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Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 16. Dezember 2003 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7. Traditionelle pflanzliche Arzneimittel
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0452/2003) von Herrn Nisticó im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel (12754/1/2003 – C5-0519/2003 – 2002/0008(COD)).

 
  
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  Nisticò (PPE-DE), Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, nach diesem Bericht über das Paket der Arzneimittelgesetzgebung – ein Bericht, der, wie wir gesehen haben, das Blut in Wallung brachte – mutet mein Bericht wie ein beruhigender Kamillentee an. Ich bin wahrhaftig sehr zufrieden und möchte deshalb sowohl dem Rat als auch der Kommission ebenso wie allen Schattenberichterstattern, ganz besonders Frau Roth-Behrendt, die leider nicht anwesend ist, weil sie an Grippe erkrankt ist – und sich entschuldigt hat –, und natürlich allen Kolleginnen und Kollegen, die zur Verbesserung dieser Richtlinie beigetragen haben, meinen Dank aussprechen.

Die Richtlinie, so wie sie angenommen wurde, schafft endlich Ordnung in einem sehr chaotischen und kontroversen Bereich. Zum einen wird der Anwendungsbereich der Richtlinie genauer abgesteckt und die in anderen Richtlinien geregelte Verwendung pflanzlicher Erzeugnisse davon ausgeschlossen; zum anderen werden im Interesse des Gesundheitsschutzes der Verbraucher einige Kriterien der guten Herstellungspraktiken und der Qualität präzisiert. Doch auch wenn der therapeutische Nutzen pflanzlicher Arzneimittel anerkannt werden muss, darf nicht vergessen werden, dass ein unsachgemäßer Gebrauch unerwünschte, bisweilen auch schwer wiegende Nebenwirkungen haben kann. So hat zum Beispiel die amerikanische Food and Drug Administration bisher etwa 2 900 Fälle toxischer Wirkungen registriert, darunter sogar 104 Todesfälle, die hauptsächlich auf den Missbrauch von Ephedra zurückzuführen waren, aber auch schwerwiegende Nebenwirkungen anderer täglich verwendeter Erzeugnisse wie zum Beispiel Johanneskraut, Ginkgo biloba und auch Ginseng.

Aus diesem Grunde war es so wichtig, eine auf den Gesundheitsschutz der Verbraucher abzielende Richtlinie anzunehmen, kraft deren zum einen hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards gefordert werden und zum anderen auf den Etiketten und Beipackzetteln einfache und klare Hinweise für den Bürger über die potenzielle Toxizität von Heilpflanzen und ihre möglichen Wechselwirkungen mit gleichzeitig eingenommenen Speisen, Getränken oder anderen Arzneimitteln angegeben werden müssen.

Als traditionelle pflanzliche Arzneimittel gelten bekanntlich solche, die seit mindestens 30 Jahren in Gebrauch sind, davon mindestens 15 Jahre in den Ländern der Gemeinschaft. Auf Antrag eines einzigen Landes – und das war ein Grund für die Verbesserung der Richtlinie – und nach Stellungnahme des wissenschaftlich-technischen Ausschusses für pflanzliche Arzneimittel der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA) kann jedoch der auf 15 Jahre festgelegte Gebrauchszeitraum erheblich verkürzt werden.

Herr Präsident, ein anderer positiver Aspekt betrifft den Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel im Rahmen der EMEA. Das Europäische Parlament hat deutlich darauf hingewiesen, dass sich dieser Ausschuss vom Ausschuss für Humanarzneimittel unterscheiden muss. Er wird sich mit der Klassifizierung, der Erstellung der Liste traditioneller pflanzlicher Arzneimittel, der Aktualisierung dieser Liste, der Erarbeitung entsprechender Monographien und bei Streitfällen auf nationaler Ebene auch mit der Bewertung von Dossiers befassen müssen. Das Parlament hat in zweiter Lesung zwei Änderungsanträge eingebracht und auch angenommen. So soll eigens mit einer in die Erwägungen aufgenommenen Änderung erforderlichenfalls mehr Klarheit in Bezug auf den Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie geschaffen werden, indem präzisiert wird, dass diese ausschließlich für traditionelle Arzneimittel pflanzlichen Ursprungs gilt, während die Verwendung von Pflanzen und Kräutern zu Ernährungszwecken durch das spezielle in der EU geltende Lebensmittelrecht geregelt wird. Der zweite Änderungsantrag beinhaltet nur eine Präzisierung: d. h. es geht darum, das Wort „traditionell“ einzufügen, wenn von pflanzlichen Arzneimitteln die Rede ist. Wie der Mitteilung an den Umweltausschuss vom 8. Dezember 2003 zu entnehmen ist, wurden schließlich beide Änderungsanträge vom Rat gebilligt.

