Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Abstimmung.
Bericht (A5-0162/2003) von Herrn Fava im Namen des Ausschusses für Fischerei über die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über den Aktionsplan zur Bewältigung der sozialen, wirtschaftlichen und regionalen Folgen der Umstrukturierung der EU-Fischerei (KOM(2002) 600 – 2003/2039(INI))
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Vorschlag der Konferenz der Präsidenten zur Ergänzung des Beschlusses des Parlaments vom 9. April 2003 über den Tagungskalender des Europäischen Parlaments – 2004
(Nach der Ablehnung von Änderungsantrag 1 erklärt der Präsident den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten für gebilligt.)
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Bericht (A5-0193/2003) von Herrn Rothley im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt zur Annahme des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments
Vor der Abstimmung:
Cohn-Bendit (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben die Stellungnahme der Kommission gelesen.
Momentan haben wir zwei Möglichkeiten, und ich weiß nicht, ob in unserem Parlament endlich einmal die Vernunft den Sieg davonträgt.
(Unruhe)
Beruhigen Sie sich! Das ist wirklich sehr lustig. Immer wenn das Parlament eine Stellungnahme abgibt, wird die Kommission dazu aufgefordert, diesen Text gründlich zu überdenken. Wenn die Kommission eine Stellungnahme abgibt, fordere ich dazu auf, den Text der Kommission ernsthaft zu überdenken, weil wir selbst den Rat und die Kommission ständig um genau dasselbe bitten! So lautet meine simple Begründung.
(Beifall)
Die Kommission hat uns schwarz auf weiß mitgeteilt, dass wir einen Antrag auf Rücküberweisung an den Ausschuss beschlossen haben.
(Der Präsident fordert den Redner dazu auf, auf den von ihm angekündigten Verfahrensantrag zu sprechen zu kommen.)
Herr Präsident, es handelt sich nicht um einen Verfahrensantrag, sondern um einen Antrag auf Rücküberweisung an den Ausschuss gemäß Artikel 144.
Ich fahre also fort, damit später keiner sagt, er hätte nicht alles gewusst. Der Rat, der Schwierigkeiten hat, zu einer Einigung zu kommen, wird sich genau der Argumentation der Kommission bedienen und ein einheitliches Statut ablehnen, weil manche Länder kein derartiges Abgeordnetenstatut möchten. Aus diesem Grund beantrage ich die Rücküberweisung an den Ausschuss, damit der Artikel zum Thema Immunität geändert wird und wir noch eine Chance auf ein einheitliches Statut haben. All diejenigen, die diesen Text dem Rat vorlegen wollen, der nur ja oder nein sagen kann, da es sich um ein Zustimmungsverfahren handelt, übernehmen gegenüber der europäischen öffentlichen Meinung die Verantwortung dafür, dass sie kein europäisches Statut wollen!
(Unruhe und Beifall)
Ich beantrage also die Rücküberweisung an den Ausschuss zur erneuten Erörterung dieser Frage.
Der Präsident. – Nach der Geschäftsordnung ist Herr Cohn-Bendit durchaus berechtigt, diesen Antrag zu stellen. Er hat sich dafür ausgesprochen.
Lehne (PPE-DE) . – Herr Präsident! Ich möchte beantragen, dies zurückzuweisen, und zwar aus dem schlichten Grunde, dass die Kommission in ihrer Stellungnahme eindeutig gesagt hat, dass dies ein durch und durch seriöser Vorschlag ist!
(Beifall)
Wir diskutieren dieses Thema jetzt seit fünf Jahren, und es ergibt nicht den geringsten Sinn, alle diese Diskussionen noch einmal zu führen. Diese Sache ist mehr als entscheidungsreif, und ich kann das Hohe Haus nur bitten, es jetzt zu entscheiden und diese endlose Diskussion nicht weiter fortzuführen. Meine Bitte ist deshalb, diesen Rückverweisungsantrag zurückzuweisen!
(Beifall)
Der Präsident. – Ich möchte diese Debatte nicht von neuem eröffnen. Wir haben einen Redner gehört, der sich für den Antrag ausgesprochen hat, und einen Redner, der ihn abgelehnt hat. Der Verfahrensablauf sieht vor, dass nun über den Antrag abgestimmt wird. Der Antrag lautet, dass der Bericht an den Ausschuss zurücküberwiesen werden soll.
(Das Parlament lehnt den Antrag auf Rücküberweisung an den Ausschuss ab.)
Ich hoffe, dass Sie in den letzten 24 Stunden eine Kopie der Stellungnahme der Kommission erhalten haben. Vor der Abstimmung möchte ich die Kommission um eine kurze Erklärung zu dieser Frage bitten, anschließend bitte ich den Berichterstatter um eine kurze Erwiderung, und danach werden wir mit der Abstimmung fortfahren.
Patten,Kommission. – (EN) Herr Präsident, wenn ich an die Ausführungen des vorletzten Redners denke, weiß ich nicht so recht, ob ich mich auf einen rationalen Dialog einlasse oder mich auf äußerst gefährliches Terrain begebe, aber hier steht ...
(Heiterkeit)
... Ich freue mich, ...
(Heiterkeit und Beifall)
... das Haus davon in Kenntnis zu setzen, dass die Kommission nach der Abstimmung des Parlaments über das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments die gemäß Artikel 190 Absatz 5 des Vertrags erforderliche Stellungnahme in ihrer gestrigen Sitzung gebilligt und das Parlament darüber informiert hat.
Wir hoffen, dass wir mit unserer Stellungnahme einen positiven Beitrag zum Abschluss des Verfahrens zwischen den drei Organen leisten und damit letztlich das Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts für die nächste Legislaturperiode ermöglichen. Dies wäre ein wichtiger Schritt für das Parlament, den die Kommission sehr begrüßen würde.
Wir haben uns bemüht, einen möglichst konstruktiven und positiven Beitrag zum Abschluss dieser schwierigen Angelegenheit zu leisten. Wir hoffen, dass der Verabschiedung des Abgeordnetenstatuts nun nichts mehr im Wege steht. Nun ja...
(Heiterkeit und Beifall)
Rothley (PSE), Berichterstatter. – Herr Präsident! Die Kommission hat in der Tat einen konstruktiven Beitrag geleistet. Herzlichen Dank dafür! Wir sehen darin eine Unterstützung der Position des Parlaments. Es gibt übrigens hinsichtlich des Artikels 33 ein Missverständnis, das auf der Grundlage des deutschen Textes nicht entstanden wäre. Wenn wir schon bei den Missverständnissen sind, möchte ich darauf hinweisen, dass der Änderungsantrag meiner Fraktion zur Streichung des Artikels 5 der Entschließung lediglich bedeutet, dass, nachdem das Präsidium die Reform beschlossen hat, eine Aufforderung an das Präsidium, diese Reform zu beschließen, natürlich keinen Sinn mehr hat. Das hat sich erledigt. Mehr steckt nicht dahinter.
Vielleicht erlauben Sie mir, Herr Präsident, noch auf Folgendes hinzuweisen: Wir stimmen heute über das Statut ab, das wird heute verabschiedet. Das ist ein Beschluss nach Artikel 190 Absatz 5. Wir stimmen nicht darüber ab, ob wir die Reform wollen oder nicht, wie einige Zeitungen schreiben. Das ist nicht der Fall! Wir alle wollen die Reform. Aber ich wäre denjenigen, die vor allem diesen Aspekt in den Vordergrund rücken, dankbar, wenn sie endlich aufhören würden, die Mehrheit dieses Hauses in der Weise zu diffamieren, dass wir dadurch, dass wir auch legitime andere politische Ziele mit diesem Statut verbinden, die Reform blockieren wollten.
(Beifall)
Das ist also ein Beschluss nach Artikel 190 Absatz 5. Gleichwohl sind wir, was die Steuern angeht, offen für einen Vorschlag des Rates mit der Möglichkeit, für eine begrenzte Anzahl von Mitgliedstaaten eine zusätzliche nationale Steuer einzuführen. Wir sind offen für diesen Vorschlag.
Herr Präsident, Ihre Intervention gestern nach der Abstimmung ehrt Sie. Sie war nobel und ein Zeugnis Ihrer politischen Klugheit. Sie war auch mutig, und ich wünsche, dass dieses Parlament den Mut zur politischen Verantwortung aufbringt. Es steht sehr viel auf dem Spiel heute. Bringt bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Interesse der Völker Europas, denen wir dienen, diesen politischen Mut auf!
(Beifall)
Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 7:
Krarup (GUE/NGL). – (DA) Ich möchte aus einem ganz bestimmten Grund etwas zur Geschäftsordnung sagen. Ich werde mich nicht in höhere Sphären begeben wie Herr Rothley, sondern ihm erklären, warum die PSE-Fraktion auf Punkt 5 der Entschließung verzichten möchte: der Grund ist ganz einfach, dass das Präsidium bereits entschieden hat. Gleichzeitig sind aber einige wichtige Prinzipien mit dieser Forderung verbunden, dass Änderungen der Reisekostenerstattung gleichzeitig mit dem neuen Statut in Kraft treten sollen – wenn es jemals dazu kommt.
Ein bestimmter Punkt sollte allerdings präzisiert werden, und deshalb möchte ich einen mündlichen Änderungsantrag stellen. Statt das Präsidium zu einer Entscheidung aufzufordern, kann man es so ausdrücken, dass man den Beschluss des Präsidiums zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig sollte eine wichtige Ergänzung vorgenommen werden. Wo jetzt steht „enter into force together with the Statute“, möchte ich folgende Ergänzung vorschlagen:. „... und mit derselben Gültigkeit wie dieses“.
Vielleicht ist die Übersetzung etwas problematisch, aber im Prinzip ist es so, dass die anstehenden Beschlüsse zur Reisekostenabrechnung dieselbe juristische Gültigkeit haben müssen wie das Statut. Das möchte ich vorschlagen.
Der Präsident. – Wenn Änderungsantrag 7 angenommen wird, würde der Absatz gestrichen. Damit wäre auch der mündliche Änderungsantrag gegenstandslos, weil der Absatz nicht mehr vorhanden wäre, auf den sich der mündliche Antrag bezieht. Sollte Änderungsantrag 7 abgelehnt werden, werde ich das Haus fragen, ob es den mündlichen Änderungsantrag von Herr Krarup annehmen möchte.
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Mombaur (PPE-DE), stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie. – Herr Präsident! Mit den nächsten drei Berichten stimmt das Haus über das mit dem Rat verhandelte Paket zum Beschluss zur Schaffung des europäischen Energiebinnenmarktes ab. Als amtierender Vorsitzender des federführenden Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie bin ich verpflichtet, hier zunächst eine Erklärung abzugeben. Das Haus stimmt über 50 Änderungsanträge in den drei Berichten ab. Zu dieser Kompromissvorlage gehören zwei Erklärungen: eine Erklärung der Kommission, die die Vizepräsidentin der Kommission dem Haus in der Debatte am Montag vorgelegt hat. Im Protokoll ist das verzeichnet. Ferner gehört eine interinstitutionelle Erklärung von Parlament, Rat und Kommission dazu, und es ist vereinbart, dass diese Erklärung im Protokoll des Parlaments verzeichnet wird, dass beide Erklärungen im Amtsblatt der Europäischen Union gemeinsam mit dem Gesetzestext veröffentlicht werden und dass dieser Umstand selber auch jetzt im Protokoll des Parlaments vermerkt wird.
Ich bin also auch verpflichtet, die interinstitutionelle Erklärung hier zu verlesen. Ich kann Sie beruhigen, sie ist nicht lang. Sie hat folgenden Wortlaut: „Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission unterstreichen die Notwendigkeit für die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass angemessene finanzielle Ressourcen für Stilllegungs- und Abfallbewirtschaftungstätigkeiten, die in den Mitgliedstaaten Gegenstand einer Rechnungsprüfung sind, tatsächlich für den Zweck, für den sie vorgesehen wurden, verwendet und in transparenter Weise verwaltet werden, um Hindernisse für einen fairen Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu vermeiden.“ Ich bitte Sie, diese Erklärung namens des Hauses zu unterschreiben und im Amtsblatt zu veröffentlichen.
(Beifall)
Der Präsident. – Herr Mombaur, ich werde diese Erklärung selbstverständlich gerne unterzeichnen und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt veranlassen. Ich gratuliere Ihnen und damit auch Ihrem Ausschuss sowie den Berichterstattern zu Ihrer hervorragenden Leistung und einer beispielhaften politischen Arbeit.
