9. Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs
Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0021/2004) von Herrn Mastorakis im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (KOM(2003) 440 – C5-0393/2003 – 2003/0159(COD)) zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs.
De Palacio,Vizepräsidentin der Kommission. (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs hat erst vor kurzem ihre Arbeit aufgenommen. Dennoch hat die Kommission vorgeschlagen, ihre Aufgaben in drei ganz spezifischen und sehr aktuellen Bereichen auszuweiten: die Bekämpfung der Verschmutzung durch Schiffe, die Ausbildung der Besatzungen und der Schutz der Meeresumwelt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die jüngsten Katastrophen auf See ganz klar gezeigt haben, dass wir auf europäischer Ebene neue Maßnahmen ergreifen müssen, nicht nur zur Verhütung von Verschmutzung, sondern auch bei der Bereitstellung und Verwaltung der Mittel für die Bekämpfung der Verschmutzung, sobald diese entsteht.
Die Maßnahmen der Agentur zur Bekämpfung von Verschmutzung werden die in den Staaten der Union geltenden Bestimmungen ergänzen und einen Mehrwert zu den bereits auf Gemeinschaftsebene ergriffenen Maßnahmen im Bereich Katastrophenschutz darstellen. Sie werden die Interventionssysteme der Mitgliedstaaten ergänzen, sie aber keinesfalls ersetzen – dies ist auch nicht vorgesehen. Zu diesem Zweck kann die Agentur spezielle Mehrzweckschiffe chartern. Sie wird den Mitgliedstaaten und der Kommission die entsprechenden Mittel sowie wissenschaftlich-technische Unterstützung zur Verfügung stellen.
Was die Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten betrifft, so bedeutet unser Vorschlag einen einfachen Vergleich mit der in der Verordnung über die Agentur bereits bestehenden Bestimmung, mit einer stärkeren Rolle der Gemeinschaft, gemäß der Richtlinie 2001/25/EG. Daher wird sie aufgefordert, einen aktiven Beitrag zu den neuen Verfahren für die Anerkennung der von Drittländern ausgestellten Befähigungsnachweise für Seeleute zu leisten.
Auch beim Katastrophenschutz soll unser Vorschlag die neue Zuständigkeit der Gemeinschaft bei der Verbesserung der Sicherheit der Schiffe und Hafenanlagen berücksichtigen. Die Verordnung, mit der diese neue Zuständigkeit eingeführt wird, tritt dank der zwischen Parlament und Rat in erster Lesung erzielten Einigung bald in Kraft. Dieser Einigung zufolge muss die Kommission die Wirksamkeit der von den Mitgliedstaaten eingerichteten Kontrollverfahren überprüfen. Die Beteiligung der Agentur an diesen Inspektionen ist in jedem Fall angezeigt. In einem Änderungsantrag, den das Parlament zum Text der Verordnung über die Agentur eingereicht hat, wird der Rahmen dieser Beteiligung näher festgelegt und auf die Inspektionen im Privatsektor beschränkt. Auch wenn dieser Ansatz restriktiver als der von uns vertretene ist, könnte die Kommission ihn billigen.
Abschließend möchte ich feststellen, dass die Standpunkte des Rates und des Parlaments in dieser Hinsicht sehr nahe beieinander liegen, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, Herrn Mastorakis für seine Arbeit zu danken. Die Änderungsanträge sind meines Erachtens konstruktiv, und ich glaube, dass wir mit ihnen rasch eine Einigung mit dem Parlament erreichen und so der Agentur diese neuen Zuständigkeiten zuweisen können, vor allem im Bereich der Verwaltung der Mittel zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung. Dies wird es, zusammen mit der Änderung der Mittelausstattung im diesjährigen und in künftigen Haushalten ermöglichen, dass wir auf europäischer Ebene über Schiffe zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung auf See verfügen. So können wir auf etwas reagieren, das wir leider nicht verhindern können, nämlich die Möglichkeit, dass es wieder zu Katastrophen wie den bereits geschehenen kommt, denn ein Nullrisiko gibt es nicht. Wir müssen versuchen, die Auswirkungen dieser Katastrophen, sollten sich weitere ereignen, soweit wie möglich zu begrenzen.
Mastorakis (PSE), Berichterstatter. – (EL) Herr Präsident, die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Zuständigkeiten der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs auszuweiten, damit diese den bestehenden Gemeinschaftsrahmen und Mechanismus in den Bereichen der unfallbedingten oder vorsätzlichen Meeresverschmutzung und der Schutzmaßnahmen unterstützen kann.
Wir haben in unserem Ausschuss sowie mit Funktionären der Kommission eine lange Debatte über das Ausmaß dieser Ausweitung geführt und uns schließlich nahezu einhellig auf einen Standpunkt geeinigt, den auch der Rat akzeptieren kann. Das grundlegende Element des Änderungsantrags besteht darin, dass die Agentur generell eine unterstützende Funktion einnimmt, ohne die Rechtsprechung der Mitgliedstaaten anzutasten, und sie der Europäischen Kommission bei ihrer Arbeit hilft. Ich will nicht verheimlichen, dass hinsichtlich der Übertragung von Zuständigkeiten ernste Bedenken bestanden, nicht nur in Bezug auf „safety“, sondern auch auf „security“, und schließlich entschlossen wir uns, das Machbare anzunehmen. Vielleicht half es, dass es in der Sprache des Berichterstatters, dem Griechischen, nur ein Wort für die englischen Begriffe „safety“ und „security“ gibt.