Die vorliegende Richtlinie legt also einen harmonisierten Rechtsrahmen für alle Länder der EU fest und begünstigt den freien Verkehr traditioneller pflanzlicher Arzneimittel in der Gemeinschaft. Darüber hinaus gewährleistet sie aufgrund der geforderten Vorlage einer Dokumentation, aus der die Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit hervorgehen, den größtmöglichen Schutz der öffentlichen Gesundheit.

 
  
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  Liikanen, Kommission. (EN) Im Januar 2002 hatte die Kommission ihre Richtlinie zur Änderung des Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel vorgeschlagen. Wir haben nunmehr die Möglichkeit, den Rechtsakt in zweiter Lesung erfolgreich zu verabschieden. Ich möchte Herrn Nisticò, dem Berichterstatter, für seinen unermüdlichen Einsatz danken.

Worum ging es uns bei der Verabschiedung dieser Gesetzesinitiative? Das Ziel des Vorschlags besteht darin, beim Einsatz von traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln ein hohes Maß an Gesundheitsschutz für die europäischen Patienten zu garantieren. Durch die Einführung einheitlicher Regeln und Verfahren sollte zudem gewährleistet werden, dass es einen Binnenmarkt für pflanzliche Medikamente gibt. Zu diesem Zweck sieht der Vorschlag ein vereinfachtes System für die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel vor. Dabei gelten die gleichen Qualitätsanforderungen wie für alle Arzneimittel. Um unnötige Tests und Belastungen für Unternehmen zu vermeiden sieht die Regelung vor, dass keine neuen vorklinischen und klinischen Tests erforderlich sind, wenn zu einem bestimmten Arzneimittel bereits ausreichende Kenntnisse vorliegen.

Der Gemeinsame Standpunkt des Rates befindet sich im Einklang mit diesen Zielen und Hauptprinzipien. Darüber hinaus enthält er die wesentlichen Elemente von etwa zwei Dritteln der vom Europäischen Parlament in erster Lesung vorgelegten Änderungsanträge.

Am 27. November nahm der parlamentarische Ausschuss zwei Änderungsanträge an. Der Rat hat bereits bestätigt, dass er diese Änderungsanträge akzeptieren kann. Mit dem ersten soll klargestellt werden, dass Lebensmittel einschließlich pflanzlicher Produkte auch künftig unter das Lebensmittelrecht fallen werden. Bei dem zweiten geht es um eine Konkretisierung des Verwendungszwecks der von einem künftigen Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel zu erstellenden Liste pflanzlicher Stoffe. Die Kommission unterstützt diese beiden Präzisierungen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Ihnen allen für Ihre Bemühungen um die Verabschiedung dieser Richtlinie danken. Vor allem danke ich Ihnen für die Diskussionen der letzten Wochen, die den erfolgreichen Abschluss des Dossiers in zweiter Lesung im Europäischen Parlament ermöglicht haben.

 
  
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  Doyle (PPE-DE).(EN) Herr Präsident, ich möchte Herrn Nisticò meine Anerkennung dafür aussprechen, dass es ihm gelungen ist, zwischen Parlament und Rat eine Einigung zu den während der zweiten Lesung offen gebliebenen Fragen herbeizuführen.

Im Ergebnis von Verhandlungen zwischen allen Beteiligten konnte vor der Abstimmung im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik ein Kompromiss vereinbart werden, der unter Einarbeitung von lediglich zwei Änderungsanträgen – die von mir und anderen Kollegen eingebracht wurden – von ursprünglich zehn Änderungsanträgen einen Konsens ermöglichte.

Der erste dieser Änderungsanträge sieht vor, dass traditionelle pflanzliche Erzeugnisse, bei denen es sich nicht um Arzneimittel handelt, auch künftig unter das Lebensmittelrecht und nicht das Humanarzneimittelrecht fallen sollten.

