Zum Portal des Europäischen Parlaments zurückkehren

Choisissez la langue de votre document :

 Index 
 Vollständiger Text 
Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 11. Februar 2004 - Straßburg Ausgabe im ABl.

Intermodale Ladeeinheiten
MPphoto
 
 

  Pex (PPE-DE).(NL) Herr Präsident, Frau Vizepräsidentin der Kommission! Wir begrüßen einen integrierten Ansatz im Verkehrsbereich, bei dem ein angemessener Gebrauch von allen verfügbaren Verkehrsarten gemacht wird. Sollen die Probleme des steigenden Straßengüterverkehrs gelöst werden, muss die Europäische Union pro-aktiv sein und die Intermodalität fördern. Pro-aktiv heißt vor allem, dass sich die Behörden zur Problemlösung am Markt orientieren und nicht, dass die Behörden dem Markt komplizierte Regelungen und zusätzliche Kosten aufbürden. Dieser Ansatz ist bei dem vorliegenden Vorschlag mitnichten befolgt worden, und deswegen hatte ich zunächst Bedenken in Bezug auf einige Teile des Kommissionsvorschlags ebenso wie des Vorschlags des Berichterstatters. Nachdem nun die Vorschläge durch die im Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr eingebrachten Änderungsanträge angepasst worden sind, sind meine größten Bedenken damit ausgeräumt.

Die Marktteilnehmer müssen die Ladeeinheiten frei wählen können, um die beste Lösung für jeden Warentyp und jede Verkehrsart finden zu können. Gleichzeitig gilt es unbedingt, eine Situation zu vermeiden, in der Eigentümern intermodaler Ladeeinheiten unnötige Verpflichtungen durch hohe Verwaltungs- sowie Umsetzungskosten auferlegt werden. Ich halte es nicht für nötig, die Einführung der Europäischen intermodalen Ladeeinheit durch steuerliche Vorteile oder Anschaffungsbeihilfen zu fördern. Die Kommission hat in ihrem Vorschlag selbst bemerkt, sie wolle die Verwendung nicht zwingend vorschreiben, sondern ihren Einsatz dem Markt überlassen. Die Einführung von Beihilfen und Steuervorteilen steht im Widerspruch zu diesem Konzept.

Technische Spezifikationen, in denen die Eigenschaften der intermodalen Ladeeinheiten beschrieben sind, müssen einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Infolgedessen dürfen die wesentlichen Anforderungen nicht im Widerspruch zu den internationalen ISO-Normen stehen. Dies aufgrund des erheblichen Einsatzes von Einheiten, die nach den internationalen Normen hergestellt sind und auch außerhalb der Union verwendet werden. Erfreulicherweise teilt der Berichterstatter meine diesbezügliche Besorgnis und wird dies auch mittels eines Änderungsantrags in dem Text zum Ausdruck gebracht. Dies gilt auch hinsichtlich der Fristen für die Inspektionen europäischer intermodaler Ladeeinheiten, die durch Angleichung an die Fristen des im internationalen Verkehr häufig verwendeten ISO-Containers anzupassen sind.

Die Einführung neuer intermodaler Ladeeinheiten gewährleistet jedoch nicht die Intermodalität. Zusätzlich zu der bestehenden Vielfalt stellt die unzulängliche Qualität des Schienenverkehrsdienstleistungsangebots ein erhebliches Hemmnis für die Zunahme des intermodalen Verkehrs dar. Die Binnenschifffahrt sollte ebenfalls stärker in die Diskussion einbezogen werden. Wie schon gesagt, erfordert die Verbesserung im Verkehrsbereich qualitativ hoch stehende Rechtsvorschriften, d. h. Rechtsvorschriften, in denen die Marktmöglichkeiten berücksichtigt werden und die durch ein richtiges Timing rechtzeitig in angemessener und harmonisierter Weise eingeführt werden können. Deshalb bin ich übrigens der Meinung, dass die Einführung des digitalen Fahrtenschreibers um ein Jahr verschoben werden muss, damit die Rechtsvorschriften den oben genannten Anforderungen gerecht werden können; aus Zeitmangel war jedoch eine Diskussion mit der Kommission über diese dringende Angelegenheit in dieser Woche nicht möglich. Diesem Haus wird es nach wie vor schwer gemacht, zu erreichen, dass wirklich etwas geschieht.

 
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen