Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Abstimmung.
Bericht (A5-0412/2003) von Herrn Varela Suanzes-Carpegna im Namen des Ausschusses für Fischerei über die Thunfischflotte und die Thunfischindustrie: Lage und Zukunftsperspektiven in der EU und weltweit (2003/2017(INI))
(Das Parlament nimmt den Text an.)
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Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0455/2003) im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien (10595/3/2003 – C5-0521/2003 – 2002/0216(COD)) (Berichterstatter: Herr Nobilia)
(Der Präsident erklärt den geänderten Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)
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Bericht (A5-0484/2003) von Herrn Herzog im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über das Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (KOM(2003) 270 – 2003/2152(INI))
Vor der Abstimmung:
Herzog (GUE/NGL),Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, in Anbetracht der Komplexität dieses Themas und seines äußerst politischen Charakters beantrage ich eine kurze Bedenkzeitzwischen der Abstimmung über sämtliche Änderungsanträge sowie Artikel und der Schlussabstimmung. Laut Geschäftsordnung ist dies möglich.
Der Präsident. Wir werden die Änderungsanträge behandeln und uns dann mit den anderen Berichten beschäftigen, so dass Ihnen Zeit bleibt, das Ergebnis zu überdenken.
Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 21:
Herzog (GUE/NGL), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, ich schlage der Sozialistischen Partei eine Änderung ihrer Terminologie vor, damit sie mit einer früheren Abstimmung über den Begriff Rechtsrahmenvereinbar ist. Ich schlage vor, Rechtsrahmen durch Rahmenrichtlinie zu ersetzen, damit Übereinstimmung mit der vorhergehenden Abstimmung und weiterhin die Chance auf ein positives Votum zu Gunsten der Verfassung besteht.
(Das Parlament lehnt den mündlichen Änderungsantrag ab.)
Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 103:
Herzog (GUE/NGL), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, in dieser Frage der Liberalisierung der Wasserversorgung enthält die französische Fassung einen Widerspruch. Diese Fassung ist so formuliert, dass der Änderungsantrag 48 so verstanden werden könnte, dass die Liberalisierung der Wasserversorgung ohne Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten durchgeführt werden soll, während die englische Fassung genau das Gegenteil besagt. Ich erinnere Sie daran, dass die Arbeitssprache zunächst Englisch war. Wer die Liberalisierung in diesem Bereich ablehnt, muss also für den ursprünglichen Text stimmen, sofern Änderungsantrag 103 nicht akzeptiert wird. Zunächst muss über den Änderungsantrag 103 abgestimmt werden, der die Liberalisierung der Wasserversorgung ablehnt, und wenn dieser Antrag nicht angenommen wird, bleibt noch der ursprüngliche Text des Änderungsantrags 48, der sich in seinem ersten Teil ebenfalls gegen die Liberalisierung ausspricht.
Der Präsident. Die Dienste haben die Unstimmigkeit bemerkt, und ich kann bestätigen, dass die englische Sprachfassung maßgeblich ist.
Nach der Abstimmung über Änderungsantrag 109:
Langen (PPE-DE). – Herr Präsident! Nachdem über alle Änderungsanträge zu Ziffer 51 abgestimmt wurde, möchte ich auf Änderungsantrag 36 zurückkommen. Unsere Fraktion hat beantragt, ihn in zwei Teilen zur Abstimmung zu stellen. Sie haben eben nur über den ersten Teil abgestimmt. Ich bitte also, noch über den zweiten Teil des Änderungsantrags 36 abzustimmen. Das wurde so beantragt und eingereicht.
Der Präsident. Die Dienste prüfen das, aber mir liegt kein Antrag auf getrennte Abstimmung vor.
Nach Billigung von Erwägung U Ziffer 2:
Der Präsident. – Das wird Bono freuen.
(Heiterkeit)
Nach der Abstimmung über die Änderungsanträge:
Langen (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich frage nochmals, ob Sie die Prüfung zu der separaten Abstimmung – split vote – zu Änderungsantrag 36 abgeschlossen haben. Sie wollten das prüfen und aufrufen. Meine Fraktion hat eine separate Abstimmung zu Änderungsantrag 36 beantragt. Sie haben nur über Teil 1 abgestimmt. Ich möchte, dass über Teil 2 noch abgestimmt wird.
Der Präsident. Ich habe nicht Teil I zur Abstimmung aufgerufen, ich habe über Antrag 36 abstimmen lassen. Mir liegt kein Antrag auf getrennte Abstimmung vor. Wir haben über Änderungsantrag 36 abgestimmt. Alle anderen Fraktionen haben hierzu eine Stimme, nur die PPE-DE-Fraktion scheint zwei Meinungen zu haben.
Wir warten nun einen Augenblick mit der Abstimmung über den Entschließungsantrag, sofern es keine Einwände gibt.
Provan (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Da wir anscheinend eine kleine Atempause haben, möchte ich Herrn Corbett fragen, ob das von uns durchgeführte Abstimmungsverfahren seiner Ansicht nach der neuen Geschäftsordnung entspricht, die wir für dieses Haus erlassen haben, um Abstimmungen zu vereinfachen.
Über die im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik vorgelegten Änderungsanträge zum Bericht von Herrn Nobilia ist en bloc abgestimmt worden. Jetzt gibt es jedoch eine sehr kontroverse, lange Abstimmung über einen Bericht im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, die meiner Meinung nach nicht der Geschäftsordnung entspricht. Sie haben nun um Aufschiebung der Schlussabstimmung gebeten. Auf welchen Artikel berufen Sie sich dabei, Herr Präsident?
Der Präsident. Aufschiebungen sind in der Geschäftsordnung geregelt. Daher meine Frage, ob es Einwände gibt. Ich werde Herrn Corbett nicht das Wort erteilen, weil ich es ihm nicht überlassen möchte, die Plenarsitzung von seinem Platz aus zu leiten. Natürlich haben wir die Geschäftsordnung eingehalten, sonst wäre ich nicht so verfahren.
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Bericht (A5-0355/2003) von Herrn De Rossa im Namen des Petitionsausschusses zu Petition 461/2000 über den Schutz und die Erhaltung von Großaffen und anderen durch den illegalen Handel mit Buschfleisch bedrohten Arten (2003/2078 (INI))
Vor der Abstimmung:
De Rossa (PSE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident! Diesem Bericht liegt eine von 1,9 Millionen Bürgern Europas unterzeichnete Petition an das Europäische Parlament zu Grunde. Heute sind auf der Besuchertribüne Vertreter der Organisation anwesend, die diese Petition ins Leben rief, nämlich des Europäischen Zooverbandes, denen ich sehr für ihr Engagement danken möchte, dieses Thema in unserem Hause zur Sprache zu bringen.
(Beifall)
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Poettering (PPE-DE). – Herr Präsident! Wir machen keine Schwierigkeiten bei der Endabstimmung über den Bericht des Kollegen Herzog, aber ich bitte, jetzt abzustimmen, weil viele Kollegen schon gehen.
(Beifall)
Cohn-Bendit (Verts/ALE). – Herr Präsident! Herr Kollege Poettering, in aller Achtung, dass Sie Hunger haben, aber da es so kompliziert ist, können wir über die anderen Änderungsanträge abstimmen, und dann soll Herr Herzog sagen, was er zu sagen hat. Ich finde diese Hurra-Methoden unwürdig für ein Parlament. Wenn Sie Schwierigkeiten haben, dann denkt man ...
(Zwischenrufe)
- Jawohl, so ist das Leben! –, ... Wir werden so lange diskutieren, bis er seine Meinung gesagt hat. So ist es! Wollt Ihr Euch nicht noch einmal melden? Ihr sollt Euch nochmals melden!
(Zwischenrufe)
Der Präsident. Kollegen, die Geschäftsordnung ist eindeutig. Der Berichterstatter hat das Recht, um Aufschiebung zu bitten, sofern es keine Einwände gibt. Da in diesem Falle offensichtlich Einwände vorliegen, erteile ich dem Berichterstatter das Wort und fahre dann mit der Abstimmung über den Entschließungsantrag fort.
Herzog (GUE/NGL),Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, auch wenn der Text inhaltlich aus meiner Sicht noch viele negative Punkte enthält, denke ich, dass wir die Fortführung der Debatte über dieses wichtige Thema mittels eines gesetzgeberischen Aktes ermöglichen, mittels der Zurückweisung des Kommissionsverfahrens ohne Mitentscheidung und mittels sehr klarer Signale hinsichtlich der Ablehnung der Liberalisierung in einigen Bereichen. Außerdem geben wir auf diese Weise den Anstoß für einen konkreten Evaluationsprozess, so dass mein Votum positiv ausfällt.
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0474/2003) von Frau Sandbæk im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit über die Mitteilung der Kommission über die Aktualisierung des EG-Aktionsprogramms: beschleunigte Aktion zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose im Rahmen der Armutslinderung; offene politische Fragen und künftige Herausforderungen (KOM(2003) 93 – 2003/2146(INI))
Vor der Abstimmung über Erwägung L:
Corrie (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Die Berichterstatterin Frau Sandbæk hat der Abänderung von „nachgehend“ in „ausgebeutet werden“ zugestimmt, so dass die Formulierung nun lautet: „wobei auch die als Prostituierte ausgebeuteten Frauen in diese Strategie einzubeziehen sind“.
(Das Parlament stimmt dem mündlichen Änderungsantrag zu.)
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0329/2003) von Herrn Bébéar im Namen des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit über die Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD) (2003/2106 (INI))
Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 5:
Bébéar (PPE-DE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, ich möchte lediglich einen mündlichen Änderungsantrag zum Änderungsantrag von Frau Boudjenah einbringen und die Formulierung „stellt fest“ an den Anfang setzen: „stellt fest, dass es für den von der G8 im Jahr 2002 angekündigten ‚Aktionsplan für Afrika’ noch immer keine konkreten Mittelzusagen gibt, ruft die G8 und die Europäische Union auf, schnell dazu beizutragen, dass die notwendigen Mittel zur Unterstützung der Verwirklichung der NEPAD-Ziele bereitgestellt werden“.
(Das Parlament stimmt dem mündlichen Änderungsantrag zu.)
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0477/2003) von Frau Prets im Namen des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport über die Erhaltung und die Förderung der kulturellen Vielfalt: die Rolle der europäischen Regionen und internationaler Organisationen wie der UNESCO und des Europarates (2002/2269(INI))
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0481/2003) von Frau Swiebel im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit über Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union (2003/2011(INI))
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
Bordes, Cauquil und Laguiller (GUE/NGL),schriftlich. – (FR) Gegenstand dieses Berichts ist der Schutz der Thunfischflotte und der Thunfisch verarbeitenden Industrie der Europäischen Union vor der Konkurrenz aus anderen Weltregionen. Dieses Anliegen ist umso zweifelhafter, als die gemeinschaftliche Thunfischflotte bereits jetzt die größte der Welt ist und die Fischbestände des gesamten Planeten, und damit auch zahlreicher armer Länder, nutzt.
Außerdem besteht die Konkurrenz häufig aus Flotten, die zwar unter der Flagge anderer Länder fahren, aber dennoch Investoren aus der Europäischen Gemeinschaft gehören.
Der Bericht bringt zu Recht Besorgnis angesichts des Rückgangs der Thunfischressourcen zum Ausdruck. Der Wettbewerb als Quelle von Verschwendung und Krisen in allen Wirtschaftsbereichen hat im Falle von natürlichen Ressourcen nämlich noch verheerendere Folgen, da sie infolge eines ungezügelten und irrationalen Wettbewerbs völlig aufgebraucht werden können.
Die einzige logische Schlussfolgerung aus diesem Bericht lautet, dass das wettbewerbsbasierte System schädlich ist und die kollektive und geplante Verwaltung die einzig gesunde Form der Verwaltung der natürlichen Ressourcen darstellt. Diese Verwaltung sollte weltweit funktionieren und nicht nur mit dem Ziel, die Produktion in der Union zu schützen, denn die Thunfische haben die lästige Angewohnheit, dass sie weder Grenzen noch Hoheitsgewässer respektieren.