Wenn wir über einen Schutzmechanismus sprechen, so sind wir der Ansicht, dass es offensichtlich besser ist, diesen Mechanismus so schnell wie möglich zur Verfügung zu haben, auch wenn er weniger gut ausgestattet ist. Das, was momentan für uns im Vordergrund steht und stehen sollte, ist, möglichst rasch das Vorgehen bei Havarien, wie der der „Prestige“, zu organisieren, für die das Europäische Parlament einen nichtständigen Ausschuss eingesetzt hat, damit wir erfahren, was genau passiert ist und wir Vorschläge erhalten, was künftig getan werden muss. Darüber hinaus ist vorgesehen, die geänderte Verordnung zu evaluieren, so dass das Nachbesserungsverfahren bei Bedarf vorangetrieben werden kann. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, erneut darum zu bitten, die inakzeptable Behandlung des Kapitäns der „Prestige“, Herrn Apostolos Magouras, der als ein Krimineller angesehen wird, einzustellen. Ein solches Verhalten ist aus humaner Sicht nicht zu tolerieren und entmutigt qualifizierte junge Menschen, Seefahrerberufe zu ergreifen, was offensichtliche Gefahren für die globale Schifffahrt und unsere Meere mit sich bringt.
Abschließend möchte ich allen beteiligten politischen und behördlichen Akteuren danken und hervorheben, dass unser Ausschuss den vom Haushaltsausschuss eingebrachten Änderungsanträgen nicht zugestimmt hat, da er es aus inhaltlichen und formalen Gesichtspunkten nicht für angebracht hielt, sie in solch eine Verordnung, wie die abgeänderte Verordnung, aufzunehmen.
Hatzidakis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident, die Tatsache, dass unser Ausschuss den Bericht von Herrn Mastorakis mit 45 Stimmen zu einer Gegenstimme angenommen hat, zeigt deutlich, dass fast das ganze Parlament dem Inhalt zustimmt.
Wir haben von Anfang an klargestellt, dass wir dem Vorschlag der Europäischen Kommission, die Zuständigkeiten der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs auszuweiten, zustimmen. Das muss getan werden, und ich glaube, die Havarie der „Prestige“ hat uns dies klar vor Augen geführt. Aus diesen Grund haben wir den Bericht von Herrn Mastorakis von Beginn an unterstützt. Die generelle Haltung unserer Partei und des Europäischen Parlaments zum Bericht Sterckx ist in dieser Hinsicht ebenfalls richtungweisend. Dort wurden die nun durch die Kommission vorgelegten Ideen zum ersten Mal vorgeschlagen.
Ich freue mich, dass ich heute vor dem Parlament im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der Europäischen Demokraten unsere Unterstützung für den Bericht von Herrn Mastorakis erneut zum Ausdruck bringen kann, der versucht hat, eine Einigung mit dem Rat zu erzielen, so dass wir dieses Thema ohne Verzögerungen in der ersten Lesung zum Abschluss bringen können. Die Bemühungen des Berichterstatters, eine Übereinkunft zu erreichen, waren in vielen Fällen von Schwierigkeiten begleitet, da zunächst Konvergenzpunkte mit bestimmten Mitgliedstaaten gefunden werden mussten, die bezüglich des Prinzips der Subsidiarität gewisse Einwände erhoben hatten. Schließlich konnten diese Probleme überwunden werden, und ich möchte daher dem Berichterstatter zu seinem Bericht gratulieren.
Abgesehen davon möchte ich, und zwar nicht als Vertreter der Fraktion der Europäischen Volkspartei, sondern als griechischer Abgeordneter im Europäischen Parlament, zumal der Berichterstatter selbst diese konkrete Angelegenheit angesprochen hat, sagen, dass ich mit ihm hinsichtlich seiner Äußerung über den griechischen Kapitän übereinstimme und hoffe, dass die spanischen Behörden alles dafür tun werden, ihm eine faire Behandlung zuteil werden zu lassen.
Poignant (PSE). – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Es gibt kaum eine Sitzung, auf der es nicht um die Sicherheit des Seeverkehrs geht. Die heutige bildet da keine Ausnahme, hat jedoch zu Einvernehmen geführt, denn ich denke, dass wir zum größten Teil mit dem Bericht unseres Kollegen einverstanden sind.
Ich möchte kurz auf zwei oder drei Themen eingehen. Zunächst zu den Notliegeplätzen. Ich bin der Auffassung, Frau Kommissarin, dass es nach Abschluss der Arbeiten gut wäre, über eine Übersicht der Notliegeplätze, Schutzhäfen und -verfahren in Europa zu verfügen, damit unsere Bürger in aller Transparenz und in allen Einzelheiten davon Kenntnis nehmen können.
Einige Worte zur Agentur selbst. Sie hat ihren Sitz in Lissabon. Ich wünsche ihr viel Glück im Hafen von Lissabon, doch es darf nicht vergessen werden, dass sie ebenfalls, und zwar schnell, regionale technische Agenturen benötigt. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Agentur so schnell wie möglich ihre Arbeit aufnehmen kann, also über die dafür erforderliche Ausstattung verfügt. Meines Wissens sind regionale technische Agenturen am Atlantik, am Mittelmeer, an der Ostsee und an der Adria vorgesehen.
Zudem habe ich gestern im Bericht der Kommission über die Finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2007–2012 gelesen, dass Sie die Errichtung einer Europäischen Grenzschutzagentur mit einer Europäischen Grenzschutzeinheit vorgeschlagen haben. Meines Erachtens darf man in diesem Zusammenhang die Seegrenzen nicht außer Acht lassen; was Sie zu den Landgrenzen gesagt haben, sollte im Hinblick auf die Anwendung auf den Meeresbereich, nicht in identischer, sondern in angepasster Form geprüft werden.
Abschließend möchte ich betonen, Frau Kommissarin, dass die Arbeit noch lange nicht abgeschlossen ist. In einem Bereich wären weitere Bemühungen angebracht: in dem der Frage der Billigflaggen, denn solange in Panama Schiffe für einen Preis von 1 500 Dollar durch einen Anwalt registriert werden können, hinter dem sich ein anonymer, schwerreicher Besitzer verbirgt, solange dies in völliger Verschwiegenheit möglich ist, werden die Seeleute und die Umwelt meiner Meinung nach auch weiterhin Gefahren ausgesetzt sein.
