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Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 13. März 2003 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Myanmar (Birma)
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über die folgenden sieben Entschließungsanträge:

- B5-0171/2003 von den Abgeordneten Kinnock, Veltroni und Swoboda im Namen der PSE-Fraktion zu Birma/Myanmar;

- B5-0173/2003 von den Abgeordneten McKenna und Isler Béguin im Namen der Verts/ALE-Fraktion zu Birma/Myanmar;

- B5-0178/2003 von den Abgeordneten Maij-Weggen und Van Orden, im Namen der PPE-DE-Fraktion zur Erneuerung und Verschärfung des Gemeinsamen Standpunktes der EU betreffend Birma/Myanmar;

- B5-0181/2003 von Frau Morgantini im Namen der GUE/NGL-Fraktion zur Erneuerung des Gemeinsamen Standpunktes der EU betreffend Birma/Myanmar;

- B5-0185/2003 von den Abgeordneten Malmström, Maaten und Van den Bos im Namen der ELDR-Fraktion zur Erneuerung und Verschärfung des Gemeinsamen Standpunktes der EU betreffend Birma/Myanmar.

 
  
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  Napoletano (PSE).(IT) Herr Präsident, mit diesem Gemeinsamen Entschließungsantrag richtet das Parlament an den Rat und an die Kommission sehr präzise Forderungen bezüglich der jeweiligen Zuständigkeiten, auch weil einmütig festgestellt wird, dass in Birma eine Situation besteht, die durch die absolute Verletzung der politischen, sozialen und Menschenrechte gekennzeichnet ist.

Es wird konstatiert, dass das Militärregime das 1990 gewählte Parlament und das 1998 gebildete Komitee der Vertreter der Volksversammlung, das es repräsentiert, nach wie vor an jeder demokratischen Aktivität hindert; dass Frau Aung San Suu Kyi, deren Hausarrest zwar aufgehoben wurde, weiterhin behelligt, bedroht und eingeschüchtert wird; dass Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und Zwangsarbeit in diesem Land alltäglich sind.

Die Forderungen sind also sehr klar und direkt. Die Kommission wird aufgefordert, den Einsatz von Zwangsarbeit in Birma vor die Welthandelsorganisation zu bringen, die in ihrer Erklärung von Singapur festgestellt hat, dass die IAO für die Wahrung der Arbeitsnormen zuständig ist; ferner wird der Rat dazu aufgefordert, keine Zugeständnisse an das Regime in Rangun zu machen und den Gemeinsamen Standpunkt, wonach unbedingt Druck auf das Land ausgeübt werden muss, einschließlich eines Verbots von Auslandsinvestitionen, beizubehalten und verbindlicher zu fassen.

Dies ist der unmissverständliche Appell des Europäischen Parlaments: Wir erwarten eine Antwort von der Kommission. Leider können wir keine vom Rat bekommen, doch die Forderung ist in dem Entschließungsantrag enthalten.

 
  
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  Isler Béguin (Verts/ALE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Lage in Birma, wie sie unser Kollege beschrieben hat, kann man sich vorstellen, welche Erwartungen und Hoffnungen diese sehr deutliche Entschließung zu Birma, wo gegenwärtig keine Rechtsstaatlichkeit herrscht, in der birmesischen Zivilgesellschaft wecken wird. Und welche Ängste sie bei der regierenden Militärjunta hervorrufen dürfte, sofern die Europäische Union sich in ihrer Politik gegenüber Birma davon leiten lässt.

Bisher haben sich die Maßnahmen der Europäischen Union, um die Lebensbedingungen in Birma zu verbessern, um zu versuchen, die Lage der Millionen von Birmesen menschenwürdiger zu gestalten, auf Grundsatzformeln, auf politische Erklärungen beschränkt, auf die niemals konkrete Schritte folgten. Daher hat die Europäische Union politische und moralische Schuld auf sich geladen, die vielleicht sogar bis zur strafrechtlichen Grenze geht. Denn stellen die umfangreichen Investitionen der Mitgliedstaaten, die unabhängig von der weiteren Entwicklung des Militärregimes getätigt werden, nicht de facto eine Zusammenarbeit dar, mit der die Junta an der Macht gehalten wird? Beuten die europäischen Unternehmen nicht in zynischer Weise die Arbeitskräfte dieses Gefängnisstaates aus, der ein allgemeines Zwangsarbeitslager geworden ist, in dem der Begriff Bürger nicht mehr gilt?

