Empfehlung Brok (A6-0011/2005) - Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EU/ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und EU/Kroatien (Artikel 131 der Geschäftsordnung)
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Empfehlung Barón Crespo (A6-0007/2005) - Zusatzprotokoll zum Assoziationsabkommen EU/Chile (Artikel 131 der Geschäftsordnung)
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Empfehlung Rübig (A6-0002/2005) - Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in Europa
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Gemeinsamer Entschließungsantrag von sechs Fraktionen zur Lage im Nahen Osten
Wurtz (GUE/NGL).–(FR) Herr Präsident, wir haben uns mit verschiedenen Fraktionen auf einen Kompromiss geeinigt, der für die meisten akzeptabel ist.
Dieser Kompromiss besteht aus zwei Punkten: der erste Teil unseres Änderungsantrags soll als Zusatz aufgenommen werden, während über den zweiten Teil getrennt abgestimmt wird. Der zur Abstimmung stehende Text würde demnach wie folgt lauten: „fordert Präsident Abbas nachdrücklich auf, seine Bereitschaft zur Beendigung der Gewalt unter Beweis zu stellen, und begrüßt die von Präsident Abbas ergriffenen Maßnahmen“, während der Rest unverändert bleibt.
Über den zweiten Teil des Änderungsantrags, d. h. über den Wortlaut „fordert die israelischen Behörden auf, den Fahrplan und die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen anzuerkennen und umzusetzen“, würde dann ebenfalls getrennt abgestimmt.
McMillan-Scott (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Wie die Kollegen bemerkt haben, ist diese Entschließung zum größten Teil den Ergebnissen der sehr erfreulichen Wahl in Palästina am 9. Januar gewidmet, bei der 28 Kollegen, darunter ich als Vorsitzender und Frau Napoletano als stellvertretende Vorsitzende, als Wahlbeobachter zugegen waren. Bei der Entschließung, über die wir abstimmen, geht es nicht nur um die Billigung der Wahl selbst, sondern auch um Folgemaßnahmen, die nach unseren Erwartungen von den verschiedenen Organisationen und Einrichtungen ergriffen werden sollen. In diesem Zusammenhang ist Ziffer 15 ungeeignet. In ihr geht es um interne Verfahren im Europäischen Parlament. Ich habe mit Frau Napoletano und anderen die Notwendigkeit der Streichung von Ziffer 15 erörtert. Ich schlage dem Hohen Haus vor, Ziffer 15 zu streichen.
Gemeinsamer Entschließungsantrag zu Antisemitismus und Rassismus
Sonik (PPE-DE).(PL) Dieser Änderungsantrag würde den Text dahingehend ändern, dass erstens die geschätzte Zahl der Opfer genannt wird, die in Auschwitz ums Leben kamen, nämlich etwa 1,5 Millionen Menschen, und zweitens die 15 000 russischen Kriegsgefangenen Erwähnung finden, die hier umgekommen sind. Ich bitte Sie, diesen Änderungsantrag zu unterstützen.
Ludford (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Herr Sonik spricht zur falschen Ziffer. Er müsste zu Ziffer 5 zweiter Spiegelstrich sprechen, wo es um die polnische Bezeichnung für das Museum Auschwitz-Birkenau geht. Er hat eben zu Erwägungsgrund A gesprochen, sollte sich aber zu Ziffer 5 zweiter Gedankenstrich äußern.
Der Präsident. Herr Sonik, hier liegt eine Verwechslung vor. Was Sie jetzt vorbringen müssen, ist Ihr mündlicher Änderungsantrag zu Ziffer 5 Spiegelstrich 2, jedoch haben Sie sich zu etwas anderem geäußert. Bringen Sie nun bitte Ihren mündlichen Änderungsantrag zu Ziffer 5 Spiegelstrich 2 vor.
