Bericht (A5-0250/2004) von Herrn Gargani im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufstellung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im Güterkraftverkehr (kodifizierte Fassung)
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0252/2004) von Herrn Gargani im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten (kodifizierte Fassung)
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Empfehlung (A5-0238/2004) von Herrn Berenguer Fuster im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Entwurf der Regelung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über einheitliche technische Vorschriften für das Brennverhalten von Werkstoffen für die Innenausstattung bestimmter Klassen von Kraftfahrzeugen
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Empfehlung (A5-0240/2004) von Herrn Berenguer Fuster im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Entwurf der Regelung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über einheitliche technische Vorschriften für die Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Empfehlung (A5-0239/2004) von Herrn Berenguer Fuster im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Entwurf der Regelung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Reifen im Hinblick auf das Abrollgeräusch
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0231/2004) von Herrn Daul im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001 und (EG) Nr. 1454/2001 hinsichtlich der Bedingungen für die Wiederausfuhr und den Weiterversand von Erzeugnissen, die unter die besondere Versorgungsregelung fallen
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0276/2004) von Frau Randzio-Plath im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/49/EG über die Möglichkeit für bestimmte Mitgliedstaaten, Übergangszeiten für eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten anzuwenden
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0241/2004) von Frau Sanders-ten Holte im Namen des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1999/784/EG des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0226/2004) von Herrn Maaten im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0251/2004) von Frau Jackson im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/113/EG über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0212/2004) von Herrn Mulder im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle über die Entlastung für das Haushaltsjahr 2002 für:
1. die Europäische Agentur für Wiederaufbau
2. die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
3. die Europäische Umweltagentur
4. die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln
5. das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union
6. das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung
7. Eurojust
8. die Europäische Stiftung für Berufsbildung
9. die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
10. die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
11. die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0201/2004) von Frau Rühle im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle über die Entlastung für die Haushaltsführung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) für das am 23. Juli 2002 endende Haushaltsjahr
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0278/2004) von Herrn Bradbourn im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes
Vor der Abstimmung:
Jarzembowski (PPE-DE).– Herr Präsident! Ich bitte nur, in dem Schreiben an den Rat mitzuteilen, dass sich ein Fehler in die deutsche Fassung des Gemeinsamen Standpunkts eingeschlichen hat. In den Verhandlungen mit dem Rat haben wir uns eindeutig damit durchgesetzt, den Begriff „Hochgeschwindigkeitsseewege“ durch den Begriff „Meeresautobahn“ zu ersetzen, da wir auch langsame Fährschiffe fördern wollen und nicht nur Hochgeschwindigkeitsfähren. Deshalb bitte ich bei der Mitteilung an den Rat zu erwähnen, dass sich in der deutschen Fassung ein linguistischer Fehler hinsichtlich des Begriffs Meeresautobahn eingeschlichen hat. Das ist, glaube ich, die gemeinsame Auffassung des Hauses.
Der Präsident. – Wir nehmen das zur Kenntnis, Herr Jarzembowski, jedenfalls wurde es den zuständigen Diensten bereits gemeldet.
(Der Präsident erklärt den Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)
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Bericht (A5-0194/2004) von Herrn Böge im Namen des Haushaltsausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 571/88 des Rates zur Durchführung von Erhebungen der Gemeinschaft über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe infolge der Erweiterung
(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0137/2004) von Frau Jackson im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1655/2000 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE)
(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0271/2004) von Frau Boogerd-Quaak im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an das Bureau of Customs and Border Protection des US Department of Homeland Security
Vor der Abstimmung:
Boogerd-Quaak (ELDR), Berichterstatterin. – (NL) Herr Präsident, da das Abkommen dem Gerichtshof vorgelegt wird, erscheint es mir zweckmäßiger, diesen Bericht jetzt nicht zur Abstimmung zu bringen und erst die Stellungnahme des Gerichtshofs abzuwarten. Ich hoffe, die Kommission und der Rat sind damit einverstanden. Ich schlage deshalb Folgendes vor: Anstatt jetzt über den Bericht abstimmen zu lassen, wird er an den Ausschuss zurückverwiesen, bis die Stellungnahme des Gerichtshofs vorliegt.
Der Präsident. – Ich möchte den Vorsitzenden des federführenden Ausschusses bitten, seine Meinung dazu zu äußern.
Hernández Mollar (PPE-DE), Vorsitzender des Ausschusses für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten. – (ES) Herr Präsident, ich bin der Meinung, dass es keinen Grund und keine Rechtfertigung dafür gibt, nicht über den Bericht und den Entschließungsantrag abzustimmen. Das, wofür heute Morgen gestimmt wurde, ist absolut vereinbar mit dem Inhalt der Entschließung, mit der die Aussetzung des Abkommens gefordert wird. Wir müssen daher unsere Meinung dazu äußern.
Ich denke, dass man sowohl über den Vorschlag als auch über den Entschließungsantrag abstimmen sollte, und ich bitte darum, dass dies geschieht.
Watson (ELDR).–(EN) Herr Präsident! Wenn die Berichterstatterin eine Rücküberweisung ihres eigenen Berichts an den Ausschuss fordert und es Meinungsverschiedenheiten gibt, sollte das Haus da nicht selbstverständlich darüber abstimmen?
Der Präsident. – Wenn dies ein offizieller Antrag auf Rücküberweisung ist, erteilen wir einem Redner für und einem Redner gegen den Antrag das Wort, und dann soll das Parlament entscheiden.
Watson (ELDR).–(EN) Herr Präsident! Wir haben beschlossen, den Gerichtshof anzurufen. Wenn wir nun über den Bericht abstimmen und das Abkommen ablehnen, verhalten wir uns dem Gerichtshof gegenüber unhöflich. Wenn das Haus für die Annahme des Abkommens stimmen würde, würden wir das Urteil des Gerichtshofs vorwegnehmen. Es scheint mir ganz natürlich, dass wir, da wir das Urteil des Gerichtshofs in dieser Angelegenheit erwarten, im Ausschuss mit diesem Bericht warten sollten, bevor wir über ihn abstimmen.
(Beifall)
Hernández Mollar (PPE-DE), Vorsitzender des Ausschusses für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten. – (ES) Herr Präsident, ich möchte wiederholen, was ich bereits sagte: Die Abstimmung, die wir heute Morgen in Bezug auf die vorläufige Entscheidung des Gerichtshofes vorgenommen haben, einerseits und die Tatsache, dass wir unsere Meinung zum Legislativvorschlag und zur Entschließung äußern müssen, andererseits sind durchaus nicht unvereinbar. Ich wiederhole: In der Entschließung wird die Aussetzung des Abkommens gefordert. Wir haben also dieses legitime Recht in diesem Haus, und man würde den Fraktionen dieses Recht nehmen, wenn man uns daran hinderte, über den Vorschlag und die Entschließung abzustimmen.
Ich bleibe daher bei meiner Forderung, Herr Präsident, dass dieser Bericht nicht an den Ausschuss zurücküberwiesen werden darf, sondern dass über ihn aus den von mir soeben genannten Gründen, die meiner Ansicht nach schlüssig sind, wie vorgesehen abgestimmt werden sollte.
(Das Parlament beschließt die Rücküberweisung an den Ausschuss.)
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Bericht (A5-0229/2004) von Frau Angelilli im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Verpflichtung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zum systematischen Abstempeln der Reisedokumente von Drittausländern beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten und zur diesbezüglichen Änderung des Schengener Durchführungsübereinkommens und des Gemeinsamen Handbuchs
(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0248/2004) von Herrn Ceyhun im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Neufassung)
(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0200/2004) von Herrn Bayona de Perogordo im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2002 (Kommission)
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0183/2004) von Herrn Sjöstedt im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle über die Entlastung der Kommission für die finanzielle Abwicklung des sechsten, siebten und achten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2002)
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0228/2004) von Frau Stauner im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2002:
1. Einzelplan II – Rat
2. Einzelplan IV – Gerichtshof
3. Einzelplan V – Rechnungshof
4. Einzelplan VI – Wirtschafts- und Sozialausschuss
5. Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen
6. Einzelplan VIII – Bürgerbeauftragter
(In aufeinander folgenden Abstimmungen nimmt das Parlament die Entschließungsanträge an.)
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Bericht (A5-0218/2004) von Herrn van Hulten im Namen des Ausschusses für Haushaltskontrolle über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2002 (Einzelplan I – Europäisches Parlament)
Vor der Abstimmung:
Bourlanges (PPE-DE).–(FR) Herr Präsident, ich möchte lediglich mein Erstaunen darüber zum Ausdruck bringen, dass Ziffer 24 der Entschließung van Hulten nicht für unzulässig erklärt worden ist. Darin heißt es: „Der Berichterstatter ist der Überzeugung, dass ein Wechsel ... notwendig ist“. Das Hohe Haus hat keinerlei Befugnis festzustellen, wovon der Berichterstatter überzeugt ist oder nicht. Das Haus ist nur befugt, zum Ausdruck zu bringen, ob es mit dem Berichterstatter einverstanden ist oder nicht. Das ist nicht die Frage. Ich beantrage, dass Ziffer 24 für unzulässig erklärt wird.
(Beifall)
Van Hulten (PSE), Berichterstatter. –(EN) Herr Präsident! Hier liegt ein Missverständnis vor. Herr Bourlanges bezieht sich auf die Begründung – nicht auf eine Ziffer in der Entschließung –, und wie Sie wissen ist die Begründung nicht in der vom Plenum angenommenen Endfassung enthalten.
Der Präsident. – Herr Bourlanges, ich finde, die Antwort von Herrn van Hulten stellt diesen Punkt klar.
Nach der Abstimmung über Änderungsantrag 44:
Blak (GUE/NGL).–(DA) Herr Präsident, da der Änderungsantrag 44 angenommen wurde, möchte ich im Namen der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke die Änderungsanträge 29 und 32 zurückziehen. Sie sind hinfällig.
Kuhne (PSE).– Herr Präsident! Das ist korrekt, und ich bedanke mich bei ihm. Ich habe in der Übersetzung nur gehört „und“, „29 und 32“. Nach meinem Verständnis sind allerdings auch 30 und 31 überflüssig, weil sie exakt den gleichen Bereich behandeln. Vielleicht war es ein Übersetzungsfehler. Ich glaube, Freddy, wir sind uns einig, dass eure Sachen in der Tat jetzt hinfällig sind.
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
Nach der Abstimmung:
Ferber (PPE-DE).– Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich das richtig gesehen habe, hat sich der Kollege Hans-Peter Martin an dieser Abstimmung nicht beteiligt. Ich würde das sehr bedauern, weil wir uns jetzt eine umfassende Reform vorgenommen haben, und ich hoffe, dass er uns auch in diesen Fragen entsprechend unterstützen wird. Es gehört sich schon, dass man sich an solchen Abstimmungen beteiligt, und ich hätte mich auch gefreut, wenn er einige Änderungsanträge eingereicht hätte, um seine Reformagenda auch hier zur Abstimmung zu stellen.
Martin, Hans-Peter (NI).– Herr Präsident! Ich möchte nur auf die gerade erfolgte Wortmeldung eingehen. Ich bin hier, ich musste nur kurz hinaus, weil im Namen des Präsidenten eine Erklärung veröffentlicht wurde, in der mir Dinge unterstellt werden, die einfach nicht den Tatsachen entsprechen. Da habe ich auch Sie, Kollege Ferber, schon öfter rausgehen sehen. Ich habe mich immer an diesem Reformprozess beteiligt, und leider sieht man genau an der Reaktion jetzt, wie sehr Sie sich abschotten, wie sehr die interne Kritik, die vorgebracht wurde – auch meine Änderungsanträge in den Ausschüssen – eben nicht zur Kenntnis genommen wird. Mir tut es leid für den Wähler und den Steuerzahler in Europa.
Van Hulten (PSE), Berichterstatter. –(EN) Herr Präsident! Wir haben die Abstimmung gegen Straßburg nicht gewonnen, und ich gebe mich in dieser Frage einstweilen geschlagen. Was die zweite Frage angeht, haben wir mit sehr großer Mehrheit dafür gestimmt, so schnell wie möglich die Einführung der vom Präsidium im vergangenen Jahr angenommenen Reformen der Ausgabenregelung zu fordern. Würden Sie den Präsidenten bitten, dem Haus so rasch wie möglich darüber Bericht zu erstatten, wann er gedenkt, vom Präsidium die Annahme dieser Regelungen zu fordern?
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Bericht (A5-0253/2004) von Frau Ghilardotti im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union – Aktionsplan
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Balfe (PPE-DE).–(EN) Herr Präsident! Könnten Sie dem Haus irgendwelche Hinweise geben, ob Sie eine Mittagspause machen möchten? Es liegen viele Abstimmungen vor uns, und es gibt einige offizielle Delegationen, unter anderem eine vom australischen Parlament, die auf den Gastgeber ihres Mittagessens, unseren Kollegen Sturdy, warten. Außerdem ist es 14.10 Uhr!
(Beifall)
Der Präsident. – Ich lasse das Parlament darüber entscheiden.
Poos (PSE).–(FR) Herr Präsident, unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Vertagung der folgenden Punkte beantrage ich, dass auf jeden Fall noch die Entschließung zu Zypern zur Abstimmung gestellt wird, weil es wichtig ist, dass der Standpunkt des Europäischen Parlaments rechtzeitig vor der Volksabstimmung am Samstag bekannt gegeben wird.
(Beifall)
(Das Parlament lehnt den Antrag auf Unterbrechung der Abstimmungen ab.)
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Entschließungsantrag (B5-0188/2004) des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik zu Zypern
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0192/2004) von Herrn Radwan im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Rechtsrahmen für einen einheitlichen Zahlungsraum
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Bericht (A5-0261/2004) von Herrn Wijkman im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Integrierte Produktpolitik: Auf den ökologischen Lebenszyklus-Ansatz aufbauen
Nach Ziffer 11:
Wijkman (PPE-DE), Berichterstatter. –(EN) Herr Präsident! Ich kann den dem eingebrachten Änderungsantrag zugrunde liegenden Gedanken sehr gut verstehen, dass auf dem Markt Anreize erforderlich sind, um den Kauf umweltfreundlicher Produkte zu fördern. Der Wortlaut ist jedoch zu speziell. Daher schlage ich folgende Alternative vor: „fordert nachdrücklich, dass die Kommission im Sinne einer Förderung des Verbrauchs umweltfreundlicher Produkte die Mitgliedstaaten anregt, unterschiedliche Anreize wie Steuern und Ermäßigungen usw. in Erwägung zu ziehen.“ Ich weiß, dass meine Kollegen, die den Änderungsantrag ursprünglich eingebracht haben, dem zustimmen.
(Der Präsident stellt fest, dass es keine Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag gibt.)
Zu Änderungsantrag 14:
Wijkman (PPE-DE), Berichterstatter. –(EN) Herr Präsident, ich unterstütze den ersten Teil des Änderungsantrags, nicht jedoch den zweiten Teil. Ich würde aber vorschlagen, dass über den ersten Teil, wenn das Haus ihn unterstützt, als Zusatz abgestimmt werden sollte.
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
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Jarzembowski (PPE-DE).– Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie als Vorsitzender des nichtständigen Ausschusses über den Bericht Sterckx, an dem wir ein halbes Jahr gearbeitet haben, noch abzustimmen, weil sonst die Gefahr besteht, dass er untergeht. Bitte achten Sie die Arbeit der Kollegen von einem halben Jahr und lassen Sie uns über den Bericht Sterckx noch abstimmen.
