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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 4. Juni 2003 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Fragestunde (Rat)
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Fragestunde. (B5-0097/2003). Wir behandeln eine Reihe von Anfragen an den Rat.

Herr Ortuondo hat für eine Minute das Wort zur Geschäftsordnung.

 
  
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  Ortuondo Larrea (Verts/ALE). – (ES) Herr Präsident, ich möchte Bezug nehmen auf die Artikel 6 und 7 des Vertrags der Europäischen Union, die jeweils besagen, dass die Union auf der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit basiert und dass der Rat auf Vorschlag des Parlaments oder der Kommission feststellen kann, dass die eindeutige Gefahr einer schweren Verletzung dieser Grundsätze durch einen Mitgliedstaat vorliegt.

Dies alles bedeutet vom rechtlichen Standpunkt aus, dass die mögliche Verletzung von Rechten und Freiheiten durch einen Staat in den Zuständigkeitsbereich der europäischen Institutionen fällt. Daher möchte ich energischen Protest und Anklage angesichts des antidemokratischen und illegalen Affronts gegen mich durch Herrn Pat Cox, den Parlamentspräsidenten, erheben, der sich geweigert hat, zwei Anfragen von mir in diese Sitzung aufzunehmen, in denen es um zwei etwaige Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Herrn Aznar und seine spanische Regierung geht.

Erstens, wegen offenkundig mangelnder Achtung der Gewaltenteilung angesichts seines öffentlichen Hinweises an den Obersten Gerichtshof Spaniens, die Annullierung von 240 Wahlkandidaturen zu beschließen, die von den allgemeinen und ordentlichen Wahlprüfungsausschüssen rechtmäßig zugelassen worden waren, und zweitens wegen eines Gesetzes, das den baskischen Häftlingen verbietet, sich an der öffentlichen Universität des Baskenlands einzutragen und dort die Prüfung abzulegen, der einzigen, die in baskischer Sprache lehrt, was gegebenenfalls einen Angriff auf das Recht der sprachlichen Vielfalt darstellt.

 
  
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  Der Präsident. Herr Ortuondo, Sie wissen, dass Sie hier das Wort zur Geschäftsordnung haben, was mir als unstatthaft erscheint angesichts der Themen, die Sie hier in einer Fragestunde erörtern wollten; und ich muss Sie daran erinnern, dass Präsident Cox sich entschieden hat, die Geschäftsordnung einzuhalten, und die Geschäftsordnung der Fragestunde bringt in mehreren Absätzen ganz klar zum Ausdruck, dass die Anfragen keine Erklärungen und Wertungen enthalten dürfen, die in einigen Fällen zumindest voreilig sind. Ich werde ein weniger dramatisches Beispiel anführen als das heute von Ihnen gewählte; wie beim Fußball haben wir Spielregeln; wir müssen diese Spielregeln einhalten, ansonsten werden wir vom Platz gestellt. Es gibt Wege, um alles darzulegen, was Sie möchten, aber in Übereinstimmung mit den Regeln, die wir uns demokratisch gegeben haben.

Sie können, da Sie darum bitten, eine Erwiderung geben, aber bitte ganz kurz.

 
  
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  Ortuondo Larrea (Verts/ALE). – (ES) Herr Präsident, ich stimme dem zu, was Sie über die Spielregeln sagten. Ich glaube, ich habe sie peinlich genau beachtet. Der Präsident sagt mir, dass diese Frage nicht in die Zuständigkeit des Rates falle, doch die Artikel 6 und 7 des Vertrags zeigen, dass sie der Zuständigkeit des Rates und des Parlaments unterliegen. Deshalb habe ich die Anfrage eingereicht.

Des Weiteren möchte ich festgehalten wissen, dass meine Anfragen keinerlei Erklärungen enthielten. Es sind einfach Fragen, sie können im Text nachgelesen werden.

 
  
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  Der Präsident. Ich möchte festgehalten wissen, dass ich mit der Vorgehensweise von Präsident Cox einverstanden bin, und ich glaube, dass er in Übereinstimmung mit dem Parlamentsrecht und der Geschäftsordnung gehandelt hat.

Anfrage Nr. 1 von Sarah Ludford (H-0291/03):

Betrifft: Illegaler Menschenhandel

In der Erklärung der Europäischen Konferenz in Athen vom 17. April 2003 haben die im Rat versammelten EU-Minister sowie die Staats- und Regierungschefs erneut dringend Maßnahmen gegen illegalen Menschenhandel gefordert.

Warum haben alle Mitgliedstaaten das Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Ahndung von Menschenhandel zum UNO-Übereinkommen über grenzüberschreitende organisierte Kriminalität nicht ratifiziert?

Warum hat der Rat keine Einigung über die vorgeschlagene Richtlinie über die Erteilung kurzfristiger Aufenthaltstitel für Opfer von Menschenhandel, die mit den zuständigen Behörden kooperieren, um die kriminellen Banden hinter Gitter zu bringen, erzielt?

Warum benötigen einige Mitgliedstaaten bis zu einem Jahr, um auf Rechtshilfeersuchen osteuropäischer Länder bei der Strafverfolgung zu reagieren?

Warum werden Opfer von illegalem Menschenhandel unverzüglich abgeschoben, was die Herkunftsländer und internationale Organisationen wie die Internationale Organisation für Migration (IOM) unvorbereitet trifft und im Widerspruch zu einer koordinierten Politik einer begleiteten Rückkehr steht?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Der Rat möchte die Frau Abgeordnete daran erinnern, dass die Bekämpfung des Menschenhandels für die Europäische Union zwar ein wichtiges Thema darstellt, jedoch darauf in der Erklärung des Europäischen Rates von Athen vom 16. April 2003 nicht explizit Bezug genommen wird.

In ihrer Anfrage berührt die Frau Abgeordnete bestimmte Punkte, zu denen der Rat Folgendes bemerkt:

In der Erklärung von Athen vom 16. April 2003 erinnerte der Europäische Rat an die Werte, auf die sich die Europäische Union gründet, und bekräftigte seine Entschlossenheit, weiterhin die Grundrechte sowohl innerhalb als auch außerhalb von Europa zu verteidigen. Der Europäische Rat verpflichtet sich insbesondere, auch in Zukunft jede Form der Diskriminierung zu bekämpfen, was auch aus den zur Zeit unternommenen Arbeiten zur Bekämpfung des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit oder auch des Handels mit menschlichen Organen ersichtlich wird.

Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, das im Dezember 2000 in Palermo unterzeichnet worden ist, fällt unter die nationale Souveränität der Unterzeichnerstaaten. Deshalb bittet der Rat die Frau Abgeordnete, sich direkt an die zuständigen Behörden zu wenden.

Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Erteilung kurzfristiger Aufenthaltstitel für Opfer der Beihilfe zur illegalen Einwanderung und des Menschenhandels, die mit den zuständigen Behörden kooperieren, steht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Rates. Die Prüfung der Richtlinie hat begonnen und die Arbeiten werden in Verbindung mit den verschiedenen, vom Rat aufgestellten Prioritäten sowie mit den zur Verfügung stehenden Mitteln fortgesetzt.

Hinsichtlich der letzten Frage merkt der Rat an, dass er nicht befugt ist, eine Antwort auf die Methoden zu geben, welche die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Rückkehr von Personen anwenden, die Opfer dieser Art von Menschenhandel geworden sind.

 
  
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  Ludford (ELDR).(EN) Ich bedaure, sagen zu müssen, dass ich die Antwort für ziemlich dürftig halte. Es tut mir leid, wenn ich mich hinsichtlich der Agenda der Europäischen Konferenz vom 17. April geirrt habe, aber nichtsdestotrotz haben EU-Minister im Rat bei vielen Gelegenheiten zur Bekämpfung des Menschenschmuggels, des Menschenhandels und krimineller Banden aufgerufen.

Es hat mich enttäuscht, dass der Minister mit dem Hinweis darauf, dass dies nicht den Rat betreffe, sondern vielmehr eine Angelegenheit der Mitgliedstaaten sei, nicht in der Lage war, die meisten meiner angesprochenen Punkte zu beantworten. Ich hätte gedacht, dass der Rat gemäß Artikel VI des EU-Vertrages zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen wenigstens koordinierend tätig werden und eine vollständigere Antwort geben könnte.

Der Beweggrund für meine Frage ist die zwischen Rhetorik und Realität bestehende Kluft. Es scheint, dass dieser Aspekt in den meisten Mitgliedstaaten nur von geringer Priorität für die Polizei ist. Das Problem besteht darin, dass diese Frauen sowohl Opfer als auch illegale Einwanderer sind, jedoch behandeln die meisten Regierungen sie prinzipiell nur als illegale Einwanderer. Dadurch können zwei Ziele nicht erreicht werden: ihnen Schutz zu gewähren und den Schleuserbanden das Handwerk zu legen. Die Regierungen müssen sich entscheiden, ob sie wirklich die Menschenhändler fassen wollen oder ob sie lediglich Schlagzeilen darüber wollen, wie viele illegale Einwanderer sie abgeschoben haben. Solange sie diese Entscheidung nicht treffen, wird es ihnen nie gelingen, die Menschenhändler zu fassen.

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Obwohl keine neue Frage gestellt worden ist, möchte ich dennoch darauf hinweisen, dass sämtliche Bemühungen, die auf Ratsebene und von Seiten der Europäischen Kommission darauf verwandt werden, die Politik zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und der organisierten Kriminalität sowohl auf genereller Ebene als auch für konkrete Länder, beispielsweise die Balkanländer, zu entwickeln, als einen ihrer grundlegenden Bezugspunkte eindeutig auch das von der Frau Abgeordneten erwähnte Phänomen haben. Daher besteht das Ziel dieser Politiken konkret darin, diese Art von Phänomenen zu bekämpfen, die auch nach Ansicht des Rates für die europäische Realität außerordentlich problematisch sind, weshalb wir alles tun müssen, um ihnen zu begegnen.

