Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0016/2004) von Herrn Stockmann im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (KOM(2003) 155 – C5-0167/2003 – 2003/0056(COD)) über intermodale Ladeeinheiten.
De Palacio, Vizepräsidentin der Kommission. (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren, zunächst möchte ich Herrn Stockmann für seine Arbeit danken und ihm sagen, dass dieser Vorschlag eindeutig darauf abzielt, den intermodalen Verkehr zu erleichtern und zu fördern.
Dies ist unseres Erachtens wichtig, wenn wir die nachhaltige Entwicklung in der Europäischen Union aufrechterhalten und Wirtschaftwachstum mit Lebensqualität, Wettbewerbsfähigkeit und einem wettbewerbsfähigen und umweltfreundlichen Verkehrssektor verbinden wollen.
Wir müssen die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten besser und überzeugender nutzen, indem wir verschiedene Verkehrsarten miteinander kombinieren, um die bestehenden Infrastrukturen zu optimieren.
Im Bereich der Intermodalität benötigen wir einen kohärenteren und strengeren Ansatz für die Instandhaltung und die Kontrolle der Einheiten, denn dank der Einheiten wird es möglich sein, den Container – und der Container ist, wie sich gezeigt hat, das Transportmittel der Zukunft – per Schiff, Bahn oder LKW innerhalb der Europäischen Union zu befördern.
Daher brauchen wir einen kohärenteren und strengeren Ansatz, um die Kontrolle der Einheiten zugunsten einer erhöhten Sicherheit aufrechtzuerhalten, einige Merkmale der Wechselbehälter zu harmonisieren und die Effizienz der Umladung sowie der Instandhaltung und der Verwirklichung einer europäischen intermodalen Ladeeinheit zu verbessern, welche die Vorteile der heutigen Seecontainer und der Wechselbehälter miteinander verbindet, d. h. Stapelbarkeit, Widerstandsfähigkeit zusammen mit einer optimalen Größe der Europaletten in Übereinstimmung mit den europäischen Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr. Ich betone noch einmal, dass es auch möglich sein muss, sie auf der Straße zu befördern.
Die Kommission beabsichtigt, ein stärker harmonisiertes und wirksameres System von Ladeeinheiten für den intermodalen Verkehr zu schaffen. Auch wenn der Schienenverkehr zweifellos von diesem Vorschlag profitieren wird, besteht ein wichtiges Ziel darin, der Binnenschifffahrt und dem Kurzstreckenseeverkehr auf dem intermodalen europäischen Markt mehr Möglichkeiten zu verschaffen. Deshalb können wir nur mit einer stärkeren Harmonisierung der Ladeeinheiten die notwendige Leistung erreichen, um die Erhöhung der Kosten des Verkehrs und der Umladungen zu drosseln und den Seeverkehr wettbewerbsfähiger zu machen, wenn er an die Stelle von Straße oder Schiene treten muss.
Mit der Vorlage dieser Maßnahme hat die Kommission nichts Revolutionäres vorgeschlagen – wir versuchen nicht, das Rad neu zu erfinden –, wir vertrauen auf das bereits bewährte und zufrieden stellende Vorgehen, das wir bei der Errichtung des Binnenmarktes gewählt haben: eine Rahmenrichtlinie, mit der die grundlegenden Anforderungen festgelegt werden, und die die technischen Einzelheiten den europäischen Normenorganisationen überlässt, welche Sachverständige sowie die Zuständigen dieses Sektor hinzuziehen. Sie wissen, was der Sektor benötigt, um die politischen Ziele zu erreichen.
Ich möchte noch einmal sagen, dass wir mit dem Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr eine sehr nützliche und gründliche Aussprache zu dieser Frage geführt haben, und ich möchte seinen Mitgliedern danken, dass sie dieser Maßnahme die nötige Zeit und Kraft gewidmet haben, um zu ermöglichen, dass diese erste Lesung bereits zu einer wirklich ausgereiften Entscheidung führt.
Im Rat bewegen sich die Dinge jedoch nicht so schnell. Ich vertraue darauf, dass der Rat die Ergebnisse dieser ersten Lesung des Parlaments sorgfältig prüft und sich bald auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen kann, der, wenn möglich, den Vorschlag unterstützt, den das Parlament vorlegen wird.
