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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 14. Mai 2002 - Straßburg Ausgabe im ABl.

14. Lebensmittel
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über folgende drei Berichte:

A5-0129/2002 von Herrn Schnellhardt im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene (KOM(2000) 438 – C5-0376/2000 – 2000/0178(COD));

A5-0131/2002 von Herrn Schnellhardt im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (KOM(2000) 438 – C5-0377/2000 – 2000/0179(COD));

A5-0452/2001 von Herrn Kindermann im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Herstellen und Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs und ihre Einfuhr aus Drittländern (KOM(2000) 438 – C5-0382/2000 – 2000/181(CNS)).

 
  
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  Schnellhardt (PPE-DE), Berichterstatter und Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz. – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte am Beginn meines Beitrags den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommission sowie meinen lieben Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament recht herzlich danken für die sehr konstruktive und fachlich fundierte Zusammenarbeit. Die uns vorliegenden Berichte sind Ausdruck dieser Zusammenarbeit. Mit ihnen wird ein Teil des Rahmens geschaffen, der für die Herstellung von sicheren, gesundheitlich unbedenklichen Lebensmitteln notwendig ist.

Allerdings, wenn wir heute um diese Zeit hier sitzen und über Maßnahmen für mehr Lebensmittelsicherheit diskutieren, sitzen die Bürger der Europäischen Union in Restaurants oder zu Hause und genießen Lebensmittel, und es stellt kaum einer die Frage: „Sind sie sicher?“ In der Tat, unsere Lebensmittel sind sicher, sicherer als an vielen anderen Orten in der Welt. Die Krisen der letzten Zeit – und wir haben ja in den letzten Jahren sehr viele durchgemacht – hat der Herr Kommissar zum Anlass genommen, um eine neue Strategie zu entwickeln. Ich finde das auch richtig, aber diese Krisen allein dürfen uns nicht zu einem neuen Lebensmittelrecht bewegen, denn sie sind vorbei und es schreibt kaum noch jemand etwas darüber. Viel wichtiger ist es, dass die Veränderungen in der Nahrungsmittelproduktion und auch das veränderte Verbraucherverhalten uns zwingen, Überlegungen anzustellen, wie wir mehr Sicherheit in die Nahrungsmittelproduktion bekommen, denn der Bürger stellt andere Anforderungen und es wird auch immer stärker nach mehr Sicherheit verlangt.

Trotz vieler bisheriger Regelungen muss eingestanden werden, dass die bisherige Gemeinschaftsgesetzgebung im Lebensmittelrecht erhebliche Schwächen aufweist. Die einzelnen Regelungen beschränken sich jeweils auf einen bestimmten Sektor, folgen aber keinem einheitlichen Konzept. Das gemeinschaftliche Lebensmittelrecht ist insbesondere durch erhebliche Mängel an Kohärenz und Rechtssicherheit gekennzeichnet. Diese Mängel sind keineswegs nur ein redaktionelles Problem, sondern wirken sich substantiell aus, sie gefährden die Effizienz und die Durchsetzung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

Umso mehr ist das radikal neue Konzept zu begrüßen, das die Kommission im Weißbuch vorschlägt und das sich bei näherer Betrachtung nicht so sehr als ein neues Sicherheitskonzept, sondern vielmehr als ein neues legislatives Konzept erweist. Erstmals wird ohne Wenn und Aber auf Gemeinschaftsebene ein allgemeines Lebensmittelrecht mit einheitlichen Definitionen und Prinzipien vorgeschlagen. Dieses Lebensmittelrecht basiert auf einem umfassenden und einheitlichen Konzept – vom Erzeuger zum Verbraucher – und schafft einen kohärenten und transparenten Verbund von lebensmittelrechtlichen Regelungen. Der Konsolidierungsprozess wurde zugleich genutzt, die bisher mangelhafte Rechtsqualität zahlreicher Vorschriften grundlegend zu verbessern. Diese Konsolidierung der bisherigen inkohärenten Regelungswerke zu einem in sich stimmigen Lebensmittelrecht ist meiner Meinung nach in der Tat unerlässlich.

Wir brauchen im Rahmen der Lebensmittelhygiene Rechtsgrundlagen, die erstens vom Lebensmittelunternehmer leicht angewendet werden können, zweitens einen Informationsaustausch zwischen den einzelnen Produktionsstufen ermöglichen, drittens den Bedingungen des Binnenmarkts entsprechen, also in allen Mitgliedstaaten gelten, viertens die Verantwortung der Lebensmittelunternehmen erhöhen und fünftens der amtlichen Kontrolle die Kontrolltätigkeit erleichtern und die Durchsetzung administrativer Maßnahmen garantieren. Unerlässlich ist hierfür die Rechtsform-Verordnung. Das Parlament wird hier keine Veränderung zulassen. Die Zusammenfassung der bisher siebzehn Richtlinien zu vier Verordnungen führt zu einer schärferen Grenzziehung zwischen den Bereichen Lebensmittelhygiene, Tierseuchenrecht, amtliche Lebensmittelkontrolle und somit zu anwenderfreundlichen Gesetzesgrundlagen.

Dies entspricht auch der Auffassung der überwiegenden Mehrheit aus den betroffenen Wirtschaftszweigen. Die meisten Hersteller sind heutzutage international tätig. Eine Verordnung bietet einen einheitlichen Handlungsrahmen mit gleichen Vorgaben in allen europäischen Mitgliedstaaten und legt daher mehr als eine Richtlinie faire Bedingungen im gesamten europäischen Binnenmarkt fest. Auf nationale und regionale Besonderheiten kann das neue Lebensmittelrecht nur in Ausnahmen Rücksicht nehmen – ich möchte das besonders betonen.

Die Verordnung über Lebensmittelhygiene wurde mit fast 200 Änderungsanträgen durch den Ausschuss wesentlich verändert, und ich glaube, dass die Verordnung nun eine bessere Grundlage darstellt. Viele Veränderungen beruhen auf dem Text der schon verabschiedeten Verordnung zur allgemeinen Lebensmittelhygiene. Das sind also dann im Wesentlichen redaktionell notwendige Veränderungen. Durch die gesamten Verordnungsvorschläge zieht sich wie ein roter Faden die Betonung der primären Verantwortlichkeit der Lebensmittelhersteller für die Sicherheit der von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel. Nicht zuletzt die BSE-Krise hat ja offenbart, dass wir es versäumt haben, der landwirtschaftlichen Primärproduktion die gleiche Verantwortung zu übertragen, wie sie die Lebensmittelunternehmer entlang der Herstellungskette schon längst übernommen haben.

Dazu gehört meiner Meinung nach auch das HACCP-Prinzip. Natürlich bin ich mir darüber im Klaren, dass nur in wenigen Bereichen der Primärproduktion das HACCP-Prinzip angewendet werden kann. In Anlagen mit größeren Tierbeständen können aber solche so genannten critical points ermittelt werden, die einer ständigen Überwachung bedürfen. Wenn wir einerseits das Prinzip from farm to table verfolgen, sollten wir auch andererseits alle Möglichkeiten der Eigenkontrolle auch in der Primärproduktion einsetzen. Nach den Vorschlägen der Kommission sollte ja HACCP nicht in der Primärproduktion eingesetzt werden, andererseits werden in den vorliegenden Verordnungen allgemeine Hygienevorschriften für die Primärproduktion aufgeführt.

Hierbei handelt es sich um ein völlig neues Kapitel im Rahmen der Gesetzgebung der Lebensmittelhygiene. Wenn zum Beispiel ein Landwirt über Maßnahmen, die zur Eindämmung von Risiken ergriffen werden, Buch führen muss, dann ist das in bestimmten Bereichen der erste Einsatz zur Anwendung des HACCP-Prinzips. Trotz eines hohen Sicherheitsstandards und lückenloser Kontrolle sind Produktionsfehler nicht hundertprozentig zu vermeiden. Zur Ermittlung von Ursachen muss eine Rückverfolgbarkeit der Produkte gewährleistet sein.

Der Ausschuss ist der Meinung, dass eine zusätzliche Kennzeichnung, wie sie im Vorschlag der Kommission vorgesehen ist, nicht erforderlich ist. In den Ländern der EU gibt es wohl unterschiedliche Kennzeichnungen zur Rückverfolgbarkeit, aber sie garantieren alle eine lückenlose Darstellung der Herstellungskette. Da ich am Montag dieser Woche die Äußerung von Kommissar Byrne vernommen habe, dass die Kennzeichnung von Produkten vereinfacht werden soll, dürfte dieser Vorschlag des Ausschusses eigentlich auf Zustimmung stoßen.

Zur Unterstützung von Produktionsprozessen sieht die Verordnung Leitlinien für gute Verfahrenspraxis vor. In der Regel wird es sich um sektorale und nationale Leitlinien handeln, die von vielen interessierten Kreisen erarbeitet werden. Die Anwendung ist natürlich – und da steht auch das Parlament dahinter – freiwillig. Sollten aber europäische Leitlinien für einen bestimmten Sektor oder eine bestimmte Produktionsrichtung erarbeitet werden, dann entspringen diese Leitlinien einem allgemeinen Konsens und beinhalten die Kenntnis über die beste in Europa verfügbare Praxis. Deshalb sollten europäische Leitlinien sektorale, nationale oder regionale Leitlinien ablösen, auch deshalb, weil wir dann die Produzenten von Lebensmitteln zwingen, genau diese beste Praxis anzuwenden und diese Methoden einzuführen.

Die Lebensmittelproduktion in Europa ist sehr vielfältig. Es ist notwendig, dass die Verordnungen ein gewisses Maß an Flexibilität ermöglichen. Deshalb sollte die Möglichkeit von Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnungen gegeben sein. Das Parlament möchte diese Ausnahmen auf Regionen in geographisch schwieriger Lage und auf Regionen mit Versorgungsschwierigkeiten sowie auf traditionelle Herstellungsmethoden und die Belieferung von lokalen Märkten begrenzen.