 
  
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  Moraes (PSE).(EN) Der Gedanke, der Frau Ludfords Anfrage zugrunde liegt, nämlich dass diese Menschen sowohl Opfer als auch illegale Einwanderer sind, findet meine volle Unterstützung. Sie fragte nach einer koordinierten Politik der begleiteten Rückkehr. Hierfür ist der Rat zuständig. Werden der amtierende Ratspräsident und der Rat die Idee einer auf der Tampere-Gipfelkonferenz angesprochenen gesteuerten Migration, das heißt einer koordinierteren und durchdachteren Politik aller Mitgliedstaaten, wie in Frau Ludfords Anfrage angedeutet, auf der Thessaloniki-Gipfelkonferenz ansprechen?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Der Ratsvorsitz hat darauf hingewiesen, dass es erforderlich ist, die Politiken der Union zur illegalen Einwanderung mit der Asylpolitik sowie mit der Notwendigkeit einer integrierten Politik zu koordinieren. In den letzten Monaten sind Schritt für Schritt Beschlüsse gefasst worden, was auch während der vorangegangenen Präsidentschaft getan wurde. Für die Union ist dies ein neues Politikfeld. Wir fördern es und hoffen, dass die mit diesem Phänomen zusammenhängenden Fragen auch von den nachfolgenden Präsidentschaften effizient behandelt werden.

 
  
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  Nogueira Román (Verts/ALE). – (ES) Herr Präsident, ich bitte Sie um die Minute Geduld, damit ich meine Position zur Geschäftsordnung erläutern kann.

Auf der heutigen Tagesordnung steht eine Anfrage von Herrn Sacrédeus – die ich unterstütze – über die Verletzung der Menschenrechte in Kuba. Es ist klar, dass es nicht in die Zuständigkeit des Rates fällt, Maßnahmen für die Freilassung der politischen Gefangenen zu erarbeiten. Das ist klar, aber diese Anfrage wurde zugelassen. Dagegen hatte ich zunächst eine Anfrage über den durch die US-Truppen verursachten Tod von Demonstranten im Irak gestellt – dreizehn Tote in einer irakischen Ortschaft –, und mir wurde gesagt, sie würde Werturteile enthalten. Ich habe die Anfrage geändert und die Werturteile gestrichen, und mir wurde wiederum geantwortet, sie sei nicht zulässig, weil ich frage, ob sich der Rat für den Tod von Demonstranten interessiert hat, vor allem angesichts der Tatsache, dass die US-Truppen von Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterstützt wurden.

Ich frage mich, warum eine Anfrage über den Irak nicht zulässig ist und eine über Kuba doch – was ich für legitim halte, denn dies ist eine universelle Frage. Herr Präsident, ich habe den Eindruck – denn dies geschieht nicht zum ersten Mal –, dass es im Fall des Irak eine Zensur gibt, was unstatthaft ist. Ich verlange unbedingt eine Antwort, denn ich sehe mich außerstande, in diesem universellen Haus Probleme anzusprechen, die uns direkt betreffen.

Auf jeden Fall bitte ich um eine Erklärung für diese Diskriminierung, Herr Präsident.

 
  
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  Der Präsident. (ES) Herr Nogueira, der Sitzungspräsident gibt kein Urteil ab und lässt sich nicht auf eine Debatte über die Anfragen der Abgeordneten ein, die gemäß Geschäftsordnung zugelassen wurden; daher werde ich Ihre Anfrage, die nicht auf der Tagesordnung steht, nicht mit der von Herrn Sacrédeus vergleichen.

Der Präsident des Parlaments hat eine Entscheidung getroffen, Sie haben ihm geschrieben und haben im Parlament zu diesem Thema gesprochen, Sie haben eine Antwort erhalten und können sich nun mit dem Parlamentspräsidenten in Kontakt setzen, wenn Sie es für zweckmäßig halten.

Über den Irak wurde in diesem Plenarsaal lange und ausführlich debattiert, Sie nehmen auf dieses Thema Bezug; es wurde ohne jegliche Zensur diskutiert; es bestand selbstverständlich die volle Freiheit der Meinungsäußerung aller Fraktionen und der Abgeordneten in Anwesenheit des Rates und der Kommission, und ich bitte Sie, eine Frage zur Geschäftsordnung nicht in eine Frage der Geschäftsunordnung zu verwandeln. Sie haben gesagt, was Ihrer Meinung nach gesagt werden musste, Sie haben Ihren Standpunkt dargelegt, und Ihre Worte werden in das Protokoll aufgenommen. Gestatten Sie jetzt, dass die Abgeordneten ihre Anfragen stellen können.

Dies ist keine Debatte darüber, welche Anfragen zugelassen werden und welche nicht. Es ist eine Debatte zu den Anfragen, die auf der Tagesordnung stehen. Sie haben 15 Sekunden für ein letztes Wort.

 
  
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  Nogueira Román (Verts/ALE). – (ES) Erstens bitte ich Sie, dem Parlamentspräsidenten meine Worte zu übermitteln, und zweitens habe ich von einer zweiten Antwort gesprochen, die neu und für diese Sitzung bestimmt ist. Es ist nicht die vorhergehende, es ist eine neue, mir wurde zum zweiten Mal eine geänderte Anfrage abgelehnt.

Auf jeden Fall bitte ich Sie, dem Parlamentspräsidenten meine Worte vollständig zu übermitteln, damit er entsprechend handelt, denn ich will hier keinerlei Unordnung stiften. Ich setze mich für das legitime Recht der Abgeordneten ein, die Probleme anzusprechen, die uns und auf jeden Fall die Menschheit betreffen.

 
  
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  Der Präsident. Der Präsident wird Ihre Worte aus der glaubwürdigsten Quelle erfahren: aus dem Protokoll. Ich werde mich nicht zum Übermittler machen; er wird das Protokoll lesen und genau erfahren, was Sie gesagt haben, so wie er auch Ihre Schreiben kennt.

Anfrage Nr. 2 von Alexandros Alavanos (H-0292/03):

Betrifft: Netz für epidemiologische Überwachung

Die Entscheidung 2119/98/EG(1) vom 24. September 1998 hat die Schaffung eines Netzes für epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft zum Inhalt. Das schwere akute respiratorische Syndrom (SARS) breitet sich rasch aus. Auch in Ländern der Europäischen Union sind bereits Fälle aufgetreten. Darüber hinaus ist bekannt geworden, dass die Einberufung einer außerordentlichen Tagung des Rates der Gesundheitsminister gefordert wurde, um die Maßnahmen der 15 Mitgliedstaaten im Kampf gegen SARS zu koordinieren.

Ist der Rat der Auffassung, dass das Netz für epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten, dessen Einrichtung in der Entscheidung 2119/98/EG vorgesehen ist, rechtzeitig Vorkehrungen für das Auftreten des schweren akuten respiratorischen Syndroms getroffen hat? Welche Maßnahmen wurden vorgeschlagen? Welche Maßnahmen zur Kontrolle von SARS beabsichtigt der Rat zu ergreifen?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Der Außerordentliche Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“, der am 6. Mai 2003 abgehalten worden ist, nahm Schlussfolgerungen an, in denen er, ausgehend von einer sorgfältigen Analyse der hinsichtlich des schweren akuten Atemnotsyndroms in der Europäischen Union sowie weltweit herrschenden Situation und der für seine Bekämpfung ergriffenen Maßnahmen, die Notwendigkeit bestätigte, rasch die Lage zu bewerten und künftige Maßnahmen zu überprüfen.

Der Rat vertritt die Auffassung, dass das Netz für die epidemiologische Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft eine äußerst wirksame Grundlage für den raschen Informationsaustausch innerhalb der EU und für eine koordinierte Reaktion bildet, woran sich die Beitrittsländer in vollem Umfang beteiligt haben.

Der Rat erinnerte daran, dass die Anwendung der Gesundheitsschutzmaßnahmen den Behörden der Mitgliedstaaten obliegt, und er bekräftigte den Nutzen einer wirksamen Koordinierung dieser Maßnahmen im Rahmen des Ausschusses des Netzes für epidemiologische Überwachung. Darüber hinaus unterstützte er die Leitvorgaben für Sofortmaßnahmen und künftige Maßnahmen, auf die sich der Ausschuss des Netzes am 10. April 2003 geeinigt hat. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- rasche Ermittlung aller SARS-Verdachtsfälle durch reibungslose Überwachung;

- Schutz der infektionsgefährdeten Personen durch eine wirksame Isolierung der SARS-Patienten in den Krankenhäusern, einschließlich Maßnahmen zum Schutz der Pflegekräfte;

- besondere Beobachtung des Flugverkehrs als einen wichtigen Faktor für die Ausbreitung von SARS, und zwar insbesondere durch vereinheitlichte Untersuchungen der aus den betroffenen Gebieten ausreisenden Passagiere, durch ihre Beratung an Bord und durch effiziente Information in den Flughäfen, in denen sie aus den infizierten Gebieten einreisen, sowie

- die Betonung der Bedeutung einer stärkeren Sensibilisierung der Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Öffentlichkeit und rechtzeitige und genaue Unterrichtung anderer Länder, insbesondere der EWR/EFTA-Staaten, der Beitritts- und Bewerberländer sowie der WHO, und Informationsaustausch mit ihnen. Ferner sollte die Zusammenarbeit mit anderen Partnern, wie etwa den Flugverkehrsunternehmen, ausgebaut werden.

Der Rat forderte die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer nachdrücklich auf, die Leitvorgaben des Ausschusses des Netzes für Sofortmaßnahmen und künftige Maßnahmen wirksam umzusetzen und aktiv zur Einsetzung einer speziellen SARS-Expertengruppe im Rahmen des Ausschusses des Netzes beizutragen mit dem Ziel, gemeinsame Methoden und Empfehlungen für Gesundheitsmaßnahmen in ganz Europa auszuarbeiten.

Der Rat betonte ferner, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Kommission und der WHO kontinuierlich fortzusetzen und forderte die Mitgliedstaaten auf, unter anderem für Folgendes Sorge zu tragen:

- rasche und effiziente Ermittlung aller vermuteten und wahrscheinlichen Fälle von SARS-Infektionen und die angemessene Isolierung dieser Fälle in den Krankenhäusern;

- angemessener Schutz des die Patienten behandelnden Krankenhauspersonals;

- Vermittlung von Leitlinien und Informationen für die Angehörigen der Gesundheitsberufe und die Öffentlichkeit;

- geeignete Hilfe – einschließlich Informationen und Untersuchungen – für internationale Reisende, die aus den betroffenen Gebieten kommen oder sich auf der Durchreise durch diese Gebiete befinden;

- rechtzeitige und genaue Unterrichtung der Kommission, der WHO, anderer Länder und anderer Partner (z. B. Flugverkehrsunternehmen) und Informationsaustausch mit ihnen;

Schließlich forderte der Rat die Kommission auf,

- auch weiterhin die Maßnahmen der Europäischen Union in Bezug auf SARS zu koordinieren;

- die Leitvorgaben für Sofortmaßnahmen und künftige Maßnahmen insbesondere im Lichte der Empfehlungen der WHO regelmäßig zu überprüfen;

- die Aufstellung eines allgemeinen Bereitschaftsplans für übertragbare Krankheiten und für Gesundheitsgefährdungen in Betracht zu ziehen;

- die auf nationaler Ebene vorhandenen Fachkenntnisse der Labors zu koordinieren und zu vernetzen;

- die Forschung und Entwicklung von validierten Diagnosetests, Heilbehandlungen und Impfstoffen finanziell zu unterstützen.

