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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 14. Mai 2002 - Straßburg Ausgabe im ABl.

15. Salmonellen, Zoonosen und Zoonoseerreger in der Lebensmittelkette
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über folgende Berichte:

A5-0119/2002 von Marit Paulsen im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern und zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/117/EWG des Rates (KOM(2001) 452 – C5-0372/2001 – 2001/0176(COD));

A5-0120/2002 von Marit Paulsen im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Salmonellen und anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern und zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG, 72/462/EWG und 90/539/EWG des Rates (KOM(2001) 452 – C5-0373/2001 – 2001/0177(COD)).

 
  
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  Paulsen (ELDR), Berichterstatterin. (SV) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich den Schattenberichterstattern und den anderen Mitgliedern der informellen Gruppe für Lebensmittelsicherheit im Umweltausschuss für eine gute Zusammenarbeit danken. Natürlich begrüße ich auch die Initiative der Kommission zu diesen beiden Berichten.

Lassen Sie mich mit der Überwachungsrichtlinie beginnen. Wir brauchen ein klares und deutliches Bild der Situation hinsichtlich der Zoonosen in Europa. Wir sprechen zwar von Lebensmittelsskandalen, mit denen wir konfrontiert werden – in Schweden waren das zuletzt alarmierende Meldungen über Akrylamide in Lebensmitteln –, aber wir dürfen dabei nicht vergessen, dass diese Skandale, auch wenn sie an sich alle sehr ernst sind, eher ein psychologisches Problem als eine Beeinträchtigung der Volksgesundheit darstellen.

Die große Bedrohung wird auch in der Zukunft von den althergebrachten Gefahren ausgehen, mit denen die Menschheit schon Millionen von Jahren gelebt hat und die in der Dritten Welt immer noch aktuell sind. Die häufigste Todesursache bei Kleinkindern sind nach wie vor Infektionskrankheiten und Durchfälle.

Für uns im reichen Teil der Welt wird die Antibiotikaresistenz ein großes Problem darstellen, da durch sie immer mehr einfache Infektionen auf Sicht wieder gefährlich werden können. Wenn wir nicht ganz radikal und schnell die Anzahl der Infektionen und Antibiotikakuren senken können, besteht die Gefahr, dass wir bald wieder die gleichen Verhältnisse wir zu Urgroßmutters Zeiten haben, als jede Frau vier Kinder gebären musste, damit zwei von ihnen das Erwachsenenalter erreichen. Damit hätten wir eigentlich bereits vor 20 Jahren beginnen müssen, denn jetzt ist es schon sehr spät, vielleicht sogar schon zu spät. Am größten ist das Problem für Kinder und Jugendliche. Daher bin ich sehr dankbar, dass wir nun auch die Antibiotikaresistenz bei den in Europa entdeckten Zoonosen analysieren.

Zur Zeit weist die Statistik eine leicht sinkende Tendenz bei Salmonellosen und anderen über tierische Nahrungsmittel übertragene Zoonosen aus, während die Verbreitung über pflanzliche Nahrungsmittel im Gegensatz dazu zunimmt. Darum ist es mir sehr wichtig, dass in Untersuchungen zur Ermittlung eines Ausbruchs auch pflanzliche Nahrungsmittel einbezogen werden.

Der wichtigste Vorzug der Überwachungsrichtlinie sind die gemeinsamen Standards, die einen Vergleich der erhobenen Daten zwischen den einzelnen Ländern ermöglichen. Wir brauchen eine standardisierte Probenahme, Berichterstattung und Handhabung. Ferner möchte ich daran erinnern, dass mit Hilfe der neuen Technik eine einfachere und schnellere Berichterstattung möglich sein dürfte, so dass wir nicht mehr zweieinhalb Jahre auf ein genaues Bild von der Situation waren müssen. Oftmals ist eine größere Schnelligkeit erforderlich, um Behörden, Erzeuger und Bürger zu einem relativ frühen Zeitpunkt informieren zu können. Das ist wohl der bedeutsamste Aspekt der Überwachungsrichtlinie.

Die Kontrollverordnung ist vielleicht etwas kontroverser. Der Vorschlag der Kommission war sehr zurückhaltend und vorsichtig und schien darauf Rücksicht zu nehmen, dass einige Mitgliedstaaten das Thema Salmonellen etwa so ernst nehmen wie eine leichte Erkältung. Solche Einstellungen gibt es tatsächlich. Aber es gibt auch andere Mitgliedstaaten, wie etwa mein Heimatland, die von einer regelrechten Salmonellenpanik ergriffen werden.

