Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0459/2003) von Herrn Stevenson im Namen des Ausschusses für Fischerei über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Côte d‘Ivoire über die Fischerei vor der Küste von Côte d‘Ivoire für die Zeit vom 1. Juli 2003 bis zum 30. Juni 2004 (KOM(2003) 556 – C5-0458/2003 – 2003/0219(CNS)).
Nielson,Kommission. (EN) Herr Präsident, mein Dank gilt dem Abgeordneten für seinen Bericht über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten nach dem Abkommen zwischen der Gemeinschaft und Côte d‘Ivoire um ein Jahr. Ich stelle mit Freude fest, dass Sie den Geist dieses Vorschlags unterstützen, da sich die Kommission - aus politischen und sozialen Gründen - um eine Verlängerung anstelle einer Erneuerung des Protokolls bemühen musste.
Leider war es angesichts der schwierigen politischen Lage im Herbst 2002 und Frühjahr 2003 nicht möglich, die Verhandlungen fortzusetzen. Das Protokoll ist für den Fischereisektor der EU von großer Bedeutung, da er in dortigen Gewässern fischt und den Hafen von Abidjan zur Anlandung ihrer Fänge aus der gesamten Region und nicht nur aus den ivorischen Gewässern nutzt. Dies ist im Gegenzug von Vorteil für Côte d'Ivoire. Das Protokoll unterstützt zudem Forschungstätigkeiten, die für eine Sicherung der Nachhaltigkeit der Fischerei und für den Aufbau von diesbezüglichen Verwaltungskapazitäten in diesem Land von grundlegender Bedeutung sind.
Europäische Unternehmen haben aufgrund des vorangehenden Protokolls in Côte d'Ivoire investiert. Es gibt derzeit drei Thunfischkonservenfabriken am Hafen von Abidjan, in denen Thunfisch für den europäischen Markt verarbeitet wird. Damit werden vor Ort mehr als 30 000 Arbeitsplätze gesichert. Die einjährige Verlängerung des Protokolls bietet Fischereimöglichkeiten für 71 Thunfischfänger sowie für den Grundfischfang. Die gezielten Maßnahmen bleiben unverändert und machen 71 % der finanziellen Gegenleistung bei einer gleichbleibenden Gesamtleistung in Höhe von 957 500 Euro aus.
Angesichts der guten Auslastung der Thunfischfischerei einerseits und des Einsatzes der zielgerichteten Maßnahmen zugunsten der nachhaltigen Fischerei durch das Ministerium andererseits ist die Kommission der Auffassung, einen guten Gegenwert für die Verlängerung zu erhalten. Dies gilt für beide Seiten.
Natürlich kann man angesichts der Tatsache, dass das Parlament über die seit dem 1. Juli 2003 geltende Verlängerung erst am 23. September unterrichtet wurde, nicht völlig zufrieden sein. Eine Ursache für diese Verzögerung bestand darin, dass das Schreiben über die Verlängerung erst am 16. Mai 2003 vom Fischereiminister von Côte d'Ivoire unterzeichnet worden ist. Der Ehrlichkeit halber und fairerweise möchte ich jedoch hinzufügen, dass die Schuld für derartige Verzögerungen niemals nur bei einer Seite zu suchen ist. Ich bedauere diese Verzögerung zutiefst. Wenn ich Abgeordneter dieses Hauses wäre, würde ich diese Angelegenheit mit einer gewissen Skepsis betrachten.
Es freut mich dagegen, dass sie am 24. November einen Evaluierungsbericht zur Umsetzung des Protokolls erhalten haben, in dem einigen ihrer Forderungen nach künftigen Verhandlungen über die Verlängerung des Protokolls nachgekommen wird. Bei dem vorgelegten Bericht handelt es sich um eine Studie zu den Fischbeständen und zur Durchführung des Protokolls bis August 2003.
Bezüglich der Änderungsanträge 1 und 2 kann die Kommission den Wunsch des Europäischen Parlaments verstehen, über die unterschiedlichen Aspekte der Umsetzung des Protokolls informiert zu werden. Jedoch stellt die Kommission derartige Informationen in Übereinstimmung mit den aktuellen interinstitutionellen Vereinbarungen sowie mit dem Rahmenübereinkommen zwischen der Kommission und dem Parlament vom 5. Juli 2000 bereits zur Verfügung. Sie vertritt daher die Auffassung, dass diese beiden Änderungsanträge nicht erforderlich sind.