(Beifall)
Bericht (A5-0257/2004) von Herrn Sterckx im Namen des Nichtständigen Ausschusses für die Verbesserung der Sicherheit auf See über Verbesserung der Sicherheit auf See
Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 2:
Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, wir haben die zuständigen Dienste gebeten, eine sprachliche Korrektur vorzunehmen, da der Änderungsantrag 2 in Englisch vorgelegt wurde und es andere Fassungen gibt, in denen das Wort „considerable“ vorkommt, das in der ursprünglichen englischen Fassung nicht enthalten ist. Ich bitte um Vornahme dieser Korrektur.
Der Präsident. – Wir werden alle Sprachfassungen überprüfen, Herr Varela Suanzes-Carpegna.
(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)
Erklärungen zur Abstimmung
- Tagungskalender 2005
Berthu (NI),schriftlich. – (FR) Das Europäische Parlament hat soeben den Tagungskalender für 2005 verabschiedet, in dem zum wiederholten Mal bei den Straßburger Sitzungen der Freitag gestrichen ist. Ich habe selbstverständlich dagegen gestimmt.
Was wir jetzt von der französischen Regierung erwarten – allerdings warten wir darauf schon seit Jahren vergeblich –, ist, dass sie eine Klage beim Gerichtshof einreicht, damit der Vertrag eingehalten wird.
Ich verweise darauf, was ich schon unzählige Male in anderen Stimmerklärungen dargelegt habe: Wir haben gute Argumente auf unserer Seite. Erstens ist das Europäische Parlament keine souveräne Volksvertretung und muss sich nach dem Vertrag richten, wie der Gerichtshof bereits bestätigt hat. Zweitens hat der Gerichtshof ebenfalls anerkannt, dass in dem Protokoll über die Festlegung der Sitze der Organe, das „die 12 monatlichen Plenartagungen“ des Europäischen Parlaments zum Gegenstand hat, der Artikel „die“ dazu dient, die Praxis der monatlichen Plenartagungen zu bezeichnen, wie sie zu dem Zeitpunkt bestand, als der Beschluss gefasst wurde. Und diese Praxis beinhaltete fünftägige monatliche Plenartagungen, d. h. einschließlich des Freitag.
Daher muss in dieser Frage geklagt werden, was umso dringender ist, da heute das Europäische Parlament mit Arbeit überlastet ist.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) Die Vereinfachung und klare Darstellung der Gemeinschaftsgesetzgebung ist unbedingt erforderlich, um sie dem normalen Bürger zugänglicher und für die Allgemeinheit verständlicher zu machen. Diese Ziele werden schwerlich erreicht, wenn man zu ein und demselben Bereich zu viele, mehrfach wesentlich geänderte Vorschriften beibehält.
Das Ziel des vorliegenden Vorschlags der Kommission – den ich selbstverständlich unterstütze – ist die Kodifizierung der ersten Richtlinie des Rates vom 23. Juli 1962 über die Aufstellung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im Güterkraftverkehr und der anderen Akte, durch die sie geändert wurde, bei Beibehaltung ihres gesamten Inhalts und Beschränkung auf deren Zusammenfassung mit den durch den eigentlichen Kodifizierungsprozess geforderten formellen Änderungen.
Dies entspricht dem Beschluss der Kommission vom 1. April 1987, ihre Dienste aufzufordern, die Kodifizierung aller legislativen Akte vorzunehmen, sobald diese die Zahl von zehn Änderungen überschreiten, um sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsvorschriften klar und verständlich sind. Es steht auch im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Präsidentschaft des Europäischen Rates von Edinburgh vom Dezember 1992, die die Bedeutung der Kodifizierung bestätigten.
Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der die Annahme dieses Vorschlags empfiehlt.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) Die Vereinfachung und klare Darstellung der Gemeinschaftsgesetzgebung ist unbedingt erforderlich, um sie dem normalen Bürger zugänglicher und für die Allgemeinheit verständlicher zu machen. Diese Ziele werden schwerlich erreicht, wenn man zu ein und demselben Bereich zu viele, mehrfach wesentlich geänderte Vorschriften beibehält.
Das Ziel des vorliegenden Vorschlags der Kommission – den ich selbstverständlich unterstütze – ist die Kodifizierung der Richtlinie des Rates 78/659/EWG vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten.
Dies entspricht dem Beschluss der Kommission vom 1. April 1987, ihre Dienste aufzufordern, die Kodifizierung aller legislativen Akte vorzunehmen, sobald diese die Zahl von zehn Änderungen überschreiten, um sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsvorschriften klar und verständlich sind. Es steht auch im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Präsidentschaft des Europäischen Rates von Edinburgh vom Dezember 1992, die die Bedeutung der Kodifizierung bestätigten.
Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der die Annahme dieses Vorschlags empfiehlt.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) Der Bericht von Herrn Berenguer Fuster fordert die Annahme des Vorschlags für einen Beschluss des Rates zum Entwurf einer Verordnung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE).
Das betreffende Dokument ist klar und Teil eines Bündels von Maßnahmen, mit denen die Entstehung technischer Hindernisse für den Handel von Kraftfahrzeugen zwischen den Vertragspartnern verhindert werden soll.
In diesem konkreten Fall erwartet man, dass eine neue Verordnung über technische Vorschriften für das Brennverhalten von Werkstoffen für die Innenausstattung bestimmter Klassen von Kraftfahrzeugen angenommen wird.
Das bevorstehende Weltforum zur Harmonisierung von Regelungen der UNECE werden dem Vertreter der Kommission Gelegenheit geben, zu dieser Frage im Namen der EG abzustimmen.
Es sei daran erinnert, dass die Europäische Gemeinschaft dem geänderten Abkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen von 1958 beigetreten ist; der entsprechende Beschluss des Rates ist am 24. März 1998 in Kraft getreten.
Es sei ferner angemerkt, dass dieser Verordnungsentwurf mit Sicherheit ein höheres Niveau der Sicherheit und des Umweltschutzes gewährleisten wird.
Ich habe für den Bericht gestimmt, da ich voll und ganz mit seinem Ziel übereinstimme.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) Der Bericht von Herrn Berenguer Fuster fordert die Annahme des Vorschlags für einen Beschluss des Rates zum Entwurf einer Verordnung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE).
Das betreffende Dokument ist klar und Teil eines Bündels von Maßnahmen, mit denen die Entstehung technischer Hindernisse für den Handel von Kraftfahrzeugen zwischen den Vertragspartnern verhindert werden soll.
In diesem konkreten Fall erwartet man, dass eine neue Verordnung über einheitliche technische Vorschriften für die Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung angenommen wird.
Ich habe für diesen Bericht gestimmt, ebenso wie für die anderen Maßnahmenpakete, da ich die darin vertretene Auffassung ohne Einschränkung teile.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) Der Bericht von Herrn Berenguer Fuster fordert die Annahme des Vorschlags für einen Beschluss des Rates zum Entwurf einer Verordnung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE).
Das betreffende Dokument ist klar und Teil eines Bündels von Maßnahmen, mit denen die Entstehung technischer Hindernisse für den Handel von Kraftfahrzeugen zwischen den Vertragspartnern verhindert werden soll.
In diesem konkreten Fall erwartet man, dass eine neue Verordnung über einheitliche technische Vorschriften für die Genehmigung von Reifen im Hinblick auf das Abrollgeräusch für die Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen unbefugte Benutzung angenommen wird.
Ich habe für diesen Bericht gestimmt, ebenso wie für die anderen Maßnahmenpakete, da ich die darin vertretene Auffassung ohne Einschränkung teile.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) Anliegen dieses Vorschlags sind Änderungen am Geltungsbereich von drei Verordnungen über spezifische Maßnahmen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in den Regionen in äußerster Randlage. Ziel ist es, die Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen der Agrarerzeugnisse in diesen Regionen zu verbessern und die Auswirkungen ihrer geografischen Lage und ihrer besonderen Merkmale auszugleichen.
Um Verkehrsverlagerungen bei den betreffenden Erzeugnissen auszuschließen, untersagen diese Verordnungen bis auf wenige Ausnahmen die Wiederausfuhr und den Weiterversand dieser Erzeugnisse aus den Regionen in äußerster Randlage.
Dieses Verbot und der strenge Charakter der Ausnahmen hemmen die Entwicklung der wirtschaftlichen Tätigkeit einiger Marktteilnehmer. Es wird daher vorgeschlagen, den Weiterversand oder die Wiederausfuhr der betreffenden Erzeugnisse nach Rückerstattung der wirtschaftlichen Förderung zu genehmigen.
Eine andere Maßnahme betrifft die Azoren und Madeira. Gegenwärtig gilt das Verbot des Weiterversands und der Wiederausfuhr von Erzeugnissen, die unter die besondere Versorgungsregelung fallen, nicht für die Handelsströme zwischen den Azoren und Madeira, und zwar ohne Unterscheidung zwischen verarbeiteten und nicht verarbeiteten Erzeugnissen.
Bei Zucker aus Madeira, der unter die besondere Versorgungsregelung fällt, kam es auf den Azoren, deren Markt sich in Schwierigkeiten befindet, zu Spekulationshandel. Daher wird vorgeschlagen, den Handel zwischen den Azoren und Madeira mit Erzeugnissen, die unter die besondere Versorgungsregelung fallen, auf verarbeitete Erzeugnisse zu beschränken.
Queiró (UEN),schriftlich. (PT) Angesichts der Bedeutung der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle und der verdienstvollen Arbeit, die sie geleistet hat, begrüße ich den Vorschlag der Berichterstatterin zur Annahme des Kommissionsvorschlags, die Beteiligung der Gemeinschaft an der Informationsstelle für weitere zwei Jahre unter Beibehaltung des gegenwärtigen Haushalts für die Arbeit zu verlängern. Es wurden nur zwei Änderungsanträge gestellt: zum einen zur bestmöglichen Verstärkung ihrer Kapazitäten und zum anderen der Vorschlag, Fachkenntnisse und systematische Informationen im Bereich des Steuer- und Arbeitsrechts, des Urheberrechts und der Verbraucherschutzgesetzezu sammeln und bereitzustellen.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle wurde bekanntlich als erweitertes Teilübereinkommen des Europarats errichtet. Derzeit sind 35 Staaten, darunter alle derzeitigen und künftigen Mitgliedstaaten, in der Informationsstelle vertreten. Ihr Ziel ist es, den Informationsfluss innerhalb der audiovisuellen Industrie zu verbessern und einen klareren Überblick über den Markt sowie eine größere Transparenz zu fördern.
Der vorliegende Vorschlag zielt darauf ab, die Beteiligung der Gemeinschaft an der Informationsstelle um weitere zwei Jahre bis Dezember 2006 zu verlängern und darüber hinaus den jährlichen Haushalt auf dem Stand von 2004, d. h. 235 000 Euro beizubehalten. Das verdient meine Unterstützung.
Ich habe auch die Vorschläge der Berichterstatterin unterstützt, zum einen die Kapazitäten der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle bestmöglich zu verstärken und zum anderen, Fachkenntnisse und systematische Informationen im Bereich des Steuer- und Arbeitsrechts, des Urheberrechts und der Verbraucherschutzgesetzezu sammeln und bereitzustellen.
Abschließend möchte ich unterstreichen, dass es wichtig ist, den Mangel an statistischen und Vergleichsdaten der Dienste für die Unterstützung für blinde und sehbehinderte sowie gehörlose und hörbehinderte Menschen in der EU zu beheben. Die Informationsstelle ist für die Aufgabe, diese Daten zu sammeln und zu veröffentlichen, sehr gut geeignet.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) In den letzten Jahren wurden bedeutende Fortschritte im Kampf gegen den Tabakkonsum erzielt.
In der Tat birgt der Tabakkonsum hohe Risiken für die Gesundheit der Bürger. Deshalb müssen die Europäische Union und die Mitgliedstaaten unbedingt Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vorlegen.
Jüngstes und allseits bekanntes Beispiel ist die Pflicht, mindestens 30 % der Verpackungsfläche mit Warnhinweisen zu bedrucken.
Doch jeder weiß, dass mehr getan werden muss, und in diesem Sinne wurde das vorliegende Rahmenübereinkommen erarbeitet.
Obwohl ich den Übereifer und das bisweilen lächerlich übertriebene Verhalten, das sich gezeigt hat, verurteile, stimme ich doch zu, dass die Menschen an bestimmten Orten vor Tabakrauch geschützt werden müssen. Darum begrüße ich Maßnahmen zum Verbot des Tabakverkaufs an Minderjährige, die stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und Empfehlungen zu Werbung, zumal diese nicht verbindlich sind.
Obwohl der Bericht in den Stellungnahmen der beteiligten Ausschüsse positiv bewertet wurde und die Annahme des Rahmenübereinkommens der WHO keine größeren finanziellen Folgen hätte und die bestehenden Rechtsakte nicht beeinträchtigt würden, hege ich nach wie vor die Vorbehalte, die während des Parlamentsverfahrens dargelegt habe, vor allem in Bezug auf die Gewährleistung der Achtung des Subsidiaritätsprinzips. Deshalb habe ich mich der Stimme enthalten.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) Die Richtlinie 2001/113/EG harmonisiert die Etikettierung von Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung. Jedes Erzeugnis wird gesondert mit einzeln aufgeführten Bestandteilen definiert.
Ziel des Vorschlags ist eine Änderung der deutschen Fassung der Richtlinie: In bestimmten Gegenden Österreichs hat der Begriff „Marmelade“ traditionell eine umfassendere Bedeutung als sie gegenwärtig in der Richtlinie verwendet wird. Jetzt soll dieses und etwaige andere sprachliche Missverständnisse korrigiert werden.
Zwar betrifft dieser Vorschlag einen ganz speziellen Sonderfall, aber auch zwei größere Werte, die auf europäischen Tagesordnung ganz oben stehen sollten, nämlich die Achtung von Traditionen und Bräuchen sowie die Mehrsprachigkeit. Ohne dieses Ziel droht Europa meiner Meinung nach in einem „Strudel“ zu verschwinden, als Opfer des Sogs hin zu einem Zentrum fern von den lokalen Realitäten.
De Rossa (PSE),schriftlich. (EN) Ich möchte meine Unterstützung für diesen Bericht und insbesondere die Entlastung der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2002 (C5-0631/2003 – 2003/2241(DEC)) zum Ausdruck bringen.
Bei der Stiftung handelt es sich um eine dreiteilige, 1975 ins Leben gerufene Einrichtung der Europäischen Union, die zur Planung und Verwirklichung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen beitragen soll. Sie hat ihren Sitz in Dublin, und ich beglückwünsche sie von ganzem Herzen zu den herausragenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten, die sie durchführt, um Daten und Analysen zur Information und Förderung der Ausarbeitung einer EU-Politik zu Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung zu stellen.
Die Stiftung hat wesentlich zur Arbeit derjenigen von uns beigetragen, die besonders an der Erreichung der Ziele von Lissabon interessiert sind, d. h. an mehr und besseren Beschäftigungsmöglichkeiten. Sie hat das konstruktive Engagement der Sozialpartner in Bezug auf die Ausarbeitung gerechter Arbeitsweisen gefördert, die den echten Wert der Arbeitnehmer als Hauptbeteiligte anerkennen.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich. –(PT) Mit dem vorliegenden Bericht erteilt das Europäische Parlament der Kommission Entlastung für die Haushaltsführung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) für das am 23. Juli 2002 endende Haushaltsjahr. Dagegen haben wir nichts einzuwenden.
Nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags hat das automatische Verschwinden der Rechtsform und der Verfahren der EGKS sowie die Auflösung seines Beratenden Ausschusses bewirkt. Gleichwohl hat die EGKS 2002 weiterhin Anpassungsbeihilfen für Arbeitnehmer (35 Mio. EUR) sowie Forschungsbeihilfen (72 Mio. EUR) und die Sozialmaßnahmen des Programms RECHAR (21 Mio. EUR) finanziert.