Vermeer (ELDR). – (NL) Herr Präsident, Frau Kommissarin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die rasche Errichtung der EMSA, der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, läge in hohem Maße im allgemeinen Interesse der heutigen Seeverkehrssicherheitspolitik der Europäischen Union. Ich begrüße es, dass Herr Mastorakis alle Register gezogen hat, um sicherzustellen, dass wir in Kürze effizient arbeiten können. Vielleicht teilt nicht jeder meine Ansicht, aber ich bedaure nicht die Beschränkungen bei der Sicherheit, und meines Erachtens ist nunmehr alles genau abgesteckt. Physische Sicherheitsmaßnahmen in den Zuständigkeitsbereich der Agentur einbeziehen zu wollen, hätte nur zur Folge, dass sie umstritten ist, wodurch ihre Errichtung verzögert werden könnte. Der zusätzliche Nutzen läge nach meinem Dafürhalten mithin in der besseren Koordinierung der in den einzelnen Mitgliedstaaten bereits vorhandenen Kenntnisse und Ressourcen.
Wichtig ist, dass wir morgen dafür stimmen können, insbesondere da dann die juristische Verankerung Anfang März möglich sein wird, so dass die EMSA noch Vorschläge für den Haushaltsplan 2005 unterbreiten kann, was vor dem 1. April erfolgen müsste. Damit haben wir die Möglichkeit, die Befugnisse der Agentur auf dem Gebiet der Ölentsorgung in die Praxis umzusetzen, und gestatten notwendige Investitionen in neue Ausrüstungen. Für überaus positiv halte ich es, dass die Agentur auch befugt wird, von Drittländern ausgestellte Befähigungsnachweise zu bewerten, ist doch die größte Gefahr auf See menschliches Versagen; dies würde mithin weniger Unkenntnis bedeuten. Bedauerlicherweise sind die Ermittlungsbefugnisse im Falle von Schiffskatastrophen ziemlich dürftig ausgefallen. Sie umfassen nämlich lediglich den Austausch der Methodologie und von Daten, und dies ist meiner Meinung nach nicht genügend proaktiv.
Die Frau Kommissarin möchte ich fragen, ob im Falle des Abschlusses von Übereinkommen mit Drittländern vernünftigerweise nicht sichergestellt werden sollte, dass Russland eines der ersten Länder ist, mit denen dies geschieht, so dass wir die europäische Küste sicherer gestalten können.
Ortuondo Larrea (Verts/ALE). – (ES) Herr Präsident, Frau Kommissarin, aufgrund der bitteren Erfahrung mit dem Untergang der „Prestige“ legt uns die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung zur Errichtung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs vor. Wir sind einverstanden, die Zuständigkeiten der Agentur auszuweiten, damit sie bei der Bekämpfung der – unfallbedingten oder vorsätzlichen – Meeresverschmutzung und beim Katastrophenschutz Unterstützung leisten und regelmäßige Inspektionen der Sicherheitssysteme der Schiffe und der Hafenanlagen durchführen kann.
Wir sprechen uns auch für die Beteiligung der Agentur an den Verfahren zur Anerkennung der von Drittstaaten ausgestellten Befähigungsnachweise für Seeleute aus. Dies gilt auch für die Befugnis, Mechanismen zu billigen, mit denen die Einhaltung der MARPOL- und anderer Bestimmungen überprüft wird, um zu verhindern, dass die Rückstände von Öltankern oder Bilgenöl ins Meer geleitet werden.
Wir sind insbesondere der Ansicht, dass die Europäische Agentur mit allen finanziellen, personellen und materiellen Ressourcen ausgestattet werden muss, um diese Aufgaben entsprechend wahrnehmen zu können. Zunächst muss sie einen Notfallplan für potenzielle Katastrophen auf See haben, der alle Küsten, von Gibraltar bis Russland, abdeckt, wie gefordert im Atlantik, dem Mittelmeer, der Oststee und der Nordsee usw. zur Anwendung kommen kann und Pläne für die Behandlung der Abfälle, die bei der Sammlung und Reinigung von Heizöl anfallen, beinhaltet.
Ferner sollte sie über eine ausreichende Flotte an Schiffen für den schnellen Einsatz sowie über spezialisierte Bergungsschiffe verfügen, die Öl aus jedem Schiff, das sich in Schwierigkeiten befindet, abpumpen und aufnehmen können. Und natürlich muss ihr qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen, um die Wirksamkeit der Kontrollverfahren, die Anwendung der Sicherheitsnormen sowie die Verhütung von Verschmutzung in den europäischen Häfen überprüfen und Schiffe kontrollieren zu können, welche die Gemeinschaftsgewässer befahren, nicht nur diejenigen, die unsere Küsten anlaufen.
Ich danke Herrn Mastorakis für seinen Bericht und bringe unsere Unterstützung für den Vorschlag der Kommission zum Ausdruck, auch wenn wir gerne ein wenig weiter gegangen wären.
Queiró (UEN). – (PT) Herr Präsident! Es sei erneut darauf verwiesen, dass das Parlament, die Kommission und der Rat schnell und effektiv auf die tragischen Unfälle in Verbindung mit den Öltankern „Erika“ und „Prestige“ vor der europäischen Küste reagiert haben. Außerdem wurden wichtige Rechtsvorschriften verabschiedet, von denen ich die Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit im Seeverkehr hervorheben möchte, die ihren Sitz in Lissabon haben soll, was ich natürlich begrüße. Außerdem hat das Parlament einen Nichtständigen Ausschuss für die Verbesserung der Sicherheit auf See (MARE) eingerichtet, dessen Bericht wir mit Interesse entgegensehen. Die Tatsache, dass wir dieses Thema heute hier erneut mit dem speziellen Ziel diskutieren, die Zuständigkeiten der Agentur zu erweitern, ist doch ein hinlänglicher Beweis dafür, dass anders als sonst unter derartigen Umständen die verstrichene Zeit und die Folgen des Mediendrucks nach diesen Ereignissen unsere Fähigkeit, politisch zu handeln und mit diesem Problem Schritt zu halten, nicht beeinträchtigt haben.