Der Rat überprüfte die Situation und ihre Entwicklungen noch einmal auf seiner Tagung vom 2. Juni 2003, er verwies dort auf den Bericht der Kommission über die jüngsten Entwicklungen bezüglich SARS und tauschte Meinungen über die derzeitige Lage aus. Alle Mitgliedstaaten befürworteten den Bericht der Kommission sowie die durchgeführten und geplanten Initiativen auf diesem Gebiet. Der Ratsvorsitz unterstrich die Bedeutung, angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von SARS den Informationsaustausch auf europäischer Ebene zu koordinieren.

 
  
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  Alavanos (GUE/NGL).(EL) Vielen Dank, Herr Präsident! Ich habe meine Frage gestellt, bevor beschlossen wurde, den Rat der Gesundheitsminister im Mai einzuberufen, und ich möchte sagen, dass die Antwort des Ratspräsidenten so umfassend und ausführlich war, dass sich für mich dadurch die Notwendigkeit erübrigt, eine zweite Frage zu stellen.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 3 von Bernd Posselt (H-0300/03):

Betrifft: EU-Ukraine

Wie beurteilt der Rat den aktuellen Stand der Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine, und welche Initiativen hat die Präsidentschaft ergriffen, um die Kooperation der EU mit den Anrainerstaaten des Schwarzen Meeres zu intensivieren?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Die Union verfolgt aufmerksam die Entwicklungen in der Ukraine und begrüßt die in der Ukraine während der letzten Jahre erzielten Errungenschaften hinsichtlich ihrer Etablierung als ein unabhängiges, demokratisches europäisches Land mit einer Marktwirtschaft.

Die Ukraine ist ein wichtiger strategischer Partner und wird bald ein Nachbarland der EU werden. Die Union steht den europäischen Absichten der Ukraine positiv gegenüber, betont jedoch, dass die Entwicklung der Beziehungen EU-Ukraine unter anderem vom Gelingen der kontinuierlich fortgesetzten internen Reformen abhängt. Die neue Koalitionsregierung und die Zusammenarbeit zwischen der Mehrheit und der Opposition im ukrainischen Parlament in verschiedenen Bereichen der Gesetzgebung können als positive Signale angesehen werden. Die Regierung und das Parlament arbeiten gemeinsam daran, die nationale Gesetzgebung dem Besitzstand der Union anzupassen. Dennoch bleibt noch viel zu tun. Insbesondere sind Reformen in den Bereichen der Massenmedien und der Justiz erforderlich. Nach wie vor besteht die Notwendigkeit, die Situation bezüglich der Waffenexporte, einschließlich Kolchuga, zu klären.

Die Kandidatur der Ukraine für die WTO stellt einen bedeutenden Schritt für die Entwicklung des Landes dar, jedoch müssen die Regeln der WTO eingehalten und angewendet werden. In diesem Rahmen sind noch Politiken und wichtige strukturelle Reformen vonnöten. Die Zusammenarbeit EU-Ukraine basiert auf dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, das den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Bereichen festlegt. Hierbei möchte ich unter anderem Energie, Handel und Investitionen, Justiz und innere Angelegenheiten, legislative Annäherung, Umwelt, Verkehr und regionale sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit nennen.

Die EU wird weiterhin im Rahmen des TACIS-Programms Unterstützung gewähren, wobei sie sich auf die zwischen beiden Seiten vereinbarten Prioritäten stützt. Mit der Initiative „Größeres Europa“ hat die EU im Hinblick auf die Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Ukraine, mit der sie nach der Erweiterung benachbart sein wird, einen wichtigen Schritt vollzogen. Im Rahmen dieser Initiative wird ein klares Aktionsprogramm hinsichtlich der mittelfristigen Nachbarschaftsbeziehungen mit der Union festgelegt mit dem Ziel, die politischen Maßnahmen für eine politische Annäherung und eine schrittweise gemeinsame Vollendung sozialer und wirtschaftlicher Strukturen voranzutreiben und die politische, wirtschaftliche und kulturelle Dynamik auf der Grundlage gemeinsamer Werte zu verstärken. Die zuständigen Dienststellen des Rates arbeiten konkrete Maßnahmen für die Durchführung dieser Initiative aus.

Die Union unterstützt nachdrücklich die regionale Zusammenarbeit in Europa und darüber hinaus, sie ermutigt die Schwarzmeerstaaten, die gutnachbarschaftlichen Beziehungen in der Organisation der Schwarzmeer-Wirtschaftskooperation weiter auszubauen. Diese regionale Organisation verfügt über ein bedeutendes Potenzial, um in einem hohen Maße zur Umsetzung des Stabilitätspaktes für das südöstliche Europa beizutragen. Mit der Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit als einem Mittel zur Konfliktprävention zielt die Organisation darauf ab, Konflikte friedlich auf der Grundlage der Prinzipien der OSZE beizulegen. Die Union registriert diese Entwicklungen mit Genugtuung und unterstützt die Integration der beteiligten Staaten in die europäische Wirtschaft.

 
  
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  Posselt (PPE-DE) . – Herr Präsident! Ich danke für die sehr gute Antwort. Bayern hat ja schon vor dem Zerfall der Sowjetunion eine enge Partnerschaft mit der Ukraine unterhalten, und der Kollege Radwan und ich haben gerade den bayrischen Außenhandel mit der Ukraine massiv vorangetrieben. Aber Handel und Wirtschaft brauchen einen Rahmen.

Und deshalb möchte ich zwei ganz konkrete Fragen stellen: Erstens, wie stark wird das TACIS-Programm intensiviert und auf institution building und auf die Heranbildung neuer, junger Führungsschichten in Staat, Justiz und Verwaltung konzentriert? Denn da liegt ja der eigentliche Mangel, weshalb die Wirtschaft nicht funktionieren kann. Der rechtsstaatliche Rahmen funktioniert nicht.

Und die zweite konkrete Frage, Herr Präsident: Sie haben die geostrategische Lage angesprochen. Hier spielen natürlich die südkaukasischen Staaten eine wichtige Rolle, obwohl sie nicht unmittelbare Nachbarstaaten der EU sein werden. Ich wollte Sie fragen, welche Rolle der Südkaukasus in der Schwarzmeer-Zusammenarbeit spielt?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. (EL) Institution building ist tatsächlich ein grundlegendes Element für Fortschritt und Reform in diesen Ländern. Gleichwohl hoffe ich, der Herr Abgeordnete versteht, dass Institution building auch mit den internen Bemühungen eines jeden Landes zu tun hat, den Erfordernissen einer Reformierung nachzukommen. Ein Programm wie das TACIS-Programm oder irgendein anderes Programm können in dieser Hinsicht nur eine Nebenrolle spielen. Ich kann im Moment keine Antwort darauf geben, ob es unter wirtschaftlichem Gesichtpunkt intensiviert wird. Ich behalte mir gerne vor, eine schriftliche Antwort zu geben.

Was den Kaukasus betrifft, so weiß der Rat um die besondere Bedeutung der Länder des Kaukasus und die Notwendigkeit, unsere Zusammenarbeit und die Beziehungen mit diesen Ländern zu entwickeln. Allerdings haben diese Länder viele Schwierigkeiten, und die stärkere Annäherung an die Kaukasus-Länder ist meiner Meinung nach ein langfristiger Plan in der Außenpolitik der Union. Ich hoffe, dass dieses Vorhaben von den nachfolgenden Präsidentschaften verwirklicht wird, so wie auch wir während unserer Präsidentschaft bestimmte Aktivitäten in dieser Richtung unternommen haben, weil wir wirklich davon überzeugt sind, dass es sich lohnt.

 
  
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  Sacrédeus (PPE-DE). (SV) Ich habe eine Frage an die griechische Ratspräsidentschaft: Wie beurteilt der Rat die Tatsache, dass die Ukraine für Journalisten ein gefährliches Land ist? Mich interessiert auch, wie sich der Rat dazu stellt, dass das Schicksal von rund zehn Journalisten, darunter das des Regierungskritikers Georgi Gongadze, noch immer unbekannt und ungeklärt ist.

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Bekanntlich wissen wir nichts vom Schicksal einiger Journalisten in der Ukraine. Ich kann keine generelle Antwort darauf geben, ob es für Journalisten gefährlich ist, dort zu arbeiten, obgleich es sehr Besorgnis erregend ist, dass es solche Vorfälle gibt. Dies ist ein Thema, das auch in den öffentlichen Erklärungen auf der Pressekonferenz zur Sprache gebracht worden ist, die ich zusammen mit dem Hohen Vertreter, Herrn Solana, während des vor einigen Monaten abgehaltenen Treffens auf Ebene der Troika gegeben habe, als wir die Ukraine im Rahmen der Kooperationsbeziehung besucht haben.

 
  
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  Rübig (PPE-DE) . – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie beurteilen Sie eigentlich die Bemühungen der Ukraine im Hinblick auf die Welthandelsorganisation?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Ich kann die Bemühungen der Ukraine im Hinblick auf die Welthandelsorganisation nicht beurteilen. Ich möchte sie bitten, die Frage der Kommission zu stellen.

 
  
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  Der Präsident. Ohne die Anfragen beurteilen zu wollen, bitte ich alle Abgeordneten, Zusatzfragen zu stellen, die strikt mit der jeweiligen Anfrage verbunden sind, denn einige haben nicht den Anschein einer Zusatzfrage, und der amtierende Ratspräsident weiß, dass er in diesem Fall nicht verpflichtet ist zu antworten.

Anfrage Nr. 4 von Ioannis Marinos (H-0309/03):

Betrifft: Probleme bei der Finanzierung von GALILEO

Einer Veröffentlichung der „Financial Times“ vom 28. 4. 2003 zufolge wird es bei dem ehrgeizigen europäischen Satellitenprogramm GALILEO auf Grund von Differenzen bezüglich der Finanzierung zu weiteren Verzögerungen kommen. In dem Artikel heißt es, dass es auf der Tagung der Europäischen Weltraumagentur ESA am 25. 4. 2003 nicht gelungen sei, die 550 Millionen Euro für die Finanzierung dieses Projekts freizugeben.