Wir haben uns der Stimme enthalten.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich.(PT) Die Flotten der Gemeinschaft tätigen mehr als 20 % der weltweiten Thunfischfänge und gehören zu den wichtigsten Quellen für Rohstofflieferungen an die Fischkonservenindustrie. Portugal produziert 6 % der EU-Thunfischkonserven und damit auch ca. 40 % seiner eigenen Fischkonserven. Daran zeigt sich die Bedeutung der Thunfischflotte und –industrie in weniger entwickelten, am Rande gelegenen Regionen mit einer starken Abhängigkeit vom Fischereisektor. Infolge des Drucks durch Auslandsimporte aufgrund von bilateralen und multilateralen Handelsabkommen hat der Sektor an Wettbewerbsfähigkeit verloren und auch mit den Auswirkungen der letzten Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik vom Dezember 2002 zu kämpfen.
Deshalb unterstütze ich das Hauptanliegen dieses Berichts, dass nämlich die Kommission eine Studie über die Lage der Thunfischbestände, der Thunfischflotte und der Thunfischindustrie insgesamt ausarbeiten und anschließend einen Aktionsplan für den Thunfischsektor mit einem globalen Rahmen für die Strukturhilfe sowie einen Plan zum Schutz des Thunfischsektors vor Konkurrenz aus Drittländern vorlegen soll.
Wir sind immer dafür eingetreten, dass Ausgleichs- bzw. Verbrauchsbeihilfen gewährt werden, um die Konservenindustrie zu unterstützen, und dass die Einfuhren kontrolliert werden, damit der importierte Fisch dieselben Kriterien der Lebensmittelsicherheit und -qualität erfüllt wie die Erzeugnisse der Gemeinschaftsindustrie.
Malmström, Paulsen und Olle Schmidt (ELDR),schriftlich. (SV) Trotz guter Ansätze bedeutet die gegenwärtige Fischereipolitik immer noch, dass die EU sich das Recht zum Missbrauch der natürlichen Ressourcen der Armen erkauft. Das ist eine moderne Form des Kolonialismus. Wir brauchen eine ernsthafte Reform der Fischereipolitik sowie eine völlig neue Sicht auf unsere Beziehungen zu den armen Ländern. Aus diesem Grunde habe ich gegen den o. g. Bericht in seiner Gesamtheit gestimmt.
Patakis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Das Ziel des Berichts besteht darin, eine kleine Zahl von großen Fischereiunternehmen durch wirtschaftliche und institutionelle Maßnahmen zu stärken, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Als Rechtfertigungen für diese Förderung verweist der Berichterstatter auf den zweifellos hohen Nährwertdes Produkts, seinen ökonomischen Wert, Beschäftigung, die Erhaltung der Bestände usw.
Diese Rechtfertigungen verheimlichen die Tatsache, dass solche Aktivitäten eine sehr geringe Anzahl von großen Unternehmen in der EU betreffen und dass die entwickelten Länder den Reichtum der Weltmeere in exzessiver Weise zu Lasten der armen und der Entwicklungsländer ausbeuten, zumal die internationalen Fischereiabkommen unausgewogen sind, da sie die Rechte der Stärkeren sanktionieren.
Indem der Bericht Beihilfen zur Modernisierung der Flotte, Exportbeihilfen sowie Zölle und technokratische Hindernisse für Importe akzeptiert, stärkt er in provokanter Weise bestimmte Unternehmer und macht die internationale Arbeitsteilung in diesem Bereich noch unfairer, worunter die armen und die Entwicklungsländer zu leiden haben.
Wir möchten hervorheben, dass im Bericht die Beihilfen für die Außerdienststellung von großen Schiffen der Thunfischflotte ganz richtig als kontraproduktiv und katastrophal bezeichnet werden, weshalb vorgeschlagen wird, sie abzuschaffen und der Erneuerung der Flotte wieder zuzuführen. Dieselben Beihilfen für die Außerdienststellung von kleinen und mittleren Küsten- und Binnenfischereifahrzeugen werden von der EU jedoch als strukturelle Mittel propagiert, die angeblich dazu dienen, die entsprechenden Sektoren umzustrukturieren. Dieser Widerspruch ist ein weiterer Beleg für die Klassenpolitik der herrschenden Kreise der EU, die die kleinen und mittleren Fischereibetriebe benachteiligt und die großen kapitalistischen Fischereiunternehmen begünstigt.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich.(PT) Da Thunfisch die weltweit kommerziell erfolgreichste Fischereiressource ist, gratuliere ich dem Berichterstatter und dem Ausschuss für Fischerei zu diesem Initiativbericht zur Thunfischflotte und Thunfischindustrie.
Dieser Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Mitgliedstaaten nur Vorteile haben werden, wenn die EU beschließt, mehr für diesen Sektor der Fischereiindustrie zu tun. Gegen eine solche Schlussfolgerung lässt sich nichts sagen angesichts des Rückgangs der Wettbewerbsfähigkeit der gemeinschaftlichen Thunfischflotte und Thunfischindustrie in Verbindung mit dem erheblichen Beitrag dieser Bereiche zur EU: Die Konservenindustrie beschäftigt 40 000 Menschen in der EU, und Thunfisch macht fast 60 % der Fischkonservenproduktion aus.
Ich begrüße den Vorschlag, dass die Kommission einen spezifischen Aktionsplan und einen globalen Rahmen für die strukturelle Unterstützung des Thunfischsektors vorlegen soll.
Die EU muss unbedingt sicherstellen, dass die Flotte – innerhalb der regionalen Fischereiorganisationen – an die verfügbaren Ressourcen angepasst wird, was – wo möglich – für Stabilität und Erneuerung sorgen wird. Dazu gehört auch der Kampf gegen die Überfischung durch illegale Schiffe, die unter Billigflaggen fahren, und eventuell auch – wie im Bericht dargelegt – die Aufstellung einer Liste jener Schiffe, die die einschlägigen Bestimmungen einhalten und für den Fischfang zugelassen sind, und die Verhängung von Handelssanktionen gegen Schiffe, die sich nicht daran halten.
Souchet (NI),schriftlich. – (FR) Die Thunfischflotte und die Thunfischindustrie der Gemeinschaft müssten eigentlich rundum zufrieden sein. Sie verfügen, vor allem in Frankreich und Spanien, über hochqualifiziertes und dynamisches Fachpersonal und vermarkten ein gesundes, natürliches Lebensmittel, das eine große und stetig wachsende Nachfrage verzeichnet. Dennoch wird die europäische Wettbewerbsfähigkeit letztlich von der Kommission selbst geschwächt, obwohl letztere nach eigener Aussage angeblich das einzige „gemeinsame europäische Gut“ verkörpert.
Die drakonischen und ständig verschärften Auflagen der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, vor allem in Bezug auf Sicherheit, Überwachung, Hygienevorschriften bei der Produktion, Umweltschutz und soziale Sicherung führen für die Flotte und die verarbeitenden Betriebe der Gemeinschaft zu wesentlich höheren Kosten als bei ihren Konkurrenten.
Die Ideologie der systematischen und vollständigen Öffnung, die der Kommission am Herzen liegt, wird auf alle Meereserzeugnisse angewandt, mit der ständigen Ausweitung der Liste der Länder mit Zollpräferenzen, die von einem System besonders undurchsichtiger Ursprungsnachweise profitieren, und mit den für Thailand, die Philippinen und Indonesien geöffneten Kontingenten für Thunfischfilets bzw. Thunfischkonserven. Unser Berichterstatter stellt fest, dass „die Öffnung des Gemeinschaftsmarkts für fremde Erzeugnisse, für die weniger hohe Anforderungen“ und „unzureichende Kontrollen“ bestehen, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors beeinträchtigen.
Wir müssen diese von der Kommission zu Lasten unserer Volkswirtschaften und unserer Arbeitsplätze aufgezwungenen Diskriminierungen endlich stoppen.
Empfehlung für die zweite Lesung: Nobilia (A5-0455/2003)
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich.(PT) Ziel dieser Verordnung ist die Aktualisierung des aktuellen Rechtsrahmens der Gemeinschaft betreffend Detergenzien, der von Beginn der siebziger Jahre datiert und inzwischen eine Reihe von Legislativinstrumenten umfasst. Trotz bestimmter Einschränkungen und der Tatsache, dass sie nicht weit genug geht, enthält die Verordnung doch einige ausgezeichnete Vorschläge zum Schutz der Umwelt, wie etwa die Überwachung des biologischen Abbaus, und zum Schutz der Verbraucher, deren Recht auf Information über die Zusammensetzung von Produkten, Listen von Inhaltsstoffen und aussagekräftiger Kennzeichnung gewährleistet sein muss. Deshalb unterstützen wir die Kompromissänderungsanträge zu diesem Bericht, die von sieben Fraktionen befürwortet werden.
Wir bedauern jedoch, dass die Kennzeichnung keine ausdrückliche Warnung vor Gefahren bei Verschlucken enthalten muss, insbesondere für Kinder, und dass die Verwendung von Bildern, die irreführend sein können, beispielsweise Abbildungen von Früchten, nicht verboten wird.
Wir dürfen nicht vergessen, dass hinter einer Harmonisierung von Vorschriften immer politische Motive in Richtung einer stärkeren Marktintegration und der Beseitigung von Hindernissen für den freien Warenverkehr stehen. Deshalb hegen wir starke Vorbehalte, da hier unter Umständen das Recht der Mitgliedstaaten unterwandert wird, zentrale Bereiche wie den Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt oder von Verbraucherrechten wirksam gesetzlich zu regeln, indem Beschränkungen für Erzeugnisse festgelegt werden, die diese Bestimmungen nicht einhalten.
Meijer (GUE/NGL),schriftlich.(NL) Negativ an diesem Vorschlag ist, dass der Beseitigung von Hemmnissen für den freien Verkehr Priorität eingeräumt wird. Positiv zu vermerken ist hingegen, dass Mitgliedstaaten, die zum Schutz ihrer Umwelt bereits strengere Rechtsvorschriften als die vorliegende Verordnung erlassen haben, nicht daran gehindert werden, diese anzuwenden. Der Grund für diese Verordnung ist, dass durch Waschen und Reinigen sauberes Wasser nicht nur verunreinigt wird, sondern ihm auch Bestandteile wie Seife und sonstige Stoffe zur Behandlung von Oberflächen zugeführt werden. Jahrelang hatte man versucht, die Produktion phosphatfreier Detergenzien zu fördern. Durch den vorliegenden Vorschlag sollen nun auch Tierversuche sowie der Zusatz kaum abbaubarer Stoffe, giftiger chemischer Stoffe und hormonstörender Substanzen verhindert werden. Die Offenlegung der Zusammensetzung von Detergenzien stellt in der Tat einen wichtigen Fortschritt dar. Dies will man dadurch erreichen, dass die Hersteller verpflichtet werden, die Regierung über die Zusammensetzung ihrer Erzeugnisse zu informieren, und von ihnen verlangt wird, auf der Verpackung den tatsächlichen Inhalt von Konservierungsmitteln, Farbschutzmitteln und aromatischen Stoffen anzugeben. Transparenz in Bezug auf die Schädlichkeit ist zu begrüßen, und daher sollten wir den Rat davon zu überzeugen versuchen, ein generelles Verbot gefährlicher Stoffe wäre allerdings vorzuziehen. Die vorgeschlagenen längerfristigen Anpassungen der Verordnung können eventuell dazu beitragen. Die Hersteller mögen zwar protestieren, striktere Maßnahmen sind aber unvermeidbar.
Ebner (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte nur festhalten, dass ich der Auffassung bin – und deshalb habe ich auch für den Bericht De Rossa gestimmt –, dass Affen und andere exotische Tierarten wertvolle Ressourcen unseres Planeten sind und dass in einem modernen und entwickelten Natur- und Umweltschutz diese Ressourcen auch für kommende Generationen geschützt und erhalten werden sollen. Ich glaube, dass der Bericht De Rossa eine ausgezeichnete Arbeit in diese Richtung ist und dass er zur Erhaltung und zum Schutz von gefährdeten Spezies beitragen wird. Er weist auch auf die Notwendigkeit des Schutzes solcher Spezies hin und sensibilisiert die Bevölkerung dafür.