Für diese Panik gibt es eine Erklärung. Vor etwa 50 Jahren waren wir von der weltweit größten Salmonellenkatastrophe, zumindest seit Einführung einer entsprechenden Statistik, betroffen. Danach begann Schweden, wie es nach solchen Katastrophen nur natürlich ist, Maßnahmen zur Lösung dieses Problems zu ergreifen.

Mein Land brauchte etwa 25 – 30 Jahre zum Aufbau eines funktionierenden Systems. In Norwegen und Finnland ging es dann schneller, da sie das schwedische Modell kopieren konnten. Dieses Modell vermittelt uns eine Reihe von Erfahrungen, ist aber vermutlich allein nicht ausreichend und nicht überall anwendbar. Schweden ist ein kleines, dünn besiedeltes und offenes Land, was es uns wahrscheinlich erleichtert hat, diese Probleme zu lösen.

Meiner Auffassung nach ist dieser Vorschlag ausgesprochen vorsichtig und man hat das Gefühl, dass um das Problem „herumgeschlichen“ wird. Ich hatte erwartet, dass die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Kommission in diesem Fall etwas härter auftritt. Zum einen sind nicht alle Salmonellen aufgenommen worden, die für die Volksgesundheit eine Rolle spielen. Es ist merkwürdig, dass in bestimmten Fällen nur zwei Sorten angeführt werden, auch wenn diese gegenwärtig etwa 80 % der Krankheitsfälle beim Menschen verursachen, oder besser gesagt gestern noch verursacht haben. Was aber ist mit den übrigen 20 %? Wenn die Salmonellen sowieso kontrolliert werden, warum werden dann nicht gleich alle für die Volksgesundheit relevanten oder gefährlichen eingeschlossen? Wie kann die Kommission wissen, welche Salmonellenart morgen „explodieren“ wird? Vielleicht wird das St. Paul, Hadar oder ein anderer Typ sein.

Es gibt eine Unzahl invasiver Salmonellen, die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben. Darum bin ich sehr daran interessiert, dass die Formulierung „von Belang für die öffentliche Gesundheit“ sowie alle Typen aufgenommen werden.

Im Vorschlag der Kommission sind auch keine Tierarten enthalten. Ich habe bewusst sicherheitshalber alle Tierarten mit aufgenommen habe, werde aber bis zum Letzten vor allem für die Schweine und Kälber in der Intensivzucht kämpfen, da wir alle wissen, dass die dort verwendeten Mengen an Antibiotika äußerst gefährlich sind. Ebenfalls ist bekannt, dass bei dieser Art der Zucht vollresistente Zoonoseerreger und andere Bakterien auftreten.

Darüber hinaus seien auch einige einfache und praktische Umstände genannt. So hilft es nicht, wenn wir für die Sauberkeit der Zuchttiere und Ställe sorgen, wenn nicht auch das Futter sauber ist. Es ist beispielsweise bekannt, dass die brasilianische Soja eine große Infektionsquelle für Salmonella aruba ist. Wir kennen alle die Geschichte, dass Salmonellen normalerweise bei einer Temperatur von 67 °C absterben. Aruba ist es jedoch in 10 Jahren gelungen, bei 68 °C zu überleben. Wir dürfen nicht glauben, dass die Gefahr eines Tages völlig vorbei und der Kampf ein für alle Mal gewonnen sein wird. Hier geht es nämlich um Leben, Leben, das teilweise ebenso intelligent ist wie wir, auch wenn diese Intelligenz vielleicht nicht an derselben Stelle sitzt und sich nicht auf dieselbe Weise ausdrückt wie die unsere.

Aus diesen Gründen appelliere ich an das Parlament, meine beiden Berichte zu unterstützen, so wie sie mit großer Mehrheit im Umweltausschuss angenommen wurden.

 
  
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  Redondo Jiménez (PPE-DE). (ES) Herr Präsident, zunächst möchte ich die Kommission zu dem so ausgewogenen Vorschlag beglückwünschen, den sie sowohl mit der Richtlinie als auch mit der Verordnung zur Kontrolle und Überwachung von Zoonosen vorgelegt hat, über die morgen hier in diesem Parlament abgestimmt wird. Es sind Angelegenheiten von großer Bedeutung für alle Länder der Europäischen Union. Und für einige Länder der Europäischen Union sind sie nicht von großer, sondern von höchster Bedeutung.

Ich möchte meine große Sorge über das Abstimmungsergebnis zu dem Bericht im Umweltausschuss zum Ausdruck bringen, da es meiner Meinung nach unsere Bemühungen um die Gewährleistung der Gesundheit der Verbraucher zu einem irrationalen Extrem führt. Allen bereiten die gesundheitlichen Auswirkungen der Salmonellen Sorgen – das hat unsere Berichterstatterin gerade dargelegt – und ganz besonders Ländern wie Spanien, Griechenland, Italien, Portugal und Frankreich, die dieser Gefahr ausgesetzt sind durch die große Anzahl von Tieren, die infolge der mittleren Temperaturen, die die Entwicklung der Salmonellen begünstigen, und aufgrund einer Reihe von Umständen, über die ich mich jetzt hier nicht auslassen möchte, ansteckungsgefährdet sind.

Ich verstehe jedoch nicht, dass einige Länder der Europäischen Union unter dem Vorwand, die Interessen der Verbraucher zu schützen, die Ausdehnung der Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen auf Erreger unterstützen, die nicht auf den Menschen übertragen werden können, das heißt, auf Nichtzoonoseerreger, die nicht in den Anwendungsbereich dieser Regelungen fallen. Die einzigen für den Menschen gefährlichen Salmonellenarten sind die Salmonella enteritidis und die Salmonella typhimurium, weshalb eine Erweiterung der Gemeinschaftsregelung auf andere Arten – es gibt mehr als ein Dutzend – aus meiner Sicht nur kommerzielle Konsequenzen mit sich bringen kann, die diesen Ländern der Europäischen Union und den kleinen Produzenten Schaden zufügen würden. Die Produktionen des Nordens, wo wegen der klimatischen Bedingungen fast keine Salmonellen auftreten, würden keinen Schaden nehmen.

Ich bitte daher alle Abgeordneten, den von der Fraktion der Europäischen Volkspartei eingebrachten Änderungsantrag zu unterstützen, der der Befindlichkeit vieler Vertreter aus diesen Ländern entspricht, die sich in allen dazu geführten Aussprachen, sowohl in den Arbeitsgruppen des Rates als auch in den Arbeitsgruppen der Kommission, in diesem Sinne geäußert haben. Dieser Änderungsantrag garantiert die Sicherheit der Verbraucher, denn er beinhaltet alle von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Fortschritte und bestraft niemanden. Ich bedauere, dass der vom Umweltausschuss angenommene Bericht die am stärksten betroffenen Länder in keiner Weise berücksichtigt, und hoffe, dass diese Situation eine Lösung findet, wenn nicht morgen im Plenum, dann auf jeden Fall bei den Verhandlungen im nächsten Rat „Fortschritt“, bei den Verhandlungen, die im Mitentscheidungsverfahren zu führen sein werden, denn die Maßnahmen werden schwerlich ausführbar sein.

Ebenso bedauere ich, dass es eine Reihe von Lücken gibt, die in diesem Parlament nicht ausreichend analysiert wurden, wie zum Beispiel in Artikel 9 der Verordnung, der die Einstellung des Handels der Länder vorsieht, deren nationale Kontrollprogramme nicht bestätigt werden. Diese Initiative kann zu einer eindeutigen kommerziellen Diskriminierung führen. Der vom Umweltausschuss angenommene Bericht ist meiner Meinung nach nicht ausreichend zwischen allen Ländern abgeglichen worden und fällt zudem in diesen Fehler zurück.

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Patrie (PSE).(FR) Herr Präsident, ich möchte mich zunächst an unsere Berichterstatterin wenden und ihr meine Hochachtung angesichts des Umfangs und der Qualität der geleisteten Arbeit auszusprechen.

In die beiden Vorschläge sind bestimmte Verpflichtungen aus dem Weißbuch über Lebensmittelsicherheit übernommen worden. Sie zielen darauf ab, die europäischen Verbraucher besser gegen von Lebensmitteln ausgehende mikrobiologische Risiken zu schützen. Man kann in der Tat nicht darüber hinwegsehen, wie sehr die aufeinander folgenden Lebensmittelkrisen, von denen einige im Zusammenhang mit Salmonellen stehen, das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelsicherheit untergraben haben. Daher kann man die Annahme der beiden uns vorliegenden Texte nur unterstützen. So muss das Überwachungs- und Kontrollsystem für zoonotische Erreger tierischen Ursprungs verstärkt werden, um deren Vorkommen zu verringern, wobei allerdings anzumerken ist, dass die Wirksamkeit der gegenwärtig geltenden Rechtsvorschriften dadurch verringert wurde, dass bestimmte Mitgliedstaaten sie nur unvollständig anwenden.

Die Kommissionsvorschläge sind insgesamt ausgewogen. Vielleicht wäre es jedoch erforderlich, in einigen Punkten weiter zu gehen. So scheint es mir, wie der Berichterstatterin, angebracht, Kontrollprogramme für alle Serotypen von Salmonellen, die ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen, einzuführen. Ich möchte ebenfalls hervorheben, wie wichtig eine enge Koordinierung zwischen der Tätigkeit der Europäischen Lebensmittelbehörde und der Arbeit der nationalen Behörden ist, um insbesondere ein reibungsloses Funktionieren des Frühwarnsystems zu ermöglichen.

Was die Resistenz gegen Antibiotika betrifft, so bin ich ebenso wie die Berichterstatterin der Meinung, dass dieser Besorgnis erregenden Erscheinung die erforderliche Bedeutung beigemessen werden muss. Es kommt darauf an, eine zurückhaltende Verwendung der Antibiotika zu fördern und die notwendigen Studien über Antibiotikaresistenz durchzuführen.

Meine Fraktion unterstützt ebenfalls den Änderungsantrag, der den Mitgliedstaaten mit einem hohen Schutzniveau gestatten soll, die Vermarktung von importierten Erzeugnissen aus Mitgliedstaaten, in denen noch kein innerhalb der vorgesehenen Fristen bestätigtes Kontrollprogramm besteht, für einen begrenzten Zeitraum zu verhindern, denn eine solche Maßnahme hätte eine beträchtliche stimulierende Wirkung im Hinblick auf die Harmonisierung der Sicherheitsniveaus im Binnenmarkt.

Ich begrüße ebenfalls, dass die anzuwendenden Kontrollmaßnahmen auf Ziele ausgerichtet sind, die innerhalb von drei Jahren zu erreichen sind. So können ehrgeizige, aber realistische Forderungen festgelegt werden. In diesem Zusammenhang sollten wir uns aber vor Übertreibungen hüten und den Mitgliedstaaten keine Zeitpläne vorschreiben, die sie nicht einhalten können. Die Kommission hat sich in diesem Punkt um Ausgewogenheit bemüht. In Übereinstimmung mit der Berichterstatterin halte ich es für wichtig. dass die Überwachung der Zoonosen und ihrer Erreger die gesamte Lebensmittelkette einschließlich der Futtermittel umfasst. Meine Fraktion wird auch den Grundsatz der Einbeziehung von pflanzlichen Erzeugnissen in den Geltungsbereich der Richtlinie unterstützen.

Des Weiteren müssen wir uns für eine rasche Annahme und Umsetzung dieser Vorschriften einsetzen, die – wie ich mir sicher bin – dazu beitragen werden, das Vertrauen der europäischen Verbraucher in die Lebensmittel wiederherzustellen.

 
  
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  Goodwill (PPE-DE).(EN) Herr Präsident, nach dem politischen Absturz von Edwina Curry, der britischen Gesundheitsministerin, die 1988 erklärte, dass der Großteil der im Vereinigten Königreich produzierten Eier mit Salmonellen infiziert sei, bedarf es eines mutigen britischen Politikers, um sich öffentlich zu diesem Thema zu äußern.

Frau Currys Feststellung schlug ein wie eine Bombe, und der Eierverbrauch im Vereinigten Königreich ging um 60 % zurück. Die Reaktion der Regierung, die daraufhin zwei Millionen Hühner schlachten ließ, kann nur als panikartig bezeichnet werden. Obwohl die Salmonellenbekämpfung im Vereinigten Königreich vorangekommen ist, bleibt noch viel zu tun. Noch immer treten in meinem Heimatland jährlich zwischen 15 000 und 16 000 Fälle von Salmonellenvergiftung auf, etwa halb so viele Fälle wie zuvor.