Angesichts der Krise im Stahl- und Kohlesektor und der sozialen und ökonomischen Kosten der Umstrukturierungen in den letzten Jahrzehnten hat die Auflösung der EGKS – unabhängig von der Kritik, die man an ihr üben kann – eine Lücke hinterlassen, auch auf Gemeinschaftsebene, die der neue Forschungsfonds Kohle und Stahl nicht ausfüllt. Bedenkt man, wie wichtig Investitionen in die Forschung auf diesen Gebieten sind, müssen wir unbedingt darüber nachdenken, welche Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene zur Unterstützung dieser Sektoren getroffen werden könnten, vor allem die Fortführung einiger sozialer Maßnahmen des ehemaligen EGKS-Vertrags für einen noch festzulegenden Zeitraum.
Queiró (UEN),schriftlich. (PT) Die wichtigste Feststellung dieses Berichts lautet, dass die EGKS in den vergangenen fünfzehn Jahren für die angewandte Forschung allein im Stahlbereich rund 800 Mio. EUR an Unternehmen und Institute ausgezahlt hat, ohne dass sie in der Regel ihren vertraglichen Anteil an den Erträgen der dadurch ermöglichten Patente erhielt. Deshalb muss die Kommission ihren Rechtsanspruch auf ihren Anteil an den Erträgen aus der Forschungsfinanzierung durch ein Registrierungsverfahren für die Patente und andere geeignete Maßnahmen durchsetzen.
Ebenfalls begrüßenswert ist der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen mit den Beitrittsländern über die Bedingungen für ihre Teilnahme an dem neuen Forschungsfonds Kohle und Stahl, wobei die Beitragszahlungen, die anhand des Umfangs der Bergbauressourcen festgelegt werden, gestaffelt werden, um der jeweiligen wirtschaftlichen Situation Rechnung zu tragen.
Wir teilen die Auffassung des Berichterstatters und haben entsprechend für den Bericht gestimmt. Außerdem schließen wir uns dem Lob an, dass der Berichterstatter all jenen ausspricht, die die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet und aufgebaut und damit einen bedeutenden Beitrag zur Vereinigung Europas geleistet haben.
- Empfehlung für die zweite Lesung Bradbourn (A5-0278/2004)
Dehousse (PSE). – (FR) Herr Präsident, mehrere Änderungsanträge hätten es verdient, in Betracht gezogen zu werden, doch jeder Änderungsantrag hätte zu einem Vermittlungsverfahren geführt, das zweifellos die Gefahr einer grundlegenden Infragestellung mit sich gebracht und zudem ebenso schwer wiegende Verzögerungen verursacht hätte. Aus diesem Grund habe ich keinen Änderungsantrag unterstützt, was allerdings nicht auf die vorgeschlagene Verbindung zwischen Italien und Sizilien zutrifft, für die ich gestimmt habe.
Musumeci (UEN).–(IT) Herr Präsident, als MdEP für Sizilien möchte ich meine Genugtuung und Wertschätzung bekunden sowie den Kolleginnen und Kollegen danken, die heute Morgen ebenso wie ich für den Änderungsantrag gestimmt haben, wodurch bewiesen wurde, dass angesichts der vom Rat der Union gezeigten Bereitschaft letzten Endes der gesunde Menschenverstand die Oberhand gewonnen hat.
Es steht außer Frage, dass das Europäische Parlament heute mit überwältigender Mehrheit das Verfahren der zweiten Lesung durch die Billigung des Gemeinsamen Standpunkts abgeschlossen hat. Sicher, wir haben einmal mehr voller Bitterkeit festgestellt, dass die Verts/ALE-Fraktion, diesmal mit Unterstützung der GUE/NGL-Fraktion und einiger italienischer Linksdemokraten – mit einem Änderungsantrag, der zum Glück nur etwa 50 Stimmen bekam – versucht hat, die Brücke über die Straße von Messina aus der transeuropäischen Verbindung Berlin-Palermo herauszunehmen und die Fortführung des Projekts zu verhindern.
Wäre der Änderungsantrag durchgekommen, hätte dies, außer zu der am Ende des Verfahrens angedeuteten sehr gravierenden Beeinträchtigung, auch dazu geführt, dass die italienische Regierung – die bereits die Verfahren zum Bau der Brücke eingeleitet hat – keine finanzielle Unterstützung von der Union in Höhe von 10 % erhalten hätte, wie dies im Vertrag vorgesehen ist. Abgesehen von dem Betrag ist klar, was für eine politische Bedeutung ein solches Votum erlangt hätte.
Von Anfang an diente die ablehnende Haltung der Gegner der Messina-Brücke jedoch offenbar – mit Verlaub gesagt – als Vorwand und stand vor allem im Widerspruch zu den legitimen Interessen Siziliens und Süditaliens. Man kann sich nicht die Entwicklung dieser südeuropäischen Regionen wünschen und ihnen dann das Recht streitig machen, sich mit wesentlichen Infrastrukturen auszustatten.
Der Bau der Brücke wird sicher nicht alle Probleme im Zusammenhang mit dem sozioökonomischen Niedergang Siziliens lösen, doch wird er endlich die Vollendung des transeuropäischen Straßen- und Eisenbahnverkehrsnetzes ermöglichen und der Insel die Chance eröffnen, sich in der bis 2010 geplanten Freihandelszone besser im Wettbewerb zu behaupten.
Marques (PPE-DE),schriftlich. (PT) Ich gratuliere Herrn Bradbourn zu seinem ausgezeichneten Bericht über den geänderten Vorschlag einer Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes, den ich voll und ganz unterstütze, insbesondere hinsichtlich der Strategie der Aufwertung des transeuropäischen Verkehrsnetzes, dem wichtigsten Schlüssel für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes.
Ich unterstütze mit Nachdruck die Forderung von Herrn Bradbourn, dass das Europäische Parlament in die Entwicklung der Projekte zur Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes eingebunden werden und diese begleiten muss.
Ich unterstütze ferner die Aufforderung, dass in Artikel 3 Absatz 2 des geänderten Vorschlags der Kommission ein besonderer Verweis auf die regionalen Flughäfen erfolgen muss, denn auch sie spielen eine wirklich wichtige Rolle bei der Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes.
Meijer (GUE/NGL),schriftlich.(NL) Bei der Aussprache am 10. März in erster Lesung habe ich mich gegen diesen Plan ausgesprochen. Was jetzt in zweiter Lesung geschieht, ist die Festschreibung einer viel zu langen Liste von Autobahnen, Flughäfen, Brücken und Tunnel als eine Investitionsverpflichtung für die EU, ohne dass über das Gesamtpaket abgestimmt wird. Dies bedeutet einen langfristigen Rückgriff auf die Kofinanzierung, und wahrscheinlich wird man damit auch die Verpflichtung umgehen können, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen. Des Weiteren verrät dieses Paket den Wunsch, das vorzügliche Schienennetz in Osteuropa durch den Bau zahlreicher Autobahnen weiter vernachlässigen zu können. Ich bestreite die von der Berlusconi-Regierung in Italien propagierte Idee, Steuereinnahmen müssten hauptsächlich für die Infrastruktur und sonstige öffentliche Großprojekte anstelle von öffentlichen Dienstleistungen, Umweltschutz und sozialer Sicherheit verwendet werden. Aus Zeitmangel ist eine ernsthafte Aussprache darüber heute nicht mehr möglich. Meine Fraktion wird sich um die Streichung der Pläne für die Brücke über die Straße von Messina bemühen, da sie aufgrund von Erdbeben und Windböen unbrauchbar sowie wegen Unzulänglichkeiten des Schienenanschlussnetzes überflüssig ist, und weil ihr Bau in erster Linie den Interessen der Mafia dient. Darüber hinaus unterstütze ich sämtliche Änderungsanträge der Grünen. Die Ablehnung all dieser Änderungsanträge würde Europa auf Jahre hinaus eine schwere Last aufbürden und die Umwelt unnötig beeinträchtigen.
Ribeiro (GUE/NGL),schriftlich. (PT) Auf unserer letzten Teilsitzung haben Vertreter des Betriebsrats der Bombardier-Gruppe, eines auf den Bau von rollendem Material im Eisenbahnsektor spezialisierten Unternehmens, den Europaabgeordneten ihren Fall und ihre Sorgen in Anbetracht der angekündigten Schließung von sechs Produktionseinheiten in der EU mit dem daraus resultierenden Verlust eines anerkannt hohen Standes an Qualität, Erfahrung und technologischen Kapazität im Bau dieser Art von Ausrüstungen vorgetragen. Wir machen die Kommission und die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich, dass sie den Abbau dieses strategischen Sektors und die Entlassung Tausender Arbeitnehmer zulassen. Allein in Portugal betrifft das 550 Arbeitsplätze direkt und etwa 1000 bei Zulieferern.
Wenn zukünftig bei der Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes der Schwerpunkt vom Straßen- auf den Schienenverkehr verschoben werden soll, dann brauchen wir zunehmende Mengen an neuen Ausrüstungen und rollendem Material. Damit löst sich das Argument Bombardiers, Auftragsmangel sei der Grund für die angekündigten Maßnahmen, in Luft auf. Zwar sind einige Aspekte des zur Diskussion stehenden Vorschlags kritikwürdig, aber wir stimmen auf jeden Fall zu, dass es notwendig ist, auf alternative, weniger umweltschädigende Verkehrsträger wie die Eisenbahn zu setzen. Das ist kein Einzelfall, und wir brauchen besondere Maßnahmen, um diesen Schlüsselsektor der europäischen Industrie zu schützen.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) Im Gegensatz zu den Fonds, die in der Regel umfangreich und unerlässlich sind, ist LIFE eine Finanzierungsquelle für Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Natur. Damit sollen die Verbreitung von Praktiken gefördert, die Innovation entwickelt und demonstriert werden, wie Fertigkeiten und Erfahrung andernorts genutzt werden können; außerdem tragen sie zur Umsetzung der Politik und Gesetzgebung der Gemeinschaft im Umweltbereich bei. Dieses Instrument trägt vor allem zur Durchführung der Vogelrichtlinie (79/409/EWG) und der Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) der Gemeinschaft und insbesondere zum Aufbau des europäischen Netzes NATURA 2000 bei, dessen Anliegen die Bewirtschaftung und Erhaltung der Fauna und Flora und der wichtigsten Habitate in der Europäischen Union vor Ort, etwa durch die Schaffung von besonderen Schutzgebieten, ist.
LIFE III läuft am 31. Dezember 2004 aus. Mit diesem Vorschlag soll das bereits bestehende Instrument verlängert werden, um für Kontinuität zu sorgen, bis mit Blick auf die neuen Finanziellen Vorausschauen nach 2006 ein neues Konzept entwickelt wird.
Ich habe selbstverständlich dafür gestimmt.
Ich hoffe jedoch, dass die Schlussfolgerungen der so genannten „Gruppe des Artikel 8“ (Habitat-Richtlinie) Berücksichtigung finden werden, vor allem weil die derzeitige Finanzierung des NATURA 2000-Netzes über das Instrument LIFE-Natur (47 % der Gesamtfonds des Programms LIFE) eindeutig unzureichend ist, das Antragsverfahren zu bürokratisch ist und das Programm LIFE-Natur substanziell gestärkt werden muss und in ihm...
(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)
Thyssen (PPE-DE),schriftlich.(NL) Heute Nachmittag hat dieses Haus mit großer Mehrheit der Verlängerung des Programms LIFE um zwei Jahre zugestimmt. Diese Verlängerung soll die politische Kontinuität sicherstellen, bis mit Blick auf die Finanzielle Vorausschau nach 2006 ein neuer Ansatz entwickelt worden ist.
Als die Verlängerung des LIFE-Programms erstmals erörtert wurde, teilte der Rechnungshof dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik mit, dass in acht Mitgliedstaaten eine Prüfung durchgeführt worden ist. Dabei hat sich offensichtlich herausgestellt, dass, wenn private Organisationen europäische Fördermittel zum Kauf von Grundstücken für Naturschutzgebiete verwenden, nicht ausreichend gewährleistet ist, dass diese Gebiete nach Ablauf des Förderzeitraums weiterhin ordentlich verwaltet werden. Konkrete Beispiele konnte er uns allerdings nicht nennen.
Die Empfehlung des Rechnungshofs, private Organisationen künftig von EU-Beihilfen für den Erwerb von Naturschutzgebieten auszuschließen, konnte daher nicht mit der Unterstützung dieses Hauses rechnen, was ich ausgesprochen positiv finde. Der Rechnungshof ist selbstverständlich befugt, uns Empfehlungen zu unterbreiten. Wir dürfen keinesfalls Missbrauch zulassen, was aber nicht heißt, dass wir auf einwandfrei funktionierende private Organisationen abzielen sollten.
Wir können und dürfen die Tausenden von Freiwilligen in der Europäischen Union, die sich in selbstlosem Einsatz der Verwaltung von Naturschutzgebieten widmen, nicht im Regen stehen lassen. Im Gegenteil, wir müssen sie ermutigen und dürfen sie nicht entmutigen. Es war mir eine besondere Freude, meinen Beitrag dazu leisten zu können, dass ordentlich arbeitende Umweltorganisationen künftig weiterhin europäische Finanzhilfen für den Erwerb von Grundstücken für Naturschutzgebiete erhalten können.
Banotti (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Ich habe ungern für diesen Bericht gestimmt. Er ist nicht perfekt, und es liegen bereits Beweise vor, dass derartige Daten versehentlich an Dritte übermittelt wurden.
Ich erkenne das Recht jedes Landes, seine Sicherheit zu schützen und aufrechtzuerhalten, in vollem Umfang an. Hier prallen Kulturen aufeinander, und die Zweckmäßigkeit hat gesiegt.
De Rossa (PSE),schriftlich.(EN) Ich habe erneut dafür gestimmt zu verhindern, dass eine nicht annehmbare Menge an personenbezogenen Fluggastdaten an die US-Behörden übermittelt wird, ohne dass diese die bürgerlichen Freiheiten europäischer Fluggäste angemessen schützen.
Obwohl ich voll und ganz respektiere, dass in Bezug auf den Terrorismus größtmögliche Wachsamkeit geboten ist, werden die Terroristen den Sieg davon tragen, wenn wir die bürgerlichen Freiheiten und Menschenrechte unter dem Vorwand der Gewährleistung der Sicherheit opfern.
Ich bin sehr enttäuscht darüber, dass Irland für den Entwurf des Abkommens gestimmt und damit dem unberechtigten Eindringen in die Privatsphäre irischer Fluggäste Tür und Tor geöffnet hat.
Die Kommission muss lediglich sicherstellen, dass der Text ihres Entwurfs so geändert wird, dass die Rechte europäischer Bürger auf Datenschutz eingehalten werden. Irische und europäische Fluggäste müssen davon ausgehen können, dass ihre grundlegenden bürgerlichen Freiheiten im Kampf gegen den Terrorismus nicht geopfert werden.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich. (PT) Entsprechend seinen bisherigen Stellungnahmen hat das Europäische Parlament dem Abschluss eines Abkommens mit den USA zur Übermittlung von Fluggastdatensätzen im Rahmen des so genannten „Krieges gegen den Terrorismus“ nicht zugestimmt. Das Einzige, was das Parlament bis jetzt genehmigt hat, ist die Weiterleitung des Verfahrens an den Europäischen Gerichtshof.
Der Vorschlag der Kommission und der folgende Beschlussvorschlag des Rates würden es ermöglichen, „dass die Strafverfolgungsbehörden der USA Zugang zu den Fluggastdatensätzen im Hoheitsgebiet der Kommission haben“, was darauf hinauslaufen würde, dass „die USA Hoheitsrechte in den Ländern der EU ausübt“.
