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Plenardebatten
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Dienstag, 22. Februar 2005 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Dringlichkeitsantrag
 3. Debatten über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Bekanntgabe der eingereichten Entschließungsanträge) (siehe Protokoll)
 4. Wirtschaft / Öffentliche Finanzen
 5. Kulturhauptstadt Europas 2005-2019
 6. Aktionsplan: Umwelt und Gesundheit 2004-2010
 7. Abstimmungsstunde
 8. Stimmerklärungen
 9. Berichtigungen des Stimmverhaltens (siehe Protokoll)
 10. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 11. Vorlage von Dokumenten (siehe Protokoll)
 12. Finanzierung der Naturschutzpolitik
 13. Aktionsplan: Umwelt und Gesundheit 2004-2010 (Fortsetzung)
 14. Führerschein
 15. Fragestunde (Kommission)
 16. Führerschein (Fortsetzung)
 17. Meeresverschmutzung durch Schiffe: Sanktionen bei Verstößen
 18. Binnenschifffahrtsinformationsdienste
 19. Befähigungszeugnisse für Seeleute
 20. Europäische Fischereiaufsichtsbehörde
 21. Fischerei: Beifänge
 22. Tagesordnung der nächsten Sitzung (siehe Protokoll)
 23. Unterbrechung der Sitzung
 24. Anlage - Standpunkt der Kommission


  

VORSITZ: JACEK EMIL SARYUSZ-WOLSKI
Vizepräsident

(Die Sitzung wird um 9.05 Uhr eröffnet.)

 
1. Eröffnung der Sitzung
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  Der Präsident. Ich erkläre die Sitzung für eröffnet.

 

2. Dringlichkeitsantrag
  

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 hinsichtlich einer spezifischen Maßnahme zugunsten der Überführung von Schiffen in die 2004 vom Tsunami betroffenen Länder (KOM(2005)0036 - C6-0036/2005 - 2005/0005(CNS))

 
  
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  Swoboda (PSE). Herr Präsident! Ich möchte diesen Antrag durchaus unterstützen, möchte allerdings darauf aufmerksam machen, dass man bei der Umsetzung dieses Antrags darauf achten muss, dass es nicht zu einer Zerstörung der lokalen Wirtschaft, insbesondere der Fischwirtschaft, kommt. Aber unter diesen Voraussetzungen wollen wir diesem Antrag und der Dringlichkeit unsere Zustimmung geben.

 
  
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  Kauppi (PPE-DE). (EN) Herr Präsident! Mein Antrag zur Geschäftsordnung betrifft nicht die Abstimmung über Schiffe für die vom Tsunami betroffenen Gebiete, sondern die Dolmetschprobleme im Parlament. Ich habe gestern in der Plenarsitzung gesprochen. Mein zwei Minuten langer Beitrag und dessen politische Aussage wurden von den Dolmetschern ins Gegenteil verkehrt. Das ließ mich ziemlich dumm aussehen. Meine Kollegen haben kein Wort von dem verstanden, was ich auf Finnisch gesagt habe.

Das ist für die kleinen Sprachgruppen im Parlament ein Dauerproblem. Ich werde in der Plenarsitzung nicht mehr Finnisch sprechen, wenn meine politische Aussage ins Gegenteil verkehrt wird. Das Gleiche passierte zu Beginn dieser Sitzung mit Polnisch, einer sehr schönen Sprache. Die Dolmetschleistungen lassen sehr zu wünschen übrig, und das ist für dieses Haus ein gewaltiges Problem. Ich möchte, dass dies ins Protokoll aufgenommen wird.

 
  
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  Der Präsident. Ihre Bedenken werden ins Protokoll aufgenommen, Frau Kauppi. Ich verstehe, weshalb Sie Englisch und nicht Finnisch gesprochen haben. Das ist eine ernste Angelegenheit, die wir prüfen werden.

 
  
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  Morillon (ALDE). (FR) Herr Präsident, als Vorsitzender des Fischereiausschusses will ich Ihnen sagen, wie sehr wir diesen Antrag auf ein Dringlichkeitsverfahren schätzen. Von der Form her haben wir uns den Verpflichtungen von Kommissar Borg vom Tage der Katastrophe an angeschlossen und haben ihn unterstützt. Was den Inhalt betrifft, so führen wir um 17.30 Uhr eine Sondersitzung des Fischereiausschusses durch, um zu entscheiden, ob die eine oder andere Maßnahme, wie unser Kollege Swoboda sagte, im Interesse der Zusammenkunft liegt. Was jedoch die Form betrifft, so glaube ich die Meinung einer Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen wiederzugeben, wenn ich sage, dass ich voll und ganz für das Dringlichkeitsverfahren bin.

 
  
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  Schlyter (Verts/ALE). (SV) Herr Präsident! Wir haben jetzt zwei Redner gehört, die dafür waren, und gemäß den Regeln haben wir jetzt das Recht, einen Redner dagegen zu hören. Zunächst einmal sind wir uns darin einig, dass jeder so schnell wie möglich und so effektiv wie möglich Hilfe leisten will. Ich würde jedoch von einem Dringlichkeitsverfahren abraten.

Es ist eine nette Idee, alte Fischereifahrzeuge zu exportieren, aber sie würde nicht gut funktionieren. Die FAO hat noch immer keine Listen mit Schiffen erhalten, die die Länder haben wollen. Darüber hinaus warnt sie vor Problemen auch aufgrund falscher Ausrüstung und zu großer Kapazitäten. Diese Fragen müssen zuerst geklärt werden.

Hinzu kommt, dass in der vergangenen Woche auf Sumatra eine Konferenz der regionalen Fischereiorganisationen getagt hat, auf der auch Vertreter Indonesiens, Thailands und Sri Lankas zugegen waren. Sie sind gegen den Export alter Schiffe und wollen lieber Hilfe beim Aufbau ihrer eigenen Werften und Fischereiflotten. Um zu einem funktionierenden und bedarfsgerechten Vorschlag zu gelangen, sollten die üblichen Verfahren angewandt werden, damit lokale Gesichtspunkte besser eingebracht werden können. Wir brauchen einen intensiveren Dialog mit der FAO und den Fischern vor Ort, ehe wir abstimmen können.

 
  
  

(Das Parlament beschließt die Dringlichkeit.)

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d’Ivoire (KOM(2004)0842 - C6-0023/2005 - 2004/0286(CNS))

 
  
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  Cavada (ALDE). (FR) Herr Präsident, mit der Annahme dieses Berichts hat der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten natürlich dem Dringlichkeitsantrag des Rates Rechnung getragen, gleichzeitig aber auch dieses Organ ersucht, durch eine Änderung seiner Legislativentschließung und der Begründung der Verordnung der Diplomatie alle Chancen zu geben, bevor der Text endgültig angenommen wird. Ich fordere das Plenum also auf, der Anregung des Ausschusses, dem vorzustehen ich die Ehre habe, zu folgen, die auch durch den Ausschuss für Entwicklung einstimmig unterstützt wurde.

Was das Verfahren betrifft, so bitte ich Sie, auch um Beanstandungen von dritter Seite zu vermeiden, den Rat darauf aufmerksam zu machen, dass dem Parlament bei den Legislativkonsultationen vollständige Texte vorgelegt werden müssen, was auch für die Anhänge gilt.

 
  
  

(Das Parlament beschließt die Dringlichkeit.)

 

3. Debatten über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Bekanntgabe der eingereichten Entschließungsanträge) (siehe Protokoll)

4. Wirtschaft / Öffentliche Finanzen
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über folgende Berichte:

- Bericht (A6-0026/2005) von Herrn Goebbels im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über die Lage der europäischen Wirtschaft – vorbereitender Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik (2004/2269 (INI));

- Bericht (A6-0025/2005) von Herrn Karas im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über die öffentlichen Finanzen in der WWU – 2004 (2004/2268(INI)).

 
  
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  Goebbels (PSE), Berichterstatter.(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte über die Wirtschaftspolitik wird immer ideologischer. So hat eine konservativ-liberale Mehrheit meinen vorbereitenden Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik entstellt, indem jeder Bezug auf die Notwendigkeit, die europäischen Wirtschaftspolitiken zu koordinieren, gestrichen wurde, während dies in Artikel 4 des Vertrags gefordert wird. Die gleiche Mehrheit verschließt die Augen vor den Tatsachen: Der Stabilitätspakt muss an die Wirtschaftszyklen angepasst werden, und die Kommission muss bei der Prüfung des eventuellen Defizits eines Staates auch die Qualität der öffentlichen Ausgaben beurteilen. Glücklicherweise wird der ECOFIN-Rat diesen Doktrinären der Stabilität um jeden Preis bald widersprechen. Als Krönung dieser ultraliberalen Verbohrtheit hat die gleiche Mehrheit zwei Änderungsanträge beschlossen. Der eine fordert die Herabsetzung des allgemeinen Steuerniveaus, und der andere erachtet eine allgemeine Verlängerung der Arbeitszeit als unausweichlich. Für einige Kollegen stellt das wahrscheinlich das vom Bericht Koch geforderte Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit dar. Mehr Arbeit für die Arbeitnehmer, weniger Steuern für die Reichen.

Wir sollten nun aber in aller Ruhe versuchen, Bilanz über die europäische Wirtschaft zu ziehen. 2004 war ein gutes Jahr für die Weltwirtschaft. Der internationale Handel war noch nie so umfangreich. Der jüngste ILO-Bericht verweist allerdings darauf, dass trotz eines starken weltweiten Wirtschaftswachstums - plus 5 % - die Arbeitslosigkeit weltweit nur geringfügig zurückgegangen ist. Hingegen hat die relative Armut stark abgenommen. In der Europäischen Union war nur rein geringes Wachstum und ein sehr geringer Rückgang der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen, vor allem in den neuen Mitgliedsländern. Die Produktivität der 25 hat sich hingegen laut dem ILO-Bericht gegenüber dem Weltmaßstab überdurchschnittlich verbessert. Das erklärt vermutlich, warum die Union beim Export von Waren und Dienstleistungen den ersten Platz einnimmt und warum Deutschland allein besser dasteht als die USA, China, oder Japan.

Ein Europa, das weltweit der erste Exporteur und der erste Importeur ist und dem es gelingt, seine Bilanz auszugleichen, kann gar nicht in so einer schlechten Situation sein, wie es der vorherrschende Europessimismus glauben machen will. Ich werde nicht einem blauäugigen Eurooptimismus das Wort reden. Die Union könnte besser sein. Es gibt nicht genug Wachstum, es gibt zu viel Arbeitslosigkeit, besonders in einigen großen Ländern, so vor allem den traditionellen Motoren der Union, Deutschland und Frankreich. Für die Ultraliberalen sind die Gründe klar. Schuld sind die Hemmnisse für die Stabilitätspolitik und das Fehlen von Strukturreformen. In zahlreichen Ländern wurden jedoch Strukturreformen durchgeführt. So hat die Regierung Raffarin eine Rentenreform in Angriff genommen, und Bundeskanzler Schröder hat Hartz 1, Hartz 2 und nun Hartz 3 und 4 in die Wege geleitet.

Aber ohne Wachstum bleiben die kühnsten Strukturreformen wirkungslos. Dies ist auch die Auffassung des Ausschusses für Wirtschaftspolitik, der in seinem Jahresbericht über die Strukturreformen ganz klar feststellt, dass die Regierungen die Früchte Ihrer Strukturreformen hinsichtlich Wachstum und Beschäftigung nur in einem entsprechenden makroökonomischen Umfeld ernten werden. Zwar ist das globale Defizit der Euro-Zone gewachsen, wenngleich es noch unter dem der USA oder Japans liegt, doch ist das Ergebnis erstaunlich für die Hüter der Orthodoxie. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde erfunden, um zu verhindern, dass die öffentliche Verschuldung eine Spirale von Zinserhöhungen nach sich zieht und dass damit der Euro zu einer schwachen Währung wird. Der EZB ist es jedoch gelungen, historisch niedrige Zinsen zu erreichen. Der Euro ist gegenüber dem König Dollar fast zu stark. Trotz der Turbulenzen und der Ölmärkte ist die Inflationsrate der Euro-Zone nach wie vor sehr niedrig, und die Kaufkraft der Bewohner der Euro-Zone ist höher als die der Amerikaner und der Briten.

Ganz eindeutig liegt das Problem der Eurozone nicht in fehlender Stabilität, sondern in fehlendem Wachstum. Vor allem in Deutschland und in Frankreich, aber auch in Italien ist die Binnennachfrage ungenügend. Alle Staaten haben ihre Investitionen zurückgefahren, um das öffentliche Defizit zu begrenzen. Da die Deutschen und die Franzosen nicht genug konsumieren, gehen auch die privaten Investitionen zurück. Warum investieren, wenn die Nachfrage lahmt? Die Sparquote erreicht hingegen in der Euro-Zone große Höhen, vor allem in Frankreich und in Deutschland. Das ist ein Zeichen für fehlendes Vertrauen, für Zukunftsangst. Es gibt allerdings ein großes europäisches Land, das ein beachtliches Wachstum und eine weniger alarmierende Arbeitslosenquote aufweist: Großbritannien. Warum? Die britische Regierung hat die Binnennachfrage angekurbelt, indem sie eine aktivere Investitionspolitik und eine Steuerpolitik betrieben hat, die sich nicht auf eine stur orthodoxe Stabilität setzt, sondern auf das Gleichgewicht des gesamten Wirtschaftszyklus abzielt. Außerdem konsumieren die Briten, selbst wenn ihre Verschuldung fast amerikanische Größenordnungen erreicht. Der einzige Nachteil der Briten gegenüber der Euro-Zone: sie zahlen einen Basiszinssatz von 4,75 % gegenüber 2 % in der Euro-Zone.

Die Europäische Union und vor allem die Euro-Zone brauchen mehr Wachstum. Dieses Wachstum kann nur aus der Binnennachfrage, öffentlichen und privaten Investitionen und dem Konsum kommen. Nahezu 90 % des Handels der Union werden zwischen den 25 abgewickelt. Selbst wenn die Union im Welthandel nach wie vor wettbewerbsfähig ist, kann das Wachstum nicht von der Außennachfrage kommen. Während bestimmte kleine Länder im Wesentlichen von der Außennachfrage leben, sind die großen Länder stets im Wesentlichen von ihrer Binnennachfrage abhängig. Im Übrigen sollten diejenigen, die für eine Wettbewerbsfähigkeit Europas auf der Grundlage des Sozialdumpings und der Lohnnivellierung plädieren, anerkennen, dass der Handel im Wesentlichen mit Ländern erfolgt, in denen das Niveau der Löhne und der Sozialabgaben ähnlich dem in Europa ist. Die Union wird also nicht vorankommen, indem sie die Löhne und damit den Konsum beschneidet. Man muss den Konsum und vor allem die Investitionen auf koordinierte Weise ankurbeln. Artikel 4 des Vertrags fordert diese Koordinierung der Wirtschaftspolitiken. Dank einer intelligenten Reform des Stabilitätspakts wird die Union wieder zu Wachstum und Beschäftigung gelangen.

 
  
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  Karas (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Berichterstatter haben ja nicht nur die Position ihrer Parteien vorzutragen, sondern den abgestimmten Bericht. Dass beide Berichte innerhalb unseres Ausschusses zu einer sehr intensiven politischen Debatte geführt haben, weil sie de facto Richtungsentscheidungsberichte und keine Legislativberichte sind, zeigt sich an der Tatsache, dass es in dieser Frage zwar sehr große Mehrheiten gibt, aber eine Fraktion sich bei beiden Berichten zum großen Teil der Stimme enthalten hat. Das zeigt, welches Gewicht, welche Richtungsfragen, welche grundsatzpolitischen Überlegungen bei beiden Berichten angesprochen werden.

Ich möchte mich auf den beschlossenen Bericht beschränken. Dazu drei Vorbemerkungen. Erstens: Die Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft. Obwohl wir eine Rechtsgemeinschaft sind, haben 12 Mitgliedstaaten seit der Einführung des Stabilitäts- und Wachstumspakts jedoch seine Bestimmungen bzw. jene des Vertrags verletzt. Es sind 5 Mitgliedstaaten, die dem Euro-Raum angehören: Portugal, Deutschland, Frankreich, Niederlande und Griechenland, und das Vereinigte Königreich, auf das das Verfahren bei dem übermäßigen Defizit keine Anwendung findet, das aber dennoch an die Bestimmungen von Artikel 116 Absatz 4 des Vertrags gebunden ist.

Zweite Vorbemerkung: Wir haben eine gemeinsame Währung, den Erfolgs-Euro, der den Binnenmarkt zum Heimatmarkt macht, aber wir haben keine gemeinsame Haushaltspolitik. Daher benötigen wir einen gemeinsamen ordnungspolitischen Rahmen, damit der Euro seine Möglichkeiten entfalten und die Europäische Union ihre wachstums- und beschäftigungspolitischen Ziele erreichen kann. Zu dieser Vorbemerkung gibt es wiederum einen Widerspruch. Im Jahre 2002 haben nur 4 Mitgliedstaaten des Euro-Raums, auf die insgesamt über 18 % des BIP des Euro-Raums entfielen, und 2004 5 Mitgliedstaaten des Euro-Raums einen nahezu ausgeglichenen Haushalt aufzuweisen.

Dritte Vorbemerkung: Wir haben die Lissabon-Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung und für die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Realität, die in dem Bericht zum Ausdruck kommt, ist, dass das Wachstum der EU-Wirtschaft im letzten Jahrzehnt weit unter ihrem Potential liegt und ein Rückgang nicht nur bei den privaten Investitionen, sondern auch bei den öffentlichen Bruttoinvestitionen zu verzeichnen ist, die von 4 % des BIP in den frühen 70er Jahren auf 2,4 % in der Euro-Zone zurückgegangen sind.

Jetzt gibt es unterschiedliche Schlussfolgerungen. Die einen sagen, der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist schuld, weil wir darüber reden, dass das Recht nicht eingehalten wurde, und die anderen sagen, die Hausaufgaben wurden nicht gemacht, der politische Wille fehlt. Wir müssen in die Strukturreformen hineingehen. Wir müssen die demographische Entwicklung zum Ausgangspunkt der Veränderungen unserer Realitäten machen. Der Stabilitätspakt ist ein Erfolg, weil er die politische Debatte über notwendige strukturelle Reformen, über das Versagen in den Haushaltspolitiken, über die Gefährdungen für den Euro deutlich macht und damit zu einem politischen Diskurs führt.

Dieser Auffassung hat sich die Mehrheit des Ausschusses angeschlossen. Dieser Bericht - mit der Auffassung: mehr politischer Wille bei der Umsetzung, mehr Mut zu langfristigen Reformen, mehr Ernsthaftigkeit und weniger Ausreden – sagt auch, dass mehr Reformbereitschaft, mehr Ehrlichkeit mit den Bürgern notwendig ist. Wenn Deutschland momentan sagt, es will die Wiedervereinigung herausgerechnet haben, dann ist das ein Beispiel dafür, wie unaufrichtig die Debatte geführt wird, denn Deutschland hat bis zum Beginn dieses Jahrzehnts die Stabilitäts- und Wachstumskriterien eingehalten, am Stabilitäts- und Wachstumspakt mitgewirkt und 10 Jahre lang damit kein Problem gehabt.

Ich bitte Sie, dem vorliegenden Bericht für mehr Stabilität, Wachstum und Beschäftigung und für die Einhaltung des europäischen Rechts und des Vertrags Ihre Zustimmung zu geben.

 
  
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  Almunia, Mitglied der Kommission. (ES) Herr Präsident, ich möchte zunächst im Namen der Kommission und in meinem eigenen die beiden Berichterstatter dieser Aussprache, Herrn Goebbels und Herrn Karas, und alle Mitglieder des Wirtschafts- und Währungsausschusses beglückwünschen, die an der Erarbeitung des Textes mitgewirkt haben, den wir heute hier im Plenum erörtern.

Ich möchte Ihnen sagen, dass ich weitgehend mit der Analyse übereinstimme, die in diesen Berichten enthalten ist. Bei der Lissabon-Strategie sind wir uns alle, fünf Jahre nach ihrer Annahme durch den Europäischen Rat, darin einig, dass es notwendig ist, die Ziele und Pfeiler der Strategie erneut zu bekräftigen, unsere Unterstützung dafür zu bekräftigen und unser Bedauern darüber zum Ausdruck zu bringen, dass wir bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele in Verzug geraten sind.

Im Hinblick auf die Situation der öffentlichen Finanzen und den bestehenden Rahmen für die Überwachung der Entwicklung der Haushaltspläne und der Staatskonten – den Stabilitäts- und Wachstumspakt – identifizieren wir uns mit den Referenzwerten, mit den im Vertrag verankerten Säulen. Allgemein gesagt hat sich die Entwicklung der öffentlichen Finanzen in der Wirtschafts- und Währungsunion seit dem In-Kraft-Treten des Pakts in die richtige Richtung bewegt, aber wie Herr Karas darlegte, gibt es zu viele Länder, gegenwärtig sind es zehn, die ein übermäßiges Defizit aufweisen; einige Mitgliedstaaten der Union haben eine Staatsverschuldung, die im Verhältnis zu ihrem Bruttoinlandsprodukt über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % liegt, und wir müssen deshalb Überlegungen anstellen und nach Verbesserungen bei der Anwendung des Pakts suchen, und wir müssen die Instrumente stärken, auf die wir uns stützen, um diesen Rahmen für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik zum Erfolg zu führen.

Zum ersten Bericht möchte ich Ihnen den Standpunkt der Kommission erläutern. Es ist offenkundig, dass die Europäische Union und die Eurozone im Besonderen eine niedrigere Wachstumsrate aufweisen als unsere Wettbewerber, als die übrigen Wirtschaftsgebiete der industrialisierten Welt, gar nicht zu reden von den Schwellenländern, die Wachstumsraten von 6, 7 und sogar 10 % aufweisen. Dieses niedrige Wachstum verursacht eine hohe Arbeitslosigkeit und einen Mangel an Arbeitsplätzen und lässt ernsthafte Zweifel an der Nachhaltigkeit unseres Sozialmodells und allgemein an der Nachhaltigkeit unseres Gesellschaftsmodells aufkommen.

Daher sind strukturelle Reformen erforderlich, und aus dieser Perspektive hat die Kommission, wie Ihnen bekannt ist, in ihrer Mitteilung vom 2. Februar bestimmte Leitlinien für eine Überarbeitung und bessere Anwendung der Lissabon-Strategie konzipiert und eine Reihe von Prioritäten festgelegt, die auf drei Schlüsselelementen basieren: erstens, Europa zu einem attraktiveren Standort für Investition und Arbeit zu machen, den Binnenmarkt zu erweitern und zu entwickeln, die Vorschriften zu verbessern, offene und wettbewerbsfähige Märkte zu garantieren, die europäischen Infrastrukturnetze zu erweitern und zu verbessern; zweitens, das Wissen und die Innovation als grundlegende Faktoren für das Wachstum zu verbessern, die Forschung und Entwicklung zu steigern und zu verbessern, die Innovation und die Anwendung von Informationstechnologien zu fördern und zur Schaffung einer soliden industriellen Basis in Europa beizutragen; drittens, das Ziel der Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen zu verfolgen, Konzepte zu erarbeiten, durch die mehr Menschen in den Arbeitsmarkt einbezogen werden, die Sozialschutzsysteme zu modernisieren, die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und der Unternehmen zu verbessern und mehr in das Humankapital zu investieren.

Auf der Grundlage dieser Elemente können wir die Dynamik wiederherstellen, die die Schöpfer, die Väter der Lissabon-Strategie – wenn sie mir den Ausdruck gestatten – vor fünf Jahren im Sinn hatten, und die verlorene Zeit wieder aufholen; gleichzeitig werden wir mit mehr Eigenverantwortlichkeit auf nationaler Ebene handeln müssen, denn ohne Zweifel fallen viele der Aktionen, die erforderlich sind, um die Lissabon-Strategie zu einem Erfolg zu machen, grundsätzlich in die nationale Zuständigkeit.

Aus Sicht der Kommission besteht die Rolle der makroökonomischen Politik in diesem Zusammenhang in der Aufrechterhaltung des Wachstums. Aber die Steigerung des Wachstumspotenzials hängt im Wesentlichen von strukturellen Reformen ab. Um sie zu erreichen, dürfen wir uns nicht auf die makroökonomische Politik verlassen. Diese Aufgabe muss den Strukturreformen übertragen werden, wie sie in der Liste der Europäischen Kommission aufgeführt sind.

In Bezug auf den zweiten Bericht – den Stabilitäts- und Wachstumspakt, die Situation der öffentlichen Finanzen –, den Herr Karas gerade vorgetragen hat, muss ich darauf hinweisen, dass die Verhandlungen im Rahmen des ECOFIN-Rates sehr zufrieden stellend vorankommen: bei dem Treffen in der vergangenen Woche wurden neue Fortschritte erzielt. Es werden weitere Tagungen stattfinden, die der Eurogruppe am 7. März und die des Ecofín-Rates am 8. März, die sehr nützlich sein werden, um zu einem Übereinkommen zu gelangen.

Ich bin optimistisch, was die Möglichkeiten anbelangt, auf dem Europäischen Rat am 22. und 23. März zu einer Einigung zu kommen, in der die Grundsätze und die Referenzwerte des Vertrags sowie die in ihm festgelegten Säulen der finanz- und haushaltspolitischen Disziplin enthalten sind, die wir alle respektieren müssen. Mit dieser Einigung sollten die Instrumente verbessert werden, damit der durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgegebene Ordnungsrahmen die Fehler der vergangenen Jahre verhindert, den Ländern mit übermäßigem Defizit dabei hilft, diesen Zustand zu überwinden, die Referenzwerte des Vertrags sowohl beim Defizit als auch beim Schuldenstand einzuhalten sowie die Nachhaltigkeit und die Langfristigkeit stärker zu betonen, denn wir müssen uns der Herausforderung der demografischen Überalterung stellen und gleichzeitig eine bessere Verknüpfung zwischen der Haushaltsdisziplin, die weiterhin ein notwendiges Element für das Wachstum darstellt, und der Wachstumsstrategie zur Gewährleistung von Beschäftigung und Nachhaltigkeit – mit anderen Worten, der Lissabon-Strategie – herstellen, da beide Strategien eng miteinander verknüpft sind.

Das makroökonomische Gleichgewicht ist eine notwendige Voraussetzung für das Wachstum, aber es sind weitere Maßnahmen erforderlich: strukturelle Reformen sind notwendig. Es wird sich sehr positiv für die beiden Themen auswirken, die heute im Parlament erörtert und in der Kommission und im Rat diskutiert werden, dass sie beim Europäischen Rat im März zusammen auf den Tisch kommen, damit wir ein zukunftsorientiertes Übereinkommen erreichen und das Verhältnis zwischen den beiden Strategien verbessern und dabei die jeweiligen Grundsätze im Auge behalten können. Bei der einen geht es um mehr Nachhaltigkeit, stärkeren sozialen Zusammenhalt, mehr Wachstum, mehr Beschäftigung und mehr Wettbewerbsfähigkeit; bei der anderen um eine bessere Haushaltsdisziplin und eine stärkere Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen als notwendige Grundlage für wirtschaftliche Stabilität und für die Schaffung von Bedingungen, die alle Investoren, alle an der Wertschöpfung Beteiligten benötigen, um vertrauensvoller in die Zukunft zu blicken.

 
  
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  Hökmark (PPE-DE), im Namen der PPE-DE-Fraktion. (SV) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich sagen, dass die Defizite in den öffentlichen Finanzen einer Reihe von Ländern symptomatisch sind für die Probleme der Volkswirtschaften. Das lösen wir nicht, indem wir größere Defizite zulassen. Dadurch würden wir ja Gefahr laufen, die stabile Voraussetzung für Wachstum, nämlich niedrige Zinsen, aufzuweichen. Wir würden riskieren, den Impuls für die Haushalte durch niedrige Zinsen zu mindern, und wir würden diese Grundvoraussetzung für langfristiges Wachstum schwächen, die ebenfalls in niedrigen Zinsen besteht.

Aus diesem Grunde muss die Bedeutung von Strukturreformen unterstrichen werden, wie es der Herr Kommissar in seinem Redebeitrag auch getan hat. Europas Volkswirtschaften brauchen Flexibilität, nicht unsere Gemeinschaftsvorschriften. Mit gemeinsamen Voraussetzungen für neu gegründete Unternehmen können wir neuen Wohlstand und neue Arbeitsplätze schaffen. Es ist bedauerlich, dass sich die sozialdemokratische Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Währung bei unserer Abstimmung zum Bericht von Herrn Goebbels der Stimme enthalten hat. Der Bericht enthält jetzt eine Reihe konkreter Vorschläge zur Schaffung eines größeren Wachstumspotenzials in Europa.

Unseres Erachtens sollte es bessere Voraussetzungen für die Arbeit geben, aber nicht so, wie es Herr Goebbels gerade vorgeschlagen hat, also durch eine Ausweitung der Arbeitszeit. Wir wollen bessere Bedingungen dafür schaffen, dass mehr Menschen Arbeit erhalten, dass Menschen über längere Zeiträume in ihrem Leben arbeiten und – wenn sie es wünschen - auch mit längeren Arbeitszeiten in verschiedenen Abschnitten ihres Lebens arbeiten können. Das erfordert Veränderungen in den Bereichen Unternehmertum, Forschung und Binnenmarkt. Gegenwärtig befinden wir uns in einer Zeit der Veränderungen, die wegen des bestehenden Wettbewerbs sehr wichtig ist.

Die wichtige Aufgabe lautet nun, dass wir die europäische Wirtschaft durch mehr Wettbewerb noch weiter stärken. Wir befassen uns hier mit der Dienstleistungsrichtlinie und damit, den Wettbewerb auf zahlreichen Gebieten zu intensivieren. Das ist unser Auftrag, dessen Ziele höheres Wachstum, mehr Arbeitsplätze und die besten Löhne in Europa sind.

 
  
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  Van den Burg (PSE), im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Vielen Dank, Herr Präsident. Meiner Meinung nach hat Herr Karas zu Recht darauf hingewiesen, dass es dieses Parlament in dieser Aussprache mit einer Art Richtungsstreit zu tun hat und mit einer Diskussion darüber, wie wir die makroökonomische Politik in der Europäischen Union angehen müssen.

Ich habe oft stark den Eindruck, als seien die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten sowie Teile der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa in dieser Aussprache dabei, alte Kämpfe auszutragen sowie – in alte Diskussionen eingezwängt – den Stabilitäts- und Wachstumspakt noch immer auszuarbeiten und zu versäumen, die aktuellen Herausforderungen energisch in Angriff zu nehmen. Außerdem drängt sich mir nicht selten der Eindruck auf, dass wir uns mit einzelstaatlicher Politik beschäftigen und dieses Parlament einzelstaatliche Diskussionen fortsetzt, anstatt sich auf die europäische Dimension zu konzentrieren.

Meine Fraktion bevorzugt den von der Europäischen Kommission zur Reformierung des Stabilitäts- und Wachstumspakts eingeschlagenen Kurs sowie den Ansatz, für den sich der luxemburgische Vorsitz entschieden hat. Ich verweise auf die Beschlüsse des ECOFIN-Rates vom 13. September, die eindeutig eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Rahmen breiter angelegter Diskussionen und gerade auch in Verbindung mit der Lissabon-Strategie und den Grundzügen der Wirtschaftspolitik favorisieren.

Bei der Reform des Stabilitätspakts sollten wir uns mit den präventiven Aspekten, mit den Unterschieden in der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedstaaten sowie mit korrektiven Elementen auseinander setzen und zugleich das Verfahren bei einem übermäßigen Haushaltsdefizit verbessern. Gleichwohl kommt es insbesondere darauf an, und das möchte unsere Fraktion herausstellen, dass wir in Europa wirklich eine makroökonomische Politik verfolgen und Europa dabei auch als Wirtschafteinheit, als einheitliches Gebilde, betrachten, wie Präsident Bush kürzlich im Rahmen der Außenpolitik anklingen ließ. Nach meinem Dafürhalten muss dies gerade auch Bestandteil der makroökonomischen Politik sein, dass wir zunächst einmal als Mitgliedstaaten nicht mehr miteinander konkurrieren und uns gegeneinander profilieren und diese Profile vor dem Hintergrund des Stabilitäts- und Wachstumspakts damit auch verteidigen müssen, sondern dass wir uns für diese europäische Perspektive entscheiden und eine damit in Einklang stehende Wirtschaftspolitik verfolgen.

Daher bedarf es einer genauen Überprüfung der Lissabon-Strategie sowie ihrer Verbindung mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts, und meiner Fraktion ist deshalb nach wie vor daran gelegen, in dieser Diskussion zu betonen, dass wir unseren Blick auf Investitionen richten sollten sowie darauf, wie wir innerhalb der in diesem Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgeschriebenen Parameter zwischen laufenden Ausgaben und Aufgaben differenzieren, die tatsächlich für Investitionen in die wissensbasierte Wirtschaft bestimmt sind, die wir als Teil der Lissabon-Strategie anstreben. Wir wollen dies nicht auf eine Weise tun, die den Mitgliedstaaten Kreativität in der Buchführung gestattet, sondern durch Festlegung einer Strategie auf Gemeinschaftsebene, damit beispielsweise Investitionen langfristig abgeschrieben werden können, wie es in der Wirtschaft üblich ist.

Wir hoffen, dass einige dieser Punkte in diesen Berichten aufgegriffen werden und dass diese Diskussion im März in der Plenarsitzung ihre Fortsetzung findet, wenn die Überprüfung der Strategie von Lissabon und die Vorbereitung des Frühjahrsgipfels anstehen.

 
  
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  Klinz (ALDE), im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kollegen! Wir haben uns im Ausschuss für Wirtschaft und Währung mehrheitlich auf einen weitgehend ausgewogenen Bericht geeinigt, auch wenn sich Kollege Goebbels heute davon distanziert. Mir ist es wichtig, dass wir der Kommission folgende vier Aspekte mit auf den Weg geben:

Erstens: Die Umsetzung der Strategie von Lissabon hat sich erheblich verzögert. Dies ist unter anderem sicher damit zu begründen, dass die Strategie eine Vielzahl von Zielsetzungen enthielt. Die Kok-Gruppe hat im November eine Konzentration auf wenige Prioritäten empfohlen. Diese Strategie ist sinnvoll, wir unterstützen sie. Wir ermutigen die Kommission, sich in ihren Bemühungen auf die von der Kok-Gruppe vorgeschlagenen Prioritäten zu konzentrieren, und die Äußerungen der Kommission in diesem Zusammenhang stimmen uns optimistisch. Ferner fordern wir die Kommission auf, die besten Leistungen der Mitgliedstaaten zu analysieren und daraus Erkenntnisse abzuleiten. Der best practice-Ansatz kann auf der Basis gelungener Beispiele in einem Mitgliedstaat Anregungen an andere Mitgliedstaaten geben.

Zweitens: Die Kommission sollte sich noch mehr auf die Vollendung des Binnenmarktes konzentrieren, um dem Verbraucher den konkreten Nutzen des großen Europäischen Binnenmarktes durch bessere und billigere Produkte und Dienstleistungen klar vor Augen zu führen. In einigen Gebieten gibt es immer noch Abschottungen und Handelsbeschränkungen. Dies ist weder im Sinne eines funktionierenden Binnenmarktes noch im Sinne eines Wettbewerbs zu fairen Bedingungen vertretbar. Es müssen für den Bürger spürbare Fortschritte erzielt werden.

Drittens: Wir sind nicht gegen eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, wie Herr Goebbels es uns unterstellt. Wir sind jedoch gegen eine Verwässerung des Paktes. Er garantiert neben der Unabhängigkeit der EZB die Stabilität des Euro. Wir unterstützen den Ansatz der Kommission, den präventiven Aspekt des Paktes zu stärken. Aber das heißt nicht, wie Herr Goebbels es vielleicht unterstellt, in guten Zeiten weniger als 3 % und in schlechten Zeiten deutlich mehr als 3 % Schulden machen zu dürfen. In guten Zeiten müssen Reserven gebildet werden, damit auch in konjunkturell schwierigen Zeiten das Defizit-Kriterium eingehalten werden kann oder nur wenig überschritten wird und insgesamt die kumulierte Verschuldung sukzessive zurückgeführt werden kann.

Abschließend möchte ich noch auf einen vierten Punkt zu sprechen kommen. Im Ausschuss für Wirtschaft und Währung haben wir Liberale und Demokraten einen Änderungsantrag zu notwendigen Strukturreformen in den Mitgliedstaaten eingebracht. Dieser Änderungsantrag ist zwar angenommen worden, aber durch ein Versehen – von wem auch immer – nicht in der Endfassung enthalten. Daher möchten wir diesen Antrag hier im Plenum als mündlichen Änderungsantrag nochmals einbringen. Der Text lautet folgendermaßen: Das EP empfiehlt den Mitgliedstaaten, die schon lange notwendigen Strukturreformen durchzuführen, damit eine Verbesserung des Investitionsklimas als Voraussetzung für Wirtschaftswachstum eintritt.

Es geht darum, die enorme Bedeutung von Strukturreformen für Wirtschaftswachstum herauszustellen und die klare Verantwortung dafür den Mitgliedstaaten zuzuweisen. Es ist an der Zeit, die in der EU immer noch viel zu starke Bindung von Ressourcen an die Erhaltung veralteter Strukturen zu überwinden. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten gezielte Maßnahmen ergreifen, um der Schattenwirtschaft Herr zu werden. Die Schattenwirtschaft verhindert gesundes Wachstum und Stabilität. Nur so können wir uns den Zielen von Lissabon zügig nähern.

 
  
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  Jonckheer (Verts/ALE), im Namen der Fraktion. (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ein ziemlich renommierter französischer Wirtschaftswissenschaftler hat gerade ein Buch mit dem Titel La politique de l’impuissance (Die Politik der Ohnmacht) veröffentlicht, und ich denke, das ist ein Gefühl, das viele unserer Mitbürger zu Recht nachvollziehen können. Ich möchte jedoch hinzufügen, dass diese Politik der Ohnmacht in Wahrheit seit Maastricht, seit 1992, eine gewollte Strategie ist, die grosso modo auf drei Schwerpunkte ausgerichtet ist: die Strukturreform der Märkte – wie man das in unserem Jargon nennt –, die Reduzierung der öffentlichen Defizite und eine auf die Eroberung von Außenmärkten ausgerichtete Strategie.

Außerdem hat die Europäische Union, was die Institutionen und die Kompetenzverteilung betrifft, die ausschließliche Zuständigkeit auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und der Währungsunion; in allen anderen Bereichen müssen die Mitgliedstaaten sehen, wie sie fertig werden, und sich untereinander Konkurrenz machen. Ich denke, dass 15 Jahre später diese institutionelle Entscheidung leider – wie ich sagen muss - durch den Verfassungsvertrag untermauert wird, den ich billige, selbst wenn er zahlreiche Lücken aufweist. 15 Jahre später liegen die Ergebnisse vor oder vielmehr fehlen sie, was das Wachstum und vor allem die Qualität des Wachstums sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen betrifft.

Unsere Botschaft als Fraktion der Umweltschützer lautet, Herr Kommissar, dass man wirklich die Strategie ändern muss. Wir haben den Eindruck, dass die Diskussionen über den Stabilitäts- und Wachstumspakt nur Nebenschauplätze sind und dass wir, wenn wir wirklich bessere Ergebnisse erzielen wollen, in Wirklichkeit eine gezieltere Politik auf der Ebene der Euro-Zone in Angriff nehmen müssen, bei der die Minister letztlich über einen gemeinsamen europäischen Unterstützungsrahmen für ambitioniertere Ziele verfügen und man sich bemüht, Konvergenz zwischen den verschiedenen Volkswirtschaften zu erreichen. Lassen Sie mich aus Zeitmangel nur drei dieser Ziele nennen.

Das erste Ziel besteht aus meiner Sicht in einer massiven Absenkung der Arbeitsabgaben und in der Suche nach alternativen Finanzierungsmodalitäten für die Sozialversicherungssysteme unter Berücksichtigung der Vielfalt der Länder. Ich halte es allerdings für wichtig, allen Bürgern zu sagen, dass diejenigen, die arbeiten, die die Chance haben zu arbeiten, die Möglichkeit haben müssen, von ihrer Arbeit in Würde zu leben. Ich denke, dass für die Realisierung dieses Ziels eine massive Absenkung der Arbeitsabgaben erforderlich ist.

Als zweites Ziel, und das wird Sie nicht erstaunen, brauchen wir ein qualitativ hoch stehendes Wachstum, das heißt, das mit weniger Energie auskommt und die Umwelt viel weniger belastet. Sehen Sie sich die Dokumente der Kommission zur Bewertung der Gemeinschaftsstrategie für nachhaltige Entwicklung an: Die Ergebnisse sind katastrophal, deshalb muss sich hier unbedingt etwas ändern.

Drittens schließlich müssen wir die Binnennachfrage innerhalb der Union fördern. Man darf nicht alles auf die Eroberung der Außenmärkte ausrichten, als ob die Wirtschaft ausschließlich aus großen Unternehmen oder innovativen kleinen und mittleren Unternehmen bestünde, die auf die chinesischen und indischen Märkte vordringen wollen. Man muss die Binnennachfrage beleben. Das setzt öffentliche und private Investitionen voraus und macht es erforderlich, dass den öffentlichen Behörden sowohl auf Unionsebene als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten die klare Botschaft übermittelt wird, dass wir stolz sind, Europäer zu sein, dass wir eine Währungsunion sowie einen Binnenmarkt aufgebaut haben. Nunmehr brauchen wir eine echte Wirtschafts- und Sozialunion, damit jeder eine Zukunft vor sich hat.

 
  
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  Wagenknecht (GUE/NGL), im Namen der GUE/NGL-Fraktion. Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich kann man in Fragen europäischer Wirtschaftspolitik so weitermachen wie bisher. Man kann fortfahren, unter dem Vorwand angeblich notwendiger Strukturreformen, die europäischen Sozialsysteme zu zerschlagen, man kann fortfahren, die Gewerkschaften mit der Keule hoher Arbeitslosigkeit und expandierender Billigjobs in die Knie zu zwingen, man kann mehr und mehr öffentliche Dienste dem Markt überlassen und die angebotenen Leistungen damit auf das begrenzen, was sich privatwirtschaftlich rentiert. Man kann durch neue Runden im Steuerdumping-Wettlauf sicherstellen, dass ein abhängig beschäftigter Mittelverdiener inzwischen bald mehr zu den öffentlichen Einnahmen beiträgt als mancher europäische Konzern mit Milliardenprofiten.

Das kann man alles weiterhin tun und sich dabei des Beifalls derer sicher sein, die von einer solchen Art Politik profitieren. Nur eines sollte man nicht: den Europäerinnen und Europäern auch noch vorgaukeln, diese Politik fördere Wachstum und Beschäftigung. Wer kann im Ernst glauben, dass eine Verlängerung der Arbeitszeit, wie im Bericht gefordert, zusätzliche Arbeitsplätze schafft statt weitere zu vernichten? Wer kann im Ernst glauben, dass fortgesetzte Kürzungen öffentlicher Investitionen die Binnennachfrage beleben statt weitere kleinere und mittlere Unternehmen in die Pleite zu treiben? Wer kann nach den bisherigen Privatisierungserfahrungen noch ernsthaft glauben, dass durch Privatisierung die Beschäftigung steigt statt fällt?

Es ist richtig, dass die Wirtschaftsdaten der meisten europäischen Länder mager sind, aber es ist eine Lüge, dass die Ursache dafür in mangelnder Wettbewerbsfähigkeit liegt. In vielen europäischen Ländern sind die Arbeitskosten in den zurückliegenden Jahren gesunken; besonders radikal etwa in Deutschland, wo die Arbeitnehmer im letzten Jahr eine Reallohnsenkung im Schnitt von über 2% hinnehmen mussten.

Sind deshalb in Deutschland besonders viele Arbeitsplätze entstanden? Ganz im Gegenteil! Die Arbeitslosenquote hat eine neue Rekordhöhe erreicht. Die Exporte allerdings auch, und das gilt nicht nur für Deutschland. Denn das einzige, was politische Prioritäten, wie sie im vorliegenden Bericht formuliert sind, erreichen können, ist eine weitere Steigerung der Kapitalrendite europäischer global player und Exportkonzerne. Das mag dem European Round Table of Industrials gefallen – für die Mehrzahl der Menschen ist es ein Desaster. Unsere Fraktion wird einer derartigen Politik niemals zustimmen, sondern wir werden alles dafür tun, dass sich wachsender Widerstand gegen sie entwickelt.

 
  
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  Whittaker (IND/DEM) , im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident, Herrn Goebbels Bericht stellt ein freimütiges Eingeständnis all dessen dar, was in Europa nicht stimmt. Er hat erkannt, dass ein hohes Wirtschaftswachstum erforderlich ist, um die Erwerbslosigkeit zu senken, Renten zu zahlen und um zu erreichen, was gemeinhin als „sozialer Zusammenhalt“ oder „sozialer Schutz“ bezeichnet wird.

Weshalb also ist es um das Wachstum so schlecht bestellt? Mehrere meiner Vorredner gaben dem Stabilitäts- und Wachstumspakt die Schuld. Einige behaupten, er werde zu streng ausgelegt und dass die Regierungen nicht genug ausgeben. Andere wiederum behaupten das Gegenteil und fordern seine strikte Einhaltung. Es können nicht beide Seiten Recht haben. Ich denke, dass beide Seiten das Wichtigste übersehen.

Herrn Goebbels zufolge können wir durch Ankurbelung des Wettbewerbs und Förderung von Leistungsdenken, Unternehmergeist, Eigeninitiative und Risikobereitschaft insbesondere seitens der Klein- und Mittelbetriebe das Wachstum steigern. Lassen Sie mich diese Aussage analysieren. Ich teile die Ansicht, dass der Mittelstand wichtig ist; die großen multinationalen Unternehmen haben jede Menge Einfluss, aber sie schaffen außerhalb der EU Arbeitsplätze. Ich bin aber nicht der Meinung, dass es zu wenig Chancen für den Mittelstand, zu wenig Investitionskapital oder Unternehmer gibt, die bereit sind, die mit einer Existenzgründung oder der Einstellung von Arbeitskräften verbundenen Risiken einzugehen. Weshalb passiert das dann nicht? Und warum scheitern so viele von denen, die es dann doch versucht haben? Das liegt daran, dass wir uns nach Kräften bemühen, es diesen Personen möglichst schwer zu machen.

Sprechen Sie doch einmal mit einem Mittelständler. Sie werden überall das Gleiche hören: zu viel Bürokratie und zu viele Vorschriften, und zwar vor allem in Bezug auf die Einstellung von Arbeitskräften. Diese Schwierigkeiten sind darauf zurückzuführen, dass es in der EU einzig und allein darum geht, in dem vergeblichen Bemühen, durch den Erlass von Gesetzen und die Beschränkung des aktiven Handelns eine idealisierte Gesellschaft aufzubauen, möglichst viel zu zentralisieren. Beispiele dafür sind die Arbeitszeitrichtlinie sowie eine Vielzahl von Vorschriften zur Gewährleistung verschiedener Rechte, die in erster Linie zur Drosselung des Unternehmergeistes und zur Bereicherung der Anwälte beitragen. Dem Arbeitgeber sind von vornherein die Hände gebunden.

Wir alle wollen in einer Gesellschaft mit einer hohen Beschäftigungsquote leben, die von Mitgefühl und sozialem Zusammenhalt gekennzeichnet ist. Aber dafür brauchen wir gewisse materielle Voraussetzungen. Wenn wir versuchen, unsere Ideale mit Zwangsmethoden durchzusetzen, zerstören wir die Grundlage für diese materiellen Voraussetzungen. Das gesamte Modell bedarf der dringenden Überarbeitung.

Meine Kollegen in den anderen britischen Parteien klammern sich noch immer an die Vorstellung, dass es ihnen gelingen wird, die Europäische Union zum Umdenken zu bewegen. Wir in der britischen Unabhängigkeitspartei haben erkannt, dass das nicht möglich ist. Wir können in Großbritannien nur dann ein gewisses Maß an Wohlstand erhalten, wenn wir aus der EU austreten. Wir möchten natürlich, dass es auch unseren EU-Nachbarn gut geht, aber wenn ihr blindes Festhalten an einem fehlerhaften Modell sie daran hindert, dann würden wir es vorziehen, dass sie uns nicht mit hinunterziehen.

 
  
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  Ryan (UEN), im Namen der UEN-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Wir alle sind Zeuge der erfolgreichen Entwicklung des Binnenmarktes mit seiner Freizügigkeit und seinem freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Unbestritten ist, dass das System der Gemeinschaftswährung gut funktioniert. Es genießt das Vertrauen sowohl der Bürger Europas als auch der Privatwirtschaft und von Investoren.

Die Europäische Union kann sich nur dann erfolgreich entwickeln, wenn die 25 Mitgliedstaaten ihre Wirtschaft in ihren Grundzügen aufeinander abstimmen. Dies ist ein fester Bestandteil der Gesamtstrategie zur Umsetzung des Lissabon-Prozesses, der gewährleisten soll, dass sich die Europäische Union bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt entwickelt. Die Regierungen der EU müssen sich darauf einigen, wie die Vorschriften für die Wirtschafts- und Währungsunion künftig anzuwenden sind. Letztlich ist es so, dass einige Länder ein beträchtliches Haushaltsdefizit aufweisen, das eindeutig eine Verletzung der WWU-Kriterien darstellt.

Einige Länder streben eine Öffnung der für das System der Gemeinschaftswährung geltenden Regeln und ihre flexiblere Handhabung an. Meiner Ansicht nach sollten sich die EU-Regierungen sorgfältig mit dieser Frage auseinander setzen, um zu gewährleisten, dass sie die erforderlichen Infrastrukturprojekte in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation in Angriff nehmen können.

Ich verfolge bezüglich der Anwendung der WWU-Kriterien durchaus keinen Konfrontationskurs, aber wir können nicht endlos zusehen, wie in einigen Ländern das Haushaltsdefizit weiter aus dem Ruder läuft und die so genannten strengen Regeln, die für das System der Gemeinschaftswährung gelten, eindeutig verletzt werden. Das untergräbt die Glaubwürdigkeit des WWU-Rahmens insgesamt.

Wenn die internationale Investorengemeinschaft generell ein Höchstmaß an Vertrauen in die Wirtschafts- und Währungsunion in der EU haben soll, dann muss die EU ihr Haus in Ordnung bringen. Wir alle wissen, wie instabil Währungsmärkte sein können. Entweder halten sich alle Länder an die Vorschriften und haben Vertrauen in das System, oder wir haben in dieser Angelegenheit auf unbestimmte Zeit ein Glaubwürdigkeitsproblem.

 
  
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  Martin, Hans-Peter (NI). Herr Präsident! Ich denke, dass der vorliegende Bericht ein weiterer Ausdruck enormer Hilflosigkeit ist, die diese Union erfasst hat. Es knirscht und knarrt doch im Gebälk, weil verschiedenste Entwicklungen gegeneinander laufen. Einerseits haben wir den Binnenmarkt, aber alles, was wir von vernünftigen Ordnungspolitiken wissen, nämlich die Notwendigkeit eines Minimums an gemeinsamen Grundsätzen, haben wir dann wieder nicht. Das Ergebnis davon ist die größte Umverteilung von Geldvermögen in der Geschichte der Menschheit in Friedenszeiten – und nicht nur auf diesem Kontinent, aber hier ist es besonders bitter, weil wir ja die breite Mittelschicht haben und hatten, und die bricht jetzt weg. Da gibt es auch in diesem Bericht, so Leid mir das tut, keine wirklichen Ansätze, wie man hier gegensteuern kann. Ich denke, dass die Erweiterung zu früh gekommen ist, dass wir das Lohndumping dadurch sogar noch fördern, dass sich sehr, sehr vieles, wovor gewarnt wurde, als Tatsache herausstellt. Der erste Ansatz wäre jetzt, dafür wirklich Transparenz zu schaffen, dafür zu sorgen, dass diese Ungleichzeitigkeiten auch entsprechend dargestellt werden.

 
  
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  Radwan (PPE-DE). Herr Präsident, Herr Kommissar! Wir reden von der Lissabon-Strategie und davon, dass Europa die wettbewerbsfähigste Region der Welt werden soll. Das haben wir in den letzten fünf Jahren nicht geschafft. Jetzt haben wir den Hauptschuldigen dafür gefunden: Es ist der Stabilitäts- und Wachstumspakt. Es gilt das Motto: Schaffen wir ihn ab, dann geht es Europa besser, dann werden wir entsprechend besser vorankommen.

Keiner spricht über die nationalen Hausaufgaben, darüber, wo die Schuldigen zu suchen sind: nämlich in den Mitgliedstaaten. Deutschland geht sogar so weit, dass ihm die Abschaffung des Stabilitäts- und Wachstumspakts eine höhere Nettozahlung nach Europa wert ist.

Herr Kommissar Almunia, Ihr Vorgänger, der spanische Sozialist Solbes, hat hier im Haus mehrfach gesagt, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt flexibel genug ist. Ich kann ihm nur Recht geben. Was nicht geht, ist, dass wir sagen, die 3% und die 60% bleiben, und dann anfangen, wie Kanzler Schröder vor oder möglicherweise nach dem Verfahren entsprechende Sachen herauszurechnen. Das wird uns dann auch noch als Lissabon verkauft nach dem Motto: Alles, was wachstumsintensiv ist, werden wir künftig im Verfahren nicht mehr berücksichtigen können oder müssen. Es wird berücksichtigt. Da sagen dann deutsche Volkswirte: Am Schluss werden wir bei 8% oder 10% Defizit landen. Dies alles wird nicht entsprechend geahndet.

Wenn wir Lissabon ernst nehmen, müssen wir als Erstes den Stabilitäts- und Wachstumspakt ernst nehmen und nicht damit argumentieren, dass zehn Staaten dagegen verstoßen. Ich würde mich freuen, wenn bei der Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem Motto gehandelt würde: Wenn die Radarfalle oft zuschnappt, wird das entsprechende Geschwindigkeitslimit hochgesetzt, damit nicht mehr so viele Leute bestraft werden. Regeln sind dazu da, um eingehalten zu werden.

Wir müssen Lissabon ernst nehmen. Ernst nehmen in der EU-Gesetzgebung, indem künftig jede neue Richtlinie entsprechend überprüft wird: Steht sie dem Lissabon-Ziel entgegen oder fördert sie es? Die Mitgliedstaaten müssen darauf achten, dass sie die Binnenmarktgesetzgebung nicht dort, wo es ihnen unangenehm ist, torpedieren, und die Kommission muss die Mitgliedstaaten verantwortlich machen, in denen Fehler bestehen. Sie muss ein benchmarking einführen und dieses ganz klar ankündigen. Wir müssen in Europa realisieren, dass die Welt eben doch keine Scheibe ist, sondern dass wir im globalen Wettbewerb stehen. Darauf müssen wir endlich entsprechend reagieren, damit die Menschen merken, dass wir das Thema ernst nehmen.

 
  
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  Berès (PSE). (FR) Herr Präsident, Herr Karas ist nicht mehr da. Ich hätte ihm gern gesagt, dass auch ich der Meinung bin, dass die Europäische Union eine Rechtsgemeinschaft ist. Und über dem Stabilitätspakt steht der Vertrag. Im Vertrag gibt es jedoch einen Artikel, der nicht geändert wurde und der besagt, dass die Staaten ihre Wirtschaftspolitik als eine Frage von gemeinsamem Interesse betrachten. Deshalb ist das Wachstum in der gesamten Euro-Zone eine Frage von gemeinsamem Interesse, und ich glaube nicht, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt in seiner heute vorliegenden Form das Werkzeug darstellt, das wir brauchen.

Herrn Radwan möchte ich sagen, dass die Frage nicht darin besteht, ob eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt. Die Frage ist, ob wir in einem Mercedes mit halber Kraft fahren wollen, denn das scheint mir gegenwärtig mehr oder weniger der Fall mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt zu sein.

Gestatten Sie mir drei Bemerkungen zum Stabilitäts- und Wachstumspakt. Erstens: Ich glaube, die richtige Reform wäre die, die der Europäischen Union endlich ein makroökonomisches Instrument im Dienste der Strategie von Lissabon in die Hand gibt. In diesem Zusammenhang wäre die Frage der „Berücksichtigung der Ausgaben“ ein wichtiger Punkt. Es geht nicht darum, einen Kuhhandel um die Forderungen dieses oder jenes Mitgliedstaates zu beginnen. Es geht darum, herauszubekommen, wo ein Mehrwert für ein europäisches Wachstum besteht. Und das kann nur die Kommission sagen, denn sie verkörpert das gemeinsame europäische Interesse.

Zweite Bemerkung: Manche meinen, unter der Rubrik „Berücksichtigung der Ausgaben“ könnten aus buchhalterischen Gründen auch die Art und Weise erscheinen, wie dieser oder jener Mitgliedstaat Strukturreformen im Rentenbereich in Angriff nimmt. Ich halte das für gefährlich, denn wiederum aus buchhalterischen Gründen würde man sich in Debatten verwickeln, die die Kernelemente des nationalen Zusammenhalts berühren.

Dritte Bemerkung: Wenn man sieht, wie die Situation in den Mitgliedstaaten bewertet wird, so kann man nicht sagen, dass alle übrigen Faktoren gleich sind. Die wirtschaftliche Lage in einem großen Land hat mit Blick auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht die gleiche Bedeutung wie die eines kleinen Landes. Es genügt nicht, zu sagen, alle Staaten seien nach dem Pakt gleich. In Wirtschaftskreisen räumt heute jeder ein – was aber in politischen Kreisen heute noch nicht offen gesagt wird – dass der Einsatz des Haushaltsinstruments je nach Größe der Wirtschaft eines Landes unterschiedliche Wirkung hat. Heute befinden sich zwei Länder wie Frankreich und Deutschland in einer Situation, wo sie zugleich Verantwortliche und Opfer eines Zustands sind, von dem kein Mitgliedstaat der Euro-Zone oder der Europäischen Union insgesamt einen Vorteil hat. Niemand hat ein Interesse daran, dass die Wirtschaft der Euro-Zone durch ein zu geringes Wachstum innerhalb der wichtigsten Volkswirtschaft der Euro-Zone geschwächt wird. Das steht im Gegensatz zum Vertrag und zum gemeinsamen Interesse der Mitgliedstaaten.

 
  
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  Starkevičiūtė (ALDE). (LT) Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte anmerken, dass wir hier zwei Dokumente gleichzeitig erörtern, die im Großen und Ganzen ausgezeichnet vorbereitet worden sind und sich gegenseitig ergänzen. Sie müssen als wirtschaftliches Fundament für den Stabilitäts- und Wachstumspakt dienen, für eine dritte Gruppe von Dokumenten, die Gegenstand unserer Debatte sind. Wenn wir unseren Bürgern, den Bürgern der Europäischen Union, der gewerblichen Wirtschaft und letztendlich der ganzen Völkergemeinschaft eine klare Botschaft übermitteln wollen, sollten wir mehr Aufmerksamkeit auf die Bestimmungen jenes Dokuments legen, das die Grundlage für makroökonomische Stabilität bilden soll, nämlich des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Es wäre wohl blauäugig anzunehmen, dass wir den Stabilitäts- und Wachstumspakt mit ein paar gesetzlichen Regelungen oder Kriterien erhalten oder festigen können. Ich sage dies anhand meiner fünfzehnjährigen Erfahrungen mit Reformen, die mein Land durchgesetzt hat. Wer Reformen will, muss nach Gemeinsamkeiten und nicht nach Unterschieden suchen. Ich meine, dass wir uns auf vier Punkte verständigen könnten, die nach unseren Erfahrungen mit Reformen einen positiven Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen haben. Zunächst einmal müssen wir unsere Aufmerksamkeit auf die Investitionen richten, die für Produktivitätssteigerungen erforderlich sind, denn dazu benötigen wir eine bestimmte Art von Investitionen. Wir müssen uns den Strukturreformen zuwenden, die aber ohne finanzpolitische Maßnahmen nicht zu bewerkstelligen sind. Da Strukturreformen mit Arbeitslosigkeit einhergehen, sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, aber wir dürfen uns nicht darauf beschränken, denn dies würde den Staatshaushalt überfordern. Wir müssen die Entstehung neuer Unternehmen fördern, d. h. die Steuerverwaltung vereinfachen, damit auch kleinere Unternehmen und mittelständische Betriebe erfolgreich in Europa operieren können. Nun zum vierten und kompliziertesten Punkt: Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass massenweise Billigwaren nach Europa gelangen, dass wir von Ländern mit niedrigen Produktionskosten umgeben sind, und wir müssen allmählich darüber nachdenken, wie wir die Steuern senken können, natürlich ohne das makroökonomische Gleichgewicht zu stören, denn wie unsere Erfahrungen mit Reformen belegen, lässt sich durch eine bessere Steuerverwaltung viel erreichen. Es ist nicht verwunderlich, dass sich zahlreiche Länder aufgrund von Gewinntransfers ins Ausland und sinkendem Mehrwertsteueraufkommen mit Problemen konfrontiert sehen, doch bestehen viele Möglichkeiten für eine bessere Steuerverwaltung und steuerliche Entlastungen, wie die Erfahrungen unserer Länder zeigen. Meines Erachtens kann man so die von uns gewonnenen Erkenntnisse am besten nutzbar machen. Vielen Dank.

 
  
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  Manolakou (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Die Berichte über die öffentlichen Finanzen in der WWU und über die Lage der europäischen Wirtschaft berücksichtigen in keiner Weise die Probleme des Volkes, mit denen die Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten gleichermaßen konfrontiert sind, da die Ursache dieselbe ist: die volksfeindliche Politik der Europäischen Union. Die Tatsache, dass die Probleme überall gleich sind, wird aus den in nahezu allen Ländern stattfindenden Demonstrationen der Arbeitnehmer ersichtlich, die gegen gestiegene Lebenshaltungskosten, Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne, Entlassungen, Privatisierungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Sozialfürsorge, Verlängerung des Berufslebens, Ungewissheit und Zukunftsunsicherheit gerichtet sind.

Anstatt auf diese Probleme einzugehen, befürworten die Berichterstatter die striktere Einhaltung des Stabilitätspaktes mithilfe von horrenden Steuern und volksfeindlichen Sparprogrammen, die dazu dienen, vorhandene Defizite auszugleichen. Mit anderen Worten, immer sind es die Arbeitnehmer, die bezahlen, niemals die Plutokratie. Zugleich fordern sie die raschere Umsetzung der volksfeindlichen Strategie von Lissabon, um durch Teilzeit- und Zeitarbeitsmodelle, längere Arbeitszeiten, Heraufsetzung des Rentenalters sowie durch den Rückzug des Staates aus der Sozialversicherung und die Umgehung von Tarifverträgen die Ausbeutung der Arbeitskraft noch stärker voranzutreiben. Es geht hierbei um die Neuaufteilung des Reichtums, und die bringt dem Kapital noch größeren Nutzen und führt zu noch mehr Ungleichheit und Ungerechtigkeit. Darüber hinaus fordern die Berichterstatter, die europäische Wirtschaft – womit sie die Rentabilität der europäischen Monopole meinen – durch neue, noch härtere und noch volksfeindlichere Sparmaßnahmen zu stärken, und sie appellieren an die Arbeitnehmer, zu ihrem eigenen Wohle noch größere Opfer auf sich zu nehmen, während sie die Regierungen auffordern, selbst die noch verbliebenen Mindestsozialausgaben zu reduzieren und unverzügliche Änderungen an den Versicherungs- und Rentensystemen vorzunehmen, die sie für unzureichend halten.

Das ist die von der Europäischen Union verfolgte Philosophie und Politik, die die Arbeitnehmer dazu treibt, ihren Gefühlen dadurch Ausdruck zu geben, dass sie sich nicht an den Wahlen beteiligen, wie dies bei den Europawahlen der Fall war, wo die Wahlbeteiligung bei 40 % lag, oder bei dem jüngsten Referendum in Spanien zur so genannten Europäischen Verfassung, wo die Wahlbeteiligung 35-40 % betrug. Dies sind Signale, die zeigen, dass die Arbeitnehmer Gleichgültigkeit empfinden und der Europäischen Union den Rücken zukehren. Die beste Antwort sind jedoch der organisierte Ungehorsam gegenüber dieser Politik sowie der auf eine radikale Änderung dieser Politik gerichtete Gegenangriff.

 
  
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  Wohlin (IND/DEM). (SV) Herr Präsident! Das Wachstum innerhalb der EU liegt deutlich unter den Möglichkeiten, die Arbeitslosigkeit ist hoch, es besteht gegenüber anderen Ländern ein Überschuss in der Leistungsbilanz und die Inflation liegt unter den Zielen der Währungspolitik. Wie im Bericht hervorgehoben wird, besteht ein erheblicher Bedarf an Strukturreformen. Allerdings wird im Bericht nicht ausreichend die Notwendigkeit einer expansiveren Politik in einigen Ländern betont.

Ein Grund für die allzu restriktive Politik ist die Art und Weise der Gestaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Dieser ist meiner Ansicht nach falsch aufgebaut, was in einigen Ländern eine wettbewerbsbeschränkende Politik zur Folge hat. Der Fehler liegt darin, dass man das Haushaltsdefizit zur sehr in den Vordergrund stellt, obwohl der Schwerpunkt auf der Schuldenquote liegen müsste.

In einem Land mit einer Schuldenquote von unter 60 % des BIP und einer Inflation von unter 2 % wird bei einem effektiven Wirtschaftswachstum um einen Prozentpunkt oder mehr und einem Haushaltsdefizit von 3 % die Schuldenquote sinken. Bei einem Wachstum von 5 % und einer 2 %igen Inflation liegt das nominale BIP-Wachstum bei 7 %. Das Haushaltsdefizit eines solchen Landes könnte dann also bei 7 % liegen, bei stabiler Schuldenquote, ohne dass es zu einer Belastung für die Eurozone würde. Das Schuldenwachstum wäre stabil und daher langfristig zu verteidigen. Das Land dürfte wahrscheinlich eine hohe Kreditwürdigkeit haben und kein Kreditrisiko für die Eurozone insgesamt darstellen. Ein solches Haushaltsdefizit kann dauerhaft gerechtfertigt werden. Ein begrenztes Defizit von 3 % bedeutet, dass der Anteil der Staatsverschuldung am BIP ständig sinkt. Da eine Schuldenquote von 60 % des BIP wirtschaftlich angemessen ist, gibt es keinen Grund, dem Land eine derartige finanzielle Beschränkung aufzuerlegen.

Für neue, schnell wachsende Länder ist ein erhebliches Defizit in der Leistungsbilanz und der Kapitaleinfuhr ganz natürlich. Die privaten Spareinlagen sind vielleicht nicht ausreichend, und auch der Staat hat möglicherweise ein Haushaltsdefizit. Daraus kann man den Schluss ziehen, dass Ländern mit einer Schuldenquote unter 60 % des BIP und einer kontrollierten Inflation ein schnelleres Wachstum und eine expansivere Politik gestattet werden sollte. Das könnte der gesamten EU einen Impuls verleihen. Ich empfehle eine entsprechende Änderung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes.

 
  
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  Angelilli (UEN).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch anhand des Berichts über die öffentlichen Finanzen in der WWU wird die Notwendigkeit einer Reform des Stabilitätspakts deutlich. Der Pakt spielt in Bezug auf die Stabilität zweifellos eine bedeutende Rolle, er muss aber auch als Impuls für das Wachstum dienen.

Wie wir wissen, arbeiten die Minister auf der Tagung des ECOFIN-Rates den Text für die Reform aus, doch darf das Parlament nicht aus der Diskussion aussteigen. Daher wäre es wünschenswert, wenn das Parlament vor der endgültigen Entscheidung des Rates Gelegenheit hätte, seine Meinung zu den Verfahren für eine Reform des Pakts in einer entsprechenden Aussprache zum Ausdruck zu bringen. Seit der Aussprache im September nimmt das Parlament eine eher passive Haltung ein, während es in einem solchen Reformprozess doch eigentlich eine Schlüsselrolle spielen sollte, indem es vor allem allen Abgeordneten und Fraktionen Gelegenheit gibt, die möglichen Vorgehensweisen klar darzulegen.

Wir müssen uns praxisorientiert und realistisch verhalten. Wir können nicht in unseren Dokumenten erklären, dass wir die weltweit wettbewerbsfähigste Wirtschaft werden möchten, während zugleich aus den Zahlen eindeutig hervorgeht, dass das Wachstum stagniert. Deshalb muss der Pakt reformiert werden. Ich meine damit flexiblere Arten der Anwendung des Pakts in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die Notwendigkeit, die von den Mitgliedstaaten durchgeführten Strukturreformen entsprechend anzuerkennen, und eventuell die Möglichkeit, die Ausgaben für Investitionen zur Unterstützung der noch immer in weiter Ferne liegenden Ziele der Strategie von Lissabon nicht mit einzubeziehen.

Ich bin also der Ansicht, dass das Parlament als einziges Organ, das die Bürger der Union direkt vertritt, in dieser Diskussion wieder eine aktive Rolle übernehmen muss.

 
  
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  García-Margallo y Marfil (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, der Berichterstatter, Herr Goebbels, bedauert die fehlende Abstimmung der Wirtschaftspolitik. Ich teile diese Meinung, aber ich komme zu einer anderen Schlussfolgerung.

Ohne diese Regelungen zur Koordinierung käme die Flexibilisierung des Stabilitätspakts seinem Bruch gleich, und der Bruch des Stabilitätspakts würde eine Neutralisierung der Bemühungen der Zentralbank um Preisstabilität, eine Erhöhung der Zinssätze und einen Verzug bei dem von uns allen gewünschten Wachstum bedeuten, einen Tempoverlust bei der Ingangsetzung der Strukturreformen und – was noch gefährlicher ist – eine ernsthafte Bedrohung für den Wohlfahrtsstaat. Die Gelder, die wir für Zinszahlungen und die Tilgung der Staatsschulden ausgeben, bedeuten weniger Mittel für die Gewährleistung eines geordneten Haushalts.

Was wir derzeit brauchen, das sind mehr Beschäftigung und höhere Produktivität. Mehr Beschäftigung bedeutet vor allem, dass wir uns um die Bevölkerungsgruppen mit den größten Schwierigkeiten kümmern, und wir wissen, dass es dabei um die Frauen, die Jugendlichen zwischen 15 und 25 Jahren und die über Fünfundfünfzigjährigen geht. Und höhere Produktivität bedeutet mehr Investitionen, höhere Aufwendungen für Investitionen und Entwicklung und vermehrte Anstrengungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, um die Arbeitsproduktivität zu steigern.

Die Rede des Kommissars erinnert mich auch – um nochmals Herrn Goebbels zu zitieren – an Reden in der einstigen Sowjetunion, in denen es hieß, dass der gesetzmäßige Übergang zum Sozialismus im kommenden Jahr seinen Abschluss finden würde. Als man zu der Erkenntnis gelangte, dass der Übergang möglich war, führte dies zu dem Schluss, dass der Übergang bereits vollzogen und man bereits im Kommunismus angekommen war. Einige Jahre später fiel der Eiserne Vorhang.

Es besteht keine Notwendigkeit, die makroökonomische Stabilität zu schwächen, aber es ist sehr wohl notwendig, noch eindringlicher und noch energischer die strukturellen Reformen einzufordern, denn sie sind die Garantie, das einzige überzeugende Rezept für einen Wachstumskurs.

 
  
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  Bullmann (PSE). Herr Präsident, verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Karas hat heute morgen davon gesprochen, dass es sich hier um Richtungsentscheidungen handelt, die wir zu fällen haben. Wohl wahr! Richtig! Aber Richtungsentscheidungen kann nur jemand fällen, der den Horizont sehen kann. Richtungsentscheidungen kann nur jemand fällen, der sich auf der Höhe der Zeit bewegt, mit seiner Analyse und mit seinen Vorschlägen, und genau dort – meine Damen und Herren von der Mehrheit der konservativen Fraktion – befinden Sie sich mit Ihren Vorschlägen in diesen beiden Berichten nicht auf der Höhe der Zeit, nicht an einer Stelle, von der aus man den Horizont sehen kann.

Sie wissen sehr genau: Die allgemeinen Leitlinien der Wirtschaftspolitik sind das langweiligste Dokument, das seit Jahren – und jedes Jahr wieder – auf den Brüsseler Markt kommt. Was sind denn Ihre Vorschläge im Wirtschaftsausschuss zur Modernisierung dieses Instruments? Wo ist denn Ihr Beitrag zu einer sinnvollen Diskussion?

Strukturreformen, höre ich! Richtig! Europa braucht, die Mitgliedstaaten brauchen Strukturreformen. Aber Sie wissen ganz genau, Strukturreformen können nur wirken, können nur zu mehr Wachstum führen, können nur zu mehr Beschäftigung führen, wenn sie eingebettet sind in eine aktive Industriepolitik, wenn sie eingebettet sind in eine aktive Politik für kleine und mittlere Unternehmen und wenn sie eingebettet sind in eine konjunkturgerechte Haushaltspolitik. Wenn ich mir Ihre Vorschläge anschaue, dann kommen mir Tränen in die Augen. Sie müssen Ihre Texte einmal lesen, bevor Sie sie beschließen! Das wäre hilfreich!

Sie wollen eine allgemeine Reduktion des Steuerniveaus. Diskutieren Sie doch lieber mit uns über eine anständige KMU-Politik, als so einen Unfug in Ihre Texte zu schreiben. Sie wollen, dass alle Menschen länger arbeiten. Helfen Sie uns doch, die Erwerbsquote zu steigern, dass mehr Menschen arbeiten können. Davon hat Europa mehr. Deswegen können Sie nur dann von uns auf Zustimmung hoffen, wenn Sie vernünftige Änderungsanträge mitbeschließen. Andernfalls können wir diesem Unfug nicht zustimmen.

 
  
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  Bourlanges (ALDE). (FR) Herr Präsident, die Wirtschaftspolitik der Europäischen Union setzt sich heute aus drei Elementen zusammen: eine platonische Ambition – die Strategie von Lissabon –, ein gering geschätzter Zwang – die Eindämmung der öffentlichen Ausgaben -, und eine missachtete Notwendigkeit – die Förderung der Kaufkraft.

Die Strategie von Lissabon ist eine platonische Ambition. Wer wollte den in Lissabon festgelegten Zielen nicht zustimmen? Wer wünschte nicht eine wissensbasierte Gesellschaft, eine bessere Ausbildung für die Menschen, Fortschritte im Bereich Forschung und Entwicklung, eine innovative Gesellschaft? Wer wäre mit diesen Zielen nicht einverstanden? Wer aber sieht andererseits nicht auch, dass die Bezeichnung offene Zusammenarbeit in Wirklichkeit nur ein leere Worthülse ist? Hinter ihr verbirgt sich nichts anderes als die freie Politik der Staaten, die von Zeit zu Zeit imaginäre Verabredungen mit der Europäischen Union treffen, während Rat, Kommission, Parlament auf die Rolle von Institutionen beschränkt sind, die Kommentare abgeben oder Tadel aussprechen. So werden wir das Spiel nicht gewinnen.

Die Eindämmung der öffentlichen Ausgaben ist ein gering geschätzter Zwang. Hinter einem gegenstandslosen Streit zwischen Keynesianern und Liberalen über die Instrumente der Konjunkturpolitik und die Verwendung der öffentlichen Ausgaben erleben wir seit 25 Jahren eine strukturelle Fehlleitung der öffentlichen Ausgaben, in einigen großen Ländern eine systematische Verschlechterung vor allem der Verschuldung, die faktisch unsere Kinder daran hindert, ihre Zukunft zu meistern. Hier bemächtigt sich der Tod, das heißt die Vergangenheit, des Lebens, das heißt der Zukunft.

In dieser Frage beschuldigt man die Zentralbank zu Unrecht. Was wirft man ihr vor? Zu hohe Zinsen, doch diese waren seit dem Krieg niemals so niedrig. Eine Politik des zu teuren Euro, doch diese Situation ist der amerikanischen Politik des systematischen Defizits und nicht der angeblichen Tugend der Europäer geschuldet. In Wahrheit befinden wir uns in einer Situation, in der die Zentralbank kaum über die notwendigen Mittel verfügt. Dann gibt es den Stabilitäts- und Wachstumspakt, und dieses Instrument gilt es zu reformieren. Was wirft man dem Stabilitäts- und Wachstumspakt vor? Dass er dumm und bösartig ist. Wenn dies der Fall ist, dann müssen wir uns bemühen, ihn weniger dumm zu machen, ohne ihm den verbindlichen Charakter zu nehmen.

Abschließend möchte ich eine missachtete Notwendigkeit nennen: die Förderung der Kaufkraft. Es sieht doch wohl ein jeder, dass wir gegenwärtig in einem System leben, in dem die Arbeitnehmer über immer weniger Geld und Kaufkraft im Vergleich zu den Aktionären verfügen? Es gibt Methoden, um das wieder gerade zu rücken: Verbreitung des Aktienbesitzes, steuerliche Entlastung der Arbeit, aber diese Methoden werden ignoriert.

Ich fürchte, Herr Präsident, dass wir, unsere Institutionen, die Europäische Union, darauf reduziert werden, als Chor in einer antiken Tragödie zu fungieren, deren einzige wirkliche Akteure die nationalen Regierungen sind.

 
  
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  Guerreiro (GUE/NGL).(PT) Angesichts der sich weiter verschlechternden wirtschaftlichen und sozialen Lage in den meisten Ländern der Europäischen Union wird der Stabilitäts- und Wachstumspakt nun endlich in Frage gestellt, auch wenn das recht spät geschieht und erst, nachdem Frankreich und Deutschland ihn nicht eingehalten haben. Doch lieber spät als gar nicht.

Sollte das, was für den ECOFIN-Rat am 8. März anvisiert wird, tatsächlich befolgt werden, so bedeutet das nichts anderes, als dass in dieselbe Richtung weiter marschiert werden soll. Die so genannte flexible Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts würde von der mehr oder weniger stark ausgeprägten Fähigkeit eines Staates abhängen, die Existenz der öffentlichen Sozialversicherungs-, Renten- und Gesundheitssysteme in Gefahr zu bringen oder, wie es auch heißt, die öffentliche Verwaltung zu reformieren. Mit anderen Worten, je forscher ein Staat die Politiken und Ziele der Lissabon-Strategie umsetzt, die wir für äußerst nachteilig halten, umso mehr Flexibilität hätte er bei der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, und das wäre inakzeptabel.

 
  
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  Janowski (UEN). (PL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! In der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit werde ich die Frage nicht vertiefen können, sondern nur einige Aspekte herausgreifen.

Erstens: Durch die Verschwendung von Mitteln und Kräften für eine übermäßige und allzu oft absurde Bürokratie wird die Wirtschaftsentwicklung der EU beträchtlich gebremst. Zweitens sollte es eine tief greifende Studie über die Steuersysteme in den Mitgliedstaaten geben, deren Ziel unter anderem darin besteht herauszufinden, ob das derzeitige Mehrwertsteuersystem die beste Lösung ist. Es sind durchaus andere, wirksamere Steuern denkbar, und wie uns die Erfahrung gezeigt hat, ist das tatsächlich auch der Fall. Drittens muss die wirtschaftliche Situation in der Union insgesamt und auch in den einzelnen Mitgliedstaaten alle drei bis vier Jahre systematisch analysiert werden, und es muss ein Feedback erfolgen, um festzustellen, welche Fortschritte erzielt wurden, und um schnell genug auf jedes Problem reagieren zu können. Viertens stehen viel zu wenig Mittel für die Forschung zur Verfügung, die die Wirtschaftsentwicklung fördern soll.

