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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 3. September 2002 - Straßburg Ausgabe im ABl.

Lärmentgelte für zivile Unterschallluftfahrzeuge
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  Bouwman (Verts/ALE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr. – (NL) Herr Präsident! Ich fungiere im Moment als Gastredner für den eigentlichen Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr, weil Herr Josu Ortuondo, wie Sie wissen, aus politischen Gründen in Spanien weilt.

Der Übergang vom europäischen Luftraum zu Lärm fällt selbstverständlich nicht schwer. Wenn wir dies vereinfachen, dann müssen dazu auch eine ganze Reihe von Bedingungen und Maßnahmen festgelegt werden. Ich danke der Kommission und Herrn Blokland als Berichterstatter für die von ihnen geleistete Arbeit, aber die Probleme liegen klar und deutlich auf der Hand. Daran wird auch schon seit langem gearbeitet. Ich selbst habe die Debatten über die Hushkit-Flugzeuge in der vorigen Periode verfolgen dürfen. Lärmintensive Flugzeuge sollten grundsätzlich hauptsächlich dazu gezwungen werden, weniger Lärm zu erzeugen, mit anderen Worten also Kapitel-3-Flugzeuge und darüber hinaus. Das halte ich eigentlich für das Wesentliche, und sehr wichtig ist, dies durch die zur Diskussion stehenden Maßnahmen zu erzwingen.

Selbstverständlich gab es Reaktionen auf den Bericht der Kommission. Zunächst einmal geht es um die Lärmentgelte und die damit verbundenen Kosten sowie um den Zusammenhang zwischen beiden. Es geht um Harmonisierung, und diese Lärmentgelte müssen natürlich das Ergebnis der Lärmeinstufung sein. Die Lärmentgelte sind allerdings das Wichtigste.

Der Kommissionsvorschlag ist insofern problematisch – deshalb haben eine Reihe von Ausschüssen Änderungsanträge eingebracht –, als er bis zu einem gewissen Grade unverbindlich bleibt, weil zwischen der Lärmbelästigung einerseits und dem Entgelt andererseits nur ein schwacher Zusammenhang hergestellt wird. In beträchtlichem Maße bleibt es den Mitgliedstaaten oder den Flughäfen überlassen, wie sie insbesondere mit diesen Entgelten umgehen wollen, und das kann in der Praxis – Berichterstatter Blokland hat in seinem Bericht gewissermaßen schon darauf hingewiesen – den Wettbewerb verzerren, vor allem aber schafft es keine Anreize in dem Sinne, wie ich vorhin im Hinblick auf die Luftfahrtindustrie ausgeführt habe. Ich halte es auch für überaus wichtig festzulegen – und das findet sich in einigen Änderungsanträgen –, dass eventuell vorhandene best practices, die nicht unter die Richtlinien fallen und schlechthin besser sind, beibehalten werden müssen, und empfehle deshalb die Unterstützung einer Reihe von Änderungsanträgen, speziell der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas.

Die Entgelte sind kaum differenziert, und die Verbindung zwischen den Lärmentgelten und den Kosten ist meines Erachtens unklar. Eine kurze Bemerkung dazu. Wie Herr Blokland bereits bemerkt, lassen sich Nachtruhe, psychische Auswirkungen und manche Umweltfolgen kaum überprüfen, und in dieser Hinsicht bedarf es Verbesserungen. Nochmals, ich empfehle diesbezüglich die Änderungsanträge der Fraktion der Grünen, nämlich die Anträge 18, 19 und 20. Für die Grünen möchte ich ganz dezidiert erklären, dass wir die Änderungsanträge mit Sicherheit aufrechterhalten. Damit spreche ich also nicht im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr. Gleichwohl empfehle ich die Änderungsanträge uneingeschränkt.

 
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