Die Annahme des Abänderungsantrags 2 war positiv. Ich hatte gehofft, dass auch die anderen beiden Abänderungsanträge angenommen werden. Dem ist nicht so, aber auf jeden Fall haben wir hier eine praktikable Lösung, und deshalb habe ich dafür gestimmt.
Bordes, Cauquil und Laguiller (GUE/NGL),schriftlich. – (FR) Wer würde dem generellen Vorhaben nicht zustimmen, wildlebende Tierarten, die zum Teil vom Aussterben bedroht sind, zu schützen? Der Bericht zeigt jedoch die Grenzen seiner eigenen Vorschläge auf, wenn er zu Recht betont, dass „die Frage der Buschfleischjagd und ihrer Bedrohung für gefährdete Arten, vor allem die Großaffen, im Rahmen einer integrierten Entwicklungsstrategie und Armutsbekämpfung angegangen werden muss“.
Diesbezüglich wurde aber noch kein einziger Vorschlag unterbreitet. Wie können Vorschläge unterbreitet werden, ohne das bestehende Wirtschafts- und Sozialsystem in Frage zu stellen, ein System, das Millionen von Menschen aushungert, für die der Verzehr von Buschfleisch, häufig die einzige Quelle von tierischem Eiweiß darstellt, insbesondere in tropischen Regionen?
Unter diesen Umständen werden die vorgeschlagenen Kontroll- und Abwehrmaßnahmen in den meisten Fällen, vor allem bei der Bekämpfung organisierter Banden, die – häufig für westliche Märkte – Großjagden durchführen, völlig wirkungslos sein und werden lediglich zu Lasten einiger Hungernder gehen.
Bei der Abstimmung über diesen Bericht haben wir uns enthalten.
Meijer (GUE/NGL),schriftlich.(NL) Dieses Thema wäre nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden, wäre nicht von fast 2 Millionen Menschen eine Petition unterzeichnet worden und hätte der Petitionsausschuss nicht vor einem Jahr beschlossen, einen diesbezüglichen Bericht zu erstellen. Das „Buschfleisch“-Phänomen erfreut sich bereits großer öffentlicher Aufmerksamkeit im Vereinigten Königreich, während dies in anderen Ländern noch nicht der Fall ist. Im Hinblick auf die Entwicklungszusammenarbeit, die Volksgesundheit und die Umwelt ist es jedoch wichtig, dass man sich in Europa dieses Phänomens zunehmend bewusster wird und dass effektive Maßnahmen ergriffen werden. Die Bevölkerung in den Entwicklungsländern nimmt rasch zu, gleichzeitig werden aber auch die Möglichkeiten für Handel und Verkehr größer. Früher jagten kleine Gruppen von Menschen im Urwald lebende Wildtiere für ihren eigenen Fleischverbrauch. Heutzutage wird dieses Fleisch von Affen, Reptilien und Schlangen nicht nur von den armen lokalen Einwohnern konsumiert, sondern es wird auch in afrikanischen Städten verkauft und sogar als Delikatesse für die Reichen nach Europa exportiert. Das kommerzielle Jagen von Tieren und das Fällen tropischer Wälder führen zu einem raschen Aussterben von Tierarten, zu denen auch Gorillas und Schimpansen gehören. Schwer zu bekämpfende Tierkrankheiten, wie Ebola, werden unter den Menschen verbreitet. Die Entwicklungszusammenarbeit der EU trägt weder dieser Zerstörung noch der Umwelt allgemein Rechnung. Ich unterstütze die Vorschläge für den Ökotourismus, für Schutz- und Ausbildungsmaßnahmen sowie für Rechtsvorschriften, wenngleich sie vermutlich noch zu wünschen übrig lassen.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich.(PT) Trotz des potenziell zweideutigen Charakters des Wortes „Buschfleisch“ und obwohl bewiesenermaßen die Jagd nicht die alleinige Ursache für den Rückgang der Wildtierpopulationen ist – in Europa ist sie oft eine Sache des Schutzes und der Stabilisierung der Tierbestände –, habe ich für den Bericht gestimmt.
Der Begriff „Buschfleisch“ oder „Wildfleisch“ steht für aus wild lebenden Tieren gewonnene Fleischerzeugnisse, und der Handel damit hat verheerende Auswirkungen auf die Großaffenpopulationen in Afrika.
Die Folgen des illegalen Handels mit Buschfleisch haben weltweit Aufmerksamkeit gefunden. Das UNEP und die UNESCO haben das „Überlebensprojekt für Großaffen“ (GrASP) ins Leben gerufen, und viele andere Organisationen sind damit beschäftigt, Lösungen für das Problem zu finden. Wie der Berichterstatter erwähnte, hat sich die EU bisher nur am Rande mit diesem Thema befasst.
Am 12. Juli 2000 ging im Petitionsausschuss eine Petition betreffend den Schutz bedrohter Tierarten vor rechtswidrigem Jagen und Handel ein, die Teil einer Buschfleischkampagne war.
Mit meiner Ja-Stimme habe ich einfach meine Zustimmung dazu zum Ausdruck gebracht, dass Entwicklungsländer in der Tat größere Unterstützung benötigen, damit sichergestellt ist, dass nicht nur die einheimischen Traditionen gewahrt werden und der Mangel an Nahrungsmitteln eine Rolle spielt, sondern dass wir mit größerem Nachdruck...
(Gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO gekürzte Erklärung zur Abstimmung)
Sacrédeus (PPE-DE),schriftlich. (SV) Ich habe für den Bericht gestimmt, da das Parlament Änderungsantrag 2 angenommen hat, in dem Buschfleisch als Fleisch von „wild lebenden Tieren in tropischen Gebieten“ definiert wird.
Anderenfalls wäre die unglückliche Situation entstanden, dass die Jagdbeschränkungen und der Tierschutz für das Fleisch von allen wilden Tieren, einschließlich schwedischer Arten wie den Elch, gegolten hätten.
Die schwedischen Elchbestände sind stabil, wobei die Jagd so betrieben wird, dass die Art weder dezimiert wird noch vom Aussterben bedroht ist.
Die geregelte schwedische Elchjagd und die illegale Jagd auf Affen und andere vom Aussterben bedrohte Wildtiere sind zwei völlig verschiedene Welten.
Berthu (NI),schriftlich. – (FR) Mit der Zustimmung zum Bericht Herzog hat das Europäische Parlament hervorragende Erklärungen über „den vorrangigen Charakter des Grundsatzes der Subsidiarität“ sowie darüber verabschiedet, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten frei über die Wahl der Aufträge, die Organisation und den Finanzierungsmodus der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse entscheiden können (siehe Ziffer 18).
Gleichzeitig jedoch hat er einem europäischen Rechtsetzungsprozess den Weg eröffnet, der im Falle seiner Weiterentwicklung eben diese Subsidiarität verletzen und einmal mehr in einigen Jahren Proteste gegen den Brüsseler Interventionismus auslösen würde.
Wie ich in der Debatte bereits angemerkt habe, stammt der Vorschlag einer europäischen Rahmengesetzgebung bedauerlicherweise von der letzten französischen Präsidentschaft. Die derzeitige französische Regierung hat sich offenbar wieder auf einen vorsichtigeren Standpunkt besonnen, denn sie fordert zwar weiterhin ein „grenzüberschreitendes Rechtsinstrument“, möchte dessen Inhalt aber auf die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Union sowie auf genehmigte Finanzierungen und Kontrollverfahren beschränken.
Auch dies geht noch zu weit, und die Kommission wird weitere Argumente finden, um sich einzumischen und alles regeln zu können. Unseres Erachtens genügt die Bekräftigung, dass die Dienste von allgemeinem Interesse in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallen, die ihre Aufträge, ihre Organisation und ihre Grenzen selbst beurteilen müssen.
Bordes, Cauquil und Laguiller (GUE/NGL),schriftlich. – (FR) Trotz aller Zugeständnisse des Berichterstatters an die reaktionären politischen Kräfte, die die Privatisierung der öffentlichen Dienstleistungen betreiben, wird er inzwischen offenbar von eben diesen Kräften überrollt, deren Unterstützung er eigentlich gewinnen wollte. Mit oder ohne Änderungen besiegelt der Bericht Herzog die Abschaffung der öffentlichen Dienste, was sich bis hin zur Umbenennung in „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ wiederspiegelt.
Wir sind gegen diesen Bericht und selbstverständlich auch gegen die Änderungsanträge, die ihn noch zusätzlich verschärfen. Bildung, Gesundheit, öffentlicher Personenverkehr, Post, Telekommunikation, Wasser- und Energieversorgung, Elektrizität und Müllbeseitigung müssen öffentliche Dienste bleiben oder es erneut werden, die von den dummen und unmenschlichen Marktgesetzen unabhängig sind und nicht der privaten Gewinnmaximierung, sondern der Befriedigung der kollektiven Bedürfnisse dienen.
Außerdem führt der im Bericht vorgesehene Prozess zu einem drastischen Personalabbau und damit zu einer sozialen Katastrophe. Unter dem Vorwand der Angleichung der Vorgehensweisen in den Mitgliedstaaten der Union werden die Behörden dieser Länder zu Urhebern eines schwer wiegenden Sozialabbaus. Die Harmonisierung könnte jedoch auch auf der Grundlage einer Weiterentwicklung und eines Ausbaus der öffentlichen Dienste, insbesondere im sozialen Wohnungsbau, erfolgen, wenn die europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten im Dienste des Gemeinschaftsinteresses und nicht der Privatinteressen stünden.
Folglich haben wir gegen diesen Bericht gestimmt.
Carlotti (PSE),schriftlich. – (FR) Auf Betreiben des sozialistischen und sozialdemokratischen Lagers wurde der Begriff der Dienstleistung von allgemeinem Interesse vom Amsterdamer Vertrag (Artikel 16) unter die Prinzipien, auf denen die Europäische Union gründet, aufgenommen.
In einem weiteren Schritt haben sich die europäischen Sozialisten entschlossen für die Verteidigung und Förderung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse eingesetzt, da sie einen grundlegenden Aspekt unserer gemeinsamen Werte und unseres europäischen Gesellschaftsmodells darstellen.
Auf diesem Konzept beruhen demokratische und soziale Garantien für die europäischen Bürger: gleicher Zugang für alle, Information, Konsultation und Mitwirkung der Nutzer und Arbeitnehmer, Qualität und Universalität, finanzielle Durchführbarkeit unter Berücksichtigung von Beschäftigung und gemeinschaftlichen Garantien.
Unsere Kampflinien sind gezogen; unsere Forderungen sind klar. Wir fordern, dass die Aufträge, Durchführungsmodalitäten und Finanzierungsformen der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in einer Rahmenrichtlinie garantiert und festgeschrieben werden; diese Verpflichtung ist das gesamte Parlament mit der Verabschiedung des Berichts Langen im November 2001 eingegangen. Wir möchten, dass vor jeglicher weiteren Liberalisierung eine demokratische und pluralistische Bewertung der sozialen Folgen des freien Wettbewerbs durchgeführt wird.
Die Zeit drängt angesichts der Fülle von Texten, die dem Europäischen Parlament mit dem Ziel der möglichst raschen Liberalisierung aller Sektoren vorgelegt wurden, insbesondere in den Bereichen Verkehrswesen, Postdienste, Energie, Wasserversorgung und Müllabfuhr.
(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Art. 137 Absatz 1 GO)
Caudron (GUE/NGL),schriftlich. – (FR) Der Ablauf der Abstimmungen über die Erwägungen, Ziffern und Änderungsanträge des Berichts Herzogs ist ein hervorragendes Beispiel, ja sogar ein Zerrbild des starken Einflusses des Liberalismus und des einheitlichen Marktes sowie deren Dominanz über jede andere Überlegung im heutigen Europa.
In Anlehnung an Jean de la Fontaine könnte man über die großen Parteien und politischen Kräfte des Europäischen Parlaments sagen, „niemand ist daran gestorben, aber alle waren davon betroffen“.