Abschließend möchte ich mich einer Frage zuwenden, die noch nicht angesprochen wurde. Die ganze Wirtschaftsdebatte und all die klugen Vorschläge für entsprechende Pläne, die uns solches Kopfzerbrechen bereiten, bleiben so lange leeres Gerede, bis konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um die drohende demografische Katastrophe der EU abzuwenden. Ich spreche hier keine leeren Drohungen aus. Die Damen und Herren Abgeordneten müssen sich nur einmal die Bevölkerungsstatistik anschauen. Auch wenn das keine leichte Lektüre ist, enthält sie doch eine unmissverständliche Warnung. Sind es heute noch vier Personen im erwerbsfähigen Alter, die eine Person im Rentenalter unterstützen, werden es in 30 Jahren nur noch zwei sein, und es stellt sich die Frage, ob das überhaupt möglich ist. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Familie, zu der Eltern und Kinder gehören, die grundlegende Wirtschaftseinheit darstellt. Der Nobelpreisträger von 1992, Gary Becker, geht sogar so weit zu behaupten, dass die Familie und die in der Familie ausgeführte Arbeit 30 % zum Nationaleinkommen beitragen. Der französische Wirtschaftswissenschaftler Jean-Didier Lecaillon hat sich in ähnlicher Weise geäußert, und ich könnte weitere Beispiele nennen, vor allem Johannes Paul II., dessen Stimme besonderes Gewicht hat. Charles de Gaulle, ein von allen anerkannter wahrhafter Staatsmann, meinte es völlig ernst, als er sagte, dass, wer arm ist und keine anderen Möglichkeiten hat, in die Familie investieren muss. Sapere aude Europa. Ich danke Ihnen.

 
  
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  Claeys (NI).(NL) Herr Präsident! Dieser Bericht liefert eine Fülle von Vorschlägen, um den Rückstand aufzuholen, in den wir bei der Durchführung der Lissabon-Strategie geraten sind. Speziell möchte ich meine Anerkennung für Ziffer 7 des Berichts aussprechen, die die herausragende Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand im Allgemeinen betont. Unabdingbar ist es, ein Klima zu schaffen, das bei jungen Leuten den Unternehmergeist weckt, ein Klima, in dem der Verwaltungsaufwand und die Steuerlast substanziell sinken und in dem KMU leichter Zugang zu Risikokapital erhalten. Weiterhin ist festzustellen, dass in dem Bericht mit keinem Wort das Grünbuch der Kommission zur Wirtschaftsmigration erwähnt wird. Mit Blick auf die aktuelle Arbeitslosigkeit ist das mit Sicherheit auch gut so. Das Plädoyer der Kommission für die Zulassung und Förderung neuerlicher Migration ist nicht nur kurzsichtig, kontraproduktiv, sondern auch völlig fehl am Platze, selbst wenn sich die Kommission bei der Präsentation dieses Vorschlags auf die Lissabon-Ziele beruft.

 
  
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  Lulling (PPE-DE). (FR) Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen ALDE und PPE-DE werden angesichts des Charakters dieser Aussprache sicher erfreut sein, zu erfahren, dass Herr Goebbels sich der luxemburgischen Presse anvertraut hat und dort feststellte, dass ihre im Ausschuss angenommenen Änderungsanträge „den zutiefst reaktionären und neoliberalen Charakter dieser beiden Fraktionen im Parlament“ widerspiegelten. Die Maßlosigkeit dieser Äußerungen hat natürlich etwas Lächerliches an sich: sie suggeriert, dass dieses Hohe Haus zumindest aus ausgemachten Reaktionären besteht. Allerdings haben diese Äußerungen auch etwas Beunruhigendes. In diesem Haus kultiviert die sozialdemokratische Fraktion gern eine gewisse Mehrdeutigkeit, was die Grundzüge der Wirtschaftspolitik betrifft. Sobald sie bei den Sozialdemokraten auftritt, verwandelt sich diese Mehrdeutigkeit in eine echte Aversion.

Ich meinerseits halte es nicht für überflüssig, in dieser Debatte zu unterstreichen, dass die Voraussetzungen für ein gesundes und nachhaltiges Wachstum durch gesunde öffentliche Finanzen und angemessene Pflichtabgaben geschaffen werden. Stabilität ist kein Hindernis für das Wachstum, sondern die Voraussetzung.

Wir werden unsererseits nicht in die gleichen Fehler der ideologischen Verblendung verfallen und sehr viel mehr Pragmatismus an den Tag legen. Es gibt Situationen, in denen sich stärker interventionistische Politiken als notwendig erweisen, um die wirtschaftliche Konjunktur wieder in Gang zu bringen, das ist nicht die Frage; die derzeitige Situation in Europa entspricht aber kaum diesem Schema. Nachdem Herr Goebbels den Keynesianismus etwas verspätet entdeckt hat, möchte er ihn in allen Rezepten und bei jeder Gelegenheit verwenden, selbst wenn die Situation dafür ungeeignet ist. Zusätzliche Haushaltsdefizite zu verursachen, bringt keine Lösung für unsere heutigen Probleme. Wenn dem so wäre, wären Länder, die für ihre finanzielle und haushaltspolitische Laschheit bekannt sind, seit langem als Beispiele hingestellt worden.

Schließlich, Herr Bullmann, darf die Aussage, dass die Europäer härter und besser arbeiten müssen, um ihren Lebensstandard angesichts der weltweiten Konkurrenz zu halten, nicht länger als Verbrechen angesehen werden. Die Beispielhaftigkeit der französischen 35-Stunden-Woche spricht da eine beredtere Sprache als alle Reden. Gewiss äußert Herr Goebbels in seinem Bericht eine Reihe guter Ideen – wie die, bestimmte Investitionen in soziale Dienste oder in nachhaltige Entwicklung zu fördern –, aber anscheinend kommt da das Wesentliche zu kurz, dass nämlich die wirtschaftliche Effizienz genau definierten Regeln unterliegt, und es gefährlich wäre, diese zu missachten.

 
  
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  Andersson (PSE). (SV) Herr Präsident! Zunächst stelle ich mit großem Bedauern fest, dass der Vertreter der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischen Demokraten, Herr Hökmark, die Aussprache verlassen hat. Der Vorschlag des Ausschusses ist meiner Ansicht nach für uns Sozialdemokraten aus drei Gründen inakzeptabel.

Erstens brauchen wir keine allgemeine Arbeitszeitverlängerung. Was wir brauchen, sind mehr Menschen in Arbeit, keine generelle Ausweitung der Arbeitszeit. Zweitens würde eine allgemeine Steuersenkung in der Europäischen Union die Probleme nicht lösen. Wie ist es denn möglich, dass die nordischen Länder, wo die Steuerbelastung am höchsten ist, das höchste Wachstum in der EU verzeichnen? Das zeigt doch, dass die PPE-DE-Fraktion völlig daneben liegt. Drittens brauchen wir ein Gleichgewicht im Lissabon-Prozess. Diejenigen, die den Vorschlag eingebracht haben, sind noch schlimmer als die Kommission, denn sie betonen im Großen und Ganzen nur die erste Säule des Lissabon-Prozesses, wo doch eine Verbindung zwischen allen Säulen notwendig ist.

Auch ich bin der Auffassung, dass Strukturreformen erforderlich sind, doch vor allem kommt es darauf an, dass dabei soziale Verantwortung akzeptiert wird und beide Seiten der Industrie beteiligt sind. Herr Hökmark kommt ja aus Schweden, wo seine Partei gegenwärtig versucht, sich bei den Sozialdemokraten einzuschmeicheln. In der nationalen Debatte in unserem Heimatland sprechen sie nicht über Steuersenkungen oder eine Arbeitszeitverlängerung. Das tun sie nur in diesem Hohen Hause.

In der Nachkriegszeit hat Schweden eine äußerst erfolgreiche Wirtschaftspolitik betrieben. Einzige Ausnahme waren die Jahre 1991-1994. Damals war Herr Hökmark einer der führenden Politiker unseres Landes. Es wäre bedauerlich, wenn die PPE-DE-Fraktion diese neoliberale Politik übernehmen und sich aneignen würde, denn das würde zu politischen Gegensätzen führen. Wir Sozialdemokraten wollen eine ausgewogene Politik, denn eine neoliberale Politik wird Europas Probleme nicht lösen.

 
  
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  Czarnecki, Ryszard (NI). (PL) Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir befinden uns zum ersten Mal in einer Situation, da die Mehrheit der Mitgliedstaaten, nämlich 13 von 25, nicht der Eurozone angehört. Auch haben die Zinssätze in Europa das niedrigste Niveau seit dem Zweiten Weltkrieg erreicht, trotzdem scheint dies die Investitionsbereitschaft keineswegs zu fördern. Wir müssen der Tatsache ins Auge sehen, dass die Wirtschaft in der Eurozone nur langsam wächst. Wir wissen bereits, dass der Inlandsverbrauch in den nächsten zwei Jahren auf einem niedrigen Niveau bleiben wird, und zwar in der gesamten Union. Gleichzeitig sind seit der Erweiterung die Erwartungen der Bürger in die Wirtschaft, vor allem der Bürger in den neuen EU-Mitgliedstaaten wie z. B. in meinem Heimatland Polen, beträchtlich gestiegen. Dem steht eine schlechte Wirtschaftslage gegenüber, in der die Erwartungen der Verbraucher nicht erfüllt werden können. Auf politischer Ebene könnte das mit der Zeit zu wachsender Euroskepsis führen. Das ist sogar recht wahrscheinlich, zumal alle Prognosen einschließlich der im Bericht Goebbels von einer hohen Arbeitslosenrate in nächster Zukunft ausgehen.

Die Bürger der EU erwarten aber das Wirtschaftswachstum, das ihnen in den vergangenen Jahren beispielsweise auf den EU-Gipfeltreffen wiederholt versprochen wurde. Sie erwarten außerdem Gerechtigkeit und Gleichbehandlung für alle Mitgliedstaaten. Indem die Union hohe Haushaltsdefizite in Ländern wie Deutschland und Frankreich stillschweigend duldet, schwächere und ärmere Länder aber vehement verurteilt, sollten sie es wagen, ein Defizit vorzuweisen, praktiziert sie eine uns aus Orwells „Farm der Tiere“ bekannte Vorstellung, dass nämlich alle gleich, einige aber gleicher sind als andere. Dies trägt keineswegs dazu bei, die Autorität der Europäischen Union in den Augen der anderen Mitgliedstaaten zu stärken. Das ist schlichtweg ein Skandal.

 
  
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  Kauppi (PPE-DE). (EN) Herr Präsident, ich möchte eingangs meinen Kollegen Herrn Goebbels und Herrn Karas für die Erarbeitung dieser Berichte über die öffentlichen Finanzen danken.

Wie wir wissen, hat sich das Wachstum nicht so gut entwickelt, wie wir erwartet hatten. Der Umfang der privaten und öffentlichen Investitionen als Anteil am BIP ist, wie unser Kollege Herr Karas feststellt, seit den siebziger Jahren drastisch zurückgegangen. Aufgrund mangelnder Strukturreformen und einer geringen Investitionstätigkeit verzeichnet das BIP keinen zufrieden stellenden Zuwachs. Wir können uns allerdings zur Ankurbelung des Wachstums nicht nur auf öffentliche Investitionen stützen: Wir müssen Anreize für private Investitionen schaffen, die die eigentliche Quelle für nachhaltiges Wachstum in Europa darstellen.

Den Kern dieser Debatte bildet die Zukunft des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Das Ziel des Paktes bestand darin, die Haushalte der Mitgliedstaaten auszugleichen und bis 2003 Haushaltsüberschüsse zu schaffen. Und zwar ging es darum, dass die Mitgliedstaaten in guten Zeiten ihre Schulden begleichen und durch Strukturreformen im öffentlichen Sektor dafür sorgen, dass ihre Haushalte auch in schlechten Zeiten ausgeglichen sind. Uns Politikern fällt es jedoch nicht leicht, uns in guten Zeiten zu beherrschen und die Ausgaben nicht zu erhöhen. Leider lässt sich das auch an der schlechten Bilanz vieler Mitgliedstaaten in Bezug auf den Wachstumspakt ablesen.

Ich befürworte den Pakt nachdrücklich. Die Mitgliedstaaten, die ihren Beitrag geleistet und ihre öffentlichen Finanzen im Griff behalten haben - vor allem mein Heimatland Finnland – müssen für die Verantwortungslosigkeit der Mitgliedstaaten büßen, die sich keinen Deut um die Kriterien scheren! Leider scheint es nunmehr unvermeidlich, dass der Pakt in einigen Punkten flexibler gestaltet werden wird. Wir sollten uns aber vor einer Verwässerung des Paktes hüten.

Wir sollten drei Dinge nicht aus dem Auge verlieren. Erstens sollten für alle Mitgliedstaaten dieselben Regeln gelten, und die Kriterien sollten objektiv sein. Zweitens sollten aus den öffentlichen Ausgaben keine Ausgaben wie öffentliche Investitionen oder Forschungsausgaben automatisch ausgeklammert werden. Dies würde den Mitgliedstaaten nur die Möglichkeit geben, derartige Aufwendungen sehr innovativ zu interpretieren. Drittens sollte die den Mitgliedstaaten gewährte Flexibilität an Reformen geknüpft werden, die sie in guten Zeiten durchgeführt haben. Es ist nur fair, dass die Mitgliedstaaten, die ihre Schulden bezahlt und ihr Defizit abgebaut haben, eine gewisse Flexibilität genießen. Dagegen sollte denjenigen, die nichts unternommen haben, kein weiterer Spielraum eingeräumt werden.

Ich hoffe, dass die Vernunft siegen wird und dass wir am Stabilitäts- und Wachstumspakt festhalten werden. Sollten Veränderungen vorgenommen werden, dann lassen Sie uns diese zumindest in die richtigen Bahnen lenken.

(Beifall)

 
  
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  Rosati (PSE). (PL) Herr Präsident, mit den Änderungsvorschlägen zum Stabilitäts- und Wachstumspakt sollen die Steuervorschriften in der Europäischen Union bei gleichzeitiger Wahrung des wichtigen Grundsatzes der Haushaltsdisziplin flexibler und praktikabler gestaltet werden. Diese Änderungen sind meines Erachtens ein Schritt in die richtige Richtung, dennoch möchte ich in diesem Zusammenhang drei Punkte ansprechen.

Erstens: Die Vorschläge der Kommission konzentrieren sich hauptsächlich auf das derzeitige Haushaltsdefizit, während der Staatsverschuldung weniger Bedeutung beigemessen wird. Ich denke, es sollte genau umgekehrt sein, denn ausschlaggebend für eine langfristige Finanzstabilität ist die Höhe der Verschuldung im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt und nicht das Defizit in einem bestimmten Jahr. Deshalb sollten für Länder mit einem sehr hohen Schuldenstand engere Defizitgrenzen gelten als für Länder mit geringer Verschuldung. Letztere können sich kurzfristig ein höheres Defizit leisten und sollten nicht dafür bestraft werden, dass sie sich in der Vergangenheit an die Regeln gehalten haben. Der Schuldenstand sollte daher als Kriterium einen höheren Stellenwert besitzen als das augenblickliche Defizit.

Zweitens muss bei der Berechnung des Defizits die besondere Situation jener neuer Mitgliedstaaten berücksichtigt werden, die die schwierige Aufgabe der Reformierung ihrer Rentensysteme zu bewältigen hatten. In diesen Ländern sind die Ausgaben für diese Reformen zeitweilig gestiegen, denn es müssen nicht nur die gegenwärtigen Renten finanziert, sondern auch die Rentenmittel für künftige Generationen gesichert werden. Diese Ausgaben sollten nicht in die laufenden öffentlichen Ausgaben für den Stabilitäts- und Wachstumspakt eingerechnet werden, da sie die gegenwärtige Nachfrage nicht erhöhen, sondern vielmehr Bestandteil der nationalen Ersparnisse sind. Die neuen Mitgliedstaaten dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie schwierige strukturelle Reformen durchführen.

Drittens möchte ich dem Herrn Kommissar vorschlagen, bei der Festlegung des Grundsatzes für die Berechnung des Defizits für Zwecke des Stabilitäts- und Wachstumspakts die mit den Zahlungen in den Unionshaushalt verbundenen Ausgaben nicht heranzuziehen. Zwar steigt mit solchen Ausgaben die Nachfrage in der EU, doch helfen sie auch, das Solidaritätsprinzip umzusetzen. Eine solche Lösung könnte zudem einen Kompromiss zur Höhe des EU-Haushalts für den Zeitraum 2007-2013 erleichtern. Ich möchte feststellen, dass bestimmte Mitgliedstaaten unter anderem deshalb einen „kleinen“ Haushalt befürworten, weil sie als Nettozahler in den Haushalt der Union einzahlen. Vielen Dank.

 
  
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  Samaras (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Wir reden hier über Wettbewerbsfähigkeit, doch die Wettbewerbsfähigkeit ist unmittelbar mit den Wechselkursen der Währung verbunden. Wir haben es zugelassen, dass der Euro gegenüber dem Dollar überbewertet wird. Er ist von 0,84 auf 1,30 gestiegen, was unserer Wettbewerbsfähigkeit erheblich geschadet hat.

Die Zentralbank hat im Grunde die Wettbewerbsfähigkeit, bei der wir im Rückstand liegen, geopfert, um die Stabilität zu stärken, mit der wir keine Probleme haben. Wir haben also das Element, bei dem wir stark waren, gefestigt und das Element, bei dem wir schwach waren, außer Acht gelassen. Folglich hat der teure Euro die Rezession verschlimmert. Die Rezession trägt wiederum dazu bei, dass die Unternehmen weniger geneigt sind, Investitionsrisiken einzugehen und Innovationen aufzugreifen. Mit anderen Worten, wozu ist die Lissabon-Strategie gut? Sehen Sie sich an, was die Amerikaner, was die Russen, die Chinesen und die Inder tun. Während alle unsere Konkurrenten sich verstärkt um Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum bemühen, beschäftigen wir uns mit Abfall und Schulden. Alle diese Länder erzielen höhere Gewinne als wir, während wir in eine chronische Rezession versinken. Sollten wir vielleicht damit beginnen, unseren Wirtschaftspolitikmix neu zu überdenken? Wenn der gegenwärtige Mix fortgesetzt wird, dann werden die Strategie von Lissabon und der Stabilitätspakt immer weniger miteinander vereinbar sein. Führen Sie die Lissabon-Strategie fort, doch sorgen Sie dafür, dass die von der Zentralbank verfolgte Währungspolitik auch hilft. Halten Sie am Stabilitätspakt fest, solange nur der Schwerpunkt darauf liegt, die Ausgaben zu beschränken, und nicht, die Einnahmen zu erhöhen.

Die Europäische Zentralbank muss die Währungspolitik lockern, damit die Mitgliedstaaten eine strengere Finanzpolitik verfolgen können, und zwar hauptsächlich im Hinblick auf die Ausgaben. Denn was der aktive Bedarf an öffentlichen Ausgaben verliert, gewinnt er durch steigende Exporte, und auf diese Weise vermeiden wir Steuererhöhungen. Dies ist ein Politikmix, der Disziplin und Wachstum verbindet. Um das jedoch verwirklichen zu können, muss auch die Zentralbank mitziehen. Selbstverständlich brauchen wir Disziplin, doch Disziplin ist eine Sache, Unflexibilität eine andere. Wenn wir Disziplin mit Unflexibilität verwechseln, dann werden wir weder Disziplin, noch Wachstum bzw. Wettbewerbsfähigkeit erreichen.

 
  
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  Bersani (PSE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beziehe mich auf den Bericht Goebbels und möchte unserem Kollegen Abgeordneten zu seinem hervorragenden Ansatz gegenüber diesem Thema gratulieren, bei dem es hauptsächlich darum geht, ein Gleichgewicht herzustellen zwischen der offenkundigen Notwendigkeit, der Wirtschafts- und Wachstumspolitik in Europa neuen Schwung zu verleihen, und dem Ziel, Stabilität zu gewährleisten und die Bedingungen dafür zu schaffen. Doch im Laufe der Diskussion ging dieses Gleichgewicht verloren und es kann jetzt nur wiederhergestellt werden, wenn wir überlegt vorgehen, so wie es Frau Lulling vorhin empfahl.

Es ist kein überlegtes Vorgehen, einen Bericht zu billigen, der die Notwendigkeit einer stärkeren Koordinierung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten nicht wahrhaben will, und wir können auch nicht zustimmen, dass eine derartige Erklärung zu Ungunsten der Autonomie der Währungsbehörden ausfällt. Es ist kein überlegtes Vorgehen, in einer Zeit, in der wir uns offensichtlich auf eine Einigung zubewegen, einen Bericht zu billigen, in dem nicht auf die Reform des Stabilitätspakts und seine Verbindung zu den Zielen von Lissabon Bezug genommen wird. Wenn wir uns die gleichermaßen hervorragenden Ergebnisse von Ländern mit hoher bzw. niedriger Steuerlast ansehen, ist es kein überlegtes Vorgehen, zu behaupten, dass eine allgemeine Senkung der Steuerlast für die Wettbewerbsfähigkeit unerlässlich ist.

Wie dem auch sei, ich frage mich, ob das Europäische Parlament eine allgemeine Steuersenkung wirklich empfehlen sollte, wenn in der derzeitigen Situation kein Mitgliedstaat einen solchen Vorschlag für plausibel halten würde. Ebenso würde vernünftigerweise niemand konstatieren, dass eine allgemeine Erhöhung der Arbeitszeit machbar oder wirksam wäre. Wenn wir die Liberalisierung und Verbesserung der Dienstleistungen zu eng an deren Privatisierung knüpfen, laufen wir nur Gefahr, den Widerstand gegen jedweden Prozess zu erhöhen, der zur Liberalisierung des Marktes führen soll.

Abschließend sei gesagt, dass das Dokument meiner Ansicht nach einige wichtige Hinweise enthält und eine anerkennenswerte Leistung darstellt. Bei bestimmten Themen muss allerdings die Balance wiederhergestellt werden. Dabei sind ideologische Ansprüche beiseite zu lassen, so dass wir es letztlich mit einem nützlichen Beitrag zu der Diskussion zu tun hätten, die derzeit in Europa über die Wirtschaft geführt wird.

 
  
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  Mann, Thomas (PPE-DE). Herr Präsident! Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, für einen nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalt zu sorgen. Das ist eine Zusage aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, der von Defizitsündern wie Deutschland gebrochen wurde. Als Ausrede schieben sie Konjunkturprobleme vor. Dabei haben sie notwendige strukturelle Reformen versäumt.

Was 1997 vom damaligen deutschen Finanzminister Theo Waigel im europäischen Interesse durchgesetzt wurde, war eine ernst gemeinte Garantie für stabile Preise, für Haushaltsdisziplin und für die Fähigkeit, auf strukturelle Veränderungen zu reagieren, z. B. die Finanzierung der immer älter werdenden Gesellschaft. Das ist nicht neoliberale Politik von der linken Seite, das liegt auch im Interesse der Arbeitnehmer.

Luxemburgs Ratspräsidentschaft hat eine Modifizierung des Paktes angekündigt – keine einfache Aufgabe. Berlin will das Defizitverfahren vollständig abschaffen, und die kleinen Euroländer bestehen zu Recht darauf, dass dieser Vertrag buchstabengetreu eingehalten wird. Die haben ihre Hausaufgaben gemacht.

Jean-Claude Juncker sagt in unserem Wirtschafts- und Währungsausschuss, an der Einhaltung der 3%-Grenze und am Defizitverfahren wird nicht gerüttelt. Ich bin auch dafür, dass die Europäische Kommission ihre Kompetenzen behält, von der Versendung der blauen Briefe bis zur Verhängung von Bußgeldern. Aber bedauerlicherweise haben Sie eine intelligente Interpretation des Paktes angekündigt. Ist das denn nicht eine Aufweichung?

Sie haben zu Recht gesagt, Griechenland muss zur Verantwortung gezogen werden, wenn uns erneut falsche Daten geliefert werden. Aber kurz danach – oder sonst korrigieren Sie das – haben Sie offenbar den Deutschen in Aussicht gestellt, dass die Kosten für den Aufbau Ost herausgerechnet werden, als Sonderbelastung. Dann kommen doch andere Länder und sagen: Unsere Investitionen in Bildung oder in Militär oder in Infrastruktur müssen herausgerechnet werden. Dann haben wir doch nur eine kreative Buchführung, dann ist der Pakt doch nur Makulatur. Das ist Zahlenakrobatik und keine Garantie für die Bürgerinnen und Bürger.

Ich stimme dem exzellenten Bericht unseres Freundes Othmar Karas zu; das Vertrauen in den Euro darf nicht durch Tricks verspielt werden.

 
  
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  Rasmussen (PSE). (DA) Herr Präsident! Vor uns liegt ein konstruktiver Bericht von Herrn Goebbels und vom Ausschuss, der ihn vorgelegt hat. Ich möchte auch Kommissar Almunia für einen wohl überlegten Beitrag und für sein Bekenntnis für eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts danken.

In meinem Beitrag in diesem Hohen Hause wird es heute hauptsächlich um zwei der wichtigsten Themen für Europa gehen. Die Konservativen und Liberalen hier im Parlament orientieren sich auf Strukturreformen – über die wir, wie ich sagen möchte, zu verhandeln bereit sind –, nicht nur im Europäischen Parlament, sondern auch in unseren jeweiligen Staaten. Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament, deren Vorsitzender ich bin, hat nichts gegen Reformen. Wir wollen die richtigen Reformen. Eines möchte ich aber hinzufügen: Zu den wichtigsten Problemen Europas gehört nicht nur die Notwendigkeit von Reformen. Das zweitgrößte Problem besteht darin, dass die Nachfrage in unseren Ländern zu gering ist.

Ich möchte aufrichtig und eindringlich an die führenden Vertreter der rechtsgerichteten europäischen Parteien appellieren. Nach meinen persönlichen Erfahrungen als Ministerpräsident und Parteivorsitzender in Europa erhalten wir von unserer Bevölkerung keine Unterstützung für Reformen, wenn es in unserer Gesellschaft nicht eine entsprechende Nachfrage und zugleich Wachstum gibt, oder anders ausgedrückt: Es kann keine erfolgreichen Reformen ohne Wirtschaftswachstum und kein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ohne Reformen geben. Daher möchte ich ganz dringend darum bitten, die europäische Dimension einzubringen. Was ist die europäische Dimension? Bei der europäischen Dimension geht es vor allem darum, dass wir lernen, Dinge gleichzeitig zu tun. Auf dem Binnenmarkt ist die Nachfrage zu gering, und dagegen können wir zeitgleich etwas unternehmen, wenn alle Finanzminister zusammen mit Herrn Almunia beschließen, in den nächsten vier Jahren in die Ziele von Lissabon zu investieren. Auf diese Weise müssten wir das zusätzliche Wachstum erzielen, das wir brauchen. Wir haben dies dokumentiert, und es wäre großartig, wenn die rechtsgerichteten Parteien hier im Parlament ebenfalls einsehen könnten, dass wir investieren müssen, dass wir Reformen umsetzen müssen und dass wir dies zur gleichen Zeit tun müssen.

 
  
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  Montoro Romero (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, ich stimme mit den Analysen überein, die heute Vormittag hier vorgetragen wurden, wonach Europa mehr Wachstum und mehr Beschäftigung braucht.

Mehr Wachstum, um den Herausforderungen zu begegnen, mit denen wir Europäer konfrontiert sind: der Herausforderung der Erweiterung, der Herausforderung zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen für unsere Jugendlichen und für die Frauen. Mehr Wachstum, damit Europa die ihm zustehende führende Rolle in der Weltwirtschaft spielen kann, da andernfalls die Weltwirtschaft kein ausgewogenes Wachstum verzeichnen wird. Wie Herr Rasmussen gerade betonte, bedeutet dies, dass die europäischen Verbraucher und die europäischen Investoren mehr Vertrauen brauchen, sie benötigen eine vertrauensfördernde Politik, auf der sie ihre Konsum- und Investitionsentscheidungen gründen können. Dieses Vertrauen wiederum erfordert eine Sanierung der öffentlichen Finanzen und einen ausgeglichenen Haushalt. Ein ausgeglichener Haushalt bedeutet weniger Steuern für Arbeitnehmer und für kleine und mittlere Unternehmen, weniger Steuern, um den Wettbewerb in der globalisierten Weltwirtschaft erfolgreich bestehen zu können.

Die Flexibilisierung des Stabilitätspakts wäre ein äußerst schwerwiegender Fehler und, Herr Almunia, Herr Kommissar, die Pressemeldungen über die Auseinandersetzungen im ECOFIN-Rat schaffen gewiss kein Vertrauen; die Konfrontation zwischen den europäischen Regierungen im Zusammenhang mit der Flexibilisierung des Stabilitätspakts sendet unter dem Gesichtspunkt des Vertrauens der Märkte ein negatives Signal. Wir brauchen einen straffen Stabilitätspakt und strukturelle Reformen. Wir brauchen eine flexiblere Wirtschaft, keine, die letztendlich gut für einige wenige ist, sondern eine ausgewogene Wirtschaft, die auf der Basis von Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit einen Wachstumskurs verfolgt.

 
  
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  Langen (PPE-DE). Herr Präsident! Herr Rasmussen hat gesagt, Reformen ohne Wirtschaftswachstum sind nicht möglich. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wirtschaftswachstum in Europa wird ohne Reformen nicht möglich. Gerade in den großen Staaten Deutschland und Frankreich, die eine zu hohe Staatsquote, eine zu hohe Besteuerung, zu komplexe Sozialsysteme haben, sind Reformen Voraussetzung für Wirtschaftswachstum.

Wir reden heute über die Berichte Goebbels und Karas, und da präsentieren sich die Schwierigkeiten, vor denen wir stehen, mit einer gemeinsamen Währungspolitik und einer dezentralen Haushalts- und Finanzpolitik. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist als Bindeglied, als notwendige Voraussetzung gegründet worden. Die politische Absicht, den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu reformieren, rüttelt an den Grundpfeilern des Maastrichter Vertrags und der Europäischen Währungsunion. Die haushaltspolitischen Regeln sind eines der entscheidenden Fundamente der Wirtschafts- und Währungsunion. Gegenüber den Bürgern Europas wurde eine Verpflichtung zur Reduzierung der Staatsverschuldung abgegeben, die nunmehr nach nur 6 Jahren bereits zurückgenommen wird. Die Regeln haben das Ziel, Glaubwürdigkeit und Vertrauen unabhängig von den jeweiligen Regierungen zu erhalten, aber – und dazu, Herr Kommissar, haben Sie wiederholt nichts gesagt – der Stabilitäts- und Wachstumspakt hat einen schwerwiegenden Konstruktionsfehler.

Die EU-Kommission hat zu wenige Kompetenzen im Überprüfungsverfahren. Die Sünder sind bei den Richtern dabei, das kann nicht gut gehen. Wenn der ECOFIN-Rat die Regeln für sich selbst nicht gelten lässt, ist die Kommission machtlos. Wo der Wille zur Haushaltsdisziplin fehlt, da helfen auch keine Reformen. Es liegt nicht an den Regeln, sondern am politischen Willen. Die Kommission will neue Regeln für konjunkturell gute Zeiten. Das ist zwar richtig, aber naiv. Wenn schon die Druckmittel nicht helfen, wie soll das in guten Zeiten freiwillig geschehen?

Die Sozialdemokraten und die Kommunisten haben nicht verstanden, welche Änderungen der Euro gebracht hat. Vor dem Euro hat der Markt jene Staaten, die sich zu hoch verschuldet haben, offen und nachvollziehbar bestraft: mit hohen Zinsen für Staatsschulden, mit hoher Inflationsrate und mit Abwertung. Noch 1992 lag der Unterschied bei 6 Prozentpunkten.

(Zwischenruf)

Hören Sie doch einmal zu! Sie wissen doch, dass ich Recht habe. 6 Prozentpunkte! Diese Differenz ist nicht mehr da. Es gibt keinen Markt mehr, der die Staaten zur Finanzdisziplin zwingt. Solange dieses Thema nicht angegangen wird – und sei es durch die EZB, durch eine differenzierte Bewertung der Staatsanleihen –, werden wir den Euro auf Dauer nicht stabil halten.

 
  
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  Almunia, Mitglied der Kommission. – (ES) Herr Präsident, ich möchte allen Abgeordneten, die hier das Wort ergriffen haben, für ihre Beiträge zur Aussprache danken, die ich sehr interessant fand.

Ich möchte zum Abschluss die Analyse der Kommission wiederholen. An verschiedenen Punkten während der Aussprache sind der Kommission Überlegungen zugeschrieben worden, denen weder ich noch die Kommission zustimmen kann.

Die Kommission und ich glauben, dass es zur Erhöhung des Wachstums in der europäischen Union und im Euro-Währungsgebiet vor allem darauf ankommt, das Wachstumspotenzial zu steigern. Dies erfordert strukturelle Reformen, wie sie die Kommission in ihrer Mitteilung zur Überarbeitung und Wiederbelebung der Lissabon-Strategie vorgeschlagen hat.

Wenn wir das Wachstumspotenzial nicht steigern, wird die mittel- und langfristige Nachhaltigkeit unserer Wirtschaft, unseres Gesellschaftsmodells, nicht möglich sein, und die Haushaltsstabilität und die makroökonomische Stabilität werden kurzfristig durch das ausbleibende Wachstum gefährdet. Das ist also unsere Analyse, und davon ausgehend muss die makroökonomische Politik, wie der Bericht Kok feststellt – und ich stimme in diesem Punkt völlig damit überein –, eine Strategie struktureller Reformen unterstützen, die das Wachstumspotenzial verstärkt, um das Wachstum aufrechtzuerhalten und zu verhindern, dass mangelnde Liquidität, Finanzkraft und Nachfrage die Ausschöpfung aller Wachstumsmöglichkeiten gefährden, die wir durch die Reformen erreicht haben.

Die Kommission sieht den Erfolg bei der Wiederbelebung der Lissabon-Strategie als vorrangig an, und wir haben dazu zehn Prioritäten vorgeschlagen und überlegt, wie wir die Fähigkeit jedes einzelnen Mitgliedstaats zur Umsetzung der Lissabon-Strategie seiner jeweiligen besonderen Situation entsprechend verbessern können, um in allen diesen Staaten und in der Europäischen Union die Ziele zu erreichen, über die wir uns alle einig sind. Diese Ziele wurden in der Mitteilung der Kommission nicht abgeschwächt, sondern in der Form bekräftigt, in der sie vor fünf Jahren festgelegt wurden.

Im Hinblick auf den Stabilitätspakt, Herr Präsident, möchte ich einige Klarstellungen vornehmen. Ich glaube, wir sollten uns darüber verständigen, was in diesen Wochen geschieht, in denen der Rat mit Unterstützung der Kommission durch die hervorragende Zusammenarbeit mit dem luxemburgischen Vorsitz versucht, zu einer Einigung zu gelangen, um die praktische Anwendung unserer Mechanismen für die Haushaltsdisziplin zu verbessern und zu erreichen, dass die Ziele des Vertrags, in dem die Haushaltsstabilität als eine der Voraussetzungen für die Wirtschafts- und Währungsunion verankert ist, konkreter und deutlicher Gestalt annehmen, als dies gegenwärtig der Fall ist.

Was tun wir? Erstens bekräftigen wir unser festes und klares Bekenntnis zu den im Vertrag festgelegten Referenzwerten. Die 3 % stehen im Vertrag, und die Kommission wird gewährleisten, dass dieser Referenzwert respektiert wird. Ich möchte nochmals klarstellen und werde das weiterhin tun, sooft es erforderlich ist, dass weder der Kommissionsvorschlag noch der gegenwärtig einstimmige Standpunkt aller Minister des ECOFIN-Rates vorsieht, irgendeine Ausgabenkategorie aus der Defizitberechnung herauszunehmen. Was wir in Übereinstimmung mit Artikel 104 des Vertrags erörtern, ist die Frage, welche wichtigen Faktoren bei der Analyse der Gründe für das Auftreten eines übermäßigen Defizits berücksichtigt werden sollten und was getan werden sollte, um eine ausgeglichene Situation wiederherzustellen, die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen zu erreichen und die Höhe des Defizits unter den Referenzwert abzusenken.

So wie sich gerade jetzt in unserer Aussprache zeigt, kann man durchaus gegen die Herausnahme von Ausgabenkategorien sein und zugleich wirtschaftliche Faktoren berücksichtigen, angefangen bei der Zusammensetzung der öffentlichen Ausgaben über die konjunkturelle Lage bis hin zu den laufenden Strukturreformen, um herauszufinden, wie der vorbeugende Teil des Pakts angewendet wird, wie es mittel- und langfristig um die Ausgeglichenheit der öffentlichen Finanzen steht, oder mit Blick auf das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit, welche Empfehlungen wirklich wirksam sind, damit ein Land, in dem ein solches Defizit besteht, wieder einen ausgeglichenen Haushalt erreicht. In dieser Hinsicht ist es äußerst wichtig, und dies ist das zweite Kernelement unserer Diskussion, zu verhindern, dass die Anwendung des Pakts, sowohl im vorbeugenden als auch im korrigierenden Teil des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit, zu prozyklischen Maßnahmen führt.

Dass bestimmte Länder gegen das Defizitkriterium von 3 % verstoßen haben, liegt natürlich zum Teil daran, dass sie in günstigen Phasen des Konjunkturzyklus keine prozyklischen Maßnahmen ergriffen und ihre öffentlichen Finanzen nicht hinreichend konsolidierten. Überdies sieht der Vertrag Instrumente wie Frühwarnsysteme vor, die in der Verfassung noch weiter ausgebaut und direkt der Kommission zugeordnet werden, von denen effektiver Gebrauch gemacht werden muss. Zudem muss jeder Mitgliedstaat innerstaatliche Regelungen treffen, um zusätzlichen Druck auf diejenigen auszuüben, die auf nationaler Ebene über die Zusammensetzung der Haushaltseinnahmen und -ausgaben und folglich das Haushaltsdefizit in den einzelnen Mitgliedstaaten entscheiden, was bekanntlich weiterhin in der nationalen Zuständigkeit liegt, obwohl – wie Frau Berès zum Ausdruck brachte – das Gesamtergebnis dieser nationalen Entscheidungen zur Haushaltspolitik von gemeinsamem Interesse ist, da wir uns in einer Wirtschafts- und Währungsunion befinden.

Was das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit anbelangt, so beraten wir darüber – und dies ist der schwierigste Punkt in unserer Diskussion –, wie das Defizitverfahren in Gang gesetzt werden soll. Ich wiederhole unseren Standpunkt: keine Ausgabenkategorie wird aus der Berechnung der Defizithöhe ausgenommen. Aber wenn Sie nochmals Artikel 104 des Vertrags lesen, werden Sie sehen, dass der Rat, nachdem ihm die Europäische Kommission angezeigt hat, dass nach ihrer Auffassung in einem bestimmten Land ein übermäßiges Defizit besteht, alle Vollmachten hat, nach Prüfung der Gesamtlage – Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags – zu entscheiden, „ob ein übermäßiges Defizit besteht“.

Wir versuchen sicherzustellen, dass die Kriterien der Kommission bei der Meldung an den Rat, dass in einem Land ein übermäßiges Defizit besteht, mit denen übereinstimmen, die dieser anschließend verwendet, damit nicht wieder solche Widersprüche wie in der Vergangenheit auftreten. Damit unter Respektierung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Kommission – und die Kommission wird keine der ihr vom Vertrag zugewiesenen Zuständigkeiten aufgeben – und ebenso jener des Rates – der ebenfalls keine der ihm vom Vertrag zugewiesenen Zuständigkeiten aufgeben wird – im Rahmen dieser Wechselbeziehung, dieser Zusammenarbeit keine Widersprüche auftreten, die das Verfahren ins Stocken geraten lassen und Konflikte auslösen, wie sie vor etwas mehr als einem Jahr auftraten.

Ein Ordnungsrahmen ist sehr wichtig, ebenso das Vorhandensein innerstaatlicher Regelungen, die die eigenverantwortlichen Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Einhaltung der gemeinsamen Bestimmungen zur Haushaltsdisziplin ergänzen. Es ist sehr wichtig, dass wir über klare, verlässliche und aussagefähige Statistiken verfügen. Es ist sehr wichtig, dass eine Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen, dem Rat und der Kommission, besteht und dass das Parlament seine Unterstützung bekundet und Debatten wie die heutige führt, und es wird in Zukunft fraglos weitere Debatten dieser Art geben.

Wir müssen jetzt alles daran setzen, um zu einer Einigung zu gelangen. Es wurde von der Glaubwürdigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion und insbesondere unserer Einheitswährung auf den Märkten gesprochen, und ich teile diese Sorge. Die Märkte werden kein Verständnis haben, wenn es beim Europäischen Rat im März nicht zu einer Einigung kommt, und wir alle müssen innerhalb unseres jeweiligen Verantwortungsbereichs die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen, um zu gewährleisten, dass dieses Übereinkommen geschlossen und am 23. März in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates publik gemacht wird. Die Kommission wird ihrerseits alle Bemühungen in dieser Richtung unternehmen.

Ich möchte abschließend unsere ausgezeichnete Zusammenarbeit mit dem Ratsvorsitz würdigen, der nichts unversucht lassen wird, um diesen Erfolg zu erreichen.

 
  
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  Der Präsident. Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 12.00 Uhr statt.

 
  
  

VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS ROCA
Vizepräsident

 

5. Kulturhauptstadt Europas 2005-2019
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über die Empfehlung für die zweite Lesung des Gemeinsamen Standpunkts des Rates vom 21. Oktober 2004 im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2005 bis 2019.

 
  
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  Prets (PSE), Berichterstatterin. – Herr Präsident, Herr Kommissar! Am 13. Juni 1985, also vor fast zwanzig Jahren, wurde die Idee der Kulturhauptstadt Europas auf Initiative der damaligen griechischen Kulturministerin, Melina Mercouri, beim Kulturministerrat eingebracht und mit einer Entschließung verabschiedet. Sie hatte zum Ziel, der europäischen Öffentlichkeit besondere kulturelle Aspekte der Stadt, der Region oder des betreffenden Landes zugänglich zu machen. Zu zwanzig Jahren Kulturhauptstadt können einige Schlussfolgerungen gezogen werden, die anhand der Palmer-Studie vom August 2004 ausgearbeitet wurden.

Die Wahl zur Kulturhauptstadt hat ohne Zweifel einen positiven Einfluss auf die jeweilige Stadt in Bezug auf neue kulturelle Initiativen, den Ausbau kultureller Infrastrukturen, künstlerische Aktivitäten und Akzente, den Bekanntheitsgrad, die Internationalität sowie die Möglichkeit für weitere kulturelle Entwicklung, eine Steigerung der Besucherzahlen, der Einnahmen, aber auch eine Steigerung der Ausgaben.

Die Kulturhauptstadt zieht vor allem ein kulturinteressiertes Publikum an, aber das europäische Konzept ist nicht ganz aufgegangen. Die kulturelle Dimension ist oft von politischen Ambitionen überschattet, die europäische Dimension war nicht immer zentraler Punkt. Die Kulturhauptstadt kann nur dann ein nachhaltiges Projekt werden, wenn sie in einen Prozess der Stadtentwicklung und der langfristigen Kulturentwicklungsstrategie integriert wird. Vieles hat sich in den letzten zwanzig Jahren in Kultur und Kunstentwicklung in den Städten – aber ganz besonders in der Europäischen Union – verändert, was auch eine Änderung des damaligen Beschlusses notwendig macht.

So ist z. B. die im Mai erfolgte Erweiterung um zehn neue Mitgliedstaaten bei der Erstellung der Städte, die bis 2019 nominiert worden sind, nicht berücksichtigt worden. Um jetzt die festgelegte Reihenfolge aber nicht durcheinander zu bringen, ist der Vorschlag auf dem Tisch, dass wir zu diesen bereits bestehenden Vorschlägen jeweils eine Stadt aus den neuen Mitgliedstaaten hinzufügen, um ein Gleichgewicht herzustellen. Man kann nicht verantworten, dass diese Länder bis 2019 warten müssten, um an die Reihe zu kommen.

Der vorliegende Gemeinsame Standpunkt ist jedoch mangelhaft und entspricht nicht den Erfordernissen, die notwendig sind, um mit den Veränderungen offener, demokratischer und transparenter umgehen zu können. Um aber die laufenden Vorbereitungsarbeiten für die Kulturhauptstädte 2009, 2010 und der folgenden Jahre – speziell in Österreich und Deutschland – nicht zu gefährden, plädiere ich dafür, in der zweiten Lesung diesen Gemeinsamen Standpunkt anzunehmen; unter der Bedingung, dass die Kommission – wie sie bereits zugesagt hat und woran sie auch schon arbeitet – bis spätestens Juni dieses Jahres einen neuen Entwurf vorlegt.

In diesem neuen Vorschlag sollten folgende Forderungen enthalten sein: Anpassung der finanziellen Mittel, wenn es ab 2009 zwei Kulturhauptstädte gibt; die finanziellen Zusagen bewegen sich derzeit zwischen 200 000 und 1 Million pro Projekt. Klare Kriterien sollten vorhanden sein, um den höchsten Finanzrahmen ausschöpfen zu können. Derzeit werden durchschnittlich 500 000 Euro pro Kulturhauptstadt bewilligt, das entspricht bei einem veranschlagten Budget, wie es derzeit bei Linz der Fall ist, einem Prozentsatz von 0,83 %. Es ist sicher kein hoher Beitrag, den die Europäische Union hier leistet. Ich würde für einen fixen Beitrag von 1 Million pro Kulturhauptstadt plädieren, wenn alle Kriterien erfüllt sind.

Dies sollte schon in der finanziellen Ausstattung und im Kulturprogramm sowie in der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 berücksichtigt werden. Des Weiteren ist es uns sehr wichtig, dass die Rolle der Jury gestärkt wird, dass die Aufgaben konkreter definiert werden und dass somit das Auswahlverfahren für die Bewerberstädte verbessert wird. Klare und objektive Auswahlkriterien der Städte selber und der eingeforderte europäische Mehrwert sollen auch klar definiert und an konkreten Punkten festgemacht werden. Die Entscheidung, wann und warum eine Stadt 200 000, 500 000 oder 1 Million bekommt, sollte auch klar definiert werden.

Wo ein Wettbewerb zwischen mehreren Städten möglich ist, ist er zu begrüßen; er soll aber nicht zwingendes Kriterium sein. Österreich und Litauen z. B. werden 2009 mit jeweils nur einer Stadt ins Rennen gehen, müssen aber beim Auswahlverfahren den Auswahlkriterien absolut entsprechen. Dies ist ganz wichtig, und ich glaube, dass Österreich mit Graz auch gezeigt hat, dass man mit einer Stadt eine sehr gute Performance bieten kann.

Ich denke, dass die Europäische Union auch eine verstärkte Bekanntmachung der Kulturhauptstädte unterstützen und sich hier ein verstärktes Programm einfallen lassen sollte.

Im Beschluss zur Europäischen Kulturhauptstadt von 1999 lautete das Ziel, den Reichtum und die Vielfalt sowie die Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturen herauszustellen und einen Beitrag zum besseren Verständnis der Bürger Europas füreinander zu leisten. Der neue Beschluss sollte wieder einen Schritt weiter gehen und die Herausforderung der europäischen Integration, der europäischen Vielfalt, und dabei auch den Ausbau der kulturellen Kooperation innerhalb eines größeren Europas, annehmen und unterstreichen.

 
  
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  Figeľ, Mitglied der Kommission. (SK) Meine Damen und Herren, im November 2003 verabschiedete die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung des Beschlusses von 1999 über die Einrichtung der Gemeinschaftsaktion „Kulturhauptstadt Europas“. Der Beschluss betraf den Zeitraum 2005 bis 2019, in dem wir uns jetzt befinden. Mit dem Vorschlag der Kommission, der Ihnen nun vorliegt, wird ausschließlich das Anliegen verfolgt, die zehn neuen Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, sich möglichst bald auf der Grundlage der Parität mit den anderen Mitgliedstaaten an diesem Kulturprojekt zu beteiligen, was dem Gleichheitsgrundsatz entspricht.

Dies bedeutet, dass die neuen Mitgliedstaaten ab 2009 sowohl in Zusammenarbeit als auch im Wettbewerb mit den anderen Mitgliedstaaten eine Kulturhauptstadt Europas benennen können. Bekanntlich werden 2009 Litauen und Österreich dieses Recht haben. Wie vom Europäischen Parlament gefordert, schlage ich dem Rat für die zweite Phase noch vor dem Sommer eine weitere Änderung vor, die eine gründliche Analyse bzw. Überprüfung des Auswahlverfahrens für diese Gemeinschaftsaktion zum Gegenstand hat.

Wie Christa Prets hier sehr richtig zum Ausdruck brachte, sollte der Vorschlag unter anderem die europäische Dimension der Zusammenarbeit und deren Stärkung, die Rolle der Jury, den Wettbewerb zwischen verschiedenen Städten und andere Punkte berücksichtigen. Viele dieser Fragen oder Anliegen wurden ja bereits bei der ersten Lesung vorgebracht, und ich werde sie natürlich bei der Festlegung der nächsten Schritte im Auge behalten.

Die Kommission wird auch den Ergebnissen einer unabhängigen Studie Rechnung tragen, in der eine Bilanz der letzten zehn Jahre dieser Gemeinschaftsaktion gezogen wird. Mit Blick auf die zweite Lesung bin ich froh darüber, dass der Bericht auch vom Ausschuss für Kultur und Bildung angenommen wurde, womit dieser den Gemeinsamen Standpunkt des Rates billigte, der in die gleiche Richtung geht wie der Vorschlag der Kommission. Dieser Beschluss kann also relativ schnell über die Bühne gehen, aber natürlich unter Einhaltung des ordnungsgemäßen Verfahrens.

Abschließend möchte ich dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss für Kultur und Bildung und der Berichterstatterin Christa Prets persönlich für ihre intensive Mitarbeit danken, und mein Dank gilt natürlich auch der irischen und der dänischen Präsidentschaft für das im letzten Jahr bewiesene Engagement sowie der luxemburgischen Präsidentschaft für ihre fortwährende Unterstützung.

Ich bin erfreut darüber, dass diese Änderung echte Ergebnisse zeitigt, denn ihre Annahme kann für die Beziehungen zwischen den Städten und den Bürgern der erweiterten Europäischen Union sehr hilfreich sein und sich direkt auf sie auswirken.

 
  
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  Pack (PPE-DE), im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssten heute überhaupt nicht über die Kulturhauptstadt reden, wenn im Jahre 1999 der Ministerrat nicht die Unverschämtheit besessen hätte, die zu erwartenden neuen Mitglieder bis zum Jahre 2019 überhaupt nicht zu bedenken. Auf solche Ideen können auch nur Minister kommen; Abgeordnete waren damals schon klüger.

Wir haben also heute eine notwendige Korrektur vorzunehmen, und wir sind bereit, das mitzutragen. Wir werden künftig zwei Städte haben, eine aus den fünfzehn alten und eine aus den neuen Staaten. Ich finde das auch ganz gut. Dann kommt es auch zur Zusammenarbeit zwischen zwei Kulturhauptstädten. Das wird im Jahre 2010 zum Beispiel eine Stadt aus Deutschland und eine aus Ungarn sein. Natürlich, da hat Frau Prets vollkommen Recht: Die finanziellen Mittel reichen dann nicht aus. Wenn man einmal einen Fehler gemacht hat, ist die Strafe umso härter. Also: Wir brauchen künftig mehr Geld für die Kulturhauptstädte. Das müsste auch im finanziellen Rahmen vorgesehen werden.

Ich bin der Auffassung – anders als Frau Prets –, dass jedes Land der Europäischen Jury mindestens zwei Städte zur Auswahl vorlegen muss. Ich möchte Ihnen am Beispiel Deutschlands sagen, was wir in diesen letzten Jahren erlebt haben, wie viel Bewegung, wie viel Kreativität sich in Deutschland gerade im kulturellen Bereich ergeben hat, weil sich zehn Städte darum bewerben, Kulturhauptstadt zu werden. Es ist ein ungeheurer Erfindungsreichtum festzustellen. Es gibt Kolloquien, Symposien, an denen alle Kulturakteure und auch Wirtschaftsakteure teilnehmen. Ich finde einfach, dass das eine ganz tolle Bewegung ist, die nur dann zustande kommt, wenn es Wettbewerb untereinander gibt.

Nun wird Deutschland der Jury zwei oder mehrere Städte vorschlagen. Es kann dann eben nur eine werden. Aber all die anderen, die sich beworben haben, haben in ihrer Stadt, in ihrem Land, ihrem Umkreis unwahrscheinlich viel bewegt. Deswegen glaube ich, dass dies der richtige Weg ist.

Ich möchte nur bitten, dass die Jury künftig mehr darauf achtet, dass es hier um etwas geht, was wir als die Leuchtturmfähigkeit der Städte betrachten müssen. Die europäischen Städte sind die Leuchttürme unserer Geschichte, unserer kulturellen Vielfalt. Dies sollte dann auch jede Kulturhauptstadt durch vielfältige Veranstaltungen besonders unterstreichen, die nicht der nationalen Folklore und auch nicht nur dem Tourismus dienen sollen, sondern wirklich der Sichtbarmachung der kulturellen Vielfalt. Ich hoffe, dass der Kommissar in seinen neuen Vorschlägen, auch zum Auswahlverfahren, diesen Aspekten Rechnung trägt.

 
  
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  Hegyi (PSE), im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich begrüße generell den ausgezeichneten Bericht von Frau Prets. Ferner begrüße ich den Vorschlag, die Initiative der europäischen Kulturhauptstadt auf die neuen Mitgliedstaaten auszudehnen. Vielleicht halten es einige für sinnvoller, pro Jahr nur eine Kulturhauptstadt, alternierend zwischen den 15 alten und den zehn neuen EU-Mitgliedstaaten, zu benennen. Damit könnten wir gewährleisten, dass sich sämtliche Veranstaltungen auf eine Stadt konzentrieren. Das wäre eine logische Lösung, aber viele der alten Mitgliedstaaten warten bereits seit langer Zeit darauf, dass eine ihrer Städte zur Kulturhauptstadt Europas erklärt wird, und freuen sich auf das damit verbundene Prestige.

Die Verdoppelung der Möglichkeiten sollte unter einer Voraussetzung begrüßt werden: Die beiden Kulturhauptstädte müssen in jeder Hinsicht gleich behandelt werden. Das gilt auch für die dafür bereitgestellten Mittel. Die Verantwortung liegt bei der Kommission, den Regierungen und Stadtverwaltungen sowie bei den Medien. Ich fordere jeden auf, dies zu bedenken und alles zu tun, damit die Gleichberechtigung stets gewährleistet wird. Die Bevorzugung oder Benachteiligung der Kulturhauptstädte könnte der Sache immensen Schaden zufügen und würde für viel Ärger und Frustration sorgen.

Im Jahre 2010 werden Ungarn und Deutschland Gastgeber im Rahmen des Programms der Kulturhauptstadt Europas sein. In Ungarn bewerben sich elf Städte um die wunderbare Möglichkeit, sich in Europa zu präsentieren. Zu den Kandidaten zählt auch meine Heimatstadt Budapest. Offen gesagt, ist Budapest mit seinem pulsierenden kulturellen Leben auch ohne einen Titel stets eine Kulturhauptstadt, aber diese Möglichkeit wäre etwas ganz Besonderes.

Es ist erstaunlich zu beobachten, wie sich in allen elf Städten Kommunalpolitiker, NRO sowie Jung und Alt gemeinsam aktiv für diesen Wettbewerb engagieren. Damit eröffnet der Wettbewerb selbst in allen beteiligten Städten Möglichkeiten für gemeinsame kulturelle Aktivitäten. Vorausgesetzt, dass zwischen den beiden Kulturhauptstädten Gleichberechtigung herrscht, begrüße ich die Initiative und den Bericht.

 
  
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  Trüpel (Verts/ALE), im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich möchte an meine Vorrednerinnen und Vorredner anknüpfen und betonen, dass die Geschichte der europäischen Kulturhauptstädte bisher eine Erfolgsgeschichte gewesen ist. Man kann an einem Punkt immer wieder sehen, was man noch besser machen kann, aber insgesamt gesehen, haben wir festgestellt, dass für alle diese Städte der Prozess der Selbstverständigung – Begegnungen in ganz Europa zu schaffen, die Augen für den europäischen Horizont aufzumachen – sowohl zur Identität der Städte als auch zu einer neuen Verständigung in Europa beigetragen hat.

Wir stellen jetzt fest – und da hat Frau Pack Recht –, dass es ein Fehler war, 1999 mit dieser Entscheidung nicht gleich den Blick nach Osteuropa zu richten. Deswegen ist es richtig, dass wir das jetzt hier korrigieren und ab 2009 zu einer Regelung kommen, der zufolge nicht nur ein Land aus den alten Mitgliedstaaten, sondern immer auch eine Stadt aus den osteuropäischen Mitgliedstaaten dabei ist.

Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass gerade aus dieser Spannung zwischen West- und Osteuropa gute Kooperationsprojekte erwachsen werden. Es geht auch immer darum, dass sich so etwas wie ein neues kulturelles Wir in den einzelnen Städten konstituiert. Europa hat nicht nur eine Seele, Europa hat viele Seelen. Das ist es, was die europäischen Kulturhauptstädte in den nächsten Jahren zeigen sollen. Deswegen bin ich auch mit den Vorschlägen einverstanden, die Frau Prets gemacht hat, sowohl in Bezug auf die Finanzierung als auch in Bezug auf die Klarheit darüber, wie diese Städte gefunden und nominiert werden sollen.

 
  
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  Markov (GUE/NGL), im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion unterstützt diesen Gemeinsamen Standpunkt des Rates trotz der selbstverständlich vorhandenen Mängel, weil wir glauben, dass damit die Grundlagen gelegt worden sind, um eine faire Finanzierung zu organisieren, und weil damit natürlich auch das Problem gelöst worden ist, das alle Kollegen schon angesprochen haben, dass nämlich die neuen Mitglieder der Europäischen Union bisher gar nicht vorgesehen waren.

Der Titel „Europäische Kulturhauptstadt“ ist für die europäischen Städte und ihre Bürgerinnen und Bürger eine ganz attraktive Gelegenheit, sich europaweit vorzustellen und damit auch ihre kulturellen wissenschaftlichen, städtebaulichen, historischen Vorzüge und Errungenschaften zu präsentieren. Im Kontext dieser Bewerbung als Kulturhauptstadt werden von vielen Städten eigene Entwicklungskonzepte erarbeitet, und diese Entwicklungskonzepte – egal ob diese Städte hinterher von ihren Ländern ausgewählt werden oder nicht – geben unheimlichen Entwicklungsschwung. Dies führt dazu, dass infrastrukturell gearbeitet wird, dass Wiederherstellung, Modernisierung und Sanierung vorgenommen werden. Dass bestimmte zusätzliche touristische Erschließungsmöglichkeiten genutzt werden, die auch im Nachhinein den Städten die Möglichkeit geben, langfristig mehr Entwicklungspotenzial zu haben und sich attraktiv darzustellen.

Wenn man sich die Bundesrepublik Deutschland als Beispiel anschaut – für 2010 bewerben sich zehn Städte, darunter auch meine eigene brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam –, dann kann man beurteilen – wir schreiben jetzt das Jahr 2005 –, mit welchem Engagement in diesem Vorausauswahlverfahren innerhalb der Länder daran gearbeitet wird, die Städte zu präsentieren.

Eine Anmerkung möchte ich zu dem Vorschlag über den zukünftigen Wettbewerb machen. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, dass es möglich wäre, dass jedes Land, das dran ist, mindestens zwei Städte nominiert. Ich würde es aber nicht gutheißen, dass man 5, 6, 7, 8 nominiert, das würde zu viel. Was allerdings nötig wäre, sind gleiche Vorauswahlkriterien in den Mitgliedsländern und in der Europäischen Union. Das heißt, die Jury muss nach denselben Kriterien arbeiten. Das halte ich für ganz wichtig, und deswegen sollten wir diesen Weg weiter verfolgen. Der Titel „Kulturhauptstadt Europas“ ist ein Titel, der wirklich für viele Städte enorm wichtig ist.

 
  
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  Karatzaferis (IND/DEM), im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Die Idee der Kulturhauptstadt ist vielleicht die beste Idee im Rahmen der Europäischen Union. Sie geht zurück auf eine berühmte Schauspielerin und griechische Kulturministerin, die durch ihr Oscar-prämiertes Lied „Ein Schiff wird kommen“ Piräus zur Weltkulturhauptstadt der 60er Jahre gemacht hat.

Die Kultur ist meiner Ansicht nach das erstrangige Produkt Europas, sie steht noch über der Wirtschaft, dem Militär und der Diplomatie. Kommen Sie, Herr Kommissar, schreiben Sie Geschichte mit dem Vorschlag, den ich Ihnen unterbreite. Lassen Sie uns im nächsten Jahr die „Geisterstadt“ Ammochostos zur Kulturhauptstadt machen, die einzige Geisterstadt auf unserem Kontinent, dem Kontinent der großen Kulturen, der mykenischen, der minoischen, der römischen Kultur. Ammochostos ist seit 30 Jahren eine Geisterstadt und sie ist die einzige Geisterstadt auf der Welt. Lassen Sie uns diese Stadt zur Kulturhauptstadt machen, lassen Sie uns einer Stadt Leben einhauchen, der die Barbarei alles Leben entzogen hat. Lassen Sie sie uns zur Kulturhauptstadt machen und dort triumphieren, wo alle Pläne, so vor einigen Monaten auch der Annan-Plan, gescheitert sind. Wenn wir Ammochostos zur Kulturhauptstadt erklären, dann werden Sie einen griechisch-zyprischen Studenten mit einer türkisch-zyprischen Studentin in einem Umzug marschieren sehen, und wir alle werden stolz sein. Wir werden stolz sein, weil wir der schönsten Stadt des Mittelmeers Frieden und Leben geben werden. Das ist eine gute Idee: Beschlüsse zu fassen, wo die Diplomatie nichts ausrichten kann, Beschlüsse zu fassen, wo das abschlägige Votum besonders niederschmetternd ist. Lassen Sie uns dieser Initiative einen wirklichen Sinn geben. Das ist eine große Sache; Herr Figeľ öffnet diese Stadt und der zentrale Platz wird morgen in „Ján-Figeľ-Platz“ umbenannt werden. Versuchen Sie, uns dabei zu helfen, diese Idee umzusetzen.

 
  
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  Crowley (UEN), im Namen der UEN-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte der Berichterstatterin zu ihrer Arbeit zu dieser speziellen Thematik gratulieren und gleichzeitig dem Kommissar im Voraus für die laufende Arbeit und Unterstützung im Rahmen der Förderung der Kultur - dieses sehr wichtigen Aspektes des Lebens in der Europäischen Union – danken.

Ich spreche heute als der Vertreter einer Stadt in Irland, die gegenwärtig Kulturhauptstadt ist, nämlich Cork. Wir sind im Rahmen unserer umfangreichen Untersuchungen in den letzten sieben Jahren vor der Nominierung von Cork zu der Erkenntnis gelangt, dass ein wichtiges Element im Hinblick auf die Benennung einer Stadt als Kulturhauptstadt darin besteht, dass dies zum Verständnis der Vielfalt der in der Europäischen Union existierenden Kulturen und Traditionen beiträgt. Nach der jüngsten Erweiterung ist diese Vielfalt noch größer geworden und umfasst den gesamten Kontinent. Das ist der Hauptgrund, weshalb ich die Entscheidung, je eine Kulturhauptstadt sozusagen im Osten und im Westen des Kontinents zu benennen, begrüße.

Ein ganz wichtiges Element, an dem es hinsichtlich der Gesamtstruktur mangelt, ist die finanzielle Unterstützung der Städte, damit diese die Infrastrukturmaßnahmen durchführen können, die notwendig sind, um den Anforderungen an eine Kulturhauptstadt gerecht zu werden. Natürlich können Regierungen und Kommunalbehörden Gelder für ihre Städte bereitstellen, aber es gibt eine größere europäische Dimension, für die zusätzliche Mittel auf europäischer Ebene erforderlich sind.

Abschließend möchte ich in diesem Zusammenhang feststellen, dass wir, wenn wir von Kultur sprechen, nicht nur an den anspruchsvollen Kulturbetrieb mit Ballett und klassischer Musik denken, der natürlich einbezogen werden sollte, sondern dass es dabei auch um alte Kulturen und Traditionen geht, die in jedem Mitgliedstaat existieren.

 
  
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  Hennicot-Schoepges (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, auch wenn ich mich der Kritik am Beschluss des Ministerrates in Bezug auf die Erweiterung um die neuen Länder anschließe, muss ich dennoch sagen, dass man sich ebenfalls fragen sollte, ob im Rat der Kulturminister die einstimmige Beschlussfassung stets zur Anwendung kommt.

Da die großen Länder wie Deutschland Wert darauf gelegt haben, die Einstimmigkeit bei allen Beschlüssen beizubehalten, haben wir es nun mit einem komplizierten System zu tun, welches – ich hoffe es zwar nicht – einen übermäßigen bürokratischen Aufwand erfordern wird und bei dem die Ansicht der Jury bei der Entscheidung zwischen den Bewerberstädten keinerlei Berücksichtigung findet. Wir hatten am 6. Mai letzten Jahres das Beispiel von Patras, welches trotz der ablehnenden Stellungnahme der Jury vom Ministerrat einstimmig zur europäischen Kulturhauptstadt 2006 ernannt wurde. Es geht also möglicherweise um mehr als eine interinstitutionelle Missstimmung, die über den Rahmen dieser Aussprache hinausgeht.

Ich möchte unsere Berichterstatterin beglückwünschen, insbesondere für den ganzen finanziellen Zuwachs, den sie gebracht hat. Es geht hier wohlgemerkt um Beschlüsse, die nunmehr in den Händen der Kommission liegen. Die Kommission muss neue Ideen in ihre Vorschläge einarbeiten. Ich schlage den Kommissaren vor, dass sie den Faktor der Mobilität stärker berücksichtigen, da die Kulturhauptstadt ebenfalls die Gelegenheit bietet, die Kultur der Anderen zu zeigen. Der Mehrwert für die Region, die Dauerhaftigkeit der eingereichten Projekte und die bereits geleistete inhaltliche Arbeit sollten ebenfalls Berücksichtigung finden.

In Bezug auf die Kritik von Frau Pack bildet Luxemburg gewissermaßen eine Ausnahme, denn wir haben bereits für 2007 die Stadt Sibiu, also eine Stadt aus einem weiteren Land, nämlich aus dem Bewerberland Rumänien, als Partnerstadt einbezogen. Luxemburg hat sein Projekt auf die gesamte Großregion Saarland, Rheinland-Pfalz, Wallonien, Lothringen, Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens ausgeweitet, das heißt, auf fünf Regionen und drei verschiedene Sprachen. Die Analyse all dessen, was für die „Kulturhauptstadt Luxemburg“ 2007 auf der Grundlage eines kulturellen Konzepts in einer Großregion, mit dem Ziel, den Zusammenhalt der Bürger zu fördern, geleistet wurde, bietet daher auch einen Ausblick auf die Zukunft. Ich danke Ihnen, Herr Kommissar, dass Sie diesem Aspekt ihre ganze Aufmerksamkeit widmen.

 
  
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  Paasilinna (PSE). (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich für die hervorragende Arbeit, die hier geleistet wurde, bedanken. Das Projekt Kulturhauptstadt hat sich in seiner nunmehr zwanzigjährigen Geschichte als Erfolg erwiesen. In vielen Städten ist es gelungen, Menschen einzubeziehen, die sich ansonsten nicht engagieren. Dass die Hemmschwelle herabgesetzt und das kulturelle Spektrum erweitert wird, ist insofern eine gute Sache.

Warum aber tun wir nichts für die Ausweitung der Idee der Kulturhauptstadt? Siebzig Prozent von uns leben derzeit in Städten. Die Stadt stellt für uns die unmittelbare kulturelle Umgebung dar. Allerdings sind Städte allzu häufig in erster Linie als Verkehrsknotenpunkte errichtet worden, was dazu führt, dass die Lärm- und Emissionswerte auf ein unmenschliches Niveau ansteigen. Die meisten Menschen in Mitteleuropa leiden unter einer ständigen Lärmbelastung.

Lärm und Umweltverschmutzung sind zu prägenden Faktoren unserer Kultur geworden. Herr Kommissar, nach der Lissabonner Strategie sollten Städte zu kulturellen Knotenpunkten einer wissensbasierten Wirtschaft weiterentwickelt werden. Wir befinden uns auf dem Weg hin zu einer Kulturgesellschaft, die sich auf digitale Netzwerke stützt. Eine Kulturhauptstadt entsteht wohl kaum im Umfeld eines Autohofes. Ich hoffe daher ganz stark, dass in den Kulturhauptstädten künftig Entwicklungsseminare und Planungswettbewerbe zum Thema „Städte heute und morgen“ stattfinden. Dabei gilt es, Modelle für Städte in einer Kulturnetzwerkgesellschaft zu entwickeln.

Seit dem Mittelalter sind unsere Städte zu physischen Verkehrsknotenpunkten herangewachsen, aber diese Zeiten sind bereits seit Jahrhunderten vorbei. Wir leben heute unter den Bedingungen globaler digitaler Netzwerke, in einer globalen und digital vernetzten Umwelt. Sollte das dann nicht auch Grund genug sein, den Charakter der Städte und ihrer Kulturen sowie die Modelle, die wir von diesen präsentieren, zu korrigieren? Was meinen Sie, Herr Kommissar Figeľ, sind wir auf dem Weg in die Zukunft?

 
  
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  Graça Moura (PPE-DE).(PT) Herr Präsident, Herr Kommissar! Zu einem Zeitpunkt in der Geschichte, an dem es immer wichtiger wird, dass sich die Europäer in ihrer menschlichen und kulturellen Vielfalt kennen lernen, ist das Programm der Kulturhauptstädte Europas ein sehr wirksames Instrument zur Erreichung dieses Ziels.

Die größere Fläche, die Europa nach der letzten Erweiterung einnimmt, rechtfertigt es voll und ganz, zwei Kulturhauptstädte Europas pro Jahr zu benennen. Wie von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten bereits hervorgehoben wurde, muss die Gemeinschaftsfinanzierung jedoch ausreichend und angemessen sein.

Der Titel „Kulturhauptstadt Europas“ ist eine mit großem Prestige verbundene Auszeichnung. Allerdings wird von der betreffenden Stadt nicht erwartet, dass sie die bereitgestellten Gemeinschaftsmittel für die Stadtsanierung oder Arbeiten ähnlicher Art einsetzt. Vielmehr wird erwartet, dass die speziell für das Programm vorgesehenen Mittel dazu beitragen, die Rolle der Stadt als europäische Stadt und als kulturellen Dreh- und Angelpunkt in den Mittelpunkt zu stellen. Von einer Kulturhauptstadt Europas wird ebenso wenig erwartet, dass lediglich ein weiteres internationales Fest inszeniert wird, wie wichtig das auch sein mag.

Wir erwarten, dass den Besuchern ein anregendes, genaues und lebendiges Bild von der Stadt gegeben wird, der die Ernennung zuteil wird und dass sie ihre Tore öffnet. Das Bild, das zu vermitteln ist, muss eine Bereicherung der europäischen Kultur und des Verhältnisses Europas zur Welt sein, ein Bild, das Einblick gibt in die spezifischen Werte der Stadt, ihre Geschichte, ihr geistiges und materielles Erbe, ihre Traditionen und Gewohnheiten, den besonderen Charakter ihrer Bürger, kurz gesagt, es muss die menschliche Seite erkennbar werden.

Ich unterstütze den Bericht Prets und allgemein auch das, was von meinen Vorrednern gesagt wurde. Ich möchte empfehlen, dass die Kommission, wenn sie 2005 die Überprüfung vornimmt, diese Punkte berücksichtigt.

 
  
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  Sonik (PPE-DE). (PL) Herr Präsident, die Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ ist von allen Programmen zur Förderung des Gedankens eines gemeinsamen Europas dasjenige, das am ehesten verstanden wird und am besten sichtbar ist. In einer Zeit, da wir ständig hören, dass die Öffentlichkeit kein Interesse an europäischen Angelegenheiten hat und der Gedanke eines gemeinsamen Europas immer häufiger mit Verschuldung und ermüdenden Diskussionen über diese und jene technischen Aspekte der Organisation der europäischen Institutionen in Zusammenhang gebracht wird, ist das Projekt „Kulturhauptstadt Europas“ eine löbliche Ausnahme.

Jeder, der im vergangenen Jahr in Lille war, als die Stadt Europäische Kulturhauptstadt war, oder in Kraków, das sich diesen Titel im Jahr 2000 mit acht anderen europäischen Städten teilte, oder auch in vielen anderen Kulturhauptstädten, konnte das starke öffentliche Interesse an Europa und den großen Enthusiasmus spüren, den viele Bürger mit ihrer Teilnahme an außergewöhnlichen Kulturveranstaltungen demonstriert haben. Solche Veranstaltungen bieten allen Kritikern der europäischen Integration Gelegenheit zu sehen, mit welcher Begeisterung, Freude und Erwartung die Öffentlichkeit solche herausragenden kulturellen Ereignisse annimmt, die von der Suche nach den gemeinsamen europäischen Wurzeln getragen sind.

In den Europäischen Kulturhauptstädten wird ein echter und lebendiger Dialog geführt, und gerade hier sollten jene, die ihrer Aufgabe müde geworden sind, vom Rond-Point Schuman aus auf unserem Kontinent eine Gemeinschaft aufzubauen, nach Inspiration suchen. Was diese Initiative so wertvoll macht, ist die Tatsache, dass sie nicht das Ergebnis eines offiziellen Vorschlags ist oder von einigen Bürokraten in Brüssel erdacht wurde. Sie ist vor 20 Jahren ganz spontan in Athen entstanden und wurde dann nach und nach von anderen europäischen Städten aufgegriffen. Obwohl es im Moment keine entsprechenden Pläne dafür gibt, sollten in der Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 separate Mittel zur Förderung dieser Idee vorgesehen werden.

Mit Verwunderung habe ich festgestellt, dass die Europäische Kommission dem Netzwerk der Kulturstädte Europas und der europäischen Kulturmonatsstädte (ECCM) als einziger von mehreren Dutzend Organisationen keine Mittel zur Verfügung gestellt hat. In diesem speziellen Netzwerk sind erfahrene Manager zusammengeschlossen, die in ihren Heimatländern für die Umsetzung dieser Initiative zuständig sind. Ich ersuche darum, diesen Fehler zu korrigieren. Wenn man bedenkt, dass diese Initiative bereits seit 20 Jahren besteht, ist es nun an der Zeit, dass die Europäische Kommission hierfür künftig beträchtliche Mittel bereitstellt und die Erfahrungen der bisherigen Organisatoren entsprechend würdigt. Die Europäische Union sollte all jene technisch und künstlerisch unterstützen, die die Feierlichkeiten des gemeinsamen Europas und seiner Kulturhauptstädte in den kommenden Jahren organisieren werden.

 
  
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  Novak (PPE-DE). (SL) Ich begrüße den Vorschlag, wonach die neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab 2009 ebenfalls die Möglichkeit haben, eine „Kulturhauptstadt Europas“ zu stellen. In meinem Land – Slowenien – begehen wir alljährlich den 8. Februar als Tag der Kultur, der den Status eines gesetzlichen Feiertags genießt. An diesem Tag ist in allen Ausstellungen und Museen der Eintritt frei, und um diesen Feiertag herum finden zahlreiche kulturelle Veranstaltungen statt. Dennoch fehlt es auch in Slowenien nicht an Stimmen, die Kultur für überflüssig und unnötig halten, da sie direkt kein Geld einbringt. Immerhin beschäftigen wir uns zumindest an diesem Feiertag intensiver mit der Bedeutung und dem Wert der Kultur, und wir besuchen Veranstaltungen, für die wir uns normalerweise nicht die Zeit nehmen würden.

Gerade durch die Bewahrung ihres kulturellen Erbes und ihrer Sprache hat ja die slowenische Nation mit ihren gerade einmal zwei Million Menschen zwei verheerende Weltkriege ebenso überstanden wie die Versuche von Nachbarstaaten, uns als Volk von der Landkarte Europas zu streichen. In einem Europa der kulturellen und ethnischen Vielfalt ist es wichtiger denn je, Brücken zu schlagen. Die Bewahrung der eigenen Kultur und die Freude an der Vielfalt und am geistigen Reichtum anderer Völker müssen für uns Leitprinzip sein and bleiben, denn die Kultur ist wohl das unaufdringlichste Bindeglied zwischen Völkern, die in einem Klima des Friedens und der gegenseitigen Zusammenarbeit leben wollen.

Die Kulturhauptstadt Europas versetzt uns in die Lage, neue Brücken zu schlagen. Zugleich bietet sie dem jeweiligen Gastgeber die Möglichkeit, mehr Mittel in kulturelle Einrichtungen und in Projekte mit langfristigen positiven Auswirkungen zu investieren.

 
  
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  Figeľ, Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Abgeordneten für ihre individuell oder im Namen der Fraktion geäußerte Zustimmung danken. Das ist gut für die europäische Kultur, die Europäische Union und die Zukunft Europas.

Herr Paasilinna fragte, ob wir den Rückwärts- oder den Vorwärtsgang eingelegt haben. Der Beschluss von 1999 muss abgeändert werden, um der Situation im neuen erweiterten Europa Rechnung zu tragen. Es geht dabei um die Kultur und weniger um Geografie oder Ökonomie. Wir müssen uns auch auf den bulgarischen und rumänischen Beitritt vorbereiten, damit nicht die zusätzliche Frage auftaucht, ob neue Länder eingeschlossen oder besonders zu berücksichtigen sind. Wir müssen zudem Mechanismen einrichten, die die künftige Finanzierung, Stadtauswahl und Jurykriterien betreffen. Das müssen wir tun, um die europäische Dimension und zahlreiche weitere Aspekte zu fördern, die entweder bereits angesprochen wurden oder zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir schon jetzt einen Mehrwert ausmachen können: In Deutschland haben sich zehn Städte beworben und in Ungarn elf. Noch bevor eine Entscheidung getroffen wird, löst dieser Prozess eine Vielzahl kultureller Aktivitäten aus und macht zunehmend deutlich, dass Kultur wichtig ist und das es dafür eine europäische Dimension gibt. Ich bin froh darüber, dass dieser Beschluss hier auf ein hohes Maß an Verständnis trifft. Wir werden weiterhin mit der Berichterstatterin, dem Ausschuss und dem Parlament insgesamt zusammenarbeiten, um weitere Verbesserungen vorzunehmen.