Werfen wir also einen Blick auf die Bereiche, in denen die Kommission die Handlungsbefugnis der Agentur ausweiten will. Erstens die Intervention bei Meeresverschmutzung. Wir haben immer gesagt, dass die Mitgliedstaaten im Falle eines Unfalls ihr Vorgehen abstimmen müssen. Die Erfahrung zeigt doch, dass kein Staat mit großen Mengen von ausgelaufenem Öl allein fertig werden kann. Ein koordiniertes Handeln der Gemeinschaft in diesem Bereich wäre also offensichtlich von Vorteil, und die Agentur kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Zudem ist ihre neue Aufgabe, die Intervention nach Unfällen, ein wichtiger Pluspunkt für uns in Portugal, einem Land am Meer, das eine lange Küste besitzt und wo sich zahlreiche Schifffahrtsrouten kreuzen. Allerdings muss man die Interventionsmethoden der Agentur ganz präzise festlegen, insbesondere was die Verfügbarkeit von Spezialschiffen anbelangt, die den von Verschmutzung betroffenen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen werden, und wie sie gechartert werden sollen.
Zweitens bereitet die Ausbildung der Seeleute keinerlei Probleme, vor allem im Hinblick auf die geplante Einbindung der Agentur in die Verfahren zur Anerkennung von Befähigungsnachweisen für Seeleute, die von Drittländern ausgestellt werden.
Drittens: Die umstrittenste Frage betrifft die Aktivitäten der Agentur im Bereich der Sicherheit, da im ursprünglichen Vorschlag der Kommission offenbar die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in Angelegenheiten der nationalen Sicherheit und des Kampfes gegen den Terrorismus eingeschränkt waren. Mit den Änderungsanträgen jedoch, die der Berichterstatter vorgeschlagen hat und die vom Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr angenommen wurden, ist es nicht nur gelungen, den Aufgabenbereich der Agentur auf klar abgesteckte Gebiete zu beschränken, die den neuen Zuständigkeiten der Gemeinschaft aufgrund der Richtlinie über die Sicherheit von Schiffen und Hafenanlagen entsprechen, sondern auch sicherzustellen, dass die Vorrechte von Küstenstaaten geachtet und nicht beschnitten werden. Abschließend begrüßen wir den ausgewogenen Ansatz des Berichterstatters, dem wir zu seinem ausgezeichneten Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit auf See und zur Verhütung der Meeresverschmutzung gratulieren möchten. Wir dürfen nie vergessen, dass bei Unfällen die Schäden nicht vor Landesgrenzen Halt machen.
Souchet (NI). – (FR) Herr Präsident, wenn wir Missbrauch und diesbezügliche Versuchungen vermeiden wollen, müssen wir die Aufgaben der Gemeinschaftsagenturen, deren Zahl in schwindelerregender Weise anwächst, genau abgrenzen. Aus diesem Grund befassen wir uns besonders ausführlich mit dem uns vorliegenden Vorschlag, die Zuständigkeiten der Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs insbesondere in zwei kritischen Bereichen auszuweiten.
Was die Ölsaugschiffe anbelangt, so sprechen wir uns zwar nicht von vornherein gegen eine Teilung der Kosten für ihre Anschaffung aus, doch muss im Hinblick auf ihren Einsatz eindeutig bekräftigt werden, dass die Initiative für die Verhütung und Bekämpfung von Meeresverschmutzungen in erster Linie beim Küstenstaat liegen muss, während die Kommission lediglich ergänzend eingreifen darf und dabei den Subsidiaritätsgrundsatz exakt und ordnungsgemäß zu beachten hat. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass durch ein Eingreifen der Gemeinschaft die Wirksamkeit von Kommandostrukturen beeinträchtigt wird, die sich bereits bewährt haben, wie dies z. B. bei der Koordinierung nationaler, gemeinschaftlicher und außergemeinschaftlicher Mittel durch die „Préfecture maritime“ für den Atlantik beim Untergang der „Prestige“ der Fall war.
Die Ausweitung der Zuständigkeit der Agentur auf die Bekämpfung terroristischer Bedrohungen bedarf einer eindeutigen Definition. So kann es selbstverständlich nicht Aufgabe der Europäischen Agentur sein, im Hinblick auf den gegenwärtigen Grundsatz der Inspektionen tätig zu werden oder mögliche Sanktionen vorzuschlagen. Die Rolle der Agentur muss sich ausschließlich auf reine Durchführungsaufgaben bei Inspektionen der Schiffe und Hafenanlagen beschränken. In diesem für die Sicherheit der Mitgliedstaaten ausgesprochen sensiblen Punkt müssen wir ganz besonders wachsam sein, damit es nicht zu Vermischungen kommt und der Auftragnehmer nicht Zuständigkeiten für sich in Anspruch nimmt, die ihm nicht zustehen.
Figueiredo (GUE/NGL). – (PT) Herr Präsident, uns allen ist bekannt, dass die Kommission nach dem Untergang der „Prestige“ und der mangelnden Koordinierung zwischen den Maßnahmen der Mitgliedstaaten beschlossen hat, Änderungen an der Verordnung über die Errichtung der Europäischen Agentur für die Sicherheit im Seeverkehr vorzuschlagen. Das Unglück – und die menschliche, ökologische und wirtschaftliche Tragödie, die es in den betroffenen Gebiete, insbesondere Galicien, verursacht hat – ist doch ein Beweis dafür, dass die Intervention wirksamer sein muss und dass die Maßnahmen besser zwischen den Mitgliedstaaten abgestimmt werden müssen. Allerdings gibt es keinerlei Grund, die Zuständigkeit der Agentur auf Bereiche auszuweiten, die eindeutig in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen, da dies doppelte Kosten und eine Beschneidung der Kompetenzen der Mitgliedstaaten bedeuten würde. Dies wiederum würde Fragen nach der Souveränität aufwerfen und zu Kompetenzkonflikten führen.
