Der Präsident. – Ich erkläre die am Donnerstag, dem 14. März 2002 unterbrochene Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für wieder aufgenommen.
Wie Sie sehen, führe ich heute den Vorsitz, da sich Präsident Cox noch auf dem Weg nach Straßburg befindet. Er war am Morgen nach Großbritannien gereist, um der Königlichen Familie sein Beileid anlässlich des Todes der Königinmutter auszusprechen.
Zu Ehren der Königinmutter wird das Parlament morgen eine Schweigeminute einlegen.
2. Nachruf
Der Präsident. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in der Nacht vom Dienstag, dem 26. März, haben sich in der französischen Stadt Nanterre tragische Vorfälle ereignet. Während der Sitzung des Stadtrats feuerte ein bewaffneter Mann mehrere Schüsse auf Mitglieder des Stadtrats ab, wobei acht Stadträte getötet und vierzehn weitere Personen schwer verletzt wurden.
Ich möchte der Stadt Nanterre, dem Stadtrat und den Familien der Opfer im Namen des Europäischen Parlaments mein tief empfundenes Beileid aussprechen. Gleichfalls möchte ich den Mut der Mitglieder des Stadtrats, die den Attentäter zu überwältigen vermochten, würdigen.
Am 21. März wurde Juán Priede Pérez, der einzige sozialistische Stadtrat in Orio im spanischen Baskenland, von zwei Terroristen getötet. Am selben Tag sprachen wir im Namen des Parlaments der Familie von Herrn Priede und dem Vorsitz der Sozialistischen Partei Spaniens unser Beileid aus. Darüber hinaus versicherten wir die spanischen Behörden unserer Unterstützung. Mit der Ermordung von Juán Priede Pérez haben die Terroristen wieder einmal bewiesen, dass sie nicht nur das Recht auf Leben, sondern, wie in diesem Fall, sogar das Wirken eines Mannes missachten, der dem Wohl seiner Mitbürger verpflichtet war. Sie negieren zudem das Recht auf die Beteiligung an lokalen politischen Veranstaltungen und auf die Ausübung demokratischer Rechte.
Kolleginnen und Kollegen, zum Gedenken an die Opfer dieser beiden Ereignisse bitte ich Sie, sich zu einer Schweigeminute zu erheben.
(Das Parlament erhebt sich zu einer Schweigeminute.)
Nogueira Román (Verts/ALE). – (ES) Herr Präsident, ich weiß, dass das Parlament in dieser Sitzung einen Entschließungsantrag zum Problem Israel und Palästina annehmen wird, denke aber, dass wir mit der Sitzung nicht beginnen können, ohne an die 200 Morde zu erinnern, die sich auf palästinensischem Gebiet zugetragen haben, und daran, dass das palästinensische Volk von der Armee eines Staates gedemütigt wird.
Daher denke ich, dass diese Sitzung damit beginnen muss, auch...
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)
Der Präsident. – Herr Noguiera Román, ich bitte Sie, sich noch einmal in der laut Tagesordnung vorgesehenen Aussprache über die Lage im Nahen Osten zu Wort zu melden.
Evans, Jonathan (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung, ich möchte mich bei Ihnen für den Besuch von Präsident Cox im Vereinigten Königreich bedanken. In diesem Zusammenhang möchte ich im Namen meiner Fraktion, der PPE-DE, darauf hinweisen, dass einige meiner britischen Kollegen zumindest auf gewisse Weise am morgigen staatlichen Begräbnis der Königinmutter teilhaben wollen. Es findet um 12.30 statt. Ich habe die Angelegenheit in meiner Fraktion zur Sprache gebracht, und sie unterstützt meinen Antrag, die morgige Abstimmung auf 11.30 Uhr vorzuziehen, um es allen britischen Abgeordneten, die dies wünschen, zu ermöglichen, das Staatsbegräbnis um 12.30 Uhr im Fernsehen zu verfolgen.
Duhamel (PSE). – (FR) Herr Präsident, ich möchte Ihnen für Ihren Beitrag von soeben danken und einige Worte an unsere Abgeordneten und an die Bürger richten, die deren Stimme verfolgen. Zu einem Zeitpunkt, da bei Terroristen die Vernunft versagt und Personen, denen die Vernunft abhanden gekommen ist, zu Terroristen werden und Abgeordnete töten, zu einem Zeitpunkt, da sich populistische Anfechtungen immer schlimmeren Ausmaßes häufen, mit denen Politiker und Abgeordnete in den Schmutz gezogen werden sollen, sollte man sich vergegenwärtigen, dass ebendiese Abgeordneten weiterhin an vorderster Front stehen und sich für das öffentliche Wohl einsetzen.
Di Lello Finuoli (GUE/NGL). – (IT) Herr Präsident, ich möchte respektvoll darauf hinweisen, dass, wenn wir uns zu einer Schweigeminute erheben, die Zuschauer auf der Tribüne sehr häufig in aller Ruhe sitzen bleiben. Da sie jedoch ebenfalls Bürger der Europäischen Union sind, ist es nach meinem Dafürhalten nur recht und billig, dass auch sie sich erheben und gemeinsam mit uns in einer Gedenkminute verharren.
Der Präsident. – Vielen Dank, Herr Di Lello Finuoli. Wir nehmen Ihren Antrag zur Kenntnis.
Murphy (PSE). – (EN) Herr Präsident, zur Geschäftsordnung, in Zusammenhang mit der von Herrn Evans angesprochenen Angelegenheit möchte auch ich Herrn Cox für seine heutige Reise nach London danken, um der Königinmutter im Namen des Europäischen Parlaments die letzte Ehre zu erweisen. Ich hoffe, dass die Konferenz der Präsidenten dem Antrag von Herrn Evans, die Abstimmungen morgen Vormittag vorzuziehen, stattgeben wird, damit die britischen und andere Abgeordnete, die das Begräbnis im Fernsehen verfolgen möchten, dies tun können.
Genehmigung des Protokolls – Zusammensetzung der Ausschüsse und des Vorstands der Parlamentarischen Paritätischen Versammlung AKP/EU – Vorlage von Dokumenten – Übermittlung von Abkommenstexten durch den Rat – Petitionen – Mittelübertragungen: siehe Protokoll.
3. Arbeitsplan
Der Präsident. – Der endgültige Entwurf der Tagesordnung, wie er von der Konferenz der Präsidenten in der Sitzung vom 4. April gemäß Artikel 110 der Geschäftsordnung aufgestellt wurde, ist verteilt worden.
Zum Dienstag:
Bezüglich der gemeinsamen Aussprache über die sechs Entlastungsberichte des Ausschusses für Haushaltskontrolle hat die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas beantragt, die Abstimmung über diese Berichte auf Mittwoch Mittag zu verlegen.
Das Wort hat der Vorsitzende der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas, Herr Barón, der den Antrag auf Verlegung der Abstimmung eingebracht hat.
Barón Crespo (PSE). – (ES) Herr Präsident, die Frage der Vertagung der Abstimmung stellt sich speziell im Zusammenhang mit dem Bericht Morgan in Bezug auf die anderen Institutionen. Aber bei der Entlastung handelt es sich selbstverständlich um eine gemeinsame Abstimmung. Der Grund dafür ist, dass der Rat konkret in der Frage der Entwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik und ihrer Finanzkontrolle auf das Parlament einen Schritt zukommen muss.
Der Rat nimmt eine positive Haltung ein, und morgen muss er der Kommission antworten. Wir denken, dass dieser Schritt wichtig ist und dass uns die Vertagung der Abstimmung auf Mittwoch helfen wird, diese positive Haltung des Rates zu würdigen. Daher haben wir um diese Vertagung ersucht, was überdies die Dauer der morgigen Abstimmung abkürzt.
Der Präsident. – Herr Barón, ich gehe mit Ihrem Einverständnis davon aus, dass Ihr Antrag auch für die Verlegung der Abstimmung auf Mittwoch Mittag gilt.
Es gibt keine Einwände.
(Das Parlament billigt den Vorschlag.)
Zum Dienstag:
Bezüglich der Erklärungen des Rates und der Kommission zur Lage im Nahen Osten, die für Mittwoch als erster Tagesordnungspunkt vorgesehen sind, hat uns der Hohe Vertreter des Rates für die Gemeinsame Außenpolitik, Herr Solana, mitgeteilt, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend sein könne, und vorgeschlagen, seine Erklärung am Dienstag nach 17.00 Uhr abzugeben.
Die Tagesordnung für Dienstag Nachmittag könnte sich dementsprechend wie folgt gestalten: 15.00 bis 17.00 Uhr gemeinsame Aussprache über die Verteidigungs- und Rüstungspolitik, 17.00 bis 19.00 Uhr gemeinsame Aussprache über die Lage im Nahen Osten, einschließlich der Erklärungen von Herrn Solana und der Kommission.
Ich muss das Parlament jedoch darauf hinweisen, dass, sollte der Änderung der Tagesordnung in dieser Form zugestimmt werden, die Fragestunde mit Anfragen an die Kommission durch die Aussprache über die Lage im Nahen Osten entfallen würde.
Poettering (PPE-DE). - Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion unterstützt den Vorschlag, die Erklärung von Herrn Solana morgen Nachmittag um 17.00 Uhr anzusetzen und eine Debatte damit zu verbinden, so dass die Zeit von 17.00 bis 19.00 Uhr dafür verfügbar wäre. Man muss die Kolleginnen und Kollegen auch darüber informieren, dass Herr Solana am Mittwoch – und dafür müssen wir Verständnis haben – nicht hier sein kann, weil er zu dem Treffen mit dem amerikanischen Außenminister in Madrid reist. Das ist ein Grund, den wir als Parlament akzeptieren müssen.
Aber ich habe eine Bitte, und ich wäre dankbar, wenn die anderen Fraktionen sich dem anschließen könnten. Kollege Baron Crespo, ich spreche Sie insbesondere an, weil ich unsere Zustimmung für die Verschiebung der Haushaltskontrollabstimmung nicht mit einer Bedingung verknüpfen wollte. Aber wir haben Ihr Argument akzeptiert, und ich bitte, dass Sie es akzeptieren, dass wir, wenn wir eine Entschließung über den Nahen Osten vorbereiten, die Abstimmung nicht am Mittwoch, sondern am Donnerstag vornehmen. Unsere Fraktion ist eigentlich nicht für eine Entschließung, aber die Konferenz der Präsidenten war anderer Meinung, nämlich dass es eine Entschließung geben soll. Wir sind Demokraten, wir akzeptieren das.
Wir werden uns auch an der Aushandlung einer Entschließung beteiligen, obwohl wir ja gerade in der letzten Sitzungswoche noch eine sehr fundierte Entschließung hatten, aber wir beteiligen uns und machen das auch so mit, wie es den parlamentarischen Spielregeln entspricht. Wenn aber am Mittwoch in Madrid zwischen der Europäischen Union - also Solana und Piquet - auf der einen Seite und Powell auf der anderen Seite verhandelt wird, dann muss es doch möglich sein, dass das Ergebnis dieser Beratungen noch in den Text mit einfließt. Das wird wahrscheinlich formell nicht ganz einfach sein, aber auf jeden Fall sollten die Fraktionen das Ergebnis von Madrid noch mündlich kommentieren können.
Deswegen wäre meine dringliche Bitte, dass wir über den Entschließungstext nicht am Mittwoch abstimmen – für die Verhandlungen in Madrid wäre es ohnehin zu spät –, sondern dass wir in Kenntnis der Ergebnisse von Madrid am Donnerstag abstimmen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dem zustimmen könnten, denn wir sind ja auch entgegenkommend, wenn Sie hier einmal berechtigte Interessen vortragen.
(Beifall)
Barón Crespo (PSE). – (ES) Herr Präsident, gestatten Sie mir, werter Kollege Poettering, dass ich an Ihren Informationen eine Richtigstellung vornehme.
Am Mittwoch findet in Madrid kein bilaterales europäisch-amerikanisches Treffen statt, sondern ein Gipfeltreffen unter dem Vorsitz des Ratspräsidenten – Herrn Aznar, Ihres Gesinnungsgenossen –, an dem der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Herr Kofi Annan, der gegenwärtig in Madrid weilt, der russische Außenminister, Herr Ivanov, Herr Powell sowie Herr Piqué und Herr Solana teilnehmen.
Dieses Treffen entspricht einer Forderung dieses Parlaments. Wir halten es für sehr wichtig, dass alle, möglichst auch ein Vertreter der Arabischen Liga, obgleich dafür noch keine Bestätigung vorliegt, an diesem Gipfel teilnehmen. Dem am Mittwoch in Madrid stattfindenden Gipfel kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Ich will die morgige Aussprache nicht vorwegnehmen, aber aus meiner Sicht ist es wichtig und absolut erforderlich, dass das Parlament nachdrücklich die Rolle Europas verteidigt und zu diesem tragischen Zeitpunkt versucht, einen Funken Licht und Hoffnung zu geben. Die politische Chance liegt daher meines Erachtens genau darin, dass wir unsere Entschließung taufrisch dem Gipfel in Madrid zukommen lassen, was durchaus realistisch ist.
Und noch etwas. Die parlamentarische Versammlung der NATO, die nicht für ihre sozialistische Einstellung bekannt ist, hat am 6. April in ihrem Ständigen Ausschuss einen Entschließungsantrag gestellt, der meines Erachtens insoweit mit dem, was wir fordern können, übereinstimmt. Ich denke und hoffe, dass wir zu einer ähnlichen Entschließung gelangen können. Ich spreche von einem Lieblingskind der PPE-DE-Fraktion, der parlamentarischen Versammlung der NATO. Daher halte ich es in Übereinstimmung mit der Devise von Präsident Cox, der im Moment nicht anwesend ist, sie aber vertritt, für dringend geboten, nicht hinter den Ereignissen zurückzubleiben. Daher scheint es mir besonders zweckmäßig, die Abstimmung am Mittwoch durchzuführen und Madrid noch rechtzeitig über das Abstimmungsergebnis zu unterrichten.
Watson (ELDR). – (EN) Herr Präsident, wir sollten die Fragestunde mit der Kommission nicht allzu leichten Herzens entfallen lassen. Es ist ja gut und schön, große Politik in diesem Haus zu spielen, aber für viele unserer Abgeordneten ist diese Fragestunde von großer Bedeutung. So realisieren wir tatsächlich einen Großteil unserer Kontrolle der Kommission im Rahmen der Fragestunde.
In diesem Fall kann ich es akzeptieren, da es unser Anliegen ist, dass Vertreter des Rates und der Kommission bei dieser Aussprache anwesend sind. Ich möchte dennoch an meine Kollegen der übrigen Fraktionen appellieren, dass es nicht zur Gewohnheit werden soll, die Fragestunde mit der Kommission entfallen zu lassen. Sie bildet einen wichtigen Bestandteil unserer Arbeit.
Was die Abstimmung betrifft, vertreten wir die Meinung, dass sich die Situation schnell ändern kann. Wir werden sicherlich am Donnerstag mehr als am Mittwoch wissen. In diesem Fall gibt es gute Gründe, diese Abstimmung erst am Donnerstag Mittag, und nicht am Mittwoch durchzuführen.
Der Präsident. – Herr Watson, Ihre Ausführungen bezüglich der Fragestunde mit Anfragen an die Kommission wurden selbstverständlich zur Kenntnis genommen.
Wurtz (GUE/NGL). – (FR) Herr Präsident, ich bin soeben aus Jerusalem und Ramallah zurückgekehrt und befürworte, dass morgen die Aussprache grundsätzlich beibehalten wird, welche Vereinbarungen auch immer im Zusammenhang mit den Fragen an die Kommission getroffen werden müssen, auch wenn dies ansonsten ein wichtiger Punkt ist.
Diese Aussprache muss in Anwesenheit von Javier Solana stattfinden, und ich halte es ebenso wie meine Fraktion für besonders wichtig, dass wir angesichts des Affronts der israelischen Regierung gegenüber Herrn Solana und Herrn Piqué, d. h. gegenüber den Repräsentanten der Europäischen Union, der nicht hinnehmbar ist, unserer gemeinsamen Entschließung einen entsprechenden Inhalt geben. Wenn deshalb die Abstimmung möglicherweise erst am Mittwoch oder Donnerstag stattfindet, erscheint mir das zweitrangig. Wenn wir aber schon die Wahl zu treffen haben, würde ich aus den von Herrn Barón Crespo angeführten Gründen den Mittwoch bevorzugen. Wesentlich ist hingegen, dass unser Standpunkt klar ist - unabhängig von dem, was besprochen werden wird, und unabhängig von dem Kompromiss, den beide Seiten in Madrid schließen werden.
Frassoni (Verts/ALE). – (IT) Herr Präsident, ich kann mich kurz fassen, denn ich stimme den Ausführungen meines Vorredners, des Fraktionsvorsitzenden Wurtz, vollkommen zu. Ich möchte insbesondere hervorheben, wie wichtig es ist – und in diesem Zusammenhang wende ich mich vor allem an die Fraktionsvorsitzenden Barón Crespo und Poettering –, dass unser Parlament diesmal eine wirklich von allen mitgetragene Entschließung annimmt. Ich glaube, dass wir über alle Instrumente verfügen, um zumindest im Parlament mit einer Stimme zu sprechen, und ich halte es für wichtig, das auch zu tun. Auch meine Fraktion zieht es vor, wie der Vorsitzende, Herr Wurtz, betont hat, am Mittwoch über die Entschließung abzustimmen.
Puerta (GUE/NGL). – (ES) Herr Präsident, auch wenn ich natürlich wie die übergroße Mehrheit der Parlamentsabgeordneten die Behandlung des tragischen Nahost-Problems für absolut vorrangig halte, schließe ich mich doch als für die Anfragen an die Kommission und an den Rat zuständiger Vizepräsident und als Vertreter all derjenigen, die Anfragen gestellt haben und die Haltung der Kommission erfahren wollen, den soeben gemachten Ausführungen des Vorsitzenden der Liberalen Fraktion, Herrn Watson, an.
Meiner Meinung nach können die Anfragen an die Kommission nicht entfallen. Legen Sie einen anderen Zeitpunkt fest, suchen Sie nach einer präzisen Lösung, aber die Fragestunde ist kein Joker, den das Parlament je nachdem, ob die Kommission oder der Rat hier erscheinen können, einfach wegdrücken kann. Die Fragestunde ausfallen lassen zu wollen, zeugt für mich von mangelndem Respekt, und ich setze mein Vertrauen in Sie und das Plenum, dass die Fragestunde beibehalten wird, wenn auch zu einem anderen Zeitpunkt.
Der Präsident. – Herr Puerta, ich versichere Ihnen, dass keinesfalls beabsichtigt ist, die Fragestunde mit Anfragen an die Kommission entfallen zu lassen. In diesem konkreten Fall bestehen jedoch gewisse Schwierigkeiten, für die alle in diesem Haus Verständnis haben. Ich nehme aber Ihren Vorschlag zur Kenntnis, so wie ich auch bei dem Antrag von Herrn Watson verfahren bin.
Posselt (PPE-DE). - Herr Präsident! Sie sind zum ersten Mal in dieser Situation. Deshalb richtet sich mein Vorwurf auch nicht gegen Sie; aber ich habe in den letzten Jahren hier viele Vizepräsidenten und -präsidentinnen erlebt, die bei dieser Diskussion über das Thema Fragestunde gesagt haben, sie würden sich bemühen, dass das nicht mehr vorkomme, dass es eine Ausnahme sei. Es wird aber immer mehr zur Regel. Das ist eine Tatsache, die ich Ihnen statistisch nachweisen kann, und deshalb bitte ich dringend, die Fragestunde wieder zu einem Zeitpunkt anzusetzen, zu dem sie absolut sicher stattfinden kann. Sie fand früher zu Beginn der Nachtsitzung am Dienstagabend und immer pünktlich statt. Seit man sie in den Nachmittag verlegt hat, wurde sie regelmäßig jedes zweite oder dritte Mal demoliert. Wir hören am Donnerstag jetzt schon um 17.30 Uhr auf, weil wir bis 18.30 Uhr oder 19.00 Uhr angeblich nichts zu besprechen haben. Wir tagen Freitags nicht, aber Zeit für das elementare, vertraglich gesicherte Fragerecht der Parlamentarier haben wir nicht - das ist absolut inakzeptabel, und ich bitte nicht nur, dies zu ändern, sondern auch diese Fragestunde mit Kommissar Busquin und anderen, die viele von uns sorgfältig vorbereitet haben, so bald wie möglich nachzuholen. Wir wollen nicht von Beamten geschriebene Antworten schriftlich zugeschickt bekommen, sondern wir wollen nachfragen können, wie das parlamentarisch üblich ist.
(Beifall)
Der Präsident. – Herr Posselt, wie ich bereits vorhin erklärt habe, befinden wir uns in einer außerordentlich schwierigen Situation. Ich nehme auch Ihre Ausführungen zur Kenntnis und versichere Ihnen, dass keineswegs beabsichtigt ist, die Fragestunde mit Anfragen an die Kommission entfallen zu lassen.
Wir kommen nun zu zwei Abstimmungen:
Die erste Abstimmung betrifft den Vorschlag, die Aussprache über die Lage im Nahen Osten auf Dienstag zu verlegen.
(Das Parlament billigt den Vorschlag.)
Die zweite Abstimmung gilt der Frage, ob die Abstimmung zu den entsprechenden Entschließungen am Mittwoch oder Donnerstag stattfinden soll.
(Das Parlament stimmt für die Abstimmung am Mittwoch.)
Provan (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, könnten Sie bitte einen bereits angesprochenen Punkt näher erläutern. Sie sagten, dass die Fragestunde entfällt, entfällt dann die Mitteilung der Kommission um 17.30 Uhr ebenfalls?
Der Präsident. – Herr Provan, Sie haben Recht. Die für 17.30 Uhr vorgesehene Mitteilung der Kommission muss ebenfalls entfallen.
Zum Mittwoch:
Ich erinnere Sie daran, dass gemäß den soeben gefassten Beschlüssen die Aussprache und die Mitteilungen des Rates und der Kommission zur Lage im Nahen Osten auf Dienstag Nachmittag vorgezogen wurden.
Mir liegt ein Antrag von Herrn Leinen vor, der sich dafür ausspricht, die Aussprache für Mittwoch anzuberaumen.
Leinen (PSE). - Herr Präsident, außergewöhnliche Situationen erfordern ja manchmal auch außergewöhnliche Aktivitäten. Ich hätte gewünscht, dass der Präsident des Parlaments am Mittwoch nach der Abstimmung in der Mittagspause zu einer Demonstration für Frieden im Nahen Osten aufruft. Wir haben einen wunderschönen Innenraum, wo sonst immer Feste stattfinden. Wir haben einen wunderschönen Platz vor dem Haus. Alle unsere Assistenten, alle unsere Leute, die hier sind, könnten mitmachen. Das Einzige, was man braucht, ist ein Mikrofon. Wenn das zu schwierig wäre, würde ich sogar helfen, eins zu besorgen.
Ich glaube, so eine außergewöhnliche Aktion wäre ein starkes Signal, dass Europa nicht gewillt ist, diese Spirale der Gewalt im Nahen Osten zu akzeptieren. Das wären starke Bilder, gerade am Mittwoch, dem bedeutenden Tag für eine Friedenslösung im Nahen Osten. Ich bitte, das mit Ihren Mitarbeitern der Konferenz der Präsidenten zu überlegen.
(Beifall)
Der Präsident. – Vielen Dank für Ihre Anregung, Herr Leinen. Ich werde sie an den Präsidenten des Parlaments weiterleiten.
Zum Donnerstag:
Bezüglich der Aussprache über aktuelle, dringliche und wichtige Fragen liegt ein Antrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei und der europäischen Demokraten sowie der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas vor, unter dem Punkt „Menschenrechte“ einen neuen Unterpunkt mit der Bezeichnung „Der Standpunkt der Europäischen Union bei der nächsten UN-Sondersitzung für Kinder“ aufzunehmen.
(Das Parlament billigt den Antrag.)
Die Fraktion der Europäischen Volkspartei und der europäischen Demokraten sowie die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas haben beantragt, den Titel von Punkt V in „Unwetter auf Teneriffa und im Osten Spaniens sowie Klimaänderungen“ zu ändern.
(Das Parlament billigt den Antrag.)
Damit ist der Arbeitsplan festgelegt.
⁂
Wortmeldungen zum Verfahren
Corrie (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, ein Hinweis zur Geschäftsordnung, vielleicht ist das Haus daran interessiert, dass wir auf der in Kapstadt abgehaltenen Paritätischen Parlamentarischen Versammlung unter der hervorragenden Leitung der Ko-Präsidentin Frau Kinnock eine ausgesprochen scharfe Resolution verabschiedet haben. Das sind die guten Neuigkeiten.
Zu den schlechten Neuigkeiten zählt, dass unter den neuen von Präsident Mugabe vorgelegten drakonischen Gesetzen der Herausgeber der Tageszeitung, die die Resolution in ihrem vollständigen Wortlaut abgedruckt hat, bedroht wurde und eine Geldstrafe von 2 000 USD zahlen muss – oder eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren erhält, falls er nicht zahlt. Er hat erklärt, dass er lieber ins Gefängnis geht, als nicht die Wahrheit zu sagen.
Da dieses Haus auf dem Grundsatz der Meinungsfreiheit beruht; möchte ich den Vorsitz bitten, ein Schreiben an Herrn Mugabe zu richten und darauf hinzuweisen, dass wir davon ausgehen, dass diesem Mann kein Leid zugefügt wird, und dass wir die Meinungsfreiheit unterstützen.
Kinnock (PSE). – (EN) Herr Präsident, natürlich schließe ich mich den Worten meines Kollegen Corrie an. Dies wäre das erste Mal, dass das vor kurzem vom Parlament in Simbabwe angenommene Gesetz zum Informationszugang Anwendung findet. Wir sollten die Ernsthaftigkeit dieser Drohungen gegenüber Journalisten der Daily News nicht unterschätzen.
Demzufolge sollten wir Handlungen vermeiden, mit denen wir die Situation in irgendeiner Weise verschärfen könnten. Ich würde daher den Vorschlag machen, in Erwägung zu ziehen, an den Justizminister und nicht an Präsident Mugabe zu schreiben und darauf hinzuweisen, dass wir lediglich die Ergebnisse von Kapstadt bestätigen. Angesichts der derzeitigen Lage sollten wir keine Bemerkungen machen, die den Anschein der Neutralität vermissen lassen. Ich möchte nur darum bitten, dass wir dies vor Entsendung des Schreibens berücksichtigen.
Gorostiaga Atxalandabaso (NI). – (EN) Herr Präsident, Sie haben angemerkt, dass im Baskenland eine Person zu Tode gekommen ist, aber in Wirklichkeit wurde in der vergangenen Woche eine weitere Person von der Guardia Civil getötet. Der Name des Mannes lautet Joseba Andoni Urdariz. Möglicherweise wurden Ihnen von den spanischen Behörden fehlerhafte Angaben übermittelt. Es wurden zwei Menschen getötet.
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)
Der Präsident. – Wie Sie wissen, haben wir zum Gedenken an die Opfer des Terrorismus eine Schweigeminute eingelegt. Ich bitte Sie inständig, das Gedenken an die Menschen, die wir damit geehrt haben, zu respektieren.
Read (PSE). – (EN) Herr Präsident, ein Wort zur Geschäftsordnung, ich möchte eine Beschwerde gegen meinen Kollegen Helmer vorbringen. Er veröffentlicht einen elektronischen Newsletter mit dem Titel „Straight Talking“, in dem er sich in einer Weise geäußert hat, die ich als ausgesprochen ernstzunehmende Beleidigung gegenüber Nicole Fontaine bewerte. Er beschreibt ihre Ansichten als sozialistisch mit Tendenz zum Marxismus – ich denke, dies wäre für Frau Fontaine wie für viele andere in diesem Haus eine große Überraschung –, aber seine wohl schwerwiegendste Äußerung ist die Bemerkung, dass ihre Memoiren den Titel „Mein Kampf“ tragen sollten. Diese Angelegenheit ist ernst, und ich möchte Herrn Helmer über Sie, Herr Präsident, dazu auffordern, sich entweder zu entschuldigen und diese Bemerkungen zurückzunehmen oder aber sie zu erläutern.
Helmer (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, ich möchte Frau Read dafür danken, dass sie derart gute Werbung für meinen Newsletter gemacht hat. Wenn es Kollegen gibt, die sich in die Verteilerliste eintragen möchten, dann lassen Sie es mich wissen, und ich werde mich gerne darum kümmern.
Frau Fontaine hat auf dem Gipfel von Lissabon eine Rede gehalten, in der sie die Übel des Kapitalismus anklagte. Ich bin daher meiner Ansicht nach völlig im Recht, wenn ich diese Aussagen als sozialistisch und fast marxistisch beschreibe. Die Anmerkung, die ich zu dem Buch von Frau Fontaine Mes combats gemacht habe, bezog sich, wenn ich mich recht erinnere, darauf, dass Spaßmacher im Parlament angeregt hatten, die deutsche Ausgabe „Mein Kampf“ zu betiteln, was, so glaube ich, der deutschen Übersetzung von Mes combats entspricht. Ich habe also lediglich Klatsch wiedergegeben, wozu ich meiner Ansicht nach auch berechtigt bin. Frau Read, einer Kollegin aus meiner Region, möchte ich sagen, dass das Thema der Rede, die Frau Fontaine auf dem Gipfel von Lissabon gehalten hat, in dieser Versammlung vor ungefähr zwei Jahren erörtert worden ist. Sie ist also nicht ganz auf dem Laufenden.
Sánchez García (ELDR). – (ES) Herr Präsident, ich melde mich nur zur Wort, um an das Schreiben zu erinnern, das ich in der vergangenen Woche an Herrn Cox gesandt habe, um ihn über die Katastrophe zu unterrichten, die die Insel Teneriffa, konkret die Hauptstadt Santa Cruz de Tenerife, heimgesucht hat, wo, abgesehen von den Sachschäden, auch sieben Menschen den Tod fanden. Ich möchte Herrn Cox dafür danken, dass er dem Bürgermeister der Stadt unser Mitgefühl ausgesprochen hat, und gleichzeitig das Parlament bitten, am kommenden Donnerstag den von einigen kanarischen Kollegen eingebrachten Entschließungsantrag zu unterstützen.