Die Verfahren zur Genehmigung der Ausnahmen sollten sich einfach gestalten. Das Parlament kann aber nicht einer Generalvollmacht für die Kommission zustimmen, die Anhänge dieser Verordnung zur Lebensmittelhygiene, die den grundsätzlichen Rahmen hygienischer Bestimmungen abstecken, auf dem Weg der Komitologie ändern zu können. Theoretisch wäre es möglich, dann alle Anhänge einen Tag nach der Verabschiedung der Verordnungen wieder zu ändern. Eine solche Regelung entspricht auch nicht dem Geist der guten Zusammenarbeit zwischen Parlament und Kommission.

Anders sollte die Verfahrensweise allerdings bei der Verordnung zu den spezifischen Hygienevorschriften sein. In diesen Anhängen werden Detailfragen hygienischen Handelns besprochen, und hier muss die schnelle Umsetzung technischer Entwicklungen durch eine Änderung im Wege des Komitologieverfahrens erfolgen. Wir haben deshalb auch bestimmte Bereiche – Definition, Zulassung von Betrieben, Kennzeichnung usw. – aus den Anhängen herausgenommen und in den Artikelbereich übernommen, der dann, wenn er geändert werden muss, nur im Gesetzgebungsverfahren geändert werden kann. Aber für die anderen Regelungen – dem stimme ich zu – sollte das Komitologieverfahren gelten.

Zu einem der Schwerpunkte bei der Behandlung der Verordnung über die spezifischen Hygienevorschriften gestaltet sich das Kapitel Jagd. Die Diskussion darüber im Parlament war sehr hektisch. Wir haben jetzt einen Vorschlag vorgelegt, der auch die Zustimmung der Kommission findet. Wir müssen natürlich akzeptieren, dass es nationale Besonderheiten gibt, dass sich in der Jagd Traditionen entwickelt haben, und diese sind jetzt in den Vorschlägen mit aufgenommen, so dass wir eigentlich davon ausgehen können, dass wir trotzdem gesundheitlich unbedenkliches Wildfleisch garantieren können. Insbesondere sollten damit auch die bestehenden Traditionen erhalten bleiben.

Ich glaube, dass wir mit diesen und mit den Vorschlägen über tierseuchenrechtliche Vorschriften für das Herstellen und Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs eine wichtige Grundlage zur Verbesserung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften geschaffen haben. Ich möchte insbesondere Herrn Kindermann danken, dass er seinen Bericht in hervorragender Art und Weise gestaltet hat. Die Regelung über den Import von Lebensmitteln ist dort so gut dargestellt, dass ich mir eine weitere Erläuterung spare. Die vorliegenden Verordnungen sind meiner Meinung nach eine gute Grundlage für die Erweiterung der Verordnung über die amtlichen Lebensmittelkontrollen. Darauf warte ich sehr sehnsüchtig, denn wir wollen sie sehr schnell bearbeiten.

 
  
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  Kindermann (PSE), Berichterstatter. – Herr Präsident! Das vorliegende Paket von Verordnungsvorschlägen beinhaltet die Neufassung und Vereinfachung des gesamten EU-Lebensmittelrechts. Im Verordnungsentwurf, für den ich Berichterstatter bin, geht es um spezifische tierseuchenrechtliche Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und ihre Einfuhr aus Drittländern mit dem Ziel, die Verbreitung von Tierseuchen bei der Vermarktung dieser Produkte zu verhindern. Derzeit wird dieser Bereich von sieben verschiedenen Richtlinien geregelt. Dem vorliegenden Verordnungsvorschlag zufolge sollen nun die tierseuchenrechtlichen Vorschriften transparenter gestaltet und die bestehenden Richtlinien in einem Verordnungstext zusammengefasst werden. Ich begrüße dabei ausdrücklich, dass die Kommission das Rechtsinstrument der Verordnung gewählt hat, um zukünftig eine einheitliche Anwendung der Vorschriften in der gesamten Europäischen Union sowie in den Drittstaaten zu gewährleisten.

Insgesamt unterstütze ich den Vorschlag, auch wenn ich eine grundsätzliche Kritik an dem Vorschlag anzubringen habe. Die Kommission hat an vielen Stellen auf das Verfahren des Artikels 11, d. h. das Regelungsverfahren im Rahmen der Komitologie, zurückgegriffen. Das ist nicht unüblich und ist auch nichts Besonderes. Gerade im Bereich der Seuchenbekämpfung ist es richtig und wichtig, dass die Kommission auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und unvorhergesehene Situationen schneller und besser reagieren kann, ohne jedes Mal ein langwieriges Legislativverfahren einleiten zu müssen. Im vorliegenden Fall geht mir aber die Anwendung des Komitologieverfahrens, an dem das Europäische Parlament nur ungenügend beteiligt ist, etwas zu weit. Ich habe daher an einigen Stellen des Verordnungstextes Ergänzungen, vielleicht auch Präzisierungen vorgesehen, die gewisse Kriterien vorgeben.

Erstens: Ausnahmen dürfen nur dann gewährt werden, wenn es die Seuchenlage gestattet und wenn dadurch das Niveau des Tierseuchenschutzes auf keinen Fall beeinträchtigt wird. Zweitens: Es muss sich um unangekündigte und in unregelmäßigen Abständen durchgeführte Kontrollen handeln. Drittens: Bei der Erstellung der Drittlandslisten müssen alle zusätzlichen Elemente, auch die personelle Ausstattung der Kontrollbehörden und die Zuverlässigkeit der von den Drittlandsbehörden übermittelten Informationen mit berücksichtigt werden.

Darüber hinaus habe ich zwei neue Vorschläge in meinen Bericht aufgenommen. Zum einen sollen sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Behörden der Drittländer der Kommission auf Anfrage einen Bericht über die von ihnen durchgeführten Kontrollen vorlegen müssen, aus denen dann insbesondere die Kontrollfrequenz, die Art der vorgefundenen Mängel und Verstöße sowie die von den zuständigen Behörden eingeleiteten Sanktionen hervorgehen. Die Wirksamkeit von Rechtsrahmen – das wissen wir alle – hängt ja in starkem Maße von den durchgeführten Kontrollen ab, und um eine wirkungsvolle Anwendung der Kontrollen in den Mitgliedstaaten sicherzustellen, sind solche ausführlichen Kontrollberichte unerlässlich. Sie sind ja dann auch eine Hilfe für die Kommission, um auf bestimmte Schwachstellen sofort reagieren zu können. Zum anderen sollte die Kommission eine Liste mit Kategorien möglicher Verstöße gegen diese Verordnung, ihre Durchführungsvorschriften oder Schutzmaßnahmen erstellen und jeweils beurteilen, ob diese von den zuständigen nationalen Behörden straf- oder verwaltungsrechtlich geahndet werden müssen. Wird gegen die Bestimmungen der Verordnung verstoßen, so müssten die Sanktionen möglichst einheitlich für alle Mitgliedstaaten festgelegt werden. Es kann nicht sein, dass dasselbe Vergehen in dem Mitgliedstaat Nr. 1 mit anderen Folgen belegt ist als in dem Mitgliedstaat Nr. 2. Dieses Problem, das in anderen Bereichen sicherlich noch dringlicher ist als im vorliegenden Fall, muss einmal gründlich angegangen werden.

Mit meinem Vorschlag wollte ich hier einen Anfang machen, auch wenn die Kommission dem Ausschuss signalisiert hat, dass eine solche Vorgehensweise juristisch vielleicht zur Zeit nicht praktikabel ist. Ich bin dennoch von der Notwendigkeit überzeugt, und die Kollegen im Ausschuss haben mich auch in diesem Sinne bestätigt. Zum Schluss möchte ich der Kommission für die konstruktive Zusammenarbeit danken, und ich hoffe, dass das so bleibt.

 
  
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  Lucas (Verts/ALE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie. – (EN) Herr Präsident, im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie möchte ich Herrn Schnellhardt sowie Herrn Kindermann zu ihrer Arbeit gratulieren. Im Mittelpunkt der von mir verfassten Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie zum Bericht Schnellhardt steht die Notwendigkeit, dafür zu sorgen, dass sich die Verfahren der Lebensmittelsicherheit, die wir im Hinblick auf den Verkauf und die Abgabe von Lebensmitteln an den Endverbraucher für unerlässlich halten, im Einklang befinden mit den für die Ein- bzw. Ausfuhr geltenden Verfahren. Deshalb hat der Ausschuss versucht, deutlich zu machen, dass sich der Anwendungsbereich der Verordnung gleichermaßen auf die Ausfuhr wie auch den Verkauf und Verbrauch an bzw. durch den Endverbraucher erstrecken muss.

Außerdem wollen wir erreichen, dass Experten, die öffentliche Behörden und Verbrauchergruppen vertreten, in den vorgeschlagenen Ständigen Lebensmittelausschuss aufgenommen werden. Es ist ganz und gar nicht in Ordnung, dass der Beschluss der Kommission vom 18. Mai 2000, in dem die Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse festgelegt ist, Verbrauchergruppen von der Vertretung in ständigen Ausschüssen gezielt ausnimmt. Solche Ausschüsse müssen das Vertrauen der Verbraucher erwerben und sich zu echten Gremien allseitiger Interessenvertretung entwickeln, Das ist sehr wichtig. Daher erscheint es nur folgerichtig, dass auch Verbrauchergruppen in ihnen vertreten sind.

Was die spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs angeht, so ging es dem Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie um mehr Flexibilität, und zwar vor allem im Hinblick auf Schlachthöfe. Wir haben deshalb vorgeschlagen, Maßnahmen zu erlassen, um eine flexible Anwendung des HACCP-Systems auf regionale Schlachthöfe in Regionen in extremer Randlage zu ermöglichen. Durch die Anwendung strenger Vorschriften sind in der Vergangenheit unnötige Schwierigkeiten für Schlachthöfe in den Regionen in extremer Randlage der EU entstanden, da die geografischen Nachteile zu unlauteren Wettbewerbsbedingungen führen, wodurch große Unternehmen begünstigt werden.