Was Änderungsantrag 3 anbelangt, soll das Abkommen nach dessen Artikel 13 um zusätzliche Zeiträume von drei Jahren verlängert werden können, sofern es nicht schriftlich durch eine der beiden Parteien gekündigt wird. Jedoch beträgt die Geltungsdauer des Protokolls über die Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung lediglich drei Jahre, so dass es nach diesem Zeitraum erneuert werden muss. Wenn sich der Änderungsantrag auf die Erneuerung des Protokolls und nicht des Abkommens an sich bezieht, steht er grundsätzlich im Widerspruch zu den Protokollen zu den Fischereiabkommen. Da die Protokolle im Anhang der Rahmenübereinkommen aufgeführt sind, erfordert ihre regelmäßige Erneuerung keine neue Verhandlungsdirektive.
Im Zusammenhang mit Änderungsantrag 4 wäre es angesichts der Bedeutung des Fischereiabkommens für Côte d'Ivoire - 30 000 Arbeitsplätze in EU-Konservenfabriken in Abidjan sowie die Tatsache, dass die finanzielle Gegenleistung hauptsächlich in Forschungs-, Kontroll- und Beobachtungsaktivitäten fließt - eine Katastrophe für das Land, das Abkommen nicht zu verlängern. Es würde sich zudem ein schwer wiegendes Problem für EU-Fischer ergeben, die Investitionen in Côte d'Ivoire getätigt haben. Durch eine Nichtverlängerung des Abkommens würde Côte d'Ivoire isoliert. Dies ist nicht das Signal, das die EU einem Land übermitteln möchte, welches sich um eine Rückkehr zum Frieden bemüht.
Stevenson (PPE-DE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident, ich möchte dem Kommissar für seine ausführliche Einführung danken. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Fischereiausschusses bereitet es mir immer wieder große Freude, spätabends im Parlament vor einem leeren Haus über internationale Fischereiabkommen mit weit entfernten Staaten zu sprechen. Der heutige Abend bildet keine Ausnahme.
Jedoch wird die heutige Aussprache zu Côte d'Ivoire nicht aufgrund der üblichen Fragen im Zusammenhang mit Fischereiabkommen mit Drittstaaten, sondern auf Ersuchen der Verts/ALE- und der ELDR-Fraktion geführt, die zurecht ihre Bedenken angesichts des derzeitigen Bürgerkriegs in diesem Land angemeldet haben. Zudem sprechen sie sich gegen die Vergabe von Gemeinschaftsmitteln in einem Krisengebiet aus, um den Konflikt nicht zusätzlich anzuheizen.
Wie dem Haus bekannt sein dürfte, hat die Hauptgruppe der bewaffneten Rebellen in Côte d'Ivoire, die sich selbst als „Neue Kräfte“ bezeichnen, im vergangenen Januar unter Vermittlung von Frankreich einen Friedensvertrag mit Premierminister Seydou Diarra geschlossen. Leider wurde dieser Friedensvertrag im September teilweise gebrochen, als die Neuen Kräfte die Regierung verließen und Präsident Laurent beschuldigten, die Macht an sich zu reißen und eine Umsetzung der Bestimmungen des Friedensvertrags abzulehnen. Inzwischen hat Präsident Gbagbo seine Absicht verkündet, durch die Rebellen kontrollierte Gebiete im Norden und Westen des Landes zu befreien, sollten die Neuen Kräfte die Waffen nicht niederlegen. Soviel zur aktuellen Lage in Côte d'Ivoire.
Vor diesem eher ungünstigen Hintergrund zielt mein Bericht zum Kommissionsvorschlag darauf ab, das aktuelle Fischereiabkommen zwischen der Gemeinschaft und Côte d'Ivoire um ein weiteres Jahr zu verlängern, obwohl dieser Zeitraum bereits - wie Kommissar Nielson soeben anmerkte - im Juli begonnen hat, bevor das Parlament überhaupt dazu konsultiert wurde. Der Kommissar hat angemerkt, dass die Abgeordneten darüber nicht erfreut sein dürften, und dies ist in der Tat der Fall. Es ist ausgesprochen ärgerlich, dass uns die Kommission immer wieder vor vollendete Tatsachen stellt. In diesem Fall sind die Zahlungen an Côte d’Ivoire am 31. Dezember fällig. Die Angelegenheit bedarf daher einer schnellstmöglichen Klärung. Es ist bedauerlich, dass der Fischereiausschuss erneut in diese Lage gebracht wurde. Ich gehe jedoch davon aus, dass die Kommission unsere Bemühungen anerkennt, den Prozess zu beschleunigen, um dem Vertrag rechtzeitig nachzukommen.