Es geht vor allem darum zu ermitteln, wie weit die Zuständigkeit dieser Agentur ausgeweitet werden kann und soll. Ich muss sagen, ich bin hoch erfreut, dass die Agentur in Portugal eingerichtet werden soll; ich hoffe, das geschieht so bald wie möglich, und es wäre schön, wenn die Kommissarin uns etwas mehr zum Zeitplan sagen könnte. Die Kompetenzen, von denen ich gesprochen habe, dürfen nicht das Subsidiaritätsprinzip untergraben. Nach Ansicht des Berichterstatters sollte sich die Tätigkeit der Agentur in Sachen Intervention bei Verschmutzungen auf technische und wissenschaftliche Unterstützung beschränken und nicht die eigenen Interventionsmechanismen der Mitgliedstaaten ersetzen; sie sollte zusätzliche Ressourcen bereitstellen, wenn diese von der Regierung angefordert werden, unter deren Aufsicht die Reinigungsarbeiten erfolgen.
Ich teile diese Auffassung, da kein Staat in der Lage ist, mit großen Mengen ausgelaufenen Öls allein fertig zu werden. Unter solchen Umständen kann die Agentur Unterstützung leisten, sollte aber nicht an die Stelle der Mitgliedstaaten treten. Die Agentur kann und darf nicht eingreifen, um gegen terroristische Anschläge vorzugehen; ihr wird die Zuständigkeit übertragen, die Effektivität der Sicherheit von Schiffen und Hafenanlagen der Mitgliedstaaten zu überwachen. Ihre Errichtung kann zur Stärkung der Sicherheit im Seeverkehr beitragen, und zwar in Verbindung mit nationalen Behörden und der Unterstützung der einzelnen Mitgliedstaaten und indem sie als zusätzliche technische und wissenschaftliche Ressource auftritt und nicht als staatenübergreifende Institution, die die Sicherheit oder sogar die Fischereitätigkeit überwacht.
Jarzembowski (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Vizepräsidentin! Vieles von dem, was die Vorrednerin gesagt hat, vor allem ihre Bedenken im Hinblick auf die Zuständigkeit der Agentur, kann ich überhaupt nicht teilen. Wissen Sie, wenn wir uns die Vergangenheit anschauen – den Fall Erika, den Fall Prestige –, da haben die Mitgliedstaaten doch bewiesen, dass sie unfähig sind, die Probleme allein rechtzeitig zu lösen. Wir brauchen die Europäische Agentur für Sicherheit des Seeverkehrs, und wir brauchen auch die Ausdehnung ihrer Zuständigkeiten.
Wir als Parlament haben uns immer hinter die Agentur gestellt. Ich erinnere nur daran, dass wir im Herbst, als der Rat die Stellen für die im Aufbau befindliche Agentur streichen wollte, das in der ersten Haushaltslesung sofort zurückgedreht haben.
Frau Vizepräsidentin, ich bin auch der Auffassung, dass dem, was der Berichterstatter vorgeschlagen hat, nämlich dass die Agentur ausreichende, und zwar wirklich ausreichende finanzielle Mittel erhält, um auf Ersuchen der Küstenländer Schiffe, Geräte und dergleichen schnell chartern zu können und bei Meeresverschmutzungen schnell helfend bereitzustehen, entsprochen wird und diese ausreichenden Mittel auch wirklich bereitgestellt werden müssen.
Ich bin natürlich auch ein bisschen skeptisch. Man sollte die Agentur nicht mit Aufgaben der allgemeinen Gefahrenabwehr überfrachten. Die primäre Aufgabe der Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs ist die Herstellung der sachbezogenen, schiffsbezogenen, anlagenbezogenen Sicherheit und nicht der allgemeinen Terroristenabwehr. Da müssen wir sehr aufpassen, dass wir nicht Erwartungen wecken, die die Agentur nicht erfüllen kann.
Frau Vizepräsidentin, angesichts des Neulandes – also Wasser –, das wir mit der Errichtung dieser Agentur betreten, haben wir ja gefordert, dass die Agentur schnell ein detailliertes Arbeitsprogramm vorlegt. Denn wir wollen mit Ihnen, Frau Vizepräsidentin, das Arbeitsprogramm diskutieren. Denn die Verantwortung für die Tätigkeit der Agentur liegt bei Ihnen als Kommissarin. Die Agentur ist nicht ausgegliedert und hat kein Eigenleben, sondern die Kommission haftet sozusagen für die Effizienz der Agentur. Ich habe keinen Zweifel bei Ihnen, Frau Vizepräsidentin, dass Sie das richtig machen werden. Aber wir müssen das sorgfältig diskutieren, denn wir dürfen die Agentur auch nicht mit Aufgaben überfrachten, ohne ihr die ausreichenden personellen Mittel und Sachmittel zu geben. Dann würden wir die Agentur in Schwierigkeiten bringen. Wir müssen uns also genau darüber unterhalten, welche Aufgaben sie erfüllen soll, welche Aufgaben sie erfüllen kann, und welche Mittel wir dafür brauchen.
Ich schließe mich einem meiner Vorredner an. Frau Vizepräsidentin, ich wäre heute Abend schon glücklich, wenn Sie uns sagen könnten, wie schnell denn die Agentur umziehen kann. Wir haben uns immer gefreut, dass die Agentur in Brüssel die Arbeit aufgenommen hat, weil die Arbeit notwendig und dringend ist. Aber nun, nachdem die Staats- und Regierungschefs lange herumgedoktert und in den Orten Europas herumgestochert haben und sich nun für Lissabon entschieden haben, möchten wir nicht, dass zwei Jahre vergehen mit der Anmietung der Räume, der Bereitstellung der Dienststelle, bevor die Arbeit aufgenommen werden kann. Vielleicht können Sie uns also ein wenig dazu sagen, wie weit Sie den Zeitplan voraussehen, denn wir wollen schnell den Umzug nach Lissabon, wir wollen schnell eine effektive Agentur.
Erlauben Sie mir zum Schluss eine Bemerkung: Ich bin ja früher einmal Richter gewesen. Und deshalb meine ich, dass wir mit unseren Aussagen zum Kapitän der Prestige vorsichtig sein sollten. Auch ich habe den Eindruck gewonnen, dass er die Möglichkeit erhalten sollte, Spanien zu verlassen, um im Gemeinsamen Binnenmarkt, in seiner Heimat Griechenland zu leben. Aber es gibt in einer Demokratie, in einem Rechtsstaat, die Gewaltenteilung. Es sind nicht die spanischen Behörden, sondern es ist das spanische Gericht, das ihn an der Ausreise hindert. Wir sollten als Parlament sehr vorsichtig sein und uns nicht in die gerichtliche Unabhängigkeit einmischen.