(Beifall)
Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0136/2003) im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG (15528/2/2002 – C5-0034/2003 – 2001/0077(COD)) (Berichterstatter: Herr Turmes)
Vor der Abstimmung:
Turmes (Verts/ALE),Berichterstatter. –(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Anlässlich der Abstimmung über die Richtlinie in erster Lesung hatte die Kommission dem Parlament die Vorlage von zwei flankierenden Richtlinien zugesagt: eine über die Kraft-Wärme-Kopplung, bei der die Kommission ihr Versprechen eingehalten hat, und eine weitere über Energiedienstleistungen, die für eine entsprechende Flankierung des Marktes von sehr großer Bedeutung ist.
Diese Richtlinie wurde uns zunächst für den Spätsommer 2002, dann für Ende 2002 zugesagt. Sie liegt aber immer noch nicht vor, und inzwischen müssen wir allmählich befürchten, dass diese wichtige Richtlinie nicht mehr innerhalb dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Kann uns die Kommission versichern, dass der betreffende Text so schnell wie möglich, am besten noch vor dem Sommer, vorgelegt wird?
Patten,Kommission. – (EN) Herr Präsident, ich kenne die Bedenken des Abgeordneten in dieser Frage, und ich weiß, welche Argumente in der Vergangenheit angeführt wurden. Ich bin darüber informiert worden, dass die Kommission diese Richtlinie im weiteren Jahresverlauf vorlegen wird, und ich teile die Auffassung des Herrn Abgeordneten, dass das Parlament noch vor den nächsten Parlamentswahlen die Möglichkeit zur Abstimmung über diese Richtlinie erhalten sollte. Die Abstimmung müsste also vor dem Sommer nächsten Jahres durchgeführt werden. Ich werde meine Kollegen in der Kommission über die Ausführungen von Herrn Turmes informieren.
Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 52:
Turmes (Verts/ALE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, da die Kommission ihre Erklärung zu den Stilllegungsfonds geändert hat, ist nun sichergestellt, dass die Wettbewerbspolitik des Unionsvertrags unter der Ägide der GD Wettbewerb in vollem Umfang für die Stilllegungsfonds und den Nuklearsektor gilt. Ich beglückwünsche die Kommission in meiner Eigenschaft als Berichterstatter – und sicher auch im Namen der großen Mehrheit des Parlaments – zu diesem Standpunkt: ein Markt, eine Wettbewerbspolitik, und kann folglich meinen Änderungsantrag zurückziehen.
(Der Präsident erklärt den geänderten Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)
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Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0135/2003) im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG (15531/2/2002 – C5-0035/2003 – 2001/0077A(COD)) (Berichterstatter: Herr Rapkay)
(Der Präsident erklärt den geänderten Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)
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Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0134/2003) im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel (15527/2/2002 – C5-0036/2003 – 2001/0078(COD)) (Berichterstatter: Herr Mombaur)
(Der Präsident erklärt den geänderten Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)
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Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0132/2003) im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Reihe von Leitlinien betreffend die transeuropäischen Netze im Energiebereich und zur Aufhebung der Entscheidung 1254/96/EG (15767/2/2002 – C5-0033/2003 – 2001/0311(COD)) (Berichterstatter: Herr Clegg)
(Der Präsident erklärt den geänderten Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)
Der Präsident. – Dies ist das gesamte Paket für die Schaffung eines europäischen Energiebinnenmarkts. Dank der harten Arbeit in der zweiten Lesung und mit den Erklärungen, die auf Antrag von Herrn Mombaur unterzeichnet und veröffentlicht werden, haben wir dieses Vorhaben nun zum Abschluss gebracht, ohne dass ein Vermittlungsverfahren durchgeführt werden muss. Wie ich schon sagte, haben die Beteiligten hier hervorragende politische Arbeit geleistet. Ich gratuliere im Namen des Parlaments allen, die dazu beigetragen haben.
(Beifall)
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Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0154/2003) im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Verbringungen genetisch veränderter Organismen (15546/1/2002 – C5-0081/2003 – 2002/0046(COD)) (Berichterstatter: Herr Sjöstedt)
Vor der Abstimmung:
Sjöstedt (GUE/NGL), Berichterstatter.(SV) Herr Präsident! Ich möchte die Kollegen nur noch einmal auf die Voraussetzungen für diese Abstimmung aufmerksam machen. Es besteht eine politische Übereinkunft zwischen dem Parlament, dem Ministerrat und der Kommission darüber, dass wir mit einer Annahme einen Vergleich vermeiden können. Dafür müssten wir für den ersten Block und gegen den zweiten und dritten Block stimmen. Ich möchte daher alle Abgeordneten aufrufen, dies zu tun. Auf diese Weise würde ein Großteil dessen erreicht, was das Parlament angestrebt hat, und wir würden überdies einen Vergleich umgehen.
(Der Präsident erklärt den geänderten Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)
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Bericht (A5-0144/2003) von Herrn Piecyk im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 417/2002 zur beschleunigten Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Öltankschiffe und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2978/94 des Rates (KOM(2002) 780 – C5-0629/2002 – 2002/0310(COD))
Vor der Abstimmung:
Piecyk (PSE), Berichterstatter. – Herr Präsident! In diesem Bericht geht es darum, dass wir alte Tankschiffe, die unter anderem die Katastrophe der Prestige hervorgerufen haben, so schnell wie möglich aus dem Verkehr ziehen.
Wir haben uns mit Rat und Kommission darauf verständigt, dass das, was der Ausschuss beschlossen hat, auch ein gemeinsamer Beschluss ist und dass wir heute mit der ersten Lesung fertig sein könnten. Deswegen bitte ich alle Kollegen, auch nur über das positiv abzustimmen, was der Ausschuss beschlossen hat. Wir würden ansonsten den Zeitplan gefährden. Wir könnten mit der ersten Lesung soweit fertig sein, dass diese Verordnung im Sommer in Kraft tritt und wir ein gutes Stück Schiffs- und Seesicherheit auf unseren europäischen Gewässern erreicht hätten.
Die Anträge 33 und 34 von den Liberalen sind zurückgezogen, und insofern hoffe ich, dass die anderen Kollegen nur über die Anträge des Ausschusses abstimmen!
Der Präsident. – Herr Vermeer, können Sie bestätigen, dass die Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas diese Änderungsanträge zurückzieht?
Vermeer (ELDR). – (NL) Herr Präsident! Wir müssen die Einhüllen-Öltankschiffe nicht nur unbedingt aus dem Verkehr ziehen, sondern uns auch dessen bewusst sein, dass dann 200 bis 300 Schiffe irgendwo liegen werden. Das Parlament muss die Verantwortung für die Förderung der Ausmusterung dieser Tankschiffe, aber gleichermaßen auch für waste management, für die korrekte Entsorgung und für das scrappingder Schiffe auf sich nehmen. Ich hatte versucht, diese Forderung in den vorliegenden Entschließungsantrag einzubauen, aber wir werden wohl noch jedwede Gelegenheit haben, in den Bericht Sterckx aufzunehmen, dass wir auch die Verantwortung für das Abwracken dieser Schiffe übernehmen. Wir sollten das von Herrn Piecyk empfohlene Schnellverfahren befolgen, und ich werde infolgedessen meine Änderungsanträge zurückziehen.
(Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.)
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Bericht (A5-0151/2003) von Herrn de Roo im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG hinsichtlich des Schwefelgehalts von Schiffskraftstoffen (KOM(2002) 595 – C5-0558/2002 – 2002/0259(COD))
(Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.)
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Bericht (A5-0168/2003) von Herrn Hudghton im Namen des Ausschusses für Fischerei über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren (KOM(2002) 672 – C5-0026/2003 – 2002/0275(CNS))
(Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.)
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Bericht (A5-0165/2003) von Herrn Stevenson im Namen des Ausschusses für Fischerei über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Steuerung des Fischereiaufwands für bestimmte Fanggebiete und Fischereiressourcen der Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 (KOM(2002) 739 – C5-0030/2003 – 2002/0295(CNS))
Vor der Abstimmung:
Stevenson (PPE-DE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident, ich möchte nur auf einen kleinen Fehler in der portugiesischen Fassung von Änderungsantrag 20 hinweisen: Dort fehlt ein Semikolon!
(Heiterkeit)
Ein fehlendes Semikolon ist in Portugal eine sehr ernste Angelegenheit, und ich möchte den Sitzungsdienst auf diesen Fehler aufmerksam machen.
(Heiterkeit)
Der Präsident. – Ich danke Ihnen für diesen Hinweis, Herr Berichterstatter! Ich möchte das Haus davon in Kenntnis setzen, dass die portugiesische Fassung bereits korrigiert worden ist. Das Semikolon wurde eingefügt, und damit hat alles wieder seine Ordnung!
(Heiterkeit)
Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, ich wollte gemäß Artikel 142, Anwendung der Geschäftsordnung, zum Artikel 140, Buchstaben b) und c), die sich auf die Zulässigkeit der Änderungsanträge beziehen, sprechen.
Nach Artikel 140, Buchstaben b) und c) ist es nicht zulässig, einen Änderungsantrag einzureichen, der auf eine Streichung oder Ersetzung des gesamten Textes abzielt oder der eine Änderung von mehr als einem Artikel oder Absatz des zugrunde liegenden Textes vorschlägt.
Wird Änderungsantrag 20 angenommen, so wären nach Aussage der Dienste alle dem Plenum vorgelegten Änderungsanträge und alle im Ausschuss eingereichten Änderungsanträge hinfällig, und seine Annahme würde auch bewirken, dass der legislative Text des Kommissionsvorschlags vollständig entfällt.
Gestern erklärte die Kommission in Person von Herrn Fischler in der Abendsitzung, dass sie gegen den Änderungsantrag 20 und auch gegen die übrigen Änderungsanträge, Nr. 21-29, der UEN-Fraktion sei, die dem Beitrittsvertrag Spaniens und Portugals widersprechen würden.
Mit dem Änderungsantrag 20 ist beabsichtigt, den Beitrittsvertrag Spaniens und Portugals zu verlängern, was meiner Auffassung nach rechtlich unzulässig ist, da es dem gemeinschaftlichen Besitzstand widerspricht. Herr Präsident, ich bitte die Dienste, mir zu erläutern, worauf die Zulässigkeit dieses Änderungsantrags beruht. Ich bitte, mir dies zu sagen oder mir schriftlich mitzuteilen, denn ich glaube, wir verletzen hier das Gemeinschaftsrecht und gehen einen Schritt rückwärts in der europäischen Integration.
(Beifall)
Der Präsident. – Ich möchte über diesen Punkt keine allgemeine Debatte eröffnen. Ich werde hören, was der Berichterstatter dazu sagt, und anschließend meine Entscheidung treffen. Danach werden wir mit der Abstimmung fortfahren.
Stevenson (PPE-DE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident, ich kann verstehen, dass Herr Varela und unsere anderen spanischen Kollegen über diesen Änderungsantrag enttäuscht sind, aber das Ziel dieses Antrags – und ich möchte die Debatte nicht von neuem beginnen – besteht darin, eine wichtige, oder besser gesagt eine der wichtigsten Bestandserhaltungszonen in den europäischen Gewässern zu schützen.
(Beifall)
Wenn wir als Parlament ernst genommen werden sollen und wenn die Gemeinsame Fischereipolitik der Europäischen Union ernst genommen werden soll, müssen wir darauf bestehen, dass das Ziel dieser Maßnahme die Erhaltung von Fischbeständen und die Erholung der Bestände ist. Darum geht es bei der Unterstützung von Änderungsantrag 20. Es wäre ein schwerwiegender Fehler, unter Berufung auf die Geschäftsordnung zu versuchen, das Parlament an einer demokratischen Abstimmung über diesen Änderungsantrag zu hindern. Herr Präsident, sollten Sie die Absicht haben, diesen Änderungsantrag für unzulässig zu erklären, schlage ich vor, dass der gesamte Bericht an den Ausschuss zurücküberwiesen wird. Ich hoffe aber, dass Sie diesen Änderungsantrag für zulässig erklären werden und dass wir mit der Abstimmung fortfahren können.
(Beifall)
Ribeiro e Castro (UEN). – (PT) Herr Präsident, als portugiesischer Abgeordneter dieses Parlaments möchte ich nur Folgendes sagen: Was man auch vom Änderungsantrag Nr. 20 halten mag – es ist absolut falsch und unredlich zu behaupten, er habe etwas mit dem abgelaufenen Beitrittsabkommen zu tun. Das haben doch einige meiner portugiesischen Kollegen, wie Arlindo Cunha, Ilda Figueiredo und ganz besonders Paulo Casaca, in der gestrigen Aussprache mit einigen sehr leidenschaftlichen Beiträge eindeutig klargestellt. Deshalb ist die Bemerkung, die Herr Varela dazu gerade vorgebracht hat, vollkommen unwahr.