Der zweite Änderungsantrag sieht im Wesentlichen vor, dass die vom Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel zu erstellende Liste pflanzlicher Stoffe lediglich die Verwendung dieser Stoffe zu medizinischen Zwecken erfassen soll. Dadurch wäre es beispielsweise möglich, Pflanzen neben Vitaminen und Mineralien als Nahrungsergänzungsmittel zu verwenden, die unter das Lebensmittelrecht fallen. Dieser logische Ansatz würde rechtliche Überschneidungen vermeiden.

Die im Gemeinsamen Standpunkt und den beiden Änderungsanträgen des Parlaments vorgeschlagene Lösung ist ausgesprochen vernünftig und hat die volle Unterstützung der Kommission. Ich möchte die Kollegen dringend bitten, ihr morgen zuzustimmen.

Ich begrüße diese Richtlinie, die den Wert von Medizinpflanzen als wichtige Ergänzung zu den modernen chemischen Arzneimitteln anerkennt. Der Sektor der traditionellen und pflanzlichen Arzneimittel gewinnt gemeinschaftsweit immer mehr an Bedeutung, Umfang und Popularität. Diese Richtlinie ermöglicht bezüglich der traditionellen pflanzlichen Arzneimittel ein beschleunigtes Verfahren, was sehr zu begrüßen ist.

Wir müssen uns aber auch um die Einrichtung von Systemen bemühen, die Forschung und Entwicklung fördern. Das war eines der Hauptanliegen meines früheren im Umweltausschuss vorgelegten Änderungsantrags 10, durch den verhindert werden sollte, dass die aus einer sehr begrenzten und historischen Definition traditioneller Arzneimittel resultierenden Zwänge die weitere Produktentwicklung behindern. Dieser Änderungsantrag wurde im Interesse der – uns allen am Herzen liegenden – Integrität der Richtlinie zurückgezogen.

So wie im Bereich der konventionellen Arzneimittel muss auch in diesem Bereich die Innovationstätigkeit gefördert werden, und wir müssen neben der Vergangenheit auch an die Zukunft denken. Ich hoffe, dass die Kommission im Rahmen der in drei Jahren fälligen Revision der Richtlinie erkennen wird, dass es sich hierbei um einen dynamischen Bereich handelt, der ständig neue Produkte hervorbringt. Wir müssen uns um die Entwicklung von Mechanismen bemühen, die die ständige Weiterentwicklung traditioneller Arzneimittel in Bezug auf ihre Anwendung und bessere Nutzung des therapeutischen Potenzials von Medizinpflanzen ermöglichen, wobei die Wirksamkeit und Sicherheit dieser Mittel niemals gefährdet werden dürfen.

Das ist ein spannender Bereich, vor dem wir keine Angst haben sollten und dem eine übermäßige Regulierung nicht bekommen dürfte. Wir müssen den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf Wirksamkeit und Sicherheit gewährleisten, aber letzten Endes müssen wir den Verbraucher frei entscheiden lassen.

Ich möchte nochmals Herrn Nisticò für sein Verständnis für die Ansichten der Kollegen sowie dafür danken, dass er unsere Änderungsanträge in den verschiedenen Bereichen akzeptiert hat. Ich danke ihm für seine Zusammenarbeit während des gesamten Prozesses.

 
  
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  Stihler (PSE).(EN) Herr Präsident, ich danke Professor Nisticò, unserem Berichterstatter, der Beträchtliches geleistet hat, wenn man bedenkt, wie kontrovers diese Debatte in erster Lesung verlaufen war.

Die auf dem Text des Gemeinsamen Standpunktes basierende Richtlinie wird eine ordnungsrechtliche Aufsicht für traditionelle pflanzliche Arzneimittel einführen, die der Öffentlichkeit gegenüber die Sicherheit und Qualität der Mittel sowie eine systematische Information der Verbraucher in Bezug auf frei verkäufliche traditionelle pflanzliche Mittel gewährleisten wird. Der Gemeinsame Standpunkt umfasst wesentliche zusätzliche Bereiche von Flexibilität im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Richtlinie, für die sich die sozialdemokratischen Europaabgeordneten sowie eine Reihe einschlägiger Interessengruppen eingesetzt haben.