Dieses Abkommen würde „die Rechtsvorschriften der USA in diesem Bereich für die Europäische Union und für die Bürger der Europäischen Union für anwendbar“ erklären und „die Entscheidungsgewalt der Mitgliedstaaten auf die europäische Ebene verlagern, um ... die Verwendung von ursprünglich zu kommerziellen Zwecken gesammelten Daten zu Sicherheitszwecken zu genehmigen und ... eine rechtliche Verpflichtung für die europäischen Fluggesellschaften zu schaffen, Zugang zu diesen Daten zu gewähren.“
Was den Schutz der Rechte, Garantien und Freiheiten der Bürger betrifft, so werden „nicht das Ausmaß und die Grenzen dieser Rechte festgelegt, sondern es wird lediglich auf eine einseitige Entscheidung der Kommission Bezug genommen, in der wiederum auf einige einseitige Verpflichtungen der Regierung der USA Bezug genommen wird, die sich schließlich auf geltende und künftige amerikanische Vorschriften bezieht“.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) Diese Frage stand im Zusammenhang mit dem Bericht Boogerd-Quaak über das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen durch die Fluggesellschaften an das Bureau of Customs and Border Protection des US Department of Homeland Security (A5-0271/2004). Da diese Anhörung genehmigt wurde, steht die Abstimmung über den Bericht noch aus.
Der Abschluss dieser Art von Abkommen ist heute aufgrund der wachsenden terroristischen Bedrohung vollkommen gerechtfertigt. Dies müsste eine grundlegende Maßnahme in der Zusammenarbeit von Staaten sein, und wenn man es blockiert, dann führt das nur dazu, dass die EU weiterhin keine entschlossene Reaktion auf die terroristische Bedrohung zeigt. Im Gegensatz zur Berichterstatterin bin ich der Auffassung, dass die Unterzeichnung dieses Abkommens mit dem EG-Vertrag vereinbar ist und die europäische Gesetzgebung im Bereich des Datenschutzes nicht verletzt. Ich stimme den Argumenten von Kommissar Patten ohne Wenn und Aber zu.
Das Parlament sollte die Umsetzung von Maßnahmen wie dieser nicht blockieren, sondern sich bemühen, auch von den Fluggesellschaften, die das Hoheitsgebiet der EU anfliegen, die Erfüllung solcher Verpflichtungen dieser Art zu fordern, um so die Sicherheit von uns allen zu gewährleisten.
Da ich sowohl politisch als auch technisch absolut dagegen bin, dem Rat zu empfehlen, dieses Abkommen mit den USA nicht zu schließen, habe ich gegen die Anhörung des Gerichtshofs gestimmt, die ich als skandalöse Verzögerungstaktik und ein neue Hürde für ein Abkommen ansehe, das für unsere Sicherheit und Freiheit notwendig ist.
Coelho (PPE-DE),schriftlich. (PT) Die Europäische Union muss auf jeden Fall kohärente Maßnahmen beschließen, um die Effektivität im Bereich des Grenzschutzes zu erhöhen, ohne die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten zu verletzen.
Ich unterstütze diesen Vorschlag für eine Verordnung, der darauf abzielt, eine einheitliche Umsetzung in den Mitgliedstaaten zur Pflicht des Abstempelns der Reisedokumente von Drittausländern beim Überschreiten der Außengrenzen der Union sicherzustellen. Damit soll eine Antwort auf die Notwendigkeit gegeben werden, das Datum, an dem ein bestimmter Drittstaatsangehöriger die Außengrenze überschritten hat, feststellen zu können, um die Dauer des Aufenthalts nachzuprüfen und ob es sich um einen unrechtmäßigen Aufenthalt handelt.
Die Neufassung des Gemeinsamen Handbuchs über Grenzkontrollen wird eine gewaltige, komplizierte Aufgabe sein und deshalb eine erhebliche Zeit bis zur Annahme beanspruchen. Ziel dieses Vorschlags ist es, die gegenwärtigen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und jegliche Bestrebungen, die sich hinsichtlich der Bestimmungen des Handbush ergeben könnten, auszuräumen.
Das ist ein weiterer Schritt zur Verstärkung der Kontrolle der Außengrenzen und zur Verbesserung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Grenzkontrolle. Da es sich um gemeinsame Grenzen handelt, haben Mängel bei der Kontrolle in einem Staat unweigerlich Folgen für die Sicherheit aller übrigen Mitgliedstaaten.
Queiró (UEN),schriftlich. (PT) Der Schengen-Besitzstand sieht vor, dass bei Kurzreisen die Drittstaatsangehörigen, die legal in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einreisen und die erforderlichen Voraussetzungen dafür erfüllen, berechtigt sind, sich in einem Zeitraum von sechs Monaten für eine Dauer von maximal drei Monaten ab dem ersten Einreisedatum innerhalb des Schengen Gebietes aufhalten dürfen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Daten zu kontrollieren, an denen ein Drittstaatsangehöriger die Außengrenzen überschritten hat, damit seine Gesamtaufenthaltsdauer berechnet und festgestellt werden kann, ob er sich legal aufhält.
Das Gemeinsame Handbuch über Grenzkontrollen sieht dieses Abstempeln vor, aber auch die Vereinfachung der Kontrollen an den Landgrenzen in speziellen Fällen aufgrund starken Verkehrs. Die Zweideutigkeit dieser Vorschrift führte zur Annahme unterschiedlicher Verfahren in den Mitgliedstaaten, was vermieden werden sollte.
Deshalb und angesichts der Erweiterung akzeptieren wir die Haltung von Frau Angelilli, dass dies ein erster Schritt hin zu letztlich harmonisierenden Verfahren ist, wie beispielsweise das Abstempeln der Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen beim Verlassen des „Schengen Raums“.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) Nach dem Schengen-Besitzstand dürfen sich bei Kurzreisen Drittstaatsangehörige, die legal in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einreisen und die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllen, innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten für maximal drei Monate ab dem ersten Einreisedatum innerhalb des Schengen-Gebietes aufhalten. Die Zweideutigkeit der Vorschriften in diesem Bereich führte zur Annahme unterschiedlicher Verfahren in den Mitgliedstaaten. In vielen Fällen sind Drittstaatsangehörige legal in den Schengen-Raum eingereist, haben aber keinen Einreisestempel in ihren Reisedokumenten, was die Kontrollen erschwert, die angesichts der neuen, durch den internationalen Terrorismus hervorgerufenen Herausforderungen immer dringender notwendig sind. Deshalb hat der letzte Rat „Justiz und Inneres“ der italienischen Präsidentschaft Schlussfolgerungen angenommen, in denen vor dem Hintergrund der EU-Erweiterung vorgeschlagen wird, die Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen systematisch abzustempeln. Diesem Ziel dient der vorliegende Vorschlag.
Das Gemeinsame Handbuch über Grenzkontrollen sieht nicht nur das Abstempeln, sondern auch die Vereinfachung der Kontrollen an den Landgrenzen in speziellen Fällen, insbesondere aufgrund starken Verkehrs vor.
Ich begrüße die Qualität der Arbeit, an die uns die ...
(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)
Coelho (PPE-DE),schriftlich. (PT) Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) leistet eine verdienstvolle Arbeit für die Erweiterung des Wissens zur Drogen- und Drogensuchtproblematik, indem sie vergleichbare Daten und Informationen vorlegt und vor allem gefährliche Substanzen überwacht und identifiziert, die auf den Markt gelangen, und deren Verbot vorschlägt.
Sinnvollerweise soll nun die Verordnung zur Einrichtung der EBDD zwecks Klarheit und Transparenz neuformuliert werden, vor allem um sie der Erweiterung der EU anzupassen und ihr Mandat auf den Mehrfachkonsum von erlaubten und unerlaubten Stoffen auszuweiten.
Ich kann jedoch nicht akzeptieren, dass man der EBDD Aufgaben im Bereich der Bewertung übertragen will. So soll die Beobachtungsstelle nicht nur diese Daten erfassen, sondern auch die nationalen Politiken und Strategien und die Tendenzen im Drogenkonsum bewerten. Damit würden einer Agentur Befugnisse übertragen, die derzeit bei den Mitgliedstaaten liegen.
Die Beobachtungsstelle sollte damit beauftragt werden, allgemeine Informationen, d. h. zur Erfassung, Analyse und Verbreitung von Daten zu allen Aspekten der Drogen- und Drogensuchtproblematik übertragen werden, die den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft einen Gesamtüberblick ermöglichen, die jedoch auf gar keinen Fall die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten beeinträchtigen darf.
Lang (NI),schriftlich. – (FR) Wie üblich hat niemand auf uns gehört, und wie üblich hatten wir Recht. Vor der Errichtung dieser Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht im Jahr 1995 hatten die Abgeordneten des Front national hier in diesem Haus auf die Nutzlosigkeit dieser Einrichtung verwiesen und ihr Scheitern vorausgesagt. Knapp zehn Jahre später sind die Ergebnisse in der Tat äußerst kläglich: Mängel in der Arbeit des Verwaltungsrates, des Netzes zur Datensammlung und -analyse, Mängel bei der Verbreitung der Daten, fehlende Bewertung der einzelnen im Bereich der Drogen durchgeführten Politiken. Die jährlichen Berichte und die statistischen Daten häufen sich, doch die Probleme wachsen weiter an.
Frankreich ist zu dem Land in Europa geworden, in dem sechzehnjährige Jugendliche am meisten Cannabis rauchen. Der Drogenkonsum ist zu einer wahren Epidemie geworden und ist heute unter allen sozialen Schichten und allen Altersgruppen verbreitet.
Der Berichterstatter schlägt daher eine Reformierung der Arbeitsweise und der Aufgabenstellung dieser Beobachtungsstelle vor. Doch die Lösung liegt weder in der ständigen Errichtung von nutzlosen Ausschüssen noch in der Vergemeinschaftung der Drogenbekämpfungspolitik. Es ist an der Zeit zu begreifen, dass der Drogenkonsum angesichts der Toleranz in exponentieller Weise ansteigt und dass nur nationale Politiken auf der Grundlage von Nulltoleranz gegenüber Drogen den Jugendlichen wieder eine Zukunft eröffnen können.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) Der Kampf gegen Drogen und Drogensucht ist seit jeher eine Priorität für die Europäische Union und spiegelt sich, vor allem in den letzten zehn Jahren, in den übrigen Politiken wider.
Darum beabsichtigt der Rat diesen Kampf mit seinem Verordnungsvorschlag auf eine neue Stufe heben.
Es hat sich jedoch herausgestellt, dass die vielen Änderungsanträge, die über den ganzen Bericht verstreut sind, von diesem Hauptziel ablenken.
Auch wenn ich einerseits zustimme, dass eine Ausweitung der Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle an sich eine positive Maßnahme ist, kann ich doch andererseits die Änderungsanträge, mit denen eine Vertretung des EP durch zwei Mitglieder im Verwaltungsrat sichergestellt werden soll, und die Erhöhung der Anzahl von Hilfsmitteln für Evaluierungszwecke nicht unterstützen.
Meines Erachtens stellen die im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen, vor allem die des Parlamentsausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik, nicht den optimalen Weg dar.
Ich konnte nicht für den Bericht stimmen.
Stattdessen würde ich empfehlen, dass die Europäische Union, die Europäische Beobachtungsstelle und auch die Mitgliedstaaten zusammen oder einzeln mit vereinten Kräften handeln, und zwar nicht bei Aufgaben, bei denen letztlich Mittel verschwendet werden, sondern bei Maßnahmen, die eindeutig vorbeugend sind. Wir brauchen Maßnahmen, die den Drogenhandel und die Drogensucht wirksam bekämpfen.
Berthu (NI),schriftlich. – (FR) Aufgrund der noch immer bestehenden Unklarheiten hinsichtlich von Affären wie der im Zusammenhang mit Eurostat habe ich es abgelehnt, für die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans zu stimmen. Schon im Januar dieses Jahres hatte das Europäische Parlament bedauert, die Entlastung für das Haushaltsjahr 2001 erteilt zu haben, ohne im Besitz aller zweckdienlichen Informationen gewesen zu sein. Ich wollte für das Jahr 2002 nicht in dieselbe Falle tappen.
Zudem enthält die Entschließung zu der Entlastungsentscheidung zahlreiche kritikwürdige Punkte. So wird beispielsweise in Ziffer 4 behauptet, die Mitgliedstaaten nähmen bei der Verwaltung der Gemeinschaftsmittel eine untergeordnete Position ein, was insofern unrichtig ist, da sie die Geldgeber sind und die Mittel letztlich von den nationalen Steuerzahlern aufgebracht werden müssen. Ich bin im Gegenteil der Meinung, dass die Staaten verlangen müssten, selbst eine stärkere Kontrolle auszuüben.
Ein weiteres Beispiel: In Ziffer 115 ff. bringt das Europäische Parlament den Wunsch nach Einführung einer Europasteuer zum Ausdruck, wobei es als Hauptgrund anführt, „die wirtschaftliche Unabhängigkeit der EU von den den Beschlüssen der nationalen Parlamente unterliegenden nationalen Beiträgen sicherzustellen“. Deutlicher kann man wohl nicht zugeben, dass die Europasteuer der Union ermöglichen soll, sich den nationalen Kontrollen zu entziehen und ihre Ausgaben nach ihrem Gutdünken zu finanzieren.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich. (PT) Das Entlastungsverfahren für 2002 ist durch den Fall EUROSTAT und die laufende Reform der Kommission gekennzeichnet. Zu beiden haben wir starke Vorbehalte.
Trotz der jüngsten Skandale und unter Berücksichtigung der Fälle, die 1999 zum Fall der Kommission führten, sind die angekündigten Verwaltungsreformen nur Staffage. Die so genannte Verwaltungskultur muss, wie der Fall EUROSTAT zeigt, nach wie vor verändert werden. Es sind Schutzmechanismen gegen die Verschleierung wichtiger Informationen notwendig. Es müssen Fortschritte in Richtung der Internalisierung der Dienststellen bei der Änderung der Haushaltsordnung gemacht werden, vor allem bei der Verpflichtung eine vollständige Offenlegung der Eigentumsverhältnisse von einem Unternehmen, das sich an einer Ausschreibung der Kommission beteiligt, zu verlangen, und im Bereich der Finanzverwaltung.
Der Fall EUROSTAT unterstreicht auch die Notwendigkeit, die Verantwortungskette in der Kommission und die zwischen den verschiedenen Akteuren und zwischen den einzelnen Kommissionsmitgliedern sowie dem Kollegium der Kommissionsmitglieder exstierenden Beziehungen zu überprüfen. Er bekräftigt ebenfalls, dass es ein Fehler war, die Zuständigkeiten für den Haushaltsplan, die Buchführung und die Betrugsbekämpfung in den Händen eines Kommissionsmitglieds zu konzentrieren.
Ich möchte in Bezug auf die sektorbezogenen Fragen meine Ablehnung gegenüber Randnummer 115 zum Ausdruck bringen, wo vorgeschlagen wird, die nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Gemeinschaftshaushalt durch eine Europasteuer zu ersetzen, und gegenüber Randnummer 182, wo die n+2-Regel für die Strukturfonds befürwortet wird.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) Die guten Ergebnisse des 6., 7. und 8. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) sollten uns Anlass sein, diesen maßgebenden Handlungsbereich der Europäischen Union weiterzuverfolgen: echte Solidarität mit den am stärksten benachteiligten Regionen der Welt zeigen, indem man makroökonomische oder sektorale Reformen unterstützt.
Ich begrüße die Empfehlung, dass einem AKP-Staat (Afrika, Karibik, Pazifischer Raum) insbesondere nur dann eine Haushaltshilfe gewährt wird, wenn er sich bereit erklärt, ein Mehrjahresprogramm zur Einrichtung und/oder Verstärkung einer obersten Rechnungskontrollbehörde einzuführen. Die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des EEF hängen in hohem Maße von der Transparenz und Kontrolle – qualitativ und quantitativ – der sachgemäßen Mittelverwendung ab. Darüber hinaus ermöglichen sie einen zuverlässigeren Vergleich mit der Finanziellen Vorausschau der Europäischen Union.