Natürlich gibt es dieses Problem nicht nur in Europa. So machte 1994 in den USA ein Fall von kontaminiertem Speiseeis Furore, der die Erkrankung von fast einer Viertel Million Menschen zur Folge hatte. Wie Frau Paulsen sagte, beschreitet man in Schweden neue Wege, indem man beispielsweise eine Wärmebehandlung des Futters in Betracht zieht, anstatt sofort ganze Hühnerscharen abzuschlachten. Jetzt machen natürlich die Geschichten von schwedischen Urlaubern die Runde, die nach Spanien reisen und sich dort massenhaft eine Lebensmittelvergiftung zuziehen, weil sie diesen Erregern zu Hause kaum noch ausgesetzt sind.

Richtig ist natürlich, dass die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung wirksamer nationaler Bekämpfungsprogramme weiter vorankommen müssen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass importierte Produkte unseren hohen Anforderungen entsprechen. Wir müssen uns auf die Quelle des Problems konzentrieren, also Geflügel und vor allem Eier, die im Rohzustand verzehrt werden.

Schweinefleisch ist weniger problematisch. Außerdem ist meine Großmutter der Ansicht, dass Menschen, die rohes Schweinefleisch essen, verdienen, dass sie krank werden. Infektionen bei Rindern und Schafen sind so unerheblich, dass wir unser Steak auch in Zukunft blutig essen können.

Die Resistenz gegen Antibiotika nimmt tatsächlich weiter zu. Wir sollten die Antibiotikaprophylaxe jedoch nicht vorschnell verbieten, da dies eine explosionsartig Zunahme der Erkrankungen zur Folge haben könnte, und der daraus resultierende Einsatz großer Mengen von Antibiotika könnte die Situation weiter verschärfen.

Zum Schluss ein Wort zur Infektion durch pflanzliche Erzeugnisse. Vielleicht hat das etwas mit dem zunehmenden Konsum von Nahrungsmitteln aus dem ökologischen Landbau zu tun, bei denen, soweit mir bekannt ist, die Gefahr einer E.coli-Infektion dreißigmal größer ist.

 
  
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  Whitehead (PSE).(EN) Herr Präsident, ich möchte Frau Paulsen, meiner Kollegin bei zahlreichen Beratungen zur Lebensmittelsicherheit, zu ihrer Arbeit an diesen komplexen Verordnungen gratulieren.

Nachdem die allgemeinen Prinzipien des europäischen Lebensmittelrechts und der Arbeitsweise einer als Prüfinstanz für derartige Vorschläge fungierenden Behörde für Lebensmittelsicherheit festgelegt sind, kommt es nun darauf an, dass wir uns effektiv und gründlich der Einzelfragen annehmen. Die Zoonose-Verordnungen, mit denen sich Frau Paulsen so eingehend beschäftigt hat, schaffen gewissermaßen die Grundlagen für eine wirksame und vorbeugende Lebensmittelgesetzgebung der Zukunft. Sie als Grundlagen zu bezeichnen ist möglicherweise etwas übertrieben, aber sie sind auf jeden Fall richtungweisend.

Einige von uns mögen Bedenken bezüglich der Ausweitung der Bestimmungen in ihrer jetzigen Form auf Produkte pflanzlichen Ursprungs haben. Eigentlich stellen die Verordnungen zur Lebensmittelhygiene das geeignete Mittel zur Regulierung derartiger Produkte dar und nicht diese zusätzlichen Überwachungsvorschriften. Nur in diesem Punkt stimme ich nicht ganz mit Frau Patries Ansichten überein, deren Ausführungen ich ansonsten sehr begrüße.

Was die Feststellung und Vermeidung von Salmonellen betrifft, so beschreitet die Berichterstatterin meines Erachtens den richtigen Weg, solange gewährleistet ist, dass diese Bestimmungen in der gesamten Europäischen Union konsequent eingehalten werden. Das ist für Lebensmittelproduzenten ebenso wichtig wie für die Öffentlichkeit. Ohne das wiederhergestellte Vertrauen der Öffentlichkeit haben die Lebensmittelproduzenten keine sichere Zukunft. Die zunehmende Antibiotikaresistenz von Zoonoseerregern muss genauestens erfasst und überwacht werden. Herrn Goodwills Ansicht, der zufolge das u. U. mehr schadet als es nützt, teile ich nicht. Das ist keine Frage der Präventivmedizin, sondern der anderen und meiner Ansicht nach falschen Verwendungszwecke von Antibiotika.