Stockmann (PSE), Berichterstatter. – Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frau Kommissarin hat Recht, der intermodale Verkehr ist nur bedingt wettbewerbsfähig, und die derzeitigen Einheiten – seien es nun Container oder Wechselbehälter – können nicht optimal von allen vier Verkehrsträgern genutzt werden. Der komplizierte und langwierige Umschlag kostet nicht nur viel Zeit, sondern auch viel Geld. Dazu hat der intermodale Verkehr ein natürliches Handicap. Er ist erstens viel komplexer und also komplizierter zu organisieren, und zweitens gibt es auch nur wenige Akteure, die die ganze intermodale Kette im Blick haben. Deshalb müssen wir den intermodalen Verkehr fördern, und mit dieser Richtlinie tun wir das.
Die Richtlinie sieht dreierlei vor: Erstens die Herstellung einer neuen Ladeeinheit, der europäischen intermodalen Ladeeinheit, zweitens die Schaffung von bestimmten Intermodalitätsanforderungen für alle neuen Ladeeinheiten – und wir hoffen, damit zumindest mittelfristig die Umschlagdauer auf den Terminals im Durchschnitt halbieren zu können –, und drittens die Verbesserung der Sicherheit entsprechend dem internationalen Übereinkommen über sichere Container. Es war vielleicht etwas irreführend von der Kommission, die Richtlinie im Rahmen des Programms zur Förderung des Kurzseestreckenverkehrs zu präsentieren. Ja, sie nützt natürlich auch dem short sea shipping, aber hier geht es um die gesamte Transportkette, und es ist eine intermodale Standardisierung, wie wir sie so noch nicht hatten, denn meist wurden ja einzelne Verkehrsträger standardisiert oder für einzelne Verkehrsträger Dinge standardisiert. Es handelt sich also um eine Premiere.
Das Wesen der Standardisierung ist nun aber nicht nur die Suche nach einer idealen technischen Lösung, sondern durch Standardisierung bekommen wir Planungs- und Investitionssicherheit, senken wir Markteintrittsschranken und Produktionskosten, und Standardisierung eröffnet neue Märkte. Ich bin überzeugt, Europa braucht eine optimale intermodale Ladeeinheit, die die Vorteile des Containers und die Vorteile des Wechselbehälters verbindet, sozusagen einen europäischen Supercontainer, der von allen Verkehrsträgern genutzt und der leicht umgeschlagen werden kann, der stapelbar und von oben zu handhaben ist, der seeverkehrstauglich ist, der möglichst viel Raum für die Beförderung von ISO-Paletten bietet und der ein rasches Be- und Entladen erlaubt.
Durch die Nutzung des neuen Supercontainers kann nach Schätzungen der Kommission die Anzahl erforderlicher Straßenfahrzeuge um 25% verringert werden. Ich denke, das ist ein bisschen hoch gegriffen, aber immerhin klingt es nach Veränderung. Bestehende Ängste, die uns entgegenschlugen, dass vorhandene Ladeeinheiten nicht mehr zugelassen sind, sind unbegründet. Die Verwendung des neuen Supercontainers wird durch die Richtlinie ja nicht verbindlich vorgeschrieben – das muss der Markt regeln. Es werden also auch weiterhin unterschiedliche Einheiten im Verkehr sein, aber ich glaube, die europäische Ladeeinheit wird sich aufgrund der genannten Vorteile am Markt durchsetzen. Auch denke ich, dass sie ein Exportschlager werden wird. Mit China und Russland sind zwei riesige Märkte zu erobern, und die erwarteten Zuwächse beim Güterverkehr auch in Richtung Osteuropa sprechen ja für sich.
Die Richtlinie tastet auch nicht die ISO-Norm an. Bedenken, die es in diese Richtung gab, konnten wir durch Änderungen am Kommissionstext zerstreuen. Zellencontainerschiffe zum Beispiel setzen ja die ISO-Norm voraus. Wir haben festgelegt, dass die Verstauung im Innern und auf Deck ohne Veränderung der bestehenden Stellgerüste möglich sein muss. Zugleich haben wir mit einer äußeren Höhe von 2,9 m auch Vorgaben der Europäischen Normenorganisation CEN entsprochen und eine optimale Ladeeinheit auch für Straße und Schiene geschaffen.