Eriksson (GUE/NGL).(SV) Herr Präsident! Der Rat hat für die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen, die so genannte Terrorismusbekämpfung, ein Dringlichkeitsverfahren beantragt. Der Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten hat heute Abend dazu eine Sondersitzung.
Ich hoffe, es wird dabei nicht ignoriert werden, dass etliche Mitglieder der GUE/NGL-Fraktion einige Opfer der Terroristengesetze der Europäischen Union für den Mittwoch zu einer Pressekonferenz und zu einem Runden Tisch in das Europäische Parlament eingeladen haben. Dabei handelt es sich um drei schwedische Staatsangehörige, die im Rechtssystem gefangen sind. Dies ist, meiner persönlichen Ansicht nach und der vieler anderer, ein ungeheuerlicher Rechtsskandal.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch mein Bedauern darüber ausdrücken, dass man vonseiten des Rates nicht bereit ist, mit einem Vertreter an diesem Runden Tisch teilzunehmen. Das ist wirklich beschämend, zumal es dabei um Bürger geht, die keine Möglichkeit zu ihrer Verteidigung haben. Sie werden nicht einmal angeklagt, sondern alle Mittel zu ihrer finanziellen Versorgung werden eingefroren.
Alyssandrakis (GUE/NGL).– (EL) Herr Präsident, ich möchte das Parlament davon in Kenntnis setzen, dass auf der Internationalen Konferenz für Solidarität mit dem Palästinensischen Volk, die am 5. und 6. März in Nikosia stattfand und an der 43 linksgerichtete und andere Parteien sowie Organisationen aus 22 Ländern teilgenommen haben, eine Entschließung verabschiedet wurde, die den Frontalangriff Israels auf das palästinensische Volk, die Palästinensische Behörde und deren politische Führung verurteilt.
Die Entschließung bekräftigt darüber hinaus die Solidarität mit den friedliebenden Kräften in Israel und fordert die internationale Gemeinschaft, insbesondere die ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats, die Europäische Union und die Arabische Liga auf, Druck auf Israel auszuüben und seine Regierung dazu zu bewegen, die jüngsten ebenso wie die vorherigen UN-Beschlüsse zu akzeptieren.
Ich frage mich, wie es möglich ist, dass Israel derart grausam gegen Zivilisten, ja sogar gegen Kinder vorgeht und die Mächtigen der Welt dabei tatenlos zusehen.
Es ist unfassbar, mit welcher Skrupellosigkeit und Härte die israelischen Behörden mit griechischen Parlamentariern verfahren und der Abordnung des zyprischen Parlaments die Einreise verwehren. Wie kann es sich Israel erlauben, hohen Vertretern der Europäischen Union ein Treffen mit Präsident Arafat zu untersagen?
Es stellt sich die Frage, weshalb die Europäische Union nicht die ihr zur Verfügung stehenden Mittel anwendet, um den israelischen Aggressoren Einhalt zu gebieten, weshalb sie keine ökonomischen Maßnahmen ergreift und weshalb sie nicht die Waffenlieferungen an Israel einstellt.
Angesichts dieser dramatischen Zustände und der Tatsache, dass die Europäische Union das Verhalten Israels nicht verurteilt und zu den dortigen Vorgängen schweigt, trägt auch sie Schuld an dem verbrecherischen Völkermord am palästinensischen Volk und an der Zerstörung des Friedens.
Schulz (PSE). - Herr Präsident! Ich komme noch einmal auf die Bemerkung meiner Kollegin Read und die Äußerungen von Herrn Helmer zurück. Herr Helmer nötigt mich zu einer Bemerkung, von der ich eigentlich nicht geglaubt hätte, dass ich sie jemals machen müsste. Ich bin ja jemand, der in diesem Haus Frau Präsidentin Fontaine während ihrer Amtszeit des öfteren hart kritisiert hat. Jetzt muss ich aber Folgendes feststellen: Wenn Herr Helmer in seinem Newsletter schreibt, dass sich die Kollegin Fontaine mit ihren Äußerungen in der Nähe des Marxismus oder in der Nähe des Sozialismus befinden würde, muss ich ihm nun wirklich entschieden widersprechen. Nicole Fontaine verdient vieles, aber sie in die Nähe des Marxismus oder des Sozialismus zu rücken, ist falsch. Das wäre ungefähr so, Herr Helmer, wie wenn man Sie in die Nähe kluger Bemerkungen rücken würde. Das ist genauso falsch.
Ich muss feststellen, dass wir es nicht zulassen können, dass Mitglieder und RepräsentantInnen unseres Hauses in dieser Art und Weise verunglimpft werden, denn neben der spaßigen Bemerkung ist es schon so, dass die Empfehlung an eine Repräsentantin des Europäischen Parlaments, ihr Buch "Mein Kampf" zu nennen, eine wirklich in keinerlei Hinsicht hinnehmbare Gleichsetzung mit historischen Perspektiven ist. Ich finde, das muss man auch in diesem Hause tadeln dürfen.
Ich frage die Kolleginnen und Kollegen der EVP-Fraktion einmal Folgendes: Dieses Haus sieht vor, dass sich Politiker gleicher politischer Richtung gemeinsam einer Fraktion anschließen - wie können eigentlich die EVP-Leute mit einem solchen Mann in einer gemeinsamen Fraktion sitzen?
(Beifall)
Bigliardo (UEN). – (IT) Herr Präsident, im Zusammenhang mit dem Problem Israel-Palästina möchte ich Sie und alle Mitglieder des Europäischen Parlaments darüber informieren, dass unsere Kollegin Morgantini, die mit einer Delegation von italienischen Abgeordneten und Gewerkschaftern in die besetzten Gebiete gereist ist, von der israelischen Armee als lebender Schild benutzt worden ist. Ich bin mir der Brisanz des Problems voll bewusst und weiß, dass dieser Vorfall unbedeutend erscheinen mag, jedoch muss eine solche Behandlung einer mutigen Frau, die zudem auch eine Vertreterin unseres Parlaments ist, nach meinem Dafürhalten angeprangert werden. Ich wäre dem Parlamentspräsidenten dankbar, wenn er der israelischen Regierung wegen der Behandlung der Abgeordneten Morgantini eine Protestnote übermitteln könnte.
Santini (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, meine Ausführungen betreffen dasselbe Thema, welches der Kollege Bigliardo soeben angesprochen hat, folgen jedoch einem anderen Tenor. Wie wohl alle, so fühle auch ich mich der Kollegin Morgantini wegen dieses Vorfalls solidarisch verbunden, doch nicht als Europaabgeordneter, sondern als Bürger der Europäischen Union: genauso würde ich nämlich für jeden anderen europäischen Bürger empfinden.
Gleichwohl wollte ich schon vor dem Redebeitrag des Kollegen Bigliardo beantragen, dass die Kommission morgen, während der Aussprache über die Lage im Nahen Osten, eine Empfehlung an alle europäischen Bürger, die keine Ämter in der UNO, der NATO oder der Europäischen Union bekleiden, einbringt, in der sie aufgefordert werden, einen von Neugier und falscher Solidarität geprägten, makabren Tourismus zu unterlassen. Wer sich in ein Gebiet begibt, in dem eindeutig Krieg herrscht, der tut das auf eigene Gefahr und kann nicht erwarten, die internationale Gemeinschaft in die Pflicht zu nehmen. Im Nahen Osten kann man auf eine derartige Präsenz verzichten: Solidarität muss in unseren Städten, in unseren Ländern und in den Parlamenten geübt werden. Zwei oder drei Delegationen von Abgeordneten der italienischen Linken wurden auf dem Flughafen von Tel Aviv zurückgewiesen: Sie sind einfach innerhalb des Flughafens herumspaziert und haben dadurch weitere Störungen verursacht und zusätzlichen Grund zur Besorgnis gegeben. Ein solches Verhalten ist meines Erachtens überflüssig. Deshalb fordere ich die Kommission auf, an die Unionsbürger die ausdrückliche Empfehlung zu richten, sich der Praktizierung eines derartigen Tourismus zu enthalten.
Helmer (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, ich möchte lediglich Herrn Schultz antworten. Er hat zwei Anmerkungen gemacht. Zunächst handelt es sich um eine politische Bemerkung zu den Überzeugungen von Frau Fontaine, die aus ihrer Rede in Lissabon hervorgingen. Sie hat dort eine Rede gehalten, in der sie den Kapitalismus mit deutlichen Worten angegriffen hat.
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)
Der Präsident. – Herr Helmer, das Thema ist nach meinem Dafürhalten ausgiebig diskutiert worden. Sie hatten bereits die Gelegenheit, Ihre Haltung darzulegen, und auch den Kollegen wurde die Möglichkeit gegeben, Kritik an bestimmten Dingen zu üben. Wir wollen hier nicht eine umfassende Diskussion über ein Thema führen, das meiner Meinung nach erschöpft ist.
Brok (PPE-DE). - Herr Präsident! Ich möchte nur eine kurze Bemerkung machen: Die Situation Helmer ist eine, der Angriff auf eine Fraktion eine andere Sache. Erstens: Wer die Bandbreite der Sozialdemokraten Europas und ihren geschichtlichen Hintergrund der letzten zehn bis fünfzehn Jahre kennt, sollte sich über solche Vielfalt nicht äußern, wie Herr Schulz es gerade getan hat. Zweitens: Über Geschmacksfragen kann man nicht streiten, und in dieser Frage sind wir wieder einig.
Doyle (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, zur Geschäftsordnung, ich melde mich zu Wort, um Sie dazu aufzufordern, sich mit den kolumbianischen Behörden in Verbindung zu setzen und sie darum zu bitten, die Lage der beiden bevollmächtigten Menschenrechtsaktivisten, die sich in der Provinz Bolívar in Kolumbien unter der Schirmherrschaft der Corporation of Professional Community Services, Sembrar, aufhalten, zu klären und ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Es handelt sich um zwei EU-Bürger. Gearóid Ó Loinsigh stammt aus Irland und Gudrun Christa Kern aus Deutschland. Sie sind bevollmächtigte Menschenrechtsaktivisten und haben sich am 13. März in diese Region begeben, um einen Termin mit dem Verwaltungsrat des Landwirtschafts- und Bergbauverbands von Süd-Bolívar wahrzunehmen. Dort trafen sie auf beachtliche Schwierigkeiten, zunächst mit der Fünften Brigade der nationalen Armee, später wurde dann ihr Hotel durchsucht. Ich möchte den Vorsitz des Parlaments darum bitten, mit den kolumbianischen Behörden Kontakt aufzunehmen und um sicheres Geleit für diese Personen zu ersuchen, damit sie den Auftrag erfüllen können, der ihnen, im Falle des Iren, von der irischen Regierung und der irischen NRO erteilt wurde, und ich bin sicher, dass dies ebenfalls für die Deutsche gilt.
McKenna (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, ich möchte mich den Worten von Herrn Doyle anschließen. Gearóid Ó Loinsigh ist ein persönlicher Freund, und ich bin mit ihm vor zwei Jahren nach Kolumbien gereist. Diese Personen, die mit einer Menschenrechtsorganisation zusammenarbeiten, wurden vom regionalen Landwirtschafts- und Bergbauverband eingeladen, um Nachforschungen über Menschenrechtsverletzungen in einem bestimmten Gebiet zu betreiben. Sobald sie das Gebiet erreichten, wurden sie von der Armee gefragt, was sie dort wollten usw. Dann wurde ihnen empfohlen, in einem bestimmten Hotel unterzukommen, von dem bekannt ist, dass es von Angehörigen der Todesschwadronen frequentiert wird. Glücklicherweise haben sie sich nicht dort eingemietet, denn in derselben Nacht um Mitternacht führten die Todesschwadronen in ebendiesem Hotel eine Razzia durch. Es ist die Pflicht des Parlaments, den kolumbianischen Behörden eine deutliche Botschaft zu übermitteln. Das Problem von Todesschwadronen und Paramilitärs und ihrer Unterstützung durch die kolumbianischen Behörden muss angesprochen werden.
Das UNO-Büro in Bogotá, das von der EU kofinanziert wird, hat um die 100mal Empfehlungen veröffentlicht, diese paramilitärischen Einheiten aufzulösen. Die kolumbianischen Behörden reagieren darauf im Grunde nur mit Lippenbekenntnissen. Die UNO und Amnesty International haben bestätigt, dass ungefähr 75-80 % der Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien auf das Konto der Paramilitärs gehen. Es ist an der Zeit, dass sich die kolumbianischen Behörden an internationale Normen halten. Das Parlament sollte unmissverständlich zu verstehen geben, dass es die Behörden zur Verantwortung zieht, wenn diesen beiden Menschenrechtsaktivisten etwas zustoßen sollte.
De Rossa (PSE). – (EN) Herr Präsident, wenn ich mich nicht irre, wurde Ihr Büro von meiner Absicht unterrichtet, die Angelegenheit des Iren Gealóid Ó Loinsigh anzusprechen, der sich derzeit auf der Flucht vor rechtsgerichteten Paramilitärs befindet. Leider entspricht es in Kolumbien zur Zeit der Realität, dass zahlreiche Menschenrechtler, und zwar sowohl EU-Bürger als auch kolumbianische Staatsbürger, von Paramilitärs und in einigen Fällen sogar von staatlichen Sicherheitskräften bedroht werden. Es wurde berichtet, dass eine junge Frau, Blanca Valencia, in das spanische Exil gehen musste, nachdem sie aufgrund ihrer Arbeit für die Menschen in Kolumbien 50 Morddrohungen erhalten hatte.
Meiner Ansicht nach sollte der Parlamentspräsident diese dringliche Angelegenheit gegenüber den kolumbianischen Behörden zur Sprache bringen und sich darum bemühen, welche Schritte wir als Parlament unternehmen können, um unseren größtmöglichen Protest zum Ausdruck zu bringen. Wir sollten überlegen, welche Maßnahmen wir zur Unterstützung unseres Protests ergreifen könnten. Es ist nicht hinzunehmen, dass kolumbianische Bürger und andere Menschen, die sich dort mit der Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen befassen, entweder ermordet werden oder unter lebensgefährlichen Bedingungen arbeiten müssen.
4. Sicherheit bei internationalen Fußballspielen
Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0047/2002) von Herrn Deprez im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Entwurf eines Beschlusses des Rates betreffend die Sicherheit bei Fußballspielen mit internationaler Dimension (12175/1/2001 – C5-0067/2002 – 2001/0824(CNS)).
Deprez (PPE-DE),Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sport im Allgemeinen und der Fußball im Besonderen nehmen einen ganz speziellen Platz in unseren Gesellschaften ein, sowohl in den realen Verhaltensweisen als auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Die Zuschauermassen, die regelmäßig zu großen Fußballspielen - vor allem denen mit internationaler Dimension - strömen, sowie die Anzahl der Fernsehzuschauer sind ganz einfach überwältigend.
Der Berufsfußball von heute ist sowohl im großen Rahmen ausgetragene sportliche Betätigung, ein großes Gesellschaftsspiel als auch ein Riesenspektakel und - so muss man zugeben - ein großes Geschäft. Leider aber ist der Fußball auch allzu oft Schauplatz von Aggressivität, Ausschreitungen, inakzeptabler Gewalt, sowohl in Bezug auf die Ethik des Sports als auch bezüglich des Respekts vor Personen und Sachen.
Kein Mitgliedstaat ist vor den Risiken von Ausschreitungen völlig sicher, auch wenn bestimmte Fußballspiele problematischer sind als andere und die Anhänger bestimmter Clubs oder Nationalmannschaften leichter kontrollierbar sind als andere. Um den Risiken der Gewalt anlässlich internationaler Wettbewerbe besser vorbeugen und sie kontrollieren zu können, hat das Königreich Belgien die Initiative ergriffen, einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu verfassen, zu der wir uns morgen zu äußern haben werden.
Dieser Vorschlag für einen Beschluss beruht auf drei Feststellungen. Gegenwärtig erleben wir eine beschleunigte Internationalisierung der Fußballspiele - verschiedene europäische Wettbewerbe, Europameisterschaften und andere Ausscheide, was durch die immer zahlreicheren Reisen der Fans eine erhöhte Gefahr von Störungen vor, während und nach den Spielen mit sich bringt.
Zweitens: Um Ausschreitungen zu verhindern und die Aufrechterhaltung der Ordnung anlässlich der internationalen Fußballspiele zu gewährleisten, ist es von wesentlicher Bedeutung, über ein organisiertes und leistungsfähiges System des Informationsaustauschs über Risiken, die bestimmte Wettkämpfe generell und speziell einige Kategorien von Anhängern darstellen, die zu diesen Wettkämpfen reisen - zu verfügen und dementsprechend die Koordinierung zwischen den für die Sicherheit zuständigen Dienststellen zu verbessern. Das derzeitige auf der Grundlage unverbindlicher Vereinbarungen und von Ad-hoc-Kontakten anlässlich der einzelnen Spiele beruhende System der Zusammenarbeit zwischen den Polizeikräften hat zugegebenermaßen seine Schwäche, wenn nicht sogar seine Ineffizienz, bewiesen. Es bietet weder die gewünschte Zuverlässigkeit noch Schnelligkeit und Präzision.
Um diese Situation zu bewältigen, wird in dem Entwurf eines Beschlusses formal vorgeschlagen, in jedem Mitgliedstaat die Einrichtung oder Benennung einer nationalen Fußballinformationsstelle der Polizei verbindlich vorzuschreiben; diese soll die einzige, direkte und zentrale Kontaktstelle zwischen den Behörden und den Polizeidienststellen der von der Organisation eines internationalen Fußballspiels oder eines internationalen Wettbewerbs betroffenen Mitgliedstaaten sein. Jede nationale Fußballinformationsstelle muss demzufolge die erforderliche Ausstattung und qualifiziertes Personal erhalten. Selbstverständlich ist der operationelle Aufwand in Finnland, Österreich, Frankreich, Deutschland, im Vereinigten Königreich oder in den Niederlanden jeweils unterschiedlich. Folglich müssen die so errichteten oder benannten nationalen Dienststellen die Funktion einer Art Netzwerks für den Informationsaustausch wahrnehmen, der sowohl Angaben allgemeiner Art - Anzahl der reisenden Fans, Risikogruppen, harte Kerne - als auch personenbezogene Daten, d. h. über Personen, die ein besonderes Risiko für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, betrifft.
Mit der Annahme des vorgeschlagenen Berichts bekundete der Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten seine Zustimmung zu den Hauptlinien dieses Vorschlags für einen Beschluss des Rates. Darüber hinaus wurden 19 Änderungsanträge angenommen, die alle zum Ziel haben, den operationellen Charakter des Netzwerks zu verstärken oder, Frau Buitenweg, im Zusammenhang mit dem Austausch personenbezogener Daten einen höheren Schutz der Bürger zu gewährleisten.
Unser Plenum wird mit der Annahme des Berichts seinen Willen deutlich machen, das Fußballrowdytum wirksam zu bekämpfen, und damit zugleich den professionellen Fußball darin unterstützen, seine vorrangige Berufung auszuüben, nämlich begeisterten Anhängern ein qualitativ hochwertiges Spiel zu bieten, ohne einigen Rowdys zu erlauben, die Stadien oder Städte, in denen sie zu Gast sind, in Übungsstätten für Vandalen oder Kampfplätze für rivalisierende Banden zu verwandeln.
VORSITZ: FRAU CEDERSCHIÖLD Vizepräsidentin
Sanders-ten Holte (ELDR), Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport. – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich Herrn Deprez zu seinem Bericht herzlich beglückwünschen. Seine Aufgabe war insofern nicht einfach, als der Rat die Fassung seines eigenen Textes ständig geändert hat. Gleichwohl ist es ihm gelungen, einen fundierten Bericht über dieses wichtige, für die Bürger hoch sensible Thema zu erstellen.
Soweit es um einen regelmäßigen Informationsaustausch und die bessere Koordinierung zwischen den für die Sicherheit bei Fußballspielen zuständigen Dienststellen geht, stimme ich seinem Vorschlag uneingeschränkt zu. Zweifellos wird es der Effizienz zuträglich sein, wenn in jedem Mitgliedstaat ein nationales Informationszentrum eingerichtet wird, das als einzige, direkte und zentrale Kontaktstelle für alle Beteiligten fungiert. Eine solche Einrichtung ist dringend notwendig. In den Niederlanden beispielsweise funktioniert dieses System hervorragend.
Allerdings möchte ich warnend darauf hinweisen, dass die Privatsphäre und die persönlichen Rechte der einzelnen Fans nicht verletzt werden dürfen. Artikel 4 Absatz 3 ist von entscheidender Wichtigkeit. Die Erhebung, der Austausch und die Verarbeitung personenbezogener Daten müssen auf der Grundlage nationaler und internationaler Vorschriften erfolgen. Maßnahmen gegen tatsächliche Gewalt in Verbindung mit dem Fußball fallen in den Bereich der Strafjustiz und nicht in die Verantwortung von Sportverbänden, die Fußballspiele veranstalten.
Zur Bekämpfung des Fußballrowdytums ist jedoch nicht nur ein wirksameres Vorgehen der Polizei erforderlich. Für weitaus wichtiger halte ich es, dass die Fans ihre Denkweise ändern. Sport und sowohl Profi- als auch Amateurfußball erfüllen eine wichtige soziale Funktion. Sachverständigen zufolge geht es bei Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit dem Fußball unter anderem um männliches Imponiergehabe und Revierverhalten. Diese Haltung muss sich ändern, und den Klubs, den Fanvereinen sowie den Spielern selbst obliegt dabei eine wesentliche Aufgabe. Auch der UEFA kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Aufgrund ihrer engen Beziehungen zu den nationalen Fußballinstanzen und ihrer reichen Erfahrungen bei der Veranstaltung von Fußballspielen weiß sie am besten, welche Probleme auftreten können. Und ich möchte sie zur Zusammenarbeit auffordern. Ebenso möchte ich die nationalen Informationsstellen dazu ermuntern, Sportklubs, Fanvereine und die UEFA intensiv in ihre Aktivitäten einzubeziehen, um sie im Hinblick auf mehr Sicherheit bei Fußballspielen mit internationaler Dimension so erfolgreich und so effizient wie möglich durchführen zu können.
McCarthy (PSE). – (EN) Herr Präsident, zunächst möchte ich im Namen von Herrn Cashman, der Schattenberichterstatter der Sozialdemokratischen Fraktion ist und heute Abend nicht anwesend sein kann, auf den Bericht eingehen. Er möchte das Haus darüber in Kenntnis setzen, dass die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas diesen Bericht und die darin enthaltenen Maßnahmen zur Verhinderung von Rowdytum und organisierten Schlägereien bei Spielen begrüßt. Wir werden jedoch kontrollieren müssen, wie diese Überwachungszentren ihren Aufgaben gerecht werden, um zu gewährleisten, dass sich die Fußballwelt am Informationsaustausch beteiligt. Das wichtigste Erfordernis ist die Sicherstellung angemessener Mittel sowohl in finanzieller als auch in personeller Hinsicht. Es wäre falsch, Erwartungen auf einem Niveau zu wecken, das nicht erreicht werden kann. Natürlich können wir etwas gegen das Rowdytum unternehmen. Die Vorschläge deuten darauf hin, dass wir über den nötigen Willen verfügen, uns dieser Aufgabe zu stellen, doch jetzt müssen die Mittel folgen.
Ich möchte mich nun persönlich zu der Debatte äußern. Auch ich unterstütze den Bericht von Herrn Deprez und die darin enthaltenen Änderungsanträge, insbesondere Änderungsantrag 10, in dem eine engere Zusammenarbeit und ein organisierter Informationsaustausch gefordert werden. Wenn das europäische Netz nationaler Fußballinformationsstellen wirksame Arbeit leisten soll, müssen wir uns mit den derzeitigen Schwächen des Systems für den Informationsaustausch und Ad-Hoc-Kontakte befassen.
Am Freitag habe ich der mit der Erkenntnisgewinnung im Bereich Fußball befassten Stelle des Polizeidienstes für den Großraum Manchester einen Besuch abgestattet. Bedauerlicherweise verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen und Fachwissen, was den Umgang mit Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit Fußballspielen in meiner Stadt betrifft. Der stellvertretende Polizeipräsident für den Großraum Manchester hat diesen Bericht gelesen, und er begrüßt die Initiative vor dem Hintergrund von, wie er es nennt, unterschiedlichen Standards für den Umgang mit z. B. Auswärtsspielen von Manchester United und Auswärtsspielen von England. Am Freitag hat sich die Einheit auf wichtige Spiele am Samstag vorbereitet. Bei dem einen handelte es sich um Oldham gegen Stoke City: bei der letzten Begegnung der beiden Mannschaften waren bekannte Hooligans durch die Stadt gezogen, hatten Sachbeschädigungen begangen und Personen angegriffen. Im Vereinigten Königreich gibt es sehr wirkungsvolle Fußballgesetze, um mit dem Hooligan-Problem fertig zu werden. So können wir Ortsverbote aussprechen; dementsprechend wurden hundert Fans, die in Oldham ankamen, sofort festgenommen, weil ihnen der Besuch von Fußballspielen verboten worden war. Diese Verbotsanordnungen gelten auch für internationale Spiele.
Die Polizeidienststelle verfügt über eine umfangreiche Datenbank der so genannten „Fußball-Prominenz“, die zur Aktualisierung und Registrierung von Fällen modernste Digitalbildtechnik nutzt. Ich will Ihnen sagen, in welchen Bereichen das EU-System zum Informationsaustausch nach Ansicht der Einheit Verbesserungen vornehmen muss: im Juni 2000 wurden 150 Fans über Charleroi des Landes verwiesen. In Manchester kamen jedoch auch belgische Staatsangehörige an, von denen einige womöglich nicht einmal am Rowdytum beteiligt gewesen waren. Festnehmen und Ausweisen ohne gleichzeitige strafrechtliche Verfolgung ist keine Hilfe für die Bekämpfung des Rowdytums durch das Informationsnetz. Daraufhin wurden der Polizeidienststelle eine Liste und ein Bericht über die ausgewiesenen Personen übermittelt: so weit ganz hilfreich, der Bericht enthielt jedoch keinerlei Informationen. Die Beamten konnten ihn nicht lesen, da er nicht in Englisch verfasst war, und sie konnten keine Maßnahmen ergreifen, da die Informationen kein weiteres Vorgehen aufgrund einer Strafverfolgung oder Verurteilung ermöglichten. Während der Europameisterschaften '96 kamen deutsche Fans in Manchester an. Aufgrund der deutschen Gesetze zum Datenschutz und zur Achtung der Privatsphäre konnten keine Listen bekannter Hooligans an die Sicherheitskräfte vor Ort übermittelt werden, den Beamten der Einheit standen demnach keine Information in zugänglichem Format zur Verfügung, um gegen die Hooligans vorzugehen. Hier liegt also ein Problem vor, Herr Kommissar, das dazu führt, dass wir unsere Informationsformate standardisieren und gleichzeitig anerkennen müssen, dass es innerhalb der EU unterschiedliche Gewohnheiten gibt, was das Vorgehen der Polizei und die Informationserfassung betrifft. Vielleicht sollte wir eine Art Informationsprotokoll in Erwägung ziehen. Diese Idee wurde von den Beamten der mit der Erkenntnisgewinnung befassten Stelle vorgebracht.
Angesichts von Rowdytum müssen wir agieren und nicht reagieren. Hinsichtlich der Kostenfrage, zu der ein Änderungsantrag von Frau Sanders-Ten Holte vorliegt, wäre es ohne Zweifel von Nutzen, eine Studie darüber durchzuführen, ob die Vereine für die Polizeiarbeit zum Rowdytum mehr bezahlen sollten. Es stellt sich jedoch die Frage, wer die Kosten dafür trägt, wenn Fußballhooligans auch im Anschluss an die Spiele in den Städten ihr Unwesen treiben.
Im Jahre 2004 werden wir Gastgeber des Endspiels der Europäischen Meisterschaften in Old Trafford in Manchester sein. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen muss der Schutz der gesetzestreuen Fans und die Bekämpfung der Hooligans stehen, die dem Spiel schaden. Wir benötigen einen praktischen, aktiven Ansatz für den Informationsaustausch der nationalen Überwachungszentren. Ihre Existenz allein bietet keine Garantie für das Ende von Fußballrowdytum.
De Clercq (ELDR). – (NL) Der Vorschlag, ein europäisches Netz ständiger nationaler Fußballinformationsstellen einzurichten, das heißt eine optimale Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei internationalen Fußballspielen zu erreichen, geht auf eine Initiative des Königreichs Belgien zurück, die auf den bei der EURO 2000 – der, wie Sie wissen, im Juni 2000 von den Niederlanden und Belgien gemeinsam ausgerichteten Fußball-Europameisterschaft – gesammelten Erfahrungen beruht. Der Vorschlag ist begrüßenswert, es liegt ein hervorragender Bericht dazu vor, und meiner Meinung nach handelt es sich um eine ausgezeichnete Initiative. Ich möchte lediglich zwei Bemerkungen vorbringen.
Erstens: Der Vorschlag gilt selbstverständlich nur für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wie aber verhält es sich mit den Drittländern, von denen zahlreiche Klubs ebenfalls an internationalen Wettbewerben teilnehmen? Die Türkei, Rumänien und Kroatien spielen auch gegen Mannschaften der EU-Mitgliedstaaten. Die beitrittswilligen Länder, so werden Sie entgegnen, müssen selbstredend den acquis communautaire übernehmen. Das ist richtig. Diese Übernahme erfolgt jedoch nicht heute und auch nicht morgen. In einigen dieser Länder ist dies frühestens im Jahr 2004 möglich. Und dann steht immer noch die Frage im Raum, wie mit den übrigen Ländern, die keine Beitrittskandidaten sind, verfahren werden soll. Vielleicht kann in Zusammenarbeit mit der UEFA und den nationalen Fußballvereinen eine Regelung getroffen werden.