Abschließend stimme ich der Einschätzung des Haushaltskontrollausschusses zu, der hervorhebt, dass die Einbeziehung des EEF in den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union, abgesehen von ihrer politischen Bedeutung, mit erheblichen Vorteilen für die Haushaltsführung verbunden ist: z. B. effizientere Ausführung aufgrund der Möglichkeit einer Vereinheitlichung der bestehenden Verfahren, größere Flexibilität bei der Ausführung, ein höheres Maß an Transparenz für die gesamte Gemeinschaftshilfe und Vermeidung der Komplikationen die zurzeit durch vorübergehende Maßnahmen zwischen den einzelnen EEF verursacht werden.
Dehousse (PSE). – (FR)Obgleich ich von der Bevölkerung der belgischen Regionen Wallonien und Brüssel gewählt bin, habe ich stets die Aufrechterhaltung der Tätigkeit des Europäischen Parlaments in Straßburg befürwortet. Diese Unterstützung ist in meiner Überzeugung begründet, dass die Präsenz des Europäischen Parlaments in Straßburg trotz der vergangenen Zeit und der gegenwärtigen und künftigen Erweiterungen einen hohen Symbolwert besitzt.
Man ist leicht geneigt zu glauben, die alten Wunden seien verschwunden, weil nicht mehr darüber gesprochen wird. Doch die Geschichte sollte uns warnen, wie schnell und zuweilen wie unerwartet die Vergangenheit wieder auftauchen kann. Daher ist es für alle in Europa und insbesondere für die Jugend erforderlich, dass die Präsenz der europäischen Demokratie in der elsässischen Hauptstadt erhalten bleibt.
Berthu (NI),schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht van Hulten über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltplans 2002 des Europäischen Parlaments gestimmt, da er klare Hinweise insbesondere zur Transparenz der Vergütung der Abgeordneten enthält, die denen nahe kommen, die wir stets vertreten haben.
Nebenbei gesagt wird hier das Scheitern der Strategie des Europäischen Parlaments eingestanden, das die Reform des Vergütungssystems mehrere Jahre lang an die Annahme eines extrem föderalistischen Statuts für die Europaabgeordneten durch den Rat gebunden hatte. Angesichts der bevorstehenden Wahlen hat der Rat jedoch die Reform des Abgeordnetenstatuts auf Eis gelegt, und das Europäische Parlament muss anerkennen, dass die Reform der Vergütungen sehr wohl auch unabhängig davon durchgeführt werden kann.
Im Übrigen enthielt der ursprüngliche Bericht einige sehr bedauerliche Abschnitte, die darauf hinausliefen, Straßburg als offiziellen Sitz des Europäischen Parlaments in Frage zu stellen. Glücklicherweise sind sie bei der Abstimmung nicht durchgekommen, denn Straßburg ist das Symbol der deutsch-französischen Aussöhnung und soll künftig zum Symbol der Aussöhnung von ganz Europa werden. Zudem wäre es gefährlich, alle Institutionen in Brüssel zu konzentrieren, das dann allzu sehr versucht wäre, sich als europäischen Federal District auszugeben.
Flesch (ELDR),schriftlich. – (FR) Dass unser ehrenwerter Kollege van Hulten die Gelegenheit der Entlastung für das Haushaltsjahr 2002 nutzt, um sich für einen einzigen Arbeitsort des Europäischen Parlaments, nämlich Brüssel, auszusprechen, erstaunt mich nicht. Dass er dabei scheinheilig vorgeht und sachlich unzutreffende Behauptungen aufstellt, ist seiner Intelligenz unwürdig.
Ziffer 69 seines Entschließungsvorschlags ist irreführend. Sie erweckt den Eindruck, dass die genannten Beträge von 185 und 203 Millionen Euro Mehrkosten sind, die sich aus der Aufrechterhaltung von drei Arbeitsorten ergeben, während es sich um die Gesamtkosten handelt. Natürlich würde auch ein einziger Arbeitsort Kosten verursachen.
In Ziffer 70 werden unzulässige Gleichsetzungen vorgenommen und Unwahrheiten aufgeführt. Ich überlasse es den französischen Kollegen, auf die Angriffe gegen Straßburg zu antworten. Ich protestiere energisch gegen die Andeutungen, dass es in Luxemburg Erreichbarkeitsprobleme, gesundheitliche Probleme oder Sicherheitsprobleme gäbe. Dies sind böswillige Unterstellungen.
Daher habe ich für die Änderungsanträge 16 bis 20 der EVP zur Streichung der Ziffern 69 bis 73 gestimmt.
Goebbels und Poos (PSE),schriftlich. – (FR) Wenn man für die Entlastung ist und trotzdem gegen die von van Hulten vorgelegte Entschließung stimmt, ist dies ein Stimmverhalten, das der Erklärung bedarf.
Auch in ihrer abgeänderten Form ist die Entschließung nicht annehmbar, denn anstatt sich auf die Ausführung des Haushalts 2002 zu beschränken, hat der Berichterstatter sie zu einem Sammelsurium seiner persönlichen Ansichten gemacht.
Sowohl die zusammenhangslosen Überlegungen über das Abgeordnetenstatut als auch der Vorschlag zu den Arbeitsorten des Parlaments haben darin nichts zu suchen.
Der letztere Vorschlag stellt nicht nur eine Verletzung von Artikel 284 des EG-Vertrags dar, sondern beruht auch auf einer engstirnigen Auffassung von den Kosten der Dezentralisierung. Es stimmt zwar, dass die Dezentralisierung ihren Preis hat, doch die Konzentration aller europäischen Organe in Brüssel hätte auch finanzielle, aber vor allem politische Kosten. Von einem rein finanziellen oder kalvinistischen Standpunkt aus gesehen sind politische Faktoren unbedeutend. Für die Wähler sind sie es jedoch nicht.
Lulling (PPE-DE),schriftlich. – (FR) Ich habe mich nicht der Kampagne für die Reform des EP angeschlossen, mit der es effizienter, transparenter, verantwortungsvoller gemacht werden soll. Diese von dem sozialdemokratischen Abgeordneten van Hulten in Szene gesetzte Kampagne zielte darauf ab, Straßburg als Sitz und Luxemburg als Arbeitsort des Parlaments zu streichen.
Scheinheilig werden die Europaabgeordneten und die Kandidaten zur Europawahl aufgefordert, sich für eine größere Effizienz einzusetzen und zu fordern, der Zerstreuung der Einrichtungen des Europäischen Parlaments ein Ende zu setzen und Brüssel als einzigen Parlamentssitz festzulegen.
Letztlich habe ich für den Bericht gestimmt, da die Änderungsanträge meiner Fraktion akzeptiert wurden. Anderenfalls hätte ich meine Unterstützung versagen müssen, denn Herr van Hulten hat seinen Bericht missbraucht, um eine Stellungnahme zum Sitz des EP zu erreichen, was unsere Befugnisse übersteigt.
Aus einer Umfrage unter den Beamten in Straßburg und Luxemburg geht hervor, dass 95 % gegen eine Versetzung nach Brüssel sind. Herr van Hulten ignoriert vollständig die Schwierigkeiten, die dieses Vorhaben für die betroffenen Familien bedeuten würde, ganz zu schweigen von dem Preis für diese Umsiedlung in Geld und Produktivitätsverlust.
Ich lasse mich nicht ins Bockshorn jagen von diesen Manövern und diesen Erpressungsversuchen, die angeblich dazu dienen sollen, die Glaubwürdigkeit des Parlaments wiederherzustellen.
Meijer (GUE/NGL),schriftlich.(NL) Gestern war ich einer der Unterzeichner des Appells an die EP-Kandidaten für die Wahlperiode 2004-2009, mit den übermäßigen Ausgaben und der Geldverschwendung als Folge der Tagungen in zwei verschiedenen Städten Schluss zu machen. Heute lässt sich beurteilen, wie groß die Unterstützung dafür innerhalb des Parlaments der Wahlperiode 1999-2004 ist, dessen Amtszeit demnächst endet. Auf Vorschlag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten haben die Abgeordneten mit einer Mehrheit von 31 Stimmen gegen die Verlagerung aller Tagungen nach Brüssel gestimmt. Die Kosten dieser Ablehnung belaufen sich auf 185 Mio. EUR jährlich und steigen nach der Erweiterung auf 203 Mio. EUR. Über den Vorschlag, nur die tatsächlich entstandenen Reisekosten zu vergüten, wurde nicht mit abgestimmt, da ein weitaus ungenauerer Vorschlag für eine Studie über die Reisekosten zuerst angenommen worden war. Meine Fraktion hat zwei Vorschläge zur Begrenzung des Zeitraums, in dem die Anwesenheitsliste unterzeichnet werden kann, unterbreitet. Die Begrenzung auf die offiziellen Sitzungszeiten wurde mit 355 zu 99 Stimmen und die Streichung der Möglichkeit zur Unterzeichnung an Tagen, an denen keine Sitzungen stattfinden, mit 320 zu 151 Stimmen abgelehnt. Nur die unlängst eingeführte Neuregelung zur Erstattung zusätzlicher Taxikosten wurde mit 351 Stimmen und 146 Gegenstimmen aufgehoben. Das ist vorerst ein äußerst dürftiges Ergebnis im Kampf um die Reduzierung unnötiger Kosten dieses Parlaments. Insbesondere unter diesen Umständen ist es begrüßenswert, dass der Rat der jüngsten Diätenerhöhung nicht zugestimmt hat.
Paulsen und Olle Schmidt (ELDR),schriftlich. (SV) Der Bericht von Herrn Van Hulten ist von großer Bedeutung. Wir bedauern jedoch, dass die Forderung nach Beendigung der parlamentarischen Aktivitäten in Straßburg nicht angenommen wurde.
Unseres Erachtens sollten sämtliche Aktivitäten des Europäischen Parlaments nach Brüssel verlegt werden. Aus diesem Grunde haben wir uns in der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.
Queiró (UEN),schriftlich. (PT) Der Grund, warum ich gegen diesen Bericht gestimmt habe, spiegelt sich in den nominellen Abstimmungen in Bezug auf das Abgeordnetenstatut und die Beibehaltung Straßburgs als Tagungsort.
Auch wenn ich im ersten Fall vielen der Änderungsanträge zustimme, sind sie meines Erachtens nur sinnvoll, wenn sie, wie der Berichtersatter gerade in der Begründung erklärte, in ein zukünftiges Abgeordnetenstatut aufgenommen werden. Nun ist allerdings nicht sicher, ob dieses Statut in Kraft treten wird, wie ich es gern hätte, was ich auch bei früheren Abstimmungen immer deutlich gesagt habe. Vielmehr wurde es sogar kürzlich vom Rat abgelehnt.
Was die Beibehaltung des Tagungsortes in Straßburg betrifft, so ist mir durchaus bekannt, dass jedwede Veränderung der derzeitigen Situation von der entsprechenden Änderung in den Verträgen abhängt. Doch das hindert mich nicht, meine Auffassung darzulegen, die nichts mit einer Geringschätzung Frankreichs oder der Franzosen zu tun hat. Vielmehr steht sie für einen grundsätzlichen Widerstand gegen eine unerwünschte Dopplung der Kosten ohne sichtbaren Vorteil für die Qualität der Arbeitsweise des Parlaments oder die Arbeitsbedingungen seiner Mitglieder und Beamten.
Raschhofer (NI),schriftlich. Im Namen der FPÖ-Abgeordneten möchte ich unser Abstimmungsverhalten zum Bericht van Hulten erläutern: Wir haben Abänderungsantrag 40 zugestimmt, weil wir für einen neuen Präsidiumsbeschluss eintreten, der keine Hintertüren für zusätzliche Kilometergelder und Zeitaufwandsvergütungen offen lässt. Wir treten also dafür ein, dass der Präsidiumsbeschluss vom 8. Mai 2003 dahingehend revidiert wird, dass ausschließlich entstandene Kosten erstattet werden. Wir haben gegen Änderungsantrag 1 der Fraktion für das Europa der Demokratien und der Unterschiede gestimmt, weil wir der Meinung sind, dass dieser so ausgelegt werden könnte, dass der Kostenbeschluss vom 28. Mai 2003 mit seinen versteckten Pauschalvergütungen beibehalten wird.
Wir haben aber trotzdem bei der Schlussabstimmung gegen den Bericht gestimmt, weil in anderen Bereichen wie der Forderung nach einem Tagungsort für das EP oder beispielsweise der Streichung der Kostenvergütung am Freitag in Straßburg nicht entsprochen wurde. In Abwägung aller Argumente betone ich, dass der Beschluss, der eine Vergütung von nur tatsächlich angefallenen Reisekosten vorsieht, unsere volle Unterstützung fand, bedaure aber zugleich, dass viele andere Änderungsvorschläge nicht berücksichtigt wurden.
Ribeiro (GUE/NGL),schriftlich. (PT) Ich unterstütze diesen Bericht, um zu erklären, dass – wie man erwarten konnte – zum Abgeordnetenstatut keine Einigkeit besteht, ein Thema, das ich mit besonderem Interesse sowohl als Abgeordneter als auch im Rahmen meiner Aufgabe als Quästor von 1994 bis 1999 verfolgt habe.
Für mich ist dies eine politische Frage, und ich trete ganz klar dafür ein, dass Grundlage für die Kostenerstattungen und Vergütungen der Abgeordneten die wirtschaftliche und sozialen Lage des Mitgliedstaats sein muss, in dem die Abgeordneten gewählt wurden, denn mit ihrer Wahl gehören sie diesem Parlament an, um ihre Völker zu vertreten – zumindest ist das ein Grund für ihre Anwesenheit hier.
Sacrédeus (PPE-DE),schriftlich. (SV) Ich habe für die Änderungsanträge mit folgendem Inhalt gestimmt: 1) dass das Europäische Parlament selbst über seinen Sitz bestimmen kann (wurde mit 275 zu 223 Stimmen bei 16 Stimmenenthaltungen angenommen), 2) dass das Europäische Parlament nur einen einzigen Arbeitsort erhält, anstatt mit Brüssel, Straßburg und Luxemburg drei wie gegenwärtig (wurde mit 271 zu 223 Stimmen bei 21 Stimmenenthaltungen angenommen), da diese Aufteilung gegenwärtig Mehrkosten von jährlich 185 Millionen Euro (ca. 1.750 Millionen SEK) und nach der Erweiterung 203 Millionen Euro (ca. 1.850 Millionen SEK) verursacht, 3) dass die Kostenvergütung überprüft wird (wurde mit 380 zu 119 Stimmen angenommen), 4) dass die Reisekostenvergütung auf einer Erstattung tatsächlich entstandener Kosten basiert (hat teilweise in Änderungsantrag 40 Beachtung gefunden und wurde mit 336 zu 138 Stimmen bei 28 Stimmenenthaltungen angenommen) und 5) dass Taxikosten nicht separat erstattet werden, sondern in die allgemeine Kostenvergütung eingehen (wurde mit 351 zu 146 Stimmen bei 18 Stimmenenthaltungen angenommen).
Santos (PSE),schriftlich. (PT) Ich habe gegen den Bericht van Hulten gestimmt, weil der Berichterstatter die Gelegenheit genutzt hat, die sich mit der Prüfung der Ausführung der Konten des Parlaments bot, um zusammenhanglos seine eigenen politischen Meinungen über das System der Bezahlung der Mitglieder des Parlaments und zu den einzelnen Tagungsorten vorzutragen.
Diese Fragen, die eine tief gehende Teilung im Parlament hervorrufen, dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (wie das gegenwärtig geschieht) und erst recht nicht am Ende einer Wahlperiode und – offensichtlich – im Ergebnis eines einzelnen persönlichen Interesses und unangemessenen Drucks durch die Medien, denen es allein darum geht, die Legitimität der bevorstehenden Wahlen in Frage zu stellen.