Der Geist der Zusammenarbeit sollte sich auf weit mehr erstrecken. Kultur sollte verstanden werden als die Beziehung zwischen Völkern und Nationen und ihren uralten Traditionen. Wie Herr Graça Moura und Herr Crowley sagten, sollten das geistige und architektonische Erbe sowie die menschliche Dimension berücksichtigt werden. Städte sollten nicht nur als Verkehrsknotenpunkte betrachtet werden: Sie sind Orte des Lebens und der Kultur.

Ich möchte den Abgeordneten für ihre positive Reaktion und ihre Unterstützung danken. Ich freue mich darauf, auch künftig meinen Beitrag zu weiteren Verbesserungen zu leisten.

 
  
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  Der Präsident. Vielen Dank, Herr Kommissar. Dieser Punkt ist damit erledigt, und die Abstimmung findet um 12.00 Uhr statt.

 

6. Aktionsplan: Umwelt und Gesundheit 2004-2010
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht von Frau Ries über den Europäischen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit.

 
  
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  Ries (ALDE), Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte hier vor allem meinen Kollegen, die großes Interesse an diesem wichtigen Thema gezeigt haben, herzlich danken. Mein Dank gilt zunächst den Schattenberichterstattern Antonios Trakatellis, Dorette Corbey, Bart Staes, Bairbre de Brún und dann natürlich auch allen Kollegen, deren wertvolle Hilfe und Mitarbeit ich während der gesamten Ausarbeitung dieses Berichts zu schätzen wusste.

In allen politischen Fraktionen fand eine intensive Aussprache statt, die meiner Meinung nach den Herausforderungen und Erwartungen gerecht wurde. 89 % der europäischen Bürger bezeichnen sich als besonders besorgt über die Auswirkungen der Umwelt auf ihre Gesundheit, und dies aus gutem Grund! Die Zahlen sind aufschlussreich, lassen Sie mich nur einige davon aufführen: Ein Sechstel der Todesfälle und Krankheiten bei Kindern in Europa kann auf Umweltfaktoren zurückgeführt werden; die so genannten allergischen Atemwegserkrankungen haben sich innerhalb von zwanzig Jahren verdoppelt, heute ist jedes siebte Kind davon betroffen; nahezu 10 % der Arbeitnehmer sind krebserregenden Substanzen ausgesetzt; 14 % der Paare sind wegen Empfängnisproblemen in Behandlung. Wie gesagt, könnte ich hier noch weit mehr Zahlen und Beispiele aufführen, und zudem haben meine Kollegen nicht versäumt, dies ihrerseits während der Aussprachen zu tun.

Angesichts dieser Zahlen hat die Europäische Kommission im Juni 2003 reagiert und die Strategie SCALE für Umwelt und Gesundheit eingeführt, wobei SCLAE für „Science“ – „Children Awareness“ – „Legal instruments“ – „Evaluation“ steht. Diese Initiative hat viele Hoffnungen geweckt, die in den Erklärungen von Margot Wallström während der Aussprache in der Plenarsitzung vom März letzten Jahres gut auf den Punkt gebracht wurden. Ich zitiere: „In bestimmten Bereichen können wir nicht das Risiko eingehen, bis zur Vervollständigung unseres Wissens zu warten, sondern müssen nach dem Vorsorgeprinzip handeln. Und das werden wir auch tun“.

Kurz gesagt, sollte diese europäische Strategie als Startrampe für den vorliegenden Aktionsplan, dessen Berichterstatterin ich bin, dienen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Dieser Aktionsplan trägt, so meine ich, seinen Namen zu Unrecht. Es handelt sich eher um ein Programm zur Bewertung allgemeiner Umwelteinflüsse auf die Gesundheit. Natürlich wird dort auch eine ganze Reihe interessanter Anhaltspunkte aufgeführt. Diese müssen erwähnt und berücksichtigt werden. Ich möchte dabei insbesondere die Aktionen zur Sensibilisierung für die Risiken, denen die Bürger ausgesetzt sind, die Ausbildung von Fachpersonal auf den Gebieten Medizin und Umwelt – es gibt davon viel zu wenig – sowie die Einführung eines biologischen Überwachungssystems in Europa anführen. Dies sind alles, wie gesagt, interessante Initiativen, die jedoch diesen Eindruck des Unvollständigen, den ich beim Lesen der Mitteilung der Kommission verspürte, nicht beseitigen.

Ein Ansatz, bei dem der absolute wissenschaftliche Beweis zum Paradigma des 21. Jahrhunderts wird, entfernt sich jedoch meines Erachtens immer weiter von der Anwendung des Vorsorgeprinzips. Die zweiundfünfzig europäischen Umwelt- und Gesundheitsminister, die im Juni letzten Jahres im Rahmen der Konferenz zum Thema „Eine Zukunft für unsere Kinder“ in Budapest zusammentrafen, haben dies verstanden und das Gleichgewicht, das empfindliche aber notwendige Gleichgewicht zwischen mehr Forschung und der Dringlichkeit von Vorsorgemaßnahmen zum Schutze der Gesundheit, hervorgehoben. Und genau dieses Gleichgewicht müssen wir hier suchen und finden.

Deshalb haben wir die Exposition gegenüber chemischen Schadstoffen zu einer der Prioritäten dieses Berichts gemacht. Genauer gesagt, fordern wir in Ziffer 6 die Anwendung des Vorsorgeprinzips für eine ganze Reihe gesundheitsschädlicher Stoffe, insbesondere für bestimmte Schwermetalle wie Quecksilber und Kadmium, für sechs Produkte aus der Gruppe der in PVC-Kunststoffen eingesetzten Phtalate und für vier Insektizide, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter anderem Hormonstörungen als Ursache für schwere Missbildungen hervorrufen.

Diesen europäischen Plan zu stärken, heißt meiner Ansicht nach ebenso, sich von den ehrgeizigen Maßnahmen leiten zu lassen, die in den Mitgliedstaaten bereits mit Erfolg durchgeführt werden. Ich nehme in den Ziffern 23 und 28 der Entschließung darauf Bezug.

Im Übrigen freue ich mich, dass meine Kollegen den von mir gewählten Ansatz unterstützen, der darauf abzielt, die Kinder in den Mittelpunkt dieser Maßnahmen zu stellen, indem die Kommission insbesondere aufgefordert wird, eine epidemiologische Studie an Kindern von der Geburt bis zum Erwachsenenalter durchzuführen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Kampf gegen das Passivrauchen. Die Kommission hat diese Sorge berücksichtigt, worüber wir uns freuen. Sie möchte den Tabakrauch in der Umwelt als krebserregenden Stoff der Kategorie 1 einstufen. Lassen Sie uns zu dieser Frage klarstellen: Für mich ist ausgeschlossen, dass wir von der Botschaft, die wir an die Bürger richten und die Gegenstand von Ziffer 20 der Entschließung ist, hier auch nur den geringsten Abstrich machen. Tabakrauch tötet Raucher, aber auch Nichtraucher. Allein in Belgien werden jährlich 2000 Opfer des Passivrauchens registriert, dies sind ebenso viele Opfer wie bei Verkehrsunfällen.

Daher hoffe ich, dass die Europäische Kommission während der nächsten sechs Jahre ehrgeizig an der Umsetzung dieses Aktionsplans arbeiten wird. Ich bezweifle nicht, Herr Dimas, dass Sie Hand in Hand mit Ihrem Kollegen, Herrn Kyprianou, arbeiten werden, um die notwendige Komplementarität zwischen dem Aktionsplan und dem europäischen Gesundheitsprogramm zu gewährleisten. Sie können selbstverständlich auf unsere Unterstützung im Parlament zählen, um eine Mittelausstattung durchzusetzen, die den Herausforderungen, auf die ich kürzlich im Rahmen des Siebten Forschungsrahmensprogramms, aber auch in Kapitel 4 der Finanziellen Vorausschau hingewiesen habe, gerecht wird.

Im Übrigen hoffe ich, dass Sie die Erstellung eines Grünbuches über die Luftverschmutzung in geschlossenen Räumen, von der Krippe über die Schule als Stiefkind der Umweltgesetzgebung bis zur häuslichen Umgebung, befürworten. All dies zeigt, dass Europa die Lehren aus den Skandalen um Tabak und Asbest, um nur diese zu nennen, ziehen muss. Europa befindet sich beim Kampf gegen sämtliche Formen der Umweltverschmutzung in einem regelrechten Wettlauf gegen die Uhr. Herr Kommissar, Sie und wir haben die Pflicht, uns Gewissheit darüber zu verschaffen, dass die Gesundheit der Bürger, und zwar aller Bürger, den Vorrang gegenüber allen anderen Erwägungen einnimmt

 
  
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  Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident, verehrte Abgeordnete des Europäischen Parlaments! Ich stimme dem, was Frau Ries zum Schluss gesagt hat, vollkommen zu, nämlich dass das Verhältnis zwischen Umwelt und Gesundheit für die Europäische Kommission und für Europa eine sehr hohe Priorität besitzt. Deshalb bin ich für die Unterstützung, die Ihr Ausschuss bei der Erarbeitung des von uns heute diskutierten Berichts geleistet hat, dankbar. Ich möchte insbesondere Frau Ries für all die konstruktiven Anstrengungen danken, die sie unternommen hat, um den Inhalt des Berichts zu verbessern. Der endgültige Text kann somit eine substanzielle und brauchbare Grundlage für jegliche weitere Diskussion bilden.

Zunächst möchte ich an das Ziel des Aktionsplans erinnern, der im Juni des letzten Jahres angenommen wurde. Wir sollten uns hierbei bewusst machen, dass wir nicht bei Null anfangen. In der Tat haben wir, nachdem wir bereits seit einiger Zeit erkannt haben, dass der Umweltschutz zur Verbesserung der Gesundheit beiträgt, auf diesem Gebiet Beträchtliches geleistet. Die vorliegenden Rechtsvorschriften zur Umwelt und zu anderen Bereichen, einschließlich der REACH-Vorschläge sowie der im Rahmen der thematischen Strategien zu ergreifenden Maßnahmen, werden in noch stärkerem Maße dazu beitragen, ausstehende Probleme zu lösen.

Was die aktuellen Fragen betrifft, so werden zahlreiche Anstrengungen unternommen, um die auf die Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes ausgerichteten Politiken der Europäischen Union zu stärken, und darum werden wir uns auf jeden Fall auch weiterhin bemühen.

Ziel des Aktionsplans ist es, dieses Werk weiter voranzutreiben und gleichzeitig die Agenda für die Zukunft festzulegen. Auf diese Weise können wir eventuelle Defizite beheben und die künftige Umweltpolitik festlegen, die effizienter, zielgerichteter und kosteneffektiver sein soll.

Hinsichtlich der Schlussfolgerungen des Berichts möchte ich Ihnen zuallererst versichern, dass das Vorsorgeprinzip eine wichtige Komponente unserer Politik darstellt und wir es selbstverständlich auch in Zukunft weiter zur Anwendung bringen werden.

Was die biologische Überwachung angeht, so pflichten wir Ihnen bei. Sie kann tatsächlich, wie im Bericht vorgeschlagen, einen substanziellen Bestandteil unserer Politik zur Risikobewertung darstellen. Wir werden uns mit dieser Meinung gründlich auseinander setzen. Die Kommission möchte jedoch vorher sorgfältig alle Aspekte des Problems, die technischen und die finanziellen, im Lichte der Erfahrungen untersuchen, die von Drittländern, wie beispielsweise den Vereinigten Staaten, gewonnen wurden. Die Kosten, das sei hier gesagt, sind außerordentlich hoch.

Wir stimmen ebenfalls dem zu, was zur Luftqualität in Innenräumen gesagt worden ist. Hierbei werden wir die Möglichkeit prüfen, eine strategische und forschungsbezogene Agenda zu diesem Thema zu erstellen, um damit die entsprechenden Probleme zu ermitteln und Vorschläge für mögliche Methoden zur Lösung dieser Probleme zu erarbeiten.

Um die Maßnahmen des Aktionsplans zu verwirklichen, muss man sich, wie Frau Ries ganz richtig feststellt und betont, mit der Frage der Finanzierung auseinander setzen. Ich teile die Ansicht, dass dies notwendig ist, um eine effiziente Umsetzung des Plans zu gewährleisten. Für den Zeitraum bis 2007 wird die Kommission den Haushalt der vier beteiligten Generaldirektionen sowie die Budgets des Programms für den Bereich der öffentlichen Gesundheit und des 6. Forschungsrahmenprogramms finanzieren. Ab 2007 werden im Rahmen der neuen Finanziellen Vorausschau neue Mittel zur Verfügung stehen. Die Kommission führt zurzeit intensive Konsultationen zu den einzelnen Regelungen für die Umsetzung der verschiedenen im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen durch.

Ein anderer, für die Verwirklichung des Aktionsplans außerordentlich wichtiger und unverzichtbarer Punkt ist die regelmäßige Vorlage von Berichten an das Europäische Parlament. Die Kommission wird den zuständigen Parlamentsausschuss so regelmäßig wie möglich über den Stand des Aktionsplans informieren. In bestimmten Fragen, wie der Effektivität und dem Kosten-Nutzen-Verhältnis, ist es in dem kurzen Zeitraum natürlich nicht möglich, über Fortschritte zu berichten. Hier stehen einfach nicht alle erforderlichen Daten und Informationen zur Verfügung. Dennoch wird es, sobald das integrierte Informationssystem in Betrieb ist, möglich sein, detailliertere Berichte zu liefern.

Was das Verbot bestimmter Stoffe betrifft, das Frau Ries vorhin angesprochen hat, so stellen die gesundheitsgefährdenden Stoffe ein Thema dar, mit dem sich die Kommission besonders beschäftigt. Der Aktionsplan bietet jedoch nicht den geeignetsten Rahmen, um über die möglichen Verbote zu diskutieren. Wir haben bereits zu zahlreichen dieser Stoffe Verfahren zur Bewertung und Reduzierung der entsprechenden Risiken festgelegt. Diese Verfahren, die, wie gesagt, bereits existieren, werden parallel zum Aktionsplan weiter durchgeführt. Die Kommission prüft den Vorschlag des Berichts, den im Aktionsplan enthaltenen Hauptthemen weitere Schwerpunkte hinzuzufügen. Eine höhere Anzahl von Hauptthemen wird jedoch die Ausrichtung und die Effektivität des Aktionsplans beeinträchtigen. Deshalb wäre es besser, die Schwerpunkte auf diejenigen zu beschränken, die im Aktionsplan vorgeschlagen werden und die in enger Zusammenarbeit mit 300 Experten und beteiligten Akteuren festgelegt worden sind. Aus diesem Grunde haben wir uns gemäß der Empfehlung dieser 300 Experten auch nicht ausschließlich auf die Kinder beschränkt, denn es gibt Themen, die in unmittelbar miteinander in Zusammenhang stehen, und folglich müssen wir auch Erwachsene untersuchen.

Abschließend möchte ich betonen, dass es für die effiziente Umsetzung des Aktionsplans notwendig sein wird, aktiv und eng mit allen beteiligten Stellen zusammenzuarbeiten. Deshalb möchte ich nochmals Frau Ries sowie dem Europäischen Parlament für ihren wichtigen Beitrag danken, den sie auf diesem Gebiet geleistet haben. Unser gemeinsames Ziel ist es, die effektivsten europäischen Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheits- und Umweltschutzes für alle Europäer, für Europa und die ganze Welt weiter voranzutreiben.

 
  
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  Schnellhardt (PPE-DE), im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004-2010 genügt gemeinsam mit den Vorschlägen unserer Berichterstatterin, Frau Ries, hohen Ansprüchen. Die zahlreichen Vorhaben können unser Wissen über die Einflüsse der Umwelt auf die Gesundheit wesentlich verbessern und damit unserem Gesetzgebungsprozess eine stärkere wissenschaftliche Grundlage geben. Aber was vielleicht noch viel wertvoller ist: Die Gesetzgebung könnte präventiven Charakter annehmen. Vielleicht bin ich da etwas optimistisch, aber man darf ja wohl noch Visionen haben!

Sicher können einige Vorhaben bis 2010 abgeschlossen werden. Ich denke da z. B. an die verbesserte Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet Umwelt und Gesundheit; eigentlich eine Sache, die in der Europäischen Union schon lange geregelt werden sollte. Die meisten Aktionen werden aber über das Jahr 2010 hinausgehen. Die Beziehungen Mensch-Umwelt unterliegen einem ständigen Wandel und verlangen sehr oft neue Aktionen und Reaktionen. Ich glaube, wir sollten uns schon jetzt darauf einstellen, dass dieser Aktionsplan nicht 2010 endet.

Der Aktionsplan wird aber nur erfolgreich sein, wenn wir seine Umsetzung nicht isoliert von notwendigen wirtschaftlichen Prozessen und ökonomischen Zwängen sowie von den Lebensgewohnheiten der Menschen betrachten. Er wird nur erfolgreich sein, wenn wir Forschungsergebnisse auf ihre Allgemeingültigkeit überprüfen und nicht eine Welt mit Laborstatus erzeugen wollen. Die Risikoanalyse – und nicht Ideologien – muss Grundlage unseres Handelns sein.

Ziffer 5 der Entschließung im vorliegenden Bericht ist sicher gut gemeint, aber auch dem Vorsorgeprinzip müssen ein nennenswertes Risiko und eine gesicherte Erkenntnis vorausgehen. Regelungen auf der Grundlage von Panikmache können wohl nicht der Weg sein und sind meiner Meinung nach nicht seriös.

Ebenso die in Ziffer 6 beliebig aufgezählten Substanzen, die ersetzt werden sollen. Da stimme ich mit dem Kommissar überein: Hier wird das Prinzip des Aktionsplans verletzt, weil wir uns nicht auf Dinge konzentrieren sollen, die in anderen Rechtsvorschriften der Europäischen Union z. B. REACH, geregelt werden sollen. Abgesehen davon, dass die vorhandenen Ersatzstoffe teuer sind, wissen wir auch wenig über deren Exposition. Eine gewisse Abwägung ist also notwendig.

In den Fragen des Rauchens stimme ich mit dem Kommissar ganz klar überein: Wir sollten in der Europäischen Union diesbezüglich nicht Gesetze erlassen, sondern den Mitgliedstaaten Inspiration geben, damit sie hier den richtigen Weg einschlagen.

(Beifall)

 
  
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  Corbey (PSE), im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Zunächst mein Dank und meine Glückwünsche an Frau Ries, die bei der weiteren Ausgestaltung des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit wertvolle Arbeit geleistet hat. Das Aktionsprogramm selbst ist enttäuschend. Selbstverständlich sehe ich ein, dass Forschung notwendig ist, ein Aktionsprogramm erfordert jedoch auch wirksame Maßnahmen, um die Gesundheitsprobleme in Angriff zu nehmen, und eben diese Maßnahmen fehlen. Unsere Diskussionen drehten sich in den vergangenen Wochen um gefährliche Stoffe und um die Bedingungen, unter denen sie vom Markt genommen werden können oder müssen. An vorderster Stelle stehen Weichmacher in Spielzeug, aber auch andere Stoffe stehen zur Diskussion. Obgleich unsere Fraktion mit dem Text, wie er in dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit verabschiedet wurde, leben konnte, wünschten wir uns eigentlich einen strengeren Ansatz. Wenn ein Stoff gefährlich ist, dann sollte er unverzüglich, ohne auf sichere Alternativen zu warten, vom Markt genommen werden.

Ein zweiter Diskussionspunkt war das Rauchen. Tabakrauch hat verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit der Passivraucher. Wir fordern deshalb eine aktive Politik für ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Wir rufen alle Mitgliedstaaten auf, dem Beispiel der Iren und Italiener nachzueifern. Der Bericht über Umwelt und Gesundheit ist aktuell. Insbesondere die Luftverunreinigung stellt in Europa ein schwer wiegendes Problem dar. Berechnungen und Untersuchungen im Auftrag der Europäischen Kommission zufolge sterben in Europa jährlich mehr als 300 000 Menschen vorzeitig an den Folgen der Luftverunreinigung. In den Niederlanden sind 13 000 Menschen davon betroffen. Nicht allzu viel Phantasie braucht es, um zu vermuten, dass Todesfälle bei den Anliegern von Autobahnen und Industriegebieten häufiger auftreten als bei denen in reich bewaldeten, exklusiven Wohnvierteln. Europa hat in den vergangenen 20 Jahren selbstverständlich Maßnahmen getroffen, mit denen die Emissionen auch erheblich reduziert werden konnten. Der Einbau von Katalysatoren in Fahrzeugen war erfolgreich, aber die bisherigen Anstrengungen reichen nicht aus, und die Statistiken sind Besorgnis erregend. Was ist zu tun? Zunächst bedarf es natürlich einer besseren Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften, allerdings kann und muss mehr geschehen. Wo bleiben beispielsweise die Rußfilter in Fahrzeugen? Außerdem stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Limits und Grenzwerte ausreichen. Die Europäische Umweltagentur bemerkte in dem Bericht „Signale 2004“, es mehrten sich die Hinweise auf Beeinträchtigungen der Gesundheit durch Staub- und Ozonkonzentrationen, die unter den geltenden Grenzwerten zum Schutz der Gesundheit liegen. Zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit und des Verbrauchers bedarf es eines europäischen Ansatzes. Im Rahmen des Lissabon-Prozesses bietet eine ambitionierte Umweltpolitik einen Anreiz für technische Entwicklungen sowie für die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Wenn wir uns nicht für Umweltqualität einsetzen, dann erweisen wir nicht nur der Gesundheit, sondern auch der europäischen Industrie einen Bärendienst. Auf der Automesse in Detroit wurde im vergangenen Monat ein Null-Emissions-Personenauto vorgestellt, wie wir es auf europäischen Automobilausstellungen noch nicht gesehen haben. Hier schlagen wir uns nach wie vor mit der Frage herum, wer die Rußfilter bezahlen soll. Ich bevorzuge ein ehrgeiziges Europa mit adäquaten Maßnahmen zum Schutz der Volksgesundheit, und wir sollten diese Rußfilter unverzüglich zur Pflicht machen. Das ist unerlässlich.

 
  
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  Krahmer (ALDE), im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hoffe, es gelingt mir jetzt, gegen die lauter werdende Geräuschkulisse hier anzukämpfen. Ich bitte Sie doch, die Redner mit dem entsprechenden Respekt zu behandeln!

Der vorliegende Bericht zum Aktionsplan Umwelt und Gesundheit ist zu sehr auf Chemikalien fokussiert. Viele die menschliche Gesundheit gefährdende Aspekte werden zu wenig berücksichtigt. Es ist klar, dass von Chemikalien Risiken ausgehen. Aber es macht wenig Sinn, Schwarze Listen zu erstellen und damit bestimmte Substanzen wie Phthalate zu stigmatisieren. Der Bericht beruht auf einer überspannten Auslegung des Vorsorgeprinzips. Es ist von unmittelbaren, pauschalen Stoffverboten die Rede, ohne dass wissenschaftliche Erkenntnisse vorausgesetzt werden, und auch ohne dass bekannte wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden, wie es das Vorsorgeprinzip vorsieht.

Mit dem Bericht versuchen wir einmal mehr das, was ich die „grüne Krankheit“ vieler westlichen Gesellschaften nenne: die Gestaltung einer Null-Risiko-Politik. Wir versuchen, Umweltschutz mit Vollkasko-Mentalität zu betreiben, und vergessen dabei, dass die Entwicklung einer offenen Gesellschaft immer mit Risiken verbunden ist. Das bloße Vorhandensein eines Risikos und die weit verbreiteten Ängste vor Chemikalien werden zur Begründung für die Forderung nach pauschalen Verboten.

Angst ist nichts anderes als Unsicherheit aufgrund von Unwissenheit. Wer etwas gegen Angst unternehmen will, muss gegen Unwissenheit aktiv werden. Es gilt, Wissenschaft und Forschung zu fördern und aus gewonnenen Erkenntnissen die richtigen Schlüsse zu ziehen. Wir dürfen Risiken nicht mit tatsächlich vorhandenen Gefahren verwechseln. Vorrangiges Ziel der Umweltpolitik sollte nicht der Ausschluss von Risiken sein, sondern die Erkennung und Beseitigung von Gefahren.

Auch im Umgang mit Tabakrauch schießt der Bericht weit über das Ziel hinaus. Solange Tabak ein legales Produkt ist, sollten wir auf pauschale und allumfassende Rauchverbotsforderungen verzichten. Wir müssen von Europa aus nicht regeln, wo geraucht werden darf und wo nicht. Im Bericht fordern wir die Einstufung von Tabakrauch in die höchste Kategorie der nachweislich und unmittelbar krebserzeugenden Stoffe. Ich möchte daran erinnern, dass der wissenschaftliche Beweis dafür bisher nicht erbracht ist. Die Gesundheitsgefährdung durch Tabakrauch darf nicht heruntergespielt werden, aber die Gleichstellung von Tabakrauch mit Stoffen wie Benzol oder Asbest ist nichts anderes als ökologischer Populismus.

Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass wir diese Debatte in Brüssel, und nicht in Straßburg führen sollten.

 
  
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  Breyer (Verts/ALE). Herr Präsident! Ich würde vorziehen, heute Abend zu sprechen, oder im Anschluss, weil man sein eigenes Wort nicht versteht. Ich finde, man kann jetzt keine Rede halten.

 
  
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  Der Präsident. Ihr Antrag wird akzeptiert. Wir unterbrechen die Aussprache für die Abstimmung. Die Aussprache wird nach der mündlichen Anfrage über die Finanzierung der Naturschutzpolitik fortgesetzt, sodass die Aussprache um 16.00 Uhr wieder aufgenommen wird, und die erste Rednerin wird Frau Breyer sein.

 
  
  

VORSITZ: EDWARD H. C. McMILLAN-SCOTT
Vizepräsident

 

7. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Abstimmung.

Empfehlung (A6-0030/2005) des Ausschusses für internationalen Handel zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Entwurf der Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der Anordnung und Kennzeichnung von manuell bedienten Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeigern (Berichterstatter: Enrique Barón Crespo)

(Das Parlament nimmt den Entschließungsentwurf an.)

Empfehlung (A6-0028/2005) des Ausschusses für internationalen Handel zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen für die Typengenehmigung von Heizanlagen für Fahrzeuge und von Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Heizanlage (Berichterstatter: Enrique Barón Crespo)

(Das Parlament nimmt den Entschließungsentwurf an.)

Empfehlung (A6-0009/2005) des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (Berichterstatter: Elmar Brok)

(Das Parlament nimmt den Entschließungsentwurf an.)

Empfehlung (A6-0010/2005) des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission über den Abschluss eines Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (Berichterstatter: Elmar Brok)

(Das Parlament nimmt den Entschließungsentwurf an.)

Bericht (A6-0018/2005) von Herrn Sifunakis im Namen des Ausschusses für Kultur und Bildung über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Bereich audiovisuelle Medien über die Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den Gemeinschaftsprogrammen MEDIA Plus und MEDIA-Fortbildung sowie einer Schlussakte

(Das Parlament nimmt den Entschließungsentwurf an.)

Bericht (A6-0006/2005) von Herrn Lehne im Namen des Rechtsausschusses über den Antrag auf Verteidigung der parlamentarischen Immunität und Vorrechte von Koldo Gorostiaga

(Das Parlament nimmt den Entschließungsentwurf an.)

Bericht (A6-0023/2005) von Frau Starkevičiūtė im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken

Vor der Abstimmung:

 
  
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  Starkevičiūtė (ALDE), Berichterstatter. (LT) Vielen Dank, Herr Präsident, ich möchte allen Abgeordneten noch kurz einige Informationen geben. Statistiken sind eine trockene Angelegenheit, aber wenn Sie für diese Vorlage stimmen, werden die Gewerbetreibenden in Ihren Ländern viele zusätzliche Berichte abfassen müssen. Ich weise schon im Voraus darauf hin, damit Sie ihnen sagen können, was das Parlament unternommen hat, um viele dieser statistischen Berichte überflüssig zu machen. Wer ein Gewerbe betreibt, wird neue statistische Berichte vorlegen müssen, und da werden Sie und viele Ihrer Wähler vermutlich mit Fragen kommen. Deshalb wollte ich Ihnen ganz einfach mitteilen, was das Parlament in Zusammenarbeit mit dem Rat und der Kommission unternommen hat, um den statistischen Aufwand zu verringern. Wir stimmen mit Ihnen für die Einführung so genannter europäischer Stichprobenpläne, bei denen nur bestimmte Unternehmen Berichte vorlegen müssen. Kleine Länder, deren BIP weniger als 1 % des BIP der Europäischen Union ausmacht, brauchen bestimmte Kennzahlen überhaupt nicht zu übermitteln. Überdies geben wir den Regierungen die Möglichkeit, Verwaltungsquellen, d. h. Register der Sozialversicherung, heranzuziehen, womit die Abfassung zusätzlicher Berichte für die Unternehmen entfällt. Auch ist davon auszugehen, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten eine Methode erarbeiten müssen, um die Frage zu beurteilen, ob sich die Einführung neuer statistischer Berichte lohnt und ob diese für die Wirtschaft und die Bevölkerung Europas von Nutzen wären. Vielen Dank.

 
  
  

(Das Parlament nimmt den Entschließungsentwurf an.)

Bericht (A6-0019/2005) von Frau Sudre im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1035/2001 zur Einführung einer Fangdokumentationsregelung für Dissostichus spp.

(Das Parlament nimmt den Entschließungsentwurf an.)

Bericht (A6-0013/2005) von Herrn Bösch im Namen des Haushaltskontrollausschusses über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen

Vor der Abstimmung:

 
  
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  Bösch (PSE), Berichterstatter. – Herr Präsident! Zum Inhalt muss ich nicht viel sagen; dieses Betrugsbekämpfungsabkommen erfüllt eine langjährige Forderung dieses Hauses, und ich denke, es wird gut sein, wenn wir diesem Abkommen mit großer Mehrheit zustimmen. Wir beschließen damit eigentlich erstmals einen Teilbereich der so genannten bilateralen Verträge mit der Schweiz, und ich denke, die rasche Behandlung hier im Hause zeigt auch, dass wir positive Ergebnisse, die einmal zu Stande gekommen sind, letztendlich auch in Recht umgesetzt haben wollen.

Wir haben die Kommission immer wieder bei ihren Bemühungen unterstützt, im Betrugsbekämpfungsabkommen zu Resultaten zu kommen. Umso mehr überrascht uns die Tatsache, dass die Kommission auf einmal bei einem Betrag, den die Schweiz den neuen Mitgliedstaaten als Kohäsionsbeitrag – es handelt sich um 1 Milliarde Schweizer Franken – zukommen lassen will, spitzfindig auf die Idee kommt, dies müsste einem Staatsvertrag unterzogen werden und es genüge nicht, ein Memorandum of Understanding zu machen.

Ich möchte der Kommission sagen: Wir haben nicht mit einer Bananenrepublik verhandelt - wir haben mit einer der ältesten und stabilsten Demokratien in Europa verhandelt. Und was Sie hier machen – damit das klar ist –, ist, denjenigen in der Schweiz und in Europa in die Hände zu spielen, die gegen eine Annäherung der Schweiz an die Europäischen Gemeinschaften sind.

(Beifall)

Ich bitte darum, dass dieses Haus dazu eine Position entwickelt und dass Sie als Kommission dies als Botschaft aus Straßburg mit nach Hause nehmen.

 
  
  

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Empfehlung (A6-0014/2005) des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss eines Kooperationsabkommens mit dem Fürstentum Andorra im Namen der Europäischen Gemeinschaft (Berichterstatter: Gerardo Galeote Quecedo)

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A6-0020/2005) von Herrn Di Pietro im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A6-0036/2005) von Herrn Costa im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur Qualität der Strafjustiz und zur Harmonisierung des Strafrechts in den Mitgliedstaaten

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Empfehlung für die zweite Lesung (A6-0017/2005) des Ausschusses für Kultur und Bildung betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass eines Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europa“ für die Jahre 2005 bis 2019 (Berichterstatterin: Christa Prets)

(Der Präsident erklärt den Gemeinsamen Standpunkt für gebilligt.)

Bericht (A6-0024/2005) von Herrn Evans im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den XXXIII. Bericht der Kommission über die Wettbewerbspolitik - 2003

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A6-0034/2005) von Frau in 't Veld im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über staatliche Beihilfen als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen

Vor der Abstimmung:

 
  
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  in 't Veld (ALDE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Nur zur technischen Information und zur Gewährleistung von Einheitlichkeit und Kohärenz im endgültigen Dokument: Wenn die Änderungsanträge 19 und 20 angenommen werden, dann sollten die anderen Ziffern, in denen es um das gleiche Problem geht, entsprechend angepasst werden. Das wurde mit Vertretern anderer Fraktionen besprochen und ist eine technische und weniger eine politische Frage.

 
  
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  Purvis (PPE-DE). (EN) Herr Präsident! Zu dem, was Frau in 't Veld sagte, möchte ich hinzufügen, dass Änderungsantrag 20 wie folgt ergänzt werden sollte: „oder im Wege eines öffentlichen Rechtsakts der, abhängig von der Rechtsordnung des betreffenden Mitgliedstaats, in der Form eines oder mehrerer Gesetzes- bzw. Regulierungsakte oder eines Vertrages ergehen kann“. Das ist Teil der von Frau in 't Veld erwähnten Übereinkunft. Daraus ergeben sich mündliche Änderungsanträge zu den Änderungen 10 und 17 und dem Erwägungsgrund Q.

(Das Parlament nimmt den mündlichen Änderungsantrag an.)

 
  
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  van den Burg (PSE). (EN) Herr Präsident! Um jeden Irrtum auszuschließen; das bedeutet, dass es mündliche Änderungsanträge zu Erwägungsgrund Q und zu Ziffer 19 dieses Dokuments gibt. Das sind keine schriftlichen Änderungsanträge, und sie lehnen sich vollständig an den in den Änderungsanträgen von Herrn Purvis vorgeschlagenen Text an. Sie sind in Erwägungsgrund Q und Ziffer 19 einzufügen.

 
  
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  Lipietz (Verts/ALE). (EN) Herr Präsident! Nochmals zu diesem Problem. Ich habe einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem es heißt: „public authority provide“. Ich stelle fest, dass andere Änderungsanträge - insbesondere Änderungsantrag 3 der Sozialdemokratischen Fraktion – zwischen „run“ und „monitor“ unterscheiden. Meiner Ansicht nach umfasst das Verb „provide“ die Verben „run“ und „monitor“. Deshalb stelle ich einen mündlichen Änderungsantrag im Hinblick auf sämtliche Änderungsanträge, die sich auf das Ausschreibungsverfahren beziehen. Dort, wo es im Änderungsantrag 29 der Fraktion der Grünen, Änderungsanträge 32, 33 und 27 heißt „to provide“ eine öffentliche Dienstleistung, sollte es heißen „to provide (run or monitor)“. Das Verb „provide“ (erbringen) bedeutet „run“ oder „monitor“ (leiten oder überwachen).

 
  
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  Der Präsident. Wir kommen zu diesem mündlichen Änderungsantrag, bevor wir über diesen Abschnitt abstimmen.

Kollegen, ich weiß, dass das ein recht heikler Bericht ist und dass es sich um eine von der Kommission angebotene Vorab-Konsultation handelt. Wir sollten uns deshalb Zeit nehmen, um keine Fehler zu machen.

 
  
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  van den Burg (PSE). (EN) Herr Präsident! Wir hatten hier über einen von vier Kompromissen abzustimmen. Das ist also etwas verwirrend. Ich nehme an, dass wir jetzt über den mündlichen Kompromissänderungsantrag von Herrn Purvis abgestimmt haben. Ist das richtig?

 
  
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  Der Präsident. Das war jetzt eben der mündliche Änderungsantrag der Berichterstatterin, gegen den es keine Einwände gab. Dazu werden wir kommen, wenn wir uns Änderungsantrag 19 zuwenden.

 
  
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  van den Burg (PSE). (EN) Nein, Herr Präsident, da es dabei um diesen Absatz 19 geht, sollte er vor den anderen Abstimmungen behandelt werden.

 
  
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  in 't Veld (ALDE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident, das ist sehr kompliziert, weil die Struktur des Berichts im Verlaufe des gesamten Prozesses immer komplizierter wurde. Ich entschuldige mich dafür.

Es geht um drei Änderungsanträge und fünf Ziffern. Änderungsantrag 20 mit seinem Zusatz wurde eben von Herrn Purvis vorgelesen. Meiner Meinung nach haben wir darüber abgestimmt.

Die anderen beiden ebenfalls von Herrn Purvis vorgelegten Änderungsanträge sind die Änderungsanträge 19 und 21, aber der Inhalt dieser Änderungsanträge bezieht sich auch auf Erwägungsgrund Q, Ziffer 19, und Änderung 10 und Änderung 17. Ich kann die betreffende Textstelle vorlesen, denn ich würde vorschlagen, dass ich sie einmal vorlese, anstatt sie jedes Mal erneut vorzulesen, und wir das Prinzip annehmen oder ablehnen und die betreffenden vier Ziffern entsprechend angleichen.

Der Text von Änderungsantrag 21, der fast identisch mit Änderungsantrag 19 ist, lautet wie folgt: „Öffentliche Versorgungsaufträge sind entweder im Wege eines fairen und transparenten Ausschreibungsverfahrens zu vergeben oder im Wege eines öffentlichen Rechtsakts der, abhängig von der Rechtsordnung des betreffenden Mitgliedstaats, in der Form eines oder mehrerer Gesetzes- bzw. Regulierungsakte oder eines Vertrages ergehen kann. Es kann sich dabei auch um mehrere Rechtsakte handeln. In jedem Fall sollte daraus hervorgehen:“

Das ist das gleiche Prinzip wie in Änderungsantrag 19. Wenn das Plenum also dieses Prinzip annimmt, dann wird dieses auch für die vier von mir erwähnten Ziffern gelten. Ich schlage vor, dass wir darüber abstimmen, anstatt die Änderung jedes Mal neu zu verlesen.

 
  
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  Savary (PSE).(FR) Herr Präsident, es gibt keine Einwände zur Sache, ich möchte jedoch nicht, dass es Irrtümer bezüglich der Fakten gibt. Dieser mündliche Änderungsantrag wurde vier Mal eingereicht, denn er betrifft gleichzeitig den Änderungsantrag 20, den Änderungsantrag 19, den Änderungsantrag 21 und den Änderungsantrag 15.

Um Missverständnisse zu vermeiden, schlage ich Ihnen vor, dass Sie jedes Mal, wenn wir über diese Änderungsanträge abstimmen, darauf hinweisen, dass es sich um Änderungsanträge handelt, welche den mündlichen Änderungsantrag von Herrn Purvis beinhalten. Meiner Ansicht nach ist dies am eindeutigsten, denn ich bin mir nicht sicher, ob man sich am Ende noch zurechtfindet.

Der mündliche Änderungsantrag von Herrn Purvis betrifft also vier Änderungsanträge. Wenn Sie also bei jeder Abstimmung auf den mündlichen Änderungsantrag von Herrn Purvis hinweisen wollen, so würde dies meines Erachtens mehr Klarheit für das Parlament schaffen.

 
  
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  in 't Veld (ALDE). (EN) Herr Präsident! Ich denke, das wird schwierig werden. Es ist nämlich so, dass es Ziffern gibt, für die keine Änderungsanträge eingereicht wurden, aber sie wären gleichermaßen betroffen, denn wir haben nach der Vorlage der Änderungsanträge, als wir diese durchgesehen haben, wohl alle festgestellt, dass es weitere Ziffern gibt, die sich mit der gleichen Problematik befassen. Jetzt können wir einfach über die Änderungsanträge abstimmen, aber das hat eine gewisse Widersprüchlichkeit im Dokument zur Folge. Was Herr Savary vorschlägt, geht nicht, weil es nicht die Änderungsanträge betrifft, sondern die Ziffern, zu denen keine Änderungsanträge vorgelegt wurden.

Wenn die Plenartagung bei der Abstimmung über Änderungsantrag 19 und Änderungsantrag 21 den Grundsatz beide Male annimmt oder ablehnt, dann wird er gleichermaßen für diese Ziffern gelten. Das meine ich.

 
  
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  Savary (PSE).(FR) Herr Präsident, ich möchte die Dinge nicht komplizieren, aber Frau in 't Veld fordert, dass über den Änderungsantrag von Herrn Puvris insgesamt nur ein Mal abgestimmt wird. Man weiß zwar nicht, an welcher Stelle des Textes er sich befinden wird, aber er wird sich auf jedem Fall im Text befinden.

Da vier entscheidende Änderungsanträge vorliegen – die Nummern 20, 19, 21 und 15 – wäre es mir, ehrlich gesagt, lieber, dass wir jedes Mal gefragt werden, ob sie unter dem Vorbehalt des mündlichen Änderungsantrags von Herrn Purvis angenommen werden. Meiner Ansicht nach ist dies eindeutiger. Ich verstehe schon, was Frau in 't Veld meint, aber ich möchte gern, dass sie mir sagt, an genau welcher Stelle sie den Änderungsantrag von Herrn Purvis einfügen will, da sie mir erklärt, dass er fast überall im Text erscheint. Ich finde dies verwirrend, und ich möchte nicht, dass wir uns bei dieser Abstimmung irren, da dieses Dokument Ihren eigenen Worten nach sensibel ist.

 
  
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  Purvis (PPE-DE). (EN) Herr Präsident, ich hoffe, ich kann Ihnen helfen. Ich bin wie Herr Savary der Meinung, dass das für alle vier Änderungsanträge gelten sollte, aber ich teile auch Frau in 't Velds Ansicht, dass an den Stellen, an denen es aufgrund der angenommenen Änderungsanträge zu Widersprüchlichkeiten kommt, von den Sitzungsdiensten die entsprechenden Angleichungen vorgenommen werden sollten. Wenn das akzeptabel ist, dann können wir so vorgehen.

 
  
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  Der Präsident. Herr Savary, ich kann Ihnen versichern, dass die entsprechenden Angleichungen vorgenommen werden. Ich werde deutlich machen, wann der mündliche Änderungsantrag gilt. Ich schlage jetzt vor, dass wir über den mündlichen Änderungsantrag abstimmen.

(Das Parlament nimmt den mündlichen Änderungsantrag an.)

 
  
  

Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 33:

Purvis (PPE-DE). (EN) Herr Präsident, falls wir dasselbe Problem wie vorhin haben, möchte ich feststellen, dass sich der mündliche Änderungsantrag hier ebenfalls auswirkt, und deshalb sollte aus meiner Abstimmungsliste hervorgehen, dass ich dafür stimme.

 
  
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  in 't Veld (ALDE). (EN) Herr Präsident, das ist eine geringfügige Änderung des von der Sozialdemokratischen Fraktion vorgeschlagenen Änderungsantrags, der wie folgt lautet: „in der Erwägung, dass die Kommission im Hinblick auf eine erkenntnisgestützte politische Entscheidungsfindung eine solide und erschöpfende Bewertung des Liberalisierungsprozesses vorlegen sollte, die den Standpunkt aller Beteiligten (Nutzer, lokale Gebietskörperschaften, Unternehmen usw.) berücksichtigt“.

 
  
  

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A6-0026/2005) von Herrn Goebbels im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über die Lage der europäischen Wirtschaftvorbereitender Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik

Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 23:

 
  
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  Klinz (ALDE). Herr Präsident, geschätzte Kollegen! Die Fraktion der Liberalen und Demokraten hat bei der Diskussion über den Bericht Goebbels im Ausschuss für Wirtschaft und Währung einen Änderungsantrag eingebracht, der mehrheitlich angenommen wurde, sich aber aus Versehen doch nicht in der Endfassung dieses Berichts wiederfindet. Ich möchte ihn deshalb hier als mündlichen Änderungsantrag noch einmal einbringen. Er bezieht sich auf die notwendigen Strukturreformen. Ich verlese den Antrag auf Englisch.

Recommends that the Member States carry out the structural reforms which have long been needed. In particular, the deregulation of labour markets, the adjustment of social systems to demographic needs, the simplification of tax systems, combining tax cuts and a change in the bases of tax assessment and the abolition of subsidies, so as to bring about an improvement in the investment climate as a prerequisite for economic growth. Stresses finally that the development of quality jobs will be accompanied by an improvement in labour productivity in Europe.’

(Beifall)

 
  
  

(Der Präsident stellt fest, dass mehr als 37 Abgeordnete einer Berücksichtigung dieser mündlichen Änderung widersprechen.)

 
  
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  Goebbels (PSE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, ich wundere mich über die Arbeitsweise von Herrn Klinz. Er behauptet, sein Änderungsantrag sei angenommen worden. Wenn dem so ist, dann hätte er sich beim Sekretariat des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, das normalerweise gute Arbeit leistet, beschweren müssen. Ansonsten hätte er durchaus einen Änderungsantrag einreichen können, was er nicht getan hat. Wenn man ihm zuhört, so schlägt er uns einen neuen Bericht vor, und ich fordere die Kollegen auf, einen solchen mündlichen Änderungsantrag abzulehnen. Dies ist kein mündlicher Änderungsantrag, sondern ein Roman.

(Beifall)

 
  
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  Radwan (PPE-DE). Herr Präsident! Ich möchte das Haus nur darüber informieren, dass wir gestern eine Koordinatorensitzung hatten, in der die Koordinatoren aller Parteien, inklusive der Ausschussvorsitzenden, bestätigten, dass dieser Antrag, der gerade verlesen wurde, angenommen wurde, aufgrund eines redaktionellen Versehens jedoch aus dem Bericht verschwunden ist.

Es ist daher ein Gebot der Fairness, über diesen Antrag jetzt abzustimmen.

 
  
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  Der Präsident. Wenn dieser Änderungsantrag im Ausschuss beschlossen wurde und keine weitere Abänderung erfolgte, dann ist er im Text enthalten. Ich kann nur die Sitzungsdienste bitten, dies zu prüfen.

 
  
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  Berès (PSE). (FR) Herr Präsident, ich bedaure, dass Ihnen Ihre Mitarbeiter meine Wortmeldung nicht schon zu Beginn des Redebeitrags von Herrn Wolf Klinz angezeigt haben, denn ich wollte über die Diskussion berichten, die wir gestern Abend während der Sitzung der Koordinatoren des Ausschusses für Wirtschaft und Währung geführt haben.

Ich werde mich sehr deutlich ausdrücken: Der von Herrn Wolf Klinz angeführte Änderungsvorschlag kam zur Sprache, und wir berichteten über die Verfahrensweise, nach der vorgegangen wurde, welche der Verfahrensweise entspricht, die wir immer anwenden. Der Sekretär des Ausschusses für Wirtschaft und Währung hat seine Arbeit getan: Er hat die Stimmen nach der Abstimmung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung konsolidiert und das Ergebnis jeder Fraktion zur Prüfung vorgelegt. Die Fraktion der Liberalen hat es bisher nicht für notwendig erachtet, diesen Änderungsvorschlag erneut einzureichen oder einen sachlichen Fehler im Hinblick auf diesen Änderungsvorschlag zu bemängeln.

Unter diesen Bedingungen und aus Respekt gegenüber der Sitzung der Koordinatoren von gestern Abend bitte ich Sie, in Übereinstimmung mit dem, was das Parlament bereits durch die Tatsache entschieden hat, dass sich einige Kollegen erhoben haben, diesen Änderungsvorschlag nicht zu berücksichtigen.

 
  
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  Der Präsident. Wir müssen uns an die Entscheidung des Hauses halten und die lautet, dass der mündliche Änderungsantrag abgelehnt wird. Ich entschuldige mich bei Herrn Klinz, wenn das Sekretariat einen Fehler gemacht hat, aber Frau Berès hat ganz Recht: Der Standpunkt im Ausschuss war eindeutig.

 
  
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  Goebbels (PSE), Berichterstatter. (FR) Herr Präsident, als Berichterstatter muss ich feststellen, dass ein bedeutender Teil meines Berichts durch eine rechte Mehrheit dieses Parlaments „entstellt“ wurde. Diese hat insbesondere gegen Artikel 4 des Vertrages gestimmt, welcher eine Koordinierung der Wirtschaftspolitiken fordert. Sie haben gegen die Bemühungen von Präsident Juncker gestimmt, aus dem Stabilitätspakt etwas Anständiges zu machen, das heißt, einen Stabilitäts- und Wachstumspakt. Ich fordere daher meine Freunde auf, gegen meinen Bericht zu stimmen.

(Beifall)

 
  
  

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A6-0025/2005) von Herrn Karas im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über die öffentlichen Finanzen in der WWU2004

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Der Präsident. – Die Abstimmung ist geschlossen.

 

8. Stimmerklärungen
  

- Bericht Bösch (A6-0013/2005)

 
  
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  Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Die Schweiz, eine Europäische Union im Miniaturformat, ist vollständig von der EU umgeben, aber selbst in 23 Staaten untergliedert, die jeweils große Autonomie besitzen und mithin ihre eigene Steuerpolitik verfolgen können. Daran scheiterte bislang der Abschluss von Abkommen zwischen der EU und der Gesamtschweiz auf dem Gebiet der direkten Steuern. Die einzelnen schweizerischen Kantone sind in dieser Hinsicht mit Liechtenstein und anderen kleinen Steuerparadiesen vergleichbar, in denen Briefkastenfirmen ansässig sind. Insbesondere die Kantone Zug und Schwyz bieten derartige Dienste an. Der Antwort auf meine schriftliche Anfrage zufolge wollte der ehemalige Kommissar Bolkestein dem lieber nicht Rechnung tragen und weiterhin mit der Gesamtschweiz zusammenarbeiten.

Solange diese weiter reichenden Schritte nicht möglich sind, ist es sinnvoll, Vereinbarungen im Bereich Mehrwertsteuer, Schmuggel, Korruption und Geldwäsche zu treffen. Wichtig ist ferner, dass das Bankgeheimnis nicht mehr als Grund für die Ablehnung von Ermittlungsersuchen anderer Länder geltend gemacht werden kann und dass die Gerichtsbehörden direkt kontaktiert werden können, ohne den Umweg über die diplomatische Vertretung einschlagen zu müssen. Der Berichterstatter erklärt zu Recht, dass hiernach weitere Schritte folgen müssen, versäumt es aber leider, die dringlichsten zu nennen.

 
  
  

- Bericht Di Pietro (A6-0020/2005)

 
  
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  Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich spreche mich für den Bericht Di Pietro aus, in dem die Initiative der Kommission zu technischen Verbesserungen an den Rechtsvorschriften über den Austausch von Informationen aus dem Strafregister unterstützt wird und der Vorschläge für praktische Lösungen zur Beseitigung der Mängel des geltenden Systems, das auf das Übereinkommen des Europarats von 1959 zurückgeht, enthält.

Das ist zweifelsohne eine notwendige und dringliche Maßnahme, denn es hat sich bereits verschiedentlich gezeigt, dass das bestehende System nicht effizient ist.

Daher muss ein Computersystem für den Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten eingerichtet werden, das einen schnellen Zugang zu dieser Art von Informationen überall in der Union ermöglicht. Damit kommen wir einen weiteren Schritt in Richtung eines wirklich effizienten, unabhängigen und transparenten Strafrechtssystems voran.

Ich unterstütze gleichermaßen seine Vorschläge zur Verkürzung der Fristen, denn die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen hängt von der Schnelligkeit des Zugriffs auf die Informationen und ihrer Aktualisierung ab. Meine Unterstützung findet auch der Verweis darauf, dass der Zugang zu personengebundenen Daten bestimmten Auflagen unterliegen muss, doch ist zwischen der Notwendigkeit, den Informationsaustausch schnell abzuwickeln, und der Notwendigkeit, personengebundene Daten zu schützen und zu wahren, stets ein ausgewogenes Verhältnis anzustreben.

 
  
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  Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) In einem Europa der Freizügigkeit und des freien Handels müssen sich alle an der Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit beteiligen. Ohne dass den Mitgliedstaaten die volle Ausübung ihrer Hoheitsgewalten genommen werden soll, herrscht doch die Einsicht vor, dass die verschiedenen Länder im Kampf gegen die Kriminalität zusammenarbeiten müssen. Neben der herkömmlichen Kriminalität gibt es heute eine Kriminalität, die nicht an Grenzen halt macht, und die dort agiert, wo es ihr am zweckmäßigsten erscheint. Wenn das geschieht, und wenn gegen das Recht eines Mitgliedstaates verstoßen wird, dann steht die Sicherheit aller auf dem Spiel.

Da dies meine Auffassung ist, stimme ich dem Inhalt dieses Berichts im Wesentlichen zu und habe dafür gestimmt.

 
  
  

- Bericht Costa (A6-0036/2005)

 
  
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  Andersson, Hedh, Hedkvist Petersen, Segelström und Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir, Inger Segelström, Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen und Åsa Westlund haben für den Bericht gestimmt, wollen aber unsere in einem Punkt abweichende Haltung deutlich machen.

Wir können Randnummer 1 Buchstabe f zweiter Gedankenstrich, wo dem Rat eine Annäherung der nationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Beweisermittlung und -würdigung empfohlen wird, nicht unterstützen. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung ist ein grundlegendes Prinzip des schwedischen Strafprozessrechts. In einigen anderen Mitgliedstaaten gibt es Vorschriften über die Unzulässigkeit bestimmter Beweismittel, daher ist die Beibehaltung der nationalen Systeme für uns schwedische Sozialdemokraten überaus wichtig. Zudem ist zweifelhaft, ob es für eine diesbezügliche Harmonisierung überhaupt eine Rechtsgrundlage gibt, ob nun in den gegenwärtigen Verträgen oder in der künftigen Verfassung.

 
  
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  Goudin, Lundgren und Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Eine Stärkung des gegenseitigen Vertrauens in die Urteile europäischer Gerichte durch die Schaffung eines Bewertungssystems mag lobenswert erscheinen, auch wenn die Mitgliedstaaten in Form der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs jetzt bereits einen gemeinsamen Referenzrahmen besitzen, der die Mindestnormen für das Recht auf Gerichtsverfahren beinhaltet.

Der Vorschlag ist jedoch ein erneutes Beispiel für die schleichende Ausweitung der Zuständigkeiten der EU und stellt einen weiteren Schritt in dem Versuch dar, ein harmonisiertes europäisches Straf- und Prozessrecht zu schaffen, ein Rechtssystem, das in der Praxis außerhalb der direkten Kontrolle durch die Bürger steht.

Außerdem ist es inakzeptabel, wenn noch vor dem In-Kraft-Treten des Vertrags über eine Verfassung für Europa eine Übernahme von Artikeln dieser Verfassung empfohlen wird, weil die gegenwärtigen Verträge nicht weit genug gehen. Dies greift in schamloser Weise dem demokratischen Prozess vor.

Aus diesen Gründen stimmt die Juniliste gegen den Bericht.

 
  
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  Moraes (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er einen wesentlichen Beitrag zur Lösung eines äußerst wichtigen Problems leistet, das den europäischen Bürgern sehr am Herzen liegt, nämlich die Überwachung der Qualität der Strafjustiz und ihrer Anwendung in den Mitgliedstaaten. Das ist für die Mitgliedstaaten mit keinerlei obligatorischen Veränderungen hinsichtlich der Anwendung ihrer Strafjustizsysteme verbunden. Es werden jedoch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in wichtigen Fragen wie der wirksamen Bekämpfung der organisierten Kriminalität oder in Bezug auf die Verbüßung von Strafen im eigenen Mitgliedstaat weitere Fortschritte erzielt werden können. Die EU-Bürger erwarten ein gewisses Maß an gegenseitigem Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten sowie einen Standpunkt in Bezug auf die Qualität der Strafjustiz, und zwar insbesondere hinsichtlich einiger neuer Mitgliedstaaten, die an der Verbesserung ihrer Strafjustizsysteme arbeiten.

 
  
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  Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Justiz ist aus gutem Grund eines der Elemente, die der Souveränität der Mitgliedstaaten vorbehalten sind. Das gilt insbesondere für die Strafjustiz, in der die Anliegen, die eine Gesellschaft in Anbetracht ihrer Gegenwart und ihrer Vergangenheit prägen, zum Ausdruck kommen.

So sind die Mitgliedstaaten sehr zaghaft, wenn es darum geht, dass ihre Staatsangehörigen oder auch nur Gebietsansässige durch andere Mitgliedstaaten vor Gericht gestellt werden sollen.

Dessen ungeachtet haben wir es heute mit dem Phänomen globaler Kriminalität mit grenzübergreifenden Zügen, wie Terrorismus, Drogenhandel, Schmuggel, sexueller Ausbeutung und Pornografie, zu tun. Dieser Umstand erfordert Zusammenarbeit, um die Wirksamkeit des Kampfes gegen die Kriminalität sicherzustellen, und er erfordert Harmonisierung, um zu verhindern, dass bestimmte Länder zum Zielort für Kriminelle werden.

Diese verschiedenen Faktoren begründen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit, der Anerkennung der Gerichtsentscheidungen und eines gewissen Grades an Harmonisierung, ohne damit außer Acht zu lassen, dass die Rechtsordnung die Realität der jeweiligen Gesellschaften widerspiegeln muss, weswegen eine einzige europäische Rechtsordnung nicht wünschenswert ist. Gleichwohl wäre ein europäischer Rechtsstandard zu begrüßen, in dessen Rahmen der besondere Charakter einer jeden Rechtsordnung uneingeschränkt geachtet wird.

Folglich halte ich es für gerechtfertigt, für diesen Bericht zu stimmen.

 
  
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  Thomsen (PSE), schriftlich. (DA) Die dänischen Sozialdemokraten im Europäischen Parlament haben heute für den Bericht von Herrn Costa über die Qualität der Strafjustiz und zur Harmonisierung des Strafrechts in den Mitgliedstaaten (A6-0036/2005) gestimmt. Wir sind uns jedoch der Tatsache bewusst, dass der Vorschlag einen Bereich betrifft, der unter Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fällt und daher nicht für Dänemark gilt, vgl. das Protokoll über die Position Dänemarks.

 
  
  

- Bericht Prets (A6-0017/2005)

 
  
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  Carlshamre und Malmström (ALDE), schriftlich. (SV) Wir unterstützen voll und ganz die Auffassung, dass kulturelle Vielfalt ein Grundrecht ist. Die EU ist ein Mosaik aus Minderheiten und Kulturen und muss das auch bleiben. Als Liberale stellen wir stets den Einzelnen in den Mittelpunkt aller politischen Beschlüsse. Daher halten wir es für überaus wichtig, dass die Politik der internationalen Zusammenarbeit und Solidarität auf kulturellem Gebiet gefördert wird und das Recht jeder Stadt, jedes Staates und jeder Staatengruppe auf freie Selbstbestimmung ihrer Kulturpolitik völkerrechtlich verankert wird. Unserer Ansicht nach ist die Frage der Kulturhauptstädte kein Thema, für das sich die EU engagieren sollte. Beschlüsse über die Kulturhauptstädte sollten in Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Städten und Ländern ohne Einmischung der EU gefasst werden. Deshalb haben wir uns entschieden, gegen den Bericht von Frau Prets (A6-0017/2005) - Kulturhauptstadt Europa für die Jahre 2005 bis 2019 zu stimmen.

 
  
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  Goudin, Lundgren und Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir stehen dem Vorschlag, ab 2009 jeweils zwei Kulturhauptstädte auswählen zu können, positiv gegenüber. In der Begründung des Berichts heißt es allerdings, dass die Finanzierung dieses Projekts unklar ist, wobei auf die kommende Finanzielle Vorausschau 2007-2013 verwiesen wird.

So wie die Dinge liegen, können wir nicht etwas unterstützen, das finanzielle Verpflichtungen in der nächsten Finanziellen Vorausschau bedeutet. In dieser Situation gibt es keinen Grund, jetzt einen Beschluss über die zukünftigen Kulturhauptstädte durchzupeitschen. Zunächst muss die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 in ihrer Gesamtheit behandelt werden, ehe es eine Aussprache zu diesem Bericht geben kann.

Die Idee der Kulturhauptstadt Europa ist gut. Sie ist sogar so gut, dass sie aus einer Vielzahl anderer Quellen finanziert werden kann, beispielsweise durch Sponsoren vor Ort. Finanzmittel der Europäischen Union sollten für das Überleben dieses Projektes nicht erforderlich sein.

Deshalb haben wir gegen den Bericht gestimmt, sind aber nicht gegen das eigentliche Konzept.

 
  
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  Le Pen, Marine (NI), schriftlich. – (FR) Das Programm der „europäischen Kulturhauptstädte“ wurde 1985 mit dem Ziel eingeführt, die europäischen Bürgerinnen und Bürger einander näher zu bringen.

Das Programm will die große Vielfalt der europäischen Kultur zur Geltung zu bringen, während indessen, und dies ist der größte Widerspruch, eine europäische Politik der wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Gleichförmigkeit betrieben wird.

Dieses Programm ist lediglich der unterhaltsame Ausdruck Ihres Wunsches, den europäischen Völkern ein kulturelles und soziales Modell aufzuzwingen, welches sie nicht selbst gewählt haben. Sie wollen ein von Grund auf neues europäisches Bewusstsein mit streng kommerzieller Zielrichtung schaffen.

Da die Kultur ein mächtiger Bildungsfaktor ist, fördert die Europäische Union nicht nur alles, was sich zur Verdummung und Entwürdigung des Menschen eignet, sondern auch alles, was zum Vergessen der uralten religiösen Werte beiträgt, auf denen unsere Zugehörigkeit zur europäischen Zivilisation basiert.

Diese Politik wird noch durch ein weiteres Problem verschärft, je größer Europa wird und je weiter es sich von seinen grundlegenden Prinzipien entfernt. Werden wir morgen Ihrem Verständnis nach „Istanbul“ zur europäischen Kulturhauptstadt wählen müssen? Hier wird die Gefahr dieser europäischen Konstruktion, welche uns durch die Abkehr von ihrer Vergangenheit eine schwierige Zukunft beschert, deutlich sichtbar.

 
  
  

- Bericht Evans (A6-0024/2005)

 
  
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  Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wenn wir ein Wirtschaftsmodell kapitalistischen Stils verteidigen wollen, das Anstrengung fördert, Leistung belohnt und Effizienz anerkennt, müssen wir über ein effizientes und wirksames System zur Kontrolle der Einhaltung der Wettbewerbsregeln verfügen. Ohne Wettbewerb gibt es keinen Markt, ohne Markt gibt es kein kapitalistisches Modell und ohne kapitalistisches Modell gibt es keinen wirtschaftlichen Erfolg und keine Entwicklung, wie es die Geschichte ganz klar zeigt.

Deshalb kommt der Rolle der Gemeinschaft bei der Regulierung des Wettbewerbs große Bedeutung zu. Unbeschadet wirtschaftlicher Erfordernisse oder bestimmter geografisch oder im Hinblick auf bestimmte Sektoren beschränkter Erfordernisse zum Schutz bestimmter Aktivitäten geht es beim Eintreten für Wettbewerb vor allem darum, die Interessen der Verbraucher zu schützen, denen normalerweise keine Gewerkschaften, Unternehmerverbände oder andere Bewegungen zur Seite stehen, um ihre legitimen Interessen vertreten.

Deshalb müssen wir nach meinem Dafürhalten die Bemühungen zum Schutz des Wettbewerbs begrüßen und ihnen beipflichten, auch wenn wir zu einigen Entscheidungen der Kommission eine andere Meinung vertreten.

Ich habe deshalb für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Ich befürworte eine proaktive Wettbewerbspolitik, lehne aber eine Überstaatlichkeit oder Aufnahme der Wettbewerbspolitik in die Verfassung ab und habe mich daher der Stimme enthalten. Dies ist die korrigierte Stimme nach einem Fehler im Protokoll.

 
  
  

- Bericht in't Veld (A6-0034/2005)

 
  
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  Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Die Finanzierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu regeln, ohne zu definieren, was solche Dienstleistungen sind, und ohne den für sie anwendbaren allgemeinen Rahmen zu definieren, ist inkonsequent. Sie zu regeln und es dabei den Staaten zu überlassen, selbst zu definieren, was sie unter Dienstleistungen von allgemeinem Interesse verstehen, läuft darauf hinaus, es dem Gerichtshof zu überlassen, die Definitionen zu harmonisieren und sich an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen. Diese Regelung auf eine rein finanzielle und wettbewerbsorientierte Bewertung zu gründen, bedeutet die Negierung des allgemeinen Interesses. Die Finanzierung des öffentlichen Gesundheitswesens oder des sozialen Wohnungsbaus der Genehmigung von Technokraten zu unterstellen, ist unmoralisch. Kurz gesagt, in den uns heute vorliegenden Dokumenten findet sich nichts, dem wir zustimmen könnten.

Diese liegen genau auf der von den Eurokraten unter Beihilfe der Regierungen verfolgten Politik. Gestern ging es darum, sämtliche öffentlichen Netzdienstleistungen, wie Stromversorgung, die Post usw., dem Wettbewerb zu öffnen, die staatlichen Monopole zu zerschlagen und Privatisierungen durchzusetzen. Morgen wird es die Bolkestein-Richtlinie als lokale Version des GATS ermöglichen, das Sozialdumping im Dienstleistungssektor in unsere Länder zu holen.

Weil wir diese Perspektive, die sich durch die Europäische Verfassung noch verschärfen wird, ablehnen, weil wir, auch wenn bestimmten Fällen offenkundigen Missbrauchs zugegebenermaßen ein Ende gesetzt werden muss, die Daseinsberechtigung bestimmter öffentlicher Dienstleistungen nichtsdestoweniger verteidigen, werden wir gegen diesen Bericht stimmen.

 
  
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  Goudin, Lundgren und Wohlin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste steht der Umsetzung des Binnenmarktes positiv gegenüber und unterstützt sowohl die gemeinsamen Vorschriften für Beihilfen für öffentliche Dienstleistungen als auch die Forderung nach fairen Ausschreibungsverfahren, auch für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Beihilfen für öffentliche Dienstleistungen sollten generell ebenfalls nachgewiesen werden und leicht zugänglich sein.

Die einzige Ausnahme von dieser Regel tritt in dem Fall ein, wenn ein Mitgliedstaat eine Dienstleistung ausschließlich durch ein Monopol bereitstellt und nicht beabsichtigt, überhaupt private Akteure zuzulassen (beispielsweise ein Mitgliedstaat, der ausschließlich ein öffentliches Gesundheitswesen zulässt).

Nach Ansicht der Juniliste sollte die Verantwortung dafür hauptsächlich auf der Ebene der Mitgliedstaaten liegen. Wenn sich zeigt, dass ein Mitgliedstaat seine Stellung missbraucht und den Wettbewerb verzerrt, muss die benachteiligte Partei den Fall durch ein Gericht prüfen lassen können. Die Juniliste hat deshalb beschlossen, gegen den Vorschlag zu stimmen, dass der Kommission die Einzelheiten unterbreitet werden sollten.

 
  
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  Marques (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich beglückwünsche die Berichterstatterin. Besonders hervorheben möchte ich Änderungsantrag zu Artikel 1 des Entwurfs einer Entscheidung der Europäischen Kommission über die Anwendung von Artikel 86 EG-Vertrag. Ich bin jedoch für die Möglichkeit der Erweiterung des Kreises der Begünstigten auf die Regionen in äußerster Randlage.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Mitteilungen der Kommission „Eine verstärkte Partnerschaft für die Regionen in äußerster Randlage“ und „Eine verstärkte Partnerschaft für die Regionen in äußerster Randlage: Bilanz und Perspektiven“ im Bereich des Seeverkehrs die Einführung vereinfachter Regeln für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsverträge zur Bedienung kleiner Inseln mit einem Fahrgastaufkommen von weniger als 100 000 Passagieren pro Jahr vorgesehen haben.

Erinnert sei ebenfalls daran, dass in den Regionen in äußerster Randlage die Liberalisierung der Dienstleistungen und der Nutzung der Infrastrukturen von der Einführung von Gemeinwohlverpflichtungen abhängig gemacht wurde, um die aus den physischen und sonstigen Gegebenheiten der Regionen in äußerster Randlage resultierenden Nachteile auszugleichen. Ich möchte ferner unterstreichen, dass es andere Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse gibt, wie Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, die für die Regionen in äußerster Randlage von Bedeutung sind.

Daraus ergibt sich die Bedeutung der beiden Dokumente der Europäischen Kommission für die Regionen in äußerster Randlage. Deshalb muss meiner Auffassung nach die besondere Situation dieser Regionen in den Rechtsinstrumenten berücksichtigt werden.

 
  
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  Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Ohne Finanzierung und Planung durch nationale, regionale und lokale Behörden gäbe es keinen vernünftigen öffentlichen Verkehr oder keine Bildung und Gesundheitsversorgung, die allen zugänglich sind. Der Gedanke, dass sich der Staat aus derart unverzichtbaren Aufgaben zurückzieht und freien Wettbewerb zulässt, ist unerträglich. Wenn das geschieht, wird es zweifellos kleine privilegierte Gruppen geben, die der Meinung sind, sie hätten mehr Wahlfreiheit und ihre individuellen Bedürfnisse würden besser befriedigt, aber die überwiegende Mehrheit und die Gesellschaft als Ganzes werden schlechter dran sein.

Dieser Bericht verteidigt die neoliberale Vision und will sogar eine Interpretation des Altmark-Urteils über die Möglichkeit der nicht öffentlichen Erteilung von Genehmigungen im öffentlichen Verkehr festschreiben. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament haben jahrelang auf dieses Urteil gewartet, weil es eine Fülle widersprüchlicher Auslegungen über die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, über die Finanzierung und über den Wettbewerb gab. Nunmehr liegt ein Urteil vor, das das Recht lokaler Behörden, öffentlichen Verkehr selbst anzubieten, nicht antastet. Die Europäische Kommission beabsichtigt, eine geänderte Vorlage zu präsentieren, die sich an meinen am 14. November 2001 von diesem Parlament angenommenen Vorschlägen orientiert. Neoliberale Auslegungen, die dem im Wege stehen, lehne ich ab.

 
  
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  Skinner (PSE), schriftlich. (EN) Obwohl einige sehr gute Gedanken geäußert wurden, ging es der Labour Party im Europäischen Parlament insbesondere darum, dass die Auswirkungen auf Sozialwohnungen und die Gesundheitsfürsorge berücksichtigt wurden. Deshalb war es so wichtig, dass die von Herrn Purvis vorgeschlagenen Kompromisse in die verschiedenen, im Verlaufe der Abstimmung erwähnten Artikel aufgenommen wurden.

 
  
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  Wagenknecht (GUE/NGL), schriftlich. Die Fraktion der Vereinten Linken lehnt den Bericht ab, da er dem von der Kommission ausgehenden Privatisierungsdruck auf Leistungen der Daseinsvorsorge nicht entgegentritt, sondern ihn teilweise noch verschärft. Kommunen, Regionen und Mitgliedstaaten wird es weiter erschwert, die ihnen oft gesetzlich auferlegten Leistungen im Interesse ihrer Bürger zu erbringen. Öffentliche Unternehmen werden sich noch stärker mit weltweit operierenden Dienstleistungskonzernen messen müssen. Für die Bürgerinnen und Bürger wird sich die Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen weiter verschlechtern: Auf dem Markt zählen weder soziale Maßstäbe noch Bedarf, sondern einzig zahlungskräftige Nachfrage.

Zu kritisieren ist insbesondere, dass Ausgleichszahlungen bei Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse weiterhin grundsätzlich als „staatliche Beihilfen“ bewertet werden und damit der Beihilfekontrolle unterliegen. Zudem werden nur noch wenige öffentliche Unternehmen überhaupt Ausgleichszahlungen erhalten.

Auch bei Krankenhäusern und Sozialwohnungen verschärft der Bericht den Kommissionsvorschlag. Anstatt die vorgesehenen Ausnahmeregelungen auszudehnen – mindestens auf Pflegedienste, Bildung, Kultur und öffentliche Medien – werden nun generell bürokratische Auflagen gefordert. Völlig unerwähnt im Bericht bleiben die Beschäftigten in Dienstleistungsunternehmen sowie die allgemeinen Interessen des Gemeinwohls, etwa zum Schutz sozial Schwacher.

Für die großen Dienstleistungskonzerne sind Privatisierungsoffensiven im Bereich der Daseinsvorsorge ein profitables Geschäft. Wer sich zum ausführenden Arm ihrer Forderungen macht, muss wissen, was er tut.

 
  
  

- Bericht Goebbels (A6-0026/2005)

 
  
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  Gollnisch (NI), schriftlich. (FR) Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

Massenarbeitslosigkeit, Wachstumsschwäche, ständige Haushaltsdefizite, Explosion der öffentlichen Schulden, erstickende Steuerlast, Verlagerung von Produktionsstätten usw. – jedermann kennt die leider traurige wirtschaftliche Lage. Gegen diese Probleme haben Sie stets die gleichen Rezepte.

An allen Übeln ist Ihren Reden nach stets die ungenügende Vereinheitlichung in Europa schuld. Es gibt nicht genug Wettbewerb zwischen den europäischen Wirtschaften, es gibt nicht genug Wettbewerb im Dienstleistungssektor, es gibt keine ausreichende Öffnung für den weltweiten Wettbewerb, bei dem es Ihnen völlig gleichgültig ist, ob er fair ist oder nicht, es gibt nicht genug Einwanderung von qualifizierten Arbeitnehmern, es gibt zu viel soziale Sicherheit. Und der bürokratische Aufwand? Der tritt nur auf Länderebene auf. Ihre unkonsolidierten, überfrachteten, mitunter ungereimten, wenn nicht gar widersinnigen Vorschriften trifft keine Schuld! Und die Währungspolitik, die zur Überbewertung des Euros führt und unsere Wirtschaften lähmt? Die ist perfekt. Weder Brüssel noch Frankfurt könnten sich je irren.

Wir sind jedoch der Meinung, dass sich das Europa von Brüssel irrt. Trotz zwanzigjähriger Vereinheitlichung und der Einbeziehung Europas in den freien Welthandel verschärfen sich die Probleme ständig. Und wenn sie sich ständig verschärfen, dann ist genau diese Politik, Ihre Politik, der Grund dafür.

 
  
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  Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Manchmal ist man als Abgeordneter gezwungen, sich zwischen zwei schlechten Alternativen zu entscheiden und dabei das kleinere Übel zu wählen. In diesem Fall habe ich für die Änderungsanträge 9 und 22 gestimmt, obwohl ich nicht mit deren gesamten Inhalt einverstanden bin. Doch sie waren immer noch besser als der Originaltext und würden im Falle ihrer Annahme den Bericht in seiner Gesamtheit verbessern.

 
  
  

- Bericht Karas (A6-0025/2005)

 
  
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  Andersson, Hedh, Hedkvist Petersen, Segelström und Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir haben für den Bericht über die öffentlichen Finanzen in der WWU 2004 gestimmt, ebenso für den Änderungsantrag 7 über die Unterscheidung zwischen Darlehen für Investitionen und für laufende Ausgaben. Unserer Ansicht nach sollte jedoch die Möglichkeit zur Gewährung von Darlehen für öffentliche Investitionen bei Überschreitung der Obergrenze für Haushaltsdefizite den Ländern vorbehalten bleiben, die das Kriterium für die Staatsschulden erfüllen.

 
  
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  Der Präsident. Die Erklärungen zur Abstimmung sind geschlossen.

(Die Sitzung wird um 13.15 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: Pierre MOSCOVICI
Vizepräsident

 

9. Berichtigungen des Stimmverhaltens (siehe Protokoll)

10. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

11. Vorlage von Dokumenten (siehe Protokoll)

12. Finanzierung der Naturschutzpolitik
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt nun die mündliche Anfrage an die Kommission zur Finanzierung der Naturschutzpolitik und insbesondere von Natura 2000.

 
  
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  Florenz (PPE-DE), Verfasser. – Herr Präsident, verehrter Herr Kommissar! Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments und viele NGO sehen das Programm Natura 2000 der Europäischen Union in ernsthafter Gefahr. Ihre Vorgänger-Kommission hat im vergangenen Jahr sehr vage Beschlüsse über die Finanzierung dieses Programms Natura 2000 gefasst, so dass sich heute schon erkennen lässt, dass es im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und im Regionalfonds einen Riesenstreit zwischen den Verteidigern von Natura 2000 und den Landwirten geben wird.

Deswegen glauben wir, dass Sie, Herr Kommissar, sehr engagiert eine klare Lösung finden müssen, wie Natura 2000 in Zukunft gestärkt werden soll. Es geht in diesem Fall nicht um die Höhe der Geldmittel, es geht auch nicht so sehr um die einzelnen Programme, sondern es geht darum, dass wir die Inhalte, die wir mit diesem Natura-2000-Programm verbinden, auch in die tatsächliche Politik umsetzen. Deswegen darf man die Finanzmittel nicht so in Verhandlungsstrukturen einbauen, dass sie bei den entscheidenden Debatten am Ende untergehen.

Wir haben die Mitgliedstaaten lange Jahre hindurch über die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie motiviert, vor dem Hintergrund einer gesicherten Finanzierung in ihrem Land entsprechende Gebiete auszuweisen. Es zeugt von nicht besonders gutem Charakter, wenn wir jetzt hingehen und diese Mittel streichen oder sie vielleicht sogar aus dem ganzen Agrar- oder auch dem Regionalhaushalt herausnehmen. Der Streit ist vorprogrammiert, und deswegen richten wir heute unsere mündliche Anfrage an Sie mit der Bitte, dass Sie diesem Problem energisch entgegentreten. Wenn es nämlich eines Tages darum geht, solche Mittel aus dem Agrar- oder aus dem Regionalpfeiler herauszuholen, werden 100 000 Bürgermeister hier stehen, und dann haben die NGO und Sie als Umweltkommissar relativ wenig Chancen. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, dass es eine ausgeprägte Agrarlobby gibt, zu der ich als Landwirt ja auch gehöre; der Streit ist also vorprogrammiert.

Ich möchte Sie ermuntern, in Ihrer Kommission für klare Regeln zu sorgen. Dafür wäre ich Ihnen sehr verbunden. Ich hoffe, dass wir diese Regelung auch erlassen können.

 
  
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  Dimas, Mitglied der Kommission. (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es besteht kein Zweifel darüber, dass der Schutz der biologischen Vielfalt für die Kommission eine politische Priorität darstellt und die erfolgreiche Umsetzung des Natura-2000-Rahmens einen Eckpfeiler der Bemühungen der Europäischen Union bildet, dieses Ziel zu erreichen. Die Gewährleistung einer, wie Herr Florenz betont hat, ausreichenden Finanzierung für Natura 2000 gehört folglich zu unseren obersten Prioritäten, und ich stimme hierbei voll und ganz mit den Zielen und den Prioritäten des Europäischen Parlaments überein.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass viele meiner Kollegen in der Kommission, die der Anpassung des Regional-, des Agrar- sowie anderer Fonds zugestimmt haben, damit auch Natura 2000 in die entsprechenden Finanzierungen mit einbezogen werden kann, dies ebenfalls als eine Priorität ansehen.

Die Mitgliedstaaten sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Natura-2000-Gebiete effektiv zu verwalten. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für das Management dieser Gebiete obliegt den Mitgliedstaaten; wegen des spezifischen Charakters von Natura 2000 gewährt die Kommission jedoch zur Unterstützung eine gemeinschaftliche Kofinanzierung. Die Verwendung dieser Gemeinschaftsmittel fällt unter die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, wir sind unsererseits aber bereit, jede mögliche Hilfe zu leisten, um den Zugang zu diesen Mitteln zu erleichtern. Wenn sich also herausstellt, dass die Verwaltung dieser Gebiete in finanzieller Hinsicht nicht ausreichend unterstützt wird, ist die Kommission bereit, den betreffenden Mitgliedstaat an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen.