Bei der Auswertung der Lehren beispielsweise der Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich wird allerdings auch deutlich, dass sich die Krankheit deshalb so rasch so weit verbreiten konnte, weil eben so viele lokale Schlachthäuser geschlossen worden waren. Wir dürfen deshalb keine weiteren noch so unbeabsichtigten Schließungen in diesem wichtigen Bereich auslösen.

Abschließend ein Wort in eigener Sache. Ich persönlich hege die Befürchtung, dass diese ganze Verordnung vor allem für kleine Betriebe nicht flexibel genug ist. Wir müssen die zusätzlichen Kosten im Auge behalten, die den kleinen Betrieben gegebenenfalls entstehen, und dafür Sorge tragen, dass wir keine Verordnung beschließen, die deren Existenz in Frage stellt.

 
  
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  MacCormick (Verts/ALE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Recht und Binnenmarkt.(EN) Herr Präsident, ich habe die recht langweilige Aufgabe, Ihnen zu berichten, dass der Rechtsausschuss diese Angelegenheit geprüft und für zulänglich befunden hat. Uns liegt ein Vorschlag gemäß Artikel 37 vor, der ordnungsgemäßer Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik ist. Die entsprechenden Verfahren sind daher angemessen. Natürlich muss geprüft werden, ob eine ausreichende Rechtsgrundlage gegeben ist. Wir diskutieren derzeit im Konvent und an anderer Stelle die Frage der Rechtmäßigkeit der Aktivitäten der Gemeinschaftsorgane, und ich freue mich, feststellen zu können, dass die Verordnung den gestellten Anforderungen entspricht.

Wie Herr Kindermann sagte, ist es sinnvoll, dieses komplizierte Paket von Gesetzestexten zu einer einzigen Verordnung zusammenzufassen, die unionsweit ein einheitliches Vorgehen ermöglicht. Ich bin nicht sicher, ob ich es gewagt hätte, die Zeit dieses Hauses in Anspruch zu nehmen, wenn das schon alles gewesen wäre, aber ich möchte noch etwas zu unserem heutigen Diskussionspunkt sagen. Die Einfuhr für den menschlichen Verzehr bestimmter tierischer Produkte steht, wie Frau Lucas soeben sagte, in engem Zusammenhang mit dem verheerenden Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich. Wie Sie wissen, war mein Wahlkreis Dumfries and Galloway besonders hart betroffen.

Wenn wir, wie Frau Lucas feststellte, verstärkt dazu übergehen würden, für den Verbrauch vor Ort zu produzieren, könnten wir einige dieser Gefahren umgehen. Bei der Einführung dieser dringend notwendigen Rechtsvorschriften ist strengstens darauf zu achten, dass wir nicht Bedingungen schaffen, die gegebenenfalls vermehrte Tiertransporte erfordern. Ich hoffe, diese Überlegungen werden Berücksichtigung finden.

Mag sein, dass ich etwas vom Zuständigkeitsbereich des Rechtsausschusses abgewichen bin, den Zeitplan habe ich jedenfalls eingehalten.

 
  
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  Piétrasanta (Verts/ALE) , Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie. (FR) Wir sind der Auffassung, dass dem Bericht Kindermann grundlegende Bedeutung zukommt. Es ist daher bedauerlich, dass diese Verordnung nicht wie die vier anderen Vorschläge der Europäischen Kommission unter die Mitentscheidung fällt.

Dieser Verordnungsvorschlag gründet sich auf Artikel 37, der die gemeinsame Agrarpolitik zum Gegenstand hat. Es geht um die Einführung effizienterer Vorschriften, um die Kontaminierung von Nutztieren mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs, welche Krankheitserreger enthalten, zu vermeiden. Wir erinnern uns alle noch an die Maul- und Klauenseuche, die vor einiger Zeit in Europa wütete, und an die dadurch – hauptsächlich im Vereinigten Königreich – verursachte Agrarkrise. Die ersten Untersuchungen bestätigen, dass die Kontaminierung durch Nahrungsmittel tierischen Ursprungs aus Drittländern erfolgte, die an Schweine verfüttert wurden.

Was die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für die Erzeugung und die Vermarktung gemeinschaftlicher Produkte betrifft, so muss der Tiergesundheitszustand in den Herstellerregionen regelmäßig und eingehend kontrolliert werden. Die nationalen Kontrollen sowie die gemeinschaftlichen Inspektionen müssen unangemeldet erfolgen. Damit die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, müssen wir – wie Herr Kindermann ausführte – darüber nachdenken, wie viele Veterinäre in den Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Lebensmittelamt in Dublin erforderlich sind. Des Weiteren müssen die Kandidatenländer in unserer rechtlichen Regelung berücksichtigt werden. Die Sanktionen müssen vereinheitlicht werden.

Für die Einfuhren aus Drittländern müssen die gleichen Bedingungen wie für die Unionsländer gelten. Allerdings dürfen sich zu strenge Hygienevorschriften nicht als Handelshindernisse erweisen. Sollte dies der Fall sein, dann müssen Anpassungen vorgenommen werden, wobei jedoch stets das ursprüngliche Ziel der Verordnung im Auge zu behalten ist.

Wir unterstützen den Bericht Kindermann, der die erforderlichen Präzisierungen an dem Kommissionsvorschlag vornimmt.

 
  
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  Ayuso González (PPE-DE). (ES) Herr Präsident, es wäre wohl ungerecht, diese Arbeit der Kommission nicht zu loben, die sie geleistet hat, um das vom Weißbuch vorgegebene Ziel zu erreichen, die Gesetzgebung durch Beseitigung aller Nachteile eines in siebzehn Richtlinien unterteilten Gesetzeswerks zu vereinfachen und zu verdeutlichen. Außerdem sind die uns vorgelegten Vorschläge angemessen und sehr gut ausgearbeitet, und das haben meiner Meinung nach alle betroffenen Sektoren anerkannt.

Ich möchte auch die von den beiden Berichterstattern geleistete Arbeit hervorheben, da die Lebensmittelkette lang ist und das Gebiet folglich umfangreich war und sie zahlreiche Änderungsvorschläge analysieren und zu einem Konsens bringen mussten, die – da bin ich sicher – den Entwurf verbessern werden.

Diese Rechtsvorschriften basieren auf der Kontrolle der Lebensmittelsicherheit „from fork to table“, um dem Verbraucher die größten Garantien zu bieten. Ich unterstütze alles, was die beiden Berichterstatter erklärt haben. Einer der entscheidenden Punkte für die künftige Regelung ist die verbindliche Anwendung des HACCP-Systems in allen Lebensmittelunternehmen, einschließlich des Primärsektors.

Die Risikoanalyse und die Überwachung der kritischen Punkte wurde für die Anwendung in der Lebensmittelindustrie konzipiert und stellt ohne Zweifel einen großen Fortschritt in Bezug auf die Lebensmittelhygiene dar. Tatsache aber ist, dass viele kleine Unternehmen noch nicht in der Lage sind, sie in die Praxis umzusetzen. Gerade weil sie noch nicht im gesamten verarbeitenden Sektor angewendet wird und weil das System nur für die Industrie konzipiert wurde, sollte es derzeitig nicht auf den Primärsektor ausgedehnt werden.

Der Primärsektor ist bereits verpflichtet, die so genannten Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis einzuhalten, ein System, das dem gleichen Zweck dient wie das HACCP-System und das besser an die Merkmale dieses Wirtschaftsbereichs angepasst ist. Und wenn es Probleme gab, so lag das nicht an fehlenden Vorschriften, sondern an ihrer Nichteinhaltung. Ich sage nicht, dass man künftig vom Primärsektor nicht die Einhaltung der HACCP-Vorschriften fordern muss, aber sie müssen an die für die Landwirtschaft und Viehzucht charakteristische Vielfalt angepasst werden. Die Anwendung dieser Normen ist als eine wesentliche Maßnahme der Lebensmittelsicherheit zu sehen, aber sie kann niemals die Kontrollen ersetzen. Ich glaube, man muss auf ihnen bestehen, und sie müssen methodisch einheitlich in allen Ländern durchgeführt werden.

Die Marktteilnehmer müssen die Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel übernehmen, deren Rückverfolgbarkeit und die ihrer Bestandteile garantieren und Verfahren zur Rücknahme in Notfällen festlegen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Exporte und vor allem die Importe den Hygienenormen entsprechen müssen, da andernfalls die Unsicherheit von außen zu uns kommen kann, während unsere Unternehmen an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber jenen einbüßen, die nicht dieselben Anforderungen erfüllen.

 
  
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  Corbey (PSE).(NL) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Kommissar! Heute Abend stehen Lebensmittel auf unserer Agenda wieder einmal ganz oben. In den vergangenen zwei Jahren haben wir erhebliche Fortschritte erzielt. Lebensmittel müssen sicher sein, und Vertrauen ist dabei unverzichtbar. Dem Binnenmarkt müssen gemeinsame Regelungen zugrunde liegen. Die Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass in anderen Mitgliedstaaten erzeugte Lebensmittel sicher sind und den Hygienevorschriften entsprechen. Deshalb unterstütze ich die Kommissionsvorschläge uneingeschränkt. Ich halte es für richtig, einen umfassenden Rahmen für Lebensmittel- und Veterinärhygiene zu schaffen. Sinnvoll ist es, sämtliche Rechtsvorschriften in einem einzigen Paket zusammenzufassen. Mein aufrichtiger Glückwunsch geht an Herrn Schnellhardt. In diesem Bericht stecken viele Stunden Arbeit und Beratung.

Gestatten Sie mir dennoch sieben Bemerkungen.

Erstens sind die Hygieneverfahren in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Die Ziele haben wir dadurch zu meinem Bedauern ein wenig aus dem Blick verloren. Meiner Meinung nach müssen die mit den Rechtsvorschriften angestrebten Ergebnisse klar sein.

Im Hinblick auf die Verfahren und Arbeitsweisen halte ich eine gewisse Flexibilität für zulässig. Viele Wege führen nach Rom.