Eine Standardisierung aber im Detail, das müssen die Normungsgremien machen, und mit ihnen die Industrie. Wir haben hier nur Eckpunkte festgelegt. Wir haben ein mandatiertes Normungsverfahren gewollt oder wollen es, damit der Normungsprozess schneller geht, denn es gibt ja schon lange Anstrengungen in diese Richtung, aber sie kommen nicht zum Abschluss.
Mit der vorliegenden Richtlinie ist nur ein Anfang gemacht. Es gibt außer den Ladeeinheiten noch jede Menge möglicher Standardisierungsfälle im intermodalen Verkehr, zum Beispiel die Standardisierung der Schnittstellen zwischen den Infrastrukturen und den Diensten, also Terminals, Umschlageinrichtungen usw., natürlich auch Informationssysteme, Haftungs- und Vertragsvorschriften.
Es wird also weitergehen mit der Standardisierung. Ich bin froh, dass wir hier diesen Anfang machen und ein deutliches Zeichen für den intermodalen Verkehr setzen.
Grosch (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuerst dem Berichterstatter im Namen der EVP gratulieren und ihm für seine Arbeit danken. Er hat uns besonders durch die gute Zusammenarbeit geholfen, dieses Thema, das nicht immer leicht war – besonders von der Technik her –, zu verstehen, uns in dieses Thema reinzuknien, ohne uns reinzulegen. Es war in unseren Augen, glaube ich, eine sehr interessante Erfahrung der Zusammenarbeit. Der Bericht – auch die Vorlage der Kommission – hatte in meinen Augen verschiedene Herausforderungen, und mit diesen Herausforderungen haben wir uns im Ausschuss meines Erachtens gut auseinandergesetzt. Ein neues Produkt muss attraktiv sein, das heißt, es soll dem Markt gerecht sein und auch einer modernen und effizienten Nutzung entsprechen. Ich glaube, dieses Resultat werde erreicht.
Es soll mit dem Produkt leichter und dementsprechend auch schneller gehen, und das Produkt soll der neuen, aber auch der bestehenden Handhabung und auch den Verstauungsmethoden Rechnung tragen. Das heißt, es soll nicht das Bestehende von heute auf morgen einfach über den Haufen werfen und die Menschen, die in diesem Sektor tätig sind, von heute auf morgen mit hohen oder neuen Investitionen konfrontieren. Sicherheit soll gewährleistet sein. All diese Fragen sind in unseren Augen sehr gut beantwortet worden, und dementsprechend hat auch der Vorschlag der Kommission und auch Ihr Bericht im Ausschuss unsere Unterstützung gefunden. Intermodaler Verkehr – es war hier natürlich das besondere Beispiel des Kurzstreckenseeverkehrs angegeben, bei dem bereits der intermodale Verkehr bei über 40 % liegt – hat bei den anderen Verkehrsarten natürlich noch nicht diese Zahlen erreicht. Ich betrachte diese heutige Initiative als eine Initiative, die besonders in Richtung Wirtschaft und in Richtung Transport einen Anreiz schaffen sollte, multimodaler zu investieren. So werden wir unseres Erachtens nicht nur mit Subsidien überzeugen, sondern, indem wir effiziente Mittel vorschlagen, indem wir hier den Allround-Container, den Super-Container, wie Sie ihn nennen, vorschlagen, der dem Rechnung trägt mit einer optimalen Belastung, die dort enthalten ist, der aber auch dem Rechnung trägt, was sich auf dem internationalen Markt tut, und der auch Öffnungen bringen kann, wie Sie eben selbst erwähnt haben.
