Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Abstimmung.
Bericht (A5-0022/2004) von Herrn Garot im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über die Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen in der Europäischen Union (2002/2258(INI))
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0018/2004) von Herrn Graefe zu Baringdorf im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über Landwirtschaft und Agrarforschung im Rahmen der Reform der GAP (2003/2052(INI))
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0470/2003) von Herrn Zappalà im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (KOM(2002) 119 – C5-0113/2002 – 2002/0061(COD))
Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 20:
Zappalà (PPE-DE), Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, der Änderungsantrag sieht vor, dem Wort „Berufsangehörige“ die Formulierung „entsprechend qualifizierte“ voranzustellen.
(Da mehr als 32 Mitglieder Einwände erheben, wird der mündliche Änderungsantrag nicht angenommen.)
(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0025/2004) von Herrn Gargani im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge (KOM(2003) 418 – C5-0320/2003 – 2003/0153(COD))
(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0024/2004) von Herrn Souchet im Namen des Ausschusses für Fischerei über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des nördlichen Seehechtbestands (KOM(2003) 374 – C5-0314/2003 – 2003/0137(CNS))
(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0026/2004) von Herrn Cercas im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über die Arbeitszeitgestaltung (Revision der Richtlinie 93/104/EWG) (2003/2165(INI))
Vor der Abstimmung über Nummer 12:
Cercas (PSE), Berichterstatter. – (ES) Herr Präsident, die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas möchte einen mündlichen Änderungsantrag zu Absatz 12 einbringen, der auf Englisch wie folgt lautet:
“Calls for the revision, with a view to the phasing-out, as soon as possible, of the individual opt-out proved for in Article 18(1)(b) of Directive 93/104/EC; in the meantime, calls on the Commission to identify practical ways of tackling potential or actual abuses of the opt-out provision, including seeking views on how best to strengthen the voluntary nature of the opt-out.“
(ES) Herr Präsident, einige Fraktionen wünschen auch eine Unterteilung dieses mündlichen Änderungsantrags. Der erste Teil würde bis „Directive 93/104/EC“ gehen und der zweite Teil dann mit „in the meantime“ beginnen und bis zum Ende gehen.
Lynne (ELDR). – (EN) Herr Präsident! Im Namen der ELDR-Fraktion habe ich gemeinsam mit der PPE-DE-Fraktion einen Änderungsantrag eingereicht. Ist es in Ordnung, dass die PPE-DE-Fraktion eine vollständige Kehrtwende vornehmen und einen mündlichen Änderungsantrag einreichen kann, der das Gegenteil ihres ursprünglichen Änderungsantrags darstellt? Gleichzeitig scheint die Fraktion überhaupt nicht mit ihren konservativen Kollegen übereinzustimmen – und der Schattenberichterstatter war ein Konservativer. Wie sieht es mit meinem Änderungsantrag aus ...
Der Präsident. Entschuldigen Sie, aber ich muss Sie leider unterbrechen. Wir werden diese Diskussion nicht erneut führen, aber Sie stellen eine wichtige Verfahrensfrage. Ich werde mich damit befassen. Wenn 32 Abgeordnete Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag erheben, wird er hinfällig.
Lynne (ELDR). – (EN) Sollte über den mündlichen Änderungsantrag nicht erst nach der Abstimmung über den Änderungsantrag beschlossen werden, denn darin wird der Absatz geändert und nicht der Änderungsantrag, den ich eingereicht habe?
Der Präsident. Wenn wir über den mündlichen Änderungsantrag abstimmen, wird der überarbeitete Änderungsantrag 15 hinfällig, da er im mündlichen Änderungsantrag enthalten ist.
Jetzt kommen wir zur Verfahrensfrage. Gibt es Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag?
Crowley (UEN). – (EN) Herr Präsident! Da mit dem Änderungsantrag 26S der Text gestrichen werden soll, sollte er doch sicherlich vor dem mündlichen Änderungsantrag zur Abstimmung kommen?
Der Präsident. Die Antwort auf Ihre Frage lautet, dass wir, es sei denn 32 Abgeordnete erheben Einwände, mit dem mündlichen Änderungsantrag fortfahren werden, der einen Kompromiss zwischen den Fraktionen darstellt.
(Der Präsident stellt fest, dass es keine Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag gibt.)
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, ich darf darauf hinweisen, dass eine Delegation von Abgeordneten aus der Region Lombardei auf der Tribüne Platz genommen hat, zu denen auch meine Tochter Elisabetta Fatuzzo gehört. Da sie wusste, dass ich mich zu dem Bericht über die landwirtschaftlichen Einkommen in der Europäischen Union äußern würde, erinnerte sie mich daran, dass es einstmals Obstbäume gab, die Äpfel, Birnen, Kirschen, herrlich süße Kirschen, trugen, und dass wir Kornfelder und Gemüsegärten hatten. Wann werden wir wieder die Freude erleben, diese Früchte wie früher in der Nähe unseres Hauses ernten zu können? Wann werden wir wieder wie Adam die Äpfel direkt vom Baum, gepflückt von Eva, erhalten?
Der Präsident. Danke, Herr Fatuzzo. Wir heißen Ihre Besuchergruppe aus der Lombardei und Ihre Tochter Elisabetta willkommen.
Berthu (NI),schriftlich.– (FR) Im Bericht Garot über die Entwicklung der landwirtschaftlichen Einkommen in der Europäischen Union beginnt das Europäische Parlament, sich andeutungsweise über die künftigen Auswirkungen der Reform von Herrn Fischler zu beklagen, obwohl es ihr doch selbst zugestimmt hat. Denn es war das Parlament, das, um der Kommission zu gefallen, einer Eingliederung der Landwirtschaft in den Weltmarkt, einer Entkopplung der Beihilfen von der Erzeugung und einer nach unten gerichteten Angleichung der Produktionspreise zugestimmt hat. Wenn man den Bericht liest, mag man dies kaum glauben.
Das Parlament wird sich nun bewusst, dass eine Aufrechterhaltung des Einkommens der Landwirte und einer gesunden Landwirtschaft in allen Ländern Europas einträgliche Preise auf der Grundlage der Produktionskosten und einen angemessenen äußeren Schutz erfordert (Ziffer 12).
Wir waren konsequenter, als wir die Reform von Herrn Fischler abgelehnt und auf dem Kolloquium über die Neugestaltung einer Agrarpolitik in Europa ein Agrarmodell vorgeschlagen haben, das intern weniger von staatlichen Stützungsregelungen und Exportsubventionen abhängig ist, nach außen dagegen geschützt ist, so dass sich einträgliche Preise, die mit einer nachhaltigen Bewirtschaftung vereinbar sind, von selbst ergeben. Dies ist die einzige Möglichkeit, die Zukunft der Landwirtschaft in Europa zu gewährleisten.
Bordes, Cauquil und Laguiller (GUE/NGL),schriftlich. – (FR) In diesem Bericht werden zu Recht einige Aspekte der GAP kritisiert, die vor allem dazu gedient hat, die Profite der kapitalistischen Großbauern und des Großhandels zu steigern. Der Berichterstatter macht deutlich, dass er sich von dieser Politik distanzieren und die Landwirte, insbesondere die Kleinbauern, in allen, selbst in den entlegensten Regionen der Europäischen Union, schützen will.
Wir haben nichts dagegen, dass die Kleinsten von ihnen geschützt werden, und allein aus diesem Grund haben wir nicht gegen den Bericht gestimmt. Wir lehnen es hingegen jedoch ausdrücklich ab, dass Agrarkapitalisten subventioniert oder unterstützt werden.
Des Weiteren sind wir gegen die protektionistischen Aspekte der von diesem Bericht befürworteten Politik, denn der Protektionismus stellt einen direkten Angriff auf die Einkommen zahlreicher Landwirte in den Ländern der Dritten Welt, einschließlich der armen Länder dar und ist für die Verbraucher von Nachteil. Aus diesem Grunde haben wir uns der Stimme enthalten.