(Beifall)
Der Präsident. – Meine Entscheidung in dieser Frage lautet wie folgt: Ich bin der Auffassung, dass Änderungsantrag 20 zulässig ist. Mit diesem Änderungsantrag soll eine Texteinfügung vorgenommen werden. Es trifft zu, dass die Einfügung des Texts die Streichung anderer Textteile zur Folge hätte, aber bei diesem Änderungsantrag geht es nicht nur um die Streichung von Textteilen. Es gibt bereits Beispiele für Entscheidungen in solchen Fällen. Ich treffe also keine willkürliche Entscheidung. Ich halte mich an die Geschäftsordnung und erkläre den Änderungsantrag daher für zulässig. Die Weisheit des Hauses wird über dieses Frage entscheiden.
(Das Parlament nimmt die legislative Entschließung an.)
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich. – (PT) Im von der Kommission vorgeschlagenen Aktionsplan sind weder die Folgen der vom Rat (Fischerei) auf seiner Tagung vom 16. bis 20. Dezember 2002 gefassten Beschlüsse berücksichtigt noch bietet er Antworten für die Probleme, mit denen der Sektor konfrontiert ist, bzw. für die Auswirkungen der Umstrukturierungsmaßnahmen (Abwrackung) und der Wiederauffüllungspläne, die nach Angaben der Kommission bis Ende 2006 den Verlust von jährlich 3000 Arbeitsplätzen bedeuten werden, die noch zu dem prognostizierten Wegfall von 8000 Arbeitsplätzen pro Jahr bis Ende 2006 infolge der Krise im Sektor und der Flottenerneuerung hinzukommen.
Der Vorschlag der Kommission, den Aktionsplan durch eine Neuprogrammierung der Strukturfonds im Rahmen des FIAF zu finanzieren, und zu versuchen, die Halbzeitüberprüfung der Strukturfonds dazu zu nutzen, weitere Mittel aus anderen Strukturfonds zu erhalten, sind unannehmbar. Wir stimmen dem Berichterstatter zu, dass zusätzliche Mittel benötigt werden, um die sozioökonomischen Auswirkungen der Reform und der Wiederauffüllungspläne aufzufangen, und dass die Kommission das Flexibilitätsinstrument einsetzen oder eine Überprüfung ihrer finanziellen Vorausschau vornehmen muss.
Wir stimmen der Feststellung des Berichterstatters zu, dass die kleine Küstenfischerei Beachtung verdient. Die Kommission gesteht ein, dass „Finanzhilfen zugunsten der kleinen Küstenfischerei nicht die gewünschte Schutzwirkung für diesen Sektor hatten“. Darum halten wir daran fest, dass im Haushaltsverfahren 2003 ein spezielles Förderprogramm vorgesehen werden muss.
Patakis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht hat Recht mit seinen Bemerkungen zu den Risiken, denen die kleine Küstenfischerei (die 75 % der gemeinschaftlichen Fischereifahrzeuge stellt) mit der Umsetzung der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik, die zum Verlust von 28 000 Arbeitsplätzen, zur wirtschaftlichen Stagnation und zur Verödung der Küstenregionen führen wird, ausgesetzt sein wird.
Der Bericht stellt die Politik, die diese missliche Situation schafft, welche zu beschreiben sich erübrigt, jedoch nicht in Frage. Im Gegenteil, er nimmt sie als gegeben hin und interessiert sich lediglich dafür, die Folgen abzufedern, das Tempo ihres Auftretens zu verlangsamen und die Verluste „auszugleichen“. Der Berichterstatter gibt sich Illusionen über die Absichten der Kommission hin, die er auffordert, ... ihre Optionen zu überdenken.
Wir hegen keine solche Illusionen. Die derzeit umgesetzte sowie die vorgeschlagene Fischereipolitik verdeutlichen jede für sich, sei es auch mit gewissen Abweichungen, dass die EU sich geradewegs dahin bewegt, die Ausbeutung der Fischereiressourcen dem Großkapital zu überlassen. In diese Richtung weisen die Finanzierungsmaßnahmen für das Abwracken der kleinen und mittleren Fischereifahrzeuge, deren Ziel darin besteht, die kleinen und mittleren Fischer auszurotten und die Fischfangkapazitäten der großen Schiffe weiter zu stärken. Eine Umkehr der Situation ist mit frommen Wünschen und mit Appellen an den guten Willen der Kommission nicht zu erreichen. Nur die Fischer selbst können mit ihrem Kampf solche Politiken abwenden und ihre Ausrottung verhindern.
Poignant (PSE),schriftlich. – (FR) Der Fischereisektor durchläuft scheinbar eine ruhige Phase. Nach Abschluss der Verhandlungen über die Fischereireform ziehen die Betroffenen eine Bilanz dieser 18 Monate.
Hinsichtlich der öffentlichen Beihilfen hatte die Kommission auf die Einstellung dieser Zahlungen bereits zum Jahresende 2002 gedrängt, aber im Rahmen der Verhandlungen wurde die Beibehaltung dieses Systems bis Dezember 2004 beschlossen. Die Fischer sind nun zwar vorgewarnt, aber die Schwierigkeiten bleiben dieselben.
In der Bretagne müssten fast 75 % der Flotte ersetzt werden. Der Einsatz neuer Fischereifahrzeuge mit Sicherheitseinrichtungen und entsprechenden technischen Voraussetzungen zur Erleichterung der Tätigkeit der Seeleute sollte der Normalfall sein.
Zwar ruht derzeit der Kampf um öffentliche Beihilfen auf Gemeinschaftsebene, aber bald wird er auf internationaler Ebene von neuem beginnen. Die Kommission hat der WTO einen Vorschlag unterbreitet, wonach alle Subventionen zur Vermeidung eines Kapazitätsüberschusses im Fischereisektor – unter dem Vorwand der Aufrechterhaltung seiner Lebensfähigkeit – untersagt werden sollen.
Bei den Bestandsauffüllungsplänen hat man sich am Wiederauffüllungsplan für schottischen Kabeljau orientiert. Die Folgen sind bekannt: Konkurs einiger Unternehmen, die nicht mehr fischen dürfen, stärkeres Abfischen anderer Arten und Fanggründe, größerer Druck auf die Märkte.
(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. – (PT) Wenn in Bezug auf die bisherige Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) immer wieder von einem Fehlschlag die Rede ist, dann sollte die Union insgesamt begreifen, wie wichtig eine sorgfältig geprüfte Bewertung ist, die als Grundlage für ein neues Konzept dienen kann, das dann eventuell in der neuen GFP Berücksichtigung findet. Dazu muss man den Wunsch, die Fischereiressourcen zu erhalten, den Folgen gegenüberstellen, die jede GFP-Alternative für zehntausende Menschen, ihre Arbeitsplätze und ihre Familien hat.
Dieser Bericht widmet sich genau dieser Frage, und der Aktionsplan zur Bewältigung der nachteiligen Folgen der Umstrukturierung im Fischereisektor wäre die geeignete Grundlage für diese Untersuchung.
In Anbetracht dessen teile ich die Auffassungen des Berichterstatters, dass
- die Einschätzung der Kommission der sozioökonomischen Folgen der GFP-Reform sehr theoretisch ist und keine hinreichend konkreten Antworten auf die Probleme bietet, mit denen der Fischereisektor derzeit konfrontiert ist;
- die wirtschaftlich schwächsten Fischereisektoren, die am stärksten von der Reform betroffen sein dürften, Unterstützung und Solidarität von Seiten der Union verdienen;
- eine ernsthafte, eingehende Diskussion über das Modell der künftigen Fischerei notwendig ist, das die Europäische Union einführen sollte, und eine positive Sichtweise bewahrt werden sollte.
Deshalb habe ich für den Bericht gestimmt.
- Tagungskalender des Europäischen Parlaments – 2004
Pasqua (UEN),schriftlich. – (FR) Die Abstimmung vom 9. April 2003 war ein Gewaltstreich gegen die Rechtsstaatlichkeit in der Gemeinschaft. Mit der unrechtmäßigen Reduzierung der jährlichen Sitzungen für 2004 von zwölf auf zehn hat eine Koalition von Abgeordneten, die seit langem für ihre Antipathie gegenüber „Straßburg als Sitz des Europäischen Parlaments“ bekannt ist, in schwerem Maße gegen die Verträge verstoßen sowie, und dies ist nicht weniger gravierend, den Status dieser Stadt als Symbol der deutsch-französischen Aussöhnung beschädigt.
Es ist jetzt die Zeit gekommen, diesem – man muss ihn schon so bezeichnen – Komplott gegen Straßburg entgegenzuwirken. Daher hat meine Fraktion in der Konferenz der Präsidenten den Vorschlag unterstützt, dem Entwurf des Tagungskalenders 2004 eine weitere Woche hinzuzufügen.
Allein diese Initiative steht im Einklang mit dem Buchstaben und dem Geist der Verträge. Davon abgesehen muss indes das Europäische Parlament kurz vor dem entscheidenden Termin der Erweiterung mit einem klaren politischen Votum seinen Wunsch nach Verbleib in Straßburg zum Ausdruck bringen.
Breyer (Verts/ALE) . – Herr Präsident! Ich habe aus folgenden Gründen gegen den Rothley-Bericht gestimmt: Eigentlich wäre ich für ein Statut der Abgeordneten gewesen, ich fand es aber untragbar, dass es uns nicht gelungen ist, eine tatsächliche Reisekostenregelung einzubringen und auch das Rentenalter dem anzupassen, was in den Mitgliedstaaten üblich ist. Ich finde, wir haben uns als Parlament unglaubwürdig gemacht. Ich selber habe nie Probleme damit gehabt, dass beispielsweise die italienischen Kollegen mehr Geld hatten als wir. Wir müssen auch sehen, dass es sehr viel Arbeit in den europäischen Mitgliedstaaten gibt, die unterschiedlich bezahlt wird.
Ein Statut, denke ich, ist nur sinnvoll, wenn man den Deckmantel, der bislang für die Reiseregelung hergehalten hat, nämlich das Statut, jetzt entsprechend anders regelt. Ansonsten würde ich gerne auch so besteuert werden wie meine Wähler. Wir repräsentieren die Wähler in unseren Mitgliedstaaten, und ich denke, wir sollten unser Rentenalter und unsere Besteuerung auch entsprechend den Bestimmungen regeln, wie sie für unsere Wähler gelten. Sonst schaffen wir hier Sonderrechte für die Abgeordneten, die in dieser Weise nicht angebracht sind, gerade in einer Situation, wo die kulturelle Krise an vielen Ecken und Enden Einsparungen für die Normalbürger mit sich bringt. Von daher habe ich gegen diesen Bericht gestimmt, obwohl ich eigentlich für ein Statut gewesen wäre. Aber so finde ich es nicht tragbar, weil es zu viele Privilegien schafft, die nicht zu rechtfertigen sind, und weil es uns leider nicht gelungen ist, diese Reiseregelung zu ändern.
McKenna (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, ich habe ebenso wie Frau Breyer gegen diesen Bericht gestimmt. Ich meine zudem, dass es in diesem Haus viel Heuchelei und Doppelzüngigkeit gibt. Die Reisekosten sind seit ich hier bin ein Thema, das von vielen Kollegen, insbesondere von Kollegen aus meiner eigenen Fraktion, immer wieder angesprochen wird. Das System sollte geändert werden. Wir brauchen ein System, bei dem wir unsere Ausgaben erstattet bekommen, aber diese Regelung sollte nicht mit einer ganzen Reihe anderer Dinge verknüpft werden.
Der Bericht von Herrn Rothley enthält einige umstrittene Vorschläge, insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung innerhalb der EU. Als Bürgerin Irlands kann ich meinen Wählern zu Hause nur schwer erklären, warum für mich ein anderer Steuersatz gilt oder warum ich das Privileg habe, weniger Steuern zu zahlen. Wenn wir diese beiden Dinge – Bezüge und Aufwendungen – miteinander verknüpfen, weichen wir der Tatsache aus, dass das System geändert werden muss.
Diese Diskussion wird nie aufhören. Die Wähler und die Medien in den verschiedenen Mitgliedstaaten werden das Thema aufgreifen. Wir müssen uns die Frage stellen, ob es hinnehmbar ist, dass ein Abgeordneter dieses Parlaments mehr verdient als zum Beispiel der Präsident seines Heimatlandes, wie das in bestimmten Ländern der Fall sein könnte.
Das System muss reformiert werden, und zwar so, dass wir unsere Glaubwürdigkeit nicht verlieren und zeigen können, dass wir keine zusätzlichen Privilegien besitzen, auf die unsere Wähler keinen Anspruch haben.