Bei diesem Abkommen handelt es sich um das sechste Protokoll in Folge zwischen der EU und Côte d‘Ivoire. Wir haben das erste Fischereiabkommen im Jahre 1990 geschlossen und seitdem stets einvernehmlich zusammengearbeitet. Es war - wie Kommissar Nielson anmerkte - jedoch nicht zu vermeiden, dass wir aufgrund der instabilen politischen Lage in der Region nicht imstande waren, einige unserer im Jahre 2002 ausgehandelten Grundfischfangaktivitäten aufzunehmen. Mit der Stabilisierung der Lage konnte diese Tätigkeit jedoch erneut aufgenommen werden.
Der Thunfischfang als weitere wichtige Ressource, die unter dieses Abkommen fällt, war nie vom Bürgerkrieg betroffen, und wir haben die im Rahmen des Abkommens ausgehandelten Möglichkeiten auch weiterhin zu ungefähr 85 % ausgeschöpft. Wie Herr Nielson bereits sagte, stehen 71 Lizenzen für Thunfischfänger zur Verfügung, und wie immer bei diesen Partnerschaftsabkommen fließen 70 % des finanziellen Ausgleichs in Maßnahmen zur weiteren Gewährleistung einer nachhaltigen Fischerei und in die Förderung von Erhaltungsmaßnahmen, Forschungsvorhaben sowie der Kontroll- und Beobachtungstätigkeit. Diese Mittel unterliegen einer strengen Kontrolle durch die Kommission, um sicherzustellen, dass sie mit den Zielvorgaben des Protokolls übereinstimmen. Ohne dieses Abkommen könnten wir die Fortsetzung einer nachhaltigen Fischerei nicht gewährleisten. Mit der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Befischung, die eine vollständige Ausbeutung der Bestände und den Zusammenbruch der Fischerei nach sich ziehen würde, geriete uns die Situation völlig außer Kontrolle.
Diejenigen, die sich gegen eine Erneuerung dieses Vertrags aussprechen, müssen wissen, welche Folgen ihre Abwehrhaltung nach sich zöge. Kommissar Nielson hat hervorgehoben, dass es drei große Thunfischkonservenfabriken in Abidjan gibt, die mit EU-Mitteln finanziert werden. Immerhin wird in Abidjan der Großteil der Thunfischfänge vor Westafrika angelandet, und wenn wir dieses Abkommen zurückziehen, wie es die Verts/ALE-Fraktion und die ELDR-Fraktion vorschlagen, wären davon unmittelbar 5 000 sowie mittelbar 30 000 Arbeitsplätze betroffen. Dies würde sich katastrophal auf die soziale Lage in Côte d'Ivoire auswirken, zu einer gefährlichen Destabilisierung des Landes führen und den Konflikt noch weiter schüren. Ich ersuche daher die Verts/ALE- und die ELDR-Fraktion, diese Angelegenheit noch einmal zu überdenken und ihre Änderungsanträge zurückzuziehen, mit denen sich die katastrophale Lage nur verschlimmern würde.
Maat (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Wie der Vorsitzende unseres Ausschusses für Fischerei habe auch ich das Privileg, heute Abend zu später Stunde das Wort zu ergreifen, und ich habe das besondere Privileg, Herrn Varela Suanzes-Carpegna als Koordinator zu vertreten. Ich möchte mich dem anschließen, was der Vorsitzende des Ausschusses für Fischerei auch in Bezug auf die äußerst schwierige Materie, die hier zur Diskussion steht, gesagt hat. Betrachtet man die häufig durch interne Unruhen und Kriege gekennzeichnete Situation in diesen Küstenregionen, so bleibt abzuwarten, inwieweit wir, sobald sich die Situation entspannt hat, die Fischereipolitik gleichfalls zur Verbesserung der Lage im Lande selbst nutzen können. Bei einer vernünftigen Verwendung der von uns in die Fischereiabkommen investierten Mittel könnte Europa auch diesbezüglich eine wichtigere Rolle spielen.
Im Namen der PPE-DE-Fraktion bin ich jedoch über die von der ELDR-Fraktion dazu eingereichten Änderungsanträge enttäuscht. Ich hätte mir darin eine stärkere Betonung der sozialen Komponente gewünscht, und alles, wodurch die Situation in den afrikanischen Ländern hinsichtlich der Fischereiabkommen verbessert werden kann, findet meine Unterstützung. Wichtig ist allerdings, dass sämtliche Aspekte eingehend diskutiert werden. Ich möchte mich jedoch nochmals den Worten des Vorsitzenden des Ausschusses für Fischerei anschließen. Auch habe ich festgestellt, dass sie auf eine breite Zustimmung stoßen, und ich möchte die Kommission einerseits zu umfassenden Anstrengungen für die afrikanischen Länder, einschließlich der Planung einer vernünftigen Verwendung der Mittel aus den Fischereiabkommen, auffordern, andererseits müssen aber nach unserem Dafürhalten auch die sozialen Komponenten unbedingt berücksichtigt werden. Mit Interesse sehe ich deshalb der Stellungnahme der Kommission, ebenso wie der des Parlaments, entgegen.