Der Berichterstatter hat dieses Mal der europäischen Sache keinen guten Dienst erwiesen und sollte deshalb auch keine Unterstützung vom Europäischen Parlament bekommen.
Andersson, Färm, Hedkvist Petersen, Karlsson, Sandberg-Fries und Theorin (PSE),schriftlich. (SV) Wir lehnen Vorschläge der Kommission ab, die auf die Änderung der nationalen Aktiensysteme abzielen und haben gegen die Formulierung gestimmt, die die Kommission zur Durchsetzung des Prinzips eine Aktie/eine Stimme auffordert. Dies steht im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip. Ein derartiger Vorschlag hätte weitreichende Folgen für die Eigentumsverhältnisse in etlichen Mitgliedstaaten.
Unterschiedliche nationale unternehmensrechtliche Systeme müssen respektiert werden. Ebenso wenig können wir die Formulierung unterstützen, die die Freizügigkeit von Arbeitnehmern erleichtern sollen, da hier die gewerkschaftlichen Aspekte nicht berücksichtigt werden und keine Übernahme sozialer Verantwortung durch die Unternehmen gefordert wird. Eine größere Freizügigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt ist positiv, aber wir können keine Flexibilität auf Kosten der Arbeitnehmer akzeptieren.
Andreasen, Busk, Jensen, Riis-Jørgensen und Sørensen (ELDR),schriftlich. (DA) Wenn der Grundsatz „eine Aktie – eine Stimme“ in alle Rechtsvorschriften eingeführt wird, besteht die Gefahr, dass die Rechtsvorschriften rückwirkende Kraft haben, wodurch gegenwärtige Eigentumsverhältnisse geändert würden, was einer Enteignung gleichkäme.
Wir sind stattdessen der Meinung, dass der Markt selbst definieren muss, welche Eigentumsformen er belohnen möchte. Deshalb können wir nicht dafür stimmen, dass der Grundsatz „eine Aktie – eine Stimme“ als allgemeingültiges Prinzip im Wege der Gesetzgebung eingeführt wird.
Arvidsson, Cederschiöld, Grönfeldt Bergman, Stenmarck und Wachtmeister (PPE-DE),schriftlich. (SV) Wir haben heute gegen den Bericht gestimmt und begründen dies folgendermaßen:
Erst kürzlich wurde eine Vereinbarung zu Übernahmeangeboten (in Bezug auf den Unternehmenserwerb) erzielt. Die EU-Institutionen sollten sich an die bei diesen Verhandlungen vereinbarten Punkte halten. Der Bericht schlägt ein Abweichen von der Vereinbarung vor. Ein derartiges Verhalten könnte den Abschluss künftiger Vereinbarungen erschweren, wenn sich die Institutionen nicht daran halten. Wir sind daher der Ansicht, dass Fragen im Zusammenhang mit der Stimmengewichtung und Schutzmaßnahmen verschiedener Art nicht in den Bericht hätten aufgenommen werden dürfen.
Wenn die Teile des Unternehmensrechts, die von der Harmonisierung profitieren, durch europäische Rechtsvorschriften geändert werden, muss das Subsidiaritätsprinzip respektiert werden. Eine zentrale Corporate Governance ist so weit wie möglich zu vermeiden. Die Vertragsfreiheit darf nie auf die hier vorgeschlagene Art und Weise verletzt werden.
Insbesondere begrüßen wir die Initiative der Wirtschaft für mehr Transparenz und Kontrolle der Verwaltung und Berichterstattung und hoffen, dass diese Grundsätze die zukünftige europäische Entwicklung auf diesem Gebiet beeinflussen werden.
Beysen (NI),schriftlich.(NL) Ich habe mich heute bei der Abstimmung über die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken der Stimme enthalten. Der Grund liegt nicht darin, dass ich grundsätzlich gegen eine solche Rechtsvorschrift bin, sondern weil hier zum x-ten Mal ein Kompromiss vorgelegt wurde, der den Binnenmarkt betrifft. Vier Jahre nach dem Lisabonner Gipfel stelle ich fest, dass wenig Fortschritte erzielt worden sind. Dieses Parlament spricht sich jeden Tag dafür aus, die Lisabonner Strategie zu befolgen, wenn es dann aber tatsächlich die Möglichkeit hat, sich für die Vollendung des Binnenmarktes durch gegenseitige Anerkennung und möglicherweise maximale Harmonisierung zu entscheiden, drückt es sich davor. Wann immer wir über den Verbraucher sprechen, ist die Diskussion sehr emotionsgeladen. Verschiedene Änderungsanträge gewähren zwar den Verbraucherschutz, was an sich zu begrüßen ist, berücksichtigen aber andererseits nicht die dem Händler dadurch entstehenden Kosten. Nach meinem Dafürhalten ist der vorliegende Gesetzesentwurf noch nicht ausgewogen genug.
De Rossa (PSE),schriftlich.(EN) Mit Freude unterstütze ich diesen Bericht, der den Vorschlag der Kommission zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher vor unlauteren Geschäftspraktiken wesentlich verbessert.
Ich befürworte die Vorschläge der Kommission zur Corporate Governance, doch sollten ihre zentralen politischen Ziele auch einen Verweis auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung, Umweltgerechtigkeit und fairen Handel enthalten. Zudem sollte in den Kommissionsvorschlägen der Einbeziehung anderer Interessengruppen, wie Arbeitnehmer, Verbraucher und Vertreter der Gemeinschaften, größeres Gewicht beigemessen werden.
Die europäische Corporate Governance und das europäische Gesellschaftsrecht müssen angemessene Strukturen und Verfahren für die Unterrichtung und Konsultierung der Arbeitnehmer umfassen, und alle Richtlinien zum europäischen Gesellschaftsrecht sollten die Verpflichtung enthalten, dass die Arbeitnehmervertreter zu informieren und zu konsultieren sind, wenn wichtige Entscheidungen im Hinblick auf das Weiterbestehen von Betrieben und Arbeitsplätzen anstehen.
Aus diesem Grund müssen auf dem von der Kommission vorgeschlagenen europäischen Forum für Corporate Governance alle Interessen vertreten sein und auch die Gewerkschaften und die Bürgergesellschaft daran teilnehmen.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich. (PT) Nach den großen Finanzskandalen, die die Welt erschütterten – die Fälle Enron und Parmalat – und ihres systematischen Charakters bemüht sich die Kommission zu zeigen, dass sie mit Blick auf die Verbesserung der Transparenz der Unternehmen, ihrer „Gouvernance“ (offenbar die Art und Weise, wie sie geführt werden) und ihre „soziale Verantwortung“ tätig ist.
Hier könnte man meinen, das Kind ist sozusagen bereits in den Brunnen gefallen; hinter den Absichtserklärungen und Appellen an das Gewissen der Unternehmer verbirgt sich jedoch nur Propaganda, denn die Ziele sind ganz anders: Wiedergewinnung des Vertrauens der Öffentlichkeit, vor allem auf den Finanzmärkten; Flexibilisierung der Vorschriften, um die grenzübergreifenden Umstrukturierungen der Unternehmen in der Europäischen Union zu erleichtern; Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Verbesserung des Schutzes der Aktionäre und Gläubiger.
Deshalb bedauern wir, dass die Kommission sich nicht auf die Problematik des Verhältnisses zwischen Aktionären und Unternehmensleitung – zwischen Eigentum und Kontrolle –konzentriert, dem wirksamen Schutz der Arbeitnehmer und der Einbeziehung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreterorganisationen in den Entscheidungsprozess zum Leben des Unternehmens nicht mehr Aufmerksamkeit widmet. So haben diese weniger Rechte als die Gläubiger, sollten aber nicht nur einen Mindestanspruch an Information und Anhörung haben, sondern aktiv mit Vetorecht an für die Fortführung des Unternehmens und der Arbeitsplätze wichtigen Entscheidungen beteiligt sein.
Queiró (UEN), schriftlich. (PT) Ich habe aus denselben Gründen dafür gestimmt, weswegen die europäischen Vorschriften zum Gesellschaftsrecht und zur Corporate Governance verbessert werden müssen. Es stehen die wichtigsten politischen Ziele (Stärkung der Rechte der Aktionäre und Schutz Dritter, Förderung der Effizienz und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen usw.) auf dem Spiel, von denen sich alle in diesem Bereich erforderlichen Aktionen auf einer europäischen Ebene leiten lassen müssen. Dazu gehört auch ein Aktionsplan, der die verschiedenen Maßnahmen, die kurz-, mittel- und langfristig für notwendig erachtet werden, nach Priorität ordnet. Bei der Ausarbeitung des vorliegenden Aktionsplans muss jedoch der Notwendigkeit, eine Reihe von Orientierungskriterien, vor allem die Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und eine gewisse Flexibilität des Weges, zu beachten, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Darüber hinaus ist der Aktionsplan ein wichtiges Element, um – vor allem angesichts der jüngsten Ereignisse in Japan und dann denen in den Vereinigten Staaten und Europa, besonders im Fall Parmalat – in einem erweiterten Europa einen transparenten und soliden Kapitalmarkt zu schaffen. Voraussetzung dafür sind weitere sinnvolle Maßnahmen eines guten Finanzmanagements, um ähnliche Skandale und ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen zu verhindern.
Ribeiro e Castro (UEN), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, in dem die Kommission eine Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance durch die Unterbreitung von Vorschlägen fordert, die auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen als wesentlicher Komponente für das Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen, den besseren Schutz von Aktionären und Gläubigern und mehr Transparenz bei der Tätigkeit der Unternehmen abzielen.
Auch wenn ich den Bericht unterstütze und die Berichterstatterin Sozialistin ist, habe ich gegen die im Nachhinein von der sozialistischen Fraktion eingereichten Änderungsanträge gestimmt.
Ebenso wenig konnte ich Randnummer 21 des ursprünglichen Textes akzeptieren, der mit dem „falschen“ Argument des Schutzes der Gleichbehandlung aller Aktionäre die Kommission auffordert, den Grundsatz „eine Aktie, eine Stimme“ zu verankern.
Entgegen der Forderung in diesem Absatz haben die Begriffe Gleichbehandlung der Aktionäre nichts mit dem Grundsatz „eine Aktie, ein Stimme“ zu tun.
Die Regeln, die den Gesellschaftsanteil der Aktionäre mit der Stimmabgabe verbinden, obliegen der Zuständigkeit der Organe der Gesellschaft und sind darüber hinaus Regeln der Verhältnismäßigkeit, anhand derer die Gleichbehandlung vollkommen respektiert wird.
Berthu (NI).–(FR) Herr Präsident, dem von der Kommission unterstützten Entwurf eines Plans zur Wiedervereinigung Zyperns können wir in der vom Parlament soeben verabschiedeten Form absolut nicht zustimmen.
Um koste es was es wolle zu einer Einigung zu kommen, sind der Türkei Zugeständnisse gemacht worden, die kaum zu akzeptieren sind. Obwohl sie den Nordteil der Insel illegal besetzt hält und dafür von allen Seiten auf internationaler Ebene verurteilt wurde – was erwähnt werden muss, denn sonst gerät es leicht in Vergessenheit –, erhält sie das Recht, ein von ihrer Armee kontrolliertes Regime mit 100 000 im Nordteil niedergelassenen Siedlern und allen möglichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zwischen den beiden Teilen der Insel aufrechtzuerhalten, ganz zu schweigen von den immer noch bestehenden Behinderungen der Religionsfreiheit.
Unter diesen Umständen scheint dieser Plan nur ein Ziel zu haben, nämlich selbst auf Kosten der schlimmsten Zugeständnisse und zum Nachteil der griechischen Zyprer ein Problem zu beseitigen, das den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union behindern könnte. Diejenigen, die heute für die Entschließung zugunsten dieses Plans gestimmt haben, haben daher als Befürworter des Beitritts der Türkei gehandelt.
Alyssandrakis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Zu einem Zeitpunkt, da der UN-Sicherheitsrat es ablehnt, eine Stellungnahme abzugeben, stellen sich die EU und das Europäische Parlament mit ihrem ganzen Gewicht hinter den Annan-Plan und üben Druck auf die Bürger und die politischen Kräfte Zyperns.
Die angenommene Entschließung stellt für die zyprische Bevölkerung eine Beleidigung erster Güte dar, da diese sie auffordert, „voll verantwortlich, konsequent und entsprechend ihrem Status als EU-Bürger zu handeln“. Sie preist den Annan-Plan als leuchtendes Beispiel für die Regelung anderer ebenso schwieriger internationaler Probleme und behauptet, dass mit ihm ein funktionales föderales Regierungssystem institutionalisiert wird. Selbstverständlich enthält sie kein einziges Wort über die türkische Invasion und Okkupation, die britischen Militärstützpunke und die Garantiemächte. Sie stört sich auch nicht an der Präsenz türkischer Streitkräfte auf dem Territorium der EU.
Ebenso abstoßend wie der Inhalt der Entschließung waren auch die Äußerungen zahlreicher „Freunde“ Zyperns, darunter Präsident Pat Cox, die Kommissare Verheugen und Patten und griechische Europaabgeordnete. Der Präsident beschuldigte die Medien in Zypern der Ausgrenzung, während er selbst in einem Interview mit einer zyprischen Zeitung in aller Gemütsruhe über den Mangel an Mut und Vorstellungskraft bei der zyprischen Führungsschicht sprach. Die Kommissare bedienten sich in ihren Reden inakzeptabler Begriffe, die äußerst abfällig und beleidigend waren, so wie Herrscher zu ihren Untertanen sprechen.
Die Kommunistische Partei Griechenlands unterstützt die Bevölkerung Zyperns, griechische ebenso wie türkische Zyprer, und verurteilt uneingeschränkt jegliche Form von Druck, Drohungen und Nötigung.
Chountis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Haltung von Herrn Verheugen, der den Ton für die ausufernde Auflistung von Gefahren und Zwängen angab, die heute im Plenum zu hören waren, hat Erstaunen und Verärgerung hervorgerufen. Der Kommissar hat die ihm durch seine institutionelle Rolle gegebenen Befugnisse überschritten und sich über das Erfordernis einer Achtung der demokratischen Rechte hinweggesetzt, als deren Hüterin die Kommission angeblich auftritt. Solche Erklärungen sollten nicht angenommen werden, wenn sich alle griechischen Parteien darüber einig sind, dass die zyprische Bevölkerung ohne Druck entscheiden und ohne Hast die Eventualitäten und Gefahren der beiden möglichen Ergebnisse des Referendums abwägen sollte.
Neben der Dauerhaftigkeit und Funktionalität der vorgeschlagenen Lösung sind Sicherheitsgarantien sowie Garantien für die Umsetzung der Vereinbarungen erforderlich. Eine solche Haltung des Parlaments würde sich förderlich auf die Schaffung der politischen Voraussetzungen auswirken, womit ich die Unterstützung der Lösung durch eine überwältigende Mehrheit der griechischen und der türkischen Zyprer meine, sodass die Wiedervereinigung der Insel weiter vorangebracht werden kann und die zwei Volksgemeinschaften im Rahmen einer aus zwei Gemeinschaften und zwei Zonen bestehenden Föderation ausgesöhnt werden können.
Anstatt Druck auszuüben, hätte die Entschließung klar hervorheben sollen, dass jede Entscheidung der Zyprer respektiert wird, und die konstruktiven Änderungsanträge der GUE/NGL-Fraktion und ihres Fraktionsmitglieds und Europaabgeordneten, Herrn Papayannakis, bezüglich der Gewährleistung klarer Verpflichtungen und Garantien akzeptieren sollen. Da die positiven Änderungsanträge abgelehnt wurden, konnte ich solch einen Text nicht billigen und habe ich mich bei der Schlussabstimmung enthalten.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich. (PT) Wir bekräftigen unsere anhaltende Solidarität mit dem zyprischen Volk in seinem Kampf gegen die militärische Besetzung durch die Türkei und für die Wiedervereinigung seines Landes.