Sonik (PPE-DE) – (PL)Das ist richtig. Ich entschuldige mich für diesen Fehler. Der Änderungsantrag bezieht sich tatsächlich darauf, einen Hinweis auf das Nationale Auschwitz-Birkenau-Museum in Oświęcim als spezielle Stätte der Information und des Gedenkens an den Holocaust wie auch auf das Holocaust-Mahnmal in Berlin in den Entschließungsantrag aufzunehmen.
Schulz (PSE).– Herr Präsident! Ich möchte einen mündlichen Änderungsantrag zum Erwägungsgrund A einbringen. Es hat ja in den letzten Tagen und auch in der letzten Stunde eine Reihe von Diskussionen gegeben, zu deren Beendigung ich vielleicht durch eine aufklärende Bemerkung zu diesem Änderungsantrag beitragen kann.
Wir sind sicherlich alle in der schwierigen Situation, dass an einem Tag wie heute jedes Wort sehr sorgfältig abgewogen werden muss, und dass wir – mit welcher Formulierung auch immer operiert wird – vor allen Dingen die Würde der Opfer und die Schuld der Täter im Auge haben. Um deshalb allen Rechnung zu tragen, schlage ich vor, dass wir im Erwägungsgrund A im zweiten Satz den Originaltext verändern. Der Originaltext lautet: „Der sechzigste Jahrestag der Befreiung des Todeslagers Auschwitz-Birkenau, das von Hitlers Nationalsozialisten eingerichtet wurde ...“.
Wir schlagen vor, in der deutschen Fassung „Hitlers Nationalsozialisten“ durch „Nazideutschland“ zu ersetzen. Dann hieße der Text: „...des Todeslagers Auschwitz-Birkenau, das von Nazideutschland eingerichtet wurde...“. In der englischen Fassung würde es „Nazi Germany's death camp“ heißen.
Ich glaube, dass damit die Schuld und die besondere Verantwortung Deutschlands zum Ausdruck gebracht und zugleich deutlich gemacht wird, dass es die Nazis waren, die diese Schuld auf sich geladen haben; es wird damit auch der deutschen Opfer gedacht, die es ja auch gegeben hat. Insofern bitte ich um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.
(Beifall)
Poettering (PPE-DE).– Herr Präsident! Nach den vielen Diskussionen, die es zu diesem Thema gegeben hat, möchte ich für die EVP-ED-Fraktion unsere Zustimmung zu diesem mündlichen Änderungsantrag aussprechen.
Ludford (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Könnten wir zu diesem Thema ein wenig Klarheit schaffen? Es gibt hier zwei verschiedene Änderungsanträge. Der erste ist der von Herrn Sonik aus der PPE-DE eingereichte mündliche Änderungsantrag, den Wortlaut zu ändern, der nun wie folgt lauten würde: ‘insgesamt bis zu 1,5 Millionen Juden, Roma, Polen, Russen und Gefangene verschiedener anderer Nationalitäten und Homosexuelle’.
Können wir darüber bitte zuerst abstimmen, bevor wir zu dem anderen Punkt, den Herr Schulz soeben angesprochen hat, kommen, im Änderungsantrag 1 der UEN-Fraktion den Ausdruck ‘von Hitlers Nationalsozialisten’ durch ‘von Nazideutschland’ zu ersetzen.
Hier sind zwei getrennte Abstimmungen nötig. Bei allem Respekt, aber die Verwirrung ist nicht zuletzt wegen der Dienste entstanden, die alles in eine Zeile gepackt haben: Erwägungsgrund A, den mündlichen Änderungsantrag der PPE-DE-Fraktion und den Änderungsantrag der UEN-Fraktion, über den Herr Schulz sprach.
Können wir bitte zwei getrennte Abstimmungen durchführen, erstens über den mündlichen Antrag von Herrn Sonik und zweitens über das Paket UEN-Schulz-Poettering?
Der Präsident. Ja, Frau Ludford, wir haben drei Dinge: den Änderungsantrag von Herrn Sonik, den soeben vorgeschlagenen Änderungsantrag von Herrn Schulz und Änderungsantrag Nr. 1 der UEN-Fraktion.