Dazu zählt mehr Flexibilität in Bezug auf die Berücksichtigung von Informationen von außerhalb der EU über die traditionelle Verwendung sowie die Möglichkeit, traditionellen pflanzlichen Präparaten Vitamine und Mineralien zuzusetzen, die die pflanzlichen Wirkstoffe ergänzen. Diese Fortschritte haben bewirkt, dass unser Ansatz in zweiter Lesung nur auf sehr geringen Widerspruch stieß. Wie ich bereits in erster Lesung feststellte, wissen die Verbraucher derzeit nicht, mit welch äußerst bedenklichen Praktiken in diesem Sektor zum Teil gearbeitet wird. Ich habe dies im vergangenen Jahr am Beispiel der Echinaceawurzel erläutert. Ein von der University of Washington in Seattle veröffentlichter Bericht, in dem die Wirksamkeit von Echinacea angezweifelt wird, hat in den letzten Wochen Diskussionen über diese Pflanze ausgelöst. In zahlreichen anderen Berichten wird jedoch nachdrücklich auf ihre Wirksamkeit verwiesen, und als jemand, der zu diesem Produkt greift, glaube ich, dass es – gerade zu dieser Jahreszeit – die Bekämpfung von Erkältungen unterstützt.

Leider geht aus mir bereitgestellten Informationen hervor, dass nur ein einziges der vier verschiedenen analysierten Echinaceawurzel-Produkte auch enthielt, was auf dem Etikett stand. Das ist nicht gut für die Echinacea und ganz bestimmt nicht für den Verbraucher. Ein Produkt entsprach nicht den Anforderungen, weil es zu große Mengen an Asche und Säuren in löslicher Asche enthielt. Ein anderes Produkt enthielt überhaupt keine Echinaceawurzel, und das dritte war nicht ausschließlich aus Echinaceawurzel-Pulver produziert worden, wie auf dem Etikett behauptet worden war. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ich beim Kauf dieses Produktes bekomme, was auf dem Etikett steht, 25 % beträgt. Das reicht einfach nicht aus. Deshalb wird diese Initiative vom Verbraucherverband, der British Herbal Medical Association, der European Herbal Practitioners' Association, dem britischen National Institute of Medical Herbalists, dem Register of Chinese Herbal Medicine, dem International Register of Consultant Herbalists und ähnlichen Pflanzenheilkundlern in ganz Europa unterstützt.

Die Botschaft von den echten Herstellern, denen dieser Sektor wirklich am Herzen liegt, ist eindeutig: Sie brauchen elementare Regeln, die einen Anreiz für die Hersteller von Qualitätsprodukten darstellen und den Verbrauchern das Niveau bieten, das sie verdienen. Der Sektor für pflanzliche Heilmittel hat sich zu einem bedeutenden Industriezweig entwickelt, der jährlich Millionen von Dollar umsetzt, und die echten Hersteller, die sich an die Regeln halten, müssen wirtschaftliche Einbußen hinnehmen, weil einige Pfuscher die Regeln verletzen. Dieser Sektor muss reguliert werden, um die Verbraucher zu schützen und um den anständigen Produzenten, die Qualitätsprodukte herstellen, einen Anreiz zu bieten.

Ich hoffe, die Abgeordneten werden diese Empfehlung für die zweite Lesung unterstützen, und je schneller diese Regelung in Kraft tritt, umso besser. Ich möchte Professor Nisticò nochmals danken.

 
  
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  McKenna (Verts/ALE).(EN) Herr Präsident, Ziel dieser Richtlinie ist die Harmonisierung des Rechtsrahmens für traditionelle pflanzliche Arzneimittel. Obwohl ich meine, dass wir dringend versuchen sollten, Pfuschern und Leuten, die in völlig inakzeptabler Weise agieren, das Handwerk zu legen, ging es bei diesem Rechtsakt darum, das Registrierungsverfahren zu vereinfachen, um die Registrierung und Vermarktung bestimmter traditioneller pflanzlicher Arzneimittel, die seit einer bestimmten Zeit auf dem Markt sind, zu ermöglichen.

In erster Lesung ging es ganz eindeutig nur um pflanzliche Arzneimittel oder pharmakologische Aktivitäten, und Nahrungsergänzungsmittel waren ausgenommen. Nach Ansicht vieler Menschen müssen die sich in den meisten Mitgliedstaaten bereits auf dem Markt befindlichen pflanzlichen Ergänzungsmittel unbedingt geschützt werden. Diese pflanzlichen Ergänzungsmittel sollten unter das Lebensmittelrecht fallen.

