermittlung von Daten ausgeweitet wird, die sich aus der Umsetzung dieser schwedischen Initiative ergeben wird. Da in diesem Fall die schwedische Initiative ja lediglich Artikel 5 Absatz 5 des genannten Beschlusses ändert, bleibt der hier relevante Artikel 7 uneingeschränkt gültig. Deshalb bezweifle ich, ob die zu Artikel 7 des Ratsbeschlusses vorgeschlagene Änderung wirklich notwendig ist.
Der Präsident. - Vielen Dank, Herr Kommissar.
Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.
Über diesen Punkt wird morgen um 12.00 Uhr abgestimmt.