In Anbetracht dieser Tatsachen hat die Kommission, wie Herr Florenz sagte, am 15. Juli 2004 eine Mitteilung über die Finanzierung von Natura 2000 angenommen. Dabei hat sie alle möglichen Fälle geprüft, einschließlich der Schaffung eines Sonderfonds, und ist zu dem Schluss gekommen, dass der effizienteste Weg darin besteht, die Finanzierung von Natura 2000 in die bereits vorhandenen gemeinschaftlichen Fonds zu integrieren. Die neuen Strukturfondsverordnungen, die derzeit Gegenstand der Diskussion im Rat sind, werden von den Mitgliedstaaten und den Regionen dezentral umgesetzt. Demzufolge ist es nicht möglich, eine konkrete Summe innerhalb eines bestimmten Fonds festzulegen.

Außerdem können wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht wissen, welche Beträge im Zeitraum von 2007-2013 jährlich für die Kofinanzierung der Natura-2000-Gebiete zur Verfügung stehen werden. Das ist so, weil auf der Grundlage des Subsidaritätsprinzips jeder Mitgliedstaat selbst die Verantwortung dafür trägt, im Rahmen der Ausarbeitung seines nationalen Programms über die Erfordernisse dieser Regionen zu entscheiden. Die Kommission verfügt jedoch stets über die Mittel, um die Priorität für Natura 2000 in diesen Programmen sicherzustellen. Ich werde auf diesen Punkt am Ende meines Beitrags zu sprechen kommen.

Zunächst einige Bemerkungen zu den neuen Verordnungen, die zur Diskussion stehen: Was die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung betrifft, so sei gesagt, dass sie einen Bezug auf die Kofinanzierung von Natura 2000 sowie die Kofinanzierung der Programme zum Erhalt der biologischen Vielfalt enthält, die auch Bestandteil der Konvergenzziele und Wettbewerbsfähigkeitsziele sind. Es besteht zudem die Möglichkeit einer Kofinanzierung im Rahmen der Verordnungen über den Kohäsionsfonds und den Europäischen Sozialfonds, und zwar insbesondere was die Stärkung der Verwaltungskompetenzen im Zusammenhang mit Natura 2000 betrifft. Das Natura-2000-Netz ist auch in der neuen Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums – und das ist ein wichtiger Punkt – dem zweiten Landnutzung-Pfeiler zugeordnet, der 25 % seines gesamten Finanzierungsbedarfs abdecken wird. Für den Zeitraum 2007-2013 schlägt die Kommission im Hinblick auf die Landnutzung eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 22 Millionen Euro vor. Dieser Betrag muss – und hierbei, Herr Florenz, bitte ich das Europäische Parlament um Unterstützung – sichergestellt und, wenn möglich, aufgestockt werden. Die Unterstützung des Europäischen Parlaments in dieser Frage ist daher von höchster Bedeutung. In den neuen Verordnungen sind Mechanismen enthalten, die es, wie bereits gesagt, der Kommission gestatten, Orientierungshilfen zu geben und in gewissem Grade den Inhalt der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Programme zu kontrollieren.

Die Kommission wird unmittelbar nach der Annahme der vorgeschlagenen Strukturfondsverordnungen, die wahrscheinlich zum Frühjahresende erfolgen wird, im Rahmen ihrer strategischen Leitlinien detailliert ihre konkreten Prioritäten bezüglich der Finanzierung aller Fonds festlegen. Der üblichen Praxis entsprechend werden Konsultationen über den Inhalt dieses Dokuments durchgeführt, an der sich alle betreffenden Dienststellen beteiligen werden, einschließlich der Generaldirektion Umwelt. Im Rahmen dieser Konsultationen soll sichergestellt werden, dass die Kofinanzierung für Natura 2000 als Priorität aufgenommen werden wird.

Nach der Ausgabe der strategischen Leitlinien müssen die Mitgliedstaaten im zweiten Halbjahr 2005 bzw. Anfang 2006 ihre nationalen strategischen Konzepte sowie ihre operationellen Programme ausarbeiten und der Kommission vorlegen. An den Konsultationen über den Inhalt dieser Programme werden alle betreffenden Kommissionsdienststellen beteiligt sein. Die GD Umwelt ergreift selbstverständlich die erforderlichen Maßnahmen, um die Priorität der im Rahmen von Natura 2000 durchgeführten Aktivitäten zu gewährleisten.

Was konkret die nationalen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums betrifft, die, wie Herr Florenz vorhin sagte, in Konkurrenz zueinander stehen, so wird jedes der Kommission vorgelegte Programm sorgfältig überprüft, um sicherzustellen, dass es sowohl den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen als auch die politischen Prioritäten, wie biologische Vielfalt, Verwaltung von Natura-2000-Gebieten, Klimaänderung, Umsetzung der Konzepte zu Wasserressourcen und andere Themen, berücksichtigt. Wenn dabei festgestellt wird, dass ein nationales Programm für all dies keine ausreichende finanzielle Abdeckung enthält, dann bleibt den Kommissionsdienststellen selbstverständlich stets das Recht vorbehalten, es abzulehnen. Dadurch wird zusätzlich sichergestellt, dass in den Programmen der Mitgliedsstaaten die Priorität von Natura 2000 gewahrt bleibt, obwohl dies keine absolute Garantie bietet. Es ist deshalb die erste Pflicht eines jeden, der an der Finanzierung von Natura 2000 interessiert ist, mit entsprechendem Druck dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten sich in ihren nationalen und operationellen Programmen nicht nur ehrgeizige Ziele setzen, sondern sich auch nachdrücklich und kontinuierlich darum bemühen, korrekte Natura-2000-Programme zu erstellen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Gutiérrez-Cortines (PPE-DE), im Namen der PPE-DE-Fraktion.– (ES) Herr Präsident, wir alle sind froh darüber, dass die Kommission die Fragen des Netzes Natura 2000 behandelt hat, das mit dem LIFE-Programm in Verbindung steht, für das ich als Schattenberichterstatterin fungiere.

Dennoch erscheint uns die Lage frustrierend, weil das Thema ohne Berücksichtigung der für die Nachhaltigkeit wichtigen Konzepte behandelt wurde und wir außerdem in den alten Fehler verfallen sind, Natura 2000 als etwas Erstarrtes ohne Leben und ohne Aktivität zu betrachten.

Seit der ersten Ausweisung von Schutzgebieten ist Natura 2000 für die Gesellschaft zu einem Problem geworden, anstatt Freude auszulösen. Niemand reißt sich um die Anerkennung als Schutzgebiet, weil keine parallelen Fördermaßnahmen vorgesehen sind. Es ist zu einem ständigen Kampf geworden. Es fand keine Aufklärung über die Nutzung der natürlichen Ressourcen oder über den wirklichen Mehrwert des Natura-Netzes statt, die Begeisterung wecken könnte.

Andererseits hat eine verdeckte Enteignung stattgefunden, denn die Nutzung des Bodens ist viel stärker eingeschränkt als früher, und in vielen Fällen hat der Boden an Wert verloren. Daher ist das Ganze zu einer Belastung geworden. Wo liegt also bei dem uns vorliegenden Dokument das Problem? Erstens werden darin keine Typologien anerkannt. Wir können nicht das Konzept Natura 2000 einführen, ohne die großen Familien der biologischen Vielfalt zu betrachten, weil jede von ihnen ein unterschiedliches Finanzinstrument erfordert. Wie sollen zum Beispiel die Finanzmittel für die Meeresumwelt, die es nicht gibt, über die ländliche Entwicklung verwaltet werden? Man wird ein gesondertes Natura schaffen müssen. Auch die Flüsse werden nicht als signifikant behandelt, während ich glaube, dass sie ein wichtiges Projekt darstellen müssten. Es gibt auch keine sachgerechte Unterscheidung zwischen den verschiedenen Waldgebieten. Zumindest hätte die Absicht erkennbar sein müssen, eine diversifizierte Politik zu betreiben.

Abschließend möchte ich sagen, dass wir nichts erreichen werden, wenn wir Natura nicht marktwirtschaftlich ausrichten, denn Natur bedeutet Leben, Wirtschaft und Nachhaltigkeit.

 
  
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  Hegyi (PSE) , im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Vor einigen Jahren besuchte ein führender offizieller Vertreter der EU ein kleines Dorf in Ostungarn. Das Dorf lag in der Nähe eines Feuchtgebietes – eines echten Vogelparadieses. Als wir aus dem Auto ausstiegen, bat er mich, einen Moment still zu sein. Er wollte nur kurz dem Konzert aus Vogelstimmen und Zikaden zuhören. In unserer Region im Westen, sagte er traurig, sind diese unberührten Naturlandschaften für immer verloren gegangen; Sie sollten alles für die Erhaltung dieser Gebiete in Ihrem Land tun.

Das Ziel der Initiative Natura 2000 kann mithilfe wissenschaftlicher Kriterien definiert werden, aber das Grundanliegen ist ganz einfach: Es geht darum, wenigstens Teile der europäischen Naturlandschaften für uns und für künftige Generationen zu erhalten. Das größte Problem für unsere Zukunft besteht darin, dass natürliche Ressourcen wie saubere Luft, reines Wasser und eine gesunde Umwelt weiter schrumpfen. Eine ausgeprägte biologische Vielfalt ist für eine gesunde Umwelt, für die Ernährungssicherheit und die Lebensqualität generell von entscheidender Bedeutung.

Neben diesen Zielen stellt Natura 2000 auch ein wirksames Instrument zur Unterstützung der europäischen Dörfer und der dort lebenden Menschen dar und dient der Förderung des ökologischen Landbaus und des Ökotourismus. Das Programm schafft Arbeitsplätze und trägt zur Wiederbelebung ländlicher Gebiete bei. Natura 2000 kann einen Beitrag zur Neudefinierung der Rolle ländlicher Gebiete in Europa leisten.

Ich hoffe, wir sind hierher gekommen, um Natura 2000 zu preisen, und nicht, um mit Shakespeare zu sprechen, sie zu begraben. Die Zukunft unseres Naturerbes erfordert und verdient, dass wir jährlich mindestens 6,1 Milliarden Euro für diese Kurzprojekte vorsehen. Natura 2000 kann unterschiedlich finanziert werden, und zwar entweder durch Bindung eines Teils der vorhandenen Mittel oder durch einen unabhängigen Natura-2000-Fonds. Dabei sind zahlreiche Probleme technischer Natur zu lösen, aber in einem Punkt sollten wir uns einig sein: Die Höhe der für Natura 2000 vorgesehenen Mittel muss mindestens dem entsprechen, was die Kommission bereits vorgeschlagen hat.

Ich bitte alle Fraktionen und alle Entscheidungsträger, den ursprünglichen Vorschlag zu retten und zu verbessern, um zu gewährleisten, dass der vorgesehene Betrag in jedem Falle ausschließlich für die Ziele von Natura 2000 ausgegeben wird.

(Beifall)

 
  
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  Mulder (ALDE), im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Schon seit Jahr und Tag wissen wir, dass für die Nahrungsmittelerzeugung immer weniger Land vonnöten ist. Das heißt, wir können uns mehr extensive Landwirtschaft leisten und auf diese Weise mehr Natur schaffen.

Für mich ist Landwirtschaft ein spezieller Bestandteil der Entwicklung des ländlichen Raums, und Gleiches gilt meines Erachtens auch für das Programm Natura 2000. Die Natur spielt eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung in den ländlichen Gebieten. Von anderen Aspekten der Landwirtschaft und von anderen Beschäftigungsinitiativen im ländlichen Raum kann sie nicht losgelöst betrachtet werden.

Europa hat dies seit Jahren durch Rechtsvorschriften gefördert. Uns ist die Vogel- und Habitat-Richtlinie vertraut, die in den Niederlanden im Flora- und Faunagesetz umgesetzt wurde. Und für all diese Regelungen haben wir spezielle Zahlungssysteme geschaffen. Die Bergbauernregelung, die Natura-2000-Zuzahlungen und dergleichen mehr sind uns geläufig.

In Zukunft sehe ich all diese Programme, wie bereits gesagt, als Teil der Entwicklung des ländlichen Raums, und meiner Ansicht nach sollten wir daher sicherstellen, dass im Rahmen des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ein spezieller Fonds für Natura 2000 eingerichtet wird. Dann erhebt sich die Frage, wie die Mittel ausgegeben werden sollen? Wir kennen, wie auch der Herr Kommissar ausgeführt hat, das System der Kofinanzierung, und diese Kofinanzierung kann nach meinem Dafürhalten besondere Formen annehmen. In einigen Ländern bereitet diese Kofinanzierung sichtlich Probleme. Für ärmere Länder stellt sie wahrscheinlich ein größeres Problem dar als für reichere. Vielleicht kann die Kommission prüfen, ob im Rahmen dieses Programms verschiedene Kofinanzierungssysteme parallel laufen können.

Ausgehend von meiner Feststellung, dass die Landwirtschaft von Natur aus eine Form der Entwicklung des ländlichen Raums darstellt, könnte die Kommission als weiteren Punkt eventuell untersuchen, ob die Agrarbeihilfen im Allgemeinen kostspieliger sind als die Beihilfen für die Landschaftspflege in Europa.

 
  
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  Isler Béguin (Verts/ALE), im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich danke Ihnen für Ihre Antwort, aber sie stellt uns zugegebenermaßen nicht zufrieden. Sie stellt mich nicht zufrieden, weil – und Sie werden mir gestatten, dass ich mich besonders klar und deutlich ausdrücke – die Frage, die man sich heute angesichts der von Ihnen unterbreiteten Vorschläge stellen kann, letztendlich darin besteht, ob die Europäische Union ihre biologische Vielfalt wirklich erhalten will, und wenn ja, dann ist das wie bei einer Kathedrale, es müssen Mittel für die Verwaltung von Natura 2000 bereitgestellt werden. Ohne Geld, ohne ein Budget, welches tatsächlich für diese Ausgaben bestimmt ist, braucht man sich meines Erachtens keine Illusionen zu machen.

Herr Kommissar, wir alle sind uns bewusst, und die Mehrzahl der Kollegen hier im Saal weiß es auf Grund ihrer Erfahrungen vor Ort: Wenn nicht deutlich gesagt wird, dass man in den Regionen Gelder aus dem Fonds für ländliche Entwicklung, dem EFRE-Strukturfond oder dem ESF bekommen kann, dann wird das ganze Geld überall hingehen außer an Natura 2000.

Natura 2000 wird in direktem Wettbewerb mit allen anderen Projekten stehen. In der Landwirtschaft wird es sicher Möglichkeiten zur Einbeziehung geben; es wird dann als Alibi dienen, wenn man Natura 2000 einbezogen hat. Aber wir dürfen uns keine Illusionen machen, Herr Kommissar. Wir müssen wirklich weiter gehen. Und da wir absolut kein Vertrauen in diesen Vorschlag haben, schlage ich als Berichterstatterin für Life+ vor – da sich der Rat und die Kommission noch nicht zu den für die Verwaltung erforderlichen 3 Milliarden Euro pro Jahr geäußert haben – in Life+ einen Bereich zu schaffen, der früher unter der Überschrift „Natur“ stand und jetzt als Life Verwaltung Natura 2000 fungieren soll.

Wir erwarten alle Garantien dafür, dass das Netz Natura 2000 geschaffen werden kann, da wir hier und vor Ort für die Schaffung dieses Instruments wirklich gekämpft haben. Vor Ort wollte man nicht…

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  de Brún (GUE/NGL), im Namen der Fraktion. –

(Die Rednerin sprach Irisch.)

(EN) Natura 2000 ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt in den Naturschutzgebieten der Europäischen Union. Die Politik muss durch Integration von Natura 2000 in die wichtigsten Finanzierungsprogramme der EU untersetzt werden. Die Finanzierungsvorschriften für diese Programme müssen diesen integrierten Ansatz widerspiegeln. Damit dieser integrierte Ansatz funktioniert, müssen die Vorschriften für die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 gestärkt werden.

(Die Rednerin sprach Irisch.)

 
  
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  Der Präsident. – Wie Sie wissen, wird Gälisch nicht übersetzt, ein Teil Ihres Redebeitrags war jedoch zu verstehen.

 
  
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  Wise (IND/DEM), im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Herr Präsident, gibt es etwas, worüber die EU nicht die Kontrolle anstrebt? Gibt es Bereiche, die vor der Verschwendung von Steuergeldern durch die Mehrzahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments sicher sind? Bedauerlicherweise wohl nicht. Einheitliche Rechtsrahmen, Steuerharmonisierung und dergleichen reichen der EU offenbar nicht aus. Jetzt will sie auch noch die Kontrolle über die Natur erlangen. Das ist totaler Schwachsinn.

Mit der Habitat-Richtlinie von 1992, durch die Natura 2000 ins Leben gerufen wurde, erklärt die EU ihre Absicht, einen gemeinsamen Rahmen für die Erhaltung wild lebender Pflanzen und Tiere zu schaffen. Im kühnen neuen Europa macht die Standardisierung nicht einmal vor der Natur Halt. Diejenigen, die sich auskennen, wissen, dass das unmöglich ist. Immer dann, wenn der Mensch versucht, Gott zu spielen, macht die Natur ihm auf unangenehme Weise klar, wer der Stärkere ist.

Als Mitglied der Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie, die einen dänischen und einen englischen Vorsitzenden hat, erinnert mich das an König Canute. Der Schmeicheleien seiner Höflinge müde, die ihm sagten, er habe Macht über alles und jedes, ging er mit ihnen an den Strand und befahl dem Meer zurückzuweichen. Natürlich umspülte das Wasser weiter ihre Füße, und bestätigte damit, dass der König Recht hatte. Mir scheint, dass Canute vernünftiger war als Europas heutige Herrscher.

Wenn es der EU nicht um Macht, sondern wirklich nur um ökonomische Belange geht, könnte mir dann jemand sagen, weshalb es beispielsweise notwendig ist, sämtliche Arten der Fledermaus aufzulisten und zu schützen? Hat jemand die Fledermäuse gefragt? Nein, natürlich nicht. Ich kann nur immer wieder schlussfolgern, dass es eine ziemlich dumme Frage gewesen sein muss, wenn die EU die Antwort ist. Man könnte sogar sagen saudumm!

 
  
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  Belohorská (NI). - (SK) Alle Menschen haben eigene Träume und Bestrebungen, und so verfolgen auch Politiker ihre Ideale und Zielvorstellungen, die sie dann in verschiedene Projekte einfließen lassen. Das Programm Natura 2000 ist außergewöhnlich, weil es Ideale und auch Bestrebungen von Menschen zum Ausdruck bringt. Es beruht auf dem Schutz des europäischen Kultur- und Naturerbes, auf der Erhaltung und dem Schutz der biologischen Vielfalt. Aber selbst wenn man von diesen recht hehren Vorstellungen absieht, ist das Programm Natura 2000 außergewöhnlich, da es sich als Triebkraft der Entwicklung des ländlichen Raums erweisen kann. Ihm kommt mit Blick auf Beschäftigung und Tourismus, aber auch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Volksgesundheit eine erhebliche sozioökonomische Bedeutung zu.

Heute, da in den verschiedenen Staaten die Annahme und Ratifizierung des Verfassungsvertrags auf der Tagesordnung steht, müssen wir auch in dieser Frage die Position des Parlaments zur Entwicklung derartiger Projekte deutlich machen, ebenso aber die Position der Kommission, die diese Projekte fördern und die zur Erreichung der gesetzten Ziele notwendigen Mittel bereitstellen muss.

Die Frage der Kofinanzierung stellt viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor Probleme, insbesondere die neu hinzugekommenen Staaten, da die Behörden der verschiedenen Regionen im Rahmen der Dezentralisierung die unmittelbare Verantwortung für Schulen, Krankenhäuser und auch den Schutz dieses Erbes übernommen haben. Deshalb ist es unerlässlich, dass Sie bei der Umsetzung dieses Projekts Hilfestellung leisten, dass Sie finanzielle Mittel zur Unterstützung jener Regionen freigeben, die nicht über die nötigen Gelder für die Kofinanzierung verfügen.

Herr Kommissar, Sie haben im Zusammenhang mit dieser Thematik die Frage der Subsidiarität angesprochen. Ich möchte Sie aber daran erinnern, dass die natürliche Umwelt keine Grenzen kennt: „Vögel brauchen keine Pässe.“

 
  
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  Sonik (PPE-DE). (PL) Herr Präsident, zunächst möchte ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, Herrn Florenz, dafür danken, dass er diese Debatte über Natura 2000 angestoßen hat.

Gegenüber anderen europäischen Ländern kann Polen auf bedeutende Erfolge auf dem Gebiet des Umweltschutzes verweisen. Die Einrichtung von Naturschutzgebieten ist in Polen Tradition und reicht bis ins 19. Jahrhundert zurück. Inzwischen machen diese Naturschutzgebiete 32 % der Fläche des Landes aus, während es vor 20 Jahren noch 9 % waren. Polen ist jedoch darüber besorgt, dass für die Entwicklung des Programms Natura 2000 in Europa keine entsprechenden Garantien für eine angemessene Finanzierung des Aufbaus und der Unterhaltung dieses Netzwerks bestehen. Polen hat deshalb die von der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten im Oktober und Dezember vorgelegte Erklärung mitunterzeichnet, in der diese ihre Enttäuschung über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Kofinanzierung von Natura 2000 zum Ausdruck bringen. Die Grundsätze, nach denen Mittel zur Finanzierung von Schutzmaßnahmen für Natura-2000-Gebiete zwischen 2007 und 2013 in Anspruch genommen werden können, sind nicht im Detail geregelt, was zweifellos zu Finanzierungslücken bei Natura 2000 führen wird. Viele der dringend notwendigen Schutzmaßnahmen können dann nicht umgesetzt werden. Für die meisten der in Polen als Natura-2000-Gebiete ausgewiesenen Areale wie Land als Bestandteil staatlicher Forste, Sümpfe, naturbelassenes Grasland, Dünen, Moorlandschaften und Buschland, die nicht für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, stehen dann keine Mittel zur Verfügung.

Im Zusammenhang mit dem an Polen gerichteten Schreiben der Europäischen Kommission vom 6. Januar 2005, in dem die Möglichkeit einer Ausweitung der Liste mit Natura-2000-Gebieten in Polen in Betracht gezogen wird, erhält die Gewährleistung einer gesonderten Finanzierung des Aufbaus des Natura-2000-Netzwerks für Polen und andere Länder eine noch größere Bedeutung. Polen erwartet deshalb, dass im Zuge der Arbeiten an der neuen Finanziellen Vorausschau eine angemessene Mittelausstattung für die Einrichtung des Natura-2000-Netzwerks eingeplant wird. Außerdem schlage ich vor, dass in der LIFE+-Verordnung gesonderte Regelungen für LIFE + und Natura 2000 getroffen werden.

 
  
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  Haug (PSE). Herr Präsident! Herr Kommissar Dimas, ich möchte erst einmal eine Vorbemerkung machen. Mir ist schon klar, dass Sie als Umweltweltkommissar in der Kontinuität der europäischen Institution „Kommission“ stehen. Alles, was ich jetzt gleich sagen werde, bezieht sich also nicht auf Sie persönlich, sondern auf die Kommission.

Erstens glaube ich, dass wir als Parlament mit dem Dilemma NATURA 2000 deshalb zu tun haben, weil sich die Kommission nicht getraut hat, ein ordentliches Finanzierungsinstrument vorzuschlagen. Das ist das eine. Wir haben uns in der FFH-Richtlinie zur Kofinanzierung verpflichtet, verpflichtet, Beiträge zu leisten, aber wir haben in unseren Fonds nichts Entsprechendes vorgesehen.

Zweitens hat sich die Kommission des Weiteren nicht getraut, in die jetzt vorliegenden Verordnungen – Strukturfondsverordnung und Verordnung für den ländlichen Raum – eine ordentliche Bedingung einzufügen. Da steht „kann“, „sollte“ und „könnte“. Das ist nicht genug. Jedenfalls finden wir das. Denn wo das hinführt, wissen wir doch alle selbst. Die Regionen in den Mitgliedstaaten haben die operationellen Programme vorzulegen, und die Kommission hat sie zu bewerten und zu genehmigen. Das wissen wir doch. Papier ist geduldig. In der jetzigen Förderperiode haben wir zum Beispiel die Förderung von Frauenbelangen in der Strukturfondsverordnung stehen. Das Parlament hat sich ziemlich heftig dafür eingesetzt. Und was ist passiert? Die Mitgliedstaaten tun so gut wie nichts! Das geht so nicht!

Deshalb brauchen wir ein gesondertes Instrument für die Förderung von NATURA 2000. Das Parlament selbst ist der Überzeugung, dass wir ein gesondertes Finanzinstrument brauchen, denn wir müssen uns nur die Stellungnahmen der einzelnen Ausschüsse zur Finanziellen Vorausschau angucken. Unser Landwirtschaftsausschuss hat schon gesagt, dass der Schutz der Artenvielfalt keine originäre, keine echte Politik des ländlichen Raumes sei. Was das heißt, wissen wir. Auch unsere Landwirtschaftsleute wollen nicht aus dem Fonds für ländliche Entwicklung für NATURA 2000 zahlen.

 
  
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  Auken (Verts/ALE).(DA) Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich dem Kommissar für seine Antwort danken. Mit einer einzigen Ausnahme sind wir uns alle einig, dass Natura 2000 unglaublich wichtig ist, und wir sind uns auch alle einig, dass die Mittel beschafft werden müssen. Ich weiß nicht, ob jedem bewusst ist, um wie viel Geld es hier geht – mindestens 6 Milliarden Euro pro Jahr. Mindestens 3 Milliarden Euro müssen also von Natura 2000 beschafft werden. Dies könnte nie und nimmer mit nur einem Fonds erreicht werden. Ungeachtet der Mittel und Wege müssen wir dieses Projekt in die anderen Fonds integrieren, und da sind wir uns einig. Wir werden die Kommission in dieser Angelegenheit unterstützen, und ich muss auch sagen, dass die grünen Bewegungen, Bird Life usw., dafür sind, dass wir die Finanzierung von Natura 2000 integrieren. Das Problem besteht darin, dass ich aus der Antwort des Kommissars nicht herauslesen konnte, wie er sicherstellen will, dass dies wirklich geschehen wird. Herr Florenz hat die Konflikte, die entstehen werden, auf einnehmende Art und Weise beschrieben. Wenn nicht dafür gesorgt wird, dass die Verwendung der Mittel festgelegt ist, wird daraus nichts werden. Nur wegen der Finanzierung brauchen wir deshalb von der Kommission eine klarere Antwort als die, die wir bisher erhalten haben.

Gestatten Sie mir aber auch, darauf hinzuweisen, dass es nicht ausschließlich um die Beschaffung ausreichender Finanzmittel geht. Es geht auch darum, unsere gesamte Politik in Bezug auf den ländlichen Raum auf die natürliche Umwelt abzustimmen, damit in diesen Gegenden weiterhin Landwirtschaft so betrieben und die Entwicklung so fortgesetzt wird, dass die schutzbedürftige natürliche Umwelt respektiert wird, und nicht, wie es momentan der Fall ist, indem ausgedehnte Straßennetze durch gefährdete Gebiete geführt werden. Ich habe gesehen, wie in Polen Ausnahmegenehmigungen für die äußerst umweltschädigende Waldmast von Schweinen in einer äußerst labilen und sehr reichen, aber daher gefährdeten natürlichen Umwelt erteilt werden. Deshalb müssen wir auch berücksichtigen, wie wir die ländlichen Gebiete entwickeln, und dafür sorgen, dass Natura 2000 integriert wird und ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen. Wenn diese Mittel nicht im Rahmen der erwähnten vorhandenen Fonds aufgetrieben werden können, so lassen Sie mich darauf hinweisen, dass sich der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit gerade mehrheitlich dafür ausgesprochen hat, mit der Überprüfung des ersten Pfeilers zu beginnen, in dem natürlich beinahe alle Finanzmittel der EU zu finden sind. Den direkten Agrarbeihilfen werden so riesige Summen zugeteilt, dass es an der Zeit ist, mit der Überprüfung dieser Beihilfen zu beginnen.

 
  
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  Rack (PPE-DE). Herr Präsident! Herr Florenz hat davon gesprochen, dass das Programm Natura 2000 in Gefahr sei, weil die Finanzierung nicht klargestellt ist. Ich glaube, das Desaster ist noch größer. Es fehlt nicht nur an einer gesicherten Finanzierung, es gibt vor Ort immer mehr Unwissenheit und Unsicherheit darüber, was es wirklich bedeutet, oder auch nicht bedeutet wenn ein Natura-2000-Gebiet ausgewiesen wird.

Vor diesem Hintergrund ein paar Aussagen. Punkt 1: Die Finanzierung der Programme Natura 2000 darf nicht zu Lasten der Bauern erfolgen und schon gar nicht ausschließlich, denn sonst kommt es dazu – die Kollegin Gutiérrez-Cortines hat ausdrücklich darauf hingewiesen –, dass die Eigentümer der Liegenschaften hier mehr oder weniger kalt enteignet werden.

Ein zweiter Punkt: Es geht nicht an, dass wegen der schleppenden und unklaren Ausweisungen von Gebieten die Infrastruktur und die Wirtschaftsentwicklung in weiten Teilen der Union stagnieren. In großen Teilen des ländlichen Raums sind sinnvolle und mit der Natur des ländlichen Raums vereinbare Investitionsprogramme nicht möglich, weil hier die Fragen offen geblieben sind. Es geht weiter nicht an, dass das, was eigentlich zum guten Ruf der Union beitragen sollte – nämlich dieses Programm Natura 2000 als ein sichtbares Zeichen dafür, dass die Union nicht nur eine Wirtschaftsunion, sondern auch eine Umweltunion sein will –, sich auf diese Weise ins Gegenteil verkehrt.

Ein Letztes: Es ist nicht zu tolerieren, dass insbesondere die bürokratischen Vorgangsweisen in Brüssel und bei der Kommission dazu führen, dass sich schlussendlich niemand mehr auskennt. Brüssel sagt: Weist alle aus. Über das Geld wissen wir nichts Genaues; das sehen wir später. Wenn ihr keine Gebiete ausweist – so hat das jetzt auch der Kommissar formuliert –, dann bringen wir euch vor den Gerichtshof. Das ist kein Umweltprogramm, das ist ein Bürgerverärgerungsprogramm.

 
  
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  Lienemann (PSE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Natura 2000 ist eine der großen Fragen, die des Öfteren Zweifel am europäischen Aufbauwerk aufkommen lassen. Unsere Mitbürger teilen unseren Wunsch, die biologische Vielfalt zu schützen und stellen fest, dass wir Dokumente ausarbeiten. Wenn es jedoch darum geht, Mittel bereitzustellen, dann rührt sich Europa nicht. Unsere Mitbürger stimmen dem Gedanken der nachhaltigen Entwicklung in der Annahme zu, dass sich der Schutz der Erde mit wirtschaftlicher Entwicklung und Beschäftigung vereinbaren lässt. Wenn es jedoch darum geht, die dafür erforderlichen Mittel und Wege zu finden, dann rührt sich Europa nicht.

Wir müssen daher neue Instrumente finden, um Natura 2000 mit Leben zu erfüllen. Es gibt drei Forderungen: Erstens muss ein spezieller Fond eingerichtet werden, denn es gibt objektiv einen Widerspruch zwischen den Mittelerwartungen für die Förderung der Wirtschaftsentwicklung und der ländlichen Entwicklung und denen für die Erhaltung von Gebieten im Rahmen von Natura 2000. Wir brauchen also einen speziellen Fond, dies ist die erste Forderung.

Die zweite Forderung: Bei den Kriterien für sämtliche europäische Fonds ist die Umsetzung von Natura 2000 zu bevorzugen. Ich werde Ihnen ein Beispiel geben, um den Widerspruch zu veranschaulichen. In der aktuellen EFRE-Verordnung, über die Sie zurzeit verhandeln, beschränken sich die in Frage kommenden Flächen auf Waldgebiete und landwirtschaftlich genutzte Gebiete. Natura 2000 braucht jedoch gerade intakte Naturräume, die weder bewaldet sind noch landwirtschaftlich genutzt werden, nämlich Feuchtgebiete.

Drittens brauchen wir ein Innovationsinstrument, damit die vor Ort praktizierten Methoden unseren Erwartungen für die Zukunft besser entsprechen. Es ist deshalb erforderlich, dass wir im Rahmen von Life+ über ein spezifisches Instrument verfügen können und dass wir zwei Pfeiler beibehalten, nämlich einen allgemeinen Umwelt-Pfeiler und einen Pfeiler Life Nature, so wie wir es bislang praktiziert haben.

Wie Sie sicher verstanden haben werden, Herr Kommissar, sind wir der Meinung, dass die Vorschläge der Kommission in der gegenwärtigen Situation nicht geeignet sind, unsere Bürger vor Ort zu überzeugen. Wir sind der Ansicht, dass der Schutz der biologischen Vielfalt ein Schritt nach vorn ist und dass diese Aktion mit der Entwicklung ländlicher Gebiete und mit der wirtschaftlichen Zukunft unseres Landes vereinbar ist. Wir brauchen jetzt Beweise für diese Überzeugung, und zwar in Form einer Mittelbereitstellung in Höhe von mindestens drei Milliarden Euro im Rahmen der Strukturfonds.

 
  
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  Olajos (PPE-DE). (HU) Ich möchte Herrn Florenz für die Gelegenheit danken, dieses wichtige Thema erörtern zu können. Es liegt in unser aller Interesse, dass Natura 2000 zu einem funktionsfähigen System wird. Deswegen haben wir auf der Sitzung des parlamentarischen Ausschusses Ihren Kollegen Fragen gestellt, und deswegen fragen wir auch Sie, welche Sicherheiten und Garantien Sie uns geben können um sicherzustellen, dass das gesamte Netz finanziell rentabel sein wird. Leider mussten wir erfahren, dass die Antworten der Kommission nichtssagend waren und dass sie uns hinter der schönen Fassade des integrierten Ansatzes keine soliden Garantien versprechen konnten. Doch Garantien sind vonnöten. Ich komme aus Ungarn, wo die Regierung dem mit der Europäischen Union zuvor geschlossenen Abkommen zuwiderhandeln konnte und vom Umweltschutz in der Landwirtschaft 8 Milliarden Forint zu den Direktzahlungen für die Landwirtschaft umgeleitet hat. Aus diesen und ähnlichen Gründen demonstrieren in der Hauptstadt meines Landes während eben dieser Aussprache die Landwirte mit ihren Traktoren.

In Ungarn gibt es ein Sprichwort, wonach ein gebranntes Kind das Feuer scheut. So geht es uns auch gerade – die leeren Versprechen der Kommission und die Einstellung einiger Mitgliedstaaten zwingen uns zu mehr Vorsicht. Deswegen fordere ich gemeinsam mit meinen Abgeordnetenkollegen den Rat und auch die Kommission auf, eine separate Haushaltslinie für die Ziele von Natura 2000 zu schaffen, also innerhalb der sich in Vorbereitung befindlichen Finanziellen Vorausschau bei gleichzeitiger deutlicher Aufstockung des LIFE+-Programms und innerhalb des Agrarhaushalts – ich möchte sofort hinzufügen, dass wir uns das nur mit einer echten Erhöhung der im Agrarhaushalt hierfür vorgesehenen Gelder vorstellen können – oder anderenfalls Schritte für die Einrichtung eines vollkommen eigenständigen Fonds einzuleiten. Des Weiteren fordere ich die Vertreter der Kommission auf, den Beitritt Rumäniens, Bulgariens und auch Kroatiens zu berücksichtigen, der in der jetzigen Form des Entwurfs nicht zu finden ist.

 
  
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  Scheele (PSE). Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Auch ich möchte mich den Glückwünschen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, anschließen. Ich glaube, dass diese Diskussion sehr wichtig ist und zeigt, dass wir vom Parlament aus Druck ausüben müssen, um ein eigenes Instrument für die Finanzierung von Natura 2000 zu erreichen.

Ein Kollege hat gesagt, Natura 2000 wird von einigen Seiten als Bürgerverärgerungsprogramm gesehen. Es gibt jedoch auch sehr viele andere Seiten, die es als eine wirkliche Unterstützung im Kampf für die Artenvielfalt sehen. Ich halte es für unsere Aufgabe, diese Kräfte zu unterstützen. Deshalb spreche ich mich wie viele meiner Kolleginnen und Kollegen für ein künftiges eigenes Finanzierungsinstrument aus.

Ich glaube, dass es auch nicht ganz stimmt, wenn gesagt wird, es gehe nicht um die Höhe der Geldmittel, die zur Verfügung gestellt werden. Wir wissen von vielen NGO, die in diesem Bereich tätig sind, dass die Schätzungen der Europäischen Kommission, die bei 6,1 Milliarden Euro jährlichen Kosten liegen, nur ein Minimum darstellen können. Das heißt, unsere Aufgabe wird es sein, darauf zu achten, dass nicht nur ein eigenes Instrument, sondern auch genug Geld zur Verfügung gestellt wird.

Ich kann auch einem integrierten Ansatz etwas abgewinnen, aber ich kann mich hier wohl meiner Kollegin Jutta Haug anschließen, die sagt, es ist ähnlich wie bei Frauenpolitik; jeder, der jahrelang keine Frauenpolitik machen wollte, hat gesagt, wir haben ja gender mainstreaming, und dann hat man darauf gewartet, dass durch ein Wunder eine fortschrittliche Frauenpolitik und Gleichberechtigung entstehen. Also, wenn ein integrierter Ansatz, dann eine doppelte Strategie; Integration in vorhandene Fonds, aber in Zukunft auch ein eigenes Finanzierungsinstrument.

 
  
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  Klaß (PPE-DE). Herr Präsident, Herr Kommissar! In meinem Heimatland Deutschland gibt es eine ungeschriebene, aber klare Regelung: Wer bestellt, bezahlt. Und ohne Geld passiert in dieser Union bekanntlich nicht viel. Die Europäische Union hat bestellt bzw. veranlasst, das Netzwerk Natura 2000 europaweit zu knüpfen. Europa hat jedoch bis heute nicht genau definiert, was in den ausgewiesenen Gebieten wie ausgeführt, reguliert bzw. veranlasst werden muss; Herr Kommissar, Sie haben eben darauf hingewiesen.

Die Kommission schätzt nun die Kosten auf 6,1 Milliarden Euro jährlich. Das ist eine stolze Summe. Aber je nachdem, wie groß der definitive Aufgabenbereich ist, ist das auch sehr wenig für alle 25 Mitgliedstaaten. Wir stehen zur Zeit national und regional in der Pflicht, Managementpläne für FFH-Gebiete aufzustellen. Jeder kann sich vorstellen, dass in einem so schwierigen Bereich wie dem Umweltschutz von Gebiet zu Gebiet unterschiedliche Voraussetzungen herrschen und somit auch unterschiedliche Aktionen zu veranlassen sind. Fragen sind noch zu klären wie: Wie werden höhere Aufwendungen notwendig? Sind Nutzungsänderungen vorzunehmen, wodurch dann auch Einkommen ausfällt und auch Vermögensverluste für die landwirtschaftlichen Betriebe entstehen?

Die Kommission schlägt nun vor, die Aufwendungen, die aus den Verpflichtungen entstehen, durch einen Rückgriff auf bestehende EU-Fonds aufzubringen. Ich sehe diese Entwicklung mit Sorge, und der Kampf ums Geld – Karl-Heinz Florenz hat ihn beschrieben – wird dann losgehen. Es ist notwendig, ein eigenes Finanzierungsinstrument zu schaffen, das flächendeckend Ausgleich für Einschränkungen aufgrund der Ausweisung von Natura-2000-Flächen erlaubt.

Das ist die Forderung, Jutta Haug, die die Bauern haben. Es ist nicht akzeptabel, dass eine Aufstockung der Mittel für den FFH-Ausgleich zu Lasten von Agrar- und Umweltmaßnahmen oder anderer Programme im Rahmen der ländlichen Entwicklung geht. Zusätzliche Aufgaben und kostenträchtige Auflagen, die von der Europäischen Union vorgeschrieben werden, müssen auch von der Europäischen Union ausreichend finanziert werden. Dann sind auch die Inhalte von Natura 2000 gesichert.

 
  
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  Ayuso González (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar! Diese Frage von Herrn Florenz ist angebracht, weil das Netz Natura 2000 die wichtigste Initiative ist, die die Europäische Union im Bereich des Schutzes der natürlichen Lebensräume realisiert hat, und die Mitgliedstaaten haben dies verstanden.

Auf mein Land, das 16 % des Territoriums der Europäischen Union ausmacht, entfallen 40 % des gesamten Netzes Natura 2000: 25 % des spanischen Territoriums sind darin enthalten.

Aber Natura 2000 verursacht Kosten, die bisher nicht genau berechnet worden sind. Die von der Kommission errechneten 6,1 Milliarden Euro könnten sehr weit von der Wirklichkeit entfernt sein, denn diese Zahl berücksichtigt nicht ausreichend die Entschädigungszahlungen, die möglicherweise an Grundbesitzer und Landwirte geleistet wurden, denen ja die Nutzung ihres Landes und die Rechte daran entzogen werden.

Zudem sollten wir daran denken, dass wir sie nicht nur für die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, sondern auch für den entgangenen Gewinn entschädigen müssen, wie dies in Artikel 17 der Charta der Grundrechte in der Europäischen Verfassung festgelegt ist.

Das Netz Natura 2000 ist eine Gemeinschaftsinitiative, und die Europäische Union muss deshalb nicht nur für die Kosten der Bewirtschaftung der Gebiete die Zuständigkeit übernehmen, sondern auch für den entgangenen Gewinn der Landwirte.

Der Vorschlag von Kommissarin Wallström, einen Teil der Kosten über die Politik der ländlichen Entwicklung zu finanzieren, macht deutlich, dass die Kommission das Netz Natura 2000 nicht ernst nimmt oder dass sie die ländliche Entwicklung unterbewertet oder beides.

Die Mitgliedstaaten müssen zwischen einem dieser beiden Ziele wählen; immer eines auf Kosten des anderen. Wenn der vorgelegte Vorschlag über den neuen Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Landentwicklung mit einer Ausstattung von 11 Milliarden Euro jährlich angenommen wird, müssten wir 20 % von diesem Betrag abziehen, um einen wesentlichen Teil der Kosten von Natura 2000 zu finanzieren.

Zudem hat sich durch die Reform der GAP im September 2003 die Liste der aus der ländlichen Entwicklung zu finanzierenden Aktionen erweitert, indem die Verbesserung der Qualität, die Nahrungsmittelsicherheit und das Wohlergehen der Tiere einbezogen wurden.

Das Netzwerk Natura 2000 ist deshalb sehr wichtig und erfordert ein Finanzierungsinstrument, entweder ausschließlich für das Netz oder durch Aufstockung des Betrags für die ländliche Entwicklung.

 
  
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  Korhola (PPE-DE). (FI) Herr Präsident! Die Frage, die Herr Florenz hier aufgeworfen hat, ist berechtigt. Es gibt eine politische Kluft zwischen den Prioritäten, die für die Gemeinschaft festgelegt worden sind, und den Unklarheiten, was ihre Finanzierung angeht. Es ist Ihnen, Herr Kommissar Dimas, hoch anzurechnen, dass Sie Ihrem Wunsch Ausdruck verliehen haben, die Finanzierung des Programms Natura 2000 sichern zu wollen, wie Sie es zu Beginn dieser Debatte getan haben. Was wir darüber hinaus benötigen, sind wirksame Instrumente, die Ihren Wunsch Realität werden lassen. Wir brauchen einen gesonderten Fonds.

Eine zentrale Herausforderung für die Europäische Union ist der Schutz der Vielfalt der Natur in den Gebieten, in denen wir gemeinsam leben. Vielfalt ist ein Wert an sich und muss daher hier nicht gesondert begründet werden. Jeder einzelne Mitgliedstaat hat sich dazu bekannt, indem er entsprechend der Habitat-Richtlinie eine Liste seiner Schutzgebiete aufgestellt hat. Umweltpolitisch ist das Netzwerk Natura 2000 einzigartig, da es das Lebensumfeld von nahezu zweihundert Lebensraumtypen sowie siebenhundert Arten schützt und bald über 17 % der Fläche der EU umfassen wird.

Das Netzwerk Natura 2000 erfordert von den Mitgliedstaaten beträchtliche Anstrengungen. In den betroffenen Gebieten dürfen all jene natürlichen Ressourcen, aufgrund derer das Gebiet zum Natura-Netzwerk gehört, nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ebenso müssen die Behörden bei sämtlichen Projekten und Planungen, die den Naturwert in den betroffenen Gebieten beeinträchtigen könnten, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vornehmen.

Da das Netzwerk Natura 2000 so weit reichende Auswirkungen auf alle laufenden und künftigen Aktivitäten in den Schutzgebieten hat und dies von den EU-Mitgliedstaaten die Bereitstellung umfassender Ressourcen und Investitionen erfordern wird, müssen wir wirklich sicherstellen, dass die für die Unterhaltung des Netzwerks Natura 2000 erforderlichen Mittel über ein gesondertes Finanzierungsinstrument EU-Ebene in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden.

 
  
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  Guellec (PPE-DE).(FR) Herr Präsident, die Mitteilung der Kommission zur Finanzierung von Natura 2000 zeigt die unterschiedlichen Möglichkeiten auf, um dem im Zeitraum 2007-2013 anstehenden Bedarf gerecht zu werden. Wie von Herrn Kommissar dargelegt, kommt sie zu dem Schluss, dass die Schaffung eines neuen Finanzinstruments nicht die geeignete Lösung ist. Ich schließe mich dieser Meinung voll und ganz an, auch wenn sie heute Nachmittag in diesem Gremium nicht sehr oft geäußert wurde.

So werden die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Natura-2000-Flächen im Rahmen der Kohäsions- oder Strukturfonds in der Regel als vorrangig förderfähig eingestuft und können ebenfalls vorrangig von Life-Mitteln profitieren, um die Kosten für die Verwaltung und das Monitoring der Programme abzusichern. Warum will man auf einmal um jeden Preis zwischen der Finanzierung der Natura-2000-Programme und der Finanzierung der Programme im Rahmen der Regional- und der Agrarpolitik unterscheiden? Die Maßnahmen sind in beiden Fällen eng miteinander verknüpft, gleich, ob es sich um Ziele der ländlichen Entwicklung, des Umweltschutzes oder der Erhaltung der biologischen Vielfalt handelt. Das Risiko, Natura 2000 von all dem abzukoppeln, was in den betreffenden Gebieten außerdem realisiert wird, wäre groß. Die Hindernisse, die im Laufe des langen, sogar überaus langen Zeitraums der Festlegung der Natura-2000-Gebiete aufgetreten sind, würden sich vervielfachen, und die Isolierung dieses Vorhabens, welches sich als beispielhaft versteht, wäre umso größer.

Es wäre ebenfalls eine übermäßige Komplexität bei der Umsetzung und Verwaltung der Programme zu befürchten, was sich in einer Inflation der Betriebskosten äußern und den Eindruck eines technokratischen Monstrums vermitteln würde, was die Ablehnung der betroffenen Bevölkerungsgruppen hervorrufen würde.

Des Weiteren muss darauf hingewiesen werden, dass die für die Programme zu erwartenden Kosten je nach Land und den dort ausgewiesenen Natura-2000-Flächen sehr unterschiedlich sein werden. Die intelligente Nutzung der Strukturfonds, zu der eventuell noch Zuschüsse aus dem Programm Life kommen könnten, würde es meines Erachtens ermöglichen, diesen Anforderungen viel besser gerecht zu werden, als ein eigenes Finanzinstrument.

 
  
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  Kušķis (PPE-DE). (LV) Herr Präsident, meine Damen und Herren! In den neuen Mitgliedstaaten haben sich zahlreiche Lebensräume erhalten, die in anderen Teilen Europas längst verschwunden sind. Deshalb wurde der Errichtung des Netzes Natura 2000 im innerstaatlichen Rahmen eine hohe Priorität eingeräumt.

Heute, da man sich über die auszuweisenden Schutzgebiete und ihre Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt vollständig im Klaren ist, fehlen aber womöglich die Mittel zu ihrer Unterhaltung. Die Kommission hat sich für die Finanzierung von Natura 2000 über den Fonds für ländliche Entwicklung und die Strukturfonds ausgesprochen. Sie plant jedoch kein spezielles Finanzierungsinstrument für dieses Netz. Ich glaube, dass insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, in denen auf lokaler Projektebene die Strukturfondsmittel und Mittel für den ländlichen Raum heiß umkämpft sind, das Naturschutznetz der Europäischen Union keine großen Chancen hat, die notwendigen Mittel zur Kofinanzierung zu erhalten. Soweit darf es aber nicht kommen.

Erstens sollten wir ein neues, einheitliches Finanzierungsinstrument für die Umwelt schaffen. Zweitens sollten wir Vorschläge begrüßen, die darauf abzielen, die im Verordnungsentwurf geförderten Tätigkeiten durch folgende Aktivitäten zu ergänzen: Zuweisung von Mitteln zur Bewirtschaftung jener Lebensräume, die im Rahmen der Strukturfonds und des Fonds für ländliche Entwicklung keine Unterstützung finden, Zuweisung von Mitteln für Pilotvorhaben im Bereich der Umwelttechnologien, Planung von Vorbereitungsmaßnahmen zur künftigen Zuweisung von Geldern aus den Strukturfonds. Nur so werden sich die verfügbaren Finanzierungsquellen gegenseitig ergänzen, damit wir Natura 2000 aufrechterhalten können und dem Anliegen gerecht werden, das wir mit der Schaffung des Programms Natura 2000 verfolgten.

 
  
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  Ebner (PPE-DE). Herr Präsident, Herr Kommissar! Alle sind eigentlich für Natur und Umwelt. Natura 2000 ist auch eine sehr gute Idee und eine gute Initiative. Nur: Wenn es dann um das Eingemachte geht, wenn es darum geht, eine solche Initiative auch entsprechend mit Leben zu erfüllen und mit Geldern auszustatten, dann ziehen sich sehr viele Begeisterte relativ schnell zurück. Die Opfer bringen wenige, oder wenige wollen sie bringen.

Es hat bei der Umsetzung von Natura 2000 auch eine Reihe von Schwierigkeiten gegeben – Reibungsverluste, die vielleicht gar nicht notwendig gewesen wären. Ich nenne zum Beispiel die Niederlande, die die Gelegenheit ergriffen haben, um unter dem Vorwand von Natura 2000 die Jagd in vielen Gebieten ihres Landes abzuschaffen. Ich glaube, dass dadurch auch sehr viel Gegnerschaft entstanden ist. Kommissarin Wallström hat in der vergangenen Legislaturperiode auch einmal ganz klar gesagt, Natura 2000 und die Jagd sind durchaus kompatibel.

Es geht hier auch um die Vermittlung von Wissen und um das Beseitigen von Unklarheiten bei der Anwendung. Ich bin zutiefst überzeugt, dass die Beamten in Ihrem Ressort, Herr Kommissar, in der Vergangenheit Hervorragendes geleistet haben. Aber Sie können sich noch so bemühen – wenn die Voraussetzungen nicht geschaffen sind, ist das nicht möglich. Natura 2000 darf nicht zu Lasten der Eigentümer und nicht zu Lasten der Landwirtschaft gehen; es darf keine Enteignungen geben, sondern es muss Entschädigungen geben.

Natura 2000 darf nicht auf Kosten der Gemeinsamen Agrarpolitik und der ländlichen Entwicklung gehen. 15 % der Fläche der Europäischen Union der 15 sind Natura-2000-Gebiete. Der Rest der Gebiete – also 85 %, wenn man die Städte und die verbauten Flächen abzieht – wird mit den Förderungen der ländlichen Entwicklung und der Landwirtschaft versorgt. Man kann dieser großen Fläche nicht noch etwas wegnehmen. Aus diesem Grunde wäre meines Erachtens eine gesonderte und üppige Finanzierung das Beste.

 
  
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  Schierhuber (PPE-DE). Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Natura 2000 ist ein sehr ambitiöses Programm und besteht schon sehr lange. Es gibt dadurch teilweise Einschränkungen für die Grundeigentümer. Die Kommission macht sich jedoch erst jetzt Gedanken über eine Finanzierung auf europäischer Ebene.

Die Kommission schlägt eine Kofinanzierung vor, und ich stimme dem bei; sie schlägt aber eine Finanzierung aus dem Fonds für ländliche Entwicklung und aus dem Strukturfonds vor. Vieles lässt uns aber annehmen, dass die Mittel vor allem aus der ländlichen Entwicklung kommen sollen, weil wir für Natura 2000 keinen eigenen Fonds haben. Als Berichterstatterin für die ländliche Entwicklung muss ich klar festhalten, dass wir sicherstellen müssen, dass zur Finanzierung von Natura 2000 entweder ein neuer Finanzierungsfonds geschaffen wird oder dass wir in der ländlichen Entwicklung diese Mittel neu dazubekommen.

Eines möchte ich hier auch ganz klar sagen: Nach den Beschlüssen von Brüssel, in denen der Agrarhaushalt bis 2013 gedeckelt wurde, nach der GAP-Reform, wonach die Mittel der Modulierung von der ersten Säule in die zweite Säule kommen – also in die Kofinanzierung für die ländliche Entwicklung –, kann es nur darum gehen, dass vor allem die Grundbesitzer, die Bauern, die Ausgleichszahlungen für ihre Leistungen aus dieser bekommen.

Eines steht ebenfalls fest: Es kann nicht sein, dass nicht zumindest das Budget zur Verfügung steht, das die alte Prodi-Kommission vorgeschlagen hat. Es kann für 25 Mitgliedstaaten nicht mehr Europa für weniger Geld geben! Eingriffe in das Eigentum ohne entsprechenden Ausgleich lehne ich von vornherein ab.

 
  
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  Kelam, Tunne (PPE-DE). (ET) Herr Präsident, Herr Kommissar! Bei der heutigen Aussprache geht es hauptsächlich um folgende Frage: „Wie gedenkt die Europäische Kommission bei der Umsetzung ihres integrierten Konzepts sicherzustellen, dass die Ziele von Natura 2000 in der Praxis erfüllt werden?“ Bisher wurde keine zufrieden stellende Antwort gegeben, da weder der Europäische Fonds für regionale Entwicklung noch die Strukturfonds die Erfüllung aller Ziele von Natura 2000 ermöglichen oder sämtliche notwendigen Bedingungen für die Kofinanzierung erfüllen.

Daher sollte die Möglichkeit geschaffen werden, das Programm Life+ zur Deckung des Defizits zu nutzen. Meiner Ansicht nach sollte der vorliegende Vorschlag dahingehend geändert werden, dass er auch die Möglichkeit einschließt, für den Schutz und die Wiederherstellung der Lebensräume von europäischer Bedeutung, die außerhalb von landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen liegen, die Kofinanzierung der EU zur Verfügung zu stellen.

Aus diesem Grund sollte Natura 2000 als getrennt finanzierte Aktion zur Life+-Verordnung hinzugefügt werden; darüber hinaus wäre es angebracht, den Großteil der Finanzierung für Projekte im Rahmen von Life+ durch die Mitgliedstaaten zu lenken. Hier sollte der tatsächliche Beitrag jedes Mitgliedstaats zum Natura-2000-Netz berücksichtigt werden, einschließlich der ausgewiesenen Vogel- und Naturschutzgebiete.

Derzeit besteht ein Problem darin, dass weder bei den Strukturfonds noch beim Fonds für regionale Entwicklung der Beitrag der Mitgliedstaaten zum Natura-2000-Netz berücksichtigt wird und stattdessen eher Projekte in dichter bevölkerten Gebieten bevorzugt werden. Aus Estland kommend kann ich bezeugen, dass einer der einzigartigen Vorteile Estlands die relativ großen Naturräume sind. Die Projekte Estlands werden auf 16 % der Landfläche durchgeführt. Der Erhalt dieser Gebiete gestaltet sich zurzeit einfacher und kostengünstiger als die Wiederherstellung ehemaliger Naturräume in Mitteleuropa. Daher ist es nicht logisch, dass ein Fonds zur Unterstützung von Naturschutzaktivitäten die Bevölkerungsdichte und nicht den aktuellen Erhaltungszustand der natürlichen Ressourcen als Kriterium für die Finanzierung verwendet.

 
  
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  Jackson (PPE-DE). (EN) Herr Präsident! Ich befürworte die Strategie der Integration der Umweltpolitik in andere Politikbereiche wie die Strukturfonds, Landwirtschaftsfonds usw. Doch wer sich um die Umwelt sorgt, der weiß, dass den Mitgliedstaaten bezüglich der Umsetzung von Integrationsbestrebungen nicht unbedingt zu trauen ist. Darüber haben wir heute Nachmittag eine Menge gehört.

Ich möchte die Aufmerksamkeit der Kommission auf folgenden Punkt lenken: In einigen Staaten hat es sehr lange gedauert, bis überhaupt Natura-2000-Schutzgebiete ausgewiesen wurden. Gegen vier Länder – die Niederlande, Frankreich, Italien und Finnland – wurden Gerichtsurteile wegen unzureichender Ausweisung spezieller Schutzgebiete für Vögel verhängt. Als einziges Land in der EU haben die Niederlande die Ausweisung besonderer Schutzgebiete abgeschlossen.

Diese Standorte bilden die Natura-2000-Liste. Wie können wir also die Finanzierung guten Gewissens den Mitgliedstaaten überlassen, wenn wir uns noch nicht einmal darauf verlassen können, dass diese entsprechende Standorte benennen? Angesichts der Erfahrungen der Vergangenheit kann man wohl kaum hoffen, dass die Mitgliedstaaten eine angemessene Finanzierung für Natura 2000 bereitstellen, es sei denn, über den EU-Haushalt werden spezielle Kofinanzierungsanreize angeboten. Falls und wenn Herr Dimas in dieser Aussprache das Wort ergreift, möchte ich ihn bitten, uns einige aktuelle Informationen über den Fortgang des Natura-2000-Programms zu geben. Haben einige Mitgliedstaaten sich bezüglich der Ausweisung von Standorten noch immer nicht mit der Kommission in Verbindung gesetzt, oder ist das Netz jetzt vollständig?

Zweitens sollten diejenigen, die eine Finanzierung für alle Natura-2000-Standorte anstreben, aufpassen, dass es nicht zu einem Wettlauf bei den Geboten (overbidding) kommt. Wir müssen sicher sein, dass über die Strukturfonds die erforderliche Sorgfalt in das Natura-2000-Programm Eingang findet. Außerdem müssen wir über das jährliche Ausschreibungsverfahren Mittel für spezielle Erfordernisse bestimmter Natura-2000-Standorte beschaffen, und zwar möglicherweise durch Einrichtung eines Programms speziell für die biologische Vielfalt im Rahmen des LIFE+-Programms.

Die Kommission hat das LIFE-Programm noch nie gemocht, bei dem sehr wenige Mitarbeiter sehr hart arbeiten, um herauszufinden, was mit sehr geringen Beträgen geschieht. Der Kommission käme die Abwicklung des LIFE-Programms in seiner Gesamtheit verwaltungstechnisch zweifellos sehr gelegen. Das wäre aber falsch, Herr Kommissar. Sie sagen vielleicht, dass das, was Sie zu tun versuchen, wirksam ist, aber meine Kollegen und ich glauben, dass das falsch ist.

 
  
  

VORSITZ: DAGMAR ROTH-BEHRENDT
Vizepräsidentin

 
  
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  Herranz García (PPE-DE). – (ES) Herr Kommissar, die Einbeziehung des Netzes Natura 2000 in die Verordnung über ländliche Entwicklung, wie von der Kommission vorgeschlagen wird, kommt einer Aufgabe dieser sehr ehrgeizigen Naturschutzinitiative gleich.

Wir alle wissen, dass nach den gegenwärtigen Diskussionen über die Finanzielle Vorausschau möglicherweise nicht einmal ausreichende Mittel zur Abdeckung der Linien vorhanden sein werden, die bisher aus dem Fonds für ländliche Entwicklung finanziert wurden, geschweige denn für die nach der Reform von September 2003 geplanten neuen Aktionen zur Verbesserung der Sicherheit, der Lebensmittelqualität und des Wohlergehens der Tiere.

Es ist folglich reine Fantasterei zu glauben, dass unter diesen Gegebenheiten Geld vorhanden sein wird, um die enormen Kosten von Natura 2000 zu begleichen. Man weiß immer weniger über die Finanzierung dieses Netzwerks, aber wir müssen zugeben, dass wir es niemals wirklich gewusst haben. Beweis dafür ist die Ausweisung der Gebiete für das Netz Natura 2000, die um mindestens 12 Jahre, seit der Annahme der Habitat-Richtlinie, in Verzug geraten ist.

Als die Europäische Kommission ursprünglich die Zivilgesellschaft konsultierte, sprachen sich alle Akteure – von den Landwirten bis zu den Umweltschutzorganisationen – für die Finanzierung dieser Initiative durch einen eigenständigen und einheitlichen Fonds aus, da dies der einzige Weg wäre, die Europäische Union zu zwingen, sich um die Finanzierung zu bemühen. Die Kommission ignorierte jedoch alle an dieser Initiative beteiligten Akteure. Die Finanzierung eines wesentlichen Teils der Kosten von Natura 2000 über die ländliche Entwicklung ist nicht nur ein Hirngespinst, sondern ihre Einbeziehung in den Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen könnte die Bemühungen der europäischen Landwirte untergraben, die Umweltauflagen der unlängst vorgenommenen Reform der GAP zu erfüllen.

Die Europäische Kommission sagt, dass der Naturschutz eine ihrer Prioritäten darstellt, aber letzten Endes erweist sie sich als kleinlich und geht davon aus, dass die Landwirte und Grundbesitzer für die dabei anfallenden Kosten aufkommen.

 
  
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  Dimas, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Danke für die konstruktive Aussprache. Die Kommission weiß um die Bedeutung einer angemessenen Gemeinschaftsfinanzierung für Natura 2000. Für fünf der sechs Regionen wurden die entsprechenden Listen gebilligt, die allerdings noch einige Lücken aufweisen. Sämtliche neuen Mitgliedstaaten haben ihre Listen vorgelegt.

Der vorgeschlagene Integrationsansatz befindet sich im Einklang mit Artikel 8 der Habitat-Richtlinie, der eine Kofinanzierung aus vorhandenen Fonds vorsieht. Er folgt außerdem der üblichen Praxis, derzufolge der Fonds für ländliche Entwicklung und die Strukturfonds bereits die wichtigsten Quellen für die gemeinschaftliche Finanzierung des Netzes darstellen. Schätzungen zufolge werden jährlich 500 Millionen Euro aus dem Fonds für ländliche Entwicklung für Agrarumweltmaßnahmen zugunsten von Natura-2000-Standorten ausgegeben.

Die Kommission hat die Bedenken bezüglich der erheblichen Beschränkungen des Fonds für ländliche Entwicklung und der Strukturfonds zur Kenntnis genommen. Ausgehend davon berücksichtigen die jüngsten Vorschläge die Notwendigkeit, die derzeitigen Finanzierungsmöglichkeiten für Natura 2000 zu erweitern. Sowohl die Verordnung für die ländliche Entwicklung als auch die Strukturfondsverordnung sehen ausdrücklicher als bisher die Finanzierung von Natura 2000 vor, wobei auch deren Anwendungsbereiche erweitert wurden. So wird sich die Finanzierung gemäß der neuen Verordnung für die ländliche Entwicklung insbesondere auch auf den Bereich Forstwirtschaft erstrecken. Das ist deshalb von so immenser Bedeutung, weil dieser Bereich 30 % des Natura-2000-Netzes ausmacht.

Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass Natura 2000 wirksamer in die vorhandenen Fonds integriert wird. Dazu wird sie diesem Programm in den strategischen Leitlinien, die sie den Mitgliedstaaten zur Erarbeitung ihrer Strukturfondsprogramme vorgeben wird, Vorrang einräumen. Die Kommission wird bei den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über den Inhalt dieser Programme darauf hinwirken, dass die Mittelausstattung von Natura 2000 dieser Vorrangstellung entspricht. Ferner muss die Kommission die ihr vorgelegten nationalen und operationellen Programme billigen.

Was den Vorschlag für LIFE+ angeht, so möchte ich betonen, dass vorgesehen ist, die Unterstützung von Natura 2000 in diesem Rahmen fortzusetzen. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, flexibel eigene Prioritäten zu setzen und über die Höhe der für Natura 2000 vorgesehen Mittel selbst zu entscheiden. Daher ist es möglich, dass künftig ein größerer Teil der LIFE-Ressourcen als bisher für Natura 2000 bereitgestellt werden wird. Durch die Festsetzung einer konkreten, für Natura 2000 bestimmten Summe könnte gegebenenfalls der Eindruck entstehen, dass es sich bei LIFE+ um einen zweckspezifischen Fonds handelt, der sämtlichen Erfordernissen des Netzes gerecht wird.

Unser Vorschlag befindet sich im Einklang mit dem allgemeinen Grundsatz der Integration und Vereinfachung aller anderen Kommissionsvorschläge im Rahmen der Finanziellen Vorausschau. Der Verordnungsentwurf der Kommission zu LIFE+ wird derzeit im Rat und im Parlament diskutiert. Wenn das Europäische Parlament im Verlaufe des Legislativverfahrens einen Vorschlag für Änderungen einbringt, dann bin ich selbstverständlich bereit, diesen einer ernsthaften Prüfung zu unterziehen.

Abschließend kann ich feststellen, dass die Vorschläge der Kommission den finanziellen Erfordernissen des Natura-2000-Netzes durchaus gerecht werden können, wobei natürlich keine konkreten Garantien gegeben werden können. Ich möchte Sie daher bitten, den verschiedenen dem Parlament derzeit vorliegenden Kommissionsvorschlägen Ihre Unterstützung zu geben. Ich begrüße Ihr Interesse an Natura 2000 und freue mich darauf, bei der effektiven Umsetzung dieses Programms, das derzeit den zentralen Pfeiler der Gemeinschaftspolitik im Bereich der biologischen Vielfalt bildet, mit dem Parlament zusammenzuarbeiten. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

 
  
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  Jackson (PPE-DE). (EN) Frau Präsidentin! Das ist eine Aussprache oder sollte zumindest eine sein. Wenn wir uns gegenseitig nur Reden vorlesen wollen, dann können wir uns unsere Ansichten ebenso gut per Post zusenden. Ich habe Kommissar Dimas eine Frage gestellt: Ist das Netz der Natura-Standorte jetzt vollständig, oder leitet die Kommission noch immer Verfahren gegen Mitgliedstaaten ein, die es versäumt haben, entsprechende Standorte auszuweisen? Es macht wenig Sinn, über die Finanzierung von Standorten zu sprechen, wenn der Kommission diese Standorte nicht bekannt sind.

 
  
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  Dimas, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Ich wiederhole, was ich bereits gesagt habe: Für fünf von sechs Regionen wurden Listen gebilligt, wobei es allerdings noch einige wenige Lücken gibt. Sämtliche neuen Mitgliedstaaten haben ihre Listen vorgelegt.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Aussprache ist geschlossen.

 

13. Aktionsplan: Umwelt und Gesundheit 2004-2010 (Fortsetzung)
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  Die Präsidentin. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht von Frédérique Ries (A6-0008/2005), im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, über den Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004-2010 [2004/2132(INI)].

 
  
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  Breyer (Verts/ALE), im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Die Kommission müsste eigentlich mit ihrem Aktionsprogramm legislative Vorschläge machen. Sie sind ja ein Muss für einen Aktionsplan, und ich hoffe, Herr Dimas, dass wir uns einig sind, dass der Schutz von Kindern eigentlich das Herzstück dieses Aktionsplanes sein müsste. Die Kommission hat dieses Programm SCALE vorgelegt, aber was haben Sie daraus gemacht? Wir müssen SCALE wohl jetzt dahingehend buchstabieren, dass es steht für: Stopping Caring about Legislating for the Environment. Und das ist die große Kritik an Ihrem Vorschlag, Herr Dimas. Sie haben das zwar von der alten Kommission übernommen, aber es kann doch nicht sein, dass ein Aktionsplan darin besteht, dass wir nur Research, Research und nochmals Research machen. Dass es keine einzige Maßnahme gibt, um wirklich die Belastung für die Umwelt und für die Gesundheit, insbesondere die der Kinder, zu verringern.

Es kann auch nicht dahingehend interpretiert werden, dass die Abwesenheit von wissenschaftlicher Klarheit dazu benutzt wird, die Maßnahmen weiterhin auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben. Das hieße doch das Vorsorgeprinzip in das Gegenteil umzukehren! Was wir erwarten, Herr Kommissar, ist, dass Sie Maßnahmen setzen, und ich bin sehr froh, dass das Europäische Parlament dazu heute ein deutliches Signal gegeben hat: Wir können Ihren „Nicht-Aktionsplan“ nicht akzeptieren. Denn Ihr plan of action ist in Wirklichkeit nichts als ein plan of non-action. Wir sind uns doch einig, dass in der Europäischen Union der Schutz der Kinder eine absolute Top-Priorität sein muss; von daher ist es mir unverständlich, wie Sie es eigentlich wagen können, dem Parlament einen derartigen „Nicht-Aktionsplan“ vorzulegen und diesen noch als Aktionsplan einzupacken.

Ich glaube, das ist nicht nur eine Beleidigung der Intelligenz des Parlaments; es spricht auch dem, was wir erwartet haben, und dem, was die Kommission auch vorgeschlagen hatte, wirklich Hohn.

An die Adresse von Herrn Schnellhardt als Kollegen, und auch an die Adresse der EVP-Fraktion, sei gesagt: Ich finde es nicht gut, dass man auf Druck der Lobby der Tabakindustrie jetzt sagt, Passivrauchen habe mit Kanzerogenität nichts zu tun. Dies ist wirklich eine Verkennung der Wirklichkeit.

 
  
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  de Brún (GUE/NGL), im Namen der GUE/NGL-Fraktion. –

(Die Rednerin sprach Irisch.)

Ich möchte Frau Ries zu ihrem Bericht beglückwünschen. Die Erkenntnis, dass ein Zusammenhang zwischen unserer Gesundheit und unserer physischen und sozialen Umwelt besteht, muss in allen Politikbereichen und sämtlichen Diskussionen durchgängige Berücksichtigung finden.

Frau Ries kritisiert zu Recht die erhebliche Lücke, die zwischen der ursprünglichen Strategie der Kommission im Bereich Gesundheit und Umwelt und diesem Aktionsplan klafft. Diese Lücke kommt in der geringen Anzahl konkreter Maßnahmen zum Ausdruck, die vorgeschlagen wurden.

Wir sollten uns zudem anschauen, welche Erfolge in Irland und anderswo in Verbindung mit dem Rauchverbot am Arbeitsplatz erzielt wurden. Der Zigarettenkonsum ist in Irland um 18 % zurückgegangen, und viele von denen, die ein vollständiges Rauchverbot am Arbeitsplatz abgelehnt hatten, akzeptieren es jetzt als normal.

Wir müssen uns von der Vorstellung trennen, Gesundheit sei lediglich das Ergebnis eines selbst gewählten Lebensstils, und der Aktionsplan kann das nicht leisten. Wir brauchen konkrete und konzertierte Aktionen durch die Mitgliedstaaten und die Kommission, um die am stärksten benachteiligten Bürger in unserer Gesellschaft in die Lage zu versetzen, sich von Krankheit und Armut zu befreien. Derartige Aktionen müssen angemessen ausgestattet werden.

Ferner ist die Zusammenarbeit mit Gesundheitsexperten und NRO zu verstärken, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Umwelt zu leisten. Es muss mehr getan werden, um Kinder, ältere Bürger und andere gefährdete Gruppen vor schädlichen Umweltfaktoren und Produkten zu schützen. Es muss mehr getan werden, um gefährliche Chemikalien vom Markt zu nehmen, und wir brauchen eine angemessene Kennzeichnung von Produkten und Materialien, die über deren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit Auskunft gibt. Vor allem aber müssen wir das Vorsorgeprinzip anwenden, weil Unterlassungen in diesem Bereich mit ernsten Gefahren verbunden sein können.

Ich stimme Frau Ries voll und ganz zu, wenn sie sagt, dass schon jetzt eine angemessene Finanzierung für den Zeitraum 2004-2007 vorgesehen werden muss, um die innere Logik und Wirksamkeit des Aktionsplans zu gewährleisten. Ich möchte ihr für ihre Arbeit danken und empfehle ihren Bericht dem Hohen Haus.

 
  
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  Die Präsidentin. Ich weise Sie und auch die anderen Kollegen darauf hin, dass nur die Teile gedolmetscht werden können, die in einer offiziellen Amtssprache der Europäischen Union gehalten werden.

 
  
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  Krupa (IND/DEM), im Namen der IND/DEM-Fraktion. (PL) Der Europäische Aktionsplan Umwelt und Gesundheit 2004-2010 weist unserer Ansicht nach erhebliche Mängel auf und geht den Problemen nicht auf den Grund. Dass die Warnungen vieler Experten seit Jahren ignoriert werden, ist nicht nur der Ignoranz und Gedankenlosigkeit geschuldet, sondern auch den Aktivitäten wohlhabender und einflussreicher Interessengruppen, die aus dem Unglück anderer Menschen Profit schlagen. Risikoanalysen haben bereits eindeutig ergeben, dass ein Risiko besteht, und deshalb sind Untersuchungen von der Art der National Children’s Study, die nichts weiter als weitere Risikoanalysen wären, nicht das, was viele Mitgliedstaaten brauchen. Wirklich notwendig sind vielmehr korrigierende Sofortmaßnahmen, die die Quellen von Schadstoffemissionen reduzieren und im Idealfall beseitigen, denn damit wäre es tatsächlich möglich, die Gesundheit und das Leben der Menschen zu schützen. Erforderlich ist auch ein wirksames Überwachungssystem, das regionale Kontrolleinrichtungen und lokale Präventionsprogramme umfasst. Der Aktionsplan sollte stärker auf den Schutz der Umwelt einschließlich der lokalen Umwelt sowie auf die Einrichtung einer Europäischen Agentur für Toxische Substanzen und Seuchenregister ausgerichtet sein. Wie der amerikanische Prototyp hätte diese Agentur die Aufgabe, den Bürgern der EU-Mitgliedstaaten unter Nutzung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechende Dienstleistungen anzubieten, verlässliche Informationen bereitzustellen und auf Gefahren für die Volksgesundheit zu reagieren. Nach meinem Dafürhalten sollte die Europäische Agentur für Toxische Substanzen und Seuchenregister dem Europäischen Zentrum zur Prävention und Bekämpfung von Seuchen beigeordnet werden und mit der Europäischen Umweltagentur zusammenarbeiten. Ich danke Ihnen.

 
  
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  Aylward (UEN), im Namen der UEN-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Wir leben in einer Gemeinschaft mit einem Binnenmarkt, zu der 25 Mitgliedstaaten mit einer Bevölkerung von über 475 Millionen Menschen gehören. Dadurch entsteht ein System, in dem sich die Menschen ungehindert zwischen den Mitgliedstaaten bewegen können. Es ist daher politisch sehr sinnvoll, wenn die Europäische Union bei der Propagierung all dessen, was der Gesundheit in der Europäischen Union dient, eine führende koordinierende Rolle übernimmt.

Die EU kann genau feststellen, welche Mitgliedstaaten die besten Verfahren zur Bekämpfung von Krankheiten wie beispielsweise akuten Atemwegsinfektionen anwenden, welche die häufigste Todesursache von Kindern unter fünf Jahren sind. Die EU muss von den besten in der Europäischen Union verfügbaren Verfahren lernen, um Erkrankungen wie Asthma, Allergien bei Kindern und Störungen der Entwicklung des Nervensystems zu bekämpfen.

Wir sollten uns ins Gedächtnis zurückrufen, dass es die Europäische Union war, die unlängst die Initiative ergriffen und sich für ein Verbot der Verwendung bestimmter Chemikalien bei der Herstellung von Kunststofffliesen eingesetzt hat.

Zu einem anderen Punkt. Die Europäische Kommission hat bereits erklärt, dass eines ihrer Hauptziele darin bestehen wird, einen Rückgang beim Konsum von Tabakerzeugnissen zu erreichen. Irland hat auf diesem Gebiet bereits erhebliche Fortschritte erzielt und könnte anderen Mitgliedstaaten der Union als Vorbild dienen.

Letztlich geht es doch darum: Wenn wir etwas für die Gesundheit der Menschen in Europa tun wollen, dann müssen die entsprechenden Haushaltsmittel für diesen Zweck bereitgestellt werden. Deshalb unterstütze ich voll und ganz die in diesem Bericht gegebene Empfehlung, dass mindestens 300 Millionen Euro aus dem siebten Forschungsrahmenprogramm (2007-2012) für die Förderung eines höheren Gesundheitsniveaus in der Europäischen Union bereitgestellt werden sollten.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Europäische Parlament über umfassende Befugnisse im Rahmen der Mitentscheidung in den Bereichen Umwelt und öffentliche Gesundheit verfügt. Ich kann der Kommission und dem Ratsvorsitz versichern, dass wir von diesen Befugnissen künftig rigoros Gebrauch machen werden.

 
  
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  Seeber (PPE-DE). Frau Präsidentin! Die Auswirkungen unserer Lebensweise auf die Umwelt nehmen stark zu. Es wäre zu einfach, jetzt ein Schwarzweißbild mit Horrorszenarien zu zeichnen. Halten wir aber fest, dass es uns auch gelungen ist, in verschiedenen Bereichen massive Fortschritte in der Umweltqualität zu erzielen. Denken wir nur an die Programme Autoöl I und II, mit denen wir die Treibstoffqualität verbessert und somit das Problem des sauren Regens bekämpft haben. Denken wir auch an das Erreichen einer gewissen Luft- und Wasserqualität durch die europäische Gesetzgebung.

Trotzdem glaube ich, dass wir uns auf diesen Lorbeeren nicht ausruhen dürfen, denn es gibt auch alarmierende Zahlen: Jeder sechste Todes- und Krankheitsfall bei Kindern in Europa ist auf Umweltfaktoren zurückzuführen. Allergische Erkrankungen der Atemwege haben sich in den letzten zwanzig Jahren verdoppelt und betreffen mittlerweile jedes siebte Kind. Fast 10% der Arbeitnehmer sind krebserzeugenden Stoffen ausgesetzt.

Der Aktionsplan, der jetzt vorliegt, ist daher mehr als notwendig. Dem Vorsorgeprinzip ist zum Durchbruch zu verhelfen, auch aus budgetären Gründen. Denken wir daran, dass die Gesundheit unserer Bevölkerung als oberstes Ziel zu sehen ist. Ein schlechter Gesundheitszustand der Bevölkerung belastet aber auch unsere Staatshaushalte über Gebühr.

Daher müssen wir den Aktionsplan auch in der Form verbessern, und zwar in folgenden Bereichen: Die Kommission lag zwar richtig mit ihrer Entscheidung, die Notwendigkeit der Bekämpfung von vier umweltbedingten Erkrankungen in den Mittelpunkt zu stellen, doch ist ihr Ansatz unzureichend, weil zahlreiche, jüngst veröffentlichte wissenschaftliche Studien unberücksichtigt blieben und im Gegensatz zur Initiative SCALE keine Bestimmungen über die Anwendung von Rechtsinstrumenten vorgesehen sind.