 
  
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  Byrne, Kommission. – (EN) Herr Präsident, ich freue mich, zu dieser Aussprache über die beiden Zoonoseberichte Stellung zu nehmen. Das ist ein Beispiel für die Umsetzung des im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit propagierten Grundsatzes der Rückverfolgbarkeit vom Verbraucher zum Erzeuger. Unsere Vorschläge reichen weit über die Ziele der geltenden Richtlinie hinaus. Sie können nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn wir den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für entsprechende Umstellungen lassen.

Die Diskussion in dieser Sache ist rasch vorangekommen. Zunächst möchte ich all jenen Abgeordneten danken, die die Sache vorangetrieben haben. Mein besonderer Dank gilt Frau Paulsen und den Mitgliedern des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik, die einen so wertvollen Beitrag geleistet haben.

Wie wir wissen, ist das Interesse der Öffentlichkeit an der Lebensmittelsicherheit immens. Der Schutz vor Zoonosen, also vor auf den Menschen übertragbaren Tierkrankheiten, gewinnt nicht nur in der Europäischen Union, sondern weltweit an Bedeutung.

Der erste Vorschlag zur Überwachung von Zoonoseerregern bildet die Grundlage für die Vertiefung unserer Erkenntnisse in Bezug auf die Quellen und Tendenzen dieser Pathogene, für die gezielte Durchführung mikrobiologischer Risikobewertungen sowie die Festlegung von Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements. Dabei wird die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit natürlich eine Schlüsselrolle spielen.

Mit dem zweiten Vorschlag zur Bekämpfung von Salmonellen soll die durch diesen Erreger verursachte Belastung der Gesundheit der Menschen eingeschränkt werden. Jedes Jahr werden in der Europäischen Union über 150 000 Fälle von Salmonellenerkrankungen beim Menschen gemeldet. Die Verordnung wird für die Primärproduktion, eine der wichtigen Kontaminationsquellen, gelten.

Während in einigen Ländern die Zahl der Krankheitsfälle beim Menschen nach strengen Bekämpfungsmaßnahmen zurückgegangen ist, bietet sich insgesamt ein sehr unterschiedliches Bild. Die Kommission befürwortet daher einen progressiven Ansatz bei der Salmonellenbekämpfung. Die Strategie ist jedoch klar: Damit für die europäischen Verbraucher ein hohes Niveau an Lebensmittelsicherheit gewährleistet werden kann, muss das Auftreten dieser Pathogene reduziert werden.

Unser primäres Ziel sind Salmonellen, ein wichtiger Krankheitserreger, gegen den uns effiziente Bekämpfungsmaßnahmen zu Gebote stehen, die bei der Primärproduktion ansetzen müssen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass in der Tierproduktion ergriffene Maßnahmen die Inzidenz von Krankheitsfällen beim Menschen wirksam senken, dann können künftig weitere Pathogene aufgenommen werden.

Im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik wurde eine Vielzahl von Änderungsanträgen diskutiert, und ich danke Ihnen für die dabei erzielten ausgezeichneten Ergebnisse. Die Mehrzahl der Änderungsanträge ist technischer Natur und trägt zur Verbesserung der Vorschläge bei. Ich begrüße diese Änderungsanträge, die wichtige und vernünftige Vorschläge darstellen.

Herr Präsident, ich will mich nicht bei den Änderungsanträgen aufhalten, die ich akzeptieren kann, sondern ich werde mich auf diejenigen konzentrieren, die nach Ansicht der Kommission problematisch sind.

Beginnen will ich mit dem ersten Bericht von Frau Paulsen, in dem es um die Richtlinie zur Überwachung von Zoonoseerregern geht. Die Mehrzahl der zu diesem Vorschlag eingereichten Änderungsanträge kann ich akzeptieren. Zunächst zur Komitologie. Ich freue mich, dass unser Vorschlag über die Verabschiedung von Durchführungsmaßnahmen angenommen wurde. Den Vorschlag, dass die Kommission neben dem Ausschuss für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit erforderlichenfalls von dem für das Gemeinschaftsnetz für übertragbare Krankheiten zuständigen Ausschuss unterstützt werden kann, kann ich befürworten. Das kann allerdings Verzögerungen bei der Annahme von Durchführungsmaßnahmen zur Folge haben.