Miguélez Ramos (PSE). – (ES) Herr Präsident, der Untergang des Öltankers „Prestige“ vor der galicischen Küste zeigte, neben vielen anderen Mängeln, die fehlende Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Verschmutzung. Die Kommission schlägt nun die Änderung der kürzlich angenommenen Verordnung zur Errichtung der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs vor, die beim Untergang der „Erika“ geschaffen wurde, um nicht nur Unterstützung bei der Bekämpfung von Meeresverschmutzung zu leisten, sondern auch zum Schutz vor kriminellen Handlungen beizutragen.
Was die Meeresverschmutzung betrifft, so scheint mir der Vorschlag ein wenig verworren zu sein. Die Agentur muss über die erforderlichen Mittel verfügen, um auf Ersuchen eines Mitgliedstaates und unter dessen Zuständigkeit Spezialschiffe einzusetzen, die gechartert und diesem Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt werden. Es wird nicht näher erläutert, ob sie erworben, gemietet oder dauerhaft oder im Bedarfsfall gechartert werden müssen. Ich persönlich würde mir eine Klarstellung dieses Punktes wünschen, denn in Galicien habe ich zur Zeit des Besuchs des Direktors der Agentur auf dem Höhepunkt der „Prestige“-Krise gelesen, dass eines der Schiffe ständig am Kap Finisterre liegen soll.
Aus den Änderungsanträgen des Berichterstatters geht hervor, dass für die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen zunächst der jeweilige Küstenstaat zuständig ist, der über eigene Mittel verfügen muss – was einigen von uns logisch erscheint –, und dass die Maßnahmen der Agentur gemäß dem Subsidiaritätsprinzip nur auf Ersuchen eines Mitgliedstaates ergriffen werden können. Aber dieses Prinzip ist keine Rechtfertigung für die Untätigkeit der Gemeinschaft. Unter dem Vorwand, dass es sich um eine Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und nicht der Union handele, waren wir beim Unfall der „Prestige“ Zeuge, wie einer von ihnen, ein Land mit einer ausgedehnten Meeresküste, nicht über ein Mindestmaß an Mitteln verfügte, um im Notfall angemessen zu reagieren, und dies auch weiterhin nicht tut.
Die Kommission kann nicht weiterhin darüber hinwegsehen, dass gemeinschaftliche Mechanismen zum Eingreifen bei Verschmutzung eingerichtet oder eine europäische Koordinierung der Mittel der verschiedenen Staaten vorgesehen werden müssen, um in Notfallsituation handeln und auf Katastrophen reagieren zu können.
Hinsichtlich der neuen Zuständigkeiten sind wir trotz der zu einem früheren Zeitpunkt zum Ausdruck gebrachten Vorbehalte wie der Berichterstatter der Ansicht, dass der Kommissionsvorschlag unterstützt werden muss, da er dazu beiträgt, die Sicherheit des Seeverkehrs zu verbessern.
Dillen (NI). – (NL) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie in der nationalen Politik leider allzu oft der Fall, leidet auch die europäische Politik an dem Syndrom, dass bei Umweltkatastrophen nicht proaktiv, sondern reaktiv gehandelt wird, wenn es um die Festlegung geeigneter Maßnahmen geht. So bedurfte es der Havarie des Öltankers „Erika“, um eine Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs zu errichten. Noch kein Jahr nach Verabschiedung dieser Verordnung ereignete sich in Frankreich die Havarie des Öltankers „Prestige“. Deshalb liegt jetzt ein Vorschlag zur Änderung dieser Verordnung vor, um darin bestehende Lücken zu beheben.
Obwohl wir eine solche funktionstüchtige Agentur nur begrüßen können, möchte ich einige Einwände erheben. Erstens ist es erfreulich, dass die Agentur über die erforderlichen Finanzmittel verfügen wird, um auf Ersuchen eines Mitgliedstaates Spezialschiffe zur Verschmutzungsbekämpfung einsetzen zu können. Dieser Umweltaspekt findet die uneingeschränkte Unterstützung meiner Fraktion.
Zweitens unterstützen wir den Vorschlag, die Agentur in die Verfahren zur Anerkennung von Befähigungsnachweisen für Seeleute einzubinden, vorausgesetzt, die hohe Qualität der gegenwärtigen Ausbildungslehrgänge bleibt gewährleistet.
Gestatten Sie mir noch eine dritte Anmerkung. Nicht diese Agentur sollte für die terroristische Gefahrenabwehr verantwortlich sein, sondern dafür sollten die zuständigen Hafenbehörden selbst verantwortlich bleiben. Diesbezüglich kann ich als Bewohner Antwerpens sagen, dass der Hafen von Antwerpen u. a. auf diesem Gebiet enorme Anstrengungen unternommen hat, um die Sicherheit seiner Infrastruktur mit den einschlägigen Vorschriften der amerikanischen Zollbehörden in Übereinstimmung zu bringen. Wie vor einigen Monaten bei der Selbstabfertigung müssen wir uns dem Drängen der Kommission widersetzen, ein zentralistisches Modell für alle Häfen in Europa einzuführen, und wir befürworten weiterhin das jahrhundertealte hanseatische Modell, das Wohlstand, Expansion, Beschäftigung und Sicherheit unserer nordeuropäischen Häfen sichergestellt hat.
Cardoso (PPE-DE). – (PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch die Schiffshavarien an europäischen Küsten in jüngster Zeit sind alle Betroffenen endlich aufgewacht und haben begriffen, dass es an der Zeit ist zu handeln, damit wir solche Unfälle in Zukunft verhindern bzw. wirksam und ohne Verzögerung darauf reagieren können. Ganz besonders zu begrüßen ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für solche Maßnahmen, nämlich der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, mit klaren und verständlichen Zielen, die zu größerer Verantwortung und Effektivität führen werden.