Zweitens: Die Klubs und die Fanvereine müssen stärker eingebunden werden und enger zusammenarbeiten, um das Klima zu verbessern und die Qualität zu optimieren. Auf dieses Ziel sollten wir hinarbeiten.
Sörensen (Verts/ALE). – (NL) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Große Fußballspiele mit internationaler Dimension sind für die Fans ein Höhepunkt, für die Ordnungshüter und lokalen Behörden häufig ein kostspieliger Albtraum, und den Anwohnern von Sportstadien bringen sie oftmals Ärger und bereiten ihnen erheblichen Verdruss, weil beispielsweise ihre Vorgärten, Autos und Terrassen zerstört werden.
Die primäre Zielgruppe des vorliegenden Ratsbeschlusses ist ein harter Kern, der bisher die Schwächen des derzeitigen Systems des Informationsaustauschs zwischen den zuständigen Polizeidienststellen ausnutzen konnte. Eine effiziente Koordinierung des Datenaustauschs stellt mithin keinen unnötigen Luxus dar. Selbstverständlich geht es hier in erster Linie um ein präventives Instrument, das eine fundierte Risikoeinschätzung ermöglichen soll.
Der Bericht von Herrn Deprez ist im Übrigen ganz exzellent. Der Berichterstatter vermochte den ursprünglichen Text unter anderem dadurch klarer und präziser zu fassen, dass er der Zeit vor und nach Wettkämpfen größere Aufmerksamkeit geschenkt hat.
Ein einwandfrei funktionierendes Netz von „Fußball“-Informationsstellen muss die Teams gezielt und effizient einsetzen können. Internationale Fußballwettkämpfe bedeuten für die betroffenen Polizeidienststellen einen enormen Aufwand an Energie und entsprechenden Mitteln mit der daraus resultierenden Gefahr, dass andere Aufgaben weniger sorgfältig durchgeführt werden.
Die entscheidende Frage bei einem derartigen Instrumentarium lautet jedoch, wie die Überwachung selbst überwacht werden kann. Ein erster, gleichsam selbstverständlicher Schritt bestünde darin, die betreffenden Personen davon in Kenntnis zu setzen, dass sie in einer solchen Datenbank erfasst werden, und ihnen darin Einsicht zu gewähren. Dagegen ließe sich zwar einwenden, dadurch werde die Kontrollaufgabe der Polizeidienststellen behindert und den ins Visier genommenen Personen ein taktischer Vorteil verschafft, doch dies hieße, die Realität zu verkennen.
Es geht nicht nur um ein verbürgtes Recht zu wissen, ob man nun in einer Datenbank erfasst ist, sondern gleichermaßen um eine eindeutige Warnung sowie um eine Abschreckungswirkung.
Schröder, Ilka (GUE/NGL). - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt kann ich mich nur wenig für couch potatoesbegeistern, die vor der Glotze sitzen oder im Fußballstadion neunzig Minuten lang einem kleinen runden Lederding und knapp zwei Dutzend Trikotträgern zugucken, und sich zwischendurch mal grölend begeistert, mal händeringend erschüttert von ihren Plätzen bewegen.
Aber darum geht es hier ja gar nicht, denn der Grundrechtsschutz - und der ist meines Erachtens mit dieser Vorlage bedroht - macht nur dann Sinn, wenn er auf alle Menschen in einem Staat Anwendung findet, und nicht nur auf die, deren Taten und Gedanken staatlicherseits gutgeheißen werden.
In dem so genannten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Recht zielt der Bericht Deprez auf die konkrete Sammlung von mehr Informationen über Fußballhooligans ab. In der Diskussion um die Vorlage wurde vom Berichterstatter immer wieder bestritten, dass es sich hier langfristig um Ausreiseverbote, präventive Inhaftierungen und um die Verletzung von Grundrechten handelt, da ja außer dem Sammeln von Daten keinerlei Maßnahmen vorgesehen sind.
Ich greife auf ein Beispiel aus dem Land, in dem ich gewählt wurde, zurück, um zu verdeutlichen, dass es meiner Meinung nach langfristig überhaupt nicht dabei bleiben wird, dass nur Daten gesammelt werden. In der BRD hat es z. B. eine juristische Vorlage gegeben, nach der die Ausreise für mutmaßlich gewaltbereite Hooligans beschränkt werden kann. Vor einem Jahr ist das jedoch nicht auf Hooligans angewendet worden, sondern auf demonstrationsbereite Leute, die nach Genua reisen wollten! Einige, die diesem Gesetz ursprünglich zugestimmt haben, haben dann über die Medien gesagt, dass sie das ja gar nicht wollten. Sie hätten dem Gesetz damals nur zugestimmt, da sie annahmen, dass es wirklich nur für Fußballhooligans gilt, und nicht für Leute, die politisch ihre Meinung äußern wollen.
Ich finde, daran sieht man ganz gut, was mit solchen Vorlagen passieren kann. Es würde mich wundern, wenn es hier nur um die Sammlung von Daten geht. Denn wozu ist eine Datensammlung da, wenn man damit nachher gar nichts tut? Das politische Manöver, das dahinter steckt, ist sehr leicht zu durchschauen. Mit den Hooligans hat man wieder eine Zielgruppe gefunden, die aus bürgerlicher Sicht gut geeignet ist, um polizeiliche Maßnahmen zu legitimieren, und damit werden dann Maßnahmen begründet, die sehr wohl den Grundrechtsschutz einschränken und dann auf andere Personen ausgeweitet werden. Langfristig heißt das also, dass es nicht beim Datensammeln bleiben wird, sondern dass Ausreisebeschränkungen, präventive Inhaftierungen usw. sehr wohl Eingang in diese EU-Festungspolitik finden werden und dass dies auch auf andere Personenkreise Anwendung finden wird.
Wenn Sie das gutheißen wollen, wenn das Ihr Verständnis vom Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist, dann sollten Sie in der Tat dem Bericht Deprez zustimmen.
Karamanou (PSE). – (EL) Herr Präsident, die Initiative des Rates und der Bericht von Herrn Deprez füllen eine beträchtliche Lücke hinsichtlich der Verhinderung und Eindämmung des Fußballrowdytums, das in den letzten Jahren auch deshalb alarmierende Ausmaße angenommen hat, weil die Mitgliedstaaten keine wirksamen Maßnahmen zu ergreifen in der Lage waren.
Zweifellos stellen die Kommerzialisierung des Fußballs und das Profitstreben elementare Ursachen für die gewalttätigen Zwischenfälle in den Fußballstadien dar. Die Ausschreitungen werden nicht so sehr von wilden Haufen aufgeputschter Fans provoziert, als vielmehr von organisierten Banden, die den Fanatismus und die Gewalt für ihre konkreten rechtswidrigen Ziele nutzen, die nichts mehr mit dem Geist des Sports zu tun haben. Gewisse Leute haben nämlich erkannt, dass sich Gewalt bei Fußballspielen verkaufen, sich daraus Profit schlagen lässt. Es handelt sich um organisierte und zielgerichtete Gewalt, wobei häufig Delikte wie Rauschgifthandel und Geldwäsche, die unter das gemeine Strafrecht fallen, unter dem Deckmantel des Sports vertuscht werden, wie es die britische Studie gezeigt hat.
Die verschiedenen Gruppierungen der Fußballhooligans haben besonders in den letzten Jahren in zunehmendem Maße die neuen Technologien, die Mobiltelefone und das Internet genutzt, um ihre Aktivitäten besser koordinieren und somit die Polizei in die Irre zu führen zu können. Daher halte ich die Einrichtung eines Netzes nationaler Fußballinformationsstellen und die Verstärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zwischen den 15 Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Gewalt in Fußballstadien für unabdingbare Voraussetzungen, um in Europa einen Raum der Freiheit und der Sicherheit zu schaffen.
Von entscheidender Bedeutung ist hierbei auch die Rolle der Sportverbände, die sich von dem Fußballrowdytum distanzieren und es sich zur Aufgabe machen müssen, ihren Fans die Ideale des edlen Wettstreits, der Zusammenarbeit, des Dialogs, des gegenseitigen Respekts und des friedlichen Miteinander nahe zu bringen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Olympischen Spiele 2004 in Athen eine exzellente Gelegenheit bieten, den olympischen Geist und die Ideale der olympischen Waffenruhe und des Friedens wiederzubeleben und Alternativen aufzuzeigen, wie der Logik und der Kultur der Gewalt begegnet werden kann.
MacCormick (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, auch ich möchte Herrn Deprez und natürlich dem belgischen Staat meinen Dank für diesen hervorragenden Bericht und diese exzellente Initiative aussprechen. Es stimmt, das die Geißel der Gewalt, oftmals der organisierten Gewalt, den internationalen Sport und insbesondere den internationalen Fußball schon viel zu lange heimsucht. Wir erteilen Initiativen, die auf eine Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der einzelnen Mitgliedstaaten abzielen, unsere uneingeschränkte Unterstützung. Sie sind ein wichtiges Instrument im Kampf für einen sauberen Sport, der seinen Namen verdient.
Wir möchten eine kleine, aber bedeutsame Änderung des Textes anregen. Der vorgeschlagene Beschluss ist in einer Hinsicht unrichtig, denn er scheint davon auszugehen, dass jeder Mitgliedstaat von nur einer Nationalmannschaft repräsentiert wird. Dies ist, wie Sie wissen, nicht der Fall. Mein eigenes Land beispielsweise wird von einer unabhängigen schottischen Mannschaft vertreten, obwohl Schottland, im Moment jedenfalls, kein eigenständiger Mitgliedstaat ist. Wir verfügen über eine lange Fußballtradition, und so verwundert es nicht, dass das erste internationale Fußballspiel der Weltgeschichte im Jahre 1872 zwischen Schottland und England ausgetragen wurde. Schottische Fans – die so genannte „Tartan Army“, die zwar Schottenröcke, also tartans, trägt, aber keine Armee ist – haben seit einigen Jahren bereits einen beispiellosen Ruf für ihr gutes Benehmen und ihren Humor.
Aus diesem Grunde habe ich gemeinsam mit meinen EFA-Kollegen drei Änderungsanträge zum Ratstext vorgelegt. Sie führen nicht zu einer inhaltlichen Änderung, machen jedoch auf die unterschiedliche fußballerische und natürlich auch rechtliche Geschichte von Schottland, Wales, Nordirland und England aufmerksam. Sprechen Sie nicht von einer Nationalmannschaft, sondern von Nationalmannschaften. Wie ich sehe, akzeptiert Herr Deprez diesen Hinweis, und ich bin ihm dafür ausgesprochen dankbar.
Buitenweg (Verts/ALE). – (NL) Frau Präsidentin! Drei Redner der Verts/ALE-Fraktion, das ist etwas ungewöhnlich, verdeutlicht meines Erachtens aber zwei Tatsachen. Erstens, dass wir im Unterschied zu Frau Ilka Schröder durchaus aufmerksam zusehen, wenn 22 Männer in Shorts einem Ball hinterherrennen. Und zweitens, dass unsere Fraktion auch die Probleme im Zusammenhang mit solchen Wettkämpfen ernsthaft angehen möchte.
Wie bereits meine Kollegin möchte auch ich Sie noch auf einen Änderungsantrag aufmerksam machen in der Hoffnung, Sie werden ihn unterstützen. In diesem Änderungsantrag wird gefordert, im Falle der Speicherung von Daten betreffend Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellen, müssten diese Personen davon in Kenntnis gesetzt werden, dass ihre Daten erfasst sind. Hier haben wir es mit einer anderen Situation zu tun als beispielsweise bei Kriminellen, die verständlicherweise nicht wissen sollten, dass sie observiert werden, da die Ermittlungen ja noch im Gange sind. Bei den Personen im vorliegenden Fall, die wissen, dass sie überwacht werden, wird jedoch eine erhebliche Präventivwirkung erzielt. Es besteht also nicht nur die Möglichkeit, die Daten zu Unrecht erfasster Personen wieder zu löschen, sondern es wird auch eine wesentliche Prävention bewirkt. Die Leute, die sich beobachtet wissen, werden es sich vor einem erneuten Fehlverhalten doch reiflich überlegen. Hoffentlich werden Sie Änderungsantrag 22 noch Ihre Zustimmung geben können.
Vitorino,Kommission. – (PT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Kommission sieht diese Initiative zum Fußballrowdytum als wichtige Initiative an, die in gewisser Weise den fortgeschrittenen Stand der auf diesem Gebiet bereits bestehenden Zusammenarbeit verdeutlicht. Im Übrigen kann ich sagen, dass dieses Beispiel auch als Anregung für andere Bereiche dienen wird. Die Initiative Belgiens basiert auf einer gründlichen Auswertung der Fußball-Europameisterschaft 2000, die ja auch vom OISIN-Programm der Kommission unterstützt und finanziert wurde und bei der die Kommission mitwirkte. Unserer Ansicht nach können die Einrichtung nationaler Fußballinformationsstellen und deren enge Zusammenarbeit ein wirksames Mittel zur Prävention und Bekämpfung von Erscheinungsformen des Fußballrowdytums sein.
Das zentrale Ziel besteht darin, dass die Mitgliedstaaten Informationen über Fangruppen der Fußballmannschaften und über ihre Reisen in andere Länder austauschen können. Darüber hinaus sollen Informationen über die Einstufung dieser Gruppen als friedliche oder gewaltbereite Gruppen ausgetauscht werden können. Dieser Informationsaustausch soll Ländern, die Fußballspiele organisieren, helfen, eventuellen gewalttätigen Manifestationen vorzubeugen und die Sicherheit all derer zu gewährleisten, die diesen Sport mögen und sich als Zuschauer der Fußballspiele friedlich verhalten wollen.
Der innovative Aspekt dieses Beschlusses besteht darin, dass nicht nur die Weiterführung des bereits bestehenden Informationsaustausches möglich ist, sondern dass er rechtsverbindlich ist, d. h. er ist ein Schritt zur Stärkung der Rechtssicherheit bei der Verarbeitung dieser Informationen. Da es um den Austausch personenbezogener Daten geht, muss bei ihrer Verarbeitung und ihrem Schutz sorgfältig vorgegangen werden, wobei vor allem zu beachten ist, dass bei diesen Informationsaustauschen nicht nur die Vorschriften des zum Schutz der Privatsphäre geltenden internationalen Rechts gelten, sondern nach Auffassung der Kommission müssen wir diesen Informationsaustausch auch in ein Rechtsinstrument einbinden, das den Schutz personenbezogener Daten in allen mit dem dritten Pfeiler im Zusammenhang stehenden Fragen, d. h. bei allen Fragen der justiziellen Zusammenarbeit regelt.
Abschließend danke ich dem Herrn Abgeordneten Deprez für den sportlichen Geist, mit dem er sich diesem Bericht gewidmet hat. Mein ganz besonderer Dank gilt dem Herrn Abgeordneten McCormick für die historische Information, dass das erste Fußballspiel 1872 zwischen Schottland und England stattgefunden hat, obwohl er uns leider nicht gesagt hat, wer gewonnen hat ...
Die Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kommissar Vitorino.
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.
5. Anlaufstellen für die Ermittlung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen
Die Präsidentin. - Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0036/2002) von Herrn Kirkhope im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über die Initiative des Königreichs der Niederlande im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Rates zur Einrichtung eines europäischen Netzes von Anlaufstellen betreffend Personen, die für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich sind (11658/2001 - C5-0499/2001 - 2001/0826 (CNS)).
Kirkhope (PPE-DE), Berichterstatter. – (EN) Frau Präsidenten, im Anschluss an den hervorragenden Bericht von Herrn Deprez erscheint es mir ausgesprochen tragisch, dass ich in diesem Haus Angelegenheiten zur Sprache bringen muss, die im 21. Jahrhundert eigentlich nicht mehr Gegenstand unserer Debatten, ja erst recht nicht unserer Tätigkeit sein dürften: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Vor nur wenigen Jahren war ich als britischer Justizminister für die erforderlichen Mechanismen im Umgang mit den Kriegsverbrechern einer vergangenen Ära zuständig. Es ist daher besonders traurig, dass es nach wie vor zahlreiche üble Menschen auf dieser Welt gibt, die ein Verhalten an den Tag legen, das für alle anständigen Menschen, die, wie auch ich, an Demokratie und individuelle Freiheit glauben, völlig inakzeptabel ist.
Ich möchte ein paar Anmerkungen zu diesem Bericht machen, weil einige darauf hingewiesen haben, dass es nicht notwendig sei, in Europa für derartige Fälle über ein Netz von Anlaufstellen zu verfügen, und dass bereits eine umfangreiche Zusammenarbeit z. B. auf Ebene der Polizei und der Justizministerien erfolge. Leider ist dies nicht der Fall. Obwohl wir die Satzung des Internationalen Strafgerichtshof im Juli 1998 verabschiedet haben, ist dies letzten Endes eine Angelegenheit, die nach wie vor hauptsächlich in die Zuständigkeit der nationalen Regierungen und der einzelstaatlichen Strafgerichtsbarkeit fällt. Die Zusammenarbeit zwischen einzelstaatlichen Regierungen und nationalen Polizeibehörden ist beispielsweise unabdingbar, um unverantwortlich handelnde Personen zur Rechenschaft zu ziehen, mit denen wir uns aufgrund des internationalen und abscheulichen Charakters ihrer Verbrechen beschäftigen müssen.
Ich erinnere mich, dass ich mich als Minister mit meinem polnischen Gegenpart, Herrn Miller – der mittlerweile übrigens polnischer Ministerpräsident ist –, über bestimmte Kriegsverbrecher unterhalten habe. Obwohl Polen zurzeit kein Mitglied der EU ist, es aber so schnell wie möglich werden möchte, lag auf der Hand, dass es noch umfangreicher Anstrengungen bedurfte, um eine bessere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Strafverfolgungsbehörden zu erzielen.
Eine der Möglichkeiten besteht, wie auch in meinem Bericht vorgeschlagen, darin, Anlaufstellen einzurichten, die in den einzelnen Nationalstaaten leicht zu finden sind. So geht z. B. aus einem von uns vorgelegten Änderungsantrag deutlich hervor, dass dies unserer Meinung nach kein vager und in der Zukunft näher zu definierender Vorschlag sein sollte, sondern die Anlaufstellen ganz klar in den Polizei- oder Justizbehörden der Mitgliedstaaten angesiedelt sein müssen. Dies ist der erste Punkt.
Zudem ist es, wie auch in der vorangehenden Debatte festgestellt wurde, von großer Bedeutung, dass wir uns mit den neuesten Methoden vertraut machen und ihre Koordinierung sicherstellen, um die erforderlichen Strafverfolgungen und Verurteilungen herbeizuführen. Die Herausgabe von Daten erhält beispielsweise einen besonderen Stellenwert. So wurden Bedenken bezüglich der Privatsphäre und der Rechte von Angeklagten laut, die sich auf die Vervielfachung bzw. einen anders gearteten Umgang mit Daten bezogen. Ich strebe in diesem Bericht Konsequenz an. Und ich bin sicher, dass mir Herr Vitorino zustimmen würde, wenn ich sage, dass wir uns bei unserer Zusammenarbeit um mehr Konsequenz bemühen müssen. Ich bin nicht mit allem einverstanden, was auf europäischer Ebene geschieht, doch hier befinden wir uns in einer Situation, in der ein deutliches Erfordernis nach Zusammenarbeit in einem Bereich besteht, in dem wir einen von Konsequenz geleiteten Ansatz verfolgen. Zudem müssen wir Systeme schaffen, die leicht zu erkennen sind und problemlos von einem Nationalstaat auf den anderen übertragen werden können.
Zusammenarbeit ist der Schlüssel zum Erfolg. Sie ist der Schlüssel zum Erfolg in den von Herrn Deprez angesprochenen Bereichen. Sie ist der Schlüssel zum Erfolg in den von mir vorgeschlagenen Bereichen. Diese Notwendigkeit wird in meinem Bericht hervorgehoben, und er bringt insbesondere zum Ausdruck, dass wir während der unterschiedlichen Etappen des europäischen Einigungswerks immer danach gestrebt haben, gemeinsam gegen verantwortungslose Menschen vorzugehen, die es leider immer noch auf diesem Planeten gibt.
Keßler (PSE). - Frau Präsidentin, die vorliegende niederländische Initiative ist grundsätzlich zu begrüßen. Eine solche Initiative für eine europäische Zusammenarbeit zur effektiveren Verbrechensverfolgung ist zu unterstützen, insbesondere dann, wenn es um so verabscheuungswürdige Taten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen geht.
Mein Ziel war es, die Initiative hinsichtlich des Verfahrens des Informationsaustauschs unter den Anlaufstellen so einfach wie möglich zu halten. Diese Absicht wird auch von deutscher und niederländischer Ratsseite unterstützt. Insofern hätte ich es für richtig erachtet, in Artikel 2 Absatz 2 auf das aktuell geltende Rechtshilferecht zwischen den Mitgliedstaaten zu verweisen, das in bi- und multilateralen Verträgen niedergelegt ist. Entgegen der Meinung des Berichterstatters existiert auch tatsächlich zwischen allen Mitgliedstaaten ein solches Abkommen, nämlich jenes, das vom Europarat am 20. April 1959 verabschiedet wurde. Darüber hinaus gibt es ein neues, aktuelleren Gegebenheiten angepasstes Rechtshilfeabkommen vom Mai 2000, das nur noch nicht von allen Mitgliedstaaten ratifiziert ist. Dieses neue Rechtshilfeabkommen würde bereits eine deutliche Vereinfachung darstellen, was also die Schaffung eines neuen Verfahrens überflüssig gemacht hätte. Nun war zwar der Berichterstatter mit dem Verweis auf die bestehenden Abkommen einverstanden, wollte jedoch die Streichung des neu einzuführenden Verfahrens in den Artikeln 3 bis 6 nicht unterstützen.
Da ich nicht das Risiko eingehen wollte, dass der Ausschuss einen solch widersprüchlichen Bericht verabschiedet, habe ich letztlich davon abgesehen, die vorgenannten Änderungsanträge einzureichen. Meine starken Bedenken bestehen jedoch weiterhin. Ebenso möchte ich aber betonen, dass ich die Schaffung eines europäischen Netzes von Anlaufstellen für außerordentlich wichtig erachte. Ich hoffe auch, dass der Erfolg dieses Netzes und dieser wichtigen Initiative nicht durch Verfahrensauseinandersetzungen beeinträchtigt wird.
Ich gratuliere Herrn Kirkhope zu seinem Bericht.
McKenna (Verts/ALE). – (EN) Frau Präsidentin, meine Fraktion kann den Bericht Kirkhope nur befürworten. Er ist sehr wichtig, weil er den Geist der niederländischen Initiative unangetastet lässt, und wir werden dafür stimmen.
Die Einrichtung von Netzwerken oder Anlaufstellen für Kriegsverbrechen in allen Mitgliedstaaten ist von großer Bedeutung. Doch es muss auch Kontakte zu den Polizei- und Justizbehörden geben, um die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Kriegsverbrechen zu ermöglichen. Dies wird am Beispiel der gegenwärtigen Entwicklungen im Völkerrecht und vor allem angesichts des Erfolgs des UN-Tribunals zum ehemaligen Jugoslawien bzw. zu Ruanda deutlich, die Personen ausfindig machen und strafrechtlich verfolgen, die Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord begangen haben. Dieses Vorgehen erfährt mehr öffentliches Interesse und Unterstützung denn je zuvor.
Es gibt Fälle, in denen Personen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, mehr oder weniger unbestraft entkommen sind – z. B. im Falle Pinochets –, und es gibt andere Fälle, in denen bei Kriegsverbrechen und schwer wiegenden internationalen Menschenrechtsverletzungen zunächst weggeschaut wird, bis sich die Gelegenheit bietet, in der ein Vorgehen politisch korrekt ist. Wir müssen diese Verbrechen von Anfang an bekämpfen. Es ist wichtig, dass dieser Bericht nicht darauf abzielt, eine zentrale Koordinierungsabteilung einzurichten. Im Grunde überlässt die Initiative die Umsetzung den Mitgliedstaaten, die daraufhin darüber informieren müssen, welche Stellen sie eingerichtet haben. Aufmerksamkeit erfährt durch die Initiative auch eines der wichtigsten Probleme, nämlich der Datenschutz, da sich dieses Problem aus der Übermittlung von Daten und Informationen ergeben kann. Wir dürfen zudem niemals vergessen, dass Datenschutz ein überaus wichtiges Thema ist und von keiner dieser Debatten ausgeschlossen werden sollte.
Vitorino,Kommission. – (PT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Kommission begrüßt den niederländischen Vorschlag zur Einrichtung dieser Anlaufstellen für die Ermittlung von Völkermord, denn unserer Ansicht nach ist das ein vernünftiger Vorschlag, der auf eine einfache und nicht aufwendige Struktur abzielt. Dieser Vorschlag berührt nicht die bestehenden juristischen Rechtshilfesysteme, bildet aber eine wichtige Ergänzung insofern, als dass dann die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Verpflichtungen gemäß dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nachkommen können, der durch den Vertrag von 1998 in Rom geschaffen wurde und der bei Ratifizierung durch die erforderliche Anzahl von Mitgliedstaaten in Kraft treten kann.
Die Zusammenarbeit zwischen den Staaten der Europäischen Union in diesem Bereich im Sinne der Prävention dieser Art von Verbrechen war bereits Gegenstand einer Gemeinsamen Stellungnahme des Rates vom 11. Juni 2001. Und deshalb meinen wir, dass die niederländische Initiative sich in eine kohärente und folgerichtige Linie des Umgangs mit diesen besonders verabscheuungswürdigen Verbrechen auf internationaler Ebene einreiht. Die Kommission teilt die Auffassung des Berichterstatters Herrn Kirkhope – den ich zu seinem ausgezeichneten Bericht beglückwünschen möchte –, der betonte, dass diese Art von Mechanismen der Zusammenarbeit nicht die Garantien des Schutzes personenbezogener Daten oder die Verteidigungsrechte der Beklagten schmälern dürfen. Hier gelten entsprechende gemeinsame Vorschriften, z. B. natürlich die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und die diesbezüglichen Konventionen des Europarates. Dies ist auch ein weiteres Beispiel für die Probleme, die wir – zusammen mit den im Bericht des Herrn Abgeordneten Deprez genannten – zu beachten haben, wenn es darum geht, den Schutz personenbezogener Daten im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union zu gewährleisten.
Die Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kommissar Vitorino.
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.
6. Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
Die Präsidentin. - Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0082/2002) von Herrn Coelho im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über ein Rahmenprogramm auf der Grundlage von Titel VI des Vertrags über die Europäische Union - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (KOM(2001) 646 - C5-0694/2001 - 2001/0262(CNS)).
Coelho (PPE-DE),Berichterstatter. – (PT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich die Kommission in der Person des Kommissars António Vitorino zu der ausgezeichneten Initiative beglückwünschen, die sie uns vorlegt. Oft ist unsere Kritik an der Kommission berechtigt, doch heute ist es nur angemessen, ihr zu dieser Initiative zu gratulieren, die eine positive Reaktion auf die Empfehlungen darstellt, die das Europäische Parlament mit der Annahme des Berichts Kessler gegeben hat, nämlich die fünf unter Titel VI fallenden Programme in einem einzigen Rahmenprogramm zusammenzufassen.
Bekanntlich muss die Union im Sinne von Artikel 29 des EUV ihr Ziel weiterverfolgen, den Bürgern ein hohes Schutzniveau in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts durch das Festlegen von gemeinsamen Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit auch in Strafsachen zu sichern. Dementsprechend wurden die fünf zweijährigen Finanzierungsprogramme ins Leben gerufen, die durch den Titel VI abgedeckt werden und die im Dezember 2002 auslaufen. Bei diesen Programmen handelt es sich um das Grotius-II-Programm für die Rechtsberufe, das OISIN-II-Programm für die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten, das STOP-II-Programm für Personen, die für Maßnahmen gegen den Menschenhandel und gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern zuständig sind, das Hipocrates-Programm im Bereich der Kriminalprävention und das Falcone-Programm für Personen, die für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständig sind.
Der Vorschlag, der heute hier zur Diskussion steht, schafft ein einziges Rahmenprogramm mit dem Anliegen, in einem einheitlichen rechtlichen und operativen Rahmen alle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Titel VI des EU-Vertrags unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gemeinschaftsprogramme im Allgemeinen und der Erfahrungen aus den fünf Jahren ihrer Durchführung zusammenzufassen und zu verschmelzen. Auf diese Weise müsste es gelingen, ein höheres Maß an Kohärenz und eine größere Wirksamkeit der geförderten Maßnahmen sicherzustellen, einen effizienteren Einsatz der finanziellen Mittel zu erreichen, mögliche Überschneidungen der einzelnen Programme auszuschließen und die bestehenden Lücken zu schließen.