Eine zweite Bemerkung. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, worum es uns geht. Bekanntlich ist das Thema Lebensmittel stark emotionsgeladen. Gegen Globalisierung, gegen Massenproduktion, für lokale Erzeugung und für Tradition. Oft sind diese Aufregungen gerechtfertigt. Die Politik kann und darf über diese Emotionen nicht hinweggehen. Wir müssen uns bewusst sein, dass häufig nur größere Betriebe strengere und schärfere Regelungen einhalten können. Verschärfte Vorschriften schaffen Anreize für die industrielle Produktion, aber die Verbraucher misstrauen gerade dieser Art der industriellen Produktion. Bis in alle Einzelheiten ausgefeilte Regeln wirken in diesem Sinne also kontraproduktiv. Wir müssen außerdem Raum für nationale Kulturen schaffen. Deshalb ist Flexibilität bei der Anwendung der Leitlinien für die Best Practices angebracht. Wir sehen keinen Grund, weshalb EU-Leitlinien von vornherein besser sein sollen als nationale. Man muss wählen können. Insbesondere sollten wir bedenken, dass diese Leitlinien letztendlich nicht mehr als ein Vehikel darstellen. Diesbezüglich ergibt sich die Frage, ob das HACCP-Prinzip in der Landwirtschaft angewendet werden soll. HACCP ist nicht für Bauernhöfe konzipiert. Die strikte Anwendung der HACCP-Prinzipien würde den Einzelunternehmen, den Familienbetrieben den Garaus machen. Auch hier gilt, dass HACCP ein Instrument ist, eine Form der verantwortungsvollen Erzeugung von Lebensmitteln und kein Selbstzweck.

Eine dritte Bemerkung betrifft die Jagd. Zweifellos hat die Politik diesem Punkt übermäßig viel Beachtung geschenkt. Die kleine Jagd kann unsretwegen den einzelstaatlichen Gesetzen unterliegen. Allerdings gelten hier Grenzen. Wir sind nicht dafür, den privaten und lokalen Gebrauch gänzlich von Anhang II auszunehmen. Besteht nach einer Untersuchung kein Anlass zur Beunruhigung, dann können unseres Erachtens kleine Lieferungen für lokale Märkte ebenso behandelt werden wie der private Gebrauch.

Viertens ein paar Worte zu Drittländern. Wir müssen gewährleisten, dass eingeführte Lebensmittel ebenso hygienisch produziert werden wie hierzulande erzeugte Lebensmittel. Und das erfordert zuverlässige und akribische Kontrollen. Aber Lebensmittelsicherheit darf nicht als Deckmantel für Protektionismus herhalten. Lebensmittelsicherheit stellt eine weltweite Aufgabe dar. Die Entwicklungsländer müssen wir darin bestärken, die Sicherheit auch und gerade voranzustellen.

Fünftens müssen die Zuständigkeiten klar sein. Den Bürgern und den Politikern, aber mit Sicherheit auch den Betrieben und ihren Beschäftigten. Die Schulung von Arbeitnehmern halte ich für wichtig. Jährliche Weiterbildung kann nützlich sein. Während der Beschlussfassung können wir diesen Änderungsantrag noch ein wenig umformulieren. Arbeitnehmer, die mangelnde Hygiene anprangern, dürfen selbst nicht zum Sündenbock werden. Das findet sich in dem Änderungsantrag betreffend whistleblowers.

Eine sechste Bemerkung bezieht sich auf die bis ins Detail geregelten Vorschriften. Wir sollten uns das Ziel der Lebensmittelhygiene vor Augen halten. Die Menschen, die die Nahrungsmittelproduktion organisieren und kontrollieren, sind Fachleute. Die EU-Politik muss nicht die Zahl der Kacheln an den Wänden des Fleischers an der Ecke vorgeben. Inzwischen haben wir uns auch eine Meinung über die Verpackung von zweischaligen Weichtieren gebildet. Wir wissen, wie zweischalige Weichtiere ihre Vitalität behalten. Aber offen gestanden bin ich dafür nicht Politiker geworden.

Und damit komme ich zu einer letzten politischen Erwägung. Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir so fortfahren wollen. Müssen wir uns als Parlament weiterhin mit solchen Details beschäftigen? Wir unterstützen zwar Schnellhardts Änderungsanträge zur Komitologie, aber ich möchte einstweilen sagen, dass wir uns als Parlament nicht um alle technischen Einzelheiten zu kümmern brauchen. Das sollten wir der Kommission überlassen, die Sachverständige der Lebensmittelbehörde zu Rate ziehen kann. Ich schlage vor, dass wir vor der zweiten Lesung noch einmal über diesen Punkt nachdenken.

Mein Dank gilt nochmals Herrn Schnellhardt, und Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit.

 
  
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  Paulsen (ELDR). (SV) Herr Präsident! Ich verneige mich vor den Berichterstattern, die eine sehr gute Arbeit geleistet haben: qualifiziert, anwendbar und gut durchdacht. Besonders freue ich mich, dass auch die Primärproduktion einbezogen wurde, sodass wir nun endlich die gesamte Lebensmittelkette abdecken. Die erneute Präzisierung der Produkthaftung durch den einzelnen Hersteller im Lebensmittelrecht ist ebenfalls erfreulich. Allein mit „polizeilichen“ Maßnahmen werden wir nicht weiterkommen, wenn nicht die Bürger selbst Verantwortung übernehmen für ihren Betrieb, ihre Arbeit und ihr eigenes Handeln.

Ich persönlich bin äußerst froh über die Kompromissbereitschaft von Herrn Schnellhardt. Dieser ist es zu danken, dass wir nun Artikel 4.4 (Änderungsantrag 31) haben, der es ermöglicht, die außerordentlich reiche Vielfalt an traditionellen Nahrungsmitteln auf dem europäischen Markt beizubehalten, ohne damit einzelnen Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu bieten, unter Umgehung der Vorschriften sämtliche Erzeugnisse als traditionell zu deklarieren.

Wir haben mit dieser Formulierung dafür gesorgt, dass hier nicht nur die Kleinindustrie berücksichtigt wird, denn ein Teil der wichtigsten Lebensmittelexporte Europas besteht ja aus traditionellen Käse- und Schinkensorten usw., die bestimmte Produktionsmethoden erfordern, ohne dadurch gefährlich zu sein.

Ich bin sehr erfreut darüber, dass wir diesen Abschnitt durchbekommen haben, denn es wäre furchtbar, wenn wir in Europa ein Lebensmittelrecht bekommen würden, dass nur auf Nestlé und McDonalds zugeschnitten ist.

Lassen Sie mich abschließend noch meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass wir vernünftige und haltbare Kompromisse über die Jagd erzielen konnten. Ich wohne in Schweden mitten im Wald und würde mich kaum mehr nach Hause trauen, wenn irgendein Elchjäger den Eindruck bekommen hätte, ich wäre für ein Verbot der Elchjagd eingetreten. Dies ist ein ungeheuer inhaltsschweres Thema, zu dem wir meines Erachtens einen guten Kompromiss erreicht haben, mit dem sowohl die Fasan- als auch die Elchjäger leben können.

 
  
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  Sjöstedt (GUE/NGL).(SV) Herr Präsident! Auch ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Schnellhardt, für seine Arbeit an diesem äußerst umfassenden und komplizierten Thema danken. Die große Anzahl der eingebrachten Änderungsanträge deutet ja auch darauf hin, dass das schließlich angenommene Dokument sich von dem ersten Vorschlag der Kommission unterscheiden wird.

Auf einem Gebiet hätte der Vorschlag der Kommission, wenn er unverändert angenommen worden wäre, zu erheblichen Problemen geführt. Das betrifft den Umgang mit Wildfleisch. Der Kommissionsentwurf hätte die Jagd und den Verkauf von Wildfleisch im Einzelhandel wesentlich beeinträchtigt. Dies haben wir meiner Ansicht nach nun mit den von den Ausschüssen angenommenen Änderungsanträgen vermieden.

Ferner ist auch wichtig zu sehen, dass verschiedene nationale Kontrollmodelle zum Erreichen eines gemeinsamen Ziels – einer guten Lebensmittelhygiene – Anwendung finden können. Darum bin ich besonders dankbar, dass im Bericht mögliche nationale Unterschiede bei der Kontrolle von Wildfleisch, bei den verschiedenen Kühlzeiten aufgrund unterschiedlicher klimatischer Bedingungen sowie bei der Fortbildung berücksichtigt worden sind.

 
  
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  Esclopé (EDD).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei der Revision der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zur Lebensmittelhygiene – es sind insgesamt 17 Richtlinien betroffen – wendet die Kommission den Grundsatz der Verantwortung der Hersteller im Lebensmittelsektor an.

Dass dieser Grundsatz für die Nahrungsgüterwirtschaft gilt, die Erzeugnisse für Millionen von Verbrauchern herstellt – damit bin ich völlig einverstanden. Doch die Richtlinie betrifft die gesamte Primärproduktion, d. h. Anbauerzeugnisse, Erzeugnisse aus der Tierhaltung, Jagderzeugnisse und Fischereierzeugnisse, für die ein verbindliches System der Rückverfolgung vorgeschrieben werden soll. Doch wie soll die persönliche Haftung für einen im Wald gesammelten Pilz oder für einen im Fluss gefangenen Fisch durchgesetzt werden? Das erscheint mir ziemlich unrealistisch.

In Artikel 1 der Verordnung zum Geltungsbereich ist festgelegt, dass die Vorschriften nicht für die Primärproduktion von Lebensmitteln zum Eigenverbrauch bzw. die Zubereitung von Lebensmitteln zum Eigenverbrauch gelten. Diese Einschränkung muss auf die für örtliche Märkte bestimmten Waren sowie auf die Vermarktung von natürlichen Erzeugnissen der Primärproduktion ausgedehnt werden.

Diese Naturprodukte – Beeren und Pilze – tragen zum Image der Regionen bei, stärken deren Identität sowie deren gastronomischen Ruf und begünstigen den grünen Tourismus, der für die ländliche Wirtschaft unabdingbar ist. Hier geht es um Arbeitsplätze und traditionelle Praktiken, die in Frage gestellt werden.