Wir müssen langfristig die Zukunft traditioneller Arzneimittel sichern, die meiner Meinung nach viel wichtiger und nützlicher sind als der synthetische und pharmazeutische Ansatz in der Gesundheitsfürsorge.

Die Mitgliedstaaten müssen die Möglichkeit haben, auf ihrem Territorium nationale Vorschriften für sämtliche traditionellen oder nicht konventionellen Ansätze in der Gesundheitsfürsorge zu erlassen, die nicht unter die Richtlinie fallen. Die Gesundheitsfürsorge muss Vorrang vor kommerziellen Überlegungen haben. Wenn Mitgliedstaaten ihren Bürgern traditionelle Formen der Gesundheitsfürsorge anbieten möchten, die sie für wichtig und sinnvoll halten, dann sollten sie ungeachtet der Bemühungen um kommerzielle Harmonisierung dazu in der Lage sein.

Harmonisierung sollte nicht bedeuten, dass Vielfalt zerstört wird. Die europäischen Bürger haben ein Recht auf den Erhalt ihrer lokalen kulturellen Traditionen. Besonders wichtig ist dies dann, wenn es um kulturelle Traditionen in Bezug auf Produkte der Gesundheitsfürsorge geht, die mit wissenschaftlichen Mitteln noch nicht erklärt werden können. Traditionelle Arzneimittel sollten als lebendige Traditionen geschützt werden. In vielen EU-Ländern stellt die traditionelle Medizin eine lebendige Tradition dar, die sich im Verlauf vieler Jahre entwickelt hat und sich voraussichtlich immer weiter entwickeln wird.

Die natürliche Entwicklung der traditionellen Medizin wird von dieser Richtlinie, die „traditionell“ in einem rein historischen Kontext definiert und ihre Anwendung auf das Vorgehen in der Vergangenheit beschränkt, behindert. Der Anwendungsbereich der traditionellen Medizin ist breiter, als von der Richtlinie anerkannt wird. Das muss berücksichtigt werden. Traditionelle Arzneimittel werden zur Behandlung einer breiten Palette ernster Leiden in den Mitgliedstaaten eingesetzt, die das Recht haben sollten, entsprechende Vorschriften zur Regulierung derartiger Praktiken zu erlassen. Meiner Ansicht nach erweist man dem Verbraucher und der Öffentlichkeit mit der Behinderung der Verwendung traditioneller Arzneimittel keinen Dienst. Jeder anerkennt, dass es Menschen gibt, die unorthodox vorgehen, aber ich glaube, dass die traditionelle Medizin langfristig viel nützlicher ist als der pharmazeutische Ansatz.

 
  
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  Andersen (EDD).(DA) Herr Präsident, viele Bürger haben gute Erfahrungen mit pflanzlichen Arzneimitteln als Ergänzung zur herkömmlichen Medizin und Behandlung gemacht. Heilpflanzen müssen außerdem als ökologische Alternative zu den vielen naturfremden Chemikalien betrachtet werden, die wir in Form chemischer Medizin in die Umwelt einbringen.

Der Bereich Naturmedizin ist noch längst nicht erschlossen. Vermutlich gibt es weltweit viele gute Produkte, die wir noch nicht eingesetzt haben oder die wir in Europa gar nicht kennen. Wir dürfen die Entwicklung dieser – bekannten und unbekannten – ökologischen Medizinpräparate nicht vernachlässigen. Das ist genau das, was meiner Ansicht nach mit der Forderung der Richtlinie nach Genehmigung und Registrierung geschieht.

In Dänemark wurden vor ein paar Jahren ähnliche Vorschriften für pflanzliche Arzneimittel eingeführt. Von ursprünglich ca. 2 500 verschiedenen Produkten sind noch 50 genehmigte Produkte übrig geblieben. Gut ausgebildete und erfahrene Therapeuten beklagen sich jetzt darüber, dass sie keinen legalen Zugang mehr zu vielen wichtigen Präparaten für die Behandlung von beispielsweise Krebs oder Allergien haben. Deshalb kann ich diese Richtlinie nicht unterstützen.