Im Ganzen sind wir mit Ihrem Vorschlag sehr einverstanden. Der einzige Unterschied ist, dass wir weiterhin der Meinung sind, dass, wenn das Produkt so gut ist, der Markt es regeln wird und wir dort keine öffentlichen Mittel einsetzen müssen, obwohl wir alle der Überzeugung sind, dass es insgesamt für die Entwicklung des Transports gut ist, wenn viele Akteure multimodaler werden. Deshalb gestatten Sie zum Abschluss noch eine Bemerkung: Heute betrachte ich dies als einen technischen Beitrag zu diesem Konzept, das wir alle teilen. Wenn die Ladeeinheiten, die wir vorsehen, auf dem Wasser, in der Luft, auf Schiene und Straße ihre Effizienz zeigen, dann muss das, was darunter rollt, auch seine Effizienz zeigen. Dieser Appell geht unter anderem auch in Richtung Bahn, denn das gesamte multimodale Konzept kann in gleich welchen Formen technisch noch so gut verbessert werden. Wenn einer der Akteure, die in dieser Kette arbeiten, schlapp macht oder schwach spielt, wird das ganze Konzept nichts Gutes bringen. Also betrachten wir dies als einen guten Schritt in die richtige Richtung, aber auch als einen erneuten eindeutigen Aufruf besonders an die Bahn, in diesem Konzept auch multimodal zu denken, zu investieren und auch ihre Struktur und ihre Effizienz zu überdenken.
Pohjamo (ELDR). – (FI) Herr Präsident! Frau de Palacio! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte Herrn Stockmann für die Vorbereitung des hervorragenden Berichts danken. Zu Beginn gab es unterschiedliche Meinungen und sogar Missverständnisse zu dem Thema, aber der Berichterstatter hat mit seiner zielstrebigen Arbeit die Angelegenheit vorangebracht, und der Ausschuss war sich am Ende ziemlich einig über die Entwicklung einer neuen europäischen Ladeeinheit. Hier geht es um die anspruchsvolle Idee, unterschiedliche Formen von Warentransporten in Europa kompatibel zu machen. Die standardisierten Container würden für Mitteleuropa, das ein hohes Verkehrsaufkommen hat, und auch für Überseeregionen große Vorteile bringen. Beispielsweise wird 80 Prozent des Warenstromes meiner Heimat Finnland auf dem Seeweg abgewickelt, und die Flexibilität eines vereinheitlichten Verkehrs spielt eine entscheidende Rolle.
Der Berichterstatter hat die richtige Vorgehensweise gewählt. Mit den Änderungsanträgen soll die Übereinstimmung mit den europäischen Standardisierungsämtern sichergestellt sowie Probleme mit den ISO-Normen verhindert werden. Den Akteuren der Branche wird die Verantwortung für die detaillierte Planung des neuen Containers übertragen. Ein mögliches Problem könnte sich aus Änderungsantrag 17 ergeben. Wenn die Höhe der Container 2,9 m beträgt, werden sie übereinander gestapelt nicht in die jetzt verwendeten Roro-Schiffe passen. Deshalb war der Vorschlag der Kommission für eine Containerhöhe von 2,67 m vielleicht besser. Meine Fraktion unterstützt den Vorschlag, und ich hoffe, dass die Angelegenheit in der praktischen Umsetzung zügig vorankommt.
Van Dam (EDD). – (NL) Herr Präsident! Dieses Parlament hat sich stets für die Förderung eines nachhaltigen Systems für den Gütertransport eingesetzt, in dem allen Verkehrsträgern eine Rolle zugewiesen ist. Theoretisch lassen sich diese Aufgaben genau definieren, in der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass es sich anders verhält; so haben wir festgestellt, dass einige Verkehrsarten benachteiligt wurden. Eines der Probleme in dieser Hinsicht ist die große Verschiedenartigkeit an Ladeeinheiten, die vielfach aus der alltäglichen Praxis herrührt. Einige werden in größerem Umfang, andere in geringerem Maße eingesetzt. All dies hängt von der Marktlage ab. Beim Gütertransport ist dies ein bestimmender Faktor. Änderungen sind nur sinnvoll, wenn sie vom Markt gestützt und ermutigt werden. Dies wird nur dann der Fall sein, wenn wirkliche Vorteile zu erzielen sind.
Der Kommissionsvorschlag weist diesbezüglich noch einige Mängel auf. Die Einführung einer neuen Ladeeinheit ist eine hervorragende Idee, sofern sie tatsächlich ohne Anpassungen bei allen Verkehrsträgern eingesetzt werden kann. Sie muss jedoch konkret zur Anwendung gelangen. Alles was zu diesem Vorschlag bemerkt wurde und die ganze Aufregung in diesem Zusammenhang lassen indes anderes vermuten. Wir begrüßen es deshalb, dass in dem vorliegenden Bericht der Vorschlag stärker auf den Markt ausgerichtet ist. Die Europäische Intermodale Ladeeinheit (UECI) ist nicht mehr das Allheilmittel für sämtliche bestehenden Probleme, sondern eine in Zukunft zu nutzende Option, die in die gegenwärtigen operativen Tätigkeiten eingebettet ist.