Für eine große Mehrheit des Parlaments und somit des institutionellen Europas sind die öffentlichen Dienstleistungen bestenfalls eine Ware wie jede andere, wenn nicht gar eine „Schranke“ für das mit Geld verbundene Glück. Folglich habe ich ohne irgendwelche Bedenken und ohne Zögern gegen diesen Bericht gestimmt.
Darras (PSE),schriftlich. – (FR) Mit derBereitstellung von leistungsfähigen und effizienten Dienstleistungen von allgemeinem Interesse für alle, Dienstleistungen also, die ihren Auftrag hinsichtlich des sozialen und territorialen Zusammenhalts vollständig erfüllen, erkennt man nicht nur an und bekräftigt, dass diese Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ein wesentliches Ziel der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten und eine der Grundlagen unseres europäischen Gesellschaftsmodells darstellen, sondern man macht sich außerdem die Grundprinzipien zu eigen und verteidigt sie, mittels derer diese Dienste funktionieren, nämlich die Universalität der Dienstleistungen, Beständigkeit, Erschwinglichkeit und Qualität.
Ohne die Verabschiedung einiger Änderungsanträge, unter anderem derjenigen zur Rahmenrichtlinie, könnten genau diese Grundprinzipien in Vergessenheit geraten; die ultraliberalen Sonderwege infolge der sektorspezifischen Richtlinien könnten zur Norm werden. Ein derartiges Risiko möchte ich nicht eingehen. Da diese Änderungsanträge bezüglich der Notwendigkeit einer Rahmenrichtlinie nicht verabschiedet wurden, habe ich den Text in der Schlussabstimmung abgelehnt.
De Keyser (PSE),schriftlich. – (FR) Der Bericht Herzog hat versucht, Unvereinbares miteinander in Einklang zu bringen, nämlich die Liberalisierung verfechten und gleichzeitig die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse verteidigen. Daher rührt das uneinige Votum. Soll man dieses „hybride“ Ergebnis unterstützen, das „betont, dass die Liberalisierung nicht zum Nachteil der Bereitstellung von Universaldiensten erfolgt ist“, das der Überzeugung ist, „dass die bisherige Liberalisierung im Gasmarkt unzureichend ist“ und gleichzeitig die Ansicht vertritt, dass die sektoriellen Probleme im Zusammenhang mit der Liberalisierung eine pluralistische und differenzierte Beurteilung der Auswirkungen auf die Beschäftigung erforderlich machen?
Angesichts seines verstümmelten Entwurfs und nachdem er die ultraliberalen Kräfte des Parlaments für seine Zwecke genutzt hat, war der Berichterstatter der Ansicht, der Text verdiene alles in allem Unterstützung.
Ich persönlich habe, wie all diejenigen, die nicht zu Opfern des Stockholm-Syndroms geworden sind, einen kühlen Kopf bewahrt. Der geänderte Text ist unannehmbar, weshalb ich dagegen gestimmt habe.
Ferreira (PSE),schriftlich. – (FR) Ich habe gegen den Entschließungsantrag zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse gestimmt, denn die von der Mehrheit der Europaabgeordneten verabschiedeten Leitlinien geben keinen objektiven Überblick über die Auswirkungen der bisher durchgeführten Liberalisierungen. Außerdem öffnen sie der Liberalisierung weiterer Sektoren Tür und Tor.
Wie wir bereits in der Vergangenheit gefordert haben, ist nun umgehend eine seriöse, pluralistische und offene Bewertung der Liberalisierungspolitik erforderlich, deren Schlussfolgerungen veröffentlicht werden müssen.
Die bereits durchgeführten Liberalisierungen müssen noch einmal überdacht werden, damit auch die Verabschiedung einer Rahmenrichtlinie vollständig zum Tragen kommt. Im Übrigen ist es höchste Zeit, dass einige Sektoren endgültig aus der für die Gemeinschaftsebene maßgeblichen Wettbewerbspolitik ausgegliedert werden. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Gesundheit, Erziehung und soziale Dienste, einschließlich des sozialen Wohnungsbaus. Und schließlich muss die Subsidiarität gewährleistet werden, in deren Rahmen die regionalen oder territorialen Befugnisse ausgeübt werden.
Diese Entschließung verankert die Dienstleistungen von allgemeinem europäischem Interesse nicht als Zusatznutzen des europäischen Aufbauwerks und als Instrument zur Umsetzung der Ziele im Bereich des territorialen, wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zusammenhalts der Union. Die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Gesellschaftsmodells, der verteidigt und gefördert werden muss.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich.(PT) Wir haben in der Schlussabstimmung gegen den Bericht Herzog gestimmt, denn er blieb unserer Meinung nach hinter dem zurück, was notwendig war, weil er durch die Vorschläge der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der europäischen Demokraten und der Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas im Ausschuss für Wirtschaft und Währung verwässert wurde. In der Plenarsitzung wurden hier und da Verbesserungen vorgenommenen, doch die eingebrachten Änderungsanträge haben keine erheblichen Veränderungen gebracht. Das Endergebnis veranschaulicht die Aggressivität der neoliberalen und konservativen Offensive, die gegenwärtig im Gefolge der durchgepeitschten Privatisierungen, die in der „Lissabonner Strategie“ verankert sind, durch die EU fegt und diese auch in der Verfassung im letzten Dezember verankern wollte.
Der Bericht ist grundsätzlich gegen den öffentlichen Sektor und gegen die Rolle des Staates in der Wirtschaft eingestellt, da er von der falschen Prämisse ausgeht, Eigentum entscheide über gutes Management. Das Ziel besteht eindeutig darin, die lukrativsten Sektoren und öffentlichen Dienstleistungen in die Fänge der großen Wirtschafts- und Finanzgruppen zu treiben.
Der Bericht begrüßt und unterstützt den Prozess der Liberalisierung/Privatisierung in verschiedenen Schlüsselsektoren und beschönigt verwerflicherweise die wirtschaftlichen und sozialen Folgen – von der Qualität und dem Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen bis hin zu Arbeitsplatzverlusten in den betroffenen Sektoren.
Wir alle wissen, dass die Bezeichnung „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ nicht zufällig gewählt wurde. Dahinter verbirgt sich ganz klar das Anliegen, das Konzept der öffentlichen Dienstleistungen aufzugeben und damit die Last der Verantwortung für den Staat zu verringern.
Krivine und Vachetta (GUE/NGL),schriftlich. – (FR) Wir haben gegen den Bericht Herzog gestimmt, der wieder einmal beweist, dass dieses Parlament gegenwärtig keineswegs fortschrittlicher ist als die Kommission oder der Rat der Europäischen Union. Dieser Bericht wurde von der ultraliberalen Mehrheit im Parlament initiiert, um ein Loblied auf die Zerschlagung der öffentlichen Dienstleistungen anzustimmen. So heißt es in dem Bericht etwa – um nur eine von zehn oder 20 gleichgerichteten Ziffern herauszugreifen –, das Parlament „begrüßt die Liberalisierung in den Bereichen Telekommunikation, Postdienste, Verkehr und Energie, die zu einer Modernisierung, Verknüpfung und Integration der Bereiche sowie durch verstärkten Wettbewerb zu Preissenkungen und EU-weit zur Schaffung von annähernd 1 Million Arbeitsstellen geführt hat“. Dabei soll diese Entwicklung noch beschleunigt werden.
Hier haben wir es mit einem verlogenen Dogmatismus zu tun, der die Erwartungen der europäischen Bevölkerungen auf der ganzen Linie enttäuscht. Bedauerlicherweise möchte der Berichterstatter, ebenso wie ein Großteil der europäischen Sozialisten, diesen Bericht trotz alledem verabschieden, weil er den Weg für eine Rahmenrichtlinie für die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ebnet. Aber soll dies auf einer derart liberalen Grundlage geschehen? Unter diesen Umständen kann nur ein möglichst breiter Protest von Seiten der Bevölkerung ein positives Signal gegen die Zerschlagung der öffentlichen Dienstleistungen setzen.
Lang (NI),schriftlich. – (FR) Dieser Bericht ist ein Beispiel für eindeutigen politischen Betrug, denn trotz der traurigen Komödie, die hier im Parlament gespielt wird, vertreten die Rechte und die Linke grundsätzlich dieselbe Linie, denn beide Seiten wollen die öffentlichen Dienstleistungen zerschlagen, indem sie sie endgültig dem gemeinschaftlichen Wettbewerbsrecht unterwerfen, ein Recht, das bekanntlich schon immer das undifferenzierteste Instrument des Freihandels war.
Die französischen UMP-Abgeordneten, die sich den Beschlüssen ihrer ultraliberalen Fraktion unterordnen, haben gegen die höheren Interessen Frankreichs gestimmt, indem sie einen Text gebilligt haben, der zahlreiche Bestimmungen enthält, die das Vorhandensein öffentlicher Dienste in Frankreich schlicht und einfach verurteilen.
Die sozialistisch-kommunistische Linke wiederum hat im Namen eines blinden europäischen Föderalismus immer wieder die Verabschiedung einer „Rahmenrichtlinie“ für die öffentlichen Dienstleistungen gefordert, eines Textes, der unweigerlich zur Übertragung der Befugnisse der Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission führen würde.
Als entschiedene Gegner der europäischen Globalisierungsideologie, die zu diesem Bericht geführt hat, und die selbst das Ergebnis der schändlichen Allianz zwischen politischem Föderalismus und wirtschaftlichem Ultraliberalismus ist, waren die Abgeordneten der Front National die einzigen französischen Parlamentarier, die ihre ablehnende Haltung gegenüber dieser neuen antinationalen und antisozialen Offensive gegen unsere öffentlichen Dienstleistungen in klarer und kohärenter Weise zum Ausdruck gebracht haben.
Martinez (NI),schriftlich. – (FR) Die Züge fuhren, die Flugzeuge starteten, die Post wurde ausgetragen, das Gesundheitswesen war vorhanden, in den Schulen wurde unterrichtet und das Licht funktionierte, und all dies dank der staatlichen öffentlichen Dienstleistungen. Die Brüsseler Kommission möchte sie jedoch allesamt privatisieren, obwohl die Vernunft, die Fakten und die sozialen Folgen dagegen sprechen.
Die Vernunft tritt in den Hintergrund, wenn man den herrlichen Begriff der Dienstleistungen für die Öffentlichkeit, im Namen des Gemeinwohls und der res publica, allmählich durch das armselige Konzept der Dienstleistungen ersetzt, die aufgrund des allgemeinen Interesses erbracht werden. Die Tatsachen werden geleugnet, wenn der Fundamentalismus des Marktes einfach nicht sehen möchte, dass die privaten Züge in Großbritannien entgleisen, die Stromversorgung in Kalifornien zum Erliegen kommt, die Flugzeuge privater Fluggesellschaften wie etwa Flash Airlines abstürzen und die amerikanischen Handelsschulen hilflose Seelen zurücklassen. Die soziale Komponente wird geopfert, weil nach der Liberalisierung in den Bereichen Gesundheitswesen, Universitäten, Verkehrswesen und sogar Wasserversorgung mit zweierlei Maß gemessen wird: dann gibt es Dienstleistungen für die Reichen und solche für die Armen.
All dies haben wir Philippe Herzog zu verdanken, dem kommunistischen Berichterstatter, der zum „Leidensgenossen“ der wirtschaftlichen und sozialen Demokratie geworden ist.