Wie will der Rat die Völker Europas, und nicht nur diese, davon überzeugen, dass die EU den politischen Willen besitzt, noch ehrgeizigere und kostspieligere Ziele zu verwirklichen, wie z. B. die gemeinsame Verteidigungspolitik der Union, wenn Projekte wie GALILEO, das angeblich geplant wurde, um die Union unabhängig von den Satellitensystemen der USA zu machen, nach wie vor nicht vorankommen?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. (EL) Der Rat misst der Umsetzung des Programms GALILEO unter optimalen Bedingungen besondere Bedeutung bei. Der Rat begrüßt das Abkommen, das nach langer Zeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumagentur erreicht worden ist und das den bisherigen Schwierigkeiten der Agentur hinsichtlich der Finanzierung des Programms GALILEO ein Ende setzt, da es somit die Fortführung des Programms ermöglicht und die Bedenken der Partner ausräumt, die bereits in der Vorentwicklungsphase erhebliche Investitionen im Hinblick auf Zeit, Arbeitskraft und finanzielle Mittel für Studien, Planung und Programme vorgenommen haben und noch weiter vornehmen werden. Zudem möchte der Rat darauf hinweisen, dass er nicht befugt ist, in die Entscheidungen einer zwischenstaatlichen Behörde wie der Europäischen Weltraumagentur einzugreifen, auch wenn die überwiegende Mehrheit der daran beteiligten Staaten (13 von 15 Mitgliedern) Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind.

 
  
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  Marinos (PPE-DE). (EL) Herr Präsident! Ich habe meine Frage gestellt, bevor das Abkommen zustande gekommen ist, das den Weg für die Durchführung dieses überaus bedeutenden Programms ebnet, und ich freue mich, dass dies unter der griechischen Präsidentschaft geschehen ist, zumal auch ich Grieche bin, und ich spreche insbesondere dem amtierenden Ratspräsidenten, der mir geantwortet hat, meine Wertschätzung aus. Da dieses Hindernis beseitigt wurde, möchte ich den verehrten Ratspräsidenten bitten, uns darüber zu informieren, wie hoch seiner Schätzung nach die Investitionen für GALILEO sein werden, ob und in welcher Form sich alle Mitgliedsländer der Europäischen Union daran beteiligen werden, wann der Prozess der Umsetzung beginnen wird sowie wann seiner Meinung nach dessen Dienste zur Verfügung stehen werden, was das allerwichtigste ist, und ob diese nur von europäischer oder auch globaler Reichweite sein werden. Zudem möchte ich Sie bitten, uns davon in Kenntnis zu setzen, ob die Einwände der Vereinigten Staaten beantwortet worden sind und ob tatsächlich, wie die amerikanische Seite betont, die Gefahr besteht, dass GALILEO die Frequenzen des amerikanischen GPS stört, die militärischen Erfordernissen zweifellos Priorität einräumen.

 
  
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  Yiannitis,

Rat. – (EL) Auf all diese Einzelheiten kann ich im Moment nicht antworten. Dies sind Angelegenheiten der Kommission. Es gibt verschiedene Einschätzungen, die von Zeit zu Zeit diskutiert werden, und auch Beurteilungen unabhängiger Wissenschaftler. Ich möchte den Herrn Abgeordneten bitten, seine Frage der Kommission zu stellen. Ich werde gern jegliche dem Rat zur Verfügung stehenden Informationen, die der Beantwortung der von ihm gestellten Frage dienen können, schriftlich übermitteln.

 
  
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  Radwan (PPE-DE) . – Herr Präsident! Meine Frage geht hoffentlich in Richtung Rat, weil wir nach wie vor im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik eine Zuständigkeit der Mitgliedstaaten haben. Ich möchte an dieser Stelle schon darauf hinweisen, dass GALILEO zwar primär ein privates Projekt ist, bei dem wir auch private Dienste haben wollen, dass wir aber bei einem gemeinsamen Projekt einer gestärkten Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union bereits jetzt die Weichen dafür stellen sollten, dass zukünftig Infrastrukturleistungen und Informationsleistungen auf europäischer Ebene vorhanden sind und eingekauft werden können. Bis jetzt haben wir, leider Gottes, nicht die Infrastruktur. Wir sprechen von einer schnellen Eingreiftruppe, und um zukünftig außenpolitisch handlungsfähig zu sein, sollten und müssen wir auf GALILEO zurückgreifen können. Darum sollte hier eine Sparte bereitgestellt werden, und das ist sicherlich etwas, was auch im Interesse des Rates liegt.

 
  
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  Yiannitis, Rat. – (EL) Ich stimme zu, dass GALILEO auch eine politische Dimension besitzt, weshalb es auch vom Rat gefördert worden ist, und ich möchte darauf hinweisen, dass der Rat trotz alledem ein Interesse daran gehabt hat, das Programm GALILEO, das zudem eine sehr starke handelspolitische Dimension hat, voranzutreiben und es in die Lage zu versetzen, Wettbewerbs- sowie marktwirtschaftlichen Bedingungen standzuhalten und nachhaltig zu sein.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 5 von Paulo Casaca (H-0312/03):

Betrifft: Liste der terroristischen Organisationen

Als Verantwortlicher für die Entwaffnung des bewaffneten iranischen Widerstands, der Volksmudschaheddin, hat General Odierno erklärt (Agence France Presse, 11.5.2003), dass die Zusammenarbeit dieser Gruppe mit den US-Streitkräften und ihr Eintreten für die Demokratie im Iran bedeute, dass ihr Status als „terroristische Organisation“ in Washington überprüft werden müsse. Er fügte hinzu, dass eine Organisation, die ihre Waffen niederlege und sich koalitionsbereit zeige, eindeutig kooperiere und dass dies zu einer Überprüfung der Frage führen sollte, ob die Mudschaheddin noch eine terroristische Organisation seien oder nicht.

Dies ist eine weitere Bestätigung dafür, dass es keinen Grund mehr gibt, die Volksmudschaheddin auf der Liste der terroristischen Organisationen zu belassen.

Wann gedenkt der Rat, die Volksmudschaheddin von der Liste der terroristischen Organisationen zu streichen?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Gemäß Artikel 1, Absatz 6 des Gemeinsamen Standpunktes 2001/931/GASP über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus werden die Namen von Personen oder Körperschaften, die in der Liste aufgeführt sind, mindestens einmal pro Halbjahr einer regelmäßigen Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass ihr Verbleib auf der Liste nach wie vor gerechtfertigt ist.

Ich kann sie darüber informieren, dass der Rat bei der letzten Überprüfung den Verbleib der Organisation Mudschaheddin-e Khalq, bekannt als Volksmudschaheddin, auf der Liste bestätigt hat.

 
  
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  Casaca (PSE).(PT) Ich danke Ihnen, Herr Ratspräsident, aber Sie haben nur gesagt, was wir alle schon wussten. Was Sie nicht erklärt haben, worum ich Sie aber bitten würde, ist, wie eine Organisation, die niemals eines terroristischen Verbrechens oder einer anderen Straftat auf europäischem Boden für schuldig befunden oder auch nur beschuldigt wurde, auf dieser Liste steht, während beispielsweise der Iran, von dem bereits ein Diplomat vor einem deutschen Gericht für das Begehen eines terroristischen Anschlags verurteilt wurde, dort nicht auftaucht, wo er doch das Verbot von Organisationen fördert, die in Opposition zu ihm stehen, und sie als Terroristen bezeichnet. Das ist das Problem, und ich möchte den Rat um seine Meinung und eine Erklärung an das Parlament und die Bürger Europas bitten.

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Der Rat ist zu der Einschätzung gelangt, dass diese Organisation auf der Grundlage der Beurteilung aller Faktoren auf der Liste verbleiben muss. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass sich diese Einschätzung auf Informationen stützte, die den Mitgliedsländern gemäß den festgelegten Verfahren gegeben worden sind, und dass es zu dieser Frage einen kollektiven Beschluss gibt.

 
  
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  Dupuis (NI).(FR) Die Antwort des Rates ist reichlich interessant, insofern als nicht ganz ersichtlich ist, nach welchen Kriterien der Rat beurteilt, ob eine Organisation als terroristisch einzustufen ist oder nicht. Ich bin der Meinung, dass es die Regeln eines fairen, gerechten Prozesses erlauben müssten, dass die verschiedenen Organisationen zumindest ein Einspruchsrecht haben, und dass es nur legitim wäre, dass unser Parlament über das belastende Material informiert ist, welches es dem Rat ermöglicht hat, eine Entscheidung in dem einen oder anderen Sinne zu treffen.

Meine Fragen sind daher sehr gezielt, Herr Ratspräsident. Wären Sie als Rat bereit, dem Europäischen Parlament die Dokumente mit den belastenden Tatsachen gegen all die Organisationen vorzulegen, die Sie als terroristisch betrachten? Könnten Sie ebenfalls die Kriterien definieren, die Sie dazu veranlassen, eine Organisation als Terrororganisation zu betrachten? Bekanntlich haben die Russen kürzlich gefordert, drei tschetschenische Organisationen auf die Liste zu setzen, von denen zwei überhaupt nicht existieren. Dies ist alles in allem ein besonders interessanter Fall.

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Der von mir erwähnte Gemeinsame Standpunkt legt alle Kriterien fest, die hinsichtlich der Aufnahme von Namen, Körperschaften oder Personen in diese Liste zu berücksichtigen sind. Ich möchte daran erinnern, dass die Entscheidungen darüber, wer in die Liste aufzunehmen ist, von Justizbeamten gefällt werden, die unabhängig von dem jeweiligen Mitgliedstaat der Europäischen Union handeln und die voll und ganz die Gewähr für ein korrektes Urteil in dieser Angelegenheit geben, weil dies in der Tat ein sehr heikles Thema ist.