Wir halten es für eine prinzipielle Angelegenheit und grundlegende Voraussetzung sicherzustellen, dass die souveräne Entscheidung des zyprischen Volkes in Bezug auf seine Gegenwart und Zukunft, die nur ihm zusteht, geachtet wird, ohne inakzeptable Einmischung, Erpressung oder Druckausübung. Das gilt auch für den Plan, der vom Generalsekretär der Vereinten Nationen am 31. März vorgelegt wurde und der Gegenstand eines Referendums am kommenden 24. April sein wird. In diesem Sinn lehnen wir entschieden jegliche Absicht und jeden Versuch ab, das Abkommen mit der Republik Zypern über den Beitritt zur Europäischen Union erneut zu verhandeln, den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union ins Auge zu fassen, ohne dass die so genannten Kopenhagener Kriterien erfüllt sind, oder die Besetzung eines Teils Zyperns durch die Türkei zu „legitimieren“.
Deshalb haben wir gegen die Entschließung gestimmt, in der nicht einmal die Änderungsanträge unserer Fraktion berücksichtigt sind.
Korakas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Annan-Plan steht im völligen Gegensatz zu den UN-Resolutionen. Er erklärt das Verbrechen der Invasion und Okkupation für nichtig, spricht den Eroberer frei, belohnt ihn und ernennt ihn zum Garanten. Er etabliert einen Staat, der in der Geschichte des Völkerrechts bislang einzigartig und nicht lebensfähig ist. Im Grunde handelt es hier um zwei Staaten, bei denen Wirtschaft, Handel, Industrie, Agrar- und Beschäftigungspolitik voneinander getrennt sind.
Auf die großen Probleme in Bezug auf die Rückkehr der Flüchtlinge, die Entschädigung für Eigentum und das Vorhandensein der Siedler geht er nicht ein. Er schafft eine Situation ständiger Spannung zwischen den zwei Gemeinschaften und lässt so die Tür für neue Interventionen – auch militärischer Art – offen.
Die zyprische Bevölkerung wird in nicht zu tolerierender Weise unter Druck gesetzt und ist allen Formen der Nötigung ausgesetzt. Wir halten die heute von Herrn Verheugen und anderen vorgebrachten Erklärungen sowie die Drohungen, dass es das „Ende der Welt“ bedeuten würde, wenn der Annan-Plan nicht angenommen wird, für inakzeptabel.
Wir verurteilen insbesondere die schändliche und erbärmliche Warnung von Herrn Verheugen an die Adresse der Zyprioten, dass sich die Zahl der Besatzungstruppen und Siedler verdoppeln wird, wenn sie nicht mit Ja stimmen. Und dafür wurde ihm auch noch Beifall gespendet! Es ist eine Schande! Das ist das Europa des „Friedens“, wie Herr Verheugen heute behauptet hat. Es ist unserer Ansicht nach nicht hinzunehmen, dass die USA und die EU die Zyprer ständig daran erinnern, dass dies eine einzigartige Gelegenheit darstellt (für wen eigentlich genau?).
Die Kommunistische Partei Griechenlands bringt erneut ihre uneingeschränkte Unterstützung für die zyprische Bevölkerung zum Ausdruck. Die einzig akzeptable Lösung besteht darin, die existierenden UN-Resolutionen und die auf höchster Ebene geschlossenen Abkommen über ein vereinigtes, unabhängiges Zypern ohne ausländische Stützpunkte und Streitkräfte, eine föderale, aus zwei Gemeinschaften und zwei Zonen bestehende gemeinsame Heimat für türkische und griechische Zyprer ohne ausländische Garantiemächte und Protektoren umzusetzen.
Meijer (GUE/NGL),schriftlich.(NL) Die griechischen Zyprer haben 40 Jahre lang die Wiedervereinigung ihrer Insel gefordert. Für die türkisch-zyprische Minderheit im Norden war dies inakzeptabel, weil sie befürchtete, im eigenen Land zu einer benachteiligten Minderheit zu werden. Mittlerweile sind die Türkisch sprechenden Zyprer wahrscheinlich mehrheitlich für die Wiedervereinigung und eine Versöhnung auf der Grundlage des Plans des UN-Generalsekretärs. Darin wird das belgische Staatsmodell, eine Föderation aus zwei einsprachigen Teilstaaten vorgeschlagen. Jetzt sieht es so aus, als würde eine Mehrheit der Griechisch sprechenden Bevölkerung am 24. April mit Nein stimmen, weil sie mehr Rechte für sich selbst und weniger Rechte für die Türkisch sprechende Minderheit anstrebt. Sie möchte einseitig die Bedingung durchsetzen, dass Zypern zu einem griechischsprachigen Einheitsstaat wird, in dem einzelne Türken leben dürfen. Unter diesen Umständen wird nie eine Einigung zwischen den beiden Nationen erzielt werden, und der Grenzzaun aus Stacheldraht wird für immer bestehen bleiben. Wie die meisten Fraktionen fühlt sich Kommissar Verheugen jetzt hintergangen, und zwar zu Recht. Davor habe ich bereits am 5. September 2001 gewarnt, als wir den Bericht Poos über den Beitritt Zyperns zur EU behandelten. Wenn zunächst nur der griechischsprachige Teil zur EU zugelassen wird, könnten die Türken gezwungen werden, zwischen Armut außerhalb der EU oder Unterwerfung innerhalb des EU-Mitgliedstaats Zypern zu wählen. Nach dem gescheiterten Referendum werden wir einen anderen Weg für die Aufnahme des türkischsprachigen Teils in die EU finden müssen, sofern diese denn gewünscht wird.
Patakis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Unmittelbar nach Helsinki hat die Kommunistische Partei Griechenlands festgestellt, das der Prozess zur Integration Zyperns in die EU als Hebel für die endgültige Teilung Zyperns benutzt wird. Ich erwähne dies, um darauf hinzuweisen, dass der Gang der Ereignisse von dem Moment an, als die Lösung des Zypern-Problems den Zielen und Interessen der EU und nicht der zyprischen Bevölkerung diente, vorherbestimmt war.
Doch wie sollte es auch möglich sein, die Folgen der türkischen Invasion und Okkupation von 1974 rückgängig zu machen, wenn die EU das Zypernproblem nie als solches behandelt hat, wenn sie das Ende der Besetzung Zyperns niemals zu einer Voraussetzung für den Beitritt der Türkei gemacht hat? Wie könnte eine gerechte Lösung unter Beteiligung der EU und der USA erreicht werden, wenn das, was 1974 geschah, heute zur täglichen Praxis der imperialistischen Kräfte in Jugoslawien, Afghanistan, im Irak und in Palästina gehört? Wie könnte der UN-Generalsekretär etwas anderes sagen, als es die internationale Kräftekoalition zulässt, womit wir die neue imperialistische Ordnung meinen?
Es ist daher nicht erstaunlich, dass sich der Annan-Plan über frühere UN-Resolutionen und Abkommen bezüglich der zwei Gemeinschaften hinwegsetzt und eine eigentümliche, in der Geschichte des Völkerrechts noch nie da gewesene, so genannte Staatenkonföderation etabliert, die unter ausländischen Protektorat geteilt ist.
Die Kommunistische Partei Griechenlands bringt ihre uneingeschränkte Solidarität mit allen zyprischen Bürgern zum Ausdruck. Wir fordern Sie auf, dasselbe zu tun und dieser offenkundigen Nötigung Einhalt zu gebieten.
Sacrédeus (PPE-DE),schriftlich. (SV) Ich habe gegen die (mit 422 zu 30 Stimmen bei 47 Stimmenenthaltungen angenommene) Entschließung vor der Volksabstimmung in Zypern am 24. April gestimmt, da das Europäische Parlament damit zu der türkischen Okkupation des Nordteils der Insel beiträgt.
Die Entschließung unterstützt eindeutig den Annan-Plan. Bisher hat das Europäische Parlament konsequent auf die UN-Resolutionen zu Zypern verwiesen, in denen eine Beendigung der Okkupation und der Teilung des Landes gefordert wird.
Die Okkupationstruppen werden zwar zahlenmäßig verringert, verbleiben aber auf unbestimmte Zeit im Lande. Die Türkei behält das Recht auf einseitige Intervenierung, und die Okkupation bleibt bestehen, auch wenn sie von 37 % auf 28,5 % der Insel reduziert wird.
Ein Teil der griechisch-zypriotischen Flüchtlinge kann in ihre besetzten Häuser zurückkehren. Den übrigen wird ein finanzieller Ausgleich in Form von Obligationen angeboten, die in 20 bis 25 Jahren zu einem unbekannten Wert eingelöst werden können.
Zypern darf sich ohne Zustimmung der türkischen Regierung nicht an der Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU auf seinem Territorium beteiligen und wird in der Praxis damit kein vollwertiger EU-Mitgliedstaat.
Türkische Staatsbürger erhalten die gleichen Einreise- und Aufenthaltsrechte für Zypern wie die Bürger Griechenlands. Damit kann Zypern sich nicht an der Schengen-Zusammenarbeit beteiligen, da so die gesamte türkische Bevölkerung freien Zugang zum Schengen-Gebiet erhalten würde.
Die zypriotischen Präsidenten werden aufgefordert, um eine Aufhebung sämtlicher Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu ersuchen, in denen griechisch-zypriotischen Flüchtlingen das Recht auf Rückgabe ihres Eigentums im Nordteil der Insel zugesprochen wurde.
Souchet (NI),schriftlich. – (FR) Wir haben gegen die Entschließung zur Unterstützung des Annan-Plans gestimmt, dessen Unausgewogenheit und Einseitigkeit himmelschreiend sind und der daher keine solide und dauerhafte Grundlage für die Regelung der Zypernfrage darstellen kann. Diese Entschließung passt zu dem Druck und den Erpressungsversuchen seitens der Kommission gegenüber den griechischen Zyprern, von denen uns Kommissar Verheugen heute Vormittag im Plenum ein weiteres Beispiel geliefert hat. Diese Druckausübung erfolgt einerseits in Form von unzulässigen Schuldzuschreibungen an diejenigen, die es wagen sollten, gegen den Plan zu stimmen, den man ihnen aufzwingen will, und andererseits durch Versprechungen über riesige Finanzhilfen im Falle eines zustimmenden Votums.
In Wirklichkeit verfolgt die Kommission nur ein Ziel: der Türkei einen Persilschein auszustellen und vergessen zu machen, dass sie die Urheberin der Invasion im Nordteil Zyperns ist, den sie immer noch militärisch besetzt hält. Was macht es da schon, wenn der Preis dafür eine Vereinbarung ist, welche die Rechte der griechischen Zyprer mit Füßen tritt! Die Hauptsache ist, die Türkei, deren islamistische Regierung selbstverständlich den Annan-Plan unterstützt, erscheint als ehrenhafter Kandidat, der es würdig ist, in die Europäische Union aufgenommen zu werden. Diejenigen, die für die Entschließung des Europäischen Parlaments gestimmt haben, haben damit eindeutig Partei ergriffen für den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich. (PT) Dieser Bericht zielt auf die Errichtung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums vor 2010, um damit einen weiteren Beitrag zur Vollendung des Binnenmarktes zu leisten. Im Namen des Wettbewerbs werden die Interessen der Wirtschaftsakteure zum Nachteil des Verbraucherschutzes begünstigt.
Interessanterweise gilt die Hauptsorge des Berichterstatters der Effizienz des Zahlungsverkehrs, die als „nicht befriedigend“ angesehen wird. Es wird jedoch nichts gesagt zu den Belastungen der Verbraucher, den Erhöhungen der Gebühren und Provisionen für Zahlungsverkehrsdienstleistungen wie Geldüberweisungen, die vor allem im Banksektor nach der Einführung des Euro vollzogen wurden und die Verbraucher stark benachteiligten und zu denen es bisher keine seriöse Studie noch eine entsprechende Gesetzgebung gibt.
Die Idee, bei Streitigkeiten zwischen Händlern und Kunden den Zahlungsverkehrsanbieter in die Verantwortung zu nehmen, die Gebühren-Obergrenzen bei der Kontenschließung zu beschränken, die Selbstbeteiligung des Kunden im Falle von nicht autorisierten Transaktionen zu beschränken, hat der Berichterstatter allerdings ganz schnell verworfen. Außerdem sieht er die Informationspflichten des Leistungsanbieters gegenüber seinen Kunden als übertrieben an. Deshalb haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Vorbehalte hegen wir auch in Bezug auf den Anwendungsbereich des zukünftigen Rechtsrahmens für nationale Zahlungen, da die Verbraucher selbstverständlich keine schlechteren Bedingungen als die bestehenden hinnehmen muss.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) Die Notwendigkeit, den Binnenmarkt zu erweitern und zu vollenden, setzt eine zunehmende Wirksamkeit der Zahlungsverkehrsdienstleistungen voraus. Die Einführung der Euro-Münzen und -Banknoten zum Jahresbeginn 2002 hat im Bereich des Barzahlungsverkehres wesentlich zur Effizienzsteigerung beigetragen. Die Einführung neuer Systeme – wie TARGET – durch den Banksektor hat zudem den grenzüberschreitenden Massenzahlungsverkehr erleichtert, mit offensichtlichen Vorteilen für die Verbraucher, indem man sich koordiniert um die Sicherheit im Zahlungsverkehr und die Wirksamkeit und Schnelligkeit des Systems kümmerte.
Die Schwachstellen im Bereich des grenzüberschreitenden Massenzahlungsverkehrs rühren offensichtlich aus der Unzulänglichkeit des Rechtsrahmens auf europäischer Ebene, den die Kommission vorlegen will; seine Struktur (Form und Zahl der Rechtsinstrumente) ist noch nicht bekannt. Ich stimme prinzipiell der von der Kommission angekündigten Absicht zu, aber auch einigen Betrachtungen des Berichterstatters, vor allem, wenn er darauf hinweist, dass es notwendig ist, Regelungsinitiativen auf den großen Rahmen und einige punktuelle Bereiche zu beschränken und den Wirtschaftsakteuren den notwendigen Spielraum für die Selbstregulierung einzuräumen.
De Rossa (PSE),schriftlich.(EN) Mit Freude unterstütze ich diesen Bericht und die Mitteilung über die integrierte Produktpolitik, mit der die nachhaltige Entwicklung gefördert werden soll, indem der Ressourcenverbrauch, die negativen Auswirkungen der Abfallentsorgung und die Umweltauswirkungen von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus reduziert werden.
Die Kommission setzt einen starken Akzent auf die „Arbeit mit dem Markt“. Ein solcher Ansatz hat klare Vorteile, wird jedoch nur in einem Umfeld erfolgreich sein, in dem „umweltgerechte Produkte“ im Vergleich zu anderen Produkten günstigere Preise haben. Die Anwendung des Verursacherprinzips wäre ein wesentlicher Schritt in diese Richtung.
Ich hoffe, dass die Kommission auf diesen Bericht reagieren und dringend Maßnahmen ergreifen wird, um eine Rahmenrichtlinie über die integrierte Produktpolitik vorzulegen, die auf eindeutig definierten Grundsätzen und Zielen beruht und die in diesem Bericht enthaltenden speziellen Anforderungen einschließt.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) In der vorliegenden Mitteilung, die eine Folgemaßnahme der Konsultation mit den Beteiligten nach der Annahme des Grünbuchs über die IPP (Integrierte Produktpolitik) im Februar 2001 ist, legt die Kommission die Maßnahmen fest, die sie auf europäischer Ebene treffen wird, um die integrierte Produktpolitik auf europäischer Ebene mit dem Ziel voranzubringen, die Umweltauswirkungen der Produkte während des entsprechenden Lebenszyklus zu begrenzen.