Außerdem fehlen Maßnahmen, um die Öffentlichkeit über den kausalen Zusammenhang zwischen Umweltverschmutzung und Gesundheit zu informieren. Es ist keine kontinuierliche Evaluierung vorgesehen, mit der überprüft werden könnte, ob die Maßnahmen zu einer kostenwirksamen Verminderung umweltbedingter Gesundheitsprobleme beitragen. Die Forschung über die Erzeugung und Verwendung von Produkten des täglichen Bedarfs, die allergieauslösende oder krebserregende Chemikalien enthalten, sollte daher im Vordergrund stehen.

 
  
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  Westlund (PSE). (SV) Frau Präsidentin! Das Risiko an Krebs zu sterben ist für Friseusen vier Mal größer als für Frauen im Allgemeinen. Ein Drittel der berufsbedingten Krankheiten ist auf die Verwendung gesundheitsgefährdender Chemikalien zurückzuführen. Wie wir in diesem Bericht schreiben, sind durch Quecksilber, Pflanzenschutzmittel und andere Chemikalien verursachte Schädigungen des Nervensystems in den letzten Jahrzehnten erheblich angestiegen.

Das Entdecken und Abschaffen gefährlicher Chemikalien ist also ein entscheidender Faktor für die Verbesserung der Volksgesundheit. Das wird im Bericht unterstrichen, muss aber auch die Grundlage für die kommenden Debatten über die zukünftige Chemikalienpolitik REACH in diesem Hohen Hause bilden.

Verschiedene Gruppen der Gesellschaft sind auf unterschiedliche Weise von Krankheiten betroffen. Kinder reagieren sehr empfindlich auf Umweltfaktoren, Bürger mit niedrigem Einkommen sind öfter krank als solche mit hohem Einkommen und auch die Krankheiten bei Männern und Frauen unterscheiden sich voneinander. Diese Aspekte wurden vom Ausschuss aufgegriffen, und es ist für uns Sozialdemokraten sehr wichtig gewesen, dass sie mit aufgenommen wurden. Wir haben in diesen Bericht aufnehmen können, dass besonders anfällige Gruppen einer größeren Aufmerksamkeit bedürfen, aber auch, dass die Datenerfassung so erfolgen muss, dass analysiert werden kann, welche gesellschaftlichen Gruppen von den verschiedenen Umweltverschmutzungen betroffen und beeinträchtigt werden. Wir fordern beispielsweise eine nach Geschlechtern getrennte Statistik, mit deren Hilfe wir die Unterschiede bei der Gesundheit und den Erkrankungen von Männern und Frauen erkennen und die Ursachen bekämpfen können.

Krankheiten werden jedoch nicht nur durch die Umwelt verursacht. Die durch die Lebensführung bedingten Krankheiten stellen heutzutage ebenfalls eine erhebliche Gefahr dar. Aus diesem Grunde betonen wir Sozialdemokraten, dass verstärkte Bemühungen um die Bekämpfung der vor allem durch Alkohol, aber auch durch Tabak, schlechte Ernährung oder Bewegungsmangel verursachten Krankheiten erforderlich sind.

 
  
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  Matsakis (ALDE). (EN) Frau Präsidentin! Frau Ries gebührt unser herzlicher Dank für die große Mühe, die sie bei der Erarbeitung dieses Berichts aufgewandt hat.

Sowohl die körperliche als auch die geistige Gesundheit des Menschen steht in einem direkten Zusammenhang mit der Umwelt, in der wir leben. Die Mehrzahl der krankhaften Prozesse ist das Ergebnis von Wechselwirkungen zwischen unserem Körper und verschiedenen Umweltfaktoren. Soweit so gut. Ein Aktionsplan für Umwelt und Gesundheit sollte zwei Hauptziele verfolgen: Erstens die rasche Ermittlung der wichtigsten gesundheitsgefährdenden Umweltfaktoren und zweitens die schnellstmögliche Beseitigung oder Minimierung ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Auch hier gilt: soweit so gut.

In dem von der Kommission vorgeschlagenen Aktionsplan geht es leider mehr um die Planung und weniger um die Aktion. Im Wesentlichen befasst er sich mit der Verbesserung der Forschung und Information in Bezug auf Umweltschadstoffe und Krankheitsursachen sowie der Kommunikationsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten in den Bereichen Umwelt und Gesundheit. Das Ziel besteht letztlich darin, einen Beitrag zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit zu leisten. Gilt auch in diesem Falle: soweit so gut? Einerseits ja, denn Information, Forschung und Kooperation im Hinblick auf die Wechselwirkung zwischen Umwelt und Gesundheit ist immer eine gute Sache, aber um rasch zu handeln und jetzt Leben zu retten, brauchen wir nicht notwendigerweise mehr zeit- und geldaufwändige forschungsorientierte Mechanismen.

Wir kennen bereits die wichtigsten Umweltfaktoren, die Menschenleben gefährden. Es wäre also sinnvoll, sich zuerst auf diese zu konzentrieren und zu versuchen, sie so schnell und effektiv wie möglich zu eliminieren. Ein nahe liegendes Beispiel ist das Rauchen. Wir wissen, dass in Europa jedes Jahr Hunderttausende von Menschen an den Folgen des aktiven und passiven Rauchens sterben. Wir wissen auch, dass die einzig wirksame Methode zur Einschränkung der tödlichen Sucht des Rauchens darin besteht, die Preise für Zigaretten drastisch zu erhöhen, die Zigarettenwerbung vollständig zu verbieten und den Tabakanbau in Europa zu stoppen.

Tun wir das? Nicht ganz! In etlichen Mitgliedstaaten ist eine Packung Zigaretten noch immer relativ billig. Die Zigarettenwerbung, vor allem die indirekte Werbung, die aufgrund ihrer Wirkung auf das Unterbewusstsein wesentlich wirksamer ist, findet noch immer statt, und wir subventionieren noch immer einen Teil des Tabakanbaus in der Union. Von soweit so gut kann hier keine Rede mehr sein.

Ich sage „Ja“ zu Forschung und Information, die die Bekämpfung von Krankheiten betreffen, welche durch Umweltfaktoren hervorgerufen werden und über die wir nicht viel wissen, aber ich fordere die Kommission auf, „Ja“ zu sagen zu sofortigen drastischen Maßnahmen zur Vermeidung von Krankheiten, über die wir bereits sehr viel wissen.

 
  
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  Staes (Verts/ALE).(NL) Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht wenige Menschen sorgen sich um den Einfluss der Umwelt auf ihre Gesundheit, und dabei geht es um ganz konkrete Dinge. Mittlerweile ist hinreichend bewiesen, dass infolge von Umwelteinflüssen die Fruchtbarkeit abnimmt und die Zahl der Fehlgeburten steigt. Immer deutlicher tritt zutage, dass die Menschen an Allergien leiden. Die Zahl der Kinder, die von Asthma geplagt sind und mit Inhalationsapparaten durch das Leben gehen müssen, wächst. Der Einfluss von Tabakrauch auf die Gesundheit von Nichtrauchern ist uns allen mehr als klar geworden. Der Aktionsplan passt daher auch in den SCALE-Ansatz, der sich auf fünf Schlüsselbegriffe konzentriert: Wissenschaft, Kinder, Bewusstsein, Rechtsinstrumente und Evaluierung. Gleichwohl muss ich sagen, Herr Kommissar, dass bei der Vorstellung des Aktionsprogramms die Enttäuschung und Skepsis doch recht groß waren. Drei Punkte möchte ich anschneiden.

Erstens besteht eine enorme Diskrepanz zwischen den in der allgemeinen Strategie formulierten Ansprüchen und dem Aktionsplan selbst.

Zweitens, der Aktionsplan ist im Grunde kein Aktionsplan, sondern eher ein Forschungsplan, dem es wahrscheinlich nicht gelingen wird, die durch Umweltverschmutzung verursachten Erkrankungen tatsächlich zurückzudrängen. Herr Kommissar, wie bereits bei mehreren Kollegen angeklungen ist, brauchen wir nicht mehr Forschung oder Studien, sondern wir müssen wirklich zur Tat schreiten.

Drittens liegen seitens der Kommission keine konkreten Vorschläge vor, wie das alles finanziert werden soll. Kaufen kostet Geld, Herr Kommissar, anders ist es nicht möglich und nicht machbar, das wissen wir. Das weckt eine Menge Skepsis, und die Beunruhigung ist groß, obgleich man zum Glück mit der Arbeit von Frau Ries und der des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit zufrieden ist. Ich möchte auf zwei weitere Punkte eingehen, die wir als Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz über zwei Änderungsanträge einbringen wollen. Wir möchten unterstreichen, dass für die vorgeschlagenen Aktionen keine Ziele vorgestellt wurden und dass sich von den 13 Aktionen lediglich drei auf spezielle Maßnahmen zur Senkung der Erkrankungen beziehen.

Zweitens möchten wir betonen, dass ein System des Biomonitoring mit einer Verbindung zur Umweltmedizin nicht existiert. Herr Kommissar, ich darf Sie bitten, den Bemerkungen des Parlaments Rechnung zu tragen, und ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihren Aktionsplan in einen wahren Aktionsplan umwandeln, der diesen Namen auch verdient.

 
  
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  Adamou (GUE/NGL). – (EL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Meiner Ansicht nach war es höchste Zeit, sich mit den unmittelbaren Auswirkungen zu beschäftigen, die Umweltfaktoren auf den Menschen haben können. Das ist etwas, das wir Onkologen kennen und leider oft erleben.

Die Umweltverschmutzung trägt in hohem Maße zur Entwicklung von Krebs bei, einer Krankheit, von der jeder dritte Europäer während der Dauer seines Lebens betroffen ist. Und ich kann Ihnen, wenn Sie gestatten, Herr Kommissar, schon jetzt sagen: Seien Sie bei dem Tempo, mit dem sich die Kardiologie, und zwar sowohl auf dem Gebiet der medizinischen Eingriffe als auch der Chirurgie, derzeit entwickelt, nicht überrascht, wenn Krebs in wenigen Jahren in den Mitgliedsländern der Europäischen Union zur Haupttodesursache wird. Die Prävention von Krebs und anderen Krankheiten ist jedoch notwendig und auf jeden Fall wirtschaftlicher als deren Weiterbehandlung. Ich möchte hier betonen, dass das Rauchen, gegen das Kommissar Kyprianou eine Kampagne führt, der hauptsächliche, jedoch nicht einzige Umweltfaktor ist, der eine große Rolle bei der Entstehung von Krebs spielt. Leider beschränkt sich die Kommission im REACH-Plan lediglich auf Ankündigungen und zögert die Festlegung rechtlicher Maßnahmen und konkreter Mittel für ihre Umsetzung mit der Rechtfertigung hinaus, dass hierzu weitere Studien erforderlich sind. Wie auch Frau Ries sagte, handelt es sich bei dem Plan eher um eine Bewertung als um einen Aktionsplan. Es gibt zahlreiche allgemeingültige wissenschaftliche Studien zu Stoffen, die schädlich für die Umwelt sowie die menschliche Gesundheit sind, und hier müssen wir uns wieder fragen, welche Interessen die Kommission schützt: die der europäischen Bürger oder die der Großindustrie? Es ist dringend erforderlich, bestimmte gefährliche Stoffe, die im Bericht genannt werden, vom europäischen Markt zu nehmen, insbesondere dann, wenn es auf dem Markt sicherere Alternativlösungen gibt. Unter anderem sollte dabei der angebliche Mangel an Informationen nicht als Rechtfertigung für mangelnde Aktionsbereitschaft vorgeschoben werden. Darüber hinaus besteht die dringende Notwendigkeit, Mittel für die Forschung, die natürlich intensiviert werden muss, sowie für die Prävention von Krankheiten bereitzustellen, die in Zusammenhang mit Umweltursachen stehen.

Im Plan wird an keiner Stelle vorgeschlagen, sich auf das Vorsorgeprinzip zu berufen; ebenso wenig wird festgelegt, woher die Mittel kommen sollen. Finanzielle Unterstützung ist ebenfalls erforderlich, um die Öffentlichkeit sowie die Unternehmer zu informieren, damit die Arbeitsplätze sowie die Innenräume und die Außenbereiche, in denen sich Kinder aufhalten, vom aktiven und passiven Rauchen – wie im Plan vorgesehen – sowie von anderen Faktoren befreit werden. Ich möchte an dieser Stelle auf die gefährdete Position hinweisen, in der sich die unteren Einkommensgruppen befinden, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen bzw. sozialen Stellung in unverhältnismäßiger Weise Umweltgefahren ausgesetzt sind, wie dies auch bei den Arbeitnehmern der Fall ist, die ungesunde Berufe ausüben.

Abschließend hoffe ich, dass sowohl die Europäische Kommission als auch der Europäische Rat sich ernsthaft mit dem Bericht von Frau Ries, der ich zu ihrer Arbeit gratuliere, beschäftigen werden.

 
  
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  Sinnott (IND/DEM). (EN) Frau Präsidentin! Sind wir krank, ist Gesundheit das erstrebenswerteste Gut. Sind wir gesund, dann zählt sie hoffentlich zu den von uns am meisten geschätzten Gütern. Wir haben in Irland eine Redensart, die verdeutlicht, wie wichtig uns die Gesundheit ist. Wenn jemand durch eine Prüfung fällt, die Stoßstange seines Autos verbeult oder ähnliches Missgeschick erfährt, dann relativieren wir das Malheur, in dem wir sagen: „Wenigstens sind wir gesund.“ Ich möchte Frau Ries beglückwünschen: Sie hat kein Blatt vor den Mund genommen. Die Gesundheit der Bürger und insbesondere der Kinder wird in unseren Ländern in Europa gefährdet, und der Aktionsplan für Gesundheit ist in seiner jetzigen Form nicht geeignet, uns wirklich zu schützen.

Frau Ries hat außerdem konsequent den wichtigen Prozess der Anprangerung toxischer Chemikalien fortgesetzt und fordert deren Verbot. Dabei möchte ich sie unterstützen und zumindest die Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass wir bald weitere Chemikalien wie Antimon, Dioxine und Fluorkieselsäure auf die Verbotsliste setzen können. Erwähnen möchte ich, dass die zuletzt genannte toxische Chemikalie, die Fluorkieselsäure, die in meinem Heimatland zum Fluoridieren des Trinkwassers verwendet wird, die Gefährlichkeit anderer toxischer Substanzen wie Blei, Quecksilber und Aluminium exponentiell erhöht. Sie ist ein chemischer Hilfsstoff, der dafür sorgt, dass diese anderen Gifte im Wasser freigesetzt und dann im Körper- und Knochengewebe eingelagert werden.

Ich bin froh, dass Frau Ries in ihrem Bericht konkret auf Quecksilber, die vielleicht neurotoxischste all dieser Substanzen, eingeht. Ich würde das Wissen um die Gefahren von Quecksilber durch die Information ergänzen, dass Quecksilber in der Industrie als bequemes Konservierungsmittel eingesetzt wird, das es abzulösen gilt. Ferner geht es mir vor allem darum, dass der Aktionsplan durch wahrhaft effiziente und reaktionsfähige Systeme zur Überwachung der öffentlichen Gesundheit ergänzt und verbessert wird. Eine weitere irische Redensart lautet: „Wenigstens ist keiner gestorben.“ Aber das stimmt nicht mehr - es sterben Menschen.

 
  
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  Ebner (PPE-DE). Frau Präsidentin, Herr Kommissar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Sprichwort aus meinem Herkunftsland besagt: Ein gesunder Mensch hat hundert Wünsche; ein kranker Mensch hat nur einen Wunsch, und zwar den, gesund zu werden. In diesem Sprichwort liegt sehr viel Lebensweisheit; und daher muss jede Bemühung in Richtung Gesunderhaltung der Gesellschaft und der Einzelpersonen unterstützt werden. Die Bemühungen, die die Kommission in die Wege geleitet hat, in Ehren, aber dieser Aktionsplan ist eher eine Erhebung – wobei auch letzte Ergebnisse leider nicht berücksichtigt werden konnten – als eine effektive, konkrete, massive Maßnahme, um eine Situation zu beheben, die man als problematisch erkannt hat.

Ich will nicht – wie viele Kolleginnen und Kollegen vor mir – die leere Hälfte des Glases sehen, sondern ich möchte die volle Hälfte sehen und Ihnen zu der Bemühung wohl gratulieren, Sie aber ermutigen, mehr zu tun, die Folgerungen mutiger anzugehen. Das Vorsorgeprinzip sei hier an einem Beispiel des Rauchverbotes erläutert:

Die italienische Regierung hat kürzlich das Rauchen in fast allen Räumlichkeiten auf italienischem Staatsgebiet verboten. Ein Sturm der Entrüstung hat das Land erfasst, und doch war die Wirkung ohne Zweifel positiv. Wenn man das Geld, das heute für den Tabakanbau ausgegeben wird – nämlich eine Milliarde Euro – schrittweise endlich der Gesundheit zugute kommen lassen würde, könnte hier ein mutiger Beitrag für die Gesundheit geleistet werden.

 
  
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  Drčar Murko (ALDE). (SL) Danke, Frau Präsidentin. Wenn jetzt das Europäische Parlament in Gestalt des Berichts von Frédérique Ries konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Aktionsplans Umwelt und Gesundheit für den Zeitraum 2004-2010 darlegt, wird uns vielleicht klar, dass es sich hier um Bereiche handelt, in denen die Europäische Union an die Weltspitze drängt. Schließlich ist sie keine bloße Freihandelszone, sondern auch ein politisches, wirtschaftliches und sogar soziales Projekt. Die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung gehört zu ihren Kernpunkten.

Seit der Erweiterung vollzieht sich die Umwelt- und Gesundheitspolitik in einem neuen Rahmen. Die nun aus 25 Mitgliedern bestehende Europäische Union verzeichnet eine Zunahme regionaler und sozialer Unterschiede, die sich unmittelbar auf die Qualität der Volksgesundheit auswirkt. Entgegen allen Erwartungen leben 55 Millionen Menschen in Armut. Am stärksten auf Hilfe angewiesen sind allein stehende ältere Menschen, allein Erziehende und Arbeitslose. Das Profil dieser Personengruppen, die durch Ausgrenzung gefährdet sind – auch in gesundheitlicher Hinsicht –, ist ein deutliches Anzeichen dafür, wie sich die Gesellschaft entwickelt, wie sich die Produktionsmethoden ändern und wie die Wirtschaft funktioniert.

Die neuen Mitgliedstaaten sind kein einheitliches Ganzes, aber bestimmte Indikatoren sind ähnlich gelagert, da sie auf ähnliche Verhältnisse in der Übergangsperiode zurückzuführen sind. Betrachtet man das Niveau der Ausgaben für das Gesundheitswesen, so klafft zwischen den alten und neuen Mitgliedstaaten eine besonders große Lücke. Ich bin überzeugt davon, dass es durch eine gemeinsame Strategie allmählich gelingen wird, die derzeit festzustellenden negativen Tendenzen zu überwinden. Wie die Umwelt ist auch die Volksgesundheit ein ressortübergreifendes Thema. Weniger Entwicklung bedeutet weniger Gesundheit. Durch rechtzeitige Investitionen in das Gesundheitswesen lassen sich die Kosten für die Volkswirtschaft reduzieren.

 
  
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  Doyle (PPE-DE).(EN) Frau Präsidentin! In diesem Plan wird vorgeschlagen, entsprechende Maßnahmen über existierende Initiativen und Programme durchzuführen, für die die Mittel bereits im Rahmen der operationellen Haushalte der betreffenden Dienste bereitgestellt wurden. Das betrifft insbesondere das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit und das sechste Forschungsrahmenprogramm. Verzeihen Sie mir, wenn ich skeptisch bin. Es liegt auf der Hand, dass neue Initiativen erforderlich sind, wenn der Aktionsplan vorankommen soll.

Wichtig ist meines Erachtens, dass wir Wissenslücken ermitteln und dafür sorgen, dass Initiativen, mit denen diese Lücken gefüllt werden sollen, gut durchdacht und ergebnisorientiert sind. Grundlage müssen dabei EU-Verfahren zur Risikoevaluierung sowie die Stellungnahmen der zuständigen wissenschaftlichen Ausschüsse sein, die auch Peer-Reviews vorsehen. Die Integrität der von uns in diesem Haus beschlossenen Gesetze hängt ständig und zunehmend von der wissenschaftlichen Präzision ab, und ich habe diesbezüglich immer mehr Bedenken.

Sämtliche Wirkungskontrollen müssen ihren jeweiligen Autoren zuordenbar und sollten nicht einfach das Ergebnis einer hausinternen Nabelschau sein. Jede Wirkungskontrolle muss den Namen der betreffenden Autoren tragen, damit wir wissen, wer dafür verantwortlich ist und ob persönliche Interessen im Spiele sind.

In unseren Mitgliedstaaten ist eine erhebliche Verbesserung der Abstimmung zwischen öffentlichen Stellen erforderlich, die für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lebensmittelüberwachung, der Trinkwasserüberwachung, der Überwachung der Luftqualität usw. verantwortlich sind. Was die Beurteilung der Gesundheitsauswirkungen betrifft, so wird im internationalen Maßstab wohl die Ansicht vertreten, dass sich die entsprechende Methodik noch in der Entwicklung befindet und nicht ausgereift ist und dass die Ermittlung und Erfassung der für die wissenschaftliche Untersetzung von Beurteilungen der Gesundheitsauswirkungen erforderlichen Daten mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.

Wir können die Menschen nicht vor sich selbst schützen. Ebenso wenig sollten wir gesetzliche Regelungen für alle Risiken des Lebens erlassen. Wir müssen hier aufrichtig sein. Ich finde, wir sollten definieren, was wir unter öffentlicher Gesundheit verstehen. Wir benutzen diesen Begriff in einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen; er hat in verschiedenen Ländern aber unterschiedliche Bedeutungen. Die Kommission spricht über die Gesundheit der europäischen Öffentlichkeit; sie erbringt keine Versorgungsleistungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

Abschließend bitte ich die Kommission, die Massenmedikation über das Trinkwasser zu verbieten. Das kann unter ethischen Gesichtspunkten von den EU-Institutionen nicht mehr akzeptiert werden.

 
  
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  Dimas, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte mich eingangs bei Ihnen allen für Ihre konstruktiven Hinweise sowohl im Bericht als auch in der heutigen Aussprache bedanken. Der Beitrag des Europäischen Parlaments ist sehr wichtig. Dank der engen Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission werden wir in der Lage sein, wirksam und effizient nach Lösungen für die potenziellen Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die menschliche Gesundheit zu suchen. Ich möchte kurz auf Ihre Anmerkungen eingehen und werde versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.

Die schrittweise Einführung eines Systems der integrierten Umwelt- und Gesundheitsinformationen mit der biologischen Überwachung als wichtigster Komponente macht den Mehrwert des Aktionsplans aus. Das ist ein langfristig angelegter ehrgeiziger Plan, der uns aber nicht daran hindert, Maßnahmen zu ergreifen. Zu wichtigen Umwelt- und Gesundheitsfragen wurden auch bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Als Beispiel möchte ich Sie auf die Bereiche sauberes Wasser und Abwasserentsorgung verweisen, die durch die Richtlinie über die kommunale Abwasserbehandlung, die Trinkwasser-Richtlinie und die Badegewässer-Richtlinie geregelt werden.

Atemwegserkrankungen werden verstärkt über das Programm CAFE – „Clean Air for Europe“ bekämpft. Regelungen in Bezug auf Pestizide und Biozide dienen auch der Bekämpfung von Erkrankungen, die auf chemische und physikalische Belastungen zurückzuführen sind. REACH, die neue Chemikalienpolitik, wird ein Eckpfeiler unserer Anstrengungen in diesem Bereich sein. Wir dürfen nicht vergessen, wie viel wir bereits erreicht haben, und müssen dafür sorgen, dass wir auf dem Erreichten aufbauen und Überschneidungen vermeiden.

Derzeit ist bereits eine Vielzahl von legislativen Maßnahmen geplant, die dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen. Das betrifft insbesondere die thematischen Strategien REACH und CAFE. Wir müssen unsere Bemühungen fortsetzen, bevor wir zusätzliche Elemente in Angriff nehmen, und das ist der Grund, weshalb die Erarbeitung der nächsten Generation der Umweltgesetzgebung im Mittelpunkt der Strategie für Umwelt und Gesundheit steht.

Die Strategie für Umwelt und Gesundheit legt ihren Schwerpunkt u. a. auf Kinder, und im Verlaufe des Konsultationsprozesses mit interessierten Kreisen zur Erarbeitung des Aktionsplans wurden auch die Belange der Kinder von den zuständigen Experten in den Vordergrund gestellt. Dabei wurde erstens angeregt, die Exposition der Eltern zu berücksichtigen, um ungeborenes Leben zu schützen, und zweitens, Erwachsene zu untersuchen, um Krankheiten zu erfassen, die durch eine Exposition während der Kindheit verursacht wurden. Aus diesen Gründen wurde der Aktionsplan auch auf Erwachsene ausgedehnt, wobei verschiedene Kategorien der Gefährdung in Betracht gezogen werden.

Das Vorsorgeprinzip steht im Mittelpunkt der Umweltpolitik und wird auch künftig ein wichtiger Eckpfeiler unseres Handelns sein. Seine Anwendung wird von den Vorgaben der entsprechenden Gesetzgebung bestimmt. Die Kommission unterstützt diesen Ansatz voll und ganz. Lassen Sie mich eines ganz deutlich feststellen, um jedes Missverständnis auszuschließen. Die Kommission wird diesen Mangel an Informationen im Bereich Umwelt und Gesundheit nicht als Vorwand benutzen, um untätig zu bleiben.

Was die Finanzierung betrifft, so begrüßen wir die Unterstützung des Parlaments in seiner Rolle als Haushaltsbehörde für Mittel zur Umsetzung des Aktionsplans. Bis 2006 sind uns durch die existierenden Haushaltsinitiativen die Hände gebunden, und wir werden die uns zur Verfügung stehenden Mittel bestmöglich einsetzen.

Wir setzen uns derzeit in der Kommission für eine beträchtliche Aufstockung der Mittel für die Forschung im Bereich Umwelt und Gesundheit ein. Die Forderung des Parlaments nach Bereitstellung von 300 Millionen Euro für den Zeitraum 2007-2010 ist uns dabei ein äußerst hilfreiches politisches Argument.

Doch auch die Mitgliedstaaten müssen einen Beitrag leisten. Eine EU-Version der von den USA durchgeführten National Children's Study, wie sie vom Parlament gefordert wird, würde jährlich etwa 100 Millionen Euro kosten. Das ist gleichbedeutend mit einer massiven Erhöhung unserer derzeit für diese Ziele vorgesehenen Mittel. Wir hoffen, auf europäischer Ebene einen möglichst hohen Betrag bereitzustellen, aber ein beträchtlicher Teil muss auch von den Mitgliedstaaten kommen.

Die Kommission schätzt die Zusammenarbeit mit dem Parlament sowie dessen konstruktive Bemühungen auf diesem Gebiet hoch ein. Um dabei bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, wird die Kommission den zuständigen Parlamentsausschuss über die Fortschritte bei der Umsetzung des Aktionsplans informieren.

Abschließend möchte ich betonen, dass wir bis 2007 bei der Einführung des Informationssystems erhebliche Fortschritte erzielt haben werden, und wir hoffen, dass uns dann erste Ergebnisse bezüglich der Wirksamkeit von Maßnahmen zur kostenwirksamen Verminderung von Gesundheitsproblemen vorliegen werden. Wir werden dann umfassend vor dem Parlament Bericht erstatten und erläutern, ob die Maßnahmen greifen und welche neuen Initiativen auf diesem Gebiet erforderlich sind.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch statt.

 

14. Führerschein
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  Die Präsidentin. Nach der Tagesordnung folgt der Bericht von Mathieu Grosch (A6-0016/2005), im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr, über den Führerschein.

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Kommission hat am 21. Oktober 2003 einen Vorschlag für eine Führerschein-Richtlinie verabschiedet, über den Sie in wenigen Augenblicken diskutieren werden.

Gegenwärtig sind in den Mitgliedstaaten mehr als 110 verschiedene Führerscheinmodelle gültig und im Umlauf, wobei bestimmte Modelle voneinander abweichende Rechte zuerkennen. In einem offenen Raum, wo die Freizügigkeit der Bürger die Regel ist, sind die Konsequenzen dieser Situation offensichtlich. Bei einer solchen Vielfalt von Führerscheinen sind die Kontrollen sehr kompliziert, die Behörden haben Schwierigkeiten, sich zurechtzufinden, die Bürger haben häufig Probleme mit der Nichtanerkennung ihrer Führerscheine. Diese Situation ist nicht länger tragbar.

Die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie hat drei Hauptziele, nämlich Schutz gegen Betrug, Freizügigkeit und Straßenverkehrssicherheit. In Bezug auf den Schutz gegen Betrug schlägt die Kommission vor, das Papiermodell abzuschaffen. Mit Beginn der Anwendung der Richtlinie wird die Plastikkarte das einzige gemeinschaftliche Modell sein, welches benutzt werden darf. Dies wird ebenfalls dazu beitragen, die Anzahl der im Umlauf befindlichen Modelle zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben, den Führerschein mit einem Mikrochip auszurüsten, welcher natürlich nur die auf der Plastikkarte aufgeführten Daten enthält und nicht für andere Zwecke genutzt werden kann. Dadurch wird es möglich, den Schutz gegen Betrug zu verstärken.

Die Kommission schlägt ebenfalls vor, eine zeitlich begrenzte Gültigkeitsdauer einzuführen. Durch diese administrative Gültigkeit, die sich bei Führerscheinen für Pkw und Motorräder auf zehn Jahre belaufen wird, können bei jeder Verlängerung die dem Schutz gegen Betrug dienenden Merkmale aktualisiert und ein aktuelles Lichtbild angebracht werden. Dies ist das einzig richtige Mittel, um eine Situation, wie wir sie heute haben, zu vermeiden.

Die Einführung der begrenzten Gültigkeitsdauer wird es ermöglichen, das letzte Hindernis für die Freizügigkeit auf diesem Gebiet zu beseitigen. Die Bürger, die sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen, werden dann nicht mehr mit den von einem zum anderen Mitgliedstaat differierenden Gültigkeitsfristen konfrontiert sein. Dieser Faktor wird uns im Rahmen der Harmonisierung des Führerscheinmodells ermöglichen, die Hindernisse für die Freizügigkeit zu beseitigen.

Der Vorschlag der Kommission zielt ebenfalls auf die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit ab. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission vor, eine neue Führerscheinklasse für Motorradfahrer einzuführen. Die Motorradfahrer sind in der Tat die jüngsten motorisierten Straßenverkehrsteilnehmer. Wie aus sämtlichen Statistiken hervorgeht, sind sie auch besonders gefährdet, da sie im Vergleich zu den anderen Verkehrsteilnehmern verhältnismäßig oft an Unfällen beteiligt sind. Die Kommission schlägt ebenfalls vor, einen progressiven Zugang zu den schwersten Motorrädern festzulegen und in Bezug auf Lastkraftwagen und die leistungsstärksten Busse ebenso vorzugehen, die Abstände der ärztlichen Untersuchungen für Berufskraftfahrer zu harmonisieren und Mindestanforderungen an die Erst- und Weiterbildung der Fahrprüfer einzuführen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dies ist ein ehrgeiziger Vorschlag für die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit, die Gewährleistung der Freizügigkeit und die Bekämpfung von Führerscheinbetrug. Sie wird deutliche Auswirkungen auf eine große Anzahl von Bürgern haben, für die der Führerschein eine Garantie für Mobilität und Freizügigkeit und ein Personaldokument im täglichen Leben darstellt.

 
  
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  Grosch (PPE-DE), Berichterstatter. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorerst allen Beteiligten danken, sowohl der Kommission als auch der Verwaltung des Parlaments, aber auch den Kollegen, denn seit einigen Monaten stand die Führerschein-Richtlinie im Zeichen einer Suche nach Kohärenz und auch nach sehr viel Dialog, weil dieses Thema nicht so sehr parteipolitische Unterschiede aufkommen ließ als vielmehr Sensibilitäten, die von Land zu Land sehr verschieden waren.

(FR) In diesem Zusammenhang möchte ich der Kommission für ihre wertvollen Ratschläge sowie all denen danken, die sich in dieser Frage stark engagiert haben.

Wir haben Konsens und Kohärenz gesucht, wir haben aber auch Wert darauf gelegt, dass das Gesamte einen Mehrwert für die Bürger bedeutet, denn es geht immerhin um fast zwei Drittel der Bürger Europas, die hier betroffen sind. Deshalb sind wir auch einen kleinen Schritt weiter gegangen: Anstatt 111 Führerscheinen plus einem europäischen Modell, geht der Vorschlag des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr dahin, dass wir mit einer angemessenen Frist von ca. 10 bzw. 20 Jahren von 111 auf einen einzigen europäischen Führerschein kommen.

Das hat natürlich einen gewissen Symbolwert, aber auch den Vorteil, dass die Kontrollen vereinfacht werden. Wer vereinfachte Kontrollen sagt, sagt ja auch Bekämpfung von Kriminalität und Betrug – und wir wissen, wie es um den Führerscheintourismus in Europa steht; die Internetseiten sind voll davon, daher sind auch die Länder hier angesprochen. Wenn wir nämlich einen einzigen Führerschein haben und dementsprechend auch die Daten in den Ländern vereinfachen und zentralisieren können und darüber hinaus der gute Wille besteht, diese Daten auszutauschen, ist es wohl auch etwas schlechter um den Betrug bestellt und etwas besser um die Mobilität in Europa.

Mehrwert für die Bürger bedeutet auch die Rechtssicherheit. Wir wollen die erworbenen Rechte keineswegs antasten – im Gegenteil, wir wollen sie stärken. Und es geht darum, dass Berufsfahrer u. a. bei einem Wohnungswechsel ihre Rechte nicht verlieren, wie wir es über gewisse Klagen, die bei der Kommission eingegangen sind, erfahren. Es geht aber auch um den Bürger als Tourist, der von einem Land zum anderen reisen und auch dort seine Rechte anerkannt sehen möchte.

Wir haben auch dafür optiert, dass wir keine Diskriminierung auf Altersbasis zu betreiben, und dementsprechend überlassen wir es den Ländern, ob man medizinische Tests oder auch andere Tests einführt, die rein präventiver Art sind. Ich bin aber der Überzeugung, dass das, was in manchen Ländern schon die Regel ist, sich auch ausweiten wird.

Ein Mehrwert ist auch die höhere Verkehrssicherheit; hier setzt die Richtlinie mit der Kommission zusammen auf Ausbildung. Ausbildung ist das Grundelement und verhindert nicht die Weiterbildung. Diesbezüglich haben wir die Kohärenz mit der Richtlinie zur Ausbildung für Berufsfahrer gesucht, ob im Busverkehr oder im LKW-Bereich.

Wir haben aber z. B. auch das Problem der Wohnmobile und Wohnwägen so gelöst, dass wir nicht einen komplizierteren Führerschein B + E einführen, sondern ein angepasstes Training; somit wird auch der Aspekt des Tourismus berücksichtigt, der ja für die Wirtschaftsentwicklung auf europäischer Ebene wichtig ist.

Grundlage dieses Gedankens war aber auch der progressive Zugang für Motorradfahrer, und Sie haben in der Einleitung eben darauf hingewiesen: Wir sind uns alle bewusst, dass in diesem Bereich noch Anstrengungen unternommen werden können und müssen. Wenn wir heute noch insgesamt über 40.000 Tote im Straßenverkehr zählen, dann muss man feststellen, dass die Zahlen im PKW-Bereich zurückgehen, leider jedoch nicht entsprechend im Motorradbereich; hier bleiben die Zahlen vielmehr alarmierend gleich.

Deshalb progressiver Zugang, aber wir wollen nicht auf theoretische Prüfungen setzen. Wir setzen auf Ausbildung und dementsprechend möchten wir auch den Ländern, die ein jüngeres Anfangsalter festlegen wollen, die Möglichkeit geben, dass die Rechtssicherheit für ihre Bürger gewährleistet ist, aber dass die Progression in der Richtlinie bleibt. Wir wollen diese Tradition in den verschiedenen Ländern, die auch mit der Mobilität und mit der Wirtschaftslage zu tun hat, nicht anfechten, sondern wir möchten insgesamt ein Konzept mit einem europäischen Durchschnittsalter haben, und wir möchten insgesamt auf Weiterbildung setzen.

Probleme der Gleichstellung gibt es und wird es auch in Zukunft geben. Wir haben hiermit einen ersten Versuch gestartet, auch die drei- und vierrädrigen Fahrzeuge mit zu berücksichtigen, aber wir wissen auch, dass dies nicht von heute auf morgen zu regeln ist. Persönlich bleibe ich aber bei der Meinung, dass von einer Gleichstellung von PKW- und Motorrad-Führerschein abzuraten ist, weil das Fahrverhalten grundverschieden ist, wenn auch vielleicht das Verständnis der einen Verkehrsteilnehmer für die anderen so verbessert werden könnte.

Also, kurz gefasst: Vereinfachung, Rechtssicherheit, Verkehrssicherheit und Betrugsbekämpfung – das sind die wichtigsten Aspekte, die wir in diesem Vorschlag vorbringen wollten. Ich möchte nochmals allen Kolleginnen und Kollegen für die sehr aufrichtige Zusammenarbeit danken, die ich in den letzten Monaten erfahren habe.

 
  
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  Jarzembowski (PPE-DE), im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Vizepräsident der Kommission, liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die EVP-ED-Fraktion gratuliert dem Berichterstatter, Mathieu Grosch, zu seinem exzellenten Bericht über den Kommissionsvorschlag zur Dritten Führerscheinrichtlinie. Er hat detaillierte Verbesserungsvorschläge für die Einführung eines künftigen einheitlichen europäischen Führerscheins vorgelegt, und er hat vor allem bürgerfreundliche Regelungen – zum Beispiel für das Führen von Wohnwagen oder Wohnmobilen – ausgearbeitet. Er hat auch klare Vorschläge zur Verbesserung des so genannten Führerscheintourismus vorgelegt. Es kann nicht im Sinne der Verkehrssicherheit sein, dass ein Bürger, dessen Führerschein in einem Land zu Recht entzogen wird, im Nachbarland sogleich einen neuen Führerschein erhalten kann. Insofern ist dieser Grundsatz der Bekämpfung des Führerscheintourismus von ihm exzellent ausgearbeitet worden.

Meine Fraktion lehnt den Bericht aber in zwei Punkten ab. Herr Vizepräsident, wie auch Sie als Kommission lehnen wir einen Zwangsumtausch der bisherigen Führerscheine ab. Ein solcher Umtausch der bisherigen Führerscheine dient keineswegs der Verkehrssicherheit, denn die Bürger müssten nur zum Amt gehen, ein neues Foto machen und sich ein neues Dokument ausstellen lassen. Das bedeutet aber nicht mehr Verkehrssicherheit, allenfalls einfachere Polizeikontrollen. Wenn man das Plus einfacherer Polizeikontrollen der Mühe und Belastung für die Bürger gegenüberstellt – mindestens Zehntausende Bürger, die niemals in ein anderes EU-Land fahren werden, müssten sich extra einen neuen Führerschein besorgen –, dann ist dies eine zu große Belastung, und meine Fraktion lehnt dies ebenso wie die Kommission ab.

Der zweite Punkt, in dem wir den Bericht ablehnen, betrifft die obligatorische Begrenzung der Gültigkeitsdauer der Führerscheindokumente. Auch hier ist kein Gewinn für die Verkehrssicherheit gegeben. Es bedeutet nur, dass der Bürger zum Amt gehen muss, sich ein neues Foto machen und ein neues Dokument ausstellen lassen muss; denn wie der Berichterstatter zu Recht gesagt hat, ist ja die Gültigkeit seines Führerscheins unbegrenzt.

Helfen Sie uns, meine Damen und Herren, unterstützen Sie uns im Sinne der Bürger! Wir wollen keinen Zwangsumtausch der Ausweise. Wir wollen keine Begrenzung der Gültigkeit der Dokumente.

 
  
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  Hedkvist Petersen (PSE), im Namen der PSE-Fraktion. (SV) Frau Präsidentin! Herr Kommissar! Zunächst möchte ich Herrn Grosch für eine hervorragende Zusammenarbeit und eine sehr konstruktive Arbeitsweise bei der Erarbeitung des vom Ausschuss eingebrachten Vorschlags danken. Alle Fraktionen waren daran beteiligt, wofür wir uns bedanken möchten.

In diesem Fall ist es eine Sache des Pendelns zwischen den Traditionen und Unterschieden der einzelnen Mitgliedstaaten, ohne jedoch das Ziel aus den Augen zu verlieren, nämlich eine größere Mobilität der EU-Bürger und eine bessere Verkehrssicherheit. Jetzt müssen wir uns auf den langen Weg hin zu einem Führerschein für die gesamte EU machen. Das wird viele Jahre dauern, aber es ist wichtig, alte Führerscheine zu ersetzen, denn wir müssen den Führerscheintourismus bekämpfen, bei dem Führerscheine verloren und neue gekauft werden. Gegenwärtig haben wir 110 Führerscheinmodelle, und die Polizei kann nicht erkennen, ob ein eventuell einzuziehender oder ein vorgelegter Führerschein echt ist.

In Schweden konnte man vor einigen Jahren in eine Hinterhofdruckerei gehen, einen Führerschein seines alten Heimatlandes kaufen und diesen dann bei den zuständigen schwedischen Behörden gegen einen schwedischen Führerschein umtauschen. Eine solche Situation ist unmöglich und inakzeptabel. Daher muss der Ministerrat meiner Ansicht nach dem Umtausch der alten Führerscheine zustimmen. Wenn wir dem Vorschlag der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten folgen, wird es 60 Jahre dauern, bis wir einen annehmbaren Zustand erreichen. Das können wir nicht dulden. Dieser Umtausch ist für uns andere Verkehrsteilnehmer lebenswichtig, denn wir sind auch auf den Straßen und wollen sicher sein können, dass die vorhandenen Führerscheine echt sind. Würde es um Ärzte oder Piloten gehen, würden wir niemals hinnehmen, dass wir die Echtheit ihrer Papiere und Kenntnisse nicht nachprüfen können.

Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament unterstützt den Vorschlag des Ausschusses in großen Teilen. Die von der Kommission vorgeschlagenen massenhaften ärztlichen Untersuchungen von gesunden Fahrern halten wir nicht für eine gute Idee. Die Ärzte in Europa sollen Kranke behandeln und Gesundheitsarbeit leisten und nicht sämtliche Fahrzeugführer untersuchen. Bei der Ausgabe von Führerscheinen sollten natürlich ärztliche Untersuchungen und Sehtests erforderlich sein.

Was Mopeds und Motorräder betrifft, wollen wir als PSE-Fraktion Ausbildung und Tests fördern, wenn die Fahrer mit dem Moped beginnen und dann schrittweise höhere Führerscheinkategorien erwerben. Ferner streben wir die Einführung von Vorschriften durch die Mitgliedstaaten zum Direktzugang zu schweren Motorrädern im Alter von 21 Jahren auf dem nationalen Territorium an. Nationale Ausnahmen werden für Kraftfahrzeuge und Mopeds anerkannt und müssen daher unseres Erachtens auch für Motorräder gelten. In Bezug auf Wohnwagen und Wohnmobile folgen wir der Linie des Kollegen Grosch.

Für die Zukunft schließlich rechnen wir mit immer mehr Fahrzeugen, die mit Sicherheitsausrüstungen ausgestattet sind, etwa mit Alkoholschlössern und Geräten, die an das Anlegen des Gurtes und das Einschalten des Lichts erinnern. Dies wird von der Europäischen Kommission und von Sicherheitsorganisationen befürwortet. Darum müssen wir uns auch an der Erarbeitung eines Grunddokuments beteiligen, das das Führen eines Fahrzeugs gestattet, eines echten, zuverlässigen und modernen Führerscheins.

 
  
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  Sterckx (ALDE), im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar! Ich muss den Berichterstatter beglückwünschen, dessen Aufgabe ungemein schwierig war und der sich mit etwas befassen musste, das nahezu alle Bürger berührt, zugleich aber recht technischer Natur war und eine Fülle von Details und erheblichen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten aufwies. Sein Auftrag war umso schwieriger, als zwar jedermann die Prinzipien akzeptiert und sagt, wir brauchen ein einfacheres, besser zu kontrollierendes System, aber im Grunde niemand nationale Unterschiede aufgeben will. Immer öfter benutzen wir die Straßen der anderen, sodass wir bei den Papieren, die wir Fahrzeugführern ausstellen, einander mehr und mehr vertrauen müssen. Die Ausstellung dieser Papiere gilt jedoch in jedem einzelnen Mitgliedstaat nach wie vor als eine Art strategisches, fast militärisches Geheimnis, dessen Siegel streng bewacht werden muss. Meiner Meinung nach, Herr Grosch, hat das Ihren Auftrag enorm erschwert und unsere Arbeit auch nicht gerade erleichtert.

Meine Fraktion stimmt dem zu, dass offenkundig ein europäisches Modell eingeführt werden muss. Unseres Erachtens sollte dies so bald als möglich geschehen, und zwar mit regelmäßiger administrativer Erneuerung. Allerdings sind wir gegen die Einführung zusätzlicher Tests, denn gegenüber älteren Menschen wäre dies nicht fair, handelt es sich doch schließlich um administrative Erneuerungen. Obendrein sprechen die Statistiken nicht dafür.

Nirgends gibt es Anhaltspunkte dafür, dass ältere Menschen besonders unsichere Fahrer sind. Im Übrigen ist ein Auto für ganz viele Ältere einfach eine soziale Notwendigkeit, also sollten wir ihnen das Autofahren nicht erschweren. Gleiches sollte für jene gelten, denen es gesundheitlich schlecht geht. Im Idealfall fällt die Entscheidung, ob Auto gefahren wird oder nicht, zwischen einem Patienten und seinem Arzt, und der Arzt beurteilt nach bestem Gewissen, ob diese Person noch in der Lage ist, ein Auto zu steuern, und der Patient sollte diese Entscheidung respektieren.

Meiner Meinung nach sollten wir an dem Prinzip festhalten und keine zu detaillierten EU-Vorschriften aufstellen, sondern allgemeine Grundsätze auferlegen, wie sie sich in Ihrem Bericht finden, und die Entscheidung möglichst nahe am Bürger treffen. Der europäische Sachverständigenausschuss kann seine Arbeit durchaus fortführen, jedoch sollte die Arbeit, wie ich meine, so bürgernah wie möglich erfolgen.

Unsere Fraktion hat einige Änderungsanträge eingebracht, um die Führerscheine für Mopeds und Motorräder mit der Tradition in den Mitgliedstaaten in Einklang zu bringen und dabei nicht zu restriktiv zu sein. Wir unterstützen den allgemeinen Tenor von Herrn Groschs Bericht, in dem wir auf jeden Fall einen wesentlichen Schritt nach vorn sehen. Wir sind auf dem Weg zu besseren Kontrollmöglichkeiten in der Europäischen Union. Rechtzeitig werden wir den Bürgern erklären, dass sie mit ihrem Führerschein mit dem Auto, dem Motorrad oder dergleichen quer durch die ganze Union fahren können. In der Union werden wir uns auf die Prüfungen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten abgenommen werden, verlassen können. Wir haben also die Gewissheit, dass jemand, dem ein solcher Führerschein ausgestellt wird, ein Moped, ein Motorrad, ein Auto oder einen Lastkraftwagen ordnungsgemäß steuern kann. Die Öffentlichkeit wird meiner Ansicht nach erkennen, dass die Europäische Union auch ganz konkreten Zwecken dient. Ich denke, mit Ihrem Bericht bewegen wir uns in die richtige Richtung, und dafür gebührt Ihnen mein Dank.

 
  
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  Auken (Verts/ALE), im Namen der Verts/ALE-Fraktion. (DA) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich Herrn Grosch für eine wirklich konstruktive Arbeit danken und ihm dazu gratulieren. Wir haben einander zugehört und befinden uns meiner Ansicht nach nun in einer Situation, aus der auch klar hervorgeht, dass die Argumente hilfreich gewesen sind. Ich denke, dass erstklassig gearbeitet wurde, und finde es darüber hinaus großartig, dass Herr Grosch die Aufmerksamkeit von einer eher abstrakten Bekämpfung des Terrorismus oder was auch immer es anfangs war, wegverlagert und sich der Sicherheit im Straßenverkehr und dem wirklichen Terror, den wir in Europa erleben, zugewandt hat: Die Zahl der Toten und Schwerverletzten bei Verkehrsunfällen auf unseren Straßen ist nämlich nicht geringer als die Zahl der Opfer, die zu beklagen wäre, wenn jede Woche ein Jumbojet abstürzen und keiner der Passagiere überleben würde. Wir müssen alles daran setzen, dass etwas unternommen wird, und eine Vorbedingung – bzw. eine der Vorbedingungen – dafür besteht natürlich darin, dass wir Führerscheine haben, die in ganz Europa überprüft werden können und anerkannt sind.

Ich halte es für ausgezeichnet, dass wir die älteren Menschen nicht weiteren Prüfungen unterziehen wollen. Es ist gut, dass wir auch in diesem Hohen Haus erkannt haben, dass die meisten von ihnen natürlich versierte Kraftfahrer sind, die ihre verminderte Reaktionszeit durch vorsichtiges Fahren ausgleichen. Wenn doch nur für die fitten und gesunden Menschen vorsichtiges Fahren wichtiger wäre als übersteigertes Selbstvertrauen!

Einen Punkt konnten wir nur sehr schwer verstehen. Es gibt Länder – und ich glaube nicht, dass die gesamte Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten diesem Lager angehört –, die ihren Führerschein offenbar für etwas ganz Besonderes halten. Ich meine, sie sollten mit ihren alten Führerscheinen viel entspannter umgehen, anstatt sie zu hüten, als wären sie unersetzlich. So kommen wir dann endlich zu einem Führerschein, den wir auch im übrigen Europa benutzen können. Bisher ist noch nichts von einem Umtausch zu erkennen. Wir haben es in Dänemark versucht, und es hat funktioniert. Und die Welt ist davon nicht untergegangen.

 
  
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  Chruszcz (IND/DEM), im Namen der IND/DEM-Fraktion. (PL) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte Herrn Grosch zu seiner Arbeit beglückwünschen, von der wir, wie ich glaube, noch lange profitieren werden. Ich möchte aber auch einen anderen Punkt ansprechen. Dieses Hohe Haus findet häufig Gefallen an überflüssigen Verordnungen und einem Übermaß an Details, wodurch einfache und offenkundige Fragen unnötig verkompliziert werden. Das mag durchaus auch daran liegen, dass das Europäische Parlament eine EU-Institution ist.

Viele europäische Länder, mein Heimatland Polen eingeschlossen, stellen bereits sehr gute Führerscheine mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen aus, und das Papiermodell wird schrittweise ausgetauscht. Die Ausbildung von Kraftfahrern wird ebenfalls ständig verbessert, und die Länder machen sich gegenseitig ihre Erfahrungen zunutze. Deshalb beunruhigt es mich zu hören, dass viele EU-Bürger sich erneut der Tortur des Umtauschs ihres Führerscheins unterziehen sollen. Aus meiner Sicht bedeuten das Anbringen von Mikrochips und der häufige Umtausch der Führerscheine, wie von Herrn Grosch vorgeschlagen, unnötige Ausgaben. Auch wäre das eine Zeitverschwendung für die Bürger, die sicher anderes zu tun haben, als in einer Schlange zu stehen, um sich einen Führerschein ausstellen zu lassen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die amtlichen Beschränkungen für ausländische Bürger im Zusammenhang mit der Beantragung und Ausstellung eines Führerscheins meiner Ansicht nach mit dem Grundsatz der Freizügigkeit unvereinbar sind. Es sollte eine Unterscheidung getroffen werden zwischen Personen, die sich in ihrem Heimatland eines Vergehens schuldig gemacht haben und nun versuchen, in einem anderen Land einen neuen Führerschein zu bekommen, und jenen, die in Grenzregionen leben und eine bessere und preisgünstigere Fahrschule auf der anderen Seite der Grenze aussuchen wollen.

 
  
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  Zīle (UEN), im Namen der UEN-Fraktion. (LV) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte ebenfalls zunächst Herrn Grosch dafür danken, dass er seine Aufgabe unter schwierigen Umständen so gut gemeistert hat. Als Vertreter eines neuen Mitgliedstaates war ich über das Führerscheinproblem reichlich verwundert, denn in meiner Heimat Lettland begannen wir schon zwei Jahre nach Wiedererlangung der Unabhängigkeit damit, Plastikführerscheine in Kreditkartengröße herauszugeben. Was mich persönlich anbelangt, so behielt ich meinen ersten Plastikführerschein zehn Jahre lang, bis ich ihn im vergangenen Jahr gegen einen neuen mit dem Symbol der Europäischen Union eintauschte. Deshalb ist es für mich relativ schwer zu verstehen, warum die Vertreter mancher Staaten es für politisch unmöglich erachten, die Ablösung von Führerscheinen aus Papier durch Plastikkarten zu befürworten. Wenn Lettland dazu in der Lage war, dann sind meiner Meinung nach auch andere Staaten dazu imstande. Angesichts des Binnenmarktes und der Freizügigkeit für Arbeitnehmer ist kaum nachzuvollziehen, warum wir uns nicht auf ein einheitliches System für die Vergabe von Führerscheinen, die Festlegung gesundheitlicher Anforderungen und Ähnliches einigen können, denn schließlich kann jeder Autofahrer in die Lage kommen, dass er sich in einem anderen Staat der Europäischen Union verkehrswidrig verhält. Auch hätten sowohl die Kommission als auch das Parlament in der Frage der Mikrochips eine konsequentere Haltung einnehmen und dafür sorgen können, dass sie in absehbarer Zeit eingeführt werden. Ich hoffe, dass wir morgen diesem empfehlenswerten Richtlinienentwurf in erster Lesung zustimmen.

 
  
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  Romagnoli (NI).(IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir diskutieren ein Thema im Plenum, auf das der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr und der Berichterstatter, Herr Grosch, dem ich für seinen sorgfältigen Bericht zum richtigen Zeitpunkt danke, dem ich größtenteils, jedoch nicht auf ganzer Linie zustimme, viel Zeit verwendet haben.

Herr Sterckx sagte, dass wir alle dem Ziel eines einheitlichen EU-Formats zugestimmt haben, obwohl zweifellos einige Meinungsverschiedenheiten bestehen. Er bezog sich dabei vor allem auf die Verwaltungsvorschriften für die Verlängerung von Führerscheinen für ältere Menschen. Meiner Ansicht nach muss dieser Bereich im Allgemeinen stärker beachtet werden. Ein Beispiel: Ich fliege eine völlig harmlose Maschine, die nicht einmal einen Motor besitzt. Das einzige Opfer im Falle eines Unfalls wäre vermutlich ich selbst und höchstens eine andere Person. Dennoch muss ich in Italien eine Pflichtversicherung abschließen, mich alle zwei Jahre einer ärztlichen Untersuchung unterziehen und eine Flut von verwaltungstechnischen und anderen Auflagen erfüllen, die, offen gesagt, übertrieben sind, verglichen mit der Gefahr für die Gesellschaft, die ein Kraftfahrzeug darstellt, das im Falle eines Unfalls ein Blutbad anrichten kann. Wir müssen also sehr vorsichtig sein.

Es geht daher darum, einen Bereich zu harmonisieren, der wesentliche Konsequenzen für das Leben der Bürger und offensichtliche soziale Auswirkungen auf das Verhalten der Autofahrer hat. Wir müssen also nicht nur ein Dokument harmonisieren – es ist nicht nur eine Frage des Umsteigens von einem Führerschein aus Papier zu einem aus Plastik –, sondern auch eine Frage der Leistung der Fahrer. Dazu müssen wir sicherstellen, dass die Polizei einen Fahrer, der gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, mit Sicherheit identifizieren kann.

Darüber hinaus möchte ich insbesondere die Änderungsanträge erwähnen, die gemeinsam mit einigen Abgeordnetenkollegen eingereicht wurden und die Einführung des Führerscheins der Klasse AM für Mopeds betreffen. Ich denke, wir sollten denjenigen dankbar sein, die zweirädrige Verkehrsmittel benutzen, da sie, und das gilt vor allem für die Länder Südosteuropas, zur Lösung schwer wiegender Verkehrsprobleme beitragen, unserer Umwelt helfen und die Lebensqualität in Städten verbessern, vor allem denen mit einer älteren, traditionelleren Stadtstruktur.

Jedes gefährliche Verhalten muss bestraft und verhindert werden, und die Möglichkeiten, dies zu erreichen, sind keineswegs knapp. Doch eine Benachteiligung des Verkehrs auf zwei Rädern, wozu es durch diese Richtlinie teilweise kommt, schadet meines Erachtens nicht nur unseren Volkswirtschaften, sondern auch der Lebensqualität im Allgemeinen.

 
  
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  Queiró (PPE-DE).(PT) Zunächst möchte ich Herrn Grosch für seinen Bericht danken und sagen, dass meine größte Sorge in dieser Aussprache über die zukünftige Annahme eines europäischen Führerscheins die ist, dass eine gute Idee nicht durch übermäßige Regulierung, die die Fahrzeugführer in der EU nur mit mehr Verpflichtungen und Schwierigkeiten belastet, zunichte gemacht werden sollte.

Die Idee ist gut. Da die europäischen Bürger immer mehr von der Freizügigkeit Gebrauch machen, müssen die Grundregeln harmonisiert werden, die darauf abzielen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, Betrug durch Nutzung gefälschter Führerscheine zu verhindern und Fahrer, die in einem Land bestraft wurden, davon abzuhalten, sich in einem anderen Land mühelos einen neuen Führerschein zu besorgen.

So gesehen handelt es sich um eine einfache Botschaft, die von denen, an die sie sich richtet, problemlos verstanden wird und von den Bürgern ohne Schwierigkeiten eingehalten werden kann.

Problematisch wird die Sache dann, wenn eine gute Idee, eine zu begrüßende politische Initiative durch die Versuchung der Regulierung untergraben werden. Wir müssen verhindern, dass es bei der Vorlage an sich günstiger Maßnahmen wie dieser zu einem Anwachsen regulativer und bürokratischer Hemmnisse sowie finanzieller Kosten für die Autofahrer kommt, denn um den Sinn solcher Schritte kann man sich immer streiten. Wir müssen auch darauf achten, dass für Personen, die das Lenken anderer Fahrzeuge, wie z. B. von Motorrädern, erlernen, nicht einzelstaatliche Beschränkungen geschaffen werden. Geschieht das, würden das Subsidiaritätsprinzip und die Achtung der von den Behörden der Mitgliedstaaten legitim festgelegten Verfahrensweisen nicht ordnungsgemäß berücksichtigt. Auf die ein oder andere Weise würde das zu - auf den ersten Blick oft gar nicht wahrnehmbaren - Hindernissen führen, die allen europäischen Bürger, die ihr Recht auf das Führen eines Fahrzeugs wahrnehmen möchten, daran hindern würden. Und dass allen anders lautenden Erklärungen zum Trotz, die wir mit Sicherheit abgeben werden.

Damit habe ich die wesentlichen Gründe dafür dargelegt, dass ich eine Reihe von Änderungsanträgen zu dem Bericht unterstütze, die alle mit dem Ziel ausgearbeitet wurden, das Leben der Bürger und der verschiedenen Akteure des Straßenverkehrssektors zu erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit im Straßenverkehr zu fördern. Ich möchte mit dem Hinweis schließen, dass es sich bei der wichtigsten der vier europäischen Freiheiten um die Freizügigkeit handelt.

 
  
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  Piecyk (PSE). Frau Präsidentin! Ich freue mich, dass Sie die Sitzung leiten, weil ich weiß, dass Sie eine sehr umsichtige und verkehrssichere Autofahrerin sind und an der Verkehrssicherheit insgesamt ein hohes Interesse haben.

Es ist leider so, dass beim Führerschein in der EU nun mal getrickst, gemogelt und gefälscht wird. Erleichtert wird die Situation durch die über 110 verschiedenen Modelle, die wir in Europa zur Zeit haben, und seien wir ehrlich: Gerade in Deutschland haben viele noch den berühmten so genannten grauen Lappen, der ab und zu auch schon Bekanntschaft mit der Waschmaschine gemacht hat. Dieser graue Lappen, das jugendliche Foto, mögen für den Besitzer ein wunderschönes Erinnerungsstück sein, aber für eine Identifizierung bei einer Verkehrskontrolle taugt er beileibe nicht.

Sie wissen, dass ich in meinem ersten Beruf Polizist war; aber was soll der arme Polizist in Palermo, in Bordeaux oder in Madrid oder anderswo, wenn er bei der Verkehrskontrolle ein zerfleddertes Stück Altpapier vorgezeigt bekommt, mit dem niemand mehr etwas anfangen kann? Wenn wir also von den jungen Leuten erwarten, dass sie als Führerschein heute die Plastikkarte erhalten, dann ist es wohl absolut zumutbar, dass der alte Lappen mit einer sehr langen Übergangsfrist – der Berichterstatter hat ja einen sehr guten Vorschlag dazu gemacht –umgetauscht wird.

Lieber Kollege Jarzembowski, Zwangsumtausch – wir haben die Situation in der DDR unter einem Zwangsregime erlebt –, Zwangsumtausch ist im Deutschen eine Vokabel, die bedeutet, dass Geld, die DM, in Ostgeld umgetauscht werden musste. Vorsicht mit den Vokabeln, wenn wir über Regelungen für Europa reden – nur damit wir uns in der Kommunikation ein wenig vorsichtig bewegen.

Der Berichterstatter hat, wie gesagt, einen sehr guten Vorschlag gemacht. Mein Dank gilt ihm dafür.

Letzter Punkt, er ist schon angesprochen worden: Wir müssen endlich den Führerscheintourismus beenden. Wenn man heute in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen bekommt, dann auch nicht mehr den medizinisch-psychologischen Test besteht – in Deutschland im Volksmund „Idiotentest“ genannt –, dann geht man nach Tschechien oder anderswo hin und bekommt mit einem Aufenthaltstrick für wenig Geld einen neuen Führerschein. Dies kann auf Dauer kein Zustand in Europa sein; das wollen wir mit der Richtlinie beenden, und deswegen erhoffe ich für den Kollegen Grosch morgen bei der Abstimmung eine große Mehrheit – auch von der EVP.

 
  
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  Costa, Paolo (ALDE).(IT) Frau Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich habe meine Genugtuung über die Initiative der Kommission und den Bericht Grosch, die auf die Harmonisierung der Vorschriften zu den Führerscheinen abzielen, bereits zum Ausdruck gebracht und tue dies heute noch einmal. Wir sind uns einig, was das Ziel angeht, Führerscheinbetrug zu verhindern und vor allem eine Maßnahme durchzuführen, die den Unionsbürgern die Freizügigkeit erleichtern und zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr beitragen wird.

Heutzutage können die Europäer problemlos umherreisen und die Straßen in Europa gemeinsam nutzen. Die Vorstellung, dass auf denselben Straßen Europäer fahren, deren Führerscheine nach unterschiedlichen Vorschriften ausgestellt wurden, die sehr unterschiedliche Bedingungen erfüllt haben, ist nicht mehr tragbar. Das ist ein klassischer Fall, in dem das Subsidiaritätsprinzip ganz und gar unangebracht ist. Ich meine vor allem die Straßen in meinem Heimatland Italien während des Sommers.

Wir können keine Bestimmungen haben, die unterschiedlich angewandt werden, nur weil sie für verschiedene Personen und Kontexte gelten. Das Europa der Autofahrer und des Straßentransports stellt heute einen der am erfolgreichsten integrierten Aspekte Europas dar, und das verlangt harmonisierte, wenn nicht einheitliche Maßnahmen.

Was die Sicherheit im Straßenverkehr und das Ziel angeht, das die Union sich selbst gesetzt hat, nämlich die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr bis 2010 zu halbieren, so wäre das Ausstellungs- und Erneuerungssystem für Führerscheine auch dann zu begrüßen, wenn es in ganz bescheidenem Maße zur Verbesserung der Fahrkenntnisse und Fähigkeiten sowie zur Kontrolle des geistigen und körperlichen Zustands der Fahrer beitragen würde und einen Anteil, und sei er noch so klein, an der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr in Europa hätte.

Aus diesem Grund – und sicher nicht aus Liebe zu sinnloser Bürokratie – sollten wir die Idee unterstützen, die neuen Führerscheine regelmäßig zu erneuern und zudem eine allmähliche Ersetzung der vorhandenen Führerscheine zu fordern. Aus diesem Grund sollten wir der Idee zustimmen, obligatorische Ausbildung mit ebenfalls obligatorischen Prüfungen zu verbinden, damit Fahrkenntnisse erworben und aufrechterhalten werden; und aus diesem Grund sollten wir auch der Idee zustimmen, die Ausstellung und Erneuerung von Führerscheinen dahingehend zu überprüfen, ob potenzielle Fahrer Mindestanforderungen in Bezug auf die geistige und körperliche Gesundheit erfüllen.

Obwohl der gesunde Menschenverstand gebietet, dass wir uns in allen Bereichen dieser Art auf einheitliche Regelungen hinbewegen sollten, könnte ein Bereich, in dem Unterschiede aufgrund der Subsidiarität erlaubt sein könnten, die Motorradführerscheine sein, die in den verschiedenen Ländern der Union in unterschiedlicher Anzahl ausgestellt werden. Hier sollte meiner Ansicht nach darauf hingewiesen werden, dass man in einigen Ländern früher leichte Motorräder fahren darf als in anderen. Dies trägt zur größeren Mobilität der Menschen in historischen Stadtzentren bei und kann die Entwicklung eines Systems des stufenweisen Zugangs zu immer schwereren Motorrädern begünstigen, was einer der nützlichsten Aspekte der besagten Richtlinie darstellt.

Daher könnten wir meiner Ansicht nach auch zulassen, dass die Führerscheine der Klasse B denen der Klasse AM entsprechen, damit Autofahrer in großen historischen Stadtzentren auch Motorräder fahren könnten.

 
  
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  Lichtenberger (Verts/ALE). Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte zu Beginn meiner Rede dem Kollegen Grosch noch einmal danken, und zwar für die große Ausgewogenheit, die er in Bezug auf die Regelungstiefe in seinen Vorschlägen gefunden hat; denn das hat es uns möglich gemacht, in vielen Fragen sehr weiten Konsens zu finden.

Wenig Verständnis habe ich allerdings für die Haltung der Konservativen oder des Kollegen Jarzembowski, der den Umtausch in Richtung europäischer Führerschein mit einem Übergangszeitraum von siebzig Jahren belasten will. Ich frage Sie wirklich: Wenn es um eine Binnenmarktregel gehen würde, würde eine Übergangsfrist jenseits der zehn Jahre nicht einmal in Ansätzen akzeptiert werden. In diesem Bereich bewegt man sich viel zu sehr in Richtung eines etwas zu billigen Populismus.

Einen wichtigen Punkt möchte ich allerdings noch erwähnen, den wir im Auge behalten sollten: Die Aus- und Weiterbildung wird ein zentrales und wichtiges Anliegen zu sein haben.

(Die Präsidentin entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Blokland (IND/DEM). Frau Präsidentin! Wenn Menschen das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs erworben haben, dann sollten sie dieses Recht normalerweise behalten, solange keine physischen oder gesetzlichen Gründe dagegen sprechen. Daran besteht in diesem Hause, wie ich meine, kein Zweifel.

Wir zweifeln jedoch an der Form, in der die Bürger damit konfrontiert werden, konkreter, an den Normen für den Erwerb und das Behalten dieses Rechts in Form eines Führerscheins. Außerdem dienen Führerscheine oft als Identifikationspapiere. Dadurch erlangen auch die Verifizierungsaspekte Bedeutung. Meiner Meinung nach müssen wir äußerste Sorgfalt bei der Feststellung der Identität einer Person walten lassen, vor allem dann, wenn es sich um eine unbekannte Person handelt. Der Missbrauch von Identifikationspapieren erweist sich für eine nachhaltige Gesellschaft nicht immer als förderlich. Deshalb ist ein aktuelles Identifikationspapier, sowohl visuell als auch technisch, unerlässlich.

Fahrtauglichkeit kann nach meinem Dafürhalten ganz wesentlich zur Senkung der Zahl der Straßenverkehrsopfer beitragen. Da eine Senkung mit Prävention beginnt, kommt es insbesondere darauf an, dass die Fahrzeugführer sowohl physisch als auch mental imstande sind, ordnungsgemäß am Straßenverkehr teilzunehmen. Völlig akzeptabel ist es, dies mit bestimmten Auflagen für alle Fahrer zu verbinden. Diese Auflagen sollten die Eignung des Fahrzeughalters gewährleisten. Was das betrifft, beruhigt mich Herrn Groschs Bericht, und dafür danke ich ihm.

 
  
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  Mote (NI). (EN) Frau Präsidentin! Wenn die Deutschen ein Problem mit ihren Führerscheinen haben, was hält die deutsche Regierung davon ab, das Problem zu lösen? Gleiches gilt für die Verkehrssicherheit. Was hindert die portugiesische und die italienische Regierung daran, die Verkehrssicherheit auf ihren Straßen zu verbessern? Die Straßen in meinem Heimatland, dem Vereinigten Königreich, gehören zu den sichersten und verkehrsreichsten in ganz Westeuropa. Trotzdem steht uns jetzt offenbar eine Harmonisierung der Führerscheine ins Haus, und der Bericht macht deutlich, dass eine Harmonisierung von Strafen für Verkehrsdelikte nicht mehr lange auf sich warten lassen wird.

Wenn man sich die skandalöse Behandlung legitimer Touristen, die in Griechenland ihrem Hobby, dem „Plane-Spotting“, frönten, anschaut, dann hat man eine ungefähre Vorstellung davon, was EU-weite Justiz bedeuten kann. Das betraf nur einige wenige Personen, die Pech hatten, aber in Großbritannien hat fast jeder einen Führerschein. Wenn nationale Gerichte die Befugnis erhalten, Strafen gegen den Inhaber eines im Ausland ausgestellten Führerscheins zu verhängen, dann wird die Aussicht darauf, dass ein griechisches Gericht ein Fahrverbot gegen einen britischen Autofahrer verhängt oder versucht zu verhängen, das diesen am Autofahren in Großbritannien hindert, einen Sturm der Entrüstung in Großbritannien auslösen, wie selbst Sie ihn noch nicht erlebt haben!

 
  
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  Die Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, wir haben nun die Fragestunde abzuhalten. Deshalb unterbreche ich die Debatte an dieser Stelle. Sie wird heute Abend um 21.00 Uhr fortgesetzt.

 
  
  

VORSITZ: MIROSLAV OUZKÝ
Vizepräsident

 

15. Fragestunde (Kommission)
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  Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Fragestunde (B6-0009/2005).

Wir behandeln die Anfragen an die Kommission.

Teil I

Anfragen an Herrn McCreevy

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 41 von Katerina Batzeli (H-0046/05)

Betrifft: Erbringung von Dienstleistungen des Baugewerbes im Rahmen des Vorschlags für eine Richtlinie KOM(2004)0002/endg.

Die Dienstleistungen, die von dem Richtlinienvorschlag der Kommission über die Harmonisierung der Dienstleistungen im Binnenmarkt abgedeckt sind, umfassen u. a. Dienstleistungen des Bausektors, des technischen Bereichs und von Architekten sowie Dienstleistungen im audiovisuellen Bereich, die nicht unter das mehrjährige Programm der Gemeinschaft im audiovisuellen Bereich fallen.

In Anbetracht der Bedeutung des Ursprungslandes in Fällen, in denen grenzüberschreitende Dienstleistungen erbracht werden, ohne dass der Dienstleistungserbringer in dem Mitgliedstaat, in dem die Dienstleistung erbracht ist, niedergelassen ist, sowie in Anbetracht des Ziels der Richtlinie, einen offenen Binnenmarkt zu schaffen und die Grundsätze der Nichtdiskriminierung anzuwenden, wird die Kommission um folgende Mitteilung ersucht: Können Baufirmen, Unternehmen des technischen Bereichs und Architekten Dienstleistungen erbringen bzw. an öffentlich ausgeschriebenen Bauverträgen in dem Lande, in dem sie niedergelassen sind, teilnehmen, wenn sie gleichzeitig als Aktienbesitzer an Unternehmen beteiligt sind, die audiovisuelle Dienste im Herkunftsland erbringen, was kein Grund dafür ist, sie von der Erbringung von Dienstleistungen im Privatsektor auszuschließen?

 
  
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  McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Ich möchte eingangs feststellen, dass diese Frage eigentlich das öffentliche Auftragswesen und weniger die Dienstleistungsrichtlinie betrifft.

Was die Teilnahme an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge betrifft, so ist erstens anzumerken, dass Baufirmen, Unternehmen des technischen Bereichs und Architekten, die Aktien an anderen Unternehmen besitzen, welche audiovisuelle Dienste in einem Mitgliedstaat einschließlich des Niederlassungsmitgliedstaats erbringen, an derartigen Verfahren in gleich welchem Mitgliedstaat einschließlich des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, teilnehmen können, ohne damit das Gemeinschaftsrecht zu verletzen.

Die gemeinschaftlichen Regelungen zum öffentlichen Auftragswesen sehen eine Vielzahl von Kriterien für den Ausschluss eines Unternehmens von der Vergabe öffentlicher Aufträge vor. Das gilt beispielsweise für Unternehmen, die sich in Abwicklung befinden, deren Führungskräfte nachweislich gegen Regeln der Geschäftsführung verstoßen haben oder wenn steuer- oder sozialrechtliche Auflagen nicht erfüllt werden. Die Mitgliedstaaten sind nicht befugt, zusätzliche Kriterien anzuwenden. Was die vorgeschlagene Dienstleistungsrichtlinie betrifft, so kann die Kommission bestätigen, dass all diese Dienstleistungen in ihren Anwendungsbereich fallen.

Einige Mitgliedstaaten sehen tatsächlich Beschränkungen für multidisziplinäre Aktivitäten vor, die die Niederlassungsfreiheit oder die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen einschränken können. Um diese potenziellen Hemmnisse zu umgehen, sieht Artikel 30 des Richtlinienentwurfs vor, dass Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass die Dienstleistungserbringer keinen Anforderungen unterworfen werden, die sie verpflichten, ausschließlich eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, oder die die gemeinschaftliche oder partnerschaftliche Ausübung verschiedener Tätigkeiten beschränken.

Allerdings gelten Ausnahmeregelungen für Angehörige reglementierter Berufe sowie die Erbringer von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Zertifizierung, Akkreditierung, der technischen Überwachung oder des Versuchs- und Prüfwesens. Sofern multidisziplinäre Aktivitäten erlaubt sind, ist von den Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen, dass Interessenkonflikte und Unvereinbarkeiten zwischen bestimmten Tätigkeiten vermieden werden, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, die bestimmte Tätigkeiten erfordern, gewährleistet sind und dass die Anforderungen der Standesregeln für die verschiedenen Tätigkeiten miteinander vereinbar sind. Diese Anforderungen bedürfen der gegenseitigen Evaluierung durch die Mitgliedstaaten und die Kommission.

 
  
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  Batzeli (PSE). – (EL) Herr Präsident! Ich möchte dem Kommissar für seine klare Antwort auf die von mir gestellte Frage danken und hinzufügen, dass die Einschränkungen, die in den griechischen Rechtsvorschriften im Hinblick auf Hauptaktionäre festgelegt worden sind, nicht nur, wie von mir in meiner Frage erwähnt, Bauunternehmen betreffen werden, sondern alle von der Kommission in der Dienstleistungsrichtlinie vorgeschlagenen Dienstleistungssektoren, in denen grenzüberschreitende Dienstleistungen erbracht werden, wie den Nahrungsmittelsektor, Werbeunternehmen, die Tourismusindustrie, Architektenfirmen, und zwar sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen. Meiner Ansicht nach sollten daher die Anpassungen in dieser Richtung vorgenommen werden. Ich danke Ihnen vielmals.

 
  
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  McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Ich danke der Abgeordneten für ihren Zusatz. Die Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie ändern nichts an dem von ihr angesprochenen Problem, und der Kommission ist der entsprechende gesetzliche Rahmen in Griechenland durchaus bekannt. Die Kommission hat Kontakt zu den dortigen Behörden aufgenommen und prüft derzeit die gesamte Situation.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 42 von Jacek Protasiewicz (H-0092/05)

Betrifft: Diskriminierung polnischer Arbeitnehmer und Wirtschaftsakteure im EU-Binnenmarkt

Im EU-Binnenmarkt kommt es zu einer Ungleichbehandlung polnischer Wirtschaftsakteure und Arbeitnehmer, die beim Ausüben ihrer Tätigkeit auf ungerechtfertigte Hindernisse stoßen. Sind der Europäischen Kommission Fälle von Diskriminierung sowie von Regelungen im innerstaatlichen Recht der EU-Mitgliedstaaten Österreich, Niederlande und Italien bekannt, die solche Praktiken zulassen und somit gegen die Verträge (Beitrittsvertrag, Anhang XII, Freizügigkeit, Ziffer 13 und insbesondere Übergangsregelungen im Bereich der Freizügigkeit) verstoßen? Ist der Kommission bekannt, dass auch Deutschland gegen die Vorschriften von Artikel 49 Absatz 1 des EG-Vertrags und Artikel 1 der Richtlinie 96/71/EG(1) über die Entsendung von Leiharbeitnehmern durch Zeitarbeitsfirmen verstößt? Welche Schritte hat die Kommission unternommen bzw. gedenkt sie zu unternehmen, um diese Mängel abzustellen?

 
  
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  McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Hinsichtlich der Dienstleistungsfreiheit wurde die Kommission auf Probleme aufmerksam gemacht, mit denen Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten zu kämpfen haben, die ihre Arbeitnehmer in die Niederlande entsenden wollen. Es ist eine Reihe von Beschwerden eingegangen. Die Kommission prüft derzeit die Angelegenheit, um zu gewährleisten, dass die in Artikel 49 des Vertrags vorgesehene Dienstleistungsfreiheit eingehalten und ungerechtfertigte Hindernisse beseitigt werden.

Der Kommission sind keine Fälle bekannt, in denen in Italien, Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten tätige polnische Firmen möglicherweise diskriminiert wurden. Entsprechende Beschwerden liegen der Kommission nicht vor. Die Kommission richtet sich jedoch derzeit schriftlich mit der Bitte um weitere Informationen an die genannten Mitgliedstaaten, um festzustellen, ob möglicherweise EU-Regelungen verletzt wurden. Ausgehend von diesen Informationen wird die Kommission die Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten beurteilen und geeignete Schritte beschließen.

 
  
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  Protasiewicz (PPE-DE). (PL) Vielen Dank, Herr Präsident! Danke, Herr Kommissar! Ich möchte den Herrn Kommissar davon in Kenntnis setzen, dass den Berichten zufolge, zu denen Polen Zugang hat – einschließlich von Regierungsberichten –, in drei EU-Mitgliedstaaten noch immer Vorschriften gelten, die der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 in keiner Weise Rechnung tragen. Regelungen, wie sie vor diesem Zeitpunkt galten, finden hier nach wie vor auf Wirtschaftsakteure aus den neuen Mitgliedstaaten Anwendung. Zudem wenden sieben weitere Mitgliedstaaten Praktiken an, die z. B. gegen den Grundsatz der Freizügigkeit, des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit für Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten einschließlich Polen auf dem Gemeinsamen Markt verstoßen. Ich bin nur zu gern bereit, Herr Kommissar, Ihnen entsprechende Beispiele zu nennen. Vielen Dank.