Miguélez Ramos (PSE). – (ES) Herr Präsident, heute haben wir in diesem Parlament eine Entschließung über die Rolle der Union bei der Verhütung von Konflikten in Afrika und insbesondere bei der Durchführung des Linas-Marcoussis-Abkommens in Côte d'Ivoire verabschiedet. In dieser Entschließung forderte das Europäische Parlament alle Konfliktparteien auf, das Linas-Marcoussis-Abkommen gewissenhaft umzusetzen.
Die Europäische Union trägt Verantwortung bei der Verhütung von Konflikten, und ihre verschiedenen Politiken zur Förderung kommerzieller Beziehungen zwischen Europa und den Entwicklungsländern ist eine Form zur Verhütung derartiger Konflikte. Die kommerziellen und menschlichen Beziehungen bringen die Völker einander näher, tragen zu ihrer Entwicklung und zur Entwicklung ihrer verschiedenen Wirtschaftssektoren bei. Deshalb unterstützt meine Fraktion die Fischereiabkommen, denn die kommerziellen Abkommen und Beziehungen zwischen den Völkern fördern den Frieden und, was die Fischereiabkommen angeht, auch die Entwicklung des Fischereisektors der Entwicklungsländer.
Daher unterstützen wir den Bericht von Herrn Stevenson über die einjährige Verlängerung des derzeitigen Protokolls mit den vom Fischereiausschuss angenommenen Änderungen.
Côte d'Ivoire befindet sich im Bürgerkrieg, und wir müssen helfen, damit das Land zu Frieden und wirtschaftlichem Fortschritt gelangt. Deshalb sind wir Sozialisten der Auffassung, dass wir mit der Verlängerung dieses Fischereiabkommens ein positives Signal geben.
Der Kriegszustand ist kein Grund, um ein Fischereiabkommen zu beenden. Ansonsten träte eine absurde Situation ein, durch die wir dieses leidgeprüfte Land noch mehr bestrafen würden, und mit derselben Logik müssten wir die Importe seiner Produkte suspendieren, wie Kaffee, Kakao oder Palmöl, und wir müssten auch die beginnende Erdölförderung aussetzen und dürften nicht mehr seine Diamanten, sein Mangan, Eisen, Kobalt, Bauxit oder Kupfer kaufen.
Woher kommt dieses Drängen, die kommerziellen Fischereiabkommen zu beenden, die die Europäische Union stärker mit den Entwicklungsländern verbindet, und dann die Exporte dieser Länder, beispielsweise von Agrarprodukten, aber auch von Erzen, Erdöl oder –gas, zu fördern? Trotz des Kriegszustands war die Ausführung der durch das Abkommen zugeteilten Fangquoten, wie im Fall des Thunfischs, sehr gut, und das Fangniveau der Grundfischarten verbessert sich.
In der Sozialistischen Fraktion sind wir der Ansicht, dass dieses Abkommen für den Hafen von Abidjan, die wichtigste Thunfischbasis Westafrikas, von großem Nutzen ist und die dortigen Anlandungen das Rohmaterial für die große lokale Verarbeitungsindustrie bilden, die einen Entwicklungsschwerpunkt für Côte d'Ivoire darstellt.
Ich halte dies für ein gutes Abkommen, das zeigt, wie die Fischereiabkommen sogar mit einem Land, das vor ernsthaften Schwierigkeiten steht, vorteilhaft für beide Seiten funktionieren können, für die Europäische Union und für das Entwicklungsland, das den Vertrag mit uns eingeht.
McKenna (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, es ist interessant zu beobachten, wie sich der Ansatz der Parlamentsabgeordneten und der Kommission sprachlich geändert hat, seit ich diese Frage zum ersten Mal aufgeworfen habe. Die Kommission ist in den Ausschuss für Fischerei gekommen und hat gesagt, dass es keine Möglichkeit gebe, ein neues Abkommen auszuhandeln, also werde es einfach um ein Jahr verlängert. Einige Abgeordnete vertraten daraufhin die Meinung, dass dies getan werde, damit EU-Schiffe trotz des Konflikts den Fischfang fortsetzen können.