Ich halte den Ansatz der Kommission für sehr positiv, doch es erschien mir zweckmäßig und angebracht, einige Änderungen mit folgenden Zielen aufzunehmen:
- erstens eine klarere Darstellung und konkretere Formulierung der Aktionslinie des Programms (auch weil ja die eingereichten Projekte auf ihre Konformität mit den Programmzielen hin überprüft werden sollen), um vage bzw. ungenaue Aussagen auszuschließen;
- zweitens unsere Stellungnahme dazu, dass neben der Förderung der justiziellen und polizeilichen Zusammenart auch grenzüberschreitende Projekte im Bereich der Zusammenarbeit bei der Unterstützung von Opfern von Straftaten in das Programm aufgenommen werden sollen. Damit fördern wir in den Mitgliedstaaten den wirksamen Schutz der Interessen der Opfer in Strafverfahren, insbesondere durch die Errichtung eines Netzes von Kontaktstellen. Außerdem könnte es sich als sinnvoll erweisen, von unabhängiger Seite eine Studie über den Stand der Umsetzung des Rahmenbeschlusses mit länderspezifischen Verbesserungsvorschlägen durchführen zu lassen;
- drittens anzuerkennen, dass es wichtig und zweckmäßig ist, die Beitrittsländer einzubinden, wobei jedoch klarzustellen ist, dass sie sowohl an der Projektausarbeitung als auch an der Projektdurchführung beteiligt sein müssen. Eine bloße Teilnahme an dem Projekt quasi als reiner „Konsument“ darf für die Erfüllung dieses Kriteriums nicht ausreichen;
- viertens zu präzisieren, dass die Initiative zur Formulierung von Projektvorschlägen nicht nur auf den öffentlichen Sektor der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer begrenzt sein darf, sondern auch NRO, Universitäten und andere Interessenten einschließen muss;
- fünftens bei Finanzierung eine Beteiligung von bis zu 70 % vorzusehen, in einigen Fällen sogar 100 %. Dabei handelt es sich um spezielle Projekte und ergänzende Maßnahmen. Eine einhundertprozentige Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt erscheint jedoch nur für solche Projekte vertretbar, die im ureigensten Interesse der Europäischen Union liegen und die mit einer geringeren Finanzhilfe so nicht durchgeführt werden könnten. Es sei hier jedoch hervorgehoben, und ich bin sicher, dass dies auch die Ansicht von Herrn Kommissar António Vitorino ist, dass man in erster Linie versuchen muss, mit den verfügbaren Mitteln so viele Projekte wie möglich zu finanzieren;
- als vorletzten Punkt: Der Vorschlag der Kommission steht mit dem Wunsch dieses Parlaments in Einklang, die Hilfe für die Projekte zu erhöhen, die der Errichtung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts dienen. Allerdings ist es nicht ganz einfach, einen Vorschlag zu akzeptieren, mit dem die derzeitige Finanzielle Vorausschau überschritten wird. Deshalb die Anregung, dieses Rahmenprogramm im Zeitraum 2003–2006 durchzuführen und danach entsprechend der neuen Finanziellen Vorausschau zu ändern.
Abschließend möchte ich mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass die Position des Europäischen Parlaments nicht hinreichend berücksichtigt wird. Ich habe deshalb vorgeschlagen, dem Parlament die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben, was ihm mit Sicherheit gestatten würde, seiner Verantwortung als Haushaltsbehörde bestmöglich gerecht zu werden. Die Errichtung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist eines der grundlegenden Ziele dieses Parlaments, und deshalb ist seine Einbeziehung von größter Bedeutung.
Jensen (ELDR), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltsausschusses. – (DA) Frau Präsidentin, im Namen des Haushaltsausschusses möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Carlos Coelho, und dem Ausschuss für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten dafür danken, dass die meisten Änderungsvorschläge des Haushaltsausschusses in den Bericht aufgenommen worden sind. Der von der Kommission vorgelegte Entwurf fasst ja fünf vorhandene Programme zusammen - Grotius II, Oisin II, Stop II, Hippokrates und Falcone -, und meiner Meinung nach entspricht der Entwurf im Großen und Ganzen dem Wunsch des Parlaments nach mehr Unterstützung für Projekte, welche die Union für die Bürger sicherer machen. Die innere Sicherheit hat einen hohen Stellenwert, was auch vom Parlament in den Leitlinien für das Haushaltsverfahren für 2003 – das kommende Jahr – betont wird, die auf der letzten Sitzung hier in Straßburg beschlossen wurden. Ein Ziel der Zusammenfassung der Programme besteht darin, in Zukunft den Zusammenhang zwischen polizeilicher und juristischer Zusammenarbeit zu verbessern, und für den Haushaltsausschuss besteht ein nicht unwesentlicher Effekt darin, dass die Finanzressourcen besser genutzt werden. Ich begrüße es, dass sich auch die beitrittswilligen Länder an den über das Programm finanzierten Projekten beteiligen können, es muss aber klar sein, dass das Parlament als Haushaltsinstitution nicht akzeptieren kann, dass die finanziellen Rahmen überschritten werden. Das Programm muss also zunächst auf den Zeitraum 2003-2006 begrenzt werden, d. h. es ist um ein Jahr zu verkürzen, was natürlich mit einer entsprechenden Kürzung der Mittel verbunden ist. Später kann man sie dann aufstocken. Schließlich halte ich es für wichtig, dass die Haushaltsinstitution angehört wird, wenn trotzdem höhere Bewilligungen für das Programm notwendig werden sollten. Eine Erhöhung der Bewilligungen für dieses Programm darf nämlich nicht dazu führen, dass Mittel für andere Programme eingeschränkt werden, die ebenfalls zur Kategorie 3 der finanziellen Voranschläge gehören.
Keßler (PSE). - Frau Präsidentin! Durch den Unionsvertrag ist es unsere Pflicht, für die europäischen Bürger einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen. Der Vorschlag des Rates ist ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Es werden zwar nur fünf bereits bestehende Programme zusammengefasst, aber diese Zusammenfassung schafft Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit. Dies ist in diesem heiklen Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen besonders nötig.
Durch die Zusammenfassung der Programme können nun Überschneidungen verhindert und Lücken geschlossen werden. Die Schaffung eines einzigen Rahmenprogramms wird auch die Ausschöpfung der finanziellen Mittel weiter verbessern. Nur eine grenzüberschreitende Strafverfolgung und Vollsteckung kann die Kriminalität von heute bekämpfen, denn die Straftäter machen sich die Freiheiten der Europäischen Union in großem Umfang zunutze. Auch werden sich die Unionsbürger in ihrem Sicherheitsgefühl bestärkt fühlen. Sie wissen, dass es für Straftäter keinen strafrechtlichen Freiraum gibt. Sie werden unionsweit gleichermaßen verfolgt.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere der Änderungsantrag zur Veröffentlichung der Ergebnisse von den im Rahmen dieses Programms kofinanzierten Untersuchungen und Studien im Internet zu begrüßen. Dies ist ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz, die wir brauchen, um den Bürgern einmal mehr die Vorzüge einer europäischen Zusammenarbeit vor Augen zu führen.
Besonders hervorzuheben und sehr zu begrüßen ist die Stärkung des Opferschutzes. Es sind die Opfer, die am stärksten zu leiden haben, aber längst nicht am besten geschützt und betreut werden. Es muss daher sichergestellt werden, dass ein wirksamer Schutz der Interessen der Opfer in Strafverfahren gewährleistet wird. Hinsichtlich der Erweiterung der EU ist es besonders begrüßenswert, dass die Beitrittskandidaten im Vorschlag des Rates berücksichtigt und in Projekte miteinbezogen werden können.
Nicht hingenommen werden kann jedoch die Nichtbeachtung des Europäischen Parlaments im Vorschlag des Rates; speziell aufgrund der Haushaltshoheit des Parlaments ist es nötig, dass es über den Verlauf des Programms zumindest informiert wird und nicht erst im Jahre 2005 einen Bericht erhält. Daher ist der Berichterstatter in seinem Bestreben, hier eine Änderung vorzunehmen, zu unterstützen.
Abschließend möchte ich Herrn Coelho zu seinem Bericht gratulieren und insbesondere dazu, dass es ihm gelungen ist, die notwendigen sprachlichen Präzisierungen durchzuführen.
Krarup (EDD). – (DA) Frau Präsidentin, in einem größeren politischen Zusammenhang ist dieser Bericht natürlich eine Bagatelle. Finanziell gesehen handelt sich dabei um weniger als ein Promille des Jahreshaushalts der EU, und die unmittelbaren politischen Folgen geben weder zu Beifall noch zu Widerspruch Anlass. Es handelt sich um ein Programm gemäß Abschnitt 6 des Vertrages über die Europäische Union. Als Jurist und Demokrat muss ich natürlich sagen, dass ich Zusammenarbeit und Entwicklung in jedem Fall begrüße und dass sie nützlich und lehrreich sind, es fällt aber schwer, diese Rhetorik ernst zu nehmen. In der Begründung des Berichts ist folgendes zu lesen: „Wenn man dem europäischen Bürger einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts garantieren möchte, so muss sichergestellt werden, dass die Ermittlung in Strafsachen sowie die Strafverfolgung und Vollstreckung auch grenzüberschreitend reibungslos erfolgen“. Es wird der Anschein erweckt, als würden Freiheit, Sicherheit und Recht erst durch diese Beschlüsse erfunden, aber in Wirklichkeit wird der weitaus größte Teil der juristischen, kriminalpolitischen und polizeilichen Aufgaben auf nationaler und lokaler Ebene gelöst. Diese Rhetorik trägt dazu bei, die Entwicklung in Richtung auf eine Vereinheitlichung der polizeilichen, juristischen und kriminalpolitischen Entscheidungen zu begünstigen. Was den finanziellen Aspekt angeht, so kann man sagen, dass 65 Millionen Euro auch Geld sind, und es kommt ein weiterer Punkt aus dieser Vielzahl von Programmen zum Verwaltungsverfahren der EU hinzu. Ich möchte nicht näher darauf eingehen, sondern abschließend nur auf das Eigenartige an der Information der Kommission hinweisen, dass diese Programme bewertet worden sind. Diese Bewertung erfolgte im Jahr 2000, obwohl die weitaus meisten Programme erst 2001 beschlossen wurden. Hier haben wir es mit beeindruckenden hellseherischen Fähigkeiten zu tun, die uns mit Hoffnung für die Projekte erfüllen.
VORSITZ: GÉRARD ONESTA Vizepräsident
Vitorino,Kommission. – (PT) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst möchte ich dem Herrn Abgeordneten Carlos Coelho danken und ihn zu seinem ausgezeichneten Bericht beglückwünschen. Ich möchte unterstreichen, dass dieser Vorschlag für ein Rahmenprogramm darauf abzielt, die Durchführung der Programme zur Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im polizeilichen und strafrechtlichen Bereich zu straffen und zu vereinfachen. Damit entspricht er einer ausdrücklichen Bitte, die vom Europäischen Parlament im Bericht Kessler formuliert worden war.
Inhaltlich umfasst dieses Rahmenprogramms die fünf Vorläuferprogramme und darüber hinaus Maßnahmen im Bereich der Drogenbekämpfung, für die das Europäische Parlament eine spezifische Haushaltsrubrik eingerichtet hat, die dieses Jahr ausläuft. Das Programm deckt alle Bereiche ab, die Ziel einer europäischen Aktion sind und sein müssen, was das Engagement der öffentlichen Stellen der Begünstigten der Projekte zeigt, mit denen wir im ständigen Kontakt stehen. Es widerspiegelt auch die Ergebnisse der vor zwei Jahren vorgenommenen externen Bewertung zur – und das liegt auf der Hand – Abwicklung der Programme, die vor der Bewertung durchgeführt wurden. Der Kommission wird bisweilen vorgeworfen, eine bewusstseinsgespaltene Institution zu sein, aber wir sind noch nicht soweit gegangen, etwas zu bewerten, das noch nicht getan worden ist...
Bei diesem Ansatz wurde die Rechtsgrundlage aus freien Stücken im Sinne der großen Leitlinien eingeengt, wobei nach Auffassung der Kommission in den jährlichen Programmen die Prioritäten jeweils in Abhängigkeit von der Entwicklung der politischen Lage und den eigentlichen Erfordernissen der Verbrechenssituation zu konkretisieren sind. Davon ausgehend sind meines Erachtens die für Artikel 2 vorgeschlagenen Änderungen, wenn sie die eine oder andere spezifische Frage hervorheben, schwerlich zu akzeptieren. Nach Auffassung der Kommission müssen im Rahmenprogramm die Ziele allgemein und in den Jahresprogrammen die Prioritäten festgelegt werden. Gleichwohl sind nach meinem Verständnis alle Fragen und Themen der Änderungsanträge durch die globale Formulierung des Kommissionsvorschlags abgedeckt, und es wird möglich sein, sie in jedes Jahresprogramm aufzunehmen.
Das Rahmenprogramm macht zudem den Begriff Partnerschaft deutlich. Dies ist ein wesentliches Element, weil die Projekte nicht nur über eine breite europäische Beteiligung sondern auch – und zwar von Anfang an – im Rahmen einer engen Verbindung zwischen den Hauptakteuren in den verschiedenen Ländern durchgeführt werden müssen. Die vom Berichterstatter aufgenommene Änderung, die diesen Begriff der Partnerschaft noch weiter präzisiert, kann deshalb von der Kommission voll und ganz akzeptiert werden. Wie der Herr Abgeordnete Carlos Coelho sagte, können die Beitrittsländer ja bereits jetzt an Projekten teilnehmen. Die Kommission möchte noch weiter gehen und hat im Rahmen der Europa-Abkommen ein System von Finanzprotokollen entwickelt, mit dem die in den Beitrittsländern etablierten Organisationen auch Projekte im Rahmen desselben Titels und nach den gleichen Vorschriften wie die Organisationen der Mitgliedstaaten vorlegen können. Deshalb begrüße ich den zu diesem Punkt ebenfalls vom Berichterstatter aufgenommenen Änderungsantrag, der eine meines Erachtens insofern glückliche Formulierung vorschlägt, als er den Ausdruck Auswahl der Bewerberländer noch klarer herausstellt.
Was die übrigen Änderungsanträge betrifft, so akzeptiert die Kommission diejenigen, die sich auf die Erwägungen beziehen und den Text bereichern, oder bestimmte Präzisierungen wie beispielsweise den expliziteren Bezug auf die Einbindung der Universitäten, Nichtregierungsorganisationen und Polizeischulen in die auszuwählenden Organisationen.
In Bezug auf die Bitte, den Zwischenbericht auf Juni 2004 vorzuziehen, würde die Kommission vorschlagen, den Termin Juni 2005 beizubehalten. Im Gegenzug würden wir vorschlagen, die Vorlage des jährlichen Berichts auf den Juni 2004 vorzuverlegen, damit das Parlament schnellstmöglich über die ersten Ergebnisse der Programme informiert wird, die bereits Wirkungen hervorgebracht haben und bewertet werden können. Was schließlich die Dauer des Programms angeht, so muss ich gestehen, dass in Bezug auf andere in der Europäischen Union bestehende Programme das Argument, „die Rechtsgrundlage sehe ihre Durchführung über das Jahr 2006 hinaus vor“, d. h. über den Ablauf der Finanziellen Vorausschau hinaus, nicht herangezogen wurde, und deshalb würden wir das Parlament bitten, eingedenk des Umstandes, dass das Finanzvolumen für die Zeit nach 2006 stets von der Finanziellen Vorausschau abhängt, die nach 2006 angenommen wird, die Beschränkung der Rechtsgrundlage nicht im Jahr 2006 aufzuheben, sondern Maßnahmen einzubeziehen, die bis 2007 geplant sind, natürlich unter dem Vorbehalt, dass die finanzielle Ausstattung immer konkret von der neuen Finanziellen Vorausschau abhängt. Abschließend möchte ich dem Berichterstatter und dem Europäischen Parlament dafür danken, dass sie diese wichtige Aufgabe der rationelleren Gestaltung der Programme in einem so sensiblen Bereich wie der polizeilichen und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen auf europäischer Ebene unterstützt, gefördert und stimuliert haben.
Der Präsident. – Danke, Herr Kommissar.
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.
7. Strafrechtlicher Schutz der Umwelt
Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über folgende Berichte:
– Bericht A5-0080/2002 von Herrn Di Lello Finuoli im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Entwurf eines Rahmenbeschlusses des Rates über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (erneute Konsultation) (15525/2001 – C5-0022/2002 – 2000/0801(CNS)) und
– Bericht A5-0099/2002 von Frau Oomen-Ruijten im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (KOM(2001) 139 – C5-0116/2001 – 2001/0076(COD)).
Di Lello Finuoli (GUE/NGL), Berichterstatter. –(IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns allen ist die Geschichte dieses Rahmenbeschlusses wohl vertraut. Wir werden erneut konsultiert, weil der Rahmenbeschluss, zu dem wir uns bereits vor zwei Jahren geäußert hatten, überarbeitet wurde. Inzwischen hat die Kommission jedoch gegenüber dem Rahmenbeschluss einen Vorbehalt allgemeiner Art geltend gemacht: der Bereich Umweltschutz falle unter zahlreiche Gemeinschaftstexte, die größtenteils administrative Sanktionen vorsähen, weshalb diese Frage ihres Erachtens mit einem Gemeinschaftsinstrument (erster Pfeiler) behandelt werden müsse.
Die Kommission betont, dass sich die bestehenden Sanktionen als unzureichend erwiesen hätten, wie der Grad der Umweltschädigung in der Union beweise. Der Richtlinienvorschlag, dessen Behandlung im Rahmen des Berichts der Kollegin Oomen-Ruijten erfolgen wird, müsse demnach als Ergänzung zu dem Rahmenbeschluss betrachtet werden. Nach Auffassung der Kommission muss eine Maßnahme gemäß dem ersten Pfeiler ergriffen werden, wobei dieses Instrument gegenüber einem Instrument des dritten Pfeilers Vorrang habe. Wenn also eine Frage in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt, ist es demnach rechtlich nicht möglich, dass die Union gemeinsame Vorschriften durch ein Instrument des dritten Pfeilers erlässt, ohne die Befugnisse der Gemeinschaft zu verletzen.
Ich möchte daran erinnern, dass das Parlament in diesem Punkt den Standpunkt der Kommission teilt; es hat nämlich in der Sitzung vom 15. November 2001 im Verfahren ohne Aussprache eine Empfehlung zu „Strafrechtlichen Maßnahmen und Gemeinschaftsrecht“ verabschiedet, in deren Ziffer 6 es den Rat insbesondere auffordert, „davon abzusehen, vor der Annahme des Vorschlags für eine Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt irgendwelche Maßnahmen auf dem Gebiet des Umweltstrafrechts zu ergreifen“. Diese beiden Dokumente, d. h. der Rahmenbeschluss und die Richtlinie, ergänzen sich also gegenseitig und sind als zusammenhängendes Ganzes gedacht, um zu vermeiden, dass wir in die schizophrene Situation geraten, zwei Texte mit widersprüchlichen Aussagen zu ein und demselben Thema zu haben. Wie Sie anhand der Änderungsanträge erkennen werden, wird in dem Rahmenbeschluss hinsichtlich der Begriffsbestimmungen und Sanktionen just auf die Richtlinie verwiesen, weil die Richtlinie unserer Überzeugung nach just als Gemeinschaftsinstrument das notwendige und richtige Mittel ist, um die Umwelt vor der Zerstörung zu schützen.
Ich muss noch einen sehr wichtigen Aspekt hinzufügen: Während der Richtlinie offenbar der Gedanke eines im Voraus erfolgenden Umweltschutzes, also eines vor der völliger Zerstörung der Umwelt erfolgenden Schutzes derselben, zugrunde liegt, sollen gemäß dem von Rat vorgesehenen Rahmenbeschluss in Wirklichkeit strafrechtliche Sanktionen verhängt werden, wenn die Umwelt bereits zerstört worden ist bzw. irreparable Schäden davongetragen hat. Hier im Plenum steht uns selbstverständlich nicht genügend Zeit zur Verfügung, doch im Ausschuss haben wir diesen Unterschied hinsichtlich des Ansatzes bereits eindeutig herausgestellt. Ich betone deshalb, dass sowohl dem im Ausschuss bereits angenommenen Rahmenbeschluss als auch der Richtlinie zugestimmt werden muss, weil diese beiden Dokumente so konzipiert worden sind, dass sie sich gegenseitig ergänzen. Sollte hingegen ein vom Ansatz her unlogischer Beschluss oder sogar der die totale Abweisung vorsehende Änderungsantrag 28 zum Bericht von Frau Oomen-Ruijten angenommen werden, würden wir der kompletten Schizophrenie anheimfallen. Deshalb ist es geboten, den komplementären Charakter dieser beiden Instrumente anzuerkennen und beide in der vorgeschlagenen Fassung anzunehmen.
Oomen-Ruijten (PPE-DE), Berichterstatterin. – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt wird der Europäischen Union ein neues Rechtsinstrument zur effizienteren Durchsetzung der von den Mitgliedstaaten umzusetzenden und durchzuführenden Umweltschutzvorschriften der Gemeinschaft an die Hand geben. Es handelt sich um ein interessantes Thema. Interessant insofern, als die zugrunde liegende Rechtssystematik logisch ist, den europäischen Rechtsgelehrten aber auch noch jahrelang reichlich Stoff zu Überlegungen geben wird. Die Auffassung, als Instrument zur Durchsetzung der gemeinschaftlichen Umweltvorschriften müssten die Mitgliedstaaten über die Möglichkeit strafrechtlicher Sanktionen verfügen, wird von der Kommission, dem Parlament und dem Rat in jeder Hinsicht geteilt. In der Frage, wie ein solches System von Strafmaßnahmen bei schwer wiegenden Verletzungen der Umweltschutzvorschriften festzulegen und einzuführen und wer mitentscheidungsberechtigt ist, gehen unsere Meinungen jedoch auseinander.
Wie der Berichterstatter und Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten Di Lello Finuoli schließe ich mich dem Standpunkt der Europäischen Kommission an und spreche mich für eine Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt im Rahmen des ersten Pfeilers aus. Der Rat hat sich bei der Initiative des Königreichs Dänemark für ein Vorgehen im Rahmen des dritten Pfeilers entschieden. Die Mitglieder des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten lehnen diese Rechtsgrundlage zu Recht ab. Dem Rat, dem Parlament und der Kommission gemeinsam ist unser aller Anliegen, der ausdrücklichen Aufforderung des Europäischen Rates von Tampere vom Oktober 1999 nachzukommen, gemeinsame Begriffsbestimmungen, Tatbestandsmerkmale und Sanktionen zu vereinbaren und sich dabei auf eine begrenzte Anzahl von besonders relevanten Bereichen zu konzentrieren, wobei das Thema Umweltkriminalität expressis verbis erwähnt wurde.
Da der Rat – und wie ich soeben vernommen habe, auch einige Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion – noch Bedenken haben, den ersten Pfeiler als Rechtsgrundlage zu wählen, werde ich einige Begründungen, mit denen ich im Übrigen die Skeptiker zu überzeugen hoffe, dafür anführen, weshalb wir für den ersten Pfeiler plädieren und weshalb ich empfehle, den ersten Pfeiler als Rechtsgrundlage heranzuziehen.
Erstens: Im Falle der dänischen Initiative stützt sich der Rat auf Artikel 31 des Vertrags über die Europäische Union, der in der Einleitung der EU die Befugnis zu gemeinsamem Vorgehen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen gibt und in Buchstabe e) die schrittweise Annahme von Maßnahmen zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen in den Bereichen organisierte Kriminalität, Terrorismus und illegaler Drogenhandel vorsieht. Diese Bestimmungen sind in Titel VI aufgenommen. Nach Artikel 29 VEU gelten die Bestimmungen dieses Titels jedoch, ich zitiere, „unbeschadet der Befugnisse der Europäischen Gemeinschaft“. Aber auch in Artikel 47 VEU heißt es, dass der Vertrag über die Europäische Union die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften unberührt lässt. Das, Herr Präsident, heißt also, dass das Strafrecht nicht ausschließlich in den Bereich der Europäischen Union fällt. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, worauf ich übrigens auch in meinem Bericht verweise, darf sich der EU-Vertrag nicht als hinderlich erweisen.
Zweitens: Nachdem keine generellen Hindernisse für strafrechtliche Maßnahmen im Rahmen des EU-Vertrags bestehen, stellt sich nunmehr die Frage, was die Union unternehmen kann und vor allem unternehmen darf. Mit Blick auf Artikel 280 Absatz 4 EGV, der an Artikel 5, welcher das Subsidiaritätsprinzip festschreibt, anknüpft, so stelle ich fest, auch im Bereich des Umweltstrafrechts ist darauf zu achten, dass die Strafrechtspflege der Mitgliedstaaten durch das Gemeinschaftsrecht nicht beeinträchtigt wird.
Drittens: Bei dem vorliegenden Vorschlag für eine Richtlinie geht es also nicht - und das ist ganz entscheidend - um spezifische strafrechtliche Bestimmungen, sondern darum, das Strafrecht einzusetzen, um eine effiziente Umweltpolitik führen zu können. Häufig bildet nämlich der Rückgriff auf das Strafrecht eine wesentliche Stütze zur Durchsetzung von Rechtsvorschriften, wobei eine gewisse diesbezügliche Abstimmung unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips der vollständigen Einhaltung des Gemeinschaftsrechts förderlich sein kann.
Viertens: Der Vorschlag für eine Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt stützt sich auf Artikel 175 Absatz 1 EGV, wonach der Rat gemäß dem Verfahren der Mitentscheidung des Artikels 251 über das Tätigwerden der Gemeinschaft zur Erreichung der in Artikel 174 genannten Ziele beschließt, sofern dies mit dem Subsidiaritätsprinzip zu vereinbaren ist.
Fünftens: Der Richtlinienvorschlag knüpft an bereits auf der Grundlage von Artikel 175 Absatz 1 festgelegte Umweltrichtlinien und Verordnungen an und fügt diesen Rechtsvorschriften lediglich einen strafrechtlichen Aspekt hinzu. Die bestehende Linie wird somit fortgesetzt, wobei die vorliegende Richtlinie die Mitgliedstaaten verpflichtet, strafrechtliche Sanktionen bei Aktivitäten zu verhängen, durch die eine erhebliche Schädigung der Umwelt verursacht wird.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei der Beurteilung des Vorschlags und der Einreichung von Änderungsanträgen habe ich mich von den soeben genannten Kriterien leiten lassen.
Artikel 1 der Richtlinie, dem zufolge Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen festgelegt werden sollen, habe ich unverändert gelassen. Somit ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, das Strafmaß eigenständig festzulegen. In Artikel 2 habe ich unter den Definitionen auch die Anstiftung zu umweltschädigendem Verhalten genannt, wobei ich mich übrigens auf die dänische Initiative gestützt habe. Drittens habe ich strafbare Handlungen, die jetzt im Anhang aufgeführt sind, mit zwei geringfügigen Änderungen in den Artikel 3 aufgenommen. Änderungsantrag 22 lehne ich auf das Entschiedenste ab, denn meines Erachtens besteht dafür keine Rechtsgrundlage. Viertens: In Artikel 4 habe ich den Bereich der Maßnahmen klarer festgelegt. Anstatt die Festsetzung der Sanktionen den Mitgliedstaaten zu überlassen, sollte vielmehr der Begriff „strafrechtliche Sanktionen“ verwendet werden. Änderungsantrag 25 habe ich entsprechend angepasst, denn auch hier kommt das Subsidiaritätsprinzip zum Tragen.
Wir können nur dann die Mitgliedstaaten auffordern, solche Maßnahmen wie Beschlagnahmung zu ergreifen, wenn dieses Element auch ganz spezifisch in den nationalen Rechtssystemen erwähnt ist.
Herr Präsident, die vorliegende Richtlinie gleicht einem Drahtseilakt. Als Europäisches Parlament müssen wir auf äußerste Präzision bedacht sein, denn ich gehe davon aus, dass der Gerichtshof eine Prüfung vornimmt und wir durch die Europäische Kommission dazu gebracht werden könnten.
Abschließend möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen nicht nur des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik sowie dem Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten, sondern auch denen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt sowie sämtlichen Schattenberichterstattern danken. Herr Präsident, wir haben verständnisvoll zusammengearbeitet, und obwohl es sich um eine offensichtlich recht technische Thematik handelt, geht es dabei doch um einen hochpolitischen Hintergrund, der nicht nur für die Kommission, sondern ganz gewiss auch für das Europäische Parlament wichtig ist. Wir engagieren uns für einen guten Zweck, nämlich die Verbesserung des Umweltschutzes.
Terrón i Cusí (PSE). – (ES) Herr Präsident, ich möchte lediglich sagen, dass um 19.30 Uhr eine außerordentliche Sitzung des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten beginnt. Es geht um eine dringende Konsultation, die uns der Rat gewährt. Ich habe zu den zwei folgenden Berichten um das Wort gebeten und denke, dass das noch mehrere andere zurzeit hier anwesende Mitglieder des genannten Ausschusses betrifft.
Ich bitte um das Wort, damit im Protokoll der Grund für mein Verlassen des Plenums festgehalten wird und um anzumerken, dass mir als Koordinatorin der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas im Ausschuss keine andere Wahl bleibt, als zu gehen, um damit auch zu demonstrieren, dass wir Situationen dieser Art vermeiden müssten.
Der Präsident. – Wir verstehen Ihre Lage voll und ganz, und es wird ein entsprechender Vermerk in das Protokoll aufgenommen.
Wuori (Verts/ALE),Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten. – (FI) Herr Präsident! Die Anzahl der bestehenden Umweltstandards hat in den vergangenen dreißig Jahren enorm zugenommen. Im Rahmen von nationalen Verträgen, Protokollen und entsprechenden Instrumenten ist sie um mehr als das Fünfzigfache angestiegen. Innerhalb der UN-Organisationen gibt es mehr als fünfhundert derartiger Vereinbarungen und im Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts der EU an die zweihundert Richtlinien. Ein Mangel bei allen diesen Dokumenten besteht darin, dass sie nicht spezifisch genug ausgerichtet sind und ihre Umsetzung unglaublich ineffizient ist.
Letztendlich benötigen wir Instrumente der strafrechtlichen Verfolgung, und aus diesem Grund müssen wir den vorliegenden Richtlinienentwurf der Kommission unterstützen. Er zeichnet sich dadurch aus, dass er umfassender, konsequenter und effizienter als die Rahmenvereinbarung des Rates ist, die die allgemeinen Schwächen der Umweltrechtsvorschriften aufweist und deren Rechtsgrundlage eindeutig falsch ist. Der Richtlinienentwurf, der sich auf Artikel 175 Absatz 1 des EG-Vertrages stützt, ist in diesem Fall ein geeignetes Instrument. Gemäß Artikel 47 des Vertrags über die Europäische Union ist ihm, also dem Gemeinschaftsinstrument des ersten Pfeilers, eindeutig Priorität einzuräumen, wie in der Stellungnahme des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten und auch hier eingehend dargelegt worden ist.