 
  
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  McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Die Bürger und Unternehmen der EU müssen Vertrauen in den gesetzlichen Rahmen der Union haben, um sich eine positive Einstellung zur Gemeinschaft zu bewahren. Die Bestimmungen des EG-Vertrags über die Freizügigkeit zählen zu den wichtigsten Grundsätzen der Gemeinschaft und machen einen der Vorteile der EU-Mitgliedschaft aus. Folglich misst die Kommission der Aufrechterhaltung der Integrität des Binnenmarktes oberste Priorität bei und prüft sämtliche Beschwerden auf exakt dieselbe Art und Weise, ganz gleich woher sie kommen und welchen Mitgliedstaat sie betreffen.

Der Kommission ist bekannt, dass einige Mitgliedstaaten nationale Maßnahmen beschlossen haben, die sich nicht im Einklang mit den im Beitrittsvertrag vorgesehenen Übergangsregelungen im Bereich der Freizügigkeit befinden. Die Kommission prüft derzeit diese Angelegenheit und wird sich in ihrer Eigenschaft als Hüterin der Verträge mit den betreffenden Mitgliedstaaten in Verbindung setzen.

 
  
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  Harbour (PPE-DE). (EN) Ausgehend von der Frage unseres polnischen Kollegen möchte ich Kommissar McCreevy fragen, ob er so wie ich der Ansicht ist, dass es sich dabei um genau die Art von Problem handelt, die der Vorschlag für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt umfassend regeln wird. Vielleicht könnte er dies zum Anlass nehmen und etwas bestätigen, was ich diese Woche in einem unabhängigen Bericht gelesen habe und wonach diese Richtlinie offenbar zu einer Senkung der Preise, einer unionsweiten Erhöhung der Produktion, zur Schaffung von 600 000 neuen Arbeitsplätzen sowie zur Ankurbelung des Handels mit Dienstleistungen beitragen wird. Würde der Kommissar nunmehr seine uneingeschränkte Unterstützung für diese Richtlinie sowie seine Bereitschaft bekräftigen, sich gemeinsam mit uns im Parlament für dessen rasche und reibungslose Umsetzung einzusetzen?

 
  
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  McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Es ist zweifellos richtig, dass sämtliche Impulse, die das Dienstleistungsgewerbe in der EU erhält, wirtschaftliche Auswirkungen von beträchtlicher Tragweite haben würden. Wie die Abgeordneten wissen, erzeugt das Dienstleistungsgewerbe annähernd 70 % des BIP der Union. Kurbelt man also diesen Bereich kräftig an, so schlägt sich das spürbar auf dem Arbeitsmarkt nieder. Die Dienstleistungsrichtlinie ist ein Versuch, diesen speziellen Bereich zu erschließen und die genannten wirtschaftlichen Wirkungen zu erzielen.

Ich weiß, dass verschiedene Studien über die Zahl der dadurch potenziell entstehenden Arbeitsplätze durchgeführt wurden. Wie der Herr Abgeordnete aber auch weiß, hat der Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie innerhalb der Mitgliedstaaten und in allen Bereichen in der gesamten EU heftige Diskussionen ausgelöst. Wie der Herr Abgeordnete des Weiteren weiß, arbeite ich mit Europaabgeordneten zusammen und hoffe, dass wir unter Berücksichtigung der verschiedenen legitimen Einwände der Parlamentarier und anderer Personen dafür sorgen können, dass die Dienstleistungsrichtlinie nach Durchlaufen der verschiedenen Prozesse eine sehr positive wirtschaftliche Wirkung haben wird.

 
  
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  Rübig (PPE-DE). Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Damen und Herren! Meine Frage geht in die Richtung, ob für Zeitarbeitsfirmen, welche Arbeitnehmer entsenden, tatsächlich die Entsenderichtlinie gilt, oder ob hier die Gefahr besteht, dass in Zukunft Umgehungs- oder Scheinverträge genutzt werden könnten.

 
  
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  McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Es gilt die Regelung, die vereinbart wurde, als die Kandidatenländer der EU beitraten. Wenn sich einige Mitgliedstaaten auf andere Verfahren berufen, die nicht den Beitrittsbestimmungen entsprechen, dann wird sich die Kommission damit befassen und entsprechende Maßnahmen einleiten.

Richtig ist, dass einige Mitgliedstaaten Sonderregelungen vereinbart haben, und solange sie sich daran halten, ist alles in Ordnung. Im Falle von Abweichungen besteht jedoch Handlungsbedarf.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 43 von Johan Van Hecke (H-0050/05)

Betrifft: Dumping und regelwidrige Einfuhren aus der Ukraine, Betrug mit Ursprungsbescheinigungen

PET-Flaschen werden aus so genannten Vorformlingen („preforms“) hergestellt. In der Europäischen Union gilt eine allgemeine Einfuhrabgabe von 6,5 % auf diese Vorformlinge. Im Fall bestimmter Staaten, zu denen die Ukraine zählt, gewährt die EU einen Vorzugstarif von 0 %, wenn eine Ursprungsbescheinigung für die Vorformlinge vorgelegt wird (das so genannte Formular A). Im Fall Ukraine bedeutet das, dass die Vorformlinge aus Material hergestellt wurden, das aus der Ukraine oder zumindest anderen europäischen Ländern kommt.

Dem Fragesteller ist bekannt, dass Vorformlinge aus der Ukraine mit dem Formular A (Ursprungsbescheinigung) zu so niedrigen Preisen in die Europäische Union eingeführt werden, dass es unmöglich ist, bei den derzeitigen europäischen Grundstoffpreisen derart niedrig mitzubieten. Es muss sich also um Dumping und/oder Betrug mit Ursprungsbescheinigungen (wobei Materialien aus Asien verwendet werden) handeln, mit dessen Hilfe zum Nachteil anderer Lieferanten die Einfuhrzölle umgangen werden. Ist der Kommission dieser Sachverhalt bekannt? Wird sie ihn untersuchen und daraufhin Maßnahmen treffen? Wird sie diese Angelegenheit gegenüber den zuständigen Behörden der Ukraine zur Sprache bringen und gegebenenfalls das OLAF damit befassen?

 
  
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  Kovács, Kommission. (EN) Die in der Frage enthaltenen Informationen könnten sich auf mindestens drei verschiedene potenzielle Probleme beziehen, wobei für jedes eine andere Lösung vorzusehen ist. Handelt es sich dabei um die Umgehung von Antidumping- und/oder Antisubventionsmaßnahmen, die von einer Reihe von Drittländern – wie Australien, China, Indien, Indonesien, Korea, Malaysia und verschiedenen anderen Ländern – verhängt wurden, dann sollten Hersteller in der Gemeinschaft einen Antrag auf die Einleitung von Anti-Umgehungs-Untersuchungen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen der Antidumping- und Antisubventionsregelungen stellen.

Ist das Produkt ukrainischen Ursprungs und wird zu Dumpingpreisen in die Gemeinschaft eingeführt, wodurch den Herstellern in der Gemeinschaft ein Schaden entsteht, so empfiehlt es sich, dass diese Hersteller einen Antrag auf Einleitung einer neuen Antidumpinguntersuchung in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen der grundlegenden Antidumpingregelungen stellen.

Die für den handelspolitischen Schutz zuständigen Dienste der Kommission stehen den Herstellern zur Verfügung und können die entsprechenden Anforderungen und Verfahren für Antidumpingmaßnahmen erläutern.

Handelt es sich um eine Fälschung von Ursprungsbescheinigungen, so sollten die Zollbehörden und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF aufgefordert werden, Schritte einzuleiten. Zu den Aufgaben von OLAF im Zusammenhang mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft gehört auch die Untersuchung von Unregelmäßigkeiten und des illegalen Handels im Rahmen der geltenden Gemeinschaftsgesetzgebung. Dazu zählen sämtliche in den Antidumping- und Antisubventionsregelungen der Gemeinschaft aufgeführten Unregelmäßigkeiten. Ich möchte hinzufügen, dass derzeit keine Untersuchungen auf diesem Gebiet laufen und dass bei OLAF nichts in dieser Sache vorliegt. OLAF hat jedoch gute Arbeitsbeziehungen zu den ukrainischen Zollbehörden.

Ich möchte abschließend wiederholen, dass die Kommission für die von dem Herrn Abgeordneten vorgelegten Informationen dankbar ist und dass sie entsprechende Informationen von der europäischen Industrie prüfen wird. Ausgehend davon wird sie angemessene Maßnahmen einleiten.

 
  
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  Van Hecke (ALDE). (NL) Vielen Dank, Herr Präsident. Ich danke Ihnen, Herr Kommissar, für die recht umfassende Antwort. Seitdem ich die Anfrage eingereicht habe, wurde mir von verschiedenen Seiten tatsächlich bestätigt, dass dies ziemlich gängige Praxis ist, durch die europäische Hersteller von PET-Flaschen enormen Schaden erleiden. Daher erscheint es mir wichtig, dass die Kommission das OLAF mit der Einleitung einer Untersuchung beauftragt. Im Übrigen kann ich dem Kommissar mitteilen, dass die europäischen Hersteller im Einklang mit den entsprechenden Verfahren einen Antrag auf Novellierung der Antidumping-Gesetzgebung eingereicht haben. Daher möchte ich von Ihnen, Herr Kommissar, ganz konkret wissen, ob Sie angesichts des Ernstes der Lage und der möglichen Konsequenzen für unsere Industrie bereit sind, dem prompt nachzugehen.

 
  
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  Kovács, Kommission. (EN) Wie der verehrte Abgeordnete weiß, ist dafür Herr Mandelson zuständig. Deshalb kann ich auf die Zusatzfrage nicht ausführlich antworten. Ich kann Ihnen jedoch versprechen, dass ich meinen Kollegen informieren werde, der, wenn er es für angebracht hält, auf jeden Fall eine Untersuchung in dieser Angelegenheit einleiten wird.

 
  
  

Zweiter Teil

Anfragen an Herrn Kovács

Der Präsident. Da der Fragesteller nicht anwesend ist, ist die Anfrage 44 hinfällig.

Anfragen an Herrn Barrot

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 45 von Bernd Posselt (H-0575/04)

Betrifft: Eurotransversale

Welche Schritte plant die Kommission, um die Schnellbahnverbindung „Eurotransversale” von Paris über Straßburg nach München und Budapest weiter voranzutreiben?

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Auf die erste Frage zum Bau der transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsstrecke möchte ich Herrn Posselt folgende Antwort geben. Die Eisenbahnverbindung Paris-Straßburg-München-Budapest gehört zu den 30 vorrangigen Vorhaben des transeuropäischen Netzes, die am 29. April 2004 vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen wurden. Es geht um die vorrangigen Vorhaben Nr. 4 „Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverbindung Ost“ und Nr. 17 „Eisenbahnverbindung Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“. Einige der Projekte von gemeinsamem Interesse auf dieser Strecke befinden sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Vorbereitung und der Realisierung, so vor allem der TGV Est, zwischen Vaires und Baudrecourt, oder der Bau der Donau-Verbindung zwischen Salzburg und Wien. Bei anderen hingegen, vor allem auf den grenzüberschreitenden Streckenabschnitten zwischen einigen Mitgliedstaaten – Frankreich-Deutschland, Deutschland-Österreich –, kommt es zu beträchtlichen Verzögerungen, zumeist aus finanziellen Gründen.

Um die Anstrengungen der verschiedenen an diesem Projekt interessierten nationalen und regionalen, öffentlichen und privaten Partner besser zu koordinieren, hat die Kommission die Absicht, einen europäischen Koordinator zu benennen. Ich wage zu hoffen, dass ich selbst der Kommission schon sehr bald die Ernennung dieses Koordinators vorschlagen kann. Bereits seit einigen Jahren leistet die Kommission beträchtliche finanzielle Beiträge zur Finanzierung der Projekte. So wurden 315 Millionen Euro aus der Haushaltslinie für die TEN Verkehr für das Projekt der transeuropäischen Verbindung durch Deutschland und Österreich bereitgestellt. Für 2005 und 2006 sind zusätzlich 66 Millionen Euro geplant und für den Zeitraum 2007-2013 hat die Kommission vorgeschlagen, die Mittel für die TEN Verkehr auf 20 Millionen Euro festzulegen.

Herr Präsident, die Annahme dieses Vorschlags in der genannten Höhe ist das strikte Minimum, um ein Vorhaben wie die transeuropäische Eisenbahnverbindung beschleunigen zu können. Ich habe daher den dringlichen Wunsch, dass die Finanzielle Vorausschau, wie die Kommission sie vorgeschlagen hat, die Zustimmung unserer Mitgliedstaaten findet.

 
  
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  Posselt (PPE-DE). Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich sagen, ich freue mich über die sehr konkrete Antwort des Kommissars, und auch darüber, dass er diesen Beauftragten ernennen möchte. Das halte ich für wichtig, sonst bleibt diese wichtige Verbindung, die man dann ja auch nach Prag und anderswohin verlängern kann, ein Luftschloss. Deshalb bin ich der Meinung, wir müssen das vorantreiben.

Ich habe aber zwei ganz konkrete Zusatzfragen an den Kommissar. Erstens: Wie sieht die Planung bezüglich der Rheinbrücke von Straßburg nach Kehl aus, die ja nur eingleisig ist und die ein absolut prioritärer – ein kleiner, aber wichtiger Teil in diesem Projekt wäre? Zweitens: Was können Sie zur Querachse von Brüssel über Luxemburg nach Straßburg sagen, die auch im Gespräch ist?

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Abgeordneter, ich danke Ihnen für Ihre sachdienlichen Fragen. Bei der Überarbeitung der Leitlinien im April 2004 wurden die östlichen Streckenabschnitte der Verbindung zwischen Stuttgart, München, Salzburg, Wien, Bratislava und Budapest, das heißt die Abschnitte Baudrecourt, Straßburg, Stuttgart und die Rheinbrücke in Kehl, als vorrangiges Vorhaben Nr. 17 hinzugefügt.

Die Bauarbeiten zwischen Baudrecourt und Straßburg sollen etwa im Jahr 2010 beginnen. Die zwischen Straßburg und Appenweier vorgesehene Brücke bei Kehl ist, wie Sie erwähnten, ein großes Nadelöhr, für das es in der Vergangenheit unterschiedliche Planungsprioritäten in Deutschland und in Frankreich gab. Laut einer gemeinsamen Erklärung der deutschen und der französischen Regierung hat es nun den Anschein, dass die Dinge derzeit so geplant werden können, dass das Projekt bis zum Jahr 2010 abgeschlossen wird.

Ich würde mir wünschen, dass wir diese wichtige Priorität begleiten können, die die Verbindung zwischen den beiden Mitgliedstaten Frankreich und Deutschland und damit zwischen zahlreichen anderen Staaten gewährleistet. Ganz Europa ist an diesem Vorhaben interessiert, und Straßburg natürlich auch.

 
  
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  Rübig (PPE-DE). Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, sehr geehrte Damen und Herren! Könnten Sie sich vorstellen, Herr Kommissar, dass die Grenzübergänge zwischen den Nationalstaaten einer besonderen Förderung unterliegen könnten, und ist es eigentlich notwendig, dass die Strecke definitiv als Hochgeschwindigkeitsstrecke gebaut wird?

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Ganz gewiss werden wir je nach der Finanzausstattung der Union den Grenzübergängen den Vorrang geben. Ich schließe nicht aus, dass für diese Arbeiten deutlich höhere Zuschüsse gewährt werden.

 
  
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  Sonik (PPE-DE). (PL) Herr Kommissar, Sie erwähnten die Eisenbahnverbindung Paris – Budapest über Berlin, Bratislava und Prag. Gibt es Pläne für eine ähnliche Bahnverbindung, die von Paris über Berlin nach Warschau oder noch weiter nach Ost- und Nordeuropa führt?

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Natürlich liegt der ganze Sinn der transeuropäischen Vorhaben in der Errichtung von Korridoren. Und wenn ich mich veranlasst sehe, der Kommission die Ernennung eines Koordinators vorzuschlagen, so soll das selbstverständlich dem Anliegen dienen, dafür zu sorgen, dass alle Streckenabschnitte, die zu einem Korridor gehören, nach und nach realisiert werden.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 46 von John Purvis (H-0002/05)

Betrifft: Unfälle im Straßenverkehr

Gibt es Belege dafür, dass Kraftfahrer aus Ländern mit Linksverkehr in Ländern mit Rechtsverkehr häufiger als einheimische Kraftfahrer in Straßenverkehrsunfälle verwickelt sind und umgekehrt Kraftfahrer aus Ländern mit Rechtsverkehr in Ländern mit Linksverkehr? Kommt es in Europa zu einem Anstieg der Unfallzahlen bzw. zu schwereren Unfällen, weil in einigen Ländern Rechtsverkehr und in anderen Linksverkehr gilt?

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herrn John Purvis möchte ich zunächst sagen, dass wir natürlich der gesamten Problematik von Unfällen im Straßenverkehr große Aufmerksamkeit schenken und dass all diese Probleme, wie wir vorhin bei der Erörterung des Berichts über den Führerschein gesehen haben, von sehr großer Bedeutung sind.

Allerdings verfügen weder die Kommission noch das Vereinigte Königreich als der vermutlich am stärksten betroffene Mitgliedstaat über statistische Angaben, mit deren Hilfe sich unmittelbar ein Risiko im Zusammenhang mit dem Rechts- oder Linksverkehr nachweisen ließe. Generell ist die Zahl der Unfälle unter Beteiligung von Kraftfahrern vom Kontinent im Vereinigten Königreich und umgekehrt zu gering, um daraus statistische Konsequenzen und Schlussfolgerungen ziehen zu können. Soweit meine Antwort an Herrn Purvis.

 
  
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  Purvis (PPE-DE).(EN) Herr Kommissar, mag sein, dass Ihnen keine entsprechenden statistischen Angaben vorliegen, aber Zeitungsberichten in meinem schottischen Wahlkreis entnehme ich nur allzu häufig, dass Touristen bei Verkehrsunfällen auf unseren Straßen in Schottland getötet oder verletzt werden, und zwar vor allem auf Straßen, bei denen regelmäßig aus zwei vier Spuren und dann wieder zwei Spuren werden.

Könnte der Kommissar die Erfassung entsprechender Daten veranlassen, um festzustellen, ob in dieser Sache etwas unternommen werden sollte – ob vielleicht der betreffende Mitgliedstaat angeregt werden sollte, dafür Sorge zu tragen, dass so viele unserer Hauptfernverkehrsstraßen wie möglich vierspurig sind – wie beispielsweise die Fernverkehrsstraße von Perth nach Inverness? Ferner wüsste ich gern, ob über die Harmonisierung der Straßenseite, auf der wir in Europa fahren, nachgedacht wird.

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Da muss ich Herrn Purvis ganz unumwunden sagen, dass wir es hier mit dem Subsidiaritätsprinzip zu tun haben und dass es eindeutig Sache des Mitgliedstaats ist, zu prüfen, ob Verbesserungen der Infrastruktur erforderlich sind. Ich möchte Herrn Purvis sagen, dass wir nicht die Absicht haben, die Richtung des Straßenverkehrs in der Europäischen Union zu harmonisieren, da das mit riesigen Kosten verbunden wäre und voraussichtlich die Zahl der Unfälle in der Übergangsphase stark zunehmen würde.

Hingegen wären Verbesserungen, wie Sie sie angeregt haben, durchaus angebracht, und ich denke, der fragliche Mitgliedstaat sollte sich bemühen, darauf einzugehen. Alles, was zusätzliche Informationen über die Unfallursachen in Europa liefert, wäre der Kommission sehr willkommen, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, jegliche Maßnahmen vorzuschlagen, die eine Halbierung der Zahl der Straßenverkehrstoten ermöglichen.

 
  
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  Schierhuber (PPE-DE). Herr Präsident, Herr Kommissar! Gerade die letzte Antwort des Herrn Kommissar auf die Nachfrage von Herrn Purvis möchte ich noch einmal zur Debatte bringen.

Wir alle wissen, dass jeder Tote im Straßenverkehr ein Toter zu viel ist. Gerade weil ich aus einem Mitgliedstaat komme, in dem die Subsidiarität auch sehr großgeschrieben wird, glaube ich, dass gerade im Hinblick auf einheitliche Regelungen, wie wir sie im Straßenverkehr, bei Limits usw. auch brauchen, die Frage an die Kommission lauten muss, ob man überhaupt Überlegungen anstellt oder Studien macht, um zu evaluieren, was wirklich klug wäre.

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Frau Abgeordnete, wir gehen einem entscheidenden Datum entgegen, denn im Jahr 2005 befinden wir uns an der Halbzeit des Programms für die zehn Jahre, die die Union sich gesetzt hat, um die Zahl der Verkehrstoten zu halbieren. So wird dieses Jahr also selbstverständlich Anlass für eine allgemeine Bewertung sein. Derzeit sind wir dabei, alle Daten zusammenzutragen, die es uns ermöglichen sollen, in einer zweiten Phase unsere Maßnahmen zu intensivieren, um dieses ehrgeizige, aber unerlässliche Ziel der Halbierung der Zahl der Verkehrstoten auf den Straßen der Union zu erreichen. Ich danke Ihnen, dass Sie dieses Anliegen teilen, das die Aufmerksamkeit aller verdient.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 47 von Dimitrios Papadimoulis (H-0006/05)

Betrifft: Vorschlag für eine Richtlinie über Hafendienste

In dem Vorschlag für eine Richtlinie über Hafendienste (KOM(2004)0654/endg.) schreibt die Kommission genauer als in der Vergangenheit den Begriff und die Anwendung des Grundsatzes der „Selbstabfertigung“ fest. Dennoch sind seitens der Europäischen Transportarbeiter-Föderation und der Europäischen Organisation der Seehäfen große Besorgnisse darüber laut geworden, dass es zu sozialen Unruhen in den Häfen, zu einer Entmutigung möglicher Investoren und folglich zu einem Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit kommen könnte. Wie reagiert die Kommission auf diese Besorgnisse der Föderationen und wie gedenkt sie sicherzustellen, dass den Gewerkschaften angehörende Arbeiter nicht diskriminiert werden, indem ihnen schließlich Arbeitsstunden und Löhne gekürzt werden?

Wie reagiert die Kommission auf den Hinweis der oben genannten Gewerkschaftsorganisationen bezüglich der Nichtvereinbarkeit der Bestimmung über die „Selbstabfertigung“ mit der ILO-Vereinbarung 137 betreffend Hafenarbeit?

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, lassen Sie mich Herrn Papadimoulis antworten, dass der von der Kommission zur Hafendienstrichtlinie vorgeschlagene Text den Begriff „Selbstabfertigung“ und seine Anwendung detaillierter als in der Vergangenheit definiert. Aber, Herr Abgeordneter die Debatte über diesen Richtlinienentwurf über die Hafendienste steht ja noch am Anfang.

Die für Juni vorgesehene Anhörung im Verkehrsausschuss wird die ideale Gelegenheit sein, die wesentlichen Elemente, darunter auch die sozialen Aspekte, zu vertiefen und die Meinung aller interessierten Seiten einzuholen. Der Vorschlag sieht vor, dass die Selbstabfertigung einer Genehmigungspflicht unterliegt, zu deren Kriterien vor allem die Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen gehören. Die Einführung einer Genehmigungspflicht soll unter anderem gewährleisten, dass die Anbieter von Selbstabfertigungsdiensten die in einem Hafen herrschenden Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen einhalten.

Folglich ist die Kommission der Auffassung, dass ihr Vorschlag, insbesondere die Klauseln über die Selbstabfertigung, keine negativen Auswirkungen hinsichtlich der Beschäftigung und des Einkommens der Personen haben werden, die bereits im Hafensektor beschäftigt sind.

Darüber hinaus vertritt die Kommission die Ansicht, dass die Anwendung der in ihrem Richtlinienentwurf genannten Grundsätze und Regeln dazu beitragen wird, dass ein größeres Verkehrsaufkommen auf den Seeverkehr gelenkt wird, was unausweichlich zu einer Zunahme der Tätigkeiten führen und neue Arbeitsplätze in den europäischen Häfen schaffen wird.

Bei der Vorstellung ihres Richtlinienentwurfs hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, die im Rahmen von internationalen Organisationen verabschiedeten Übereinkommen zu ratifizieren, insbesondere die entsprechenden Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation, darunter die ILO-Konvention über die Hafendienste, auf die Sie sich in Ihrer Frage beziehen.

Ich wünsche mir, dass Ihre Prüfung des Vorschlags bei der Anhörung im Juni von Nutzen sein wird und dass wir zu einem ausgewogenen Text gelangen, der es ermöglicht, den Sektor neu zu beleben, natürlich unter Wahrung der Arbeitsbedingungen, auf die ich persönlich sehr viel Wert lege.

 
  
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  Papadimoulis (GUE/NGL). – (EL) Herr Kommissar! Gestatten Sie mir, dass ich hartnäckig bleibe. Ich stehe hier, Ihnen gegenüber. Neben den kritischen Reaktionen der Gewerkschaften im Dezember 2004, als die Kommission dem Rat ihren Vorschlag unterbreitete, haben auch mehrere Mitgliedstaaten Kritik geäußert. So kritisierten Frankreich, Deutschland, England, Schweden und Belgien, dass die Kommission es versäumt hat, ausreichende Konsultationen zu diesem Thema durchzuführen und die Folgen einer Umsetzung dieser Richtlinie zu untersuchen. Gedenken Sie in Anbetracht der negativen Vorgeschichte, bei der das Europäische Parlament den Vorschlag der Kommission abgelehnt hat, den Inhalt des Vorschlags noch einmal zu überprüfen, oder werden Sie trotz aller Widerstände an Ihrem Kurs festhalten?

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Papadimoulis, der Vorschlag wurde am Ende des Legislativprozesses abgelehnt, nachdem bereits daran gearbeitet worden war. Daher hat die Kommission den Text nicht vollkommen neu geschrieben, sondern wollte den Besorgnissen und Anliegen, die während der Diskussion zum Ausdruck gebracht worden waren, Rechnung tragen. Ich glaube, die Kommission hat recht daran getan, sich Zeit zu nehmen und die Möglichkeit zu nutzen, alle Parteien anzuhören. Persönlich werde ich darauf achten, dass die Debatte in aller Ernsthaftigkeit geführt wird.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 48 von Georgios Papastamkos (H-0008/05)

Betrifft: Verkehrsnetze in Südosteuropa

Der bevorstehende Beitritt Bulgariens und Rumäniens sowie die Umwandlung der Beziehungen der Balkanländer zur EU in höhere Stufen der Zusammenarbeit (Stabilitäts- und Assoziierungsabkommen, Heranführungsstrategie) werfen die Frage nach der Vereinigung des südosteuropäischen Wirtschaftsraums insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Straßen- und Eisenbahninfrastrukturen auf.

Welche konkreten Initiativen hat die Kommission getroffen oder gedenkt sie zu treffen, um vertikale und horizontale grenzüberschreitende (internationale) Verbindungen und die entsprechenden Infrastrukturen zu schaffen zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels zwischen Griechenland, den beitrittswilligen Ländern und den übrigen Staaten Südosteuropas, deren Orientierung nach Europa unverrückbar feststeht?

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Ich möchte Herrn Papastamkos antworten, dass die Kommission im Rahmen der Beitrittsverhandlungen im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern die künftigen transeuropäischen Straßen- als auch Schienennetze in Rumänien und Bulgarien ermittelt hat, die die wichtigsten Grenzübergänge nach Griechenland umfassen.

Im April 2004 haben das Europäische Parlament und der Rat vorrangige Projekte für die transeuropäischen Netze festgelegt. Darunter sind zwei Vorhaben, die zur Anbindung Griechenlands an seine Nachbarn im Norden und an Mitteleuropa beitragen: die Autobahn Athen-Sofia-Budapest und die Eisenbahnverbindung Athen-Sofia-Budapest-Wien-Prag-Nürnberg. Am 11. Juni 2004 haben die westlichen Balkanländer und die Kommission ein Vereinbarungsprotokoll für die Förderung der strategischen Netze dieser Region unterzeichnet, die zuvor in einem Bericht der Kommission im Jahr 2001 festgelegt worden waren. Die Kommission ist somit aktiv an den Bemühungen der betreffenden Länder zur Entwicklung der transeuropäischen Verkehrskorridore, insbesondere von vier von ihnen, beteiligt. Die Korridore 4, 8, 9 und 10 betreffen Griechenland und seine Anbindung an die Länder Südwesteuropas.

Unlängst hat die Kommission auf meinen Vorschlag hin eine hochrangige Gruppe unter dem Vorsitz der ehemaligen Vizepräsidentin der Kommission, Frau Loyola de Palacio, eingesetzt, die bis Ende 2005 die vorrangigen Verkehrswege oder Projekte ermitteln soll, die die erweiterte Europäische Union mit ihren Nachbarn im Osten und im Süden verbinden. In diesem Zusammenhang werden auch die Grenzübergänge Griechenlands zu seinen Nachbarn auf dem Westbalkan analysiert. Die Kommission hat in den letzten Jahren im Rahmen des TEN-Haushalts, der strukturellen Finanzierungsinstrumente bzw. der Programme PHARE und CARDS beträchtliche Mittel für Straßen- und Eisenbahnverkehrsprojekte für die wichtigsten Verbindungen zwischen Griechenland und seinen nördlichen Nachbarn bereitgestellt. Im Übrigen will die Kommission ihre Anstrengungen im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 verstärken, zu der ich ja vorhin bereits Angaben gemacht habe, die ich nicht wiederholen möchte.

Es ist Sache der betroffenen Länder, die Initiative zu ergreifen, um Projekte vorzubereiten und vorzuschlagen, die aus Gemeinschaftsmitteln und Darlehen der Europäischen Investitionsbank finanziell gefördert werden könnten.

 
  
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  Papastamkos (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Ich danke dem Herrn Kommissar für seine ausführliche Antwort. Ich interessiere mich für dieses Thema, weil die Realität leider so aussieht, dass der Wirtschaftsraum der Region weiterhin zerstückelt und isoliert wird und seine regionale sowie europäische Integration nach wie vor behindert wird.

Ich möchte folgende Zusatzfrage stellen: Gedenkt die Kommission tatsächlich, mehr Gewicht auf solche Verkehrsnetze zu legen, die einerseits die Einheit des südeuropäischen Raums fördern und andererseits durch ihre Verknüpfung mit den transeuropäischen Netzen dazu beitragen, dass diese Länder – die Länder Südosteuropas – mit der Europäischen Union verbunden werden und die Integration des Wirtschaftsraumes insgesamt vorangetrieben wird?

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Papastamkos, es handelt sich in der Tat um eine Priorität. Wir haben Europa erweitert, und angesichts der Perspektive der kommenden Erweiterung um Rumänien und Bulgarien beginnt die Nachbarschaftspolitik Gestalt anzunehmen. Ich meine also, dass wir uns in diesem neuen Kontext veranlasst sehen werden, diesen Korridoren und Verkehrswegen, auf die Sie uns aufmerksam gemacht haben, Priorität einzuräumen. Lassen Sie mich hinzufügen, dass ich viel vom Bericht von Frau Loyola de Palacio erwarte, die sich nachweislich bei diesen Überlegungen sehr engagiert hat und die zweifellos alle Mitgliedstaaten konsultieren wird.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 49 von Ignasi Guardans Cambó (H-0016/05)

Betrifft: Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs

Aufgrund der Richtlinie 2004/51/EG(2) ist am 1. Januar 2005 in Spanien die Liberalisierung der Eisenbahnen in Kraft getreten. Diese Freigabe des Wettbewerbs ist für die Erreichung der Ziele von Lissabon und die Gewährleistung des Wettbewerbs in Europa sehr wichtig. Es gibt jedoch Maßnahmen, die zu Beschränkungen dieser völligen Liberalisierung führen können. Dies betrifft beispielsweise die vorgeschriebenen Sicherheitszertifikate, ein Bereich, der bisher nicht harmonisiert wurde.

Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, um die Freigabe mit allen praktischen Konsequenzen umzusetzen und zu verhindern, dass bestimmte Mitgliedstaaten interne Mechanismen einführen, die die Liberalisierung behindern?

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Guardans Cambó, die Kommission wacht darüber, dass die Mitgliedstaaten den Acquis communautaire im Eisenbahnsektor umsetzen.

Nunmehr müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinien zum „Eisenbahn-Infrastruktur-Paket“ sowie die Richtlinien zur Interoperabilität im Eisenbahnverkehr umgesetzt haben. Was die Marktöffnung im Eisenbahnfrachtverkehr betrifft, hätten die Mitgliedstaaten die Richtlinien des „Infrastrukturpakets“ und insbesondere die Richtlinie 2001/12 bis zum 15. März 2003 umsetzen müssen. Die Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung der Umsetzungsmaßnahmen oder zumindest eines Teils davon gegen Deutschland, das Vereinigte Königreich, Griechenland und Luxemburg eingeleitet. Diese Länder wurden im Oktober/November 2004 durch den Europäischen Gerichtshof verurteilt. Vertragsverletzungsverfahren wegen unvollständiger oder nicht konformer Umsetzung wurden gegen die Niederlande, Belgien und Spanien eingeleitet.

Die Kommission wird auch weiterhin darüber wachen, dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen zur Umsetzung des Gemeinschaftsrechts korrekt einhalten. Dies gilt insbesondere für die Richtlinie, auf die Sie sich bezogen haben, die bis zum 31. Dezember 2005 umgesetzt sein muss. Die Kommission verfolgt die effektive Umsetzung des neuen Regelungsrahmens für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur sehr genau mit Hilfe einer Arbeitsgruppe, die aus den Mitgliedstaaten und den Vertretern der Marktteilnehmer besteht, die aufgefordert sind, ihre Analysen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Entwicklung des Wettbewerbsmarktes mit der Kommission auszutauschen.

Weitere Gremien haben ebenfalls die Aufgabe, den nicht diskriminierenden Marktzugang zu beobachten und zu bewerten, so der durch die Richtlinie 2001/12 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft eingesetzte regulierende und beratende Ausschuss, den ich bereits nannte, und zahlreiche Arbeitsgruppen wie die der Regulierungsstellen im Eisenbahnverkehr und der Stellen für die Erteilung von Genehmigungen und Sicherheitszertifikaten.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich persönlich dieser Frage große Bedeutung beimesse, denn wir brauchen unbedingt eine starke Eisenbahnindustrie, um zu vermeiden, dass Europa sich gezwungen sieht, systematisch auf den Straßenverkehr zurückzugreifen, was sowohl für die Umwelt als auch infolge der entstehenden Staus für die europäische Mobilität schädlich wäre, die wir für die Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie zum Wohl der Bürger brauchen.

 
  
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  Guardans Cambó (ALDE).(FR) Herr Präsident, wie Sie sagen, wurden viele Hoffnungen in diese Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs gesetzt. Wie Sie jedoch wissen, kommt es ebenso, wie es seinerzeit für den Warenverkehr der Fall war, vor, dass besonders die Sicherheitszertifikate – um Ihnen ein Beispiel aus einem Land zu nennen, das Sie vielleicht besser kennen als andere – die echte Liberalisierung behindern. Das nennt man im Bereich des Warenverkehrs Maßnahmen gleicher Wirkung, d. h. deren Wirkung tatsächlichen Beschränkungen gleichkommt.

Ich wünsche mir also, dass die Kommission sich nicht darauf beschränkt, zu überprüfen, ob die Liberalisierung als solche, als Prinzip, richtig umgesetzt wird, sondern dass sie auch darüber wacht, dass es keine konkreten Hemmnisse für ihre effektive Umsetzung vor Ort gibt.

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen versichern, dass ich Ihre Besorgnis voll und ganz teile. Wir müssen darüber wachen, dass es keine mehr oder weniger verborgenen Barrieren für diese Öffnung des Eisenbahnmarktes gibt. Sie haben besonders die Sicherheitszertifikate hervorgehoben. Selbstverständlich braucht man eine unabhängige Behörde, die diese Sicherheitszertifikate auf ganz objektiver Grundlage ausstellt. Und Sie haben auf einige Mitgliedstaaten verwiesen, von denen ich einige gut kenne. Seien Sie versichert, dass ich da genauso hohe Anforderungen stelle, und Sie werden bald Gelegenheit haben, sich davon zu überzeugen.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 50 von Ewa Hedkvist Petersen (H-0036/05)

Betrifft: Vorschlag für eine Richtlinie über zwingend vorgeschriebenes Abblendlicht am Tag

In den Mitgliedstaaten der EU sind die Bestimmungen, Scheinwerfer auch am Tag einzuschalten, sehr unterschiedlich. In einigen Mitgliedstaaten, beispielsweise in Schweden, ist Abblendlicht am Tag auf allen Straßen Pflicht. Die Erfahrung in diesen Ländern zeigt die großen Sicherheitsvorteile, die diese Bestimmungen haben. Untersuchungen zufolge gab es aufgrund der Pflicht, auch bei Tag stets das Abblendlicht einzuschalten, bis zu 24 % weniger Straßenverkehrsunfälle(3).

Offenbar möchte der luxemburgische Ratsvorsitz die Fortschritte in Bezug auf eine Richtlinie über Abblendlicht bei Tag überprüfen und hat daher die Kommission gebeten, einen Vorschlag anzunehmen, der sich bereits in Vorbereitung befindet. Angeblich zieht die Kommission es aber vor, die Annahme dieses Vorschlags bis zur Veröffentlichung der Halbzeitbilanz des dritten Straßenverkehrssicherheitsprogramms im Juni zu vertagen.

Kann die Kommission bestätigen, dass sie einen solchen Vorschlag ausarbeitet und diesen Vorschlag dringlichst verabschieden wird, anstatt den Abschluss eines anderen Dossiers abzuwarten?

Eine weitere Verzögerung um 6 Monate würde angesichts der Tatsache, dass die Abblendpflicht bei Tag nachweislich in vielen Fällen dazu geführt hat, Leben zu retten, nur geringe Kosten verursacht, sowie angesichts der Tatsache, dass der Ratsvorsitz Fortschritte möchte, nicht mit der Vorgehensweise der Kommission in Bezug auf Straßenverkehrssicherheit oder der Übernahme gemeinsamer Verantwortung in Einklang stehen.

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Danke, dass Sie mir eine so wichtige Frage stellen, die es, wie ich hoffe, ermöglichen wird, die Sicherheit auf Europas Straßen zu erhöhen.

Die Kommission bestätigt, dass sie dabei ist, die Durchführbarkeit einer Initiative zu prüfen, die vorsieht, die Verwendung des Abblendlichts an allen Kraftfahrzeugen auch tagsüber vorzuschreiben. Diese Maßnahme ist, wie Sie unterstrichen haben, in mehreren nationalen Straßenverkehrsordnungen bereits enthalten und wird in anderen Mitgliedstaaten zumindest empfohlen. Wenn die Prüfung positiv ausgeht, beabsichtigt die Kommission, ihren Vorschlag nach der Veröffentlichung der Halbzeitbilanz des europäischen Programms für die Straßensicherheit, die ich vorhin erwähnte und die im zweiten Halbjahr dieses Jahres erwartet wird, vorzulegen. Wir werden sehen, wie wir auf diese Anregung reagieren.

Bis dahin wird die Kommission ihre Konsultationen mit den interessierten Kreisen fortsetzen, vor allem mit der Automobilindustrie. So soll beispielsweise die Möglichkeit geprüft werden, für Neufahrzeuge spezielle Lampen vorzusehen, die sich beim Anfahren automatisch einschalten. Diese neuen Lampen würden weniger verbrauchen als das herkömmliche Abblendlicht, denn einer der Einwände betrifft den Energieverbrauch für das Einschalten dieser Leuchten am Tage. Im Rahmen der Aktualisierung des Programms für die Straßenverkehrssicherheit werden wir versuchen, diese Frage auf der Grundlage aller Tests und der aus diesen Tests gezogenen Schlussfolgerungen zu beantworten.

 
  
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  Hedkvist Petersen (PSE). (SV) Vielen Dank für Ihre Antwort, die ich ermutigend fand. Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen, sowohl die bereits vorhandenen verschiedenen Möglichkeiten als auch die sich in den einzelnen Mitgliedstaaten bietenden. Natürlich gibt es Bedenken, weil man auf eine Überprüfung warten muss und keine Initiativen ergreifen kann. Ich möchte den Kommissar fragen, ob die Kommission seines Erachtens nach der Halbzeitüberprüfung mehr als einen Richtlinienvorschlag vorlegen wird, da diese Möglichkeit ja in dem gegenwärtigen Programm für die Sicherheit im Straßenverkehr genannt wurde.

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Frau Hedkvist Petersen, ich habe nicht die Absicht, die Entscheidungen hinauszuzögern. Ich glaube, dass die technischen Unterlagen in den nächsten Monaten vorliegen werden, und dann muss die Kommission natürlich ihrer Verantwortung nachkommen und Vorschläge unterbreiten. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung, denn Sie wissen ja, dass auf diesem Gebiet einige Mitgliedstaaten immer Gründe finden werden, um manche Bestimmungen abzulehnen, obgleich wir wissen, dass sie geeignet wären, die Zahl der Verkehrstoten in Europa zu reduzieren.

 
  
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  Mitchell (PPE-DE). (EN) Könnte ich den Kommissar bitten, die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen zu verbreiten, aus denen hervorgeht, dass Fahrzeuge, die bei Tag mit Abblendlicht fahren, zu einer deutlichen Senkung der Unfallzahlen beitragen? Könnte ich ihn ferner um seine Ansicht in Bezug darauf bitten, dass dieses Problem am besten von den Mitgliedstaaten geregelt werden sollte? Wenn dem Kommissar die Frage der Sicherheit so am Herzen liegt, so gibt es etliche Bereiche, in denen sich die Kommission engagieren könnte. So stelle ich beispielsweise fest, dass in Frankreich für Taxifahrer keine Gurtpflicht gilt. Wenn sie jedoch die Grenze zu Deutschland passieren, müssen sie den Gurt anlegen. Sollte diese Angelegenheit nicht besser den Mitgliedstaaten überlassen werden?

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) In einigen Mitgliedstaaten ist das Fahren mit Abblendlicht vorgeschrieben, so in der Tschechischen Republik, in Dänemark, in Finnland, Italien, Ungarn und Schweden. Frankreich hat diese Maßnahme als Empfehlung im Winter 2004/2005 eingeführt. Wir werden Gespräche mit der Automobilindustrie aufnehmen, um die neuen Fahrzeuge mit Mechanismen für das automatische Einschalten des Abblendlichts beim Starten des Motors auszustatten. Dann werden wir sehen, wie sich die Verwendung des Abblendlichts am Tage für alle Kraftfahrzeuge einführen lässt.

Eine neuere Studie hat nachgewiesen, dass, wie Sie nach der Frage von Frau Hedkvist hervorgehoben haben, die Verwendung des Abblendlichts am Tage dazu beitragen wird, die Zahl der Straßenverkehrstoten merklich zu senken: d. h. zwischen 5 und 15 %. Im Übrigen gab es ein Problem mit den Motorradfahrern, aber ich glaube, all diese Probleme befinden sich auf dem Wege der Lösung.

Soweit zum aktuellen Stand der Dinge. Ich bitte das Parlament um ein ganz klein wenig Geduld, damit wir dieses Paket ergänzender Maßnahmen für mehr Sicherheit auf Europas Straßen ordnungsgemäß vorbereiten können.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 51 von Marta Vincenzi (H-0070/05)

Betrifft: 2004/TREN/052

In der vorläufigen Vorschau auf die Maßnahmen der Kommission wird auf die „Mitteilung der Kommission über die Rechte der Benutzer im Verkehrssektor“ (2004/TREN/052) hingewiesen.

Beabsichtigt die Kommission, das Recht auf eine sichere Nutzung der Straßenverkehrsinfrastrukturen für Fahrgäste und Güter in die genannte Mitteilung aufzunehmen und diesen Grundsatz auch ausdrücklich zu unterstützen? Beabsichtigt sie ferner, die Erhaltung der Infrastrukturen, die den Anforderungen der Benutzer gerecht wird, sowie eine qualitativ verbesserte Planung des Zugangs zum Straßenverkehrsnetz in den Mitgliedstaaten der Union und eine bessere Gefahrenabwehr vorzuschreiben?

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Gestatten Sie zunächst noch einen kleinen Nachtrag: Die Kommission stellt Ihnen die Studie zum Abblendlicht zur Verfügung. Das war mir nicht bekannt, doch nun steht Ihnen die Studie zur Verfügung.

Jetzt möchte ich Frau Vincenzi antworten: Die Kommission hat sich in Übereinstimmung mit ihrem Weißbuch in ihrer Mitteilung vom 16. Februar zur Stärkung der Passagierrechte verpflichtet, im Jahr 2005 zu prüfen, wie die Passagierrechte bei den verschiedenen Verkehrsträgern am wirkungsvollsten verbessert und gewährleistet werden können. Diese Mitteilung behandelt die Frage der Passagierrechte im Straßenverkehrssektor unter dem Blickwinkel der internationalen Busverkehrsunternehmen.

Was die Straßenverkehrssicherheit betrifft, von der wir schon recht ausführlich gesprochen haben, so schlug das Weißbuch von 2001 vor, die Zahl der Unfallopfer bis 2010 zu halbieren. Im Jahr 2001 gab es in den Ländern der heutigen Union, d. h. der Union mit 25 Mitgliedstaaten, 50 000 Opfer, es soll also im Jahr 2010 nicht mehr als 25 000 Tote geben. Damit haben sich das Europäische Parlament und der Rat ein ehrgeiziges Ziel gestellt. Im Jahr 2003 verabschiedete die Kommission einen Aktionsplan betreffend das Fahrzeug, das Verhalten der Nutzer und die Straßeninfrastruktur, zu drei Elementen also. In diesem Jahr werden wir nun die Bilanz der Anstrengungen veröffentlichen, die unternommen wurden, um dieses Ziel zu erreichen.

Und wie ich bereits sagte und mit aller Entschiedenheit wiederholen möchte, werden wir uns veranlasst sehen, neue Legislativvorschläge zu unterbreiten, davon einen zu den Prüfungen und Inspektionen der Straßeninfrastruktur. Ich möchte allerdings an die Adresse des Parlaments hinzufügen, dass das Verhalten der Kraftfahrer ebenfalls berücksichtigt werden muss, und wir müssen sehen, was wir tun können, um auch die in diesem Bereich geltenden Vorschriften in der gesamten Union ein wenig zu harmonisieren.

 
  
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  Vincenzi (PSE).(IT) Ich danke Ihnen, Herr Kommissar. Ich möchte Sie jedoch bitten, genauer auf die Auslegung von Artikel 26 des EG-Vertrags einzugehen, aus dem man meines Erachtens schließen kann, dass die Verbraucher ein Recht auf Mobilität und somit auf Mindestsicherheitsnormen im Bereich Dienstleistungen haben.

Daher frage ich Sie, ob wir die Autobahnen, oder zumindest die gebührenpflichtigen Autobahnen, als Dienstleistung im öffentlichen Interesse einstufen können. Der Grund dafür bestünde u. a. darin zu verhindern, dass durch die berechtigte Forderung nach Sicherheit – die zur Ausarbeitung der Charta über die Rechte der Passagiere im Luftverkehr und künftig auch im Eisenbahnverkehr geführt hat – diese Beförderer im Vergleich zu den Autobahnen weniger wettbewerbsfähig werden. Ich glaube, dass ein klares Ziel darin bestehen sollte, gleiche Ausgangsbedingungen für alle Beteiligten zu schaffen und die Sicherheit für alle zu erhöhen.

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Es geht darum, für den Straßenverkehr, wie wir es schon im Luftverkehr und im Schienenverkehr getan haben, Regeln festzulegen, die auf den großen Verkehrswegen durchgängig gelten. So werden wir für die transeuropäischen Netze fordern, dass nach Möglichkeit die gleichen Regeln zur Anwendung kommen. Wie Sie wissen berühren wir in diesem Bereich die Probleme, die zum dritten Maßnahmenpaket für Justiz und Inneres gehören. Dabei handelt es sich um das ganze Problem der Sanktionen sowie das der Kontrollen und Verstöße. Selbstverständlich erfordert all dies heute eine Harmonisierung, die zweifellos nicht leicht zu erreichen sein wird, die aber notwendig ist. Was die transeuropäischen Netze betrifft, sind wir jedenfalls fest entschlossen, diese Verbesserung zu erreichen. Wir denken, bis Ende 2005 einen Vorschlag für eine Richtlinie für eine bessere Sicherheit, für mehr Sicherheit in den transeuropäischen Verkehrsnetzen vorlegen zu können.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 52 von Richard Howitt (H-0074/05)

Betrifft: Rechte von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität bei Flugreisen

Kann die Kommission erklären, worauf die lange Verzögerung bei der Vorlage der „Verordnung über die Rechte von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität bei Flugreisen“ zurückzuführen ist, die ursprünglich im ersten Quartal 2004 hätte vorgelegt werden sollen? Kann sich die Kommission dazu verpflichten, dass sie nur eine endgültige Fassung der Verordnung akzeptieren wird, die keine Opt-out-Klausel für Fluglinien enthält?

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Ich danke Herrn Howitt für seine Frage. Danke Herr Howitt, denn dies gibt mir Gelegenheit, noch einmal deutlich zu machen, wie viel Wert die Kommission darauf legt, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität auf eine faire Behandlung und auf eine angemessene Unterstützung rechnen können, um sich voller Vertrauen in der gesamten Europäischen Union bewegen zu können.

Nur drei Monate nach der Übernahme meines Amtes als für Verkehr zuständiger Vizepräsident der Kommission habe ich dem Kollegium eine Verordnung vorgelegt, die Personen mit eingeschränkter Mobilität bei Flugreisen reale und greifbare Rechte einräumt. Ihnen soll eine faire Behandlung zuteil werden, indem es Transportunternehmen oder Reiseveranstaltern untersagt wird, die Beförderung aus Gründen der eingeschränkten Mobilität zu verweigern, sofern dem nicht gerechtfertigte Sicherheitsgründe entgegenstehen. So verlangt der Verordnungsvorschlag von den Flughafenbetreibern, auf den Flughäfen kostenlos die notwendige Hilfe bereitzustellen, und von den Luftverkehrsunternehmern, ebenfalls kostenlos die notwendige Hilfe an Bord der Flugzeuge zu gewähren. Die Verordnung soll für Starts, Landungen und Transitaufenthalte auf Flughäfen in den Mitgliedstaaten gelten.

Es versteht sich, Herr Howitt, dass ich fest auf die Unterstützung des Parlaments rechne, und ich vertraue darauf, dass Sie in dieser Frage eng mit dem Rat zusammenarbeiten werden, um eine zügige Verabschiedung zu ermöglichen. Bei meinen Kontakten zu den Behindertenverbänden konnte ich ermessen, welche Hoffnungen diese Verordnung geweckt hat, die den Auftakt zu einer Politik der Nichtdiskriminierung gegenüber den Behinderten darstellt. Ich kann Ihnen sagen, dass das in meinen Augen ein wesentliches Anliegen bleiben wird und dass ich überzeugt bin, dass die Gewährleistung von Zugänglichkeit und Mobilität für uns alle ein europäisches Ideal darstellt.

Soweit meine Antwort, Herr Abgeordneter. Sie haben Recht, wir sind zweifellos ein wenig in Verzug geraten, aber heute befinden wir uns voll in der Arbeit und müssen nun entschlossen fortfahren.

 
  
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  Howitt (PSE). (EN) Herr Kommissar, Sie können auf meine Unterstützung und, wie ich hoffe, die des Parlaments zählen. Wir kritisieren die Kommission, wenn das erforderlich ist, aber Sie haben eine ausgezeichnete Verordnung vorgelegt, und ich hoffe, dass sie rasch verabschiedet wird. Ich hoffe, es wird Sie freuen, dass von Easyjet, einer Billigfluglinie, die den Flughafen Luton in meinem Wahlkreis anfliegt, zu hören war, dass dieser Verordnungsentwurf keine Anhebung der Preise erfordert. Diese Äußerung dürfte einigen der im Verbindung mit dieser Verordnung kursierenden Horrorgeschichten den Wind aus den Segeln nehmen.

Könnte der Kommissar eine Frage beantworten, die man mir gestellt hat? Wenn eine solche Regelung für den Flugverkehr für richtig befunden wird, sollte sie dann nicht auch auf andere Beförderungsarten angewendet werden?

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) In ihrer Mitteilung hat sich die Kommission in Übereinstimmung mit dem Weißbuch verpflichtet, im Laufe des Jahres 2005 die Möglichkeit zu prüfen, Legislativmaßnahmen vorzulegen, um die Regeln über den Schutz von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität auf andere Verkehrsträger auszuweiten, vor allem die Seeschifffahrt und den internationalen Autobusverkehr.

Was den Eisenbahnverkehr betrifft, so haben Sie bereits festgestellt, Herr Abgeordneter, dass das dritte Eisenbahnpaket einen Legislativvorschlag zur Festlegung von Mindestregeln für die Hilfe für Personen mit eingeschränkter Mobilität beinhaltet. Ich weiß, dass das Parlament großen Wert auf dieses dritte Eisenbahnpaket legt und nicht wünscht, dass die einzelnen Maßnahmen dieses Pakets aufgeschnürt werden. Ich glaube, das ist sehr wichtig, und die Maßnahme für Personen mit eingeschränkter Mobilität soll zu den Maßnahmen hinzukommen, die am 17. Februar 2005, also letzten Donnerstag, in Kraft getreten sind und die die Überbuchung, die Annullierung von Flügen und beträchtliche Verspätungen eines Fluges betreffen. All das hat den Europäern gezeigt, dass die Union, ihr Parlament, ihr Rat, ihre Kommission auch dazu da sind, den Alltag jedes Einzelnen zu verbessern, jedem mehr Sicherheit zu gewährleisten. Ich danke Ihnen jedenfalls, dass Sie herausgestellt haben, welche Bedeutung Menschen mit eingeschränkter Mobilität beigemessen werden muss.

 
  
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  Der Präsident. Die Anfragen Nr. 53 und 54 werden schriftlich beantwortet.

Anfragen an Frau Fischer Boel

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 55 von Mairead McGuinness (H-0576/04)

Betrifft: Benachteiligte Gebiete

Das System „Benachteiligte Gebiete“ ist ein wichtiger Mechanismus, durch den Mittel aus diesen Gründen zur Verfügung gestellt werden. Im Fall Irlands werden 230 Millionen € an 100 000 Landwirte im Rahmen dieses Systems gezahlt.

Kann die Kommission angesichts der Tatsache, dass in Zukunft nationale Nachteile anstatt sozioökonomischen Kriterien zur Bestimmung, was „benachteiligte Gebiete“ sind, herangezogen werden, garantieren, dass das gleiche Zahlungsniveau weiterhin denjenigen Landwirten gewährt wird, die derzeit Zahlungen im Rahmen des Systems „benachteiligte Gebiete“ erhalten?

 
  
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  Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Einer der wichtigsten Punkte im Vorschlag des Rates für eine Verordnung zur Regelung der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums ist die Neudefinierung der Zwischengebiete.

Die Kommission schlug eine Revision der bestehenden Klassifizierung vor, die im Wesentlichen auf sozioökonomischen Kriterien beruht, welche sich im Laufe der Zeit verändern. Es stellt sich heraus, dass einige der Gebiete Jahrzehnte nach ihrer Ausweisung aufgrund der Veränderung ihrer sozioökonomischen Merkmale keinen Anspruch mehr auf den Status eines benachteiligten Gebietes haben. Das war der Grund für die kritischen Feststellungen sowohl des Rechnungshofes in seinem Sonderbericht über benachteiligte Gebiete als auch seitens des Europäischen Parlaments.

Unsere eigenen Evaluierungsstudien bestätigten diese Feststellungen. Die Kommission kann diese Feststellungen nicht ignorieren, und das erklärt diesen Vorschlag. Nach der neuen Regelung sind benachteiligte Gebiete anhand von objektiven natürlichen Kriterien auszuweisen, die sich mit der Zeit nicht verändern und daher beispielsweise aufgrund einer eingeschränkten Bodenproduktivität oder schwieriger klimatischer Verhältnisse eine dauerhafte Benachteiligung darstellen.

Im Ergebnis der Anwendung der neuen Kriterien kann es passieren, dass einige Gebiete nicht mehr die für benachteiligte Gebiete erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und die in diesen Gebieten tätigen Landwirte folglich keinen Anspruch auf entsprechende Beihilfen haben. Die Höhe von Ausgleichszahlungen ist etwas anderes als die Frage der Abgrenzung eines benachteiligten Gebietes. Die Förderung wird je Hektar gewährt und soll einen Landwirt für die zusätzlichen Kosten sowie Einkommenseinbußen entschädigen, die auf die Einschränkung der landwirtschaftlichen Produktion in den betroffenen Gebieten zurückzuführen sind.

In ihrem Vorschlag für den nächsten Programmplanungszeitraum wird die Kommission im Hinblick auf die Obergrenzen für Ausgleichszahlungen eine Unterscheidung zwischen Berggebieten und anderen benachteiligten Gebieten einführen. Da Berggebiete die größten Benachteiligungen aufweisen, schlägt die Kommission vor, 250 Euro pro Hektar als Höchstbetrag festzulegen, während er für andere Kategorien maximal 150 Euro pro Hektar betragen sollte.

 
  
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  McGuinness (PPE-DE). (EN) Vielen Dank für Ihre sehr direkte und klare Antwort, Frau Kommissarin. Möglicherweise wird es keine Gewinner geben, aber Verlierer wird es auf jeden Fall geben.

Könnten Sie in etwa sagen, wann die Betroffenen wissen werden, ob ihr Gebiet nach der Neuklassifizierung weniger oder mehr Beihilfe erhält?

 
  
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  Fischer Boel, Kommission. (EN) Wir arbeiten zurzeit an den Bedingungen für die neuen benachteiligten Gebiete. Wir werden schon sehr bald zu einer Einigung kommen – in der ersten Märzhälfte. Sie haben Recht, es wird Verlierer geben, aber ich bin sicher, dass es auch Gewinner geben wird.

 
  
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  Aylward (UEN). (EN) Wie kann die Kommissarin die Vorlage der vorgeschlagenen Änderungen zu einem Zeitpunkt rechtfertigen, da die Gemeinsame Agrarpolitik umfassend überarbeitet wird? In meinem Heimatland Irland, wo wir gerade mit Wirkung vom 1. Januar 2005 die Entkopplung eingeführt haben, fürchten die Landwirte, dass sie bezüglich ihrer Einkommen einer ungewissen Zukunft entgegensehen. Würde sie außerdem den Aufschub von Entscheidungen in Betracht ziehen, bis die Betroffenen die Möglichkeiten hatten, sich mit dem neuen System vertraut zu machen?

 
  
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  Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Das ist Teil der laufenden politischen Diskussionen im Rat und im Parlament über die neue Verordnung für die ländliche Entwicklungspolitik. Ein Herauslösen der Diskussion über benachteiligte Gebiete und eine entsprechende Regelung im Rahmen eines anderen Beschlusses würde meines Erachtens nicht in Frage kommen. Sie werden jedoch ausreichend Gelegenheit haben, sich im Rahmen der Aussprache über die neue Regelung für die ländliche Entwicklungspolitik hier im Parlament zu äußern.

 
  
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  Schierhuber (PPE-DE). Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich begrüße Ihre offene Antwort auf die Frage der Frau Kollegin sehr. Aber, Frau Kommissarin, es ist auch in Ihrem Interesse, dass es eine kontinuierliche Weiterentwicklung, auch der Berg- und benachteiligten Gebiete gibt, damit auch diese Gebiete weiterhin am allgemeinen Wohlstand und an der sozialen Entwicklung teilhaben können und es kein abruptes Ende dieser Ausgleichszahlungen gibt in den Gebieten, wo sie vielleicht einmal auslaufen werden.

 
  
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  Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Diese Diskussion findet u. a. deshalb zum jetzigen Zeitpunkt statt, weil der Rechnungshof auf die Schwierigkeiten verwiesen hat, die eine Beibehaltung der derzeitigen Situation mit sich brächte. Im Verlaufe der letzten Jahrzehnte hat sich einiges geändert, und Gebiete, die vor 20 oder 25 Jahren benachteiligt waren, erfüllen heute möglicherweise nicht mehr dieselben Kriterien. Deshalb wird es Veränderungen geben.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 56 von Michl Ebner (H-0013/05)

Betrifft: Definition von Berggebieten und Bergwald

Berggebiete werden laut Verordnung (EG) 1257/99(4) zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) in Artikel 18 definiert.

Diese Definition ist jedoch nicht umfassend genug, daher spricht man schon seit Jahren davon, dass Berggebiete neu definiert werden sollten.

Im September 2002 wurde mir mitgeteilt, dass eine Überarbeitung ausständig sei. Seitdem hat sich aber noch nichts geändert.

Kann die Kommission mitteilen, wann die Überarbeitung der Definitionen der Berggebiete und des Bergwaldes durchgeführt und veröffentlicht wird?

 
  
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  Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Die Definition von Berggebieten beruht ausschließlich auf naturbedingten Nachteilen wie Höhenlage und Hangneigung oder einer Kombination der beiden Merkmale. Im Gegensatz zur Abgrenzung bei anderen benachteiligten Gebieten wurden die Abgrenzungskriterien für Berggebiete im jüngsten Sonderbericht des Rechnungshofes über die Förderung von benachteiligten Gebieten, den ich vorhin erwähnte, nicht in Frage gestellt.

Evaluierungen von Programmen zur ländlichen Entwicklung unterstreichen die Bedeutung der Förderung für benachteiligte Gebiete im Hinblick auf die Erhaltung von Bergregionen bewirtschaftenden Populationen sowie für das Landmanagement in Berggebieten einschließlich des Schutzes von Umwelt und Landschaft. Ausgehend davon hat die Kommission keine Veränderung der Klassifikationskriterien für diesen Teil der benachteiligten Gebiete vorgeschlagen.

In ihrem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Förderung der ländlichen Entwicklung im nächsten Programmplanungszeitraum führt die Kommission eine Unterscheidung zwischen Berggebieten und anderen benachteiligten Gebieten in Bezug auf die Obergrenze für Ausgleichszahlungen ein. Da Berggebiete am stärksten benachteiligt sind, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag für diese Gebiete von 200 Euro auf 250 Euro je Hektar anzuheben.

 
  
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  Ebner (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich bedanke mich für die klare Antwort und auch für den Hinweis, dass die Kommission diese Unterscheidung im nächsten Programmzeitraum vorantreiben will. Was mich zusätzlich interessieren würde, wäre, ob es nicht sinnvoll wäre, und ob Sie das nicht prüfen könnten, Parameter für die Berggebiete einzuführen, dass also Berggebiete definiert werden als Gebiete über einer bestimmten Höhenlage und mit einem bestimmten Neigungsgrad, d. h. dass objektive Kriterien festgelegt werden, damit es nicht zu Überschneidungen und Konkurrenzsituationen kommt.

 
  
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  Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Ich verstehe Ihr großes Interesse an diesem sehr spezifischen Gebiet, denn es ist sehr wichtig, dass die Menschen nicht völlig aus den ländlichen Gebieten abwandern.

Ich habe mir Ihren Vorschlag angehört. Im Moment sieht die Empfehlung keine diesbezügliche Regelung vor, und ich denke, es wäre schwierig, eine solche aufzunehmen. Wenn ich Sie recht verstanden habe, würden Sie die Hangneigung eines Berggebietes als Regulierungskriterium heranziehen. Ich denke, eine solche Regulierung wäre extrem schwierig und würde im Rechnungshof auf beträchtliche Probleme stoßen, weil die Definition dieser Berggebiete Auslegungssache wäre.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 57 von Liam Aylward (H-0026/05)

Betrifft: Zuckerfabriken in Irland

Von der am 12. Januar 2005 bekannt gegebenen Schließung einer der beiden verbleibenden Zuckerfabriken Irlands dürfte auch die Kommission erfahren haben. Höchstwahrscheinlich ist dies das Ergebnis der negativen Szenarios, die über die Zukunft der Zuckerindustrie in Umlauf sind.

Gesteht die Kommission ein, dass diese Schließung sich tiefgreifend auf die lokale Wirtschaft der betroffenen Region auswirken wird, und kann sie ferner unmissverständlich erklären, dass sie unter keinen Umständen eine Abtretung einzelstaatlicher Zuckerquoten im Rahmen der neuen Regelung zulassen wird? Das würde nämlich zum endgültigen Niedergang der Zuckerindustrie in dem betreffenden Mitgliedstaat, in diesem Fall Irland, führen.

 
  
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  Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Die gemeinsame Marktorganisation für den Zuckersektor regelt die Zuckerproduktionsquoten nach Gemeinschaftsregionen. Die Behörden der Mitgliedstaaten teilen dann diese Quoten ihren Zucker produzierenden Unternehmen zu. Es ist dann Aufgabe der einzelnen Unternehmen, die Produktion nach eigenen Kriterien im Rahmen der vorhandenen Anlagen zu organisieren.

Die Tatsache, dass ein Unternehmen eine seiner Fabriken schließt und seine Produktion – wie im Falle Irlands – auf eine einzige Anlage konzentriert, ändert nichts an der Quote bzw. stellt keine Senkung der Gesamtproduktion dar. Die irischen Landwirte können daher nach wie vor dieselben Mengen an Zuckerrüben anbauen wie vor der Schließung.

Konzentration und Rationalisierung der Produktion sind typische Merkmale der industriellen Umstrukturierung und widerspiegeln im Falle von Zucker eine Tendenz, die sich in den letzten zehn Jahren vollzogen und in EU-15 zur Halbierung der Zahl von Zuckerfabriken geführt hat.

In ihrer im Juli 2004 veröffentlichten Mitteilung zur Reformierung des Zuckersektors hatte die Kommission eine Übertragung der Quoten zwischen den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, um damit die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Zuckersektors zu erhöhen. Dies würde den wettbewerbsfähigeren Unternehmen gestatten, die Quoten der Unternehmen zu erwerben, die ihren Betrieb nach der Reform einstellen, und ihnen die Möglichkeit geben, sich auf die niedrigeren Marktpreise einzustellen.

Ineffiziente Produzenten könnten ihre Quoten verkaufen und damit einen Teil des Wertes der Quoten realisieren. Gibt es im eigenen Mitgliedstaat oder in anderen Mitgliedstaaten keinen Kaufinteressenten für die Quoten, kann das Unternehmen Beihilfe beantragen, um ihm die Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustandes des Fabrikgeländes und die Umsetzung der Arbeitskräfte zu erleichtern.

Die Diskussionen im Rat und im Parlament machen deutlich, dass einige Mitgliedstaaten und interessierte Kreise beträchtliche Bedenken bezüglich der Möglichkeit der transnationalen Quotenübertragung haben. In diesem Zusammenhang muss die Kommission betonen, dass es gilt, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Zuckerindustrie zu erhöhen, um langfristig eine tragfähige Basis für die Zuckerproduktion in der Europäischen Union zu gewährleisten. Die Übertragung von Quoten zwischen Mitgliedstaaten ist eine Möglichkeit, um dies zu erreichen. Alternative und ergänzende Lösungen können nicht ausgeschlossen werden und werden ebenfalls untersucht.

 
  
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  Aylward (UEN). (EN) Vielen Dank für Ihre Antwort, Frau Kommissarin. Leider haben sich seit meinem letzten Meinungsaustausch mit Ihnen meine schlimmsten Befürchtungen bestätigt und eine unserer zwei Zuckerfabriken in Irland wurde geschlossen, was den Verlust der damit verbundenen Arbeitsplätze zur Folge hatte.

Kann ich Sie daher bitten, uns wenigstens zuzusichern oder zu garantieren, dass Sie, wenn Sie uns dann schließlich Ihre Vorschläge vorlegen, den grenzüberschreitenden Verkauf von Quoten nicht gestatten werden? Der war noch nie gestattet und würde für die irische Zuckerindustrie das garantierte Aus bedeuten.

Zweitens, haben Sie bei der Formulierung dieser Vorschläge auch alternative Einsatzmöglichkeiten geprüft, beispielsweise die Verwendung von Zuckerrüben für Biobrennstoffe oder Bioenergie? Wenn nicht, könnten Sie sich verpflichten, dies noch zu tun?

 
  
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  Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Was die Frage der Quotenübertragung betrifft, so diskutieren wir derzeit eine neue Zuckerreform. Deshalb ist es für eine entsprechende Diskussion im Parlament noch viel zu früh. Wir werden später ausreichend Gelegenheit haben, die verschiedenen Möglichkeiten im Zuckervorschlag ausführlich zu diskutieren. Ich kann Ihnen natürlich heute nicht die von Ihnen gewünschte Zusicherung geben.

Zu Ihrer anderen Frage im Zusammenhang mit Bioäthanol kann ich Ihnen sagen, dass ich gestern beschlossen habe, eine Kerngruppe zu bilden, die Möglichkeiten für den Anbau von Pflanzen auf europäischen Feldern prüft, die zur Gewinnung erneuerbarer Energien genutzt werden können. Das ist ein interessantes Gebiet, und wir müssen uns eingehender mit dieser Materie beschäftigen, um festzustellen, welche Möglichkeiten sich hier bieten.

Ich danke Ihnen für Ihren Rat in diesem wichtigen Bereich.

 
  
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  Westlund (PSE). (SV) Die Agrarbeihilfen der EU fügen den ärmsten Ländern der Welt tatsächlich großen Schaden zu. Zucker ist zudem für viele arme Länder eines der wichtigsten Exportprodukte. Deshalb ist ja die kürzlich durchgeführte Zuckerreform, über die wie hier sprechen, so überaus wichtig, auch wenn sie meiner Ansicht nach hätte noch weiter gehen müssen.

Ich finde es ziemlich peinlich, dass die EU, die ansonsten den freien Wettbewerb auf ihre Fahnen geschrieben hat, die eigene Landwirtschaft auf so massive Weise begünstigt. Darum möchte ich die Kommission fragen, welche weiteren Maßnahmen sie plant, um die EU-Agrarbeihilfen zu senken und damit den armen Ländern der Welt zu ermöglichen, selbst etwas gegen ihre derzeit äußerst schwierige Lage zu tun?

 
  
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  Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Vielen Dank für Ihre Frage. Der Grund dafür, dass wir jetzt über Zucker reden, ist darin zu suchen, dass wir in vielen verschiedenen Bereichen der Agrarwirtschaft Reformen eingeleitet und Fortschritte erzielt haben, dass aber der Zuckersektor in den letzten 40 Jahren unangetastet geblieben ist. Deshalb müssen wir den Zuckersektor reformieren.

Das ist auch deshalb erforderlich, weil wir im Rahmen der Initiative „Alles außer Waffen“ 49 der ärmsten Länder der Welt nunmehr Zugang zum EU-Markt gewähren. Zwischen 2006 und 2009 werden diese Länder nach und nach Zugang zum europäischen Markt zu einem Preis haben, der über dem Weltmarktpreis liegt. Damit bieten sich diesen Ländern bessere Chancen, der Armut zu entfliehen. Das ist auch ein Bestandteil unseres Vorschlags für den Zuckersektor.

 
  
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  McGuinness (PPE-DE). (EN) Der freie Handel ist nicht in jedem Falle geeignet, das Leid der Armen in der Dritten Welt zu beseitigen. Manchmal bewirkt er eher das Gegenteil.

So hegt beispielsweise Brasilien bezüglich der Vorschläge enorme Bedenken, denn wenn die Zuckerproduktion, wie vorhergesagt, massiv expandiert, wird das die Not der Armen und Landlosen dort noch verstärken. Ich wüsste gern, wie die Kommissarin dies sieht.

Zweitens, wenn durch die Möglichkeit der Übertragung von Rübenquoten die Effizienz erhöht werden soll, wie sehen Ihre Absichten für die Milchquoten aus?

 
  
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  Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Wir kommen jetzt von der ursprünglichen Frage zur Zuckerproduktion in Irland ab. Ich möchte Ihnen aber …

(Der Präsident entzieht der Rednerin das Wort.)

 
  
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  Der Präsident. Frau Kommissarin, gestatten Sie mir, Sie zu unterbrechen. Die Zusatzfrage betrifft nicht dasselbe Thema.

 
  
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  Crowley (UEN). (EN) Nur kurz noch ein Wort zur Antwort der Kommissarin auf Herrn Aylwards ursprüngliche Frage bezüglich der Übertragbarkeit von Zuckerquoten. Wir diskutieren dieses Problem deshalb jetzt, weil es Gegenstand eines Kommissionsvorschlags ist, und nicht, weil die Mitgliedstaaten das so wollen. Die Schwierigkeit und die Gefahr bestehen darin, dass die Produktion völlig eingestellt wird, sobald man das Recht und den Anspruch auf eine Quote abgibt, und die Zuckerproduktion wird Teil großer multinationaler Unternehmen, anstatt wie bisher Bestandteil einzelner nationaler Unternehmen. Diese gewährleisten solides Produktwachstum, das den Wettbewerb ermöglicht und anschließend eine breit gefächerte Versorgung und Produktion sichert.

 
  
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  Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Ich werde mich nicht auf eine tief schürfende technische Diskussion über den Zuckervorschlag einlassen. Ich möchte lediglich feststellen, dass ich mir der unterschiedlichen Standpunkte in dieser Angelegenheit sehr wohl bewusst bin. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mir zum jetzigen Zeitpunkt die Ansichten aller interessierten Kreise anhöre.

Es gibt Meinungsverschiedenheiten über Tempo und Reichweite des neuen Zuckervorschlags. Aber ich kann wohl mit Fug und Recht feststellen, dass sämtlichen Mitgliedern des Rates wie auch den Abgeordneten des Europäischen Parlaments klar ist, dass in Bezug auf Zucker etwas passieren muss. Wenn wir die Hände in den Schoß legen und nichts tun, dann hindern wir die europäische Zuckerproduktion daran, sich künftig zu einem wettbewerbsfähigen Sektor zu entwickeln, und das ist nicht der richtige Weg.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 58 von Åsa Westlund (H-0035/05)

Betrifft: Maßnahmen zur Unterstützung der Forstwirtschaft in den vom Sturm betroffenen Gebieten

Die kürzlich durch die schweren Unwetter in Nordeuropa in schwedischen Wäldern entstandenen Schäden werden auf über 8 Milliarden Euro geschätzt. In der Holzindustrie, in der Forstwirtschaft und in der Landwirtschaft sind Arbeitsplätze gefährdet. Die Zukunft der gesamten Forstwirtschaft ist in Gefahr.

Der Wald ist für die Strategie der EU zugunsten der Artenvielfalt und von Natura 2000 sowie bei den Bemühungen der Union zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Verringerung des Treibhauseffektes von fundamentaler Bedeutung. Zur Zeit laufen sogar Bemühungen, um eine gemeinsame Politik der Union im Bereich der Forstwirtschaft festzulegen.

Der Fragesteller fordert die Kommission auf, die Forstwirtschaft in dieser schwierigen Lage zu unterstützen und darauf zu achten, dass die Maßnahmen zur weitestmöglichen Wiederherstellung der zerstörten Wälder nicht durch unnötige bürokratische Hürden behindert werden.

Kann die Kommission unter Berücksichtigung dieser Überlegungen und in Anbetracht der großen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Bedeutung der Forstwirtschaft darlegen, welche Maßnahmen sie zu ergreifen gedenkt, um die Forstwirtschaft in den von den Unwettern betroffenen Gebieten in Schweden zu unterstützen?

 
  
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  Fischer Boel, Kommission. (DA) Zunächst einmal möchte ich der Abgeordneten vollkommen zustimmen, dass der Forstwirtschaft in der EU eine wesentliche sozioökonomische und ökologische Bedeutung zukommt, vor allem in ländlichen Gebieten. Die Kommission hat gerade eine Analyse der Maßnahmen abgeschlossen, die in den letzten fünf Jahren im Rahmen der Europäischen Forststrategie ergriffen wurden, und wir werden die Ergebnisse dieser Analyse in Kürze dem Europäischen Parlament und dem Rat vorstellen.

Die Untersuchung wurde in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Parteien und den Mitgliedstaaten durchgeführt, und es wurden Äußerungen zusammengetragen, z. B? über ein Forum im Internet. Meiner Ansicht nach stellt die Entschließung des Rates vom 15. Dezember über eine Forststrategie für die Europäische Union eine geeignete Grundlage für die forstbezogenen Maßnahmen und Initiativen in der EU dar.

Was die Schäden durch den letzten Sturm angeht, der auch in anderen nordeuropäischen Ländern großen Schaden angerichtet hat, so möchte ich auch in diesem Hohen Haus denjenigen mein aufrichtiges Mitgefühl aussprechen, die von dieser Katastrophe betroffen sind. Wir sind bereit, so schnell wie möglich zu prüfen, was wir tun können, um die Folgen zu beseitigen. Im Rahmen der Rechtsvorschriften der EU gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Bereitstellung von Hilfe.

Auf Ersuchen eines von einer Katastrophe betroffenen Landes kann das Aktionsprogramm der Gemeinschaft für einen koordinierten Katastrophenschutz die Grundlage dafür sein, die Hilfe für andere Mitgliedstaaten zu ermöglichen und zu koordinieren. Am 1. Februar baten auch die schwedischen Behörden um Hilfe von anderen Mitgliedstaaten in Form von Stromgeneratoren für die am stärksten betroffenen Landesteile. Dem Wunsch konnte tatsächlich innerhalb von weniger als zwei Tagen nachgekommen werden, und Deutschland sowie die Tschechische Republik sandten 170 Generatoren nach Schweden.

Hilfe kann auch aus dem Solidaritätsfonds der EU gewährt werden, der einen Beitrag zu Soforthilfemaßnahmen leistet. Die Bereitstellung von Hilfe aus den Strukturfonds kann im Rahmen der laufenden Programme erfolgen, und bei einer Schädigung des Produktionspotenzials von Land- und Forstwirtschaft kann auch Hilfe für die Wiederaufnahme und Einführung von Schutzmaßnahmen im Rahmen der Politik des ländlichen Raums gewährt werden.

Ich kann Ihnen mitteilen, dass meine Dienststelle Kontakt zu den schwedischen Behörden in unterhält und der Möglichkeit einer Untersuchung, ob sich die Vorschläge der schwedischen Behörden in der Praxis umsetzen lassen, positiv gegenübersteht. Wenn die schwedischen Behörden Hilfe aus dem Solidaritätsfonds in Anspruch nehmen möchten, würde ich ihnen empfehlen, sich an meine Kollegin, Kommissarin Hübner, zu wenden, die für diesen speziellen Bereich zuständig ist.

 
  
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  Westlund (PSE). (SV) Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Wie Sie sagten, ist viel geschehen, seit ich diese Frage gestellt habe. Ich möchte an dieser Stelle der Kommission danken, die so großes Verständnis und erhebliches Entgegenkommen gegenüber Schweden und den baltischen Staaten gezeigt hat, die auf diese Weise schwer betroffen waren. Ich bin Ihnen sehr verbunden für die von Ihnen beschriebene Handhabung der Situation.