Sie versuchen nun, den Eindruck zu vermitteln, dass es hierbei um die Unterstützung der Menschen in Côte d‘Ivoire geht; in Wirklichkeit soll aber uns selbst geholfen werden. Dieses Land befindet sich praktisch im Bürgerkrieg. Die Regierung kann nicht für eine Kontrolle und Überwachung garantieren, die im Übrigen auch zu Friedenszeiten nie zu unserer Zufriedenheit ausgeführt wurde.
Im Moment sieht es so aus, dass die EU-Flotten ihrer Tätigkeit völlig unkontrolliert nachgehen können. Die Kommission hat einen neuen Ansatz für Drittstaatenabkommen zugesagt, und dies verheißt nichts Gutes. Sie selbst hat festgestellt, dass Côte d‘Ivoire ernsthafte Schwierigkeiten mit der Kontrolle und Überwachung seiner Gewässer hat. Die Überwachungsqualität wird als grundlegendes Hindernis angeführt.
Darüber hinaus hat die Kommission darauf hingewiesen, dass sie keine Angaben zu den Fängen von Oberflächen-Langleinenfischern und Kühltrawlern erhalten hat. Sie hat zudem angemerkt, dass im Rahmen der derzeit gültigen Bestimmungen ihrer Drittstaatsabkommen, darunter auch das Abkommen mit Côte d’Ivoire, nicht in Erfahrung gebracht werden kann, ob die Mittel für die so genannten zielgerichteten Maßnahmen, wie z. B. Kontroll- und Durchführungsmaßnahmen, tatsächlich ordnungsgemäße Verwendung finden.
Wir haben gesagt, dass es für diese Mittel einen gesonderten Haushalt geben sollte. Denken Sie einmal darüber nach, wer die größten Profite mit den Konservenfabriken macht; wir haben es hier mit einer unglaublichen Heuchelei zu tun. Dieses Land befindet sich im Konfliktzustand, und der EU-Ansatz scheint darauf ausgerichtet zu sein, unseren Flotten ungeachtet dieses Konflikts eine ungestörte Fortsetzung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen.
Dies ist das bisher schlimmste Beispiel für ein Fischereiabkommen, die Kommission muss aber ihrer Verpflichtung sowie ihrer Zusage gerecht werden, einen neuen Ansatz für Fischereiabkommen zu verfolgen, sofern dies im Interesse des Drittstaates liegt und nicht im Interesse der Überkapazität der Europäischen Union.
Nielson,Kommission. (EN) Herr Präsident, ich möchte der Behauptung widersprechen, dass es sich hier um unser schlechtestes Fischereiabkommen handelt. Tatsache ist leider, dass es viele Abkommen gibt, die noch schlechter sind als dieses. Wir sind damit befasst, diese Abkommen zu erneuern und zu modernisieren, damit sie an Einfluss gewinnen und noch mehr auf die soziale Entwicklung ausgerichtet sind. Gleichwohl ist die alte Generation dieser Abkommen zu bemängeln, was dringend geändert werden muss. Dies wird für die einzelnen Länder nach und nach erfolgen.
Der derzeitige Konflikt in Côte d'Ivoire bietet keine gute Voraussetzung für die Beendigung dieses Abkommens. Wir sollten uns davor in Acht nehmen, der Angelegenheit einen politischen Anstrich zu geben, indem wir mit Hilfe des Abkommens Druck auf die Regierung ausüben, Frieden und Versöhnung herbeizuführen. Auf diese Weise Druck auf das Gegenüber auszuüben, gestaltet sich ausgesprochen schwierig.
Was die Kontrolle und Bewirtschaftung der Meeresressourcen anbelangt, so findet dieser Konflikt nicht auf See statt. Daher halte ich es doch für weit hergeholt, eine Verbindung zwischen den Problemen des Landes und der Fortsetzung dieses Abkommens herzustellen. Wir bemühen uns darum, in Côte d'Ivoire etwas Nützliches zu bewirken, und gleichzeitig üben wir in alle Richtungen Druck aus, zu einem Kompromiss zu gelangen.
Wenn wir dieser Aktivität einen politischen Anstrich geben, übermitteln wir den Beteiligten die falschen Signale. Ich fordere das Parlament daher auf, damit aufzuhören. Frau McKenna hat jedoch einige wichtige Anmerkungen gemacht. Wir bemühen uns derzeit darum, den Schwerpunkt in diesen Fischereiabkommen auf die Entwicklung zu richten.