Es gibt noch einen weiteren Bereich, der bei der morgigen Abstimmung Aufmerksamkeit erfordert, nämlich Änderungsantrag 16. Wenn die in diesem Änderungsantrag genannten Abmessungen festgelegt werden, wird das Konzept damit praktisch aufgehoben. Um die positiven Aspekte der UECI – mehr Paletten in einer Einheit – zu bewahren, erscheint es sinnvoll, auch die konkreten Abmessungen dem Markt zu überlassen, um den Unternehmen, die die Einheit verwenden möchten, dies technisch zu ermöglichen. Alles in allem hat Herr Stockmann vorzügliche Arbeit geleistet.
Jarzembowski (PPE-DE). – Herr Präsident, liebe Frau Vizepräsidentin! Lassen Sie mich doch daran erinnern, dass der Vorschlag, den Sie vorbereitet haben – nach sorgfältiger Vorbereitung durch Ihre Mitarbeiter – am Anfang für ein wenig Verwirrung gesorgt hat. Die Hafenwirtschaft, die Reedereien, haben mit großen Kanonen gegen Ihren Vorschlag geschossen. Und ich glaube, dass wir auch dem Berichterstatter, Herrn Stockmann, und dem ganzen Verkehrsausschuss dankbar sein müssen. Auch Herr Kollege Grosch hat sich im Gespräch mit der Wirtschaft sehr eingesetzt, so dass wir diese Bedenken der Wirtschaft inzwischen ziemlich ausgeräumt haben. Ich glaube, es waren einfach Missverständnisse.
Ich bin sehr froh, dass wir heute feststellen können, dass wir – auch gerade mit den Änderungen, die der Berichterstatter vorgeschlagen hat und die wir im Verkehrsausschuss gemeinsam tragen – heute sicher sein können, dass wir keinen – Supercontainer würde ich nicht sagen – Normcontainer europäischer Art vorschlagen, der uns in unserem globalen Transportgeschäft behindern könnte. Wir sind im Export und im Import darauf angewiesen, dass diese Ladeeinheiten auf Schiffen ohne Veränderung der Stellgerüste und anderer Dinge wirklich gut, schnell und effizient transportiert werden können. Ich glaube, so wie wir es mit den Änderungsanträgen im Ausschuss definiert haben, müssen wir das jetzt im Detail wirklich den Normungsausschüssen überlassen Ich werde mich hüten, als Jurist die letzten Feinheiten von technischen Einzelheiten als Abgeordneter klären zu wollen. Aber die Grundsätze, die wir bei den Änderungsanträgen beschlossen haben, werden, glaube ich, dazu führen, dass es bei der neuen europäischen Ladeeinheit keinen Gegensatz zu internationalen Normen gibt. Und sie ist wichtig, weil sie es uns ermöglicht, das Interesse der Industrie an einer größeren Verstaubarkeit von Paletten und das Interesse der Reedereien und der Hafenunternehmen, nicht das ganze Ladegeschirr und die ganzen Aufbauten der Containerschiffe verändern zu müssen, in Einklang zu bringen. Insofern können wir ganz glücklich sein, dass uns das gelungen ist.
Ich hoffe, dass die Wirtschaft das, was wir uns versprechen, nämlich einen größeren Einsatz intermodaler Einheiten, auch annimmt. Hier sind wir auf die Wirtschaft angewiesen. Wir machen nur Vorschläge und müssen dann sehen, ob der neue Normcontainer von der Wirtschaft angenommen wird. Es ist Aufgabe der Wirtschaft, ihre eigenen Interessen zu berücksichtigen.
Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass dieser Vorschlag ja nicht nur die Definition dieser neuen Ladeeinheit beinhaltet, sondern auch die Verpflichtung für stärkere Kontrollen und Inspektionen von allen Ladeeinheiten, egal welcher Art. Denn von den Ladeeinheiten können, wenn sie nicht richtig gewartet werden, wenn sie nicht gepflegt werden, Gefahren im Güterverkehr, im Hafen beim Umschlag usw. ausgehen. Wir müssen sicher sein, dass es gerade im Hafen, auf Schiffen, nicht zu schweren Unfällen kommt. Insofern ist der Ansatz der Kommission richtig, hier häufigere und gründlichere Inspektionen aller Ladeeinheiten vorzuschlagen.