 
  
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  Martin, David (PSE). (EN) Ich bin gespannt auf den von der Kommissarin erwähnten Bericht über die Entwicklung unserer Forstwirtschaften. Kann sie uns jedoch vorerst zusichern, dass die im Ergebnis der Entkopplung geplanten betriebsbezogenen Einheitszahlungen, die, wie wir wissen, ein ökologisches Element enthalten, auch über starke Anreize zum Anpflanzen von Bäumen verfügen werden? Wird sie dafür Sorge tragen, dass mit diesen Zahlungen darauf hingewirkt wird, dass die Landwirte weiter Bäume pflanzen, und zwar unterschiedliche Baumarten? Das ist zwar keine Lösung für das Forstwirtschaftsproblem, aber dies würde die Zahl der Bäume in der Europäischen Union erhöhen und wäre mit einem Nutzen für die Umwelt verbunden, auf den sich die Kommissarin bezog.

 
  
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  Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass wir dringend wesentlich mehr Flächen mit Baumbestand brauchen. Im Rahmen der ländlichen Entwicklungspolitik wird gegenwärtig über verschiedene Möglichkeiten zur Fortsetzung oder Förderung der Anpflanzung neuer Wälder diskutiert.

Letztlich aber ist es Sache der Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob sie die verschiedenen Instrumente und die Kofinanzierung in der ländlichen Entwicklungspolitik nutzen wollen.

 
  
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  Der Präsident. Da die für die Fragestunde vorgesehene Redezeit erschöpft ist, werden die Anfragen Nr. 59 bis 103 schriftlich beantwortet(5).

(Die Sitzung wird um 19.10 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 
  

(1) ABl. L 18 vom 21.1.1997, S. 1.
(2) ABl. L 164 vom 30.4.2004, S. 164.
(3) Siehe SWOV (Koornstra u.a. 1997) und ebenfalls TOI (Elvik, 1996) und ETSC, Brüssel 2003.
(4) ABl. L 302 vom 1.12.2000, S. 72.
(5) Nicht behandelte Anfragen: siehe Anlage „Fragestunde“.


16. Führerschein (Fortsetzung)
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Fortsetzung der Aussprache über den Führerschein.

 
  
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  Titley (PSE). (EN) Herr Präsident! Ich begrüße die Vorschläge zu Führerscheinen, weil sie für die Betrugsbekämpfung, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und vor allem die Rechtssicherheit in Bezug auf die Freizügigkeit der Bürger große Vorteile bieten. Insbesondere begrüße ich Vorschläge für strengere Normen für Fahrprüfer. Die ursprünglichen Vorschläge der Kommission konnte ich nicht unterstützen, da ich sie für zu bürokratisch und kompliziert hielt. Sie hätten einigen Gruppen wie Nutzern von Wohnmobilen unnötig geschadet, deshalb beglückwünsche ich den Berichterstatter zur Vorlage eines einfacheren und praxisgerechteren Vorschlags.

Wir müssen uns jedoch noch intensiver mit dem Themenkomplex Motorräder beschäftigen, da hier die nationalen Herangehensweisen und Probleme in den Mitgliedstaaten stark voneinander abweichen. Im Vereinigten Königreich sind es nicht in erster Linie junge Motorradfahrer, sondern Männer mittleren Alters – so wie ich – die in eine Midlife-Crisis geraten, eine sehr schwere Maschine kaufen und damit in den Tod fahren. Mit jungen Motorradfahrern gibt es keine großen Probleme, was auf unsere Prüfungsanforderungen, insbesondere bei der Mopedprüfung, zurückzuführen ist.

In anderen Ländern gibt es im Zusammenhang mit Motorrädern und Mopeds andere Probleme, weshalb ich der Auffassung bin, dass die von der Kommission und dem Parlament vorgeschlagene Gesamtlösung nicht funktionieren wird. Ich habe daher gemeinsam mit einigen meiner Kollegen der PSE-Fraktion Änderungsanträge eingereicht, die ein zweigleisiges Herangehen ermöglichen, das die Grundsätze des progressiven Zugangs respektiert.

Der eine Weg führt über praktische Mopedprüfungen, an die sich zwei weitere Stufen des progressiven Zugangs anschließen. Der andere Weg erfordert keine praktische Mopedprüfung, dafür jedoch drei Stufen des progressiven Zugangs zu schweren Maschinen. In beiden Fällen sollte es den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben, ein Mindestalter für den direkten Zugang zu schweren Maschinen festzulegen, das zwischen 21 und 27 Jahren liegen kann. Ich hoffe, dass wir das Problem der Motorräder bei der Abstimmung lösen können.

 
  
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  Dionisi (PPE-DE).(IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich gratuliere dem Berichterstatter, Herrn Grosch, zu seinem Bericht. Die Führerscheinrichtlinie ist sehr umfangreich und kompliziert. Insgesamt denke ich, dass sie, was die Freizügigkeit, die Reduzierung der Betrugsmöglichkeiten und den Versuch zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr angeht, einen großen Schritt nach vorn darstellt. Jedes Jahr sterben über 40 000 Menschen auf Europas Straßen, eine Besorgnis erregende Statistik, der ernsthaft und dringend Beachtung geschenkt werden muss.

Eine der gefährdetsten Opferkategorien sind die Motorradfahrer. Ein Drittel aller zweirädrigen Fahrzeuge in Europa und 60 % der Motorroller sind in Italien zu finden. Daher habe ich die Diskussion über die Altersgrenzen mit Besorgnis verfolgt, doch glücklicherweise hat sie dazu geführt, dass eine gewisse Flexibilität akzeptiert wird. In Italien können Jugendliche beispielsweise ab 14 Moped fahren, wobei aus mehreren Studien hervorgeht, dass dies nicht die am stärksten gefährdete Altersgruppe ist. Bei uns sind Motorroller und Mopeds vor allem in den Großstädten äußerst beliebte Verkehrsmittel und echte Alternativen zum Auto. Die Sicherheit im Straßenverkehr wird bestimmt nicht dadurch verbessert, dass Motorroller und Mopeds aus dem Verkehr gezogen werden, sondern dadurch, dass vermittelt wird, wie man sicher fährt, indem in den Schulen entsprechende Ausbildung und Vorbereitungskurse eingeführt werden.

Generell lohnt sich der „Step-Up Approach“, aber im Bericht wird eine übermäßige Regulierung eingeführt, die den Vorschlag der Kommission nicht verbessert und uns dem Ziel der Harmonisierung nicht im Geringsten näher bringt. Welchen Sinn hat es, im Alter von 24 Jahren einen Motorradführerschein ausgestellt zu bekommen und im Alter von gerade 17 Jahren einen Pkw-Führerschein machen zu können?

Zum Abschluss sei gesagt, dass die Einführung von Prüfungen für den Zugang zu jeder Klasse es weder den Verbrauchern und noch weniger den Behörden ermöglicht, das System zu verwalten und zu überwachen, und es gibt nicht die geringste Garantie dafür, dass die Sicherheit verbessert wird. Dieses Thema muss mutig angegangen werden, ohne die Motorradfahrer stärker zu benachteiligen als die Fahrer anderer Klassen, nur um unser Gewissen zu beruhigen. Ich fordere alle meine Abgeordnetenkollegen auf, sorgfältig über diese beiden Punkte nachzudenken, damit die Sicherheitsstandards angehoben werden und das Ziel der Harmonisierung durch die Einführung vernünftiger, praktikabler und kontrollierbarer Regelungen erreicht wird.

 
  
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  Leichtfried (PSE). Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar! Ich möchte auf zwei Dinge in diesem Bericht eingehen, die mir besonders bemerkenswert erscheinen. Zum Ersten bin ich sehr froh, dass der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr im Gegensatz zum Kommissionsentwurf festgehalten hat, dass es keine obligatorischen medizinischen Untersuchungen ab einem gewissen Alter geben sollte, denn ich bin der Ansicht, dass mit dieser Maßnahme eine unnötige Diskriminierung stattgefunden hätte.

Es gibt keine wie immer geartete Statistik, die besagt, dass altersbedingte Gesundheitsgefährdung in überhöhtem Maße zu Unfällen beiträgt. Auf der anderen Seite muss man bedenken, dass wir in ganz Europa vor einer Situation stehen, wo gerade in den ländlichen Gemeinden Lebensmittelgeschäfte, Banken, Postämter usw. schließen. Gerade dort wohnen ältere Menschen und man kann diesen sicherlich nicht den Führerschein abnehmen und damit sozusagen ihre Grundversorgung gefährden.

Der zweite Punkt, den ich anschneiden möchte, ist die Frage der Zehnjahresbefristung. Ich war in dieser Sache zuerst skeptisch, aber ich denke, wenn man eine einheitliche Regelung schaffen möchte, muss man akzeptieren, dass es Länder gibt, in denen dieser Führerschein ein Identifikationspapier und nicht nur ein Legitimationspapier ist. Ich will jetzt die Sache umdrehen und die Anregung machen, dass man – sollte man bei dieser Zehnjahresbefristung bleiben und ich bin auch dafür – vielleicht auch dafür sorgen könnte, dass dieser Führerschein überall ein Identifikationspapier wird; denn dann sind die Nachteile, die manche Länder durch diese Befristung haben, durch diesen Vorteil wieder wettgemacht.

 
  
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  Wortmann-Kool (PPE-DE). (NL) Herr Präsident! Zunächst darf ich dem Berichterstatter für seine bedeutende Arbeit danken, denn das war nicht eben einfach, wie sich auch am heutigen Nachmittag und Abend wieder gezeigt hat. Ich möchte auf einige Kernpunkte eingehen. Zunächst einmal müssen wir die europäische Betrugsbekämpfung wirklich ernst nehmen und auch den Weg dafür ebnen, und das ist mit 110 verschiedenen Führerscheinen in Europa nicht möglich. Entscheidend finde ich es deshalb, dass der Führerschein alle zehn Jahre erneuert werden muss und wir im Verlaufe von weiteren zehn Jahren zu einem einheitlichen betrugssicheren Führerschein im Kreditkartenformat übergehen. Das können wir nicht der Subsidiarität überlassen. Dieses Parlament würde sich selbst nicht ernst nehmen, wenn wir einen Beschluss fassen und anschließend 80 Jahre brauchen, um ihn auch umzusetzen.

Zweitens, die Kommissionsvorlage war zu restriktiv für Besitzer von Wohnwagen, Boots- und Pferdeanhängern, die dem Vorschlag zufolge neben ihrem regulären Führerschein der Klasse B einen zusätzlichen Führerschein der Klasse E erwerben sollten. Erfreulicherweise wird mein Vorschlag zur Beibehaltung der derzeitigen Situation von einer Mehrheit unterstützt. Da es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass dies nicht sicher ist, sollten wir die Vorschriften nicht unnötig verkomplizieren.

Drittens, der Führerschein für schwere Maschinen. Wenn wir dem Ergebnis des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr folgen, dann würde der schrittweise Zugang zu leistungsstärkeren Maschinen sogar bis zum Alter von 24 Jahren gelten. Und das geht zu weit. Ein 18-Jähriger darf zwar einen großen Landrover steuern, muss aber 24 Jahre alt sein, um sofort eine schwere Maschine fahren zu können. Das ist wirklich kompletter Unsinn und hochgradig ungerecht.

Deshalb habe ich mit Herrn Bradbourns Hilfe gemeinsam mit der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten einen Änderungsantrag eingebracht, der es, wie es gegenwärtig der Fall ist, möglich macht, ab dem Alter von 21 Jahren sofort eine schwere Maschine zu fahren. Ich darf die Kolleginnen und Kollegen eindringlich um Unterstützung dieses Änderungsantrags bitten, der eine ganz wesentliche Überarbeitung darstellt. Die 10 Jahre sind entscheidend, um in Europa einen einheitlichen Führerschein zu etablieren und tatsächlichen Betrug zu bekämpfen. Vielen Dank.

 
  
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  Vincenzi (PSE).(IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch mir liegt der Aspekt der Förderung der Sicherheit im Straßenverkehr, insbesondere für Motorradfahrer, sehr am Herzen.

Hier wäre es meiner Ansicht nach sinnvoll, vier allgemeine Grundsätze zu harmonisieren, die in der Richtlinie bereits enthalten sind. Ich meine den Grundsatz des stufenweisen Zugangs und die wesentliche Rolle der Ausbildung, die Notwendigkeit, bei der Ausstellung von Führerscheinen keinen Unterschied zwischen Autofahrern und Motorradfahrern zu machen, die Erkenntnis, dass die Geschwindigkeit und das Verhältnis Leistung/Gewicht als eine der Hauptunfallursachen anzusehen sind, und die Tatsache, dass die Situation in Europa sehr unterschiedlich ist. Durch diese Vielfalt sollte es allerdings erst recht zu Forderungen nach größerer Sicherheit und einem größeren Verantwortungsbewusstsein auf der Straße kommen und nicht zur Etablierung einer vierrädrigen Monokultur gegenüber einer zweirädrigen.

Das ist der Rahmen, innerhalb dessen andere Kollegen in der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament und ich Änderungsanträge einbringen. Durch sie sollen einerseits die Geschwindigkeit der Motorräder, die man mit 18 Jahren fahren darf, beschränkt und die Unterschiede zwischen den verschiedenen Ländern bezüglich der Fahrzeugtypen auf deren Straßen anerkannt werden. Andererseits wird darin noch einmal der Grundsatz des schrittweisen Zugangs betont, wobei Fahrpraxis und praktische Prüfungen honoriert werden, wenn man vom Moped auf ein schnelleres Motorrad umsteigt, und auch berücksichtigt wird, dass beim Wechsel von einer Klase in die nächste bereits die Fähigkeiten erworben wurden, im Stadtverkehr zu fahren und sich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern richtig zu verhalten.

Meiner Ansicht nach kann das von vielen Rednern angesprochene Thema Motorrad durch eine bessere Harmonisierung dieser Aspekte im Rahmen dieses Vorschlags, zu dem ich dem Berichterstatter gratuliere, in einer einzigen Regelung vereinigt werden.

 
  
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  Kratsa-Tsagaropoulou (PPE-DE). (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Der Vorschlag für eine Richtlinie über den Führerschein bringt mehr Europa in das tägliche Leben unserer Bürger. Denn die Rechtsvorschriften werden in Bereichen, die für unsere Freizügigkeit innerhalb des europäischen Binnenmarktes von grundlegender Bedeutung sind, zugänglicher, transparenter und effizienter.

Unser Berichterstatter, Herr Mathieu Grosch, hat einen langen Weg zurückgelegt und große Anstrengungen unternommen, um die verschiedenen sensiblen Punkte und die unterschiedlichen Praktiken miteinander in Einklang zu bringen, und er hat auf seine Weise dazu beigetragen, diesen Vorschlag zu verbessern, wofür wir ihm zu Dank verpflichtet sind.

Ein harmonisiertes und dabei nicht zwangsläufig homogenisiertes System für die Ausstellung von Führerscheinen wird in der Tat zuallererst dabei behilflich sein, Betrug zu bekämpfen und Unklarheiten zu beseitigen, die aufgrund der Vielfalt der verschiedenen Führerscheinmodelle, die derzeit in der Europäischen Union im Umlauf sind, leicht auftreten können. Die Ausstellung des Führerscheins in Form einer Plastikkarte, der Umtausch der alten Führerscheine innerhalb einer Frist von 10 Jahren sowie die, wenn auch fakultative, Möglichkeit, Mikrochips einzuführen, erleichtern die Kontrollen und verringern die Gefahr des Betrugs. Dazu wird auch die gegenseitige Anerkennung von Sanktionen beitragen, zumal hiermit in der Europäischen Union ein Raum der Sicherheit und des Rechts gefördert wird.

Der vorliegende Vorschlag für eine Richtlinie wird zudem einen Beitrag für die Stärkung der Sicherheit im Straßenverkehr leisten, die das Hauptziel der europäischen Verkehrspolitik darstellt. Die richtigen Auswahlkriterien für Fahrprüfer, ihre kontinuierliche Weiterbildung, die regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen der Fahrer, die Ausweitung des Grundsatzes des stufenweisen Zugangs zu höheren Führerscheinklassen sind Elemente, die im Hinblick auf den Schutz unseres Lebens und unsere Lebensqualität sowie letztendlich im Hinblick auf unsere Demokratie von ausschlaggebender Bedeutung sind. Sie stehen mitten im Zentrum des europäischen Sozialmodells, und unsere Aufgabe ist es, sie zu schützen.

 
  
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  De Rossa (PSE).(EN) Herr Präsident! Ich unterstütze voll und ganz das Herangehen des Berichterstatters an diese Frage. Ich frage mich sogar, weshalb wir nicht eine schnellere Einführung des Führerscheins in Form von Kreditkarten in Betracht ziehen können. Angesichts der Tatsache, dass wir 15 verschiedene Währungen innerhalb von Wochen auf eine einheitliche europäische Währung umgestellt haben, scheint es mir weitaus leichter, 110 verschiedene Führerscheinmodelle durch ein einheitliches Format zu ersetzen.

Einer der Punkte, die mich beschäftigen, sind die mit der Erteilung von Führerscheinen verbundenen Kosten, insbesondere für Jugendliche. Sie haben sicherlich eine abschreckende Wirkung, denn es muss auch die Ausbildung und in vielen Fällen die Wiederholung der Fahrprüfung bezahlt werden. Daher ist davon auszugehen, dass eine große Anzahl Jugendlicher in Europa ohne regulären Führerschein und damit wohl auch ohne richtige Versicherung fährt.

Ich weiß, dass in Irland Schätzungen des Automobilverbandes zufolge ein Fünftel der Fahrzeugführer mit einem vorläufigen Führerschein unterwegs ist. Dieser Führerschein wird gegen Gebühr sofort ausgestellt. Auf einen Termin für die Fahrprüfung muss man mindestens ein Jahr warten, und wer dann durchfällt – was bei einem hohen Prozentsatz der Fall ist – nimmt mindestens zwei Jahre ohne ausreichende Ausbildung und die entsprechenden Kenntnisse am Straßenverkehr teil.

Obwohl es eine sehr gute Idee ist, in ganz Europa einheitliche Normen zu haben, müssen wir uns die Frage stellen, ob die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass insbesondere jene, die solche vorläufige Führerscheine erhalten, sicher fahren können. Die Statistik der Verkehrstoten lässt eher auf das Gegenteil schließen.

 
  
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  Ferber (PPE-DE). Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der Führerscheinrichtlinie hat gerade in meinem Heimatland zu großer Aufregung geführt. Ich bin sehr froh, dass viele Punkte, die die Menschen damals zu Recht an den Überlegungen kritisiert haben, heute keine Rolle mehr spielen, nämlich die Frage der Gesundheitsprüfung bei älteren Verkehrsteilnehmern. Dazu ist schon einiges gesagt worden.

Was die Frage der Befristung betrifft, sollten wir schon darauf Rücksicht nehmen, dass die einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Kulturen und Traditionen haben. In Deutschland gibt es schon seit über hundert Jahren einen Führerschein; das kann kein anderes EU-Land von sich behaupten. Wir haben unsere eigene Tradition, andere haben ihre. Es macht keinen Sinn, dass der europäische Gesetzgeber oder das Europäische Parlament über das hinausgeht, was die Mitgliedstaaten bisher vereinbart haben.

Was die Einführung der Scheckkarte betrifft, so ist dies schon seit über fünf Jahren möglich, und die Mitgliedstaaten sind selbst schuld, wenn sie es noch nicht getan haben. Aber es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, das zu tun, und nicht unsere Aufgabe, dies auf europäischer Ebene verbindlich für alle vorzuschreiben.

Lassen Sie mich einen weiteren Kritikpunkt ansprechen: Auf dem neuen Führerschein soll ein Chip sein; der kostet Geld und bringt nichts. Warum haben wir uns in der vorletzten Legislaturperiode über Nummerncodes und Ähnliches unterhalten? Damit man den Führerschein in allen Ländern verstehen kann. Wir brauchen keinen Chip – der kostet nur und bringt nichts.

Ich bin sehr froh, dass das Problem der Anhänger gelöst wurde. Ich habe mich in dieser Sache sehr intensiv mit dem Berichterstatter auseinandergesetzt, und ich denke, dass wir eine gute, praktikable und bürgerfreundliche Lösung gefunden haben. Lassen Sie uns bitte auch bei Umtauschpflichten und Ähnlichem eine bürgerfreundliche Lösung schaffen. Wir verärgern die Menschen mehr, wenn wir sie von hier aus beglücken wollen, als dass wir ihnen nutzen.

Deswegen richte ich meine Bitte an Sie, Herr Kommissar. Sie haben ja die ehrenvolle Aufgabe, über die 129 vorliegenden Änderungsanträge endgültig zu richten. Sie stehen sehr dicht an der Ratsposition; dies liegt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.

 
  
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  Doyle (PPE-DE). (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Ausführungen von Herrn De Rossa noch etwas hinzufügen. Die meisten, die in Irland mit vorläufigen Führerscheinen unterwegs sind, tun dies völlig legal – so verrückt ist das bei uns geregelt – damit niemand auf die Idee kommt, ein Fünftel der Fahrzeugführer würde sich außerhalb des Gesetzes bewegen, das ist nicht der Fall.

Ich unterstütze die vor uns liegende dritte Richtlinie zu Führerscheinen voll und ganz und danke Herrn Grosch für die geleistete Arbeit. Wir wollen damit mehr Freizügigkeit für die Bürger gewährleisten, Betrug bekämpfen und vor allem die Verkehrssicherheit erhöhen. Das Sterben auf unseren Straßen in jedem einzelnen Mitgliedstaat ist hinlänglich bekannt, und dies ist nur ein sehr kleiner Beitrag, etwas dagegen zu tun.

Ein Führerschein im Plastikkartenformat wäre ideal. Die gegenwärtigen Führerscheine aus Papier sind leicht zu fälschen. Vorstellbar wäre ein Führerschein ähnlich einer Kreditkarte mit optionalem Mikrochip zur Verstärkung weiterer Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung. Ich stimme zu, dass die Gültigkeit regelmäßig verlängert werden sollte, wiederum im Interesse der Betrugsbekämpfung, und um das Foto des Inhabers zu aktualisieren. Damit würde auch dem Führerscheintourismus ein Riegel vorgeschoben, denn für jedermann gäbe es nur einen Führerschein. Gegenwärtig ist es so, wenn man – wie wir im Englischen beschönigend sagen – seinen Führerschein „verliert“, kann man sich einen europäischen Führerschein ausstellen lassen oder in einem anderen Land einen Führerschein bekommen. „Verlieren“ bedeutet, dass er wegen eines erheblichen Gesetzesverstoßes eingezogen wurde!

Die Harmonisierung der Zeitabstände für vorgeschriebene ärztliche Untersuchungen für Berufsfahrer muss positive Auswirkungen haben, ebenso wie die Einführung von Mindestanforderungen für die Ausbildung unserer Fahrprüfer. Dieser Bereich ist noch nie harmonisiert worden, und dies muss unbedingt in Angriff genommen werden.

Ich befürworte den Umtausch alter Führerscheine in kreditkartengroße Plastikkarten, wenn sie verlängert werden müssen. Ich weiß, dass über diesen Punkt diskutiert wird und dass es hier zwei Möglichkeiten gibt. Zurzeit besteht das große Problem darin, dass wir das Recht eines Führerscheininhabers auf Führen eines Fahrzeugs nicht einschränken dürfen. Ich glaube, es gibt eine unterschwellige Angst vor der Verlängerung aller Führerscheine in Papierform, wenn deren Gültigkeit abläuft. Insbesondere die Älteren unter uns fürchten, ihr Recht zu fahren würde in irgendeiner Weise bedroht und sie würden ihren Führerschein nicht zurückerhalten. Wir sollten zusichern, dass in das Recht, ein Fahrzeug zu führen, nicht eingegriffen wird und alle zur Verlängerung vorgelegten Führerscheine umgetauscht werden. Weiterhin trete ich entschieden für das Recht ein, mit einem Führerschein für Personenwagen einen Anhänger oder ein Wohnmobil bis dreieinhalb Tonnen ziehen zu dürfen.

 
  
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  Jałowiecki (PPE-DE). (PL) Herr Präsident, obwohl ich das nicht gern tue, muss ich zunächst auf Herrn Piecyks Beitrag eingehen, der sagte, dass, wer in Deutschland den medizinisch-psychologischen Test, auch als Idiotentest bekannt, nicht besteht, mit verschiedenen Tricks in einem anderen Land wie der Tschechischen Republik einen Führerschein bekommen kann. Ich kann Herrn Piecyk versichern, dass, um in der Tschechischen Republik und auch in Polen einen Führerschein zu bekommen, weit strengere Anforderungen zu erfüllen sind als den Idiotentest zu bestehen. Hohe Standards gelten nicht nur für Kraftfahrer, sondern auch für Schweißer, Ärzte und Krankenschwestern, die in den alten EU-Mitgliedstaaten so gesucht sind.

Nun zu dem, was mich vor allem bewegt. Der Bericht Grosch verbindet zwei Aspekte, die, wie wir aus Erfahrung wissen, überaus vielschichtig sind. Da ist zum einen das Streben nach Standardisierung oder Harmonisierung und zum anderen der Wunsch, das Subsidiaritätsprinzip zu wahren. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Führerscheine standardisiert werden müssen, denn wir können von keinem Polizisten irgendwo in Europa erwarten, dass er mit all den Varianten vertraut ist. Obwohl die Versuchung groß ist, darf die Standardisierung jedoch keine Maßnahmen nach sich ziehen, die einen Eingriff in die souveränen Rechte der einzelnen Staaten, wie beispielsweise im Zusammenhang mit dem Alter der Kraftfahrer, medizinischen Untersuchungen oder der Ausbildung von Kraftfahrern, darstellen. Ich möchte Herrn Grosch dazu beglückwünschen, dass er dieser Versuchung widerstanden hat.

Absolut entscheidend ist aber, dass ein europäisches Netz von Datenbanken aufgebaut wird. Solange kein solches Netz existiert, lassen sich Fälschungen nicht reduzieren, und damit kann auch die Verkehrssicherheit nicht erhöht werden. Das liegt daran, und das ist allgemein bekannt, dass diejenigen, die nicht auf legalem Wege einen Führerschein bekommen können, zu illegalen Mitteln greifen und damit sich selbst sowie andere gefährden, weil sie nicht die erforderliche Qualifikation zum Führen eines Fahrzeugs besitzen. Wie ich gehört habe, hat die Europäische Kommission Probleme mit der Einrichtung einer solchen Datenbank, was mich, wie ich zugeben muss, doch sehr verwundert. Wenn man bedenkt, wie einfach es heute ist, über das Internet einzukaufen, Flugtickets zu bestellen oder komplizierte Bankgeschäfte vorzunehmen – warum sieht dann die Kommission im Aufbau eines solchen Systems eine fast unlösbare Aufgabe? Vielen Dank.

 
  
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  Koch (PPE-DE). – Herr Präsident, liebe Kollegen! Der gemeinsame europäische Führerschein ist längst überfällig, nicht etwa als zusätzliches, sondern als das einzig gültige Modell. Es mag interessant sein, im Katalog mit den heute gültigen 110 Modellen zu blättern und die Gültigkeit sowie die Sicherheitsmerkmale zu studieren – allein praktisch für die Anwendung ist so ein Katalog nicht. Der Austausch alter Führerscheine wird keinen Führerscheininhaber dazu bringen, vorschriftsmäßiger zu fahren. Er wird auch zu keiner Verbesserung der Fahrzeugausstattung mit Sicherheitskomponenten führen, und doch wird er die Freizügigkeit verbessern und zu einer beträchtlichen Steigerung der Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger beitragen, egal ob sie gerade am Straßenverkehr teilnehmen oder nicht.

Führerscheinaktualisierung ist Sicherheitsgewinn, unbürokratisch und sie erfolgt unter voller Wahrung des Subsidiaritätsprinzips. Subsidiär handelnd sollten die Mitgliedstaaten den Tausch auf vielfältige Weise ermöglichen, z. B. auch im Rahmen einer Kfz-Anmeldung oder der regulären Hauptuntersuchung eines Kraftfahrzeuges. Beides findet viel öfter als die Führerscheinaktualisierung statt, ist wirklich bürokratisch und zudem weitaus teurer.

Ein Sicherheitsgewinn für jeden Kraftfahrzeugnutzer im Ausland ist es bereits, wenn durch seinen aktuellen lesbaren Führerschein lästige und nervige Unannehmlichkeiten bei Straßenkontrollen, aber auch beim Mieten eines Wagens, der Vergangenheit angehören. Unannehmlichkeiten, die nachweislich zu Stress und dadurch zu Gefährdungen im Straßenverkehr führen.

Im Rahmen der Terrorismusbekämpfung halte ich einen Führerschein, der prüfbar ist, für durchaus legitim. Die ihn besitzende Person muss zweifelsfrei identifizierbar sein. Betrugsmöglichkeiten werden so verringert, die Fälschungssicherheit erhöht, der Fahrer eines Busses oder eines Gefahrguttransportes wird auch wirklich die Legitimation zum Führen des entsprechenden Fahrzeuges haben.

Wenn wir den Führerscheintourismus ernsthaft bekämpfen wollen, dann brauchen wir eine Registratur ausgegebener Führerscheine in einem Netzwerk nationaler Register. Wir erreichen dieses Ziel unter den vom Ausschuss angenommenen Bedingungen im Jahr 2030. Länger sollten wir unsere Ziele nun wirklich nicht aufschieben.

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, ich möchte allen Mitgliedern des Parlaments danken, die an dieser Aussprache, die ich für äußerst wichtig halte, teilgenommen haben. Mein Dank gilt auch Mathieu Grosch für einen Bericht, dessen Qualität einhellig anerkannt wurde. Ich danke ihm sowie dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr für die Unterstützung und für, wie ich sagen möchte, die Verbesserung des Textes der Kommission. Bravo, Herr Grosch! Dies ist ein sehr sensibles Thema für die europäischen Bürger, und es ist Ihnen gelungen, ein gutes Gleichgewicht herzustellen. Ich habe wohl vernommen, dass einige von Ihnen die Union vor einer Überreglementierung warnen, aber ich muss trotzdem sagen, dass dieser neue Führerschein, von dem ich hier und da in manchen Mitgliedstaaten bereits einige Exemplare sehe, meiner Meinung nach geeignet ist, allen mehr Sicherheit, größere Einfachheit für die Nutzer sowie eine Subsidiarität zu bringen, die bestimmte Entscheidungen bei den Mitgliedstaaten belässt.

Ich würde also sagen, dies ist ein sehr ausgewogener Text. Wir haben hier in der Tat über ein sehr sensibles Thema zu befinden. Der Führerschein ist der Befähigungsnachweis, der heute innerhalb der Union am weitesten verbreitet ist: etwa 300 Millionen Inhaber sind in ihrer Mobilität, in ihrem täglichen Leben häufig davon abhängig. Andererseits zeigt natürlich die Vielfalt der Reaktionen, dass es ebenso viele Experten gibt wie Inhaber von Führerscheinen und dass jeder Experte seine eigene Meinung zu diesem Thema hat.

Allerdings zeichnet sich nach der Einigung im Rat im Oktober vergangenen Jahres und der Abstimmung in Ihrem Ausschuss ein sehr breiter Konsens ab, was bestätigt, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Ziele von den anderen Institutionen weitgehend mitgetragen werden. Natürlich kann ich aufgrund der Vielzahl von Änderungsvorschlägen und der verschiedenen Reaktionen nicht auf alle Punkte eingehen.

Ich kann Ihnen sagen, Herr Grosch, dass die Kommission in der Lage ist, fast alle Ihre Änderungsvorschläge zu akzeptieren, aber andererseits sieht sie sich gezwungen, Ihnen die Ablehnung einiger Änderungen vorzuschlagen, die, selbst wenn sie lobenswerte Absichten widerspiegeln, das Gleichgewicht des Textes stören und ihn schwerfälliger machen würden. Dies ist eine Etappe, und wir wissen, dass es noch weitere Verbesserungen geben wird. Ich denke beispielsweise an die Änderungsvorschläge 97 bis 129. Natürlich werde ich die Reaktion der Kommission auf alle Änderungsvorschläge schriftlich übermitteln, ich möchte jedoch vor allem auf einige Fragen antworten und mich zunächst zum Umtausch der bereits im Umlauf befindlichen Führerscheine äußern.

Ihr Bericht, Herr Grosch, schlägt vor, alle bestehenden Führerscheine für die Papiermodelle innerhalb von zehn Jahren und für die übrigen Modelle innerhalb von 20 Jahren umzutauschen. Zwar hatte die Kommission ursprünglich nicht vorgeschlagen, alle bereits in Umlauf befindlichen Führerscheine zu ersetzen. Allerdings hat sich die diesbezügliche Haltung der Mitgliedstaaten aufgrund der jüngsten Enthüllungen über Dokumentenfälschungen und den betrügerischen Erwerb von Führerscheinen – den einige von Ihnen als „Führerscheintourismus“ bezeichneten – geändert.

So würde es ein genereller Umtausch ermöglichen, die Datenbanken zu aktualisieren, gefälschte Führerscheine sowie die doppelten oder dreifachen Führerscheine einzuziehen, die zahlreiche Bürger besitzen. Dieses Vorgehen würde direkt zur Verbesserung der Straßenkontrollen beitragen und ein zusätzliches Mittel darstellen, um die Straffreiheit zu reduzieren. Zu diesem Ziel wird im Übrigen auch die Einrichtung eines Datenverbunds beitragen. Diesbezüglich möchte ich das Parlament informieren, dass die Kommission mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeitet, um ein Netz mit der Bezeichnung RESPER (Réseau permis de conduire) zu schaffen. Über diese Datenbank sollen die nationalen Datenbanken miteinander verbunden werden, und die entsprechenden Arbeiten werden im Jahr 2005 abgeschlossen sein.

Deshalb sind also alle Änderungsvorschläge für die Kommission akzeptabel. Für mich besteht kein Zweifel, dass die im Bericht Grosch vorgeschlagene Formulierung eine Perspektive für eine fruchtbare Debatte im Rat über den Umtausch der bereits im Umlauf befindlichen Führerscheine eröffnen wird. Selbstverständlich kann die Kommission Änderungsvorschläge, die nicht in diese Richtung gehen und die künftig sogar jede Lösung der bereits genannten Probleme verhindern würden, nicht akzeptieren.

Lassen Sie mich noch einige Worte zur begrenzten administrativen Geltungsdauer sagen. Die Kommission hat für künftige Führerscheine eine administrative Befristung auf zehn Jahre vorgeschlagen. Dieses Dokument, das die Rechte des Führens eines Fahrzeugs bescheinigt, muss ein aktuelles Lichtbild tragen und mit der modernsten Vorrichtung zur Fälschungssicherheit ausgestattet sein. Das wird effiziente Kontrollen und die Verbesserung der Straßensicherheit ermöglichen, ohne übermäßige Kosten zu verursachen.

Allerdings hat die Kommission nicht vorgeschlagen, diesen regelmäßigen Umtausch mit einer ärztlichen Untersuchung zu verbinden, denn in diesem Bereich müssen wir doch im Namen der Subsidiarität einige Verantwortlichkeiten bei den Mitgliedstaaten belassen. Soweit also zur begrenzten administrativen Geltungsdauer, die wir immerhin für interessant halten, da sie dazu beiträgt, Fälschungen zu bekämpfen und den Führerschein ohne übertriebene Formalitäten zu aktualisieren. Wie ich bereits sagte, hat die Kommission keine regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen vorgeschlagen, und die Befristung ist nicht automatisch an diese Kontrollen gebunden, die in der Verantwortung der Mitgliedstaaten verbleiben.

Ich danke all denen, die das Problem der Motorräder angesprochen haben, vor allem in Bezug auf junge, manchmal sehr junge Menschen, die Motorrad fahren. Einer von Ihnen hat unterstrichen, dass man in einem bestimmten Alter eine Leidenschaft für das Motorrad entwickeln kann, ohne darauf wirklich vorbereitet zu sein. Da müssen wir wirklich sehr aufmerksam sein. Motorradfahrer sind 16 Mal häufiger in Unfälle verwickelt als Autofahrer. Wenn die gegenwärtige Tendenz anhält und wir keine Maßnahmen ergreifen, werden im Jahr 2010 die Zweiradfahrer bis zu einem Drittel der Verkehrstoten ausmachen.

Ich war einmal Gesundheitsminister in einem Mitgliedstaat, und ich kann Ihnen sagen, dass die Zahl der Toten, aber auch der Unfälle, in deren Folge junge Menschen gelähmt wurden, mich bis ans Ende meiner Tage verfolgen wird. Ich glaube also, wir müssen da sehr aufmerksam sein.

Deshalb möchte ich den Mitgliedern des Parlaments herzlich danken, die zusammen mit ihrem Berichterstatter eine beachtliche Arbeit geleistet haben. Ich bin sicher, dass unsere europäischen Mitbürger für diesen Vorstoß sehr dankbar sein werden, selbst wenn natürlich noch einige Fortschritte erforderlich sind.

Hier wurde dankenswerterweise die Frage der Kosten des Führerscheins und der Notwendigkeit der Ausbildung der Prüfer angesprochen. Das ist ein weiteres Tätigkeits- und Untersuchungsfeld in den Mitgliedstaaten, denn es muss verhindert werden, dass gerade die junge Generation Schwierigkeiten hat, den Führerschein zu erwerben, der vielfach für viele junge Menschen ein Instrument für die berufliche Eingliederung ist. Soweit meine Ausführungen.

Im Namen der Kommission, akzeptiere ich also Ihre Änderungsvorschläge, Herr Berichterstatter. Einige davon muss ich ablehnen, aber ich danke ihren Autoren für den Beitrag, den sie auf diese Weise zu dieser Aussprache leisten wollten, die man nicht unterschätzen darf, wenn man sich vor Augen hält, wie wichtig sie für den Alltag der europäischen Bürger ist.(1)

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen, Mittwoch, um 11.30 Uhr statt.

 
  

(1) Standpunkt der Kommission zu den Änderungsvorschlägen: siehe Anhang.


17. Meeresverschmutzung durch Schiffe: Sanktionen bei Verstößen
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt die Empfehlung für die zweite Lesung von Corien Wortmann-Kool (A6-0015/2005) betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen bei Verstößen.

 
  
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  Wortmann-Kool (PPE-DE), Berichterstatterin. – (NL) Herr Präsident! Wir erörtern die Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen zur Bekämpfung illegaler Öleinleitungen auf See, und als Ihre Berichterstatterin stimmt mich die mit dem Rat in zweiter Lesung erzielte Übereinkunft überaus froh. Intensive Beratungen waren vonnöten, und die Vereinbarung, die uns mit dem Rat gelungen ist, gewährleistet einen verbindlichen, aber dennoch fairen europäischen Ansatz bei illegalen Öleinleitungen und Ölkatastrophen. Ich möchte dem Hohen Haus noch einmal die gesellschaftliche Bedeutung dieser Richtlinie vor Augen führen. Unmittelbarer Anlass für die Gesetzesvorlage war die durch die „Prestige“ ausgelöste Ölkatastrophe. Hunderte Küstenkilometer wurden damals stark verseucht, und das vorliegende Maßnahmenpaket bezieht sich wirklich nicht nur auf diese Unglücke, sondern dient auch dem Kampf gegen illegale Einleitungen in die europäischen Küstengewässer. Diese illegalen Öleinleitungen mögen in den Zeitungen vielleicht nicht immer Schlagzeilen machen, sie stellen aber ein erheblich unterschätztes und nicht gebührend beachtetes Problem dar, denn jährlich gibt es etwa 90 000 Fälle illegaler Öleinleitungen in die europäischen Gewässer. Jahr für Jahr werden Strände verschmutzt, und wohlgemerkt 40 % der toten Seevögel entlang der Nordseeküste gehen auf das Konto der Ölverschmutzung.

Der Rat hat lange gebraucht, um einen Gemeinsamen Standpunkt zu beziehen, und er erwies sich für das Parlament als unzulänglich. Wir wollen keinen Papiertiger, sondern wirkungsvolle europäische Vereinbarungen über die Entdeckung und Sanktionen. Der Rat ist dem Parlament hier weitgehend entgegen gekommen, und das ist gut für die Bürger Europas und für die Umwelt. Ich darf die wesentlichen Punkte erläutern.

Erstens sind harte Sanktionen zur Bekämpfung illegaler Einleitungen vorgesehen. Der Rat hat im Dezember einen Rahmenbeschluss angenommen, in dem die Sanktionen im dritten Pfeiler geregelt sind. Damit hat der Rat den Weg für diese Vereinbarung frei gemacht. Dieser Vorschlag im Rahmen des dritten Pfeilers ist zudem durch Aufnahme einer Passage über die Straftaten fest in der Richtlinie verankert. Außerdem hat der Rat die parallele Annahme beider Legislativvorschläge zugesichert. Auf diese Weise hat das Parlament im Vorgriff auf die neue Verfassung seine institutionelle Position gefestigt.

Zweitens geht es um die Entdeckung illegaler Einleitungen. Die meisten Länder können nicht oder kaum gegen illegale Einleitungen vorgehen. Indem wir jedoch die Schwelle für ihre Bekämpfung auf grobe Fahrlässigkeit herabsetzen, stellen wir sicher, dass Verstöße nach allen Regeln der Kunst geahndet werden können. Gleichwohl sollten wir nicht ins andere Extrem verfallen und eine Hetzjagd auf Schiffsbesatzungen und Kapitäne veranstalten, über die heftig debattiert wurde. Das Parlament legt Wert auf den Schutz, den internationale Verträge im Falle illegaler Einleitungen bieten, bei Unfällen ist dies allerdings komplizierter.

Kommission und Rat wollen in den Hoheitsgewässern keinen zusätzlichen MARPOL-Schutz, da ein Handeln dann praktisch unmöglich wäre; eine Ansicht, die von einer Mehrheit in dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr geteilt wurde. Wie ich dennoch bemerkt habe, ebben die Diskussionen in diesem Punkt nicht ab, denn noch gestern erreichte mich hierzu ein Schreiben der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation, ein Schreiben, das auch dem Kommissar bekannt ist. Können Sie, Herr Kommissar, uns die Angst nehmen, die einige nach wie vor verspüren, dass die Besatzungen bei Unfällen im Voraus kriminalisiert werden, denn das ist nicht Sinn der Sache?

Drittens, dieses Haus träumt seit langem von einer Europäischen Küstenwache, die für eine wirksame Prävention und Entdeckung von Ölverschmutzung unverzichtbar ist. Diesem Wunsch hatte der Rat bislang nicht Rechnung getragen, mit dieser Vereinbarung ist dies aber nunmehr der Fall. Daher freue ich mich, dass der Rat das Prinzip einer Europäischen Küstenwache anerkennt. Vereinbarungsgemäß wird die Europäische Kommission bis Ende 2006 eine Durchführbarkeitsstudie vorlegen, und, Herr Kommissar, wir sehen den Ergebnissen Ihrer Studie sowie Ihrem Vorschlag für eine Europäische Küstenwache mit Spannung entgegen.

Und schließlich sollten wir selbstverständlich alles daransetzen, um Verschmutzungen zu verhindern, und dazu dient die Richtlinie über die Hafenauffangeinrichtungen, obgleich sie noch völlig unzureichend ist. Wie gedenkt die Kommission, dies zu verbessern?

Mein Dank gilt meinen Kolleginnen und Kollegen für das in mich gesetzte Vertrauen und die konstruktive Zusammenarbeit sowie dem Sekretariat des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr. Auch der Kommission gebührt ein herzliches Dankeschön für die gesamte Unterstützung und Kooperation. Last but not least darf ich dem luxemburgischen Vorsitz danken, der die Verhandlungen energisch geführt hat, was nicht leicht war. Ich freue mich über das Resultat, und ich danke Ihnen dafür, insbesondere wegen der Bedeutung für die Bürger sowie die Umwelt entlang unserer Küsten und in unseren Küstengewässern.

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, zunächst möchte ich Frau Wortmann-Kool danken, die in bemerkenswerter Weise die Zusammenhänge aufgezeigt, die Herausforderungen erläutert und den Inhalt dieser Kompromisslösung beschrieben hat, die, wie ich von ganzem Herzen hoffe, morgen von Ihrem Hohen Haus verabschiedet werden wird. Lassen Sie mich nur einige Worte hinzufügen.

Die Verhandlungen über diesen Entwurf für eine Richtlinie haben vor fast zwei Jahren begonnen. Wir mussten Hindernisse überwinden und teilten nicht immer die gleichen Standpunkte, die einige von Ihnen vertraten. Mein Gruß und mein Dank gilt den drei Berichterstattern, die abwechselnd an diesen Verhandlungen teilgenommen haben, besonders Frau Wortmann-Kool als der echten Urheberin des heutigen Erfolgs.

Mit dieser künftigen Richtlinie werden die europäischen Institutionen endlich eine konkrete Antwort auf die Erwartungen unserer Bürger geben, die wollen, dass die illegalen Einleitungen und andere Katastrophen der Vergangenheit sich nicht wiederholen. Man wirft uns vor, wie Sie Frau Wortmann-Kool auch gerade sagten, wir wollten die Kapitäne und Mannschaften kriminalisieren. Ich kann wirklich sagen, dass dies nicht unsere Absicht ist. Im Gegenteil, diese Richtlinie soll im Dienst dieses Berufszweiges stehen. Wir nehmen die äußerst seltenen Fälle ins Visier, die nicht tolerierbar und inakzeptabel sind; wir wollen, dass sich alle Wirtschaftsbeteiligten in den vorgelagerten Bereichen in der langen Kette des Seetransports zu ihrer Verantwortung bekennen. Ich muss gestehen, dass ich etwas verwundert war über die Reaktion des Generalsekretärs der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation, den ich in der vergangenen Woche traf. Ich muss sagen, dass, wie ich ihm in London am Sitz der IMO mitteilte, der dem Parlament vorliegende Text vollkommen mit dem internationalen Recht übereinstimmt, das heißt mit dem MARPOL-Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und der UN-Seerechtskonvention. Unser Text ist konform, und wir nutzen lediglich eine durch das MARPOL-Übereinkommen gebotene Möglichkeit, strengere Vorschriften einzuführen.

Wir handeln natürlich auf der Ebene der Union und nicht mehr auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten, aber ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass die IMO in diesem Schritt den geringsten Willen erkennen kann, die Besatzungen und die Kapitäne zu kriminalisieren. Ich sage das in aller Entschiedenheit und Überzeugung, und ich möchte wirklich alle Abgeordneten beruhigen, die, wie ich einem Brief entnehmen konnte, möglicherweise das Gefühl gehabt haben, sie hätten unsere Absichten nicht ganz verstanden.

Lassen Sie mich sagen, Herr Präsident, dass die Verabschiedung dieses Textes ein Erfolg sein wird. Die Kommission hatte zwar geglaubt, mit ihrem Richtlinienvorschlag ein echtes System strafrechtlicher Sanktionen einführen zu können. Der Ihnen nun vorliegende Text ist in dieser Hinsicht weniger ambitioniert, denn die Elemente strafrechtlicher Natur wurden in den dritten Pfeiler verlagert, das heißt in einen Rahmenbeschluss. Ich bedauere das zwar, und die Kommission bedauert es, aber wir nehmen dies, wie es ist, und akzeptieren es, denn alle anderen Aspekte des Vorschlags blieben unverändert. Und wir haben erreicht, dass Verschmutzungsverstöße in ganz Europa auf die gleiche Weise definiert werden und in ganz Europa vergleichbaren Abschreckungssanktionen unterliegen. Das ist sehr wichtig, und ich möchte sagen, dass alle Parlamentarier der Europäischen Union, die irgendwann einmal das Drama einer Ölpest miterlebt haben, verstehen, dass wir zum Handeln verurteilt sind, sonst stehen wir früher oder später einer neuen Katastrophe gegenüber und werden dafür verantwortlich gemacht.

Auf der Grundlage dieser Richtlinie werden künftig die Kommission, unter Mithilfe der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sowie alle anderen zuständigen Stellen innerhalb der Mitgliedstaaten ihre Kräfte vereinen müssen, um die Überwachung zu verstärken, Verstöße aufzudecken und die Schuldigen zu bestrafen. Hierzu muss ich ganz persönlich sagen, dass der Wunsch des Parlaments nach einer europäischen Küstenwache sich voll mit unserem Wunsch deckt.

Her Präsident, gestatten Sie mir noch ein Wort zu den Änderungsanträgen 19 bis 23, ohne mich allzu sehr aufhalten zu wollen. Die Kommission empfiehlt dem Hohen Haus, sie nicht anzunehmen, und zwar aus zwei Gründen. Erstens, weil das Kompromisspaket in Frage gestellt wird, denn eine Schlichtung könnte die Dinge verkomplizieren, und zweitens aus inhaltlichen Gründen. Die Änderungsanträge 19 und 22 zielen darauf ab, eine ausführliche Liste aller Wirtschaftsbeteiligten zu erstellen, die in der langen Kette des Seetransports im Falle einer Havarie und einer Verschmutzung haftbar gemacht werden können. Faktisch existiert diese Liste aber bereits in kondensierter Form in Erwägungsgrund 7 des gemeinsamen Standpunkts, der nicht durch irgendeinen Kompromiss in Frage gestellt wurde. Änderungsantrag 20 betrifft die Entschädigungsregelung für Nothäfen. Das ist eine sehr wichtige Frage, mit der sich die Kommission eingehend beschäftigt, und ich beziehe mich hier auf eine Studie zu diesem Thema, die ich dem Europäischen Parlament in den nächsten Tagen zuleiten werde.

Die Änderungsanträge 21 und 23 zielen darauf ab, etwas in Frage zu stellen, was in den Augen der Kommission ein echter Fortschritt ist. Die Europäische Union wird in den Hoheitsgewässern ein wirklich operatives Abschreckungs- und Sanktionssystem einrichten: Alle Verursacher müssen bestraft werden, sobald sie eine grobe Fahrlässigkeit begangen haben. Das stellt einen Fortschritt gegenüber den internationalen Standards, vor allem dem MARPOL-Übereinkommen, dar, die ergänzt werden müssen. Bestraft werde können nur Personen, die vorsätzlich gehandelt oder einen unentschuldbaren Fehler begangen haben.

Unser Text stellt also einen Fortschritt dar, der durch die Seerechtskonvention ermöglicht wird. Diese Konvention ermöglicht es den Küstenstaaten, in ihren Hoheitsgewässern die Vorrichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Verschmutzungen zu verstärken. Diese Möglichkeit besteht, und wir haben sie ergriffen, und deshalb sollte man meiner Meinung nach nun keinen Schritt zurück machen. Deshalb ist die Kommission vom Grundsatz her nicht einverstanden, und deshalb ist es gut, dass der Verkehrsausschuss so klug war, die Änderungsanträge 21 und 23 nicht anzunehmen.

Nun noch ein Wort zu Änderungsantrag 2, bei dem es um Erwägungsgrund 7 geht. Dieser Änderungsantrag betrifft die Revision des Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden, des so genannten FIPOL-Systems. Dieser Änderungsantrag wurde vom Rat nicht akzeptiert, wobei es zutrifft, dass sein Gegenstand etwas über den Bereich der Richtlinie hinausgeht. Während des Trilogs hat die Delegation des Parlaments es akzeptiert, diesen Änderungsantrag zurückzuziehen. Auf Aufforderung des Rates und des Parlaments war die Kommission damit einverstanden, eine Erklärung in drei Punkten abzugeben, die ich in Erinnerung rufen möchte. Zunächst bekräftigt die Kommission ihre Entschlossenheit, den Mitgliedstaaten bei der Suche nach einer Verständigungsgrundlage über die Revision des internationalen FIPOL-Systems behilflich zu sein. Zweitens besteht die Kommission auf der Umsetzung der internationalen Übereinkünfte zur Haftung und Entschädigung im Verschmutzungsfalle. Drittens möchte die Kommission im Rahmen des Dritten Pakets von Maßnahmen für die Sicherheit der Seeschifffahrt einen Legislativvorschlag über die Pflichtversicherung für alle Schiffe, die einen Gemeinschaftshafen anlaufen, vorlegen.

Bitte entschuldigen Sie die Länge meiner Ausführungen, Herr Präsident, und lassen Sie mich abschließend sagen, dass die Kommission das Paket der 13 Kompromissänderungsanträge unterstützt und der Stellungnahme Ihres Hohen Hauses zu diesem Paket voller Vertrauen entgegensieht.

Ich appelliere an Ihre Wachsamkeit: Der Rat muss unbedingt seine Verpflichtungen einhalten und die Richtlinie und den Rahmenbeschluss zügig und parallel zueinander verabschieden. Ich werde mich meinerseits für die effiziente Umsetzung dieses Rahmenbeschlusses einsetzen. All das ist notwendig, damit der Kompromiss einen Sinn hat und damit die europäische Öffentlichkeit sich künftig besser gegen alle Meeresverschmutzungen geschützt fühlt, deren katastrophale Folgen auf unser Naturerbe und auf alle Meeresschätze die Berichterstatterin aufgezeigt hat.

Gestatten Sie mir, Herr Präsident, das Parlament nachdrücklich aufzufordern, nicht der Versuchung zu erliegen, den Kommentaren zu folgen, die ich für falsch halte und die uns vorwerfen, wir wollten die Seeleute kriminalisieren. Im Gegenteil, wir versuchen, sie im Rahmen dessen, was vernünftig und angemessen ist, stärker in die Verantwortung zu nehmen, Ich muss sagen, dass der Text ausgewogen ist, und nachdem der Trilog in eine interinstitutionelle Vereinbarung mündete, meine ich, dass wir auf dem richtigen Wege sind, um diesen Text auch umzusetzen, der, wie ich Ihnen versichern möchte, bei all denen gute Aufnahme finden wird, die früher oder später eine neue Ölpest fürchten. Ich bitte also das Parlament, Herr Präsident, diesem Text, der für unsere europäischen Landsleute so wichtig ist, die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken.

 
  
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  Kratsa-Tsagaropoulou (PPE-DE), im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich haben Ihnen und unserer Berichterstatterin, Frau Wortmann-Kool, sehr aufmerksam zugehört, denn das Thema, das wir heute Abend diskutieren, ist von höchster Bedeutung und umfasst eine Reihe von Aspekten, die im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung unserer Wirtschaft und der Schaffung von Arbeitsplätzen stehen.

Die Politik der Europäischen Union ist darauf gerichtet, den Seeverkehr zu entwickeln und gleichzeitig die Meeresumwelt zu schützen, und diese Zielsetzung wird von uns allen geteilt. Leider reagiert jedoch der Gemeinsame Standpunkt und seine Abänderung durch den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr trotz der Anstrengungen, die die Berichterstatterin – der wir dafür danken – bei der Ausarbeitung des Vorschlags im Ausschuss unternommen hat, nicht auf diese Herausforderungen.

Der Hauptgrund für diese Feststellung besteht darin, dass die eingeführten Bestimmungen bezüglich der Grundlage der Verantwortlichkeit für unfallbedingte Meeresverschmutzung sowie bezüglich der Meereszonen, in denen das internationale MARPOL-Übereinkommen gilt, über dieses Abkommen hinausgehen. Dieser Punkt könnte in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht beträchtliche Auswirkungen haben. In solch einem Fall würde das Gemeinschaftsrecht gegen das internationale Recht verstoßen und zugleich die Autorität der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation, der einzigen Behörde, die auf internationaler Ebene Maßnahmen zum Schutz des Meeres ergreifen darf, untergraben, denn wir dürfen nicht vergessen, dass die Seeschifffahrt eine globale Aktivität darstellt, die nicht nach mehreren verschiedenen Standards geregelt sein kann. Die Erfahrung hat gezeigt, dass regionale Maßnahmen Verwirrung stiften und zu rechtlicher Ungleichheit sowie zu Verwaltungsproblemen führen. Außerdem belegen internationale Statistiken, dass, obwohl der internationale Handel zur See zunimmt, die Zahl der Verschmutzungsfälle sinkt.

Ein weiteres gewichtiges Element dieses Vorschlags ist die Kriminalisierung der Tätigkeit auf See, denn der Vorschlag betrifft im Wesentlichen auch diesen Aspekt. Seeleute haben schon ein hartes und gefährliches Leben. Dieser strafrechtliche Ansatz hält junge Menschen davon ab, zur See zu gehen, insbesondere diejenigen, die über technisches Know-how und eine gute Ausbildung verfügen, und das sind genau die Leute, die die europäische Schifffahrt braucht.

Deshalb bitte ich Sie, meine Damen und Herren, an dieses Thema mit Verantwortungsgefühl und Weitsicht heranzugehen, und zugleich richte ich an uns alle den Appell, für den Änderungsantrag zu stimmen, den die Europaabgeordneten der Nea Dimokratia und ihre Kollegen aus anderen Fraktionen und Ländern eingereicht haben und der darauf abzielt, unseren Vorschlag in Einklang mit dem internationalen MARPOL-Übereinkommen zu bringen. Ich danke Ihnen und meine, dass wir, unabhängig vom Ergebnis der Abstimmung, eine langfristige Strategie verfolgen müssen, die über restriktive Maßnahmen und strafrechtliche Sanktionen hinausgeht.

 
  
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  Piecyk (PSE), im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei allem Respekt: Auf irgendeine Weise kommen die Umweltverschmutzungen ja zustande. Die Berichterstatterin hat darauf hingewiesen, dass wir uns ein Stückchen schizophren verhalten, denn immer wenn es Katastrophen gibt, sind wir alle empört; dann sind wir aufgeregt und die Öffentlichkeit ist dabei. Aber die tägliche – und ich betone: die tägliche – Schweinerei auf europäischen und internationalen Meeren scheint offensichtlich eine breite Öffentlichkeit nicht zu beschäftigen. Die Zahlen sprechen doch für sich. Im Kommissionsvorschlag wurde damals genannt: in der Ostsee allein im Jahr 2001 390 illegale Öleinleitungen, in der Nordsee 596 illegale Einleitungen! Die Umweltorganisation OCEANIA geht davon aus, dass jährlich 3000 illegale Einleitungen in den europäischen Gewässern stattfinden. Das sind 3000 zu viel. Das darf auch kein Kavaliersdelikt bleiben, sondern muss endlich als kriminelles Unrecht verfolgt und hart bestraft werden.

Ermitteln und verfolgen, dazu braucht man Instrumente. Es ist gesagt worden, dass die Mitgliedstaaten natürlich ihre Verantwortung haben, und gleichzeitig brauchen wir in der Perspektive eine effiziente europäische Küstenwache. Wir werden sie nicht heute oder morgen haben; aber übermorgen, denke ich, muss sie kommen. Verfolgung und Bestrafung krimineller Meeresverschmutzung darf nicht an nationalen Kompetenzeitelkeiten scheitern.

Parlament, Rat und Kommission beschließen morgen sozusagen einen fairen Kompromiss, und die Berichterstatterin hat am Zustandekommen dieses Kompromisses einen ganz hohen Anteil. Ich möchte sie beglückwünschen und ihr dafür danken, dass sie eine sehr, sehr gute Arbeit geleistet hat; dass wir nämlich hier zusammenkommen und morgen fertig sind; dass wir eben kein Vermittlungsverfahren brauchen, sondern morgen abschließen können.

Der Rat verpflichtet sich in seinem Rahmenbeschluss, kriminelle Meeresverschmutzung mit harten Strafen zu belegen: Geldstrafen, Gefängnis, Verbot wirtschaftlicher Tätigkeit. Kommission und Rat wollen in der IMO tätig werden. Es ist z. B. nicht nachvollziehbar, dass man sich immer noch gegen Geldbußen bei Meeresverschmutzung versichern darf. Dies muss dann in der IMO entsprechend geändert werden. Mit der Verabredung über eine Machbarkeitsstudie machen wir einen ersten wichtigen Schritt zu einer europäischen Küstenwache.

Deswegen ein Kompliment auch an die Präsidentschaft, die gut mit uns zusammengearbeitet hat. Das Land Luxemburg ist eigentlich nicht sehr bekannt für größere Küsten, aber Luxemburg hat zumindest eine sehr große Flotte. Von daher gibt es auch für die Flotte dieser Präsidentschaft eine Verantwortung – also auch einen Dank an die Präsidentschaft. Ich denke, allen zusammen obliegt uns ein hohes Maß an Verantwortung für die Natur, für die Meere. Deswegen sollte das, was wir morgen beschließen, auch sehr schnell in die Realität umgesetzt werden. Unsere Küsten, unsere Meere und die Lebewesen darin werden es uns danken.

 
  
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  Ortuondo Larrea (ALDE), im Namen der ALDE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Alle sechs Minuten wird illegal Öl in das Meer verklappt, und mehr als 20 000 Tonnen Öl werden jedes Jahr im Ergebnis des Seeverkehrs in die europäischen Gewässer eingeleitet, genug um 10 000 Schwimmstadien zu füllen. Das besagt der OCEANA-Bericht über Meeresverschmutzung, der auch von Herrn Piecyk zitiert wurde.

Aber aus diesem Bericht geht noch mehr hervor. Zum Beispiel, dass jedes Jahr 3000 illegale Öleinleitungen entdeckt werden, dass es aber noch weit mehr vorsätzliche Verklappungen geben dürfte, weil zum Beispiel im verkehrsreichsten Hafen der gesamten Europäischen Union und einem der weltweit größten, dem Hafen von Rotterdam, nur 7 % aller Schiffe, die dort anlegen, ihr Altöl in die entsprechenden Anlagen entsorgen. Wo verklappen die übrigen 93 % ihr Altöl? Die meisten von ihnen wahrscheinlich auf See.

Wir müssen schnellstmöglich wirksamere Kontrollmaßnahmen verabschieden, um den Tod von jährlich über 77 000 verölten Seevögeln und einer unbekannten Zahl von Walen, Seeschildkröten, Fischen, der marinen Fauna und Flora im Allgemeinen zu verhindern, sowie eine Vorschrift, die der Verschmutzung der Küsten und Strände, wo immer sie auftritt, ein Ende macht. Es werden bereits Zulassungsverfahren für patentierte Bordüberwachungsgeräte – so etwas wie manipulationssichere Black Boxes – durchgeführt, um zuverlässig nachweisen zu können, ob ein Schiff rechtswidrige Einleitungen vorgenommen hat.

Bei der Umsetzung der Begleitmaßnahmen, die in Artikel 10 der heute erörterten Richtlinie festgelegt sind, muss gefordert werden, dass alle Schiffe diese Schiffsdatenschreiber einbauen, dass in ausnahmslos allen Häfen Auffanganlagen installiert werden, dass einzelstaatliche und gemeinschaftliche Systeme zur Registrierung von kontrollierten legalen Einleitungen errichtet werden und dass die Öffentlichkeit über die illegalen Einleitungen und die verhängten Strafen informiert wird.

Die Staaten müssen zur Einhaltung der Rechtsvorschriften gezwungen werden, wonach sie zur Bereitstellung von Schutzhäfen für Schiffe in Gefahrensituationen verpflichtet sind, und es muss eine europäische Küstenwache zur Kontrolle der Einleitungen, der illegalen Zuwanderung und des Drogenhandels geschaffen werden. Darüber hinaus ist es unverzichtbar, dass die Strafen auf alle an der Seeverkehrskette Beteiligten ohne Ausnahme einschließlich der Ladungseigner und Makler, Befrachter, Warenempfänger, Reeder, Klassifikations- und Versicherungsgesellschaften, Kapitäne und Besatzungsmitglieder angewendet werden, unabhängig davon, ob sie ihre Arbeit an Land oder an Bord verrichten, wenn sie für diese Zwischenfälle oder Einleitungen verantwortlich sind.

Der Internationale Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden muss ebenfalls periodisch aufgestockt und aktualisiert und an den tatsächlich verursachten Schaden angepasst werden, und die Beiträge von Reedern, Eignern, Befrachtern und Empfängern des Öls müssen angemessener berücksichtigt werden.

Dies alles bedarf in Europa einer unverzüglichen Umsetzung, und wir müssen fordern, dass es durch die Internationale Schifffahrtsorganisation auf die übrige Welt ausgedehnt wird, denn wenn wir abwarten, bis dort entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, kann es geschehen, dass die Nord- oder Ostsee und vor allem das Mittelmeer inzwischen irreparablen Schaden genommen haben.

Ich möchte der Berichterstatterin, Frau Wortmann-Kool, sehr herzlich für ihren großartigen Bericht und ihre gesamte Arbeit danken, die sie geleistet hat, um zwischen den einzelnen Fraktionen gemeinsame Positionen abzustimmen und einen Konsens bei dem Trilog mit dem Rat und der Kommission zustande zu bringen und um dieses Gesetzgebungsverfahren in dieser zweiten Lesung abschließen zu können.

Ich kann Ihnen sagen, dass unsere Fraktion gerade die 13 Kompromissabänderungen akzeptiert hat und zudem beschlossen hat, die drei von uns eingereichten Änderungsanträge zurückzuziehen. Wir haben das alles getan, damit wir morgen diesen Bericht annehmen können und damit diese so wichtige Richtlinie so schnell wie möglich in Kraft treten kann.

 
  
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  Papadimoulis (GUE/NGL), im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Meine Fraktion unterstützt den Vorschlag mit großer Mehrheit und lehnt die Änderungsanträge ab, die ihn zu schwächen versuchen.

Die überwiegende Mehrheit der Bürger fordert strengere Maßnahmen zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe, die nicht nur die Umwelt und die öffentliche Gesundheit beeinträchtigt, sondern auch dem Fischfang und dem Tourismus Schaden zufügt.

Das Maßnahmenpaket, über das wir heute beraten, soll ein Werk vollenden, das vor Jahren begonnen wurde und das sich aufgrund des Widerstandes dreier Mitgliedstaaten, die den ursprünglichen Richtlinienvorschlag der Kommission ablehnten, hinausgezögert hat.

Wie kann man gegen eine solche Richtlinie sein, wenn man sich die ökologischen Kosten vor Augen hält? Die Kosten für die Fischereiindustrie und die Kosten, die durch den Niedergang des Tourismus sowie infolge der Arbeitslosigkeit entstehen, die die von Ölverschmutzungen betroffenen Regionen geißelt. Allein im Jahre 1999 wurden in der Mittelmeerregion – und das Mittelmeer ist ein Binnenmeer – 1 638 Fälle von illegalen Abfallentsorgungen gemeldet. Stellen Sie sich vor, wie viele nicht gemeldet wurden, weil sie unerkannt blieben. Eine ähnlich hohe Zahl von Ölteppichen wurde im Jahre 2001 in der Nord- und Ostsee lokalisiert.

Aus Gründen des Schutzes der Meeresumwelt und in Anbetracht der Notwendigkeit, endlich einen Schritt nach vorn zu unternehmen, akzeptieren wir die Punkte der um einen Kompromiss bemühten Änderungsanträge, auch wenn uns diese nicht vollständig zufrieden stellen.

Außerdem möchte ich die griechische Regierung, die Regierung meines Landes auffordern, ihre Politik des Mauerns aufzugeben. Griechenland als Weltschifffahrtsmacht sollte nicht die Nachhut bilden; es sollte bei der Bekämpfung der Verschmutzung durch Schiffe an vorderster Front stehen und mit seiner konstruktiven Haltung keinen Anlass für eine Kritik an der griechischen Flotte bieten.

 
  
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  Blokland (IND/DEM), im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Wir erörtern derzeit nicht nur Frau Wortmann-Kools Bericht, sondern auch die Vereinbarung, die sie mit dem Rat erzielt hat. Für mich sind in dieser Aussprache zwei Dinge von Bedeutung. Erstens sollten wir uns bewusst sein, dass die Seeschifffahrt ein weltweiter Sektor ist, der lediglich dann optimal funktioniert, wenn auch die Gesetzgebung auf internationaler Ebene festgelegt wird. Deshalb begrüße ich es, dass sich sowohl der Rat als auch die Berichterstatterin zum MARPOL-Übereinkommen bekennen.

Außerdem sind Rechtsvorschriften ohne angemessene Kontrollen und Sanktionen sinnlos. Zu meiner Freude ist es der Berichterstatterin gelungen, den Rat zu einer konkreten Zusage in Bezug auf die strafrechtliche Dimension dieses Dossiers zu bewegen. Zum Schluss sei darauf hingewiesen, dass ich der Studie der Kommission über die Schaffung einer Europäischen Küstenwache mit Interesse entgegensehe. Mit Hilfe dieses Berichts wird sich mir hoffentlich der Nutzen eines solchen Organs erschließen. Vielen Dank.

 
  
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  Busuttil (PPE-DE). (EN) Herr Präsident! Ich bin enttäuscht, dass Änderungsantrag 7 zu diesem Bericht vom Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr abgelehnt wurde. Hervorheben möchte ich, dass ich voll und ganz das Prinzip unterstütze, von Schiffen verursachte Meeresverschmutzung zu bekämpfen. Jedoch müssen wir bei der Anwendung dieses Prinzips vernünftiger vorgehen. Wir scheinen vergessen zu haben, dass die Gefahren auf See trotz aller Vorkehrungen mitunter zu Unfällen führen können. Insofern ist es ungerecht, Schiffseigentümer, Kapitäne und Besatzungen, die alle erdenkbaren Maßnahmen ergriffen haben, um eine Verschmutzung durch eine Havarie auszuschließen, genauso zu behandeln wie Personen, die absichtlich eine Verunreinigung verursachen, oder wenn leichtfertiges bzw. fahrlässiges Verhalten im Spiel ist.

Ich halte diese Herangehensweise aus zwei Gründen für unlogisch. Erstens, weil sie über MARPOL hinausgeht, wenn nicht gar im Widerspruch dazu steht. Wir sollten uns bemühen, die Wirksamkeit internationaler Übereinkommen zu erhöhen und nicht in Konkurrenz zu ihnen zu treten oder den Schwerpunkt anders zu setzen. Aufgrund des Charakters der Schifffahrt haben sich internationale Übereinkommen als gute und wirksame Werkzeuge erwiesen. Wir sollten sie auch weiterhin nutzen.

Zweitens ist sie unlogisch, weil sie den Seeverkehr in der Europäischen Union gegenüber dem in Gewässern, die nicht zur Europäischen Union gehören, benachteiligt. Angesichts der Tatsache, dass wir danach streben, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und Arbeitsplätze zu schaffen, sollten wir keine Vorschriften erlassen, die den wichtigen Schifffahrtssektor davon abhalten könnten, in Europa zu bleiben.

Ich weiß, dass viel getan wurde, um in dieser Frage einen Kompromiss zu erreichen, und danke dem Berichterstatter hierfür. Allerdings vermute ich, dass die tatsächlichen Folgen dieser Bestimmungen noch immer nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Wir sind uns alle einig, dass die Meeresverschmutzung durch Schiffe geregelt werden muss, dabei müssen und sollten wir jedoch ein praktisches Herangehen wählen, das uns unseren Zielen auf effektive und dennoch pragmatische Weise näher bringt.

 
  
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  Evans, Robert (PSE). (EN) Herr Präsident! Auch ich danke dem Berichterstatter sowie dem Kommissar für seine interessanten Bemerkungen. Wir haben es hier, meine Vorredner erwähnten es bereits, mit einer wichtigen Gesetzesvorlage für die Sicherheit des Seeverkehrs zu tun, mit der Schiffe zu verantwortungsvollem Handeln gezwungen werden sollen. Wie Herr Piecyk, Herr Ortuondo Larrea, Herr Papadimoulis und andere ausführten, ist der größte Teil der Ölverschmutzung nicht auf Havarien zurückzuführen, die in die Schlagzeilen kommen, sondern auf absichtliche Einleitungen. Es ist unerlässlich, gemeinsam und entschlossen gegen solche Gesetzesverstöße vorzugehen, und dieser Kompromiss ist ein positiver Schritt in die richtige Richtung.

Bei der Bekämpfung von Kriminalität oder Fahrlässigkeit in europaweiten Fragen kommt der Zusammenarbeit große Bedeutung zu, und ich bin fest entschlossen, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um Verschmutzungen zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Wenn wir als Europäische Union zusammenarbeiten, werden wir auch viel mehr erreichen als die einzelnen Länder.

Deshalb sehen wir, wie Herr Blokland sagte, der Machbarkeitsstudie zur Frage einer Europäischen Küstenwache mit großem Interesse entgegen. Meinem Eindruck nach unterscheiden sich die Aufgaben der nationalen Küstenwachen gegenwärtig von Land zu Land ganz erheblich. Einige sind mit dem Grenzschutz und der Bekämpfung illegaler Einwanderung betraut; andere mit der Bekämpfung der hier beschriebenen Verschmutzungen. In einigen Ländern fallen auch Such- und Rettungsaktionen, die anderenorts vielleicht das Militär übernimmt, in ihre Zuständigkeit.

Im Vereinigten Königreich gehören Such- und Rettungsaktionen zu den Aufgaben der Küstenwache, und ihre Zuständigkeit erstreckt sich über eine Zone, die an die der Vereinigten Staaten und Kanadas grenzt. Insofern ist der Verantwortungsbereich der Küstenwache des Vereinigten Königreichs etwas größer als der einiger anderer Länder. Ich sehe deshalb der Machbarkeitsstudie mit Interesse entgegen. Wir können darüber nachdenken, nachdem der Bericht morgen angenommen worden ist, und dann weiter voranschreiten.

 
  
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  Toussas (GUE/NGL). (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die vorbeugenden sowie repressiven Maßnahmen, die ergriffen werden, um im Falle von Verschmutzungsdelikten Sanktionen gegen Schiffseigner, Reeder und Manager sowie generell gegen Personen und Behörden, die die Verantwortung für den Zustand, den Betrieb und die Seetüchtigkeit von Schiffen tragen, zu verhängen, sind, wie die Erfahrung gezeigt hat, in eklatanter Weise unzureichend.

Mithilfe von Gerichtsurteilen nutzen Schiffseigner, Reeder, Manager, Agenten, Versicherer, Befrachter, Besitzer von Ladungen und andere, die die Kette der materiellen und technischen Schifffahrtinfrastruktur bilden und die für die Verbrechen auf See und die Umweltkatastrophen verantwortlich sind, das nationale und internationale Recht aus, um sich einer Bestrafung zu entziehen, während Seeleute mit äußerster Härte und im Widerspruch zu internationalen Rechtsvorschriften als Sündenböcke und Bürgen missbraucht werden, um die Bedenken der Arbeitnehmer zu beschwichtigen und dem Kampf der Umweltbewegung zu begegnen.

Wie sich herausgestellt hat, birgt die Politik, die im Hinblick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Steigerung der Gewinne der Industrieunternehmen auf See und an Land, das heißt der Monopole, festgelegt worden ist, große Gefahren für den Schutz des menschlichen Lebens und der Umwelt.

Die betreffende Richtlinie über Meeresverschmutzung, die Sanktionen für Verstöße einführt, bewegt sich im Rahmen dieser volksfeindlichen Politik, die darauf ausgerichtet ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und die Gewinne des Großkapitals zu steigern. Sie wälzt die Schuld an den Unfällen auf die Besatzungsmitglieder ab, fördert die Zügellosigkeit der Unternehmen auf See und an Land und lässt die Schiffseigner, Reeder, Manager, Befrachter, Schiffsregister, Versicherungsgesellschaften und so weiter unangetastet. Sie hält an der Mitverantwortlichkeit der Schiffseigner und der Seeleute fest und erhöht dabei sogar noch den Grad dieser Mitverantwortung. Wenn die Zeit nicht in der Tat so kurz wäre, könnte ich noch Tausende von Beispielen aufzählen, die belegen, dass zwischen der Verantwortlichkeit des Kapitäns und der Besatzung und der Verantwortlichkeit der Reeder und Schiffseigner keinerlei Zusammenhang besteht. Die Meeresverschmutzung und die Zerstörung der Umwelt sind Fragen von enormer politischer Bedeutung.

Gestatten Sie mir abschließend, in Antwort auf die Erwähnung des von uns eingereichten Änderungsantrags Nr. 19, Folgendes anzumerken: In Anbetracht der Tatsache, dass der Kommissar, die Berichterstatterin und der Rat akzeptieren, dass der Inhalt unverändert bleibt, frage ich mich mit Blick auf den Änderungsantrag 19, warum sie dann nicht Bedingungen akzeptieren, unter denen Personen, die Verschmutzungsdelikte begangen haben, tatsächlich eindeutiger bestimmt werden...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
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  Attard-Montalto (PSE).(EN) Herr Präsident! Im Englischen sagt man, der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. Ich hoffe, diese Richtlinie gehört nicht dazu. Natürlich ist die Verschmutzung eine Katastrophe für das Meer, in diesem Punkt sind wir uns alle einig.

Mein Heimatland Malta ist sehr gefährdet, weil es vom Fremdenverkehr abhängig ist, und unsere Philosophie in Bezug auf die Seeschifffahrt ist immer geschätzt worden, insbesondere, weil wir bei bestimmten Theorien über das gemeinsame Erbe der Menschheit, vor allem den Meeresboden, zu den Vorreitern gehörten. Niemand kann uns also vorwerfen, unsere nationalen Interessen über die der Europäischen Union zu stellen – und ich erkläre Ihnen auch, warum.

Ich bin ehrlich gesagt nicht davon überzeugt, dass diese Richtlinie die Verschmutzung verringern wird. Warum? Bisher habe ich noch keine direkte und konkrete Antwort darauf erhalten, ob diese Richtlinie auch für nicht in Ländern der Europäischen Union registrierte Schiffe gelten wird. Wenn nicht, was wird passieren? Schiffe, die gegenwärtig in Griechenland, Zypern und Malta registriert sind, werden ausgeflaggt werden. Ich würde mich freuen, wenn dies klargestellt werden könnte, denn soweit mich meine Regierung informiert hat, unterscheidet das Gesetz in der vorliegenden Form zwischen Flaggen europäischer und nichteuropäischer Staaten. Wenn dies zutrifft, würde das gegen die internationale Übereinkunft verstoßen. Wie werden Sie das durchsetzen, Herr Kommissar? Ich würde mich freuen, wenn Sie in Ihren abschließenden Bemerkungen hierauf eine Antwort geben könnten.

 
  
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  Hedkvist Petersen (PSE). (SV) Herr Präsident! Herr Kommissar! Die Meeresumwelt ist für uns alle und für die kommenden Generationen von lebenswichtiger Bedeutung. Das ist heute in diesem Hohen Hause schon viele Male gesagt worden, und ich kann mich dem nur anschließen. Ferner stellt die Verschmutzung der Meere und der Meeresumwelt ein echtes grenzüberschreitendes Problem und eine echte grenzüberschreitende Herausforderung dar. Der morgen von uns zu fassende Beschluss wird meiner Ansicht nach zu einer Verbesserung der Situation in den Meeren und der Meeresumwelt führen.

Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass eine Europäische Küstenwache – ein Thema, das natürlich geprüft werden muss – ein guter Beitrag zu dieser Arbeit wäre. Sie könnte die Bekämpfung von Ölverschmutzungen verschiedenster Art unterstützen. Wichtig wäre, die Aufgaben und die Rolle der Küstenwache zu definieren, damit sie auch je nach nationalen Zuständigkeiten operieren könnte. Ich möchte mich daher kurz fassen und abschließend nur meine Unterstützung für die vorgeschlagene Vereinbarung ausdrücken.

 
  
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  Sifunakis (PSE). – (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute beraten wir einen Vorschlag für eine Richtlinie, der die direkte Folge eines tragischen Unfalls ist. Damit meine ich die Havarie der „Prestige“ im November 2002, die in einem europäischen Land zu enormen Verlusten an Meeresreichtum und Seeleuten führte.