Wild und Wildfleisch, das direkt vom Jäger an den Verbraucher bzw. den Einzelhandel geliefert wird, muss wie die traditionelle Lebensmittelherstellung behandelt werden, für die spezielle Vermarktungsformen gelten. Was den Spiralis-Erreger betrifft, so erscheint uns der Änderungsantrag 92 übertrieben, da dieser Parasit durch das Einfrieren oder das Erhitzen auf über 65°C vernichtet wird.

Die zuständigen Behörden jedes Mitgliedstaats sind am besten in der Lage, die Situation zu beurteilen und die Vorschriften zu erlassen, die einen angemessenen Verbraucherschutz gewährleisten. Wir sollten Vernunft walten lassen und angesichts der Vielfalt der geografischen und klimatischen Bedingungen auf Flexibilität setzen, anstatt uns auf starre Vorschriften zu versteifen, die nur in die Sackgasse führen und große Unzufriedenheit hervorrufen.

 
  
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  Grossetête (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, die Lebensmittelskandale der letzten Jahre haben nur zu deutlich gezeigt, welche Schwachstellen aufgrund des Fehlens eindeutiger Verantwortlichkeiten bestehen. Daher kommt es darauf an, wieder klare und präzise Regelungen in diesem Bereich einzuführen, und dabei die Rechtstexte zu vereinfachen. Doch Vereinfachung der Texte bedeutet nicht, die Anforderungen zu verringern. Ganz im Gegenteil!

Es muss also die Verantwortung der Hersteller festgeschrieben werden: Einhaltung der Vorschriften, Rückverfolgbarkeit der Produkte, vorherige Risikoanalyse. Die Hersteller sind die Garanten für qualitativ hochwertige Lebensmittel, in die man Vertrauen haben kann. Gewiss sind die Anforderungen wichtig, doch sie können nur zur Entwicklung des Ansehens der jeweiligen Erzeugnisse beitragen.

Doch auch die Verantwortung des Verbrauchers ist gefragt, der die Möglichkeit der freien Wahl haben muss, wobei die Information und die Verbraucherverbände eine wichtige Rolle spielen.

Abgesehen von den uns vorliegenden Texten, würde ich wirklich wünschen, dass die Europäische Union sich entschließt, eine Informations- und Sensibilisierungskampagne über die im Haushalt unbedingt zu beachtenden Hygieneregeln zu starten. Mit kleinen Dingen des täglichen Lebens können ebenfalls Risiken vermieden werden, so z. B. die Bedeutung der Sauberhaltung des Kühlschranks, die sachgemäße Aufbewahrung der Erzeugnisse, die Kontrolle der Kühltemperaturen usw.

Die Verantwortung der Behörden besteht in der Einführung von strengen Kontrollen bei der Herstellung, der Fabrikation und der Vermarktung sowie in der Verhängung wirksamer Sanktionen im Falle von Verstößen nicht nur gegen die betreffenden Wirtschaftsbeteiligten, sondern auch gegen Mitgliedstaaten, falls diese die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften missachten. Anders ausgedrückt: Man muss sehr konsequent vorgehen.

Des Weiteren gibt es zahlreiche Diskussionen über Wildfleisch. Natürlich muss auch die Qualität dieses Erzeugnisses gesichert sein, doch wir wissen, dass die Verfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind. Hier muss den Fachleuten, den Jägern, vertraut werden, die durchaus in der Lage sind, den Zustand eines geschossenen Wildtieres zu beurteilen.

Abschließend möchte ich darauf verweisen, dass die europäische Lebensmittelkette eine der sichersten in der Welt ist und man einfach nur in der Lage sein muss, den Erwartungen unserer Mitbürger zu entsprechen.

 
  
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  Whitehead (PSE).(EN) Herr Präsident, ich möchte kurz auf einige Änderungsanträge eingehen, zu denen Bedenken geäußert wurden.

In Änderungsantrag 31 geht es um die Herstellung traditioneller Lebensmittel und um Hersteller in Gebieten in Randlage. Jeder von uns kann entsprechende Beispiele anführen. Ich habe das im Vereinigten Königreich verfolgt, wo versucht wurde, ein Qualitätssicherungsprogramm für Rindfleisch durchzuführen. Wir sollten diesen Änderungsantrag verteidigen, weil in ihm ausdrücklich festgestellt wird, dass derartige Produkte nachweislich keine nachhaltigen Auswirkungen auf die Hygiene der Nahrungsmittel haben dürfen. Auch mit dem Verweis auf das HACCP-System in Änderungsantrag 9 wird nichts obligatorisch festgeschrieben, und damit können die Kleinbetriebe leben.

Ich komme jetzt, wie Herr Goodwill sicher erwarten würde, zu dem von den Abgeordneten Goodwill/Bernier eingereichten Änderungsantrag 18, der die Freistellung von Jägern von diesen Verordnungen vorsieht. Wir akzeptieren diese Regelung für den Individualjäger, der das von ihm geschossene oder gefangene Wild selbst verzehrt oder abgibt. Doch es besteht ein Unterschied zwischen dem edlen nordischen Jäger, der in Verfolgung eines einsamen Elchs steile Felsen erklimmt – ein Bild, das uns Herr Sjöstedt ans Herz legt – und Gruppen schwabbeliger Geschäftsleute, die auf englischen Landsitzen große Mengen von Vögeln und anderen Tieren stümperhaft abschießen und dann zum Verkauf anbieten.

Wenn derartige Produkte in Geschäften oder Restaurants angeboten werden, dann besteht meines Erachtens ein Unterschied. Der großartige und geistreiche Oscar Wilde beschrieb die englischer Jägerzunft als die „Unsäglichen auf den Fersen der Ungenießbaren“. Dagegen habe ich ja nichts, aber wenn die „Unsäglichen“ anfangen, die „Ungenießbaren“ zum Verkauf anzubieten, dann müssen sie sich an die Hygienevorschriften halten, wie sie die vorliegende Richtlinie vorsieht.

Meines Erachtens gibt es keinen Grund für eine Ausnahmeregelung für einen Bereich, der zwar zunächst nur hier und da ein oder auch zwei Paar Vögel zum Verkauf anbietet und sonst keinen Schaden weiter anrichtet, der sich aber schließlich zu einem eigenständigen Anbieter entwickelt. Wir sollten das Jagdrecht des Jägers schützen, aber wir sollten ihm keinen ungeschützten Zugang zum Einzelhandel garantieren.

 
  
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  Pesälä (ELDR).(FI) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte ganz kurz auf die Jagd eingehen. Meine Auffassung ist nämlich die, dass die Jagd in einigen Mitgliedstaaten zu einer Bereicherung des Nahrungsmittelangebots beiträgt. In meinem Heimatland werden beispielsweise jährlich zwei Millionen Stück Kleinwild und 100 000 Stück Großwild zur Strecke gebracht, und die Zahl der Jäger beläuft sich auf 300 000; das sind alles in allem beachtliche Zahlen. Wildbret kann man natürlich auch in Geschäften kaufen, es wird aber auch an Nachbarn oder Verwandte abgegeben oder verkauft.

Hier geht es doch darum, ob es vernünftig ist, dass sich die EU daran macht, diese Art von Betätigungen zu regeln, die oftmals auf Vertrauen und Beziehungen zwischen Bekannten basieren. Die soziale Kontrolle ist sozusagen die Qualitätsgarantie, dann nämlich, wenn der Kaufmann aus der Nachbarschaft das Fleisch direkt vom Jäger aufkauft, um es weiter zu verkaufen. In solchen Dingen sollte die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Ich bin auch entschieden für die Annahme von Änderungsantrag 82 im vorliegenden Bericht von Herrn Schnellhardt.

 
  
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  Fiebiger (GUE/NGL) . – Herr Präsident! Der vorliegende Vorschlag für eine Verordnung des Rates, in dem die tierseuchenrechtlichen Vorschriften transparenter gestaltet und die bestehenden Richtlinien in einem Text zusammengefasst werden, ist meiner Ansicht nach ein weiterer Schritt, die Agrarpolitik auf diesem Gebiet zu vereinfachen und vor allem die Kontrollen der verschiedenen Tätigkeiten auch rechtlich zu begründen. Ich hoffe jedenfalls, dass das so eintritt. Ausdrücklich möchte ich mich allerdings dafür aussprechen, dass die wissenschaftlichen Forschungen für die Untersuchung von Produkten tierischen Ursprungs beispielsweise auf BSE und MKS an lebenden Tieren weitergeführt werden und dann auch bezahlbar angewandt werden können. Hohe neue technische und organisatorische Standards müssen machbar sein, d. h. auch bezahlbar sein. Das beziehe ich auch ausdrücklich auf die Einfuhr von Lebensmitteln aus Drittländern. Gleichzeitig – und damit komme ich zum Schluss – sind die zahlreichen Verbraucherschutzorganisationen mit dem notwendigen Ernst zu unterstützen.

 
  
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  Farage (EDD).(EN) Herr Präsident, als schwabbeliger Geschäftsmann im Nadelstreifenanzug, der die organisierte Jagd liebt, möchte ich mich darauf konzentrieren, dass hier 17 Hygienerichtlinien zu einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden. Diese Verordnung geht weit über die Richtlinien hinaus, die sie ablöst. Vor allem erweitert sie Artikel 3 der Richtlinie 93/43, durch die die so genannten HACCP-Prinzipien eingeführt wurden. Das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) wurde in den 60er Jahren für die NASA entwickelt, um die hohe Reinheit von Lebensmitteln für Astronauten zu garantieren. Unkontrollierte Körperfunktionen in einem Raumanzug können sehr unangenehm werden. Doch das HACCP-System ist ein System zur Kontrolle der Lebensmittelsicherheit, das für hoch komplizierte Verfahren der Lebensmittelverarbeitung entwickelt wurde.