Coelho (PPE-DE). – (PT) Herr Präsident! Zunächst möchte ich die Kollegen Di Lello Finuoli und Oomen-Ruijten zu der ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen, die sie geleistet haben, um die Bemühungen mit dem Ziel der Entwicklung von Instrumenten zu vereinen, die es ermöglichen, das wachsende Ausmaß und die häufig grenzübergreifenden Auswirkungen von Umweltstraftaten zu bekämpfen. Ich komme nicht umhin, an eine der letzten Eurobarometer-Umfragen zu erinnern, der zufolge die Umwelt zusammen mit der Sicherheit, der Gesundheit und der Arbeitslosigkeit eine der großen Sorgen der Bürger der Europäischen Union ist. Es ist unsere Pflicht, Lösungen zu finden, die diesen Sorgen Rechnung tragen und den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Bürger sichern können, um letztlich die Lebensqualität aller zu verbessern.
Uns liegt eine Initiative Dänemarks aus dem Jahre 2000 zur Annahme eines Rahmenbeschlusses des Rates zur Bekämpfung der schweren Umweltkriminalität vor, in der es darum geht, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen des Strafrechts konzertierte Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, einschließlich Untersuchungen und wirksame Strafmaßnahmen, sowie eine effektive polizeiliche, strafrechtliche und administrative Zusammenarbeit beschließen, d. h. einen Besitzstand strafrechtlicher Sanktionen bei Umweltstraftaten festlegen. Zum anderen haben wir eine Initiative der Kommission von 2001 für eine Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt auf der Grundlage von Artikel 175 EG-Vertrag. Dieser Vorschlag soll bei Handlungen Anwendung finden, die das Gemeinschaftsrecht zum Schutz der Umwelt und/oder Vorschriften verletzen, die von den Mitgliedstaaten zu dessen Einhaltung beschlossen worden sind.
Ich meine, wir sollten die von beiden Berichterstattern Di Lello Finuoli und Oomen-Ruijten verfolgte Strategie loben, beide Berichte soweit wie möglich anzugleichen und damit zu ermöglichen, dass die Stellungnahme des Europäischen Parlaments angesichts der beiden Initiativen eindeutig und geschlossen ausfällt. Man will darauf hinlenken, dass das Parlament ganz klar dem Ansatz der Kommission Vorzug einräumt, d. h. der Annahme eines Instruments des ersten Pfeilers, denn Gesetze zu Umweltfragen zu erlassen obliegt der Gemeinschaft. Hierzu sei jedoch betont, dass das Strafrecht nicht allein Sache der Europäischen Union ist. Hier geht es darum, dass das derzeitige Strafsystem nicht ausreicht, um die Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu garantieren und deswegen müssen Mindestvorschriften gewährleistet werden, die wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Strafen einschließen, wobei es aber im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt, noch strengere Vorschriften und Strafen auf diesem Gebiet zu beschließen.
Paciotti (PSE).–(IT) Herr Präsident, die beiden hier von uns behandelten hervorragenden Berichte sind der deutlichste Beweis für die Notwendigkeit einer ernsthaften institutionellen Reform, die dazu beiträgt, die Kompetenzen der Union in den zum so genannten dritten Pfeiler gehörenden Bereichen der justiziellen, strafrechtlichen und polizeilichen Zusammenarbeit in den Gemeinschaftsrahmen einzubeziehen. Dies ist der Vorschlag, den das Europäische Parlament wiederholt formuliert hat und den sich, wie ich hoffe, der Konvent über die Zukunft Europas und sodann die Regierungskonferenz für die Reform der Verträge zu Eigen machen. Nur so können in Zukunft kontraproduktive Auseinandersetzungen und institutionelle Konflikte vermieden und vor allem wirksame Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Bürger ergriffen werden.
Es ist unschwer festzustellen, dass einige dieser Rechte, wie das in Artikel 37 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Recht auf ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität, ohne effiziente Maßnahmen auf EU-Ebene von den Mitgliedstaaten nicht angemessen geschützt werden. Das Übereinkommen des Europarats zum Umweltstrafrecht von 1998 ist von keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union ratifiziert worden. Selbst die zahlreichen zum Thema Umweltschutz erlassenen Gemeinschaftsrichtlinien bieten aufgrund der dürftigen Umsetzung und der häufigen Verstöße mangels wirksamer Sanktionen keinen ausreichenden Schutz.
Der Richtlinienvorschlag der Kommission, wonach die Mitgliedstaaten strafrechtliche Sanktionen vorzusehen haben, verdient daher mit seinen Ergänzungen durch die in dem Bericht Oomen-Ruijten enthaltenen sinnvollen Änderungsanträge uneingeschränkte Zustimmung. Obwohl die Kommission, das Parlament und sogar der juristische Dienst des Rates wiederholt hervorgehoben haben, dass der Schutz der Umwelt gemäß Artikel 3 und 6 des EG-Vertrags ein grundlegendes Ziel der Gemeinschaft ist, dass Artikel 175 des Vertrags die korrekte Rechtsgrundlage für den strafrechtlichen Schutz der Umwelt in der Gemeinschaft bildet und der EG-Vertrag Vorrang gegenüber dem EU-Vertrag hat, will der Rat nun auf diesen Bereich einen Rahmenbeschluss anwenden, der den Vorschlag für eine Richtlinie nicht lediglich ergänzt, sondern sich mit ihr überschneidet, ihren Anwendungsbereich begrenzt, ihre Bedeutung schmälert und beinhaltet, dass diese Materie nicht im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens gemeinsam mit dem Europäischen Parlament behandelt wird. In dem Bericht Di Lello wird völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass dieser Rahmenbeschluss mit der Richtlinie in Einklang stehen muss, nicht vor deren Annahme verabschiedet werden sollte und auf die Richtlinie verweisen und sie gegebenenfalls ergänzen muss, anstatt zu wiederholen, was durch die Richtlinie geregelt ist.
Ich hoffe, dass das Europäische Parlament beide Berichte annehmen möge und alle darüber nachdenken, wie zukünftig solche schädlichen Widersprüche vermieden werden können, um die volle Vergemeinschaftung des dritten Pfeilers zu erreichen.
Ries (ELDR). – (FR) Herr Präsident, die Fraktion der Liberalen begrüßt ebenfalls diesen Vorschlag für eine Richtlinie der Kommission, wie sie auch den im Dezember 2001 vom Rat erarbeiteten Entwurf für einen Rahmenbeschluss befürwortet. Selbstverständlich möchten wir auch unseren beiden Berichterstattern, Frau Oomen-Ruijten und Herrn Di Lello, danken. Diese beiden Initiativen sind eine konkrete Antwort auf ein außerordentlich wichtiges Anliegen der Bevölkerung – 88 % der europäischen Bürger befürworten konkrete Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich des Umweltschutzes. Diese Angabe geht auf eine vor knapp einem Jahr durchgeführte Eurobarometer-Umfrage zurück, auf die soeben mein Kollege Coelho verwies.
Angesichts der Fälle von Umweltkriminalität unterstützt die Fraktion der Liberalen den Standpunkt von Frau Oomen-Ruijten, dass der Gemeinschaftsrahmen des ersten Pfeilers am besten geeignet ist. Eine Richtlinie erscheint uns als das Instrument, das am besten geeignet ist, eine europäische Liste von Umweltverstößen zu erstellen und einen gemeinsamen Bestand strafrechtlicher Sanktionen vorzusehen.
Was den spezielleren Inhalt dieses Vorschlags anbelangt, bin ich wie die Mehrzahl meiner Kolleginnen und Kollegen der Ansicht, dass sowohl die auf einen Verstoß gegen die europäische Umweltgesetzgebung abzielende Handlung als auch die Anstiftung dazu bestraft werden muss. Darüber hinaus ist es besser, sich allgemein auf Gesetzesverstöße zu beziehen, um zu vermeiden, dass sich Personen, die sich Umweltverstöße zuschulden kommen lassen, womöglich Gesetzeslücken zunutze machen können.
Abgesehen davon und abgesehen von der zwischen dem Parlament und der Kommission einerseits und dem Rat andererseits bestehenden Meinungsverschiedenheit über die Rechtsgrundlage erscheint es mir wesentlich, rasch zu handeln und unseren Mitbürgern die Sorge zu nehmen, indem gegen die Umweltdelinquenten aktueller Prägung repressive Maßnahmen ergriffen werden, denn heute - und ich würde sagen, dies trifft insbesondere auf den Umweltbereich zu - wird das Gesetz durch die Nichteinhaltung des Gesetzes ausgehebelt, was skrupellosen Individuen zugute kommt. Ein Beispiel: in den meisten unserer Mitgliedstaaten wurde das Arsenal der Strafmaßnahmen verstärkt. Und das ist gut so. Zugleich ist es jedoch bedenklich, wenn man feststellt, dass in den gleichen Ländern die Strafsachen im Umweltbereich lediglich 2 % aller Gerichtsverfahren ausmachen. Um für die Einhaltung der bestehenden Rechtsvorschriften zu sorgen, aber auch, um organisierte Netzwerke wirksam zu bekämpfen, die sich der Umweltverschmutzung als einer neuen zweckgerichteten Waffe bedienen, muss auf Gemeinschaftsebene das Instrument der Abschreckung angewendet werden.
Blokland (EDD). – (NL) Herr Präsident! Das Umweltstrafrecht der Mitgliedstaaten ist nach wie vor der reine Hohn. Die wirksame Bekämpfung der absichtlichen Verschmutzung unserer Umwelt ist damit nicht möglich. Einer der Gründe liegt darin, dass die EU-Richtlinien nicht durchgeführt, umgesetzt und eingehalten werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die derzeitigen Sanktionen bei Verstößen gegen Umweltschutzvorschriften der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, gelinde gesagt, nicht ausreichen. Offensichtlich geht nur von Strafvorschriften eine hinreichend abschreckende Wirkung aus, um die gewissenhafte Einhaltung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten.
Die Umweltschutzvorschriften der Gemeinschaft sind durchaus begründet, denn unter anderem die Luftverschmutzung und die Wasserverunreinigung haben grenzübergreifende Auswirkungen. Sehr nachteilige Folgen für die Umwelt hat ferner das Verbringen von Abfällen an Orte, wo sie nicht auf umweltverträgliche Weise verarbeitet werden. Darüber hinaus kann es zu möglichen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt kommen. Aus all diesen Gründen unterstütze ich ein internationales Vorgehen gegen die Umweltkriminalität. Die vorliegende Richtlinie bietet meiner Meinung nach dafür ein geeignetes und effizientes Instrument. In dem Bericht von Frau Oomen-Ruijten werden dazu überzeugende Argumente angeführt. Es bleibt die Frage, ob es dazu eines Rahmenbeschlusses des Rates bedarf.
Schließlich, Herr Präsident, werde ich für die Richtlinie stimmen, neige aber dazu, gegen den Entwurf eines Rahmenbeschlusses zu votieren, es sei denn, Herr Kommissar Vitorino vermag mich noch davon zu überzeugen, dass der Rahmenbeschluss für das Inkrafttreten der Richtlinie unabdingbar ist.
Berthu (NI). – (FR) Herr Präsident, die Kommission unterbreitet uns heute einen Vorschlag für eine Richtlinie, mit der den Mitgliedstaaten auferlegt wird, bestimmte besonders schwerwiegende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht im Umweltbereich durch strafrechtliche Sanktionen zu ahnden.
Niemand kann leugnen, dass ein besserer Schutz einer zunehmend geschädigten Umwelt erforderlich ist und strenge Strafmaßnahmen unumgänglich sind. Jedoch ist in unseren Augen problematisch, dass die Kommission beabsichtigt, zu diesem Zweck das Gemeinschaftsinstrument der Richtlinie zu nutzen, das sich im vorliegenden Falle auf Artikel 175 Absatz 1 EGV begründet. Zwar sieht dieser Artikel gemeinsame Maßnahmen im Umweltbereich vor, aber er berücksichtigt - der allgemeinen Philosophie der Gemeinschaftsverträge gemäß - die umfassende Unabhängigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Strafrechts. Es wäre also in jeder Hinsicht ein Irrtum, davon auszugehen, das Recht auf den Gebrauch strafrechtlicher Sanktionen unterliege implizit der Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Umweltschutz, weil dies für deren Durchsetzung notwendig und daher untrennbar mit ihr verbunden sei. Denn wenn Artikel 175 Absatz 1 EGV tatsächlich implizit strafrechtliche Sanktionen beinhaltet, warum dann nicht auch alle anderen Artikel des Vertrags, mit denen der Erlass von Gemeinschaftsnormen in bestimmten Bereichen genehmigt wird? Damit würde zunehmend ein fundamentaler Grundsatz des EG-Vertrags - die nationale Zuständigkeit für das Strafrecht - negiert. Und mit der Negierung dieses Grundsatzes würde man sich ein Stück weiter dem Konzept einer zentralisierten Union annähern, das wir ablehnen.
Damit soll nicht der Untätigkeit das Wort geredet werden. Im Gegenteil! Die dänische Präsidentschaft hatte einen Entwurf für einen Rahmenbeschluss über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt vorgelegt, mit dem härtere Sanktionen bewirkt und zugleich die Freiheit der Mitgliedstaaten besser berücksichtigt werden sollte, indem seine Rechtsgrundlage dem dritten Pfeiler, d. h. dem rein zwischenstaatlichen Teil des Vertrags zugeordnet wird. Dies ist der Weg, der zu bevorzugen wäre und den wir gehen sollten.
von Boetticher (PPE-DE). - Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum sind die Vorschläge, die uns jetzt präsentiert werden, so wichtig? In der Tat haben es einige Mitgliedstaaten bisher versäumt, die Umweltschutzvorschriften der Gemeinschaft hinreichend unter Sanktionsandrohung zu stellen. So wuchs die Zahl der Verstöße im Umweltbereich, die von der Kommission ermittelt wurden, von 612 Verstößen im Jahr 1999 auf 755 Verstöße im Jahr 2000. Als Mitglied des Petitionsausschusses möchte ich hinzufügen, dass auch immer mehr dieser Fälle aufgrund eingereichter Petitionen ermittelt werden. Denn gerade die Bürger unserer Union haben ein Gespür für Umweltbelange entwickelt und zeigen immer mehr dieser Delikte an bzw. wenden sich hilfesuchend an uns, da ihnen mitgliedstaatlicher Schutz häufig nicht zur Verfügung steht. Es wäre also schön, wenn das Umweltbewusstsein der Regierungen auf ungefähr demselben Niveau wie das der Bürger angesiedelt wäre.
In 39 Fällen hat die Kommission im Jahr 2000 in diesem Zusammenhang Klage beim Gerichtshof gegen die Mitgliedstaaten erhoben. Es wird also Zeit, dass wir als Union reagieren. Wir wollen damit nicht nationales Strafrecht aushebeln, die Richtlinie gilt ja nur für die Tätigkeiten, die das gemeinschaftliche Umweltrecht schützen, und die Vorschriften, mit denen die Mitgliedstaaten bisher dieses Gemeinschaftsrecht auch umgesetzt haben. Wir schreiben nur Mindestanforderungen für den strafrechtlichen Umweltschutz fest, so dass es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, ob sie verschärfte Schutzmaßnahmen beibehalten oder schaffen. Bekämpft wird durch diese Richtlinie vor allen Dingen die Umweltverschmutzung, die Einzelpersonen oder juristischen Personen zugeordnet werden kann. Dabei muss neben dem aktiven Tun und dem pflichtwidrigen Unterlassen aber auch die Anstiftung strafbar sein.
Noch immer scheinen Umweltdelikte in einigen Mitgliedstaaten als Kavaliersdelikte zu gelten. Damit muss Schluss sein. Die Richtlinie, aber auch der Rahmenbeschluss ist dafür das notwendige, geeignete und verhältnismäßige Mittel.
Patrie (PSE). – (FR) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt in der Tat eine überaus große Zahl von europäischen Richtlinien und Verordnungen, die dazu bestimmt sind, die Umwelt unter den verschiedensten Gesichtspunkten zu schützen. Aber wir wissen alle, dass viele dieser Texte mangels wirksamer Sanktionen nur toter Buchstabe geblieben sind.
In den meisten Fällen wird nämlich die Verhängung finanzieller und materieller Sanktionen durch die Anwendung des Verursacherprinzips von der Öffentlichkeit als völlig unzureichend eingeschätzt. Diese ist sich der geringen abschreckenden Wirkung durchaus bewusst, die diese Strafmaßnahmen angesichts der beträchtlichen Gewinne haben, die durch die Tätigkeiten erzielt werden, von denen die größten Umweltschäden ausgehen.
Darüber hinaus wissen wir auch, dass einige Umweltschäden eindeutig unumkehrbar sind und folglich auch materiell nicht vergolten werden können. Diese Erwägungen rechtfertigen somit, dass die Mitgliedstaaten Regelungen treffen, mit denen die Nicht-Einhaltung europäischer Vorschriften im Umweltbereich strafrechtlich geahndet wird. Deshalb unterstützen meine Genossen von der Sozialdemokratischen Partei Europas und ich in jeder Hinsicht die Initiative der Kommission.
Allerdings dürfen wir die Hauptschwierigkeit nicht verkennen, mit der wir es im vorliegenden Falle zu tun haben, nämlich das Problem der Rechtsgrundlage. Ich persönlich vertrete den Standpunkt, dass die Frage, die uns unterbreitet wurde, sehr wohl im Rahmen des ersten Pfeilers in die Zuständigkeit der Union gehört und somit die Verabschiedung einer Rahmenrichtlinie erfordert, über die unser Parlament abzustimmen haben wird.
Dies war übrigens das Anliegen der Empfehlung, über die unser Parlament im November 2001 abgestimmt hat. Hier sei der Rat daran erinnert, dass er mit der Abfassung des Entwurfs für den Rahmenbeschluss gemäß dem dritten Pfeiler gewiss gegen den politischen Willen des Europäischen Parlaments gehandelt hätte.
Darüber hinaus haben wir sehr wohl die Pflicht - gerade weil uns daran gelegen ist, die Umweltgesetzgebung durch die Verhängung wirksamer, angemessener und abschreckender strafrechtlicher Sanktionen zu stärken - einen soliden, rechtlich unanfechtbaren Text zu verabschieden, der auch vor dem Gerichtshof Bestand hat. Das bedeutet, dass wir im Hinblick auf das im EG-Vertrag enthaltene Subsidiaritätsprinzip und die Zuständigkeitsregeln besonders wachsam zu sein haben.
Während die Gemeinschaft befugt ist, den Mitgliedstaaten die Annahme strafrechtlicher Sanktionen im Falle des Verstoßes gegen materielle Gemeinschaftsnormen vorzuschreiben, so ist sie hingegen nicht für die Festlegung der Art und der Höhe der zu verhängenden Sanktionen zuständig. Daher müssen wir ganz besondere Vorsicht im Umgang mit Begriffen wie beispielsweise Auslieferung walten lassen, die bereits auf einen bestimmten Schweregrad der Verstöße und Strafen verweisen. Allerdings bin ich hinsichtlich der Formulierung unbesorgt, die zuletzt von unserer Berichterstatterin, Frau Oomen-Ruijten, gewählt wurde.
Die Gemeinschaft ist ebenso wenig dafür zuständig, Rechtsvorschriften zu verabschieden, die auf eine Angleichung nationaler strafrechtlicher Bestimmungen hinauslaufen. So könnte beispielsweise die Verwendung des Begriffs Anstiftung - der nicht in allen unserer nationalen Rechtsordnungen existiert - so verstanden werden, dass nationale Bestimmungen angeglichen werden sollen, was meines Erachtens die Rechtsgültigkeit unseres Textes erheblich schwächen würde.
Vorbehaltlich dieser Bemerkungen möchte ich meine volle Unterstützung für die Annahme dieses Textes und meinen Glückwunsch an die Berichterstatterin, Frau Oomen-Ruijten, wiederholen. Der vorliegende Text ist für uns ein deutliches politisches Signal angesichts einer Form der Kriminalität, die von unserer Mitbürgern zunehmend als verurteilungswürdig wahrgenommen wird.
Goodwill (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident, im Anschluss an die Ereignisse des 11. September bestand tatsächlich international der Wille nach einer Angleichung und Verbesserung der Systeme der Auslieferung im Zusammenhang mit terroristischen Verbrechen. Während es stimmt, dass der Terrorismus Auswirkungen auf die Umwelt haben kann, z. B. durch das Freisetzen von Krankheitserregern oder die mutwillige Vergiftung von Trinkwasser, geht dieser Bericht über den Terrorismus hinaus.
Ich stimme mit Herrn Berthu überein, dass wir uns gegen Versuche zur Wehr setzen müssen, den Einflussbereich der EU auf den justiziellen Bereich, sei es über den Umweltbereich oder andere Bereiche, auszudehnen. Besonders besorgt bin ich angesichts der Änderungsanträge, die eine Auslieferung oder eine Rückgabe oder Beschlagnahme von Vermögensgegenständen als Zuständigkeiten im Rahmen der ersten Säule betrachten. Der Juristische Dienst des Parlaments hat uns darauf hingewiesen, dass Artikel 175 keine Rechtsgrundlage für diese Maßnahme bildet. Warum bezahlen wir diese Juristen dafür, uns zu beraten, und hören dann nicht auf sie?
Ich freue mich schon darauf, den Mitgliedstaaten dabei zuzusehen, wie sie bei der Annahme von Maßnahmen im Rahmen der dritten Säule beim Kampf gegen Umweltkriminalität zusammenarbeiten, z. B. bei der gemeinsamen Definition von Straftatbeständen; doch die britischen Konservativen werden gegen diesen Bericht in seiner geänderten Form stimmen, weil er jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt. Er geht in seinen Erwägungsgründen ausführlich auf die Subsidiarität ein, doch die Artikel selbst setzen sich über den Grundsatz der Subsidiarität vollständig hinweg.
Die Europäische Union wäre besser beraten, ihre Energien in einen Bereich zu investieren, in dem sie über rechtliche Befugnisse verfügt, fehlgeleitete Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof anzuklagen, weil sie sich nicht an geltende Richtlinien halten, wie auch Herr von Boetticher vorhin vorgeschlagen hat.
Rack (PPE-DE). - Herr Präsident! Wenn die Gemeinschaft den Auftrag, die Umwelt zu schützen, ernst nehmen will, kann und darf sie sich nicht darauf beschränken, lediglich Schutznormen zu erlassen. Sie muss sich auch darum kümmern, dass die betreffenden Vorschriften eingehalten werden. Wenn einfache Sanktionsmechanismen nicht ausreichen, muss auch der große Stock des Strafrechts eingesetzt werden können - natürlich nur in gewichtigen Ausnahmefällen und unter Respekt für die subsidiäre Aufgabenverteilung, sowohl in Sachen Umweltschutz als auch und vor allem in Sachen Strafrecht.
Soweit stimmen fast alle Fraktionen dieses Hauses dem vorliegenden Vorschlag der Kommission und den Änderungsanträgen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik zu, wofür wir uns bei der Berichterstatterin des Hauses, Frau Oomen-Ruijten, herzlich bedanken.
Einige von uns fürchten, dass mit diesem Vorschlag eine Tür zu weit aufgetan wird, zu einem uniformen europäischen Umweltstrafrecht und in der weiteren Folge womöglich sogar zu einer europäischen Umweltagentur mit FBI-Gewalt. Diese Sorgen sind unbegründet. Nichts von alldem ist vorgesehen. Es wird das richtige Mittel gewählt - eine Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist -, und mit einer Reihe von Änderungsanträgen ist dafür gesorgt, dass in den Kernbereichen staatlicher, gerichtlicher und strafgerichtlicher Kompetenz nicht eingegriffen wird. Verbis expressis etwa im Änderungsantrag 30, wo ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass etwa die Auslieferung nur dann vorgesehen werden soll, wenn sie in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates vorgesehen ist.
Mit einer solchen Vorgangsweise verfolgen wir ein wichtiges Gemeinschaftsziel mit dem richtigen Instrumentarium. Daher ist Zustimmung zu den Vorschlägen der Kollegin Oomen-Ruijten und des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik angesagt.
Vitorino,Kommission. – (EN) Herr Präsident, ich möchte Frau Oomen-Ruijten und Herrn Di Lello Finuoli für ihre hervorragende Arbeit an den beiden Texten danken, die sich mit demselben Thema befassen: dem Vorschlag für eine Richtlinie und dem Entwurf eines Rahmenbeschlusses über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht. Beide Berichte tragen in bedeutender Weise zu einer umfangreichen Debatte auf europäischer Ebene bei.
Auf der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates von Tampere im Jahre 1999 wurde beschlossen, dass sich gemeinsame Definitionen, Tatbestandsmerkmale und Sanktionen zunächst auf eine begrenzte Anzahl von besonders relevanten Bereichen, darunter die Umweltkriminalität, konzentrieren sollten.
Das Haus wird sich sicherlich daran erinnern - und einige Abgeordnete haben darauf hingewiesen -, dass Dänemark im Jahre 2000 eine Initiative für einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der schweren Umweltkriminalität vorgelegt hat. Dieser Rahmenbeschluss beruht auf den Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union und gehört demnach zum dritten Pfeiler.
Im Jahre 2001 hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zu ebendiesem Thema angenommen, die sich auf Artikel 175 EG-Vertrag gründet. Beide Vorschläge verfolgen dieselbe Zielsetzung. Sie sollen zu einer verbesserten Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Umweltbereich beitragen und gehen von derselben Annahme aus, denn wir alle sind uns einig, dass es dem Umweltschutz in unseren Mitgliedstaaten an Effektivität fehlt.
Nichtsdestotrotz hat die Kommission mit dem Richtlinienvorschlag einen ehrgeizigeren Ansatz gewählt. Sie hat diese Strategie aus mehreren Gründen verfolgt. Die Gemeinschaft verfügt innerhalb der geltenden Zuständigkeitsregelungen über die Möglichkeit, Verhaltensweisen so zu steuern, dass sie zur Verwirklichung eines Gemeinschaftsziels beitragen. Dies hat die Kommission, was konkrete strafrechtliche Sanktionen betrifft, nie bestritten, da die Gemeinschaft im strafrechtlichen Bereich Maßnahmen eigenständig nicht vornehmen kann. Sofern es jedoch zur Erreichung von Gemeinschaftszielen dienlich ist, vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Gemeinschaft Mitgliedstaaten dazu verpflichten kann, sich um strafrechtliche Sanktionen zu bemühen, wenn das Strafrecht eine wirksame Umsetzung des Gemeinschaftsrechts gewährleistet.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die derzeit von den Mitgliedstaaten festgelegten Sanktionen nicht ausreichend sind und keine vollständige Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union gewährleisten.
Wir streben keinen Konflikt zwischen den Organen an. Das Hauptziel unseres Vorschlags besteht darin, eine zusätzliche Objektivitätsgarantie zu schaffen und den Behörden einen größeren Handlungsspielraum für die grenzübergreifende Verfolgung von Umweltkriminalität zu ermöglichen.
Und aus diesem Grund, Herr Blokland, ist es notwendig, einen Rahmenbeschluss mit einer Richtlinie zu kombinieren. Mit der Richtlinie können wir das Vorhandensein von strafrechtlichen Sanktionen sicherstellen, während der tatsächliche Anwendungsbereich dieser strafrechtlichen Sanktionen aus dem Rahmenbeschluss hervorgehen muss, und mit dem Rahmenbeschluss erhalten die Justizbehörden der Mitgliedstaaten die Möglichkeit, grenzübergreifende Strafverfolgung bei Umweltkriminalität vorzunehmen.
Ob strafrechtliche Maßnahmen auf den Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union oder aber des EG-Vertrags basieren sollten, ist nicht nur eine interessante rechtliche Fragestellung für europäische Juristen, sondern auch von grundlegender institutioneller Bedeutung, vor allem was die Rolle und die Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments, die Rechtsprechung des Gerichtshofs und die rechtlichen Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts in diesem Bereich betrifft. Ich kann mich den von Frau Oomen-Ruijten vorgelegten Vorschlägen uneingeschränkt anschließen und möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Kommission niemals die Tatsache in Frage gestellt hat, dass die justizielle Zusammenarbeit zum dritten Pfeiler gehört.
Der Entwurf für einen Rahmenbeschluss ist daher als Ergänzung der Richtlinie zu betrachten. Alle vorgelegten Änderungsanträge zielen darauf ab, den Entwurf für einen Rahmenbeschluss als zusätzliches Instrument neben dem Richtlinienvorschlag der Kommission einzusetzen. Alle grundlegenden Aspekte dieses Problems werden im Richtlinienvorschlag der Kommission berücksichtigt. Der Rahmenbeschluss des Rates wird sich mit drei wichtigen Fragestellungen befassen: Haftung juristischer Personen, gerichtliche Zuständigkeit und Fragen der Auslieferung und Strafverfolgung.
Wir respektieren die Subsidiarität, da sich der von Dänemark vorgelegte Rahmenbeschluss eng am Übereinkommen des Europarats zum Umweltstrafrecht orientiert. Bisher hat sich niemand darüber beschwert, dass dieses Übereinkommen gegen das Subsidiaritätsprinzip gerichtet ist.
Die Berichte von Frau Oomen-Ruijten und Herrn Di Lello Finuoli folgen ebendieser Ausrichtung.
Ich begrüße daher im Namen der Kommission die Stellungnahme des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten zum Entwurf des Rahmenbeschlusses.
Was die spezifischen Änderungsanträge zum Richtlinienvorschlag betrifft, bin ich erfreut, Sie darüber unterrichten zu können, dass die Kommission alle Änderungsanträge mit Ausnahme der Änderungsanträge 8 und 9, 10, 11 und 13, 19, 20, 21, 24, 25, 27, 28 und 29 annehmen kann. Alles im allem bin ich dem Parlament für seinen wichtigen Beitrag zu einer Verbesserung beider Texte, über die das Haus abstimmen wird, sehr dankbar.
Ich möchte erneut den Berichterstattern sowie natürlich auch Herrn Wuori, dem Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt, für ihren wichtigen Beitrag und ihre umfangreiche Unterstützung danken, insbesondere, da sie alle ein sehr komplexes Thema in ausgesprochen kurzer Zeit behandeln mussten. Meine Hoffnung ist es, dass die Berichte morgen in diesem Haus eine parteienübergreifende Unterstützung erfahren werden.
Der Präsident. – Danke, Herr Kommissar.
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.