Cohn-Bendit (Verts/ALE).– Herr Präsident! Herr Schulz hat Recht; alle Wörter und alle Konsequenzen sind von großer Tragweite. Eins ist klar: Der Änderungsantrag von Herrn Schulz hat nichts mit dem Änderungsantrag der UEN-Fraktion zu tun und wird völlig getrennt davon angesehen, denn im Änderungsantrag der UEN sind untragbare Dinge enthalten, die wir nicht tragen wollen und können. Deshalb bitten wir, dass hier keine Konfusion entsteht. Das ist das Erste.
Das Zweite ist: Wir tragen der Tatsache Rechnung, dass die beiden großen Fraktionen mit Recht ihren breiten Konsens in dieser Frage haben wollen. Deswegen können wir uns dem anschließen. Wir wollen aber trotzdem unterstreichen, dass einige Diskussionen um diese Entschließung in den Vorbereitungen dieses Parlaments unwürdig waren und unwürdig bleiben. Das müssen wir unterschreiben.
Schulz (PSE).– Herr Präsident! Ich glaube, es ist eigentlich alles gesagt. Wenn Sie über den mündlichen Änderungsantrag von Herrn Sonik und über meinen mündlichen Änderungsantrag abstimmen würden – meiner war, nebenbei bemerkt, einer, der den Originaltext ergänzte und auch den UEN-Änderungsantrag endgültig zurückweisen sollte – wenn Sie darüber jetzt abstimmen lassen, wären wir genau da, wo wir hin wollen: nämlich einen Text zu haben, der der Würde des heutigen Tages angemessen ist.
Voggenhuber (Verts/ALE).– Herr Präsident! Herr Schulz hat davon gesprochen, dass wir heute jedes Wort abzuwägen haben vor den Opfern und vor der Verantwortung der Täter. Mein Land, Österreich, hat sehr lange gebraucht, um seine Mitverantwortung an den Verbrechen des Nationalsozialismus einzugestehen. In der ersten Formulierung der vorliegenden Entschließung – „Hitlers Nationalsozialisten“ – wird dieser Mitverantwortung Rechnung getragen; es geht nicht nur um Deutsche. In der nun vorgeschlagenen Formulierung wird diese Mitverantwortung wieder verschleiert.
Ich möchte den Streit hier nicht fortsetzen; es ist mir aber wichtig, dass an diesem Ort und zu dieser Zeit heute auch ein Österreicher aufsteht und mit Ihnen die Mitverantwortung seines Landes beklagt.
(Beifall)
Kamiński (UEN).(PL) Herr Präsident, ich möchte nachdrücklich dagegen protestieren, was Herr Cohn-Bendit soeben gesagt hat. Wie mir scheint, beruht seine Feststellung, unser Änderungsantrag, den ich selbst eingebracht habe, enthalte untragbare Dinge, auf einem Missverständnis. Ich kann mir nicht vorstellen, was er damit meint, denn in meinem Änderungsantrag geht es nur um ein einziges Wort. Ich habe vorgeschlagen, das Wort „Hitlers“ durch das Wort „deutsche“ zu ersetzen. Die Fraktion Union für das Europa der Nationen hat keine weiteren Änderungsanträge eingebracht. Man mag für oder gegen diesen Änderungsantrag sein – ich protestiere jedoch dagegen, ihn als untragbar zu bezeichnen, weil er es in meinen Augen nicht ist. Ich möchte ein für allemal klarstellen, dass mein Änderungsantrag sich ausschließlich auf die Aufnahme des Wortes „deutsche“ bezog. Der Grund dafür ist, dass die Menschen in Polen sehr bestürzt darüber waren, in den letzten Tagen in führenden europäischen Zeitungen von polnischen Konzentrationslagern und polnischen Gaskammern lesen zu müssen. Das ist ganz einfach eine falsche Aussage, und das polnische Volk fühlt sich dadurch sehr verletzt. Das war der einzige Grund für meinen Änderungsantrag.