Alavanos (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Ich habe trotz der Tatsache, dass die von der GUE/NGL-Fraktion sowie von den Fraktionen der Grünen und der Liberalen eingebrachten Änderungsanträge gestern abgelehnt worden sind, für den Bericht Rothley gestimmt, und zwar aus dem gleichen Grund, den Präsident Cox angeführt hat. Er ist ein, gewiss unzureichender, Schritt hin zu Transparenz und Regelung einer Thematik, die das Europäische Parlament belastet. Der Änderungsantrag der Sozialdemokratischen Fraktion, Paragraph 5, der sich auf den Beschluss des Präsidiums zu den Reisekosten usw. bezieht, zu streichen, wirft Fragen zu den tatsächlichen Absichten des Europäischen Parlaments auf und schafft, gelinde gesagt, Verwirrung.
Van den Berg (PSE),schriftlich.(NL) Einer der Gründe, weshalb die PvdA-Delegation gegen diesen Bericht gestimmt hat, liegt darin, dass kein Kompromiss bei den Steuern erzielt wurde. Die PvdA-Delegation hofft, dass der Rat in Kürze Verhandlungen aufnehmen und auf die Bereitschaft des Europäischen Parlaments eingehen wird, die Möglichkeit ergänzender nationaler Steuern vorzusehen und eine Regelung zu treffen, die 2004 in Kraft treten soll. Die PvdA-Delegation erhofft sich dadurch, dass doch noch ein Abgeordnetenstatut geschaffen wird, dem sie ihre Zustimmung geben kann.
Berthu (NI),schriftlich. – (FR) Wie zu erwarten war, hat sich die Kommission für den gestern verabschiedeten Entwurf eines Abgeordnetenstatuts ausgesprochen, wobei sie in einem Punkt sogar einen noch weiter gehenden Vorschlag gemacht hat. Sie fordert nämlich, dass die Europaabgeordneten ausschließlich einer Gemeinschaftssteuer unterliegen sollen, und zwar im Namen des Gleichbehandlungsgrundsatzes, der hier jedoch völlig unangebracht ist, da die Europaabgeordneten Vertreter ihrer jeweiligen Heimatländer sind und als solche dieselben Steuern bezahlen müssen wie ihre Mitbürger.
Folglich habe ich gegen die Übermittlung dieses Entwurfs an den Rat gestimmt. Meines Erachtens müssen die europäischen Abgeordneten dem einzelstaatlichen Statut unterliegen, wobei jedes Land dem Europäischen Parlament dann die Beschlussfassung in einigen streng abgegrenzten Fragen, die z. B. die interne Arbeitsweise des Parlaments betreffen, überträgt.
Bisher hat die französische Regierung noch nicht reagiert. Wir hoffen noch auf eine Reaktion, damit wir nicht dasselbe Szenario wie in Nizza erleben: trotz unserer Warnungen hat die vorherige Regierung seinerzeit eine drastische Verringerung der Anzahl der französischen Abgeordneten akzeptiert, über die sich nun alle beklagen. Das hätte man sich früher überlegen sollen!
Bonde (EDD),schriftlich. (DA) Ich halte die Annahme der Vorschläge des Berichts Rothley für rechtswidrig, da durch sie primäres Gemeinschaftsrecht geändert wird.
Die Annahme ist insbesondere deshalb unklug, weil sie die nationale Besteuerung der Gehälter des Europäischen Parlaments zurückweist und die Reisekostenordnung unangetastet lässt.
Ich konnte an der heutigen Abstimmung nicht teilnehmen, da ich an der Sitzung des Europäischen Konvents in Brüssel teilnehmen muss.
Ferreira (PSE),schriftlich. – (FR) Im Gegensatz zu meiner Fraktion habe ich mich bei diesem Bericht für die Stimmenthaltung entschieden.
Der Hauptgrund dafür war der Beschluss über eine beträchtliche Erhöhung der Bezüge der Europaabgeordneten. In Anbetracht der derzeitigen politischen und sozialen Lage in ganz Europa und nicht nur in Frankreich ist diese Entscheidung inakzeptabel und ungerechtfertigt. Wir sind vor allem Volksvertreter, und unsere Hauptaufgabe ist die Förderung der Interessen unserer Bürger und die konkrete Umsetzung ihrer Erwartungen an Europa, insbesondere im Bereich der Demokratisierung.
Ich habe mich für die Stimmenthaltung und nicht für ein Votum gegen den Bericht entschieden, weil die Verabschiedung eines einheitlichen Abgeordnetenstatuts meines Erachtens ein positives Signal in Richtung einer geeinteren Union, einer echten Schicksalsgemeinschaft und der Umsetzung des Gleichheitsziels darstellt.
Ich hätte es allerdings vorgezogen, wenn sich die europäischen Gesetzgeber dieses Ziels der Angleichung der Vergütungen nach oben vorrangig im Interesse unserer Mitbürger angenommen hätten, und zwar durch die Verabschiedung eines europäischen Mindestlohnes.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich.– (PT) Unter Ausnutzung der Tatsache, dass der Ratsbeschluss über das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments im Ergebnis des Vertrags von Nizza nicht einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit gefasst wird, besteht das EP erneut auf einem Vorschlag, der Punkte enthält, denen wir nicht zustimmen. Einer dieser Punkte ist die Festlegung einer monatlichen Entschädigung in gleicher Höhe für alle Abgeordneten ungeachtet des Landes, das sie vertreten.
Die Abgeordneten des EP werden in nationalen Wahlkreisen gewählt. Folglich sind sie an diese Wahlkreise gebunden und sollen es auch bleiben. Die Festlegung eines einheitlichen Betrages entspringt einer föderalistischen Auffassung vom Mandat eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments, nach der aus den jetzt nationalen Abgeordneten künftig „europäische Abgeordnete“ werden sollen. Diese Vision teilen wir nicht.
Ferner sind, wie wir unterstrichen haben, die sozialen Verhältnisse in den Ländern der EU sehr unterschiedlich, und so hätte die Umsetzung in mehreren Ländern (auch Portugal) unweigerlich erhebliche Ungleichheiten und Unterschiede zwischen der Bezahlung der Arbeitnehmer und der von gewählten Vertretern und Inhabern öffentlicher Ämter zur Folge, was auf großes Unverständnis stoßen würde. Deshalb müssen sich die Bezüge der EP-Abgeordneten an denen der Mitglieder der nationalen Parlamente des Landes orientieren, in dem sie gewählt wurden.
Darum haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Iivari, Myller und Paasilinna (PSE),schriftlich. (FI) Die Mitglieder der Delegation der finnischen Sozialdemokraten, Ulpu Iivari, Reino Paasilinna und Riitta Myller, haben für das Abgeordnetenstatut gestimmt, weil es unserer Meinung nach notwendig ist, ein solches Statut zu schaffen, und eine Ablehnung die Fortführung des derzeitigen Systems bedeutet hätte. Die Erstattung der Reisekosten entsprechend den tatsächlichen Kosten war die ganze Zeit über unser Ziel.
Eine Bedingung für die endgültige Zustimmung ist jedoch, dass der während der belgischen Präsidentschaft erzielte Kompromiss auf das Statut angewendet wird, wonach Finnland das Recht hat, die Diäten der Parlamentarier zu versteuern. Ferner hoffen wir, dass das Parlament bereit ist, in den Verhandlungen mit dem Rat auf solche Formulierungen bezüglich der Immunität der Parlamentarier zu verzichten, denen der Rat nicht zustimmen kann.
Inglewood (PPE-DE), schriftlich. – (EN)Die Abgeordneten der britischen Konservativen im Europäischen Parlament gehen davon aus, dass das verabschiedete Abgeordnetenstatut, dem wir nicht zustimmen, auch vom Rat abgelehnt wird. Wenn dies der Fall ist, müssen der Rat und das Parlament ein Statut erarbeiten, das sowohl die Anforderungen des Parlaments als auch die des Rates erfüllt. In diesen legitimen Verhandlungen sollten alle Regelungen auf den Prüfstand kommen.
Maaten (ELDR),schriftlich.(NL) Die Reisekosten der Abgeordneten sind auf der Grundlage der tatsächlich verauslagten Kosten zu erstatten und sämtliche Mitglieder müssen die gleichen Bezüge erhalten. Ein Großteil dessen, was nunmehr vom Parlament mit dem Bericht Rothley über das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments angenommen wird, wie beispielsweise das späte In-Kraft-Treten im Jahr 2009 sowie die Benachteiligung der künftigen Kolleginnen und Kollegen aus den Beitrittsländern, missfällt mir. Auch hätte ich mir mehr Kompromissbereitschaft seitens der Mehrheit des Parlaments gewünscht. Jetzt wird es extrem schwierig sein, eine Übereinstimmung zwischen den Regierungen und den Europaabgeordneten zu erzielen.
Wir in der ELDR-Fraktion sind jedoch bereit, Kompromisse zu schließen, denn diese Dinge müssen nun endlich einmal gesetzlich festgelegt werden. Zudem bietet sich jetzt die letzte Möglichkeit vor der Erweiterung, das Abgeordnetenstatut zu regeln und damit auch zu einer besseren Reisekostenregelung zu gelangen. In Anbetracht all dessen habe ich deshalb für den Bericht Rothley gestimmt, denn die Aufrechterhaltung der heutigen Situation ist nicht hinnehmbar.
MacCormick (Verts/ALE),schriftlich.– (EN)Präsident Cox hat heute bei der Eröffnung der Sitzung darauf hingewiesen, das die Abgeordneten, die das Plenum frühzeitig verlassen müssen, um in Brüssel an der Sitzung des Konvents teilzunehmen, eine Erklärung über ihre Position zum Abgeordnetenstatut abgeben können, auch wenn sie sich nicht an der Abstimmung beteiligen können. Meine Erklärung lautet wie folgt:
Ich bedaure, dass ich dem Vorschlag für ein Abgeordnetenstatut in der am 3. Juni vom Parlament gebilligten Form nicht zustimmen kann. Ich hätte aus diesem Grund gegen die heute vorgelegte legislative Entschließung gestimmt, und in meiner Eigenschaft als Schattenberichterstatter habe ich meiner Fraktion eine Abstimmung in diesem Sinne empfohlen. Ich bin weder mit der Ablehnung des so genannten belgischen Kompromissänderungsantrags, der vorsah, dass die Bezüge der Abgeordneten der nationalen Einkommenssteuer unterliegen, noch mit der Verweigerung einer eindeutigen Erklärung zu einem überarbeiteten und transparenten System der Kostenerstattung einverstanden. Ich habe außerdem schwerwiegende Bedenken gegen die weitreichenden Maßnahmen, die im Hinblick auf die Immunität der Abgeordneten vorgeschlagen wurden.
Miller (PSE), schriftlich. – (EN)Die Labour-Partei im Europäischen Parlament kann dem Bericht von Herrn Rothley zum Abgeordnetenstatut nicht zustimmen.
Nachdem gestern beschlossen wurde, dass die Bezüge der Gemeinschaftssteuer unterliegen sollen, dass die Bezüge der Abgeordneten 50 % des Grundgehalts eines Richters am Europäischen Gerichtshof betragen sollen, dass das neue Statut erst nach 2004 in Kraft treten soll und dass Regelungen im Bereich der Immunität festgelegt werden sollen, die das Primärrecht betreffen würden, sind wir der Auffassung, dass dies zu weit geht.
Durch die Annahme dieser Maßnahmen wird die Entfremdung zwischen den Abgeordneten des Europäischen Parlaments und den Wählern in einer Zeit noch vergrößert, in der wir versuchen, durch die Vereinfachung und Klarstellung unserer Vorschriften mehr Bürgernähe zu erreichen. Dieses Statut wird nicht als Schritt in diese Richtung wahrgenommen werden.
Die Labour-Partei im Europäischen Parlament begrüßt die Reform des Systems der Kostenerstattung, nach der nur die tatsächlich entstandenen Reisekosten erstattet werden, und wird sich nun dafür einsetzen, dass diese Regelung unabhängig vom Statut eingeführt wird.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. – (PT) Entsprechend der Erklärung zur Abstimmung, die ich gestern abgegeben habe, konnte ich mich bei dieser Schlussabstimmung nicht anders entscheiden, denn meine Vorbehalte sind grundsätzlicher Natur, da sie eng mit dem allgemeinen Wesen der europäischen Institutionen verbunden sind. Deshalb habe ich erneut gegen den Bericht gestimmt.