Akzeptieren kann ich ebenfalls, dass bestimmte Basiskriterien aus den Anhängen in die Artikel übertragen werden sollten. Nicht akzeptieren kann ich jedoch, dass jede Übergangsmaßnahme oder Änderung der Anhänge der systematischen vorherigen Konsultation der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bedarf. Bestimmte Maßnahmen sind administrativer Natur und erfordern keine wissenschaftliche Sachkenntnis. Änderungsantrag 22 kann ich daher nicht befürworten.

Die Verkürzung der Frist für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten von fünf auf drei Monate ist zu ambitiös, zumal die Erfassung und Zusammenstellung der Daten eine gewisse Zeit erfordert. Die mit der derzeitigen Berichterstattung gesammelten Erfahrungen zeigen, dass eine Frist von fünf Monaten bereits recht optimistisch ist. Den entsprechenden Abschnitt von Änderungsantrag 20 lehne ich daher ab.

Systematische mikrobiologische Untersuchungen im Rahmen von Untersuchungen während eines lebensmittelbedingten Krankheitsausbruchs sind gegebenenfalls nicht immer möglich, da das in Verdacht stehende Lebensmittel u. U. nicht mehr vorhanden ist. Änderungsantrag 18 kann ich daher nicht akzeptieren.

Die Änderungsanträge 28 bis 33, durch die die Überwachung der Entstehung von Resistenzen gegen antimikrobielle Substanzen ausgeweitet und die Änderungsanträge 15 bis 21 abgelöst werden, kann ich befürworten. Vorbehaltlich redaktioneller Änderungen können die anderen Änderungsanträge entweder ganz oder teilweise akzeptiert werden.

Ich komme jetzt zu der Verordnung über die Bekämpfung von Salmonellen und anderen Zoonoseerregern. Änderungsantrag 10, der die den Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über die Umsetzung ihrer Bekämpfungsprogramme zur Verfügung stehende Frist verkürzt, lehne ich aus den gleichen Gründen ab wie im Falle der vorgeschlagenen Richtlinie. Änderungsantrag 27, der die Anhörung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zur Bedingung für jede Übergangs- oder Durchführungsmaßnahme oder für eine Änderung der Anhänge macht, lehne ich ebenfalls ab.

Das übergeordnete Ziel, langfristig das Auftreten von Zoonoseerregern in der Futter- und Lebensmittelkette vollständig zu vermeiden, ist unrealistisch. Vielmehr ist alles zu tun, um das von Zoonoseerregern ausgehende Risiko weitestgehend zu senken. Änderungsantrag 7 kann ich daher nicht akzeptieren.

Die Änderungsanträge 1 und 16 sehen die Aufnahme von Nahrungsmitteln pflanzlichen Ursprungs in diese Verordnung vor. Doch wie Herr Whitehead sagte, sollte die Regulierung dieser Nahrungsmittel im Rahmen des Paketes zur Lebensmittelhygiene erfolgen. Die Änderungsanträge 1 und 16 lehne ich deshalb ab.

Dabei möchte ich anmerken, dass die Überwachung von Zoonosen in Produkten pflanzlichen Ursprungs ja dadurch gewährleistet ist, dass ich die Änderungsanträge 1, 6 und 12 zu der vorgeschlagenen Richtlinie akzeptieren kann. Die Änderungsanträge 2 und 22 sehen nicht nur für Salmonellen, sondern möglicherweise auch für andere Zoonoseerreger zusätzliche Garantien vor. Obwohl zusätzliche Garantien gegebenenfalls einen Anreiz für die Mitgliedstaaten darstellen, könnten durch die Einbeziehung anderer Zoonoseerreger zusätzliche Handelsbarrieren entstehen. Außerdem sollten zusätzliche Garantien für Lebensmittel im Rahmen des Pakets zur Lebensmittelhygiene geregelt werden. Ich lehne daher die Änderungsanträge 2 und 22 ab.

Ich komme jetzt zu Änderungsantrag 24 und zu den Sanktionen gegen säumige Mitgliedstaaten. Sanktionen sind eine horizontale Maßnahme, und zwar nicht nur im Hinblick auf Zoonosen. Die Kommission arbeitet zurzeit an einem Verordnungsentwurf zu amtlichen Futter- und Nahrungsmittelkontrollen, in dem auch die Sanktionsproblematik behandelt wird. Deshalb kann ich Änderungsantrag 24 nicht akzeptieren.