Pex (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident, Frau Vizepräsidentin der Kommission! Wir begrüßen einen integrierten Ansatz im Verkehrsbereich, bei dem ein angemessener Gebrauch von allen verfügbaren Verkehrsarten gemacht wird. Sollen die Probleme des steigenden Straßengüterverkehrs gelöst werden, muss die Europäische Union pro-aktiv sein und die Intermodalität fördern. Pro-aktiv heißt vor allem, dass sich die Behörden zur Problemlösung am Markt orientieren und nicht, dass die Behörden dem Markt komplizierte Regelungen und zusätzliche Kosten aufbürden. Dieser Ansatz ist bei dem vorliegenden Vorschlag mitnichten befolgt worden, und deswegen hatte ich zunächst Bedenken in Bezug auf einige Teile des Kommissionsvorschlags ebenso wie des Vorschlags des Berichterstatters. Nachdem nun die Vorschläge durch die im Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr eingebrachten Änderungsanträge angepasst worden sind, sind meine größten Bedenken damit ausgeräumt.
Die Marktteilnehmer müssen die Ladeeinheiten frei wählen können, um die beste Lösung für jeden Warentyp und jede Verkehrsart finden zu können. Gleichzeitig gilt es unbedingt, eine Situation zu vermeiden, in der Eigentümern intermodaler Ladeeinheiten unnötige Verpflichtungen durch hohe Verwaltungs- sowie Umsetzungskosten auferlegt werden. Ich halte es nicht für nötig, die Einführung der Europäischen intermodalen Ladeeinheit durch steuerliche Vorteile oder Anschaffungsbeihilfen zu fördern. Die Kommission hat in ihrem Vorschlag selbst bemerkt, sie wolle die Verwendung nicht zwingend vorschreiben, sondern ihren Einsatz dem Markt überlassen. Die Einführung von Beihilfen und Steuervorteilen steht im Widerspruch zu diesem Konzept.
Technische Spezifikationen, in denen die Eigenschaften der intermodalen Ladeeinheiten beschrieben sind, müssen einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Infolgedessen dürfen die wesentlichen Anforderungen nicht im Widerspruch zu den internationalen ISO-Normen stehen. Dies aufgrund des erheblichen Einsatzes von Einheiten, die nach den internationalen Normen hergestellt sind und auch außerhalb der Union verwendet werden. Erfreulicherweise teilt der Berichterstatter meine diesbezügliche Besorgnis und wird dies auch mittels eines Änderungsantrags in dem Text zum Ausdruck gebracht. Dies gilt auch hinsichtlich der Fristen für die Inspektionen europäischer intermodaler Ladeeinheiten, die durch Angleichung an die Fristen des im internationalen Verkehr häufig verwendeten ISO-Containers anzupassen sind.
Die Einführung neuer intermodaler Ladeeinheiten gewährleistet jedoch nicht die Intermodalität. Zusätzlich zu der bestehenden Vielfalt stellt die unzulängliche Qualität des Schienenverkehrsdienstleistungsangebots ein erhebliches Hemmnis für die Zunahme des intermodalen Verkehrs dar. Die Binnenschifffahrt sollte ebenfalls stärker in die Diskussion einbezogen werden. Wie schon gesagt, erfordert die Verbesserung im Verkehrsbereich qualitativ hoch stehende Rechtsvorschriften, d. h. Rechtsvorschriften, in denen die Marktmöglichkeiten berücksichtigt werden und die durch ein richtiges Timing rechtzeitig in angemessener und harmonisierter Weise eingeführt werden können. Deshalb bin ich übrigens der Meinung, dass die Einführung des digitalen Fahrtenschreibers um ein Jahr verschoben werden muss, damit die Rechtsvorschriften den oben genannten Anforderungen gerecht werden können; aus Zeitmangel war jedoch eine Diskussion mit der Kommission über diese dringende Angelegenheit in dieser Woche nicht möglich. Diesem Haus wird es nach wie vor schwer gemacht, zu erreichen, dass wirklich etwas geschieht.