Ich möchte jedoch auch noch meine Überraschung – und Ablehnung – dahingehend zum Ausdruck bringen, dass unter dem Vorwand der Errichtung eines Systems der Gleichbehandlung aller Abgeordneten und eines einheitlichen Statuts noch immer die Möglichkeit von Sondervereinbarungen sowie privilegierten Sonderbedingungen für einige Abgeordnete angestrebt wird. Man muss sich beispielsweise nur einmal vor Augen halten, dass sich einige wieder gewählte Abgeordnete für mindestens eine weitere Legislaturperiode die Möglichkeit offen halten können, ein abweichendes Vergütungssystem zu nutzen. Abgesehen davon, dass diese Verfahrensweise unter den politischen Rahmenbedingungen des neuen Statuts völlig unhaltbar ist, könnte dies nun auch zu einer schädlichen und vollkommen unkontrollierbaren Situation führen, da sie eine zweifache Diskriminierung bedeuten würde: Erstens weicht das System von dem für Abgeordnete aus anderen Mitgliedstaaten ab, und zweitens gilt es auch nicht für andere EP-Abgeordnete, die im selben Mitgliedstaat gewählt wurden. Ich weiß nicht, was überraschender ist – die Tatsache, dass dieses absurde System angenommen wurde, oder die Tatsache, dass sogar die Europäische Kommission zugestimmt hat...
(Gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO gekürzte Erklärung zur Abstimmung)
Ries (ELDR),schriftlich. – (FR) Nein, dieses Statut ist nicht perfekt; ja, dieser Text ist nur ein Kompromiss. Nein, das Vorhaben entspricht nicht in vollem Umfang dem langwierigen Kampf, den die Liberale Fraktion seit fast fünf Jahren geführt hat, aber dennoch habe ich dafür gestimmt: für die Reform, für die Zukunft und für die Bekräftigung der wirklich europäischen Dimension unseres Parlaments.
Denn genau darum geht es hier: um die Suche nach einem Ausweg aus dieser seit 1979 andauernden Odyssee mit dem Ziel eines einheitlichen Statuts, das jegliche Form der Ungleichheit und Ungerechtigkeit beendet, denn wie will man begründen, dass ein deutscher oder italienischer Abgeordneter viermal so viel verdient wie sein portugiesischer oder spanischer Kollege?
Daher begrüße ich die erzielte Übereinkunft bei Artikel 16 und 18, wobei der erste den Grundsatz einer einheitlichen Entschädigung für alle festschreibt und der zweite die Gemeinschaftssteuer als Norm bestätigt.
Allerdings halte ich es für bedauerlich, dass unser Parlament gestern nicht mit allem Nachdruck die Rechte und Pflichten der Europaabgeordneten bekräftigt und kein vollkommen transparentes System der Kostenerstattung, vor allem der Reisekosten, verabschiedet hat. Die Ablehnung des im Oktober 2001 unter belgischer Präsidentschaft erzielten Kompromisses, der den Mitgliedstaaten, die dies wünschen, die Erhebung einer zusätzlichen nationalen Steuer erlaubt, ist ebenfalls ein negatives Signal.
All diese hoch umstrittenen Fragen könnten dazu führen, dass die Verabschiedung des Abgeordnetenstatuts auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird.
Sacrédeus (PPE-DE),schriftlich. (SV) Ich habe heute gegen den Bericht des Europäischen Parlaments über ein neues Abgeordnetenstatut gestimmt, nachdem die Kommission jetzt ihre Stellungnahme nach der gestrigen Abstimmung im Plenum abgegeben hat. Der Antrag wurde dennoch mit 323 zu 167 Stimmen bei 39 Enthaltungen angenommen.
Das neue Statut wird zu keiner verbesserten Transparenz führen, wenn das heute gültige System der Pauschalerstattungen nicht durch eine Reisekostenregelung ersetzt wird, die die Erstattung der tatsächlichen Kosten vorsieht. Zwar hat das Präsidium des Parlaments am 29. Mai 2003 beschlossen zu untersuchen, wie ein neues System der Reisekostenerstattung aussehen könnte; das löst jedoch das Problem nicht. Ein Beschluss über die Erstattung der tatsächlichen Kosten müsste automatisch in Kraft treten, sobald das neue Statut der Abgeordneten verabschiedet wird.
Ein neues Statut der Abgeordneten muss auf mehr Gerechtigkeit, Transparenz und Effektivität abzielen.
Auch in Zukunft wäre es mir persönlich am liebsten, wenn sich das Entschädigungsniveau für Abgeordnete des Europaparlaments an den nationalen Parlamenten orientierte. Die Besteuerung sollte ebenfalls weiterhin national geregelt sein, weil nur so die Lebenshaltungskosten und Sozialversicherungssysteme der verschiedenen Länder berücksichtigt werden können. Schließlich leben die Abgeordneten in den jeweiligen Mitgliedstaaten, die sie repräsentieren.
Schmid, Herman (GUE/NGL),schriftlich. (SV) Ich habe nicht an der Abstimmung teilgenommen, da ich es für absurd halte, dass wir selbst über unsere Löhne und übrigen finanziellen Bedingungen entscheiden.
Thors (ELDR),schriftlich. (SV) Ich habe viele Jahre lang im Parlament mit großem Engagement für ein Abgeordnetenstatut gearbeitet und wünsche mir sehr, dass ein solches bis zur nächsten Amtsperiode in Kraft treten kann.
Leider muss ich feststellen, dass die Mehrheit des Europäischen Parlaments dem Entwurf des Statuts absichtlich eine Form gegeben hat, die verständlicherweise kaum vom Rat akzeptiert werden kann. Die Kommission hat es bereits in ihrer Stellungnahme festgestellt: Die vorgesehenen Bestimmungen über die Immunität der Parlamentsmitglieder überschreiten alles, was in diesem Zusammenhang erlaubt werden kann.
Es wäre tragisch, wenn das Statut erst dann in Kraft treten würde, wenn ein neuer Verfassungsvertrag abgeschlossen worden ist. Für das Parlament wird das voraussichtlich erst 2009 der Fall sein. Gleichzeitig wurde den neuen Mitgliedern eingeräumt, nach Inkrafttreten des Statuts noch zwei Amtsperioden lang andere Regeln beizubehalten. Dem Parlament ist es nicht gelungen, seine Umwelt davon zu überzeugen, dass es unser Ziel ist, die Reisekostenerstattungen in Zukunft nach den tatsächlich angefallenen Kosten zu richten. Des weiteren hat das Parlament in der Abstimmung ausgeschlossen, dass Länder, die es wünschen, weiterhin nationale Steuerregeln behalten können.
Wenn das Statut wirklich umgesetzt werden soll, muss das Parlament bereit sein, über das Endergebnis zu verhandeln. Ich möchte in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass das Parlament gespalten ist und dass die Leitung des Parlaments noch einmal über das Endergebnis verhandeln sollte und stimme daher gegen diesen Bericht.
Breyer (Verts/ALE) . – Herr Präsident! Ich habe für den Bericht Turmes gestimmt. Ich denke, das war ein exzellenter Bericht, und ich muss Herrn Turmes noch einmal ein ganz großes Lob aussprechen. Ohne sein Engagement wäre dieser Bericht nicht so prima ausgefallen.
Vor allem ist es in diesem Bericht gelungen, eine Kennzeichnung für Strom einzuführen, sodass die Verbraucher künftig wissen, wo ihr Strom herkommt und wie er produziert worden ist, und sie somit endlich die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob sie Atomstrom oder Strom aus erneuerbaren Energien beziehen wollen. Die Verbraucher haben somit auch die Möglichkeit, über Umweltschutzpolitik mitzuentscheiden, und das ist ein Riesenerfolg! Denn wir wissen, dass nur Wahlfreiheit mündige Bürger schafft, und mündige Bürger wollen umgekehrt diese Wahlfreiheit haben, um mitzuentscheiden. Ich hoffe, dass dies in den Mitgliedstaaten auch entsprechend praktikabel umgesetzt wird, damit die Verbraucher auch wirklich diese Möglichkeit erhalten.
Ansonsten bin ich natürlich sehr glücklich darüber, dass wir endlich einen Passus gefunden haben, der das Wettbewerbsrecht auch für die Atomenergie gelten lässt. Wir müssen endlich mit den Privilegien der Atomenergie Schluss machen. In einem liberalisierten Energiebinnenmarkt kann es nicht möglich sein, dass die Atomenergie einen Sonderstatus hat und nicht dem Wettbewerbsrecht unterliegt.
Meijer (GUE/NGL),schriftlich.(NL) Die Elektrizitätserzeugung und -verteilung blieb ein Jahrhundert lang weitgehend aus dem kommerziellen Bereich ausgeschlossen. Strom ist kein Produkt, bei dem die freie Wahl zwischen Kaufen oder nicht Kaufen besteht. Jeder Haushalt hängt vom Strom ab, und niemand kann das Risiko auf sich nehmen, nicht darüber zu verfügen. Die Stromverteilung erfolgt durch Leitungen, die unter öffentlichen Verkehrswegen liegen. Auch öffentliche Dienste wie Krankenhäuser, Schulen und Straßenbahnen sind große Stromverbraucher. All dies kann nicht einem primär am Gewinn interessierten Unternehmen überantwortet werden; die Verantwortung dafür überlässt man am besten lokalen oder regionalen Staatsmonopolen, mit der Auflage, dass sie der demokratischen Kontrolle eines über die Umwelt- und Verbraucherinteressen wachenden gewählten Parlaments unterliegen. In den Niederlanden haben wir mittlerweile reichliche Erfahrungen mit der Übertragung der Energieversorgung auf den Privatsektor gesammelt. Investitionen in die umweltfreundliche Stromerzeugung im kleinen Maßstab wurden vernachlässigt bzw. zu Gunsten importierter Kernenergie zurückgestellt. Von Interesse ist heute nur die Frage, welche Elektrizität am billigsten erzeugt bzw. bezogen werden kann. Die Subventionierung von grünem Strom, den die Verbraucher von einem anderen als ihrem herkömmlichen Regionalstromversorger beziehen dürfen, führt gewöhnlich zu einem Chaos. Ich unterstütze zwar die Bemühungen unseres Berichterstatters, Herrn Turmes, Fehlinformationen über Ökostrom oder dem Missbrauch der Mittel für die Stilllegung von Kernkraftwerken entgegenzuwirken, doch reichen diese Anstrengungen nicht aus.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich. – (PT) Wieder einmal hat sich die Mehrheit der EP-Abgeordneten für die vollständige Liberalisierung des Erdgassektors und auch für die Übernahme der von der UNICE zu dem Ziel der so genannten Lissabonner Strategie vorgebrachten Positionen entschieden.
Ein Beispiel ist der Vorschlag des EP für die Rolle der nationalen Regulierungsbehörden und einer „europäischen“ Regulierungsbehörde, deren Aufgabe es sein wird, den Binnenmarkt zu vollenden und einen effektiven Wettbewerb sicherzustellen. Das beweist, dass man beabsichtigt, angeblich „unabhängigen“ Behörden ein ganzes Bündel von Zuständigkeiten zu übertragen, die eigentlich nationalen, demokratisch gewählten Einrichtungen zustehen. Demnach meint das EP, dass nicht einmal Nationalstaaten eine regulierende Rolle spielen sollten, da diese den so genannten Regulierungsbehörden und der Europäischen Kommission übertragen wird. Dieses Vorhaben ist so ungeheuerlich, dass es im Rat auf Widerstand gestoßen ist.
Allgemein gesagt, ist dies ein Versuch, für alle Sektoren, bei denen es um öffentliche Dienstleistungen geht, Wettbewerbsregeln festzulegen, Anreize zur Privatisierung zu bieten und die Garantie von Versorgungssicherheit, Investitionskapazitäten und gleichen Zugang zu besten Preisen und hochwertigen Diensten in Frage zu stellen, was zu einer Verschlechterung der Arbeitnehmerrechte in den betreffenden Sektoren führen wird.
Daher hat unsere Fraktion beantragt, die gemeinsame Stellungnahme abzulehnen. Bemerkenswerterweise wurde unser Antrag von der Mehrheit der EP-Abgeordneten abgelehnt, darunter auch von PS, PSD und CDS-PP.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich. – (PT) Die Liberalisierung des Stromsektors ist ein weiteres Ziel, das im Rahmen der als Lissabonner Strategie bekannten Politik aufgestellt wurde. Wie beim Gassektor ist das EP als Sachwalter für die Interessen des europäischen Arbeitgeberverbandes UNICE aufgetreten.
Energie ist ein strategischer Sektor und von zentraler Bedeutung für die Souveränität eines Staates. Mit der derzeitigen Liberalisierung werden die Garantien seiner Integrität in Frage gestellt. In einigen Jahren werden – wie der Berichterstatter erklärt – fünf bis acht Unternehmen über den Stromsektor herrschen, natürlich aus den Ländern mit den am höchsten entwickelten Volkswirtschaften.