Meijer (GUE/NGL),schriftlich.(NL) Ich bin für ein Europa mit einer mehr und mehr demokratisch kontrollierten Wirtschaft. Dazu bedarf es eines völlig anderen Kurses, als er gegenwärtig mit dem Grünbuch über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse gesteuert und wodurch Europa noch neoliberaler wird. Mittels des Stabilitätspakts werden die Mitgliedstaaten zur Liberalisierung und Privatisierung wichtiger Teile ihrer Wirtschaft auf Kosten der demokratischen Mitsprache und Kontrolle über den sozialen und den öffentlichen Sektor gezwungen. Trotz der Anerkennung, dass bestimmte Dienstleistungen für alle zugänglich und erschwinglich sein müssen, weil sie eine Voraussetzung für sozialen Zusammenhalt und soziale Solidarität sind, gibt es kaum einen Teil des öffentlichen Sektors, der sakrosankt ist. Möglichkeiten werden sogar geboten, das Hochschulwesen, die Volksgesundheit, soziale Dienste und die Trinkwasserversorgung in Privathand zu übergeben. Darüber hinaus wird an alten sektoralen Liberalisierungsplänen für Postdienste, Gas, Elektrizität und öffentlichen Verkehr strikt festgehalten. Die Ergebnisse früherer Liberalisierungsprogramme werden gepriesen, und zwar zu Unrecht, wie die Erfahrung in den Niederlanden und anderen Ländern gezeigt hat, in denen sich die Liberalisierung von öffentlichem Verkehr und Elektrizität für die Bewohner ganz im Gegenteil als überaus nachteilig erwiesen hat. Entgegen den Behauptungen im Grünbuch sind beide Sektoren teurer geworden. Die Erbringung von Dienstleistungen hat sich verschlechtert, und die Beschäftigungslage ist prekär. Meine Partei befürwortet einen völlig anderen Kurs, als er hier beschrieben wird, und wird deshalb gegen diesen Vorschlag stimmen.
Miller (PSE),schriftlich.(EN) Ich begrüße den vorliegenden Bericht über das Grünbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Er gibt dem Parlament Gelegenheit, die Zukunft der öffentlichen Dienstleistungen zu umreißen. Eine ungehemmte Liberalisierung sollte es nicht geben, sondern vielmehr ein gründliches Nachdenken über das bisher Geschehene, was funktioniert hat und was nicht.
In einigen Bereichen weicht meine Meinung von der meiner Kollegen in der Sozialdemokratischen Fraktion ab. Ich bin der Auffassung, dass für die öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehanstalten, die bei der Wahrung der kulturellen Vielfalt und Identität eine bedeutende Rolle spielen, die Regeln des Wettbewerbs nicht angewendet werden sollten.
Das Gleiche gilt für gemeinnützige Organisationen, die eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse erbringen.
Schließlich möchte ich betonen, wenn die Gesetzesvorlage wieder ins Parlament zurückkommt, muss sich dieses voll einbringen, und zwar durch Mitentscheidungsverfahren.
Pasqua (UEN),schriftlich. – (FR) Das gemeinsame Wettbewerbsrecht ist zwar kritikwürdig, aber es verbietet keineswegs die Beibehaltung der öffentlichen Dienstleistungen. Diese Vereinbarkeit ist in Artikel 295 des EG-Vertrags festgeschrieben und in der Form geregelt, dass die öffentlichen Dienstleistungen die Wettbewerbsvorschriften einhalten müssen. Obwohl es die verbandstypischen Proteste der ewigen Verfechter des Status quo gab, die unter dem Vorwand der Verteidigung der öffentlichen Dienstleistungen einzig und allein auf die Bewahrung ihrer satzungsgemäßen Privilegien bedacht sind, müssen wir auch feststellen, die Öffnung der öffentlichen Dienstleistungen für den Wettbewerb letztlich die Modernisierung und die Wettbewerbsfähigkeit voranbringen kann.
Das eigentliche Problem hier betrifft die Aufteilung der Befugnisse zwischen der Union und den Mitgliedstaaten. Nun ist aber in diesem Punkt eine „Rahmenrichtlinie“, die „die verantwortungsbewusste Staatsführung im Bereich (…) der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ definiert, ein von der Linken im Parlament unterstützter Vorschlag, für die wahren Verteidiger der öffentlichen Dienstleistungen – die Verfechter eines Europas der Nationen, die die allgegenwärtige Demagogie ablehnen – ganz einfach inakzeptabel, da eine derartige Richtlinie letztlich zur Vergemeinschaftung der öffentlichen Dienstleistungen führen würde.
In dieser Frage ist es von grundlegender Bedeutung, dass die Befugnisse in Sachen Organisation und Arbeitsweise der öffentlichen Dienstleistungen weiterhin im Zuständigkeitsbereich der souveränen Staaten liegen.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich.(PT) Die Schaffung und Erhaltung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse stellt einen der Stützpfeiler des europäischen Entwicklungsmodells dar, da sie gewährleisten, dass unter den Rahmenbedingungen einer Marktwirtschaft – oder eher sozialen Marktwirtschaft – bestimmte Grundrechte unantastbar sind. Der einzelne Bürger besitzt Rechte und ist nicht einfach nur eine Produktionseinheit oder eine Schachfigur auf dem freien Markt.
Ich stimme dem Berichterstatter zu, dass die ländlichen und sozial schwachen Gebiete (besonders Randlagen) besonderer Beachtung bedürfen. Ich teile auch seine Ansicht, dass soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, die Funktionen der sozialen Sicherheit und Integration ausüben, von den Regeln des Wettbewerbs ausgeklammert werden sollten.
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass in Übereinstimmung mit den Verträgen und mit der gebotenen Achtung des Subsidiaritätsprinzips die Gemeinschaft im Hinblick auf die Entscheidung der Mitgliedstaaten für bestimmte Eigentumsformen neutral bleiben muss.
Die vorgesehene Klärung des Begriffs der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und die Kriterien zur Unterscheidung zwischen Kategorien von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse darf nicht zu einer größeren Zentralisierung oder künstlicher Normierung führen. Die für diese Dienstleistungen zuständigen öffentlichen Behörden müssen auf jeden Fall Entscheidungsfreiheit haben.
Angesichts der Abstimmung im Plenum zu diesem Thema und da Vorschläge für eine Rahmenrichtlinie nicht angenommen wurden, habe ich dafür gestimmt.
Skinner (PSE),schriftlich.(EN) Da im Vereinigten Königreich mit der Liberalisierung im Großen und Ganzen positive Erfahrungen gemacht worden sind, wenngleich die Vorteile zwischen Verbrauchern und Wirtschaft ungleich verteilt waren, pflichtet die EPLP dem allgemeinen Konzept der Kommission bei. Allerdings ist die EPLP der Auffassung, dass auch die Universalität der Dienstleistungen und der Schutz der Rechte der Beschäftigten sowie sonstige soziale, wirtschaftliche und Umweltvorteile sowohl für den Einzelnen als auch für die Allgemeinheit gewährleistet sein müssen. Deshalb hat die EPLP jene Änderungsanträge unterstützt, die in diese Richtungen zielen.
Im Gegensatz zum Berichterstatter, der für eine Rahmenrichtlinie eintritt, glaubt die EPLP, dass diese Fragen für jeden Sektor getrennt entschieden werden sollten.
Die EPLP möchte weder die Liberalisierung stoppen noch die Gesetze und Verordnungen bezüglich des Wettbewerbs gefährden. Sie sind erforderlich, damit die Marktreform zur Vollendung des Binnenmarkts beiträgt und die Ziele von Lissabon erreicht werden.
Souchet (NI),schriftlich. – (FR) Als ehemaliger Schüler des Fachbereichs „Öffentliche Dienstleistungen“ am Institut für politische Studien in Paris und als besonders für die Beibehaltung der öffentlichen Dienstleistungen vor Ort verantwortliches Mitglied des Regionalrats bin ich der Ansicht, dass der beste Weg zur Bewahrung des Begriffs der öffentlichen Dienstleistungen nicht die Verabschiedung einer europäischen Rahmenrichtlinie wäre, die die Freiheit der Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Aufgaben einschränken würde, die sie, gemäß den Wünschen der Bevölkerung, dem öffentlichen Dienst übertragen möchten. Ländern, die historisch betrachtet keine Kultur der öffentlichen Dienstleistungen haben, steht es nicht zu, die Länder, die über eine derartige Kultur verfügen, davon abzuhalten, diese Dienstleistungen bereitzustellen, wann immer sie es für angebracht halten.
Der inkohärente und widersprüchliche Text, der sich aus der Abstimmung über den Bericht Herzog ergibt, wird die Debatte leider nicht erhellen. Er enthält zwar einige positive Aspekte, wie etwa den Hinweis auf den „vorrangigen Charakter des Grundsatzes der Subsidiarität, demzufolge die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten frei über die Wahl der Aufträge, die Organisation und den Finanzierungsmodus der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse entscheiden können“. Gleichzeitig aber lässt er die Möglichkeit offen, eine einheitliche europäische Definition dieser Dienste vorzuschreiben, die den Staaten ihre Regelungsbefugnis entziehen würde und zwangsläufig von einer Mehrheit geprägt wäre, die dem Begriff der öffentlichen Dienstleistung fern steht. Aus diesem Grund habe ich mich bei der Schlussabstimmung enthalten.
Thorning-Schmidt (PSE), schriftlich. (DA) Ich habe heute für den Bericht Herzog über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse gestimmt und habe in diesem Zusammenhang auch eine Reihe von Änderungsanträgen unterstützt, in denen die Idee einer Rahmenrichtlinie für diesen Bereich vertreten wird.
In diesem Zusammenhang möchte ich klarstellen, dass wir nur eine Rahmenrichtlinie wollen, die das Subsidiaritätsprinzip respektiert und die sich darauf beschränkt, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu regeln, nicht aber Bereiche wie z. B. Ausbildung, öffentliches Gesundheitswesen und Dienstleistungen von allgemeinem sozialen Interesse.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich.(PT) Jeden Tag sterben etwa 20 000 Menschen an HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria und werden Tausende neue klinische Fälle diagnostiziert. Diese Krankheiten sind in Entwicklungsländern besonders stark verbreitet, vor allem in den am wenigsten entwickelten Ländern, die von Krieg, Armut, Rezession und dem Zusammenbruch der wichtigsten öffentlichen Dienstleistungen, insbesondere des Gesundheitswesens, gezeichnet sind.
Die harte Wirklichkeit sieht so aus, dass „jedes Jahr Millionen von Menschen an übertragbaren Krankheiten sterben, obwohl die Medizin die meisten dieser Krankheiten verhüten oder heilen kann.“ Das ist ein Profit orientierter Ansatz, ein Ansatz, der Gesundheit zur Ware macht, den die großen multinationalen Pharmakonzerne verfolgen, die in erster Linie in entwickelten Ländern ansässig sind. Damit sind Patente für Arzneimittel und fehlende Investitionen in einheimische Arzneimittel erhebliche Hürden, die es zu überwinden gilt. Jeder kleine Fortschritt im Rahmen der WTO stößt immer wieder auf hartnäckige finanzielle Interessen.
Das jetzt diskutierte EU-Programm zur Bekämpfung dieser Krankheiten ist zu begrüßen, geht aber dennoch nicht weit genug. Schwerpunkt der Bemühungen der internationalen Gemeinschaft muss die Verstärkung der personellen, institutionellen und infrastrukturellen Ressourcen von Entwicklungsländern sein, insbesondere um öffentliche Dienstleistungen und grundlegende Gesundheitssysteme wieder aufzubauen und zu gewährleisten, dass Arzneimittel unabhängig hergestellt werden können.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich.(PT) Das Aktionsprogramm der Kommission mit dem Titel „beschleunigte Aktion zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose im Rahmen der Armutslinderung; offene politische Fragen und künftige Herausforderungen“ basiert auf drei Schwerpunkten: Steigerung der Wirksamkeit, Verbesserung der Bezahlbarkeit sowie FuE (Forschung und Entwicklung).
Ich unterstütze den Vorschlag der Berichterstatterin, Patentinhaberfirmen zur Erteilung von Lizenzen anzuregen, so dass andere Hersteller ihre Produkte zu niedrigeren Kosten fertigen können. Die Anwendung von Schutzklauseln in internationalen Handelsabkommen kann Staaten helfen, den Zugang zu Arzneimitteln zu verbessern und die öffentliche Gesundheit zu schützen.
Wir brauchen mehr FuE und neue Arzneimittel und Diagnoseverfahren, die leichter anzuwenden, wirksamer und kostengünstiger sind. Besondere Beachtung muss auch die breite Einführung der routinemäßigen Gesundheitsbetreuung für Kinder und Schwangere finden, um die Sterblichkeitsraten zu senken. Die EU darf gegenüber solchen Problemen nicht gleichgültig bleiben und muss ihren finanziellen Beitrag entsprechend erhöhen.