Dieses für die Weltraumtechnologie gedachte System soll nun EU-weit zum Gesetz erhoben werden. Im Vereinigten Königreich allein wären von dieser Maßnahme, die allein die KMU 2 Milliarden Pfund pro Jahr kosten würde, 300 000 Unternehmen betroffen.

Etwas, das für ein hoch entwickeltes Technologieunternehmen entwickelt wurde, eignet sich nicht unbedingt für Joes Café in der Hauptstraße von Lewisham oder Jean Duponts Bistro in der Rue de la Révolution in Marseilles.

Vor einigen Monaten bin ich mit einem Experten für Lebensmittelsicherheit über die Lebensmittelmärkte im Schatten unseres Parlamentsgebäudes gezogen. Dabei habe ich Dutzende von Verletzungen elementarer Regeln der Lebensmittelhygiene festgestellt. Dort wie auch anderswo sind die Bestimmungen der Richtlinie 93/43 noch graue Theorie. Weshalb schafft die Kommission noch mehr Gesetze? Diese Technokraten haben völlig den Bezug zur Realität verloren. Sie haben vom Boden abgehoben und sind wie die Astronauten, für die das HACCP-System ursprünglich entwickelt worden war, auf einem anderen Planeten gelandet. Schon aus diesem Grunde sollte die Kommission keine weiteren Regelungen vorschlagen. Wir brauchen nicht noch mehr Komplexität. Wenn das Parlament den Vorschlag annimmt, beweist es damit, dass es selbst auf einem anderen Planeten lebt.

 
  
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  Lisi (PPE-DE).(IT) Herr Präsident, das Bemühen der Kommission, den Rechtsrahmen durch den Übergang von 17 Richtlinien zu entsprechenden Verordnungen zu vereinfachen, muss zweifellos anerkannt werden. Doch gerade weil es sich hier um eine Verordnung handelt, muss man bei dieser Frage – das wissen Sie besser als ich, Herr Kommissar – Vorsicht walten lassen, denn eine Verordnung wird unmittelbar wirksam und harmonisiert, ich würde sogar sagen, „vereinheitlicht“ von ihrer Natur her alle Verfahren in einem so großen Gebiet wie dem der Union und in einem Bereich, nämlich dem der Nahrungsmittel und Gastronomie, der, das dürfen wir niemals vergessen, auch zu einem großen Teil die Kultur und Zivilisation unseres Kontinents darstellt. Einverstanden also mit der Notwendigkeit der Harmonisierung, aber behalten wir in Erinnerung, dass wir die Frage vorsichtig behandeln müssen.

Ich möchte vor allem auf drei Punkte hinweisen: Der erste, der bereits ausführlich in dem Bericht bzw. vom Berichterstatter erörtert wurde, betrifft die Frage der typischen Produkte, die nicht nur als solche, sondern auch in Bezug auf die Herstellungsverfahren ihre eigene Tradition haben. Es genügt nicht, sie auf geografische Gebiete oder lokale Märkte zu begrenzen, sondern dies sind im wahrsten Sinne des Wortes Erzeugnisse, die besondere Aufmerksamkeit verdienen.

Zweitens: die Frage des Primärsektors, der gewiss durch diese Verordnung nicht vollständig abgedeckt, aber dennoch irgendwie geregelt wird. Für den Primärsektor, und insbesondere für die dort tätigen kleinen und mittleren Unternehmen, sieht die Lage anders aus. Ich habe einen Änderungsantrag eingebracht, für den ich Sie um Ihre Unterstützung bitte und der zumindest auf die Senkung des bürokratischen bzw. des Verwaltungsaufwands für die Aufbewahrung von Dokumenten abzielt, denn es ist nicht einzusehen, warum diese für Gemüse für die Dauer von fünf Jahren erfolgen soll.

Drittens – eigentlich wäre da noch die Frage des Wildbrets, die ich jedoch nur kurz nennen möchte, weil für sie meines Erachtens eine ausgewogene Lösung gefunden wurde – die Bildung. Es ist richtig, dafür Sorge zu tragen, dass unsere Akteure der Nahrungsmittelkette stets fortgebildet werden. Aber auch in Bezug auf diesen Aspekt sollten wir es vermeiden, die Frage fälschlicherweise auf die Qualität auszudehnen, die auf einem ganz anderen Blatt steht: Es geht um die Hygienefortbildung, und um nichts anderes.

 
  
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  Patakis (GUE/NGL) . (EL) Herr Präsident! Es wäre zumindest naiv zu behaupten, die bemitleidenswerte Lage auf dem Lebensmittelsektor sei dem Fehlen moderner Richtlinien geschuldet. Im Übrigen werden auch die bereits bestehenden ganz offensichtlich missachtet.

Bevor wir auf legislativen Gebiet etwas unternehmen und an technische Fragen herangehen, müssen wir aufzeigen, wo die Ursachen für die Qualitätsminderung, Verfälschung und Belastung nicht nur der Lebensmittel, sondern der gesamten Nahrungskette liegen.

Die Steuerung der Nahrungskette nach den Gesetzen des Maximalprofits und des Wuchers ist hauptverantwortlich für das Nachlassen der Lebensmittelqualität. Solange die Produktion intensiviert und die Nahrungskette von den großen Konzernen der Branche gemanagt und kontrolliert wird, die den Produktionsprozess und die Erzeugnisqualität bestimmten, wird es niemals zuverlässige Garantien für die Gesundheit der Verbraucher geben.

Das Problem ist vor allem politischer Natur. Nur wenn der kapitalistische Gewinn als höchstes Ziel des Produktionsvorgangs beseitigt ist, kann die Nutzung illegaler und gefährlicher Methoden der Produktion, der Veredelung und des Transports von Nahrungsmitteln ausgeschlossen werden. Ansonsten betreiben wir nur Augenwischerei auf Kosten der öffentlichen Gesundheit.

 
  
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  Müller, Emilia Franziska (PPE-DE) . – Herr Präsident, Herr Kommissar! Herr Schnellhardt hat zwei fachlich fundierte Berichte vorgelegt, die die Vorschläge der Kommission zur Lebensmittelhygiene deutlich verbessern. Künftig müssen die Hersteller und Weiterverarbeiter von Lebensmitteln alle Produktions- und Verarbeitungsschritte dokumentieren. Diese Verpflichtung schließt auch verwendete Futtermittel und den Gesundheitszustand der Tiere mit ein. Dem Verbraucher in der EU wird damit in Zukunft die Möglichkeit gegeben, Lebensmittel und deren Bestandteile vom Ladentisch bis zum Hersteller zurückzuverfolgen. Es wird also eine gläserne Produktionskette gewährleistet sowohl in Großbetrieben als auch in kleinen und mittleren Unternehmen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle besonders auf diese kleinen und mittleren Betriebe in der Fleischverarbeitung eingehen. In der Europäischen Union gibt es ca. 150 000 Metzgerhandwerksbetriebe mit insgesamt mehr als einer Million Beschäftigten und rund 60 Milliarden Euro Jahresumsatz. Gerade diese kleinen Betriebe sind es, die die örtliche Nahversorgung sicherstellen und die Produktvielfalt im ländlichen Raum aufrechterhalten. Mit handwerklichem Geschick stellen sie lokale Spezialitäten her und tragen damit wesentlich zum Delikatessenladen Europa bei. Der enge Kontakt zum Konsumenten schafft Vertrauen in Qualität und Sicherheit der Produkte. Deshalb müssen wir auf die kleinbetrieblichen Strukturen besonders achten und für diese Unternehmen, die in Europa vielen Menschen Ausbildungs- und Arbeitsplätze bieten, geeignete, praktikable gesetzliche Vorgaben schaffen.

Gemeinsam mit dem Berichterstatter habe ich einen Änderungsantrag eingebracht, der auf die so genannte Ein-Platz-Schlachtung in Metzgereien Bezug nimmt, denn neben den Vorschriften für Schlachtlinien in großen Schlachthäusern muss auch der Realität in kleinen Handwerksbetrieben Rechnung getragen werden. Die Ein-Platz-Schlachtung kann bei entsprechender Sorgfalt und Sachkunde in hygienisch einwandfreier Art und Weise durchgeführt werden. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Unterstützung für den Änderungsantrag 133.

 
  
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  Arvidsson (PPE-DE). (SV) Herr Präsident! Ich jage Elche in Lappland in Nordschweden. Wenn wir dies nicht jedes Jahr täten, würde der Elchbestand sich schnell vermehren und die Anzahl der durch Elche verursachten Verkehrsunfälle und Waldschäden enorm ansteigen.

Wenn wir im September morgens mit der Jagd beginnen, herrschen oftmals Minusgrade und das Klima zu dieser Jahreszeit entspricht der Temperatur in einem Kühlschrank, manchmal sogar der in einem Gefrierschrank. In meiner Heimat gibt es aus ökologischer Sicht keinen besseren Kühlschrank als das natureigene Kühllager.

Je größer die EU wird, desto schwerer wird es, Dinge im Einzelnen durch EU-Vorschriften zu regeln. EU-Richtlinien müssen in allen Teilen der Union gleich gut funktionieren und Raum für die Anpassung der Vorschriften an unterschiedliche Bedingungen lassen. Daher müssen auch Mitgliedstaaten mit einem funktionierenden Kontrollsystem für Wildfleisch ihre eigenen Bestimmungen beibehalten können.

In meinem Heimatland haben Politiker, die eine Anti-EU-Stimmung schaffen wollen, diesen Richtlinienentwurf verwendet, um die EU als Bedrohung der traditionellen Jagd in Misskredit zu bringen. Es ist wichtig zu zeigen, dass sie Unrecht haben. Die Union besitzt nämlich keine rechtlichen Befugnisse zur Regelung der Jagd für den Hausgebrauch und des Umgangs mit Wildfleisch für den privaten Verbrauch.

Dies unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit der generellen Festlegung von Jagdvorschriften nach dem Subsidiaritätsprinzip. Durch die Arbeit des Kollegen Schnellhardt ist der Abschnitt über Wildfleisch in dieser Richtlinie wirklich gut geworden.