Dies ist ein Versuch, Wettbewerbsregeln einzuführen und Privatisierungen zu fördern, bei dem die Versorgungssicherheit, Investitionskapazitäten, der gleiche Zugang zu besten Preisen und zu hochwertigen Diensten in Frage gestellt werden, und der zur Verschlechterung der Arbeitnehmerrechte in den betreffenden Sektoren führen wird.
Aus diesem Grund hat unsere Fraktion einen Antrag auf Ablehnung der gemeinsamen Stellungnahme und mehrere Vorschläge für Änderungen eingereicht, mit denen die nachteiligen Aspekte der Empfehlung gemildert werden sollen, nicht zuletzt, was die Sicherung der Aufrechterhaltung der Verpflichtung für den öffentlichen Dienst, für die Umwelt, für die speziellen Merkmale der Regionen in äußerster Randlage und zum Schutz für die inländischen Verbraucher und die kleinen Abnehmer betrifft.
Bemerkenswerterweise wurde unser Antrag auf Ablehnung der gemeinsamen Stellungnahme von der Mehrheit der EP-Abgeordneten abgelehnt, darunter auch von PS, PSD und CDS-PP.
Moreira da Silva (PPE-DE),schriftlich.(PT) Es sind einige Änderungsanträge dahingehend eingereicht worden, dass die Erhöhung der Kernenergiekapazität in Europa entscheidend für die Erfüllung des Kyoto-Protokolls sei.
Dieses Argument ist unvernünftig und unsachlich. Sämtliche verfügbaren Informationen zeigen das Gegenteil. Die Europäische Union hat ihre Treibhausgasemissionen im Zeitraum 1990-1999 bereits um 4 % gesenkt und wird den verbleibenden Teil (4 %) bis 2012 durch kostengünstige Maßnahmen schaffen. Wie aus den von der Europäischen Kommission vorgelegten Daten ersichtlich, ist es möglich, das Kyoto-Protokoll mittels Maßnahmen zu erfüllen, die weniger als 20 Euro je Tonne CO2 kosten. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen (das Europäische Programm zur Klimaänderung und die Rahmenrichtlinie zum Emissionshandel) enthalten keinen Hinweis auf die Förderung der Kernenergie.
Ferreira (PSE),schriftlich. – (FR) Im Gegensatz zur Entscheidung meiner Fraktion habe ich für die Änderungsanträge des Blocks 3 gestimmt.
Meines Erachtens muss der Änderungsantrag 1 unbedingt unterstützt werden, da er einen Verweis auf das Vorsorgeprinzip enthält.
Auch wenn ich verstehe, dass der Berichterstatter, dessen Arbeit und großen Einsatz ich hervorheben möchte, dieses Legislativverfahren mit der zweiten Lesung abschließen möchte, kann ich dennoch unmöglich gegen den Verweis auf das Vorsorgeprinzip stimmen, den ich in einer derart sensiblen und bei weitem noch nicht gelösten Frage wie der der genetisch veränderten Organismen für erforderlich und von grundlegender Bedeutung halte.
Der Rat hat den in einer Erwägung enthaltenen Verweis auf das Vorsorgeprinzip abgelehnt, und ich respektiere diese Entscheidung. Meines Erachtens darf es das Europäische Parlament dem Rat jedoch in seiner Ablehnung des Verweises auf das Vorsorgeprinzips nicht gleichtun, zumal letzteres durch gemeinschaftliche Rechtsvorschriften abgedeckt ist. Damit würde man den GVO eine besondere Stellung einräumen und einen Präzedenzfall schaffen, den sich andere Wirtschaftsbereiche in Zukunft für bestimmte politische Vorschläge und Leitlinien zunutze machen könnten. Dies ist ein Rückschritt aufgrund der Negierung eines Prinzips, das trotz alledem einen Fortschritt darstellt.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich. – (PT) Wir sind uns darüber im Klaren, dass diese Verordnung ebenso wie andere, beispielsweise die Verordnung über Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung, Schritte in Richtung einer Aufhebung des Moratoriums bei GVO darstellen. Der Druck von Seiten der USA, die jetzt bei der WTO eine Beschwerde gegen die Europäische Union eingereicht haben, und von Seiten der großen multinationalen Biotechnologiekonzerne, die auf die Aufhebung des Moratoriums und einen freien Handel mit GVO gedrängt haben, ist zunehmend spürbar.
Doch wie bei der ersten Lesung wird der Text durch die Vorschläge in diesem Bericht erheblich verbessert. Wichtig könnte eine Übereinkunft auf diesem Gebiet sein, um die Ratifizierung des Cartagena-Protokolls über die biologische Sicherheit und biologische Vielfalt zu beschleunigen.
Ferner besagen die Vorschläge, dass GVO-Einfuhren nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Einfuhrlandes erfolgen und dass Übereinkünfte und Abmachungen nicht zu einem niedrigeren Schutzniveau als durch die geltende Verordnung und das Protokoll vorgesehen führen dürfen. Außerdem wird in den Vorschlägen gefordert, dass Exporteure den nationalen Rechtsvorschriften nachkommen und das Recht der Öffentlichkeit auf Information garantieren. Deshalb verdienen diese Vorschläge unsere Unterstützung.
Wie der Berichterstatter anmerkt, ist das Vorsorgeprinzip zu beachten und die Unterordnung dieses Prinzips unter kommerzielle Erwägungen angesichts der potentiellen Auswirkungen von GVO abzulehnen.
Moreira da Silva (PPE-DE),schriftlich. – (PT) Da es keine grundlegenden und integrierten Rechtsvorschriften zu genetisch veränderten Organismen (GVO) gibt, die Garantien für Verbraucher und Industrie bieten können, ist der Prozess der Gewährung von Genehmigungen für das Inverkehrbringen auf EU-Ebene seit drei Jahren unterbrochen.
Ich begrüße die Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO, weil sie es ermöglichen, GVO-Bewegungen auf dem Markt und die Bewegungen von daraus hergestellten Nahrungsmitteln für Menschen und Tierfuttermitteln zu registrieren und zu überwachen. Dies wird den Verbrauchern helfen, eine Wahl zu treffen, und es leichter machen, ein Produkt zurückzuziehen, wenn dies für notwendig erachtet wird.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. – (PT) Wie allgemein bekannt, lautet das oberste Ziel des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit, das am 29. Januar 2000 angenommen wurde, einen Beitrag zur Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus bei der sicheren Weitergabe, Handhabung und Verwendung von durch die moderne Biotechnologie hergestellten GVO, die nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt haben können, zu leisten, wobei auch Risiken für die menschliche Gesundheit, einschließlich von grenzüberschreitenden Bewegungen, zu berücksichtigen sind.
Entsprechend der Haltung der portugiesischen Regierung glaube ich jedoch, dass wir jetzt dieses Vorhaben auf europäischer Ebene umsetzen müssen, um den wichtigsten Faktor in dieser Frage zu gewährleisten, nämlich ein hohes Maß an Verbraucherschutz. Deshalb habe ich die Annahme der gemeinsamen Stellungnahme des Rates – und die Angleichung von Positionen, die uns der Notwendigkeit der Fortsetzung des Vermittlungsverfahrens enthob – begrüßt und damit auch das bevorstehende Inkrafttreten einer Verordnung, die klar formuliert, fachlich fundiert und geeignet ist, die EU in eine andere Position zu bringen als die, die infolge des unklaren Charakters der Regelungen zum GVO-Moratorium führte, in dessen Folge die USA bei der Welthandelsorganisation eine Beschwerde einlegten.
Alavanos (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Ich habe dafür gestimmt, weil es nach der Havarie der Prestige vor der spanischen Küste und angesichts der verheerenden ökologischen Katastrophe erforderlich ist, umgehend Schutzmaßnahmen gegen Einhüllen-Öltankschiffe zu ergreifen, indem ein Zeitplan für ihre beschleunigte Außerdienststellung festgelegt wird. Die Regierungen der 15 müssen diese Maßnahmen unterstützen und sollten sich nicht von dem Druck der Reeder beeinflussen lassen, die sich aus eigennützigen Interessen einer für den Schutz des Meeres und der Küsten notwendigen Regelung entgegenstellen.
Berthu (NI),schriftlich. – (FR) Wir haben den Bericht Piecyk und den neuen Kommissionsvorschlag zur beschleunigten Einführung von Doppelhüllen- und zur Ausmusterung von Einhüllen-Öltankschiffen bei gleichzeitiger Verschärfung der Sicherheitsvorschriften nachdrücklich gebilligt.
Dieser Text hätte schon längst verabschiedet werden müssen; Philippe de Villiers hatte dies übrigens gefordert. Aber nach dem Untergang der Erika im Jahr 1999 hat sich die Kommission von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) auf allerlei Irrwege führen lassen, und der Rat wie auch das Europäische Parlament sind ihr ohne weiteres gefolgt. Es musste erst noch ein weiteres Schiffsunglück, nämlich das der Prestige, passieren, bis alle Welt aufgewacht ist.
Der jetzt vorgelegte Text ist vernünftiger. Er sollte allerdings nicht nur für Schiffe gelten, die unter der Flagge eines Mitgliedstaates fahren oder in einem unserer Häfen einen Zwischenstopp machen, sondern für jedes Öltankschiff, das unser Wirtschaftsgebiet durchquert. Außerdem sollte die Langlebigkeit der Doppelhüllen sorgfältig überwacht werden.
Wie ich im Übrigen im Laufe der Debatte zur Umwelthaftung auf der letzten Tagung angemerkt habe, müssen wir etwas gegen die unzureichenden Entschädigungskapazitäten des FIPOL unternehmen und dringend ein obligatorisches Versicherungssystem einführen, das auf dem Verursacherprinzip basiert.
Hatzidakis (PPE-DE), im Namen der Abgeordneten der Nea Demokratia im Europäischen Parlament, schriftlich. – (EL) Unser Standpunkt bei der Schlussabstimmung über den Bericht Piecyk war, uns der Stimme zu enthalten. Selbstverständlich verstehen wir, dass die Außerdienststellung von Einhüllen-Öltankschiffen auf den Schutz der Umwelt abzielt, da sie anderen tragischen Unfällen vorbeugt. Wir unterstützen zweifellos dieses Ziel, wie wir es auch durch unsere Zustimmung zu allen vorhergehenden Berichten unter Beweis gestellt haben.
Die jüngsten Regelungen scheinen jedoch das Ergebnis heftiger politischer Reaktionen auf die Havarie der Prestige zu sein. Das erklärt auch die Eile, mit der die EU dieses Mal, unabhängig von der IMO, vorgeht, wo doch bekanntlich für die Schifffahrt, die über die europäischen Grenzen hinausgeht, internationale Lösungen vorzuziehen wären, zumal der vorhergehende Zeitplan für die Außerdienststellung noch nicht in Kraft gesetzt worden ist. Wir sind daher nicht der Ansicht, dass die Folgen, die diese Regelungen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft hervorrufen, ernsthaft berücksichtigt wurden. Genauer gesagt, ist die griechische Schifffahrt stark betroffen, wobei auch die Arbeitnehmer in der Schifffahrtsindustrie entsprechend darunter leiden.
Mit unserer Enthaltung bringen wir unsere tiefe Skepsis gegenüber dem Standpunkt des Rates der Minister sowie insbesondere des griechischen Ratsvorsitzes zum Ausdruck, der sich des Themas mit größerer Besonnenheit annehmen sollte, zumal wir Griechen bei diesen Themen über größere Erfahrung verfügen und unsere Wirtschaft von diesen Regelungen umso mehr betroffen ist.
Hudghton (Verts/ALE),schriftlich. – (EN) Ich begrüße die Initiative des Parlaments, mit der die Einführung von Doppelhüllen-Öltankschiffen beschleunigt werden soll. Die im Bericht beschriebenen Maßnahmen sind nicht nur für die Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr wichtig, sondern auch für die Verhütung von Umweltkatastrophen wie der, die sich kürzlich an der galicischen Küste ereignet hat.
Mein Wahlkreis in Schottland grenzt an einige der gefährlichsten Gewässer Europas an, und die Menschen dort haben leidvoll erfahren, welche Umweltauswirkungen entstehen, wenn die Ladung von Öltankschiffen ins Meer gelangt. Die Bewohner der schottischen Shetland-Inseln haben den Menschen ihr Mitgefühl ausgesprochen, deren Lebensgrundlage durch die Havarie des Tankers „Prestige“ bedroht ist, denn sie haben 1993 eine ähnliche Katastrophe erlebt, als die „Braer“ vor der Küste der Shetland-Inseln sank. Nach der Katastrophe im letzten Jahr haben wir die Frage gestellt, warum man aus den Erfahrungen in Schottland vor zehn Jahren offensichtlich nichts gelernt hat.