 
  
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  Booth (EDD).(EN) Herr Präsident, mir ist klar, dass von dieser Richtlinie sehr viele Menschen profitieren werden – die Lobbyisten sowie diejenigen, die von ihnen ausgehalten werden. Aber im Vereinigten Königreich handelt es sich bei sehr vielen der Anbieter von pflanzlichen Arzneimitteln um Mittelstandsbetriebe, in vielen Fällen um Einzelkaufleute, für die die von der Richtlinie vorgesehene Registrierung der Produkte mit viel zu hohen Belastungen verbunden wäre. Das hätte unweigerlich den Rückgang der kleinen Fachhändler zugunsten der großen Pharmaunternehmen zur Folge.

Die vorgeschlagene Richtlinie ist ein weiteres Beispiel für die überfürsorgliche Einmischung des Staates, der Gesetze für einen kleinen Markt erlässt, der derzeit im Vereinigten Königreich nicht reguliert ist und dessen Konsumenten stets gut informiert sind. Die vorgeschlagenen Änderungsanträge werden die Registrierung einer beträchtlichen Zahl von Produkten verbieten, die derzeit als pflanzliche Arzneimittel anerkannt werden, auf die viele Menschen für ihr Wohlbefinden angewiesen sind und in die sie großes Vertrauen haben. Meine Partei lehnt diesen Rechtsakt grundsätzlich ab. Dies ist ein weiterer Bereich, dem unserer Meinung nach eine Harmonisierung zum Nachteil der persönlichen Freiheit aufgezwungen wird.

 
  
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  Ahern (Verts/ALE).(EN) Herr Präsident, ich verstehe, dass das Anliegen dieses Vorschlag darin besteht, die Regulierung pflanzlicher Arzneimittel nach einem vereinfachten Verfahren zu ermöglichen. Es ist jedoch eine Tatsache, dass Hersteller, Händler und Verbraucher erstaunt und verärgert sind über die Vielzahl höchst restriktiver Vorschriften, die sich im Hinblick auf Produkte, die seit vielen Jahren in bestimmten Mitgliedstaaten – wie z. B. meinem Heimatland – angeboten und ohne Bedenken verwendet werden, über sie ergießt. Von bestimmten Kollegen, vor allem aus dem Vereinigten Königreich, haben wir gehört, dass dies dort ebenfalls der Fall ist.

Wir brauchen einfache, elementare Vorschriften, um den Verbraucher zu schützen, weil es, wie Frau Stihler sagte, Produkte gibt, die nicht die auf dem Etikett vermerkten pflanzlichen Wirkstoffe enthalten. Gleichzeitig müssen wir aber auch dafür sorgen, dass Gesetze nicht dazu führen, dass Produkte vom Markt genommen werden müssen. Wir können im Falle der jetzigen Verfahren nicht sicher sein, dass das gewährleistet ist.

Ich begrüße die Klarstellung durch die Änderungsanträge. Von besonderer Bedeutung ist die Klarstellung, dass der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel sich lediglich mit Produkten für den medizinischen Einsatz und nicht die Verwendung in Nahrungsmitteln befassen soll. Wie Frau Stihler nehme auch ich Echinacea. Ich nehme auch Knoblauch. Knoblauch ist ein äußerst wirksames Arzneimittel; gleichzeitig ist Knoblauch ein häufig verwendetes Nahrungsmittel. Wir riskieren, dass wir uns lächerlich machen, wenn wir diesem Ausschuss gestatten, sich auch mit Lebensmitteln zu befassen. Ich möchte diesen Punkt dem Kommissar gegenüber betonen und hoffe, dass er ihn berücksichtigt.

Ich möchte allen Kollegen im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik für ihre Mühe danken, aber es ist eine Tatsache, dass es eine große Vielfalt von Traditionen innerhalb der Gemeinschaft gibt, und eine Harmonisierung der Gesetzgebung in diesem Bereich gefährdet den Markt für Produkte, die sicher in ihrer Anwendung sind und das seit vielen Jahren. Das werden unsere Bürger nicht akzeptieren. Ich warne den Kommissar. Sollte es dazu kommen, dann werden weder die Mitgliedstaaten noch Brüssel mit dem Ergebnis zufrieden sein.

 
  
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  Der Präsident. Vielen Dank, Herr Kommissar.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

 
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