De Palacio,Vizepräsidentin der Kommission. (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte Herrn Stockmann für seine Arbeit danken und glaube, dass die allgemeine Unterstützung, die das Parlament dieser Initiative – wenn auch mit einigen Vorbehalten – zuteil werden lässt, ihre Bedeutung veranschaulicht.
Zunächst möchte ich sagen, dass ich voll und ganz die Ansicht mehrerer Mitglieder teile, die gesagt haben, dass dies allein nicht ausreicht: Viel mehr muss getan werden.
Diese Initiative ist Teil der Strategie, die wir in den letzten Jahren entwickelt haben und die darauf ausgerichtet ist, den Verkehr vor allem im Eisenbahnsektor wettbewerbsfähiger, dynamischer und effektiver zu gestalten. Die Infrastrukturen sollen erneuert werden, um die Fragmentierung und die Hindernisse zu beseitigen, die nicht nur beim Schienenverkehr, sondern auch – womit wir uns gegenwärtig befassen – zwischen den verschiedenen Verkehrsarten bestehen. Mit dieser Art von Maßnahmen können wir die Intermodalität fördern.
Wie der Berichterstatter ganz richtig sagte, müssen nach diesem Versuch, Konvergenz mittels gemeinsamer Standardisierungsmaßnahmen herzustellen, andere Maßnahmen z. B. im Zusammenhang mit den Hafenterminals angenommen werden. Die Kommission arbeitet bereits daran, um zu ermitteln, wie man einheitliche Hafenanlagen schaffen kann, die das Be- und Entladen und das Anlegen der Schiffe erleichtern und somit zu einer Zeit- und Kostenersparnis führen. All dies ist mit unserem Vorschlag – der bedauerlicherweise nicht vorankam – zur Liberalisierung der Hafendienste verbunden, den wir ebenfalls mit mehr Schwung und Dynamik verfolgen müssen.
All dies ist Teil eines Ganzen. Eine einzelne Maßnahme bringt uns nicht sehr weit. Wir müssen in allen Bereichen Fortschritte machen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir den Großteil der Änderungsanträge billigen. Einige von ihnen – die Anträge 2, 5, 14, 16 und 17 – müssen umformuliert werden, da ihr derzeitiger Wortlaut nicht wirklich ideal ist. In jedem Fall soll mit allen Anträgen klargestellt werden, dass die Standardisierung der intermodalen Ladeeinheiten nicht zwangsläufig Konflikte mit den bestehenden globalen Bestimmungen hervorruft – das ist ganz und gar nicht unsere Absicht. Wir glauben, dass die europäischen Normenorganisationen nicht den von der Internationalen Normenorganisation vorgegebenen Normen unterworfen sein dürfen oder müssen, sondern dass diese Gremien entscheiden müssen, welches die bestmöglichen Normen für den intermodalen Verkehr in Europa sind, ohne dabei die bestehenden ISO-Normen und die Bedürfnisse des Handels außer Acht zu lassen.
Ferner hängt dieser Vorschlag letztlich davon ab, ob der Markt ihn annimmt. Was wir vorschlagen, sind gemeinsame Standards, die – hält es der Markt für angemessen – den Einsatz dieser neuen Behälter innerhalb des intermodalen Netzes erleichtern können, die, wie ich bereits sagte, Unterbrechungen vermeiden und einen schnellen Wechsel vom Fluss auf das Meer, die Schiene oder die Straße ermöglichen.
Wir müssen jedoch den Änderungsantrag 6 ablehnen, da es dort heißt, dass die harmonisierten Normen von der Europäischen Normenorganisation CEN erarbeitet werden, und dabei einige wichtige Normenorganisationen dieses Sektors außen vor bleiben, wie das Europäische Komitee für Elektrotechnische Normung (CENELEC) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI).
Herr Präsident, ich vertraue darauf, dass wir nach der Billigung durch das Parlament und – so hoffe ich – unter Ausschluss von Änderungsantrag 6 im Rat rasche Fortschritte machen können und einen Vorschlag für den Sektor auf den Weg bringen, der den absolut notwendigen Fortschritt hin zur Intermodalität ermöglicht.