Caudron (GUE/NGL),schriftlich. – (FR) Ich habe für den ausgezeichneten Bericht von Georges Garot gestimmt und möchte diese Gelegenheit nutzen, um ihm zu seiner Arbeit zur europäischen Landwirtschaft zu gratulieren.
Georges Garot hat es vermocht, den richtigen Ausgleich zwischen denen zu schaffen, die für einen Rückzug Europas aus der Landwirtschaft zugunsten des Weltmarkts plädieren, und denjenigen, die den europäischen Haushalt als „Milchkuh“ betrachten, welche der Bereicherung der Reichsten dieser Branche dient.
Meijer (GUE/NGL),schriftlich.(NL) Ein stichhaltiges Argument für die Beibehaltung der Gemeinschaftsbeihilfen an die Landwirte ist, dass Kleinbauern dadurch existenzfähig bleiben, wenn die Preise für ihre Erzeugnisse zurückgehen, und dass damit ein Beitrag zur Wahrung der Lebensfähigkeit des ländlichen Raums geleistet wird. Dieses Argument entfällt, wenn das Geld der Steuerzahler missbraucht wird, um die Taschen reicher Landwirte und multinationaler Agrarkonzerne zu füllen.
Einer jüngsten Studie der Entwicklungsorganisation OXFAM zufolge kommen die EU-Agrarsubventionen im Vereinigten Königreich hauptsächlich Großgrundbesitzern zugute. Der reichste Großgrundbesitzer, der Herzog von Westminster, beispielsweise erhält landwirtschaftliche Beihilfen, die auf etwa 38 GBP pro Stunde geschätzt werden.
Selbst der Berichterstatter, Herr Garot, der als Sozialdemokrat die Liberalisierung der Landwirtschaft leider als ein Naturphänomen betrachtet, stellt jetzt Missstände bei den landwirtschaftlichen Beihilfen fest. Die landwirtschaftlichen Einkommen sind von 1995 bis 2002 um 7 % gestiegen, gleichzeitig hat sich aber die Anzahl der Betriebe um 15,7 % verringert. Die übrigen Betriebe haben sich vergrößert und ihre Produktion intensiviert. Die Agrarbeihilfen sind ungleich verteilt: 20 % der Betriebe mit 59 % der Flächen und 25 % der Arbeitsplätze erhalten 73 % der Direktzahlungen. Der Berichterstatter ist vor allem über Betriebe besorgt, die wenig produzieren, aber Beihilfen erhalten. Ich plädiere mehr für einen Plafond, eine Beihilfenobergrenze pro landwirtschaftlichen Betrieb. Ohne eine solche Maßnahme würden die Mittel für die Landwirtschaft zu einer Quelle unsinniger Bürokratie und einer ungerechten Form der Verteilung.
Mulder (ELDR),schriftlich.(NL) Bei der Abstimmung über den Bericht von Herrn Garot habe ich mich der Stimme enthalten, obwohl darin die Entwicklung und Reform in Richtung einer Agrarpolitik mit entkoppelten Beihilfen und einer Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt wird.
Die hinsichtlich der Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Einschränkungen werden in dem Bericht jedoch unzureichend berücksichtigt. Selbst der verfügbare finanzielle Spielraum hat Auswirkungen auf die zu betreibende Politik. Ich möchte insbesondere auf Ziffer 25 verweisen, in der die Kofinanzierung für die Agrarpolitik und die Politik der ländlichen Entwicklung verworfen wird. In meinen Augen ist die obligatorische Kofinanzierung just eines der wichtigsten Instrumente, durch die in Zukunft die Durchführung einer Gemeinsamen Agrarpolitik ermöglicht wird.
Queiró (UEN),schriftlich.(PT) Im Mittelpunkt dieses Berichts steht die derzeitige Krise bei den landwirtschaftlichen Einkommen in einer Reihe von Mitgliedstaaten. Die zentrale Frage lautet, in welchem Umfang die Gemeinsame Agrarpolitik die Ziele des EG-Vertrags zur Sicherung eines angemessenen Lebensstandards der Landwirte und der Bewohner ländlicher Gebiete erfüllt. Zwar stieg das landwirtschaftliche Einkommen von 1995 bis 2002 insgesamt um 7 %, doch geschah dies auf Kosten eines Rückgangs der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe um 18 %. Wir haben gesehen, welchen sozialen Preis die portugiesischen Landwirte dafür zahlen mussten, die gezwungen waren und sind, die Tätigkeiten, denen sie immer nachgegangen sind, aufzugeben oder zu ändern.
Die Wahrheit ist, dass die Landwirtschaft hinter anderen Wirtschaftszweigen hinterherhinkt. Die Gesamtzahlen verdecken auch erhebliche Ungleichheiten, wie etwa die Tatsache, dass 20 % der Betriebe 73 % der GAP-Beihilfen erhalten. Auf diese Betriebe entfallen nur 59 % der Flächen und 25 % der Arbeitsplätze in diesem Sektor. Die Situation ist politisch und sozial nicht hinnehmbar und erklärt das Verhalten einiger Mitgliedstaaten, die an ihren Privilegien im Rahmen der GAP festhalten möchten.
Wir haben mit Ja gestimmt, weil wir die Formulierung der Empfehlungen im Bericht zur jüngsten Stärkung der Säule für die ländliche Entwicklung der GAP befürworten, unterstützt...
(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich.(PT) Im Rahmen der GAP ist die Anzahl der Betriebe von 1995 bis 2002 drastisch gesunken (um 15,7 %), was einen Anstieg der landwirtschaftlichen Einkommen in der EU insgesamt zur Folge hatte.
Dieser Anstieg ist im Grunde sowohl auf den Rückgang der Zahl der Betriebe als auch auf die Erhöhung der Betriebsgröße zurückzuführen.
Mehrfachtätigkeit und Diversifizierung haben ebenfalls dazu beigetragen, die landwirtschaftlichen Einkommen zu halten.
Bei genauer Betrachtung der Wirklichkeit des Landlebens in den Mitgliedstaaten wird jedoch offenbar, dass die Landwirte vielfach entweder von staatlichen Hilfen oder von den Preis- und Absatzschwankungen abhängig sind, was ein Gefühl der Unsicherheit hervorruft, das wiederum geringe Investitionen in die Modernisierung und eine Anbaudiversifizierung zur Folge hat.
Die Konzentration der landwirtschaftlichen Betriebe nimmt zu, und wenn man gegen diese Entwicklung nicht vorgeht, wird sie zu einer Entvölkerung der ländlichen Gebiete führen und damit zu einer Gefährdung aller externen Faktoren, die das Landleben ausmachen und die sich nicht in jedem Fall mit Zahlen erfassen lassen.
Die Ziele „Wettbewerbsfähigkeit“ und „Multifunktionalität“ müssen in Einklang gebracht werden, um ein Mindestmaß an Sicherheit für die in der Landwirtschaft Tätigen sowie Vertrauen auf einen angemessenen Lebensstandard und stabiles Einkommen zu gewährleisten. Das Ergebnis wäre eine lebensfähige Landwirtschaft der Gemeinschaft, die so viele Betriebe und Arbeitsplätze wie möglich im gesamten EU-Raum erhalten kann.
Ich habe dafür gestimmt.
Souchet (NI),schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Garot gestimmt, um einer Initiative Anerkennung zu zollen, die es endlich ermöglicht hat, eine Aussprache zu einer der grundlegenden Fragen im Zusammenhang mit dem Erhalt unseres Agrarmodells zu führen: dem Einkommen unserer Landwirte. Diese Aussprache hat es uns gestattet, über die bruchstückhafte und technische Sichtweise hinauszugehen, zu der wir angesichts der Flut von Legislativvorschlägen der Kommission normalerweise gezwungen sind.
Zudem wollte ich meine uneingeschränkte Zustimmung zu einer Bekräftigung der Grundziele der GAP zum Ausdruck bringen, deren Relevanz im Bericht bekräftigt wird: Stärkung „einer flächenbezogenen Landwirtschaft [...], die überall eine möglichst große Anzahl von Betrieben und Arbeitsplätzen erhalten kann“, „die Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung für die landwirtschaftliche Bevölkerung und die Stabilisierung der Einkommen [...], um die landwirtschaftliche Tätigkeit auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union zu erhalten“.
Allerdings kann ich nur mein Erstaunen über die widersprüchliche Haltung zum Ausdruck bringen, die darin besteht, einerseits den Vorschlägen der Kommission, sei es zur Entkopplung oder zum Abbau des äußeren Schutzes, durchweg zuzustimmen, andererseits aber vor den Gefahren einer vollständigen Deformierung des europäischen Agrarmodells durch ebendiese Vorschläge zu warnen.
Meine Zustimmung bezieht sich daher natürlich nicht auf die im Bericht Garot enthaltenen Ausführungen zur Entkopplung und zur ländlichen Entwicklung.
Fatuzzo (PPE-DE).– (IT)Mit diesem Bericht bleiben wir bei der Landwirtschaft. Ich möchte, dass die Agrarforschung immer weiter und weiter voranschreitet, damit aus der Traube ein Wein hergestellt werden kann, welcher der Leber desjenigen, der ihn trinkt, nicht schadet. Und ich möchte, dass diese Landwirtschaft Birnen erzeugt, die auch nach Birnen schmecken, Äpfel, die den Geschmack von Äpfeln haben, Kirschen, die nach Kirschen schmecken, Pfirsiche, die wie Pfirsiche schmecken; aber vor allem, Herr Präsident, wünsche ich mir, dass die Pfefferminze – mein Lieblingsgeschmack – den Geschmack und Duft von Pfefferminz hat und weiterhin behält, der mir so gefällt und den ich schrecklich gern rieche .
Der Präsident. Ich danke Ihnen für diesen bodenständigen Beitrag.
Bordes, Cauquil und Laguiller (GUE/NGL),schriftlich. – (FR) Tatsache ist, dass sich ein Großteil der Agrarforschung bisher mehr oder weniger mit Bereichen befasst hat, von denen sich die Kapitalisten des Agrobusiness maximale Gewinne versprechen. Dieser Bericht schlägt vor, künftig zumindest einen Teil dieser Forschung auf die gegenwärtig vernachlässigten Bereiche zu konzentrieren. Dies wäre natürlich gut. Auch wenn wir im Unterschied zum Berichterstatter nicht die Auffassung vertreten, dass die von ihm befürwortete so genannte „nachhaltige“ und „biologische“ Landwirtschaft zwangsläufig mit einem tatsächlichen Vorteil für die Verbraucher, zumindest für einen Großteil der Verbraucher, wie auch für kleine Familienbetriebe verbunden ist.
Natürlich lehnen wir weder eine solche Neuausrichtung der Agrarforschung noch ihre vom Berichterstatter vorgeschlagene Finanzierung mit öffentlichen Mitteln ab. Diese letztgenannte Forderung zeigt, wie wenig die Marktwirtschaft in der Lage ist, die Finanzierung von Forschungsvorhaben zu gewährleisten, wenn ihre Ergebnisse nicht sofortige Profite nach sich ziehen.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich.(PT) Die Landwirtschaft hat einen großen Einfluss auf das Klima, auf Böden, die biologische Vielfalt, das Gleichgewicht von Ökosystemen und die Landschaftsgestaltung. Mit anderen Worten bestehen ausgeprägte Wechselwirkungen zwischen Umwelt und Landwirtschaft. Sie ist eine wesentliche sozioökonomische und kulturelle Tätigkeit, die für qualitativ hochwertige Agrarprodukte bürgen sollte. Die Krisen im Bereich der Nahrungsmittel und Tiergesundheit, die die EU heimgesucht haben, haben die Unhaltbarkeit des derzeitigen Landwirtschaftsmodells im Rahmen der GAP aufgezeigt. Dieses Modell fördert eine Intensivierung der Produktion, die absolut nicht dem multifunktionalen Charakter der Landwirtschaft entspricht.
Bei der Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft kommt es deshalb darauf an, dass wir eine Agrarforschung aufbauen, umsetzen und finanzieren, die dem Stellenwert der Landwirtschaft sowohl für die Entwicklung der ländlichen Gebiete als auch für die Produktion hochwertiger Nahrungsmittel Rechnung trägt. Die lächerlichen 2 % des 6. Rahmenprogramms für Forschung sind zu wenig für eine Forschung auf Gebieten wie z. B. Verfahren für einen nachhaltigeren Landbau, Nahrungsmittelsicherheit und -qualität, alternative Einkommensquellen in der Landwirtschaft (Verwendung von Agrarrohstoffen für andere Zwecke als die Lebensmittelerzeugung), die Geschlechterfrage, neue Wegen der Marktregulierung und die Verbesserung ökologischer Landbauverfahren.
Weitere wichtige Forschungsgebiete sind gentechnisch veränderte Kulturen und die Biotechnologie. Genauer gesagt, müssen wir uns mit Problemen der Koexistenz von genveränderten und konventionellen/ökologischen Kulturen sowie der potenziellen Gefahren einer Freisetzung dieser Kulturen in die Umwelt und ihrer Einführung in die Nahrungskette beschäftigen.
Queiró (UEN),schriftlich.(PT) In dem uns vorliegenden Bericht wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Finanzierung für die Forschung im Bereich Landwirtschaft aufzustocken, und zwar aufgrund von Entwicklungen wie dem Übergang zur Multifunktionalität, der größeren Bedeutung, die der ländlichen Entwicklung inzwischen beigemessen wird, und der Notwendigkeit, bestimmte spezielle Agrarpraktiken, z. B. den ökologischen Landbau, gewinnorientierter zu gestalten.
Der Berichterstatter fordert deshalb, Mittel aus dem 6. Rahmenprogramm für die Forschung zur Förderung von Projekten und Initiativen im allgemeinen Rahmen der landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung zu verwenden, wobei von dem erheblichen Potenzial ausgegangen wird, das im Bereich der Ernährungswissenschaft und der Produkte für die Ankurbelung der lokalen Erzeugung und lokalen Wirtschaft vorhanden ist.
Wir stimmen voll und ganz zu, dass ein erheblicher Investitionsbedarf besteht, um das Qualitätsniveau anzuheben und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, wenn wir die immer höheren Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf Rückverfolgbarkeit, Hygienekontrollen, Qualität der Nahrungsbestandteile und dergleichen erfüllen wollen. Da solche Investitionen für KMU nicht ohne weiteres verfügbar sind, müssen wir Bedingungen schaffen, in denen Investitionen auf Branchenebene oder auf regionaler oder nationaler Ebene aus öffentlichen Mitteln getätigt werden können.
Daher habe ich für den Bericht gestimmt.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich.(PT) Ich teile die Auffassung des Berichterstatters, dass finanzielle Mittel für die landwirtschaftliche Forschung notwendig sind. Dort besteht in den Bereichen Ernährungswissenschaft und Produktentwicklung ein erhebliches Potenzial zur Ankurbelung der lokalen Erzeugung und lokalen Wirtschaft, das leider bisher nicht richtig genutzt wurde.
Angesichts der jüngsten Entwicklungen in diesem Sektor, wie etwa des Übergangs zur Multifunktionalität, bin ich der Meinung, dass die Entwicklung des ländlichen Raums den ihr gebührenden Vorrang erhalten sollte, und die Verwendung von Mitteln aus dem 6. Forschungsrahmenprogramm könnte dabei hilfreich sein.
Meines Erachtens müssen die wachsenden Ansprüche der Verbraucher, die ich begrüße und befürworte, unbedingt und vorbehaltlos von den europäischen Institutionen unterstützt werden.
Die Institutionen müssen nicht nur dazu beitragen, den Weg eines Produkts vom Produzenten zum Konsumenten („from farm to fork“) immer besser nachvollziehbar zu machen, sondern auch dazu, bestimmten speziellen landwirtschaftlichen Aktivitäten wie dem ökologischen Landbau zu größerer Markttauglichkeit zu verhelfen.
In punkto Rückverfolgbarkeit, Hygienekontrolle und Qualität von Bestandteilen sind noch immer hohe Investitionen notwendig, um das Qualitätsniveau zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Fatuzzo (PPE-DE).– (IT)Selbstverständlich habe ich für diesen Bericht über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gestimmt, denn sein Ziel ist es, europäische Ärzte – d. h. in ganz Europa anerkannte Ärzte –, europäische Rechtsanwälte, europäische Buchhalter, europäische Architekten zu bekommen. Aber, Herr Präsident, sind wir Abgeordneten nicht schon europäische Abgeordnete? Beweisen wir nicht unsere Fähigkeit, als europäische Abgeordnete tätig zu sein, ohne zusätzliche Prüfungen abzulegen, um in ganz Europa anerkannt zu werden? Wir sind demzufolge ein Vorbild, wie man wirklich zu einem europaweit einheitlichen Beruf gelangen kann. Und wie es uns Parlamentsmitgliedern gelungen ist, unsere Arbeit zu verrichten – und zwar gut zu verrichten –, so können dies auch alle anderen Berufsstände tun. Hoffen wir, dass das bald geschieht!
Alyssandrakis (GUE/NGL),schriftlich.– (EL) Wir, die Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament, haben gegen den Bericht gestimmt, weil er unter dem Vorwand der „Transparenz“ und der „Anerkennung von Berufsqualifikationen“ darauf ausgerichtet ist, die wissenschaftlichen Grundlagen für Qualifikationen einzuschränken, während die Voraussetzung für die Entwicklungen in Wissenschaft und Technik doch in der Aufwertung der Ausbildung besteht.
Wie wir während der Diskussion über den Bericht hervorgehoben haben, zielt dieser darauf ab, den Arbeitsmarkt zugunsten des Großkapitals weiter zu liberalisieren, er greift in das Bildungssystem der Mitgliedstaaten ein, indem er ein Bildungsmodell aufoktroyiert, das deren Hochschulausbildung herunterstuft, und gleicht die für den Zugang zu reglementierten Berufen erforderlichen Qualifikationen auf der Basis des kleinsten gemeinsamen Nenners an.
Was beispielsweise die Ingenieure betrifft, so schafft die durch die Richtlinie auferlegte Abstufung des Berufs, abgesehen von der Frage der ungleichen Behandlung zulasten qualifizierter Ingenieure, die eine fünfjährige Hochschulausbildung abgeschlossen haben und Absolventen mit dreijähriger Ausbildung gleichgestellt werden, im Hinblick auf das öffentliche Interesse und die dringlichen sozialen Bedürfnisse des Volkes in empfindlichen Bereichen wie Erdbebensicherheit, Bauausführung und Aufwertung der natürlichen Umwelt und der Kulturlandschaft ein ernstes Problem.
Darüber hinaus hat das Plenum die Änderungsanträge angenommen, die den Weg für die Anerkennung von gefälschten Diplomen ebnen, welche durch Universitätsinstitute wie den allseits bekannten, mit ausländischen Universitäten zusammenarbeitenden Zentren für Freie Studien ausgestellt werden, wobei sie ihre Absolventen den Absolventen griechischer Hochschulausbildungsinstitute gleichstellen, und dies obwohl die Kurse an diesen Zentren in Griechenland nicht als Hochschulausbildungskurse anerkannt werden.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich.(PT) Ich begrüße die Kritik, die im Bericht am Kommissionsentwurf geübt wird, vor allem hinsichtlich der befristeten Maßnahmen zur Festlegung der Bereitstellung von Dienstleistungen und der Möglichkeit, die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zu umgehen.
In Portugal ist die Grundlage für die Regelung und Begrenzung des Zugangs zu bestimmten Berufen Artikel 47 des Verfassungsrechts. Eine Beschränkung ist nur auf dem Rechtsweg über die Nationalversammlung möglich. Der Zugang kann nur dann beschränkt werden, wenn andere Grundrechte auf dem Spiel stehen – Leben, Gesundheit und die Sicherheit von Personen und Vermögen –, wobei stets die Kriterien der Verhältnismäßigkeit, des Bedarfs und der Gewähr, dass die Maßnahme angemessen ist, einzuhalten sind.
Der Gedanke einer Konsolidierung aller berufsbezogenen Regelungen in einer einheitlichen Richtlinie, wobei die besonderen Merkmalen der einzelnen Berufsstände – Ärzte, Tierärzte, Krankenschwestern, Geburtshelfer, Architekten und Zahnärzte – zu berücksichtigen sind, ist akzeptabel, da hier das Leben, die Gesundheit und die Sicherheit von Personen und Eigentum auf dem Spiel stehen.
Es ist allerdings nicht akzeptabel und im Grunde unverständlich, dass die Richtlinie keine anderen Berufe aus dem Gesundheitswesen beinhaltet, die für die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern unerlässlich sind, wie etwa Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragte am Arbeitsplatz, Biologen, medizinisch-technische Fachkräfte sowie MTA im Diagnose- und Therapiebereich. Im Richtlinienentwurf ist nicht ausdrücklich dargelegt, dass zur Anerkennung von Berufsabschlüssen die Ausbildung...
(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)
Krivine und Vachetta (GUE/NGL),schriftlich. – (FR) Im Bericht über die Anerkennung europäischer Qualifikationen werden die Möglichkeiten der Dienstleistungserbringung erweitert und die Berufsqualifikationen harmonisiert, um zu einer Steigerung der Mobilität und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer in Europa beizutragen. Er zielt darauf ab, dem Kunden eines Dienstleistungserbringers eine garantierte Leistungsqualität zuzusichern und ihm zu ermöglichen, den Zuständigen auszumachen, wenn er mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden ist, sowie in den Genuss einer Versicherung gegen mögliche Schäden zu kommen. Dieser Text enthält jedoch kein Wort zu den mit diesen anerkannten Qualifikationen verbundenen Rechten, kein Wort zu gewährten Garantien, zur Harmonisierung des Status und der Arbeitsbedingungen oder eine Verbesserung der Ausbildungsbedingungen.
Wir lehnen eine Politik ab, die darauf ausgerichtet ist, den Unternehmen oder Kunden im Falle einer beruflichen Mobilität alle, den Arbeitnehmern dagegen keine Garantien zu bieten; wir sind gegen eine Politik, mit der das Sozialdumping begünstigt wird, indem die Arbeitnehmer einem brutalen Wettbewerb ohne Sicherheiten ausgesetzt werden, wodurch ihr Status und ihre sozialen Errungenschaften untergraben werden. Wir setzen uns für eine Harmonisierung der Qualifikationen ein, die untrennbar mit einer Festlegung des Status, der Arbeitsbedingungen und der sozialen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gehalt und sozialer Sicherheit verbunden ist, da sie eine Mobilität ermöglicht, die zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Mitgliedstaaten beitragen wird. Aus diesem Grund haben wir gegen den Bericht Zappalà gestimmt.
Lulling (PPE-DE),schriftlich.– (FR) Der uns vorliegende Bericht enthält zahlreiche Änderungsanträge. Ich habe mich auf einen einzigen davon konzentriert, nämlich auf Änderungsantrag 20 zu Erwägungsgrund 21.
Ich bin diesbezüglich über die Kammer der Architekten und der beratenden Ingenieure des Großherzogtums Luxemburg vom Europäischen Architektenrat angesprochen worden.
Mit diesem Änderungsantrag würde eine Regelung eingeführt, nach der die Baugestaltung auch durch „surveyors“ ausgeführt werden könnte. Durch die Bezugnahme auf „surveyors“ in dieser Richtlinie würde ein Beruf anerkannt, der lediglich im Vereinigten Königreich und Irland existiert und dessen Angehörige nicht an der Baugestaltung beteiligt sind. In diesen Ländern werden lediglich „building surveyors“ gelegentlich in der Baugestaltung eingesetzt. Angesichts der Tatsache, dass der Beruf des „surveyor“ im übrigen Europa nicht verbreitet ist, entsteht durch die einzelnen Sprachversionen dieses Änderungsantrags Verwirrung darüber, wer zur Baugestaltung berechtigt ist. In der französischen Übersetzung wird der Begriff „géomètres“ verwendet, bei denen es sich um eine ganz andere Berufsgruppe handelt.
Ich halte diesen Änderungsantrag für gefährlich und werde dagegen stimmen.
Manders (ELDR),schriftlich.(NL) Die Volkspartei für Freiheit und Demokratie ist höchst erfreut, dass die vereinbarten Kompromissänderungsanträge der Initiative der Europäischen Kommission für einen Europass, für ein Internet-System, durch das die Vergleichbarkeit von Abschlüssen und Berufsqualifikationen in der EU gefördert werden soll, vollkommen entsprechen. Der Kompromiss beinhaltet eine befristetes Punktesystem, bei dem für jeden Ausbildungsgang Qualifikationskriterien festgelegt werden. Dieses System gewährleistet, dass bei der Bewertung einer Ausbildung nicht die Zeitdauer, sondern die Qualität wichtig ist. Außerdem wurden im Rahmen eines Kompromisses die Anforderungen der Berufe, die eine besondere Verbraucherschutzverpflichtung beinhalten, durch die Pflicht zur Meldung und zur Eintragung in eine Berufsorganisation und in einer Sozialversicherung im Falle der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat strenger gefasst. Auch für den Zugang der Frauen zum Arbeitsmarkt gelten weiterhin die gleichen Rechte. Eine diskriminierende Bestimmung, welche die Möglichkeit der Beibehaltung einer Qualifikation nur dann vorsah, wenn die Tätigkeit während der letzten fünf Jahre zwei Jahre lang nicht unterbrochen wurde, ist gestrichen worden. Die Richtlinie ist von lebenswichtiger Bedeutung für die Förderung der Mobilität auf dem Arbeitsmarkt und stellt eine wesentliche Voraussetzung dar, um das in Lissabon festgesetzte Ziel zu verwirklichen. Ein transparentes System der Anerkennung von Berufsqualifikationen wird noch wichtiger werden, insbesondere angesichts der Erweiterung, aufgrund derer die innergemeinschaftliche Migration weiter zunehmen wird.
Meijer (GUE/NGL),schriftlich.(NL) Jugendlichen wird erzählt, im Ausland zu arbeiten, würde für sie zunehmend leichter. Für manche ist eine zeitweilige Beschäftigung in einem anderen Land reizvoll, wenn es darum geht, Erfahrungen zu sammeln, dies gilt aber nicht, wenn man dazu gezwungen ist, weil es im Heimatland keine Möglichkeit mehr gibt, den jeweiligen Beruf auszuüben und entsprechende Arbeitsplätze nur in weit entfernten Gebieten gefunden werden können. Überhaupt nicht entzückt sind diejenigen, die zu niedrigeren Löhnen im Ausland arbeiten müssen und deren erworbene Qualifikationen nicht anerkannt werden. Laut EU-Propaganda hat jeder in jedem Mitgliedstaat Anspruch auf eine Beschäftigung zu den in diesem Land als üblich geltenden Löhnen und werden Berufsqualifikationen gegenseitig anerkannt. Die Praxis weicht jedoch erheblich von diesem Idealbild ab. Ausländische Lehrkräfte haben in Frankreich und Italien kein Anrecht auf gleichwertige Beschäftigung. Jüngst eingegangenen Petitionen zufolge anerkennt Griechenland nicht von Griechen erworbene ausländische Hochschuldiplome und gibt es auch in Baden-Württemberg und Schottland Probleme. Ich habe nicht den Eindruck, die vorgeschlagene Änderung von fünfzehn Richtlinien werde die Probleme wirklich lösen. Höchstens wird es für die freien Berufe mehr Niederlassungsfreiheit geben, wobei für Ausländer nicht mehr die Genehmigungs- und Eintragungspflicht gilt, die hingegen für ihre inländischen Kollegen bestehen bleibt. Nach Ansicht von Fachärzten ist die Gleichwertigkeit ihrer Diplome von der Europäischen Kommission nicht zufrieden stellend geregelt worden. Beanstandungen werden mithin weiter erhoben werden.
Ries (ELDR),schriftlich. – (FR) Ich begrüße die heutige Annahme des Berichts von Herrn Zappalà über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Europäischen Union. Angesichts der bevorstehenden Erweiterung erfordert die Freizügigkeit der Erwerbstätigen, im vorliegenden Fall von Ärzten, Zahnärzten, Krankenschwestern und Krankenpflegern, Tierärzten, Hebammen, Apothekern und Architekten, in der Union ein vereinfachtes und harmonisiertes System der Berufsqualifikationen.
Es erschien mir wichtig, die erreichten Ergebnisse zu erhalten und somit – in einem „europäischen“ Geist, der die persönlichen Werte achtet – insbesondere für Mediziner hohe Qualifikationsstandards aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund habe ich gegen den Änderungsantrag 155 gestimmt, denn es wäre besser gewesen, einen flexiblen Mechanismus, welcher die Entwicklung der Studienprogramme bei der Festlegung der Ausbildungszeiten für Fachärzte berücksichtigt, vorzusehen.
Weiterhin habe ich gegen Änderungsantrag 156 gestimmt, aus dem der Anwendungsbereich für die automatische Anerkennung der Berufsqualifikationen nicht eindeutig hervorgeht und der den Mitgliedstaaten keine freie Hand bei der Anerkennung von medizinischen Fachrichtungen lässt. In diesen Punkten erwarte ich vom Rat ein eindeutiges Signal und eine größere Bereitschaft, den Berufsverbänden sowie insbesondere der Ärzteschaft mehr Gehör zu schenken, was letztendlich, dies dürfen wir nicht vergessen, vor allem den Patienten zugute kommen würde.
Fatuzzo (PPE-DE).– (IT)Ich fuhr mit dem Auto von Rom nach Mailand. Ich wollte meine Mutter besuchen, die ich aufgrund meiner Verpflichtungen als EP-Mitglied seit einiger Zeit nicht gesehen hatte.
Zwischen Bologna und Florenz herrschte starker Verkehr, wie er im Französischen als bouchon bezeichnet wird; wir kamen nicht durch, denn es hatte sich ein Stau von stehenden Lastkraftwagen, Lastzügen und Pkw gebildet. Da erblickte ich Herrn Gargani, den Verfasser dieses Berichts, der mich dort erwartete. „Was machst Du denn hier, Gargani?“, fragte ich ihn. Er entgegnete: „Ich stehe hier, um Dir zu zeigen, was passieren würde, falls mein Bericht über die Genehmigung für Kraftfahrzeuge nicht angenommen wird. Sieh mal, ein Kraftfahrzeug ist umgestürzt. Erinnere Dich morgen daran, wenn Du im Parlament eintriffst, dass Du dafür stimmst“. Das war ein Traum, denn ich bin Herrn Gargani nie begegnet, aber trotzdem halte ich es für richtig, für seinen Bericht zu stimmen, was ich auch wirklich getan habe.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich.(PT) Ich begrüße diesen Bericht über den Vorschlag der Kommission, mit dem der Binnenmarkt im Automobilsektor vollendet werden soll, indem die Grundsätze und Verfahren für die Genehmigung auf EU-Ebene, die derzeit lediglich für Pkw vorgesehen sind, auf alle Kraftfahrzeuge ausgeweitet werden.
In Anbetracht der Fortschritte, die im Automobilsektor erzielt wurden, und angesichts der bevorstehenden Erweiterung ist es angezeigt, ein einheitliches verpflichtendes System für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen einzuführen, das an die Stelle der nationalen Verfahren tritt. Dies könnte der europäischen Automobilindustrie Vorteile bringen, z. B. geringere Produktionskosten, einen erleichterten Zugang und eine Expansion auf dem europäischen Markt. Darüber hinaus würden sich Vorteile im Bereich der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes ergeben.
Insbesondere teile ich die Auffassung des Berichterstatters, dass etwaige Vorteile für kleine und mittlere Hersteller aufgrund der Bedingungen, die der Vorschlag für die Anwendung des neuen Systems vorsieht, völlig zunichte gemacht werden. Der Grenzwert für die jährliche Produktion ist zu niedrig, was sich auf die Produktion europäischer KMU kontraproduktiv auswirken könnte und diese damit ihres Entwicklungspotenzials und ihrer technologischen Innovation berauben würde.
Außerdem müssen die Übergangszeiten, die dem In-Kraft-Treten des Systems vorausgehen sollen, verlängert werden, um den erforderlichen Anpassungen bei den Herstellerfirmen und allen Unternehmen, die die neuen Verfahren einhalten müssen, Rechnung zu tragen.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich.(PT) Die Kommission ist der Meinung, dass der Bestand von nördlichem Seehecht einen biologischen Einbruch erlitten hat, und hat deshalb einen Bestanderholungsplan aufgestellt, der eine drastische Reduzierung der Fänge und Kürzung des Fischereiaufwands umfasst. Die Berichterstatterin hält diese Maßnahme für unverhältnismäßig und schlägt lediglich einen Bewirtschaftungsplan vor. Beide Seiten begründen ihre Standpunkte mit wissenschaftlichen Gutachten. In Verbindung damit ergeben sich vier wichtige Aspekte:
- Erstens muss die Wirksamkeit der Erholungspläne bewertet werden, die bei der Revision der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) in der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 vom Dezember 2002 als Maßnahme für die Erhaltung der Fischereiressourcen aufgestellt wurden.
- Zweitens müssen die Fischer an der Bewertung der Bestände beteiligt sein, was das Parlament in seiner Stellungnahme zur Integration von Umweltschutzanforderungen in die GFP gefordert hat. Es ist empörend, dass beim nördlichen Seehecht die Fischer bisher nicht richtig einbezogen waren.
- Drittens müssen Bestandserholungsmaßnahmen – die zur Kürzung der Fänge und des Fischereiaufwands und in einigen Fällen zur völligen Einstellung von Aktivitäten führen – auf ihre sozioökonomischen Folgen hin bewertet werden, ist doch die Nachhaltigkeit der Ressourcen ein zentrales Ziel des Fischereisektors. Außerdem ist ein finanzieller Ausgleich für die Verluste der Betroffenen, vor allem der Fischer, zu gewährleisten.
- Viertens müssen die Maßnahmen den Zielen angemessen sein, was nicht nur die Bewertung...
(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)
Hudghton (Verts/ALE),schriftlich.(EN) Ich habe heute gegen diesen Bericht gestimmt, so wie ich das auch auf der Ausschussebene getan habe. Beim ursprünglichen Vorschlag der Kommission ging es um einen Bestandserholungsplan für Kabeljau und Seehecht, der auf einem wissenschaftlichen Gutachten beruhte und im Großen und Ganzen für beide Fischarten eine gleichartige Bewertung enthielt.
Der Beschluss der Kommission und des Rates zur Trennung der beiden Bereiche wurde durch die intensive Lobbyarbeit derjenigen beeinflusst, deren nationale Interessen im Seehechtfang liegen, wobei zuerst die Bestandserholungsmaßnahmen für Kabeljau behandelt wurden, die sich für den schottischen Weißfischsektor als diskriminierend erwiesen.
Auf Ausschussebene wurde der Bericht Souchet durch Änderungsanträge zugunsten der nationalen Interessen am Seehechtfang beinahe komplett umgeschrieben. Dieser Schritt schürt weiter die Ansicht vieler Schotten, dass bestimmte nationale Fischereiflotten Vorteile erhalten, während Schottland durch die EU-Verwaltung auf der Verliererseite steht.
Dieser Prozess wird dadurch am stärksten beeinflusst, dass einige Mitgliedstaaten Regierungen haben, die bereit sind, das Überleben ihres Fischereisektors zur Priorität zu erklären, während sich Schottland in der unglücklichen Lage befindet, von der Regierung des Vereinigten Königreichs vertreten zu werden, die uns bei den Verhandlungen im Rat „Fischerei“ der EU regelmäßig verrät.
Martinez (NI),schriftlich. – (FR) Kabeljau ist ein Beispiel dafür, dass die Fischereiressourcen nicht unerschöpflich sind. Um sie zu erhalten, reguliert die Europäische Kommission unsere Fischereiaktivitäten fortwährend mithilfe unterschiedlicher Instrumente zur Bewirtschaftung der Bestände und der Schiffe. Die Fänge bestimmter Bestände werden durch zulässige Gesamtfangmengen begrenzt, die in nationale Quoten unterteilt sind. Die Zahl der Schiffe wird mithilfe des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei immer weiter reduziert.
In der Verordnung vom 20. Dezember 2002 über die nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen werden diese Instrumente aufgeführt, sie dient jedoch vor allem als Grundlage für das am 27. Juni 2003 vorgeschlagene dritte Bewirtschaftungsinstrument, das die Höchstgrenze des Fischereiaufwands in Kilowattstunden festlegt. Damit die Bestände nicht unter den Grenzwert für die Biomasse sinken, der z. B. für den nördlichen Seehecht bei 100 000 Tonnen liegt, wird die Zahl der Tage, an denen die Schiffe auslaufen dürfen, in Abhängigkeit von ihrer Leistung begrenzt. Doch was macht es, abgesehen von der Komplexität dieses Instruments für einen Sinn, unsere europäischen Fischer zur Untätigkeit zu verdammen, wenn die dadurch weniger belasteten Bestände von den Japanern, Russen und anderen, welche die industrielle Fischerei praktizieren, überfischt werden?
Sacrédeus (PPE-DE),schriftlich. (SV) Im Vorschlag der Kommission wird die Notwendigkeit eines Maßnahmenkatalogs für die Erholung des Seehechtbestands aufgezeigt. Dabei stützt sich der Vorschlag auf ein wissenschaftliches Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES). Das Parlament will jedoch nicht so weit gehen und schätzt die Probleme als weniger ernst ein.
Die Änderungsanträge des Parlaments basieren im Wesentlichen auf der Ansicht, die Kommission habe die Probleme der Überfischung übertrieben und ein Bestandserholungsplan sei nicht notwendig. Ich habe gegen die Änderungsanträge des Parlaments gestimmt, da der ursprüngliche Vorschlag der Kommission die Probleme ernster nimmt. Ferner wird dem weiteren Überleben des Fischbestands Vorrang vor den sozioökonomischen Auswirkungen gegeben, die mit jeder Einschränkung im schlimmsten Fall entstehen können.
Crowley (UEN). – (EN) Herr Präsident! Ich bin mir nicht sicher, ob ich in meiner Erklärung zur Abstimmung der Redegewandtheit von Herrn Fatuzzo folgen kann.
Erstens ist es, obwohl niemand in diesem Parlament eine angemessene Kontrolle der Arbeitszeit aller in der Europäischen Union Beschäftigen abgelehnt hat, jedoch ebenso wichtig, eine gewisse Flexibilität zu gestatten. Der Zweck der von mir eingereichten Änderungsanträge und einiger der Vorschläge, die ich unterstützt habe, bestand darin, für diese Flexibilität sowie dafür zu sorgen, dass es nicht notwendigerweise zu einer Renationalisierung der Bestimmungen zur Arbeitszeit kommt, sondern dass das System flexibel genug ist, um sicherzustellen, dass Saisonarbeiter und andere Arbeitnehmer, die sich für längere Arbeitszeiten entschieden haben, auch das Recht darauf haben, anstatt dass die Regelungen gegen sie verwendet werden. Auch wenn einige dieser Änderungsanträge nicht angenommen wurden, unterstütze ich dennoch den Bericht und beglückwünsche den Berichterstatter.
Zu einer weiteren Verfahrensfrage möchte ich anmerken, dass meiner Meinung nach ein Fehler begangen wurde, indem der mündliche Änderungsantrag zu Änderungsantrag 26 zugelassen wurde. Bei meinem Änderungsantrag 26 ging es darum, einen bestimmten Absatz zu streichen, während mit dem mündlichen Änderungsantrag vom ursprünglichen Text etwas zu diesem Absatz hinzugefügt werden sollte. Ich möchte Sie und Ihre Dienststellen darum bitten, dies zu untersuchen und in das Protokoll aufzunehmen. Mir ist zwar bekannt, dass wir die Abstimmung zu diesem Thema nicht ändern können, doch sollte im Protokoll vermerkt werden, dass hier ein Fehler gemacht wurde.
Der Präsident. Ich nehme das zur Kenntnis, und es wird im Protokoll vermerkt werden. Jedoch bin ich nicht ganz Ihrer Meinung. Ich werde die Dienststellen ersuchen, sich mit Ihnen zu diesem Thema in Verbindung zu setzen. Der mündliche Änderungsantrag wäre abgelehnt worden, wenn 32 Abgeordnete Einwände gehabt hätten. Dem war nicht so, und daher wurde zuerst über ihn abgestimmt. Ich werde die Dienststellen bitten, Ihnen eine Erklärung zukommen zu lassen, auch wenn Sie mit dessen Inhalt nach wie vor nicht einverstanden sind.
Martin, David (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich begrüße den Bericht Cercas und beglückwünsche den Berichterstatter zu einem wirklich ausgewogenen Ansatz.
Im Vereinigten Königreich arbeiten zurzeit 4 Millionen Menschen – bzw. 16 % der Erwerbstätigen – mehr als 40 Stunden die Woche. Zu Beginn der 1990er Jahre waren es 3,3 Millionen Menschen bzw. 15 % der Erwerbstätigen. Es übersteigt die Vorstellungskraft, dass jetzt mehr Menschen freiwillig über 40 Stunden die Woche arbeiten wollen, als es bei der Einführung der Richtlinie der Fall war. Dadurch wird die Anwendung individueller Ausnahmeregelungen in Frage gestellt und auch, ob die freie Wahlmöglichkeit der Arbeitnehmer, so wie sie in der Richtlinie festgelegt ist, tatsächlich respektiert wird.
Lange Arbeitszeiten schädigen durch Stress und Erschöpfungszustände die Gesundheit des Arbeitnehmers; sie wirken sich auf die Produktivität in der Industrie aus und schaden dem Familienleben. Niemand sollte gezwungen sein, mehr als 40 Stunden zu arbeiten. Ich bin für Flexibilität, doch muss es sich tatsächlich um eine freie Wahl handeln, und ich bin nicht davon überzeugt, dass es diese freie Wahl zurzeit gibt.
Fatuzzo (PPE-DE).– (IT)Ich hatte einen Traum, Herr Präsident. Ich träumte, Herr Berlusconi, Ministerpräsident Italiens, hatte einen Heiligenschein, weshalb ich ihn San Berlusconi nennen darf. San Berlusconi sagte zu mir: „Mir ist bekannt, dass Du morgen über den Bericht Cercas abstimmen musst, der sich auf die Arbeitszeitgestaltung bezieht und fordert, zu vermeiden, dass diejenigen, die von der Richtlinie über die Mindestarbeitszeit ausgenommen sind, zu viel arbeiten. Schau mich an: Ich arbeite den ganzen Tag, von sechs Uhr morgens bis zwei Uhr nachts. Sieh, wie jung ich bin, wie aktiv ich bin, wie arbeitsbereit und auch wie zufrieden ich bin! Ich rate Dir also, gegen diesen Bericht Cercas zu stimmen, damit alle so viel arbeiten können wie ich und so zufrieden und jung sein können wie ich es bin.“
In diesem Moment wachte ich auf und wurde mir bewusst, dass ich geträumt hatte. Also fühlte ich mich frei, nach bestem Wissen und Gewissen abzustimmen, und habe demnach für den Bericht Cercas votiert, auch wenn San Berlusconi mir das Gegenteil geraten hatte.
Der Präsident. Herr Fatuzzo, danke, dass Sie etwas mediterranes Flair in diese ansonsten gesetzten Aussprachen nach unseren Abstimmungen bringen. Sie sprachen von jugendlichem Aussehen: Wie wir aus den von Ihnen vorgebrachten Anmerkungen wissen, gibt es viele Möglichkeiten, jung auszusehen, von denen harte Arbeit wahrscheinlich nur eine ist.
Bordes, Cauquil und Laguiller (GUE/NGL),schriftlich. – (FR) Der Bericht Cercas weist auf etwas hin, das jeder Arbeitnehmer bereits weiß: Die Arbeitgeber und die in ihrem Dienst stehenden Politiker wünschen sich Arbeitskräfte, die ihnen bedingungslos ausgeliefert sind, und fordern, dass die Arbeitszeit von den Arbeitgebern nach eigenem Gutdünken ohne gesetzliche Einschränkungen festgelegt werden kann.
Großbritannien übernimmt in diesem Bereich eine Vorreiterrolle. Nach Angaben des Berichterstatters „haben mehr als vier Millionen Arbeitnehmer eine 48-Stundenwoche, also fast eine Million mehr, als dies vor der Richtlinie der Fall war. Gleichzeitig hat die Zahl derjenigen, die mehr als 55 Stunden pro Woche arbeiten, zugenommen, womit deren Zahl auf über 1,55 Millionen gestiegen ist. 1% der Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich arbeiten mehr als 70 Stunden pro Woche“.
Was die individuelle Zustimmung eines Arbeitnehmers zu diesen Arbeitszeiten betrifft, so macht die folgende Anmerkung des Berichterstatters den Zynismus einer solchen Bestimmung deutlich: „…die betreffenden Vereinbarungen [werden] dem Arbeitnehmer allgemein bereits zusammen mit dem individuellen Arbeitsvertrag zur Unterzeichnung vorgelegt.“ Er hat also die Wahl: Arbeiten bis zum Umfallen oder gar keine Arbeit.
Diese umfassende Offensive gegen jegliche Arbeitsgesetzgebung, mit deren Hilfe die Arbeitnehmer zumindest ansatzweise vor der Allmacht der Arbeitgeber geschützt werden, stellt einen grundlegenden sozialen Rückschritt dar.
(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich.(PT) Wir haben gegen diesen Bericht gestimmt, da bedauerlicherweise Vorschläge der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der europäischen Demokraten, der Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas und der Fraktion Union für das Europa der Nationen angenommen wurden, die den vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten verabschiedeten Text wesentlich verändern. Infolge der Vorschläge und Stimmen dieser Fraktionen fielen einige äußerst wichtige Punkte aus dem endgültigen Text heraus:
- die Forderung nach Übergangsmaßnahmen, um zu vermeiden, dass eine erhebliche Zahl von Mitgliedstaaten, beispielsweise das Vereinigte Königreich, und neue Mitgliedstaaten das Opt-out in Anspruch nehmen, das dem Zweck der Richtlinie entgegensteht;
- die Forderung, dass die Kommission unverzüglich Vertragsverletzungsmaßnahmen gegen das Vereinigte Königreich einleitet, und zwar wegen des in der Mitteilung der Kommission eingeräumten weit verbreiteten und systematischen Missbrauchs der Richtlinie;
- die Feststellung, dass das in der Agenda von Lissabon vorgegebene Ziel einer Beschäftigungsrate für Frauen von 60 % bis 2010 nicht erreicht werden wird, wenn längere Arbeitszeiten weiter zulässig sind.
Unsere Vorschläge hingegen wurden nicht angenommen. Darin setzten wir uns für eine schrittweise Senkung der Arbeitszeit ein und schlugen alternative Modelle für die Arbeitszeitgestaltung im Gesundheitswesen und vergleichbaren Sektoren vor, in denen Bereitschaftsdienst zu leisten ist, um die Ansprüche der Arbeitnehmer in Bezug auf Höchstarbeitszeiten zu schützen.
Krivine und Vachetta (GUE/NGL),schriftlich. – (FR) Ziel des Berichts Cercas war eine grundlegende Revision der Richtlinie zur Festlegung der maximalen Wochenarbeitszeit in den Ländern der Europäischen Union. Diese beträgt 48 Stunden, berechnet auf einen Zeitraum von vier Monaten. Die Richtlinie sieht jedoch in Ausnahmefällen die Verlängerung des Bemessungszeitraums auf ein Jahr vor und ermöglicht es gleichzeitig, diese Regelung auszusetzen, wenn der Arbeitnehmer freiwillig darauf verzichtet. In der Begründung des Berichts wird eingeräumt, dass diese Ausnahmen in Europa zur Regel würden. Vor allem im Vereinigten Königreich sei die individuelle „Opt-out“-Klausel von einem Drittel der Arbeitnehmer unterzeichnet worden, von denen vier Millionen bereits eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden haben. In der Entschließung wurde der Kommission daher die Frage gestellt, warum sie die bis 2003 vorgesehene Überprüfung der Richtlinie nicht durchgeführt habe. Sie forderte eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer, insbesondere der Frauen, und hatte zum Ziel, die Überschreitung der 48-Stundenwoche soweit wie möglich zu begrenzen und insbesondere die „individuelle Ausnahmeregelung“ abzuschaffen, die offensichtlich missbraucht wird. Die große Mehrheit der Abgeordneten hat jedoch mit der Annahme von Änderungsanträgen, die alle Bestrebungen zur Begrenzung der Arbeitszeit zunichte machen, erneut ihre Missachtung sozialer Erwägungen und ihr ausschließliches Profitdenken unter Beweis gestellt. Aus diesem Grund haben wir gegen die geänderte Entschließung gestimmt.
Meijer (GUE/NGL),schriftlich.(NL) Die Arbeitszeitrichtlinie von 1993 schützt Arbeitnehmer vor einer wöchentlichen Arbeitszeit von über 48 Stunden, vor einer täglichen Ruhezeit von weniger als 11 Stunden und vor einem weniger als vierwöchigen bezahlten Jahresurlaub. All dies sind Mindestanforderungen, die ohne weiteres noch verschärft werden könnten. Dies ist vor allem erforderlich, damit die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten diese europäischen Mindestbedingungen nicht als Norm betrachten und ihre nationalen Rechtsvorschriften entsprechend anpassen, wie es der niederländische Minister De Geus offensichtlich anstrebt. Die Richtlinie wird praktisch durch ein Zugeständnis an die – seinerzeit konservative – britische Regierung ausgehöhlt. Die „Opt-Out“-Klausel bedeutet, dass von britischen Arbeitnehmern bei der Unterzeichnung ihres individuellen Arbeitsvertrags verlangt wird, auf ihre Rechte zu verzichten. Wer dazu nicht willens ist, muss oft anderen Platz machen, die dazu bereit sind. Ein zusätzliches Problem ist, dass die Bereitschaftsdienstzeit bei Feuerwehrleuten und medizinischem Personal vielfach nicht als Arbeitszeit angerechnet wird. Seit dies durch ein Urteil des Gerichtshofs geändert wurde, fallen diese Personen in den Anwendungsbereich der „Opt-Out“-Klausel, die während eines längeren Zeitraums übermäßig lange Arbeitszeiten für Beschäftigte ermöglicht. Mit knapper Mehrheit hatte sich der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten dafür entschieden, dass ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung des Vereinigten Königreichs eingeleitet und individuelle Ausnahmeregelungen abgeschafft werden sollen. Dieser Vorschlag wurde heute durch eine konservative Mehrheit torpediert.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich.(PT) Der uns vorliegende Bericht betrifft die Revision der Richtlinie über die Arbeitszeitgestaltung: Bezugszeiträume und individuelle Ausnahmeregelungen (besser bekannt als Opt-out-Bestimmungen).
1993 handelte das Vereinigte Königreich eine Opt-out-Regelung aus, die bestimmten Mitgliedstaaten erlaubte, unter bestimmten Umständen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden abzuweichen.
Diese Regelungen gelten nicht ausschließlich für das Vereinigte Königreich, werden aber dort am häufigsten angewendet.
In der Richtlinie von 1993 ist jedoch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden festgelegt, um einen Mindestschutz für die meisten Arbeitnehmer zu gewährleisten, wobei leitende Mitarbeiter die größte Ausnahme bilden.
Es bestehen zwar Vorbehalte, aber die Annahme verschiedener Änderungsanträge hat die übertriebensten Vorschläge des Berichterstatters abgemildert. Deshalb habe ich dafür gestimmt.
Sacrédeus (PPE-DE),schriftlich. (SV) Die EU hat eine lange Tradition bei der Erarbeitung von Mindestregeln für die Arbeitszeitgestaltung. Leider hat sich die britische Ausnahmeregelung in zunehmendem Maße fast zur Hauptregel entwickelt, denn 33 % der Arbeitnehmer in Großbritannien haben Verträge unterzeichnet, nach denen sie bereit sind, mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Es gibt Tendenzen, dass sich dies nun auch auf andere Länder ausweitet, was eine Gefahr für die Gesundheit der Arbeitnehmer darstellt und die Sicherheit am Arbeitsplatz untergräbt. Eine derartige Entwicklung wollen wir Christdemokraten nicht unterstützen.
Daher war es von entscheidender Bedeutung, dass ich für die neue Formulierung in Artikel 12 gestimmt habe, dessen beide Teile mit 275 zu 229 Stimmen (bei 9 Enthaltungen) bzw. 335 zu 155 Stimmen (bei 21 Enthaltungen) angenommen wurden. Damit läuft nun die Frist für die britische Ausnahmeregelung aus.
Änderungsantrag 28 bedeutet, dass eine langfristige Lösung für das Problem des Bereitschaftsdienstes der Ärzte in der nächsten Phase der Anhörung aufgegriffen wird, ein Ergebnis, das ich befürworte, da in Schweden ansonsten 3000 neue Ärzte erforderlich wären und eine unhaltbare Finanzsituation für die Provinzverwaltungen entstehen würde.
Der Präsident. Die Erklärungen zu den Abstimmungen sind geschlossen.
(Die Sitzung wird um 13.05 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)
VORSITZ: CHARLOTTE CEDERSCHIÖLD Vizepräsidentin(1)
(Das Parlament genehmigt das Protokoll der vorangegangenen Sitzung.) Siehe Protokoll.