Das oberste Ziel, das jeder kennt, ist die Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung durch Schiffsunfälle. Das Meer bedeckt den größten Teil der Oberfläche unseres Planeten und ist die Quelle künftigen Lebens. Deshalb müssen wir seine Ressourcen schützen. Wer das Meer befährt, muss selbstverständlich jederzeit die Verantwortung für den Zustand der Schiffe, für die Menschen, die darauf arbeiten, und für diejenigen, die an Land in diesem Wirtschaftszweig tätig sind, übernehmen. Daraus ergibt sich die dringende Notwendigkeit, Fahrtrouten zu überwachen und sicher zu machen, und das bestehende System auszubauen, und zwar sowohl in Bezug auf die Inspektionen als auch auf deren Häufigkeit.
Obwohl bisher für die Agentur noch kein Schwerpunkt, hat die wachsende Sorge über die Gefahr terroristischer Anschläge auf Schiffe und Hafenanlagen aber bereits zur Verabschiedung besonderer Maßnahmen und internationaler Instrumente geführt. Auf diese Besorgnisse könnte man klar und unmissverständlich in der Agentur-Verordnung eingehen, und das wäre dann ein weiteres Ziel und würde dazu beitragen, das Vertrauen aller Beteiligten in allen Mitgliedstaaten zu stärken. Ganz ehrlich – niemand kann doch vollkommene Wirksamkeit garantieren, aber ständige Wachsamkeit und Sorgfalt, unterstützt durch die notwendigen Nachweis-, Korrektur- und Informationsausrüstungen, werden sicher einen Rückgang dieser Aktivitäten bewirken.
Außerdem hervorheben möchte ich die Bedeutung einer systematischen und rigorosen Bewertung der Intervention im Bereich der Verhütung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung. Meiner Meinung nach können wir nur dann gewährleisten, dass jeder Schritt, den wir gehen, sicherer ist als der vorherige, wenn wir die Mittel und Motive der Handlungen verstehen und die Beteiligten zur Verantwortung ziehen. Unabhängig vom Gegenstand der Evaluierung muss immer ein System zur Bewertung von Verantwortlichkeiten angewendet werden. Maßgebend ist das Verursacherprinzip, das mit Gewissheit jede Nachlässigkeit ausräumen wird, die nicht entschuldigt werden kann und darf.
Für besonders wichtig halte ich die Ausbildung der Seeleute, und zwar sowohl die technische als auch die wissenschaftliche Ausbildung in der Sicherheit des Seeverkehrs, sowie die Erlangung einer angemessenen Befähigung. Neben einer Ergänzung des Interventionspotentials der Mitgliedstaaten soll durch die Mitarbeit der Agentur auch sichergestellt werden, dass jeder Mitgliedstaat hinreichend gewappnet ist, um auf einen Unfall in der Nähe seiner Küste reagieren zu können. Auch ich finde, dass die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs Mitarbeiter benötigt, die hoch qualifiziert sind und über Erfahrungen auf dem Gebiet der Sicherheit des Seeverkehrs verfügen, damit diese Zielsetzungen auch auf jeden Fall sachgerecht und professionell umgesetzt werden.
Da ich aus Portugal komme und eine starke Beziehung zum Meer habe, glaube ich, dass die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs stets eine Herausforderung für...
(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)
Casaca (PSE). – (PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte sagen, dass ich den Bericht begrüße und mich den Glückwünschen an den Berichterstatter Herrn Mastorakis anschließe. Außerdem möchte ich der Kommissarin laut und deutlich ans Herz legen: „Haben Sie keine Angst, ehrgeizig zu sein!“ Wir alle sehen doch, warum dies ein Problem europäischer Dimension ist. Wir sprechen hier nicht nur über die „Prestige“ oder die „Erika“, wir reden von Tausenden Schiffen, die Jahr für Jahr die europäischen Gewässer mit entsetzlichen Auswirkungen für die Umwelt verschmutzen, wobei sich die Mitgliedstaaten als unfähig zu einer Intervention erwiesen haben. Eine europäische Dimension ist geboten; eine europäische Küstenwache ist geboten. Ich denke hier nicht an zusätzliche Arbeiten, solche Arbeiten sind nur effektiv, wenn sie auf der ganzen Linie stattfinden.
Wenn es hier ein Problem gibt, dann sicher nicht damit, dass die Vorschläge zu kühn wären, sondern damit, dass sie zu vorsichtig sind. Frau Kommissarin, bitte seien Sie ehrgeizig! Die Europäer brauchen Ehrgeiz, sie brauchen eine Lösung für diese Probleme, und sie brauchen die Europäische Agentur für die Sicherheit im Seeverkehr, die sagt, wann wir in der Lage sind, der skandalösen ständigen Meeresverschmutzung ein Ende zu bereiten, wann wir neue Bestimmungen im Seeverkehr haben werden. Genau das brauchen wir! Vor dem Hintergrund dieser Verantwortung muss dieses Parlament mit allem ausgestattet werden, was es benötigt, und muss alle Hilfe anbieten, die es leisten kann. Wir dürfen nicht der konservativen Geisteshaltung derer nachgeben, die ihr Leben damit verbringen, die Dinge aus Sicht der Machtverhältnisse zwischen den Mitgliedstaaten zu betrachten, und dabei übersehen, was den Bürgern wirklich wichtig ist.
De Palacio,Vizepräsidentin der Kommission. (ES) Herr Präsident, ich möchte Herrn Mastorakis sowie alle Abgeordneten zu ihrer ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen. Sie haben an etwas teilgenommen, das in diesen fast fünf Jahren zweifellos eines der Schlüsselelemente der Amtszeit des Parlaments und der Kommission war. Zu den großen Fortschritten, die wir dank unserer gemeinsamen Arbeit während dieser Jahre erreicht haben, gehört es, die Frage der Sicherheit des Seeverkehrs auf europäischer Ebene umfassend revolutioniert zu haben, und wir haben großen Eifer gezeigt, Herr Casaca, denn wir sind von praktisch null zwar nicht unendlich weit, aber doch zu sehr viel gelangt.