 
  
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  Turco (NI).(IT) Herr Präsident, diese zweite Antwort ist mitnichten überzeugend: Uns ist wohlbekannt, dass es eben keine transparenten Verfahren für die Aufnahme in die Liste der terroristischen Organisationen gibt. Der Kollege Dupuis hat klar und deutlich danach gefragt, welche Überprüfungsverfahren es in Bezug auf die Eintragung in die Liste gibt. In Wahrheit gilt nämlich sowohl für die Aufnahme in die Liste als auch für die Streichung als einziges Kriterium die politische Einschätzung. Die Anfrage müsste demnach erneut gestellt werden. Vom Rat wird lediglich verlangt, sich zu dieser politischen Einschätzung, zu dieser neuen politischen Entwicklung zu äußern: Handelt es sich um eine so wesentliche politische Änderung, dass wirklich die Überprüfung der Rolle dieser Organisation gerechtfertigt ist?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Ich habe dem, was ich gesagt habe, nichts hinzuzufügen. Die Kriterien und die Verfahren sind eindeutig festgelegt. Die zuständige Behörde hat entschieden, dass sie auf der Liste verbleibt, und folglich kann ich daran auch keine Kritik üben.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 6 von Lennart Sacrédeus (H-0313/03):

Betrifft: Missachtung der Menschenrechte in Kuba

Im März diesen Jahres wurden in Kuba 78 Oppositionelle inhaftiert. Im April wurden summarische Gerichtsverfahren abgehalten, bei denen die Angeklagten keine Gelegenheit zu einer ordentlichen Verteidigung oder der Anwesenheit von unabhängigen Personen hatten. Auf diese Gerichtsverfahren folgten Urteile mit einem Strafmaß von 15 bis 28 Jahre Freiheitsentzug. Diese Verurteilten verbüßen jetzt ihre Strafen unter unmenschlichen Bedingungen in Einzelzellen oder zusammen mit Schwerverbrechern, häufig so weit weg von Zuhause, dass Familienbesuche unmöglich sind. Diese Haftbedingungen verstoßen eindeutig gegen die Menschenrechte.

Was beabsichtigt der Rat zu unternehmen, damit die politischen Häftlinge in Kuba freigelassen werden? Was tut der Rat, damit die Haftbedingungen der kubanischen Häftlinge verbessert und sie in eine Haftanstalt verlegt werden, die sich näher an ihrem Heimatort befindet? Welche Schritte wird er unternehmen, um die Häftlinge und ihre Verwandten zu unterstützen? Wie werden sich diese Inhaftierungen auf künftige Verhandlungen bezüglich einer etwaigen AKP-Mitgliedschaft Kubas auswirken?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Wie aus der Antwort des Rates auf die Frage H-0243/03 in der Fragestunde der Mai-Sitzung des Europäischen Parlaments hervorgeht, gab der Ratsvorsitz, sobald er von der jüngsten Verhaftungswelle erfahren hatte, im Namen der Europäischen Union öffentliche Erklärungen ab und unternahm intensive diplomatische Aktivitäten in Richtung Havanna. In ihren bilateralen Kontakten mit den kubanischen Behörden protestierten die Mitgliedstaaten ebenfalls entschieden gegen die Verhaftungen und Hinrichtungen. Der Rat begrüßt die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. April, mit der die klare Position der Union gegen diese Maßnahmen bekräftigt wird.

Auf seiner Tagung vom 14. April nahm der Rat folgende Schlussfolgerungen an:

„Der Rat verurteilt die jüngsten Maßnahmen der kubanischen Behörden, insbesondere die Hinrichtungen, die massive Inhaftierung von Dissidenten, die unfairen Gerichtsverfahren sowie die willkürlichen und überzogenen Urteile. Er verlangt die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen. Diese jüngsten Entwicklungen, die kennzeichnend für die weitere Verschlechterung der Menschenrechtslage in Kuba sind, werden die Beziehungen der EU zu Kuba und die Aussichten für eine intensivere Zusammenarbeit beeinträchtigen. Der Rat wird die Lage aufmerksam weiterverfolgen.“

Die EU unterstützte ebenfalls eine Resolution zur Menschenrechtslage in Kuba, die im Rahmen der 59. Sitzung der Kommission der Vereinten Nationen für Menschenrechte angenommen wurde. Als allgemeine Anmerkung erklärte der Ratsvorsitz der EU, dass die EU die massiven Inhaftierungen, die unfairen Gerichtsverfahren sowie die willkürlichen und überzogenen Urteile gegen zahlreiche Dissidenten, die ihre politischen, religiösen und sozialen Ansichten friedlich geäußert und von ihrem Recht, uneingeschränkt und gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilzunehmen, Gebrauch gemacht haben, verurteilt.

Daher fordert die EU, dass die Personen, die sie als Inhaftierte wegen ihrer politischen Überzeugung ansieht, unverzüglich freigelassen werden, und zudem fordert sie die sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen. Sie ist zugleich tief beunruhigt über die anhaltende Unterdrückung von Mitgliedern der Opposition.

Die EU verurteilt entschieden die jüngsten Hinrichtungen kubanischer Bürger, die im Anschluss an Schnellverfahren vollzogen wurden, und drückt ihr Bedauern darüber aus, dass das Moratorium über die Todesstrafe im Land beendet worden ist.

Diese jüngsten Entwicklungen, die kennzeichnend für die weitere Verschlechterung der Menschenrechtslage in Kuba sind, werden die Beziehungen der EU zu Kuba und die Aussichten für eine intensivere Zusammenarbeit beeinträchtigen. Die EU wird die Verletzungen der persönlichen und politischen Rechte, die sich weiterhin auf die Beziehungen der Union zu Kuba auswirken werden, aufmerksam verfolgen.

Die Union wird die Situation weiterhin im Auge behalten, insbesondere im Hinblick darauf, dass den 78 verurteilten Personen die Möglichkeit gegeben wird, von ihren Rechtsmitteln Gebrauch zu machen.

Zudem möchte ich anmerken, dass die Union weiterhin Anstrengungen unternehmen wird, um eine sofortige Freilassung der politischen Gefangenen zu erwirken und sicherzustellen, dass sie in der Zwischenzeit nicht leiden und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sind.

Was den Antrag Kubas auf Beitritt zum Abkommen von Cotonou betrifft, so hat das kubanische Außenministerium diesen Antrag am 17. Mai zurückgezogen.

 
  
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  Sacrédeus (PPE-DE). (SV) Ich möchte mich herzlich bei dem griechischen Vertreter des Rates für seine engagierte Antwort und für die geleistete Arbeit bedanken. Noch einmal ganz herzlichen Dank. Was der Rat hier zum Ausdruck bringt, ist ausgesprochen wichtig: Die Menschenrechtslage hat sich verschlechtert, die Inhaftierungen und die langen Haftstrafen haben unsere zukünftigen Beziehungen zu Kuba beeinflusst, und die 78 Inhaftierten müssen endlich das Recht erhalten, Berufung gegen die Urteile einzulegen.

Meine Folgefrage lautet daher: Könnte der Europäische Rat gezielt tätig werden und dem Träger des Sacharow-Preises, dem christdemokratischen Menschenrechtsaktivisten Oswaldo Payá Sardiñas, eine formelle Einladung nach Griechenland und in die Europäische Union übermitteln? Das wäre auch für die Regierungschefs und Außenminister der Mitgliedstaaten eine Aufforderung, auf diese Weise die Bedeutung des Sacharow-Preises zu unterstreichen.

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Den Vorschlag des Abgeordneten habe ich registriert, und wir werden sehen, ob dies realisiert werden kann.

 
  
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  Ribeiro e Castro (UEN).(PT) Ich danke Ihnen, Herr Ratspräsident. Vor einem Monat haben wir die gleiche Diskussion geführt, und ich würde jetzt gern ein wenig weitergehen.

Mehr als einen Monat später geht die Unterdrückung in Kuba immer noch weiter, und die Situation ist mehr oder weniger unverändert, was beweist, dass wir über verbale Verurteilungen hinaus gehen müssen. Sie sind wichtig, aber nicht ausreichend, und wir haben eine besondere Verantwortung, denn wir haben den Sacharow-Preis 2002 an Osvaldo Payá verliehen. Es ist an der Zeit klarzustellen, dass der Sacharow-Preis keine nette Schulauszeichnung ist, er hat nichts mit Glanz und Glamour zu tun wie die Oscars in Hollywood. Er steht für eine Verpflichtung, die die Europäische Union über ihr Parlament für die Sache der Demokratie, Menschenrechte und Freiheit in der gesamten Welt abgibt. Elf unserer Kollegen, ich eingeschlossen, haben sich schriftlich an den Ratspräsidenten, den Hohen Vertreter, den Präsidenten der Kommission und den Parlamentspräsidenten gewandt mit der Bitte, man möge sich gemeinsam darum bemühen, dass Herr Payá hierher eingeladen wird und dass der Rat eine diesbezügliche Empfehlung an alle Mitgliedstaaten für ihre Botschafter in Havanna verfasst, dort das gleiche zu tun und Herrn Payá nach Europa einzuladen, damit er unsere Hauptstädte, unsere Minister, unser Premierminister und den Präsidenten der Kommission besucht und im internationalen Scheinwerferlicht von der Tragödie dessen berichten kann, was sich in Kuba abspielt. Das ist ein Weg, aktiv Solidarität zu üben und zu zeigen, dass die hier verliehenen Preise auch etwas bedeuten.

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Wer hat das geschickt? Mir liegt nichts anderes vor, folglich kann ich Ihnen auch im Moment keine konkrete Antwort geben.

 
  
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  Korakas (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Ich bin überrascht, dass der Abgeordnete, der die Frage gestellt hat, Menschen unterstützt, die verhaftet und verurteilt worden sind, weil sie erwiesenermaßen mit dem Vertreter der Vereinigten Staaten in Havanna für Geld zusammengearbeitet und gegen ihr Land, gegen das sozialistische Kuba opponiert haben, das einen Leuchtturm, ein leuchtendes Beispiel für die Völker Amerikas darstellt und das trotz des seit vierzig Jahren anhaltenden verbrecherischen Embargos der Vereinigten Staaten seinem Volk den höchsten Lebensstandard und das höchste Bildungsniveau in Zentral- und Südamerika zu bieten vermag. Das ist in der Tat etwas, das die amerikanischen Imperialisten der kubanischen Revolution nicht verzeihen können, und sie trachten danach, diese mit jedem Mittel, auch mit dem Mord an ihren Führern, zu stürzen.

Ich möchte den amtierenden Ratspräsidenten, der nach dem, was ich gehört habe, mit den Ausführungen der Vorredner einverstanden ist, fragen: Was würde die Regierung seines Landes tun, wenn sie feststellen würde, dass sich griechische Bürger von einer fremden, Griechenland feindlich gesonnenen Macht anwerben und bezahlen lassen, um gegen ihr Land zu opponieren? Hätte sie ihnen vielleicht einen Preis verliehen? Was haben diese Aktivitäten mit der Ausübung von Menschenrechten zu tun? Wie bewertet er die Tatsache, dass an den konspirativen Treffen, die der Vertreter der Vereinigten Staaten in Havanna organisiert, auch der diplomatische Vertreter Griechenlands teilnimmt? Wie rechtfertigt er das Schweigen der Europäischen Union zu den Kubanern, die in den Vereinigten Staaten inhaftiert sind, weil sie Mordpläne gegen Fidel Castro und andere Führer Kubas aufgedeckt haben, sowie ihr Schweigen darüber, dass kubanische Luftpiraten nicht an Kuba ausgeliefert werden und sie sich jetzt frei in den Vereinigten Staaten bewegen? Wir kämpfen doch letztlich auch gegen den Terrorismus!

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Herr Präsident! Zunächst, dies ist keine Frage, auf die ich antworten werde. Ich antworte nicht als amtierender Ratspräsident, sondern als Außenminister der griechischen Regierung. Sie haben von der Verwicklung eines diplomatischen Mitarbeiters in konspirative und ähnliche Aktivitäten gesprochen. Es ist geradezu komisch, aber auch irreführend, da Sie eigentlich darüber informiert sein müssten, dass ich im griechischen Parlament auf eine entsprechende Frage eines Mitglieds ihrer Partei geantwortet habe, dass es lächerlich ist, einem Empfang in der Botschaft in Kuba, in der amerikanischen Botschaft, wo jede Woche Empfänge von den unterschiedlichsten Personen stattfinden und wo jeder hingehen kann, zu unterstellen ...

(Zwischenruf von Herrn Korakas)

Ich bitte Sie, mich nicht zu unterbrechen ... Sie sind einer Antwort unwürdig!

 
  
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  Der Präsident. Das Wort hat Herr Korakas zur Geschäftsordnung.

 
  
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  Korakas (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Wie kann Herr Yiannitsis es wagen, mich einer Antwort unwürdig zu nennen. Ich habe brennende Fragen gestellt. Seine Regierung trägt eine Mitschuld und sollte mit größerem Respekt auf die Fragen antworten, die ich gestellt habe!

 
  
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  Der Präsident. Herr Yiannitsis sagte eingangs, dass Sie keine Anfrage an ihn gerichtet hätten und dass er Ihnen somit nicht als Ratspräsident antworten würde. Ich denke, wir sollten die Tagesordnung mit der in dieser Sitzung üblichen Ruhe und Gelassenheit fortsetzen.

Anfrage Nr. 7 von Claude Moraes (H-0321/03):

Betrifft: Tagung des Rates im Juni in Thessaloniki

Hiermit wird der Rat gebeten, seine Pläne für die Tagesordnung der Juni-Tagung des Rates in Thessaloniki darzulegen. Sollen im Verlauf der Tagung folgende Themen erörtert werden: EU-Grenzpolizei, Ressourcen für die Erfüllung polizeilicher Aufgaben an den neuen EU-Außengrenzen nach der Erweiterung, Koordinierung der Integration von Migranten sowie einer strukturierten wirtschaftlichen Migration?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Auf die Tagesordnung des Rates von Thessaloniki sind wir in der Debatte am Vormittag ausführlich eingegangen. Ich möchte jedoch hinzufügen, dass der Rat, wie in der ersten Fassung der geplanten Tagesordnung, die ebenfalls auf der jüngsten Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vorgelegt worden ist, ausgeführt, bestrebt ist, die Tagesordnung des Europäischen Rates von Thessaloniki auf die folgenden Themen zu beschränken:

- Ergebnisse des Konvents über die Zukunft Europas und Beschlüsse für die bevorstehende Regierungskonferenz,

- die miteinander in Zusammenhang stehenden Themen Zuwanderung, Grenzen und Asyl,

- Fragen der Erweiterung,

- die Frage der Politik der EU für die westlichen Balkanstaaten,

- Ein größeres Europa – Neue Nachbarländer

- das weitere Vorgehen im Anschluss an die Frühjahrstagung 2003 des Europäischen Rates und, schließlich,

- bestimmte Themen in den Bereichen der Außenbeziehungen, Sicherheit und Verteidigung.

Folgende Themen könnten möglicherweise im Rahmen der Beziehungen Europäische Union-USA behandelt werden: der Nahe Osten und der Irak sowie die Empfehlungen des Hohen Vertreters, Herrn Solana, für eine globale Strategie im Bereich der Außenpolitik und der Sicherheit und eine umfassendere Strategie zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ verwies auf diese Absicht seitens des Ratsvorsitzes.

Was die im zweiten Teil der Frage berührten Themen anbelangt, so wird der Abgeordnete wissen, dass der Europäische Rat zwei wichtige Berichte zu prüfen hat. Der erste betrifft die auf dem Europäischen Rat von Sevilla vereinbarte praktische Umsetzung der Leitlinien für Maßnahmen gegen illegale Einwanderung, für die flexiblere Einführung des koordinierten und integrierten Grenzschutzes an den Außengrenzen, die Einbeziehung der Migrationspolitik in die Beziehungen der Union mit Drittländern sowie die Beschleunigung der legislativen Arbeit zur Ausarbeitung einer gemeinsamen Politik zu Asyl- und Einwanderungsfragen. Der zweite Bericht analysiert die Effizienz der gemeinsamen Finanzmittel, die für die Rückkehr von Einwanderern und Asylantragstellern, die abgelehnt wurden, für den Grenzschutz an den Außengrenzen, für Programme im Bereich des Asyls und der Einwanderung in Drittländer sowie für die Anwendung des Prinzips der Lastenverteilung zur Verfügung stehen.

Unser Ziel besteht darin, dass der Rat die beiden Berichte prüft, damit der Europäische Rat Leitlinien für das weitere Vorgehen in diesen Bereichen ausgeben kann. In diesem Rahmen wird in Übereinstimmung mit den Schlussfolgerungen des Frühjahrsgipfels 2003, erwartet, dass der Europäische Rat die Themen Zuwanderung und Integration von legalen Einwanderern in die europäische Gesellschaft sowie das Thema Beschäftigung erneut prüft.

Schließlich möchte der Ratsvorsitz daran erinnern, dass die Tagesordnung des Rates von Thessaloniki gemäß der Geschäftsordnung des Rates vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ auf der Tagung vom 16. und 17. Juni 2003 zu billigen sein wird.

 
  
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  Moraes (PSE).(EN) Danke für die Antwort auf die Anfrage Nr. 7. Es ist eine anstrengende Sitzung gewesen. In der Aussprache heute Morgen haben Sie in Ihrer hervorragenden Stellungnahme viele der Fragen beantwortet. Ich möchte Sie lediglich um Ihre persönliche Meinung in einem einzigen Punkt bitten.

Der griechische Vorsitz hat meiner Ansicht nach insbesondere gut daran getan, positive Aspekte der Migration, wie zum Beispiel die Familienzusammenführung und jetzt die Integration, aufzugreifen. Vertreten Sie beim Thema Integration von Migranten, welches Sie in Ihrer Stellungnahme anführten, die Meinung, dass dies vorrangig Sache der Mitgliedstaaten ist? Oder ist Ihrer Meinung nach eine nutzbringende Koordinierung gefragt? Wir vergessen manchmal, dass es innerhalb unserer europäischen Gesellschaften viele Menschen gibt, die sowohl die Anwendung besserer Integrationsverfahren als auch eine Koordinierung fordern. Sind Sie persönlich der Meinung, dass hier eine Koordinierung angebracht ist oder dass dies in erster Linie eine Sache der Mitgliedstaaten ist?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Diese Frage wurde an mich persönlich gerichtet. Ich kann darauf sowohl persönlich als auch als griechischer Ratsvorsitz antworten. Dies bedeutet nicht, dass meine Antwort den Standpunkt der 15 widerspiegelt. Bekanntlich gibt es Länder, die der Ansicht sind, dass diese Fragen – das heißt die Fragen der Integration der Einwanderer – innere Angelegenheiten sind. Andererseits führt jedoch die Nicht-Integration der Einwanderer, die in den Ländern der Union leben, und dies sind viele Millionen, häufig zu verschärften sozialen Verhältnissen, und oftmals haben diese wiederum schwer wiegende Auswirkungen auf politischer Ebene, mit äußerst unerwünschten Folgen. Da für das europäische Modell – dieses soziale, politische und wirtschaftliche Modell – eine soziale Konvergenz im Innern charakteristisch ist, die man wohl selten in vielen anderen Ländern der Welt findet, und wir dieses Modell als ein sowohl für unsere Länder als auch für unseren Kontinent grundlegendes Element bewahren müssen, bin ich persönlich der Meinung, dass in der Frage der Integration der Einwanderer die Politiken auf gemeinschaftlicher Ebene koordiniert werden müssen, da jegliche ernsthaften sozialen und politischen Spannungen in einem Land auch für die anderen Länder von besonderer Bedeutung sind.

 
  
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  Rübig (PPE-DE) . – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur eine kurze Anmerkung zu meiner Frage 3 bezüglich der Ukraine: Selbstverständlich ist das ein Thema für die Europäische Union, weil die Aufnahme Russlands und der Ukraine in die WTO natürlich dementsprechende Folgen hat und dies wahrscheinlich auch ein Thema beim Rat in Thessaloniki sein wird.

Meine Frage in Bezug auf den Rat von Thessaloniki lautet aber: Der Rat hat verlangt, dass eine Auswirkungsstudie für Basel II – die Rahmenvereinbarungen über die Kreditwürdigkeit von Betrieben – erstellt wird. Das hat die Kommission bis jetzt noch nicht getan. Sie haben mir bei der letzten Sitzung versprochen, dass Sie dahingehend Aktivitäten unternehmen werden. Was ist hier bezüglich der Anfrage des Rates oder der Kooperation des Rates mit der Kommission geschehen? Ist die Bereitstellung dieser Studie vorgesehen?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Die Frage betrifft die Kommission, und sobald die Kommission die Studie vorlegt, werden wir selbstverständlich sehen, wie wir sie im Hinblick auf Thessaloniki berücksichtigen können.

 
  
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  Der Präsident. Da der Fragesteller nicht anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 8 hinfällig.