Ich habe für den Bericht gestimmt, da meines Erachtens die Probleme infolge armutsbedingter Krankheiten so schwer wiegend sind, dass es uns nur mithilfe eines breiten Spektrums an weitreichenden Maßnahmen und Strategien gelingen wird, sie in all ihren Aspekten zu lösen.
Scallon (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die OECD hebt hervor, dass Investitionen in Gesundheit ein wichtiges Mittel zur wirtschaftlichen Entwicklung darstellen und wesentlich verbesserte Ergebnisse im Gesundheitsbereich für Entwicklungsländer die Vorbedingung sind, um aus dem Armutskreislauf auszubrechen. Wenn sich der Gesundheitszustand der Armen verbessern soll, dann muss das Herangehen an Fragen der Gesundheit die Armen in den Mittelpunkt stellen. Das gilt nicht nur für das Gesundheitswesen, sondern ebenso für Politiken zu Fragen, die unverhältnismäßig starke Auswirkungen auf die Gesundheit und wirtschaftliche Sicherheit der Armen haben wie Bildung, Ernährung, Wasser und Hygiene.
HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose sind unmittelbare Ursachen und Folgen von Armut, denen Frauen und Kinder in besonderem Maße ausgesetzt sind. Ich begrüße den guten Willen der internationalen Gemeinschaft und mahne unsere Regierungen, die respektvolle Partnerschaft, insbesondere im Gesundheitsbereich, zu verbessern.
Trotzdem muss ich mich der Stimme enthalten: Zur Bekämpfung der „sehr hohen und noch weiter steigenden“ Zahl der HIV-infizierten Frauen wird die Bereitstellung „angemessener sexueller und reproduktiver Gesundheitsinformationen und -dienste“ vorgeschlagen, um unter anderem vor „ungewollter Schwangerschaft“ zu schützen. Schwangerschaft ist keine Krankheit: Kinder sind in Entwicklungsländern ein Reichtum. Hier zeigt sich ein anderer Plan, der Abtreibung in den Begriff reproduktive Gesundheit einschließt.
Dies ist aber nicht der Standpunkt des Rates, der klargestellt hat, dass „reproduktive Gesundheit“ „Abtreibung“ NICHT mit einschließt. Solange dieser Punkt nicht durch die Kommission klargestellt ist, kann ich diese missverständliche Terminologie nicht unterstützen.
Bordes, Cauquil und Laguiller (GUE/NGL),schriftlich. – (FR) Wir haben gegen diesen Bericht gestimmt, der in Bezug auf die afrikanischen Länder von zynischer Bevormundung gekennzeichnet ist. Wie kann man es beispielsweise wagen zu betonen, dass diese Länder „sich Instrumente zur Einführung einer Strategie der dauerhaften, gerechten und nachhaltigen Entwicklung an die Hand geben müssen, die den Weg zur Verwirklichung des Rechts auf Ernährung, Gesundheit, Bildung und Erziehung, Wohnung und sonstige Bedürfnisse der afrikanischen Bevölkerung ebnet“? Selbst in den reichen Ländern des Westens beraubt die herrschende Klasse einen großen Teil der Bevölkerung dieser Rechte!
Die afrikanische Bevölkerung hat hingegen zusätzlich zu den Belastungen durch ihre eigene privilegierte Klasse die weitaus beträchtlicheren Abschöpfungen durch die Industrie- und Finanzkonzerne der imperialistischen Länder zu ertragen. Vom Sklavenhandel über die kolonialistische Ausplünderung bis heute, da diese Länder vom internationalen Bankensystem ausgeplündert werden, hat der westliche Kapitalismus niemals aufgehört, diesen Kontinent zu verarmen.
Und heute lässt das Europäische Parlament, das Parlament der Länder, deren führende Schicht schuld am Elend der afrikanischen Länder ist, majestätisch verlauten, dass diese Länder die Schäden, die ihnen über Jahrhunderte hinweg zugefügt wurden, selbst beseitigen sollen! Dies ist widerwärtig.
Boudjenah (GUE/NGL),schriftlich.– (FR) Das Thema ist umstritten, ebenso wie die äußerst neoliberalen Ansichten der NEPAD berechtigte Fragen bei all jenen aufwerfen, die davon träumen, dass Afrika der Unterentwicklung endlich entfliehen kann. Ich unterstütze ebenfalls die im Bericht formulierte Kritik, insbesondere an der fehlenden demokratischen Beteiligung der „Zivilgesellschaft“, der Gewerkschaften und selbst der einzelstaatlichen Parlamente. Die Durchführung einer unabhängigen Studie über die Auswirkungen der NEPAD auf die sozialen Rechte, die Ernährungssicherheit, den Zugang zu Rohstoffen und den Umweltschutz ist zweifelsohne die beste Ermutigung.
Darüber hinaus dürfen sich die EU und die G8 ihrer Verantwortung nicht entziehen, gleich ob es sich um den erforderlichen Erlass der Schulden, welche die Haushalte immer noch dramatisch und zu Unrecht belasten, oder um eine Reform und eine Aufstockung der öffentlichen Entwicklungshilfe handelt.
Der Bedarf wird auf 64 Milliarden Dollar pro Jahr geschätzt, um die erklärten Ziele der NEPAD zu erfüllen. Dabei müssen die Geldgeber ihrer Verantwortung gerecht werden. Die Staatschefs der Initiatorenländer der NEPAD mit großem Pomp zum G8-Gipfel zu empfangen, ist eine Sache, den Worten Taten folgen zu lassen, eine andere!
Schließlich wäre die Ausarbeitung eines rechtsverbindlichen Rahmens mit Sanktionen für Unternehmen, die zu Konflikten beitragen, ebenfalls ein nützlicher Akt zur Vorbeugung von Konflikten mit oft tödlichem Ausgang.
Krivine und Vachetta (GUE/NGL),schriftlich. – (FR) Die NEPAD ist zwar ein Entwicklungsprojekt, das von den afrikanischen Staaten entwickelt und angenommen wurde, es kann jedoch nicht als Mittel zur Emanzipation der betroffenen Völker betrachtet werden. Deshalb wird sie, ebenso wie das Abkommen von Cotonou, die WTO und die Strukturanpassungspolitiken des IWF, von bestimmten Bereichen der Zivilgesellschaft, wie dem Afrikanischen Sozialforum in Addis-Abeba und dem Forum der Völker 2003 in Siby in Mali, zunehmend angeprangert. In der Tat reiht sie sich ein in eine neoliberale Logik, deren tatsächliche Folgen den angestrebten Zielen zuwiderlaufen.
Es kann keine Förderung der nationalen oder regionalen Entwicklung geben, solange der Konsens von Washington, der den gegenwärtigen afrikanischen Regierungen auferlegt und von ihnen anschließend übernommen wurde, die private Aneignung des rentabelsten wirtschaftlichen Vermögens durch die multinationalen Konzerne vorsieht. Somit werden die während der drei ersten Jahrzehnte der Unabhängigkeit errungenen sozialen Rechte und Freiheiten durch die Überarbeitung der nationalen Arbeitsgesetzgebungen und der Investitionsbedingungen zunehmend abgebaut. Dass die Initiatoren der NEPAD anstelle der afrikanischen Völker vielmehr die multinationalen Konzerne und die G8 beteiligt haben, lässt einigen Aufschluss über den Demokratiebegriff dieser NEPAD zu. Deshalb können wir nicht für eine Entschließung stimmen, die sich damit begnügt, die fehlende Beteiligung zu kritisieren und dabei die gefährliche Grundlogik der NEPAD verschleiert.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich.(PT) Dieser Bericht über die Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (NEPAD), bei der es sich um eine hoch bedeutsame politische Initiative von fünf afrikanischen Staatsoberhäuptern als Teil eines ehrgeizigen Vorhabens mit der Bezeichnung „Wiedergeburt Afrikas“ handelt, stellt die Konfliktprävention und die Einführung von Mechanismen zur Wiederherstellung und Erhaltung des Friedens sowie – als wesentlichen Aspekt verantwortungsvoller Staatsführung – Maßnahmen gegen Korruption in den Vordergrund. Weitere Unterstützung erhält die Initiative durch den Mechanismus der gleichberechtigten gegenseitigen Beurteilung der afrikanischen Staaten untereinander (APRM), den ich ebenfalls begrüße.
Außerdem schließe ich mich der Auffassung an, dass die Einbeziehung von Mitgliedern der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsorganisationen eingeschlossen, gefördert werden muss. Auch die Rolle der Frauen in der afrikanischen Gesellschaft muss in Entwicklungsprojekten ein wichtiger Schwerpunkt sein.
Ungeachtet der Kritik, die gelegentlich an der NEPAD aufgrund ihres hierarchischen Konzepts geübt wird, müssen wir meiner Meinung nach diese Initiative ohne Wenn und Aber unterstützen und dazu beitragen, dass sie menschlich und sozial tatsächlich etwas bewirkt. Wir müssen mithelfen, Hunderte von Menschen aus dem Sumpf der Unterentwicklung zu ziehen, und eine aktive Rolle bei der Bekämpfung von Korruption und Tyrannei spielen, die in weiten Teilen des afrikanischen Kontinents verbreitet sind.
Darum habe ich mit Ja gestimmt. Ich begrüße diesen Bericht vor allem deshalb, weil ich mir eine neue Perspektive für Afrika, eine neue Perspektive für einen vergessenen Kontinent und eine Perspektive für Brüderlichkeit und Solidarität gegenüber einem Bruderkontinent wünsche.
Gobbo (NI). – (IT) Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissionspräsident, Kolleginnen und Kollegen! Als Venezianer und somit Erbe einer starken historischen, kulturellen und sprachlichen Identität – ich erinnere an die Allerdurchlauchtigste, die Republik Venedig – wünsche ich mir, dass in allen Ländern der Europäischen Union politische Konzepte verwirklicht werden, die auf die Dezentralisierung der Zuständigkeiten des Staates in Richtung der Regionen abzielen, speziell in der Bildungspolitik, der Kulturpolitik und beim Schutz der Kulturgüter. Unseres Erachtens machen hauptsächlich gerade unsere kulturelle Vielfalt und unsere kulturellen Identitäten die Attraktivität dieses Europa aus, das nicht versuchen sollte, zu zentralisieren, sondern den regionalen Besonderheiten und den Identitäten all seiner Völker Raum zu geben. Deshalb möchte ich die Notwendigkeit hervorheben, sich mit diesen Identitäten wieder in ihren eigenen territorialen Bereichen zu beschäftigen, damit das große kulturelle Erbe, das alle Völker dieses Europa verbindet, ein Beispiel der Demokratie und vor allem der gewaltigen Kraft unserer Vielfalt in dieser unserer europäischen Identität sein kann.
Borghezio (NI).– (IT) Wie in dem Bericht hervorgehoben wird, ist es erforderlich, zur Aufstellung einer völkerrechtlich verbindlichen Norm für das Recht auf kulturelle Vielfalt zu gelangen. Außerdem wird – was vom Standpunkt der Autonomie- und Regionalbewegungen wie der von mir in diesem Parlament vertretenen Lega Nord aus gesehen sehr wichtig ist – zu Recht die Notwendigkeit betont, die Behandlung der Minderheitenbevölkerungen und der Minderheitensprachen, einschließlich der autochthonen Sprachen, im Rahmen des erweiterten Europa aufmerksam zu verfolgen. Im Zusammenhang mit dem Schutz der Minderheitensprachen werden die Mitgliedstaaten mit Fug und Recht dazu aufgefordert, dem Erhalt von Denkmälern, Gebäuden und sogar Gebrauchsgütern besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da sie die materielle Geschichte dieser Kulturen verkörpern. Es wäre jedoch eine viel umfassendere und vollständigere Maßnahme zum Schutz all dessen, was das riesige kulturelle Erbe der Minderheitensprachen und Minderheitenbevölkerungen ausmacht, vonnöten: Literatur, Kunst, Folklore, das Bücher- und Handschriftenerbe, dem der Untergang droht. In Padanien gibt es zum Beispiel ein beachtliches sprachliches Kulturerbe, das vom Piemontesischen über das vom Kollegen Gobbo erwähnte Venezianische bis zum Lombardischen, Ladinischen und unzähligen anderen gefährdeten Minderheitensprachen reicht. Für sie ist die Annahme der von der gegenwärtigen italienischen Regierung begünstigten Devolutionspolitik sehr wichtig.