Noch müssen wir weitere Fortschritte erreichen, doch unsere bisherigen Maßnahmen waren spektakulär. Ich möchte Ihnen zunächst sagen, dass es im Bereich der Sicherheit sowie der Terrorismusbekämpfung einen Zuständigen für die Kontrolle, die Aufsicht und die Unterstützung geben muss, Aufgaben, die häufig in einem engen Zusammenhang mit dem Schutz vor Terrorismus stehen, und wir daher der Ansicht sind, dass es besser wäre, wenn sich die Agentur mit diesen beiden Aspekten beschäftigt.
Zweitens haben wir uns im Hinblick darauf, der Agentur Verwaltungsbefugnisse zu übertragen – und ich verstehe, dass Frau Miguélez Ramos mehr Definitionen möchte –, dafür entschieden, verschiedene Optionen offen zu lassen. Zu einem bestimmten Zeitpunkt können Schiffe ganz einfach in Dienst gestellt werden; unter anderen Bedingungen können sie gechartert, unter wieder anderen direkt betrieben werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Abschluss eines Vertrags, Verwaltung, Eigentum. Wir bleiben für alle Optionen offen. Dies muss entsprechend der vorhandenen Haushaltsmittel und der Umstände beurteilt werden. Wir hoffen, dass diese Agentur weiter kommt, und dies mit Erfolg und für lange Zeit. Sie benötigt Spielraum. Wir müssen die am besten geeignete Lösung suchen, und das Parlament wird zweifellos, auch wenn es nur über den Haushalt sein mag, viel dabei zu sagen haben, welche Lösung schließlich gewählt wird.
Was drittens die Küstenwache betrifft, kenne ich den Wunsch des Parlaments und würde ihn sehr begrüßen. Aber ich glaube, wir müssen zunächst einige Vorkehrungen treffen, bevor wir zu einem wirklichen Zusammenschluss der nationalen Küstenwachen und einer echten Abstimmung in allen Bereichen gelangen können.
Viertens sprechen Sie von größeren Zuständigkeiten, und es gab bereits einige Redebeiträge, in denen die Besorgnis darüber zum Ausdruck kam, dass die Tätigkeiten der Agentur die Zuständigkeiten der Staaten ersetzen. Nein, meine Damen und Herren. Wir sprechen von einer zusätzlichen und ergänzenden Tätigkeit, keinesfalls von einem Ersatz. Es geht nicht darum, den Staaten Zuständigkeiten zu entziehen, vielmehr reden wir von Möglichkeiten, die bisher nicht bestanden und über die wir, mit dieser Agentur, auf europäischer Ebene verfügen werden, um für mehr Sicherheit und Sauberkeit der Meere zu kämpfen.
Fünfte Frage: Wann wird die Agentur umziehen? Sobald wie möglich. Aber Sie müssen sich bewusst sein, dass wir über die Frage des Sitzes mit den portugiesischen Behörden verhandeln. Wenn es an uns läge, wäre es vor dem Sommer. Das Problem besteht darin, dass die portugiesischen Behörden gewisse Probleme mit den Einrichtungen haben, und wir müssen sehen, ob sie vor Ende des Jahres gelöst werden können. Aber das hängt nicht von uns, sondern von den portugiesischen Behörden ab. Auf jeden Fall möchte ich darauf hinweisen, dass bereits etwa vierzig Personen, darunter Zeitkräfte, Hilfskräfte und anerkannte nationale Sachverständige, eingestellt wurden. Auf diesen Aspekt haben wir großen Wert gelegt, denn unserer Ansicht nach befinden sich dort die gesammelten Erfahrungen und das Wissen. Ferner ist damit eine bessere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten möglich, denen – ich betone – keine Befugnisse entzogen werden, sondern die mehr Unterstützung erhalten sollen. Für die Verwaltung und Bekämpfung der Meeresverschmutzung werden zehn Personen bereitgestellt, für die Ausbildung sieben, für die Sicherheit und zu Fragen des Terrorismus etwa acht Personen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen – und damit Frau Miguélez Ramos antworten –, dass die nordwestliche Küste der iberischen Halbinsel offenkundig besondere Gefahr läuft, durch Schiffe verschmutzt zu werden. Wir müssen uns nur ansehen, wo sich in den letzten Jahren die meisten Unfälle ereignet haben: an den Küsten Galiciens. Andere gefährdete Gebiete sind der Ärmelkanal, die Bretagne usw. Geplant ist, dass die Schiffe zur Verschmutzungsbekämpfung im Grunde als operationelle Basis in den Zonen konzentriert und stationiert werden sollen, in denen die Gefahr am größten ist, und sie werden natürlich auch im Mittelmeer gebraucht.
Abschließend möchte ich sagen, dass es auch Nebenstellen der Agentur im Mittelmeer geben muss. Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns.
Herr Präsident, wir werden heute – so hoffe ich – der Frage der Zuständigkeit und der Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden (IOPC) zustimmen und dies gleich auch erörtern. Erneut – und dies sind unsere letzten Plenartagungen – machen wir weitere Fortschritte und erzielen Einigung in äußerst wichtigen Fragen, so dass wir gemeinsam die Europäische Union mit einem Rechtssystem und Mitteln ausstatten können, die eine wirkliche Bekämpfung der Meeresverschmutzung und eine verbesserte Sicherheit ermöglichen. Wir wissen, dass wir künftig wahrscheinlich Fragen wie Billigflaggen und einige Aspekte des Seerechts behandeln müssen – hiermit beziehe ich mich auf die Worte von Herrn Casaca. Wir werden den Weg geebnet haben, und ich hoffe, dass mein Nachfolger – denn dies ist ein Staffellauf – die Arbeit abschließen kann, für die wir uns gemeinsam in all diesen Jahren eingesetzt haben.
Im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der Kapitäne – und ich denke, dazu gab es Reaktionen von verschiedenen Seiten – sind wir alle für größtmögliche Freiheiten, doch natürlich müssen die Mitgliedstaaten die Entscheidungen der Gerichte respektieren.