Anfrage Nr. 9 von Richard Howitt (H-0325/03):

Betrifft: Vorgeschlagene EU-Agentur für Entwicklung und Beschaffung militärischer Fähigkeiten

Welche Gespräche hat der Rat bereits im Hinblick auf die Gründung der vorgeschlagenen EU-Agentur für Entwicklung und Beschaffung militärischer Fähigkeiten geführt, die dazu dienen soll, Quantität und Qualität der militärischen Fähigkeiten der Europäischen Union zu verbessern? Plant der amtierende Ratspräsident irgendwelche weiteren Initiativen in dieser Angelegenheit?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Zur Frage der Einrichtung einer zwischenstaatlichen Agentur für die Entwicklung von Verteidigungsfähigkeiten und Beschaffung sind jüngst im Rahmen des Europäischen Rates Diskussionen geführt worden, die zur Formulierung von Paragraph 35 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes führten. Ich beziehe mich hierbei auf den Europäischen Rat vom 21. und 22. März. Auf der Grundlage dieser Schlussfolgerungen befasste sich der Rat mit diesem Thema auch im Rahmen der Schussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom 19. Mai, worin er an diesen Paragraphen und insbesondere an die Notwendigkeit erinnert, die mögliche Einrichtung einer zwischenstaatlichen Agentur für die Entwicklung von Verteidigungsfähigkeiten und Beschaffung zu prüfen. Die diesbezüglichen Arbeiten werden fortgesetzt. Ich möchte daran erinnern, dass wir in einer Initiative des griechischen Ratsvorsitzes und in einem Brief, den wir Ende des vergangenen Jahres an den Präsidenten der Kommission geschickt haben, konkret die Notwendigkeit unterstrichen haben, solche Initiativen zu ergreifen, die der gedanklichen Linie der vom Herrn Abgeordneten formulierten Frage entsprechen.

 
  
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  Howitt (PSE).(EN) Ich bedanke mich beim Ratspräsidenten für diese Antwort und für die Unterstützung seiner Regierung in diesem Punkt. Es war interessant zu erleben, dass auf dem jüngsten von Herrn Verhofstadt einberufenen Treffen von vier Mitgliedstaaten zum Thema Verteidigung die Idee einer Agentur unterstützt wurde, so wie auch der in Le Touquet unterbreitete ursprüngliche Vorschlag von meinem eigenen Premierminister, Tony Blair, und von Jacques Chirac unterstützt wurde. Welche Meinungsverschiedenheiten es bezüglich der Perspektiven einer verteidigungspolitischen Zusammenarbeit in der Europäischen Union auch geben mag, so scheint es doch, als ob dies ein Punkt ist, der uns einen könnte.

Ich frage mich, ob der Ratspräsident für den Rest seiner Amtszeit weitere Fortschritte in dieser Angelegenheit für möglich hält? Könnte er uns sagen, welche Fortschritte wir in welchem zeitlichen Rahmen erzielen können, wenn wir diese Idee vorantreiben?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Es wurden Anstrengungen unternommen, um diese Idee voranzubringen. Nun, die Frage, ob der griechische Ratsvorsitz innerhalb der verbleibenden drei Wochen noch irgendeinen Fortschritt erreichen kann, ist schwer zu beantworten. Wir müssen berücksichtigen, dass auch im gemeinsamen Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, der von den Außen- und Verteidigungsministern abgehalten wurde, die Gelegenheit gegeben war, alle diese Fragen zu prüfen, und ich glaube, die nächste Gelegenheit wird sich über kurz oder lang – eher in einem Zeitraum von drei, vier, fünf Wochen – bieten.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 10 von Olivier Dupuis (H-0330/03):

Betrifft: Nuklearwaffenprogramm des iranischen Regimes

Im August 2002 prangerten die Volksmudschaheddin das geheime Nuklearwaffenprogramm des iranischen Regimes an. Die militärischen Zwecke dieses Programms wurden sowohl von den staatlichen Behörden als auch von unabhängigen Forschungseinrichtungen bestätigt. Offenbar hat sogar Kommissionsmitglied Patten in seinen letzten Erklärungen diese Tatsache inzwischen eingeräumt.

Kann der Rat erläutern, welche Rolle die von der EU und iranischen Regierungsbeamten eingeleiteten Verhandlungen im Rahmen des so genannten „konstruktiven Energiedialogs“ über dieses iranische Nuklearprogramm gespielt haben?

Kann der Rat erläutern, welche Maßnahmen er durchzuführen gedenkt und wie er seine Politik ändern wird, um zu verhindern, dass seine bisherigen diplomatischen Bemühungen gegenüber dem Iran verheerende Ergebnisse zeitigen?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Massenvernichtungswaffen, insbesondere Kernwaffen, und ihre Nichtverbreitung stellen in der Tat ein Thema dar, das in der Union im Zusammenhang mit dem Iran große Besorgnis hervorruft. Herr El Baradei, Generalsekretär der Internationalen Atomenergiebehörde, will am 16. Juni dem Vorstand dieser Behörde einen Bericht darüber vorlegen, was er bezüglich des iranischen Nuklearprogramms eruiert hat. Dieser Bericht wird zur weiteren Klärung der Situation im Hinblick auf die Existenz eines Nuklearwaffenprogramms des Iran beitragen. Der Rat wird diesen Bericht berücksichtigen, wenn er auf seiner nächsten Tagung Themen in Verbindung mit dem Iran diskutiert.

Die Frage, die die von der Kommission zu diesem Thema geäußerten Ansichten betrifft, sollte richtigerweise direkt an diese Institution gestellt werden. Gleichfalls sollte die Kommission erklären, was im Rahmen des so genannten „konstruktiven Energiedialogs“ mit dem Iran geschieht, da die Kommission diesen Dialog im Namen der Union führt.

Der Rat spricht insbesondere im Rahmen des „umfassenden Dialogs“ EU-Iran regelmäßig die Frage der Massenvernichtungswaffen und ihre Nichtverbreitung an, zuletzt am 29. April. Der Rat ersucht den Iran, die betreffenden internationalen Abkommen und insbesondere das Zusatzprotokoll zum Sicherungsabkommen der IAEO zu unterschreiben, zu ratifizieren und umzusetzen. Diese Fragen wurden bei den Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Union und dem Iran, die am 1. und 2. Juni in Teheran stattfanden, zur Sprache gebracht. Der Rat erklärte dem Iran gegenüber eindeutig, er erwarte, dass die Vertiefung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Union und dem Iran mit ähnlichen Fortschritten in allen anderen Aspekten der Beziehungen zum Iran einhergeht.

Schließlich möchte ich hinzufügen, dass die Union den Bemühungen um eine weltweite Einhaltung des Abkommens über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie der Schaffung einer verifizierbaren kernwaffenfreien Zone im Nahen Osten große Bedeutung beimisst.

 
  
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  Dupuis (NI).(FR) Herr Präsident, ich stimme mit dem Rat überein, dass es der Kommission zukommt, den konstruktiven Energiedialog zu führen. Doch trotzdem ist die Kommission ebenso wie der Rat und das Europäische Parlament Teil der Europäischen Union, und zudem werden die Grundzüge der Außenpolitik vom Rat festgelegt.

Folglich möchte ich wissen, ob der Rat von der Kommission fordern wird, diesen konstruktiven Energiedialog einzustellen, falls der demnächst von der Internationalen Atomenergiebehörde vorgelegte Bericht negativ ausfällt. Dies ist meine Frage. Die Kommission setzt zwar um, doch die Leitlinien werden vor allem vom Rat festgelegt.

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Ich habe bereits in meiner Antwort darauf hingewiesen – und ich frage mich, warum danach ein zweites Mal gefragt wird –, dass der Rat den vorzulegenden Bericht berücksichtigen wird, wenn er auf seiner nächsten Tagung über den Iran diskutiert. Hypothetische Fragen darüber, was der Bericht beinhalten und was der Rat unternehmen wird, wenn der Bericht dieses oder jenes umfasst, kann ich im Moment nicht diskutieren.

 
  
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  Der Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordneten, die Zeit ist schon fast um, aber wir werden versuchen, noch zwei Anfragen zum Iran zu stellen, wenn sich der Präsident einverstanden erklärt, bis 19.15 Uhr zu bleiben, da wir auch später begonnen haben. Vielen Dank.

Das Wort hat Herr Casaca für eine Zusatzfrage.

 
  
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  Casaca (PSE).(PT) Herr Ratspräsident, ich möchte Sie fragen, ob Sie es nicht seltsam finden, dass die Standpunkte, die Sie vertreten, weder von Richtern noch von anderen unabhängigen Stellen geteilt werden. Vielmehr sind es die politischen Standpunkte des Rates zu terroristischen Organisationen, während diese Angelegenheit nirgends in der Presse erwähnt wird. Was jedoch das Nuklearprogramm im Iran anbelangt, so findet sich eine gewaltige Menge an Details in der wissenschaftlichen Presse und anderswo über den Einsatz von schwerem Wasser im Iran, das nur für den Bau von Kernwaffen benutzt wird, und der Rat tut rein gar nichts und beschränkt sich darauf, künftige Berichte abzuwarten, die möglicherweise von der iranischen Regierung vorgelegt werden.

 
  
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  Yiannitsis, Rat. (EL) Ich sagte, dass die maßgeblichste internationale Organisation einen Bericht vorgelegen wird. Der Rat wird diesen Bericht berücksichtigen und auf dessen Grundlage entscheiden, was er unternehmen wird. Ich möchte daran erinnern, dass es nach Aussage des Rates keinen Fortschritt bei wirtschaftlichen und handelspolitischen Fragen geben wird, wenn nicht auch bei den von uns diskutierten Themen Fortschritte erzielt werden, folglich besteht zwischen beidem de facto eine Verbindung.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 11 von Gianfranco Dell'Alba (H-0331/03):

Betrifft: Von Iran geförderte Destabilisierung im Nahen Osten

Nach Libanon und Palästina scheint sich das iranische Regime nun zu bemühen, eine theokratische Diktatur in Irak einzuführen, wobei es von der instabilen Lage in diesem Land profitiert.

Was gedenkt der Rat zu tun, um eine weitere Destabilisierung des Nahen Ostens durch das iranische Regime zu verhindern?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Der Rat ist sich vollauf der Tatsache bewusst, dass die Wiederherstellung der nachhaltigen politischen und wirtschaftlichen Stabilität im Irak in hohem Maße von der konstruktiven Haltung der Nachbarländer abhängen wird. Daher ersucht die Europäische Union kontinuierlich die Nachbarländer, unter ihnen auch den Iran, Selbstbeherrschung zu demonstrieren und die Bemühungen um eine Stabilisierung des Irak zu unterstützen.