O'Toole (PSE). – (EN) Herr Präsident! Wir bekennen uns dazu, die kulturelle Vielfalt in der Union zu bewahren und den Pluralismus der Medien zu fördern. Allerdings haben wir uns bei den vorliegenden Vorschlägen der Stimme enthalten, weil wir glauben, dass sie weitgehend undurchführbar sind und andere Instrumente eingesetzt werden können, um unsere Zielsetzungen zu erreichen.
Ingesamt sind wir mit der Berichterstatterin einer Meinung, was die Definition von Kulturgütern als öffentlichem Gut anbetrifft, wünschenswert sind sprachliche Vielfalt und öffentliche Sendeeinrichtungen, während die Konzentration der Medien unerwünscht ist. Allerdings greifen die Ziffern 23, 24, 26, 29, 31, 32 und 33 unnötigerweise den 2005 von der UNESCO zu treffenden Schlussfolgerungen vor, abgesehen davon, dass sie den Spielraum in kulturellen Belangen bei den Verhandlungen von Cancun stören.
Gorostiaga Atxalandabaso (NI). – (EN) Herr Präsident! Wie die meisten in diesem Hause habe ich für den ausgezeichneten Bericht von Frau Prets zu diesem sehr heiklen Thema gestimmt. Das Problem ist, dass jedes Mal, wenn staatenlose Nationen der Europäischen Union wie das Baskenland versuchen, anerkannte Richtlinien umzusetzen, die französischen und spanischen Behörden eine völlig verächtliche Haltung einnehmen.
Vorige Woche sind in Bayonne Menschen aus dem Gerichtssaal entfernt worden, und es wurde Tränengas gegen sie eingesetzt, weil sie es gewagt hatten, Baskisch zu sprechen und sich für die Verwendung der baskischen Sprache bei öffentlichen Dienstleistungen einzusetzen. Die Abgeordneten dieses Hauses werden in Kürze umfassend über diesen bedauerlichen Vorfall informiert.
Ich muss darauf hinweisen, dass in der diesem Bericht beigefügten Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik festgestellt wird, dass die EU-Strategie der Zusammenarbeit „ohne die Achtung und die Förderung der kulturellen Vielfalt als eines wesentlichen Bestandteils der Identität der politischen Gebilde und der betroffenen Gemeinschaften undenkbar ist“.
Cappato (NI),schriftlich. – (IT) Die Abgeordneten der Radikalen haben gegen den Bericht gestimmt, nicht nur, weil er sich der Liberalisierung des Welthandels entgegenstellt und sich neben dem Protektionismus auch dem kulturellen Relativismus beugt, sondern darüber hinaus, weil er anscheinend die Gefahren der Vernichtung von Kultur und Sprache durch Nationalisten und Verstaatlichungstheoretiker nicht erfasst.
Die nationalen Politiken, die die sprachliche Vielfalt im Fremdsprachenunterricht gefährden – es ist nämlich nur eine Fremdsprache, das Englische, Pflicht –, sind sowohl in der EU als auch in den Beitrittsländern vorherrschend. Selbst in den EU-Institutionen herrscht häufig Ein- oder Zweisprachigkeit. In dem Entschließungsantrag fehlt der Bezug auf innovative Lösungen, um die Kommunikationserfordernisse auf einer diskriminierungsfreien Basis zu bewältigen, indem beispielsweise die Verwendung neutraler Sprachen wie der Weltsprache Esperanto vorgesehen wird. Außerdem fehlt es an Hinweisen auf den geringen Schutz der Sprachen der einheimischen Bevölkerung und der Einwanderer sowie auf die Zeichensprache.
Von den konkreten Vorschlägen, die bereits auf internationaler Ebene eine gewisse Zustimmung fanden, möchte ich an dieser Stelle den Vorschlag der Radikalen Esperanto-Vereinigung zur Schaffung einer Beobachtungsstelle für Sprachenpolitik nennen, die jüngst auch von der 32. Tagung der Generalkonferenz der UNESCO empfohlen wurde. Erforderlich wäre nämlich eine aktuelle Übersicht über die Sprachenpraktiken und –gesetze, den Gebrauch und die Anerkennung von Minderheitensprachen, auch innerhalb der Staaten.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich.(PT) Im Großen und Ganzen begrüße ich diesen Initiativbericht des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport über die Erhaltung und die Förderung der kulturellen Vielfalt, zumal im Rahmen einer neuen WTO-Verhandlungsrunde.
Auf ihrer Konferenz am 17. Oktober 2003 hat die UNESCO deshalb die Initiative ergriffen und begonnen, den Entwurf einer Konvention über kulturelle Vielfalt mit dem Ziel auszuarbeiten, ein internationales Rechtsinstrument zu schaffen, das kulturelle Vielfalt schützt und fördert. Der uns vorliegende Bericht trägt in positiver Weise dazu bei, da er eine Reihe von Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und die Kommission zur Arbeit der UNESCO enthält, wie etwa zur Stärkung der kulturellen Rechte, zur Förderung einer öffentlichen Kulturpolitik in jedem Staat und zur Verpflichtung aller Beteiligten, auf internationaler Ebene zusammenzuarbeiten.
Neben anderen Aspekten in diesem Bericht begrüße ich die Bekräftigung des Grundsatzes der Bewahrung und Förderung kultureller Vielfalt und des Zugangs zu Kultur als Beitrag zum gegenseitigen Verständnis zwischen Menschen und für Frieden. Ich teile den Standpunkt des Berichts, dass Staaten das Recht haben, ihre Kulturpolitik selbst festzulegen. Außerdem begrüße ich die – von der UNESCO befürwortete – Bestätigung, dass Kultur keine Ware ist und von jeglicher Liberalisierung, ob multilateral oder bilateral, ausgenommen sein muss sowie die Bekräftigung der Rolle der gemeinwirtschaftlichen Leistungen.
Deshalb habe ich für den Bericht gestimmt.
Malmström, Paulsen und Olle Schmidt (ELDR),schriftlich. (SV) Wir teilen voll und ganz die Auffassung, dass kulturelle Vielfalt als Grundrecht zu betrachten ist und unterstützen daher den Bericht Pret über kulturelle Vielfalt. Die EU ist ein Mosaik von Minderheiten und Kulturen und muss es auch bleiben. Als Liberale stellen wir stets den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt aller politischen Beschlüsse. Daher ist es unseres Erachtens von großer Bedeutung, völkerrechtlich verbindlich festzulegen, dass jeder Staat oder Staatengruppe das legitime Recht besitzt, selbst über seine Kulturpolitik zu bestimmen. Ferner müssen die Politik der internationalen Zusammenarbeit und Solidarität in kulturellen Fragen gestärkt und die sprachliche Vielfalt innerhalb der Union erhalten werden.
Skeptisch stehen wir hingegen der Idee gegenüber, dass die EU das Recht haben soll, Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Vielfalt auf dem Gebiet von Kultur und Medien zu ergreifen. Daher unterstützen wir nicht die Entwicklung eines Rechtsinstruments der EU für die kulturelle Vielfalt.
Meijer (GUE/NGL),schriftlich.(NL) Die EU unternimmt große Anstrengungen, um eine junge Generation an Projekten zu beteiligen, durch die eine Verbindung zwischen europäischer Einheit und Fortschrittsdenken hergestellt werden soll. Solche Projekte können letztendlich im Grenzbereich zwischen Bildung und Propaganda liegen. Bei der Finanzierung kultureller Organisationen, die „den Europagedanken“ dadurch propagieren, dass sie ein allgemeines europäisches Interesse verfolgen, geht es der EU um das Ziel der Schaffung einer einheitlicheren europäischen Elite. Im schlimmsten Falle wird sich die EU schließlich zu einem Machtzentrum entwickeln, wobei die Macht in den Händen einer europaweiten englischsprachigen Elite enden wird und jeder, der diese Sprache nicht von Haus aus spricht oder sie unzureichend beherrscht, in Bezug auf Beschäftigung, politische Mitsprachemöglichkeiten und Mitbestimmung benachteiligt sein wird. Abweichende nationale und regionale Bräuche werden dann als eine Art Handikap behandelt. Deshalb ist es positiv, dass wir uns nun endlich daran machen, die kulturelle Vielfalt davor zu schützen, kommerzialisiert und zentralisiert zu werden. Mit der Berichterstatterin Prets gehe ich vollkommen darin konform, dass kulturelle Dienstleistungen und Erzeugnisse, und insbesondere die Meinungsvielfalt, nicht als einfache Waren oder Konsumgüter betrachtet werden können, die dem Markt überlassen werden dürfen. Ich unterstütze ihr Bestreben, alles, was sich hierauf bezieht, von den Handelsliberalisierungen im Rahmen von WTO/GATT auszunehmen und durch die Aushandlung einer Konvention im Rahmen der UNESCO schützen zu lassen.
Patakis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Wir stimmen mit einer Reihe von Punkten im zur Diskussion stehenden Bericht überein. Aus prinzipiellen Gründen pflichten wir der Notwendigkeit bei, das Recht auf kulturelle Selbstbestimmung und kulturelle Vielfalt der Völker Europas sowie der ganzen Welt zu garantieren. Der Bericht benennt zum Teil ganz richtig einige der Gründe für die zunehmende kulturelle Homogenisierung und Kommerzialisierung der Kultur (Druck vonseiten der WTO, interne Rivalitäten zwischen den USA und der EU sowie innerhalb der EU, Unfähigkeit der UNESCO, ihre Rolle zu spielen, usw.).
Da wir fest an die kulturelle Vielfalt als eine der letzten Bastionen zur Verteidigung der historischen Existenz und zur Bewahrung der Identität der Völker sowie als eine historische Notwendigkeit (wie der Bericht ebenfalls anerkennt) glauben, halten wir die vorgeschlagenen Maßnahmen für völlig unzureichend. Das Problem kann nicht im Rahmen solcher Organisationen wie der UNESCO, des Europarats oder gar der EU gelöst werden. Der einzige Weg, diesen vorprogrammierten und kulturell zerstörerischen Kurs unter Kontrolle zu bekommen und abzuwenden, besteht darin, dass die Völker die Angelegenheit in ihre eigenen Hände nehmen, dass sie gegen die Philosophie und die Praktiken der von der imperialistischen Globalisierung diktierten Gesetze des Marktes kämpfen und die Respektierung ihrer kulturellen Werte fordern.
Aus diesen Gründen hat die Kommunistische Partei Griechenlands den Bericht nicht unterstützt und sich in der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich.(PT) Wie unser Berichterstatter (und der Verfasser unserer Stellungnahme) so wortgewandt erklärte, ist das „Bewahren von kulturellem Erbe, als gemeinsames Erbe der Menschheit, [...] ein Anliegen unserer Zivilgesellschaft und die Erhaltung und Förderung der kulturellen Vielfalt ein Garant für Frieden, Sicherheit, Stabilität und Entwicklung.“
Dieses Bewahren verlangt spezielle Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund erfolgte die Annahme die Allgemeinen Erklärung der UNESCO zur kulturellen Vielfalt und der Erklärung des Europarats zur kulturellen Vielfalt. Diese Erklärungen gingen über die reinen Handelsaspekte von Bildungs- und Kulturdiensten und Kulturgütern hinaus, indem sie spezielle Zielsetzungen wie die Entwicklung lebensfähiger einheimischer Kulturindustrien und die Verbesserung der weltweiten Verbreitung von kulturellen Werken aufnahmen. Die Achtung und der Schutz der kulturellen Vielfalt sind von entscheidender Bedeutung, nicht nur aus Sicht einer allgemeinen Sensibilisierung, sondern auch für eine hoffentlich nachhaltige Entwicklung. Die kulturelle Vielfalt wiederum befindet sich in Harmonie mit der Welt um uns herum und ist etwas, das von Generation zu Generation vererbt und weitergegeben wird.