Natürlich handelt es sich um ein Land, das weit entfernt vom europäischen Kontinent, von europäischen Rechtsvorschriften ist! Doch obwohl wir den totalitären Charakter des birmesischen Regimes kennen und Entschließungsanträge von allen Seiten kommen, dauert die Rechtlosigkeit in Birma weiter an. Die Europäische Union muss den wirtschafts- und industriepolitischen Hebel ansetzen, um alle Investitionen der Mitgliedstaaten in nicht demokratischen Systemen zu verbieten. Die Industriepolitik der Mitgliedstaaten muss auch von moralischen Grundsätzen geprägt sein. Auch die politische und diplomatische Aktionskraft der Gemeinschaft muss überall in dieser asiatischen Region eingesetzt werden, deren Geschichte mit der einiger Mitgliedstaaten verflochten ist und für die Beziehungen mit Europa weiterhin sehr wichtig für ihre Entwicklung sind.

Wir müssen die Verbrecher, die in Birma an der Macht sind, im derzeitigen Kontext beurteilen, vor dem Hintergrund des Internationalen Strafgerichtshofs, der nunmehr als ständige Einrichtung besteht, die alle Personen verfolgt, die des Völkermords, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen angeklagt sind. Die Zeit der Grundsatzerklärungen ist vorüber. Die Europäische Union schuldet der Trägerin des Sacharowpreises und des Friedensnobelpreises, Aung San Suu Kyi, den 1200 politischen Gefangenen und über sie den Millionen birmesischen Bürgern mehr als das. Die jetzige Entschließung ist sehr bestimmt und umfassend. Jeder Absatz muss Grundlage einer wirklichen Politik der Gemeinschaft werden, die gegen die Militärjunta gerichtet ist und damit der birmesischen Zivilgesellschaft zugute kommt.

 
  
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  Van Orden (PPE-DE).(EN) Herr Präsident, wir befinden uns häufig in einem Dilemma, wenn wir uns mit üblen und verabscheuenswürdigen Regimes befassen. Einige fordern den Dialog, wollen auf ihre Besorgnis aufmerksam machen und das Regime zur Änderung seines Kurses veranlassen. Andere – die Realisten – sind für hartes Durchgreifen und treten für die Isolierung des Regimes sowie für Sanktionen ein. Jede Situation ist anders und verlangt andere Maßnahmen.

Man kann mit einiger Gewissheit sagen, dass Tyrannen selten auf die Stimme der Vernunft hören und nur reagieren, wenn ihre ureigensten Interessen – oft persönliche – ernsthaft gefährdet sind. Die Europäische Union und die breitere internationale Gemeinschaft können machtvolle Gremien sein, wenn sie gemeinsam, konsequent und entschlossen handeln. Sind sie gespalten oder ergehen sie sich in offenkundig leeren Drohungen, indem sie abweichende Botschaften über andere Kanäle aussenden, dann sieht der Tyrann keine Notwendigkeit zu reagieren. Wir erleben das beim Irak. Saddam hat – irrigerweise −das sichere Gefühl, dass er aus dem Schneider ist. Zuweilen werden harte Maßnahmen eingeleitet, doch mangelt es an Entschlossenheit, sie umzusetzen, oder man versucht sie bewusst zu untergraben. Das haben wir bei Simbabwe erlebt, wo genau dem, dem die EU-Sanktionen gelten, eine Sonderausnahme gewährt wurde, um ihn in einer europäischen Hauptstadt groß zu bewirten.

Jetzt wenden wir uns wieder einmal Birma zu – einem weiteren abscheulichen Regime – und einem weiteren Fall, wo die Bemühungen der Europäischen Union und der internationalen Gemeinschaft, Veränderungen herbeizuführen, wenig greifbare Ergebnisse gebracht haben. Das erleben wir seit Jahren. Seit 1996 nimmt das Parlament Entschließungen und der Rat Gemeinsame Standpunkte an. Und was können wir am Ende vorweisen? Wo ist die Anwendung und wo die Entschlossenheit, echte Ergebnisse zu erreichen? Die gegenwärtigen Sanktionen gegen das birmanische Regime laufen am 29. April aus. Der Rat muss die Sanktionen verlängern, aber er sollte sie verschärfen, neue Maßnahmen ergreifen, beispielsweise ein Investitionsverbot, die Beseitigung von Ausnahmen beim Einreiseverbot und die Erweiterung dieses Verbots auf alle Mitglieder der Militärjunta. Die Sanktionen sollten rigoros durchgesetzt werden. Außerdem fordere ich die Kommission und den Rat auf, eine Einschätzung abzugeben, warum die Aktion bisher wirkungslos war, und Empfehlungen zu unterbreiten, wie die Situation zu ändern ist.