Die im Anschluss an diesen tragischen Unglücksfall durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass sich die Verantwortung in solchen Fällen auf zahlreiche darin involvierte Institutionen und Akteure verteilt. Leider mussten wir erst eine ökologische Katastrophe großen Ausmaßes erleben, um zu erkennen, dass es trotz der überwältigenden Mehrheit jener, die ihrer Tätigkeit in der Seeschifffahrt verantwortungsvoll nachgehen, einige wenige gibt, deren Verantwortungslosigkeit verheerende Folgen für die Meeresumwelt haben kann.

Griechenland, ein Land mit einer langen Schifffahrttradition, ist dank des Verantwortungsbewusstseins, das die Arbeitnehmer im Seeschifffahrtsektor und selbstverständlich auch die Schiffseigner, die griechischen Seeleute und alle anderen in diesem Sektor tätigen Personen an den Tag legen, bislang von keiner größeren unfallbedingten Verschmutzung heimgesucht worden.

Als griechische Sozialdemokraten, die wir uns in der Tat der Notwendigkeit des Umweltschutzes und des Schutzes der im Schifffahrtsektor beschäftigten Menschen bewusst sind, unterstützen wir den Vorschlag. Zugleich sind wir der Ansicht, dass der gegenwärtige Vorschlag für eine Richtlinie einen positiven Schritt im Hinblick auf die Bekämpfung betriebsbedingter, unfallbedingter und vorsätzlicher Verschmutzungen darstellt, wie die Berichterstatterin, Frau Wortmann-Kool, richtig festgestellt hat. Wir müssen rigoros und unnachgiebig gegen Zügellosigkeit und Verantwortungslosigkeit vorgehen.

Bei einem großen Gewässer wie dem Mittelmeer, das von einer hohen und täglich zunehmenden Zahl von Schiffen frequentiert wird, halte ich es als Grieche, als Bürger eines Landes, das die größte Seeschifffahrtsmacht der Union ist, eines Landes, in dem der Tourismus den Hauptsektor seiner Wirtschaft bildet, eines Landes mit einer Küstenlänge riesigen Ausmaßes sowie mit Hunderten von Inseln, für unsere Pflicht, den Kampf gegen Meeresverschmutzung und für den Schutz der Meereswelt anzuführen.

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, ich werde versuchen, mich kurz zu fassen, möchte aber doch auf zwei oder drei Fragen antworten. Erstens kann ich nicht im Raum stehen lassen, dass es einen Widerspruch zwischen diesem Entwurf für eine Richtlinie und dem MARPOL-Übereinkommen geben soll: Das ist absolut falsch. Das MARPOL-Übereinkommen sieht lediglich Sanktionen für diejenigen vor, die vorsätzlich gehandelt haben, und diejenigen die einen unentschuldbaren Fehler begangen haben. Wenn man dieses Übereinkommen aber zusammen mit der Seerechtskonvention liest, so gibt diese den Küstenstaaten die Möglichkeit, in ihren Hoheitsgewässern das Instrumentarium zur Prävention und Bekämpfung der Meeresverschmutzung zu verstärken. Und auf eben diese Bestimmung der Seerechtskonvention haben wir uns berufen.

Da jeder Mitgliedstaat sich darauf berufen kann, kann die Union das auch tun. Ich habe über diesen Punkt mit dem Generalsekretär der IMO diskutiert. Ich verstehe diese Kritik also nicht: Wir stehen im Einklang mit dem MARPOL-Übereinkommen und der Seerechtskonvention. Lassen Sie mich hinzufügen, wie auch die Berichterstatterin sehr treffend sagte, dass die Sanktionen angemessen sind: Es geht darum, schwere Fahrlässigkeit zu bestrafen, und es geht natürlich darum, dass unsere Sanktionen angemessen sind. Es geht nicht um Kriminalisierung, sondern die Zuweisung von Verantwortung, Herr Präsident. Ich sage das mit etwas Leidenschaft, weil ich an diese Sache glaube, die unser gemeinsames Erbe betrifft.

Ich möchte die Frage also gern beantworten – aber Herr Attard-Montalto ist wohl gar nicht anwesend? Man kann Strafen gegen die unter der Flagge von Drittstaaten fahrenden Schiffe verhängen, wenn sie in einen Gemeinschaftshafen einlaufen. Von daher gibt es keine Diskriminierung gegenüber europäischen Flaggen. Das wollte ich sagen!

Lassen Sie mich hinzufügen, dass wir in diesem Ansatz nicht nur keinen Widerspruch zur IMO sehen, sondern dass wir auch, wie ich dem Generalsekretär versichert habe, mit ihr kooperieren wollen. Wir stützen uns auf die Arbeiten dieser Schifffahrtsorganisation, die auch die Fahrtenschreiber fördern wird und hierfür sogar einen präzisen Zeitplan vorgesehen hat.

Herr Präsident, das Fazit aus all dem ist doch, dass wir immerhin einstimmig eine politische Einigung im Rat erreicht haben. Aus diesem Grunde möchte ich die Aufmerksamkeit des Parlaments darauf lenken, dass sich in Europa eine Einigung mit breiter Mehrheit abzeichnet, zu der es im Rahmen des Trilogs mit dem Rat gekommen ist.

Lassen Sie mich abschließend sagen, dass wir nicht auf eine nächste Katastrophe warten dürfen, um uns plötzlich bewusst zu werden, was geschieht, und uns unserer Verantwortung zu stellen. Bisher entwickelte sich das Seeschutzrecht immer dann weiter, wenn es zu Katastrophen kam. Diesmal haben wir eine großartige Chance, dem zuvorzukommen. Deshalb glaube ich persönlich, dass dieser Text ausgewogen ist, dass er niemanden kriminalisieren will, sondern jedem seine Verantwortung zuweisen soll. Deshalb, Frau Wortmann-Kool, danke ich dem Parlament bereits im Voraus, diesem Text ihm Rahmen des Möglichen zustimmen zu wollen.(1)

 
  
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  Der Präsident. – Vielen Dank, Herr Kommissar, für Ihre Antwort und Ihr leidenschaftliches Auftreten.

 
  
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  Attard-Montalto (PSE). (EN) Herr Präsident! Ich habe eine Bemerkung zur Geschäftsordnung, der Kommissar hat mich falsch zitiert. Er hat kein Recht, mich falsch zu zitieren. Mein Anliegen war eindeutig: Es ging mir keinesfalls um – fahrlässige oder vorsätzliche – Einleitungen in Heimathäfen oder Heimatgewässern, und das weiß er auch. Er zitierte mich dahingehend, dass die unterschiedliche Behandlung von Schiffen aus Drittstaaten und Schiffen, die unter den Flaggen der Mitgliedstaaten fahren, sich auf Einleitungen in Heimatgewässer beziehen würde, dabei weiß er sehr genau, dass ich das nicht gesagt habe.

Meine Frage lautete, und hierauf steht seine Antwort immer noch aus, ob bei Einleitungen außerhalb der Heimatgewässer zwischen Schiffen unter den Flaggen europäischer Nationen und solchen unter den Flaggen von Drittstaaten unterschieden wird. Ich möchte, dass der Kommissar diese Frage beantwortet und nicht eine, die ich gar nicht gestellt habe.

 
  
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  Der Präsident. – Herr Attard-Montalto, das war eigentlich kein Verfahrensantrag, sondern ich denke, es handelte sich eher um einen persönlichen Vorwurf.

Möchten Sie darauf eine zusätzliche Antwort geben, Herr Kommissar?

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Bitte entschuldigen Sie, aber ich wollte wirklich ganz ehrlich antworten, und ich respektiere die Meinung aller Anwesenden, selbst wenn ich ein wenig leidenschaftlich auftrete, um diesen Text zu verteidigen. Ich möchte wirklich sagen, dass es für mich nicht darum geht, in der einen oder anderen Weise die Mitglieder des Parlaments anzugreifen. Es liegt mir fern, hier irgendjemanden anzugreifen. Was ich sagen möchte, und da sind Sie sicher einverstanden, aber ich beantworte vielleicht nicht ganz ihre Frage – ist, dass die unter der Flagge von Drittstaaten fahrenden Schiffe den Vorschriften unterliegen, sobald sie in einen Gemeinschaftshafen einlaufen.

Ich schlage vor, Herr Präsident, mit dem Herrn Abgeordneten in einem persönlichen Gespräch die Situation zu klären. Ich beschränke mich meinerseits nur darauf zu sagen, was mir in der derzeitigen Situation das anwendbare Recht zu sein scheint. Vielleicht hat er andere Situationen im Auge, deshalb schlage ich ihm ein umfassenderes Gespräch vor.

 
  
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  Der Präsident. – Der Vorsitz dankt Ihnen für Ihre Bereitschaft, Herr Kommissar. Ich halte das wirklich für die klügste Lösung.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen, Mittwoch, um 11.30 Uhr statt.

 
  

(1) Standpunkt der Kommission zu den Änderungsvorschlägen: siehe Anhang.


18. Binnenschifffahrtsinformationsdienste
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht von Renate Sommer (A6-0055/2004) über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft.

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich freue mich, Ihnen heute den Vorschlag für eine Richtlinie über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste vorstellen zu können. Der Zweck dieser Richtlinie, die auch vom Parlament in seiner Entschließung zum Weißbuch über die europäische Verkehrspolitik gefordert worden war, ist die Harmonisierung der Informationsdienste auf den Wasserstraßen der Gemeinschaft.

Die Kommission ist sich seit langem darüber im Klaren, dass die Binnenschifffahrt über ein gewaltiges Substitutionspotenzial angesichts der Überlastungsprobleme bei den anderen Verkehrsträgern verfügt. Mit anderen Worten, der Transport auf Binnenwasserstraßen ist vielfach wirtschaftlicher, zuverlässiger und umweltfreundlicher als andere Verkehrsträger.

Die Binnenschifffahrtsinformationsdienste bieten eine außerordentliche Chance für die Binnenschifffahrt. Sie basieren auf modernen Informations- und Kommunikationstechnologien und gestatten eine bessere Planung und eine besseres Management des Verkehrs und der Transporte. Sie umfassen Dienste wie Fahrwasserinformationen, Informationen über die Schifffahrtsbedingungen, die Verkehrssituation, die Kapazität der Häfen und Terminals. Einbezogen sind gleichfalls Unfallbekämpfungsdienste.

Da sie eine exaktere Fahrtenplanung und eine leichtere Anpassung an die Verkehrs- und Schifffahrtsbedingungen ermöglichen, bewirken die Binnenschifffahrtsinformationsdienste eine Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und beeinflussen damit die Reduzierung der Schadstoffemissionen. Darüber hinaus bieten die Binnenschifffahrtsinformationsdienste die Möglichkeit der Kontrolle des Transports gefährlicher Güter und damit der entsprechenden Reaktion im Falle von Unfällen und möglichen Umweltschäden. Die Installierung der Informationsdienste wird zur Modernisierung des Binnenwasserstraßennetzes beitragen und dessen Sicherheit, Zuverlässigkeit und Effizienz erhöhen.

Mit der Richtlinie wird ein zweifaches Ziel verfolgt. Zum einen soll sie den Verwaltungen, die die Dienstleistungen erbringen, den Nutzern, die sie in Anspruch nehmen, und der Industrie, die die Hardware und die Software bereitstellt, die notwendige Sicherheit geben, um in diesem Bereich zu investieren. Zum anderen besteht das Ziel der Richtlinie darin, dass die Anwendungen auf nationaler und europäischer Ebene interoperabel und kompatibel sind, wobei natürlich die Möglichkeit besteht, eine Kontinuität mit den Dienstleistungen der anderen Verkehrsträger zu gewährleisten.

Die Richtlinie verpflichtet den privaten Nutzer nicht, die Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Anspruch zu nehmen, aber wir sind überzeugt, dass die Vorteile dieser Dienste die Verbraucher veranlassen werden, sie zu nutzen, und dass die Industrie begreifen wird, welche kommerzielle Chance die Technologie der Binnenschifffahrtsinformationsdienste bietet und sie zu vernünftigen und erschwinglichen Preisen bereitstellen wird. Das ist umso wichtiger, als es sich bei den Unternehmen im Binnenschifffahrtssektor um kleine und mittlere Unternehmen handelt. Die Kommission wird diese Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Der Rat ist zu einer allgemeinen Einigung gelangt. Ich freue mich, dass die Berichterstatterin und der mit diesem Dossier befasste Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr sich bereits in der ersten Lesung um eine Einigung bemüht haben. Das ist ein konstruktiver Ansatz zwischen den beiden Institutionen, der es uns ermöglichen dürfte, die Richtlinie rasch zu verabschieden und mit der Realisierung der Binnenschifffahrtsinformationsdienste zu beginnen. Ich möchte Frau Sommer und dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr herzlich dafür danken, dass sie diesen Ansatz unterstützt haben.

Drei Punkte sind hervorzuheben: die Interoperabilität der Dienste, die Umsetzungsfristen und die Entsprechungstabelle. Das Parlament hat in sinnvoller Weise unterstrichen, was im Mittelpunkt der Richtlinie steht: die Interoperabilität der Dienste und die Kompatibilität der Ausrüstung, dafür möchte ich der Berichterstatterin nochmals danken. Was die Umsetzungsfrist betrifft, so wurde ein Kompromiss von 30 Monaten gefunden. Das ist eine vernünftige Frist. Was die Entsprechungstabelle betrifft, so bedauert die Kommission allerdings, dass die Verpflichtung zur Erstellung dieser Tabelle nicht in einem Artikel erscheint, sondern nur in einem Erwägungsgrund. Trotz dieser Meinungsverschiedenheit, die auf institutioneller Ebene geregelt werden muss, meinen wir, dass wir die Verabschiedung dieser Richtlinie nicht gefährden dürfen, die, wie ich wiederholen möchte, die Binnenschifffahrt leichter und sicher machen sowie ihre Funktionalität verbessern wird. Ich halte es für sehr wichtig, dieses Verkehrs- und Mobilitätspotenzial zu nutzen. Deshalb bitte ich das Parlament um die Annahme dieses Entwurfs für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates.

 
  
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  Sommer (PPE-DE), Berichterstatterin. – Herr Präsident! Entgegen den Ankündigungen in Sonntagsreden und den Verlautbarungen in Grundsatzerklärungen werden die Interessen der Binnenschifffahrt in der politischen Wirklichkeit in vielen Mitgliedstaaten oft vernachlässigt. Wie Herr Kommissar Barrot schon sagte: Wer sich darum gekümmert hat, das war die Europäische Kommission, als sie in ihrem Weißbuch zur Zukunft der Verkehrspolitik bis zum Jahr 2010 vor mittlerweile einigen Jahren, im September 2001, das Ziel formulierte – und ich zitiere: „Die Nutzung der Binnenschifffahrt als alternativer Verkehrsträger muss vorangetrieben werden, so dass es zu erheblichen Verkehrsverlagerungen von der Straße auf die Wasserstraße kommen kann.“ Von der Erreichung dieses Ziels sind wir im Moment aber noch weit entfernt. Es fällt offenbar vielen schwer, die Bedeutung der Binnenschifffahrt tatsächlich zu erkennen. Dabei kommt, wie schon gesagt, diesem Verkehrssektor in der EU doch eine so entscheidende Bedeutung zu.

Es war somit höchste Zeit, dass die Kommission ihre Ankündigung aus dem Weißbuch konkretisierte und im Mai des vergangenen Jahres diesen Richtlinienvorschlag zu den Binnenschifffahrtsinformationsdiensten vorlegte. Es geht um moderne Informations- und Kommunikationstechnologien, die künftig Staaten das Verkehrs- und Transportmanagement auf Binnenwasserstraßen erleichtern sollen.

Die Europäische Union verfügt über 30 000 km Kanäle und Flüsse, die Hunderte wichtiger Städte und industrieller Ballungsräume miteinander verbinden. Das so genannte Kernnetz verbindet die Benelux-Staaten, Frankreich, Deutschland und Österreich miteinander. Trotz des riesigen Potenzials des gesamten Netzes werden tatsächlich nur 7 % des gesamten Inlandverkehrs, bezogen auf den Landverkehr, über unsere Binnenwasserstraßen befördert – nur 7 %! Angesichts des steigenden Verkehrs andererseits – bedingt natürlich auch durch die sehr begrüßenswerte EU-Osterweiterung – sind Straße, Luftverkehr und Schiene längst an ihre Grenzen gestoßen. Umso wichtiger ist es, endlich denjenigen Verkehrsträger, der als einziger noch über relevante Kapazitätsreserven verfügt, zu fördern. Mit dem nun vorliegenden Richtlinienentwurf kann es gelingen, das Potenzial der Binnenschifffahrt besser zu erschließen und diesen Sektor in die intermodale Transportkette mit einzubeziehen.

Lassen Sie mich kurz einige Kernpunkte unserer Einigung aus dem informellen Trilog skizzieren: Neben der Tatsache, dass die bereits geleistete Arbeit anerkannter internationaler Organisation, wie zum Beispiel der Rheinschifffahrtskommission, berücksichtigt werden soll, haben wir nun festgelegt, dass diese Organisationen auch weiterhin in den Aufbau der harmonisierten Flussinformationsdienste einbezogen werden. Sie können den RIS-Ausschuss beraten, der dafür sorgen wird, dass es in der Europäischen Union eben nicht zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Systeme kommen wird.

Herr Kommissar Barrot hat schon aufgelistet, welche möglichen Anwendungen es für dieses RIS-Konzept gibt: Fahrwasserinformationen, Verkehrsinformationen, Verkehrsmanagement, Unterstützung der Unfallbekämpfung – ganz besonders wichtig, weil wir auch Gefahrguttransporte auf diesen Verkehrsweg verlagern wollen –, Informationen für das Transportmanagement, für Statistik, für Zolldienste, für Wasserstraßenabgaben und Hafengebühren; weitere Dienste sind möglich, diese Aufzählung ist nicht erschöpfend.

Diese Informationen müssen allen RIS-Nutzern ohne Diskriminierung zugänglich gemacht werden. Neben dem berechtigten öffentlichen Interesse, beispielsweise hinsichtlich der konkreten Positionsbestimmung von Gefahrguttransporten auf dem Wasser, darf natürlich das ebenso berechtigte wirtschaftliche Interesse der beteiligten Akteure nicht vergessen werden – der Spediteure, der Schifffahrtsunternehmer, der Häfen usw.

Aus diesem Grund haben wir noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass hinsichtlich solcher Betriebsgeheimnisse ohne Ausnahme natürlich das Datenschutzrecht gilt. Vor dem Hintergrund der Struktur des Sektors, der sich überwiegend aus kleinen und mittelständischen Betrieben zusammensetzt, haben wir erreicht, dass Gebühren, die für RIS-Informationen erhoben werden, maximal dem Selbstkostenpreis entsprechen dürfen. Der Sektor wird somit vor einer übermäßigen Kostenbelastung durch die Nutzung des Systems geschützt. Allerdings war eine zusätzliche Förderung des Sektors, beispielsweise durch zusätzliche Beihilfen oder verbilligte Kredite – aus meiner Sicht wäre das sehr sinnvoll – mit dem Rat in keinerlei Weise zu machen. Das scheut der Rat wie der Teufel das Weihwasser – ganz erstaunlich, wo doch dieser Sektor so wichtig ist für viele Mitgliedstaaten. Aber da wir diese Binnenschifffahrtsinformationsdienste schnell brauchen, haben wir uns auf diesen Kompromiss eingelassen.

Abschließend möchte ich mich ganz herzlich für die außerordentlich gute Zusammenarbeit mit dem Rat und der Kommission, aber besonders auch mit meinen Kollegen, den Damen und Herren Schattenberichterstattern, bedanken. Ganz herzlichen Dank, denn ohne die Kooperation aller Beteiligten wäre natürlich der vorliegende Kompromiss nicht möglich gewesen.

Ich möchte jetzt an das gesamte Parlament appellieren, sowohl meiner Stimmliste hinsichtlich der ursprünglichen 34 Änderungsanträge aus dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr zu folgen als auch die 32 im Plenum eingereichten Änderungsanträge zu akzeptieren. Sie sind ja das Ergebnis des informellen Trilogs, darauf haben wir uns geeinigt. Da wir alle den Sektor Binnenschifffahrt stützen wollen, denke ich aber, dass die morgige erste Lesung die letzte sein wird.

 
  
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  Chichester (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. – (EN) Herr Präsident! Im Namen meines Ausschusses möchte ich die allgemeine Zielstellung dieses Vorschlags über Binnenschifffahrtsinformationsdienste unterstützen. Auf Grund meiner persönlichen Erfahrung als Freizeitruderer und -segler kann ich die Bedeutung von Informationen für sicheres und erfolgreiches Navigieren nur unterstreichen.

Unser Ausschuss war über zwei Aspekte besorgt. Ich bin dankbar, dass der Kommissar einen davon bereits erwähnt hat: Unsere Sorge galt den Interessen der KMU und den Folgen dieser Maßnahme für sie. Verordnungen und Regelungen belasten kleine Unternehmen immer stärker als große Organisationen. Ich bin froh darüber, dass im Hauptteil des Berichts darauf Bezug genommen wird.

Der zweite Aspekt betrifft die Komitologie ganz allgemein und den vorgeschlagenen Ausschuss. Es ist sehr wichtig, allen Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich in diesen Ausschuss einzubringen. Wir haben diese Frage bei anderen Berichten zu anderen Themen in unserem Ausschuss angesprochen, und ich begrüße insbesondere Änderungsantrag 29 des Berichterstatters, der die Kommission zu regelmäßiger Konsultation der Vertreter des Wirtschaftssektors aufruft. KMU und die Konsultation sind sehr wichtig.

 
  
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  Wortmann-Kool (PPE-DE), im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (NL) Vielen Dank, Herr Präsident. Mich stimmt die Einigung über die Binnenschifffahrtsinformationsdienste in erster Lesung sehr froh, und im Namen der PPE-DE-Fraktion möchte ich der Berichterstatterin für ihr gesamtes Engagement herzlich danken und sie zu dem erzielten Ergebnis beglückwünschen, denn dieser Vorschlag ist von großer Bedeutung für mehr Sicherheit in der Binnenschifffahrt. Schiffsführern werden in ganz Europa umfassende Informationen über Wasser- und Schleusenstände und andere Reisedaten zur Verfügung stehen, und dank dieses Systems werden Betreiber von Häfen und Terminals imstande sein, ihre Kapazität besser auszunutzen. Damit leistet dieser Vorschlag einen bedeutenden Beitrag zur Förderung der europäischen Binnenschifffahrt.

Mir kommt es darauf an, dass die Kosten dieses Systems sowohl für die Binnenschifffahrt als auch für die öffentliche Hand niedrig gehalten werden. Der Binnenschifffahrtssektor wird von selbstständigen, kleinen Unternehmern mit einer begrenzten Investitionskraft geprägt, die nicht zu kostspieligen Systemen gezwungen werden dürfen, wenn auf dem Markt auch günstige Alternativen erhältlich sind.

Den Schiffsführern muss es möglich sein, sich in allen Ländern mit ein und demselben System bei den Binnenschifffahrtsinformationsdiensten (RIS) anzumelden, und zu meiner Freude ist dies in der Vereinbarung wirksam geregelt, die die Berichterstatterin im Namen des Parlaments erreicht hat. Außerdem muss unbedingt erkannt werden, dass die verwendeten Systeme so sicher sein müssen, dass keine sensiblen Betriebsdaten aller Art in fremde Hände gelangen können.

Das Resultat der Berichterstatterin möchte ich vorbehaltlos unterstützen, denn mit dieser Richtlinie liegt ein Rahmen für die Binnenschifffahrtsinformationsdienste vor. Allerdings muss noch eine Fülle technischer Details ausgearbeitet werden, bevor das System tatsächlich eingeführt werden kann. Deshalb möchte ich mich Herrn Chichesters Appell anschließen, dass diese technische Ausführung praktisch und so weit als möglich an die Arbeitsprozesse der Schiffsführer angepasst sein sollte. Dazu sind Konsultationen erforderlich, und deshalb möchte ich den Kommissar eindringlich auffordern, den Binnenschifffahrtssektor in dieses technische Verfahren einzubinden. Speziell jetzt, da die Europäische Union zunehmend an der europäischen Binnenschifffahrtspolitik beteiligt wird, sind Beratungen mit dem Sektor über diese Richtlinie sowie über andere Bereiche unerlässlich. Können Sie dies zusagen, Herr Kommissar? Schließlich ist eine erfolgreiche Binnenschifffahrt für nachhaltigen europäischen Verkehr von ganz entscheidender Bedeutung.

 
  
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  Stockmann (PSE), im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab der Berichterstatterin meinen Dank für die wirklich ausgezeichnete Zusammenarbeit. Die Binnenschifffahrt kommt in Fahrt und mit RIS verliert sie etwas mehr das Image eines zwar romantischen aber altmodischen Verkehrsträgers. Mit einem interoperablen grenzüberschreitenden Informations- und Kommunikationssystem kommen wir unserer Vision näher, die Binnenschifffahrt zu einem gleichwertigen Glied in der intermodalen Transportkette zu machen. Das wäre einmal eine intelligente Stärkung der Binnenschifffahrt jenseits aller erforderlichen Infrastrukturausbaumaßnahmen.

RIS bedeutet einen Mehrwert in ökologischer, ökonomischer und verkehrspolitischer Sicht. Erstens ist durch die Verbesserung des Verkehrs- und Transportmanagements nun auch auf unseren Flüssen so etwas wie Just-in-time Verkehr denkbar. RIS liefert aktuelle Informationen, die für die Reiseplanung und für die Berechnung verlässlicher Zeitpläne genutzt werden können. Die einzelnen Transportvorgänge werden sicherer und effizienter.

Zweitens: Die Häfen werden aufgewertet als intermodale Knotenpunkte. RIS erleichtert die Planung der Auslastung der Ressourcen der Terminal- und Hafenbetreiber.

Drittens: Endlich bekommen wir auch eine einheitliche Identifikationsnummer, ein Nummernschild für die Binnenschiffe. Für einen effizienten Binnenschiffsverkehr, die Identifizierung der Schiffe, die Sendungsverfolgung und die Sicherheit ist dieses einheitliche Kennzeichen notwendig. All das wird die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt und ihre Attraktivität erhöhen.

Was bleibt uns zu tun? Die eigentliche Herausforderung liegt wohl in den Schnittstellen. Häufig sind die Häfen, die ja auch oftmals Kristallisationspunkte für Wirtschaftsentwicklung darstellen, nicht trimodal ausgerichtet und ausgestattet. Da ist eine Menge zu tun.

Auch ist es notwendig, eine noch bessere Verknüpfung mit dem Short Sea Shipping, einem Verkehrsträger mit sehr hohen Wachstumsraten, zu realisieren. Hier müssen administrative Hürden abgebaut werden.

Und nicht zuletzt die Schaffung und Implementierung der europäischen intermodalen Ladeeinheit. Wir hatten ja die erste Lesung; nun warten wir auf den gemeinsamen Standpunkt des Rates. Ich denke, nur so kommen wir dem Ziel einer wirklich wettbewerbsfähigen intermodalen Transportkette näher.

Ein Wermutstropfen bleibt: Die relative Unverbindlichkeit der vorliegenden Richtlinie. Deshalb ist es jetzt notwendig, die technischen Einzelvorschriften und Normen für die Durchführung von RIS zügig zu verabschieden und keinen Flickenteppich unterschiedlicher RIS-Anwendungen entstehen zu lassen, sofern wir einen solchen nicht schon längst haben.

 
  
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  Hennis-Plasschaert (ALDE), im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Vorab möchte ich der Berichterstatterin, Frau Sommer, für ihre großartige Arbeit danken. Ich möchte eine Frage ansprechen, die Kommissar Barrot bereits erwähnte.

Immer wieder haben alle europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten öffentlich erklärt, sie würden alles tun, um die Transparenz von Entscheidungsprozessen in der EU zu verbessern. Das ist ein Punkt, den wir im Europäischen Parlament und speziell die ALDE-Fraktion voll und ganz unterstützen. Entsprechend der interinstitutionellen Vereinbarung und einer Reihe weiterer Aktionspläne hat die Kommission beschlossen, in all ihre Vorschläge für Richtlinien eine Formulierung aufzunehmen, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Tabellen zu erstellen, aus denen die Korrelation zwischen dem entsprechenden Gesetz und den Umsetzungsmaßnahmen hervorgeht. Hierzu gehört auch die Weiterleitung dieser Tabellen an die Kommission.

Bei den jüngsten informellen interinstitutionellen Verhandlungen mit der niederländischen und luxemburgischen Präsidentschaft über Vorschläge für eine Richtlinie über Binnenschifffahrtsinformationsdienste und ein Befähigungszeugnis für Seeleute zeigte sich jedoch, dass der Rat nicht gewillt ist, diese Regelung aufrechtzuerhalten. Wie der Kommissar ausführte, besteht die Lösung des Rates in einer Erwägung, die auf die Vereinbarung zum Thema Bezug nimmt und die im Text der Richtlinie selbst die den Mitgliedstaaten auferlegte Verpflichtung streicht.

Die ALDE-Fraktion ist über den Vorstoß des Rates sehr besorgt, da er sich nicht nur auf diese Richtlinie beschränkt. Unsere Fraktion hat deshalb beschlossen, diesen Punkt herauszunehmen und eine getrennte Abstimmung zu Änderungsantrag 53 zu beantragen. Ich weiß, dass nicht alle von Ihnen mit der Klärung dieser politischen Frage mit dem Rat mit Hilfe von Dossiers glücklich sind. Aber ich meine, dieses Haus muss jetzt handeln. Ich kann nur hoffen, dass die anderen Fraktionen alles tun werden, um die Transparenz von Entscheidungsprozessen in der EU zu verbessern und in dieser Angelegenheit mit uns konform gehen.

 
  
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  Lichtenberger (Verts/ALE), im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident! Herzlichen Dank für das Wort und vor allem ein großes und herzliches Dankeschön an die Berichterstatterin auch von meiner Seite. Es gab eine angenehme Gesprächsführung mit vorwiegend Frauen, die sich mit diesem Thema befasst haben, das möchte ich auch noch einmal bemerken. Wir haben uns mit einem entwicklungsfähigen Thema befasst, dessen Entwicklung aber noch lange nicht abgeschlossen ist. Wir werden darauf achten müssen, dass die Umsetzungsschritte auch wirklich erfolgen, und einen Wermutstropfen hat meine Vorrednerin ja schon angesprochen.

Zwei sehr zentrale Anliegen sollten wir hier auch konzentriert verfolgen. Einmal, dass die Interoperabilität wirklich berücksichtigt wird, denn an ihr hängt ein großer Teil der Akzeptanz und der Schlagkraft dieser neuen Einrichtung. Wenn es uns nicht gelingt, die Knotenpunkte zwischen den einzelnen Transportmodi wirklich so zu gestalten, dass sie nutzbar werden, dann werden wir wenig Verlagerung auf den Wasserweg, auf unsere Flüsse erleben können.

Der zweite Punkt wird sein müssen, dass eine ökologische Sanierung der Transportmittel auf dem Wasser erfolgt. Hier gibt es noch einiges zu tun. Was ich besonders dankbar noch erwähnen möchte: Mir war es ein Anliegen, dass Gefahrguttransporte auf dem Fluss sicher werden. RIS wird dazu beitragen.

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Ich will mich kurz fassen, Herr Präsident, aber zunächst möchte ich Frau Sommer sowie dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr nochmals für ihre ausgezeichnete Arbeit danken, die, wie ich hoffe, zu einer Verabschiedung des Vorschlags in erster Lesung führen wird. Die Kommission müsste sich einem Kompromiss anschließen können, der in dem informellen Trilog mit dem Rat erreicht wird. Wir akzeptieren die 15 vom TRAN-Ausschuss eingebrachten Änderungsanträge, die die Position des Rates bestätigen, und natürlich akzeptieren wir auch die 34 neuen Änderungsanträge, die Sie, Frau Sommer, vorgeschlagen haben. Sie widerspiegeln den informellen Trilog mit dem Rat. Ich hoffe, dass das Hohe Haus, diesen Ansatz billigen kann.

Zugleich begrüße ich Herrn Chichester. Ich möchte ihm danken und ihm sagen, dass die institutionellen Komitologieverfahren diese Komitologie den Vertretern der Mitgliedstaaten vorbehalten, anderen interessierten Seiten aber nicht gestatten, in den „Komitologie-Ausschüssen“ vertreten zu sein. Dessen ungeachtet – und da pflichte ich Ihrer Bemerkung bei, Herr Chichester –, muss die Kommission darüber wachen, dass die Industrie im Vorfeld der Vorschläge gebührend konsultiert wird, denn das ist die Voraussetzung dafür, dass die Industrie begreift, dass die RIS-Technologie eine kommerzielle Chance darstellt und sie sie zu einem vernünftigen und erschwinglichen Preis anbieten kann. Wie Sie unterstrichen haben, Frau Sommer, handelt es sich ja um kleine und mittlere Unternehmen, für die die Einführung des RIS keine allzu schwere Belastung darstellen darf. Das wollte ich sagen.

Einige von Ihnen sprachen von der Intermodalität. Sie haben vollkommen Recht, das ist ein sehr wichtiger Punkt. Wenn wir den Binnenschifffahrtsverkehr entwickeln wollen, muss es uns wirklich gelingen, diese Intermodalität herzustellen. Das wird ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit sein.

Lassen Sie mich auch sagen, dass ich voll mit der Frau Abgeordneten einverstanden bin, wenn sie die Entsprechungstabellen anspricht. Es trifft zu, dass wir hier handeln müssen. Wenn die Union einen Sinn hat, dann eben weil die Mitgliedstaaten es akzeptieren, die Richtlinien umzusetzen und schrittweise über diese Umsetzung zu bereichten.

Dabei müssen wir aufpassen, dass wir diesen Text nicht gefährden. Meiner Meinung nach muss der interinstitutionelle Dialog weitergehen, damit die Entsprechungstabellen bei allen Texten zu einer sinnvollen Gewohnheit werden. Nochmals, ich möchte nicht, dass dieser Text, den Frau Sommer im Namen des Parlaments und mit Ihrer Mithilfe so hervorragend verbessert hat, übereilt in erster Lesung angenommen wird, obwohl mir das möglich erscheint. Herr Präsident, ich bitte das Parlament, sehr auf die Umsetzung dieses Textes zu achten, der es uns ermöglichen wird, die Binnenschifffahrt in Europa weiter zu entwickeln(1).

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen, Mittwoch, um 11.30 Uhr statt.

 
  

(1) Standpunkt der Kommission zu den Änderungsanträgen des Parlaments: siehe Anlage.


19. Befähigungszeugnisse für Seeleute
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht von Robert Evans (A6-0057/2004) über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute und zur Änderung der Richtlinie 2001/25/EG.

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Heutzutage besteht die Gefahr, dass aufgrund des zunehmenden Mangels an Seeleuten der Gemeinschaft in einigen Mitgliedstaaten das seefahrerische Know-how verloren geht. Die Ausbildung der Seeleute ist von besonderer Bedeutung für die Vorbeugung von Unfällen auf See. Wir brauchen die Mittel, um den Beruf des Seemanns in der Gemeinschaft zu entwickeln, indem die Freizügigkeit der Seeleute in der Union erleichtert und die Qualität ihrer Ausbildung gefördert wird.

Der Ihnen vorliegende Vorschlag entspricht diesen beiden Anliegen, indem er die unionsweite Anerkennung von in einem Mitgliedstaat ausgestellten Befähigungsnachweisen für Seeleute einführt. Mit diesem Vorschlag verfolgt die Kommission drei Ziele. Erstens ein einfaches und effizientes System für die Anerkennung der innerhalb der Union ausgestellten Befähigungsnachweise für Seeleute durch die Mitgliedstaaten: Das vorgeschlagene System macht Schluss mit der Langsamkeit des gegenwärtigen Verfahrens der Anerkennung.

Zweitens, die Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet der Ausbildung, der Erteilung von Befähigungsnachweisen und des Wachdienstes: Der Vorschlag sieht die absolute und ständige Einhaltung aller bestehenden Normen für die Ausbildung und die Erteilung von Befähigungszeugnissen vor. So wird die Kommission mit Unterstützung der Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs regelmäßig eine Überprüfung der nationalen Systeme für die Ausbildung und die Erteilung von Befähigungszeugnissen für Seeleute vornehmen.

Drittens, schließlich die Bekämpfung betrügerischer Praktiken im Zusammenhang mit der Ausstellung der Befähigungsnachweise: Es sind auch zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, um betrügerischen Praktiken beim Erwerb oder der Ausstellung eines Befähigungsnachweises vorzubeugen bzw. sie zu bekämpfen.

Wie Sie wissen, gelangte der Rat „Verkehr“ im Dezember 2004 zu einer allgemeinen Einigung zu diesem Vorschlag. Ich begrüße den konstruktiven Beitrag des Parlaments zu diesem Dossier. Ich rechne auf seine Unterstützung für die zügige Verabschiedung dieses wichtigen Textes, der die Möglichkeit bieten wird, Seeleute aus einem anderen Mitgliedstaat der Union problemlos zuzulassen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche, dass wir ein starkes Signal an unsere Mitbürger aussenden, um deutlich zu machen, dass der Beruf des Seemanns in der Europäischen Union nach wie vor ein besonders attraktiver Beruf ist, der es wert ist, durch die junge Generation der Europäer ausgeübt zu werden.

 
  
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  Evans, Robert (PSE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident! Mein Bericht ändert die gegenwärtige Gesetzgebung zur Anerkennung von Befähigungszeugnissen für Seeleute, macht sie angemessener und gleicht gegenwärtig bestehende Anomalien aus. In Vorbereitung dieses Berichts hatte ich verschiedene Treffen mit der Kommission, der niederländischen und der luxemburgischen Präsidentschaft, dem Parlamentssekretariat, der Regierung des Vereinigten Königreichs und meinen Kollegen, und ich danke allen für ihre Anregungen. Ich kann bestätigen, dass mir der Rat gemäß Artikel 251 des Vertrages signalisiert hat, dass wir dies ohne weitere Umstände annehmen können, wenn wir morgen wie geplant abstimmen.

Dreh- und Angelpunkt der vorliegenden Gesetzgebung ist die Sicherheit. Die Sicherheit der Seeleute ist nicht nur für den Sektor selbst, sondern auch für die Verbraucher wichtig, sei es als Schiffsreisende oder als Käufer von Meeresprodukten.

Wie der Kommissar bereits erwähnte, ist die Seeschifffahrt allgemein rückläufig. Eine berufliche Laufbahn in der Seefahrt ist nicht mehr so attraktiv wie sie es vielleicht einmal war. Aufgrund des Niedergangs der Schifffahrts- und Fischereiindustrie sind die Löhne gewöhnlich niedrig, und es gibt nur wenige Möglichkeiten. Andererseits wird immer Nachfrage vorhanden sein, sowohl vonseiten der Industrie nach Seetransport als auch vonseiten der Passagiere nach Seereisen. Trotz abnehmender Fischbestände in den Meeren wird es immer Nachfrage nach Fisch geben. Deshalb wird der Sektor immer Arbeitskräfte benötigen.

Jedoch besteht gegenwärtig, wie Herr Barrot sagte, Arbeitskräftemangel. Da Länder und Unternehmen bestrebt sind, bei Schiffsbesatzungen ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage herzustellen, spielt die Europäische Union eine zunehmend wichtigere Rolle. Wir müssen ein gemeinsames europäisches Freizügigkeitssystem schaffen. Der gegenwärtige Mangel an einheimischen Arbeitskräften führt zu einem Vakuum, das wie in anderen Industriezweigen von Arbeitsmigranten ausgefüllt werden wird. Diese Arbeitskräfte brauchen denselben Schutz und für sie müssen dieselben Normen gelten wie für die Beschäftigten der Branche heute.

Mein Bericht kommt zur rechten Zeit und aktualisiert die vorhandene europäische Richtlinie aus dem Jahre 2001. Er zielt darauf ab, den gegenwärtigen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Diskriminierung zu bekämpfen und die Mobilität der Arbeitskräfte im Schifffahrtssektor zu fördern. Europäische Vorschriften sollten so weit wie möglich mit geltenden internationalen Vereinbarungen konform gehen. In diesem Fall wird das Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten von europäischer Bürokratie befreit. Das war ein wichtiger Punkt, der sich im Trilog als gemeinsames Ziel erwiesen hat, was auch erklärt, weshalb wir diese informelle Vereinbarung vor der Aussprache erreichen konnten. Die Anforderungen für die Ausbildung und Zeugniserteilung für Seeleute sind im Internationalen Abkommen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation IMO vorgeschrieben, das auch Vereinbarungen über die Anerkennung von Befähigungszeugnissen enthält.

Zurzeit wird das System der Anerkennung von in Drittstaaten ausgestellten Befähigungsnachweisen vereinfacht, was zu der paradoxen Situation führt, dass die Anerkennung von in Drittstaaten ausgestellten Befähigungsnachweisen jetzt einfacher ist als die Anerkennung der Befähigungsnachweise aus der EU. Dies stellt eine Diskriminierung dar, behindert die Freizügigkeit von Seeleuten und ist eine Anomalie, die ausgeräumt werden muss, vor allem angesichts des Rückgangs der Zahl von Beschäftigten. Ich möchte jedoch hervorheben, dass der bloße Besitz eines Befähigungsnachweises, welcher Art auch immer, noch keine Beschäftigungsgarantie darstellt, ebenso wenig wie ein Führerschein das Recht auf einen Arbeitsplatz als Kraftfahrer beinhaltet.

Zu den Sprachkenntnissen, einem heiklen Thema, ist vereinbart worden, dass ausreichende Sprachkenntnisse erforderlich sind. In diesem Falle geht es um Englisch. Das gilt auch für Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die Unfälle erleiden könnten, wenn keine Sprachkenntnisse erforderlich wären.

Die Verhinderung von Betrug ist ein weiterer äußerst wichtiger Punkt. Alle 25 Mitgliedstaaten werden Anstrengungen zur weltweiten Betrugsbekämpfung im Kontext der IMO unternehmen müssen, um möglichst hohe Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Wir alle sind verpflichtet, unsere eigenen Flotten und ordnungspolitischen Prozesse in Ordnung zu bringen, um in der gesamten IMO hohe Standards zu sichern.

Schließlich wird in meinem Bericht festgestellt, die Kommission solle nach fünf Jahren einen Bewertungsbericht vorlegen. In einem früheren Bericht war von Schiffswracks vor der europäischen Küste die Rede, und das Europäische Parlament hat wiederholt Sicherheit ganz oben auf seine Tagesordnung gesetzt. Wir werden hohe Standards für die Sicherheit, für die Arbeitskräfte und für die Zeugniserteilung setzen. Ich bin sicher, meine Kollegen werden diesen Bericht bei der morgigen Abstimmung unterstützen können.

 
  
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  López-Istúriz White (PPE-DE), im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident, ich möchte zunächst vor allem dem Berichterstatter, Herrn Evans, für seine großartige Arbeit und insbesondere für den mit dem Rat und der Kommission erzielten Konsens danken und ihn dazu beglückwünschen. Danken möchte ich auch der Kommission und dem Kommissar für ihren Einsatz und ihr Engagement bei der Betrugsbekämpfung im Zusammenhang mit den Befähigungszeugnissen für Seeleute.

Wie Ihnen wohl bekannt ist, wurde zur Beschleunigung dieses Berichts beschlossen, dass sich Rat und Kommission zusammensetzen, um einen abgestimmten Entwurf vorzulegen. Beide Institutionen haben interessante und bereichernde Beiträge geleistet, und es gab in der Debatte keine großen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Seiten, das Einvernehmen behielt stets die Oberhand.

Wir können feststellen, dass der Vorschlag, der in den Rahmen der Konventionen der Internationalen Schifffahrtsorganisation fällt, nach Monaten harter Arbeit eine der Vorschriften sein wird, die am entschiedensten zur Betrugsbekämpfung im Bereich der Befähigungszeugnisse beitragen. Aufgrund meiner besonderen Beziehung zu den Balearen in Spanien möchte ich meine persönliche Genugtuung über die Annahme dieser Maßnahmen zum Ausdruck bringen, die mithelfen werden, die Sicherheit und das Leben der Seeleute zu gewährleisten und die Meeresumwelt zu schützen.

Die Inseln erfordern beim Schutz der Meere besondere Aufmerksamkeit, da sie von zahlreichen Handelsschiffen angelaufen werden. Aufgrund dieser Erfahrung – die mich zu meiner Wortmeldung veranlasst hat – weiß ich, dass die Arbeit von Herrn Evans keineswegs ohne Belang gewesen ist. Wir haben jetzt alle gemeinsam die Qualität und Quantität der Arbeit für unsere Seeleute verbessert und vor allem etwas für ihr gesellschaftliches Ansehen getan, das in der Vergangenheit wiederholt durch Betrugsfälle beschädigt wurde.

 
  
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  Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident! Lassen Sie mich zunächst Herrn Evans und dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr herzlich danken, die den Vorschlag der Kommission nicht nur unterstützt, sondern auch bereichert haben. Ich glaube, die Worte von Herrn López-Istúriz White machen deutlich, dass es darum geht, das Bild des Seemanns aufzuwerten, um diesen wunderbaren Beruf in den Augen der jungen Generation attraktiv zu machen.

Das Paradoxe ist, dass die Branche im Niedergang begriffen ist, während doch in Europa ein enormes Potenzial für den Seeverkehr besteht. Es gilt wirklich, die Ausbildung der Seeleute zu verbessern und die derzeitigen Lücken zu schließen, um genügend junge Europäer für diese Berufe zu gewinnen. Ich möchte hinzufügen, wie Sie, Herr Evans, gesagt haben, dass die Freizügigkeit ein zusätzliches Argument darstellen wird, ebenso wie die Anerkennung der Befähigungsnachweise.

Die vorliegenden Änderungsvorschläge unterstützen die Ziele der Kommission. Alles, was die Freizügigkeit der Seeleute fördert, ich sprach gerade davon, alles, was eine strenge Kontrolle der bestehenden Regeln und die Bekämpfung unlauterer Praktiken hinsichtlich des Befähigungsnachweises für Seeleute ermöglicht, geht in die richtige Richtung. Die Änderungsvorschläge zielen darauf ab, den Text des Vorschlags bei gleichzeitiger Einhaltung des allgemeinen Ansatzes des Rates klarer zu machen.

Die Kommission akzeptiert daher die Änderungsvorschläge des Parlaments insgesamt, Herr Evans. Dennoch möchte ich die Aufmerksamkeit auf Änderungsantrag 32 lenken, der die Forderung nach Mitteilung einer Entsprechungstabelle mit den nationalen Maßnahmen zur Umsetzung des Instruments aufhebt und durch einen Erwägungsgrund ersetzt. Diese Position deckt sich mit der Haltung des Rates. Sie werden aber angesichts dessen, was ich vorhin sagte, meine Vorbehalte verstehen. Ich freue mich, dass das Parlament und der Rat beschlossen haben, ihre Texte so in Übereinstimmung zu bringen, dass eine Einigung in erster Lesung erzielt werden kann, doch sollten wir dabei aber nicht vergessen, dass Entsprechungstabellen im Interesse einer besseren Rechtsetzung erforderlich sind. Nochmals, wie ich bereits im Zusammenhang mit dem vorhergehenden Text sagte, Herr Präsident, wir müssen zu einer Einigung auf interinstitutioneller Ebene gelangen, um dieses Instrument umzusetzen, das die Anwendung aller von Ihrem Parlament im Einvernehmen mit dem Rat getroffenen Beschlüsse ermöglicht. Die Kommission wird bei der endgültigen Verabschiedung der Richtlinie eine Erklärung in diesem Sinne abgeben.

Ich rechne auf die Unterstützung des Parlaments bei diesem wichtigen Dossier, das die Freizügigkeit der Seeleute zwischen den Mitgliedstaaten fördern und, wie ich hoffe, neues Interesse für diesen Beruf wecken wird, den wir so sehr brauchen(1).

 
  
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  Der Präsident. – Herr Kommissar, das Parlament dankt Ihnen, dass Sie mit ihm auf der Brücke Wache gehalten haben.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen, Mittwoch, um 11.30 Uhr statt.

 
  

(1) Standpunkt der Kommission zu den Änderungsanträgen des Parlaments: siehe Anlage.


20. Europäische Fischereiaufsichtsbehörde
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  Der Präsident. – Nach der Tagesordnung folgt der Bericht von Frau Elspeth Attwooll (A6-0022/2005) über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsbehörde und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2847/93 zur Einführung einer Kontrollregelung für die Gemeinsame Fischereipolitik.

 
  
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  Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich der Abgeordneten für ihren Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einrichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsbehörde und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 zur Einführung einer Kontrollregelung für die Gemeinsame Fischereipolitik danken.

Die Kommission betrachtet die Einrichtung der Behörde als ein wesentliches Element der Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik. Sie werden sich erinnern, dass die Schaffung dieser Behörde ein deutliches Signal dafür ist, dass die einheitlichere und effektivere Umsetzung der Vorschriften einen Schwerpunkt der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik bildet. Wir glauben, dass eine gut funktionierende Behörde nicht nur für die Verbesserung der Kontrollkapazitäten der Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung sein wird, sondern auch für unser weiteres Engagement bei der Bekämpfung illegaler Fischerei. Darüber hinaus sind wir der festen Überzeugung, dass mit der Verbesserung unserer Kontrollkapazitäten auch die Zuverlässigkeit der den Wissenschaftlern zur Verfügung stehenden Daten zunimmt, so dass verlässlichere wissenschaftliche Empfehlungen gegeben werden können, auf denen unsere Politik zur nachhaltigen Bewirtschaft der Fischereiressourcen aufbauen kann. Aus diesem Grunde strebt die Kommission eine effektive und zuverlässige Behörde an.

Auf operativer Ebene betrachten wir die Behörde als Instrument zur Stärkung der Mittel und Methoden der von den Mitgliedstaaten ausgeübten Kontrolle.

Die Kommission ist sehr erfreut über die enge Zusammenarbeit mit der Berichterstatterin und den Mitgliedern des Fischereiausschusses bei der Erarbeitung dieses wichtigen Vorschlags. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass wir mehr als die Hälfte der Änderungsanträge des Fischereiausschusses akzeptieren, die unseren Vorschlag sehr bestärken und die wir im Rat ohne weiteres verteidigen werden.

Ich komme nun zu den im vorliegenden Bericht vorgeschlagenen Änderungsanträgen.

Änderungsantrag 1 kann die Kommission akzeptieren.

Die Kommission hat Schwierigkeiten, Änderungsantrag 2 zu akzeptieren. Es ist nicht ratsam, in der Verordnung Aufgaben der Priorität nach zu ordnen, da sich Prioritäten künftig ändern können, wenn Aufgaben erfüllt und Ziele erreicht sind. Die Kommission nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die Aufnahme der Kontrolle illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei in das Arbeitsprogramm der Behörde von Vorteil wäre.

Änderungsantrag 3 kann die Kommission akzeptieren.

Nicht akzeptieren kann die Kommission Änderungsanträge 4, 25 und 27. Regelungen zum Stimmrecht müssen die besonderen Merkmale dieses Organs berücksichtigen, das Kontrollfunktion hat. Der Vorschlag stützt sich auf die Notwendigkeit, einen Mittelweg zu finden zwischen der Rolle der Mitgliedstaaten und der Notwendigkeit, auf Ebene der Kommission zu gewährleisten, dass sich die Behörde im Einklang mit den erklärten Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik entwickelt.

Die Kommission hat Schwierigkeiten, Änderungsantrag 5 zu akzeptieren. Er sieht eine Ausdehnung der Aufgaben der Behörde in Bereiche vor, die über ihre Aufsichts- und Kontrollfunktion hinausgehen. Die Kommission ist überzeugt, dass der in ihrem Vorschlag beschriebene Aufgabenbereich in der gegenwärtigen Fassung angemessen ist und auf seine Schwerpunktaufgaben - Kontrolle und Aufsicht - fokussiert bleiben sollte. Direkt mit der Kontrolle zusammenhängende Forschungsaktivitäten können natürlich ins Auge gefasst werden.

Änderungsantrag 6 kann die Kommission akzeptieren.

Zu Änderungsantrag 7 - die Kommission hat Schwierigkeiten, diesen Änderungsantrag im gegenwärtigen Wortlaut dem wesentlichen Inhalt nach zu akzeptieren. Er ist zu restriktiv, da derzeit nicht alle Fischereiabkommen Modalitäten für die Durchsetzung umfassen.

Zwar kann die Kommission Änderungsantrag 8 nicht akzeptieren, doch kann der Aufgabenbereich der Behörde natürlich die Kontrolle von Schiffen einschließen, die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei betreiben, solange dies im Rahmen der von den regionalen Fischereiorganisationen angenommenen Pläne geschieht.

Änderungsanträge 9, 10, 11, 12 und 13 kann die Kommission akzeptieren.

Allerdings hat die Kommission Schwierigkeiten mit Änderungsantrag 14 betreffend die Bereitstellung von Informationen über die Anwendbarkeit und das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik im Hinblick auf deren Kontrolle, da hierdurch Mission und Aufgaben der Behörde wesentlich verändert würden.

Die Kommission kann Änderungsantrag 15 nicht akzeptieren, da Artikel 7 sich nur auf die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten bezieht. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Kommission das Recht hat, die Behörde zur Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit den Verpflichtungen der Gemeinschaft gemäß Artikel 5 des Vorschlags aufzufordern.

Der wichtigen Rolle der Behörde bei der Ausbildung kann ich natürlich zustimmen; ich habe jedoch Schwierigkeiten, Änderungsantrag 16 zu akzeptieren, da die Behörde nicht zur Einrichtung eines Ausbildungszentrums verpflichtet werden sollte. Mitgliedstaaten könnten es aus praktischen und operativen Gründen vorziehen, Ausbildungskurse und Seminare vor Ort anzubieten. Der Aufgabenbereich der Behörde sollte diese Möglichkeit nicht einschränken.

Änderungsantrag 17 kann die Kommission akzeptieren.

Bei Änderungsantrag 18 hat die Kommission Schwierigkeiten, ihn im gegenwärtigen Wortlaut dem wesentlichen Inhalt nach zu akzeptieren. Die für den Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (ACFA) vorgeschlagene Rolle kann nicht akzeptiert werden, da sie diese Institution, die nur beratende Funktion hat, in eine Position ähnlich der von Gemeinschaftsorganen wie dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat rücken würde. So sehr die Kommission auch die Vorschläge begrüßt, das Parlament besser über die Tätigkeit der Behörde informieren zu können, ist sie nicht dafür, dass beratende Organe wie der ACFA und die regionalen Beiräte denselben Status zuerkannt bekommen. Aus demselben Grund kann die Kommission Änderungsanträge 22, 42 und 43 nicht akzeptieren.

Änderungsantrag 19 kann die Kommission nicht akzeptieren, sie akzeptiert jedoch die Notwendigkeit, den Text der zweiten Erwägung abzuändern, so dass er sich auf Aktivitäten sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gemeinschaftsgewässern bezieht.

Zu Änderungsantrag 20 enthält sich die Kommission jeglichen Kommentars, da für den Sitz der Behörde die spanischen Stellen zuständig sind.

Änderungsantrag 21 kann die Kommission nicht akzeptieren.

Die Kommission hat Schwierigkeiten mit Änderungsanträgen 23 und 24. Erstens, der ACFA ist ein beratendes Organ und sollte nicht in Managementaufgaben eingebunden sein. Zweitens, bei der Ernennung von Vertretern der Fischwirtschaft folgt der Vorschlag der Kommission dem Muster anderer Behörden, bei denen ebenfalls Interessengruppen im Verwaltungsrat vertreten sind. In solchen Fällen werden die Vertreter des Sektors üblicherweise von der Kommission benannt.

Die Kommission hat Schwierigkeiten, Änderungsantrag 26 zu akzeptieren, da der Verwaltungsrat die Möglichkeit haben muss, einzelne Punkte auf seiner Tagesordnung in Abwesenheit der Vertreter der Fischwirtschaft zu behandeln, wenn die Vertraulichkeit oder ein Interessenkonflikt dies erfordern.

Änderungsanträge 28, 29, 30 und 31 kann die Kommission akzeptieren.

Mit Änderungsantrag 32 hat die Kommission Schwierigkeiten. Es liegt ihrer Auffassung nach im Interesse der Gemeinschaft, sich das Recht vorzubehalten, die Entlassung des Direktors vorzuschlagen, und dass dies mit einfacher Mehrheit geschieht; anderenfalls wird die Position der Kommission geschwächt.

Die Kommission kann Änderungsantrag 33 nicht akzeptieren, da sie drei Jahre für einen zu kurzen Zeitraum für die Durchführung einer externen Bewertung hält.

Die Kommission hat Schwierigkeiten, Änderungsantrag 34 zu akzeptieren, da der Text des Vorschlags der Kommission den vereinbarten standardisierten Regeln für den Entwurf entspricht, der Änderungsantrag hingegen nicht.

Obgleich die Kommission das Prinzip von Änderungsantrag 35 versteht, kann sie ihn nicht akzeptieren, da er kontrovers und in der Praxis schwer umsetzbar wäre.

Die Kommission kann Änderungsanträge 36, 38, 39, 40 und 41 nicht akzeptieren. Sie haben eine Schwächung des Vorschlags zur Folge. Wie ich eingangs sagte, muss es uns gelingen, eine Fischereiaufsichtsbehörde einzurichten, die effektiv ist und gut funktionieren kann. Jedenfalls weiß ich, dass der Fischereiausschuss auf seiner Sitzung vom 2. Februar ähnliche Änderungsanträge abgelehnt hat.

Änderungsantrag 37 kann die Kommission nicht akzeptieren – wie bereits erläutert, haben die regionalen Beiräte beratende Funktion und sollten nicht in Managementaufgaben eingebunden sein.

 
  
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  Attwooll (ALDE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident, Herr Kommissar! Der Fischereiausschuss begrüßt den Vorschlag zur Einrichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsbehörde ausdrücklich. Sie kann unserer Meinung nach entscheidend zur einheitlichen und kostengünstigen Durchführung von Kontroll- und Überwachungsprogrammen beitragen. Nach Meinung des Ausschusses sollte die Behörde auch bei der Bekämpfung illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei eine wesentliche Rolle spielen, auch wenn diese unter entsprechenden Umständen außerhalb der Gemeinschaftsgewässer stattfindet.

Andere Änderungsanträge zielen darauf ab, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Behörde der Kommission und den Mitgliedstaaten angemessene Informationen und Unterstützung zur Verfügung stellen kann, zum Beispiel in Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, der Entwicklung technischer Lösungen im Zusammenhang mit der Kontrolle sowie des Kosten-Nutzen-Verhältnisses von Maßnahmen der Fischereiüberwachung im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik. Darüber hinaus fordert der Ausschuss, wie der Kommissar bereits erwähnte, dass die Behörde nicht nur einen grundlegenden Ausbildungsplan erarbeiten, sondern ein Ausbildungszentrum für Inspektoren einrichten kann.

Der Bericht unterscheidet sich wesentlich vom Vorschlag der Kommission in der Überzeugung, die Fischwirtschaft sollte ihre Vertreter für den Verwaltungsrat selbst ernennen – und nicht die Kommission – und diese Vertreter sollten stimmberechtigt sein.

Ich komme nun zu den von der ALDE-Fraktion vorgelegten Änderungsanträgen. Zwei davon betreffen die Rolle der regionalen Beiräte. Wir halten es für sinnvoll, diese bei der Ausarbeitung gemeinsamer Einsatzpläne zu konsultieren, und auf jeden Fall sollten sie über die Einschätzung der Behörde bezüglich der Effektivität solcher Pläne informiert werden. Die anderen Änderungsanträge konzentrieren sich auf gemeinsame Einsatzpläne. Dies, Herr Kommissar, ist kein Versuch, den Vorschlag abzuschwächen.

Es scheint unterschiedliche Auffassungen zur Auslegung des Begriffs operative Koordinierung zu geben. Der einen Interpretation zufolge ist die Behörde nur für den praktischen Einsatz der von den Mitgliedstaaten bereits zur Verfügung gestellten Ressourcen zuständig und muss gewährleisten, dass diese Ressourcen tatsächlich in der im Plan festgelegten Weise eingesetzt werden. Von diesem Modell scheint die Kommission in dem von ihr vorgelegten Flussdiagramm auszugehen.

Leider ist dieses Modell im gegenwärtigen Wortlaut des Artikel 12 nicht entsprechend erkennbar, noch ist es mit Artikel 11 Absatz 1 b des Vorschlags in Übereinstimmung zu bringen, demzufolge die Behörde ermächtigt ist, die Kontrollmittel festzulegen, die nach den in Artikel 11 Absatz 2 genannten Kriterien in einem gemeinsamen Pool zusammenzufassen sind. In ähnlicher Weise legt Artikel 13 fest, jeder beteiligte Mitgliedstaat „stellt die im gemeinsamen Einsatzplan zur Umsetzung dieses Plans geforderten Kontrollmittel bereit“.

Dies ist eine viel umfassendere Auslegung der mit der operativen Koordinierung verbundenen Aufgaben, und wenn man das Flussdiagramm der Kommission zugrunde legt, wenn auch nicht den Gesetzestext, scheint erhebliche Kontrolle über den tatsächlichen Einsatz der Mittel in den Händen des Direktors der Behörde konzentriert. Die Änderungsanträge der ALDE-Fraktion zielen darauf ab, diese unterschiedlichen Auslegungen zusammenzuführen und sicherzustellen, dass Vorschriften und Praxis Hand in Hand gehen.

Ich hoffe sehr, dass das Parlament die Änderungsanträge annimmt, unabhängig davon glaube ich jedoch, dass die Kommission und der Rat selbst ein Mittel zur Lösung dieser Fragen finden müssen. Ich möchte meinen Kollegen noch einmal versichern, dass ich nichts Subversives betreibe. Ich ziehe die umfassendere Auslegung der operativen Koordinierung sogar vor, sofern entsprechende Sicherheitsklauseln vorgesehen sind.

Meine grundlegende Sorge geht dahin, dass aus einem schlechten Gesetz keine gute Behörde hervorgeht. Deshalb empfehle ich meiner Fraktion, sich bei der Abstimmung über den Bericht der Stimme zu enthalten, solange nicht wenigstens Änderungsanträge 38 und 39 angenommen werden, wobei wir die legislative Entschließung natürlich unterstützen werden.

 
  
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  Maat (PPE-DE), im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (NL) Ich danke Ihnen, Herr Präsident, und auch der Berichterstatterin möchte ich meinen Dank für ihre Anstrengungen aussprechen. Möglicherweise ist es symbolisch, dass die Fischereiaufsichtsbehörde nach dem Ja Spaniens zur Verfassung ihren Sitz in Vigo haben wird, was ich angesichts des unermüdlichen politischen Engagements unserer Kolleginnen und Kollegen um eine Zustimmung zu der Verfassung für eine gerechte Belohnung halte.

Zugleich bin ich über die Reaktion des Kommissars ein wenig enttäuscht, der erklärte, zahlreiche Änderungsanträge, die im Fischereiausschuss verabschiedet wurden, seien entweder nicht akzeptabel oder nicht praktikabel. Meines Erachtens lässt der Kommissar in diesen Punkten einen gewissen Ehrgeiz vermissen. Angewendet auf die Verfassung käme die Kommission, wenn dieser Bericht in fünf Jahren behandelt würde, mit der Erklärung, dies sei nicht akzeptabel oder nicht praktikabel, nicht so einfach davon. In dieser Hinsicht wäre es gut, wenn der Kommissar bei der Implementierung der auch von meiner Fraktion eingebrachten Änderungsanträge ein wenig mehr Ehrgeiz an den Tag legen würde.

Hauptsächlich erfüllt unsere Fraktion mit Sorge, dass wir in der gesamten Fischereipolitik einen zunehmenden Vertrauensschwund zwischen dem Fischereisektor einerseits und Brüssel andererseits festgestellt haben. Diese Kluft muss überwunden werden, und gerade das Engagement und der Beitrag des Sektors selbst sowie der Fischereiorganisationen im Verwaltungsrat dieser Fischereiaufsichtsbehörde könnten mithelfen, diese Kluft zwischen der Europäischen Union und dem Fischereisektor zu überbrücken.

Außerhalb der Europäischen Union gibt es wunderbare Beispiele dafür, wie die Dinge reibungslos funktionieren. Schauen Sie nur nach Island oder Norwegen, wo der Fischereisektor mehr Einfluss auf die Politik hat und an ihrer Konzipierung und wirksamen Kontrolle stärker beteiligt ist. In dieser Beziehung könnte die Kommission ein wenig ehrgeiziger sein und mehr Verständnis zeigen, auch für die Bemühungen der PPE-DE-Fraktion um die Überbrückung dieser Kluft.

Ich darf den Kommissar nochmals aufrufen, so zu handeln, als sei die neue Verfassung bereits in Kraft, sowie das Engagement von Seiten des Parlaments ernster zu nehmen. Meiner Überzeugung nach werden der neue Kommissar und die neue Agentur dann auf eigenen Füßen stehen.

 
  
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  Kindermann (PSE), im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Die Kontrolle, ein wichtiger Teil der gemeinsamen Fischereipolitik, erlangt auch in Zukunft noch größere Bedeutung. Es war und ist prioritäres Anliegen des Europäischen Parlamentes, die Kontrolle im Fischereisektor effizienter zu gestalten. Wir unterstützen deshalb den Vorschlag zur Einrichtung einer europäischen Fischereiaufsichtsbehörde.

Es gibt aber in der Europäischen Union große Unterschiede zwischen den einzelnen Fischereiregionen. Deshalb meinen wir, dass es sinnvoll wäre, in der Organisationsstruktur der Behörde regionale Unterschiede zu berücksichtigen. Die gemeinsame Fischereipolitik wurde in den letzten Jahren weiterentwickelt, aber auch internationale Verpflichtungen der europäischen Union im Rahmen der Fischerei sind ein wesentlicher Teil dieser Politik. All dies verlangt wirksame, aber auch einheitliche Kontrollverfahren bzw. eine Kontrollkoordination. Die Einrichtung einer europäischen Kontrollbehörde sollte dies garantieren. Ziel muss es sein, zu einer Verbesserung der nationalen Kontrollstrukturen zu kommen, wobei die Mitgliedstaaten auch weiterhin über die Verwendung ihrer Kontrollmittel bestimmen sollten. Wir gehen davon aus, dass mit der Einrichtung von Organisationsstrukturen auf Gemeinschaftsebene bestehende Rechtsvorschriften konsequenter eingehalten werden könnten.

Einige Änderungsanträge der Berichterstatterin werden unserer Meinung nach diesem Anliegen nicht gerecht und gehen zu sehr in die Breite. Die Zuständigkeit der Agentur muss auch weiterhin sichtbar bleiben. Aus diesem Grund sind wir gegen das Einbeziehen der regionalen Beiräte in die Organisationsstruktur. Auch wenn die Berichterstatterin sehr gute Arbeit geleistet hat, können wir Änderungsanträge, die in diese Richtung gehen, nicht unterstützen.

 
  
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  Booth (IND/DEM), im Namen der IND/DEM-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Überall in der Welt funktioniert die Erhaltung von Fischbeständen nur, wenn sie unter nationaler Kontrolle erfolgt. Ich habe mit Dutzenden Fischern in Devon und Cornwall gesprochen, die genau wissen, was zur Erhaltung von Fischbeständen zu tun ist, aber ihr Rat ist nicht gefragt. Ich schlage vor, die derzeitige Gemeinsame Fischereipolitik mit ihrem von Bürokraten erdachten, völlig undurchführbaren Quotensystem sofort aufzugeben und durch eine neue, von den Fischern selbst entwickelte Fischereipolitik zu ersetzen.

Das Problem in Großbritannien ist die strikte Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik durch das Landwirtschaftsministerium, zuerst MAFF, dann DEFRA, bis ins kleinste Detail. So bestand es zum Beispiel darauf, dass der Fischer Ken Bagley – den ich zufällig sehr gut kenne –fünf Tonnen Sprotten mit dem Daumen über den Bauch fährt, um sicherzustellen, dass der Fang keine noch nicht geschlechtsreifen Heringe enthält. In Großbritannien gibt es den Ausspruch: „Um eine Makrele zu fangen, braucht man eine Sprotte.“ Vielleicht sollten wir besser sagen, um einen Hering zu fangen, braucht man eine Sprotte! Kein Wunder, dass in Großbritannien das BIP für den Fischereisektor zwischen 1964 und 2003 trotz Inflation von 561 auf 520 Millionen Pfund Sterling gesunken ist. In Norwegen, das seine Fischereipolitik selbst kontrolliert, ist diese Zahl im gleichen Zeitraum von 7,5 auf 10,1 Milliarden NOK gestiegen.

Die Umweltkrise in der Nordsee ist vom Menschen verursacht. Es gehört zu den klassischen Strategien der Europäischen Kommission, eine solche Krise für mehr europäische Integration zu nutzen. Man nennt dies eine nützliche Krise. Wenn etwas nicht funktioniert, besteht Europas Lösung darin, noch mehr Europa einzusetzen, also wird eine neue Fischereiaufsichtsbehörde eingerichtet, mit Sitz in Vigo, Spanien. Kaum zu glauben! Künftig werden britische Fischerboote in unseren eigenen Territorialgewässern von Patrouillenbooten überwacht, die unter Kontrolle dieser neuen Behörde stehen und auf Geheiß des in Madrid angesiedelten EU-Inspektorats tätig werden. Der gute alte Francis Drake wird sich wohl im Grabe umdrehen. Vielleicht sollten wir uns bereit machen, die Signalfeuer zu zünden!

(Beifall)

 
  
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  Allister (NI). (EN) Herr Präsident! Um an eine Fischereiaufsichtsbehörde der Gemeinschaft zu glauben, muss man an die Gemeinsame Fischereipolitik glauben. Nordirland macht böse Erfahrungen damit. Die GFP hat unsere Fischereiflotte durch Überregulierung und rigorose Stilllegungen drastisch reduziert. Ich kann die Gemeinsame Fischereipolitik nicht unterstützen und werde deshalb auch keine Europäische Aufsichtsbehörde unterstützen. Meiner Ansicht nach ist der Fischfang eine Angelegenheit, die unter nationale Kontrolle gehört, nicht unter Kontrolle der EU. Daher sollten alle Überwachungsmechanismen auf nationaler Ebene in die Wege geleitet und umgesetzt werden. Diese Behörde ist leider nur ein weiteres Kapitel im tätigen Streben nach Machtzuwachs, das Brüssel so bereitwillig angeht.

Angesichts der Tatsache, dass die Europäische Fischereiaufsichtsbehörde wohl Realität werden wird, werde ich meine Stimme in diesem Haus – wie auch schon im Ausschuss – dafür einsetzen, ihren Zuständigkeitsbereich möglichst gering zu halten und den nationalen Beitrag zu stärken.

 
  
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  Fraga Estévez (PPE-DE). – (ES) Herr Kommissar, ich hingegen unterstütze und begrüße die Einrichtung der Fischereiaufsichtsbehörde und möchte daher einfach fordern, dass sie schnellstmöglich ihre Arbeit aufnimmt.

Zudem verbessern und vervollständigen die vom Fischereiausschuss eingebrachten Änderungsanträge in deutlicher Weise sowohl den ursprünglichen Vorschlag der Kommission als auch das Dokument der Berichterstatterin im Hinblick auf die wirklichen Zuständigkeiten, die der Behörde übertragen werden sollten, ohne die gegenwärtigen Kompetenzen der Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.

Dieser Bericht bestätigt meine Überzeugung, dass es nicht möglich ist, für die Nachhaltigkeit der Ressourcen zu sorgen und die Fischereipraxis neu zu ordnen, wenn die Aufsichtspolitik nicht ehrlich und ohne Heuchelei gehandhabt wird, denn leider hat dieser Vorschlag erneut gezeigt, dass einige Länder, die besonders häufig über Aufsicht reden, sich schwer tun, sobald es konkret wird, und ernsthafte und wirksame Vorschläge ablehnen.

Diese Behörde ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn solche Haltungen werden dadurch klarer erkennbar, und obwohl noch viel zu tun bleibt, insbesondere in Bezug auf die Transparenz der Kriterien für Inspektionen durch die Mitgliedstaaten und die europäische Harmonisierung der Rechtsvorschriften und Sanktionen, ist ihre Existenz die beste Garantie dafür, dass diese Fragen in naher Zukunft gelöst werden können.

Der Fischereiausschuss hat auch die Behandlung verbessert, die der Sektor in dem Vorschlag erfährt, und was diesen Punkt anbelangt, Herr Kommissar, bin ich nicht damit einverstanden, dass die Kommission die Vorschläge nicht akzeptiert, denn dem Sektor wird eine wirkliche Stimme und Vertretung in einem Bereich eingeräumt, der ihn so stark betrifft und bei dem es unsinnig wäre, nicht auf seine Unterstützung zählen zu können, und die Zuständigkeiten der Behörde wurden erweitert, damit die Kommission endlich ihren Aufgaben im Bereich der nicht angemeldeten und unregulierten Fischerei nachkommt.

Ich möchte auch die Bemühungen der Berichterstatterin anerkennen, um Schnittflächen für Kompromisse zu finden, und abschließend meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass diese Behörde in Spanien, in der Stadt Vigo, angesiedelt sein wird, einer Stadt, die für die weltweite Fischerei so bedeutsam ist.

 
  
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  Miguélez Ramos (PSE). – (ES) Herr Präsident, ich hoffe, dass der Änderungsantrag, durch den der Sitz der Behörde in Vigo festgelegt wird, einer von der langen Liste von Änderungsanträgen ist, die der Kommissar erwähnt hat, denn ich gehörte zu denen, die diese Stadt als ihren Hauptsitz vorgeschlagen haben.

Herr Kommissar, ich glaube, dass die Rolle des Fischereiausschusses in der Entstehungsphase dieses Berichts sehr deutlich geworden ist, sowohl was die Arbeit der Berichterstatterin, Frau Attwooll, angeht, die viel geleistet und meiner Meinung nach eine lobenswerte Arbeit vollbracht hat, die – wie ich weiß – eine durch und durch europäische Haltung widerspiegelt, als auch was die Arbeit der Abgeordneten betrifft, die in bester Absicht versucht haben, ihren Bericht in zweierlei Hinsicht zu verbessern.

Unser Ausschuss hat einerseits zügig gearbeitet, damit die Behörde eingerichtet werden und baldmöglichst ihre Arbeit aufnehmen kann, und zudem hat er versucht, den Kommissionsvorschlag zu verbessern, denn es ist wahr, dass wir stets glaubten, dass der ursprüngliche Vorschlag, der zwar nicht von Ihnen, sondern von der Europäischen Kommission kam, zu bescheiden war, und unsere Änderungsanträge galten der Lösung dieses Problems.

Es ist wahr, dass diese Behörde die erste mit ausschließlich die Fischerei betreffenden Zuständigkeiten ist, und wir haben uns deshalb andere Agenturen angesehen, denen vielleicht ebenfalls eine recht bescheidene Rolle zugedacht war, die dann aber bald eine Rolle mit wachsender Bedeutung zu spielen hatten. Ich denke zum Beispiel an die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs.

Die Erweiterung ihrer Zuständigkeiten, Herr Kommissar, bitte vergessen Sie das nicht, würde dazu beitragen, ihre Akzeptanz im Fischereisektor zu erhöhen. Denn es ist wahr, dass der Vorschlag zu ihrer Einrichtung in den Debatten über die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik als Methode zur Verbesserung der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten bei einigen sehr konkreten Aufsichts- und Kontrollfragen entstand, aber ebenso wahr ist, dass unsere Absicht darin besteht, diese Zuständigkeiten zu erweitern, damit die Mitgliedstaaten und die Kommission technische und wissenschaftliche Hilfestellung bei der ordnungsgemäßen Handhabung der Regeln der Gemeinsamen Fischereipolitik erhalten können.

 
  
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  Stevenson (PPE-DE). (EN) Herr Präsident! Ich bin sicher, dass Kommissar Borg inzwischen erkannt hat, welch zweifelhaftes Vergnügen es ist, an einem Dienstagabend zu später Stunde vor einem leeren Saal zum Thema Fischereiwirtschaft zu sprechen, aber wenigstens werden ihm mehr als zwei Minuten Redezeit zugestanden. Es war durchaus erfreulich, Kommissar Borg sagen zu hören, er könne fast die Hälfte der Änderungsanträge des Ausschusses akzeptieren. Das hat es in den letzten zehn Jahren bei Erklärungen der für Fischerei zuständigen Kommissare nicht mehr gegeben.

Meine Partei, die Konservative Partei Großbritanniens, hat sich bei den Wahlen zum Rückzug Großbritanniens aus der GFP und der Rückkehr der Fischereiverwaltung unter nationale und lokale Kontrolle bekannt. Dennoch bin ich mir darüber im Klaren, selbst wenn Großbritannien sich nicht mehr an der GFP beteiligt, würden immer noch viele Schiffe außerhalb der 200-Meilen-Zone des Vereinigten Königreichs in Gewässern der EU und internationalen Gewässern fischen. Angesichts dieser Umstände, und da es sich bei diesem Vorschlag um eine vollendete Tatsache handelt, ist es wichtig, dass wir einen praktikablen Vorschlag für die Einrichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsbehörde unterstützen. Ich möchte Frau Attwooll zu ihrer großartigen Arbeit an diesem Bericht beglückwünschen.

Zweifellos hat das unterschiedliche Herangehen an die Fischereiaufsicht in den einzelnen Mitgliedstaaten in der Vergangenheit zu großem Unmut geführt. Ich habe Fischer in Schottland oft sagen hören, die Fischer in Spanien kämen viel zu gut weg. Kommt man nach Spanien, hört man die Fischer dort sagen, ihre Kollegen in Schottland kämen viel zu gut weg, wir brauchen also auf jeden Fall gleiche Voraussetzungen für alle.

Außerdem müssen die Regelungen unvoreingenommen angewendet werden. Die Vorschläge der Kommission versuchen, diesem Ziel gerecht zu werden. Ich glaube jedoch, wir sollten es nicht übertreiben, indem wir die Pläne der Kommission mit Änderungsanträgen ausschmücken, die die neue Behörde mit noch mehr Rechten ausstatten. Von daher beunruhigt es mich, dass die Kommission die Konsultation regionaler Beiräte abgelehnt hat, die eine sehr wichtige Säule der Reform der GFP darstellen und Fischern, Wissenschaftlern und anderen Akteuren der Industrie die Möglichkeit geben, sich fundiert einzubringen. Ich hoffe, die Kommission wird dies noch einmal überdenken.

 
  
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  Casaca (PSE).(PT) Herr Präsident, Herr Kommissar Borg! Auch ich möchte Frau Attwooll für ihren hervorragenden Bericht danken. Wir sind, Herr Kindermann hat darauf hingewiesen, in vielem unterschiedlicher Meinung, doch die Qualität dieses Berichts muss auf jeden Fall hervorgehoben werden.

Zunächst möchte ich daran erinnern, dass es heute elektronische Mittel gibt, die eine wirksame Kontrolle der gesamten Gemeinschaftsflotte und einen raschen Zugang zu Daten, die für eine nachhaltige Fischerei wissenscha