 
  
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  Redondo Jiménez (PPE-DE). (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Das Parlament wird morgen seine Entscheidung über ein Paket von Regelungen treffen, die auf die Gewährleistung der Lebensmittelhygiene im Allgemeinen und die Festlegung spezifischer Regeln für die Produkte tierischen Ursprungs im Besonderen gerichtet sind. Diese neue Rechtsvorschrift basiert auf dem Gebot, die Lebensmittelsicherheit „from fork to table“ auf der Linie der Initiativen zu gewährleisten, die seit Monaten unternommen werden, um dem Verbraucher die größtmöglichen Garantien zu bieten.

Diesbezüglich möchte ich den Berichterstatter beglückwünschen, der große Anstrengungen für einen Konsens mit allen Fraktionen unternommen und meines Erachtens einen großartigen Bericht vorgelegt hat. Mein Glückwunsch geht auch an die Kommission, da sie einen entsprechend ausgewogenen Vorschlag präsentiert hat.

Aber einer der entscheidenden Punkte der künftigen Regelung ist die verbindliche Anwendung der Risikoanalyse und der Überwachung der Risikopunkte nach dem HACCP-System in allen Lebensmittelunternehmen. Die Anwendung der HACCP-Vorschriften muss jedoch als eine ergänzende Sicherheitsmaßnahme angesehen werden, die nicht die offiziellen Kontrollen ersetzen kann. Das HACCP-System darf derzeit nicht auf den Primärsektor ausgedehnt werden, da dieses System nur für die Industrie konzipiert worden ist. Der Primärsektor ist bereits verpflichtet, die so genannten Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis einzuhalten, ein System, das den gleichen Zweck wie das HACCP-System verfolgt, das besser an die Merkmale dieses Wirtschaftsbereichs angepasst ist und das wir nicht duplizieren dürfen.

Die verschiedenen nacheinander aufgetretenen Lebensmittelkrisen machen eine Stärkung der Hygienevorschriften erforderlich, um das Vertrauen der Verbraucher wiederzugewinnen, ein Ziel, das die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag gebührend erfasst hat und das fraglos durch das Europäische Parlament mit der Annahme seiner Änderungsanträge auf der Grundlage von traditionellen Produkten, Jagdwild usw., die bereits von meinen Vorrednern aufgezählt wurden, weiter verbessert wird.

Die Marktteilnehmer müssen weiterhin die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit übernehmen sowie die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel und der Lebensmittelbestandteile garantieren und Verfahren zur Rücknahme in Notfällen festlegen. Alle Sektoren müssen Verhaltenskodizes mit Leitlinien für die Lebensmittelsicherheit erarbeiten. Andererseits müssen sowohl die Importe als auch die Exporte dieselben Normen erfüllen.

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Byrne, Kommission. – (EN) Herr Präsident, ich freue mich, zu der Debatte am heutigen Abend Stellung nehmen zu können und meine Schlussfolgerungen zu den drei Berichten zum Paket Lebensmittelhygiene vorzustellen.

Um an den Punkt zu gelangen, an dem wir uns jetzt befinden, bedurfte es der immensen Zuarbeit durch die Abgeordneten dieses Hauses. Zunächst möchte ich all jenen Abgeordneten danken, die in unermüdlicher Kleinarbeit die Diskussion zu diesem Problem vorangetrieben haben. Mein besonderer Dank gilt Herrn Schnellhardt und Herrn Kindermann sowie den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik und anderer Ausschüsse, die einen so wertvollen Beitrag geleistet haben.

Seit der Annahme dieser Vorschläge sind fast zwei Jahre vergangen. Einige mögen das Vorankommen als schleppend bezeichnen. Doch damit würden wir nicht nur die Bedeutung dieser Problemdiskussion schmälern, sondern auch die gleichzeitig von diesem Haus zu anderen Initiativen geleistete Arbeit. Das betrifft insbesondere den Vorschlag für ein allgemeines Lebensmittelrecht und zur Einrichtung einer Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, der mit der Verordnung 178/2002 nunmehr gesetzlich verankert ist.

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik und andere Ausschüsse haben sich mit einer Vielzahl von Änderungsanträgen auseinander gesetzt. Aber ich möchte Ihnen nicht nur für die Quantität Ihrer Arbeit danken, sondern auch und insbesondere für die Qualität der Ergebnisse, die meiner Ansicht nach ausgezeichnet ist.

Die Mehrzahl der Änderungsanträge dient der Verbesserung der Vorschläge aus redaktioneller oder technischer Sicht. Es wurden zahlreiche Änderungen vorgeschlagen, durch die unsere Vorschläge an die neu angenommene Verordnung 178/2002 angepasst werden sollen. Ich begrüße diese Änderungsanträge, die wichtige und vernünftige Vorschläge zur Verbesserung unserer Texte darstellen.

Wenn Sie nichts dagegen haben, beginne ich mit dem ersten Bericht Schnellhardt zu den horizontalen Maßnahmen für den gesamten Lebensmittelsektor.

Doch zunächst ein Wort zur immer wieder angesprochenen Frage der Komitologie. Ich freue mich über die positive Haltung zu der Tatsache, dass die Kommission Durchführungsmaßnahmen im Rahmen des Komitologieverfahrens erlassen kann. Mich enttäuscht jedoch, dass mit Änderungsantrag 30 versucht wird, das Mandat der Kommission, Ausnahmen von den Anhängen der Verordnung zu gewähren, zu streichen. Ein solches Mandat existiert bereits, und mir ist unverständlich, weshalb es plötzlich gestrichen werden soll. Deshalb kann ich den Änderungsantrag 30 nicht akzeptieren. Vielleicht kennen die Abgeordneten des Hauses meine Ansichten zur Komitologie, die eine wichtige Form des Sekundärrechts darstellt und der gesetzlichen Verankerung von Maßnahmen innerhalb kurzer Fristen dient, wobei das Parlament stets das Recht auf Einsichtnahme hat, das es ja ausüben kann. Wenn es dieses Recht bei einem Gesetzesakt ausüben würde, für den ich zuständig bin, dann würde ich dies umfassend berücksichtigen. In dieser Hinsicht bin ich oft enttäuscht von der Haltung des Parlaments zum Komitologieverfahren, auch wenn es möglicherweise änderungs-, reform- und modernisierungsbedürftig ist.

Die Anhänge der Verordnung sind technischer Natur, und es sollte daher möglich sein, sie im Komitologieverfahren zu ändern. Ich kann daher die Änderungsanträge 28, 29, 58 und 59 nicht akzeptieren.

Beim HACCP-System gehen die Meinungen sehr stark auseinander. Durch eine Reihe von Änderungsanträgen soll dieses System in jedem Betrieb eingeführt werden. Das wäre ein zu hoch gestecktes Ziel, deshalb muss ich Änderungsantrag 8 und den ersten Teil von Änderungsantrag 9 sowie die Änderungsanträge 35, 37, 38 und 67 ablehnen.

Der zweite Teil von Änderungsantrag 36 und 104 sieht vor, dass Unternehmen Unterlagen zum HACCP-System für einen sehr langen Zeitraum aufbewahren. Das ist nicht akzeptabel, da die von uns im Hinblick auf Unterlagen vorgeschlagenen Maßnahmen für Kleinbetriebe realistisch sein müssen.

Zum HACCP-System ist weiterhin festzustellen, dass dafür ausschließlich die Betreiber von Lebensmittelunternehmen zuständig sind. Änderungsantrag 108 muss daher abgelehnt werden.

Flexibilität im Zusammenhang mit Lebensmittelhygiene ist ein Problem, das mir sehr stark am Herzen liegt. Es gibt in der gesamten Europäischen Union langjährige kulturelle Traditionen, was Lebensmittel und deren Zubereitung anbelangt, und mir geht es darum, diese zu schützen und zu fördern. Deshalb wollte ich auch eine entsprechende Bestimmung in diesen Rechtsakt aufnehmen.

Deshalb sieht der Vorschlag der Kommission ein Verfahren vor, mit dem ein ausreichendes Maß an Flexibilität zur Bewahrung dieser Traditionen gewährleistet wird. Ich freue mich über die generelle Befürwortung dieses Ansatzes. Ich werde versuchen, die in Änderungsantrag 31 und 32 unterbreiteten Vorschläge nach Möglichkeit zu berücksichtigen und entsprechende redaktionelle Veränderungen vorzunehmen.

Unser Vorschlag sieht die Erarbeitung von Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis vor, die Lebensmittelunternehmen helfen sollen, die hygienisch einwandfreie Beschaffenheit von Lebensmitteln zu gewährleisten. Ich begrüße die Änderungsanträge, die der Klarstellung der Verfahren für die Erarbeitung derartiger Leitlinien dienen, sowie jene Änderungsanträge, die den freiwilligen Charakter derartiger Instrumente unterstreichen. Allerdings muss ich die Änderungsanträge 47 und 48 ablehnen, da diese den Lebensmittelunternehmen oder der Kommission unnötige Pflichten auferlegen würden.

Was die Zulassung von Lebensmittelbetrieben betrifft, so bin ich gern bereit, Vorschläge für ein flexibles Vorgehen in Bezug auf die Kennzeichnung zu berücksichtigen. Hinsichtlich der damit in Verbindung stehenden Frage der Rückverfolgbarkeit vertrete ich den Standpunkt, dass dieser Punkt durch Verordnung 178/2002 umfassend geregelt wird. Änderungsantrag 53 muss ich daher ablehnen.

Änderungsantrag 13 zur Unterstützung von Entwicklungsländern finde ich äußerst interessant. Das ist eine wichtige Angelegenheit, über die gründlich nachgedacht werden sollte. Auch wenn ich diesen Änderungsantrag ablehnen muss, bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich beabsichtige, auf dieses Thema zurückzukommen.