Der Präsident. Meine Damen und Herren, wir haben einen vorliegenden Änderungsantrag und mündliche Änderungsanträge. Wir werden jetzt nicht erneut über den Kern der Frage diskutieren.
Ludford (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich kann die Verwechslung von Herrn Cohn-Bendit aufklären. Wie ich verstanden habe, besteht Änderungsantrag 1 der UEN-Fraktion lediglich aus den Worten „the German“ anstelle von „Hitler’s“. Änderungsantrag 1/rev. wurde zurückgezogen, weil er von den Diensten nicht akzeptiert wurde. Herr Cohn-Bendit bezieht sich meiner Meinung nach – wenn ich das so ausdrücken darf, ein kleines Häufchen Leute stiftet hier ganz große Verwirrung, weil sie nicht aufs Detail geachtet haben – auf diesen Änderungsantrag 1/rev., der aber zurückgezogen wurde, und daher steht die Frage der Streichung von Worten wie z. B. „Homosexuelle“ nicht mehr auf unserer Tagesordnung. Wir behandeln den mündlichen Änderungsantrag der PPE-DE-Fraktion und dann den Änderungsantrag der UEN-Fraktion – den Herr Schulz anscheinend wieder abändern will –, aber nicht den Rest des überarbeiteten Änderungsantrags der UEN-Fraktion, auf den sich Herr Cohn-Bendit meiner Ansicht nach bezieht.
Swoboda (PSE).– Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube doch, dass wir in diesem Saal uns alle einig sind: Alle, die am Verbrechen teilgenommen haben, sind zu verurteilen – ob es Deutsche, Österreicher oder andere waren – und der Begriff „Nazideutschland“ bringt das zum Ausdruck. Es geht um die Verantwortung aller, und an die müssen wir erinnern. Daher bitte ich, jetzt abzustimmen und noch einmal nachzudenken. Es geht nicht um Deutsche oder Nichtdeutsche, es geht um alle, die mit dem Verbrechensregime von Nazideutschland verbunden waren. Das besagt der Antrag von Herrn Schulz, der von Herrn Pöttering unterstützt worden ist.
(Beifall)
Landsbergis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Nach so viel Schulterschluss und Solidarität in Bezug auf Änderungsanträge bitte ich Sie, einen sehr kleinen mündlichen Änderungsantrag zur letzten Zeile von Erwägungsgrund A anzunehmen, der sich lediglich auf zwei Worte bezieht. In dem Satzteil, in dem es um die Unterdrückung von Menschen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft oder Religion geht, soll noch „soziale Zuordnung“ eingefügt werden. Und zwar, weil wir nachdrücklich darauf verweisen wollen, dass Europa die eigene Geschichte nicht vergessen darf. Millionen Menschen wurden aus sozialen Gründen all ihre Rechte und schließlich auch das Leben genommen, was die Endlösung für „Klassenfeinde“ darstellte.
Der Ausdruck „soziale Zuordnung“ ist sehr mild, und ich möchte Sie bitten, diese beiden Worte aus historischen Gründen zu unterstützen.
Muscardini (UEN).–(IT) Herr Präsident, ich möchte nur sagen, dass Baroness Ludford Recht hat und ihre Interpretation richtig war. Sie haben mir jedoch nicht das Wort erteilt. Es ist offenkundig, dass es in diesem Parlament mentale Vorbehalte und Diskriminierungen gibt. Herr Cohn-Bendit wusste nicht, wovon er redet, denn er hat sich auf einen Änderungsantrag bezogen, der nicht eingereicht worden ist. Ich möchte, dass unsere Fraktion genauso respektiert wird wie die anderen Fraktionen, ansonsten sind diejenigen Rassisten, die einfach drauflosreden.
Der Präsident. Frau Muscardini, wir diskutieren jetzt nicht mehr über grundlegende Begrifflichkeiten. Wir stimmen über Änderungsanträge ab. Lassen Sie uns deshalb das Verfahren fortsetzen.