Oomen-Ruijten (PPE-DE), Berichterstatterin. – (NL) Ich möchte dem Herrn Kommissar eine Frage stellen. In den Ausschusssitzungen habe ich mitbekommen, die Europäische Kommission könne sämtliche angenommenen Änderungsanträge sehr wohl übernehmen. Ich möchte nun von ihr morgen Vormittag gern erfahren, weshalb ihr die Annahme bestimmter Änderungen nicht möglich ist.
Der Präsident. – Da es sich um eine interessante Frage handelt, erteile ich Herrn Kommissar gern das Wort, wenn er sie beantworten möchte, auch wenn wir etwas von unserem Verfahren abweichen.
Vitorino,Kommission. – (EN) Herr Präsident, ich könnte natürlich jeden Änderungsantrag, den die Kommission nicht annehmen kann, gesondert nennen, aber wenn die Frau Abgeordnete einverstanden ist, werde ich ihr die Gründe für unsere Ablehnung der von mir soeben verlesenen Liste von Änderungsanträgen schriftlich übermitteln. Zumindest für einen Änderungsantrag lässt sich dies problemlos nachvollziehen: Änderungsantrag Nr. 28. Er lehnt den Kommissionsvorschlag in seiner Gesamtheit ab. Ich bin mir sicher, dass die Kommission diesem Antrag niemals zustimmen wird!
Der Präsident. – Also wird so verfahren. Wir danken Ihnen, Herr Kommissar.
8. Einwanderung, Grenzen, Asyl, Visum
Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über folgende Berichte:
– Bericht A5-0085/2002 von Herrn Oostlander im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Aktionsprogramm für Verwaltungszusammenarbeit in den Bereichen Außengrenzen, Visa, Asyl und Einwanderung (ARGO) (KOM(2001) 567 – C5-0553/2001 – 2001/0230(CNS)) und
– Bericht A5-0078/2002 von Herrn von Boetticher im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über eine Initiative des Königreichs Belgien, des Königreichs Spanien und der Französischen Republik im Hinblick auf den Erlass durch den Rat des Beschlusses zur Änderung des Artikels 40 Absätze 1 und 7 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (11896/2001 – C5-0563/2001 – 2001/0820(CNS)).
Oostlander (PPE-DE), Berichterstatter. – (NL) Herr Präsident! Bei dem ARGO-Programm handelt es sich um ein hochinteressantes Thema. Allerdings fiel mir bei der Lektüre des Kommissionsvorschlags auf, dass sich die Verfasser von vornherein gegen jeglichen Widerstand, der seitens des Rates erwartet werden könnte, nach allen Seiten abgesichert hatten. Das heißt, mit Übereifer war man sogleich um ein Prozedere, sozusagen um technische Tricks bemüht, um bei der Verlagerung von Aufgaben vom dritten auf den ersten Pfeiler die Sache so zu drehen, dass die Verwaltungsapparate des Rates stets das Heft in der Hand behalten, während das Europäische Parlament und die Europäische Kommission nach wie vor lediglich über Scheinbefugnisse verfügen.
Das ist eine zu servile Haltung, die meiner Meinung nach eher zu einem Ratssekretariat als zu einer künftigen Bundesregierung passt. Die Kommission ist Hüterin der Verträge und der Grundsätze, auf denen die Union beruht, und in dieser Eigenschaft sollte sie selbstsicher auftreten.
Mit Hilfe des Parlamentsausschusses habe ich versucht, die gemeinschaftliche Dimension des Vorschlags in verschiedenen Punkten zu unterstreichen. Uns geht es demnach um die Unterstützung der Kommission, insbesondere um die Stärkung ihres Initiativrechts.
Das ARGO-Aktionsprogramm darf nicht lediglich von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Beispielsweise werden NRO usw., die an dem so erfolgreichen Programm ODYSSEUS mitgewirkt haben, merkwürdigerweise nicht an dem Nachfolgeprogramm ARGO beteiligt. Deshalb ist es mir wichtig, dass das Initiativrecht der Kommission gestärkt wird. Darauf muss besonderer Nachdruck gelegt werden, denn über die Kommission können auch andere Einrichtungen einbezogen werden, um ARGO zum Erfolg zu verhelfen. Ebenso wenig darf ARGO ausschließlich auf der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden beruhen, sondern bedarf im Hinblick auf eine möglichst objektive Überwachung seiner Zielvorgaben der Begleitung durch die Gemeinschaft. Auch hier ist die Kommission wiederum Hüterin der Verträge und aller von ihr vorgeschlagenen Rechtsakte.
Etwas irritiert war ich sodann darüber, wie sowohl die Durchführung als auch die Kontrolle insbesondere unter Berufung auf den Grundsatz der Transparenz aus der Hand gegeben werden. Nach meinem Dafürhalten hat Transparenz so gut wie keinen Bezug zu Beamtenschaften, wohl aber zu Volksvertretungen. Verwendet man das Wort in einem anderen Zusammenhang, so geht damit sein eigentlicher Sinn völlig verloren. Das sollten wir auf keinen Fall zulassen. Infolgedessen dürfen wir uns nicht auf die Transparenz stützen, um zu befürworten, dass Vorgänge durch die nationalen Behördenapparate überwacht werden, während die einzelstaatlichen Parlamente und das Europäische Parlament keine Kontrollmöglichkeiten haben. Damit beziehe ich mich namentlich auf Artikel 3, Buchstabe e).
Gemäß den üblichen parlamentarischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen müssen die Leitlinien der Politik von dem ausführenden Organ, der Kommission, vorgegeben und festgelegt sowie von der Volksvertretung, dem Europäischen Parlament, gebilligt und kontrolliert werden. Im Übrigen verfügen wir auch über die Haushaltsbefugnisse. Die Ausgestaltung der Durchführungsmodalitäten kann dann anhand nationaler Empfehlungen erfolgen, wie dies auch in dem Vorschlag gefordert wird.
Darüber hinaus bedarf es hinsichtlich der Frage, wer was eigentlich kontrolliert, einer deutlichen Verteilung der Rollen, einer Aufteilung der Verantwortlichkeiten. Die Kommission und das Europäische Parlament sind meiner Meinung nach für die gemeinschaftlichen Aspekte und die einzelstaatlichen Verwaltungen sowie Parlamente für die nationalen Belange zuständig.
Abschließend noch ein Wort zu den Außengrenzen der Europäischen Union, die in allernächster Zeit gänzlich anders verlaufen und vor allem mit den Außengrenzen der weniger wohlhabenden Beitrittskandidaten zusammenfallen werden. ARGO sollte praktisch als Vorläuferin den Weg zur Vergemeinschaftung, zur gemeinschaftlichen Verantwortung für die Außengrenzen bereiten, die möglichst rechtzeitig zu verwirklichen ist, denn in einigen Jahren sind wir bereits so weit.
Herr Präsident, es gibt noch einen Änderungsantrag, mit dem wir ein Problem haben, nämlich der von der ELDR-Fraktion eingereichte Änderungsantrag, in dem es um Personen geht, die nicht durch staatliche Akteure verfolgt werden. Meistens sprechen wir nur über von der eigenen Regierung aus politischen Gründen Verfolgte, was ich für generell richtig halte. Wenn jemand in seinem Land durch nichtstaatliche Organe verfolgt wird und in anderen Teilen des Landes noch in Sicherheit leben kann, braucht er nicht per se in Amsterdam Zuflucht zu nehmen. Dann kann er ohne weiteres in der Türkei oder beispielsweise in Russland bleiben. Wir befürworten auch stets die Aufnahme in der jeweiligen Region, und wenn jetzt in dem Änderungsantrag von Frau Ludford dafür plädiert wird, diejenigen, die in ihrem Heimatland auch anderswo ein Zuhause finden können, aufgrund von Asylgesetzen in der Europäischen Union aufzunehmen, so ist dies nach meinem Dafürhalten verkehrt, und wir legen großen Wert darauf, dies klarzustellen.
Schließlich, Herr Präsident, fordert das Europäische Parlament eine selbstsichere Haltung der Europäischen Kommission, und hoffentlich wird die Kommission diese Forderung auch als eine Hilfestellung verstehen. Wenn sich der Rat dagegen sperrt, ist immer noch genug Zeit, dies in unseren jeweiligen Ländern von den Dächern zu pfeifen.
VORSITZ: DAVID PROVAN Vizepräsident
von Boetticher (PPE-DE), Berichterstatter. - Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Abbau unserer Binnengrenzen und die damit verbundene polizeiliche Kooperation sowie die Sicherung unserer Außengrenze wird eine der größten Herausforderungen für die Europäische Union im neuen Jahrhundert sein. Mein Kollege Oostlander hat in seinem Bericht dankenswerterweise auf die Notwendigkeit eines gemeinsamen Grenzregimes an den Außengrenzen hingewiesen. Mein Bericht hat nun die Fortentwicklung des Schengener Durchführungsübereinkommens im Bereich der grenzüberschreitenden Observation zum Inhalt.
Dort, wo die Binnengrenzen bereits abgebaut sind, hat die nationale Polizei die Möglichkeit, nach Absprache mit der Polizei eines Nachbarstaates grenzüberschreitend Tatverdächtige zu observieren. Zusammen mit der Nacheile ist das Instrument der grenzüberschreitenden Observation damit bisher die effektivste Möglichkeit grenzüberschreitender Strafverfolgung. Wie nötig eine solche Regelung ist, wurde in Deutschland gerade in der letzten Woche sichtbar, als nach einem Bankraub Geiseln genommen wurden und die Täter über die Grenze nach Polen und dann weiter in die Ukraine flüchteten. Obwohl die Zusammenarbeit hier gut war, hätte eine Regelung wie das Schengener Durchführungsübereinkommen in diesem Fall eine Verfolgung sicherlich noch erleichtert.
Mit dem Ratsvorschlag sollen nun die Straftaten, bei welchen die grenzüberschreitende Observation möglich ist, um organisierte Betrugsdelikte, Delikte im Rahmen der Schleuserorganisationen, Geldwäsche von Erträgen aus organisierter Kriminalität und Handel mit radioaktivem Material erweitert werden. Für mich bleibt die Frage im Raum stehen, warum wir nicht auch auf den Katalog der terroristischen Straftaten zurückgreifen, den wir erst vor wenigen Monaten verabschiedet haben. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Beschluss gewesen, und den sollten wir dann auch in diesen Vorschlag miteinfügen. Darum habe ich den Vorschlag der Kollegen Buijtenweg und anderen als positive Ergänzung empfunden.
Wir verwirren uns sonst immer mehr in ein Dickicht unzähliger verschiedener Regelungen der strafrechtlichen Zusammenarbeit. In Zukunft müssen wir uns wesentlich mehr als in der Vergangenheit um einheitliche Strafrahmen bemühen. Gleichzeitig wird leider auch ignoriert, dass das Schengener Durchführungsübereinkommen bisher nicht nur unter einem engen Anwendungsbereich leidet, sondern vor allen Dingen unter bürokratischen Hemmnissen. Ich habe daher einige systematische Klarstellungen vorgeschlagen, die im Ausschuss eine breite Unterstützung gefunden haben. So sollten wir den Mut haben, in diesem Schengener Durchführungsübereinkommen auch echte Neuentwicklungen und Fortschritte zu erzielen.
Seit der Einführung der grenzüberschreitenden Observation hat sich deren Anwendungszahl verdreifacht. Als häufigstes Hindernis wird dabei von den durchführenden Beamten oftmals ein fehlendes Festhalterecht genannt. Bisher müssen observierende Beamte auf einem fremden Territorium Straftaten machtlos zusehen. Sie dürfen nicht eingreifen, sondern können lediglich ihre zumeist schon völlig ausgelasteten national zuständigen Kollegen informieren. Bis zu deren Eingreifen sind die Täter in der Regel über alle Berge. Mein Vorschlag ist deshalb, auch ausländischen Polizeikräften, die eine grenzüberschreitende Observation durchführen, die Möglichkeit zu geben, Täter bis zum Eintreffen nationaler Polizeikräfte festhalten zu dürfen, wenn erstens die Täter eine auslieferungsfähige Straftat begangen haben und wenn zweitens die nationale Polizei diese Straftat nicht mehr selbst verhindern kann.
Unseren europäischen Bürgern ist es wohl nicht begreiflich zu machen, warum ausländische Polizeikräfte zwar beobachten, aber im akuten Fall einer Straftat nicht eingreifen dürfen. Hier sollten wir unsere Gesetze den Realitäten in unserem zusammenwachsenden Europa wesentlich besser anpassen.
Bei aller Fortentwicklung dieses Schengener Durchführungsübereinkommens bin ich aber der festen Überzeugung, dass die Europäische Union in diesem zusammenwachsenden Europa auch echte Polizeikompetenzen braucht. Wir werden im Rahmen des Konvents, der bekanntlich eine Neuordnung der Verträge vorsieht, nicht nur darüber diskutieren dürfen, was wir an Kompetenzen vielleicht an die Mitgliedstaaten zurückverlagern müssen, sondern wir müssen auch Gebiete benennen, bei denen wir in Europa originäre Kompetenzen zusätzlich benötigen. Die Bekämpfung organisierter Kriminalität, und zwar grenzüberschreitend, ist ein solcher Bereich, bei dem wir als Parlament auch nachdrücklich darauf hinweisen müssen, dass es unter dem Gesichtspunkt einer parlamentarischen Kontrolle, unter dem Gesichtspunkt einer staatsanwaltschaftlichen Kontrolle auch einer originären, polizeilichen Exekutive für einen engen Anwendungsbereich bedarf.
(Beifall)
Naranjo Escobar (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, meiner Meinung nach sind die Aktionsprogramme für Verwaltungszusammenarbeit im Bereich Einwanderung und den damit verbundenen Gebieten von großer Wichtigkeit.
Wir führen heute eine Aussprache über das Programm ARGO, dessen Endziel die Gleichbehandlung von Drittstaatsangehörigen ist. Ich möchte daran erinnern, dass es in den Bereichen, die ganz oder teilweise durch dieses Programm abgedeckt werden, eine große Zahl rechtskräftiger oder auf den Weg gebrachter Richtlinien, Vorschriften und anderer Instrumente gibt und dieser gemeinschaftliche Besitzstand einheitliche Anwendung finden muss, damit Drittstaatsangehörigen die gleichen Rechte garantiert sind.
Es gibt sehr wichtige Aspekte, die im Programm Berücksichtigung finden sollten. Entscheidend ist, dass Aktionen zum Schutz vor illegaler Einwanderung, Aktionen gegen Dokumentenfälschung und unerlässliche Aktionen auf dem Gebiet der konsularischen Zusammenarbeit durchgeführt werden.
Die Schaffung einer gemeinsamen Politik auf diesem Gebiet ist eine große Herausforderung, deren Erfolg in hohem Maße davon abhängt, ob es der Union gelingt, einen wirklichen Raum der Sicherheit und der Freiheit aufzubauen.
Mein Land hat sich innerhalb weniger Jahre von einem Auswanderungsland zu einem Land mit hoher Einwanderungsrate entwickelt, das sich gleichzeitig mit Problemen konfrontiert sieht, die auf seine Lage an den Außengrenzen der Union zurückzuführen sind.
Wenn das Programm ARGO auch nichts Neues ist – es ersetzt mit neuen Ansätzen das Vorgängerprogramm ODYSSEUS –, so hat es doch entscheidende Bedeutung. Die Erhöhung der finanziellen Unterstützung ist ein Zeichen dafür, dass wir die Anstrengungen, die zu unternehmen sind, damit die einzelstaatlichen Verwaltungen einheitlich handeln und die besten Praktiken anwenden, ernst nehmen.
Ich stimme dem Ansatz des Berichterstatters, unseres Kollegen Oostlander, zu, den ich beglückwünschen möchte, weil er in seinen Bericht Änderungsanträge berücksichtigt hat, die zu einer Verbesserung des Textes führen und die deutlich machen, dass der Kommission und dem Parlament eine Pionierrolle bei der Entwicklung des Programms zukommen muss.
Herr Präsident, unter Kommissar Vitorino sind wir weit vorangekommen, aber noch ist der vor uns liegende Weg sehr lang. Es ist daher ein Erfolg, dass zu den Zielsetzungen des derzeitigen Vorsitzes auch gerade das Vorankommen im Bereich der Verpflichtungen von Tampere und Laeken in der Asyl-, Einwanderungs- und Grenzkontrollpolitik gehört. Dies ist ein Erfordernis, das sich nicht nur aus der gegenwärtigen Einwanderungssituation in der Union, sondern auch aus dem Wunsch der Bürger nach einer wahrhaften politischen Union herleitet.
Keßler (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Petitionsausschusses. - Herr Präsident, ich begrüße das Aktionsprogramm ARGO sehr. Ich bin der festen Überzeugung, dass nur durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den einzelstaatlichen Behörden bestehende Unterschiede in der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften abgebaut werden können. Dass die Ungleichbehandlung in den Mitgliedstaaten abgebaut werden muss, wird vor allem durch die große Zahl von Petitionen bewiesen, die an das Europäische Parlament gerichtet wurden. In den letzten Jahren lassen sich allein 468 Petitionen finden, die die Ungleichbehandlung in diesem Bereich zum Thema haben. Es ist also wirklich an der Zeit, dieses Thema weiter zu regeln.
Eine Verbesserung im Vergleich zum derzeitigen Programm ODYSSEUS ist auch die ausdrückliche Einbeziehung des Bereichs Visa. Auch in diesem Zusammenhang wurden zahlreiche Petitionen eingebracht.
Bei der europaweiten Zusammenarbeit ist der elektronische Datenaustausch von besonderer Bedeutung. Dazu fordere ich die Schaffung einer gemeinsamen europaweiten Datenbank. Diese Datenbank muss den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten - bei Bedarf auch Drittstaaten - sowie den zuständigen Verwaltungen der europäischen Organe zugänglich sein. Dabei sind jedoch der Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit von Informationen unbedingt in vollem Umfang zu wahren.
Daneben muss sichergestellt werden, dass die einzelstaatlichen Behörden auf Anfrage des Petitionsausschusses Auskünfte in einer angemessenen Frist erteilen. Nur durch dieses Muss kann der Petent in seiner Rechtssicherheit geschützt werden. Die bisherigen Verspätungen in der Informationsweitergabe verursachen für die Petenten Behinderungen, die nicht hinnehmbar sind. Dies kann meiner Meinung nach nur dann verhindert werden, wenn es dem Petitionsausschuss ermöglicht wird, in dringenden Fällen negatives Verhalten der Behörden an die Öffentlichkeit zu bringen. Schlechte Publicity will wohl jede Behörde vermeiden.
Pirker (PPE-DE). - Herr Präsident, Herr Kommissar, geschätzte Kollegen! Diese Berichte und das Aktionsprogramm zeigen, dass die Union auf einem guten Weg ist, nämlich in Richtung einer Sicherheitsunion, und sie zeigt damit, dass die Sicherheit an der Grenze beginnt. Wenn wir offene Innengrenzen haben wollen, dann brauchen wir funktionierende Außengrenzüberwachungssysteme, und wir brauchen auch Kompensationselemente, wie etwa die grenzüberschreitende Observation. Das wird hier massiv unterstrichen.
Wir brauchen zu diesem Zweck das neue Aktionsprogramm ARGO. Nicht nur deshalb, weil das Geld aus dem Bereich ODYSSEUS verbraucht ist, sondern auch, weil es unser Ziel sein muss, ein äquivalentes Sicherheitsniveau an allen Außengrenzen, auch den künftigen, aufzubauen und zu schaffen, und zwar, um auf der einen Seite sicher gegen illegale Einwanderung, Schlepperorganisationen und international organisiertes Verbrechen zu sein, und um auf der anderen Seite Möglichkeiten für die Kontrolle, Hilfestellung und legale Einwanderung ebenso wie für die Vorbereitung auf eine Asylgewährung in der Hand zu haben.
Für mich scheint es besonders bedeutsam, einige Maßnahmen hervorzuheben, wie etwa einheitliche Standards bei der Verwendung der Informationstechnologie aufzubauen, oder dass wir letzten Endes versuchen, eine gemeinsame Grundausbildung zu schaffen, d. h. ein gemeinsames Ausbildungs- und Qualifizierungsniveau zu erreichen. Wir sollten auch versuchen, an das heranzugehen, was wir in Zukunft brauchen, nämlich, dass gemischte Teams, gebildet aus Experten aus mehreren Mitgliedstaaten, die Grenze operativ entsprechend sichern.
Ich halte es für einen bedeutsamen Punkt, dass die Möglichkeit vorgesehen ist - wie vorher bei ODYSSEUS -, dass auch die Kandidatenländer an dem Programm teilnehmen können, denn damit gewährleisten wir einen optimalen Aufbau der Kandidatenländer auch in Richtung mehr Sicherheit unserer gemeinsamen größeren Europäischen Union.
(Beifall)
Evans, Robert J.E. (PSE). – (EN) Herr Präsident, ich möchte Herrn Oostlander und natürlich auch Herrn von Boetticher zu ihren Berichten beglückwünschen. Ich werde mich in meinen Ausführungen auf den Bericht von Herrn Oostlander und das Argos-System konzentrieren. Uns ist bewusst, dass ein gemeinsamer Ansatz in den Bereichen Einwanderung, Visa, Asyl sowie bezüglich unserer Außengrenzen von grundlegender Bedeutung ist. Ich bin nicht der Ansicht, dass die Europäische Union richtig funktioniert, wenn wir nicht über einen solchen gemeinsamen Ansatz verfügen. Doch wir bewegen uns darauf zu, und wir müssen eine realistische und moderne Version entwickeln, die die Situation in Europa und in der übrigen Welt so sieht, wie sie ist, und nicht vorgibt, dass die Situation anders ist oder so, wie wir sie gerne hätten.
Ich möchte die Änderungsanträge 41 und 42 ansprechen, auf die Herr Oostlander eingegangen ist und über die wir beide aufgrund ihrer Bedeutung diskutiert haben. Mein Dank gilt Herrn Schmidt und Baroness Ludford von der Fraktion der Liberalen, die Änderungsantrag Nr. 42 eingereicht haben, denn dieser Antrag wurde in unserem Ausschuss sehr lebhaft diskutiert und nur aufgrund eines unbedeutenden Verwaltungsproblems fehlte ihm eine Stimme zur endgültigen Annahme durch den Ausschuss. Die Bedeutung von Änderungsantrag Nr. 42 im Vergleich zu Antrag 41 bestand darin, dass in ersterem vorgeschlagen wird, Menschen Asyl und Schutz zu gewähren, die vor staatlicher und nichtstaatlicher Verfolgung auf der Flucht sind. Insbesondere der nichtstaatlichen Verfolgung müssen wir unsere Aufmerksamkeit zuwenden.
Wir alle kennen Länder, in denen uns das Regime nicht angenehm ist und in denen Menschen vor Belästigung, Verfolgung und Angriffen durch den Staat flüchten, doch wir müssen uns mit den Fällen auseinandersetzen, in denen diese Menschen vor nichtstaatlichen Organisationen und Einrichtungen Schutz suchen.
Ich habe bereits Beispiele im Zusammenhang mit Afghanistan genannt, wo die Talibanherrschaft nicht als Staat anerkannt wurde.
Wenn wir diesen Aspekt nicht aufgenommen hätten, dann hätten wir die Verfolgung durch die Taliban nicht als ausreichenden Asylgrund anerkennen können. Es gibt andere Länder auf diesem Planeten, Somalia z. B. – über das meine Fachkenntnisse begrenzt sind –, wo es problematisch ist, einen Unterschied zwischen staatlich und nichtstaatlich zu machen. Es gibt auch Menschen, die aus kriegszerrütteten Ländern fliehen und Schutz benötigen. Die Liste dieser Länder wäre sehr lang.
Es gibt also zahlreiche Länder, die von Kräften der einen oder der anderen Gruppierung gespalten werden, einige davon staatlich andere nicht. Es mögen nur wenige sein, doch meine Fraktion ist der Ansicht, dass wir ihnen Schutz gewähren sollten. Deshalb werden wir für Änderungsantrag Nr. 42 stimmen, und ich denke, dass diese Abstimmung vor der Abstimmung über Änderungsantrag Nr. 41 erfolgen sollte, weil dieser Antrag bedeutender ist und in eine andere Richtung weist. Wenn aus Änderungsantrag Nr. 41 die Formulierung „der geltenden Praxis“ gestrichen würde, dann hätten wir kein so großes Problem, dafür zu stimmen, denn es heißt „gemäß dem Genfer Abkommen“, und es gibt nur wenige Personen hier im Parlament, die sich gegen etwas wenden würden, das in irgendeiner Weise etwas mit dem von uns unterstützten Genfer Abkommen zu tun hat.
Lassen Sie mich einige Anmerkungen zur Erweiterung machen. Sie stellt uns vor eine große Aufgabe. Vor der Erweiterung müssen wir die Fragen im Zusammenhang mit Asyl, Visa und Einwanderung klären, doch wir dürfen nicht die Gelegenheit der Erweiterung nutzen, um von den Beitrittskandidaten höhere Standards als die von uns festgelegten zu verlangen. Viele Beitrittsländer verzeichnen umfangreiche Fortschritte, und ihre Volkswirtschaft und der Lebensstandard nähern sich dem Stand in den Mitgliedstaaten. Bei der Erweiterung geht es nicht um den Aufbau einer neuen, widerstandsfähigeren und stärkeren Außengrenze. Wenn die Europäische Union erfolgreich ist, dann darf dies nicht dazu führen, dass wir eine weitere Trennung zwischen uns und den Ländern zulassen, die sich dann außerhalb einer neuen, erweiterten Europäischen Union der 25 oder 27 Staaten befinden.
Es geht um die gemeinsame Wahrnehmung der Verantwortung und darum sicherzustellen, dass Menschen über Möglichkeiten und Rechte verfügen, und dies unterstützen wir.
Schmidt, Olle (ELDR).(SV) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich möchte mich auf das ARGO-Programm konzentrieren und zunächst Herrn Oostlander für einen guten Bericht danken. Bei der Behandlung im Ausschuss wurden eine Reihe Änderungsanträge angenommen, die die gemeinschaftliche Dimension dieses Programms weiter gestärkt haben.
Herr Präsident, es kann nicht genügend betont werden, wie wichtig eine gemeinsame Vorgehensweise in der Asylfrage ist. Dabei sind einheitliche Verwaltungsverfahren von großer Bedeutung. Die Menschen, die in Europa Asyl suchen, müssen mit Respekt und Menschlichkeit sowie unterschiedslos behandelt werden. Sie dürfen nicht wie Waren zwischen einzelnen Mitgliedstaaten hin und her geschoben werden, wie das leider heute oftmals der Fall ist.
Die letzten Jahre haben in aller Deutlichkeit gezeigt, wie notwendig gemeinschaftliche Programme im Asylbereich sowie deren Finanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt sind. Wie meine Kollegen ganz richtig sagten, brauchen wir Ausbildung, Erfahrungsaustausch und gemeinsame Verfahrensweisen. Natürlich sind in diesem Zusammenhang auch die Kandidatenländer, welche die neuen Außengrenzen der EU bilden werden, von großer Bedeutung.
Leider waren aber, und das sollte meines Erachtens hervorgehoben werden, die Flüchtlings- und Asylpolitik der EU in den letzten Jahren meist von entgegengesetzten Tendenzen gekennzeichnet. Die Mitgliedstaaten agieren oftmals kurzsichtig und unüberlegt, was katastrophales menschliches Leiden verursacht. Manchmal kann man sich wirklich fragen, ob bestimmte Mitgliedstaaten um den ersten Platz bei der Missachtung von Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit wetteifern.
Herr Oostlander hat darauf hingewiesen, dass die Fraktion der Liberalen einen Änderungsantrag eingebracht hat, der eine Erweiterung des Flüchtlingsbegriffs der Genfer Konvention zum Inhalt hat. Auch wenn die Genfer Konvention den Grundpfeiler der Asyl- und Flüchtlingspolitik bildet, so gibt es dennoch Anlass, die Praxis an die veränderte Realität anzupassen. Das haben die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, wie es auch vom Kollegen Robert Evans unterstrichen wurde. Flüchtlinge müssen sowohl Schutz vor der Willkür des Staates als auch vor Verfolgung in ihrem Heimatland suchen können, was eine Erweiterung des Begriffs erforderlich macht. Wir schlagen daher eine erweiterte Definition vor, in der Hoffnung, dass das Parlament unseren Vorschlag annehmen kann.
Schröder, Ilka (GUE/NGL). - Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Programm ARGO soll sichergestellt werden, dass die Außengrenzen der EU weiterhin gegen Eindringlinge gesichert sind. Als Vorbild für die EU-Grenzbefestigung dient hier das deutsche Abschottungsregime an der polnischen Grenze. Bestandteile dieser Strategie sind gut ausgebildete Polizisten, High-Tech-Anlagen und effiziente Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden und - ich weiß, dass Sie das toll finden, ich sage Ihnen gleich auch noch meine Meinung - unter zunehmender Beteiligung privater Sicherheitsdienste und Denunzianten in der Bevölkerung.
Das Programm ARGO soll dafür sorgen, dass das gleiche Abschottungsniveau an der neuen EU-Ostgrenze etabliert ist, bevor die Kontrollen an den neu entstandenen Binnengrenzen entsprechend dem Schengener Abkommen abgebaut werden. Es ist kein Geheimnis, dass die Apologeten einer europäischen Repressionspolitik darin den Nukleus einer europäischen Grenzpolizei sehen.
Ziel des Aktionsprogramms ist die effektive Abschottung gegen den Umzug ungewollter Flüchtlinge in die EU. Diese können dann fast nur noch mit Hilfe von Schleusern Einlass finden. Mehr Abschottung wird - und das ist gewollt - zu höheren Preisen dieser marktförmigen Hilfeleistung führen und sie gefährlicher machen. Sämtliche Positionen, die sich für Flüchtlinge, aber gegen Schlepper richten, sind bestenfalls Heuchelei, schlimmstenfalls Beihilfe zur tödlichen Grenzabschottung. Den Zielen des Aktionsprogramms ARGO entsprechen auch die geplanten Änderungen des Schengener Durchführungsübereinkommens. Zur Aufrüstung der Grenzpolizei an den Außengrenzen gesellen sich immer mehr Kompetenzen der Polizei im Inneren.