 
  
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  Morgantini (GUE/NGL).(IT) Herr Präsident, zu viele Jahre schon werden durch das Militärregime in Birma systematische Menschenrechtsverletzungen begangen – das Parlament sollte aktiv sein, existiert aber nicht –, obgleich zweifellos Verbesserungen in Bereichen des politischen und gesellschaftlichen Lebens eingetreten sind und positive Schritte zur Verwirklichung der individuellen Freiheiten unternommen wurden, vor allem zur Befreiung einer außergewöhnlichen Frau, die mit Entschlossenheit und Würde demokratischen, gewaltlosen Widerstand leistet – Aung San Suu Kyi. Sie ist jedoch immer noch nicht frei und kann sich nicht frei bewegen.

In Wahrheit werden jedoch heute noch in Birma Repressalien an ethnischen Minderheiten, Vergewaltigungen und Gewalttaten an Frauen verübt; politisch Andersdenkende werden eliminiert, und es kommt immer noch zu Hinrichtungen; Folter, Gefängnis und Zwangsarbeit sind an der Tagesordnung. Obwohl von der Regierung geleugnet, glaube ich, dass die Zwangsrekrutierung von Kindern für die Armee und leider auch für die Streitkräfte der Rebellen fortgeführt wird.

Es gibt Tausende leidender Menschen, über die wir nichts aus den Medien erfuhren, wie es zum Glück bei dem 13 Jahre währenden Hausarrest der Fall war, der gegen die Friedensnobelpreisträgerin verhängt wurde. Man denke zum Beispiel nur an das schreckliche System der Kindersoldaten: „Die Einberufung eines Kindes ist vorteilhaft, weil es dieselbe Arbeit wie ein Erwachsener leistet, von der feindlichen Armee jedoch schwerlich wahrgenommen werden kann“, getraute sich ein Offizier zu sagen.

Die Zwangsarbeit ist immer noch gängige Praxis: Aus jüngsten Untersuchungen von Amnesty International geht hervor, dass etwa 90 % der Bevölkerung des Shan-Staates der Zwangsarbeit unterworfen sind. Diese Menschen haben keine Wahl: entweder Zwangsarbeit oder Gefängnis. Ihre Arbeit, für die sie keine Bezahlung erhalten, beinhaltet den Bau von militärischen Infrastrukturen, Straßen, Häusern und Militärcamps und selbst militärische Dienste. Sie arbeiten ohne Pause vom Morgen bis zum Abend und bekommen bis auf eine kleine Menge von geröstetem Reis nichts zu essen.

Obwohl die Zwangsarbeit nach dem birmanischen Strafgesetzbuch verboten ist, hat sich die Situation trotz der Präsenz der Internationalen Arbeitsorganisation nicht verändert. Auch die jüngsten Bemühungen der thailändischen Regierung sind aufgrund der kategorischen Ablehnung der birmanischen Behörden erfolglos geblieben, die den politischen Oppositionellen nicht einmal eine Ausreiseerlaubnis erteilten, um die wirtschaftlichen Probleme des Landes zu erörtern. Vor allem aber dauern die Übergriffe der birmanischen Armee, der Geheimdienste, der Polizei und der anderen Ordnungskräfte an.

Ich glaube wirklich, dass die Europäische Union, wie auch andere Kolleginnen und Kollegen betonten, zum einen weiterhin ihren Einfluss geltend machen sollte, damit die Verhandlungen zwischen den demokratischen Kräften, den ethnischen Minderheiten und dem Staat so bald wie möglich wiederaufgenommen werden können, und zum anderen die birmanische Regierung unter Druck setzen sollte, indem sie folglich an der gegenwärtigen Handelspolitik gegenüber Birma festhält und, wenn möglich, noch einschneidendere Maßnahmen ergreift, um insbesondere das Übel der Zwangsarbeit zu stoppen. Sie sollte ferner bemüht sein...