Der Rat hat den Friedensprozess im Nahen Osten zu einem grundlegenden Politikfeld erklärt, auf dem er durch einen intensiveren Dialog mit dem Iran einen wesentlichen Fortschritt zu erzielen wünscht. Zudem hat der Rat gegenüber dem Iran klargestellt, er erwarte, dass die Vertiefung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Iran mit einem entsprechenden Fortschritt in allen anderen Bereichen der Beziehungen zum Iran einhergehen wird.

Auf dem letzten Treffen im Rahmen des „umfassenden Dialogs“ EU-Iran am 29. April in Athen wurde mit der iranischen Seite sowohl über den Irak als auch über den Nahen Osten ausführlich diskutiert. Die Union wird diese Themen in ihren Kontakten mit dem Iran auch weiterhin zur Sprache bringen.

 
  
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  Dell'Alba (NI).(IT) Herr Ratspräsident, heute findet in Scharm el Scheich, so hoffen wir, etwas sehr Wichtiges statt, nämlich ein Dialog zwischen Israelis und Palästinensern, für den wir uns einen wahrhaft konstruktiven Verlauf wünschen. Europa ist nicht dabei, und dies obwohl Sie die Idee des kritischen Dialogs befürworten, was bedeutet, Geschäfte zu machen, ohne der Frage der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit besonders große oder zumindest wirkliche Beachtung zu schenken. Angesichts der Nachricht vom Vorhandensein solcher Bestrebungen im Iran, wie ich sie in meiner Erklärung hervorgehoben habe, und angesichts des Einsatzes Dutzender von Parlamentsmitgliedern, die mit einem Dokument ein stärkeres Engagement verlangen, damit der Iran sein System demokratisiert, weil ansonsten zwar keine kriegerischen, jedoch solche Maßnahmen gegen ihn ergriffen werden müssten, die ihm begreiflich machen, dass der kritische Dialog kein Weg ist, um die Probleme zu lösen – wie reagiert der Rat auf diese immer drängendere Forderung der Europaabgeordneten?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Ich habe den Wunsch zur Kenntnis genommen, dass die Union bei solchen Themen stärker in Erscheinung treten sollte. Hier handelt es sich um einen unbedeutenden Aspekt des universelleren Problems, das wir kontinuierlich diskutieren, damit meine ich die Frage, wie die Union stärkeres Gewicht im Bereich der Außenpolitik haben kann. Die Union war jedoch bei dem vor einigen Tagen auf Kreta abgehaltenen Treffen, bei der Europa-Mittelmeerkonferenz, vertreten, an der sowohl Israelis also auch Palästinenser sowie zahlreiche andere arabische Staaten teilgenommen haben. Das dort herrschende Klima und die von uns geführten Diskussionen haben dazu beigetragen, dass wir jetzt in der Lage sind, über Entwicklungen zu debattieren, die möglicherweise von besonderer Bedeutung sind.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 12 von Maurizio Turco (H-0332/03):

Betrifft: Anthrax-Programm des iranischen Regimes

Die Beschuldigung des iranischen Regimes durch die Volksmudschahedin vom August 2002, über ein Atomwaffenprogramm zu verfügen, hat sich als in jeder Hinsicht zutreffend erwiesen, was auch von unabhängigen wissenschaftlichen Forschungsinstitutionen bestätigt wurde. Deshalb wurde auch die öffentliche Behauptung durch dieselbe Organisation vom 15. Mai, dass das iranischen Regime über ein Programm zur Anthrax-Produktion verfüge, natürlich allgemein von der internationalen Presse akzeptiert.

Was gedenkt der Rat hinsichtlich der Existenz solcher Programme zu unternehmen?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Der Rat betont, dass Massenvernichtungswaffen und ihre Nichtverbreitung in der Regel durchaus seit Jahren einen der Bereiche darstellen, in denen die Europäische Union im Zusammenhang mit dem Iran Bedenken hegt. Die Union ersucht den Iran, die einschlägigen internationalen Dokumente, insbesondere, wie ich bereits sagte, die Abkommen der Internationalen Atomenergiebehörde zu unterzeichnen, zu ratifizieren und uneingeschränkt umzusetzen, da das iranische Nuklearprogramm zur Zeit für die internationale Gemeinschaft Anlass zur Besorgnis bietet, worauf ich ebenfalls hingewiesen habe. Die Union ermutigt den Iran gleichfalls, sich voll und ganz an den Vorbereitungsarbeiten zu der für das Jahr 2006 geplanten sechsten Revisionskonferenz zur Biologischen und Toxinwaffenkonvention zu beteiligen. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen EU-Iran, die am 1. und 2. Juni in Teheran durchgeführt wurden, eine günstige Gelegenheit boten, die oben angesprochenen Themen mit diesem Land zu besprechen.

Was Anthrax betrifft, so hat der Rat keine Kenntnis von einem konkreten Produktionsprogramm des iranischen Regimes. Jeder Hinweis auf die Existenz eines solchen Programms wird jedoch ernsthaft berücksichtigt und mit aller geziemenden Sorgfalt geprüft.

 
  
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  Turco (NI). (IT) Das ist die übliche Antwort, die uns jedes Mal gegeben wird, wenn nach den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und irgendeinem diktatorischen Regime dieser Welt gefragt wird. Es gibt weltweit kein diktatorisches, undemokratisches Regime, das nicht unter dem Vorwand, dies diene der Anbahnung eines Dialogs, von der Europäischen Union finanziert wird.

Wir sehen doch, was in Vietnam, Laos, China und Kuba geschieht! Ihre Worte, Herr Präsident, erinnern mich an das, was im Dezember 2000 in diesem Hohen Haus vor der Annahme der gemeinsamen Entschließung zu Afghanistan gesagt worden ist. Es wäre eigentlich zum Lachen, das heute erneut zu hören. Die Kurzsichtigkeit, mit der zukünftige, jedoch schon heute klar vorauszusehende Entwicklungen betrachtet werden, sowie diese Haltung gegenüber internationalen Beziehungen, sind nicht nur überhaupt nicht überzeugend, sondern Besorgnis erregend, und sie kündigen weitaus größere Zerstörungen an, als wir selbst sie heute schon fördern.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 13 von Marco Cappato (H-0333/03):

Betrifft: Demokratie und Menschenrechte in Iran

Sieben Jahre, nachdem das iranische Regime versucht hat, die Iraner und die internationale Staatengemeinschaft zu überzeugen, dass es für Wandel und Demokratisierung offen sei, ist nun allen Beobachtern und vor allem dem iranischen Volk klar, dass sich nichts zum Besseren geändert hat und keine Verbesserung der Situation im Bereich der Menschenrechte und der demokratischen Rechte erfolgt ist.

Unterstützt der Rat ein international überwachtes Referendum über die Einrichtung eines demokratischen Regimes in Iran?

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Der Rat ist nach wie vor ernsthaft über die Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Iran besorgt. Der Rat unternimmt Anstrengungen, um die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu stärken und die Rechtsstaatlichkeit in diesem Land zu fördern. Dies geschieht unter anderem mit Hilfe des umfassenden Dialogs EU-Iran über Menschenrechte, der im vergangenen Dezember aufgenommen wurden.

Der Rat hat wiederholt klargestellt, dass die Vertiefung der Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Iran – darauf zielen auch die derzeit laufenden Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen ab – mit entsprechenden Fortschritten in allen Bereichen der Beziehungen EU-Iran einhergehen muss. Dies bedeutet, dass jedwede verstärkte Zusammenarbeit sowie der Handel mit dem Iran von substanziell positiven Entwicklungen in verschiedenen Bereichen begleitet werden müssen, die der Union Anlass zur Besorgnis geben, darunter insbesondere die Menschenrechte.

 
  
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  Cappato (NI). (IT) Herr Präsident, das in dieser Anfrage aufgeworfene Problem betrifft in Wirklichkeit die generelle Frage nach der Bereitschaft des Rates, einen klaren und konkreten Vorschlag über einen Wandel vorzulegen, den der Rat selbst für den Demokratisierungsprozess als wichtig und unverzichtbar betrachtet.

In meiner Anfrage war von einem Referendum über die Einrichtung eines demokratischen Regimes die Rede. Wenn man kein Referendum will, können andere Instrumente gefunden werden. Das Entscheidende ist, dass der Rat Kriterien vorzugeben hat. Das ist eine explizite Forderung. Man kann sich nicht darauf beschränken, sich auf den Dialog und das gegenseitige Verständnis zu berufen und darauf hinzuweisen, dass die Lage verbessert werden muss. Es müssen feste Grundsätze gelten. Man will kein Referendum? Dann wollen wir wissen, welche Richtschnur der Rat festlegt, welches ist der kleinste gemeinsame Nenner, die unverzichtbare Schwelle. Wenn Sie uns heute erklären, unsere Handelsabkommen werden anhand der Fortschritte im Bereich der Demokratie und der Menschrechte überprüft, so lautet unsere Frage: Wenn es kein Referendum ist, dann sagen Sie uns doch, welche Schwelle, welches Instrument, welches Kriterium halten Sie für unverzichtbar? Andernfalls werden wir uns endlos im Kreise drehen; und dann kommen gar, begleitet von allgemeinem Gezeter, die Vereinigten Staaten und schlagen andere Lösungen und Instrumente vor.

 
  
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  Yiannitsis, Rat. – (EL) Herr Präsident! Ich würde die Idee, dass das Parlament eine solche Entschließung einbringt und die Ablösung des Regimes im Iran sowie die Durchführung eines Referendums zur Wiederherstellung der Demokratie vorschlägt, außerordentlich interessant finden. Der Rat wird sie in politischer Hinsicht berücksichtigen, bevor er entscheidet, was er unternehmen wird.

 
  
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  Der Präsident. Vielen Dank, Herr Yiannitsis.

Da die für die Fragestunde vorgesehene Redezeit erschöpft ist, werden die Anfragen Nr. 14 bis 21 schriftlich beantwortet(2).

Die Fragestunde ist geschlossen(3).

(Die Sitzung wird um 19.15 unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: CATHERINE LALUMIÈRE
Vizepräsidentin

 
  

(1) ABl. L 268 vom 3.10.1998, S. 1.
(2) Siehe Anlage „Fragestunde“.
(3) Siehe Anlage „Zusammensetzung des Parlaments“.

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