Wenn es wie hier um die Zusammenarbeit der Repressionsbehörden geht, tritt interessanterweise die Rolle der Grenzen in den Hintergrund. Die vorgesehene Änderung des Schengener Abkommens sieht im Prinzip nichts anderes vor, als in Fällen grenzüberschreitender Observation auch ausländischer Polizei weitere Befugnisse zuzuschanzen. Observiert werden in Zukunft nicht nur Verdächtige, sondern auch deren Freundinnen und Freunde. Die Initiative verfolgt damit das Ziel der europäischen Regierung, primär repressive Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, anstatt die Rechte und Freiheiten von Menschen zu garantieren und zu sichern. Damit liefern der Berichterstatter von Boetticher und die Kommission ein weiteres Beispiel für den Wahn zu glauben, Sicherheit könne durch mehr polizeiliche Repressionsmaßnahmen geschaffen werden.
Beide Initiativen tragen damit zu einer Entwicklung bei, die den nationalen Wettbewerbsstaat neoliberaler Prägung direkt in den polizeilichen autoritären Sicherheitsstaat führt. Auf diesem Weg stellen sie einen weiteren Schritt in Richtung eines europäischen Panoptikums dar.
Borghezio (NI). – (IT) Herr Präsident, einige Bemerkungen zum Bericht Oostlander. Ich schließe mich den Dankesworten an den Berichterstatter an, kann jedoch nicht umhin, Einiges zum Thema Asylrecht zu bemerken. Dieses humanitäre Grundrecht, das wohl von keinem zivilisierten Menschen in Frage gestellt wird, muss allerdings innerhalb einiger sehr konkreter Eckpunkte eingegrenzt werden, wenn man der schwerwiegenden und objektiven Gefahr entgehen will, dass es zu dem keineswegs zu billigenden Zweck, die illegale Einwanderung in das Gebiet der Europäischen Union zu befördern, missbraucht wird.
In dem zu prüfenden Dokument wird zwar das Anliegen bekräftigt, die Abschiebung von Asylsuchenden von einem Mitgliedstaat zum anderen zu vermeiden, doch hegen wir einige Zweifel, dass diese Zielsetzung mit Mindestnormen wie die in dem Vorschlag enthaltenen erreicht werden kann, wenn man u. a. berücksichtigt, dass es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, den Asylbewerbern wirksamere und weitreichendere Erleichterungen zu gewähren.
In der Hauptsache möchte ich zwei Grenzen des Vorschlags aufzeigen. Erstens sind zahlreiche gerichtliche Rechtsbehelfe wegen der Gewährung und Ablehnung von Zuschüssen, Wohnraum, medizinischer Behandlung usw. vorgesehen. Dadurch wird eine unermessliche Zahl von Betroffenen in das öffentliche Fürsorgesystem aufgenommen, die über bei dem Aufnahmestaat einklagbare rechtliche Positionen verfügen, die dieser in vielen Fällen nicht einmal seinen eigenen Bürgern zugesteht. Zweitens hat das Recht auf Freizügigkeit des Asylbewerbers und später auch seiner Familienangehörigen eine klar abzusehende Konsequenz: Je unwahrscheinlicher es für den Asylbewerber wird, dieses Recht zu erhalten, desto mehr wird er versuchen, seine Spuren zu verwischen, wodurch die Zahl der schwer aufzufindenden Illegalen steigt.
Das sind ernste und konkrete Probleme. In vielen Vorschriften wird der Asylbewerber nämlich als eine Person behandelt, dem dieser Status bereits zuerkannt wurde, indem sie beispielsweise seinen Zugang zu Tätigkeiten von keineswegs kurzer Dauer wie etwa der Berufsausbildung regeln.
Alles in allem sind Änderungen am Text dieses Dokuments vonnöten, damit es anstatt zu einer Richtlinie für den konkreten und wirksamen Schutz der Asylberechtigten nicht zu einem Hemmnis wird. Wir befürchten nämlich, dass es der Bekämpfung der illegalen Einwanderung, dieses ernsten und Besorgnis erregenden Phänomens, im Wege stehen könnte.
Kaufmann (GUE/NGL). - Herr Präsident! Der Vorschlag für das Aktionsprogramm ARGO greift an den entscheidenden Stellen zu kurz. Es ist zwar zu begrüßen, dass im Vorschlag für das Nachfolgeprogramm von ODYSSEUS unter anderem Gelder für eine bessere Ausbildung von Beamten bereitgestellt werden, aber was nützt ein Ausbildungs-, Austausch- und Kooperationsprogramm, wenn die bisher geltenden Rahmenbedingungen unverändert bleiben!
Es kann nicht angehen, dass Asylsuchende wie bisher von den jeweiligen Grenzbehörden an den Außengrenzen der EU zurückgewiesen werden. Es kann nicht angehen, dass sie Gefahr laufen, über eine Kettenabschiebung wieder an ihren Verfolgerstaat zurückgewiesen zu werden. Ihre Asylanträge müssen – so wie im Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten vorgesehen – von einer unabhängigen Behörde im jeweiligen Mitgliedstaat geprüft werden. Gegen negative Verwaltungsentscheidungen müssen Asylsuchende den Rechtsweg beschreiten können. Das ist das Minimum an Rechtstaatlichkeit, was wir von uns verlangen können.
Vergessen wir nicht: Grenzbeamte können noch so gut ausgebildet sein, wenn sie allerdings mit Aufgaben betraut werden, die sie überfordern müssen, wie mit der Entscheidung über das Wohl und Wehe von Asylsuchenden, dann nützt die ganze gute Ausbildung nichts.
Berthu (NI). – (FR) Herr Präsident, das Verfahren für die grenzüberschreitende Observation vollzieht sich in einem fest abgesteckten Rahmen. Hierbei sind die Polizisten eines Mitgliedstaats befugt, die Observierung eines Verdächtigen gegebenenfalls über die Grenze ihres Hoheitsgebiets hinaus in einem anderen Mitgliedstaat fortzusetzen, sofern dieser auf der Grundlage eines zuvor gestellten Rechtshilfeersuchens zugestimmt hat.
Der Entwurf für eine Entschließung, der heute auf Vorschlag von Belgien, Spanien und Frankreich geprüft wird, stellt insofern eine Erleichterung dieses Verfahrens dar, als vor allem der Straftatenkatalog um weitere Straftaten erweitert werden soll, die Anlass zu Ermittlungen geben können. Der zuständige Ausschuss des Europäischen Parlaments schlägt übrigens vor, auch terroristische Handlungen in den Katalog aufzunehmen, was sinnvoll erscheint.
Dennoch ruft der Bericht unseres Parlaments gewisses Erstaunen hervor. Mit weiteren Änderungsvorschlägen nämlich, durch die beispielweise das Recht auf Observation auf bestimmte private Räume ausgeweitet oder in bestimmten Fällen ermöglicht werden soll, über die einfache Observation hinaus Tatverdächtige festzunehmen, erweckt unser zuständiger Ausschuss den Eindruck, dass er mit der grenzüberschreitenden Observation Voraussetzungen für ein multilaterales Interventionsrecht in einer Union ohne Binnengrenzen schaffen will - und eine solche Entwicklung ist selbstverständlich abzulehnen, denn sie würde letztendlich zu einer Vermischung der Verantwortlichkeiten führen, deren Nachteile die erwarteten Vorteile bei weitem überwiegen würden.
Vitorino,Kommission. – (FR) Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich den beiden Berichterstattern, Herrn Oostlander und Herrn von Boetticher, für ihre ausgezeichneten Berichte danken.
Der erste Vorschlag, den wir heute erörtern, ist ein Vorschlag für ein Finanzierungsprogramm, welches zum Ziel hat, die Zusammenarbeit zwischen den für die Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften in den Bereichen der Artikel 62 und 63 EG-Vertrag zuständigen nationalen Behörden zu fördern. Mit diesem Programm namens ARGO werden die Gesetzesinitiativen ergänzt, die auf der Grundlage von Artikel 62 und 63 EG-Vertrag bereits verabschiedet worden sind oder noch verabschiedet werden sollen. Ich räume ein - und damit stimme ich Frau Kaufmann zu - dass das Programm in enger Verbindung mit den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften gesehen werden muss, und ich hoffe, wir werden über solche Rechtsvorschriften verfügen. Aber man muss auch zugeben, dass in Bereichen wie diesem die europäische Gesetzgebung und ihre jeweilige nationale Umsetzung für die Angleichung der Praxis nicht ausreichend ist. Einen sehr wichtigen Bereich bilden dabei die von den nationalen Behörden bei der Kontrolle der Außengrenzen, bei der Ausstellung von Visa oder der Bearbeitung von Asylanträgen und der Regelung von Einwanderungsfragen angewendeten Praktiken.
Viele unter Ihnen haben bereits darauf verwiesen, dass das Programm ARGO Programm Odysseus ablösen soll. Allerdings gibt es substanzielle Unterschiede, die besser klar benannt werden sollten. Zunächst ist ARGO ein Programm der Zusammenarbeit im Bereich der Verwaltung. Daher konzentriert es sich insbesondere auf die nationalen Verwaltungen und die für den gemeinschaftlichen Besitzstand nach Artikel 62 und 63 EG-Vertrag zuständigen Behörden. Die Annahme, es handele sich ausschließlich um Programme der Zusammenarbeit zwischen den Polizeikräften, ist falsch, denn im Bereich Asyl und Einwanderung fallen überaus wichtige Aufgaben in die Zuständigkeit ziviler Verwaltungsstellen der Mitgliedstaaten.
Im vorliegenden Fall möchte ich unbedingt darauf verweisen - denn in diesem Punkt besteht möglicherweise eine Unstimmigkeit mit Herrn Oostlander - dass die nationalen Verwaltungsbehörden die Hauptakteure des Programms sind. Denn wenn es soweit sein wird, dass wir über gemeinschaftliche Rechtsvorschriften verfügen, dann wird die Umsetzung der europäischen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften in erster Linie den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten obliegen. Aber das Programm schließt auch nicht aus, dass die nationalen Behörden, die ARGO-Finanzmittel in Anspruch nehmen, Aufgaben der Umsetzung der entsprechenden Programme an nichtstaatliche Organisationen übertragen können, die unter Berücksichtigung von Zielen des Programms ARGO Projekte und Anwendungsprogramme vorschlagen.
Im Rahmen der Rechtsgrundlage von ARGO werden nicht nur allgemeine, sondern auch konkrete Ziele für die einzelnen Bereiche - Außengrenzen, Visa, Asyl, Einwanderung - festgelegt. ARGO sieht auch neue Aktionsformen vor und legt in diesem Zusammenhang beispielsweise verbesserte Praktiken, Techniken der Erhebung, Auswertung und Verbreitung von Informationen und Aktionen in Drittländern fest.
Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass der Schengener Besitzstand im Bereich der Kontrolle der Außengrenzen im Rahmen der Europäischen Union in jeweils wichtige Komponenten des ersten und des dritten Pfeilers aufgeschlüsselt wurde. Hier nämlich besteht die Schwierigkeit, zwischen gemeinschaftlichen Belangen und jenen, die sich auf die Zusammenarbeit der Regierungen beziehen, genau zu unterscheiden, um gezielt vorgehen zu können. Auf jeden Fall möchte ich Herrn Oostlander dafür danken, dass er den Kommissionsvorschlag unterstützt hat, und ihm versichern, dass wir sinngemäß vielen der vorgeschlagenen Änderungsvorschläge zustimmen können, vor allem jenen, die auf die Stärkung der Rolle der Gemeinschaft abzielen, und jenen, die der Ausgestaltung und Unterstützung der administrativen Zusammenarbeit dienen. Für uns ist vorrangig, dass das Programm möglichst bald vom Rat angenommen wird, damit die Kommission noch in diesem Jahr die für die Umsetzung des Programms erforderlichen Verfahren in die Wege leiten und den für dieses Jahr bereitgestellten Haushalt entsprechend ausführen kann.
Was den zweiten Vorschlag über den von Belgien, Spanien und Frankreich eingebrachten Änderungsantrag zu Artikel 40 des Schengener Durchführungsübereinkommens anbelangt, so zielt er, wie auch Herr von Boetticher betont, darauf ab, die Polizei der Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen zu ermächtigen, die Observation einer Person, die im Verdacht steht, an einer auslieferungsfähigen Straftat beteiligt zu sein, auch auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates verdeckt fortzusetzen. Ich möchte auf die meines Erachtens deutliche und konkrete Verbesserung hinweisen, die dieser Änderungsantrag für die Arbeit der Dienststellen bewirken würde, die für die Durchsetzung der Gesetze zuständig sind.
Wie der Berichterstatter feststellte, ist die grenzüberschreitende Observation ein Instrument zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, das seit der Abschaffung der gemeinsamen Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten von Schengen ganz besondere Bedeutung erlangt hat. Ich möchte außerdem darauf verweisen, dass die vorgeschlagene Änderung zwar die Ermittlungen erleichtern, jedoch zu keiner Änderung des für sie geltenden Rechtsrahmens führen wird, denn selbstverständlich können die nationalen Behörden gemäß dem Übereinkommen von Schengen nur unter Einhaltung ihrer eigenen nationalen Rechtsvorschriften handeln. Es tut mir leid, aber von einem totalitären Staat kann noch lange nicht die Rede sein.
Abschließend möchte ich sagen, dass mit den beiden uns vorliegenden Initiativen und Vorschlägen, für die der Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten eine umfangreiche Arbeit geleistet hat, ganz konkrete Fortschritte in Bereichen erzielt werden dürften, die meines Erachtens für den schrittweise Gestalt annehmenden Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wesentlich sind.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.
9. Bestimmung des für die Prüfung eines Asylverfahrens zuständigen Mitgliedstaats
Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0081/2002) von Luís Marinho im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, den ein Staatsangehöriger eines dritten Landes in einem Mitgliedstaat gestellt hat (KOM(2001) 447 – C5-0403/2001 – 2001/0182(CNS)).
Marinho (PSE),Berichterstatter. – (PT) Herr Präsident! Wenn jemand an die Tore Europas klopft und vor Gewalt, vor einem Krieg, vor einem Bürgerkrieg flieht, ist er Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention und bittet im Namen der grundlegenden Menschenrechte um Asyl. Man kann ihm nicht treuherzig antworten, dass er sich in der Straße oder in der Hausnummer geirrt hat und dass man sich nicht hier damit befasst, sondern anderswo, irgendwo, in einem anderen Land – und soll ihm doch jemand, wenn er darauf beharrt und fragt, sagen, welches das wohl sei ...
Um diese und andere Situationen, mit denen wir es häufig in Europa zu tun haben, auszuschließen, hat die Kommission zum richtigen Zeitpunkt diesen Vorschlag für eine Verordnung, eine Art Leitfaden des Asylrechts ausgearbeitet, in dem für jede Situation und jeden konkreten Fall gesagt wird, wer wo verpflichtet ist zu reagieren, welches Land einen Asylantrag prüfen muss, also letztlich, welches Tor sich dem Ansinnen eines Flüchtlings öffnet, der lediglich auf jemanden hofft, mit dem er sprechen kann.
Im Wesen des Problems wird die Reichweite der Initiative sichtbar. Wir lösen damit nicht die gesamte Frage des Asyls, kommen aber sicher einen Schritt weiter. Als Berichterstatter bin ich stolz, alles getan zu haben – und deshalb habe ich ein ruhiges Gewissen –, damit diese Initiative angenommen und der Kommission Rückhalt in ihrem Kampf gibt, den sie noch mit einigen Mitgliedstaaten – hoffentlich nicht vielen – führen muss. Mein Dank gilt daher den Mitgliedern und meinen Mitstreitern des Ausschusses für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten und ganz besonders und ausdrücklich der Abgeordneten Eva Klamt, der Berichterstatterin, ohne deren Bemühen und Verständnis wir heute schwerlich über Voraussetzungen verfügen würden, auf die Annahme dieser Initiative der Kommission zu setzen. Vielen Dank, Frau Abgeordnete Eva Klamt.
Wir haben, Herr Präsident, ohne Gesetz in einem Meer guter Absichten gelebt. Regelungen, die es geben wird und die – von wem auch immer – bestätigt werden, gelten hier und nicht dort, Tore öffnen sich, andere schließen sich, und eben in diesem Sumpf vermischt sich das wenige Recht mit gar keinem Recht, kommt es zu den Versuchen, den Tricks, den Kniffen, der Flucht vor den Behörden. Und so entstehen die Illegalen, die Netzwerke, breiten sich die Mafien, das Verbrechen, aus, das für denjenigen, der es begeht, selbstverständlich unentschuldbar, aber nur deshalb möglich ist, weil die Staaten, die feinen Leute, sich nie auf Mindestvorschriften verständigt haben, damit objektiv einer von ihnen für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.
Der Vorschlag der Kommission ist mutig. Er stellt sicher, dass ein Antrag tatsächlich geprüft wird, verhindert, dass bei Mehrfachanträgen Verwirrung herrscht und Flüchtlinge umherirren und unterstellt diese Vorschriften der Überwachung und Kontrolle des Gerichtshofs. Grundlegend basiert er auf dem Prinzip, dass jeder Mitgliedstaat für einen Asylbewerber verantwortlich ist, der illegal in sein Gebiet kommt und sich dort aufhält, und jeder Staat verpflichtet ist, seine Mechanismen zur Bekämpfung der illegalen Einreise zu vervollkommnen. Diese Zuständigkeit ausgehend von der Sachlage gilt nur dann nicht mehr, wenn zusätzliche Kriterien, die im Zusammenhang mit den Werten der Familienzusammenführung stehen, zu berücksichtigen sind. So fallen die Minderjährigen unter den Asylantrag des Erwachsenen, und die unbegleiteten Minderjährigen werden nach der von mir vorgeschlagenen Formulierung dem Staat zugeführt, in dem sich ein Familienangehöriger um sie kümmern will und kann. Gleichermaßen können die Einreise- bzw. Aufenthaltskriterien außer Acht gelassen werden, wenn die Einheit der Familie zu gewährleisten ist, wenn einer ihrer Angehörigen bereits in einem bestimmten Mitgliedstaat Asyl beantragt hat.
Letztendlich, Herr Präsident, liegt kraft des ursprünglichen Vorschlags und der umsetzbaren Änderungsanträge – wie auch immer das Abstimmungsergebnis darüber ausfällt – der weitest mögliche Begriff zur Familie auf dem Tisch: Er umfasst die Ehe und – sofern sie vom Staat juristisch anerkannt ist – die Lebensgemeinschaft. Die Beseitigung in diesem Fall der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Schutz der Verwandtschaft für die Nachkommen und minderjährigen Kinder, der auf die anderen Kinder und andere Familienangehörige ausgedehnt wird, wenn das Zusammenleben und ihre Abhängigkeit im Herkunftsland nachgewiesen werden. Außerdem kann sich der Asylbewerber aus humanitären gesundheitlichen oder anderen Gründen im Sinne der in meinem Bericht angenommenen Formulierung irgendeinem anderen Familienangehörigen räumlich annähern, sofern der ersuchte Staat dies erlaubt.
Herr Präsident, im Wesentlichen geht es ja darum dafür zu sorgen, dass der Asylantrag und der Flüchtling, der ihn stellt, eine Antwort erhält und dass das europäische juristische Maschengeflecht den Rechten der Bewerber, den Pflichten der Staaten dient und verhindert, dass das Fehlen von Gesetzen zu einer Verschärfung des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit führt. Diese Initiative sichert diese drei Ziele und deshalb glaube ich, dass sie selbstverständlich auch angenommen werden wird.
Sbarbati (ELDR), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Petitionsausschusses. – (IT) Herr Präsident, zunächst möchte ich den Berichterstatter beglückwünschen und sodann, um der Wahrheit die Ehre zu geben, daran erinnern, dass die Mitgliedstaaten gern und oft eine einfache, aber dennoch offenkundige Tatsache übersehen haben: Noch nie hat es eine Barriere vermocht, Menschen, die auf der Suche nach einer Zuflucht sind, davon abzuhalten, Mittel und Wege finden, um die Grenze oder Barriere zu überschreiten, und zwar ungeachtet der geographischen Gegebenheiten. Dieser Bericht wird dem Problem gerecht und versucht hauptsächlich, eine ziemlich überzeugende Lösung, auch im Sinne der Verbesserung des Dubliner Übereinkommens, zu finden. Er beinhaltet somit einen bedeutenden Ansatz und eine unbestrittene Verbesserung der Verordnung.
Angesichts der realen Situation ist dieser Bericht um die Erzielung eines Gleichgewichts zwischen zwei entgegengesetzten Bestrebungen bemüht, d. h. es wird einerseits versucht, den Missbrauch der Asylverfahren zu verhindern, und andererseits, den Asylbewerbern einen effektiven Zugang zu den Verfahren der Anerkennung als Flüchtlinge zu garantieren. Gleichzeitig werden neue Kriterien bzw. Ausnahmeregelungen eingeführt, um die Einheit von Familienverbänden in einem Mitgliedstaat zu bewahren. Mit einer zweiten Gruppe von Kriterien wird die Verantwortung des Mitgliedstaates hervorgehoben, der den illegalen Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in seinem Hoheitsgebiet nicht effizient bekämpft und dafür gegenüber seinen Partnern die gleiche Verantwortung übernehmen muss wie ein Mitgliedstaat, der nicht für eine hinlängliche Kontrolle seiner Außengrenzen gesorgt hat.
Deshalb sollte der Rat nach unserem Dafürhalten ein faires und wirksames Asylverfahren und eine klare und funktionstüchtige Methode einführen, in deren Rahmen sich die neuen Bestimmungen über die Kriterien und Mechanismen zur Bestimmung des Staates einfügen können, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist.
Abschließend begrüßen wir es ganz besonders, dass die Bestimmungen von Artikel 27 der Verordnung jede Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe usw. bis hin zu Gründen des Alters untersagen. Dieses Kriterium halten wir für außerordentlich fortschrittlich und überzeugend.
Klamt (PPE-DE). - Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Danken möchte ich der Kommission für ihren ausgewogenen und pragmatischen Vorschlag und Herrn Marinho für seinen Bericht und seine Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit. Der Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten hat diesen Bericht mit großer Mehrheit angenommen und den Berichterstatter damit in seiner Ansicht bestärkt. Der Kommissionsvorschlag stellt einen spürbaren Fortschritt gegenüber dem Dubliner Übereinkommen dar und ist damit ein wichtiger Schritt in Richtung des Aufbaus eines gemeinsamen europäischen Asylsystems.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
Erstens: die Betonung der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten, wenn diese Mitgliedstaaten illegal eingereisten Personen den weiteren Aufenthalt auf ihrem Staatsgebiet erlauben.
Zweitens: die Anpassung der Verfahrensfristen an die Fristen für die Anerkennung und Aberkennung des Flüchtlingsstatus, damit eine schnelle Bearbeitung der Asylanträge sichergestellt werden kann.
Drittens: die Einführung von Bestimmungen, die auf die Wahrung der Einheit der Familie des Asylsuchenden abzielen.
Die Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates sollen auch einer gerechten Lastenteilung dienen. Deshalb darf die Antragstellung in einem bestimmten Mitgliedstaat nicht bereits vollendete Tatsachen schaffen, sprich kein Zuständigkeitskriterium sein. Diesem Anspruch tragen die vorgesehenen Maßnahmen zur Verfahrensvereinfachung mit gleichzeitiger Verfahrensbeschleunigung bei Wahrung des Verantwortungsprinzips ebenso Rechnung wie die geplante Beweiserleichterung bei der Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats.
Dank eines Kompromisses mit dem Berichterstatter konnten wir im Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten einen Bericht verabschieden, der unpraktikable und inakzeptable Änderungsanträge außer Acht ließ. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, dass Kommission, Parlament und Rat gemeinsam eine sinnvolle Lösung zur Regelung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Asylbereich finden. Die abgelehnten Änderungsanträge, die eine Ausweitung des Familienbegriffs und die Streichung wesentlicher Teile der Verordnung vorsehen, wurden nun erneut eingebracht. Diese Änderungsanträge lehnt die Fraktion der Europäischen Volkspartei ab. Insbesondere gilt dies für eine undifferenzierte Ausdehnung des Familienbegriffs, etwa auf unterhaltsberechtigte Familienangehörige außerhalb der Kernfamilie.
Ebenso sollten wir in der morgigen Abstimmung der Streichung wesentlicher Teile der Verordnung eine klare Absage erteilen. Noch einmal: Der Kommissionsvorschlag ist realistisch und ausgewogen. Er bietet eine Reihe von Verbesserungen gegenüber dem Dubliner Übereinkommen. Es gibt keinen Grund zu versuchen, diesen Entwurf in einer Form abzuändern, die letztlich weder den Asylantragstellern noch den Mitgliedstaaten nützt. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit.
Terrón i Cusí (PSE). – (ES) Herr Präsident, zunächst möchte ich den Berichterstatter zum Inhalt seines Berichts und zu der Art und Weise, wie er gearbeitet und einen Dialog mit den anderen Fraktionen des Parlaments hergestellt hat – der aus meiner Sicht positiver Natur war – beglückwünschen, und ich möchte auch der Kommission zu ihrem ursprünglichen Vorschlag gratulieren.
Meiner Meinung nach muss heute an dieser Stelle daran erinnert werden, dass wir jetzt den Asylsuchenden mitteilen, dass ihr Asylantrag von nun an lediglich von einem einzigen Land der Europäischen Union geprüft wird. Man könnte auch sagen, dass vierzehn der fünfzehn europäischen Länder nicht mehr auf der relativ kurzen Liste der demokratischen Industrieländer stehen, in denen ein Verfolgter rechtmäßig um Asyl ersuchen kann.
Ich denke, dass dadurch den Ländern der EU und der Union selbst die schwere Verantwortung obliegt, diesen Personen in mehrerlei Hinsicht feste Sicherheitsgarantien zu geben. Sie müssen ihren Ausdruck finden in der Achtung ihrer Person und ihrer Familie, in einer schnellen Entscheidungsfindung zugunsten der Asylbewerber, im Verbot jeglicher Diskriminierung und in einem verbrieften Rechtszugang, um gegen eine entsprechende Entscheidung des zuständigen Staates zwecks erneuter Prüfung des Falls Beschwerde einlegen zu können.
Ich verstehe diesen Vorschlag auch als einen notwendigen Schritt, dem, damit der umfassend Sinn macht, weitere Schritte folgen müssen. Ich denke, wir können sicher sein, dass das Parlament diesen Vorschlag morgen unterstützen wird, damit wir auf dem eingeschlagenen Weg weiter vorankommen. Wir beobachten, wie der Europäische Rat sich mit der Schaffung dieser harmonisierten europäischen Asylpolitik schwer tut und wie schwer ihm diese Schritte fallen. Meines Erachtens ist es sehr wichtig, dass das Parlament morgen den Vorschlag in dem von mir genannten Sinn nachdrücklich unterstützt, um vor allem den Rat dazu zu bewegen, die in Tampere eingegangene Verantwortung zu übernehmen.
Wie der Berichterstatter bereits sagte, werden meine Fraktion und ich darum ersuchen, dass dieser Bericht zusammen mit den bereits im Ausschuss verabschiedeten Änderungsanträgen und den wenigen Änderungsanträgen, die noch im Plenum vorgelegt werden, angenommen wird.
Schmidt, Olle (ELDR).(SV) Herr Präsident, Herr Kommissar! In der vergangenen Woche habe ich Bosnien und Herzegowina sowie die Republika Serbska besucht. Es ist erst zehn Jahre her, liebe Kollegen, dass unschuldige Menschen grausam ermordet und abgeschlachtet wurden, mitten in einem Europa, von dem wir alle versichert haben, dass es nie wieder geschändete Leichen in Massengräbern erleben würde. Aber es kam anders. Noch heute werden Massengräber entdeckt und menschliche Überreste identifiziert. Ich selbst habe die Überreste von 500 Menschen in einer Industriehalle aufgereiht gesehen.
Herr Präsident, noch niemals zuvor waren die Mängel der EU so offensichtlich. Als die Flüchtlingsströme begannen, reagierte die Union langsam und war unfähig zu handeln. Es fehlte eine gemeinsame Vorgehensweise. Aus diesem Grunde sind der Bericht Marinho sowie der Vorschlag der Kommission von erheblicher Bedeutung. Ich möchte dem Berichterstatter ein großes Lob für die geleistete Arbeit und die gezeigte Aufmerksamkeit aussprechen.
Wir Mitglieder der Fraktion der Liberalen akzeptieren das Grundprinzip des Vorschlags zur Sichtweise auf die Asylsuchenden, den Umgang mit diesen Fragen und auch die möglichen Ausnahmefälle. Wir wollen jedoch die Vorschriften berechenbarer machen und die Interessen des Einzelnen stärker berücksichtigen. Ein Teil unserer Änderungsanträge wurde auch in lobenswerter Weise vom Ausschuss angenommen.
Lassen Sie mich auf einige wichtige Punkte eingehen. Die Wünsche der einzelnen Asylbewerber nach einem bestimmten Asylland sind in stärkerem Maße zu beachten. Wir haben es hier schließlich mit Menschen zu tun! Die Vorschriften zur Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats müssen von Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit geprägt sein. Das Sorgerecht für einen unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber muss neben einem engen Verwandten auch einer anderen Person mit enger Beziehung zu dem Minderjährigen übertragen werden können, wenn dies im Interesse des Kindes liegt. Welcher Mitgliedstaat zuständig ist, kann daher durch derartige Faktoren beeinflusst werden. Für Asylbewerber, die Familienmitglieder in einem bestimmten Mitgliedstaat haben, sollte der Asylantrag auch dort bearbeitet werden können.
Eine Beschwerde hinsichtlich des für den Asylantrag zuständigen Landes muss aufschiebende Wirkung haben, damit der Asylbewerber in der Zwischenzeit nicht in einen anderen Mitgliedstaat gebracht wird. Die Personalien des Asylbewerbers sollten nur an die einbezogenen Mitgliedstaaten weitergegeben werden und nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, an alle.