Ich glaube, die EU muss auf der nächsten UNESCO-Generalkonferenz eine aktive Rolle bei der Diskussion und Entwicklung neuer Instrumente spielen, die den Bedürfnissen einer neuen Welt Rechnung tragen, in der Europa mit unerschütterlicher Entschlossenheit die Förderung der kulturellen Vielfalt unterstützen und einen Beitrag zum kulturellen Dialog und zur Förderung von gegenseitigem Verständnis und Respekt leisten muss.
Saint-Josse (EDD),schriftlich. – (FR) Abgesehen von einer exzellenten Betrachtung über die Bedeutung der kulturellen Vielfalt und ihren Reichtum fordert der Bericht ausdrücklich die Anwendung der Einstimmigkeitsregel, die nicht, wie man allzu oft hört, ein Blockadeinstrument, sondern die beste Garantie für den Konsens der Staaten und Völker ist. Ein weiterer Grund zur Zufriedenheit besteht darin, dass der Bericht besser denn je auf der unverzichtbaren Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und auf „dem Recht des Mitgliedstaats, der Regionen und geeignetenfalls von Stellen unterhalb der staatlichen Ebene, eine Kulturpolitik zu definieren, durchzusetzen und anzupassen“ besteht, bevor er unterstreicht, dass „kulturelle Dienstleistungen und Erzeugnisse und Bildung keine Waren ... sind und daher ... besonderen Konditionen unterliegen müssen, die sich daran orientieren, dass der Markt nicht alles regeln kann, wobei insbesondere Meinungsvielfalt und Pluralismus zu gewährleisten sind.“ Die Mitglieder der Delegation der Chasse-Pêche-Nature-Traditions der Fraktion für das Europa der Demokratien und der Unterschiede schlagen nichts anderes vor. Wir unterstützen den öffentlichen Dienst und lehnen die Liberalisierung dieser Sektoren im Rahmen des GATS ab. Es ist bedauerlich und beunruhigend, dass diese Zielsetzungen im Rahmen der Abstimmung über den Bericht Herzog nicht auf sämtliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ausgedehnt wurden. Wir unterstützen jedoch vorbehaltlos die Entschließung zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Vielfalt in Verbindung mit der UNESCO.
Turco (NI),schriftlich. – (IT) In Anknüpfung an die Stimmerklärung des Kollegen Cappato hebe ich die Bedeutung der OSZE, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, hervor. Die OSZE fördert die Sicherheit mit allen Mitteln, außer durch direkte militärische Interventionen, und setzt sich demnach auch für die Förderungder kulturellen und sprachlichen Vielfalt ein. Diesem Ziel widmen sich in der OSZE zwei Organe: der Hohe Kommissar für nationale Minderheiten und der Beauftragte für Medienfreiheit, die dem Thema Sprachen nach wie vor stetige Aufmerksamkeit widmen. Zuletzt haben die Außenminister der OSZE auf ihrer Tagung im Dezember 2003 in Maastricht einen Beschluss über Toleranz angenommen – den Beschluss 4/03. In Artikel 10 wird auf den Hohen Kommissar für nationale Minderheiten und seine Empfehlungen zur sprachlichen Erziehung, auch in Radio- und Fernsehsendungen, hingewiesen; darüber hinaus wird auf die Empfehlungen des Beauftragten für Medienfreiheit verwiesen, deren Text unter www.osce.org. zu finden ist. Der Beauftragte für Medienfreiheit hat 2002 und 2003 eine ausführliche Studie über die Medien in der vielsprachigen Gesellschaft durchgeführt, in deren Rahmen er eine Stichprobe von fünf Ländern untersuchte: Luxemburg, Schweiz, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Moldau und Serbien-Montenegro.
Am 13. und 14. September wird die OSZE in Brüssel eine Konferenz über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit veranstalten, in deren Verlauf das Thema sprachliche Vielfalt hoffentlich behandelt wird.
Bastos (PPE-DE),schriftlich.(PT) Der Bericht 2002 über Chancengleichheit ist für die Ziele der EU von Belang. Allerdings haben wir in diesem Bericht einige Schwachstellen gefunden.
Als Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten bin ich der Meinung, dass im Hinblick auf die Gewährleistung gleicher Behandlung und gleicher Entlohnung auf jeden Fall ein dualer Ansatz und eine echte politische Integration der Geschlechterperspektive notwendig sind. Da der Zuwachs an Beschäftigung insbesondere bei Frauen unmittelbar damit verknüpft ist, ob sich Beruf und Familienleben vereinbaren lassen, muss die Beschäftigungsstrategie Bezug nehmen auf die Finanzierung und Einrichtung von Betreuungseinrichtungen für Kinder und pflegebedürftige Personen sowie auf die Möglichkeit eines bezahlten Elternurlaubs. Ebenso muss sie zielgerichtete Fördermaßnahmen für Frauen enthalten, die wieder in das Berufsleben zurückkehren wollen, nachdem sie ihre Kinder großgezogen haben.
Es muss alles Erdenkliche unternommen werden, um so unterschiedliche Bereiche wie die soziale Sicherheit, Ausbildung, Unternehmensinitiativen, die Einbeziehung von Frauen in Entscheidungsprozesse, die Verlängerung des Arbeitslebens, häusliche Gewalt und den Frauenhandel ebenfalls einzubeziehen.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich.(PT) Der Initiativbericht des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit lenkt die Aufmerksamkeit zu Recht auf wichtige Aspekte der Rahmenstrategie und die jährlichen Arbeitsprogramme und Berichte zur Chancengleichheit von Frauen und Männern in der EU. Dazu gehört auch die Tatsache, dass die Ziele der Strategie erst noch in messbarer Form definiert werden müssen und dass es in den Jahresberichten nicht gelingt, die Darlegung der politischen Ziele, die ich genannt habe, mit einer eingehenden Untersuchung und Bewertung der derzeitigen Lage zu verbinden.
Obwohl er einige Punkte beinhaltet, die ich für widersprüchlich halte, stimme ich dem Bericht zu, wenn er die fehlende Übereinstimmung zwischen der Politik der UNO, wie sie in der Aktionsplattform von Peking festgelegt wurde, und der EU-Politik zur Chancengleichheit betont. Zu begrüßen ist auch der Hinweis auf den Mangel an Informationen zur Ausführung einer Reihe von Gemeinschaftsprogrammen und das Bedauern darüber, dass im Arbeitsprogramm 2003 im Hinblick auf die prioritären Aktionen nichts weiter getan wird, als frühere Absichtserklärungen zu wiederholen. Ich teile auch die Auffassung der Berichterstatterin, wenn sie unterstreicht, dass noch vor Ende dieser Wahlperiode ein zusammenfassender Fortschrittsbericht über die Aktionsplattform 1995 in den Mitgliedstaaten vorzulegen ist. Leider sind die guten Absichten nicht in die Tat umgesetzt worden. Beim neoliberalen Angriff auf Arbeitnehmerrechte, soziale Rechte und andere soziale Werte sind zuerst immer die Frauen betroffen, indem sie Arbeitslosigkeit und ungleiche Bezahlung erdulden müssen.
Lulling (PPE-DE),schriftlich. Die Europäische Kommission muss uns Jahresberichte über den Stand der Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union vorlegen. Heute haben wir zu dem Jahresbericht für 2002 Stellung zu nehmen. Das ist eine gute Übung, die es uns erlaubt, darüber zu urteilen, wie es um die Durchführung der schönen europäischen Richtlinien und Programme bestellt ist, welche Frauen und Männern Gleichbehandlung und Chancengleichheit garantieren sollen.
Dass diesbezüglich in allen Mitgliedstaaten und auch in den Beitrittsländern nicht alles Gold ist, was glänzt, ist bekannt. Dass wir dies hier anprangern sollen und müssen, ist unumstritten. Allerdings gibt es in diesem ansonsten erstaunlich vernünftigen Entschließungsantrag des Ausschusses für die Rechte der Frau doch einige Passagen, die man relativieren muss. Verschiedene Kollegen haben daran Anstoß genommen, dass die Mitgliedstaaten und die Beitrittsländer bis 2010 für wenigstens 90% der Kinder zwischen drei Jahren und dem schulpflichtigen Alter und für 33% der Kinder unter drei Jahren eine gute und bezahlbare Kinderbetreuung anbieten sollen. Sie haben sich gefragt, ob das einerseits wünschenswert und anderseits realistisch, d. h. auch bezahlbar ist.
(Gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO gekürzte Erklärung zur Abstimmung)
Meijer (GUE/NGL),schriftlich.(NL) Eine Frau in der Union verdient durchschnittlich 84 % des Lohns eines Mannes, und die durchschnittliche Arbeitslosigkeit im Jahr 2001 in der Union lag bei Frauen 2,3 % höher als bei Männern. In der Begründung zeigt die Berichterstatterin eindringlich, dass all die schönen Worte über Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen kaum in praktische Maßnahmen umgesetzt wurden, was zum Teil daran liegt, dass es keine messbaren Ergebnisse gibt. Es sind keine klaren Ziele vorgegeben worden, und die von der Europäischen Kommission in ihrer Rahmenstrategie 2001-2005 festgeschriebenen Bewertungskriterien sind in ihrem Jahresbericht 2002 nicht mehr enthalten. Infolgedessen bleibt unklar, was tatsächlich getan worden ist und welche Ergebnisse erzielt worden sind. Außerdem arbeiten die Kommission und der Rat unabhängig voneinander. Der Rat hat während der finnischen Präsidentschaft Ende 1999 neun Indikatoren für Frauen in verantwortungsvollen und Entscheidungspositionen festgelegt, zu denen französische Indikatoren für die Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung, belgische Indikatoren für unterschiedliches Entgelt sowie dänische Indikatoren über häusliche Gewalt gegen Frauen hinzukamen. Die Minister konnten damit ihrer Basis zu Hause lauter schöne Dinge erzählen. In den Jahresberichten wurde nichts mehr davon erwähnt, und die Ausgangsdokumente sind vertraulich geblieben. Der vom Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit einstimmig angenommene Entwurf einer Entschließung lässt bedauerlicherweise die Entschiedenheit vermissen, durch welche die prägnante Begründung gekennzeichnet ist. Ich befürchte, dass sich hier abermals wenig ändern wird.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich.(PT) Ich messe der Gleichstellung von Männern und Frauen größte Bedeutung bei und habe Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts stets verurteilt.
Doch ich bin gezwungen, der Auffassung der Berichterstatterin zu widersprechen, die, statt für Gleichberechtigung zu kämpfen, einen gleichmacherischen Extremismus anstrebt.
Um Gleichstellung Wirklichkeit werden zu lassen, ist es nicht notwendig, dass genau die gleiche Zahl von Männern und Frauen eine bestimmte Tätigkeit ausüben. Viel wichtiger ist, zuallererst für einen chancengleichen Zugang dazu zu sorgen.
Deshalb ist die Gleichmacherei in dem uns vorliegenden Bericht ein absurdes Ansinnen, das einen oberflächlichen Eindruck von Gleichstellung vermittelt und eine wirkliche Vertretung – wenn überhaupt – nur zufällig zum Ausdruck bringt.
Ich bin im Übrigen der Meinung, dass viele Überlegungen der Berichterstatterin unter dem Gesichtspunkt des EU-Rechts nicht auf dieser Ebene umgesetzt werden könnten, da sie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.
Ungeachtet dessen unterstütze ich einen Teil der Ausführungen in diesem Initiativbericht, was aber keineswegs ausschließlich die Gleichstellung von Männern und Frauen betrifft. So teile ich beispielsweise die Kritik der Berichterstatterin an der mangelnden Transparenz von Entscheidungen, die im Rat getroffen werden, was Parlament und Bürger daran hindert, sich ein korrektes Bild von dessen Aktivitäten und Entscheidungen zu machen.
Ich habe gegen den Bericht gestimmt.
Der Präsident. Die Erklärungen zur Abstimmung sind geschlossen.
(Die Sitzung wird um 13.40 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)