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik hat zwar eine Änderung zu Artikel 8 über das Verbot der Verwendung von Antibiotika zu vorbeugenden und wachstumsfördernden Zwecken abgelehnt, nicht aber die auf das gleiche Ziel hinauslaufende Erwägung. Durch Änderungsantrag 37 würde der Einsatz von Antibiotika ausschließlich auf therapeutische Zwecke begrenzt. Die Kommission hat ohnehin bereits die völlige Einstellung der Verwendung von antimikrobiellen Substanzen für die Wachstumsförderung angekündigt. Die Kommission wird ein wissenschaftliches Gutachten zu den Risiken und Nutzeffekten der Verwendung von Antibiotika in Medikamenten zur Bekämpfung von Salmonellen einholen. Aus diesen Gründen sowie zur Gewährleistung der Einheitlichkeit lehne ich die Änderungsanträge 3 und 37 ab.

Die Änderungsanträge 36 und 38 sowie die entsprechenden Abschnitte der Änderungsanträge 29 und 32 zu Vorgaben und Maßnahmen bei Legehennen und Schlachtschweinen sind akzeptabel, wobei nochmals über die Probenahme bei Schweinen und gegebenenfalls über Veränderungen der Fristen für Zucht- und Schlachtschweine zu reden sein wird. Wir brauchen ein wissenschaftliches Gutachten, bevor wir weitere Vorgaben für Kälber, sonstige Rinder und Schafe aufstellen. Weitere Vorgaben sollten zudem auf der Grundlage der bei der Umsetzung der neuen Verordnung gesammelten Erfahrungen festgesetzt werden. Deshalb lehne ich die entsprechenden Abschnitte der Änderungsanträge 29 und 32 ab.

Es liegt auf der Hand, dass die in Änderungsantrag 35 genannten Vorgaben für all jene Serotypen benötigt werden, die für die öffentliche Gesundheit von Bedeutung sind. Dieser Änderungsantrag geht jedoch wesentlich weiter und ist daher nicht praktikabel. Deshalb lehne ich den entsprechenden Abschnitt von Änderungsantrag 35 ab.

Änderungsantrag 33 würde die Ausmerzung nicht nur zweier, sondern sämtlicher Salmonellen-Serotypen mit Belang für die öffentliche Gesundheit in Zuchtgeflügelbeständen erfordern. Dieses Ziel ist in Anbetracht der bei der Umsetzung der geltenden Zoonose-Richtlinie gesammelten Erfahrungen zu hoch gesteckt. Es befände sich zudem im Widerspruch zum Grundsatz der Flexibilität, der den Mitgliedstaaten die Festlegung der erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen gestattet. Daher kann ich Änderungsantrag 33 nicht akzeptieren.

Angesichts des für die Zulassung erforderlichen Zeitaufwandes wäre die Vorverlegung des Zeitpunktes, ab dem durch die Laboratorien internationale Qualitätssicherungsnormen anzuwenden sind, unrealistisch. Deshalb lehne ich diesen Teil von Änderungsantrag 26 ab.

Änderungsantrag 25 sieht eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und dem Lebensmittel- und Veterinäramt bei Kontrollen in Bezug auf das Bestehen gleichwertiger Bekämpfungsprogramme in Drittländern vor. Bekämpfungsprogramme sind im Wesentlichen eine Managementfrage und nicht Bestandteil des Aufgabenbereiches der EBLS. Deshalb lehne ich diesen Teil von Änderungsantrag 25 ab. Vorbehaltlich redaktioneller Änderungen können die anderen Änderungsanträge vollständig oder teilweise angenommen werden.

Ich hoffe, dass das Parlament die Gründe nachvollziehen kann, aus denen heraus die vorgelegten Änderungsanträge abgelehnt oder partiell angenommen wurden. Eine ausführliche Begründung des Standpunktes der Kommission zu jedem der Änderungsanträge geht dem Parlament zu. Ich nehme doch an, dass diese in das Protokoll der heutigen Sitzung aufgenommen wird.

Darf ich abschließend nochmals allen, die an dieser immensen Aufgabe mitgearbeitet haben, meinen aufrichtigen Dank aussprechen. Zusammen mit dem Paket der Vorschläge zur Lebensmittelhygiene markieren die Zoonose-Vorschläge einen weiteren wichtigen Schritt bei der Überarbeitung der Lebensmittelgesetzgebung, deren Ziel darin besteht, den europäischen Verbrauchern Zugang zum sichersten Lebensmittelangebot der Welt zu gewährleisten.

 
  
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  Der Präsident. Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 11.30 Uhr statt.

 
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