Ich möchte besonders Änderungsantrag 12 hervorheben, den auch Frau Klamt angesprochen hat. Unserer Ansicht nach muss ein Partner oder Lebensgefährte, unabhängig vom Geschlecht, in den Mitgliedsländern, die verheiratete und unverheiratete Paare gleichberechtigt behandeln, als Familienmitglied betrachtet werden. Dieser Punkt wurde von der Kommission unklar abgefasst und bedarf einer Verdeutlichung. Ich hoffe, das Parlament kann diesen Antrag morgen unterstützen.
Abschließend will ich noch eine Frage direkt an Kommissar Vitorino richten. Ihr Vorschlag soll meines Erachtens die Art von Schändlichkeiten verhindern, die in Sangatte am Kanaltunnel geschehen, wo Menschen und Verantwortlichkeiten zwischen zwei Mitgliedstaaten hin und her geschoben werden. Was unternehmen Sie, um bereits jetzt sicherzustellen, dass die Ereignisse von Sangatte unterbunden werden? Was tun Sie, um in Kontakt mit London und Paris dafür zu sorgen, dass der Vorschlag bereits jetzt Wirklichkeit wird?
Lambert (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, ein Teil der Antwort auf diese letzte Frage lautet wie folgt: wenn es eine Möglichkeit gäbe, legal in das Vereinigte Königreich einzureisen und dort Asyl zu beantragen, könnten einige der Probleme in Sangatte gelöst werden. Mit Blick auf den vor uns liegenden Bericht von Herrn Marinho muss ich jedoch darauf hinweisen, dass meine Fraktion das Dubliner Übereinkommen bereits seit langer Zeit und aus zahlreichen Gründen kritisiert hat, und dies nicht zuletzt deswegen, weil es in unseren Augen die Kontrolle der Einwanderung mit der Asylbeantragung vermischt, und diese beiden Dinge lassen sich nicht unbedingt in einen Topf werfen.
Uns ist bewusst, dass Menschen aus zahlreichen Gründen einen bestimmten Mitgliedstaat zum Ziel ihrer Reise ausersehen. Vielleicht haben sie von diesem Land gehört. Womöglich haben sie dort Familienangehörige. Oder es gibt schon eine große Gemeinschaft von Menschen aus ihrer Region in diesem Gebiet. Das Land verfügt vielleicht über den Ruf, mit Asylbewerbern fair zu verfahren, anstatt sie wie potenzielle Kriminelle und zurückweisend zu behandeln. Eventuell bieten sich dort Arbeitsmöglichkeiten. Unter Umständen geben alte koloniale oder auch sprachliche Bindungen den Ausschlag. Es gibt zahlreiche Gründe.
Aus umfangreichen Untersuchungen geht hervor, dass sich Asylbewerber besser einleben, sich in einem besseren psychischen Gesundheitszustand befinden, die Sprache ihres Aufenthaltslandes schneller erlernen – was vor allem auf die Kinder zutrifft –, wenn einige der oben erwähnten Bedingungen erfüllt sind. Doch wir wissen, dass Asylbewerber im Allgemeinen einen Beitrag zu der sie aufnehmenden Gesellschaft leisten und nicht als menschliches Treibgut dazu verdammt sein wollen, von der Wohltätigkeit und Toleranz anderer abhängig zu sein. Daher ist positive Motivation für eine erfolgreiche Asylpolitik von besonderer Bedeutung.
In unseren Augen schien das Dubliner Übereinkommen auf der Annahme zu gründen, dass der erste „sichere“ Staat gut genug ist. Es basierte ebenfalls auf der Annahme, dass der betreffende Staat demnach verpflichtet war, sich um diese Asylbewerber zu kümmern und sie im Land zu behalten. Wir wissen, dass sich aus dem Dubliner Übereinkommen zahlreiche sowohl verwaltungstechnische als auch humanitäre Probleme ergeben haben.
Immerhin wird in den neuen Vorschlägen die Bedeutung der Familie anerkannt, auch wenn die Kriterien für die Definition des Begriffs „Familie“ nicht weit genug gehen; meine Fraktion hat Änderungsanträge eingereicht, weil wir nicht die Auffassung vertreten, dass allein die Kernfamilie über Daseinsberechtigung verfügt. Die Vorschläge gehen jedoch nach wie vor von der Annahme aus, dass ein Mitgliedstaat für das aufkommen soll, was allen anderen Mitgliedstaaten bei der Kontrolle der Einreise und der Kontrolle der Grenzen versäumt haben. So ist es keine Überraschung, dass hauptsächlich Länder mit langen Meeres- oder Landgrenzen, die sich in der Nähe der Herkunftsländer befinden, als Einreiseländer genutzt werden, und demnach auch von ihnen erwartet wird, die Hauptverantwortung für Asylsuchende zu tragen, wobei ihnen vermutlich durch den Flüchtlingsfonds geholfen werden soll.
Da meine Fraktion diesem Ansatz nicht zustimmt, haben wir Änderungsanträge eingereicht, mit deren Hilfe die Einwanderungskontrolle von der Bearbeitung von Asylanträgen abgekoppelt werden soll. Vorausgesetzt, wir werden wirklich der von Frau Terrón i Cusí angesprochenen Aufgabe gerecht und entwickeln eine Asylpolitik, die hohen Standards entspricht sowie wirksam und gerecht ist - und daran zweifele ich mitunter -, dann können die positiven Faktoren, aufgrund derer der Asylantrag in einem bestimmen Land gestellt wird, nur von zusätzlichem Nutzen sein. Wenn wir dies nicht verwirklichen können, dann sollten die Menschen das Recht haben, zu wählen, wo sie Asyl beantragen.
Pirker (PPE-DE). - Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich begrüße die Vorschläge der Kommission, und ich unterstütze auch den Berichterstatter sowie den Bericht, wie er im Ausschuss abgestimmt wurde. Ich finde jedoch die Abänderungsanträge, die von Seiten der Grünen und anderen eingebracht worden sind, absolut inakzeptabel und kontraproduktiv. Sie würden bei einer Annahme zur Ablehnung des gesamten Berichts führen, weshalb ich hoffe, dass der ursprüngliche Bericht und die Vorschläge der Kommission unterstützt werden.
Ich sage Ihnen auch in einigen Punkten, warum: Sie als Grüne wollen den Familienbegriff weitestmöglich ausdehnen, weit über die Kernfamilie hinaus bis hin zu de facto Familienmitgliedern und Freunden. Damit würden Sie lediglich die Zuwanderung fördern. Hier geht es aber um Hilfe für Flüchtlinge.
Sie wollen auch eine Wahlmöglichkeit für die Asylbewerber einführen, die quasi selbst entscheiden können, in welchem Mitgliedstaat das Verfahren abgewickelt werden sollte. Sie verstoßen damit gegen das Prinzip des Erstkontaktlandes und der Lastenteilung, die wir indirekt erreichen können, und Sie würden in letzter Konsequenz die Situation in den Ländern verschärfen, die ohnehin schon mit den größten Problemen bei der Integration zu kämpfen haben. Auch wollen Sie die Instrumente, die die Kommission und der Berichterstatter zur Missbrauchsbekämpfung vorsehen, streichen, wenn es um gefälschte oder ungültige Dokumente, um abgelaufene Visa oder dergleichen mehr geht. Damit würden Sie den Missbrauch nicht nur akzeptieren, sondern sogar fördern und damit auch den Bruch bestehender Rechtsnormen fördern. Das würden wir in keinem Fall akzeptieren.
Wenn Sie dann auch noch alle Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung versehen wollen, dann würden Sie damit rasche, sichere Entscheidungen und gute Lösungen verhindern. Ich kann Ihnen hier, so wie im Ausschuss, noch einmal definitiv sagen, dass wir, die EVP-Fraktion, die Vorschläge der Kommission und des Berichterstatters unterstützen. Sollten aber Ihre Abänderungsanträge oder nur einer davon eine Mehrheit erhalten, dann wollen wir den gesamten Bericht ablehnen.
Ceyhun (PSE). - Herr Präsident! Zunächst möchte ich die Arbeit des Berichterstatters würdigen, der sich sehr darum bemüht hat, dem Gedanken der Optimierung der Asylpolitik der Union zu entsprechen. Sein Anliegen war eindeutig richtungsweisend im Hinblick auf die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Er hat den Auftrag, der im Amsterdamer Vertrag verankert ist, sehr ernst genommen. Das kann ich uns allen nur wünschen.
Ich halte es für richtig, ausführlich über die Verantwortung der Mitgliedstaaten bei der Aufnahme und bei der Zuständigkeit für einen Asylantrag zu sprechen. Dies alles nützt nicht nur den Bürgern der Union, sondern auch den Flüchtlingen, die dann genau wissen, woran sie sind. Wegen der verstärkten Bedrohung durch Terror und der allgemeinen Zunahme an Fluchtbewegungen weltweit müssen wir den Menschen endlich Klarheit über ihre Möglichkeiten in der Europäischen Union verschaffen. Darum ist es richtig, in diesem Verordnungsentwurf den Aspekt der Definition des Familiennachzugs genau zu bedenken und hier Klarheit zu schaffen.
Sehr richtig und wichtig ist hierbei auch die Förderung der Familienzusammenführung. Beides dient einer kohärenten Asylpolitik. Wir wollen, dass jeder Staat das Recht hat, nach seiner nationalen Gesetzgebung zu verfahren. Allerdings soll das niemanden daran hindern, von anderen Mitgliedstaaten zu lernen. Wir wollen gemeinsam Asyl gewähren und Missbrauch verhindern. Dazu muss nicht alles in den Staaten identisch sein, aber man sollte voneinander lernen, wie Flüchtlinge zu schützen sind und Missbrauch verhindert werden kann.
Ein weiterer Grund, weshalb wir die Regelung der Verantwortung des jeweiligen Mitgliedstaates jetzt diskutieren, ist, dass wir in absehbarer Zeit die ersten Beitrittskandidaten in der Union haben werden. Eins ist klar: Die Union muss vor dem Beitritt neuer Mitglieder ihre Innenpolitik, ihre Asylpolitik, ihre Emigrationspolitik so weit wie möglich im Griff haben. Wir können die neuen Mitglieder nicht mit einer unfertigen Asylpolitik konfrontieren. Für sie wird im Beitrittsprozess vieles schwer genug sein. Die EU-weite Regelung betreffend die präzise Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten gegenüber Flüchtlingen ist deshalb jetzt zu schaffen, noch bevor die ersten neuen Staaten dazukommen.
Das Projekt einer erweiterten Europäischen Union und des gemeinsamen Rechtsraumes wird durch unsere Arbeit zu diesem Bericht sicherer und erfolgreicher, wenn wir es schaffen, dass alle Mitgliedstaaten hinter einer gemeinsamen Regelung stehen. Dieser Vorschlag für eine Ratsverordnung bietet die Chance, die Erfahrung, die man mit dem Dubliner Übereinkommen gemacht hat, auszuwerten und in eine neue Gesetzgebung einfließen zu lassen. Ich hoffe, dass es uns allen gelingt!
Ludford (ELDR). – (EN) Herr Präsident, es ist sicherlich erforderlich, die Funktionsweise des Dubliner Übereinkommens zu verbessern und es in Gemeinschaftsrecht unter Kontrolle des Europäischen Gerichtshofs und des Parlaments zu übertragen. Wir müssen dem Problem der „Weiterreichung“ der Flüchtlinge Einhalt gebieten. Asylbewerber sind keine Pakete, die hin- und hergeschickt werden können: es handelt sich um Menschen, die entweder ein Recht auf humanitären Schutz haben oder nicht, doch sie müssen auf jeden Fall respekt- und würdevoll behandelt werden. Die meisten werden erschöpft, viele von ihnen desorientiert, verängstigt oder mutlos sein.
Offenbar muss hin und wieder darauf hingewiesen werden, dass die Hauptverantwortung der Mitgliedstaaten in der zügigen Bearbeitung von Asylanträgen, der raschen Integration der angenommenen Asylbewerber und der Abschiebung der abgelehnten Asylbewerber besteht. Dies bedeutet nicht, dass das Verfahren verkürzt wird, denn Fälle, in denen nachlässig gearbeitet wurde, bergen das Risiko, im Endeffekt aufgrund von Beschwerden länger zu dauern. Dies soll wiederum nicht heißen, dass Antragsteller kein Recht darauf haben sollen, Beschwerde einzulegen. Einer der Änderungsanträge meiner Fraktion verlangt, dass Beschwerden aufschiebende Wirkung haben. Wenn dies nicht der Fall ist, wird der Beschwerdeführer abgeschoben und hat keine Gelegenheit mehr, das Verfahren zu verfolgen oder mit seinem Rechtsanwalt in Kontakt zu treten. Das ist nicht gerecht.
Ein weiteres Ziel meiner Fraktion besteht darin, die Bestimmungen zur Familienzusammenführung weiter auszubauen. Mit einem unserer Änderungsanträge würden unverheirateten, darunter auch gleichgeschlechtlichen Paaren mehr Rechte eingestanden. Dem Änderungsantrag der Fraktion der Grünen könnten wir ebenfalls zustimmen, ich befürchte aber, dass er weniger Erfolgschancen hat als unser Antrag. Zudem bedarf es weiterer Fortschritte durch die Verknüpfung von familienrechtlichen Entwicklungen auf einzelstaatlicher Ebene mit Gemeinschaftsbestimmungen zur Einwanderung und zur Freizügigkeit, so dass unverheiratete Paare als Familien anerkannt werden, darunter insbesondere, aber nicht nur, Paare aus eingetragenen Partnerschaften. Ich hoffe sehr, dass die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas den ausgesprochen sinnvollen Standpunkt der ELDR-Fraktion unterstützt.
Ich kann die Beweggründe all derer nachvollziehen, die verlangen, dass der Asylbewerber selbst und nicht das für die Einreise verantwortliche Land entscheidet, wo der Asylantrag gestellt werden soll. Dies ist aber leider erst möglich, wenn es ein voll funktionsfähiges, gemeinsames Asyl- und Einwanderungssystem gibt, in dem diese Entscheidung nicht durch künstliche Verzerrungen beeinflusst wird.
Zudem wird Asyl mit Einwanderung verwechselt. Das Asylsystem basiert darauf, dringend benötigten Schutz zu gewähren. Wenn es lediglich auf der Wahl des Ziellandes beruht, dann gehen wir das Risiko ein, seiner Integrität unwiderruflich zu schaden.
Der neue Vorschlag enthält eine Bestimmung, nach der ein Staat die Verantwortung übernehmen muss, wenn er sich illegal auf seinem Hoheitsgebiet aufhaltende Personen mindestens zwei Monate wissentlich geduldet hat. Darunter fällt auch das Flüchtlingscamp Sangatte nahe Calais. Ich fordere die französische Regierung dazu auf, sich der Tragweite und der Verpflichtungen bewusst zu werden, die sich daraus ergeben, obwohl ich weiß, dass sie sich im Rat dagegen wehrt. Wir werden uns eher früher als später der Notwendigkeit stellen müssen, dass es sowohl die Möglichkeit der Einwanderung als auch des Asyls geben muss, um in die EU zu gelangen, und dass wir uns zudem um eine Lösung des Schleuserproblems bemühen müssen. So wie es jetzt ist, kann es in Sangatte nicht für immer weitergehen. Das Flüchtlingszentrum kann nicht geschlossen werden: Das wäre unmenschlich und würde nur zu einer Verlagerung des Problems führen. Doch die Angelegenheit ist unerfreulich und gefährlich, und das Vereinigte Königreich muss sich der Tatsache bewusst werden, dass es sich hier gleichermaßen um ein britisches Problem handelt. Es bedarf dringend einer bilateralen Lösung, die sich am neuen Dubliner Übereinkommen orientiert, aber auf dem Wege einer sachgerechten, bilateralen Übereinkunft erzielt wird.
Santini (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, wir müssen uns vergegenwärtigen, dass dieser Richtlinienvorschlag lediglich Mindestkriterien festlegt, womit sein größter Vorteil mit Sicherheit darin besteht, dass er den Mitgliedstaaten großen Spielraum bei der Anwendung nationaler Normen auf der einen und gemeinsamer Normen auf der anderen Seite lässt. Gleichwohl können wir feststellen, dass diese Richtlinie eine Lösung beinhaltet, die dem Problem gewissermaßen hinterherhinkt. In vielen Ländern, angefangen bei Italien, werden derartige Verfahren nämlich angesichts des wirklich brennenden Einwanderungsproblems seit langem praktiziert.
Diesbezüglich kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich in einer solchen Debatte wieder einmal nicht alle des Unterschieds zwischen den drei Arten von Asylanträgen und somit zwischen den Asylbewerbern voll bewusst sind: Es gibt nämlich politische Flüchtlinge, Emigranten, die aus situationsbedingten Notsituationen heraus ihr Land verlassen, und normale arbeitsuchende Einwanderer. Dabei handelt es sich ganz klar um drei sehr unterschiedliche Situationen, und unterschiedlich müssen demnach auch die Lösungen zur Regelung dieser Fälle sein.
In dieser Richtlinie ist auch von den Aktionsprogrammen ARGO und ODYSSEUS, dem jetzigen Programm und seinem Vorläufer die Rede, die beide ein und dasselbe Ziel verfolgen und in denen glücklicherweise Legalität und Strenge sehr fruchtbringend miteinander verbunden werden.
Ich habe festgestellt, dass in dieser Debatte manch eindeutig übertriebene Besorgnis zum Ausdruck gebracht wurde. Einige haben sogar behauptet, man bewege sich auf einen Polizeistaat zu. Offen gesagt, ist das meines Erachtens nicht der Fall, und in der vorausgegangenen Debatte habe ich auch keine derartigen Befürchtungen vernommen. Gleichwohl muss gesagt werden, dass Strenge nicht Polizeistaat, sondern vor allem Gewährleistung ordnungsgemäßer Verfahren der Asylgewährung bedeutet; dass Strenge insbesondere bedeutet, die irregulären Einwanderer von den illegalen und vorbestraften Einwanderern, die ehrlichen Immigranten von den Drogenkurieren und Sklavenhändlern zu unterscheiden, und dass demzufolge in dieser Hinsicht eine ausgewogene Strenge zu begrüßen ist; auch weil die rechtschaffenden Personen von dieser Strenge nichts zu befürchten haben und die Asylsuchenden nur Aufnahme, Verständnis und Hilfe finden werden.
Coelho (PPE-DE). – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Asylfrage hat seit jeher einen besonderen Platz auf der politischen Tagesordnung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, insbesondere nach dem In-Kraft-Treten des Vertrags von Amsterdam, durch den die Gemeinschaft neue Kompetenzen erhielt, indem ihr neue Handlungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene eröffnet wurden. Der Vorschlag, über den wir heute hier diskutieren, reiht sich ein in die Dynamik zur Festlegung einer gemeinsamen europäischen Asylregelung, die auf der integralen Anwendung basiert und von der Genfer Konvention erfasst wird, die eine eindeutige, einfachere und operative Methode entwickeln soll, um den für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständigen Mitgliedstaat im Rahmen eines gerechten und effizienten Asylverfahrens zu bestimmen.
Der Vorschlag sieht innovative Bestimmungen vor, mit denen dem Prozess ein Ende gesetzt werden soll, der sich durch die Festlegung von kürzeren Verfahrensfristen als äußerst schwerfällig erwiesen hat, sowie seine Wirksamkeit zu erhöhen, indem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert und so ein für die Asylbewerber gerechtes und humanes System entwickelt wird. Das ist nicht nur für die Asylbewerber, sondern auch für die Mitgliedstaaten selbst von größter Bedeutung, indem eine einheitliche, unmittelbar in der gesamten Europäischen Union anwendbare Regelung geschaffen und gewährleistet wird, dass jeder Asylantrag tatsächlich geprüft wird und indem gleichzeitig verhindert wird, dass mehrere Anträge in verschiedenen Staaten gestellt werden.
Ich begrüße die Bemühungen des Berichterstatters Luís Marinho und der Abgeordneten Eva Klamt, die bestrebt waren, einen ausgewogenen und dem Anliegen entsprechenden Text möglich zu machen. Jetzt kommt es darauf an, dass wir alle zusammenarbeiten, um die Annahme von voneinander losgelösten Änderungsanträgen zu umgehen, die die Ausgewogenheit des Textes, die im Ausschuss für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten erreicht wurde, zunichte machen können.
Hedkvist Petersen (PSE).(SV) Herr Präsident! Angesichts der Asylsituation in Europa kann man leicht Hilflosigkeit empfinden, vor allem deshalb, weil so viele Menschen dieses Schutzes bedürfen und es uns vielerorts nicht gelingt, Asylsuchende und Einwanderer in unsere Mitgliedstaaten zu integrieren.
Dies ist eine sehr wichtige Frage, und ich möchte daher meinem Kollegen Marinho für die gute Arbeit danken, die er mit diesem Bericht geleistet hat. Danken möchte ich natürlich auch der Kommission für ihren Vorschlag. Herr Marinho hat betont, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten dieses Problem endlich ernst nehmen und den Worten Taten folgen lassen. Das kann ich nur unterstreichen.
Der Vorschlag zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, ist ein kleiner aber äußerst bedeutsamer Schritt in Richtung auf die Schaffung einer gemeinsamen Asylpolitik. Trotz des Übereinkommens von Schengen und der damit verbundenen Beseitigung der Grenzen innerhalb des Schengen-Gebiets bestehen nach wie vor große Unterschiede bei der Aufnahme von Flüchtlingen in den einzelnen Mitgliedstaaten und den Möglichkeiten der Asylbewerber, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Eine solidarische Asylpolitik und Behandlung der Asylanträge ist darum vor allem auch für die Asylbewerber selbst von Bedeutung. Aus diesem Grunde ist es erfreulich, dass die EU nun einen Schritt über das Dubliner Übereinkommen hinausgehen kann. Eine zügigere Bearbeitung der Asylanträge kann lange Wartezeiten und die damit verbundene Unsicherheit für die Asylsuchenden verhindern.
Die Vorschläge zur Stärkung der Rechte der Kinder hinsichtlich der eigenen Familie sind besonders bedeutungsvoll. Die Kinder, die allein auf die Flucht vor Krieg und Unterdrückung geschickt werden, bedürfen unserer besonderen Hilfe. Ein wichtiger Beitrag dazu ist der erweiterte Familienbegriff, über den wir nun einen Beschluss fassen können.
Abschließend möchte ich darauf verweisen, wie wichtig die Achtung der selbstgewählten Familienverhältnisse der Menschen ist und dass wir daher auch hier versuchen, die verschiedenen Formen der Lebensgemeinschaft und Partnerschaft gleichzustellen.
Matikainen-Kallström (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident! Ich halte es für wichtig, das Dubliner Übereinkommen, das die Grundlage für den Verordnungsvorschlag bildet, so zu aktualisieren, dass es dem Vertrag von Amsterdam entspricht. Eine Gefahr kann jedoch darin liegen, dass wir nicht entwickeln, sondern eher zerstören. Es muss eindeutige Spielregeln geben, welcher Mitgliedstaat für welchen Asylantrag zuständig ist. Die Anträge müssen in möglichst kurzer Zeit bearbeitet werden. Je effizienter das europäische System ist, desto besser für alle Beteiligten. Ich halte es für unzumutbar, wenn ein berechtigter Asylantragsteller untätig und allein auf Grund von Bürokratie endlos lange auf die Bearbeitung seines Antrags warten muss. Die Mitgliedstaaten müssen in der Lage sein, die Bearbeitung der Asylanträge und der Zulassungsanträge zu beschleunigen. Ein Monat ist menschlich gesehen das absolute Maximum.
Das Sorgerecht für Minderjährige ist nicht immer eindeutig, wenn die leiblichen Eltern dieses Sorgerecht nicht ausüben können. Auch für das Kind ist es nicht unbedingt gut, wenn irgendein Verwandter, der sich freiwillig meldet, als Vormund auftreten kann. Dies könnte auch für unlautere Einreisen missbraucht werden, wodurch wiederum die Rechte der berechtigten Asylantragsteller gefährdet werden. Der Begriff des Sorgerechts muss eindeutig definiert werden. Die Unterschiede in der Familiendefinition zwischen Nord und Süd sind groß. Was ist eine Kernfamilie? Sind es die Eltern und die Kinder oder alle möglichen Verwandten bis hin zur Cousine zweiten Grades? Die Behandlung der Richtlinie über Familienzusammenführungen steht noch aus, und es macht keinen Sinn, in jeder Richtlinie gesondert zu definieren, was eine Familie ist. Die Richtlinie über Familienzusammenführungen muss umgehend in Kraft gesetzt werden.
Vitorino,Kommission. – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Vorschlag für eine Verordnung, mit der das Dubliner Übereinkommen durch ein Instrument des Gemeinschaftsrechts abgelöst werden soll, ist entsprechend Artikel 63 EG-Vertrag Bestandteil des in Tampere geforderten Maßnahmepakets, welches über diese Verordnung hinaus drei Vorschläge für Richtlinien über gemeinsame Mindestnormen für Asylverfahren, über gemeinsame Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten sowie über die Voraussetzung für die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus bzw. des subsidiären Schutzstatus sowie über den Inhalt dieser Status enthält. Der Ausarbeitung dieser Vorschläge gingen auf der Grundlage eines Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen umfangreiche Beratungen mit den Mitgliedstaaten, dem UN-Hochkommissariat für Flüchtlingsfragen und den Nichtregierungsorganisationen voraus. Dank der ausgezeichneten Arbeit des Berichterstatters, Herrn Marinho, zu der ich ihn beglückwünsche, ist nun auch das Europäische Parlament in der Lage, seinen Beitrag in dieser Angelegenheit zu leisten.
Wenn wir auf der Grundlage eines gemeinsamen europäischen Asylsystems arbeiten würden, dessen Komponenten alle angeglichen wären, so bestünde die möglicherweise praktischste Lösung darin, die Zuständigkeit des Staates festzuschreiben, in dem der Antrag gestellt wurde. Dies ist aber nicht der Fall. Gegenwärtig ist der Rahmen unserer Arbeit auf die Angleichung gemeinsamer Mindestnormen ausgelegt. Da die Angleichung gegenwärtig noch in recht begrenztem Maße erfolgt, wäre wohl die pragmatischste und wirksamste Lösung, sich darauf zu einigen, dass der für die Einreise der Flüchtlinge auf das Territorium der Europäischen Union verantwortliche Staat auch derjenige sein muss, der - im Geist der Solidarität und einer fairen Zusammenarbeit - über den Asylantrag entscheidet. Folglich beruht der Vorschlag der Kommission auf dem gleichen Grundsatz wie das Dubliner Übereinkommen. Die Prüfung eines Asylantrags obliegt dem Mitgliedstaat, der am stärksten an der Einreise oder dem Aufenthalt des Antragstellers in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union beteiligt war, wobei genau definierte Ausnahmen gelten, mit denen die Einheit von Familiengemeinschaften geschützt werden soll.
Allerdings sei auch eingeräumt, dass das Dubliner Übereinkommen nicht die erwartete Wirkung gezeigt hat. Daher müssen entsprechende Lehren aus der Vergangenheit gezogen werden. Demzufolge haben wir mehrere Neuerungen vorgeschlagen: neue Bestimmungen, in denen der Schwerpunkt auf der Verantwortung liegt, den ein Mitgliedstaat gegenüber den anderen übernimmt, wenn er länger währende illegale Aufenthalte auf seinem Hoheitsgebiet duldet; wesentlich kürzere Verfahrensfristen, um im Interesse der wirklichen Asylbewerber zu dem Ziel einer zügigen Bearbeitung der Asylanträge beizutragen und zu vermeiden, dass die Antragsteller zu lange über den Ausgang ihres Asylantrags im Ungewissen gelassen werden; Fristenverlängerungen bei der Überführung der betroffenen Personen in den verantwortlichen Staat, um praktische Anwendungsschwierigkeiten zu berücksichtigen; und neue Bestimmungen, um die Einheit der Familiengemeinschaften der Antragsteller zu schützen, sofern dies mit dem Ziel einer zügigen Bearbeitung der Asylanträge vereinbar ist.
Die Antwort auf die Frage von Herrn Olle Schmidt lautet folgendermaßen: erstens, klare Bestimmungen zum zuständigen Mitgliedstaat, zweitens, genauere Angaben - wie sie unserem Vorschlag beigefügt wurden - über die Art der Beweismittel zur Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Staates und schließlich Bestimmungen über die subsidiäre Verantwortung des Staates, der sich Nachlässigkeit zuschulden kommen lässt.
Die Kommission ist sich bewusst, dass kein Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit im Asylbereich Anspruch auf Vollkommenheit erheben kann. Wie Frau Sbarbati in ihrem Bericht für den Petitionsausschuss feststellte, haben wir versucht, ein Gleichgewicht herzustellen - was zugegebenermaßen sehr schwierig war - einerseits zwischen dem legitimen Interesse der Mitgliedstaaten, das Phänomen des Asyltourismus und der mehrfachen Wiederholung der Antragstellung durch ein- und dieselbe Person, die einen längeren Aufenthalt auf dem Hoheitsgebiet der Europäischen Union erlangen will, zu bekämpfen, und andererseits dem Interesse der Asylantragsteller an einer Bearbeitung ihres Antrags innerhalb vernünftiger Fristen und einer nicht zu lange währenden Trennung von den Mitgliedern ihrer Familien, sofern es kein vernünftiges Motiv gibt, das gegen die Prüfung ihres Antrags in dem gleichen Mitgliedstaat spricht.
Die Kommission kann die vom Berichterstatter vorgeschlagenen Änderungsanträge annehmen, die unseres Erachtens der Verbesserung des vorliegenden Textes dienen und den Absichten der Kommission, die der Abfassung dieses Textes zugrunde lagen, mehr Wirkung verleihen. Es dürfte meines Erachtens nicht verwundern, wenn die Kommission die von einem anderen Ansatz getragenen Änderungsanträge nicht befürwortet, die, so ehrlich gemeint sie auch sein mögen, dem Vorschlag nicht gerecht werden und im Gegensatz zu der von der Kommission getroffenen Entscheidung stehen, in möglichst kurzer Zeit über einen pragmatischen, angemessenen und wirksamen Text zu verfügen.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.(1)