Aus diesem Grund begrüße ich die Absicht des Parlaments ganz besonders, eine rasche Einigung mit dem Rat zu erreichen, um anderen Küstengemeinden das Schicksal Galiciens oder der Shetland-Inseln zu ersparen. Ich möchte zu Protokoll geben, dass ich hoffe, dass die Mitgliedstaaten dieser Rechtsvorschrift die Priorität einräumen, die sie verdient.
Korakas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Frage der Sicherheit der Schiffe, der Besatzungen und der Umwelt kann mit Teilmaßnahmen nicht effizient behandelt werden, so wichtig diese auch sind, wie die notwendige Voraussetzung einer Doppelhülle für Öltankschiffe, die die Häfen der Mitgliedstaaten anlaufen.
Eine tatsächliche Sicherheitspolitik muss das unverantwortliche Verhalten der Reeder bekämpfen, substanzielle Maßnahmen gegen Rechtsverletzungen ergreifen, die vorhandenen Standpunkte den heutigen, gewachsenen Erfordernissen anpassen und zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Besatzung beitragen, indem sie ihre Rechte verankert und ihren Gewerkschaften die Möglichkeit gibt, entscheidend zu intervenieren.
Jegliche Regelungen sollten im Rahmen der IMO und der ILO vorgenommen werden, die in der internationalen Schifffahrt eine wesentliche Rolle spielen müssen, ohne dabei Kompromisse mit den Interessen der Reeder einzugehen. Ein charakteristisches Beispiel dafür, wie solchen Interessen zu Lasten der Umwelt gedient wird, sind die langen Übergangszeiten, zumal es hier keinen realen Grund hinsichtlich der Versorgungssicherheit gibt, und ferner die Tatsache, dass Schiffe mit mehr als 500-600 Tonnen Tragfähigkeit von der Verpflichtung für eine Doppelhülle ausgenommen werden.
Die EU stellt sich auf beste Weise in den Dienst der Verantwortungslosigkeit der Reeder. Ein Beispiel dafür ist, dass die Schiffsreparaturindustrie in Griechenland, einem Land, das über eine der größten Flotten der Welt verfügt, nahezu ausgerottet worden ist.
Positive Ergebnisse in der Auseinandersetzung mit dieser Politik können nur durch den entschiedenen Kampf der Arbeitnehmer, der Seeleute sowie der betroffenen Regionen, insbesondere der Küstenregionen, erreicht werden.
Marques (PPE-DE),schriftlich.– (PT) Als Reaktion auf das „Prestige“-Unglück hat die Kommission allerhand Maßnahmen verkündet, mit denen die Gefahr künftiger Havarien von Schiffen wie bei der „Erika“ oder der „Prestige“ soweit wie möglich gesenkt werden sollten. Die Kommission schlägt drei grundlegende Veränderungen vor: die Einführung einer Vorschrift, dass Schweröle nur von Doppelhüllen-Tankschiffen transportiert werden dürfen; die zügige Außerdienststellung von Einhüllen-Tankschiffen und die umfassendere Anwendung der besonderen Inspektionsvorschriften für Tankschiffe (das Zustandsbewertungsschema) für die Überprüfung der strukturellen Solidität von Einhüllen-Tankschiffen, die älter als 15 Jahre sind.
Aus diesem Grund erhält dieser Vorschlag für eine Verordnung, den ich für überaus positiv halte, meine vorbehaltlose Unterstützung. Er verspricht die Gewährleistung einer größeren Sicherheit für den Seeverkehr, einer strengeren Kontrolle über den Transport von Kohlenwasserstoffen und eines wirksameren Schutzes der Meeresumwelt. Für derartige Maßnahmen trete ich bereits seit geraumer Zeit ein.
Diese Angelegenheit ist nicht nur für Mitgliedstaaten wie Portugal (mit seiner immens langen Küste und äußerst sensiblen Inselgebieten wie den Inselgruppen von Madeira und der Azoren) von größtem Interesse, sondern auch für die Europäische Union als Ganzes.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich.(PT) Es mangelt uns nicht an wichtigen und sogar zwingenden Gründen dafür, auf dem Gebiet der Seeverkehrssicherheit immer strengere Maßnahmen zu beschließen.
Der Fall von zwei großen Havarien (der „Erika“ und der „Prestige“) innerhalb ganz kurzer Zeit und die Notwendigkeit, mit deren vielgestaltigen und gravierenden Folgen fertig zu werden, haben uns allen gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir auf diesem Gebiet Entscheidungen treffen. Wir sind uns jetzt alle der unannehmbaren Bedingungen bewusst, unter denen viele Schiffe mit gefährlichen und hoch giftigen Ladungen noch immer fahren. Aus diesem Grund ist dieser neue Vorschlag angesichts der viel gepriesenen Forderung nach Doppelhüllen besonders angebracht.
Zudem, und das sollte auch die Studie der Europäischen Kommission nachweisen, wird die vorgeschlagene zügige Ausmusterung von Einhüllen-Tankschiffen nicht zu einer wesentlichen Reduzierung der Kapazitäten für Öl führen, und – wie der Berichterstatter feststellt – es könnte für die Kapazitäten und internationale Anerkennung europäischer Werften sogar von Vorteil sein, wenn neue Schiffe gebaut werden müssen.
Ich teile auch die Auffassung des Berichterstatters, dass wir bei der Umsetzung der jetzt von der Europäischen Kommission unterbreiteten Vorschläge auch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation einbeziehen und die notwendigen Gespräche auf diesem Gebiet mit Nachdruck vorantreiben müssen.
Deshalb habe ich für den Bericht gestimmt.
Souchet (NI),schriftlich. – (FR) Was für eine Zeitverschwendung!
Seit Dezember 1999, also seit dem Untergang der Erika und den dramatischen wirtschaftlichen, sozialen und umweltspezifischen Folgen, war bekannt, dass die Ausmusterung von Einhüllen-Öltankschiffen unausweichlich und vordringlich ist.
Ich habe unmittelbar nach dem Erika-Unfall die Aufstellung eines Zeitplans gefordert, der die vollständige Abschaffung von Einhüllen-Öltankschiffen bis 2010 vorsah. Damals hat man mir geantwortet, dies sei ein Ding der Unmöglichkeit. Und siehe da, kurz nach dem Prestige-Unglück ist es also plötzlich doch möglich!
Wenn diese Maßnahme allerdings Wirkung zeigen soll, so darf sie nicht auf die Union beschränkt bleiben, sondern sie muss, unter Einschaltung der IMO, auf die internationale Ebene ausgedehnt werden. Dafür müssen sich die am stärksten von Ölverschmutzungen bedrohten Staaten, in erster Linie Frankreich, ab sofort mit Entschlossenheit einsetzen, notfalls auch unter Androhung einseitiger Maßnahmen, wie dies erfolgreich von Frankreich und von Spanien in Malaga praktiziert wurde.
Vachetta (GUE/NGL),schriftlich. – (FR) Wie der Berichterstatter bin auch ich der Ansicht, dass der Bestand der Schiffe, die Gefahrgut transportieren, dringend der Modernisierung bedarf. Nach den Angaben der Kommission sind 4 000 Schiffe als gefahrenträchtig einzustufen. Die Reeder müssen umgehend zur Ausmusterung dieser Schrottschiffe und zur Einhaltung strengerer technischer und sozialer Standards verpflichtet werden.
Angesichts der jüngsten Unfälle der Erika und der Prestige geht die Europäische Union meines Erachtens in dem notwendigen Kampf gegen die Unsicherheit im Seeverkehr allerdings noch zu zaghaft vor. Die vorgeschlagenen Fristen lassen noch zu wünschen übrig: die Altersgrenze für Öltankschiffe vom Typ Prestige (Kategorie 1) wird ab 2005 auf 23 Jahre festgelegt, für Schiffe der Kategorien 3 und 2 (die in der Regel zwischen 1982 und 1986 gebaut wurden) gilt ab 2010 eine Altersgrenze von 28 Jahren. Die Katastrophengefahr bleibt aber trotz dieser Maßnahmen bestehen. Man hätte besser allen gefährlichen Schiffen die Betriebserlaubnis entziehen und die Produktion der Werften mittels öffentlicher Maßnahmen auf den Bau und die Entwicklung moderner und sicherer Schiffe ausrichten sollen. Und man hätte der Europäischen Union neue Instrumente zur Bekämpfung der Gefälligkeitsflaggen an die Hand geben müssen. Vor allem aber sollten sich die Mitgliedstaaten tatsächlich für die Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften einsetzen. Ohne diese Mindestmaßnahmen bleiben sämtliche Vorschriften nichts weiter als fromme Wünsche.
Stihler (PSE).– (EN) Herr Präsident, ich möchte zu den Berichten von Herrn Hudghton und Herrn Stevenson Stellung nehmen.
Die Position der Labour-Partei im Europäischen Parlament zum Bericht von Herrn Hudghton bezieht sich auf unsere politische Unterstützung für regionale Beratungsgremien, für die Subsidiarität und für die Möglichkeit, in einigen Bereichen dezentrale Fischereimanagementmaßnahmen durchzuführen.
Ausschlaggebend für unsere Position zum Bericht Stevenson – zuvor Bericht Ó Neachtain – über die westlichen Gewässer einschließlich der Irish Box war der Wunsch, ein empfindliches Laichgebiet zu erhalten und die langfristige regionale Unterstützung für die Irish Box zu gewährleisten. Wir unterstützen Änderungsantrag 20, der eine zehnjährige Ausnahmeregelung für die Irish Box vorsieht und somit eine wichtige Bestandserhaltungsmaßnahme darstellt. Ich freue mich deshalb sehr, dass Änderungsantrag 20 heute mit so großer Mehrheit angenommen worden ist. Alle anderen Änderungsanträge entfallen mit der Annahme von Änderungsantrag 20, und aus diesem Grund können wir den geänderten Bericht unterstützen.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich. – (PT) Der Schutz von Jungtieren ist eine Priorität für die Gewährleistung der Erhaltung von Fischbeständen und deren langfristiger Nachhaltigkeit. Daher ist die Verbesserung von technischen Fangmaßnahmen als wesentlicher Bestandteil der gemeinsamen Fischereipolitik sowie im Zusammenhang mit den anderen Instrumenten für den Fischereisektor zu betrachten.
Deshalb stimmen wir den Vorschlägen des Berichterstatters zu, insbesondere seiner Feststellung, dass die Fischer in den gesamten Prozess der Festlegung dieser Maßnahmen voll einbezogen werden sollten, da gerade sie von diesen Maßnahmen betroffen sind und keiner diese Dinge besser kennt als sie.
Wir haben seit jeher gefordert, dass der soziale Dialog mit dem Sektor verbessert wird, wie unsere Vorschläge belegen, die wir im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2003 vorgelegt haben. Doch sind wir nach wie vor der Meinung, dass die regionalen Beratungsgremien möglicherweise nicht das geeignetste Instrumentarium sind, um diese Beteiligung sicherzustellen. Wirklich notwendig ist eine geregelte Dezentralisierung der Gemeinsamen Fischereipolitik.
Wir teilen die Auffassung des Berichterstatters, dass technische Fehler bei der Ausarbeitung dieses Kommissionsvorschlags, insbesondere in einer Regelung zur Konsolidierung von Rechtsvorschriften zu überaus technischen und sensiblen Angelegenheiten, die diesbezügliche fachliche Kompetenz der Kommission in Frage stellen und dazu beitragen, dass das Vertrauen der Fischer in die Kommission noch weiter schwindet.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. – (PT) Dieser Vorschlag der Europäischen Kommission zur Konsolidierung bestehender Rechtsvorschriften und – in gewissem Umfang – Einführung neuer Maßnahmen, insbesondere zu Kabeljau und Wittling, ist wichtig.
Ich denke, wir waren auf dem richtigen Weg, wenn die bestehende technische Verordnung es den Mitgliedstaaten ermöglicht, in bestimmten dringlichen Fällen und im Zusammenhang mit ihren eigenen Schiffe Maßnahmen zu treffen, sofern sie die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften nicht aushebeln. Wie der Berichterstatter bedauere auch ich, dass diese Bestimmungen im vorliegenden Vorschlag nicht beibehalten werden. Und wie er hoffe auch ich, dass diese Unterlassung von der Kommission schnell korrigiert wird, was auch für die fehlenden Verweise auf die regionalen Beratungsgremien gilt. Die Kommission muss einsehen, dass eine nachhaltige und lebensfähige Fischerei nur möglich ist, wenn sie das Vertrauen und die Mitarbeit der Fischer hat und den Standpunkten der Beteiligten Aufmerksamkeit schenkt. So stünde diese Auslassung im Widerspruch zu dem, was Kommissar Fischler den Fischern in einer Rede in London versprochen hat, als er sie nachdrücklich aufforderte, „sich an diesen Beratungsgremien zu beteiligen und sicherzustellen, dass sie zu gleichberechtigten Partnern im Fischereimanagement werden“.