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Van den Bos (ELDR).(NL) Die Generäle Birmas sagen ihrer eigenen Bevölkerung ständig den Kampf an. Sie kümmern sich nicht um den Rest der Welt. Das Militärregime schlägt noch immer alle Rekorde auf dem Gebiet der Menschenrechtsverletzungen, politischer Gefangener, Zwangsarbeit, Kindersoldaten, Pressezensur, Beeinträchtigung der Religionsfreiheit sowie der Gewalt gegen Minderheiten. Alles, was Gott verboten hat, geschieht in Birma. Die Europäische Union muss, wenn sie erneut einen Gemeinsamen Standpunkt festlegt, Klartext sprechen. Es wird höchste Zeit, dass die Generäle die 1 200 politischen Gefangenen, die unter erbärmlichen Umständen inhaftiert sind und gefoltert werden, bedingungslos freilassen. Auch müssen der Rat und die Kommission die systematische Vergewaltigung von Frauen und die sexuelle Ausbeutung nachdrücklich zur Sprache bringen und eine diesbezügliche internationale Untersuchung befürworten. Die IAO muss Zugang zu sämtlichen Bereichen erhalten, in denen Zwangsarbeit besteht. Die Europäische Union muss diese Missstände in der WTO brandmarken. Ferner muss die Europäische Union von dem Regime verlangen, dass dem Klima der Straflosigkeit ein Ende gesetzt wird. Das gilt für alle, die sich Folter, Zwangsarbeit, Deportationen oder unrechtmäßige Hinrichtungen zu Schulden haben kommen lassen.

Schließlich, Herr Präsident, ist es ungemein wichtig, dass die birmanischen Flüchtlinge in Bangladesch nicht zwangsrepatriiert werden. Zwar hat die NLD von Aung San Suu Kyi etwas mehr Bewegungsfreiheit, doch handelt es sich offensichtlich eher um window dressing als um eine wesentliche Änderung der Politik. Die Europäische Union muss die Sanktionen gegen Birma verschärfen. Ausländische Investitionen müssen verboten werden. Europäische Unternehmen, an deren Händen birmanisches Blut klebt, wenn sie ihre Aktionäre bedienen, müssen an den Pranger gestellt werden. Leider gibt es Mitgliedstaaten, denen ihre eigenen Interessen noch immer wichtiger sind als eine konsequente Menschenrechtspolitik. Nur mit breiter internationaler Unterstützung besteht für das geknechtete birmanische Volk die Chance, die Generäle aus dem Sattel zu heben.

 
  
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  Fischler, Kommission. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zuständigen Arbeitsgruppen des Rates arbeiten derzeit an der Erneuerung des Gemeinsamen Standpunktes der Europäischen Union zu Birma, weil der bestehende am 29. April ausläuft.

Wie den Mitgliedern des Parlaments bekannt ist, wurde der Gemeinsame Standpunkt seit 1996 bei mehreren Gelegenheiten verschärft. Dabei haben sich die Kommission und die Mitgliedstaaten bemüht, vor allem genau gezielte Sanktionen, die diejenigen treffen, die wir treffen wollen, zu formulieren und negative Auswirkungen auf die unschuldigen Bürger des Landes zu vermeiden. Es wurde ebenfalls festgelegt, dass der Rat auch in Zukunft sowohl auf positive als auch auf negative Entwicklungen in Birma angemessen reagieren wird.

Ich denke, das Parlament wird Verständnis dafür haben, dass die Kommission den Ergebnissen der derzeitigen Beratungen nicht vorgreifen kann. Ich kann Ihnen aber versichern, dass bei jeder Verlängerung des Gemeinsamen Standpunktes das gesamte Spektrum der möglichen Aktionen erneut geprüft wird.

Was die humanitäre Hilfe angeht, so haben die Kommission und die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft bei verschiedenen Gelegenheiten bereits ihre Bereitschaft bekräftigt, den bedürftigsten Teilen der birmesischen Bevölkerung humanitäre Hilfe zu leisten.

In Bezug auf die Zwangsarbeit möchte ich bestätigen, dass die Kommission die jüngste UNO-Resolution über die Menschenrechtslage in Birma ebenso uneingeschränkt unterstützt wie den Einsatz der IAO für die Wahrung der internationalen Arbeitsnormen. Ihre deutliche Stellungnahme zur Lage in Birma hat dazu geführt, dass die Internationale Arbeitskonferenz eine Entschließung über Birma angenommen hat, die jetzt umgesetzt wird.

Was den Vorschlag angeht, die WTO mit dem Thema Zwangsarbeiter zu befassen, so wird die Kommission dies noch genauer prüfen, und zwar vor allem unter Berücksichtigung der bevorstehenden Diskussionen im Verwaltungsrat der IAO Ende dieses Monats und der nächsten Internationalen Arbeitskonferenz im Juni. Die Kommission befürwortet eine engere Zusammenarbeit zwischen WTO und IAO uneingeschränkt und begrüßt es, dass bereits eine gewisse informelle Zusammenarbeit stattfindet. Die Kommission befürwortet auch eine unabhängige internationale Untersuchung des Vorwurfs der sexuellen Gewalt und anderer Übergriffe des Militärs auf die Zivilbevölkerung.

 
  
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  Der Präsident. – Vielen Dank, Herr Kommissar!

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet nach Beendigung der Aussprachen statt.

 
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