Der Ansatz der IPP der Kommission besteht darin, in Richtung der nachhaltigen Entwicklung voranzukommen: praktisch alle betreffenden Seiten einzubeziehen (Mitarbeiter von Projekten, verschiedener Industriesektoren, Einzelhändler und Verbraucher), Schaffung eines geeigneten Wirtschafts- und Rechtsrahmens (ökologischere Beschaffung seitens der Unternehmen und Förderung der Umweltzeichen) und Förderung der Forschung (Ausarbeitung von Pilotprojekten für spezifische Produkte).
Wie ich bei viele Gelegenheiten gesagt habe, muss das Bewusstsein der Industrien und Produzenten Europas für eine echte Nachhaltigkeit des Wirtschaftswachstums und der Produktionssysteme (mit Recycling, Abfallbehandlung, Gewässerschutz usw.) steigen, die im Übrigen aus der größeren Sensibilität der europäischen Bürger selbst resultiert. Dieses Ziel gewinnt in der Politik der Union immer mehr an Bedeutung, und die vorliegende Mitteilung ist ein Schritt in diese Richtung. Ich habe deshalb dafür gestimmt.
Pex (PPE-DE).–(NL) Herr Präsident! Ich habe für den Bericht Sterckx gestimmt, weil es sich, wie ich bei der gestrigen Aussprache bereits gesagt habe, um einen soliden Bericht handelt. Allerdings vermittelt er der europäischen Bevölkerung ein ungerechtfertigtes Gefühl der Sicherheit. Gestern habe ich vernommen, der Aktionsplan der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs könne aus Haushaltsgründen nicht umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass qualitativ und quantitativ nicht genügend Kapazität besteht, um die Sicherheit der Bürger an den europäischen Küsten zu gewährleisten.
Damit hat also unsere ganze bisherige Arbeit zu einem enttäuschenden Ergebnis geführt, insbesondere da wir wissen, dass sich die Mitgliedstaaten nicht an der Einführung strafrechtlicher Sanktionen beteiligen möchten. Infolgedessen mangelt es den Vorschlägen, die wir hier unterbreitet haben, an Substanz, was sehr zu bedauern ist, mich aber nicht davon abgehalten hat, für den Bericht zu stimmen. Allerdings bin ich der Meinung, dass die Verantwortlichkeiten präzise festgelegt werden müssen, und daher muss dies im Protokoll des Parlaments vermerkt werden.
Andersen, Bonde und Sandbæk (EDD),schriftlich. (DA) Die Junibewegung hat heute beschlossen, für den Bericht über die Verbesserung der Sicherheit auf See zu stimmen, weil wir natürlich alle vernünftigen Erwägungen zum Umweltschutz und die Bekämpfung von Ölverschmutzungen unterstützen.
Es ist jedoch hervorzuheben, dass die Junibewegung den Gedanken einer europäischen Küstenwache nicht unterstützen kann. Die Mitgliedstaaten sollten selbst darüber befinden, wie sie die Kontrolle ihrer eigenen Gewässer und Küsten durchführen wollen. Es gibt keine Veranlassung dafür, dass sich die EU hier einmischt.
Ferner hat sich die Junibewegung entschieden, weder für noch gegen den Änderungsantrag 5 zu stimmen, da wir uns dem Wunsch nach größerer Harmonisierung nicht anschließen können. Gleichzeitig halten wir es aber für erforderlich, der skrupellosen Ausbeutung Einhalt zu gebieten, der die Besatzungen auf vielen Schiffen ausgesetzt sind.
Figueiredo (GUE/NGL),schriftlich. (PT) Wir freuen uns, dass zwei wichtige Vorschläge, die wir im Plenum erneut unterbreitet haben, angenommen wurden:
- Die Anerkennung, dass es für die Sicherheit auf See unabdingbar ist, dass die Besatzungen qualifiziert sind, angemessene Arbeitsbedingungen und -zeiten haben sowie eine anständige Entlohnung erhalten, und dass der auf zahlreichen Schiffen bestehenden übermäßigen Ausbeutung ein Ende bereitet wird. Deshalb wird die Kommission ersucht, durch legislative Mittel eine europaweite Harmonisierung und Neubewertung dieses Berufsstands vorzunehmen und sich zu diesem Zweck im Rahmen der IMO zu engagieren.
- Die Unterstützung für das Eingreifen der Europäischen Union, um die Billigflaggen aus den europäischen Hoheitsgewässern zu verbannen.
Deshalb haben wir dafür gestimmt.
Hedkvist Petersen und Theorin (PSE),schriftlich. (SV) Wir geben diese Erklärung zur Abstimmung in Bezug auf folgende Punkte ab:
Punkt 13: Wir begrüßen eine verstärkte europäische Zusammenarbeit zwischen den nationalen Küstenwachen, sowohl im Hinblick auf das gemeinsame Vorgehen und die Planung als auch die Qualifizierung. Daher besteht unserer Ansicht nach kein Bedarf an einer neuen parallelen Organisation in Form einer europäischen Küstenwache.
Punkt 17: Wir stehen der europäischen Finanzierung von Notliegeplätzen skeptisch gegenüber. Unseres Erachtens dürfen die Länder, die ihrer Verantwortung gerecht geworden sind und Notliegeplätze entlang ihrer Küsten finanziert haben, nicht durch die Versäumnisse anderer Staaten beim Anlegen von Notliegeplätzen belastet werden.
Korakas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht des nichtständigen Ausschusses stellt einen weiteren Versuch dar, die arbeitnehmerfeindliche Politik im Schifffahrtssektor zu verschleiern und die Reaktionen der Volks- und Arbeiterbewegung angesichts der Verbrechen auf See, bei denen Dutzende von Seeleuten jedes Jahr ihr Leben verlieren und die schmerzliche Folgen für die Umwelt haben, zu entschärfen.
Die im Bericht enthaltene Behauptung, dass 80 % der Unfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen sind, ist falsch, unwissenschaftlich und fragwürdig, denn damit wird versucht, die Verantwortlichkeit der Schifffahrtsunternehmen und der staatlichen Behörden zu vertuschen, indem die Verschlechterung der Ausbildung im Schifffahrtssektor unerwähnt bleibt und die Folgen, die sich aus einer veralteten Flotte, aus mangelhaften Überwachungen, unangemessenen Zusammenstellungen von Schiffsbesatzungen sowie einer Zunahme der Arbeit der Seeleute ergeben, beschönigt werden.
Die Unfälle stehen in einem direkten Zusammenhang mit der Verantwortungslosigkeit, die insbesondere bei den Zweitregistern der EU-Mitgliedstaaten sowie auf den unter einer Billigflagge fahrenden Schiffen an der Tagesordnung sind. Es hat sich herausgestellt, dass die Schiffsregister als Mechanismen zur Vertuschung von Gesetzesverstößen dienen und der Verantwortungslosigkeit der Schiffseigner weiterhin Vorschub leisten, indem diese Bescheinigungen ausstellen, die in den meisten Fällen nicht dem tatsächlichen Zustand der Schiffe entsprechen.
Die Vorschläge der Kommission und des Parlaments verschweigen die Verantwortlichkeiten, sie unterstützen das Verhalten der großen Schifffahrts- und Küstenmonopole und fördern im Namen der Terrorismusbekämpfung Maßnahmen, die gegen die fundamentalen demokratischen Rechte der Seeleute verstoßen.
Wir fordern die unverzügliche Freilassung des Kapitäns des Tankers „Prestige“ und seine Rückkehr nach Griechenland.
Krivine (GUE/NGL),schriftlich. – (FR) Achtzehn Menschen kamen um, als der Frachter Rocknes im Januar 2004 vor der norwegischen Küste kenterte, ohne dass die Öffentlichkeit große Notiz davon nahm. Im Seetransport gilt noch immer das Gesetz der „Gauner der Meere“, und die Europäische Union sieht passiv zu! Drei Jahre nach der Verabschiedung der Erika-Legislativpakete haben sieben Mitgliedstaaten (Italien, Griechenland, Finnland, Belgien, Luxemburg, Österreich und die Niederlande) die gemeinschaftlichen Entscheidungen immer noch nicht in ihr nationales Recht umgesetzt.
Mit dem Gefälligkeitssystem im Seeverkehr muss dringend Schluss gemacht werden. Wir müssen die Gefälligkeitsflaggen verbieten, und zwar zuerst die der EU. Wir müssen für die Seeleute ein hohes Ausbildungs- und Entlohnungsniveau gewährleisten. Wir müssen die Voraussetzungen schaffen, um die Rechtsvorschriften durchsetzen zu können, indem die Anzahl der Inspektoren erhöht oder eine EU-Küstenwache geschaffen wird. Und schließlich muss die Frage der Verantwortung, einschließlich der der Regierung Aznar, für den Untergang der Prestige voll und ganz geklärt werden.
Mit der Aufnahme von Zypern und Malta wird die EU zur größten Seemacht der Welt. Sie wird in der Lage sein, die Regeln der IMO in einem der kapitalistischen Globalisierung unterworfenen Sektor zu verändern. Ohne diesen Willen werden wir weiterhin nichts gegen die menschlichen, sozialen und ökologischen Schäden unternehmen können. Unter diesem Gesichtspunkt gesehen ist der Bericht Sterckx äußerst ungenügend.
Marques (PPE-DE),schriftlich. (PT) Ich gratuliere Herrn Sterckx zu dem Bericht über die Verbesserung der Sicherheit auf See, den ich unterstütze.
Ich teile die Sorgen in Bezug auf die Sicherheit auf See, die vom Nichtständigen Ausschuss für die Verbesserung der Sicherheit auf See und dem Berichterstatter zum Ausdruck gebracht wurden, die alle Akteure aufriefen, der Sicherheit auf See wie bisher umfassend und dauerhaft Beachtung zu schenken. Das entscheidet über die Qualität und Sicherheit der Schiffe, die die europäischen Hoheitsgewässer befahren, und der europäischen Schiffe in der Welt sowie über den Schutz der Küsten und der europäischen Bürger.
Ich unterstütze mit Nachdruck die in diesem Rahmen getroffenen Maßnahmen, vor allem um Einhüllen-Tanker, die Schweröl transportieren, den Zutritt zu europäischen Gewässern zu verwehren und um der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs ergänzende Befugnisse zu übertragen.
Abschließend möchte ich etwas bekräftigen, das ich im Verlaufe meines Mandats wiederholt gesagt habe: für die Sicherheit auf See sind alle verantwortlich und sie erfordert das Engagement aller!
Meijer (GUE/NGL),schriftlich.(NL) Die spanische Regierung, die für die Katastrophe mit dem Tanker „Prestige“ und der Ölpest an den Küsten Spaniens, Frankreichs und Portugals verantwortlich war, ist mittlerweile von den Wählern abgewählt worden. Um eine mögliche Ölverschmutzung in einem der spanischen Häfen zu verhüten, erhielt der Kapitän dieses Schiffs die Anweisung, die Küste zu verlassen und aufs offene Meer hinauszufahren, wo das Schiff letztendlich versank, mit der Folge, dass die Katastrophe noch viel größere Ausmaße annahm. Von den 77 000 Tonnen Rohöl an Bord wurden 43 000 Tonnen geborgen, und schätzungsweise 14 000 Tonnen befinden sich noch an Bord. Dies bedeutet, dass 20 000 Tonnen ins Meer gelangt sind und die Küste Galiciens auf lange Sicht verschmutzt bleibt. In dem Bericht werden die Niederlande und Belgien zu Recht dafür kritisiert, dass sie die Durchführung der Hafenstaatkontrolle und von Schiffsinspektionen durch Klassifikationsgesellschaften offensichtlich nicht als dringend ansehen. Für die Zuweisung von Zufluchtshäfen, die Möglichkeit einer Pflichtversicherung, damit auch Schiffseigner an den Schäden und Kosten beteiligt werden können, die Verwendung von Sendern, um verloren gegangene Container aufzufinden, sowie für eine strengere Handhabung bestehender Umwelt- und Sicherheitsvorschriften sind Vorschläge unterbreitet worden, die meine Unterstützung finden. Leider ist die offensichtlich geplante Einrichtung einer europäischen Küstenwache nicht nur für den gemeinsamen Schutz der Umwelt, der Sicherheit und die Einhaltung der Fischereibeschränkungen bestimmt, sondern wird auch in direkten Zusammenhang mit der Jagd auf Einwanderer und potenzielle Terroristen sowie mit dem weiteren Aufbau eines europäischen Superstaates gebracht.
Ribeiro e Castro (UEN),schriftlich. (PT) Im Gefolge einer Entschließung des Parlaments vom 23. September 2003 im Ergebnis der Unglücksfälle der Erdöltanker „Erika“ und „Prestige“ wurde ein Nichtständiger Ausschuss für die Verbesserung der Sicherheit auf See eingerichtet, der sich speziell mit den Fragen der Sicherheit auf See beschäftigt.
Dieser Ausschuss hat verschiedene Anhörungen mit Experten und Verantwortlichen aus Ländern der Union durchgeführt, die einem besseren Verständnis der Thematik beitrugen. Seine Tätigkeit gipfelt nun in der Annahme – in der Plenarsitzung – einer Entschließung, die die etwa sechsmonatige Arbeit zusammenfasst.
Leider haben einige Beiträge einander widersprochen, sodass es dem zeitweiligen Ausschuss leider nicht möglich war, die Ursachen und Umstände des Untergangs der „Prestige“ völlig aufzuklären. Darauf wird auch im Bericht Sterckx hingewiesen.
Ich teile die Sorgen des Berichterstatters, vor allem zur Art und Weise, wie die Sicherheit auf See verbessert werden kann, und in seinem Beharren auf einigen Punkten, die mir wichtig scheinen, wie etwa die Notwendigkeit der Einbindung der EU zugunsten der von Seekatastrophen betroffenen Länder; die Veröffentlichung einer schwarzen Liste von Schiffen, denen der Zugang zu den europäischen Gewässern und Häfen verweigert wird; und die Entwicklung eines Systems zum Aufspüren von Schiffen, die gefährliche Güter transportieren.
Wenn der zeitweilige Ausschuss bis jetzt dazu diente, das Interesse der Institutionen, Mitgliedstaaten und anderer wichtiger Organisationen in diesem Bereich lebendig zu erhalten, muss jeder dieser Akteure diese Sorge im Auge behalten und sich vor allem bewusst sein ...
(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)
Souchet (NI),schriftlich. – (FR) Es war uns nicht möglich, für den Bericht Sterckx zu stimmen angesichts der in ihm enthaltenen Verurteilung der Maßnahmen von Malaga, die Frankreich und Spanien gemeinsam zum höchsten Vorteil der Sicherheit des Seeverkehrs ergriffen hatten, die jedoch in den Augen der Mehrheit dieses Parlaments den grundlegenden Mangel aufwiesen, aus der Zusammenarbeit von Mitgliedstaaten und nicht aus einem supranationalen Verfahren zu resultieren. Im Übrigen bin ich erstaunt darüber, dass französische Abgeordnete sich einer so kategorischen Verurteilung einer von Jacques Chirac und José Maria Aznar ergriffenen Initiative angeschlossen haben, welche die Sicherheit unserer Küsten, unserer Küstenbewohner und unserer Fischer beträchtlich erhöht.
Wenn wir uns letztlich bei der Abstimmung über den Bericht Sterckx enthalten haben, dann weil eine Reihe von positiven Änderungsanträgen angenommen worden waren, die den Text verbessern und insbesondere auf die Notwendigkeit eingehen, die Billigflaggen in europäischen Gewässern zu verbieten und für Fälle von Ölverschmutzungen eine vollständige Wiedergutmachung der Schäden durch die Kette der Beteiligten im Rahmen einer IMO, deren Struktur vollständig reformiert werden muss, vorzusehen.
Der Präsident. – Die Abstimmung ist damit beendet.
(Die Sitzung wird um 14.50 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)