Der Bericht wäre besser gewesen, wenn mehr von den im Plenum vorgebrachten Änderungsvorschlägen aufgenommen worden wären, aber aus den hier kurz zusammengefassten Gründen habe ich letztlich doch für ihn gestimmt.
McKenna (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, ich bin nach der Annahme des Änderungsantrags 20 sehr enttäuscht über das Ergebnis des Berichts Ó Neachtain/Stevenson. Dies ist ein unverantwortlicher Änderungsantrag, der darauf abzielt, die Verordnungen (EG) Nr. 2847/93 und 685/95 für einen Zeitraum von zehn Jahren beizubehalten. Niemand bestreitet, dass es in der Irish Box ein Problem gibt und dass die Bestandserhaltung problematisch ist. Es ist in keiner Weise zu rechtfertigen, dass dieses Parlament durch seine Abstimmung zulässt, dass die derzeitige Situation in den nächsten zehn Jahren bestehen bleibt. Was wird für die irischen Fischer übrig bleiben? Die irischen Kollegen hier im Parlament bezeichnen die heutige Entscheidung als großen Sieg, weil den spanischen Fangflotten der Zugang nun verwehrt ist! Die heutige Entscheidung ist aber kein Sieg für die irischen Fischer, weil es keine Fische mehr geben wird, die man fangen könnte!
Dieser nationalistische Ansatz, der im Parlament im Hinblick auf den Fischereisektor verfolgt wird, ist aus ökologischer Sicht nur sehr schwer zu akzeptieren. Wir müssen den Zustand der Bestände betrachten und sehen, welche Ressourcen für die Fischer vorhanden sind. Wir brauchen wissenschaftliche Gutachten und dürfen uns nicht nur auf die Informationen der Fischer mit ihrer sehr kurzfristigen Sichtweise verlassen. Die Fischer schauen nicht über ihren eigenen Tellerrand hinaus. Wir müssen sicherstellen, dass die Bestände erhalten werden und dass im Falle einer Krise Maßnahmen zur Reduzierung der Fangtätigkeit getroffen werden.
Unsere heutige Entscheidung ist bedauerlich. Herr Ó Neachtain hat im Ausschuss einen sehr guten Bericht vorgelegt, aber dieser Bericht wurde leider mit wenigen Stimmen abgelehnt, weil die spanischen Abgeordneten, genau wie die irischen Abgeordneten, bei der Abstimmung ihre nationalen Interessen verfolgt haben. Trotzdem wurde ein sehr guter Kompromiss erzielt, und ich kann nicht verstehen, warum Herr Ó Neachtain nicht einfach seine im Ausschuss vorgestellten Vorschläge erneut vorgelegt und zur Abstimmung gestellt hat. Die große Mehrheit im Parlament hätte diese Position unterstützt, bei der es sich um einen überaus fairen und vernünftigen Kompromiss handelte.
Wir sind in einer Situation, von der unter dem Gesichtspunkt eines umweltgerechten und nachhaltigen Fischfangs ein sehr negatives Signal ausgeht. An der Situation in der Irish Box wird sich in den nächsten zehn Jahren nichts ändern, obwohl die Krise in diesem Gebiet bekannt ist. Dieses Parlament sollte seine Rolle beim Schutz der Fischbestände ernst nehmen und nicht nur die grundlegenden egoistischen Interessen der Mitgliedstaaten schützen. Wir sollten langsam erkennen, dass wir die Fischbestände erhalten müssen. Die Kommission und der Rat sollten ebenfalls zur Kenntnis nehmen, dass es an der Zeit ist, die Fischbestände zu erhalten und zu schützen und nicht nur an die Branche zu denken, die künftig keinen Fischfang mehr betreiben kann, wenn sie das bestehende Problem nicht erkennt.
Nogueira Román (Verts/ALE). – (ES) Herr Präsident, in diesem Parlament tendiert man in der Frage der Fischerei ständig dazu, die Privilegien mit der Bestandserhaltung zu verwechseln. Ich stimme zu, dass es Fanggebiete geben muss, in denen spezielle Maßnahmen zur Erhaltung ergriffen werden müssen, dass dort sogar über viele Jahre nicht gefischt werden darf. Aber diese Erhaltung hat nichts mit der Tatsache zu tun, dass in bestimmten Gebieten einige Staaten das Privileg haben, Fischfang zu betreiben, und anderen das Fischen untersagt ist.
In diesem Zusammenhang ist beispielsweise der Fall der „Irish Box“ und anderer Gebiete in europäischen Gemeinschaftsgewässern, das heißt, kontinentalen Gewässern, nicht vergleichbar mit dem der Azoren.
Das Problem auf den Azoren ist das Fehlen eines Festlandsockels, und jenen Inseln müssen Privilegien eingeräumt werden, damit sie mit Hilfe des Fischfangs überleben können.
In der „Irish Box“ oder anderen Fanggebieten handelt es sich um ein Privileg, das mehreren Staaten entgegen dem Gemeinschaftsrecht gewährt wird. Hier ist diese Konfusion genutzt worden, um ein Abstimmungsergebnis herbeizuführen, das ich für völlig falsch halte.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich. – (PT) Es galt, der Ratspräsidentschaft ein deutliches Signal zu senden, denn der von der Kommission unterstützte und von Spanien geförderte Kompromissvorschlag zur Schaffung eines einzigen Atlantikgebiets zur Steuerung des Fischereiaufwands ohne Aufteilung der jetzigen Erhaltungsgebiete trägt nicht nur nicht zu einer nachhaltigen Politik im Bereich der Fischerei bei, sondern hätte auch schädliche Auswirkungen, nicht zuletzt für Portugal, für die bereits laufenden Erhaltungsmaßnahmen und aus sozioökonomischer Sicht sowohl für die Flotte als auch für Regionen, die von der Fischerei abhängig sind.
Deshalb haben wir mitgeholfen sicherzustellen, dass der Änderungsantrag Nr. 20 zu diesem Bericht angenommen wurde, und wir stehen voll und ganz dahinter, denn er schlägt vor, die derzeitigen Regelungen noch für zehn Jahre beizubehalten und sie danach neu zu bewerten.
Ich möchte erklären, dass der Ausschuss für Fischerei alle anderen Änderungsanträge zur Verordnung abgelehnt, aber unseren Antrag angenommen hat, die Zugangsbeschränkung zum ausschließlichen Wirtschaftsgebiet Azoren und Madeira auf 200 Meilen auszudehnen. Der Rat muss diesen Vorschlag bei seinen Kompromissverhandlungen ebenfalls berücksichtigen.
Nicholson (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die uns vorliegenden Vorschläge sind in mehrfacher Hinsicht heikel und emotionsbeladen. Ich glaube nicht, dass die Kommission einerseits sagen kann, dass wir den Zugang zur Irish Box öffnen müssen, und andererseits die Erhaltung und den Schutz der Fischbestände in anderen Gebieten einfordern kann. Ich glaube, dass die Kommission die Kontrolle über die Gemeinsame Fischereipolitik verloren hat und nur noch Erfüllungsgehilfe der spanischen Regierung und der spanischen Fischereiwirtschaft ist.
Man kann es nicht jedem recht machen, so sehr man es auch versucht. Viele von uns, die sich seit vielen Jahren loyal im Ausschuss für Fischerei des Europäischen Parlaments engagieren, haben das Gefühl, aus opportunistischen Gründen übergangen worden zu sein. Ich möchte Sie ausdrücklich warnen, dass diese Vorgehensweise nicht zum Erfolg führen wird, sie wird keinen Bestand haben und letztendlich scheitern.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. – (PT) Die Zustimmung einer sehr großen Mehrheit zum Änderungsvorschlag Nr. 20 ist von großer Bedeutung, geht doch davon ein Achtung gebietendes Signal des Europäischen Parlaments bezüglich der Wahrung bereits bestehender Grundprinzipien und geltender Vereinbarungen aus. Von maßgebender Bedeutung auch deshalb, weil sie undurchsichtige politische Manöver abweist, die als schlaue juristische Winkelzüge getarnt sind und eindeutig von einer falschen Annahme ausgehen, um den Interessen eines Mitgliedstaates zu dienen: Spanien. Dies würde der Erhaltung der Fischereiressourcen in besonders sensiblen Gebieten der europäischen Küste eindeutig schaden. Im Übrigen wäre es völlig unannehmbar, wenn bei einer Revision der Verordnung die großen Bemühungen zur Bestandserhaltung, die in diesen sensiblen Gebieten von einigen Mitgliedstaaten, genauer gesagt Portugal und Irland, unternommen werden, übersehen würden. Daher sind die Beschränkungen schwer zu verstehen, denen die Fischer dieser Länder seit langem unterworfen sind und die eigenartigerweise den Weg für eine weitere Plünderung der Fischereiressourcen geebnet haben.
Außerdem befürworte ich nachdrücklich die Änderungsanträge Nr. 8 und 13, in denen spezielle Probleme des Meeresgebiets rund um die Azoren, das für Europa im Allgemeinen und die Azoren im Besonderen von Interesse ist, sachgerecht behandelt wurden. Letztlich war es jedoch nicht notwendig, für sie zu stimmen.
Ich hoffe, die Kommission und der Rat beachten – und respektieren im Wesen – das überdeutliche Zeichen, das vom Parlament gesetzt wurde, und hören auf die Stimme derer, die von den Bürgern Europas gewählt wurden.
Van Dam (EDD),schriftlich.(NL) Nach dem EU-Beitritt Spaniens und Portugals wurde 1995 ein Sieben-Jahres-Zeitraum festgelegt, während dem die Flotten dieser Länder keinen Zugang beispielsweise zur Nordsee und zur Irischen Box erhielten. Im Dezember vergangenen Jahres ist diese beschränkende Maßnahme verfallen. In dem vorliegenden Bericht schlägt die Kommission eine neue Verordnung zur Regelung des Zugangs beispielsweise der spanischen Fischereifahrzeuge zur Irischen Box vor.
Das Bestreben der Kommission, zwischen den Mitgliedstaaten bestehende Diskriminierungen beim Zugang ihrer Flotten zu beseitigen, ist zwar lobenswert, die Leidtragenden sind jedoch die Fischbestände.
Beim Beitritt Spaniens und Portugals konnte nicht vorhergesehen werden, welch dramatische Veränderungen sich bei den Fischbeständen vollziehen würden. Seit 1996 sind die in dem betreffenden Gebiet verfügbaren Fangmöglichkeiten drastisch gesunken. Die Kommission ist – wohlgemerkt – selbst der Auffassung, dass der höchstzulässige Fischereifang in diesen Gebieten dringend noch einmal überprüft bzw. verringert werden muss.
All dies lässt sich nicht miteinander vereinbaren. Chancengleichheit für alle Mitgliedstaaten ist zwar ein hehrer Grundsatz, noch besser indes ist ein volles Meer, in dem es genügend Fische zum Fischen gibt. Das muss unsere oberste Priorität sein. Eine Überprüfung der Aufwandszuteilung kann daher nur in Erwägung gezogen werden, wenn die Fischbestände ausreichend wieder aufgefüllt worden sind.
Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE),schriftlich. – (ES) Es ist weder rechtlich noch moralisch oder politisch annehmbar, dass ein Änderungsantrag im Europäischen Parlament oder ein Bericht in einem Konsultationsverfahren die Bestimmungen einer Beitrittsakte zur EU wie der Portugals und Spaniens verlängern kann, wie dies beim Änderungsantrag 20 der UEN-Fraktion oder den Anträgen 21 bis 30 der Fall ist. Ich glaube, der Änderungsantrag 20 ist zudem unzulässig, wenn man den Artikel 140 Absatz 1 Buchstaben b) und c) der Geschäftsordnung des EP zugrunde legt.
Er ist ungerecht, diskriminierend und meiner Ansicht nach illegal. Deshalb musste ich gegen den Bericht stimmen, der den Namen des Vorsitzenden des Fischereiausschusses, Herrn Stevenson, trägt, der aber in Wirklichkeit von Herrn Ó Neachtain erarbeitet wurde. Wenn der Rat keine Abhilfe schafft, muss der Europäische Gerichtshof den heute angenommenen Bericht als unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht erklären, und er wird damit die endgültige Entscheidung treffen, falls der heute vom EP abgegebenen Meinung gefolgt wird.
Der Präsident. – Damit sind wir am Ende der Stimmerklärungen angelangt.
(Die Sitzung wird um 13.15 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wiederaufgenommen.)