Ebenfalls ablehnen muss ich die Änderungsanträge 69, 71, 76, 77, 83, 89, 92, 93, 95, 101 und 105, weil sie u. U. mit negativen Auswirkungen für Kleinbetriebe verbunden sind. Gleiches gilt für die Änderungsanträge 5 und 14, den zweiten Teil von Änderungsantrag 16, 53, 54 sowie Änderungsantrag 107, da diese Punkte bereits anderweitig ausreichend geregelt werden. Änderungsantrag 39 lehne ich ab, weil sich Änderungsantrag 6 bereits mit diesem Punkt beschäftigt.

Ich halte es außerdem für erforderlich, die Pflichten von Betreibern von Lebensmittelunternehmen streng von denen der zuständigen Behörden zu trennen. Änderungsantrag 55 steht nicht im Einklang mit diesem Ziel und muss daher abgelehnt werden.

Die anderen Änderungsanträge können vorbehaltlich redaktioneller Änderungen entweder ganz oder teilweise akzeptiert werden.

Ich komme jetzt zu Herrn Schnellhardts Bericht über den Vorschlag zu Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs.

Dabei fällt das Problem Wildfleisch ganz besonders ins Auge. Es hat den Anschein, als habe unser Vorschlag einigen Wirbel verursacht. Ich kann diesem Haus versichern, dass unser Ziel bei der Erarbeitung dieses Vorschlags darin bestand, pragmatische Regelungen zu finden und die Traditionen der Mitgliedstaaten zu bewahren. Dazu zählt beispielsweise die Abgabe kleiner Mengen von Wildfleisch durch den Jäger an den Verbraucher oder den örtlichen Einzelhandel.

Es war gewiss nicht unsere Absicht, uns in den privaten Verbrauch einzumischen. Mich freut, dass versucht wurde, ein ausgewogenes Verhältnis zu finden, und ich glaube, dass Ihnen das im Wesentlichen gelungen ist.

Ich bin, kurz gesagt, bereit, folgende Änderungsanträge zu Wildfleisch zu akzeptieren: Änderungsanträge 90, 92, 94 bis 97, 129, 13 sowie den ersten Teil von Änderungsantrag 130.

Änderungsantrag 91 überschneidet sich jedoch mit Verordnung 178/2002 und muss daher abgelehnt werden. Leider muss ich auch Änderungsantrag 132 partiell sowie Änderungsantrag 85 ablehnen, da sie sich im Widerspruch zu anderen Änderungsanträgen befinden, die ich akzeptieren kann.

Die folgenden Änderungsanträge muss ich ebenfalls ablehnen, weil sie entweder mit negativen Folgen für kleine Unternehmen verbunden sind oder sich mit anderen Teilen des Gemeinschaftsrechts überschneiden. Dabei handelt es sich um die Änderungsanträge 17, 33 35 (erster Teil), 38, 44, 45 (erster Teil), 55, 58, 65, 69, 91, 101 sowie 116.

Änderungsantrag 8 muss ich auch ablehnen, weil er die Pflichten von Betreibern von Lebensmittelunternehmen mit denen der zuständigen Behörden vermischt. Außerdem lehne ich Änderungsantrag 10 teilweise ab, weil er den Anwendungsbereich des Vorschlags in Bezug auf spezielle Garantien für Salmonellen in Fleisch zu stark erweitert. Ablehnen muss ich auch den letzten Teil von Änderungsantrag 13, weil er das Initiativrecht der Kommission beeinträchtigt.

Die anderen Änderungsanträge können, vorbehaltlich redaktioneller Änderungen, entweder vollständig oder teilweise befürwortet werden.

Zum Schluss komme ich zum Bericht Kindermann über den Vorschlag zu tierseuchenrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Konsolidierung der Regelungen zur Lebensmittelhygiene.

Ich stelle mit Genugtuung fest, dass sich dieser Vorschlag großer Unterstützung erfreut und nur wenige Änderungsanträge vorliegen. Sechs der Änderungsanträge kann ich jedoch nicht akzeptieren. Das betrifft u. a. Änderungsantrag 4 zu BSE, da es bereits umfassende Vorschriften zur Regulierung dieser Thematik gibt und Wiederholungen weder notwendig sind noch der guten Rechtspraxis entsprechen.

Des Weiteren Änderungsantrag 5 zur Rückverfolgbarkeit, da dieser Punkt bereits durch Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a sowie die tierseuchenrechtlichen Vorschriften geregelt wird. Ich könnte diesem Änderungsantrag zustimmen, wenn der Begriff „menschliche Gesundheit“ durch „Tiergesundheit“ ersetzt würde, da die Maul- und Klauenseuche kein Risiko für Menschen darstellt.

Die Änderungsanträge 8 und 9 betreffen Verstöße und die Veröffentlichung entsprechender Ergebnisse. Das ist eine Sache der Subsidiarität, und die Regelung fällt daher in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten. Außerdem ist die Volksgesundheit nicht betroffen, und es ist unmöglich, eine vollständige Liste von Verstößen gegen tierseuchenrechtliche Bestimmungen aufzustellen. Auslassungen wären vorprogrammiert. Erforderlichenfalls könnten auf horizontaler Ebene entsprechende Schritte ergriffen werden. Ich würde den Mitgliedstaaten jedoch nahe legen, die in diesen Änderungsanträgen vorgesehene Transparenz mit einzelstaatlichen Durchführungsbestimmungen anzustreben.

Große Bedenken habe ich bezüglich Änderungsantrag 12 zu Ausnahmeregelungen für Entwicklungsländer. Wenn Vorschriften strenger sind, als vom Internationalen Tierseuchenamt (OIE) vorgesehen, dann deshalb, um den Status der Gemeinschaft in Bezug auf die Tiergesundheit nicht zu gefährden. Eine Lockerung der Bestimmungen für Entwicklungsländer würde das Gegenteil erzielen. Deshalb kann ich Änderungsantrag 12 nicht zustimmen.

Zu Änderungsantrag 16. Das Schnellwarnsystem wurde für konkrete Fälle der Gefährdung der Volksgesundheit eingerichtet und nicht für den in diesem Änderungsantrag vorgesehenen Zweck. In solchen Fällen würde die Kommission den Mitgliedstaaten einen Beschlussentwurf über die Suspendierung der Einfuhr entsprechender tierischer Produkte vorlegen. Außerdem würde die Kommission die veterinärmedizinischen Dienste der Mitgliedstaaten umgehend und detailliert über Sendungen informieren, die potenziell gefährdendes Material enthalten. Die Inanspruchnahme des Schnellwarnsystems für diese Zwecke ist daher nicht notwendig.

Neben diesen sechs Änderungsanträgen gibt es zwei, die ich nur teilweise akzeptieren kann. Zunächst zu Änderungsantrag 7 und zu unangekündigten Kontrollen und Sanktionen. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass wir unangekündigte amtliche Kontrollen vorsehen sollten, doch die vorgeschlagene Änderung scheint diese Kontrollen auf unangekündigte Inspektionen zu beschränken. Es wäre ausreichend, diese Bestimmung so umzuformulieren, dass einige der Kontrollen unangekündigt durchgeführt werden können.

Zweitens zu Änderungsantrag 11 bezüglich Unterstützung und Unterrichtung. Der erste Satz stellt eine Wiederholung von Absatz 1 dieses Artikels dar und sollte daher gestrichen werden. Die anderen Änderungsanträge können, vorbehaltlich redaktioneller Änderungen, ganz oder teilweise akzeptiert werden.

Ich möchte die Änderungsanträge zu jedem der drei Berichte wie folgt zusammenfassen. In Bezug auf den Bericht Schnellhardt zur Lebensmittelhygiene kann die Kommission folgende Änderungsanträge, vorbehaltlich redaktioneller Änderungen, vollständig oder teilweise akzeptieren: Änderungsanträge 1 bis 4, 6, 7, 9 bis 12, 15 bis 27, 31 bis 34, 36, 40 bis 46, 49 bis 52, 54, 56, 57, 60 bis 66, 68, 70, 72 bis 75, 78 bis 82, 84 bis 88, 90, 91, 94, 96 bis 100, 102, 103 sowie 106. Die Kommission sieht sich außerstande, folgende Änderungsanträge zu befürworten: Änderungsanträge 5, 8, 13, 14, 28 bis 30, 35, 37 bis 39, 47, 48, 53, 55, 58, 59, 67, 69, 71, 76, 77, 83, 89, 92, 93, 95, 101, 104, 105, 107 und 108.

Was den Bericht Schnellhardt zu spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs betrifft, so kann die Kommission folgende Änderungsanträge vorbehaltlich redaktioneller Änderungen ganz oder teilweise akzeptieren: Änderungsanträge 1 bis 7, 9 bis 16, 18 bis 32, 34 bis 37, 39 bis 43, 45 bis 54, 56, 57, 59 bis 64, 66 bis 68, 70 bis 90, 92 bis 100, 102 bis 115, 117 bis 131, 133 sowie 134. Die folgenden Änderungsanträge kann die Kommission allerdings nicht befürworten: Änderungsanträge 8, 17, 33, 38, 44, 55, 58, 65, 69, 91, 101, 116 und 132.

Beim Bericht Kindermann kann die Kommission folgende Änderungsanträge vorbehaltlich redaktioneller Änderungen ganz oder teilweise akzeptieren: Änderungsanträge 1 bis 3, 6, 7, 10, 11, 13 bis 15 und 17. Die Änderungsanträge 4, 5, 8, 9, 12 sowie 16 kann die Kommission jedoch nicht annehmen.

Ich hoffe zudem, dass die Abgeordneten verstehen, weshalb einige der von den Ausschüssen vorgelegten Änderungsanträge abgelehnt oder abgeändert werden müssen.

Darf ich abschließend nochmals allen, die an der Lösung dieser nahezu unlösbaren Aufgabe beteiligt waren, meinen aufrichtigen Dank aussprechen. Das Paket der Vorschläge zur Lebensmittelhygiene markiert einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Überarbeitung der Lebensmittelgesetzgebung, deren Ziel darin besteht, zu gewährleisten, dass der europäische Verbraucher Zugang zu einem Lebensmittelangebot hat, das das sicherste der Welt ist.

 
  
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  Der Präsident. – Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 11.30 Uhr statt.

 
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